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Gutachten der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz zur ...

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<strong>Kommunalberatung</strong> <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong> GmbH<br />

Gemeinde<br />

Bobenheim-Roxheim<br />

Die Leistungsfähigkeit <strong>der</strong><br />

verbandsfreien Gemeinde<br />

<strong>Gutachten</strong> im Rahmen <strong>der</strong><br />

Kommunal- und Verwaltungsreform<br />

<strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong><br />

29. Februar 2012<br />

Gutachterliche<br />

Stellungnahme


Vorwort<br />

„… Es ist Aufgabe <strong>der</strong> Politik, dass sich die verschiedenen Ebenen, in denen gehandelt wird, nicht so<br />

verhalten wie Ebenen in jeweils luftleeren Räumen, son<strong>der</strong>n dass eine Verbindung zwischen ihnen<br />

besteht, dass kooperiert wird und dass die Interessen <strong>der</strong> unterschiedlichen Ebenen gebündelt<br />

werden. Wir haben uns als Bundesregierung mit Blick auf das Subsidiaritätsprinzip immer wie<strong>der</strong><br />

darum zu kümmern, dass wir Selbstverwaltung und Selbstverantwortung so weit schützen, dass sie<br />

auch auf <strong>der</strong> kommunalen Ebene lebbar sind.<br />

Wenn <strong>der</strong> Mangel so groß ist – wir haben zum Beispiel beim Thema Gewerbesteuer immer wie<strong>der</strong><br />

darüber diskutiert –, dass kein Raum mehr zum Gestalten bleibt, wird die kommunale Ebene<br />

verkümmern und kann ihrer eigentlichen Aufgabe nicht gerecht werden. Sie wird dann auch nicht für<br />

die Menschen attraktiv sein, die sich zu großen Teilen ehrenamtlich auf dieser Ebene engagieren. Das<br />

heißt, <strong>der</strong> Respekt vor dem Subsidiaritätsprinzip verlangt von <strong>der</strong> Bundes- und Landesebene, dass<br />

man Ihnen, den kommunalen Vertretern, Luft zum Atmen lässt, damit Sie Ihre Arbeit ausführen<br />

können. ...“<br />

Auszüge aus <strong>der</strong> Rede von Bundeskanzlerin Angela Merkel anlässlich des Deutschen<br />

Kommunalkongresses vom 26.05.2009 1<br />

Mit dem Landesgesetz über die Grundsätze <strong>der</strong> Kommunal- und Verwaltungsreform in <strong>Rheinland</strong>-<br />

<strong>Pfalz</strong>, kurz KomVwRGrG, wurden u.a. die Weichen <strong>zur</strong> Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Gebietsstrukturen gelegt, um<br />

durch Bildung größerer Verwaltungsstrukturen in <strong>der</strong> Leistungsfähigkeit, im Wettbewerb und in <strong>der</strong><br />

Verwaltungskraft gestärkter zu sein. Das Erste Landesgesetz <strong>zur</strong> Kommunal- und Verwaltungsreform<br />

gibt dabei im Artikel 1 § 2 (2) KomVwRGrG für die verbandsfreien Gemeinden die maßgebliche<br />

Bestimmungsgröße von in <strong>der</strong> Regel mindestens 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner vor, ab <strong>der</strong><br />

eine Kommune eine ausreichende Leistungsfähigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Verwaltungskraft<br />

besitzt. Die Gemeinde Bobenheim-Roxheim überschreitet diesen Mindesteinwohnerwert zum 30. Juni<br />

2009 gemäß KomVwRGrG mit 10.036 Einwohnerinnen und Einwohnern.<br />

Allerdings erfüllt die angrenzende Verbandsgemeinde Heßheim nicht die Mindestkriterien und muss<br />

sich einen Fusionspartner suchen. Die Verbandsgemeinde Heßheim kann nunmehr auf freiwilliger<br />

Basis bis zum 30.06.2012 einen Zusammenschluss mit an<strong>der</strong>en Gebietskörperschaften beschließen<br />

o<strong>der</strong> nach <strong>der</strong> Freiwilligkeitsphase Gründe für den Erhalt <strong>der</strong> Verbandsgemeinde in einem<br />

Anhörungsverfahren vortragen, um nicht per Gesetz mit einer an<strong>der</strong>en Gebietskörperschaft vereinigt<br />

zu werden.<br />

Die Diskussionen um die Kommunal- und Verwaltungsreform im Allgemeinen haben die Gemeinde<br />

Bobenheim-Roxheim veranlasst, die<br />

<strong>Kommunalberatung</strong> <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong> GmbH<br />

1 Daten entnommen von http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Rede/2009/05/2009-05-26-rede-merkel-<br />

kommunalkongress.html<br />

Seite 2 von 136


mit <strong>der</strong> Analyse <strong>der</strong> Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie <strong>der</strong> Verwaltungskraft <strong>der</strong><br />

verbandsfreien Gemeinde Bobenheim-Roxheim zu beauftragen. Insbeson<strong>der</strong>e soll in einem<br />

gutachterlichen Verfahren untersucht werden, in wieweit dabei die „beson<strong>der</strong>en Gründe“ nach dem §<br />

2 (3) Satz 2 und 3 KomVwRGrG vorliegen würden. Hierin heißt es:<br />

„(3) … Aus beson<strong>der</strong>en Gründen können Unterschreitungen <strong>der</strong> Mindestgrößen nach Absatz 2 Satz 1<br />

unbeachtlich sein, wenn die verbandsfreien Gemeinde und die Verbandsgemeinden die Gewähr dafür<br />

bieten, langfristig die eigenen und übertragenen Aufgaben in fachlich hoher Qualität, wirtschaftlich<br />

sowie bürger-, sach- und ortsnah wahrzunehmen. Beson<strong>der</strong>e Gründe sind vor allem landschaftliche<br />

und topografische Gegebenheiten, die geografische Lage einer kommunalen Gebietskörperschaft<br />

unmittelbar an <strong>der</strong> Grenze zu einem Nachbarstaat o<strong>der</strong> einem Nachbarland, die Wirtschafts- und<br />

Finanzkraft, die Erfor<strong>der</strong>nisse <strong>der</strong> Raumordnung, sowie die Zahl <strong>der</strong> kasernierten Soldatinnen und<br />

Soldaten, Zivilangehörigen und Familienangehörigen <strong>der</strong> ausländischen Stationierungsstreitkräfte,<br />

soweit diese nicht den deutschen Meldepflichten unterliegen.“<br />

Darüber hinaus beauftragte die Gemeinde Bobenheim-Roxheim die Untersuchung <strong>der</strong> Verwaltungs-<br />

strukturen einer verbandsfreien Gemeinde und Verbandsgemeinde, um für die anstehenden Gesprä-<br />

che mit <strong>der</strong> Nachbarkommune rechtlich und wirtschaftlich begründete Argumente zu erhalten.<br />

Seite 3 von 136


Inhaltsübersicht<br />

Vorwort _________________________________________________________________________ 1<br />

Inhaltsübersicht __________________________________________________________________ 4<br />

Übersicht über die Ergebnisse _____________________________________________________ 6<br />

1. Die Kommunal- und Verwaltungsreformen in <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong> ______________ 8<br />

1.1 Die Methodik <strong>der</strong> gutachterlichen Stellungnahme ......................................................... 8<br />

1.2 Die Rechtsgrundlagen einer Kommunal- und Verwaltungsreform ................................ 9<br />

1.3 Das Erste Landesgesetz <strong>zur</strong> Kommunal- und Verwaltungsreform .............................. 10<br />

1.4 Die Verwaltungsreform in <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong> von 1969 bis 1972 ................................... 17<br />

2. Die Strukturanalyse _________________________________________________ 20<br />

2.1 Die Gemeinde Bobenheim-Roxheim ........................................................................... 20<br />

2.1.1 Verkehrsinfrastruktur.................................................................................................... 21<br />

2.1.2 Wirtschaftsstandort ...................................................................................................... 23<br />

2.1.3 Freizeit und Erholung ................................................................................................... 26<br />

2.1.4 Einwohnerzahl und Bevölkerungszahl ......................................................................... 27<br />

2.1.5 Fläche und Flächennutzung ........................................................................................ 31<br />

2.1.6 Einwohner- und Bevölkerungsdichte ........................................................................... 33<br />

2.1.7 Beschäftigte und Pendler ............................................................................................. 34<br />

2.1.8 Bildung ......................................................................................................................... 36<br />

2.1.9 Kin<strong>der</strong>tagesstätten ....................................................................................................... 38<br />

2.1.10 Religionszugehörigkeit ................................................................................................. 38<br />

2.1.11 Beson<strong>der</strong>e Einrichtungen ............................................................................................ 40<br />

2.1.12 Bauhof .......................................................................................................................... 41<br />

2.1.13 Abwasserwerk und die Gemeindewerke ..................................................................... 43<br />

2.1.14 Kommunale Kooperationen ......................................................................................... 45<br />

2.1.15 Bürgernähe .................................................................................................................. 45<br />

2.1.16 Mitwirkung <strong>der</strong> Bürger .................................................................................................. 48<br />

2.1.17 E-Government und EDV-Infrastruktur.......................................................................... 48<br />

2.2 Die finanzielle und wirtschaftliche Situation <strong>der</strong> Gemeinde Bobenheim-Roxheim ...... 53<br />

2.2.1 Standort ....................................................................................................................... 53<br />

2.2.2 Haushalt <strong>der</strong> Gemeindeverwaltung Bobenheim-Roxheim........................................... 54<br />

2.2.3 Analyse <strong>der</strong> Ergebnisrechnung hinsichtlich <strong>der</strong> Aufgabenwahrnehmung ................... 59<br />

2.2.3 Analyse <strong>der</strong> Steuerkraft ............................................................................................... 65<br />

2.2.5 Analyse <strong>der</strong> öffentlichen Schulden .............................................................................. 68<br />

2.2.6 Ausgewählte Kennzahlen <strong>der</strong> Gemeindeverwaltung – Kommunale Bilanz................. 71<br />

2.2.7 Ausgewählte Kennzahlen <strong>der</strong> Gemeindeverwaltung - Ergebnisrechnung .................. 76<br />

2.2.8 Ausgewählte Kennzahlen <strong>der</strong> Gemeindeverwaltung - Finanzrechnung...................... 80<br />

2.3 Die Organisation <strong>der</strong> Gemeinde Bobenheim-Roxheim ............................................... 82<br />

2.3.1 Organigramm <strong>der</strong> Gemeindeverwaltung...................................................................... 82<br />

2.3.2 Organigramm <strong>der</strong> Gemeindewerke / Eigenbetrieb ...................................................... 84<br />

2.4 Der Personalbedarf <strong>der</strong> Gemeindeverwaltung ............................................................ 84<br />

2.4.1 Richtwerte für die Gemeindeverwaltung ...................................................................... 85<br />

2.4.2 Mehr-/Min<strong>der</strong>bedarf <strong>der</strong> Gemeindeverwaltung ............................................................ 86<br />

2.4.3 Gesamtpersonalbedarf <strong>der</strong> Gemeindeverwaltung (ohne Gemeindewerke) ................ 88<br />

2.5 Die Qualifikation des Verwaltungspersonals ............................................................... 88<br />

3. Die Strukturbewertung ______________________________________________ 89<br />

4. Die Zusammenfassung - Die Gründe für eine weitere Selbständigkeit <strong>der</strong><br />

Gemeinde Bobenheim-Roxheim ______________________________________ 99<br />

4.1 Die fachlich hohe Qualität .......................................................................................... 101<br />

4.1.1 Personalbedarf / Personalbesetzung <strong>der</strong> Gemeindeverwaltung ............................... 101<br />

4.1.2 Qualifikation / Ausbildung / Fortbildung ..................................................................... 102<br />

4.1.3 Personalbedarf / Personalbesetzung <strong>der</strong> Gemeindewerke ....................................... 103<br />

4.1.4 Verwaltungsorganisation ........................................................................................... 103<br />

Seite 4 von 136


4.1.5 Qualitativ hochwertiges Leistungsangebot an die Bürger/Kunden ............................ 103<br />

4.1.6 Fazit ........................................................................................................................... 104<br />

4.2. Die Wirtschaftlichkeit.................................................................................................. 104<br />

4.2.1. Entwicklung <strong>der</strong> Jahresergebnisse ............................................................................ 105<br />

4.2.2. Dauernde Leistungsfähigkeit (freie Finanzspitze) ..................................................... 105<br />

4.2.3. Analyse des Produkthaushaltes (Handlungsfel<strong>der</strong>: Kernaufgaben,<br />

Querschnittsaufgaben) .............................................................................................. 106<br />

4.2.4. Steuerkraft ................................................................................................................. 107<br />

4.2.5. Verschuldung ............................................................................................................. 107<br />

4.2.6. Ausgewählte Bilanzkennzahlen ................................................................................. 108<br />

4.2.7. Fazit ........................................................................................................................... 109<br />

4.3. Die Bürgernähe .......................................................................................................... 109<br />

4.3.1. Bürgernähe im engeren Sinne ................................................................................... 109<br />

4.3.2. E-Government ............................................................................................................ 110<br />

4.3.3. Mitwirkung <strong>der</strong> Bürgerinnen und Bürger bei Entscheidungsprozessen / Ehrenamt /<br />

präferenzgerechte Leistungsangebote ...................................................................... 110<br />

4.3.4. Fazit ........................................................................................................................... 111<br />

4.4. Die Kooperationen ..................................................................................................... 111<br />

4.5. Statistische Grundlagen ............................................................................................. 111<br />

4.5.1. Statistische Einwohnerwerte ...................................................................................... 112<br />

4.5.2. Statistische Personalausgaben und Verwaltungs- und Betriebsausgaben ............... 113<br />

4.5.3. Statistische Zahl über die Beschäftigten <strong>der</strong> Kommune ............................................ 113<br />

4.5.4. Fazit ........................................................................................................................... 114<br />

4.6. Metropolregion Rhein-Neckar .................................................................................... 114<br />

4.7. Zukünftige Entwicklung .............................................................................................. 116<br />

5. Vergleichende Betrachtung <strong>der</strong> Kommunal- und Verwaltungsstrukturen einer<br />

verbandsfreien Gemeinde und einer Verbandsgemeinde _________________ 118<br />

5.1. Die Ausgangssituation ............................................................................................... 119<br />

5.2. Die verbandsfreie Gemeinde ..................................................................................... 120<br />

5.3. Die Verbandsgemeinde ............................................................................................. 122<br />

5.4 Die Gegenüberstellung <strong>der</strong> Aufgaben und Verwaltungsstrukturen ........................... 126<br />

5.4.1 Vor- und Nachteile einer verbandsfreien Gemeinde ................................................. 128<br />

5.4.2 Vor- und Nachteile einer Verbandsgemeinde ............................................................ 132<br />

5.5 Zusammenfassung und Ergebnis .............................................................................. 133<br />

Schlusswort ___________________________________________________________________ 135<br />

Seite 5 von 136


Übersicht über die Ergebnisse<br />

�<br />

�<br />

�<br />

�<br />

�<br />

Die Gemeinde Bobenheim-Roxheim verzeichnete zum 30.06.2009 gemäß dem<br />

Statistischen Landesamt <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong> einen Bevölkerungsstand von insgesamt<br />

10.036 Einwohnern. Demnach übersteigt die Gemeinde Bobenheim-Roxheim den<br />

gesetzlich geregelten Einwohnergrenzwert des KomVwRGrG.<br />

Nach <strong>der</strong> Vorausrechnung des Statistischen Landesamtes wird ausgehend vom<br />

Basisjahr 2006 (9.990 Einwohner) für das Jahr 2020 eine Einwohnerzahl von 9.593<br />

prognostiziert. Berücksichtigt man im Falle <strong>der</strong> Gemeinde Bobenheim-Roxheim die<br />

Erschließung und Bebauung des Baugebietes „Sand 2“, so könnte mittelfristig ein<br />

Einwohnerzuwachs um 336 Einwohner erreicht werden, so dass annähernd die<br />

Einwohnergrenze von 10.000 gehalten werden kann.<br />

Ab Seite<br />

Grundlage: Analyse <strong>der</strong> Demografie 27<br />

Durch die Ausrichtung <strong>der</strong> Verwaltung zu einem mo<strong>der</strong>nen Dienstleistungsunter-<br />

nehmen, das hohe ehrenamtliche Engagement <strong>der</strong> Bürgerinnen und Bürger und die<br />

räumliche zentrale Nähe <strong>der</strong> Verwaltungsstellen, kann in <strong>der</strong> Gemeinde Bobenheim-<br />

Roxheim eine adäquate Präferenzbedienung und große Bürgernähe erreicht wer-<br />

den.<br />

Grundlage: Analyse <strong>der</strong> Struktur <strong>der</strong> Gemeinde Bobenheim-Roxheim 20<br />

Der Gesamtpersonalbedarf <strong>der</strong> Gemeindeverwaltung beträgt einschließlich Mehr-<br />

und Min<strong>der</strong>bedarf 31,01 Kräfte, <strong>der</strong> Stellenplan 2011 weist 32,38 Arbeitskräfte aus.<br />

Tatsächlich waren zum 31.12.2011 insgesamt 30,57 Vollzeitkräfte beschäftigt. Damit<br />

ergibt sich zwischen errechnetem Richtwert und tatsächlicher Besetzung eine leich-<br />

te Unterbesetzung von 0,44 Kräften.<br />

116<br />

103<br />

88, 101<br />

Grundlage: Analyse <strong>der</strong> Organisation 82<br />

Der ausgewiesene wirtschaftliche (effektive) Personaleinsatz in <strong>der</strong> Gemeindever-<br />

waltung Bobenheim-Roxheim und <strong>der</strong> fachliche hohe Qualifikationsstand des Per-<br />

sonals sind die Gewähr für eine beständige qualitativ hochwertige Leistungsfähigkeit<br />

<strong>der</strong> Verwaltung.<br />

Grundlage: Analyse des Qualifikationsstandes 88<br />

Die finanzielle Leistungsfähigkeit kann hauptsächlich durch die im Plus ausgewiese-<br />

nen Freie Finanzspitze festgestellt werden und zeigt die dauerhaft gesicherte Hand-<br />

101<br />

104


�<br />

lungs- und Leistungsfähigkeit <strong>der</strong> Gemeinde Bobenheim-Roxheim. Weiterhin spre-<br />

chen die positiv zunehmenden Jahresergebnisse für die Entwicklungsmöglichkeiten<br />

<strong>der</strong> Gemeinde.<br />

Grundlage: Analyse <strong>der</strong> finanziellen und wirtschaftlichen Lage 53<br />

Die Gemeinde Bobenheim-Roxheim hat frühzeitig zukunftsorientiert gehandelt und<br />

zum Wohle <strong>der</strong> Bürgerinnen und Bürger Kooperationen gebildet, die zugleich wirt-<br />

schaftliche Vorteile mit sich bringen, wie z.B. die Betriebsführung <strong>der</strong> Gemeindewer-<br />

ke durch die Stadtwerke Frankenthal.<br />

Grundlage: Analyse <strong>der</strong> Kooperationen 45<br />

� Im Wettbewerb und Vergleich mit an<strong>der</strong>en Kommunen hat die Gemeinde Boben-<br />

heim-Roxheim durch andauernde Angleichung ihrer Leistungen (eigene und über-<br />

tragene Aufgaben) und Weiterentwicklung <strong>der</strong> technischen, personellen und organi-<br />

satorischen Strukturen den Bürgerinnen und Bürgern langfristig ein Leistungsange-<br />

bot in fachlich hoher Qualität zu bieten. Diese überdurchschnittliche Verwaltungs-<br />

kraft hebt sich stark von denen vergleichbarer Kommunen ab.<br />

Grundlage: Analyse des Produkthaushaltes und freiwilligen Aufgaben 59<br />

� In <strong>der</strong> Gegenüberstellung <strong>der</strong> Verwaltungsstrukturen „Verbandsgemeinde“ und „verbandsfreie<br />

Gemeinde“ überwiegen die Vorteile einer verbandsfreien Gemeinde, vor<br />

allem durch die klare und übersichtliche Organisationsstruktur und die monetären<br />

Vorteile bezogen auf die Einsparungen <strong>der</strong> Verwaltungskosten und <strong>der</strong> nicht zu<br />

berücksichtigen Verbandsgemeindeumlage.<br />

Grundlage: Vergleichende Betrachtung <strong>der</strong> Kommunalstrukturen 118<br />

111<br />

106<br />

133<br />

Seite 7 von 136


1. Die Kommunal- und Verwaltungsreformen in <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong><br />

1.1 Die Methodik <strong>der</strong> gutachterlichen Stellungnahme<br />

Die <strong>Kommunalberatung</strong> <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong> GmbH ist, wie bereits ausgeführt, von <strong>der</strong> Gemeinde Boben-<br />

heim-Roxheim mit <strong>der</strong> Erstellung dieser gutachterlichen Stellungnahme im Rahmen <strong>der</strong> Kommunal-<br />

und Verwaltungsreform beauftragt worden, vor allem die Wirtschaftlichkeit <strong>der</strong> Gemeindeverwaltung<br />

zu überprüfen, die die Gemeinde in die Lage versetzt, ihre Aufgaben langfristig mit <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen<br />

Leistungsfähigkeit, Verwaltungskraft und Wettbewerbstätigkeit auszuführen. Außerdem soll die not-<br />

wendige Bürgernähe und Qualität bei <strong>der</strong> Aufgabenerfüllung dargestellt werden.<br />

Neben den Rechtsgrundlagen einer Kommunal- und Verwaltungsreform sollen insbeson<strong>der</strong>e an Hand<br />

des Ersten Landesgesetzes <strong>zur</strong> Kommunal- und Verwaltungsreform die beson<strong>der</strong>en Gründe <strong>der</strong><br />

Kommune hinsichtlich <strong>der</strong> programmatischen Ziele <strong>der</strong> Reform durch Definition <strong>der</strong> Begriffe und Dar-<br />

legung von Ausnahmegründen analysiert werden.<br />

In einer Strukturanalyse sollen neben <strong>der</strong> wichtigen wirtschaftsgeographischen Lage, <strong>der</strong> Verkehrsinf-<br />

rastruktur des Raumes auch <strong>der</strong> bedeutsame Wirtschaftsstandort Rhein-Neckar aufgezeigt werden.<br />

Neben einer Einwohner- und Bevölkerungsentwicklungsanalyse, soll die Flächennutzung, die beson-<br />

<strong>der</strong>e Bevölkerungsdichte, die Beschäftigten und Pendlerzahlen und die qualitativ hochwertigen Infra-<br />

struktureinrichtungen <strong>der</strong> Gemeinde selbst, vor allem hinsichtlich Bildung (Schulen), Kin<strong>der</strong>tagesstät-<br />

ten, Jugend- und Familienbetreuung, Ver- und Entsorgung und kommunale Kooperationen beschrie-<br />

ben werden. Auch die Bürgernähe, das E-Gouvernement und die Mitwirkung <strong>der</strong> Bürger innerhalb<br />

ihrer Gemeinde spielen hierbei eine Rolle.<br />

Ein wichtiger Untersuchungsgegenstand hinsichtlich <strong>der</strong> Wirtschaftlichkeit soll die Haushalts- und<br />

Finanzlage <strong>der</strong> Gemeinde sein, in <strong>der</strong> maßgebend die Jahresergebnisse, die Beurteilung <strong>der</strong> dauern-<br />

den Leistungsfähigkeit, die Analyse des Produkthaushaltes und <strong>der</strong> kommunalen Handlungsfel<strong>der</strong> und<br />

die Analyse sogenannter Skaleneffekte anstehen. Vor allem die Analyse <strong>der</strong> Steuerkraft, <strong>der</strong> Ver-<br />

schuldung und die Erarbeitung von Bilanzkennzahlen sollen Aufschluss über die mittel- und langfristi-<br />

ge Finanzlage <strong>der</strong> Gemeinde geben.<br />

Die Darlegung und Auswertung von Organisation und Personalbedarf soll Aufschluss über den wirt-<br />

schaftlichen Ressourceneinsatz geben. Diese wichtige Strukturanalyse mit den notwendigen Daten-<br />

sammlungen soll in einer Strukturbewertung zusammengefasst werden. In einer beson<strong>der</strong>en Beurtei-<br />

lung <strong>der</strong> Leistungspotentiale des Verwaltungspersonals sollen Aussagen hinsichtlich <strong>der</strong> Verwaltungs-<br />

kraft getroffen werden.<br />

Abschließend soll die Wirtschaftlichkeit <strong>der</strong> Gemeinde Bobenheim-Roxheim hinsichtlich <strong>der</strong> Ziele <strong>der</strong><br />

Reform, nämlich Leistungsfähigkeit, Verwaltungskraft und Wettbewerbsfähigkeit untersucht werden.<br />

Diese mittel- und langfristige Zielerreichung soll die verbandsfreie Gemeinde Bobenheim-Roxheim<br />

befähigen, dauerhaft selbständig ihre Aufgaben zu erfüllen.<br />

Seite 8 von 136


1.2 Die Rechtsgrundlagen einer Kommunal- und Verwaltungsreform<br />

Die Garantie des kommunalen Selbstverwaltungsrechts hat in Deutschland Verfassungsrang, sie ist in<br />

den Landesverfassungen und im Grundgesetz verankert.<br />

Für die Organisation <strong>der</strong> öffentlichen Verwaltung und hier vor allem <strong>der</strong> Kommunalverwaltung gilt zu-<br />

nächst Artikel 28 Grundgesetz (für die kommunale Selbstverwaltung) und die Artikel 49 und 50 <strong>der</strong><br />

Landesverfassung <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong>. Im Grundgesetz wird in Artikel 28 Abs. 2 S. 1 den Gemeinden<br />

„das Recht gewährleistet“, „alle Angelegenheiten <strong>der</strong> örtlichen Gemeinschaft im Rahmen <strong>der</strong> Gesetze<br />

in eigener Verantwortung zu regeln“.<br />

Auf europäischer Ebene war diese Garantie vor dem Vertrag von Lissabon nicht gegeben. Dieses<br />

Recht auf kommunale Selbstbestimmung wurde im Artikel 4 des Vertrags über die Europäische Union<br />

(EUV) verankert, indem die kommunale Ebene explizit als Verwaltungsebene genannt wird. Durch den<br />

Bezug auf die nationalen Verfassungsbestimmungen, für Deutschland also zum Grundgesetz, wird<br />

das Recht <strong>der</strong> Kommunen auf Selbstverwaltung auf europäischer Ebene festgeschrieben. Im Begriff<br />

<strong>der</strong> kommunalen Selbstverwaltung sind die Personal-, Organisations-, Finanz-, Planungs-, und Recht-<br />

setzungshoheit <strong>der</strong> Gemeinden zusammengefasst. Dieses Recht ist nun im Primärrecht <strong>der</strong> Gemein-<br />

schaft festgeschrieben. Dies bedeutet in <strong>der</strong> Konsequenz auch, dass dieses Recht eingeklagt werden<br />

kann.<br />

In <strong>der</strong> Landesverfassung <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong> wird vor allem im Artikel 49 die kommunale<br />

Selbstverwaltung weitergehen<strong>der</strong> formuliert, wonach die Gemeinden „in ihrem Gebiet unter eigener<br />

Verantwortung die ausschließlichen Träger <strong>der</strong> gesamten örtlichen öffentlichen Verwaltung“ sind. „Sie<br />

können jede öffentliche Aufgabe übernehmen, soweit sie nicht durch ausdrückliche gesetzliche<br />

Vorschrift an<strong>der</strong>en Stellen im dringenden öffentlichen Interesse ausschließlich zugewiesen werden.“<br />

(Artikel 49 Abs.1 Satz 2 LV RP).<br />

Auf dieser Grundlage hat <strong>der</strong> Landesgesetzgeber als wichtigste kommunalverfassungsrechtliche<br />

Vorschrift die Gemeindeordnung in <strong>der</strong> Fassung vom 31.Januar 1994 (GVBl. S. 153, zuletzt geän<strong>der</strong>t<br />

durch § 142 des Landesbeamtengesetzes vom 20. Oktober 2010 (GVBl. S. 319) erlassen. Die<br />

einschlägigen Aussagen hinsichtlich <strong>der</strong> Selbstverwaltung <strong>der</strong> Gemeinden und zu Gebietsän<strong>der</strong>ungen<br />

finden sich in §§ 1, 10 und 11 GemO:<br />

§ 1 Wesen und Rechtsstellung <strong>der</strong> Gemeinden<br />

(1) Die Gemeinde ist Grundlage und zugleich Glied des demokratischen Staates. Sie ist berufen, das Wohl ihrer Einwohner<br />

zu för<strong>der</strong>n.<br />

(2) Die Gemeinden sind Gebietskörperschaften. Sie sind in ihrem Gebiet unter eigener Verantwortung im Rahmen <strong>der</strong> Ver-<br />

fassung und <strong>der</strong> Gesetze allein Träger <strong>der</strong> gesamten örtlichen öffentlichen Verwaltung.<br />

(3) Eingriffe in die Rechte <strong>der</strong> Gemeinden sind nur durch Gesetz o<strong>der</strong> auf Grund eines Gesetzes zulässig. Rechtsverordnun-<br />

gen, die Eingriffe in die Rechte <strong>der</strong> Gemeinden enthalten o<strong>der</strong> zulassen, bedürfen <strong>der</strong> Zustimmung des fachlich zuständigen<br />

Ministeriums; dies gilt nicht für Rechtsverordnungen <strong>der</strong> Landesregierung.<br />

Seite 9 von 136


§ 10 Gebietsän<strong>der</strong>ungen<br />

Aus Gründen des Gemeinwohls können<br />

1. Gemeinden aufgelöst und ihr Gebiet in eine o<strong>der</strong> mehrere an<strong>der</strong>e Gemeinden eingeglie<strong>der</strong>t werden,<br />

2. Gemeinden aufgelöst und aus ihrem Gebiet eine o<strong>der</strong> mehrere neue Gemeinden gebildet werden,<br />

3. Gebietsteile aus einer o<strong>der</strong> mehreren Gemeinden ausgeglie<strong>der</strong>t und aus ihnen eine neue Gemeinde gebildet werden,<br />

4. Gebietsteile aus einer Gemeinde ausgeglie<strong>der</strong>t und in eine an<strong>der</strong>e Gemeinde eingeglie<strong>der</strong>t werden.<br />

§ 11 Verfahren bei Gebietsän<strong>der</strong>ungen<br />

(1) Wenn die beteiligten Gemeinden eine Gebietsän<strong>der</strong>ung beantragen o<strong>der</strong> ihr zustimmen, entscheidet die Aufsichtsbehör-<br />

de über die Gebietsän<strong>der</strong>ung. Die Entscheidung ist im Staatsanzeiger öffentlich bekanntzumachen.<br />

(2) Die Än<strong>der</strong>ung des Gemeindegebiets gegen den Willen einer beteiligten Gemeinde bedarf im Falle des § 10 Nr. 1 bis 3<br />

eines Gesetzes, im Falle des § 10 Nr. 4 einer Rechtsverordnung des fachlich zuständigen Ministeriums. Die betroffenen<br />

Gemeinden sind vorher zu hören.<br />

(3) Das fachlich zuständige Ministerium wird ermächtigt, abweichend von Absatz 2 Gemeinden mit weniger als 300 Einwoh-<br />

nern auch gegen <strong>der</strong>en Willen durch Rechtsverordnung aufzulösen und in eine an<strong>der</strong>e o<strong>der</strong> in eine neugebildete Gemeinde<br />

innerhalb <strong>der</strong>selben Verbandsgemeinde einzuglie<strong>der</strong>n. Die betroffenen Gemeinden sind vorher zu hören.<br />

(4) Berührt die Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Grenze einer Gemeinde (§ 10 Nr. 4) die Grenze einer Verbandsgemeinde o<strong>der</strong> eines Landkrei-<br />

ses, so bewirkt die Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Gemeindegrenze auch die Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Grenze <strong>der</strong> Verbandsgemeinde o<strong>der</strong> des Land-<br />

kreises; die betroffenen Verbandsgemeinden o<strong>der</strong> Landkreise sind vorher zu hören.<br />

(5) Die Bestimmungen des Flurbereinigungsgesetzes und des Landeswassergesetzes bleiben unberührt.<br />

(6) Die Gemeinden können die Folgen <strong>der</strong> Gebietsän<strong>der</strong>ung durch Vereinbarung regeln. Diese bedarf <strong>der</strong> Genehmigung <strong>der</strong><br />

Aufsichtsbehörde.<br />

(7) Soweit eine Vereinbarung nach Absatz 6 nicht vorliegt o<strong>der</strong> ihre Bestimmungen nicht ausreichen, bestimmt die Aufsichts-<br />

behörde, soweit erfor<strong>der</strong>lich, die Folgen <strong>der</strong> Gebietsän<strong>der</strong>ung.<br />

Vor diesem rechtlichen Hintergrund wurde das „Erste Landesgesetz <strong>zur</strong> Kommunal- und<br />

Verwaltungsreform vom 28. September 2010 (GVBl. Seite 272)“ beschlossen, das in seinem Artikel 1<br />

das „Landesgesetz über die Grundsätze <strong>der</strong> Kommunal- und Verwaltungsreform (KomVwRGrG)“<br />

enthält.<br />

1.3 Das Erste Landesgesetz <strong>zur</strong> Kommunal- und Verwaltungsreform<br />

Mit dem ersten Landesgesetz über die Grundsätze <strong>zur</strong> Kommunal- und Verwaltungsreform, kurz<br />

KomVwRGrG, wurde am 28. September 2010 <strong>der</strong> Grundstein <strong>zur</strong> Bündelung <strong>der</strong> Kräfte und<br />

Ressourcen gelegt, um die Leistungsfähigkeit, Verwaltungskraft und Wettbewerbsfähigkeit <strong>der</strong><br />

rheinland-pfälzischen Kommunen zu stabilisieren.<br />

Seite 10 von 136


Inhaltsübersicht KomVwRGrG<br />

Ziele 1<br />

Grundsätze <strong>der</strong> Verbesserung kommunaler Gebietsstrukturen 2<br />

Freiwillige Gebietsän<strong>der</strong>ungen 3<br />

Wahl <strong>der</strong> Organe und Rechtsstellung <strong>der</strong> hauptamtlichen Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten auf Zeit 4<br />

Rechtsstellung <strong>der</strong> Bediensteten und <strong>der</strong> Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger 5<br />

Übergang des Vermögens 6<br />

Ausgleich von For<strong>der</strong>ungen und Verbindlichkeiten 7<br />

Rechtsnachfolge 8<br />

Schlüsselzuweisungen, Investitionsschlüsselzuweisungen und Umlagen 9<br />

Benutzungsgebühren und Beiträge für die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung 10<br />

Ortsrecht 11<br />

Weiterentwicklung bürgernaher, kooperativer Verwaltungen sowie Stärkung <strong>der</strong> bürgerschaftlichen Beteiligung<br />

und Mitwirkung<br />

Die für das <strong>Gutachten</strong> wesentlichen Paragrafen 1 und 2 werden nun nachfolgend im Wortlaut<br />

wie<strong>der</strong>gegeben.<br />

§ 1 KomVwRGrG (Gesetz) - Landesrecht <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong><br />

(1) Ein Ziel <strong>der</strong> Kommunal- und Verwaltungsreform sind kommunale Gebietskörperschaften, die unter beson<strong>der</strong>er Berück-<br />

sichtigung <strong>der</strong> demografischen Entwicklungen und des Einsatzes neuer Informations- und Kommunikationstechnologien,<br />

insbeson<strong>der</strong>e im Rahmen von E-Government, in <strong>der</strong> Lage sind, langfristig die eigenen und die übertragenen Aufgaben in<br />

fachlich hoher Qualität, wirtschaftlich sowie bürger-, sach- und ortsnah wahrzunehmen. Zu diesem Zweck sollen Aufgaben-<br />

zuständigkeiten verän<strong>der</strong>t und die Leistungsfähigkeit, die Wettbewerbsfähigkeit und die Verwaltungskraft <strong>der</strong> verbandsfreien<br />

Gemeinden und <strong>der</strong> Verbandsgemeinden im Interesse einer bestmöglichen Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger<br />

durch Gebietsän<strong>der</strong>ungen verbessert werden. Der Freiwilligkeit gebietlicher Verän<strong>der</strong>ungen wird hierbei <strong>der</strong> Vorrang einge-<br />

räumt.<br />

(2) Darüber hinaus ist <strong>zur</strong> Verbesserung <strong>der</strong> Qualität und <strong>der</strong> Wirtschaftlichkeit <strong>der</strong> Aufgabenerledigung eine Erweiterung <strong>der</strong><br />

gemeinsamen Wahrnehmung von Aufgaben und <strong>der</strong> gemeinsamen Unterhaltung öffentlicher Einrichtungen durch öffentliche<br />

und private Stellen angestrebt; dies gilt insbeson<strong>der</strong>e für eine Zusammenarbeit kommunaler Gebietskörperschaften, die<br />

ihren Sitz in <strong>der</strong>selben Gemeinde haben. Mit Dienstleistungsangeboten <strong>der</strong> kommunalen Gebietskörperschaften sollen die<br />

Möglichkeiten <strong>der</strong> Bürgerinnen und Bürger <strong>zur</strong> schnellen, qualitativ hochwertigen und kostengünstigen Abwicklung ihrer<br />

Verwaltungsangelegenheiten und die Unterstützung <strong>der</strong> Ortsgemeinden und <strong>der</strong> Ortsbezirke in Verwaltungsangelegenheiten<br />

verbessert werden. Ein Ziel <strong>der</strong> Kommunal- und Verwaltungsreform ist auch eine stärkere direkte Beteiligung <strong>der</strong> Bürgerin-<br />

nen und Bürger in kommunalen Selbstverwaltungsangelegenheiten, um das Potenzial des in <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong> sehr ausge-<br />

prägten bürgerschaftlichen Engagements <strong>zur</strong> Verwirklichung des Gemeinwohlziels verstärkt nutzen zu können. Dazu sollen<br />

notwendige Voraussetzungen geschaffen und erweitert werden.<br />

Seite 11 von 136<br />

§§<br />

12


§ 2 KomVwRGrG (Gesetz) - Landesrecht <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong><br />

Grundsätze <strong>der</strong> Verbesserung kommunaler Gebietsstrukturen<br />

(1) Zur Stärkung <strong>der</strong> Leistungsfähigkeit, <strong>der</strong> Wettbewerbsfähigkeit und <strong>der</strong> Verwaltungskraft <strong>der</strong> verbandsfreien Gemeinden<br />

und <strong>der</strong> Verbandsgemeinden werden die vorhandenen Gebietsstrukturen dieser kommunalen Gebietskörperschaften bis<br />

zum Tag <strong>der</strong> allgemeinen Kommunalwahlen im Jahr 2014 verbessert.<br />

(2) Eine ausreichende Leistungsfähigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Verwaltungskraft haben in <strong>der</strong> Regel<br />

1. verbandsfreie Gemeinden mit mindestens 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern und<br />

2. Verbandsgemeinden mit mindestens 12.000 Einwohnerinnen und Einwohnern.<br />

Maßgebend ist die vom Statistischen Landesamt <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong> zum 30. Juni 2009 festgestellte amtliche Zahl <strong>der</strong> Perso-<br />

nen, die mit alleiniger Wohnung o<strong>der</strong>, sofern eine Person mehrere Wohnungen hat, mit ihrer Hauptwohnung in <strong>der</strong> verbands-<br />

freien Gemeinde o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Verbandsgemeinde gemeldet sind.<br />

(3) Unterschreitungen <strong>der</strong> Mindestgröße nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 sind in <strong>der</strong> Regel unbeachtlich bei Verbandsgemeinden<br />

mit mindestens 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, die eine Fläche von mehr als 100 Quadratkilometern und mehr als<br />

15 Ortsgemeinden haben. Aus beson<strong>der</strong>en Gründen können Unterschreitungen <strong>der</strong> Mindestgrößen nach Absatz 2 Satz 1<br />

unbeachtlich sein, wenn die verbandsfreien Gemeinden und die Verbandsgemeinden die Gewähr dafür bieten, langfristig die<br />

eigenen und übertragenen Aufgaben in fachlich hoher Qualität, wirtschaftlich sowie bürger-, sach- und ortsnah wahrzuneh-<br />

men. Beson<strong>der</strong>e Gründe sind vor allem landschaftliche und topografische Gegebenheiten, die geografische Lage einer<br />

kommunalen Gebietskörperschaft unmittelbar an <strong>der</strong> Grenze zu einem Nachbarstaat o<strong>der</strong> einem Nachbarland, die Wirt-<br />

schafts- und Finanzkraft, die Erfor<strong>der</strong>nisse <strong>der</strong> Raumordnung sowie die Zahl <strong>der</strong> nicht kasernierten Soldatinnen und Solda-<br />

ten, Zivilangehörigen und Familienangehörigen <strong>der</strong> ausländischen Stationierungsstreitkräfte, soweit diese nicht den deut-<br />

schen Meldevorschriften unterliegen.<br />

(4) Verbandsfreie Gemeinden und Verbandsgemeinden sollen mit benachbarten verbandsfreien Gemeinden und Verbands-<br />

gemeinden desselben Landkreises zusammengeschlossen werden. Eine Ausnahme von Satz 1 kann zugelassen werden,<br />

vor allem wenn innerhalb desselben Landkreises ein Zusammenschluss zu einer verbandsfreien Gemeinde o<strong>der</strong> Verbands-<br />

gemeinde mit einer ausreichenden Leistungsfähigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Verwaltungskraft nicht möglich ist. Ferner<br />

können im Ausnahmefall die Ortsgemeinden einer Verbandsgemeinde in mehrere an<strong>der</strong>e Verbandsgemeinden eingeglie-<br />

<strong>der</strong>t, die Ortsgemeinden einer Verbandsgemeinde und die Ortsgemeinden mehrerer an<strong>der</strong>er Verbandsgemeinden zu neuen<br />

Verbandsgemeinden zusammengeschlossen sowie eine Ortsgemeinde aus einer Verbandsgemeinde ausgeglie<strong>der</strong>t und in<br />

eine an<strong>der</strong>e Verbandsgemeinde eingeglie<strong>der</strong>t werden.<br />

(5) Bei dem Zusammenschluss kommunaler Gebietskörperschaften sind vor allem die Erfor<strong>der</strong>nisse <strong>der</strong> Raumordnung,<br />

landschaftliche und topografische Gegebenheiten, die öffentliche Verkehrsinfrastruktur, die Wirtschaftsstruktur und histori-<br />

sche und religiöse Bindungen und Beziehungen zu berücksichtigen.<br />

In den Landtagsdrucksachen 15/4488 (Seite 29) zum Gesetzgebungsverfahren ist festgehalten, dass<br />

§ 1 KomVwRGrG die „Präambel mit programmatischen Ausführungen zu den Zielen <strong>der</strong> Kommunal-<br />

und Verwaltungsreform“ und § 2 KomVwRGrG die Grundsätze <strong>der</strong> Verbesserung kommunaler<br />

Gebietsstrukturen enthält.<br />

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Programmatisches Ziel <strong>der</strong> Kommunal- und Verwaltungsreform sind kommunale<br />

Gebietskörperschaften, die langfristig in <strong>der</strong> Lage sind, ihre Aufgaben<br />

a) in fachlich hoher Qualität<br />

b) wirtschaftlich und<br />

c) bürger-, sach- und ortsnah<br />

wahrzunehmen. Dieses langfristige Ziel soll unter beson<strong>der</strong>er Berücksichtigung <strong>der</strong><br />

demografischen Entwicklung und des Einsatzes <strong>der</strong> IT-Technologie verfolgt werden.<br />

Eine grundsätzliche Voraussetzung von Gebietsän<strong>der</strong>ungen sind „Gründe des Gemeinwohl“, wie es<br />

auch § 10 GemO festlegt. Gemeinwohl ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, dessen Bedeutung für den<br />

konkreten Anwendungsbereich (hier: Verwaltungs- und Gebietsreform) <strong>der</strong> Gesetzgeber und die<br />

Rechtsprechung ermitteln und festlegen. „In einem staatlichen Gemeinwesen zielt das Gemeinwohl<br />

auf die bestmögliche Verfasstheit des gesellschaftlichen Lebens, um die Voraussetzungen für die<br />

bestmögliche Lebensentfaltung <strong>der</strong> Staatsbürger zu gewährleisten.“ 2<br />

Es gibt keine exakte Definition und somit auch nicht „das“ öffentliche Gemeinwohl. Das Gemeinwohl<br />

bedarf als unbestimmter Rechtsbegriff <strong>der</strong> Auslegung. Dabei ist von einem verfassungsstaatlichen<br />

Gemeinwohlverständnis auszugehen, das sich an den "Gemeinwohlwerten" des Grundgesetzes wie<br />

Menschenwürde, Freiheit, Rechtssicherheit, Frieden und Wohlstand und damit an den Grundrechten,<br />

dem Rechtsstaat-, Sozialstaats- und Demokratieprinzip festmachen lässt 3 .<br />

Aus diesen Überlegungen heraus stellt <strong>der</strong> Gesetzgeber in § 2 Abs. 1 KomVwRGrG drei Grundsätze<br />

<strong>zur</strong> Verbesserung <strong>der</strong> kommunalen Gebietsstrukturen auf:<br />

2 Vergl. Brockhaus<br />

3 Internetseite: http://www.juraforum.de/lexikon/gemeinwohl ; vgl. von Arnim, Gemeinwohl und Gruppeninteressen, 1977, S. 22 ff.<br />

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Stärkung <strong>der</strong><br />

In <strong>der</strong> öffentlichen Diskussion über Verwaltungsreformen werden die unterschiedlichsten Begriffe<br />

verwendet. Als wesentliche Anfor<strong>der</strong>ungen an die öffentliche Verwaltung werden vielfach Begriffe wie<br />

Leistungsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit, Effizienz, Effektivität, Subsidiarität, Partizipation,<br />

Rechtmäßigkeit, Bürgernähe etc. verwendet. Bei <strong>der</strong> Benutzung <strong>der</strong> verschiedenen Begrifflichkeiten<br />

und <strong>der</strong> mit ihnen gemeinten Inhalte soll in dieser gutachterlichen Stellungnahme eine Festlegung<br />

erfolgen, damit keine babylonische Sprachverwirrung entsteht:<br />

Ein wesentlicher Gemeinwohlgesichtspunkt bei <strong>der</strong> Entscheidung über die Organisation öffentlicher<br />

Verwaltungen ist die Leistungsfähigkeit.<br />

Nach dem Sozialstaatsprinzip (Artikel 20 Abs. 1 und 28 Abs. 1 S. 1 GG) ist es erfor<strong>der</strong>lich, dass die<br />

kommunale Verwaltungsorganisation in <strong>der</strong> Lage sein muss, ihre Aufgaben effektiv zu erfüllen. Dies<br />

bedeutet, dass die kommunalen Aufgaben gesetzes- und funktionsgerecht erfüllt werden sollen;<br />

insbeson<strong>der</strong>e, dass die subjektiven Rechte <strong>der</strong> Einwohner verwirklicht und die von <strong>der</strong> Allgemeinheit<br />

ihnen geschuldeten Leistungen tatsächlich erbracht werden, und zwar in einer landesweit möglichst<br />

gleichen o<strong>der</strong> gleichwertigen Weise.<br />

Diese Leistungsfähigkeit <strong>der</strong> Verwaltung bedeutet eine durchgängig hohe Qualität <strong>der</strong><br />

Entscheidungen, rechtzeitige und vollständige tatsächliche Gewährung <strong>der</strong> gesetzlichen Leistungen<br />

und rechtmäßige Prüfung <strong>der</strong> Ermessensfragen.<br />

Seite 14 von 136


Leistungsfähigkeit drückt sich zunächst in Verwaltungskraft aus, d.h. in <strong>der</strong> Tatsache, dass ein<br />

Verwaltungsapparat existent ist, <strong>der</strong> eine rechtsstaatliche, zweckmäßige und hinreichend<br />

spezialisierte Verwaltung mittels einer genügenden Zahl von Sachbearbeitern sichert, die ohne<br />

Drittberatung (insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Aufsichtsbehörde) sachgerecht entscheidet. Insbeson<strong>der</strong>e aus dem<br />

Sozialstaatsprinzip wird die Stärkung <strong>der</strong> Verwaltungskraft einer Gemeinde gefor<strong>der</strong>t, um die<br />

Funktionen <strong>der</strong> Daseinsvorsorge durch die Gemeinden funktionsgerecht und mit höchstmöglicher<br />

Effektivität und unter Wahrung <strong>der</strong> Einheitlichkeit <strong>der</strong> Lebensverhältnisse bearbeiten zu können.<br />

So gesehen ist Leistungsfähigkeit ein „Unterfall“ <strong>der</strong> Verwaltungskraft und mehr o<strong>der</strong> weniger gleich<br />

zu setzen mit Effektivität.<br />

Ein wesentlicher Gesichtspunkt <strong>der</strong> Leistungsfähigkeit ist aber auch die finanzielle<br />

Leistungsfähigkeit <strong>der</strong> Kommunen, wonach die Gemeinden dauerhaft finanziell in <strong>der</strong> Lage sein<br />

sollen, die an sie gestellten Aufgaben eigenständig und selbstverantwortlich zu erfüllen, insbeson<strong>der</strong>e<br />

freiwillige Aufgaben zu übernehmen. Bei <strong>der</strong> finanziellen Leistungsfähigkeit spielt die fiskalische<br />

Situation (Beurteilung <strong>der</strong> dauernden Leistungsfähigkeit), die eigene Finanzkraft (Steuereinnahmen)<br />

und die bisher „aufgelaufenen“ Liquiditätskredite (Kassenkredite) eine wesentliche Rolle.<br />

Des Weiteren for<strong>der</strong>t <strong>der</strong> Gesetzgeber Wettbewerbsfähigkeit. Verän<strong>der</strong>ungen des wirtschaftlichen,<br />

technischen, politischen und gesellschaftlichen Umfeldes stellen Unternehmen vor immer neue<br />

Herausfor<strong>der</strong>ungen, denen sie im Wettbewerb mit an<strong>der</strong>en Unternehmen durch Anpassung ihrer<br />

Leistungen, Verän<strong>der</strong>ung ihres Marktverhaltens und Weiterentwicklung ihrer technischen, personellen<br />

und organisatorischen Strukturen begegnen müssen. 4<br />

Wettbewerb selbst bedeutet, dass Unternehmen (auch Verbände o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Staat) im Rahmen ihrer<br />

Aufgabenstellung die jeweils beste Leistung im Vergleich zu An<strong>der</strong>en erbringen.<br />

Wettbewerbsfähigkeit <strong>der</strong> Kommunen bedeutet sicherlich ein Standortwettbewerb, wenn es etwa um<br />

Unternehmensansiedlungen geht. Die Verwaltung selbst mit Ihren Dienstleistungen dem Bürger<br />

(Kunden) gegenüber befindet sich nicht in einer unmittelbaren Wettbewerbssituation, weil <strong>der</strong> Bürger<br />

nur bei „seiner“ Verwaltung seine Leistungen erlangen kann und die Verwaltung so gesehen unter<br />

Wettbewerbsgesichtspunkten eine „Monopolstellung“ inne hat. Für die Leistungen <strong>der</strong> Verwaltung gibt<br />

es insofern keinen „Markt“, so dass für die Beurteilung <strong>der</strong> Wettbewerbsfähigkeit einer Verwaltung auf<br />

Hilfsgrößen <strong>zur</strong>ückgegriffen werden muss. Instrumente einer kommunalen Wettbewerbspolitik können<br />

z.B. interkommunale o<strong>der</strong> öffentliche bzw. private Leistungsvergleiche sein (Vergleichswerte,<br />

Vergleichsringe).<br />

Der Gesetzgeber (siehe Landtagsdrucksache 15/4488) verfolgt mit <strong>der</strong> Stärkung <strong>der</strong><br />

Wettbewerbsfähigkeit „eine Verbesserung <strong>der</strong> Position dieser kommunalen Gebietskörperschaften im<br />

Vergleich mit an<strong>der</strong>en Kommunen in <strong>der</strong> Region, in <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong>, im Bundesgebiet und teilweise<br />

auch darüber hinaus“.<br />

4 Vergl. Brockhaus<br />

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Nach diesen drei erläuterten Grundsätzen sollen die vorhandenen kommunalen Gebietsstrukturen<br />

(und das nur bei verbandsfreien Gemeinden und Verbandsgemeinden) in <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong> verbessert<br />

werden.<br />

Eine ausreichende Leistungsfähigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Verwaltungskraft wird durch den<br />

Gesetzgeber bei<br />

1. verbandsfreien Gemeinden mit mindestens 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern und<br />

2. Verbandsgemeinden mit mindestens 12.000 Einwohnerinnen und Einwohnern<br />

unterstellt (§ 2 Abs. 2 KomVwRGrG). Maßgebend ist die vom Statistischen Landesamt <strong>Rheinland</strong>-<br />

<strong>Pfalz</strong> zum 30. Juni 2009 festgestellte amtliche Zahl <strong>der</strong> Personen, die mit alleiniger Wohnung o<strong>der</strong>,<br />

sofern eine Person mehrere Wohnungen hat, mit ihrer Hauptwohnung in <strong>der</strong> verbandsfreien Gemein-<br />

de o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Verbandsgemeinde gemeldet sind.<br />

Ein solcher Beurteilungsspielraum wird dem Gesetzgeber verfassungsmäßig zugebilligt.<br />

Unterschreitungen dieser Mindestgrößen sind nach § 2 Abs. 3 KomVwRGrG unbeachtlich:<br />

1. in <strong>der</strong> Regel bei Verbandsgemeinden mit mindestens 10.000 Einwohnern, die eine Fläche von<br />

mehr als 100 qkm und mehr als 15 Ortsgemeinden haben (§ 2 Abs. 3 Satz 1 KomVwRGrG)<br />

2. und aus beson<strong>der</strong>en Gründen, wenn die Verbandsgemeinden und die verbandsfreien<br />

Gemeinden die Gewähr dafür bieten, langfristig die eigenen und übertragenen Aufgaben in<br />

fachlich hoher Qualität, wirtschaftlich sowie bürger-, sach- und ortsnah wahrzunehmen (§ 2<br />

Abs. 3 Satz 2 KomVwRGrG).<br />

3. Beson<strong>der</strong>e Gründe sind vor allem (§ 2 Abs. 3 Satz 3 KomVwRGrG)<br />

a) landschaftliche und topografische Gegebenheiten,<br />

b) die geografische Lage einer kommunalen Gebietskörperschaft unmittelbar an <strong>der</strong> Grenze<br />

zu einem Nachbarstaat o<strong>der</strong> einem Nachbarland,<br />

c) die Wirtschafts- und Finanzkraft,<br />

d) die Erfor<strong>der</strong>nisse <strong>der</strong> Raumordnung sowie<br />

e) die Zahl <strong>der</strong> nicht kasernierten Soldatinnen und Soldaten, Zivilangehörigen und<br />

Familienangehörigen <strong>der</strong> ausländischen Stationierungsstreitkräfte, soweit diese nicht den<br />

deutschen Meldevorschriften unterliegen.<br />

Die verbandsfreie Gemeinde Bobenheim-Roxheim hat 10.036 Einwohner (Bevölkerungsstand:<br />

30.06.2009) und überschreitet damit die Mindestgröße nach § 2 Abs. 2 KomVwRGrG. Die Vorausset-<br />

zungen für eine gesetzliche (zwangsweise) Fusion mit einer an<strong>der</strong>en Kommune sind von daher nicht<br />

gegeben, lediglich eine freiwillige Fusion ist möglich.<br />

Trotz <strong>der</strong> Überschreitung <strong>der</strong> Mindestgrößenregelung sollen die gesetzlichen Regelungen, wonach die<br />

Mindestgröße unbeachtlich ist, <strong>zur</strong> Untersuchung <strong>der</strong> Leistungsfähigkeit, Verwaltungskraft und Wett-<br />

bewerbsfähigkeit herangezogen werden.<br />

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In dieser gutachterlichen Stellungnahme sollen vor allem die Wirtschafts- und Finanzkraft <strong>der</strong><br />

verbandsfreien Gemeinde Bobenheim-Roxheim analysiert werden, die die Gemeinde langfristig in die<br />

Lage versetzt, ihre Aufgaben in fachlich hoher Qualität, wirtschaftlich sowie bürger-, sach- und ortsnah<br />

wahrzunehmen.<br />

Gemäß dem § 2 (4) Satz 1 KomVwRGrG sollen verbandsfreie Gemeinden und Verbandsgemeinden<br />

mit benachbarten verbandsfreien Gemeinden und Verbandsgemeinden desselben Landkreises<br />

zusammengeschlossen werden. Insofern kommt ein Zusammenschluss mit <strong>der</strong> Stadt Frankenthal<br />

nach Anwendung des KomVwRGrG grundsätzlich nicht in Frage.<br />

Aufgrund <strong>der</strong> geografischen Verhältnisse und <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung des KomVwRGrG bietet sich zunächst<br />

nur die Verbandsgemeinde Heßheim als möglicher Fusionspartner an. Die Verbandsgemeinde Heß-<br />

heim unterschreitet die Mindestrichtwerte (9.583 am 30.06.2009) des § 2 (2) KomVwRGrG. Die<br />

Verbandsgemeinde Heßheim besteht aus fünf Ortsgemeinden 5 : Bein<strong>der</strong>sheim, Großniedesheim,<br />

Heßheim, Heuchelheim und Kleinniedesheim. Die Verbandsgemeinde Heßheim hat noch die Alterna-<br />

tive sich mit an<strong>der</strong>en Gebietskörperschaften des Kreises zusammenzuschließen.<br />

1.4 Die Verwaltungsreform in <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong> von 1969 bis 1972 6<br />

„Ziel <strong>der</strong> Verwaltungsreform in <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong> ist es, eine leistungsfähige Verwaltung zu schaffen, die<br />

<strong>der</strong> Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben in einem demokratischen und sozialen Rechtsstaat ange-<br />

messen ist. Die Verwaltung soll in die Lage versetzt werden, die wachsenden Anfor<strong>der</strong>ungen an die<br />

öffentliche Daseinsvorsorge bestmöglich und bürgernah zu erfüllen.“ sagte <strong>der</strong> damalige Ministerprä-<br />

sident Helmut Kohl am 20.10.1972 auf <strong>der</strong> 26. Hauptversammlung des Landkreistages <strong>Rheinland</strong>-<br />

<strong>Pfalz</strong> (siehe Rundschreiben des Landkreistages vom 5.12.1972).<br />

Mitte <strong>der</strong> 1960er Jahre wurde in <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong> mit dem Verwaltungsreformprozess begonnen, <strong>der</strong><br />

Anfang <strong>der</strong> 1970er Jahre mit <strong>der</strong> Verwaltungs- und Gebietsreform abgeschlossen wurde.<br />

Auf <strong>der</strong> kommunalen Ebene waren zunächst die historisch gewachsenen unterschiedlichen Kommu-<br />

nalstrukturen zu vereinheitlichen. Zur Diskussion standen die Bildung von Großgemeinden / Einheits-<br />

gemeinden o<strong>der</strong> die Fortentwicklung <strong>der</strong> „Ämterverfassung“, wie sie in den ehemals preußischen Lan-<br />

desteilen (ehemalige Regierungsbezirke Trier und Koblenz) bereits bestanden hatten.<br />

In einer Studienkommission „Stärkung <strong>der</strong> Verwaltungskraft <strong>der</strong> Gemeinden“ wurde für die gemeindli-<br />

che Ebene darüber diskutiert, dass vor allem in den damaligen Regierungsbezirken Rheinhessen,<br />

<strong>Pfalz</strong> und Montabauer die sogenannte „Amtsverfassung“ unbekannt war und entwe<strong>der</strong> die Schaffung<br />

von Großgemeinden / Einheitsgemeinden o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Zusammenschluss zu Verwaltungsverbänden not-<br />

wendig wäre. Wegen <strong>der</strong> erheblichen politischen Wi<strong>der</strong>stände gegen Einheitsgemeinden / Großge-<br />

meinden wurde dem Zusammenschluss zu Verwaltungsverbänden im ganzen Land <strong>der</strong> Vorzug gege-<br />

5 Internetseite: http://www.infothek.statistik.rlp.de/lis/MeineRegion/index.asp<br />

6 „Die Verwaltungsreform im Lande <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong>“, Inaugural-Dissertation <strong>zur</strong> Erlangung des Doktorgrades <strong>der</strong> Universität<br />

Trier-Kaiserslautern in Trier vorgelegt von Heinz Rüschenschmidt aus Bad Neuenahr-Ahrweiler<br />

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en. Bei <strong>der</strong> Schaffung von Verwaltungsverbänden sollten jedoch die Kleinstgemeinden unter 300<br />

Einwohner aufgelöst und mit Nachbargemeinden zusammengelegt werden.<br />

Für die Verwaltungsverbände einigte man sich auf die Bezeichnung „Verbandsgemeinde“, weil dieser<br />

Begriff sowohl den Verbandscharakter als auch die politische Selbständigkeit und den Gemeindecha-<br />

rakter zum Ausdruck bringt.<br />

Als Alternative hierzu wurde die Bildung von Großgemeinden / Einheitsgemeinden (Mehrortsgemein-<br />

de) vorgeschlagen, die entsprechend <strong>der</strong> gefundenen Terminologie „verbandsfreie Gemeinden“ ge-<br />

nannt wurden.<br />

Für alle vorgeschlagenen Maßnahmen <strong>zur</strong> besseren Verwaltungsorganisation und besseren Bedie-<br />

nung des Bürgers wurde <strong>der</strong> Grundsatz <strong>der</strong> Freiwilligkeit (mit evtl. finanziellen Anreizen durch das<br />

Land) aufgestellt. Erst nach einer Freiwilligkeitsphase sollten legislatorische Schritte (gesetzliche<br />

Zwangsmaßnahmen) eingeleitet werden.<br />

Interessant ist hier die Begründung des Innenministers zum „Entwurf eines Landesgesetzes über die<br />

Verwaltungsvereinfachung im Lande <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong>“ (Landtagsdrucksache VI/17 -322-12/4 vom<br />

08.12.67) mit dem die „Verbandsgemeindeordnung“ als Gesetzesvorlage eingebracht wurde:<br />

„Da von den bisherigen Möglichkeiten, Ämter bzw. gemeinschaftliche Bürgermeistereien freiwillig ein-<br />

zuführen, nur selten Gebrauch gemacht worden sei, müssten gesetzgeberische Maßnahmen eingelei-<br />

tet werden; die Verbandsgemeinde-Ordnung (VGO) biete die kommunalverfassungsrechtliche Grund-<br />

lage für eine umfassende kommunale Neuglie<strong>der</strong>ung.<br />

Die Ämter in den Regierungsbezirken Koblenz und Trier sollten kraft Gesetzes in Verbandsgemeinden<br />

umgewandelt werden (nach Auflösung von Kleingemeinden und Durchführung reifer Zusammen-<br />

schlüsse). In den übrigen Landesteilen sollten die Verbandsgemeinden nach und nach durch Rechts-<br />

verordnungen <strong>der</strong> Landesregierung eingeführt werden. Die Mindesteinwohnerzahl für verbandsfreie<br />

Gemeinden wurde mit 5.000 angegeben.“<br />

Gegenüber den im Lande bereits teilweise bestehenden Ämtern wurden die Verbandsgemeinden als<br />

Gebietskörperschaften eingerichtet und zusätzlich mit eigenen Selbstverwaltungsaufgaben (Flächen-<br />

nutzungspläne, Schulangelegenheiten, Unterhaltung Gewässer 3. Ordnung, Wasserversorgung, Ab-<br />

wasserbeseitigung, Brandschutz) ausgestattet.<br />

Als Gründe für die Bildung <strong>der</strong> Verbandsgemeinden wurden hauptsächlich die Mitwirkung <strong>der</strong> Bürger-<br />

schaft, die Berücksichtigung <strong>der</strong> Siedlungsstruktur und die topografischen Verhältnisse angeführt.<br />

Durch die Schaffung <strong>der</strong> Verbandsgemeinden wurde eine zusätzliche kommunale Ebene eingeführt.<br />

Diese zusätzliche Verwaltungsebene war politisch sehr umstritten und es sollte deshalb ein „Zwi-<br />

schenschritt“ <strong>zur</strong> Einheitsgemeinde / Großgemeinde / Mehrortsgemeinde sein.<br />

Durch die Verwaltungsreform hatte sich die Zahl <strong>der</strong> Gemeinden in <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong> von 2.920 auf<br />

2.304 Gemeinden reduziert. Diese Vermin<strong>der</strong>ung um etwa 600 Gemeinden geschah durch Zusam-<br />

menschlüsse von bisher selbständigen Gemeinden zu Ortsgemeinden, durch die Bildung von ver-<br />

bandsfreien Gemeinden o<strong>der</strong> durch Eingemeindungen von Gemeinden in Städte.<br />

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Landesweit sind 163 Verbandsgemeinden neu gebildet worden, die damals eine durchschnittliche<br />

Größe von 12.600 Einwohnern und durchschnittlich 14 dazugehörigen Ortsgemeinden aufwiesen.<br />

Als verbandsfreie Gemeinden wurden insgesamt 37 Kommunen gebildet, darunter auch Bobenheim-<br />

Roxheim.<br />

Seit <strong>der</strong> Verwaltungsreform gibt es zudem 12 kreisfreie Städte und 24 Landkreise.<br />

Diese Gebietsstrukturen sind bis heute weitestgehend geblieben, obwohl die Verbandsgemeinde als<br />

„neue“ Gebietskörperschaft nur als „Zwischenschritt“ in einer kommunalpolitischen Entwicklung hin <strong>zur</strong><br />

verbandsfreien Gemeinde (Einheitsgemeinde) gedacht war. Nur wenige Verbandsgemeinden sind<br />

bisher den damals vorgesehen Weg gegangen und haben sich von <strong>der</strong> Verbandsgemeinde <strong>zur</strong> ver-<br />

bandsfreien Gemeinde weiterentwickelt. Aus diesem Grunde wäre es heute um so erstaunlicher,<br />

wenn zwischenzeitlich „gewachsene“ Einheitsgemeinden, wie Bobenheim-Roxheim, als Ortsgemeinde<br />

in eine Verbandsgemeinde (Heßheim) „eingemeindet“ werden würden.<br />

Zusammenfassend ist für die Verwaltungsreform von 1969 bis 1972 festzuhalten, dass die verbands-<br />

freie Gemeinde allein von <strong>der</strong> politischen und verwaltungstechnischen Organisation her gegenüber<br />

<strong>der</strong> Verbandsgemeinde eine Fortentwicklung mit größerer Effektivität und Effizienz darstellt.<br />

Im Ergebnis <strong>der</strong> Verwaltungsreform 1969/1970 wurden aus den ehemals selbständigen Gemeinden<br />

Bobenheim und Roxheim durch Landesgesetz die neue größere verbandsfreie Gemeinde Bobenheim-<br />

Roxheim gebildet.<br />

Nach 40 Jahren ist heute festzustellen, dass <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong> im Bundesvergleich mit rund 2.300 Ge-<br />

meinden und rund 4 Mio. Einwohnerinnen und Einwohnern die mit Abstand kleinteiligste Gemein-<br />

destruktur in Deutschland hat. 7<br />

7 Vgl. allgemein Oster 2003: 220-237<br />

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2. Die Strukturanalyse<br />

Die Datenerhebung ist das zentrale Element <strong>der</strong> Untersuchung <strong>der</strong> Leistungsfähigkeit,<br />

Wirtschaftlichkeit und Verwaltungskraft. Auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> gesammelten Informationen und Daten<br />

zum Untersuchungsbereich findet die anschließende Ist-Analyse und Personalbedarfsberechnung<br />

statt. Der Vollständigkeit und Güte <strong>der</strong> erhobenen Ist-Daten ist daher von beson<strong>der</strong>er Bedeutung.<br />

2.1 Die Gemeinde Bobenheim-Roxheim<br />

Die Gemeinde Bobenheim-Roxheim gehört zum Landkreis Rhein-<strong>Pfalz</strong>-Kreis, <strong>der</strong> sich im süd-<br />

östlichen Teil des Bundeslandes <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong> in <strong>der</strong> Planungsregion Rheinpfalz befindet 8 :<br />

Der Rhein-<strong>Pfalz</strong>-Kreis liegt im Rheingraben und gehört <strong>zur</strong> sogenannten oberrheinischen Tiefebene.<br />

Neben <strong>der</strong> verbandsfreien Gemeinde Bobenheim-Roxheim gehören noch 8 weitere verbandsfreie<br />

Gemeinden und 5 Verbandsgemeinden zum Rhein-<strong>Pfalz</strong>-Kreis 9 :<br />

8 Internetseite: http://www.infothek.statistik.rlp.de/lis/MeineRegion/index.asp<br />

9 Internetseite: http://de.wikipedia.org/wiki/Rhein-<strong>Pfalz</strong>-Kreis<br />

Bobenheim-Roxheim<br />

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2.1.1 Verkehrsinfrastruktur<br />

Durch den Rhein-<strong>Pfalz</strong>-Kreis führen die Bundesautobahnen A6 (Verbindung: Saarbrücken – Kaisers-<br />

lautern - Mannheim), A61 (Verbindung: Karlsruhe – Koblenz), A65 (Verbindung: Karlsruhe – Ludwigs-<br />

hafen) und A650 (Verbindung: Bad Dürkheim – Ludwigshafen). Ferner durchziehen mehrere Bundes-<br />

straßen, Landes- und Kreisstraßen das Kreisgebiet sowie als Schifffahrtsweg <strong>der</strong> Rhein. Das Gebiet<br />

des Kreises ist auch relativ gut für den Schienenverkehr erschlossen. Unter an<strong>der</strong>em gibt es sechs S-<br />

Bahn-Stationen.<br />

Der Rhein-<strong>Pfalz</strong>-Kreis weist somit ein sehr dichtes Straßen-, Schienen und Radwegenetz auf, das die<br />

Städte und Kreise an <strong>der</strong> Schnittstelle von Baden-Württemberg, Hessen und <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong> mitei-<br />

nan<strong>der</strong> verbindet. Gleiches gilt für die überregionale Anbindung des Rhein-<strong>Pfalz</strong>-Kreises. Nach Fest-<br />

stellungen des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung (BBR) benötigt man per Bahn zu den<br />

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drei nächstgelegenen Ballungsräumen im Schnitt 34 Minuten. Lediglich <strong>der</strong> benachbarte Rhein-<br />

Neckar-Kreis kann mit 32 Minuten die bundesweit niedrigste Reisedauer vorweisen. Mit dem Perso-<br />

nenwagen sind die Nachbarregionen in 47 Minuten erreichbar. Im Hinblick auf die internationalen An-<br />

bindungen zu den 41 Ballungsräumen Europas wurde vom BBR für den Rhein-<strong>Pfalz</strong>-Kreis in <strong>der</strong><br />

Kombination von Auto und Flugzeug eine durchschnittliche Reisezeit von 228 Minuten angegeben.<br />

Der Rhein-<strong>Pfalz</strong>-Kreis belegt damit den Platz 23 unter den mehr als 300 Landkreisen in Deutsch-<br />

land. 10<br />

Bobenheim-Roxheim ist über die Bundesautobahn 6 und 61 sowie über die Bundesstraße 9 an das<br />

überregionale Straßennetz angeschlossen. In wenigen Minuten erreicht man Worms (7 km), Fran-<br />

kenthal (6 km) o<strong>der</strong> Ludwigshafen (17 km) 11 :<br />

Die Gemeinde Bobenheim-Roxheim liegt in unmittelbarer Nähe zu den Flugplätzen Worms und<br />

Mannheim.<br />

Durch den Busverkehr Rhein - Neckar GmbH (BRN) ist im Bereich <strong>der</strong> Personenbeför<strong>der</strong>ung eine<br />

weitere Verbindung innerorts und zu den Städten Worms und Frankenthal sichergestellt.<br />

Über den Schienenverkehr ist durch den Verkehrsverbund Rhein-Neckar eine gute Anbindung an die<br />

umliegenden Großstädte gewährleistet. Ferner besitzt Bobenheim-Roxheim mit <strong>der</strong> Haltestelle<br />

Bobenheim einen Bahnhof. Die Städte Worms, Frankenthal, Ludwigshafen und Mannheim sind somit<br />

direkt erreichbar 12 :<br />

10 Internetseite: http://www.rhein-pfalz-kreis.de/wirtschaft_verkehr/index.html<br />

11 Internetseite: http://maps.google.de<br />

12 Internetseite: http://www.bahn.de/p/view/mdb/pv/planen_buchen/liniennetzkarten/2011/MDB90167- liniennetz_suedwest<br />

_2011.pdf<br />

Seite 22 von 136


Der Rhein-<strong>Pfalz</strong>-Kreis hat ein dichtes Schienen- und Straßennetz innerhalb <strong>der</strong> Region. Die überregi-<br />

onale Verkehrsanbindung trägt zu einem nachweislich regen Grenzverkehr bei.<br />

2.1.2 Wirtschaftsstandort<br />

Die Wirtschaft im Rhein-<strong>Pfalz</strong>-Kreis ist überwiegend mittelständisch strukturiert und profitiert davon,<br />

dass ihr Standort mitten in <strong>der</strong> europäischen Metropolregion Rhein-Neckar liegt.<br />

Das verfügbare Einkommen <strong>der</strong> privaten Haushalte stellt einen beson<strong>der</strong>s aussagefähigen Indikator<br />

für den monetären „Wohlstand“ <strong>der</strong> Bevölkerung dar und ist als <strong>der</strong> Betrag zu verstehen, <strong>der</strong> den in<br />

einer bestimmten Region lebenden Menschen für Konsumzwecke o<strong>der</strong> <strong>zur</strong> Ersparnisbildung <strong>zur</strong> Ver-<br />

fügung steht. Das verfügbare Einkommen ergibt sich aus den empfangenen Primäreinkommen nach<br />

Abzug <strong>der</strong> geleisteten laufenden Transfers und nach Hinzufügung <strong>der</strong> empfangenen laufenden Trans-<br />

fers. Diese finanziellen Mittel, die <strong>der</strong> Bevölkerung im Rhein-<strong>Pfalz</strong>-Kreis <strong>zur</strong> Verfügung stehen, über-<br />

steigen den Landes- und Bundesdurchschnitt zum Teil deutlich. Im Jahr 2009 ist für das verfügbare<br />

Einkommen <strong>der</strong> privaten Haushalte je Einwohner nach Landkreisen feststellbar, dass <strong>der</strong> Rhein-<strong>Pfalz</strong>-<br />

Kreis mit 20.302 EUR verfügbarem Einkommen je Einwohner den Landesdurchschnitt von 18.637<br />

EUR und den Bundesdurchschnitt von 18.700 EUR deutlich übersteigt 13 :<br />

13 Internetseite: http://www.statistik.rlp.de/fileadmin/dokumente/berichte/P1053_200900_1j_K.pdf, Seite 16 und<br />

http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Content/Publikationen/Fachveroeffentlichungen/Volkswirts<br />

chaftlicheGesamtrechnungen/Inlandsprodukt/InlandsproduktsberechnungLangeReihen2180150107004,property=file.pdf, Seite<br />

36<br />

Seite 23 von 136


Im Vergleich zu den an<strong>der</strong>en Landkreisen erreichte in 2009 lediglich Mainz-Bingen mit 21.836 Euro<br />

ein höheres Pro-Kopf-Einkommen.<br />

Eine Anzahl international führen<strong>der</strong> Großkonzerne, darunter BASF SE, SAP AG, Heidelberger<br />

Druckmaschinen AG, Fuchs Petrolub AG, Bilfinger Berger AG, Freudenberg & Co. KG, sowie ein brei-<br />

ter Mittelstand mit namhaften Traditionsunternehmen, u.a. Maxxtec AG, Sternjakob GmbH & Co. KG,<br />

C. Josef Lamy GmbH, Weldebräu GmbH & Co. KG, und innovativen Neugründungen, z.B. Cytonet<br />

GmbH & Co. KG, Sygnis Pharma AG, B.R.A.I.N. AG, machen die Metropolregion Rhein-Neckar zu<br />

einem <strong>der</strong> bedeutendsten Wirtschaftsstandorte in Deutschland. In <strong>der</strong> Region haben sieben <strong>der</strong> hun-<br />

<strong>der</strong>t umsatzstärksten produzierenden deutschen Unternehmen ihren Hauptsitz; diese sind: BASF SE,<br />

Phoenix AG, Heidelberg Cement AG, SAP AG, Bilfinger Berger SE, Südzucker AG, Freudenberg &<br />

Co. KG. Allein BASF SE, SAP AG und Heidelberg Cement AG machen über 13% <strong>der</strong> Marktkapitalisie-<br />

Seite 24 von 136


ung des DAX-30 aus. Die 10 im Rhein-Neckar-Index zusammengefassten Unternehmen <strong>der</strong> Metro-<br />

polregion entwickelten sich seit 2003 kontinuierlich besser als <strong>der</strong> DAX 14 .<br />

Mehr als drei Viertel <strong>der</strong> Bruttowertschöpfung des Rhein-<strong>Pfalz</strong>-Kreises kommen aus dem Dienstleis-<br />

tungsbereich. Die Landwirtschaft und <strong>der</strong> Weinbau hingegen sind kaum von Bedeutung. Trotzdem<br />

sind im Kreisgebiet die außergewöhnlich guten Anbaubedingungen des "Gemüsegarten Deutsch-<br />

lands" hervorzuheben und spielen überregional eine Rolle. Produzierendes Gewerbe und Großunter-<br />

nehmen sind indessen vor allem in den Nachbarstädten zu finden.<br />

Ein Großteil <strong>der</strong> Bevölkerung pendelt in die größeren Städte nach Speyer, Ludwigshafen am Rhein<br />

o<strong>der</strong> Mannheim, aber auch nach Heidelberg o<strong>der</strong> Walldorf (Sitz <strong>der</strong> SAP AG) sowie Wörth am Rhein<br />

(Sitz <strong>der</strong> Daimler AG).<br />

Durch das dichte Netz gut ausgestatteter zentraler Orte in Verbindung mit den räumlich überwiegend<br />

eng begrenzten Verflechtungsbereichen verfügt die Planungsregion Rheinpfalz im Vergleich zu den<br />

an<strong>der</strong>en Teilräumen von <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong> über eine komfortable Nahversorgungssituation 15 .<br />

Die Gemeinde Bobenheim-Roxheim gilt nach den Eigenschaften <strong>der</strong> regionalen Raumordnung Rhein-<br />

pfalz 2004 als Grundzentrum und Gemeinde mit Gewerbefunktion 16 . Grundzentren haben die Funkti-<br />

on, in den ländlichen Räumen das erreichte Niveau <strong>der</strong> öffentlichen Versorgung zu sichern und ggfs.<br />

weiterzuentwickeln, beson<strong>der</strong>e Funktionen für ihren Nahbereich wahrzunehmen und damit <strong>zur</strong> Auf-<br />

rechterhaltung <strong>der</strong> besiedelten Kulturlandschaft beizutragen. In den ländlichen Räumen ist <strong>der</strong> Bereit-<br />

stellung einer dauerhaft wohnortnahen Versorgung <strong>der</strong> Bevölkerung mit notwendigen Einrichtungen<br />

<strong>der</strong> Vorrang gegenüber Auslastungserfor<strong>der</strong>nissen ein<strong>zur</strong>äumen. Weiterhin heißt es im regionalen<br />

Raumordnungsplan Rheinpfalz 2004, dass in den hochverdichteten und verdichteten Räumen die<br />

Schwerpunktbildung bei <strong>der</strong> Siedlungsstruktur liegt und Freiräume zu sichern sind. Die Grundzentren<br />

sind gegenüber den Mittelzentren als ergänzende Schwerpunkte <strong>der</strong> gewerblichen Entwicklung aus-<br />

zubauen.<br />

Bobenheim-Roxheim gilt in <strong>der</strong> Regionalen Raumordnung als regional bedeutsamer Gewerbestandort<br />

mit Entwicklungsvorteilen im Hinblick auf Verkehrslage, Flächenreserven und sonstige Infrastrukturvo-<br />

raussetzungen. Die beson<strong>der</strong>e Funktion für das Gewerbe setzt Schwerpunkte beim produzierenden<br />

Gewerbe in Verbindung mit gewerblich orientierten Dienstleistungen.<br />

Die Gemeinde Bobenheim-Roxheim weist im Gewerberegister nach § 14 GewO 744 aktive Betriebe<br />

aus (Stand 05.10.2011). Anhand des Auszuges <strong>der</strong> Gewerbebetriebe nach Branchen ist festzustellen,<br />

dass in Bobenheim-Roxheim ein vielfältiges Angebot an Branchen vorhanden ist. Die vorhandene<br />

Infrastruktur bietet demnach weitaus mehr an Güter und Leistungen wie für die Grundversorgung er-<br />

for<strong>der</strong>lich wäre.<br />

14 Internetseite: http://www.m-r-n.com/start/investieren-wirtschaften/10-gruende-in-<strong>der</strong>-mrn-zu-investieren.html<br />

15 Internetseite: http://www.mwkel.rlp.de/icc/internet/med/eb2/eb2303de-9444-2131-886f-62465e1df7d1,11111111-1111-1111-<br />

1111-111111111111.pdf, Seite 25<br />

16 Internetseite: http://ris.rlp.de/index.php?id=42972, „Regionalen Raumordnungsplan Rheinpfalz 2004 Textband“, Seite 46<br />

Seite 25 von 136


Darüber hinaus ist die Gemeinde Bobenheim-Roxheim an <strong>der</strong> Wirtschaftsför<strong>der</strong>ungsgesellschaft<br />

Rhein-<strong>Pfalz</strong>-Kreis m.b.H. (WFG) beteiligt 17 , um durch geeignete Maßnahmen die Lebensbedingungen<br />

zu för<strong>der</strong>n und zu verbessern, insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> wirtschaftlichen und sozialen Struktur im Rhein-<strong>Pfalz</strong>-<br />

Kreis. Die WFG dient nicht Erwerbszwecken. Sie verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützi-<br />

ge Ziele (u.a. Beratung von ansiedlungswilligen Betrieben, Vermittlung von Gewerbegrundstücken).<br />

2.1.3 Freizeit und Erholung<br />

Das nördliche Oberrhein-Tiefland, in <strong>der</strong> sich die Gemeinde Bobenheim-Roxheim befindet, steht unter<br />

dem Einfluss des in Westeuropa herrschenden ozeanischen Klimas. Es zählt zu den wärmsten, aber<br />

auch zu den trockensten Gebieten Deutschlands. Typische Kennzeichen für das Landschaftsbild sind<br />

ausgedehnte Waldflächen im Norden und Süden, Äcker und Wiesen in den Rheinnie<strong>der</strong>ungen, sowie<br />

Altrheinarme und Baggerseen.<br />

Der Rhein-<strong>Pfalz</strong>-Kreis ist ein idealer Ausgangspunkt für Tagesausflüge, z.B. Holiday-Park Hassloch,<br />

Kletterwald Speyer, Reptilium Landau, Zoo Landau, Kurpfalz-Park Wachenheim, Luisenpark und Her-<br />

zogenriedpark Mannheim, Hockenheimring, Technik-Museum Speyer. Von den genannten Ausflugs-<br />

zielen, die nur eine kleine Auswahl darstellen, ist keines mehr als 50 Kilometer Luftline von den kreis-<br />

angehörigen Gemeinden entfernt.<br />

Gemäß dem regionalen Raumordnungsplan Rheinpfalz gilt Bobenheim-Roxheim als Naherholungsbe-<br />

reich und Naherholungsschwerpunkt 18 im Vor<strong>der</strong>pfälzer Tiefland. Als Naherholungsschwerpunkte sind<br />

die größeren Freizeiteinrichtungen in <strong>der</strong> Planungsregion ausgewiesen. Sie sind aufgrund ihrer hohen<br />

Besucherfrequenzen von regionaler Bedeutung.<br />

Bobenheim-Roxheim ist von einer Altrheinlandschaft umgeben und liegt sehr verkehrsgünstig. Für den<br />

Freizeit- und Erholungswert stehen zahlreiche Gewässer <strong>zur</strong> Verfügung, die zum Baden, Surfen o<strong>der</strong><br />

Schlittschuhlaufen geeignet sind. Ebenso steht eine gute Infrastruktur für Radwan<strong>der</strong>er bereit.<br />

Insbeson<strong>der</strong>e ist das am Ostrand von Bobenheim-Roxheim gelegene Naherholungsgebiet "Silbersee",<br />

das insgesamt rund 117 Hektar umfasst, zu erwähnen. Der 112 Hektar große See und eine Freizeit-<br />

anlage im südlichen Bereich mit 37.000 Quadratmeter Strand sind ein beliebtes Ausflugsziel in <strong>der</strong><br />

Region. Außer Schwimmen ist dort ebenso Segeln und Surfen möglich. Parkplätze stehen in ausrei-<br />

chen<strong>der</strong> Anzahl (ca. 700) <strong>zur</strong> Verfügung:<br />

17 Internetseite: http://www.wfg-rhein-pfalz-kreis.de/gv.php<br />

18 Internetseite: http://ris.rlp.de/index.php?id=42972, „Regionalen Raumordnungsplan Rheinpfalz 2004 Textband“, Seite 113<br />

Seite 26 von 136


Silbersee<br />

Mit einer Länge von circa 2 km und einer Breite von circa 900 m ist <strong>der</strong> Silbersee nach dem Laacher<br />

See <strong>der</strong> zweitgrößte See in <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong>. Interessant ist es auch, die ungewöhnlich reiche Vogel-<br />

fauna um den Silbersee herum. Der Silbersee und seine Umgebung gehören zum rheinland-<br />

pfälzischen Teil des Projekts Natura 2000 19 .<br />

Die landschaftlichen Vorzüge spiegeln sich auch im regen örtlichen Vereinsleben wi<strong>der</strong>, z.B. Kanu-<br />

club, Verein für Naturschutz und Heimatpflege, Touristenverein, Wassersportverein, Angelvereine.<br />

Insgesamt sind rund 60 Vereine in Bobenheim-Roxheim aktiv.<br />

Über das Jahr verteilt finden zahlreiche Veranstaltungen statt, u.a. Bürgerfest (Pfingsten), Roxheimer<br />

Gondelfest mit Fischerstechen und sonntägigem Wasserumzug (1. Juliwochenende), Kirchweihen im<br />

Ortsbereich Roxheim (1. Septemberwochenende) und Bobenheim (4. Septemberwochenende) mit<br />

sonntäglichem Festumzug, Weihnachtsmarkt (2. Adventswochenende).<br />

2.1.4 Einwohnerzahl und Bevölkerungszahl<br />

Im § 130 Abs. 1 GemO wird <strong>der</strong> Begriff „Einwohnerzahl“ bestimmt:<br />

(1) Soweit nach diesem Gesetz die Einwohnerzahl von rechtlicher Bedeutung ist, ist die jeweils auf<br />

den 30. Juni des Vorjahres nach den mel<strong>der</strong>echtlichen Vorschriften unter Anwendung des<br />

landeseinheitlichen Verfahrens für das Meldewesen ermittelte Zahl <strong>der</strong> Personen, die in <strong>der</strong><br />

Gemeinde ihre Hauptwohnung haben, maßgebend.<br />

Das KomVwRGrG verwendet eine ähnliche Formulierung und beinhaltet den Begriff <strong>der</strong><br />

„Bevölkerungszahl”. Hier heißt es im § 2 (2) Satz 2:<br />

„(2)… Maßgebend sind die vom Statistischen Landesamt <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong> zum 30. Juni 2009<br />

festgestellte amtliche Zahl <strong>der</strong> Personen, die mit alleiniger Wohnung o<strong>der</strong>, sofern eine Person<br />

19 Wikipedia: Natura 2000 ist die offizielle Bezeichnung für ein kohärentes Netz von Schutzgebieten, das innerhalb <strong>der</strong> Europäi-<br />

schen Union nach den Maßgaben <strong>der</strong> Richtlinie 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz FFH-Richtlinie) errichtet wird.<br />

Seite 27 von 136


mehrere Wohnungen hat, mit ihrer Hauptwohnung in <strong>der</strong> verbandsfreien Gemeinde o<strong>der</strong><br />

Verbandsgemeinde gemeldet sind.“<br />

Nach den gesetzlichen Vorschriften des KomVwRGrG überschreitet die Gemeinde Bobenheim-<br />

Roxheim den Mindestgrößenwert zum 30. Juni 2009 mit 10.036 Einwohnerinnen und Einwohnern.<br />

Für die Analysen in dem Glie<strong>der</strong>ungspunkt 2 soll allerdings ein einheitliches Datum verwendet wer-<br />

den. Deshalb wird in <strong>der</strong> nachfolgenden Betrachtung <strong>der</strong> Einwohnerzahlen vom Stichtag 31.12.2009<br />

ausgegangen.<br />

Die Gemeinde Bobenheim-Roxheim verzeichnete gemäß dem Statistischen Landesamt <strong>Rheinland</strong>-<br />

<strong>Pfalz</strong> zum 31.12.2009 einen Bevölkerungsstand von insgesamt 9.941 Einwohnern 20 . Nachrichtlich ist<br />

<strong>der</strong> Einwohnerstand aus dem Einwohnermeldeverfahren zum Stichtag 31.12.2009 anzuführen, <strong>der</strong><br />

einen abweichenden Einwohnerstand von 10.009 ausweist. Demnach würde die Gemeinde Boben-<br />

heim-Roxheim auch mit <strong>der</strong> tatsächlich registrierten Einwohnerzahl zum 31.12.2009 den gesetzlich<br />

geregelten Einwohnergrenzwert übersteigen.<br />

In Band Nr. 7 <strong>der</strong> Reihe „Statistische Analysen“ wurden vom Statistischen Landesamt unter dem Titel<br />

„<strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong> 2050 - Zweite regionalisierte Bevölkerungsvorausberechnung (Basisjahr 2006)“ die<br />

Ergebnisse einer aktualisierten Bevölkerungsprojektion für das Land insgesamt sowie für die<br />

kreisfreien Städte und Landkreise dargestellt und erläutert. Um zu gewährleisten, dass die<br />

kleinräumige Bevölkerungsvorausberechnung für die verbandsfreien Gemeinden und<br />

Verbandsgemeinden bis zum Jahr 2020 auf die zweite regionalisierte Bevölkerungsvorausberechnung<br />

abgestimmt ist, wurden die Ergebnisse <strong>der</strong> mittleren Variante für die 24 rheinland-pfälzischen<br />

Landkreise auf die zugehörigen verbandsfreien Gemeinden und Verbandsgemeinden<br />

„heruntergebrochen“. Es handelt sich also um eine Regionalisierung <strong>der</strong> auf <strong>der</strong> Kreisebene bereits<br />

vorgelegten Zahlen.<br />

In <strong>der</strong> mittleren Variante wurde eine konstante Geburtenrate von 1,4 Kin<strong>der</strong>n je Frau, eine bis 2020<br />

um etwa zwei Jahre steigende Lebenserwartung und ein jährlicher Wan<strong>der</strong>ungsüberschuss unterstellt.<br />

Die Vorausberechnung für die verbandsfreien Gemeinden und Verbandsgemeinden erfolgt für die<br />

mittlere Frist, bis zum Jahr 2020. Angesichts <strong>der</strong> zu berücksichtigenden Rahmenbedingungen bei<br />

kleinräumigen Vorausberechnungen ist eine längerfristige Projektion nicht sinnvoll.<br />

Für die verbandsfreie Gemeinde Bobenheim-Roxheim wird gemäß <strong>der</strong> statistischen Vorausrechnung<br />

eine sinkende Bevölkerungsentwicklung angenommen 21 : ausgehend vom Basisjahr 2006 (9.990<br />

Einwohner) wird im Jahr 2020 eine Einwohnerzahl von 9.593 prognostiziert.<br />

In <strong>der</strong> Gemeinde Bobenheim-Roxheim wird allerdings <strong>der</strong>zeit das Baugebiet „Sand 2“ mit einer Größe<br />

von ca. 5,2 ha mit rund 80 Baugrundstücken bebaut. Ausgehend von einer Wohnungszahl von 1,5 pro<br />

Grundstück ist von etwa 120 Wohnungen auszugehen. Nimmt man hier eine Personenzahl pro Woh-<br />

20 Internetseite: http://www.infothek.statistik.rlp.de/lis/MeineRegion/index.asp<br />

21 Internetseite: http://www.infothek.statistik.rlp.de/lis/MeineRegion/index.asp<br />

Seite 28 von 136


nung von 2,8 Personen an, kann von einer weiter ansteigenden Bevölkerungszahl von 336 Personen<br />

ausgegangen werden.<br />

Die Gemeinde Bobenheim-Roxheim erwartet hieraus einen größeren Einwohnerzuwachs und das<br />

Halten <strong>der</strong> 10.000-Einwohnergrenze. In <strong>der</strong> vom Statistischen Landesamt prognostizierten Einwoh-<br />

nerberechnung wurde das Baugebiet statistisch nicht berücksichtigt.<br />

Für die Gemeinde Bobenheim-Roxheim kann aufgrund <strong>der</strong> aktuellen Gegebenheiten in <strong>der</strong> demogra-<br />

fischen Prognose von einer konstanten Bevölkerungszahl ausgegangen werden, was gegenüber dem<br />

landesweiten Bevölkerungsrückgang als positiv zu werten ist.<br />

Die nachfolgende Tabelle zeigt alle Gemeinden des Rhein-<strong>Pfalz</strong>-Kreises mit ihren Einwohnerzahlen<br />

zum 31.12.2009, 31.12.2010 sowie <strong>der</strong>en Bevölkerungsentwicklung 2010 und den prognostizierten<br />

Einwohnerwerten zum Stichtag 31.12.2020 22 :<br />

Gemeinde Einwohner zum<br />

31.12.2009<br />

Einwohner zum<br />

31.12.2010<br />

Verän<strong>der</strong>ung<br />

zum Vorjahr<br />

Prognostizierte Einwohner<br />

zum 31.12.2020<br />

Altrip 7.685 7.653 -0,4 7.852<br />

Bobenheim-Roxheim 9.941 9.878 -0,6 9.593<br />

Böhl-Iggelheim 10.552 10.456 -0,9 10.065<br />

Dannstadt- Schauernheim<br />

VG<br />

12.860 12.783 -0,6 12.579<br />

Dudenhofen VG 11.181 11.188 0,1 11.601<br />

Heßheim VG 9.594 9.566 -0,3 9.839<br />

Lambsheim 6.308 6.369 1,0 6.632<br />

Limburgerhof 10.817 10.834 0,2 10.799<br />

Maxdorf VG 12.723 12.714 -0,1 12.203<br />

Mutterstadt 12.650 12.659 0,1 11.617<br />

Neuhofen 7.126 7.041 -1,2 6.713<br />

Römerberg 9.251 9.305 0,6 9.543<br />

Schifferstadt 19.437 19.375 -0,3 19.810<br />

Waldsee VG 8.608 8.654 0,5 8.553<br />

Landkreis Rhein-<strong>Pfalz</strong>-<br />

Kreis<br />

Quelle: Statistisches Landesamt <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong>; eigene Darstellung<br />

148.733 148.475 -0,2 147.399<br />

Damit hat die Gemeinde Bobenheim-Roxheim im Jahr 2009 einen Anteil von rund 6,7 % an <strong>der</strong><br />

Gesamtbevölkerung des Landkreises Rhein-<strong>Pfalz</strong>-Kreis und in <strong>der</strong> prognostizierten<br />

Vorausberechnung unter gleich bleibenden Rahmenbedingungen einen Anteil von 6,5 %.<br />

Ergänzt sein, dass seit <strong>der</strong> Fusion <strong>der</strong> Gemeinden Bobenheim und Roxheim in den Reformjahren<br />

1969/1970 sich die Bevölkerungszahl von 9.215 Einwohnerinnen und Einwohner am Stichtag<br />

31.12.1970 nicht nur halten, son<strong>der</strong>n auch vergrößern konnte.<br />

Die Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Bevölkerungszahl und ihrer Altersstruktur wird als demografischer Wandel<br />

bezeichnet. Am Altersaufbau <strong>der</strong> Bevölkerung lässt sich ablesen, wie sich das Verhältnis <strong>der</strong> jüngeren<br />

<strong>zur</strong> älteren Generation entwickelt. In Deutschland ist heutzutage eine verhältnismäßig schwach<br />

22 Internetseite: http://www.infothek.statistik.rlp.de/lis/MeineRegion/index.asp<br />

Seite 29 von 136


vertretene junge Generation festzustellen. Für die älteren Generationen ist erkennbar, dass die<br />

Lebenserwartung wächst. Dadurch verschiebt sich die Altersstruktur immer mehr zugunsten <strong>der</strong><br />

älteren Menschen.<br />

Die Bevölkerungsstruktur zum 31.12.2009 mit dem Anteil <strong>der</strong> jeweiligen Altersgruppe an <strong>der</strong><br />

gesamten Bevölkerung wird nachfolgend im Vergleich zu den Verwaltungskörperschaften im Rhein-<br />

<strong>Pfalz</strong>-Kreis abgebildet:<br />

Gemeinde Unter<br />

2<br />

Jahre<br />

2-6<br />

Jahre<br />

6-10<br />

Jahre<br />

10-16<br />

Jahre<br />

16-20<br />

Jahre<br />

20-35<br />

Jahre<br />

35-50<br />

Jahre<br />

50-65<br />

Jahre<br />

65-80<br />

Jahre<br />

Über<br />

80<br />

Jahre<br />

Altrip 1,4 2,9 3,4 5,9 4,7 13,3 25,6 21,7 16,3 4,9<br />

Bobenheim-Roxheim 1,6 3,0 3,8 5,8 4,3 15,1 24,0 20,0 17,2 5,1<br />

Böhl-Iggelheim 1,3 2,9 3,1 5,7 4,2 14,7 23,5 21,3 18,0 5,3<br />

Dannstadt-<br />

Schauernheim VG<br />

1,6 2,9 3,5 6,4 4,5 15,3 23,8 21,7 16,0 4,3<br />

Dudenhofen VG 1,4 3,6 4,1 7,3 4,6 15,4 23,6 20,6 14,8 4,6<br />

Heßheim VG 1,4 3,2 3,6 6,1 4,7 13,9 24,1 20,8 18,0 4,1<br />

Lambsheim 1,3 3,7 3,9 6,9 4,5 14,9 25,3 18,7 16,2 4,6<br />

Limburgerhof 1,5 3,2 3,2 6,2 4,3 14,0 23,2 19,2 18,4 6,8<br />

Maxdorf VG 1,3 2,8 3,8 6,4 5,0 14,6 23,6 21,5 16,3 4,7<br />

Mutterstadt 1,5 3,0 3,4 6,2 4,3 14,7 23,0 21,4 17,3 5,2<br />

Neuhofen 1,3 2,4 3,1 5,7 4,5 13,1 22,3 21,5 19,4 6,8<br />

Römerberg 1,5 3,4 4,3 6,6 5,1 15,9 25,8 19,9 13,6 4,0<br />

Schifferstadt 1,5 3,2 3,8 6,3 4,8 17,2 23,9 19,3 15,3 4,5<br />

Waldsee VG 1,6 3,0 3,4 6,2 3,9 15,3 25,7 21,7 14,4 4,9<br />

Mittelwert 1,4 3,1 3,6 6,3 4,5 14,8 24,1 20,7 16,5 5,0<br />

Quelle: Statistisches Landesamt <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong>; eigene Darstellung<br />

In <strong>der</strong> Gegenüberstellung ist festzustellen, dass die Anteile <strong>der</strong> jeweiligen Altersgruppe <strong>der</strong> Gemeinde<br />

Bobenheim-Roxheim fast den Mittelwerten des Landkreises entsprechen. Eine leichte Abweichung um<br />

0,7 Prozentpunkte ist bei den 65 bis 80 Jährigen erkennbar.<br />

Die Gemeinde Bobenheim-Roxheim dokumentiert im statistischen Mehrjahresvergleich, dass in den<br />

letzten 10 Jahren <strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong> jüngeren Generationen sich rückläufig entwickelt und hingegen die<br />

Generationen ab 50 Jahre aufwärts um jeweils zwei Prozentpunkte hinzugewonnen haben.<br />

Die Entwicklung <strong>der</strong> Bevölkerung wird von verschiedenen Einflussnahmen geprägt. Die<br />

Einwohnerzahlen werden dabei maßgeblich durch Geburten, Sterbefälle und<br />

Wan<strong>der</strong>ungsbewegungen bestimmt. Die Bevölkerungsbewegung für das Jahr 2009 je Einwohner<br />

dargestellt in Prozent ergibt folgende Vergleichswerte für den Landkreis Rhein-<strong>Pfalz</strong>-Kreis:<br />

Seite 30 von 136


Gemeinde Lebendgeborene Gestorbene Gestorbenenüberschuss<br />

Zuzüge Fortzüge Wan<strong>der</strong>ungssaldo<br />

Altrip 5,7 12,6 6,9 51,1 52,6 -1,5<br />

Bobenheim-Roxheim 6,3 10,6 4,3 59,8 61,6 -1,8<br />

Böhl-Iggelheim 6,3 11,5 5,2 49,2 45,7 3,5<br />

Dannstadt-<br />

Schauernheim VG<br />

7,7 9,0 1,3 59,2 64,0 -4,8<br />

Dudenhofen VG 6,4 10,4 4,0 62,8 65,0 -2,2<br />

Heßheim VG 6,6 9,2 2,6 61,3 60,3 1,0<br />

Lambsheim 5,9 5,9 0 57,4 60,7 -3-3<br />

Limburgerhof 8,3 11,5 3,2 53,3 54,5 -1,2<br />

Maxdorf VG 6,4 12,0 5,6 67,0 57,4 9,6<br />

Mutterstadt 7,8 10,5 2,7 56,1 55,0 1,1<br />

Neuhofen 6,0 12,6 6,6 49,4 52,2 -2,8<br />

Römerberg 6,5 10,2 3,7 60,9 55,5 5,4<br />

Schifferstadt 7,9 10,9 3,0 69,0 61,1 7,9<br />

Waldsee VG 7,9 7,9 0,0 58,8 68,8 -10<br />

Mittelwert 6,8 10,3 3,5 58,2 58,2 -0,13<br />

Quelle: Statistisches Landesamt <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong>; eigene Darstellung<br />

Bei <strong>der</strong> Zahl <strong>der</strong> Lebendgeborenen unterschreitet Bobenheim-Roxheim den Mittelwert des Landkrei-<br />

ses, überschreitet dafür aber ebenso leicht den Mittelwert <strong>der</strong> Gestorbenen.<br />

Hinsichtlich des Wan<strong>der</strong>ungssaldo ist erkennbar, dass für das Jahr 2009 mehr Fortzüge als Zuzüge<br />

erfolgten und somit <strong>der</strong> Wan<strong>der</strong>ungssaldo negativ ausfällt. Im Vergleich zum Mittelwert des Landkrei-<br />

ses Rhein-<strong>Pfalz</strong>-Kreis unterschreitet Bobenheim-Roxheim mit einem Wan<strong>der</strong>ungssaldo von -1,8 den<br />

Mittelwert von -0,13.<br />

Die sinkenden Einwohnerzahlen durch mehr Fortzüge als Zuzüge und mehr Gestorbenen als Lebend-<br />

geborenen bestätigen die Prognosen des Statistischen Landesamtes. Allerdings werden diese Ten-<br />

denzen durch das aktuelle Neubaugebiet mittelfristig kompensiert.<br />

2.1.5 Fläche und Flächennutzung<br />

Die Gemeinde Bobenheim-Roxheim besitzt insgesamt eine Bodenfläche von 20,50 km 2 . Prozentual<br />

verteilt sich diese Fläche auf folgende Nutzung 23 :<br />

23 Internetseite: http://www.infothek.statistik.rlp.de/lis/MeineRegion/index.asp<br />

Seite 31 von 136


Fläche Flächennutzung<br />

zum<br />

31.12.1984<br />

Flächennutzung<br />

zum<br />

31.12.2009<br />

Durchschnitt <strong>der</strong> verbandsfreien<br />

Gemeinden gleicher GK zum<br />

31.12.2009<br />

Landwirtschaftsfläche 61,3 % 55,4 % 44,8 %<br />

Waldfläche 4,7 % 6,3 % 24,3 %<br />

Wasserfläche 12,7 % 9,8 % 6,6 %<br />

Siedlungs- und Verkehrsfläche 16,5 % 19,6 % 21,9 %<br />

Sonstige Flächen 4,8 % 8,9 % 2,4 %<br />

Quelle: Statistisches Landesamt <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong>; eigene Darstellung<br />

In den letzten 25 Jahren ist die landwirtschaftliche Nutzung um etwa 6 %-Punkte rückläufig. Die Was-<br />

serfläche reduzierte sich ebenfalls um etwa 3 %-Punkte. Die Reduzierung an Fläche bei Landwirt-<br />

schaft und Wasserfläche erfolgte zu Gunsten einer Zunahme <strong>der</strong> Waldfläche um etwa 2 Prozentpunk-<br />

te, <strong>der</strong> Siedlungs- und Verkehrsfläche um etwa 3 %-Punkte und <strong>der</strong> Sonstigen Flächen um etwa 4 %-<br />

Punkte.<br />

Im Vergleich zum Durchschnitt <strong>der</strong> verbandsfreien Gemeinden gleicher Größenstruktur zeigt sich,<br />

dass die landwirtschaftliche Fläche mit fast 11 %-Punkte über dem Durchschnitt liegt. Hingegen die<br />

Waldfläche um 18 %-Punkte den Durchschnittswert unterschreitet. Der Anteil <strong>der</strong> Siedlungs- und Ver-<br />

kehrsfläche unterschreitet leicht den Mittelwert.<br />

Innerhalb des Landkreises Rhein-<strong>Pfalz</strong>-Kreis ergeben sich folgende Vergleichswerte 24 :<br />

Gemeinde Ges. Km 2 Landw. % Wald % Wasser % Verkehr % Sonst. %<br />

Altrip 10,48 25,0 22,5 23,0 27,8 1,6<br />

Bobenheim-Roxheim 20,50 55,4 6,3 9,8 19,6 8,9<br />

Böhl-Iggelheim 32,83 40,5 43,3 0,9 15,3 0,0<br />

Dannstadt-<br />

Schauernheim VG<br />

33,19 78,4 0,6 0,9 19,6 0,4<br />

Dudenhofen VG 27,13 45,4 34,3 1,0 19,1 0,3<br />

Heßheim VG 24,93 76,4 1,4 0,9 20,3 1,0<br />

Lambsheim 12,75 73,2 1,9 2,6 21,5 0,8<br />

Limburgerhof 9,0 45,7 9,7 0,9 43,5 0,1<br />

Maxdorf VG 16,93 55,5 13,5 1,4 28,9 0,8<br />

Mutterstadt 20,49 67,5 4,3 1,5 25,7 1,0<br />

Neuhofen 12,30 63,0 11,6 4,0 20,6 0,7<br />

Römerberg 27,86 55,4 14,5 9,6 17,3 3,2<br />

Schifferstadt 28,05 33,3 31,7 1,4 33,2 0,4<br />

Waldsee VG 28,50 44,7 19,4 15,4 16,7 3,8<br />

Quelle: Statistisches Landesamt <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong>; eigene Darstellung<br />

24 Internetseite: http://www.infothek.statistik.rlp.de/lis/MeineRegion/index.asp<br />

Seite 32 von 136


Der Vergleich zeigt, dass die einzelnen Gebietskörperschaften des Landkreises Rhein-<strong>Pfalz</strong>-Kreis<br />

sehr unterschiedliche Flächennutzungsanteile aufweisen.<br />

2.1.6 Einwohner- und Bevölkerungsdichte<br />

Die Bevölkerungsdichte gibt die mittlere Anzahl <strong>der</strong> Einwohner pro Fläche an, in <strong>der</strong> Regel angegeben<br />

in Einwohner pro km². Man errechnet die Bevölkerungsdichte, indem man die Einwohnerzahl <strong>der</strong><br />

Gebietskörperschaft durch die Fläche des entsprechenden Gebietes teilt.<br />

Zum Stichtag 31.12.2009 beträgt die Bevölkerungsdichte in Bobenheim-Roxheim 484,9 Einwohner<br />

pro Quadratkilometer 25 :<br />

Gemeinde Ges. Km 2 Einwohner Bevölkerungsdichte<br />

pro km 2<br />

Verkehrsfläche Km 2 Besiedlungsdichte<br />

pro km 2<br />

Altrip 10,48 7.685 733,3 2,9 2,955,8<br />

Bobenheim-Roxheim 20,50 9.941 484,9 4,0 2.485,3<br />

Böhl-Iggelheim 32,83 10.552 321,4 5,0 2.110,4<br />

Dannstadt-Schauernheim<br />

VG<br />

33,19 12.860 387,5 6,5 1.978,5<br />

Dudenhofen VG 27,13 11.181 412,1 5,2 2.150,2<br />

Heßheim VG 24,93 9.594 384,9 5,1 1.881,2<br />

Lambsheim 12,75 6.308 494,8 2,7 2.336,3<br />

Limburgerhof 9,0 10.817 1.201,9 3,9 2.773,6<br />

Maxdorf VG 16,93 12.723 751,5 4,9 2.597,1<br />

Mutterstadt 20,49 12.650 618,3 5,3 2.386,8<br />

Neuhofen 12,30 7.126 579,4 2,5 2.850,4<br />

Römerberg 27,86 9.251 332,1 4,8 1.927,3<br />

Schifferstadt 28,05 19.437 692,9 9,3 2.090,0<br />

Waldsee VG 28,50 8.608 302,0 4,8 1.793,3<br />

Landkreis Rhein-<strong>Pfalz</strong>-Kreis 304,94 148.733 487,8 66,9 2.223,2<br />

<strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong> 19.854,06 4.012.675 202,1 2.819,3 1.423,3<br />

Quelle: Statistisches Landesamt <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong>; eigene Darstellung<br />

Für den Landkreis Rhein-<strong>Pfalz</strong>-Kreis errechnet sich somit bei insgesamt 148.733 Einwohnern und<br />

einer Fläche von 304,94 Quadratkilometer eine Bevölkerungsdichte von 487,8 Einwohnern je<br />

Quadratkilometer. Zum gleichen Stichtag ergibt sich für das Bundesland <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong> laut<br />

Angaben des Statistischen Bundesamtes eine Bevölkerungsdichte von 202,1 Einwohnern je<br />

Quadratkilometer und für Gesamtdeutschland eine Bevölkerungsdichte von 229 Einwohnern je<br />

Quadratkilometer 26 .<br />

25 Internetseite: http://www.infothek.statistik.rlp.de/lis/MeineRegion/index.asp<br />

26 Internetseite: http://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Content/Publikationen/Querschnitts<br />

veroeffentlichungen/WirtschaftStatistik/Bevoelkerung/Bevoelkentwicklung2009__52011,property=file.pdf<br />

Seite 33 von 136


Die Bevölkerungsdichte gibt Auskunft über die Siedlungsstruktur und ermöglicht den Vergleich <strong>der</strong><br />

Flächennutzung bzw. -belastung mit an<strong>der</strong>en Regionen z.B. für Standortentscheidungen. Eine Aussa-<br />

ge über die tatsächliche Bebauungs- o<strong>der</strong> Besiedlungsdichte ist auf dieser Grundlage nicht möglich,<br />

da in die Berechnung <strong>der</strong> Gesamtfläche auch die Wald- o<strong>der</strong> Landwirtschaftsflächen, d.h. unbewohn-<br />

bare Gebiete, eingehen. Genauer wäre in diesem Fall die Besiedlungsdichte, bei <strong>der</strong> man sich nur auf<br />

die theoretisch besiedelbare Fläche (hier: Siedlungs- und Verkehrsfläche) bezieht.<br />

Hinsichtlich <strong>der</strong> Besiedlungsdichte liegt die Gemeinde Bobenheim-Roxheim mit 2.485,3 Einwohnern /<br />

km 2 über dem Landkreiswert von 2.223,2. Nur die verbandsfreien Gemeinden Altrip und Neuhofen<br />

weisen eine höhere Besiedlungsdichte aus.<br />

Die Siedlungsdichte des Rhein-<strong>Pfalz</strong>-Kreises wird landesweit nur von den kreisfreien Städten übertrof-<br />

fen. Die Funktionsfähigkeit dieses verdichteten Raums ist gemäß <strong>der</strong> Raumordnungsplanung zu er-<br />

halten und zu stärken. Gemäß dem Regionalen Raumordnungsplan 2004 gehört Bobenheim-Roxheim<br />

zum hochverdichten Raum.<br />

Der Regionale Raumordnungsplan Rheinpfalz 2004 ist eine <strong>der</strong> Grundlagen für die erstmalige Erstel-<br />

lung des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar 2020 27 . Im Berichtstand vom August 2011 wird die<br />

Gemeinde Bobenheim-Roxheim mit dem räumlichen Zuordnungsmerkmal „Siedlungsbereich Wohnen“<br />

festgelegt. Dies bedeutet, dass über die Eigenentwicklung hinaus Wan<strong>der</strong>ungsgewinne aufgenommen<br />

werden sollen. Neue Wohnbauflächen sollen dabei <strong>der</strong> Sicherung einer zukunftsfähigen Siedlungs-<br />

struktur dienen. Hierbei wird u.a. angeführt, dass eine weitere Zersiedlung möglichst vermieden wer-<br />

den soll.<br />

2.1.7 Beschäftigte und Pendler<br />

Ein positiver Pendlersaldo gehört zu den wichtigen Indizien dafür, dass eine Gemeinde attraktive<br />

Arbeitgeber hat. Wenn eine Gemeinde einen positiven Pendlersaldo aufweist, bedeutet dies, dass<br />

mehr Menschen einpendeln, um hier zu arbeiten, als auspendeln, um an<strong>der</strong>enorts ihrem Beruf<br />

nachzugehen.<br />

Für die Gemeinde Bobenheim-Roxheim ergeben sich laut Statistischem Landesamt zum 30.06.2009<br />

folgende Sozialversicherungspflichtigen Beschäftigtenzahlen 28 :<br />

Beschäftigte am<br />

Arbeitsort 1<br />

Beschäftigte am<br />

Wohnort 2<br />

Einpendler Auspendler Auspendlerüberschuss<br />

Männer 897 2.133 720 1.956 1.236<br />

Frauen 754 1.611 473 1.330 857<br />

27 Internetseite: http://www.m-r-n.com/start/regionalplanung-entwicklung/regionalplanung/rechtsverbindlicheregionalplaene<br />

/regionaler-raumordnungsplan-rheinpfalz.html, Seite 37<br />

28 Internetseite: http://statistik.arbeitsagentur.de/nn_31966/SiteGlobals/Forms/Rubrikensuche/Rubrikensuche_Form.html?<br />

view=processForm&resourceId=210368&input_=&pageLocale=de&topicId=17372&year_month=201006&year_month.GROUP=<br />

1&search=Suchen<br />

Seite 34 von 136


Insgesamt 1.651 3.744 1.193 3.286 2.093<br />

1 Beschäftigte am Arbeitsort / Auspendler: Aus <strong>der</strong> Sicht <strong>der</strong> Zielgemeinde handelt es sich um Erwerbstätige, <strong>der</strong>en Arbeitsort<br />

sich in <strong>der</strong> Zielgemeinde befindet, die aber in einer an<strong>der</strong>en Gemeinde ihren Wohnsitz haben.<br />

2 Beschäftigte am Wohnort / Einpendler: Berufsauspendler: Aus <strong>der</strong> Sicht <strong>der</strong> Wohngemeinde handelt es sich um Erwerbstätige,<br />

<strong>der</strong>en Arbeitsstätte außerhalb <strong>der</strong> Wohngemeinde liegt.<br />

Quelle: Statistisches Landesamt <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong>; eigene Darstellung<br />

Die Pendlerwerte <strong>der</strong> Gemeinde Bobenheim-Roxheim verdeutlichen, dass mehr Arbeitskräfte den Ort<br />

verlassen und ihr Arbeitsplatz außerhalb von Bobenheim-Roxheim liegt. Insofern lässt sich ein<br />

Auspendlerüberschuss feststellen.<br />

Im Vergleich zu den an<strong>der</strong>en Gebietskörperschaften des Landkreises zeigt sich, dass für alle Ge-<br />

meinden und Gemeindeverbände des Kreises ein Auspendlerüberschuss vorliegt 29 :<br />

Gemeinde Beschäftigte<br />

am<br />

Arbeitsort<br />

Beschäftigte<br />

am Wohnort<br />

Einpendler Auspendler Auspendlerüberschuss<br />

Einwohner<br />

31.12.2009<br />

Altrip 566 2.875 300 2.609 2.309 7.685<br />

Bobenheim-Roxheim 1.651 3.744 1.193 3.286 2.093 9.941<br />

Böhl-Iggelheim 941 3.710 591 3.360 2.769 10.552<br />

Dannstadt-Schauernheim VG 2.417 4.950 1.579 4.112 2.533 12.860<br />

Dudenhofen VG 1.395 4.151 947 3.703 2.756 11.181<br />

Heßheim VG 820 3.350 660 3.190 2.530 9.594<br />

Lambsheim 765 2.274 547 2.056 1.509 6.308<br />

Limburgerhof 2.552 3.756 2.073 3.277 1.204 10.817<br />

Maxdorf VG 2.614 4.567 2.176 4.129 1.953 12.723<br />

Mutterstadt 2.109 4.444 1.605 3.940 2.335 12.650<br />

Neuhofen 1.500 2.314 1.206 2.020 814 7.126<br />

Römerberg 1.276 3.592 862 3.178 2.316 9.251<br />

Schifferstadt 3.679 7.022 2.213 5.556 3.343 19.437<br />

Waldsee VG 841 3.316 541 3.016 2.475 8.608<br />

Landkreis Rhein-<strong>Pfalz</strong>-Kreis 23.126 54.065 16.493 47.432 30.939 148.733<br />

Vergleichswerte:<br />

Worms kfr. S. 28.181 27.597 13.800 13.216 -584 81.784<br />

Frankenthal kfr. S. 15.337 15.546 9.880 10.089 209 46.874<br />

Ludwigshafen kfr. S. 88.119 52.813 59.779 24.473 -35.306 163.340<br />

Mannheim kfr. S.* 163.576 100.373 98.212 35.009 -63.203 311.969<br />

Quelle: Statistisches Landesamt <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong>; eigene Darstellung<br />

*Quelle: http://www.statistik-bw.de/SRDB/Tabelle.asp?H=ArbeitsmErwerb&U=03&T=03023063&E=KR&R=KR222<br />

Für die Gemeinden des Landkreises Rhein-<strong>Pfalz</strong>-Kreis bestätigt sich <strong>der</strong> allgemeine Trend, dass zent-<br />

rale Orte aufgrund des vorhandenen Arbeitsplatzangebots vorwiegend einen positiven Pendlersaldo<br />

aufweisen und Wohngemeinden im Stadt-Umland sowie ländliche Gemeinden einen negativen Pend-<br />

29 Internetseite: http://www.infothek.statistik.rlp.de/lis/MeineRegion/index.asp<br />

Seite 35 von 136


lersaldo haben. Die Gemeinde Bobenheim-Roxheim selbst hat eine durchschnittliche Beschäftigten-<br />

zahl am Ort (1.651) und auch eine durchschnittliche Einpendlerzahl (1.193). Trotzdem verbleibt ein<br />

Auspendlerüberschuss in die angrenzenden Ballungsräume.<br />

Wie das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) ermittelt hat, gilt <strong>der</strong> Rhein-<strong>Pfalz</strong>-Kreis<br />

als Pendler-Hochburg Deutschlands und hat die mobilsten Arbeitnehmer 30 . In keinem an<strong>der</strong>en Gebiet<br />

wird eine Kreisgrenze auf dem Weg <strong>zur</strong> Arbeit so häufig überquert wie in diesem Landkreis.<br />

Von den 21.300 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, die 1998 in den 25 kreisangehörigen Ort-<br />

schaften gemeldet waren, pendelten demnach 78,1 Prozent regelmäßig zu einer auswärtigen Arbeits-<br />

stelle. Gleichzeitig wurden jedoch auch sehr viele Einpendler verzeichnet. Der Anteil an den sozialver-<br />

sicherungspflichtig Beschäftigten, die von außerhalb zu einem Arbeitsplatz innerhalb <strong>der</strong> Kreisgrenzen<br />

kommen, beträgt 47,1 Prozent und wird nur im Landkreis Starnberg (48,3 Prozent), im Wartburgkreis<br />

(54,4), im Saalkreis (57,1) sowie im Landkreis München (72,4) übertroffen. Selbst viele Städte weisen<br />

einen niedrigeren Wert auf, beispielsweise Köln (42,5 Prozent), München (42,2) o<strong>der</strong> Worms (41,5).<br />

Bundesdurchschnitt: 32,6 Prozent.<br />

2.1.8 Bildung<br />

Gemäß dem Statistischen Landesamt unterhält die Gemeinde Bobenheim-Roxheim zwei Grundschu-<br />

len mit insgesamt 411 Schülern sowie eine Realschule plus mit 473 Schülern für das Schuljahr 2010 /<br />

2011 31 :<br />

Grundschulen<br />

Standort / Einzugsgebiet Schülerzahl<br />

Rheinschule Bobenheim-<br />

Roxheim Bobenheim-Roxheim 260<br />

Pestalozzischule Bobenheim-<br />

Roxheim Bobenheim-Roxheim 151<br />

Realschule plus<br />

Realschule plus Bobenheim-<br />

Roxheim Bobenheim-Roxheim 473<br />

Insgesamt 884<br />

Quelle: Statistisches Landesamt <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong>; eigene Darstellung<br />

Nach Auskünften <strong>der</strong> Gemeindeverwaltung ist die Realschule plus zum Schuljahr 2010/2011 an den<br />

Kreis als neuen Schulträger übergegangen.<br />

Die Realschule plus ist eine Ganztagsschule mit einem Betreuungsangebot von montags bis donners-<br />

tags bis 16.00 Uhr.<br />

30 Internetseite: http://www.rhein-pfalz-kreis.de/unser_kreis/index.html<br />

31 Internetseite: http://www.infothek.statistik.rlp.de/lis/MeineRegion/index.asp<br />

Seite 36 von 136


Die Realschule plus befindet sich mitten im Ortskern von Bobenheim und ist vom Bahnhof zu Fuß in 3<br />

Minuten zu erreichen. Im Zuge <strong>der</strong> Einführung des Ganztagsangebotes wurden eine Mensa und eine<br />

Pausenhalle gebaut, die Sanitäranlagen wurden ebenso saniert.<br />

Zum 31.12.2010 wurden am Wohnort in <strong>der</strong> Gemeinde Bobenheim-Roxheim laut dem Statistischen<br />

Landesamt 1.035 Schülerinnen und Schüler gezählt. Am Schulsitz (Grundschule und Realschule plus)<br />

gab es zu diesem Zeitpunkt 884 Schülerinnen und Schüler. Es ergibt sich somit ein Pendlersaldo von<br />

151 Schülerinnen und Schüler.<br />

Für die allgemeinbildenden Schulen im Schuljahr 2010/2011 ergibt sich folgende Verteilung <strong>der</strong><br />

Schülerinnen und Schüler am Schulsitz bzw. am Wohnort je Schulart 32 :<br />

Primärstufe<br />

am Schulsitz<br />

Anzahl<br />

Schülerinnen und Schüler<br />

am Wohnort<br />

Anzahl<br />

am Wohnort<br />

%<br />

Pendlersaldo<br />

Anzahl<br />

Grundschulen 411 364 35,2 +47<br />

För<strong>der</strong>schulen 7 0,7 -7<br />

Freie Waldorfschulen 1 0,1 -1<br />

Insgesamt 411 372 35,9 +39<br />

Sekundarstufe I<br />

Realschulen 6 0,6 -6<br />

Realschulen plus 473 296 28,6 +177<br />

Gymnasien 226 21,8 -226<br />

Integrierte Gesamtschulen 24 2,3 -24<br />

För<strong>der</strong>schulen 11 1,1 -11<br />

Freie Waldorfschulen 4 0,4 -4<br />

Insgesamt 473 567 54,8 -94<br />

Sekundarstufe II<br />

Gymnasien 86 8,3 -86<br />

Integrierte Gesamtschulen 2 0,2 -2<br />

Kollegs und Abendgymnasien 1 0,1 -1<br />

Insgesamt 89 8,6 -89<br />

Unter-, Mittel-, Ober- und Werkstufe<br />

7 0,7 -7<br />

Insgesamt 884 1.035 100 -151<br />

Quelle: Statistisches Landesamt <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong>; eigene Darstellung<br />

Die Gemeinde Bobenheim-Roxheim war bis 2010 Träger einer Realschule plus. Nach dem neuen<br />

Schulgesetz ist für diese Schulform nun <strong>der</strong> Landkreis zuständig. Die Vorhaltung einer Realschule<br />

plus entspricht dem Verständnis <strong>der</strong> kommunalpolitisch Verantwortlichen, den Bürgern einen mög-<br />

lichst ortsnahen Schulstandort zu sichern. Die hohe Attraktivität des Schulstandortes wird dadurch<br />

hervorgehoben, dass neben den Grundschulen (411 Schülerinnen und Schüler) die Realschule plus<br />

32 Internetseite: http://www.infothek.statistik.rlp.de/lis/MeineRegion/index.asp<br />

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von 473 Schülerinnen und Schülern besucht wird und dies nicht nur aus <strong>der</strong> Gemeinde Bobenheim-<br />

Roxheim.<br />

Es ist festzustellen, dass sich alle weiterführenden Schulen (Gymnasien, Gesamtschulen) und Hoch-<br />

schulen für Bobenheim-Roxheim in <strong>der</strong> Nähe befinden, z. B. Fachhochschulen in Ludwigshafen am<br />

Rhein und Worms o<strong>der</strong> die Universität Mannheim.<br />

2.1.9 Kin<strong>der</strong>tagesstätten<br />

In <strong>der</strong> Gemeinde Bobenheim-Roxheim sind 5 Kin<strong>der</strong>gärten vorhanden:<br />

� Kommunale Kin<strong>der</strong>tagesstätte „Integrative Gemeindekin<strong>der</strong>tagesstätte“<br />

� Evangelischer Kin<strong>der</strong>tagesstätte „Löwenzahn“<br />

� Evangelischer Kin<strong>der</strong>tagesstätte „Regenbogen“<br />

� Katholischer Kin<strong>der</strong>tagesstätte „Edith Stein“<br />

� Katholischer Kin<strong>der</strong>tagesstätte „St. Laurentius“<br />

Somit ist eine Kin<strong>der</strong>tagesstätte in Trägerschaft <strong>der</strong> Gemeinde.<br />

In <strong>der</strong> Gemeindekin<strong>der</strong>tagesstätte gibt es vier Gruppen, zwei integrative Gruppen mit 10 Regelkin<strong>der</strong>n<br />

sowie 5 Integrationskin<strong>der</strong>n und zwei geöffnete Kin<strong>der</strong>gartengruppen mit 25 Kin<strong>der</strong>n, davon bis zu 6<br />

Zweijährige.<br />

Insgesamt verfügt die kommunale Kin<strong>der</strong>tagesstätte über 80 Plätze, die im Jahr 2011 vollständig be-<br />

legt waren. Im Jahr 2012 ist die Kin<strong>der</strong>tagesstätte sogar mit einem Kind überbelegt.<br />

Nachrichtlich ist zu erwähnen, dass das Krippenangebot <strong>der</strong>zeit von einem kirchlichen Träger abge-<br />

deckt wird. Mit Stand zum 01. November 2011 sind 7 Krippenplätze belegt.<br />

Nach Auskünften <strong>der</strong> Gemeindeverwaltung Bobenheim-Roxheim ist in <strong>der</strong> kommunalen Kin<strong>der</strong>tages-<br />

stätte kein Krippenangebot in Planung. Der Bedarf an Krippenplätzen wird momentan durch 21 ge-<br />

meldete Tagesmütter bzw. -väter und einer privaten Kin<strong>der</strong>krippe gedeckt. Über die Zahl <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong><br />

unter 3 Jahren in privater Betreuung liegen <strong>der</strong> Verwaltung keine Zahlen vor.<br />

2.1.10 Religionszugehörigkeit<br />

Gemäß § 2 Abs. 5 KomVwRGrG sind bei Zusammenschlüssen kommunaler Gebietskörperschaften<br />

unter an<strong>der</strong>em die religiösen Bindungen zu berücksichtigen. In den kommenden Ausführungen sind<br />

hinsichtlich ihrer organisatorisch räumlichen Glie<strong>der</strong>ung lediglich die beiden bedeutendsten Kirchen,<br />

die evangelische und römisch-katholische Kirche, näher erläutert.<br />

Seite 38 von 136


Aus Sicht <strong>der</strong> römisch-katholischen Kirche gehört die Gemeinde Bobenheim-Roxheim zum Dekanat<br />

Speyer des Bistums Speyer, dem 3 Pfarrverbände mit 34 Pfarreien angehören. Bobenheim-Roxheim<br />

gehört zum Pfarrverband Frankenthal 33 :<br />

Pfarrverband Pfarreien<br />

Frankenthal Birkenheide, St. Josef<br />

Bobenheim, St. Laurentius<br />

Eppstein, St. Cyriakus<br />

Frankenthal, St. Jakobus <strong>der</strong> Ältere, St. Ludwig, St. Paul<br />

Fußgönheim, St. Jakobus<br />

Heßheim, St. Martin<br />

Lambsheim, St Stephanus<br />

Maxdorf, St. Maximilian<br />

Mörsch, Hl. Kreuz<br />

Roxheim, Maria Magdalena<br />

Stu<strong>der</strong>nheim, St. Georg<br />

Aus 20 Kirchenbezirken mit insgesamt 429 Kirchengemeinden besteht die Evangelische Kirche <strong>der</strong><br />

<strong>Pfalz</strong>. Bobenheim-Roxheim gehört zum protestantischen Dekanat Frankenthal 34 :<br />

Kirchenbezirk Kirchengemeinden<br />

Prot. Dekanat Frankenthal Bein<strong>der</strong>sheim<br />

Dirmstein<br />

Eppstein<br />

Flomersheim<br />

Friedenskirchengemeinde Frankenthal<br />

Gerolsheim<br />

Großkarlbach<br />

Heßheim<br />

Heuchelheim-Niedesheim ( Großniedesheim / Kleinniedesheim )<br />

Lambsheim<br />

Laumersheim<br />

Lutherkirchengemeinde Frankenthal<br />

Mörsch<br />

Obersülzen<br />

Pilgerpfad Frankenthal ( Stu<strong>der</strong>nheim )<br />

Roxheim-Bobenheim<br />

Versöhnungskirchengemeinde Frankenthal<br />

Zwölf-Apostel-Kirchengemeinde Frankenthal<br />

33 Internetseite: http://cms.bistum-speyer.de/www2/index.php?mySID=103e2833236b1a1232c584c9c2c61229&cat_id=31312<br />

34 Internetseite: http://www.evkirchepfalz.de/landeskirche/gemeinden-und-kirchenbezirke.html<br />

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In <strong>der</strong> Gegenüberstellung <strong>der</strong> beiden kirchlichen Strukturen sowie im Vergleich <strong>zur</strong> rheinlandpfälzi-<br />

schen Gebietsstruktur ist festzustellen, dass ähnlich räumliche Zuordnungen zugrunde liegen, aber<br />

nicht deckungsgleiche. In Bobenheim-Roxheim selbst gibt es eine evangelische Kirche und zwei rö-<br />

misch-katholische Kirchen, jeweils eine in einem Ortsteil.<br />

In den angrenzenden Gebietskörperschaften sind ebenso beide Kirchen vertreten.<br />

Durch die Strukturfestlegungen im „Gemeindepastoral 2015“ <strong>der</strong> römisch-katholischen Kirche wird es<br />

zukünftig im Dekanat Speyer nur noch 8 Pfarreien geben. Die bisherigen Pfarreien Bobenheim, Rox-<br />

heim und Heßheim werden zu einer neuen Pfarrei Roxheim mit Pfarrsitz in Roxheim zusammenge-<br />

schlossen.<br />

2.1.11 Beson<strong>der</strong>e Einrichtungen<br />

Eine beson<strong>der</strong>e Einrichtung stellt die Gemeindebücherei 35 dar, die das multimediale Zentrum <strong>der</strong> Ge-<br />

meinde Bobenheim-Roxheim darstellt. Die Bücherei ist seit ihren Anfängen in den 70er Jahren und<br />

ihrer Etablierung im neuen Rathaus (1982) eine <strong>der</strong> wichtigsten und bedeutendsten kulturellen Ein-<br />

richtungen von Bobenheim-Roxheim und seit 1995 am Kurpfalzplatz untergebracht.<br />

Die Gemeindebücherei leistet mit einem breiten, kundenorientierten Medien- und Veranstaltungsan-<br />

gebot und als Ort <strong>der</strong> Kommunikation einen wesentlichen Beitrag <strong>zur</strong> kulturellen Grundversorgung <strong>der</strong><br />

Gemeinde Bobenheim-Roxheim. Mit mehr als 30.000 Medien wird sowohl dem Bedürfnis nach Infor-<br />

mation als auch nach Angeboten <strong>zur</strong> Freizeitgestaltung Rechnung getragen. Neben Büchern stehen<br />

CDs, Spiele, DVDs, Hörbücher und Zeitschriften <strong>zur</strong> Ausleihe bereit. Die Gemeindebücherei bietet<br />

darüberhinaus ein umfangreiches Veranstaltungsangebot für Altersklassen und kooperiert mit zahlrei-<br />

chen Institutionen vor Ort.<br />

Die "Virtuelle Bibliothek <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong>" hat mit "LITexpress" (www.lit-express.de) einen neuen und<br />

schnellen Buchlieferdienst für alle Bürgerinnen im Land geschaffen. Die Gemeindebücherei bietet<br />

diesen Service ebenso an. Unter <strong>der</strong> Internet-Adresse von LITexpress können Bücher bestellt werden<br />

und in <strong>der</strong> Gemeindebücherei innerhalb einer Woche abgeholt werden.<br />

Seit 2011 gehört die Gemeindebücherei Bobenheim-Roxheim zum Metropol-Card-Verbund 36 . Somit<br />

kann die Metropol-Card, <strong>der</strong> gemeinsame Bibliotheksbenutzungsausweis für Bibliotheken in <strong>der</strong> Met-<br />

ropol-Region Rhein-Neckar, genutzt werden.<br />

Die Gemeindebücherei nimmt an einem interkommunalen Projekt <strong>zur</strong> Leseför<strong>der</strong>ung in <strong>der</strong> Metropol-<br />

region Rhein-Neckar teil. Hierzu haben sich die drei Büchereien aus Bobenheim-Roxheim, Lampert-<br />

heim und Mannheim Sandhofen zusammengeschlossen, um größere Leseaktionen in <strong>der</strong> Region zu<br />

veranstalten. So jüngst im Frühjahr 2011 die Aktion "Krimis und Detektive" für die Schülerinnen und<br />

Schüler <strong>der</strong> 3. und 4. Klasse. Für dieses Leseför<strong>der</strong>projekt wurden die beteiligten Bibliotheken im Jahr<br />

2011 zum zweiten Mal nach 2008 mit dem Hessischen Leseför<strong>der</strong>preis ausgezeichnet. Mit diesem<br />

35 Internetseite: http://www.bobenheim-roxheim.de/gemeinde_bobenheim_roxheim/Leben%20&%20Wohnen/Gemeindeb%C3%<br />

BCcherei/<br />

36 Internetseite: http://metropol-card.net/?p=714<br />

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Preis werden einmal jährlich Bibliotheken und an<strong>der</strong>e öffentliche Einrichtungen ausgezeichnet, die in<br />

den vergangenen zwölf Monaten herausragende Projekte um die Leseför<strong>der</strong>ung im Kin<strong>der</strong>- und Ju-<br />

gendbereich durchgeführt haben.<br />

Das große Engagement für alle Generationen zeigt sich in den zahlreichen Veranstaltungen, die in <strong>der</strong><br />

Gemeindebücherei angeboten werden, z.B. Theaterstücke, Spielmobil, Zauberkurse, Familienspiela-<br />

bende, Weihnachtsbasteln, Lesungen.<br />

Eine weitere beson<strong>der</strong>e Einrichtung stellt das Jugendzentrum dar. Das Jugendzentrum „Kleiner Weg“<br />

befindet sich in unmittelbarer Nähe <strong>zur</strong> Gemeindeverwaltung (Kleinerweg 2). Das Grundstück und das<br />

Gebäude sowie die Außenanlage, z.B. Halfpipe, gehören <strong>der</strong> Gemeinde Bobenheim-Roxheim. Das<br />

Jugendzentrum wird von einem Dipl.-Sozialpädagogen und einer teilzeitbeschäftigten Erzieherin gelei-<br />

tet. Die Gesamtpersonalkosten werden dabei vom Kreis bezuschusst. Die Erzieher des Jugendzent-<br />

rums sind ebenso für den schon seit längerem gebildeten Jugendbeirat verantwortlich.<br />

Die Öffnungszeiten sind montags und mittwochs von 15:00 bis 20:00 Uhr und dienstags, donnerstags<br />

und freitags von 15:00 - 21:00 Uhr geöffnet.<br />

Neben <strong>der</strong> Gemeindebücherei wird im Rahmen <strong>der</strong> Bildung, Erziehung und Jugend eine örtliche<br />

Volkshochschule betrieben. Die Geschäftsstelle befindet sich in <strong>der</strong> Gemeindeverwaltung.<br />

Die Gemeinde ist verantwortlich für 22 Kin<strong>der</strong>spielplätze, 7 Bolzplätze, Rad- und Wan<strong>der</strong>wege sowie<br />

2 Sportstätten u.a. die Sportstätte am Binnendamm.<br />

Für kulturelle und sonstige Veranstaltungen stehen die Friedrich-Ludwig-Jahn-Halle und die Burgund-<br />

halle <strong>zur</strong> Verfügung.<br />

2.1.12 Bauhof<br />

Die Arbeit eines kommunalen Bauhofes beeinflusst das Erscheinungsbild einer Gemeinde maßgeblich<br />

und ist daher ein nicht zu vernachlässigen<strong>der</strong> Standort- und Wirtschaftsfaktor.<br />

Die grundlegenden Leistungen des Bauhofes haben sich in den letzten Jahrzehnten kaum verän<strong>der</strong>t:<br />

Bauhöfe sind ein wichtiger Teil <strong>der</strong> Infrastruktur einer Gemeinde. Zu den Kernaufgaben gehören vor<br />

allem<br />

� Straßenreinigung,<br />

� Straßenunterhaltung,<br />

� Winterdienst,<br />

� Grünflächenpflege,<br />

� Friedhofspflege,<br />

� Gebäudeunterhaltung sowie<br />

� verschiedene einfache und handwerkliche Dienstleistungen.<br />

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Die stetig voranschreitende technische Entwicklung ermöglicht erhebliche Produktivitätsgewinne. Die<br />

technische und maschinelle Ausstattung erfor<strong>der</strong>t deshalb auch immer höhere Kapitaleinsätze.<br />

Der mo<strong>der</strong>ne Bauhof muss deshalb wie ein „Unternehmen“ geführt werden und steht, obwohl er für<br />

das Gemeinwohl arbeitet, grundsätzlich im Wettbewerb mit privaten Anbietern.<br />

Bereits in <strong>der</strong> Gemeindeordnung in <strong>der</strong> Fassung vom 31.1.1994 (GVBl. S. 153) wurden Einrichtungen<br />

<strong>der</strong> Gemeinde, die <strong>der</strong> Deckung des Eigenbedarfs dienen, nicht als wirtschaftliche Unternehmen im<br />

Sinne <strong>der</strong> Gemeindeordnung angesehen (§ 85 Abs. 2. Nr. 7 GemO). Bauhöfe, in <strong>der</strong> Form wie hier in<br />

Bobenheim-Roxheim organisiert, können weiterhin als nichtwirtschaftliche Unternehmen <strong>der</strong> Gemein-<br />

de geführt werden.<br />

In <strong>der</strong> Gemeinde Bobenheim-Roxheim wird allerdings nicht die einschlägige Bezeichnung „Bauhof“<br />

verwendet, son<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Begriff „Betriebshof“. Die Leistungen sind haushaltsrechtlich im Produkt<br />

„11430 – Hilfsdienst <strong>der</strong> Zentralen Dienste: Betriebshof“ definiert. Organisatorisch ist <strong>der</strong> Betriebshof<br />

dem Fachbereich 2 – Bauen und Umwelt zugeordnet.<br />

Der Betriebshof ist nach <strong>der</strong> Produktbeschreibung im Haushaltsplan 2009 ein Hilfsbetrieb <strong>der</strong> Zentra-<br />

len Dienste und erbringt Dienstleistungen für die Fachbereiche. Die entsprechenden Aufträge werden<br />

in <strong>der</strong> Regel von den Zentralen Diensten erteilt. Des Weiteren ist <strong>der</strong> Betriebshof Stelle für Sammlung,<br />

Annahme und Verwertung von Abfällen (z.B. Grünabfälle und Sperrmüll) sowie für Auslese von Stör-<br />

stoffen einschließlich konzeptioneller Arbeit und Abfallberatung.<br />

Gemäß dem Produkthaushalt 2009 besteht das Ziel des Betriebshofes darin, die Auftragserfüllung zu<br />

möglichst geringen Kosten wahrzunehmen und für eine ordnungsgemäße und umweltverträgliche<br />

Abfallbeseitigung und För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Kreislaufwirtschaft zu sorgen.<br />

Folgende Aufgaben werden in <strong>der</strong> Gemeinde Bobenheim-Roxheim vom Betriebshof wahrgenommen:<br />

� 120 Grünflächen<br />

� 3 Friedhöfe<br />

� 2 Sportplätze<br />

� 22 Spielplätze<br />

� Winterdienst<br />

� Straßenreinigung<br />

� Straßen / Wege / Plätze / Sonstiges<br />

Der Betriebshof befindet sich in <strong>der</strong> Industriestraße mit eigenem Verwaltungsgebäude sowie einer<br />

Fahrzeug- und Lagerhalle.<br />

Zum 31.12.2011 werden im Betriebshof 23 Kräfte eingesetzt. Eine Personalbemessung nach dem<br />

KGSt-<strong>Gutachten</strong> wurde nicht beauftragt. Die Jahresergebnisse für den Betriebshof (Produkt 11430)<br />

haben sich ohne die Verrechnung <strong>der</strong> internen Leistungsverrechnung wie folgt entwickelt:<br />

2009 Jahresverlust 848.721,71 €<br />

2010 Jahresverlust 1.033.160,21 €<br />

2011 Jahresverlust 909.741,00 € (Planzahl)<br />

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2012 Jahresverlust 1.039.375,00 € (Planzahl)<br />

Diese Zahlen unterstreichen auch die finanzielle Bedeutung dieses Aufgabenbereiches.<br />

2.1.13 Abwasserwerk und die Gemeindewerke<br />

Die Gemeinde Bobenheim-Roxheim hat <strong>zur</strong> Erfüllung bestimmter Selbstverwaltungsaufgaben sowohl<br />

einen Eigenbetrieb als auch eine GmbH eingerichtet.<br />

Für die Abwasserbeseitigung ist ein Eigenbetrieb, das Abwasserwerk gebildet.<br />

Für die Stromversorgung, Gasversorgung und Versorgung über Photovoltaik sind die Gemeindewerke<br />

GmbH gegründet worden, an <strong>der</strong> die Gemeinde Bobenheim-Roxheim selbst mit 72,9% und die Stadt-<br />

werke Frankenthal GmbH mit 27,1% beteiligt sind.<br />

Die Stadtwerke Frankenthal GmbH sind sowohl für das Abwasserwerk (Eigenbetrieb) als auch für die<br />

Gemeindewerke GmbH durch einen Dienstleistungsvertrag als Betriebsführerin bestellt.<br />

Die Wasserversorgung wird seit dem Jahre 1928 auf Grund vertraglicher Regelungen von <strong>der</strong> Stadt<br />

Frankenthal unmittelbar in eigener Zuständigkeit erfüllt. Die Gemeinde Bobenheim-Roxheim gehört<br />

insofern zum Versorgungsgebiet <strong>der</strong> Stadt Frankenthal.<br />

Abwasserwerk Gemeindewerke GmbH<br />

Eigenbetrieb Gesellschaft mit beschränkter Haftung<br />

(GmbH)<br />

Abwasserbeseitigung Strom (Vertrieb) Strom (Netz)<br />

Betriebsführung durch die<br />

Stadtwerke Frankenthal<br />

GmbH<br />

a) Das Abwasserwerk (Eigenbetrieb)<br />

Gas (Vertrieb) Gas (Netz)<br />

Photovoltaik<br />

Betriebsführung durch die<br />

Stadtwerke Frankenthal GmbH<br />

ist für die Abwasserbeseitigung im Entsorgungsgebiet <strong>der</strong> Gemeinde zuständig. Die behandlungsbe-<br />

dürftigen Abwässer werden zusammen mit den Abwässern <strong>der</strong> Stadt Frankenthal über eine Drucklei-<br />

tung <strong>der</strong> BASF-Kläranlage Ludwigshafen zugeleitet. In dieser Großkläranlage werden die Abwässer<br />

entsprechend den Anfor<strong>der</strong>ungen gereinigt und nachfolgend in den Rhein eingeleitet.<br />

Die Betriebsführung des Eigenbetriebes erfolgt durch die Stadtwerke Frankenthal GmbH im Rahmen<br />

eines Dienstleistungsvertrages.<br />

Die Wirtschaftlichkeit des Eigenbetriebes kann aus den Schlussbilanzen und den Erfolgsrechnungen<br />

abgeleitet werden:<br />

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Abwasserwerk (Eigenbetrieb) 31.12.2009 31.12.2010<br />

Bilanzsumme 10.110.477,82 € 10.244.721,24 €<br />

Anlagevermögen 9.625.659,00 € 9.969.044,08 €<br />

Eigenkapital 4.744.796,98 € 4.902.414,45 €<br />

Verbindlichkeiten insgesamt 2.244.925,34 € 2.016.975,79 €<br />

Jahresüberschüsse (Jahresgewinne) 105.578,52 € 157.617,47 €<br />

Bei einer Eigenkapitalquote von 47% (2009) bzw. 48% (2010) und einer Fremdkapitalquote von nur<br />

22% (2009) bzw. 20% (2010) kann von einer soliden Finanzlage gesprochen werden, zumal im Be-<br />

reich <strong>der</strong> Versorgungswirtschaft eine Eigenkapitalquote von 30-40% als wünschenswert angesehen<br />

wird.<br />

Die Abwasserentgelte setzen sich aus einer Schmutzwassergebühr von 1,29 €/m³ und einer Nie<strong>der</strong>-<br />

schlagswassergebühr von 0,74 €/m² zusammen.<br />

b) Die Gemeindewerke GmbH<br />

bieten zu günstigen Preisen sowohl die Stromversorgung, als auch die Gasversorgung ihrer Kunden<br />

an. Als neues Geschäftsfeld wurde die Stromerzeugung durch Photovoltaik aufgenommen.<br />

An <strong>der</strong> GmbH sind die Gemeinde Bobenheim-Roxheim mit 72,9% und die Stadtwerke Frankenthal<br />

GmbH mit 27,1% beteiligt. Die Betriebsführung <strong>der</strong> gemeindlichen GmbH erfolgt durch die Stadtwerke<br />

Frankenthal GmbH im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages; insofern beschäftigt die GmbH kein<br />

eigenes Personal.<br />

Die Wirtschaftlichkeit <strong>der</strong> Gemeindewerke GmbH kann aus folgenden Zahlen <strong>der</strong> Schlussbilanzen<br />

bzw. Erfolgsrechnungen abgeleitet werden.<br />

Gemeindewerke GmbH 31.12.2009 31.12.2010<br />

Bilanzsumme 5.543.573,19 € 5.875.024,64 €<br />

Anlagevermögen 2.951.605,35 € 3.024.692,62 €<br />

Eigenkapital 3.394.442,57 € 3.383.105,51 €<br />

Verbindlichkeiten insgesamt 1.470.108,10 € 1.471.198,30 €<br />

Jahresüberschüsse (Jahresgewinne) 1.152.582,13 € 841.245,07 €<br />

Bei einer Eigenkapitalquote von 61% (2009) bzw. 58% (2010) und einer Fremdkapitalquote von nur<br />

27% (2009) bzw. 25% (2010) kann von einer soliden Finanzlage gesprochen werden, zumal im Be-<br />

reich <strong>der</strong> Versorgungswirtschaft eine Eigenkapitalquote von 30-40% als wünschenswert angesehen<br />

wird.<br />

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2.1.14 Kommunale Kooperationen<br />

Als kommunale Kooperation ist die Zusammenarbeit zwischen den Aufgabenträgern (Gemeinden) in<br />

einer Organisation zum Zweck <strong>der</strong> gemeinsamen Erfüllung von gemeindlichen Aufgaben zu sehen.<br />

Die Organisation <strong>der</strong> Zusammenarbeit kann<br />

a) durch vertragliche Vereinbarungen (öffentlich-rechtliche o<strong>der</strong> privatrechtliche Verträge) o<strong>der</strong><br />

b) durch Zusammenschlüsse (öffentlich-rechtlich etwa: Zweckverbände, Anstalten d.ö.R. o<strong>der</strong><br />

erfolgen.<br />

privatrechtlich etwa: GmbH, GbR)<br />

In <strong>der</strong> Gemeinde Bobenheim-Roxheim bestehen im Wesentlichen folgende Kooperationen:<br />

Kooperationsfeld Kooperationspartner<br />

Kernverwaltung:<br />

Hausmeisterdienst Realschule plus Pestalozzi Rhein-<strong>Pfalz</strong>-Kreis<br />

Schulträgerschaft Grundschule Pestalozzi Ortsgemeinde Kleinniedesheim<br />

Veranstaltungen <strong>der</strong> örtlichen Volkshochschule Verbandsgemeinde Heßheim<br />

Werke:<br />

Abwasserbeseitigung Stadtwerke Frankenthal GmbH (Betriebsführung)<br />

Stromversorgung / Gasversorgung Stadtwerke Frankenthal GmbH (gemeinsame<br />

GmbH und Betriebsführung)<br />

Mit <strong>der</strong> benachbarten Verbandsgemeinde Heßheim besteht also lediglich für den Grundschulbezirk<br />

<strong>der</strong> Ortsgemeinde Kleinniedesheim und für die Volkshochschule eine Kooperation.<br />

2.1.15 Bürgernähe<br />

Das Thema <strong>der</strong> Bürgerfreundlichkeit und Bürgernähe ist ein wesentlicher Inhalt <strong>der</strong> Kommunal- und<br />

Verwaltungsreform.<br />

Unter Bürgernähe verstehen die meisten zunächst die leichte Erreichbarkeit <strong>der</strong> Verwaltungsstellen<br />

für die Bürgerinnen und Bürger, sowie das Vorhandensein günstiger Sprechzeiten und ausreichend<br />

Besucherparkplätze. Daneben sind auch die Leistungsangebote <strong>der</strong> Kommune wichtige<br />

Eigenschaften, die unter die Auslegung des Begriffes Bürgernähe zählen.<br />

Im Hinblick auf die Erreichbarkeit des Verwaltungsgebäudes <strong>der</strong> Gemeindeverwaltung lässt sich<br />

feststellen, dass das Rathaus am Rathausplatz 1 zentral in Bobenheim-Roxheim gelegen ist:<br />

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Die Besuchszeiten bei <strong>der</strong> Gemeindeverwaltung und -werke sind wie folgt geregelt:<br />

Allgemeine Verwaltung:<br />

montags bis freitags: 08.00 - 12.00 Uhr<br />

zusätzlich:<br />

montags: 14.00 - 18.00 Uhr<br />

mittwochs: 14.00 - 16.00 Uhr<br />

donnerstags: 14.00 - 17.00 Uhr<br />

Sozialamt:<br />

montags: 08.30 - 11.30 Uhr<br />

dienstags: 08.30 - 11.30 Uhr<br />

mittwochs: geschlossen<br />

donnerstags: 08.30 - 11.30 Uhr<br />

freitags: 08.30 - 11.30 Uhr<br />

Bürgerbüro:<br />

montags bis freitags: 08.00 - 12.00 Uhr<br />

zusätzlich<br />

montags: 13.00 - 18.30 Uhr<br />

mittwochs: 13.00 - 16.00 Uhr<br />

donnerstags: 13.00 - 18.30 Uhr<br />

Neben diesen Öffnungszeiten sind die Beschäftigten <strong>der</strong> Verwaltung über Email und Telefon o<strong>der</strong><br />

individueller Terminvereinbarung erreichbar. Hierzu möchten wir auf die Ausführungen zum Thema E-<br />

Government im Punkt 2.1.15 verweisen.<br />

Um das Verwaltungsgebäude werden ausreichend Parkmöglichkeiten angeboten.<br />

Das Bürgerbüro <strong>der</strong> Gemeindeverwaltung befindet sich gut erreichbar im Erdgeschoss des<br />

Verwaltungsgebäudes.<br />

Das Leistungsangebot <strong>der</strong> Gemeinde ist durch die Produktdarstellung im Punkt 2.2.2 Haushalt <strong>der</strong><br />

Gemeinde Bobenheim-Roxheim dargestellt. Neben den Pflicht- und Querschnittsaufgaben sind<br />

insbeson<strong>der</strong>e die freiwilligen Aufgaben für die Tätigkeiten im Bereich <strong>der</strong> Generationen Jugend und<br />

Senioren hervorzuheben:<br />

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Produkt-Nr. Bezeichnung<br />

12215 Kriminalpräventiver Rat<br />

25210 Heimatmuseum<br />

25217 Ausstellungen<br />

25300 Zoologische und Botanische Gärten, Aquarien<br />

26100 Theater<br />

26200 Musikpflege (ohne Musikschule)<br />

27100 Örtliche Volkshochschule<br />

27200 Gemeindebücherei<br />

28113 Heimat- und Brauchtumspflege<br />

28116 Volks- und Trachtenfeste (Gondelfeste)<br />

28117 Heimat- und Brauchtumsfeste (Kirchenweihen und Bürgerfest)<br />

28118 Seniorenveranstaltungen<br />

28119 Neujahrsempfang<br />

28120 Kulturför<strong>der</strong>ung<br />

28130 Partnerschaften<br />

29100 För<strong>der</strong>ung von Kirchengemeinden und sonstigen Religionsgemeinschaften<br />

32111 Kriegsopferfürsorge<br />

33100 För<strong>der</strong>ung von Trägern <strong>der</strong> Wohlfahrtspflege<br />

36200 Jugendarbeit<br />

36221 Ferienbetreuung<br />

36300 Familienbündnis<br />

36613 Spielplätze<br />

36615 Jugendzentrum<br />

41400 Maßnahmen <strong>der</strong> Gesundheitspflege<br />

42100 För<strong>der</strong>ung des Sports<br />

42400 Sportstätten (Am Binnendamm)<br />

42401 Burgundhalle<br />

54700 ÖPNV<br />

55100 Öffentliches Grün und Landschaftsbau<br />

55570 Schädlingsbekämpfung<br />

57100 Wirtschaftsför<strong>der</strong>ung<br />

57311 Durchführung von Märkten<br />

57312 Kurpfalztreff „Unter den Arkaden“<br />

57314 Friedrich-Ludwig-Jahn-Halle<br />

57319 Grillhütte<br />

57500 Tourismus<br />

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2.1.16 Mitwirkung <strong>der</strong> Bürger<br />

Bürgernähe drückt sich allerdings ebenso dadurch aus, dass sich die Menschen mit <strong>der</strong> Kommune<br />

identifizieren. Deshalb müssen kulturelle und historische Geschichte <strong>der</strong> Gemeinde sowie das<br />

Heimatbewusstsein berücksichtigt werden. Diese Identifikation veranlasst viele Bürgerinnen und<br />

Bürger sich in <strong>der</strong> Gemeinde ehrenamtlich zu engagieren.<br />

Der Rat ist das maßgebliche politische Beschlussorgan <strong>der</strong> Kommune und insofern auch für grund-<br />

sätzlichen Entscheidungen <strong>der</strong> Behörde zuständig. Der Gemein<strong>der</strong>at in Bobenheim-Roxheim besteht<br />

aus 28 Ratsmitglie<strong>der</strong>n, die bei <strong>der</strong> Kommunalwahl am 7. Juni 2009 gewählt wurden, und dem<br />

hauptamtlichen Bürgermeister als Vorsitzenden. Die Sitzverteilung ist wie folgt:<br />

CDU SPD Grüne WGR<br />

Ohne<br />

Fraktion<br />

Gesamt<br />

12 7 2 5 2 28<br />

Herr Manfred Gräf (CDU) ist bereits seit dem Jahre 1995 hauptamtlicher Bürgermeister <strong>der</strong> Gemeinde<br />

Bobenheim-Roxheim.<br />

2.1.17 E-Government und EDV-Infrastruktur<br />

Im § 1 KomVwRGrG heißt es in Absatz 1 Satz 1:<br />

„Ein Ziel <strong>der</strong> Kommunal- und Verwaltungsreform sind kommunale Gebietskörperschaften, die unter<br />

beson<strong>der</strong>er Berücksichtigung <strong>der</strong> demografischen Entwicklungen und des Einsatzes von neuer<br />

Informations- und Kommunikationstechnologien, insbeson<strong>der</strong>e im Rahmen von E-Government, in <strong>der</strong><br />

Lage sind, langfristig die eigenen und die übertragenen Aufgaben in fachlich hoher Qualität,<br />

wirtschaftlich sowie bürger-, sach- und ortsnah wahrzunehmen.“<br />

E-Government steht für "Electronic Government" und bedeutet ins Deutsche übersetzt „elektronische<br />

Regierung“. Mit diesem Begriff sind alle staatlichen Verwaltungsakte und Dienstleistungen über<br />

elektronische Mittel gemeint. Bei <strong>der</strong> Umsetzung von E-Government-Projekten geht es im<br />

Wesentlichen um die Vereinfachung und Durchführung von Prozessen <strong>zur</strong> Information,<br />

Kommunikation und Transaktion innerhalb und zwischen kommunalen und sonstigen behördlichen<br />

Institutionen sowie zwischen den Behörden und Bürgern bzw. Unternehmen durch den Einsatz von<br />

digitalen Informations- und Kommunikationstechniken 37 .<br />

Der beson<strong>der</strong>e Stellenwert des Themas E-Government widmet man sich ebenso in <strong>der</strong> Metropolregi-<br />

on Rhein-Neckar (MRN) mit dem Modellvorhaben „Kooperatives E-Government in fö<strong>der</strong>alen Struktu-<br />

ren“, in dessen Rahmen eine Vernetzung <strong>der</strong> Verwaltungen untereinan<strong>der</strong> als auch die Vernetzung<br />

37 Internetseite: http://de.wikipedia.org/wiki/E-Government<br />

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<strong>der</strong> Verwaltung mit den Unternehmen vorangetrieben wird. Langfristiges Ziel ist es, die Kosten des<br />

Verwaltungsapparats um 25 % zu senken. Dieses Ziel ist so ambitioniert, dass die MRN vom Bund<br />

eine bundesweite Vorreiterrolle zugewiesen bekam.<br />

Die Gemeinde Bobenheim-Roxheim hat zum Austausch und interaktiven Abruf von Informationen mit<br />

den Bürgern, Unternehmern und Touristen eine eigene Internetpräsenz geschaffen, die über die<br />

Webseite http://www.bobenheim-roxheim.de aufgerufen wird. Der Bürger findet über diese<br />

Internetseiten hilfreiche Informationen über die Verwaltung, das Wohnen in Bobenheim-Roxheim<br />

sowie Gewerbe, Veranstaltungen, Tourismus.<br />

Über den Link „Bürgerservice“ auf <strong>der</strong> Startseite <strong>der</strong> Homepage gelangt man u.a. zum „Virtuellen Rat-<br />

haus“. Damit erhalten die Bürgerinnen und Bürger u.a. eine Übersicht über die Organisation <strong>der</strong> Ver-<br />

waltung, Ansprechpartner sowie Telefonnummern und Emailadressen:<br />

Weiterhin stellt die Gemeinde Bobenheim-Roxheim ein Rats- und Bürgerinformationssystem <strong>zur</strong> Ver-<br />

fügung, über das die Einwohnerinnern und Einwohner von Bobenheim-Roxheim u.a. Einblick in Be-<br />

schlüsse erhalten:<br />

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Außerdem wird im „Bürgerservice“ ein „Formularserver“ angeboten, auf dem für die Bürgerinnen und<br />

Bürger 48 Formulare bereitgestellt werden. Die Formulare sind dort nochmals in Rubriken eingeteilt:<br />

Hier ein Auszug aus dem Formularserver:<br />

Die Einführung von E-Government in den Kommunalverwaltungen ist für die zukünftigen<br />

Generationen von großer Bedeutung. Momentan ist die Akzeptanz bei den Bürgern durch die<br />

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demografischen Gegebenheiten, das Einkommen und den Bildungsstand in den neuen Technologien<br />

noch verhalten. Insbeson<strong>der</strong>e die ältere Bevölkerung bevorzugt immer noch das persönliche<br />

Gespräch im Rathaus und scheut hier nicht unnötige Gänge <strong>zur</strong> Behörde. Demgegenüber stehen die<br />

jüngeren Bürgerinnen und Bürger, die eine Behörde rund um die Uhr erreichen und keine<br />

zeitaufwendige Verwaltungsbesuche unternehmen möchten. Insofern muss eine mo<strong>der</strong>ne Verwaltung<br />

beide Wege bedienen können.<br />

EDV-Infrastruktur<br />

Im Bereich <strong>der</strong> internen Verwaltungslösungen und <strong>der</strong> Optimierung <strong>der</strong> dortigen Prozesse werden<br />

zunächst die vergleichsweise zahlreich eingesetzten Softwareprogramme dargestellt:<br />

Software (Name <strong>der</strong> Software, Hersteller) Einsatzgebiet Org.-Einheit<br />

G-Data, G-Data Software AG Virenscanner Alle<br />

BackupExec, Symantec Backup Alle<br />

Xpressions, Siemens Telefonanlage Alle<br />

Hipath 3000 E, Siemens Telefonanlage Alle<br />

Exchange, Microsoft Kommunikation Alle<br />

Scan Mail, Trendmicro Mailscanner Alle<br />

Microsoft Office, Microsoft Dokumentenerstellung Alle<br />

Acrobat, Adobe Dokumentenerstellung Alle<br />

Acrobat Rea<strong>der</strong>, Adobe Dokumentenanzeige Alle<br />

Regisafe, Held Dokumentenmanagement Alle<br />

Hot Fol<strong>der</strong>, Abby Konvertierung Alle<br />

GIS, Stadtwerke Frankenthal Geoinformationssystem Alle<br />

BIS, Chamaeleon Bürgerinformationssystem Alle<br />

TeamViewer, TeamViewer Fernwartungssoftware Alle<br />

Microsoft Expression Web, Microsoft Internet FB 1<br />

Password Safe, Mateso GmbH Passwortverwaltung FB 1<br />

Photo Zoom 3, Ben Vista Photobearbeitung FB 1<br />

CD Creator, Roxio Brennsoftware FB 1<br />

Photoshop, Adobe Photobearbeitung FB 1<br />

Dreamweaver, Adobe Internet FB 1<br />

CIP, CIP Finanzen FB 1<br />

More, Gerz Sitzungsdienst FB 1<br />

Avviso, Data-Team Vollstreckung FB 1<br />

Mares & Dent GmbH Zinsen FB 1<br />

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LOGA, KDZ Lohn- und Gehalt FB 1<br />

IONAS, Chamaeleon Internet FB 1<br />

Topcash, EDV Ermtraud EC-Zahlung, Gebührenkasse FB 1 und 3<br />

CorelDraw, Corel Zeichenprogramm FB 1 und 3<br />

Enterprise Server, Blackberry Blackberry FB 1<br />

Jpax, CTS Friedhofsverwaltung FB 2<br />

KKG, ISP Kommunal Beiträge FB 2<br />

Solumweb, LDI Elektronisches Grundbuch FB 2<br />

ArchiCAD, Graphisoft CAD FB 2<br />

Antrag Online, LVA Rentenanträge FB 3<br />

Ekita, BOS Essensgeld FB 3<br />

Tigris, Tigris Software Gewerbe FB 3<br />

RPOwi, LDI Bußgeld FB 3<br />

MPFeuer, mpsoft4u Feuerwehr FB 3<br />

Bibliotheca, Bond Bücherei FB 3<br />

Neben den Lösungen <strong>der</strong> Gemeinde Bobenheim-Roxheim in <strong>der</strong> externen Darstellung und<br />

Kommunikation zum Bürger, wurden ebenso in den Verwaltungsabläufen innerhalb <strong>der</strong> Verwaltung E-<br />

Government-Konzepte umgesetzt, die die Geschäftsprozesse wesentlich effektiver und schlanker<br />

gestalten. Durch die neuen technischen Möglichkeiten werden Abläufe vereinfacht, so dass neue<br />

Ressourcen und Kapazitäten <strong>zur</strong> Verfügung stehen, die dem Bürger zu Gute kommen o<strong>der</strong> eingespart<br />

werden können. Hier Beispiele aus <strong>der</strong> Gemeindeverwaltung Bobenheim-Roxheim:<br />

� die Einführung des Ratsinformationssystems, das sehr rege genutzt wird<br />

� die Einrichtung eines Rats- und Bürgerinformationssystems<br />

� die Servervirtualisierung<br />

� die Implementierung eines Dokumentenmanagementsystems, das im Fachbereich 1 bereits<br />

ebenso für die Eingangspost eingesetzt wird<br />

In <strong>der</strong> kurzfristigen Planung und teilweise bereits in Ausführung für weitere technische Optimierungen<br />

im Verwaltungsablauf sind:<br />

� Kommunales App: Im Herbst 2011 wurde an die Fa. Chamaelon <strong>der</strong> Auftrag erteilt, eine<br />

Kommunale App zu realisieren, um insbeson<strong>der</strong>e den Bereich Tourismus für den Bürger interessanter<br />

zu gestalten.<br />

� Aufbau eines Intranets: Derzeit wird ein Intranet für den internen Bereich <strong>der</strong> Verwaltung<br />

aufgebaut, damit weitere Vereinfachungen im Verwaltungsablauf ermöglicht werden.<br />

� Einführung eines Ressourcenmanagements: Für das Jahr 2012 soll ein Ressourcenmanagement<br />

online über die Homepage freigeschaltet werden. Damit können die Bürgerinnern<br />

und Bürger beispielweise ohne Gang <strong>zur</strong> Verwaltung prüfen, ob die Grillhütte (auch z.B. die<br />

Jahn-Halle o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Kurpfalz-Treff) für einen bestimmten Tag noch verfügbar ist und ggfs.<br />

gleich eine Reservierung vornehmen.<br />

Seite 52 von 136


Insgesamt werden von <strong>der</strong> EDV-Administration <strong>der</strong> Gemeindeverwaltung Bobenheim-Roxheim 53<br />

Clients innerhalb des Rathauses, davon 3 Clients für die Gemeindewerke, und 39 Personal Computer<br />

außerhalb des Rathauses betreut. Damit werden 4 Netzwerke (Rathaus, Feuerwehr, GS Rheinschule,<br />

Gemeindebücherei) verwaltet:<br />

Einrichtung Anzahl <strong>der</strong> PCs<br />

Jugendzentrum 4<br />

Feuerwehr 4<br />

GS Pestalozzi 3<br />

GS Rheinschule 15<br />

Gemeindebücherei 8<br />

Betriebshof 2<br />

Kita 3<br />

Summe 39<br />

Datenschutz<br />

Die Voraussetzung für die erfolgreiche Umsetzung von E-Government ist, dass die vertrauliche<br />

Behandlung <strong>der</strong> Daten und die Bestimmungen zum Datenschutz und <strong>zur</strong> Informationssicherheit nicht<br />

missachtet werden. Aus diesem Grunde hat die Gemeinde Bobenheim-Roxheim eine<br />

Datenschutzbeauftragte bestimmt, die sich um diese Belange kümmert.<br />

2.2 Die finanzielle und wirtschaftliche Situation <strong>der</strong> Gemeinde Bobenheim-Roxheim<br />

2.2.1 Standort<br />

Der Landkreis Rhein-<strong>Pfalz</strong>-Kreis ist insgesamt als strukturstark zu beurteilen. Dies belegt eine jüngst<br />

durchgeführte wissenschaftliche Untersuchung 38 :<br />

Der Landkreis belegt im zweiten wissenschaftlichen Regionalranking <strong>der</strong> Initiative Neue Soziale<br />

Marktwirtschaft (INSM) mit 56,3 Punkten Platz 56 von insgesamt 409 Kreisen und kreisfreien Städten.<br />

Innerhalb des Landes <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong> belegt <strong>der</strong> Landkreis Rhein-<strong>Pfalz</strong>-Kreis Platz zwei unter 36<br />

Kreisen und kreisfreien Städten.<br />

Die Stärken des Landkreises liegen <strong>der</strong> Untersuchung zu Folge insbeson<strong>der</strong>e in <strong>der</strong> Kaufkraft je Ein-<br />

wohner bei einem Indexwert von 131,6 Punkten (Durchschnittswert: 100; Rang 27 im Bundesver-<br />

gleich; Rang 2 in <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong>) und in <strong>der</strong> Steuerkraft je Einwohner von 366 Euro (Durchschnitts-<br />

wert: 282 Euro; Rang 75 im Bundesvergleich; Rang 2 in <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong>. Weiterhin vermittelt <strong>der</strong> Sal-<br />

do <strong>der</strong> Gewerbean- und -abmeldungen den Eindruck einer regionalen Gründungsdynamik: Im Rhein-<br />

<strong>Pfalz</strong>-Kreis lag dieser Saldo im Jahr 2007 bei 2,4 je 1.000 Einwohner (Bundesdurchschnitt 1,4; Rang<br />

52 im Bundesvergleich; Rang 5 in <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong>).<br />

Laut <strong>der</strong> Untersuchung sind folgende Schwächen vorhanden: Negativer Pendlersaldo von -20,6 je 100<br />

Einwohner (Rang 409 im Bundesvergleich; Rang 36 in <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong>), niedrige Übernachtungen<br />

von 0,9 Gäste je Einwohner (Durchschnittswert: 4,8 Gäste pro Jahr und Einwohner; Rang 385 im<br />

38 Internetseite: http://www.insm-regionalranking.de/2009_k_landkreis-rhein-pfalz-kreis.html<br />

Seite 53 von 136


Bundesvergleich; Rang 34 in <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong>) und ein geringes Angebot an Ausbildungsplätzen, da<br />

statistisch gesehen 100 Nachfrager einem Angebot von 94,7 Ausbildungsplätzen gegenüber stehen<br />

(Durchschnittswert: 98,9 Lehrstellen für 100 Bewerber; Rang 365 im Bundesvergleich; Rang 31 in<br />

<strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong>).<br />

2.2.2 Haushalt <strong>der</strong> Gemeindeverwaltung Bobenheim-Roxheim<br />

Der Haushalt <strong>der</strong> Gemeinde Bobenheim-Roxheim nach den neuen haushaltsrechtlichen Vorschriften<br />

über die Einführung <strong>der</strong> Kommunalen Doppik (Landesgesetz <strong>zur</strong> Einführung <strong>der</strong> Kommunalen Doppik<br />

(KommDoppikLG) vom 02.03.2006 (GVBl. S. 57) wurde erstmals für das Haushaltsjahr 2009 aufge-<br />

stellt.<br />

Nach § 96 Abs. 3 GemO enthält er alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung <strong>der</strong> Aufgaben <strong>der</strong> Gemeinde<br />

voraussichtlich<br />

1. anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen,<br />

2. die entstehenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen,<br />

3. notwendigen Verpflichtungsermächtigungen<br />

a) Ergebnishaushalte 2009 / 2010 / 2011<br />

Für die vorliegende Untersuchung soll zunächst eine Betrachtung <strong>der</strong> Ergebnishaushalte und –<br />

rechnungen vorgenommen werden, die die anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen<br />

enthalten:<br />

Ergebnishaushalte 2009-2011<br />

1. Steuern und ähnliche Abgaben<br />

2. Zuwendungen, allgemeine Umlagen und sonstige Transfererträge<br />

3. Erträge <strong>der</strong> sozialen Sicherung<br />

4. öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte<br />

5. privatrechtliche Leistungsentgelte<br />

6. Kostenerstattungen und Kostenumlagen<br />

7. Erhöhung o<strong>der</strong> Vermin<strong>der</strong>ung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen<br />

8. an<strong>der</strong>e aktivierte Eigenleistungen<br />

9. sonstige laufende Erträge<br />

10. Summe <strong>der</strong> laufenden Erträge aus Verwaltungstätigkeit<br />

11. Personalaufwendungen<br />

12. Versorgungsaufwendungen<br />

13. Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen<br />

14. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und auf<br />

Sachanlagen sowie auf aktivierte Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung <strong>der</strong><br />

Verwaltung<br />

15. Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die üblichen<br />

Abschreibungen überschreiten<br />

16. Zuwendungen, allgemeine Umlagen und sonstige Transferaufwendungen<br />

17. Aufwendungen <strong>der</strong> sozialen Sicherung<br />

18. sonstige laufende Aufwendungen<br />

19. Summe <strong>der</strong> laufenden Aufwendungen aus Verwaltungstätigkeit<br />

20. laufendes Ergebnis aus Verwaltungstätigkeit<br />

21. Zins- und sonstige Finanzerträge<br />

22. Zins- und sonstige Finanzaufwendungen<br />

23. Finanzergebnis<br />

24. ordentliches Ergebnis<br />

25. außerordentliche Erträge<br />

26. außerordentliche Aufwendungen<br />

27. außerordentliches Ergebnis<br />

28. Jahresergebnis<br />

29. Einstellung in den Son<strong>der</strong>posten für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich<br />

30. Entnahme aus dem Son<strong>der</strong>posten für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich<br />

31. Jahresergebnis nach Berücksichtigung <strong>der</strong> Verän<strong>der</strong>ung des Son<strong>der</strong>postens für<br />

Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich<br />

*Inkl. Nachträge<br />

Ergebnis 2009 Plan 2009* Ergebnis 2010 Plan 2010*<br />

6.898.277,48 6.972.500 6.916.025,13 6.632.900<br />

1.577.409,62 1.378.862 1.970.325,56 1.627.101<br />

0,00 5.000 3.680,42 5.000<br />

673.277,61 555.700 575.523,52 590.870<br />

884.092,04 624.160 1.313.824,91 565.400<br />

371.850,46 404.430 449.600,03 433.410<br />

0,00 0<br />

0,00<br />

0<br />

0,00 0<br />

0,00<br />

0<br />

743.755,85 881.766 2.033.813,62 1.564.045<br />

11.148.663,06 10.822.418 13.262.793,19 11.418.726<br />

3.950.649,19 4.355.323 4.197.343,22 4.574.226<br />

611.959,00 3.300 609.748,00 2.100<br />

1.308.968,87 1.392.600 1.357.240,46 1.591.930<br />

1.517.236,98 1.175.999 1.551.579,91 1.190.999<br />

0,00 0<br />

0,00<br />

0<br />

3.763.320,65 3.746.500 3.529.863,10 3.583.770<br />

174.348,43 177.500 190.827,62 168.800<br />

1.212.112,46 1.115.470 1.553.906,05 1.346.135<br />

12.538.595,58 11.966.692 12.990.508,36 12.457.960<br />

-1.389.932,52 -1.144.274 272.284,83 -1.039.234<br />

474.047,56 248.700 925.962,68 944.230<br />

100.382,65 83.600 140.211,43 142.878<br />

373.664,91 165.100 785.751,25 801.352<br />

-1.016.267,61 -979.174 1.058.036,08 -237.882<br />

0,00 0 2.764.106,64<br />

0<br />

0,00 0 3.691.159,98<br />

0<br />

0,00 0 -927.053,34<br />

0<br />

-1.016.267,61 -979.174 130.982,74 -237.882<br />

0,00 0<br />

0,00<br />

0<br />

0,00 0<br />

0,00<br />

0<br />

-1.016.267,61 -979.174 130.982,74 -237.882<br />

Plan 2011<br />

7.140.700<br />

1.612.047<br />

4.000<br />

597.862<br />

1.782.543<br />

429.553<br />

Seite 54 von 136<br />

0<br />

0<br />

892.468<br />

12.459.173<br />

4.034.326<br />

2.200<br />

1.375.940<br />

1.517.047<br />

0<br />

4.027.872<br />

190.000<br />

1.552.930<br />

12.700.315<br />

-241.142<br />

714.740<br />

110.420<br />

604.320<br />

363.178<br />

0<br />

0<br />

0<br />

363.178<br />

0<br />

0<br />

363.178


Der Ergebnishaushalt 2009 war zunächst mit einem Fehlbetrag von 1.187.834 € aufgestellt. Durch<br />

den Nachtragshaushalt wurde <strong>der</strong> Jahresfehlbetrag zunächst auf 979.174 € korrigiert, tatsächlich<br />

schloss das Jahr 2009 in <strong>der</strong> Ergebnisrechnung mit einem Fehlbetrag von 1.016.267,61 € ab.<br />

Im Ergebnishaushalt 2010 wurde zunächst ein Fehlbetrag von 1.685.216 € ausgewiesen, <strong>der</strong> dann mit<br />

dem Nachtragsplan auf 237.882 € verringert wurde. Im Abschlussergebnis konnte ein Jahresüber-<br />

schuss von 130.982,74 ausgewiesen werden.<br />

Aus dem Jahresfehlbetrag im Ergebnishaushalt 2011 aus <strong>der</strong> ursprünglichen Planung von 507.507 €<br />

ergibt sich mit dem im Entwurf vorliegenden Nachtragsplan nun ein Jahresüberschuss von 363.178 €<br />

(+ 870.685 €).<br />

Erträge aus Steuern und ähnlichen Abgaben, insbeson<strong>der</strong>e aus <strong>der</strong> Gewerbesteuer, unterliegen im-<br />

mer wie<strong>der</strong> gewichtigen Schwankungen, sodass es immer schwierig bleibt, eine richtige Prognose zu<br />

stellen. Die Jahresergebnisse <strong>der</strong> Gemeinde Bobenheim-Roxheim sind auch stark abhängig von den<br />

Grundstücksveräußerungserlösen aus dem Vorratsvermögen.<br />

Die Jahresergebnisse im Überblick:<br />

Jahr Ergebnisplanung<br />

Tatsächliches<br />

Jahresergebnis<br />

2009 -979.174 € -1.016.267,61 €<br />

2010 -237.882 € +130.982,74 €<br />

2011 +363.178 €<br />

2012 -681.471 €<br />

2013 +27.944 €<br />

2014 -939.292 €<br />

2015 -1.192.864 €<br />

Die geplanten Jahresergebnisse 2013 – 2015 sind aus dem Haushaltsplan 2012, <strong>der</strong> im Entwurf vor-<br />

lag, entnommen.<br />

Die fiskalische Situation <strong>der</strong> Gemeinde Bobenheim-Roxheim hinsichtlich <strong>der</strong> Jahresergebnisse bleibt<br />

angespannt.<br />

b) Beurteilung <strong>der</strong> dauernden Leistungsfähigkeit („freie Finanzspitze“)<br />

Neben diesen doch wichtigen Zahlen aus dem Ergebnishaushalt, die in <strong>der</strong> oben stehenden Tabelle<br />

mit den Zahlen <strong>der</strong> Folgejahre verglichen werden können, sind hier noch die geplanten Zahlen <strong>der</strong><br />

sogenannten „freien Finanzspitze“ von Bedeutung. Diese sind aus dem Finanzhaushalt 2012<br />

abgeleitet:<br />

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Freie<br />

Finanzspitze<br />

Betrag<br />

2009 - 973.000 € (Rechnungsergebnis)<br />

2010 + 1.888.000 € (Rechnungsergebnis)<br />

2011 + 1.043.000 €<br />

2012 - 510.000 €<br />

2013 + 836.000 €<br />

2014 - 93.000 €<br />

2015 - 419.000 €<br />

Der mit Investitionskrediten verbundene Schuldendienst führt zu einer dauerhaften Belastung des<br />

Haushalts. Um die stetige Aufgabenerfüllung zu sichern, sollen die Zinsen und die planmäßigen Til-<br />

gungen aus den ordentlichen und außerordentlichen Einzahlungen finanziert werden. Der Saldo <strong>der</strong><br />

ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen (einschließlich <strong>der</strong> Zinsauszahlungen)<br />

muss deshalb mindestens so hoch sein wie die planmäßigen Tilgungen.<br />

Auch wenn sich eine Verbesserung abzeichnet, konnte diese Voraussetzung im Haushaltsjahr 2009<br />

nicht erfüllt werden. Im Jahr 2010 wurde aufgrund <strong>der</strong> Haushaltsverbesserungen diese Vorgabe er-<br />

füllt. Gleiches gilt für die zukünftigen Planjahre, die ähnliche Schwankungen wie die Jahresergebnisse<br />

aufweisen.<br />

c) Produkthaushalt / Aufgaben <strong>der</strong> Gemeinde / kommunale Handlungsfel<strong>der</strong><br />

Zur Vorbereitung <strong>der</strong> weiteren Haushaltsanalyse wurde <strong>der</strong> sogenannte Produkthaushalt <strong>der</strong><br />

Gemeinde Bobenheim-Roxheim untersucht und aufbereitet.<br />

Der Produkthaushalt enthält alle kommunalen Leistungen und Produkte und ist nach den<br />

Verwaltungsvorschriften Gemeindehaushaltssystematik vom 23.11.2006 (MinBl.2007 S. 16)<br />

geglie<strong>der</strong>t. Die Aufgaben <strong>der</strong> Gemeinde lassen sich anhand dieses Produktplanes gut beschreiben.<br />

In <strong>der</strong> nachfolgenden Übersicht haben wir die einzelnen Produkte zunächst den von <strong>der</strong> Gemeinde<br />

gebildeten Teilhaushalten zugeordnet und dann die einzelnen Produkte folgenden kommunalen<br />

Handlungsfel<strong>der</strong>n zugeordnet:<br />

a) Kernaufgaben <strong>der</strong> Gemeinde<br />

b) Querschnittsaufgaben <strong>der</strong> Gemeinde<br />

c) Freiwillige Aufgaben <strong>der</strong> Gemeinde<br />

d) Kommunale Finanzen<br />

Die Kernaufgaben <strong>der</strong> Gemeinde können auch als Pflichtaufgaben definiert werden, denen sich keine<br />

Kommune auf Grund <strong>der</strong> gesetzlichen Verpflichtungen entziehen kann. Es handelt sich im wesentli-<br />

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chen um die Aufgaben <strong>der</strong> öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Bildung, Soziale Sicherung sowie<br />

Bauen und Umwelt. Diese aus Artikel 28 Abs. 2 GG folgende verfassungsrechtliche Vermutung für die<br />

Allzuständigkeit <strong>der</strong> Kommunen wird durch den Katalog <strong>der</strong> Gemeindehoheiten konkretisiert.<br />

Die Querschnittsaufgaben <strong>der</strong> Gemeindeverwaltung beinhalten solche Aufgaben, die fachbereichs-<br />

übergreifend für das Funktionieren <strong>der</strong> Organisation wichtig sind. Im Wesentlichen werden die<br />

Bereiche Personalwesen, Rechnungswesen, Beschaffungswesen, EDV-Administration hierunter<br />

gefasst. Für solche Aufgaben wird auch üblich <strong>der</strong> Oberbegriff „Zentrale Dienste“ gebracht. Die<br />

Wahrnehmung dieser Querschnittsaufgaben wirkt sich hauptsächlich innerhalb <strong>der</strong> Organisation und<br />

<strong>der</strong> Mitarbeiter aus und nicht nach außen auf den Kunden / Bürger.<br />

Die Kommunen können nicht nur aufgrund eines Gesetzes tätig werden, son<strong>der</strong>n können - sofern die<br />

örtlichen Gegebenheiten und ausreichende eigene Verwaltungskraft vorhanden sind - selbstständig<br />

Aufgaben an sich ziehen („Aufgabenfindungsrecht“). Diese freiwilligen Aufgaben umfassen die<br />

Themen Sport, Kultur, Tourismus, Fremdenverkehr und Wirtschaftsför<strong>der</strong>ung. Die Aufgaben sind stark<br />

von <strong>der</strong> finanziellen Leistungsfähigkeit einer Gemeinde abhängig. Vor allem <strong>der</strong> Umfang <strong>der</strong><br />

freiwilligen Aufgabenwahrnehmungen in <strong>der</strong> Gemeinde Bobenheim-Roxheim zeigen, wie sehr sich die<br />

Dienstleistungen <strong>der</strong> Kommune in <strong>der</strong> Qualität von den „Standard-Dienstleistungen“ (Pflichtaufgaben)<br />

an<strong>der</strong>er Kommunen abheben.<br />

Die kommunalen Finanzen spiegeln sich in den Aufwendungen <strong>der</strong> Teilergebnisrechnungen nicht<br />

beson<strong>der</strong>s wi<strong>der</strong>, sind hier nur <strong>der</strong> Vollständigkeit halber wie<strong>der</strong>gegeben. Die kommunalen Finanzen<br />

als Erträge (Steuereinnahmekraft) werden einer geson<strong>der</strong>ten Analyse unterzogen.<br />

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Teilhaushalt<br />

Produktnummer<br />

Bezeichnung Kernverwaltung<br />

Querschnittsaufgaben<br />

Fachbereich 1 11120 Zentrale Steuerung, Controlling X<br />

11130 Öffentlichkeitsarbeit X<br />

11140 Gremien X<br />

11160 Gleichstellung X<br />

11170 Personalvertretung X<br />

11200 Personal X<br />

11300 Organisation X<br />

11440<br />

Fachbereich 2 11410<br />

Zentraler Dienst: Technikunterstützte<br />

Informationsverarbeitung (TuI)<br />

11458 Zentraler Dienst: Beschaffungswesen X<br />

11460 Zentraler Dienst: Versicherungen X<br />

11610 Finanzen X<br />

11620<br />

Zentraler Dienst: Gemeindekasse und<br />

Vollstreckungsbehörde<br />

12100 Statistik und Wahlen X<br />

12260 Schiedsamt X<br />

X<br />

X<br />

Freiwillige<br />

Aufgaben<br />

28119 Neujahrsempfang X<br />

57100 Wirtschaftsför<strong>der</strong>ung X<br />

Zentraler Dienst: Liegenschafts- und<br />

Gebäudemanagement<br />

11430 Hilfsdienst <strong>der</strong> Zentralen Dienste: Betriebshof X<br />

51100 Räumliche Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen X<br />

52100 Bau- und Grundstücksordnung X<br />

53500 Kombinierte Versorgung X<br />

54100 Gemeindestraßen X<br />

54500 Straßenreinigung, Winterdienst X<br />

55100 Öffentliches Grün, Landschaftsbau X X<br />

55200<br />

Öffentliche Gewässer, wasserbauliche Anlagen,<br />

Gewässerschutz<br />

55300 Friedhofs- und Bestattungswesen X<br />

55500 Land- und Forstwirtschaft, Weinbau X<br />

Fachbereich 3 12210 Sicherheit und Ordnung X<br />

12215 Kriminalpräventiver Rat X<br />

12220 Zentrale Bußgeldstelle X<br />

12231 Personenstandswesen X<br />

12233 Einwohnerwesen X<br />

12240 Gewerbe X<br />

12300 Verkehrsangelegenheiten X<br />

12600 Feuerwehr Bobenheim-Roxheim X<br />

12800 Zivil- und Katastrophenschutz X<br />

20100 Schulträgeraufgaben, allgemeine Schulverwaltung X<br />

21100 Grundschule „Pestalozzischule“ X<br />

21101 Grundschule „Rheinschule“ X<br />

21600 Regionale Schule X<br />

25210 Heimatmuseum X<br />

25217 Ausstellungen X<br />

25300 Zoologische und Botanische Gärten, Aquarien X<br />

26100 Theater X<br />

26200 Musikpflege (ohne Musikschulen) X<br />

27100 Örtliche Volkshochschule X<br />

27200 Gemeindebücherei X<br />

28100 Heimat- und sonstige Kulturpflege X<br />

28113 Heimat- und Brauchtumspflege X<br />

28116 Volks- und Trachtenfeste (Gondelfest) X<br />

28117<br />

Heimat- und Brauchtumsfeste (Kirchweihen und<br />

Bürgerfest, sowie in 2009 Jubiläum)<br />

X<br />

28118 Seniorenveranstaltungen X<br />

28120 Kulturför<strong>der</strong>ung X<br />

28130 Partnerschaften X<br />

29100<br />

För<strong>der</strong>ung von Kirchengemeinden und sonstigen<br />

Religionsgemeinschaften<br />

31100 Grundversorgung von Hilfen gemäß SGB XII X<br />

31200 Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) X<br />

32111 Kriegsopferfürsorge X<br />

33100 För<strong>der</strong>ung von Trägern <strong>der</strong> Wohlfahrtspflege X<br />

36200 Jugendarbeit X<br />

36221 Kin<strong>der</strong>ferienbetreuung (ab Jahr 2011) X<br />

36300 Familienbündnis X<br />

36520 Kin<strong>der</strong>tagesstätte X<br />

36550 För<strong>der</strong>ung an<strong>der</strong>er Träger X<br />

36613 Spielplätze u.ä. X<br />

36615 Jugendzentrum X<br />

41400 Maßnahmen <strong>der</strong> Gesundheitspflege X<br />

42100 För<strong>der</strong>ung des Sports X<br />

42400 Sportstätten (Am Binnendamm) X<br />

42401 Burgundhalle X<br />

54700 ÖPNV X<br />

55570 Schädlingsbekämpfung X<br />

57311 Durchführung von Märkten (Weihnachtsmarkt) X<br />

57312 Kurpfalztreff „Unter den Arkaden“ X<br />

57314 Friedrich-Ludwig-Jahn-Halle X<br />

57319 Grillhütte X<br />

57500 Tourismus X<br />

Hauptprodutkbereich 6 61100 Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen X<br />

X<br />

X<br />

X<br />

Kommunale<br />

Finanzen<br />

61200 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft X<br />

Seite 58 von 136


2.2.3 Analyse <strong>der</strong> Ergebnisrechnung hinsichtlich <strong>der</strong> Aufgabenwahrnehmung<br />

Bei <strong>der</strong> folgenden Analyse wurden die Teilergebnisrechnungen hinsichtlich <strong>der</strong><br />

Aufgabenwahrnehmung durch die Gemeinde in folgende Handlungsfel<strong>der</strong> aufgeteilt:<br />

a) Kernaufgaben <strong>der</strong> Gemeinde<br />

b) Querschnittsaufgaben <strong>der</strong> Gemeinde<br />

c) Freiwillige Aufgaben <strong>der</strong> Gemeinde<br />

d) Kommunale Finanzen<br />

In den vorgenannten Handlungsfel<strong>der</strong>n wurden den Produkten jeweils<br />

� die Personalstärke insgesamt und je Einwohner,<br />

� die Personalaufwendungen (Nr.11 <strong>der</strong> Ergebnisrechnung) mit Versorgungsaufwendungen<br />

(Nr.12 <strong>der</strong> ER) und<br />

� die Sachaufwendungen (Nr.13 ER) mit sonstigen laufenden Aufwendungen (Nr.18 ER)<br />

zugeordnet.<br />

Die Personal- und Versorgungsaufwendungen sowie die Sachaufwendungen und sonstigen laufenden<br />

Aufwendungen wurden aus dem Jahresabschluss 2009 entnommen. Es handelt sich somit um die<br />

Werte vor <strong>der</strong> Verrechnung <strong>der</strong> internen Leistungsbeziehungen.<br />

Die einzelnen Aufwandsarten wurden ins Verhältnis <strong>zur</strong> Bevölkerungszahl zum 31.12.2009 (9.941<br />

Einwohner) gesetzt, um entsprechende Kennzahlen zu ermitteln, die in einen Kennzahlenvergleich mit<br />

an<strong>der</strong>en Gemeinden einbezogen werden können.<br />

Die nachfolgenden Tabellendarstellungen dienen als Datenbasis für die Aussage zu den sog.<br />

Skaleneffekten, die im Anschluss erläutert werden.<br />

Insbeson<strong>der</strong>e die Kennzahlen hinsichtlich <strong>der</strong> Querschnittsaufgaben geben dann Aufschluss<br />

über Kostenreduktionsmöglichkeiten.<br />

Seite 59 von 136


Produkt<br />

Summe Personal/E Summe Betrag/E Summe Betrag/E<br />

Kernaufgaben 27,91 0,002808 1.382.951,53 € 139,12 € 1.082.842,28 € 108,93 €<br />

Statistik und Wahlen 12100 0,03 0,000003 2.338,35 € 0,24 € 11.496,05 € 1,16 €<br />

Schiedsamt 12260 0,00 0,000000 0,00 € 0,00 € 330,90 € 0,03 €<br />

Räumliche Planungs- und<br />

Entwicklungsmaßnahmen 51100 0,38 0,000038 28.830,03 € 2,90 € 29.701,03 € 2,99 €<br />

Bau- und Grundstücksordnung 52100 0,75 0,000075 37.452,57 € 3,77 € 117,40 € 0,01 €<br />

Kombinierte Versorgung 53500 0,05 0,000005 20.698,15 € 2,08 € 87.663,33 € 8,82 €<br />

Gemeindestraßen 54100 0,51 0,000051 36.811,39 € 3,70 € 499.148,69 € 50,21 €<br />

Straßenreinigung, Winterdienst 54500 0,07 0,000007 4.233,50 € 0,43 € 11.012,19 € 1,11 €<br />

Öffentliches Grün,<br />

Landschaftsbau 55100 0,05 0,000005 1.894,42 € 0,19 € 249,00 € 0,03 €<br />

Öffentliche Gewässer,<br />

wasserbauliche Anlagen,<br />

Gewässerschutz 55200 0,00 0,000000 0,00 € 0,00 € 5.359,33 € 0,54 €<br />

Friedhofs- und Bestattungswesen 55300 0,26 0,000026 106.569,85 € 10,72 € 44.358,52 € 4,46 €<br />

Land- und Forstwirtschaft,<br />

Weinbau 55500 0,00 0,000000 3.152,47 € 0,32 € 2.175,56 € 0,22 €<br />

Sicherheit und Ordnung 12210 2,15 0,000216 98.811,34 € 9,94 € 7.237,10 € 0,73 €<br />

Zentrale Bußgeldstelle 12220 0,80 0,000080 35.389,05 € 3,56 € 52,36 € 0,01 €<br />

Personenstandswesen 12231 1,99 0,000200 36.591,70 € 3,68 € 2.643,39 € 0,27 €<br />

Einwohnerwesen 12233 3,64 0,000366 138.483,24 € 13,93 € 30.502,32 € 3,07 €<br />

Gewerbe 12240 0,49 0,000049 21.770,76 € 2,19 € 374,12 € 0,04 €<br />

Verkehrsangelegenheiten 12300 1,06 0,000107 56.025,93 € 5,64 € 126,97 € 0,01 €<br />

Feuerwehr Bobenheim-Roxheim 12600 0,32 0,000032 31.263,88 € 3,14 € 45.518,39 € 4,58 €<br />

Zivil- und Katastrophenschutz 12800 0,03 0,000003 1.646,85 € 0,17 € 693,82 € 0,07 €<br />

Schulträgeraufgaben, allgemeine<br />

Schulverwaltung 20100 0,18 0,000018 11.726,86 € 1,18 € 7,38 € 0,00 €<br />

Grundschule „Pestalozzischule“ 21100 0,97 0,000098 30.159,40 € 3,03 € 5.128,30 € 0,52 €<br />

Grundschule „Rheinschule“ 21101 0,76 0,000076 22.117,46 € 2,22 € 61.441,36 € 6,18 €<br />

Regionale Schule 21600 0,00 0,000000 45.784,16 € 4,61 € 164.399,81 € 16,54 €<br />

Grundversorgung von Hilfen<br />

gemäß SGB XII 31100 0,41 0,000041 27.457,59 € 2,76 € 0,00 € 0,00 €<br />

Grundsicherung für<br />

Arbeitssuchende (SGB II) 31200 0,05 0,000005 3.983,84 € 0,40 € 63,80 € 0,01 €<br />

Kin<strong>der</strong>tagesstätte 36520 12,90 0,001298 576.442,16 € 57,99 € 73.041,16 € 7,35 €<br />

För<strong>der</strong>ung an<strong>der</strong>er Träger 36550 0,06 0,000006 3.316,58 € 0,33 € 0,00 € 0,00 €<br />

Hinweis zu Produkt „55100 Öffentliches Grün, Landschaftsbau“:<br />

Personalstärke* Personalaufwendungen** Sachaufwendungen***<br />

In geringem Umfang sind in diesem Produkt ebenso freiwillige Aufgaben enthalten, die für die Betrachtung nicht getrennt aus-<br />

gewiesen wurden.<br />

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Produkt<br />

Personalstärke* Personalaufwendungen** Sachaufwendungen***<br />

Summe Personal/E Summe Betrag/E Summe Betrag/E<br />

Querschnittsaufgaben 45,75 0,004602 2.859.294,79 € 287,63 € 1.271.494,90 € 127,90 €<br />

Zentrale Steuerung, Controlling 11120 1,47 0,000148 230.864,21 € 23,22 € 38.033,37 € 3,83 €<br />

Öffentlichkeitsarbeit 11130 0,45 0,000045 29.360,65 € 2,95 € 4.742,30 € 0,48 €<br />

Gremien 11140 0,16 0,000016 41.300,39 € 4,15 € 3.892,57 € 0,39 €<br />

Gleichstellung 11160 0,00 0,000000 900,00 € 0,09 € 135,50 € 0,01 €<br />

Personalvertretung 11170 0,00 0,000000 0,00 € 0,00 € 1.052,34 € 0,11 €<br />

Personal 11200 2,42 0,000243 694.829,24 € 69,90 € 15.410,38 € 1,55 €<br />

Organisation 11300 0,39 0,000039 24.704,79 € 2,49 € 27,73 € 0,00 €<br />

Zentraler Dienst:<br />

Technikunterstützte<br />

Informationsverarbeitung (TuI) 11440 1,70 0,000171 124.456,90 € 12,52 € 170.042,85 € 17,11 €<br />

Zentraler Dienst: Sonstige<br />

zentrale Dienste 11450 0,00 0,000000 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €<br />

Zentraler Dienst:<br />

Beschaffungswesen 11458 0,10 0,000010 4.202,63 € 0,42 € 5.666,40 € 0,57 €<br />

Zentraler Dienst: Versicherungen 11460 0,15 0,000015 9.515,11 € 0,96 € 110.525,92 € 11,12 €<br />

Zentraler Dienst: Finanzen 11600 0,00 0,000000 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €<br />

Finanzen 11610 3,25 0,000327 225.640,37 € 22,70 € 45.160,25 € 4,54 €<br />

Zentraler Dienst: Gemeindekasse<br />

und Vollstreckungsbehörde 11620 2,40 0,000241 94.155,35 € 9,47 € 7.039,39 € 0,71 €<br />

Zentraler Dienst: Liegenschafts-<br />

und Gebäudemanagement 11410 12,14 0,001221 556.923,26 € 56,02 € 769.905,38 € 77,45 €<br />

Hilfsdienst <strong>der</strong> Zentralen Dienste:<br />

Betriebshof 11430 21,12 0,002125 822.441,89 € 82,73 € 99.860,52 € 10,05 €<br />

Hinweis zu Produkt „11410 Zentraler Dienst: „Liegenschafts- und Gebäudemanagement“:<br />

In <strong>der</strong> Personalstärke von 12,14 sind ebenso die Hausmeister und Reinigungskräfte enthalten.<br />

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Produkt<br />

Summe Personal/E Summe Betrag/E Summe Betrag/E<br />

Freiwillige Aufgaben 6,40 0,000644 320.361,87 € 32,23 € 153.256,56 € 15,42 €<br />

Neujahrsempfang 28119 0,00 0,000000 0,00 € 0,00 € 725,73 € 0,07 €<br />

Wirtschaftsför<strong>der</strong>ung 57100 0,20 0,000020 11.193,85 € 1,13 € 0,00 € 0,00 €<br />

Kriminalpräventiver Rat 12215 0,00 0,000000 1.578,84 € 0,16 € 229,47 € 0,02 €<br />

Heimatmuseum 25210 0,00 0,000000 3.459,41 € 0,35 € 0,00 € 0,00 €<br />

Ausstellungen 25217 0,00 0,000000 0,00 € 0,00 € 383,50 € 0,04 €<br />

Zoologische und Botanische<br />

Gärten, Aquarien 25300 0,00 0,000000 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €<br />

Theater 26100 0,12 0,000012 3.459,41 € 0,35 € 284,41 € 0,03 €<br />

Musikpflege (ohne Musikschulen) 26200 0,10 0,000010 5.872,95 € 0,59 € 10.537,31 € 1,06 €<br />

Örtliche Volkshochschule 27100 0,66 0,000066 19.603,32 € 1,97 € 526,69 € 0,05 €<br />

Gemeindebücherei 27200 2,30 0,000231 102.828,43 € 10,34 € 8.598,70 € 0,86 €<br />

Heimat- und sonstige<br />

Kulturpflege 28100 0,00 0,000000 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €<br />

Heimat- und Brauchtumspflege 28113 0,01 0,000001 1.483,73 € 0,15 € 10.623,86 € 1,07 €<br />

Volks- und Trachtenfeste<br />

(Gondelfest) 28116 0,12 0,000012 8.673,50 € 0,87 € 18.432,12 € 1,85 €<br />

Heimat- und Brauchtumsfeste<br />

(Kirchweihen und Bürgerfest,<br />

sowie in 2009 Jubiläum) 28117 0,16 0,000016 8.294,74 € 0,83 € 19.331,66 € 1,94 €<br />

Seniorenveranstaltungen 28118 0,18 0,000018 17.663,12 € 1,78 € 34.705,04 € 3,49 €<br />

Kulturför<strong>der</strong>ung 28120 0,17 0,000017 7.644,63 € 0,77 € 29.082,16 € 2,93 €<br />

Partnerschaften 28130 0,13 0,000013 3.231,19 € 0,33 € 4.262,92 € 0,43 €<br />

För<strong>der</strong>ung von<br />

Kirchengemeinden und sonstigen<br />

Religionsgemeinschaften 29100 0,05 0,000005 1.933,11 € 0,19 € 0,00 € 0,00 €<br />

Kriegsopferfürsorge 32111 0,00 0,000000 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €<br />

För<strong>der</strong>ung von Trägern <strong>der</strong><br />

Wohlfahrtspflege 33100 0,01 0,000001 1.038,73 € 0,10 € 0,00 € 0,00 €<br />

Jugendarbeit 36200 0,06 0,000006 3.983,29 € 0,40 € 588,64 € 0,06 €<br />

Kin<strong>der</strong>ferienbetreuung 36221 0,15 0,000015 0,00 € 0,00 €<br />

Familienbündnis 36300 0,03 0,000003 2.296,66 € 0,23 € 702,10 € 0,07 €<br />

Spielplätze u.ä. 36613 0,00 0,000000 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €<br />

Jugendzentrum 36615 1,60 0,000161 92.074,82 € 9,26 € 2.900,15 € 0,29 €<br />

Maßnahmen <strong>der</strong><br />

Gesundheitspflege 41400 0,05 0,000005 3.319,42 € 0,33 € 0,00 € 0,00 €<br />

För<strong>der</strong>ung des Sports 42100 0,12 0,000012 7.004,98 € 0,70 € 219,10 € 0,02 €<br />

Sportstätten (Am Binnendamm) 42400 0,05 0,000005 5.231,39 € 0,53 € 0,00 € 0,00 €<br />

Burgundhalle 42401 0,00 0,000000 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €<br />

ÖPNV 54700 0,02 0,000002 1.317,39 € 0,13 € 4.815,39 € 0,48 €<br />

Durchführung von Märkten<br />

(Weihnachtsmarkt) 57311 0,06 0,000006 3.502,40 € 0,35 € 6.307,61 € 0,63 €<br />

Kurpfalztreff „Unter den Arkaden“ 57312 0,00 0,000000 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €<br />

Friedrich-Ludwig-Jahn-Halle 57314 0,00 0,000000 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €<br />

Grillhütte 57319 0,00 0,000000 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €<br />

Tourismus 57500 0,05 0,000005 3.672,56 € 0,37 € 0,00 € 0,00 €<br />

Schädlingsbekämpfung 55570 0,00 0,000000 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €<br />

Hinweis zu Produkt „36221 Kin<strong>der</strong>ferienbetreuung“:<br />

Personalstärke* Personalaufwendungen** Sachaufwendungen***<br />

Die Aufgabe wird erst ab dem Haushaltsjahr 2011 von <strong>der</strong> Gemeinde Bobenheim-Roxheim wahrgenommen.<br />

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Produkt<br />

Personalstärke* Personalaufwendungen** Sachaufwendungen***<br />

Summe Personal/E Summe Betrag/E Summe Betrag/E<br />

Kommunale Finanzen 0,00 0,000000 0,00 € 0,00 € 13.487,59 € 1,36 €<br />

Steuern, allgemeine<br />

Zuweisungen, allgemeine<br />

Umlagen 61100 0,00 0,000000 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €<br />

Sonstige allgemeine<br />

Finanzwirtschaft 61200 0,00 0,000000 0,00 € 0,00 € 13.487,59 € 1,36 €<br />

Zusammenfassung<br />

Kernaufgaben 27,91 0,002808 1.382.951,53 € 139,12 € 1.082.842,28 € 108,93 €<br />

Querschnittsaufgaben 45,75 0,004602 2.859.294,79 € 287,63 € 1.271.494,90 € 127,90 €<br />

Freiwillige Aufgaben 6,40 0,000644 320.361,87 € 32,23 € 153.256,56 € 15,42 €<br />

Kommunale Finanzen 0,00 0,000000 0,00 € 0,00 € 13.487,59 € 1,36 €<br />

S u m m e 80,06 0,008054 4.562.608,19 € 458,97 € 2.521.081,33 € 253,60 €<br />

* Die Personalstärke von insgesamt 80,06 Kräften entspricht dem Planausweis <strong>der</strong> Stellenübersicht 2011.<br />

Die Aufteilung auf die Produkte erfolgte anhand <strong>der</strong> Verteilung <strong>der</strong> Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Kostenstellen<br />

mit Stand 01.12.2011.<br />

** Die Personalaufwendungen entsprechen den Posten 11. und 12 <strong>der</strong> Ergebnisrechnung 2009.<br />

*** Die Sachaufwendungen entsprechen den Posten 13. und 18. <strong>der</strong> Ergebnisrechnung 2009.<br />

Als Ergebnis dieser Analyse ist festzuhalten:<br />

1. Für die Erfüllung <strong>der</strong> Querschnittsaufgaben (Zentrale Dienste) werden 45,75 Kräfte von insge-<br />

samt 80,06 Kräften in Anspruch genommen. Das sind 57,2 %.<br />

Hierin sind 33,26 Kräfte für das zentrale Liegenschafts- und Gebäudemanagement und den<br />

Betriebshof enthalten, so dass für die restlichen Querschnittsaufgaben noch 12,5 Kräfte ver-<br />

bleiben, das sind nur 15,6 % <strong>der</strong> Gesamtzahl <strong>der</strong> Kräfte.<br />

2. Die Personalaufwendungen für die Querschnittsaufgaben (Zentrale Dienste) betragen<br />

2.859.294,79 € von insgesamt 4.562.608,19 €. Das sind 62,7 %.<br />

Hierin sind 1.379.365,15 € Personalkosten für das zentrale Liegenschafts- und Gebäudema-<br />

nagement und den Betriebshof enthalten, so dass für die restlichen Querschnittsaufgaben<br />

noch 1.479.929,64 € Personalaufwendungen verbleiben, das sind 32,4% <strong>der</strong> gesamten Per-<br />

sonalaufwendungen.<br />

3. Die Sachaufwendungen für die Querschnittsaufgaben (Zentrale Dienste) betragen<br />

1.271.494,90 € von insgesamt 2.521.081,33 €. Das sind 50,44 %.<br />

Hierin sind 869.765,90 € Sachaufwendungen für das zentrale Liegenschafts- und Gebäude-<br />

management und den Betriebshof enthalten, so dass für die restlichen Querschnittsaufgaben<br />

noch 401.729 € Sachaufwendungen verbleiben, das sind nur 15,9% <strong>der</strong> gesamten Sachauf-<br />

wendungen.<br />

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4. Insbeson<strong>der</strong>e die Produkte 11410 – Liegenschafts- und Gebäudemanagement und 11413 –<br />

Betriebshof sind aufgrund ihrer Bedeutung bei den Querschnittsaufgaben sowohl bei den Per-<br />

sonalaufwendungen i.H.v. 1.379.365,15 € als auch bei den Sachaufwendungen i.H.v<br />

869.765,90 € hervorzuheben:<br />

Personalaufwendungen:<br />

Liegenschafts- und Gebäudemanagement 556.923,26 €<br />

Betriebshof 822.441,89 €<br />

Summe 1.379.365,15 €<br />

Sachaufwendungen:<br />

Liegenschafts- und Gebäudemanagement 769.905,38 €<br />

Betriebshof 99.860,52 €<br />

Summe 869.765,90 €<br />

5. Das Produkt 11200 – Personal weist bei den Personalaufwendungen einen hohen Betrag von<br />

694.829,24 € aus. Darin enthalten sind mit 610.849,00 € Zuführungen zu Versorgungsrück-<br />

stellungen enthalten.<br />

Die vorgenannte Analyse <strong>der</strong> Ergebnisrechnung hinsichtlich <strong>der</strong> Aufgabenwahrnehmung dient dazu,<br />

die in <strong>der</strong> Betriebswirtschaftslehre diskutierten Skaleneffekte zu analysieren:<br />

In <strong>der</strong> ökonomischen Organisationstheorie finden sich die Argumente zum Einfluss <strong>der</strong> Größe eines<br />

Unternehmens auf <strong>der</strong>en Leistungsfähigkeit:<br />

Größere Unternehmen können von sogenannten Skalenerträgen profitieren, wenn die Produktion<br />

hohe Fixkosten verlangt und die Zusatzkosten einer weiteren Produktionseinheit relativ klein und<br />

konstant sind, dann sinken die Durchschnittskosten mit größerer Produktionsmenge. Große<br />

Organisationen können dann dieselben Produkte kostengünstiger herstellen als kleine<br />

Organisationen.<br />

Zum an<strong>der</strong>en steigen jedoch mit zunehmen<strong>der</strong> Organisationsgröße <strong>der</strong> Aufwand für das Management<br />

und die Kontrolle <strong>der</strong> Organisation. Diese Kosten werden auch als Transaktionskosten bezeichnet.<br />

Diese betriebswirtschaftliche Theorie kann sinngemäß auch auf eine Gemeinde übertragen werden.<br />

Demgemäß hat die Gemeinde dann eine optimale Größe, wenn die eingesparten Kosten aus <strong>der</strong><br />

Nutzung von Größenvorteilen durch zunehmende Management- und Kontrollkosten gerade<br />

ausgeglichen sind.<br />

Wie groß die Größenvorteile sind und wie schnell Transaktionskosten mit <strong>der</strong> Gemeindegröße<br />

zunehmen, hängt davon ab, welche Aufgaben eine Gemeinde zu erfüllen hat. Aus diesem<br />

Grunde wurden die Aufgaben <strong>der</strong> Gemeinde in Handlungsfel<strong>der</strong> aufgeteilt.<br />

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Die sogenannten freiwilligen Aufgaben und die kommunalen Finanzen (als Handlungsfel<strong>der</strong>) spielen<br />

bei <strong>der</strong> Betrachtung von Skaleneffekten keine Rolle, im Gegenteil, bei einer Vergrößerung <strong>der</strong><br />

Gemeinde könnte durchaus die Grenzen <strong>der</strong> finanziellen Leistungsfähigkeit eintreten und die<br />

freiwilligen Leistungen für den Bürger und damit die Qualität <strong>der</strong> Leistungen sich vermin<strong>der</strong>n.<br />

Betrachtet man sich die sogenannten Kernaufgaben (Pflichtaufgaben) so kommt man bei einer<br />

betriebswirtschaftlichen Analyse schnell zu dem Ergebnis, dass die Aufwendungen mit zunehmen<strong>der</strong><br />

Einwohnerzahl fast proportional steigen, also die Pro-Kopf-Aufwendungen gleichbleiben. Bei einer<br />

höheren Einwohnerzahl erhöhen sich die Kosten für Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Bildung,<br />

Soziales etc. fast proportional.<br />

Lediglich bei den Kosten für die sogenannten Querschnittsaufgaben (Zentrale Dienste) kann von<br />

sogenannten Fixkosten <strong>der</strong> Verwaltung gesprochen werden, bei denen sogenannte Skaleneffekte<br />

eintreten können. Ob und in welchem Umfang im konkreten Fall <strong>der</strong> Gemeinde Bobenheim-Roxheim<br />

positive Skaleneffekte eintreten, kann nicht allgemein gesagt werden, da entsprechende<br />

Vergleichszahlen <strong>der</strong> Nachbarkommunen fehlen.<br />

Aus diesem Grunde sollen die Ausführungen zu <strong>der</strong> Personalausstattung (Punkt 2.4) <strong>der</strong> Gemeinde<br />

Bobenheim-Roxheim dazu dienen, die Aufgabenwahrnehmung zu überprüfen, die auch durch die<br />

sogenannten Skaleneffekte nicht verbessert werden können.<br />

2.2.3 Analyse <strong>der</strong> Steuerkraft<br />

Ein wichtiger Indikator für eine leistungsfähige öffentliche Verwaltung ist die Finanzausstattung <strong>der</strong><br />

gemeindlichen Ebene. Zur Sicherung einer langfristigen kommunalen Leistungsfähigkeit, sind neben<br />

den aktuellen finanziellen Ergebnissen (Jahresüberschüsse, Jahresfehlbeträge), <strong>der</strong> Beurteilung <strong>der</strong><br />

dauernden Leistungsfähigkeit („freie Finanzspitze“) auch die eigenen Steuereinnahmen und die<br />

sogenannte Steuerkraft einer Gemeinde von Bedeutung.<br />

Die Grundsteuer A und B und vor allem die Gewerbesteuer (sogenannte Realsteuern) sind von<br />

erheblicher Bedeutung für die Steuerkraft <strong>der</strong> Gemeinden. Die Einnahmen aus den Realsteuern sind<br />

für die einzelnen Gemeinden jedoch insofern nicht vergleichbar, als den Gemeinden gemäß Artikel<br />

106 Abs. 6 Satz 2 GG das Recht eingeräumt ist, die Hebesätze <strong>der</strong> Realsteuern im Rahmen <strong>der</strong><br />

Gesetze selbst festzulegen.<br />

Realsteueraufbringungskraft<br />

Aus dem Realsteueraufkommen einer Gemeinde lässt sich daher nicht ohne weiteres eine Aussage<br />

über die Steuerkraft ableiten. Durch das Statistische Landesamt wird daher im Rahmen eines<br />

Realsteuervergleiches eine Berechnung durchgeführt, bei dem das Realsteueraufkommen mithilfe <strong>der</strong><br />

jeweils angewandten Hebesätze in fiktive Messbeträge (Grundbeträge) umgerechnet wird und auf<br />

dieser Grundlage mit landesdurchschnittlichen Hebesätzen eine Realsteueraufbringungskraft ermittelt<br />

wird.<br />

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Aufbringungskraft = Istaufkommen x (landesdurchn.Hebesatz in %)<br />

Hebesatz in %<br />

Die in dieser Form berechnete Realsteueraufbringungskraft gibt an, wie hoch das<br />

Realsteueraufkommen (Grundsteuer, Gewerbesteuer) in <strong>der</strong> einzelnen Gemeinde gewesen wäre,<br />

wenn alle Gemeinen den gewogenen landesdurchschnittlichen Hebesatz angewandt hätten.<br />

Die Realsteueraufbringungskraft unterscheidet sich insofern von den im Rahmen des kommunalen<br />

Finanzausgleichs ermittelten Steuerkraftzahlen, bei denen mit festen Hebesätzen gearbeitet wird.<br />

Steuereinnahmekraft <strong>der</strong> Gemeinde<br />

Da die Realsteueraufbringungskraft nur die Realsteuern umfasst, jedoch die Gewerbesteuerumlage,<br />

sowie die Gemeindeanteile an <strong>der</strong> Einkommen- und Umsatzsteuer nicht berücksichtigt, hat sie als<br />

Indikator nur eine eingeschränkte Aussagekraft.<br />

Um <strong>der</strong> Einnahmestruktur Rechnung zu tragen, wird mit <strong>der</strong> „Steuereinnahmekraft <strong>der</strong> Gemeinde“ ein<br />

weiterer, auf <strong>der</strong> Realsteueraufbringungskraft basieren<strong>der</strong> Indikator, berechnet.<br />

Die Steuereinnahmekraft <strong>der</strong> Gemeinde ergibt sich aus <strong>der</strong> Realsteueraufbringungskraft durch<br />

Subtraktion <strong>der</strong> Gewerbesteuerumlage und durch Addition des Gemeindeanteils an <strong>der</strong><br />

Einkommensteuer sowie an <strong>der</strong> Umsatzsteuer.<br />

Realsteueraufbringungskraft (Grundsteuer, Gewerbesteuer)<br />

./. Gewerbesteuerumlage<br />

+ Anteil Einkommensteuer und Umsatzsteuer<br />

Steuereinnahmekraft <strong>der</strong> Gemeinde<br />

Für den Landkreis Rhein-<strong>Pfalz</strong>-Kreis und die kreisfreie Stadt Frankenthal wurden sowohl die<br />

Realsteueraufbringungskraft als auch die Steuereinnahmekraft aus den Informationen des<br />

Statistischen Landesamtes zusammengetragen und mit den Zahlen für die verbandsfreie Gemeinde<br />

Bobenheim-Roxheim und die „Nachbar“ – Verbandsgemeinde Heßheim verglichen.<br />

Die vorgenannten Informationen und die nachstehenden Tabellenauszüge zeigen die Realsteuerauf-<br />

bringungs- und Steuerkraft für das untersuchte Gebiet:<br />

Seite 66 von 136


Gem.<br />

Schl.-<br />

Nr.<br />

338 000<br />

00<br />

338 004<br />

00<br />

Landkreis<br />

Stadt<br />

Verbandsgmde<br />

Gemeinde<br />

Realsteuer-<br />

hebesätze<br />

Grundsteuer<br />

A B<br />

Ge-<br />

werbe-<br />

steuer<br />

Realsteueraufbringungskraft<br />

Insgesamt<br />

Grund-<br />

steuer<br />

Ge-<br />

werbe-<br />

steuer<br />

Steuer-<br />

einnahmekraft<br />

<strong>der</strong> Gemeinden 1)<br />

Steuer-<br />

einnahmekraft<br />

<strong>der</strong> Gemeinden<br />

zuzüglich<br />

Schlüssel-<br />

zuweisung 2)<br />

% 1.000 € €/ Einw €/ Einw €/ Einw 1.000 € €/ Einw 1.000 € €/ Einw<br />

LK Rhein-<strong>Pfalz</strong>-<br />

Kreis 270 316 345 44.037,30 295,39 119,13 176,26 97.954,70 657,06 105.962,40 710,77<br />

Bobenheim-<br />

Roxheim 260 300 330 2.842,1 283,19 103,78 179,41 6.373,1 635,02 7.235,5 720,95<br />

Verbandsfr.Gmd.<br />

5.000 –10.000 E 271 318 362 19.568,0 312,98 109,16 203,81 39.920,0 638,72 45.467,0 727,21<br />

10.000 – 20.000 E 274 325 360 111.375,0 388,55 125,63 262,93 200.281,0 698,72 221.742,0 773,59<br />

311 00<br />

000 Stadt Frankenthal 280 360 395 16.881,8 360,38 121,88 238,50 31.061,1 663,08 39.460,3 842,38<br />

338<br />

000 03 VG Heßheim 269 317 349 829,6 86,56 99,78 - 13,21 4.520,7 471,74 4.829,8 503,99<br />

<strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong> 285 337 367 1.678.889,40 417,75 110,65 307,10 2.786.893,40 693,45 3.210.013,50 798,74<br />

1) Realsteueraufbringungskraft abzüglich Gewerbesteuerumlage und zuzüglich Gemeindeanteil an <strong>der</strong> Einkommensteuer bzw. Umsatzsteuer<br />

2) An die Gemeinde auszuzahlen<strong>der</strong> Betrag<br />

Quelle: Statistisches Landesamt, Statistische Berichte: Realsteuervergleich 2009 - Kennziffer L II – j/09 (Seite 21, 22, 89, 107, 109 und 115)<br />

Eigene Darstellung<br />

Ein Vergleich <strong>der</strong> Realsteueraufbringungskraft zeigt für Bobenheim-Roxheim einen Einwohnerwert<br />

von 283,19 € gegenüber einem landesdurchschnittlichen Wert von 417,75 €. Die<br />

Realsteueraufbringungskraft liegt damit deutlich unter dem Landesdurchschnitt.<br />

Berücksichtigt man dagegen die Steuereinnahmekraft <strong>der</strong> Gemeinde Bobenheim-Roxheim, also<br />

einschließlich <strong>der</strong> Gemeindeanteile an <strong>der</strong> Einkommensteuer und Umsatzsteuer, so hat Bobenheim-<br />

Roxheim einen Einwohnerwert in Höhe von 635,02 € gegenüber einem landesdurchschnittlichen Wert<br />

von 693,45 €.<br />

Auch durch die Finanzausgleichsleistungen (Schlüsselzuweisungen) hat die Gemeinde Bobenheim-<br />

Roxheim noch einen Einwohnerwert von 720,95 € gegenüber einem landesdurchschnittlichen Wert<br />

von 798,74, €.<br />

Die Steuereinnahmekraft liegt damit leicht unter den landesdurchschnittlichen Werten und spricht für<br />

eine beständige durchschnittliche Finanzausstattung <strong>der</strong> Kommune und ist für eine nach raumordneri-<br />

scher Sicht geltende Siedlungsgemeinde positiv zu werten.<br />

Die „Nachbar“- Verbandsgemeinde Heßheim weist eine Steuereinnahmekraft i.H.v. 503,99 € aus und<br />

liegt somit erheblich unter <strong>der</strong> Steuereinnahmekraft von Bobenheim-Roxheim. Hingegen zeigt sich für<br />

die kreisfreie Stadt Frankenthal mit gravierend unterschiedlichen Aufgabenstellungen eine Steuerein-<br />

nahmekraft von 842,38 €, die damit über dem Landkreis- und dem Landeswert abschneidet.<br />

Seite 67 von 136


Wichtig bei dieser Betrachtung ist vor allem die Steuereinnahmekraft, weil sie die Einnahmen aus dem<br />

Einkommensteueraufkommen enthält, die typisch für eine Gemeinde mit überwiegen<strong>der</strong> Wohnfunktion<br />

ist. Einschließlich <strong>der</strong> Finanzausgleichsleistungen beträgt <strong>der</strong> Einwohnerwert für Bobenheim-Roxheim<br />

720,95 €/E und liegt im Schnitt <strong>der</strong> vergleichbaren verbandsfreien Gemeinden (5.000 – 10.000 Ein-<br />

wohner) von 727,21 €/E.<br />

Abschließend noch eine Übersicht über die Steuereinnahmen in den Vergleichskommunen selbst,<br />

ohne statistische Anpassungen unterschiedlicher Steuerhebesätze vorzunehmen:<br />

Gem.<br />

Schl.-<br />

Nr.<br />

338 000<br />

00<br />

338 004<br />

00<br />

Landkreis<br />

Stadt<br />

Verbandsgmde<br />

Gemeinde<br />

Be-<br />

völkerung<br />

30.06.2009<br />

Anzahl 1.000 €<br />

Steuereinnahmen<br />

insgesamt<br />

(netto)<br />

Einnahmen aus <strong>der</strong> / dem<br />

Grundsteuer Gewerbesteuer Gemeindeanteil<br />

A B<br />

Auf-<br />

kommen<br />

(brutto)<br />

€ je<br />

Einw. 1.000 €<br />

Einnahmen<br />

(netto) 1)<br />

Ein-<br />

kommen-<br />

steuer<br />

Seite 68 von 136<br />

Umsatz-<br />

steuer<br />

LK Rhein-<strong>Pfalz</strong>-<br />

Kreis 149.081 95.773,60 642,43 557,20 16.084,20 24.695,70 19.970,10 56.000,90 2.642,10<br />

Bobenheim-<br />

Roxheim 10.036 6.108,4 608,65 35,2 892,8 1.619,1 1.295,2 3.608,5 246,3<br />

Verbandsfr.Gmd.<br />

5.000 – 10.000 E - - - 194,0 6.239,0 12.555,0 10.264,0 20.931,0 1.712,0<br />

10.000 – 20.000 E - - - 779,0 33.906,0 73.855,0 60.301,0 91.093,0 11.367,0<br />

311 00<br />

000 Stadt Frankenthal 46.844 32.810,9 700,43 87,5 6.004,1 12.024,7 10.015,5 14.192,1 1.996,4<br />

338<br />

000 03 VG Heßheim 9.583 4.510,0 470,62 60,1 840,6 - 120,3 - 97,6 3.494,0 174,4<br />

<strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong> 4.018.855 2.812.059,70 699,72 18.463,50 426.159,80 1.233.870,90 1.011.991,90 1.188.426,60 141.456,40<br />

1) Aufkommen abzüglich Gewerbesteuerumlage<br />

Quelle: Statistisches Landesamt, Statistische Berichte: Realsteuervergleich 2009 - Kennziffer L II – j/09 (Seite 20, 88, 106, 108 und 114)<br />

Eigene Darstellung<br />

2.2.5 Analyse <strong>der</strong> öffentlichen Schulden<br />

In den kommunalen Schulden spiegeln sich die vorangegangenen Investitionsentscheidungen<br />

(Investitionskredite) und die Haushaltsdefizite (Liquiditätskredite). Die Höhe <strong>der</strong> kommunalen<br />

Verschuldung hat erhebliche Auswirkungen auf den Erhalt und die Weiterentwicklung einer guten<br />

Ausstattung mit kommunaler Infrastruktur und Leistungsangeboten an die Bürger.<br />

Während den Investitionskrediten entsprechende Sachwerte gegenüberstehen, geht <strong>der</strong> größere Ver-<br />

schuldungsdruck von den Liquiditätskrediten (Kassenkrediten) aus. Die Kassenkredite haben ähnlich<br />

einem privaten Dispokredit, die Funktion, die laufende Zahlungsfähigkeit sicherzustellen. Die Liquidi-<br />

tätssicherung sollte nur kurzfristig und damit auch diese Kredite nur kurzfristig sein. Da die Haushalts-<br />

situation teilweise jedoch dauerhaft defizitär ist, sind diese Liquiditätskredite dauerhaft und „häufen“<br />

sich jedes Jahr durch andauernde Haushaltsdefizite an.


Interessant sind hierzu die aktuellen Ausführungen im Kommunalbericht 2011 des Rechnungshofes<br />

<strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong>, dem die folgenden Ausführungen entnommen sind:<br />

Die Defizite und Schulden <strong>der</strong> rheinland-pfälzischen Kommunen steigen weiter ungebremst. Die Be-<br />

lastungen aus Krediten <strong>zur</strong> Liquiditätssicherung erreichen in 2010 mit 5,4 Mrd. € einen neuen Höchst-<br />

stand und übertreffen erstmals die Kredite für Investitionen, die 5,1 Mrd. € betragen.<br />

Bemerkenswert ist im Län<strong>der</strong>vergleich, dass die Pro-Kopf-Verschuldung <strong>der</strong> rheinland-pfälzischen<br />

Kommunen, die sich aus Schulden für Investitionen und Investitionsför<strong>der</strong>maßnahmen und den Liqui-<br />

ditätskrediten zusammensetzt, um 52% über dem Durchschnitt <strong>der</strong> westlichen Flächenlän<strong>der</strong> lag:<br />

Auszug aus: Kommunalbericht 2011 Rechnungshof <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong>, S. 30<br />

Vor allem das Ansteigen <strong>der</strong> Liquiditätskredite hat dauerhafte Folgen auf die Leistungsfähigkeit <strong>der</strong><br />

Kommunen und für die Leistungsangebote an die Bürger.<br />

Die Verteilung <strong>der</strong> Liquiditätskredite auf die kreisfreien Städte und die Landkreisbereiche zeigt die<br />

folgende Übersichtskarte, die ebenso die Steuerkraftverteilung wi<strong>der</strong>spiegelt: „Arme Gemeinden =<br />

hohe Liquiditätskredite“:<br />

Seite 69 von 136


Im Einzelnen und im Landesvergleich sieht die Verschuldung <strong>der</strong> Gemeinde Bobenheim-Roxheim wie<br />

folgt aus:<br />

Gem.<br />

Schl.-<br />

Nr.<br />

338 000 00<br />

338 004 00<br />

Landkreis<br />

Stadt<br />

Verbandsgemeinde<br />

Gemeinde<br />

Schulden<br />

Insgesamt<br />

Schulden<br />

je Einwohner<br />

nachrichtlich: Kassenkredite (Liquiditätskredite)<br />

Insgesamt je Einwohner<br />

2007 2009 2007 2009 2007 2009 2007 2009<br />

1.000 EUR EUR 1.000 EUR EUR<br />

Rhein-<strong>Pfalz</strong>-Kreis 155.817 152.297 1.044 1.022 6.667 11.781 45 79<br />

(149.202 E) (148.733 E)<br />

LK Rhein-<strong>Pfalz</strong>-<br />

Kreis 101.428 99.164 680 665 1.500 7.345 10 49<br />

(149.202 E) (148.733 E)<br />

Bobenheim-<br />

Roxheim 849 2.698 85 269 - - - -<br />

Verbandsfr.Gmd.<br />

(9.967 E) (9.941 E)<br />

5.000 – 10.000 E 56.782 51.745 727 828 - - - -<br />

10.000 – 20.000 E 259.886 257.797 932 899 - - - -<br />

311 00 000 Stadt Frankenthal 49.382 48.243 1.051 1.030 78.100 103.500 1.659 2.208<br />

(47.090 E) (46.874 E)<br />

338 000 03 VG Heßheim 1.574 1.583 163 165 - - - -<br />

(9.719 E) (9.594 E)<br />

<strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong> 4.833.822 4.972.815 1.194 1.237 3.284.810 4.628.096 812 1.153<br />

(4.045.643 E) (4.012.675 E)<br />

Quelle: Statistisches Landesamt, Statistische Berichte Kennziffer: L III - j/07 (Seite 18, 22, 39) und L III - j/09 (Seite 15, 22, 39)<br />

Eigene Darstellung<br />

Seite 70 von 136


Bei den in <strong>der</strong> vorgenannten Statistik ausgewiesenen Schulden <strong>der</strong> Gemeinde Bobenheim-Roxheim<br />

handelt es sich um die Investitionskredite in Höhe von 2.698 T€.<br />

Diesen Verbindlichkeiten steht ein Anlagevermögen (Buchrestwerte) in Höhe von 58.641 T€<br />

gegenüber.<br />

Bei diesen Schulden hat <strong>der</strong> Einwohnerwert, obwohl er auch im Falle Bobenheim-Roxheim im Lan-<br />

desvergleich günstig ist, keinen großen Aussagewert, da es wirklich darauf ankommt, was ist mit den<br />

Investitionskrediten geschehen und wie sieht das Verhältnis <strong>der</strong> Investitionskredite zum Buchrestwert<br />

des Anlagevermögens aus. Im vorliegenden Fall: 4,6 v.H., das heißt, das Anlagevermögen ist zu rd.<br />

5% fremdfinanziert, was eine mehr als positive Relation darstellt. Eine tiefere Analyse dieser Werte ist<br />

bei den Bilanzkennzahlen zu sehen.<br />

Die Einwohnerwerte zeigen, dass die Gemeinde Bobenheim-Roxheim eine Pro-Kopf-Verschuldung<br />

von 269 € hat, während <strong>der</strong> Landesdurchschnitt sich mit 1.237 € darstellt. Somit liegt Bobenheim-<br />

Roxheim hinsichtlich des Schuldenstandes deutlich unter dem Landeswert und unter dem Durch-<br />

schnitt vergleichbarer verbandsfreier Gemeinden mit 828 € je Einwohner bis 10.000 Einwohnern so-<br />

wie 899 € je Einwohner bis 20.000 Einwohnern.<br />

Beim Vergleich <strong>der</strong> Liquiditätskredite (Kassenkredite) im Jahr 2009 ist herauszustellen, dass die Ge-<br />

meinde Bobenheim-Roxheim mit 0 T€ gegenüber dem Einwohnerwert des Landes mit 1.153 € deut-<br />

lich vom Landestrend abweicht.<br />

Hinsichtlich <strong>der</strong> Kassenkredite im Durchschnitt <strong>der</strong> verbandsfreien Gemeinden je Größenklassen lie-<br />

gen keine statistischen Angaben vor, so dass an dieser Stelle keine Vergleichsaussagen getroffen<br />

werden können.<br />

Diese Zahlen unterstreichen die Aussagen an an<strong>der</strong>er Stelle, dass die Gemeinde Bobenheim-<br />

Roxheim über eine gute Finanzausstattung verfügt. Vor allem die Null – Verschuldung bei den Liquidi-<br />

tätskrediten stellt eine nachhaltig wirksame Grundlage für eine positive Finanzentwicklung dar, denn<br />

die Hauptprobleme für die Finanzentwicklung <strong>der</strong> Kommunen kommen von den zu hohen Liquiditäts-<br />

krediten, die historisch betrachtet aus den unausgeglichenen Haushalten <strong>der</strong> Vergangenheit resultie-<br />

ren.<br />

2.2.6 Ausgewählte Kennzahlen <strong>der</strong> Gemeindeverwaltung – Kommunale Bilanz<br />

Für die Betrachtung des Standes <strong>der</strong> Haushaltswirtschaft <strong>der</strong> Gemeindeverwaltung Bobenheim-<br />

Roxheim wurde <strong>der</strong> Jahresabschluss zum Stichtag 31.12.2009 zugrunde gelegt.<br />

Nachfolgend ist die Bilanz getrennt nach Aktiva und Passiva und verkürzt um die Posten mit<br />

Leerzeilen dargestellt:<br />

Der Bilanzaufbau erfolgt gemäß § 47 Abs. 4 und 5 <strong>der</strong> Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO).<br />

Die dargestellte Bilanz ist um die Leerposte gekürzt und beinhaltet gemäß § 47 Abs. 2 GemHVO die<br />

Bilanzwerte des Haushaltsvorjahres.<br />

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Aktiva Passiva<br />

A<br />

01.01.2009 31.12.2009<br />

01.01.2009 31.12.2009<br />

1. Anlagevermögen 56.271.834,25 58.641.214,57 1. Eigenkapital 34.206.998,64 33.861.706,31<br />

1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 1.787.311,47 2.234.867,91 1.1 Kapitalrücklage 34.206.998,64 34.125.171,31<br />

Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen<br />

1.1.1 61.469,94 54.905,10 1.2 Sonstige Rücklagen 0,00 752.802,61<br />

an solchen Rechten und Werten<br />

1.1.2 Geleistete Zuwendungen 48.602,81 46.762,96 1.4 Jahresüberschüss / Jahresfehlbetrag<br />

0,00 -1.016.267,61<br />

1.1.3 Gezahlte Investitionszuchüsse 1.588.201,00 1.506.817,00 2. Son<strong>der</strong>posten 19.893.904,08 19.809.295,58<br />

1.1.5 Anzahlungen auf immateriell Vermögensgegenstände 89.037,72 626.382,85 2.2 Son<strong>der</strong>posten zum Anlagevermögen 19.195.677,67 19.053.000,96<br />

1.2 Sachanlagen 47.896.783,60 50.004.429,84<br />

2.2.1 Son<strong>der</strong>posten aus Zuwendungen<br />

7.702.534,67 8.965.124,79<br />

1.2.1 Wald, Forsten 134.477,13 108.298,40<br />

2.2.2 Son<strong>der</strong>posten aus Beiträgen und ähnlichen Entgelten<br />

10.141.926,83 9.609.036,69<br />

1.2.2 Sonstige unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte<br />

4.873.718,96 4.551.478,44<br />

2.2.3 Son<strong>der</strong>posten aus Anzahlungen für Anlagevermögen<br />

1.351.216,17 478.839,48<br />

1.2.3 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 16.100.945,78 18.052.570,96 2.5 Son<strong>der</strong>posten aus Grabnutzungsentgelten 647.801,29 704.879,94<br />

1.2.4 Infrastrukturvermögen 23.519.823,16 23.533.372,64 2.7 Sonstige Son<strong>der</strong>posten 50.425,12<br />

51.414,68<br />

1.2.6 Kunstgegenstände, Denkmäler 9.772,68 8.950,92 3. Rückstellungen<br />

4.899.239,08 5.470.919,48<br />

1.2.7 Maschinen, technische Anlagen, Fahrzeuge 608.794,61 935.446,14 3.1 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 4.467.493,00 5.062.552,00<br />

1.2.8 Betriebs- und Geschäftsausstattung 889.161,56 1.032.530,50 3.2 Steuerrückstellungen 28.972,64 28.972,64<br />

1.2.10 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 1.760.089,72 1.781.781,84 3.4 Sonstige Rückstellungen 402.773,44 379.394,84<br />

1.3 Finanzanlagen<br />

6.587.739,18 6.401.916,82 4. Verbindlichkeiten<br />

2.918.120,85 4.524.289,09<br />

1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 1.449.546,59<br />

1.244.435,81 4.2 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen<br />

856.115,90 2.974.318,68<br />

1.3.2 Ausleihungen an verbundene Unternehmen 65.504,95 49.063,40<br />

4.2.1 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen für Investitionen<br />

856.115,90 2.974.318,68<br />

Son<strong>der</strong>vermögen, Zweckverbände, Anstalten des öffentlichen Rechts,<br />

1.3.5 4.639.219,46 4.744.797,98 4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen<br />

1.474.573,37 226.313,22<br />

rechtsfähige kommunale Stiftungen<br />

Ausleihungen an Son<strong>der</strong>vermögen, Zweckverbände, Anstalten des<br />

1.3.6<br />

303.369,95 227.224,98 4.6 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen<br />

3.048,79 21.873,19<br />

öffentlichen Rechts, rechtsfähige kommunale Stiftungen<br />

1.3.7 Sonstige Wertpapiere des Anlagevermögens 49.504,19 55.870,61 4.7 Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen<br />

19.082,90 0,00<br />

Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein<br />

1.3.8 Sonstige Ausleihungen 80.594,04 80.524,04 4.8<br />

75.462,48 40.240,03<br />

Beteiligungsverhältnis besteht<br />

Verbindlichkeiten gegenüber Son<strong>der</strong>vermögen, Zweckverbänden,<br />

2. Umlaufvermögen<br />

5.583.730,25 4.978.249,54 4.9<br />

0,00 476.261,58<br />

Anstalten des öffentlichen Rechts, rechtsfähigen Stiftungen<br />

2.1 Vorräte<br />

113.100,01 577.486,15 4.10 Verbindlichkeiten gegenüber dem sonstigen öffentlichen Bereich<br />

20.010,03 250.872,68<br />

2.1.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 3.571,50 3.571,50 4.11 Sonstige Verbindlichkeiten 469.827,38 534.409,71<br />

2.1.2 Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen 0,00 484.700,09<br />

2.1.3 Fertige Erzeugnisse, fertige Leistungen 109.528,51 89.214,56 5. Rechnungsabgrenzungsposten<br />

0,00 0,00<br />

4.038.771,93 3.621.972,69<br />

For<strong>der</strong>ungen und sonstige Vermögensgegenstände<br />

2.2<br />

847.420,54 2.203.723,09<br />

2.2.1 Öffentlich-rechtliche For<strong>der</strong>ungen, For<strong>der</strong>ungen aus Transferleistungen<br />

2.2.2 Privatrechtliche For<strong>der</strong>ungen aus Lieferungen und Leistungen<br />

20.975,49 27.310,14<br />

2.2.3 For<strong>der</strong>ungen gegen verbundene Unternehmen<br />

0,00 -200,00<br />

For<strong>der</strong>ungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis<br />

2.2.4<br />

0,00 87.663,33<br />

besteht<br />

For<strong>der</strong>ungen gegen Son<strong>der</strong>vermögen, Zweckverbände, Anstalten des<br />

2.2.5<br />

666,02 0,00<br />

öffentlichen rechts, rechtsfähige kommunale Stiftungen<br />

2.2.6 For<strong>der</strong>ungen gegen den sontigen öffentlichen Bereich<br />

80.074,99 214.968,01<br />

2.2.7 Sonstige Vermögensgegenstände<br />

3.089.634,89 1.088.508,12<br />

Kassenbestand, bundesbankguthaben, Guthaben bei <strong>der</strong> Europäischen<br />

2.4<br />

1.431.858,31 778.790,70<br />

Zentralbank, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks<br />

Rechnungsabgrenzungsposten 62.698,15 46.746,35<br />

4.<br />

63.666.210,46<br />

Bilanzsumme 61.918.262,65<br />

Bilanzsumme 61.918.262,65 63.666.210,46<br />

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Aus den vorliegenden Bilanzwerten lässt sich folgen<strong>der</strong> Kennzahlenspiegel <strong>zur</strong> Kommunalen Bilanz<br />

ableiten:<br />

Anlagenintensität (in %)<br />

Infrastrukturintensität (in %)<br />

Eigenkapitalquote (in %)<br />

Son<strong>der</strong>postenquote 1 (in %)<br />

Son<strong>der</strong>postenquote 2 (in %)<br />

Rückstellungsquote (in %)<br />

Fremdkapitalquote (in %)<br />

Investitionskreditquote (in %)<br />

Liquiditätskreditquote (in %)<br />

Liquidität 2. Grades (in %)<br />

Dynamischer Verschuldungsgrad /<br />

Entschuldungsfähigkeit (in Jahre)<br />

01.01.2009 31.12.2009<br />

90,88 92,11<br />

37,99 36,96<br />

55,25 53,19<br />

32,13 31,11<br />

34,11 32,49<br />

7,91 8,59<br />

4,71 7,11<br />

4,67<br />

0,00 0,00<br />

265,31 283,93<br />

Nachfolgend werden die einzelnen Kennzahlen aus <strong>der</strong> Schlussbilanz 2009 erläutert und analysiert.<br />

Anlagenintensität<br />

Die Anlagenintensität, auch Anlagenquote genannt, beschreibt das Verhältnis von Anlagevermögen<br />

und dem Gesamtvermögen auf <strong>der</strong> Aktivseite <strong>der</strong> Bilanz. Vermögensgegenstände des<br />

Anlagevermögens binden dauerhaft Kapital und erzeugen in Form von Abschreibungen und Zinsen<br />

hohe Aufwendungen und damit auch Kosten. In <strong>der</strong> freien Wirtschaft bedeutet eine geringere<br />

Anlagenintensität, dass sich ein Unternehmen den verän<strong>der</strong>ten Marktverhältnissen flexibler anpassen<br />

kann. Die Anlagenintensität ist somit ein Richtwert für die Anpassungsfähigkeit und die Liquidität eines<br />

Unternehmens.<br />

Die Anlagenintensität ist je Branche unterschiedlich. Eine zu hohe Quote kann bedeuten, dass das<br />

Anlagevermögen bei Zahlungsschwierigkeiten nur schwer veräußert werden kann, um<br />

Zahlungsengpässe zu überwinden. Dagegen kann eine zu geringe Anlagenquote aussagen, dass die<br />

Kommune erheblich veraltete Anlagen besitzt, die nur noch mit geringem Restwert in den Büchern<br />

stehen. Daraus ist wie<strong>der</strong>um ableitbar, dass <strong>der</strong> Kommune große Sanierungskosten bevorstehen.<br />

In den Kommunalverwaltungen trifft man allerdings in <strong>der</strong> Regel sehr hohe Anlagenquoten vor. Für die<br />

Gemeindeverwaltung Bobenheim-Roxheim ergibt sich aus dem ersten Jahresabschluss eine hohe<br />

Anlagenintensität von rund 92 %.<br />

1,38<br />

-0,16<br />

Seite 73 von 136


Infrastrukturintensität<br />

Weiteren Aufschluss <strong>zur</strong> Beurteilung des Vermögens <strong>der</strong> Kommune gibt die Infrastrukturintensität, die<br />

das Verhältnis zwischen Infrastrukturvermögen zum Gesamtbilanzwert <strong>der</strong> Aktivseite beschreibt. Zum<br />

Infrastrukturvermögen zählen in <strong>der</strong> Gemeindeverwaltung Bobenheim-Roxheim überwiegend die<br />

Gemeindestraßen, Fuß- und Gehwege, Rad- und Wirtschaftswege und Parkplätze.<br />

Die Infrastrukturintensität, auch Infrastrukturquote genannt, gibt Aufschluss über die künftigen<br />

Belastungen und somit Folgeaufwendungen für die Kommune.<br />

In <strong>der</strong> Gemeinde Bobenheim-Roxheim ist festzustellen, dass 37 % des Gesamtvermögens aus dem<br />

nicht veräußerbaren Infrastrukturvermögen resultieren.<br />

Eigenkapitalquote<br />

Die Eigenkapitalquote ist eine betriebswirtschaftliche Kennzahl, die den Anteil des Eigenkapitals am<br />

Gesamtkapital <strong>der</strong> Passivseite misst. Grundsätzlich gilt, dass eine hohe Eigenkapitalquote für ein<br />

geringeres Finanzierungsrisiko steht und somit eine hohe finanzielle Stabilität vorhanden ist. Die<br />

Eigenkapitalquote ist somit ein wichtiger Maßstab für die Beurteilung <strong>der</strong> wirtschaftlichen Sicherheit<br />

<strong>der</strong> Kommune.<br />

Die Eigenkapitalquote von Bobenheim-Roxheim liegt bei rund 53 %. In <strong>der</strong> Gegenüberstellung <strong>zur</strong><br />

Anlagenintensität und <strong>der</strong> Infrastrukturintensität lässt sich folgern, dass die Gemeinde abzüglich dem<br />

nicht veräußerbaren Vermögen einen niedrigeren Ausgleichspuffer aufweist. Darüber hinaus müssen<br />

die Kreditfinanzierungen für Investitionen berücksichtigt werden, die für eine Verkürzung des<br />

Eigenkapitals sorgen. Wenn sich durch die kreditfinanzierten Maßnahmen in <strong>der</strong> Zukunft mehr Erträge<br />

als Abschreibungen ergeben, ist dies nochmals als Aufwertung <strong>der</strong> Kennzahl zu deuten.<br />

Son<strong>der</strong>postenquote<br />

Die Son<strong>der</strong>postenquote stellt den Anteil <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>posten an <strong>der</strong> Gesamtbilanzsumme dar und wird<br />

auch Son<strong>der</strong>postenquote 1 genannt. Die Son<strong>der</strong>posten stellen den Anteil an öffentlichen Investitions-<br />

und Baukostenzuwendungen, Beiträgen o<strong>der</strong> weiteren Zuwendungen mit Rücklagenanteil dar und<br />

werden analog <strong>zur</strong> Abschreibung des Anlagevermögens ertragswirksam aufgelöst.<br />

In <strong>der</strong> Gemeinde Bobenheim-Roxheim wurde eine Son<strong>der</strong>postenquote 1 von rund 31 % ermittelt.<br />

Hierbei wurde die örtliche Beson<strong>der</strong>heit <strong>der</strong> „sonstigen Son<strong>der</strong>posten“ nicht berücksichtigt.<br />

Eine weitere Kennzahl, die sich aus den Son<strong>der</strong>posten ableiten lässt, ist <strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>posten<br />

zum Anlagevermögen, die sog. Son<strong>der</strong>postenquote 2. Diese beträgt in Bobenheim-Roxheim rund<br />

33%.<br />

Seite 74 von 136


Rückstellungsquote<br />

Der Anteil <strong>der</strong> Rückstellungen am Gesamtkapital wird als Rückstellungsquote bezeichnet. Sie zeigt,<br />

mit welchem Anteil die Kommune durch Rückstellungen finanziert ist. Zweck <strong>der</strong> Rückstellungsbildung<br />

ist die Erfassung von Zahlungsverpflichtungen, die bereits sicher o<strong>der</strong> zumindest wahrscheinlich in <strong>der</strong><br />

Zukunft eintreten werden. Der prozentuale Wert zum Gesamtkapital sollte möglichst niedrig sein.<br />

In <strong>der</strong> Gemeinde Bobenheim-Roxheim ergibt sich eine Rückstellungsquote von rund 9 %. Die<br />

Rückstellungen setzen sich dabei aus Pensions- und Beihilferückstellungen, Rückstellungen für<br />

Altersteilzeit und für nicht Anspruch genommenen Urlaub zusammen.<br />

Fremdkapitalquote<br />

Die Fremdkapitalquote ist eine Kennzahl, die anzeigt, wie hoch <strong>der</strong> Anteil des Fremdkapitals am<br />

Gesamtkapital ist. Grundsätzlich gilt, dass je niedriger dieser Verschuldungswert, die wirtschaftliche<br />

Situation als vorteilhafter zu interpretieren ist. Ein höherer o<strong>der</strong> steigen<strong>der</strong> Wert verursacht höhere<br />

Zinsaufwendungen, die erst erwirtschaftet werden müssen. Zudem steigt die Abhängigkeit von<br />

Kapitalgebern.<br />

Für die Gemeinde Bobenheim-Roxheim ist eine Fremdkapitalquote von rund 7 % festzustellen.<br />

Investitionskreditquote<br />

Das Verhältnis zwischen Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen für Investitionen und dem<br />

Gesamtkapital <strong>der</strong> Bilanz auf <strong>der</strong> Passivseite wird als Investitionskreditquote bezeichnet. Der Wert<br />

sollte möglichst gering sein.<br />

Die Investitionskreditquote beträgt nur rund 5 % in <strong>der</strong> Gemeinde Bobenheim-Roxheim.<br />

Liquiditätskreditquote<br />

Die Liquiditätskreditquote ergibt sich aus dem Anteil aus Verbindlichkeiten für Kreditaufnahmen für die<br />

Liquiditätssicherung zum Gesamtkapital.<br />

In <strong>der</strong> Gemeinde Bobenheim-Roxheim wird unter dem Bilanzposten ein Wert von 0 € ausgewiesen,<br />

womit sich eine Liquiditätskreditquote von 0 % errechnet. Dieses Ergebnis ist im Landesvergleich<br />

positiv zu werten.<br />

Liquidität 2. Grades<br />

Für diese Kennzahl wird die Summe aus liquiden Mitteln und kurzfristigen For<strong>der</strong>ungen im Verhältnis<br />

zu den kurzfristigen Verbindlichkeiten gesetzt. Die Liquidität 2. Grades gibt Aufschluss über das Risiko<br />

<strong>der</strong> Zahlungsfähigkeit einer Kommune. Dabei gilt, dass die liquiden Mittel zuzüglich <strong>der</strong> kurzfristigen<br />

For<strong>der</strong>ungen mindestens so hoch sein sollten, wie die kurzfristigen Verbindlichkeiten. Die Liquidität 2.<br />

Grades sollte somit mindestens 100 Prozent betragen. Aus Vereinfachungsgründen wurde in <strong>der</strong> Be-<br />

rechnung auf die gesamte Summe <strong>der</strong> For<strong>der</strong>ungen und Verbindlichkeiten abgestellt.<br />

Für die Gemeinde Bobenheim-Roxheim ergibt sich aus <strong>der</strong> vorliegenden Bilanz eine Liquidität 2.<br />

Grades von rund 284 % und ist somit in <strong>der</strong> Lage, die Verbindlichkeiten zu bezahlen. Die Gemeinde<br />

kann die <strong>der</strong>zeit bestehenden Verbindlichkeiten zu 100% mit eigenen Mitteln begleichen. Gemäß dem<br />

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Jahresabschluss 2009 <strong>der</strong> Gemeinde Bobenheim-Roxheim errechnet sich eine Liquidität 2. Grades<br />

von rund 344 %, da eine genauere Berechnung auf Basis <strong>der</strong> For<strong>der</strong>ungs- und Verbindlichkeitsüber-<br />

sicht zugrunde gelegt wurde und u.a. die Vorräte einbezogen wurden.<br />

Dynamischer Verschuldungsgrad / Entschuldungsfähigkeit<br />

Die Summe aus Verbindlichkeiten abzüglich <strong>der</strong> liquiden Mittel und abzüglich kurzfristiger<br />

For<strong>der</strong>ungen im Verhältnis <strong>zur</strong> laufenden Verwaltungstätigkeit <strong>der</strong> Finanzrechnung gibt in Jahren an,<br />

wie sich die Schuldentilgungsfähigkeit einer Kommune darstellt, und ist somit ein Maßstab für<br />

minimale Entschuldungsdauer. Dabei bedeuten negative Zahlen, dass aus dem operativen Geschäft<br />

keine Tilgung <strong>der</strong> Schulden möglich ist. Der Cash Flow aus laufen<strong>der</strong> Verwaltungstätigkeit ist negativ.<br />

Der Wert sollte möglichst niedrig sein. Grundsätzlich kategorisiert man in<br />

20 Jahre: ungünstig<br />

Aus Vereinfachungsgründen wurde in <strong>der</strong> Berechnung auf die gesamte Summe <strong>der</strong> For<strong>der</strong>ungen und<br />

Verbindlichkeiten abgestellt.<br />

Für die Gemeinde Bobenheim-Roxheim ergibt sich eine Entschuldungsfähigkeit von -0,16 Jahren.<br />

Somit ist die Gemeinde Bobenheim-Roxheim im Jahr 2009 nicht in <strong>der</strong> Lage, aus dem operativen<br />

Geschäft die Tilgung <strong>der</strong> Schulden vorzunehmen.<br />

Aus dem festgestellten Jahresabschluss 2010 ergibt sich ein dynamischer Verschuldungsgrad von<br />

0,01 Jahren. Insofern konnte die Gemeinde im Jahr 2010 ihre Schulden abbezahlen.<br />

Insgesamt sprechen die hohe Anlagenintensität, die hohe Eigenkapitalquote, die niedrige<br />

Fremdkapitalquote, die hohe Liquidität 2. Grades, die Entwicklung <strong>der</strong> Entschuldungsfähigkeit<br />

sowie vor allem eine mit Null ausgewiesene Liquiditätskreditquote für eine nachhaltig stabile<br />

Finanzausstattung.<br />

2.2.7 Ausgewählte Kennzahlen <strong>der</strong> Gemeindeverwaltung - Ergebnisrechnung<br />

Gemäß § 44 GemHVO sind die Erträge und Aufwendungen eines Haushaltsjahres vollständig und<br />

getrennt voneinan<strong>der</strong> nachzuweisen. Nachfolgend ist die Ergebnisrechnung des Jahres 2009 verkürzt<br />

um die Posten mit Leerzeilen dargestellt:<br />

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1. Steuern und ähnliche Abgaben<br />

2. Zuwendungen, allgemeine Umlagen und sonstige Transfererträge<br />

4. öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte<br />

5. privatrechtliche Leistungsentgelte<br />

6. Kostenerstattungen und Kostenumlagen<br />

9. sonstige laufende Erträge<br />

10. Summe <strong>der</strong> laufenden Erträge aus Verwaltungstätigkeit<br />

11. Personalaufwendungen<br />

12. Versorgungsaufwendungen<br />

13. Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen<br />

14.<br />

Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und auf<br />

Sachanlagen sowie auf aktivierte Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung<br />

<strong>der</strong> Verwaltung<br />

16. Zuwendungen, allgemeine Umlagen und sonstige Transferaufwendungen<br />

davon nur Umlagen<br />

17. Aufwendungen <strong>der</strong> sozialen Sicherung<br />

18. sonstige laufende Aufwendungen<br />

19. Summe <strong>der</strong> laufenden Aufwendungen aus Verwaltungstätigkeit<br />

20. laufendes Ergebnis aus Verwaltungstätigkeit<br />

21. Zins- und sonstige Finanzerträge<br />

22. Zins- und sonstige Finanzaufwendungen<br />

23. Finanzergebnis<br />

24. ordentliches Ergebnis<br />

28. Jahresergebnis<br />

31.12.2009<br />

6.898.277,48<br />

1.577.409,62<br />

673.277,61<br />

884.092,04<br />

371.850,46<br />

743.755,85<br />

11.148.663,06<br />

3.950.649,19<br />

611.959,00<br />

1.308.968,87<br />

1.517.236,98<br />

3.763.320,65<br />

3.377.713,10<br />

174.348,43<br />

1.212.112,46<br />

12.538.595,58<br />

-1.389.932,52<br />

474.047,56<br />

100.382,65<br />

373.664,91<br />

-1.016.267,61<br />

-1.016.267,61<br />

In <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong> werden die Aufwandsumlagen gemäß § 2 Abs. 1 GemHVO RP in <strong>der</strong> Position Nr.<br />

16 <strong>der</strong> Ergebnisrechnung gezeigt. Grundsätzlich werden hier die Zuweisungen von Gemeinden,<br />

Gemeindeverbänden etc. an Körperschaften erfasst, die ohne Zweckbindung an einen bestimmten<br />

Aufgabenbereich <strong>zur</strong> Deckung eines allgemeinen Finanzbedarfs aufgrund eines bestimmten<br />

Schlüssels geleistet werden. Die Konten, die die Umlagen betreffen, sind unter <strong>der</strong> Kontengruppe 543<br />

und 544, belegt.<br />

Die Darstellung <strong>der</strong> Umlagen als Ertragsposition entfällt in <strong>der</strong> Gemeinde Bobenheim-Roxheim.<br />

Aus den vorliegenden Ergebnissen <strong>der</strong> Ergebnisrechnung lässt sich folgen<strong>der</strong> Kennzahlenspiegel <strong>zur</strong><br />

Ertragslage ableiten:<br />

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Steuerertragsquote (in %)<br />

Zuwendungsertragsquote (in %)<br />

Personalaufwandsquote (in %)<br />

Personalaufwandsquote mit Versorgung (in %) 36,39<br />

Sach- und Dienstleistungsaufwandsquote (in %)<br />

Abschreibungsaufwandsquote (in %)<br />

Zuwendungsaufwandsquote (in %)<br />

Umlageaufwandsquote (in %)<br />

Zinslastquote (in %)<br />

31.12.2009<br />

Die Kennzahlen <strong>zur</strong> Ertragslage werden nun in <strong>der</strong> Folge definiert und bewertet. Grundsätzlich gilt,<br />

dass hohe Werte bei den Ertragskennzahlen und niedrige Werte bei den Aufwandskennzahlen positiv<br />

zu werten sind.<br />

Steuerertragsquote<br />

Der Anteil <strong>der</strong> Steuererträge aus dem Posten Nr. 1 <strong>der</strong> Ergebnisrechnung an den laufenden Erträgen<br />

aus Verwaltungstätigkeit aus dem Posten 10. ergibt die Steuerertragsquote. Sie gibt somit an, zu<br />

welchem Anteil eine Gemeinde sich aus Steuern ohne Umlagen o<strong>der</strong> Zuwendungen Dritter<br />

finanzieren kann.<br />

61,88<br />

14,15<br />

31,51<br />

10,44<br />

12,10<br />

30,01<br />

26,94<br />

In <strong>der</strong> Gemeinde Bobenheim-Roxheim ergibt sich eine Steuerertragsquote von rund 62 %.<br />

Der Posten <strong>der</strong> Steuerträge setzt sich im Einzelnen aus folgenden Konten zusammen:<br />

0,80<br />

Bevölkerungsstand zum 31.12.2009<br />

31.12.2009<br />

9.941<br />

je Einwohner<br />

1. Steuern und ähnliche Abgaben 6.898.277,48<br />

693,92<br />

40110000 Grundsteuer A 35.272,03<br />

3,55<br />

40120000 Grundsteuer B 894.681,29<br />

90,00<br />

40130000 Gewerbesteuer 1.727.290,15<br />

173,75<br />

40210000 Gemeindeanteil an <strong>der</strong> Einkommenssteuer 3.608.534,32<br />

363,00<br />

40220000 Gemeindeanteil an <strong>der</strong> Umsatzsteuer 246.301,80<br />

24,78<br />

40320000 Sonstige Vergnügungssteuer 4.841,00<br />

0,49<br />

40330000 Hundesteuer 26.287,08<br />

2,64<br />

40521000 Familienleistungsausgleich 355.069,81<br />

35,72<br />

Zuwendungsertragsquote<br />

Die Zuwendungsertragsquote gibt an, zu welchem Anteil eine Gemeinde sich aus Umlagen o<strong>der</strong><br />

Zuwendungen Dritter finanziert.<br />

Für die Gemeinde Bobenheim-Roxheim ergibt sich eine Quote von rund 14 %.<br />

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Personalaufwandsquote<br />

Der Anteil <strong>der</strong> Personalaufwendungen an den laufenden Aufwendungen <strong>der</strong> Verwaltungstätigkeit<br />

ergibt die Personalaufwandsquote.<br />

In <strong>der</strong> Gemeinde Bobenheim-Roxheim errechnet sich eine Personalaufwandsquote von rund 32 %.<br />

Rechnet man hier noch die Versorgungsaufwendungen hinzu, so ergibt sich ein Wert von rund 36 %.<br />

Sach- und Dienstleistungsaufwandsquote<br />

Die Sach- und Dienstleistungsquote zeigt das Verhältnis zwischen den Aufwendungen für Sach- und<br />

Dienstleistungen an den laufenden Aufwendungen <strong>der</strong> Verwaltungstätigkeit.<br />

Für die Gemeinde Bobenheim-Roxheim ermittelt sich eine Quote von rund 10 %.<br />

Abschreibungsaufwandsquote<br />

Die Abschreibungsaufwandsquote stellt das Verhältnis zwischen den Abschreibungen an den<br />

laufenden Aufwendungen <strong>der</strong> Verwaltungstätigkeit dar.<br />

Die Abschreibungsaufwandsquote <strong>der</strong> Gemeinde Bobenheim-Roxheim beläuft sich auf rund 12 %.<br />

Zuwendungsaufwandsquote<br />

Die Zuwendungsaufwandsquote gibt Aufschluss darüber, welcher Anteil an den laufenden<br />

Aufwendungen für Transferleistungen sowie Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke<br />

aufgewendet werden.<br />

In <strong>der</strong> Gemeinde Bobenheim-Roxheim stellt sich eine Zuwendungsaufwandsquote von rund 30 % dar.<br />

Umlageaufwandsquote<br />

Ein Unterfall <strong>der</strong> Zuwendungsaufwandsquote ist die Umlageaufwandsquote, die nur die<br />

Aufwendungen für Umlagen ins Verhältnis zu den laufenden Aufwendungen <strong>der</strong> Verwaltungstätigkeit<br />

setzt.<br />

In <strong>der</strong> Gemeinde Bobenheim-Roxheim ermittelt sich eine Umlageaufwandsquote von rund 27 %, d.h.<br />

fast alle Aufwendungen für Zuwendungen resultieren aus Umlagen, die sich aus folgenden Konten<br />

zusammensetzen:<br />

9.941<br />

je Einwohner<br />

16. Zuwendungen, allgemeine Umlagen und sonstige Transferaufwendungen 3.763.320,65<br />

378,57<br />

davon nur Umlagen<br />

Bevölkerungsstand zum 31.12.2009<br />

31.12.2009<br />

3.377.713,10<br />

54310000 Gewerbesteuerumlage 323.812,14<br />

32,57<br />

54411000 Umlage <strong>zur</strong> Finanzierung des Fonds "Deutsche Einheit" 50.400,00<br />

5,07<br />

54419000 Allgemeine Umlagen an das Land / Sonstige 4.104,85<br />

0,41<br />

54421000 Kreisumlage 2.980.193,00<br />

299,79<br />

54490000 Allgemeine Umlagen / Sonstige 19.203,11<br />

1,93<br />

Zinslastquote<br />

Die Zinslastquote gibt an, welche zusätzliche Belastung zu den Aufwendungen aus <strong>der</strong> laufenden<br />

Verwaltungstätigkeit besteht.<br />

Die Zinslastquote für die Gemeinde Bobenheim-Roxheim beträgt lediglich rund 1 %.<br />

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Jahresergebnis<br />

Durch die Gegenüberstellung sämtlicher Erträge und Aufwendungen des Haushaltsjahres 2009 ergibt<br />

sich ein Jahresfehlbetrag von 1.016.267,61 €. Allerdings konnte im Jahresabschluss 2010 ein Jahres-<br />

überschuss von 130.982,73 EUR erwirtschaftet werden.<br />

2.2.8 Ausgewählte Kennzahlen <strong>der</strong> Gemeindeverwaltung - Finanzrechnung<br />

Die Finanzrechnung zeigt alle Ein- und Auszahlungen des Haushaltsjahres und ist gemäß § 45<br />

GemHVO aufzustellen.<br />

1. Steuern und ähnliche Abgaben<br />

2. Zuwendungen, allgemeine Umlagen und sonstige Transfereinzahlungen<br />

3. Einzahlungen <strong>der</strong> sozialen Sicherung<br />

4. öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte<br />

5. privatrechtliche Leistungsentgelte<br />

6. Kostenerstattungen und Kostenumlagen<br />

9. sonstige laufende Einzahlungen<br />

10. Summe <strong>der</strong> laufenden Einzahlungen aus Verwaltungstätigkeit<br />

11. Personalauszahlungen<br />

12. Versorgungsauszahlungen<br />

13. Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen<br />

14. Zuwendungen, allgemeine Umlagen und sonstige Transferauszahlungen<br />

15. Auszahlungen <strong>der</strong> sozialen Sicherung<br />

16. sonstige laufende Auszahlungen<br />

17. Summe <strong>der</strong> laufenden Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit<br />

18. Saldo <strong>der</strong> laufenden Auszahlungen aus Verwaltungstätigkeit<br />

19. Zins- und sonstige Finanzeinzahlungen<br />

20. Zins- und sonstige Finanzauszahlungen<br />

21. Saldo <strong>der</strong> Zins- und sonstigen Finanzein- und -auszahlungen<br />

22. Saldo <strong>der</strong> ordentlichen Ein- und Auszahlungen<br />

26. Saldo <strong>der</strong> ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen<br />

27. Einzahlungen aus Investitionszuwendungen<br />

28. Einzahlungen aus Beiträgen und ähnlichen Entgelten<br />

30. Einzahlungen für Sachanlagen<br />

32. Einzahlungen aus sonstigen Ausleihungen und Kreditgewährungen<br />

34. Sonstige Investitionseinzahlungen<br />

35. Summe <strong>der</strong> Einzahlungen aus Investitionstätigkeit<br />

36. Auszahlungen für immaterielle Vermögensgegenstände<br />

37. Auszahlungen für Sachanlagen<br />

38. Auszahlungen für Finanzanlagen<br />

40. Auszahlungen für den Erwerb von Vorräten<br />

42. Summe <strong>der</strong> Auszahlungen aus Investitionstätigkeit<br />

43. Saldo <strong>der</strong> Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit<br />

44. Finanzmittelüberschuss / Finanzmittelfehlbetrag<br />

45. Einzahlungen aus <strong>der</strong> Aufnahme von Investitionskrediten<br />

46. Auszahlungen <strong>zur</strong> Tilgung von Investitionskrediten<br />

47. Saldo <strong>der</strong> Ein- und Auszahlungen aus Investitionskrediten<br />

51. Abnahme <strong>der</strong> liquiden Mittel<br />

52. Zunahme <strong>der</strong> liquiden Mittel<br />

53. Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> liquiden Mittel<br />

54. Saldo <strong>der</strong> Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit<br />

55. Einzahlungen aus durchlaufenden Gel<strong>der</strong>n<br />

56. Auszahlungen aus durchlaufenden Gel<strong>der</strong>n<br />

57. Saldo aus durchlaufenden Gel<strong>der</strong>n<br />

58. Kassenbestand<br />

31.12.2009<br />

5.724.440,22<br />

1.289.408,92<br />

4.056,26<br />

234.547,57<br />

859.043,55<br />

377.368,30<br />

503.218,04<br />

8.992.082,86<br />

3.898.986,74<br />

4.553,99<br />

1.332.143,46<br />

3.603.551,83<br />

171.951,78<br />

1.079.707,82<br />

10.090.895,62<br />

-1.098.812,76<br />

367.303,02<br />

55.425,30<br />

311.877,72<br />

-786.935,04<br />

-786.935,04<br />

1.015.397,69<br />

59.178,69<br />

8.751,02<br />

18.594,61<br />

25.556,66<br />

1.127.478,67<br />

330.236,03<br />

3.543.200,86<br />

105.578,52<br />

127.845,67<br />

4.106.861,08<br />

-2.979.382,41<br />

-3.766.317,45<br />

2.500.000,00<br />

186.252,37<br />

2.313.747,63<br />

37.980.069,55<br />

37.329.537,97<br />

650.531,58<br />

2.964.279,21<br />

3.769.145,17<br />

2.967.106,93<br />

802.038,24<br />

3.766.317,45<br />

Seite 80 von 136


Aus den vorliegenden Ergebnissen <strong>der</strong> Finanzrechnung lässt sich folgen<strong>der</strong> Kennzahlenspiegel <strong>zur</strong><br />

Finanzlage ableiten:<br />

Innenfinanzierungsgrad<br />

Innenfinanzierungsgrad (in %)<br />

Eigenfinanzierungsquote 2 (in %)<br />

Kreditfinanzierungsquote (in %)<br />

Zuwendungsfinanzierungsquote (in %)<br />

Nettoneuverschuldung (in Tsd EUR)<br />

31.12.2009<br />

36,88<br />

71,28<br />

60,87<br />

24,72<br />

2.313,75<br />

Der Innenfinanzierungsgrad gibt Aufschluss, inwieweit die für den Erhalt <strong>der</strong> Konkurrenzfähigkeit<br />

notwendigen Investitionen aus eigener Kraft, d.h. dem Cash-Flow, getätigt werden können. Der Wert<br />

sollte möglichst hoch sein.<br />

Für die Gemeinde Bobenheim-Roxheim ergibt sich ein Innenfinanzierungsgrad von rund 37 %. Durch<br />

den negativen Saldo i.H.v. 786.935,04 € aus den Ein- und Auszahlungen <strong>der</strong> Verwaltungstätigkeit<br />

konnte <strong>der</strong> Saldo <strong>der</strong> Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit i.H.v. -2.979.382,41 € nicht<br />

gedeckt werden. Somit konnten die Investitionszugänge nicht aus dem Cash-Flow getätigt werden.<br />

Eigenfinanzierungsquote 2<br />

Die Summe <strong>der</strong> laufenden Einzahlungen aus Verwaltungstätigkeit zuzüglich <strong>der</strong> Einzahlungen aus<br />

Investitionstätigkeit im Verhältnis zu <strong>der</strong> Summe <strong>der</strong> laufenden Auszahlungen aus Verwaltungstätig-<br />

keit zuzüglich <strong>der</strong> Auszahlungen für Investitionen ergibt die Eigenfinanzierungsquote. Sie gibt somit<br />

Aufschluss darüber, ob die Gemeinde Eigenfinanzierungspotential hat.<br />

Die Eigenfinanzierungsquote in <strong>der</strong> Gemeinde Bobenheim-Roxheim beläuft sich auf rund 71 %. Die<br />

Gemeinde Bobenheim-Roxheim beweist mit diesem Wert, dass im abgelaufenen Jahr ein<br />

Eigenfinanzierungspotential vorhanden war.<br />

Kreditfinanzierungsquote<br />

Der Anteil an kommunalen Investitionen, die durch Investitionskredite finanziert werden, wird durch die<br />

Kreditfinanzierungsquote erkennbar. Eine hohe Kreditfinanzierungsquote ist ein erster Ausdruck einer<br />

hohen Zinsbelastung, welche die finanzielle Leistungsfähigkeit beeinträchtigt.<br />

Sie beläuft sich in <strong>der</strong> Gemeinde Bobenheim-Roxheim auf rund 61 %.<br />

Zuwendungsfinanzierungsquote<br />

Die Zuwendungsfinanzierungsquote gibt den Hinweis, zu welchem Anteil die kommunalen Investiti-<br />

onsauszahlungen mittels Einzahlungen aus Investitionszuwendungen finanziert werden.<br />

Für die Gemeinde Bobenheim-Roxheim ermittelt sich eine Zuwendungsfinanzierungsquote von rund<br />

25 %.<br />

Seite 81 von 136


Nettoneuverschuldung<br />

Die Nettoneuverschuldung stellt den jährlichen Zuwachs <strong>der</strong> Verbindlichkeiten aus <strong>der</strong> Aufnahme von<br />

Investitionskrediten dar.<br />

Aus dem Abschluss 2009 ergibt sich für die Gemeinde Bobenheim-Roxheim eine Nettoverschuldung<br />

in Höhe von 2.314 T€.<br />

2.3 Die Organisation <strong>der</strong> Gemeinde Bobenheim-Roxheim<br />

In den nachfolgenden Punkten wird <strong>zur</strong> Beurteilung Leistungsfähigkeit die Organisationsstruktur und<br />

<strong>der</strong> Personalbestand <strong>der</strong> Gemeindeverwaltung analysiert.<br />

2.3.1 Organigramm <strong>der</strong> Gemeindeverwaltung<br />

Der Verwaltungsglie<strong>der</strong>ungsplan <strong>der</strong> Gemeindeverwaltung Bobenheim-Roxheim liegt mit dem Stand<br />

vom 01. Januar 2009 vor:<br />

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Seite 83 von 136


Für die Wahrnehmung <strong>der</strong> genannten Aufgaben kommt folgendes Personal nach dem Stellenplan<br />

2011 und den Angaben <strong>der</strong> Verwaltung zum Einsatz:<br />

Stellenplan 2011 Anzahl<br />

Planstellen<br />

Tatsächliche<br />

Besetzung<br />

31.12.2011<br />

Gesamt 80,06 79,13<br />

Anteil Kernverwaltung<br />

Davon<br />

32,38<br />

(ohne Bürgermeister)<br />

a) gehobener Dienst 11,00<br />

(=33,97%)<br />

b) mittlerer Dienst 21,38<br />

(=66,03%)<br />

30,57<br />

(ohne Bürgermeister)<br />

9,50<br />

(=31,08%)<br />

21,07<br />

(=68,92%)<br />

Die Angaben hinsichtlich des Anteils <strong>der</strong> Kernverwaltung und <strong>der</strong> tatsächlichen Besetzung erfolgten<br />

nach Mitteilungen <strong>der</strong> Verwaltung.<br />

2.3.2 Organigramm <strong>der</strong> Gemeindewerke / Eigenbetrieb<br />

Die Eigenbetriebe sind nicht in einer eigenen Organisationseinheit zusammen geschlossen. Die Auf-<br />

gabe <strong>der</strong> Abwasserbeseitigung wird als Eigenbetrieb über die Stadtwerke Frankenthal verwaltet.<br />

Für die Stromversorgung, Gasversorgung und Versorgung über Photovoltaik sind die Gemeindewerke<br />

GmbH gegründet worden. Die Betriebsführung obliegt ebenfalls den Stadtwerken Frankenthal.<br />

Die Aufgabe <strong>der</strong> Wasserversorgung wurde bereits im Jahr 1928 vollständig an die Stadtwerke Fran-<br />

kenthal übertragen.<br />

Die Gemeindewerke GmbH und das Abwasserwerk (Eigenbetrieb) werden daher hinsichtlich des Per-<br />

sonalbedarfs nicht näher betrachtet.<br />

2.4 Der Personalbedarf <strong>der</strong> Gemeindeverwaltung<br />

Für Personalbedarfsermittlungen gibt es verschiedene Methoden. Neben den umfangreichen<br />

analytischen Verfahren, Arbeitsplatz-/Arbeitszeitbedarfsmethoden gibt es auch Verfahren auf <strong>der</strong><br />

Basis von Anhalts- und Kennzahlen. Nach dieser zuletzt genannten Methode hat <strong>der</strong> Rechnungshof<br />

<strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong> ein <strong>Gutachten</strong> „Organisation und Personalbedarf <strong>der</strong><br />

Verbandsgemeindeverwaltungen“ am 21. Februar 1994, AZ 6-1007-765, erstellt. Die in diesem<br />

<strong>Gutachten</strong> enthaltenen Richtwerte auf <strong>der</strong> Basis von Anhalts- und Kennzahlen für die personelle<br />

Ausstattung einer Kernverwaltung wurden im Jahre 1999 unter Berücksichtigung <strong>der</strong><br />

aufgabenrelevanten Rechtsän<strong>der</strong>ungen zuletzt überprüft und bestätigt.<br />

Der Personalbedarf wird vor allem vor dem Hintergrund <strong>der</strong> unterschiedlichen Aufgaben <strong>der</strong><br />

Verbandsgemeinden, <strong>der</strong> Struktur und <strong>der</strong> Anzahl <strong>der</strong> Ortsgemeinden beeinflusst.<br />

Seite 84 von 136


Um eine methodische genaue Bedarfsanalyse erstellen zu können ist es erfor<strong>der</strong>lich, die örtlichen<br />

Beson<strong>der</strong>heiten zu erfassen, die eine Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Personalbedarfswerte des Rechnungshofes <strong>zur</strong><br />

Folge haben.<br />

Bei <strong>der</strong> Ermittlung des Personalbedarfes ist <strong>der</strong> Landesrechnungshof von einer zweckmäßigen<br />

Verwaltungsorganisation, leistungsfähigen Bediensteten und <strong>der</strong> wirtschaftlich sinnvollen Verwendung<br />

von technischen Hilfsmitteln ausgegangen.<br />

Für die Berechnung des Personalbedarfs wurden durchschnittliche Leistungswerte <strong>der</strong> Bediensteten<br />

durch den Landesrechnungshof zugrunde gelegt.<br />

Zur Erfassung <strong>der</strong> örtlichen Beson<strong>der</strong>heiten werden die Darstellungen durch die Verwaltung<br />

herangezogen.<br />

Der Personalbedarf wird nach dem <strong>Gutachten</strong> des Landesrechnungshofes getrennt für 4<br />

Größenklassen ermittelt.<br />

Größenklasse 1 : bis zu 10.000 Einwohner<br />

Größenklasse 2 : 10.001 bis 15.000 Einwohner<br />

Größenklasse 3: 15.001 bis 20.000 Einwohner<br />

Größenklasse 4: 20.001 und mehr Einwohner<br />

Die verbandsfreie Gemeinde Bobenheim-Roxheim hatte zum 31.12.2009 eine Einwohnerzahl von<br />

9.941 und ist somit in die Größenklasse 1 einzustufen.<br />

Im Bezug auf den Gesamtpersonalbedarf geht <strong>der</strong> Rechnungshof, aktuell bestätigt im Februar<br />

2012, von einer gewissen Kompensation von verschiedenen Aufgabenverlagerungen (Zu- und<br />

Abgängen) aus, sodass <strong>der</strong> Gesamtpersonalbedarf für die Kernverwaltung nach wie vor auf <strong>der</strong><br />

Grundlage <strong>der</strong> Personalbedarfsermittlung 21. Februar 1994, zuletzt überprüft im Jahr 1999,<br />

ermittelt wird.<br />

Eine Fortschreibung beabsichtigt <strong>der</strong> Rechnungshof erst nach Abschluss <strong>der</strong> Entwicklungen<br />

im Zuge <strong>der</strong> Gebiets- und Kommunalreform ab dem Jahr 2014.<br />

2.4.1 Richtwerte für die Gemeindeverwaltung<br />

Maßgebend ist <strong>der</strong> Gesamtpersonalbedarf für die Aufgabenerfüllung <strong>der</strong> Gemeindeverwaltung im<br />

Rahmen <strong>der</strong> Personalbedarfsrichtwerte. Diese werden wie folgt ausgewiesen:<br />

Größenklasse Minimalwert Richtwert Maximalwert<br />

1 (bis 10.000 Einw.) 2,27 2,5 2,8<br />

2 (10.001 – 15.000 Einw.) 2,07 2,35 2,73<br />

3 (15.001 – 20.000 Einw.) 1,94 2,45 2,9<br />

4 (20.001 und mehr Einw.) 1,85 2,35 2,66<br />

Die Werte in <strong>der</strong> Tabelle sind kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet. In <strong>der</strong><br />

anschließenden Betrachtung werden vier Nachkommastellen verwendet.<br />

Seite 85 von 136


Auf <strong>der</strong> Grundlage des festgestellten Personalbedarfs für die Größenklasse 1 sind folgende<br />

Personalbedarfsrichtwerte für die Gemeinde Bobenheim-Roxheim maßgeblich:<br />

Einwohner Minimalwert Richtwert Maximalwert<br />

1.000 2,2659 2,4931 2,7957<br />

1 0,00227 0,00250 0,00280<br />

9.941 22,53 24,78 27,79<br />

Damit ergibt sich für die Gemeinde Bobenheim-Roxheim mit 9.941 Einwohnern ein grundsätzlicher<br />

Richtwert von 24,78 Kräften (Formel: (2,4931 /1000) x 9.941), ohne Berücksichtigung <strong>der</strong> Aussagen<br />

zum berechtigten Mehr- bzw. Min<strong>der</strong>bedarf.<br />

Der Maximalwert liegt bei 27,79 Kräften (Formel: (2,7957 /1000) x 9.941), <strong>der</strong> Minimalwert hingegen<br />

bei 22,53 Kräften (Formel: (2,2659 /1000) x 9.941).<br />

In <strong>der</strong> Gemeindeverwaltung Bobenheim-Roxheim werden in <strong>der</strong> Kernverwaltung zum 31.12.2011<br />

nach Angaben <strong>der</strong> Verwaltung tatsächlich 30,57 Kräfte vorgehalten. Hierbei sind aber noch keine<br />

Min<strong>der</strong>- bzw. Mehrbedarfe berücksichtigt. Somit liegt <strong>der</strong> Personalbedarf zunächst mit 5,79 Kräften<br />

über dem Richtwert.<br />

2.4.2 Mehr-/Min<strong>der</strong>bedarf <strong>der</strong> Gemeindeverwaltung<br />

Die Richtwerte dienen <strong>der</strong> Personalbedarfsberechnung von Verbandsgemeinden, die<br />

Verwaltungsaufgaben im allgemeinen Umfang wahrnehmen und über eine durchschnittliche<br />

Infrastruktur und Personalstruktur verfügen (Regelverwaltung).<br />

Wegen örtlicher Beson<strong>der</strong>heiten kann ein höherer o<strong>der</strong> niedrigerer Bedarf gerechtfertigt sein.<br />

Örtlicher Mehrbedarf aus personellen Gründen<br />

� wegen gemin<strong>der</strong>ter Leistungsmöglichkeit einzelner Bediensteter (Körperbehin<strong>der</strong>ung)<br />

� in Folge Wahrnehmung öffentlicher Ehrenämter<br />

� Besuch von Lehrgängen im Rahmen <strong>der</strong> Aus- und Fortbildung von Bediensteten<br />

Örtlicher Mehrbedarf aus sachlichen Gründen<br />

� Zuständigkeit für mehr als 25 Ortsgemeinden<br />

� erhebliche Rückstände bei <strong>der</strong> Beitragserhebung<br />

� regelmäßig hohe Zahl von Überstunden in Folge <strong>der</strong> notwendigen Wahrnehmung des<br />

Sitzungsdienstes<br />

� Planung, Erschließung und Vermarktung von großen Gewerbeflächen<br />

� nachhaltige Fremdenverkehrsför<strong>der</strong>ung<br />

� Verwaltung von Schulzentren<br />

Seite 86 von 136


� Wahrnehmung von beson<strong>der</strong>en Aufgaben (Kfz-Zulassungsstelle, Abfallentsorgung, Bauaufsicht)<br />

� überdurchschnittlicher Einwohnerzuwachs<br />

� Verwaltung überregional genutzter Einrichtungen<br />

� hohe Zahl von Aussiedlern<br />

� hohe Zahl von Familienangehörigen <strong>der</strong> nicht meldepflichtigen Angehörigen <strong>der</strong><br />

Stationierungsstreitkräfte<br />

� Wahrnehmung von freiwilligen Aufgaben (z.B. Unterhaltung von Betreuungs- und<br />

Beratungsstellen, Beschäftigung von Jugendpflegern etc.)<br />

Ein Min<strong>der</strong>bedarf kann bestehen bei Verwaltungen mit<br />

� wenigen Ortsgemeinden<br />

� strukturschwachen Gebieten<br />

� geringer Bautätigkeit<br />

� stagnierende Einwohnerzahlen<br />

� Kin<strong>der</strong>tagesstätten freier Träger.<br />

Nach diesen Kriterien wurde <strong>der</strong> Mehr- bzw. Min<strong>der</strong>bedarf durch die Verwaltung ermittelt und wie folgt<br />

angenommen:<br />

Bezeichnung Mehrbedarf Min<strong>der</strong>bedarf<br />

Übergang Sozialhilfe zu ALG II 1,47<br />

Doppik 1,30<br />

Volkshochschule 0,35<br />

Krankheit 1,00<br />

Bürgerbüro 1,50<br />

Vollstreckungsinnendienst 0,25<br />

Vollzugsdienst 1,50<br />

Kultur 0,50<br />

E- Government 0,50<br />

Wirtschaftsför<strong>der</strong>ung/Standortmarketing 0,30<br />

Koordinierung Betriebshof 0,50<br />

Summe 7,70 1,47<br />

Saldo 6,23<br />

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2.4.3 Gesamtpersonalbedarf <strong>der</strong> Gemeindeverwaltung (ohne Gemeindewerke)<br />

Für die Gemeinde Bobenheim-Roxheim ergibt sich hinsichtlich des gesamten Personalbedarfs zu-<br />

sammenfassend folgende Darstellung:<br />

Richtwert Min<strong>der</strong>bedarf Mehrbedarf<br />

Neuer<br />

Richtwert<br />

Stellenplan<br />

2011<br />

Tatsächliche<br />

Besetzung<br />

zum<br />

31.12.2011<br />

Abweichung<br />

Spalte 6-4<br />

1 2 3 4 5 6 7<br />

24,78 1,47 7,70 31,01 32,38 30,57 -0,44<br />

Es ist festzustellen, dass <strong>der</strong> Personalbedarf in <strong>der</strong> Kernverwaltung unter Berücksichtigung von Mehr-<br />

und Min<strong>der</strong>bedarfen eine leichte Unterbesetzung von 0,44 Kräften ausweist. Die Kernverwaltung ist<br />

somit optimal besetzt.<br />

2.5 Die Qualifikation des Verwaltungspersonals<br />

Im <strong>Gutachten</strong> „Organisation und Personalbedarf“ des Rechnungshofs werden auf <strong>der</strong> Seite 24 An-<br />

haltspunkte für die Eingruppierungen in den geprüften Verwaltungen gegeben.<br />

Hiernach wird als Anhaltwert für den einfachen / mittleren Dienst <strong>der</strong> Richtwert von 70 % und für den<br />

gehobenen Dienst von 30% angegeben.<br />

Anhand <strong>der</strong> vorgenommenen Personaldarstellung <strong>der</strong> tatsächlichen Besetzung zum 31.12.2011 in <strong>der</strong><br />

Kernverwaltung (ohne Bürgermeister; höherer Dienst) in Punkt 2.3.1 ist für die Gemeinde Bobenheim-<br />

Roxheim folgende Zugehörigkeit zu den Laufbahn- und Entgeltgruppen festzustellen:<br />

Fachbereich<br />

einfacher /<br />

mittlerer Dienst<br />

gehobener Dienst insgesamt<br />

Verwaltung techn. Bed. Verwaltung techn. Bed.<br />

- Kräfte -<br />

Summe 21,07 0,00 9,50 0,00 30,57<br />

% 68,92 0,00 31,08 0,00 100,0<br />

Durchschnitt % rd. 69,00 rd. 31,00 100,0<br />

Hinsichtlich des Qualifikationsstandes kann festgestellt werden, dass eine den Richtwerten entspre-<br />

chende Qualifikation gegeben ist und somit von einer wirtschaftlichen Erledigung <strong>der</strong> Aufgaben aus-<br />

gegangen werden kann.<br />

Seite 88 von 136


3. Die Strukturbewertung<br />

Nach <strong>der</strong> ausführlichen Bestandsaufnahme und Strukturanalyse werden nun die gewonnenen Ergeb-<br />

nisse einer Strukturbewertung unterzogen.<br />

Von <strong>der</strong> Bewertung nach einem Punktesystem wurde allerdings Abstand genommen, da einige Maß-<br />

stäbe nicht in einer aussagekräftigen Messzahl ausdrückbar sind und somit keine ganzheitliche Be-<br />

wertung möglich wäre, z.B. die Leistungsfähigkeit und <strong>der</strong> Qualifikationsstand des Personal o<strong>der</strong> die<br />

Bürgernähe.<br />

Die Strukturbewertung ist somit nachfolgend eine Zusammenfassung und verbale Wertung des Punk-<br />

tes 2.<br />

Die Gemeinde Bobenheim-Roxheim gehört zum Landkreis Rhein-<strong>Pfalz</strong>-Kreis, <strong>der</strong><br />

sich im süd-östlichen Teil des Bundeslandes <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong> in <strong>der</strong> Planungsregi-<br />

on Rheinpfalz befindet. Zum Rhein-<strong>Pfalz</strong>-Kreis gehören 9 verbandsfreie Gemein-<br />

den und 5 Verbandsgemeinden.<br />

Durch den Landkreis führen wichtige Bundesautobahnen: A6 (Saarbrücken-<br />

Kaiserslautern-Mannheim), A61 (Karlsruhe-Koblenz), A65 (Karlsruhe-<br />

Ludwigshafen), A 650 (Bad -Dürkheim – Ludwigshafen) und wichtige Bundesstra-<br />

ßen (B9) und Kreisstraßen. Auch durch den Schienenverkehr mit mehreren S-<br />

Bahn-Stationen ist <strong>der</strong> Landkreis gut erschlossen und <strong>der</strong> Rhein als Schifffahrts-<br />

weg grenzt im Osten an.<br />

Die Gemeinde Bobenheim-Roxheim ist inmitten dieser optimalen Verkehrsinfra-<br />

struktur auch durch den Busverkehr Rhein-Neckar GmbH (BRN) und den Schie-<br />

nenverkehr durch den Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) mit den umliegen-<br />

den Städten Worms, Frankenthal, Ludwigshafen und Mannheim direkt verbunden.<br />

Dieses dichte Straßen-, Schienen- und Radwegenetz, an <strong>der</strong> Schnittstelle von<br />

Baden-Württemberg, Hessen und <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong> bildet auch die Grundlage für<br />

die prosperierende wirtschaftliche Entwicklung <strong>der</strong> Region.<br />

Der Wirtschaftsstandort im Landkreis ist überwiegend von mittelständisch struktu-<br />

rierten Unternehmen geprägt und profitiert von <strong>der</strong> zentralen Lage in <strong>der</strong> europäi-<br />

schen Metropolregion Rhein-Neckar. In dieser Metropolregion sind eine Anzahl<br />

international führen<strong>der</strong> Großkonzerne sowie ein breiter Mittelstand von namhaften<br />

Traditionsunternehmen tätig. In <strong>der</strong> Region haben sieben <strong>der</strong> hun<strong>der</strong>t umsatz-<br />

stärksten produzierenden deutschen Unternehmen ihren Hauptsitz (BASF SE,<br />

Phoenix AG, Heidelberg Cement AG, SAP AG, Bilfinger Berger SE, Südzucker<br />

AG, Freudenberg & Co. KG).<br />

Aus dieser positiven Standortsituation speist sich auch <strong>der</strong> „monetäre Wohlstand“<br />

<strong>der</strong> Bevölkerung, die mit dem beson<strong>der</strong>s aussagefähigen Indikator des verfügba-<br />

ren Einkommens gemessen werden kann. Das sogenannte verfügbare Einkom-<br />

men <strong>der</strong> privaten Haushalte je Einwohner liegt im Landkreis Rhein-<strong>Pfalz</strong>-Kreis mit<br />

20.302 € / E deutlich über dem Landesdurchschnitt von 18.637 €/E und dem Bun-<br />

im Rhein-<strong>Pfalz</strong>-Kreis<br />

9 verbandsfr. Gemeinden<br />

5 Verbandsgemeinden<br />

wichtige<br />

Verkehrsinfrastruktur:<br />

Bundesautobahnen<br />

Bundesstraßen<br />

Seite 89 von 136<br />

<strong>der</strong> Rhein als<br />

Schifffahrtsweg<br />

optimale<br />

Verkehrsinfrastruktur<br />

auch durch Schienen-<br />

und Busverkehr<br />

Grundlage für prosperierende<br />

wirtschaftliche<br />

Entwicklung<br />

zentrale Lage in <strong>der</strong><br />

europäischen<br />

Metropolregion<br />

Rhein-Neckar<br />

international führende<br />

Großkonzerne<br />

breiter Mittelstand<br />

„monetärer Wohlstand“<br />

verfügbares Einkommen<br />

20.302 €/E im Landkreis<br />

Landesdurchschnitt<br />

18.637 €/E<br />

Bundesdurchschnitt<br />

18.700 €/E


desdurchschnitt von 18.700 €/E.<br />

Mehr als drei Viertel <strong>der</strong> Bruttowertschöpfung im Rhein-<strong>Pfalz</strong>-Kreis kommen aus<br />

dem Dienstleistungsbereich. Die Landwirtschaft und <strong>der</strong> Weinbau sind so gesehen<br />

kaum von Bedeutung, obwohl im Kreisgebiet die außergewöhnlich guten Anbau-<br />

bedingungen des „Gemüsegarten Deutschland“ hervorzuheben sind. Produzie-<br />

rendes Gewerbe und Großunternehmen sind vor allem in den Nachbarstädten zu<br />

finden. Ein Großteil <strong>der</strong> Arbeitnehmer pendelt in die größeren Städte nach Speyer,<br />

Ludwigshafen, Mannheim, Heidelberg, Walldorf o<strong>der</strong> Wörth am Rhein aus.<br />

Die Gemeinde Bobenheim-Roxheim selbst gilt nach den Eigenschaften <strong>der</strong><br />

regionalen Raumordnung als „Grundzentrum mit Gewerbefunktion“ und hat eine<br />

dauerhaft wohnortnahe Versorgung <strong>der</strong> Bevölkerung mit notwendigen<br />

Einrichtungen vorzunehmen. Als regional bedeutsamer Gewerbestandort hat die<br />

Gemeinde Entwicklungsvorteile durch die Verkehrslage, Flächenreserven und<br />

sonstigen Infrastrukturvoraussetzungen.<br />

Freizeit und Erholung in <strong>der</strong> Gemeinde Bobenheim-Roxheim werden durch die<br />

landschaftlichen Vorteile im Oberrhein-Tiefland, die ausgedehnten Waldflächen im<br />

Norden und Süden, Äcker und Wiesen in den Rheinnie<strong>der</strong>ungen, sowie Altrhein-<br />

arme und Baggerseen geprägt. Die Gemeinde gilt als Naherholungsbereich und<br />

Naherholungsschwerpunkt im Vor<strong>der</strong>pfälzer Tiefland und ist idealer Ausgangs-<br />

punkt für Tagesausflüge z.B. Holiday-Park Hassloch, Kletterwald Speyer, Reptili-<br />

um Landau, Zoo Landau, Kurpfalz-Park Wachenheim, Luisenpark und Herzogen-<br />

riedpark Mannheim, Hockenheimring, Technik-Museum Speyer.<br />

Die Gemeinde Bobenheim-Roxheim übersteigt zum 30. Juni 2009 die gefor<strong>der</strong>te<br />

Mindestgröße gemäß § 2 Abs. 2 KomVwRGrG mit einer Bevölkerungszahl von<br />

10.036 Einwohnerinnen und Einwohnern. Die Voraussetzungen für eine gesetzli-<br />

che (zwangsweise) Fusion mit einer an<strong>der</strong>en Kommune sind von daher nicht ge-<br />

geben, lediglich eine freiwillige Fusion ist möglich.<br />

Aus Gründen <strong>der</strong> Einheitlichkeit innerhalb <strong>der</strong> gutachterlichen Stellungnahme wird<br />

in <strong>der</strong> Folge allerdings <strong>der</strong> Stichtag 31.12.2009 zugrunde gelegt.<br />

Es gibt unterschiedliche Einwohnerbegriffe: Zum einen die Einwohnerzahl nach §<br />

130 Abs. 1 GemO, enthält die mit Hauptwohnsitz nach den mel<strong>der</strong>echtlichen Vor-<br />

schriften ermittelte Zahl <strong>der</strong> Personen. Zum Zweiten gibt es den Begriff <strong>der</strong> Bevöl-<br />

kerungszahl, das ist die vom Statistischen Landesamt festgestellte Zahl <strong>der</strong> Per-<br />

sonen. Die amtlich festgestellte Bevölkerungszahl wird auf <strong>der</strong> Basis <strong>der</strong> letzten<br />

Volkszählung ermittelt. Die Gemeinde Bobenheim-Roxheim hat hiernach zum<br />

31.12.2009 eine Bevölkerungszahl von 9.941 Einwohnern.<br />

Nach dem Mel<strong>der</strong>echt hat die Gemeinde zum gleichen Stichtag eine Einwohner-<br />

zahl von 10.009. Demnach übersteigt die Gemeinde Bobenheim-Roxheim auch<br />

nach dem Mel<strong>der</strong>echt die Einwohnergrenze von 10.000 Einwohnern.<br />

Nach den statistischen Analysen <strong>zur</strong> Bevölkerungsentwicklung für die mittlere Frist<br />

drei Viertel <strong>der</strong> Bruttowertschöpfung<br />

im Landkreis<br />

kommen aus dem<br />

Dienstleistungsbereich<br />

Seite 90 von 136<br />

Bedeutung <strong>der</strong><br />

Landwirtschaft<br />

Grundzentrum mit<br />

Gewerbefunktion<br />

wohnortnahe<br />

Versorgung <strong>der</strong><br />

Bevölkerung<br />

Entwicklungsvorteil<br />

durch Verkehrslage,<br />

Flächen u. Infrastruktur<br />

Freizeit und Erholung in<br />

landschaftlich<br />

vorteilhafter Lage<br />

idealer Ausgangspunkt<br />

für Tagesausflüge<br />

Bevölkerungszahl<br />

Stand zum 30.06.2009<br />

10.036 Einwohner<br />

keine gesetzliche<br />

Verpflichtung <strong>zur</strong> Fusion<br />

unterschiedliche<br />

Einwohnerbegriffe<br />

Einwohnerzahl<br />

Bevölkerungszahl<br />

31.12.2009<br />

Bevölkerungszahl 9.941<br />

Einwohnerzahl 10.009


is zum Jahre 2020 wird eine Bevölkerungszahl von 9.593 prognostiziert. Durch<br />

die aktuelle Ausweisung von Wohnbaugebieten in <strong>der</strong> Gemeinde sind etwa weite-<br />

re 120 Wohneinheiten geplant, die bei statistisch angenommenen 2,8 Personen je<br />

Wohneinheit zu einer um weitere 336 ansteigenden Bevölkerungszahl führen<br />

dürften. Für die Gemeinde kann aus diesen Gegebenheiten mit positiven Tenden-<br />

zen in <strong>der</strong> demografischen Entwicklung gerechnet werden.<br />

Bei einer Bodenfläche von 20,50 km² ergibt sich für die Siedlungsflächen in <strong>der</strong><br />

Gemeinde Bobenheim-Roxheim ein Anteil von 19,6%, dies liegt etwa im<br />

Durchschnitt verbandsfreier Gemeinden gleicher Größenklasse (21,9%).<br />

Bemerkenswert ist <strong>der</strong> Rückgang <strong>der</strong> Landwirtschaftsfläche von 61,3% (1984) auf<br />

55,4% (2009).<br />

Ein wichtiger Indikator für die Flächen- und Siedlungsstruktur bildet die<br />

sogenannte Einwohner- und Bevölkerungsdichte. In Bobenheim-Roxheim leben<br />

zum 31.12.2009 rund 485 Einwohner pro Quadratkilometer, während im Lande<br />

<strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong> die Bevölkerungsdichte im Lande bei rund 202 Einwohnern und<br />

im Bundesgebiet bei 229 Einwohnern liegt.<br />

Nach den regionalen Raumordnungsmerkmalen wird <strong>der</strong> Gemeinde Bobenheim-<br />

Roxheim das räumliche Zuordnungsmerkmal “Siedlungsbereich Wohnen”<br />

zugeteilt. Hierdurch sollen durch die Ausweisung neuer Wohnbauflächen<br />

Wan<strong>der</strong>ungsgewinne <strong>zur</strong> Sicherung einer zukunftsfähigen Siedlungsstruktur<br />

erzielt werden.<br />

Aus diesen Gründen weist die Gemeinde nach <strong>der</strong> Statistik <strong>der</strong><br />

sozialversicherungspflichtigen Beschäftigtenzahlen auch einen<br />

Auspendlerüberschuss aus:<br />

Beschäftigte am<br />

Arbeitsort<br />

Beschäftigte am<br />

Wohnort<br />

Einpendler Auspendler Auspendlerüberschuss<br />

Männer 897 2.133 720 1.956 1.236<br />

Frauen 754 1.611 473 1.330 857<br />

Insgesamt 1.651 3.744 1.193 3.286 2.093<br />

Auch bei <strong>der</strong> Betrachtung des gesamten Landkreises zeigt sich bei allen Gemein-<br />

den und Gemeindeverbänden das gleiche Bild, nämlich ein<br />

Auspendlerüberschuss. Dies entspricht auch den Merkmalen <strong>der</strong><br />

Regionalplanung, die für die größte Gebietskörperschaft des Landkreises ebenso<br />

die Funktion <strong>der</strong> “Wohngemeinde” zuweist und die größten Arbeitsplatzangebote<br />

in den Ballungsbereichen ausweist.<br />

In einer Untersuchung des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung (BBR)<br />

wurde <strong>der</strong> Rhein-<strong>Pfalz</strong>-Kreis als “Pendler-Hochburg Deutschlands” mit den<br />

mobilsten Arbeitnehmern festgestellt.<br />

Die Gemeinde Bobenheim-Roxheim selbst hat eine Beschäftigtenzahl am Ort von<br />

demografische Entwicklung<br />

bis 2020<br />

Bevölkerungszahl 9.593<br />

weiterer Anstieg <strong>der</strong><br />

Bevölkerungszahl durch<br />

Ausweisung von<br />

Wohnbaugebieten<br />

19,6% <strong>der</strong> Bodenfläche<br />

sind Siedlungsflächen<br />

= Durchschnitt<br />

Rückgang <strong>der</strong> Landwirtschaftsflächen<br />

von 61,3% auf 55,4%<br />

Bevölkerungsdichte<br />

485 E/km²<br />

Landesdurchschnitt<br />

202 E/km²<br />

Raumordnungsmerkmal<br />

„Siedlungsbereich<br />

Wohnen“<br />

Zukunftsfähige<br />

Siedlungsstruktur<br />

= Wan<strong>der</strong>ungsgewinne<br />

Sozialversicherungspflichtige<br />

Beschäftigte<br />

Auspendlerüberschuss<br />

entspricht regionalem<br />

Raumordnungsmerkmal<br />

„Wohngemeinde“<br />

Rhein-<strong>Pfalz</strong>-Kreis =<br />

„Pendler-Hochburg“<br />

mit mobilsten<br />

Arbeitnehmern<br />

Seite 91 von 136


1.651 und eine Einpendlerzahl von 1.193. Bei festgestellten Auspendlern von<br />

3.286 ergibt sich ein Auspendlerüberschuss von 2.093 in die angrenzenden Bal-<br />

lungsräume.<br />

Hinsichtlich <strong>der</strong> schulischen Versorgung unterhält die Gemeinde selbst zwei<br />

Grundschulen. Die am Ort ansässige Realschule plus steht seit dem Schuljahr<br />

2010/2011 nach dem Schulgesetz in <strong>der</strong> Trägerschaft des Landkreises. An den<br />

beiden Grundschulen werden im Schuljahr 2010/2011 insgesamt 411 Kin<strong>der</strong><br />

unterrichtet. Die Realschule plus wird von 473 Schulkin<strong>der</strong>n besucht, die aus<br />

unterschiedlichen Einzugsbereichen kommen. Am Wohnort selbst sind insgesamt<br />

1.035 Schülerinnen und Schüler, die auch weiterführende Schulen (Gymnasien,<br />

Fachschulen etc.) im Nahbereich besuchen.<br />

In <strong>der</strong> Gemeinde Bobenheim-Roxheim sind insgesamt fünf Kin<strong>der</strong>gärten<br />

vorhanden, von denen vier in kirchlicher Trägerschaft stehen; die Gemeinde selbst<br />

betreibt eine integrative Kin<strong>der</strong>tagesstätte mit 73 Kin<strong>der</strong>n (2010) bzw. 76 Kin<strong>der</strong><br />

(2011).<br />

Das Angebot an Kin<strong>der</strong>krippenplätzen wird durch die kirchlichen Träger abgedeckt<br />

(<strong>der</strong>zeit sind 7 Krippenplätze belegt). Außerdem wird <strong>der</strong> Bedarf an<br />

Krippenplätzen durch 21 gemeldete Tagesmütter bzw. –väter gedeckt. Der Bedarf<br />

an Krippenplätze kann dadurch auch durch Privatinitiative erfüllt werden.<br />

Eine beson<strong>der</strong>e Einrichtung stellt die Gemeindebücherei, als multimediales Zent-<br />

rum <strong>der</strong> Gemeinde dar. Mit mehr als 30.000 Medien (Bücher, CDs, DVDs, Spie-<br />

len, Hörbücher, Zeitschriften) wird dem Bedürfnis nach Information und Freizeit-<br />

gestaltung Rechnung getragen. Außerdem wird ein umfangreiches Veranstal-<br />

tungsangebot für alle Generationen in Kooperation mit an<strong>der</strong>en Institutionen vor<br />

Ort angeboten (Theaterstücke, Spielmobil, Zauberkurse, Familienspielabende,<br />

Weihnachtsbasteln, Lesungen). Neben <strong>der</strong> Gemeindebücherei wird im Rahmen<br />

<strong>der</strong> Bildung, Erziehung und Jugend eine örtliche Volkshochschule betrieben.<br />

Für die Jugendlichen hält die Gemeinde das Jugendzentrum “Kleiner Weg” unter<br />

<strong>der</strong> Leitung eines Dipl.-Sozialpädagogen als beson<strong>der</strong>e Dienstleistung bereit, in<br />

dem speziell für Jugendliche bedarfsorientierte Angebote durchgeführt werden.<br />

Neben den Spiel- und Bolzplätzen werden zahlreiche Sportstätten, sowie Frei-<br />

und Hallensportstätten und mit <strong>der</strong> Friedrich-Ludwig-Jahn-Halle und <strong>der</strong><br />

Burgundhalle Kultur- und Festhallen generationsübergreifend für das starke und<br />

vielfältige Vereinsleben bereitgehalten und betrieben. Gerade das große<br />

ehrenamtliche Engagement drückt sich in dem starken Vereinsleben aus.<br />

Ein nicht zu vernachlässigen<strong>der</strong> Standort- und Wirtschaftsfaktor stellt <strong>der</strong><br />

kommunale Bauhof / Betriebshof dar, <strong>der</strong> die wichtigen Teile <strong>der</strong> gemeindlichen<br />

Infrastruktur instand hält und wesentlich zum Erscheinungsbild <strong>der</strong> Gemeinde<br />

beiträgt. Neben <strong>der</strong> Straßenreinigung, Straßenunterhaltung, Winterdienst werden<br />

Einpendler 1.193<br />

Auspendler 3.286<br />

Überschuss 2.093<br />

Seite 92 von 136<br />

2 Grundschulen<br />

1 Realschule plus<br />

411 Grundschüler<br />

473 Realschulkin<strong>der</strong><br />

1.035 schulpfl. Kin<strong>der</strong><br />

weiterführende Schulen<br />

(Gymnasien,<br />

Fachschulen etc.) im<br />

Nahbereich<br />

5 Kin<strong>der</strong>gärten;<br />

davon 4 Kin<strong>der</strong>gärten in<br />

kirchl. Trägerschaft<br />

1 komm. integrative KiTa<br />

Kin<strong>der</strong>krippenplätze<br />

bei kirchl. Trägern<br />

21 gemeldete<br />

Tagesmütter bzw. -väter<br />

Gemeindebücherei<br />

mit 30.000 Medien<br />

werden gehobene Bedürfnisse<br />

nach Information<br />

und Freizeitgestaltung<br />

erfüllt<br />

umfangreiches<br />

Veranstaltungsangebot<br />

außerdem<br />

Volkshochschule<br />

Jugendzentrum unter<br />

Leitung eines<br />

Dipl. Pädagogen<br />

bedarfsorientierte<br />

Angebote<br />

Spiel- u. Bolzplätze,<br />

Sportstätten,<br />

Frei- u. Hallensportplätze<br />

Kultur- u. Festhallen<br />

ehrenamtl. Engagement<br />

starkes Vereinsleben<br />

Kommunaler Bauhof /<br />

Betriebshof<br />

Instandhaltung<br />

gemeindl. Infrastruktur,<br />

Erscheinungsbild


erheblichen Grünflächenpflegearbeiten, Friedhofpflege und die wichtige<br />

Gebäudeunterhaltung durch verschiedene handwerkliche Dienstleistungen<br />

durchgeführt. Beim Betriebshof <strong>der</strong> Gemeinde werden zum 31.12.2011 insgesamt<br />

23 Kräfte beschäftigt, wodurch die Bedeutung dieser Aufgabe herausgestellt wird.<br />

Ein weiteres wichtiges Feld <strong>der</strong> kommunalen Daseinsvorsorge wird im<br />

Abwasserwerk (Eigenbetrieb) erfüllt. Die behandlungsbedürftigen Abwässer <strong>der</strong><br />

Gemeinde werden zusammen mit den Abwässern <strong>der</strong> Stadt Frankenthal über eine<br />

Druckleitung <strong>der</strong> BASF-Kläranlage Ludwigshafen zugeleitet und dort<br />

entsprechend den Anfor<strong>der</strong>ungen gereinigt und nachfolgend in den Rhein<br />

eingeleitet. Die Betriebsführung des gemeindlichen Eigenbetriebes erfolgt im<br />

Rahmen eines Dienstleistungsvertrages durch die Stadtwerke Frankenthal GmbH,<br />

insofern beschäftigt die Gemeinde beim Abwasserwerk kein eigenes Personal.<br />

Die Wirtschaftlichkeit des Eigenbetriebes kann aus den Schlussbilanzen und den<br />

Erfolgsrechnungen abgeleitet werden. Die Schmutzwassergebühr beträgt 1,29<br />

€/m³ und die Nie<strong>der</strong>schlagswassergebühr beträgt 0,74 €/m².<br />

Die Wasserversorgung wird seit dem Jahr 1928 auf Grund vertraglicher<br />

Regelungen von <strong>der</strong> Stadt Frankenthal unmittelbar in eigener Zuständigkeit erfüllt.<br />

Die Gemeinde Bobenheim-Roxheim gehört insofern zum Versorgungsgebiet <strong>der</strong><br />

Stadt Frankenthal.<br />

Die Gemeindewerke GmbH bieten zu günstigen Preisen sowohl die<br />

Stromversorgung als auch die Gasversorgung ihrer Kunden an. Als neues<br />

Geschäftsfeld wurde die Stromerzeugung durch Photovoltaik aufgenommen.<br />

An <strong>der</strong> GmbH ist die Gemeinde Bobenheim-Roxheim mit 72,9%, die Stadtwerke<br />

Frankenthal GmbH mit 27,1% beteiligt. Die Betriebsführung <strong>der</strong> gemeindlichen<br />

GmbH erfolgt im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages durch die Stadtwerke<br />

Frankenthal GmbH. Die Wirtschaftlichkeit kann aus den Schlussbilanzen und den<br />

Erfolgsrechnungen mit entsprechenden Jahresüberschüssen abgeleitet werden.<br />

In den vorgenannten Aufgabenfel<strong>der</strong> (Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung,<br />

Stromversorgung, Gasversorgung) bestehen jahrzehntelange erfolgreiche<br />

kommunale Kooperationen.<br />

Im Grundschulbereich besteht mit <strong>der</strong> benachbarten Verbandsgemeinde Heßheim<br />

für <strong>der</strong>en Ortsgemeinde Kleinniedesheim eine Kooperation für den Schulbezirk<br />

<strong>der</strong> Grundschule. Ebenfalls mit <strong>der</strong> Verbandsgemeinde Heßheim besteht für die<br />

Volkshochschule eine gemeinsame Trägerschaft.<br />

Die Bürgernähe <strong>der</strong> Gemeinde Bobenheim-Roxheim zeigt sich nicht nur in <strong>der</strong><br />

günstigen Erreichbarkeit aller Verwaltungsstellen für die Bürgerinnen und Bürger,<br />

son<strong>der</strong>n auch in den optimalen Besuchszeiten. Darüber hinaus sind die<br />

Ansprechpartner <strong>der</strong> Verwaltung per Telefon, E-Mail o<strong>der</strong> durch individuelle<br />

Terminvereinbarung zu erreichen.<br />

Durch die technische Entwicklung des E- Government werden auch in <strong>der</strong> Ge-<br />

Betriebshof mit<br />

23 Arbeitskräften<br />

Seite 93 von 136<br />

Abwasserwerk<br />

(Eigenbetrieb)<br />

Abwässer mit<br />

Frankenthal <strong>zur</strong><br />

BASF-Kläranlage<br />

Betriebsführung durch<br />

Stadtwerke Frankenthal<br />

GmbH<br />

Schmutzwassergebühr<br />

1,29 €/m³<br />

Nie<strong>der</strong>schlagswasser-<br />

gebühr 0,74 €/m²<br />

Wirtschaftlichkeit<br />

Wasserversorgung<br />

seit 1928 von <strong>der</strong> Stadt<br />

Frankenthal<br />

Gemeindewerke GmbH<br />

Stromversorgung<br />

Gasversorgung<br />

Photovoltaik<br />

Wirtschaftlichkeit:<br />

Siehe Schlussbilanzen<br />

Jahresüberschüsse<br />

jahrzehntelange<br />

erfolgreiche kommunale<br />

Kooperationen<br />

mit VG Heßheim lediglich<br />

für OG Kleinniedesheim<br />

Grundschul-Kooperation<br />

und für Volkshochschule<br />

Bürgernähe<br />

Erreichbarkeit /<br />

„kurze Wege“<br />

E- Government<br />

bessere Erreichbarkeit


meinde Bobenheim-Roxheim die Erreichbarkeit und die Abwicklung von Verwal-<br />

tungsgeschäften verbessert. Dies geschieht u.a. über die Internetpräsenz mit <strong>der</strong><br />

Möglichkeit des interaktiven Abrufes von Informationen und Formularen. Hierdurch<br />

wird die Kommunikation und Transaktion zwischen <strong>der</strong> Verwaltung und dem Bür-<br />

ger weiter ausgebaut.<br />

Vor allem die umfangreichen Leistungsangebote <strong>der</strong> Kommune sind hier wichtige<br />

Eigenschaften, die heute zu dem Begriff <strong>der</strong> Bürgernähe zählen. Diese umfassen<br />

im speziellen die freiwilligen Aufgaben, die die Gemeinde im Bereich <strong>der</strong> Senio-<br />

ren- und Jugendarbeit generationenübergreifend anbietet.<br />

Bei <strong>der</strong> finanziellen und wirtschaftlichen Situation <strong>der</strong> Gemeinde Bobenheim-<br />

Roxheim ist zunächst von <strong>der</strong> geografischen Lage im Rhein-<strong>Pfalz</strong>-Kreis<br />

auszugehen. Nach einem neueren wissenschaftlichen Regionalranking <strong>der</strong><br />

Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft belegt <strong>der</strong> Rhein-<strong>Pfalz</strong>-Kreis den zweiten<br />

Platz im Lande <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong>. Die Stärken dieser Region liegen insbeson<strong>der</strong>e in<br />

einer hohen Kaufkraft je Einwohner (131,6 Punkten – Durchschnittswert 100) und<br />

einer hohen Steuerkraft (366 €/E – Durchschnittswert 282 E/E).<br />

Diese volkswirtschaftlich starke Ausgangslage hat auch entsprechend positive<br />

Auswirkungen auf die Finanzlage <strong>der</strong> Gemeinde Bobenheim-Roxheim.<br />

Bei einer Analyse <strong>der</strong> Haushaltslage ist zunächst festzustellen, dass die Gemein-<br />

de ihr Rechnungswesen seit 2009 nach dem neuen kommunalen Haushaltsrecht<br />

(Doppik) aufgestellt hat. Der Ergebnishaushalt 2009 war mit einem negativen Er-<br />

gebnis von -979.174 € aufgestellt. Das Jahresergebnis weist einen Jahresverlust<br />

von -1.016.267,61 € aus.<br />

Der Ergebnishaushalt 2010 war mit einem Verlust von -239.982 € aufgestellt und<br />

hat mit einem Jahresüberschuss von 130.982,74 € abgeschlossen. Einen ähnlich<br />

positive Verlauf hat voraussichtlich das Jahr 2011, das ursprünglich mit einem<br />

Verlust von -507.507 € geplant war; in einem Nachtragsplan jedoch einen voraus-<br />

sichtlichen Jahresüberschuss von 363.178 € ausweist und somit um 870.685 €<br />

verbessert werden konnte.<br />

Die großen Unterschiede in den einzelnen Jahren sind in den schwankenden<br />

Steuereinnahmen und in den sehr unterschiedlichen Grundstücksveräußerungser-<br />

lösen begründet. Vor allem die Grundstücksveräußerungserlöse haben einen<br />

wichtigen Anteil an den laufenden Erträgen.<br />

Neben diesen wichtigen Zahlen <strong>der</strong> Ergebnisrechnung ergeben sich aus dem<br />

Finanzhaushalt die Zahlen für die Beurteilung <strong>der</strong> dauernden Leistungsfähigkeit<br />

(„freie Finanzspitze“).<br />

Freie Finanzspitze 2009 -973.000 € (Rechnungsergebnis)<br />

Freie Finanzspitze 2010 +1.888.000 € (Rechnungsergebnis)<br />

Freie Finanzspitze 2011 +1.043.000 € (Planung)<br />

Freie Finanzspitze 2012 -510.000 € (Planung)<br />

Abwicklung von<br />

Verwaltungsgeschäften<br />

<strong>zur</strong> Bürgernähe gehört<br />

ein umfangreiches<br />

Leistungsangebot<br />

(freiwillige Aufgaben)<br />

z.B. Senioren- u. Jugendarbeit(generationenübergreifend)<br />

finanzielle u. wirtschaftl.<br />

Situation <strong>der</strong> Gemeinde<br />

geografische Lage<br />

Rhein-<strong>Pfalz</strong>-Kreis<br />

zweiter Platz im<br />

Regionalranking<br />

insbeson<strong>der</strong>e<br />

hohe Kaufkraft<br />

und hohe Steuerkraft<br />

volkswirtschaftliche<br />

starke Ausgangslage<br />

neues kommunales<br />

Haushaltsrecht (Doppik)<br />

Seite 94 von 136<br />

2009:<br />

Jahresverlust<br />

- 1.016.267,61 €<br />

2010:<br />

Jahresüberschuss<br />

+130.982,74 €<br />

2011:<br />

geplanter<br />

Jahresüberschuss<br />

+363.178 €<br />

stark schwankende<br />

Steuereinnahmen<br />

hoher Anteil<br />

<strong>der</strong> Grundstücksveräußerungserlöse<br />

an<br />

laufenden Erträgen<br />

Beurteilung <strong>der</strong> dauernden<br />

Leistungsfähigkeit<br />

Freie Finanzspitze<br />

2009 -973.000 €<br />

2010 +1.888.000 €<br />

2011 +1.043.000 €<br />

Jahresergebnisse und<br />

dauernde finanzielle<br />

Leistungsfähigkeit zeigen<br />

positive Zahlen


Die Zahlen <strong>der</strong> Jahresergebnisse und auch die Beurteilung <strong>der</strong> dauernden<br />

finanziellen Leistungsfähigkeit zeigen positive Zahlen auch für die zukünftigen<br />

Planjahre.<br />

In einer umfangreichen Haushaltsanalyse wurde <strong>der</strong> sogenannte Produkthaushalt<br />

untersucht, weil die eigenen und übertragenen Aufgaben einer Gemeinde sich<br />

anhand dieses Produktplanes gut beschreiben lassen. In einer Übersicht wurden<br />

die einzelnen Produkte folgenden Handlungsfel<strong>der</strong> <strong>der</strong> Gemeinde zugeordnet:<br />

a) Kernaufgaben <strong>der</strong> Gemeinde, hierzu zählen die Pflichtaufgaben, denen<br />

sich keine Kommune auf Grund gesetzlicher Verpflichtungen entziehen<br />

kann (Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Bildung, Soziale Sicherung,<br />

Bauen und Umwelt)<br />

b) Querschnittsaufgaben <strong>der</strong> Gemeinde, sind solche Aufgaben, die<br />

abteilungsübergreifend für das Funktionieren <strong>der</strong> Organisation wichtig<br />

sind (Personalwesen, Rechnungswesen, Beschaffungswesen, EDV-<br />

Administration, sog. „zentrale Dienste“). Sie wirken hauptsächlich<br />

innerhalb <strong>der</strong> Organisation und nicht nach außen auf den Kunden/Bürger.<br />

c) Freiwillige Aufgaben <strong>der</strong> Gemeinde können selbständig wahrgenommen<br />

werden, sofern entsprechen<strong>der</strong> örtlicher Bedarf und die eigene<br />

Verwaltungskraft vorhanden sind. Freiwillige Aufgaben umfassen die<br />

Themen Sport, Kultur, Fremdenverkehr, Wirtschaftsför<strong>der</strong>ung. Vor allem<br />

<strong>der</strong> Umfang <strong>der</strong> freiwilligen Aufgabenwahrnehmungen in <strong>der</strong> Gemeinde<br />

Bobenheim-Roxheim zeigen, wie sehr sich die Dienstleistungen <strong>der</strong><br />

Kommune in <strong>der</strong> Qualität von den „Standard – Dienstleistungen“<br />

(Pflichtaufgaben) an<strong>der</strong>er Kommunen abhebt.<br />

d) Kommunale Finanzen<br />

Hinsichtlich <strong>der</strong> Personalstärke werden im Stellenplan 2011 insgesamt 80,06<br />

Kräfte ausgewiesen, die sich nach <strong>der</strong> Produktzugehörigkeit wie folgt aufteilen:<br />

27,91 Kräfte für die Kernaufgaben<br />

45,75 Kräfte für die Querschnittsaufgaben und<br />

6,40 Kräfte für die freiwilligen Aufgaben.<br />

In einer Analyse <strong>der</strong> Ergebnisrechnung <strong>der</strong> Gemeinde Bobenheim-Roxheim<br />

werden die in <strong>der</strong> Betriebswirtschaftslehre diskutierten Skaleneffekte untersucht.<br />

Hierunter versteht man in <strong>der</strong> ökonomischen Organisationslehre die Argumente<br />

zum Einfluss <strong>der</strong> Größe eines Unternehmens auf <strong>der</strong>en Leistungsfähigkeit.<br />

Größere Unternehmen können von sogenannten Skalenerträgen profitieren, wenn<br />

die Produktion hohe Fixkosten verlangt und die Zusatzkosten einer weiteren<br />

Produktionseinheit relativ klein und konstant sind, dann sinken die<br />

Durchschnittskosten mit größerer Produktionsmenge. Große Organisationen<br />

können dann dieselben Produkte kostengünstiger herstellen als kleine<br />

auch für zukünftige<br />

Planjahre<br />

Produkthaushalt =<br />

Aufgabenbeschreibung<br />

Seite 95 von 136<br />

Handlungsfel<strong>der</strong><br />

<strong>der</strong> Gemeinde<br />

Kernaufgaben<br />

Querschnittsaufgaben<br />

Freiwillige Aufgaben<br />

hoher Anteil <strong>der</strong> freiwilligen<br />

Aufgaben zeigt hohen<br />

Standard <strong>der</strong> Dienstleistungen<br />

<strong>der</strong> Gemeinde<br />

Bobenheim-Roxheim<br />

hoher Anteil des<br />

Personaleinsatzes<br />

(6,40 Kräften)<br />

für freiwillige Aufgaben<br />

Skaleneffekte<br />

Einfluss <strong>der</strong> Größe auf<br />

Leistungsfähigkeit


Organisationen.<br />

Zum an<strong>der</strong>en steigen jedoch mit zunehmen<strong>der</strong> Organisationsgröße <strong>der</strong> Aufwand<br />

für das Management und die Kontrolle <strong>der</strong> Organisation. Diese Kosten werden<br />

auch als Transaktionskosten bezeichnet. Demgemäß hat die Gemeinde dann eine<br />

optimale Größe, wenn die eingesparten Kosten aus <strong>der</strong> Nutzung von<br />

Größenvorteilen durch zunehmende Management und Kontrollkosten gerade<br />

ausgeglichen sind. Wie groß die Größenvorteile sind und wie schnell<br />

Transaktionskosten mit <strong>der</strong> Gemeindegröße zunehmen, hängt davon ab, welche<br />

Aufgaben eine Gemeinde zu erfüllen hat. Aus diesem Grunde wurden die<br />

Aufgaben <strong>der</strong> Gemeinde in Handlungsfel<strong>der</strong> aufgeteilt (siehe oben).<br />

Hier kommt man zum Ergebnis, dass lediglich bei den Kosten für die sogenannten<br />

Querschnittsaufgaben (Zentrale Dienste) von sogenannten Fixkosten <strong>der</strong> Verwal-<br />

tung gesprochen werden kann, bei denen sogenannte Skaleneffekte eintreten<br />

können. Für die Erfüllung <strong>der</strong> Querschnittsaufgaben (Zentrale Dienste) werden<br />

45,75 Kräfte von insgesamt 80,06 Kräften in Anspruch genommen. Das sind 57,2<br />

%. Hierin sind 33,26 Kräfte für das zentrale Liegenschafts- und Gebäudema-<br />

nagement und den Betriebshof enthalten, so dass für die restlichen Querschnitts-<br />

aufgaben noch 12,5 Kräfte verbleiben, das sind nur 15,6 % <strong>der</strong> Gesamtzahl <strong>der</strong><br />

Kräfte. Ob und in welchem Umfang im konkreten Fall <strong>der</strong> Gemeinde Bobenheim-<br />

Roxheim positive Skaleneffekte eintreten, kann nicht allgemein gesagt werden, da<br />

entsprechende Vergleichszahlen fehlen.<br />

Ein wichtiger Indikator für eine leistungsfähige öffentliche Verwaltung ist die<br />

Finanzausstattung <strong>der</strong> gemeindlichen Ebene. Zur Sicherung einer langfristigen<br />

kommunalen Leistungsfähigkeit, sind neben den aktuellen Ergebnissen<br />

(Jahresüberschüsse, Jahresfehlbeträge), <strong>der</strong> Beurteilung <strong>der</strong> dauernden<br />

Leistungsfähigkeit („freie Finanzspitze“) auch die eigenen Steuereinnahmen und<br />

die sogenannte Steuerkraft einer Gemeinde von Bedeutung.<br />

Neben <strong>der</strong> Realsteueraufbringungskraft einer Gemeinde (die nur die Realsteuern<br />

– Grundsteuern, Gewerbesteuer - umfasst) spielen auch die Gemeindeanteile an<br />

<strong>der</strong> Einkommen- und Umsatzsteuer für die Steuereinnahmekraft einer Gemeinde<br />

eine große Rolle.<br />

Die Realsteueraufbringungskraft <strong>der</strong> Gemeinde Bobenheim-Roxheim beträgt<br />

283,19 €/Einwohner.<br />

Der Landesdurchschnitt beträgt 417,75 €/E, in <strong>der</strong> Stadt Frankenthal 360,38 €/E,<br />

im Landkreis 295,39 €/E und in <strong>der</strong> Nachbar-Verbandsgemeindegemeinde<br />

Heßheim 86,56 €/E. Vergleichbare verbandsfreie Gemeinden (5.000-10.000 E)<br />

312,98 €/E.<br />

Berücksichtigt man dagegen die Steuereinnahmekraft, also einschließlich <strong>der</strong><br />

Gemeindeanteile an <strong>der</strong> Einkommen- und Umsatzsteuer und abzüglich <strong>der</strong><br />

Gewerbesteuerumlage, so hat Bobenheim-Roxheim einen Einwohnerwert von<br />

mit zunehmen<strong>der</strong> Organisationsgröße<br />

wächst<br />

<strong>der</strong> Aufwand für Management<br />

u. Organisation<br />

= Transaktionskosten<br />

Querschnittsaufgaben =<br />

Fixkosten<br />

von 80,06 Kräften<br />

entfallen 12,50 Kräfte<br />

auf Querschnittsaufgaben<br />

(ohne Betriebshof,<br />

Liegenschafts- und Gebäudemanagement)<br />

Vergleichszahlen fehlen<br />

Finanzausstattung<br />

Steuereinnahmen<br />

Seite 96 von 136<br />

Steuerkraft<br />

Realsteuer-<br />

aufbringungskraft<br />

Steuereinnahmekraft<br />

Realsteueraufbringungskraft<br />

Bobenheim-Roxh.<br />

283,19 €/E<br />

Durchschnitt<br />

Landkreis 295,39 €/E<br />

Nachbar-VG 86,56 €/E<br />

vergleichbare<br />

verbandsfr.Gemeinden<br />

312,98 €/E<br />

Steuereinnahmen<br />

Bobenheim-Roxheim<br />

635,02 €/E<br />

Durchschnitt


635,02 €/E, gegenüber eine Landesdurchschnitt von 693,45 €/E. In <strong>der</strong> Stadt<br />

Frankenthal liegt dieser Einwohnerwert bei 663,08 €/E, im Landkreis bei 657,06<br />

€/E und in <strong>der</strong> Verbandsgemeinde Heßheim bei 471,74 €/E; bei vergleichbaren<br />

verbandsfreien Gemeinden (5.000 – 10.000 E) 638,72 €/E.<br />

Die Steuereinnahmekraft <strong>der</strong> Gemeinde Bobenheim-Roxheim liegt fast bei den<br />

landesdurchschnittlichen Werten, den durchschnittlichen Einwohnerwerten des<br />

Rhein-<strong>Pfalz</strong>-Kreises und den <strong>der</strong> vergleichbaren verbandsfreien Gemeinden und<br />

spricht für eine dauerhaft positive Finanzausstattung <strong>der</strong> Kommune.<br />

Insbeson<strong>der</strong>e bei <strong>der</strong> Steuereinnahmekraft unter Berücksichtigung des<br />

Finanzausgleiches (Schlüsselzuweisungen) hat die Gemeinde einen<br />

Einwohnerwert von 720,95 €/E und liegt auch hier fast im Durchschnitt<br />

vergleichbarer Werte und wesentlich über <strong>der</strong> benachbarten Verbandsgemeinde<br />

Heßheim (503,99 €/E).<br />

Ein weiterer wichtiger Indikator für eine dauerhaft leistungsfähige Verwaltung ist<br />

die Verschuldung, denn die Höhe <strong>der</strong> kommunalen Verschuldung hat erhebliche<br />

Auswirkungen auf den Erhalt und die Weiterentwicklung einer guten Ausstattung<br />

mit kommunaler Infrastruktur und Leistungsangeboten an die Bürger.<br />

In den kommunalen Schulden spiegeln sich die vorangegangenen<br />

Investitionsentscheidungen (Investitionskredite) und die Haushaltsdefizite<br />

(Liquiditätskredite) wi<strong>der</strong>. Während den Investitionskrediten entsprechende<br />

Sachwerte gegenüberstehen, geht <strong>der</strong> größere Verschuldungsdruck von den<br />

Liquiditätskrediten (Kassenkrediten) aus. Die Kassenkredite haben ähnlich einem<br />

privaten Dispokredit, die Funktion, die laufende Zahlungsfähigkeit sicherzustellen.<br />

Die Liquiditätssicherung sollte nur kurzfristig und damit auch diese Kredite nur<br />

kurzfristig sein. Bei dauerhaft defizitärer Haushaltslage, sind diese<br />

Liquiditätskredite auch dauerhaft und „häufen“ sich jedes Jahr durch anhaltende<br />

Haushaltsdefizite an.<br />

Bemerkenswert ist im Län<strong>der</strong>vergleich, dass die Pro-Kopf-Verschuldung <strong>der</strong><br />

rheinland-pfälzischen Kommunen um 52% über dem Durchschnitt <strong>der</strong> westlichen<br />

Flächenstaaten lag.<br />

Die für die Beurteilung <strong>der</strong> dauernden kommunalen Leistungsfähigkeit wichtigen<br />

Liquiditätskredite liegen in <strong>der</strong> Gemeinde Bobenheim-Roxheim bei 0 €/E, während<br />

<strong>der</strong> Landesdurchschnitt bei 1.153 €/E liegt. Bei <strong>der</strong> Stadt Frankenthal liegt dieser<br />

Einwohnerwert bei 2.208 €/E und im Landkreis bei 30 €/E.<br />

Den Investitionskrediten (Verbindlichkeiten) von 2.698 T€ (nach <strong>der</strong><br />

Schuldenstatistik) steht ein Anlagevermögen (Buchrestwerte) in Höhe von 58.641<br />

T€ gegenüber, das heißt, das Anlagevermögen ist nur zu 4,6% fremdfinanziert,<br />

was eine mehr als positive Relation darstellt.<br />

Auch diese Zahlen unterstreichen die Aussage an an<strong>der</strong>er Stelle, dass die<br />

Gemeinde Bobenheim-Roxheim über eine starke Finanzausstattung verfügt, dass<br />

Landkreis 657,06 €/E<br />

Nachbar-VG 471,74 €/E<br />

vergleichbare<br />

verbandsfr.Gemeinden<br />

638,72 €/E<br />

Steuereinnahmekraft<br />

liegt fast bei Landesdurchschnitt<br />

u.<br />

Kreisdurchschnitt<br />

spricht für<br />

dauerhafte positive Finanzausstattung<br />

Seite 97 von 136<br />

Verschuldung<br />

Investitions- und<br />

Liquiditätskredite<br />

(Kassen-kredite)<br />

vor allem die Liquiditätskredite<br />

beeinträchtigen<br />

die dauernde finanzielle<br />

Leistungsfähigkeit<br />

Liquiditätskredite<br />

pro Einwohner<br />

Landesdurchschnitt<br />

1.153 €/E<br />

Bobenheim-Roxheim<br />

0 €/E<br />

2.698 T€ Investitionskredite<br />

stehen Anlagevermögen<br />

von 58.641 T€<br />

gegenüber = 4,6%<br />

fremdfinanziert<br />

Bobenheim-Roxheim<br />

starke Finanzausstattung<br />

perspektivisch positive


die kaufmännischen Jahresergebnisse perspektivisch ausgeglichen und positiv<br />

sind und die freie Finanzspitze auch zukünftig im „Plus-Bereich“ liegt.<br />

Auch die ausgewählten Bilanzkennzahlen unterstreichen die Aussagen:<br />

01.01.2009 31.12.2009<br />

Anlagenintensität (in %) 90,88 92,11<br />

Infrastrukturintensität (in %) 37,99 36,96<br />

Eigenkapitalquote (in %) 55,25 53,19<br />

Son<strong>der</strong>postenquote 1 (in %) 32,13 31,11<br />

Son<strong>der</strong>postenquote 2 (in %) 34,11 32,49<br />

Rückstellungsquote (in %) 7,91 8,59<br />

Fremdkapitalquote (in %) 4,71 7,11<br />

Investitionskreditquote (in %) 1,38 4,67<br />

Liquiditätskreditquote (in %) 0,00 0,00<br />

Liquidität 2. Grades (in %) 265,31 283,93<br />

Dynamischer Verschuldungsgrad /<br />

Entschuldungsfähigkeit (in Jahre) -0,16<br />

Die hohe Anlagenintensität besagt, dass in <strong>der</strong> Schlussbilanz 2009 92,11% des<br />

Gesamtvermögens dem Anlagevermögen zuzuordnen sind und dass 36,96% des<br />

Gesamtvermögens in die Infrastruktur investiert sind. Das Eigenkapital weist mit<br />

53,19% einen hohen Anteil an <strong>der</strong> Finanzierung des Gesamtvermögens aus,<br />

während die Investitionskreditquote, wie bereits zuvor erwähnt, mit 4,67% einen<br />

geringen Anteil darstellt und die Liquiditätskreditquote 0% beträgt.<br />

Der Personalbedarf <strong>der</strong> Gemeinde Bobenheim-Roxheim (ohne Auszubildende,<br />

Reinigungskräfte, Hausmeister, Beschäftigte des Jugendzentrums) beträgt ohne<br />

berechtigten Mehr- und Min<strong>der</strong>bedarf 24,78 Kräfte.<br />

Für Mehr- o<strong>der</strong> Min<strong>der</strong>bedarf sind + 6,23 Kräfte anzunehmen,<br />

so dass sich ein Gesamtpersonalbedarf von 31,01 Kräften ergibt.<br />

Die tatsächliche Besetzung zum 31.12.2011 weist 30,57 Kräfte aus.<br />

Damit ergibt sich eine leichte Unterbesetzung von 0,44 Kräften.<br />

Der Personalbedarf entspricht damit annäherungsweise <strong>der</strong> tatsächlichen Beset-<br />

zung.<br />

Häufig wird bei kleineren Verwaltungseinheiten „unterstellt“, dass sie nicht in <strong>der</strong><br />

Lage wären, qualifiziertes Personal zu beschäftigen. In <strong>der</strong> Gemeinde Bobenheim-<br />

Roxheim liegt <strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong> Bediensteten mit <strong>der</strong> Qualifikation für den gehobenen<br />

Dienst leicht über den durchschnittlichen Werten des Rechnungshofgutachtens.<br />

Jahresergebnisse,<br />

freie Finanzspitze<br />

Bilanzzahlen 2009 unterstreichen<br />

starke Finanzausstattung<br />

hohe Anlagenintensität<br />

92 %<br />

Eigenkapitalquote<br />

53 %<br />

geringe<br />

Investitionskreditquote<br />

4,67%<br />

optimale<br />

Personalausstattung<br />

ausreichend<br />

qualifiziertes Personal<br />

Seite 98 von 136


4. Die Zusammenfassung - Die Gründe für eine weitere Selbständigkeit <strong>der</strong><br />

Gemeinde Bobenheim-Roxheim<br />

Ziel <strong>der</strong> Kommunal- und Verwaltungsreform (KVR) in <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong> ist<br />

� die Stärkung <strong>der</strong> Leistungsfähigkeit,<br />

� die Stärkung <strong>der</strong> Verwaltungskraft und<br />

� die Stärkung <strong>der</strong> Wettbewerbsfähigkeit <strong>der</strong> Kommunen.<br />

Eine ausreichende Leistungsfähigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Verwaltungskraft haben nach § 2<br />

Abs. 2 KomVwRGrG in <strong>der</strong> Regel verbandsfreie Gemeinden mit mindestens 10.000 Einwohnerinnen<br />

und Einwohnern. Maßgeblich ist <strong>der</strong> Stichtag 30.06.2009.<br />

Zum 30. Juni 2009 übersteigt die Gemeinde Bobenheim-Roxheim diese Mindestgröße mit 10.036<br />

Einwohnerinnen und Einwohnern. Der Gemeinde kann damit nach dem Gesetz schon die ausreichen-<br />

de Leistungsfähigkeit, Verwaltungskraft und Wettbewerbsfähigkeit unterstellt werden.<br />

Trotzdem sollen durch diese gutachterliche Stellungnahme alle möglichen Daten und Fakten zusam-<br />

men getragen werden, die für die weitere Selbständigkeit <strong>der</strong> Gemeinde sprechen.<br />

Aus Gründen <strong>der</strong> Vergleichbarkeit mit an<strong>der</strong>en statistischen Werten wurde in dieser gutachterlichen<br />

Stellungnahme überwiegend <strong>der</strong> Stichtag 31.12.2009 zugrunde gelegt. Die verbandsfreie Gemeinde<br />

Bobenheim-Roxheim hatte zum 31.12.2009 einen Einwohnerstand von 9.941 Einwohnerinnen und<br />

Einwohnern. Nachrichtlich ist <strong>der</strong> Einwohnerstand aus dem Einwohnermeldeverfahren zum Stichtag<br />

31.12.2009 anzuführen, <strong>der</strong> einen abweichenden Einwohnerstand von 10.009 ausweist. Demnach<br />

würde die Gemeinde Bobenheim-Roxheim auch mit <strong>der</strong> tatsächlich registrierten Einwohnerzahl den<br />

gesetzlich geregelten Einwohnergrenzwert übersteigen.<br />

Entgegen dem Landestrend und <strong>der</strong> statistischen Vorausberechnung kann die verbandsfreie Gemein-<br />

de Bobenheim-Roxheim einen gleich bleibenden Bevölkerungsstand erwarten 39 . Ausgehend vom<br />

Basisjahr 2006 (9.999 Einwohner) wird im Jahr 2020 eine Einwohnerzahl von 9.593 prognostiziert.<br />

Durch die hierin nicht enthaltene Wohnbauentwicklung (<strong>der</strong>zeit werden 120 Wohnungen geschätzt)<br />

kann eine dauerhafte Einwohnerzahl von annähernd 10.000 angenommen werden. Für die Gemeinde<br />

Bobenheim-Roxheim kann deshalb in <strong>der</strong> demografischen Entwicklung von positiven Tendenzen aus-<br />

gegangen werden.<br />

In einem Abwägungsprozess sollen aber neben einer starren Einwohnerzahl zusätzliche Gründe von<br />

Belang sein, wie sie in § 2 Abs. 3 KomVwRGrG bestimmt werden:<br />

Aus beson<strong>der</strong>en Gründen sind Unterschreitungen <strong>der</strong> Mindestgrößen unbeachtlich, wenn die Verwal-<br />

tung langfristig gewährleisten kann, dass sie ihre eigenen und übertragenen Aufgaben<br />

� in fachlich hoher Qualität,<br />

� wirtschaftlich sowie<br />

� bürger-, sach- und ortsnah wahrnehmen kann.<br />

Insbeson<strong>der</strong>e die Wirtschafts- und Finanzkraft ist ein solcher beson<strong>der</strong>er Grund, <strong>der</strong> in <strong>der</strong> Abwägung<br />

berücksichtigt werden muss. Neben diesen vorrangigen Zielen <strong>der</strong> KVR soll auch<br />

� eine hohe Bürgernähe<br />

39 Internetseite: http://www.infothek.statistik.rlp.de/lis/MeineRegion/index.asp<br />

Seite 99 von 136


<strong>der</strong> Verwaltung sichergestellt werden, wobei Bürgernähe nicht nur die gute Erreichbarkeit, son<strong>der</strong>n<br />

auch ein präferenzgerechtes Leistungsangebot bedeutet.<br />

Die vom Gesetzgeber unterstellte Zielgröße für verbandsfreie Gemeinden von 10.000 Einwohnern<br />

geht davon aus, dass größere Gemeinden signifikant niedrigere Personalausgaben sowie Verwal-<br />

tungs- und Betriebsausgaben haben und ab dieser Einwohnerzahl eine ökonomische und sachge-<br />

rechte Aufgabenerledigung wahrnehmen können.<br />

Dieser aus <strong>der</strong> Betriebswirtschaftslehre übernommene Gedanke <strong>der</strong> sogenannten Skaleneffekte<br />

(economies of scale) unterstellt einen Einfluss <strong>der</strong> Größe eines Unternehmens auf <strong>der</strong>en Leistungsfä-<br />

higkeit, wenn die Produktion hohe Fixkosten verlangt und durch eine größere Produktionsmenge die<br />

Durchschnittskosten gesenkt werden können. Große Organisationen können dann dieselben Produkte<br />

kostengünstiger herstellen als kleine Organisationen.<br />

Zum an<strong>der</strong>en ist jedoch zu bedenken, dass mit zunehmen<strong>der</strong> Organisationsgröße <strong>der</strong> Aufwand für<br />

das Management und die Kontrolle <strong>der</strong> Organisation steigt. Diese steigenden Kosten werden auch als<br />

Transaktionskosten bezeichnet. Skaleneffekte treten also nur ein, wenn die eingesparten „Fixkosten“<br />

<strong>der</strong> Produktion größer sind als die beschriebenen Transaktionskosten.<br />

In <strong>der</strong> vorliegenden gutachterlichen Stellungnahme wurde nachgewiesen, dass bei <strong>der</strong> Wahrnehmung<br />

<strong>der</strong> sogenannten kommunalen Kernaufgaben (Pflichtaufgaben) mit zunehmen<strong>der</strong> Einwohnerzahl die<br />

Kosten fast proportional steigen, also die Pro-Kopf-Kosten gleichbleiben, denn bei höheren Einwoh-<br />

nerzahlen erhöhen sich die Kosten für öffentliche Sicherheit und Ordnung, Bildung, Soziales etc. fast<br />

proportional.<br />

Lediglich bei den Kosten für die sogenannten Querschnittsaufgaben (zentrale Dienste) kann von so-<br />

genannten Fixkosten <strong>der</strong> Verwaltung gesprochen werden, bei denen entsprechende Skaleneffekte<br />

eintreten können. Die durchgeführten Untersuchungen hinsichtlich <strong>der</strong> Personalausstattung, den Per-<br />

sonal- und Sachkosten untermauern dabei eine kostengünstige Aufgabenwahrnehmung, die durch<br />

mögliche Skaleneffekte nicht verbessert werden können.<br />

Den wichtigsten Anstoß für eine Kommunal- und Verwaltungsreform gibt jedoch die Gemeindefinanz-<br />

krise, wie sie seit Jahren vom Rechnungshof <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong> in seinen Kommunalberichten 40 aufge-<br />

zeigt wird:<br />

Im bundesweiten Vergleich weisen die Kommunen in <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong> die höchsten Haushaltsdefizite<br />

auf. Die hohen Finanzierungsdefizite im kommunalen Bereich entfallen<br />

zu 43 % (297 Mio. €) auf die kreisfreien Städte<br />

zu 31 % (216 Mio. €) auf die Landkreise und „lediglich“<br />

zu 26 % (183 Mio. €) auf die kreisangehörigen Gemeinden und Verbandsgemeinden.<br />

Aus diesem Grund kommt <strong>der</strong> Rechnungshof unter Punkt 5.6. (Seite 42) des Kommunalberichtes<br />

2011 zu dem Ergebnis, dass durch die gesetzlichen Vorgaben <strong>der</strong> Kommunal- und Gebietsreform<br />

langfristig nur geringe Effekte auf die Haushaltslage <strong>der</strong> Kommunen entstehen:<br />

40 Internetseite: http://www.rechnungshof-rlp.de/kommunalberichte/<br />

Seite 100 von 136


„Positive Auswirkungen auf die kommunale Leistungsfähigkeit sowie auf die Haushaltslage sind mit<br />

den Gebietsän<strong>der</strong>ungen allenfalls auf lange Sicht und in bescheidenem Umfang verbunden.“<br />

Diesen Feststellungen des Rechnungshofes ist nichts hinzuzufügen.<br />

In <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en geographischen Lage <strong>der</strong> Gemeinde Bobenheim-Roxheim spielt auch die Stadt-<br />

Umland-Situation (<strong>der</strong> kreisfreien Stadt Frankenthal) eine wichtige Rolle, die nicht mit den grundsätz-<br />

lich anzutreffenden kommunalen Gebietsstrukturen im Lande vergleichbar ist. Die in <strong>der</strong> Regel länd-<br />

lich geprägten Verbandsgemeinden und verbandsfreien Gemeinden im Lande weisen eine ganz ande-<br />

re Ausgangslage auf.<br />

Ein weiterer Unterschied zeigt sich im Verhältnis Verbandsgemeinden zu verbandsfreien Gemeinden:<br />

im Landkreis Rhein-<strong>Pfalz</strong>-Kreis gibt es insgesamt 9 verbandsfreie Gemeinden und nur 5 Verbands-<br />

gemeinden. In keinem an<strong>der</strong>en Landkreis in <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong> findet man einen solchen Überhang an<br />

verbandsfreien Gemeinden.<br />

Die vorliegende gutachterliche Stellungnahme dokumentiert, dass im konkreten Fall <strong>der</strong> ver-<br />

bandsfreien Gemeinde Bobenheim-Roxheim ebenso beson<strong>der</strong>e Gründe für die weitere Selb-<br />

ständigkeit vorliegen würden.<br />

Dies wird zusammengefasst mit folgenden Punkten begründet:<br />

4.1 Die fachlich hohe Qualität<br />

Die fachlich hohe Qualität bedeutet, dass ein effektiver Personaleinsatz dafür sorgt, dass die Verwal-<br />

tung eine durchgängig hohe Qualität <strong>der</strong> Entscheidungen, rechtzeitige und vollständige Gewährung<br />

<strong>der</strong> gesetzlichen Leistungen und rechtmäßige Prüfung <strong>der</strong> Ermessensfragen sicherstellt. Diese Leis-<br />

tungsfähigkeit <strong>der</strong> Verwaltung drückt sich zunächst in <strong>der</strong> Verwaltungskraft aus, d.h. in <strong>der</strong> Tatsache,<br />

dass ein Verwaltungsapparat existiert, <strong>der</strong> eine rechtsstaatliche, zweckmäßige und hinreichend spezi-<br />

alisierte Verwaltung mittels einer genügenden Zahl von Sachbearbeitern sichert, die ohne Drittbera-<br />

tung (insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Aufsichtsbehörde) sachgerecht entscheidet. Vornehmlich aus dem Sozial-<br />

staatsprinzip wird die Stärkung <strong>der</strong> Verwaltungskraft einer Gemeinde gefor<strong>der</strong>t.<br />

4.1.1 Personalbedarf / Personalbesetzung <strong>der</strong> Gemeindeverwaltung<br />

Nach dem Rechnungshofgutachten wurde <strong>der</strong> Personalbedarf <strong>der</strong> Verwaltung im engeren Sinne un-<br />

tersucht und festgestellt, dass sich unter Berücksichtigung von Mehr- und Min<strong>der</strong>bedarf<br />

ein Personalbedarf von 31,01 Kräften ergibt.<br />

Tatsächlich sind 30,57 Kräfte im Einsatz,<br />

so dass von einem wirtschaftlichen Personaleinsatz (Minimalprinzip) gesprochen werden kann, <strong>der</strong> mit<br />

0,44 Kräften leicht unter dem Landesdurchschnitt liegt.<br />

Seite 101 von 136


Die in <strong>der</strong> Tabelle dargestellten Richtwerte zum Personalbedarf des Rechnungshofes werden von den<br />

Verbandsgemeinden und verbandsfreien Gemeinden und in <strong>der</strong> überörtlichen Überprüfung angewen-<br />

det:<br />

Größenklasse<br />

1<br />

(bis 10.000 Einw.)<br />

2<br />

(10.000 bis 15.000 Einw.)<br />

3<br />

(15.000 bis 20.0000 Einw.)<br />

4<br />

(20.000 Einw. Und mehr)<br />

Richtwerte je 1.000 Einwohner<br />

Insgesamt Minimalwert Maximalwert<br />

2,50 2,27 2,80<br />

2,35 2,07 2,73<br />

2,45 1.94 2,9<br />

2,35 1,85 2,66<br />

Aus <strong>der</strong> Spalte „insgesamt“ wird auch ersichtlich, dass man nicht allgemein sagen kann, dass mit zu-<br />

nehmen<strong>der</strong> Einwohnerzahl auch <strong>der</strong> Personalbedarf geringer wird. Damit wäre ausgehend von den<br />

Personalbedarfsrichtwerten die Annahme <strong>der</strong> Proportionalität entkräftet.<br />

In <strong>der</strong> Landesdrucksache 41 des Ersten Landesgesetzes <strong>zur</strong> Kommunal- und Verwaltungsreform wird<br />

zu den finanziellen Erwartungen durch Zusammenschlüsse folgendes ausgeführt:<br />

„Zusammenschlüsse von verbandsfreien Gemeinden und Verbandsgemeinden einschließlich <strong>der</strong> Zu-<br />

sammenführung ihrer Verwaltungen werden mittel- und längerfristig Kosteneinsparungen erbringen.<br />

Dabei sind durchschnittlich Einsparungen von 15 bis 20 v. H. zu erwarten. Im Einzelfall können größe-<br />

re Einsparungen erreicht werden.“<br />

Aus diesen Beschreibungen ist zu entnehmen, dass seitens <strong>der</strong> Landesregierung bei Zusammen-<br />

schlüssen von Kommunen im Durchschnitt mit einer Kosteneinsparung von 15 bis 20 % ab dem fünf-<br />

ten Jahr <strong>der</strong> Fusion gerechnet wird.<br />

Sieht man sich die Aufwandsposten <strong>der</strong> Ergebnisrechnungen an, aus denen die Kosten abgeleitet<br />

werden, dann ist erkennbar, dass i.d.R. die Personalaufwendungen und die Zuwendungen die größten<br />

Posten innerhalb <strong>der</strong> Aufwendungen darstellen. Da <strong>der</strong> Personalbedarf gemäß dem Rechnungs-<br />

hofgutachten auf Grundlage <strong>der</strong> Einwohnerwerte basiert und es nur wenige Aufgaben gibt, die sich an<br />

<strong>der</strong> Anzahl <strong>der</strong> Ortsgemeinden orientieren (Vorzimmer, Büroleitung, Statistik / Wahlen / Information,<br />

Hochbau, Haushalt, Kasse), ist langfristig im Bereich <strong>der</strong> Kernverwaltung nicht von Einsparungen<br />

auszugehen. Die Einsparpotentiale, die unter Umständen aus den Skaleneffekten vorhanden sein<br />

können, sollen bei <strong>der</strong> Analyse des Produkthaushaltes erläutert werden.<br />

4.1.2 Qualifikation / Ausbildung / Fortbildung<br />

Von den in <strong>der</strong> Kernverwaltung eingesetzten 30,57 Kräften haben 9,50 Kräfte die Qualifikation und<br />

Ausbildung für den gehobenen nichttechnischen Dienst, das sind rund 31 %, also fast ein Drittel des<br />

41 Quelle: Landesdrucksache Erstes Landesgesetz <strong>zur</strong> Kommunal- und Verwaltungsreform, 15/4488 vom 20.04.2010, Seite 3<br />

Punkt D<br />

Seite 102 von 136


Verwaltungspersonals, das über einen Fachhochschulabschluss bzw. einen vergleichbaren Abschluss<br />

für die tariflich Beschäftigten verfügt. Somit erfüllt <strong>der</strong> Qualifikationsstand den Landesdurchschnitt und<br />

kann diesen sogar noch übertreffen.<br />

Aber auch <strong>der</strong> größte Teil des übrigen Personals verfügt über die entsprechende Ausbildung für<br />

Kommunalverwaltungen, sowohl an <strong>der</strong> Verwaltungsfachhochschule, <strong>der</strong> ZVS in Mayen, als auch an<br />

den kommunalen Studieninstituten für Tarifbeschäftigte.<br />

Das insgesamt vorhandene Personal wird ständig durch Fortbildung an <strong>der</strong> Kommunalakademie und<br />

vergleichbar geeigneten Instituten fort- und weitergebildet.<br />

Diese Aus- und Fortbildung ist Voraussetzung für die breite Aufgabenwahrnehmung in qualitativ hoher<br />

Form.<br />

4.1.3 Personalbedarf / Personalbesetzung <strong>der</strong> Gemeindewerke<br />

Der Personalbedarf <strong>der</strong> Abwasserversorgung ist in dieser gutachterlichen Betrachtung nicht unter-<br />

sucht worden. Der Eigenbetrieb <strong>der</strong> Abwasserbeseitigung unterliegt <strong>der</strong> Betriebsführung <strong>der</strong> Stadt-<br />

werke Frankenthal. Die Wasserversorgung ist kein Betriebszweig <strong>der</strong> Gemeindewerke. Die Aufgabe<br />

<strong>der</strong> Wasserversorgung ist vor Jahrzehnten an die Stadtwerke Frankenthal übergegangen. Die Strom-<br />

und Gasversorgung wird über die Gemeindewerke Bobenheim-Roxheim GmbH mit Sitz in Frankenthal<br />

sichergestellt.<br />

4.1.4 Verwaltungsorganisation<br />

Durch eine kontinuierliche Prozessoptimierung sollen die Verwaltungen den gesellschaftlichen, insbe-<br />

son<strong>der</strong>e den demografischen und technischen Verän<strong>der</strong>ungen angepasst werden. Hierbei sollen die<br />

Aufgaben <strong>zur</strong> Anpassung <strong>der</strong> Verfahrensabläufe und auch hinsichtlich <strong>der</strong> Verbesserung <strong>der</strong> Bürger-<br />

orientierung unter Berücksichtigung <strong>der</strong> rechtlichen Rahmenbedingungen effizient geordnet werden.<br />

Der Gemeinde- und Städtebund <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong> hat diesen Grundgedanken aufgefasst und zu einem<br />

Projekt mit <strong>der</strong> Bezeichnung „Gemeinde 21“ ausgearbeitet. Ziel von diesem Projekt ist die Beschrei-<br />

bung des Leitbildes einer Kommunalverwaltung <strong>der</strong> Zukunft. Die „Gemeinde 21“ hat im Jahr 2011 eine<br />

Fortschreibung erfahren, an <strong>der</strong> Grundeinteilung in Fachbereiche hat sich jedoch nichts Wesentliches<br />

geän<strong>der</strong>t.<br />

Die Verwaltungsglie<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Gemeinde Bobenheim-Roxheim orientiert sich an diesem Grundmodell<br />

aus dem Projekt „Gemeinde 21“. Dabei wurde die Spezialisierung und Leistungsfähigkeit <strong>der</strong> in <strong>der</strong><br />

Verwaltung tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter berücksichtigt.<br />

4.1.5 Qualitativ hochwertiges Leistungsangebot an die Bürger/Kunden<br />

Insbeson<strong>der</strong>e bei <strong>der</strong> Analyse des Produkthaushaltes, <strong>der</strong> die eigenen und übertragenen Aufgaben<br />

<strong>der</strong> Gemeinde Bobenheim-Roxheim beschreibt, wurde durch die Zuordnung <strong>der</strong> Produkte zu ver-<br />

schiedenen Handlungsfel<strong>der</strong>n nachgewiesen, dass die Gemeinde einen erheblichen Aufgabenumfang<br />

Seite 103 von 136


ei den Pflichtaufgaben zu bewältigen hat und einen im Vergleich zu an<strong>der</strong>en Kommunen hohen An-<br />

teil an freiwilligen Aufgaben selbständig wahrnimmt.<br />

Die eigene Verwaltungskraft wird dadurch hervorgehoben, in welchem Umfang solche Themen wie<br />

Sport, Kultur, Generationen (u.a. Kin<strong>der</strong>tagesstätte, Jugendzentrum, Seniorenangebote), Gemeinde-<br />

bücherei, örtliche Volkshochschule und Wirtschaftsför<strong>der</strong>ung als Leistungsangebote und freiwillige<br />

Aufgaben angesehen und erfolgreich bearbeitet werden.<br />

Die Gemeindebücherei leistet mit einem breiten, kundenorientierten Medien- und Veranstaltungsan-<br />

gebot und als Ort <strong>der</strong> Kommunikation einen wesentlichen Beitrag <strong>zur</strong> kulturellen Grundversorgung <strong>der</strong><br />

Gemeinde Bobenheim-Roxheim. Am Beispiel <strong>der</strong> Gemeindebücherei kann durch die Teilnahme an<br />

einem Preiswettbewerb, dem Hessischen Leseför<strong>der</strong>preis, die Wettbewerbsfähigkeit auch einer klei-<br />

ner Kommunen hervorragend aufgezeigt werden.<br />

Vor allem <strong>der</strong> Umfang <strong>der</strong> freiwilligen Aufgabenwahrnehmungen in <strong>der</strong> Gemeinde Bobenheim-<br />

Roxheim zeigen den bereits gelebten städtischen Charakter <strong>der</strong> Kommune und die hohe Qualität, die<br />

sich sehr stark von den „Standard – Dienstleistungen“ vergleichbarer Gemeinden abhebt.<br />

Im Gegensatz zu an<strong>der</strong>en Regionen im Land <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong> orientiert sich die Aufgabenwahrneh-<br />

mung dabei zusätzlich an den Leitbil<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Metropol-Region Rhein-Neckar und somit über die Lan-<br />

desgrenzen hinweg.<br />

4.1.6 Fazit<br />

Vor allem <strong>der</strong> ausgewiesene wirtschaftliche (effektive) Personaleinsatz (Minimalprinzip) in <strong>der</strong><br />

Gemeindeverwaltung Bobenheim-Roxheim und die hohe fachliche Qualifikation des Personals<br />

sind die Gewähr für eine dauerhafte qualitativ hochwertige Leistungsfähigkeit <strong>der</strong> Verwaltung.<br />

Die hohe Verwaltungskraft wird durch das ausführlich dargestellte hochwertige Leistungsan-<br />

gebot <strong>der</strong> Gemeinde Bobenheim-Roxheim untermauert. Das überdurchschnittliche Angebot an<br />

Dienstleistungen hebt sich stark von denen vergleichbarer Kommunen ab. Die Verwaltung hat<br />

ihre Organisationsstrukturen am Kunden ausgerichtet. Das zeigt sich beson<strong>der</strong>s in <strong>der</strong> Kräfte-<br />

zahl im kundenorientierten Fachbereich Bürgerdienste.<br />

4.2. Die Wirtschaftlichkeit<br />

Die kommunale Wirtschaftlichkeit (Kosteneffizienz, d.h. nach dem ökonomischen Prinzip, mit gegebe-<br />

nem Mitteleinsatz einen maximalen Erfolgsgrad zu erreichen bzw. einen angestrebten Erfolgsgrad mit<br />

minimalem Mitteleinsatz zu realisieren) ist allgemein anerkannt das entscheidende Kriterium <strong>zur</strong> Beur-<br />

teilung <strong>der</strong> dauerhaften (finanziellen) Handlungs- und Leistungsfähigkeit einer Kommune.<br />

Ein wesentlicher Gesichtspunkt <strong>der</strong> Leistungsfähigkeit ist aber auch die finanzielle Leistungsfähigkeit<br />

<strong>der</strong> Kommunen, wonach die Gemeinden dauerhaft finanziell in <strong>der</strong> Lage sein sollen, die an sie gestell-<br />

ten Aufgaben eigenständig und selbstverantwortlich zu erfüllen, insbeson<strong>der</strong>e freiwillige Aufgaben zu<br />

übernehmen. Bei <strong>der</strong> finanziellen Leistungsfähigkeit spielt die fiskalische Situation (Beurteilung <strong>der</strong><br />

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dauernden Leistungsfähigkeit), die eigene Finanzkraft (Steuereinnahmen) und die bisher „aufgelaufe-<br />

nen“ Liquiditätskredite (Kassenkredite) eine wesentliche Rolle.<br />

Bei <strong>der</strong> finanziellen und wirtschaftlichen Situation <strong>der</strong> Gemeinde Bobenheim-Roxheim ist zunächst<br />

von <strong>der</strong> geografischen Lage im Rhein-<strong>Pfalz</strong>-Kreis auszugehen. Es wurde festgestellt, dass die Stärken<br />

dieser Region insbeson<strong>der</strong>e in einer hohen Kaufkraft je Einwohner, einer hohen Steuerkraft und einer<br />

hohen Produktivität <strong>der</strong> Erwerbstätigen liegen. Die Lebensqualität dieser Region ist sogar im Bundes-<br />

vergleich überdurchschnittlich hoch zu werten.<br />

Diese volkswirtschaftlich starke Ausgangslage hat auch entsprechend positive Auswirkungen auf die<br />

Finanzlage <strong>der</strong> Gemeinde Bobenheim-Roxheim.<br />

4.2.1. Entwicklung <strong>der</strong> Jahresergebnisse<br />

Bei <strong>der</strong> Analyse <strong>der</strong> Haushaltslage nach dem neuen kommunalen Haushaltsrecht (Doppik) wurden in<br />

den Ergebnishaushalten und in den bereits vorliegenden Ergebnisrechnungen folgende Zahlen fest-<br />

gestellt:<br />

Jahr Ergebnisplanung<br />

Tatsächliches<br />

Jahresergebnis<br />

2009 -979.174 € -1.016.267,61 €<br />

2010 -237.882 € +130.982,74 €<br />

2011 +363.178 €<br />

2012 -681.471 €<br />

Die Jahresergebnisse haben sich vor allem ab dem Haushaltsjahr 2010 positiv entwickelt und verdeut-<br />

licht die Leistungsmöglichkeiten und die Verwaltungskraft <strong>der</strong> Gemeinde.<br />

Die großen Unterschiede resultieren aus den schwankenden Steuereinnahmen, aber auch aus den<br />

sehr unterschiedlichen Grundstücksveräußerungserlösen. Vor allem die Grundstücksveräußerungser-<br />

löse haben einen wichtigen Anteil an den laufenden Erträgen in allen Haushaltsjahren.<br />

Um die Fehlbeträge zu reduzieren wurden im Jahr 2010 die Hebesätze <strong>der</strong> Grundsteuer A und B so-<br />

wie <strong>der</strong> Gewerbesteuer erhöht.<br />

4.2.2. Dauernde Leistungsfähigkeit (freie Finanzspitze)<br />

Neben diesen wichtigen Zahlen <strong>der</strong> Ergebnisrechnung ergeben sich aus dem Finanzhaushalt die<br />

Zahlen für die Beurteilung <strong>der</strong> dauernden Leistungsfähigkeit („freie Finanzspitze“).<br />

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Freie<br />

Finanzspitze<br />

Betrag<br />

2009 - 973.000 € (Rechnungsergebnis)<br />

2010 + 1.888.000 € (Rechnungsergebnis)<br />

2011 + 1.043.000 €<br />

2012 - 510.000 €<br />

Die Ergebnisse und die Entwicklung <strong>der</strong> Ergebnishaushalte sowie die Beurteilung <strong>der</strong> dauernden<br />

finanziellen Leistungsfähigkeit zeigen positive Tendenzen.<br />

4.2.3. Analyse des Produkthaushaltes (Handlungsfel<strong>der</strong>: Kernaufgaben, Querschnittsaufgaben)<br />

In einer umfangreichen Haushaltsanalyse wurde <strong>der</strong> sogenannte Produkthaushalt untersucht, da die<br />

eigenen und übertragenen Aufgaben einer Gemeinde sich anhand dieses Produktplanes gut be-<br />

schreiben lassen. In einer Übersicht wurden die einzelnen Produkte und das eingesetzte Personal<br />

folgenden Handlungsfel<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Gemeinde zugeordnet:<br />

a) Kernaufgaben <strong>der</strong> Gemeinde, hierzu zählen die Pflichtaufgaben, denen sich keine Kommune<br />

auf Grund gesetzlicher Verpflichtungen entziehen kann (öffentliche Sicherheit und Ordnung,<br />

Bildung, Soziale Sicherung, Bauen und Umwelt)<br />

b) Querschnittsaufgaben <strong>der</strong> Gemeinde, sind solche Aufgaben, die abteilungsübergreifend für<br />

das Funktionieren <strong>der</strong> Organisation wichtig sind (Personalwesen, Rechnungswesen,<br />

Beschaffungswesen, EDV-Administration, sog. „zentrale Dienste).<br />

c) Freiwillige Aufgaben <strong>der</strong> Gemeinde können selbständig wahrgenommen werden, sofern<br />

entsprechen<strong>der</strong> örtliche Bedarf und die eigene Verwaltungskraft vorhanden sind. Freiwillige<br />

Aufgaben umfassen die Themen Sport, Kultur, Fremdenverkehr, Wirtschaftsför<strong>der</strong>ung. Vor<br />

allem <strong>der</strong> Umfang <strong>der</strong> freiwilligen Aufgabenwahrnehmungen in <strong>der</strong> Gemeinde Bobenheim-<br />

Roxheim zeigen, wie sehr sich die Dienstleistungen <strong>der</strong> Kommune in <strong>der</strong> Qualität von den<br />

„Standard – Dienstleistungen“ (Pflichtaufgaben) an<strong>der</strong>er Kommunen abhebt.<br />

d) Kommunale Finanzen<br />

Hinsichtlich <strong>der</strong> Personalstärke entfallen nach <strong>der</strong> praktizierten Produktaufteilung von insgesamt 80,06<br />

Kräften (Stellenübersicht 2011)<br />

27,91 Kräfte auf die Kernaufgaben<br />

45,75 Kräfte auf die Querschnittsaufgaben und<br />

6,40 Kräfte auf die freiwilligen Aufgaben.<br />

Hier kommt man zum Ergebnis, dass lediglich bei den Kosten für die sogenannten Querschnittsaufga-<br />

ben (Zentrale Dienste) von sogenannten Fixkosten <strong>der</strong> Verwaltung gesprochen werden kann, bei de-<br />

nen sogenannte Skaleneffekte eintreten können.<br />

Seite 106 von 136


Von den eingesetzten 45,75 Kräften in den Querschnittsaufgaben werden allein 21,12 Kräfte für den<br />

Betriebshof und 12,14 Kräfte für das Liegenschafts- und Gebäudemanagement bereitgestellt. Dem-<br />

gemäß verbleibt nur ein Anteil von rund 12,5 Vollzeitkräften bei den Querschnittsaufgaben <strong>der</strong> Verwal-<br />

tung. Dies stellt nicht nur eine vergleichsweise wirtschaftliche Personalausstattung dar, son<strong>der</strong>n zeigt<br />

auch, dass durch Größenverän<strong>der</strong>ungen (Fusionen) nur unbedeutende Skaleneffekte (Einsparungen)<br />

entstehen können.<br />

4.2.4. Steuerkraft<br />

Ein wichtiger Indikator für eine leistungsfähige öffentliche Verwaltung ist die Finanzausstattung <strong>der</strong><br />

gemeindlichen Ebene. Zur Sicherung einer langfristigen kommunalen Leistungsfähigkeit, sind neben<br />

den aktuellen Ergebnissen (Jahresüberschüsse, Jahresfehlbeträge), <strong>der</strong> Beurteilung <strong>der</strong> dauernden<br />

Leistungsfähigkeit („freie Finanzspitze“) auch die eigenen Steuereinnahmen und die sogenannte<br />

Steuerkraft einer Gemeinde von Bedeutung.<br />

Neben <strong>der</strong> Realsteueraufbringungskraft einer Gemeinde (die nur die Realsteuern – Grundsteuern,<br />

Gewerbesteuer umfasst) spielen auch die Gemeindeanteile an <strong>der</strong> Einkommen- und Umsatzsteuer für<br />

die Steuereinnahmekraft einer Gemeinde eine große Rolle.<br />

Die Realsteueraufbringungskraft <strong>der</strong> Gemeinde Bobenheim-Roxheim beträgt 283,19 €/Einwohner.<br />

Der Landesdurchschnitt beträgt 417,75 €/E, in <strong>der</strong> Stadt Frankenthal 360,38 €/E, im Landkreis 295,39<br />

€/E und in <strong>der</strong> Nachbar-Verbandsgemeindegemeinde Heßheim 86,56 €/E. In vergleichbaren ver-<br />

bandsfreien Gemeinden (5.000 – 10.000 E) sind es 312,98 €/E.<br />

Berücksichtigt man dagegen die Steuereinnahmekraft, also einschließlich <strong>der</strong> Gemeindeanteile an <strong>der</strong><br />

Einkommen- und Umsatzsteuer und abzüglich <strong>der</strong> Gewerbesteuerumlage, so hat Bobenheim-<br />

Roxheim einen Einwohnerwert von 635,02 €, gegenüber einem Landesdurchschnitt von 693,45 €. Die<br />

Steuereinnahmekraft <strong>der</strong> Stadt Frankenthal liegen bei 663,08 €, des Landkreises liegt bei 657,06 €<br />

und in <strong>der</strong> Verbandsgemeinde Heßheim bei nur 471,74 €. In vergleichbaren verbandsfreien Gemein-<br />

den (5.000 – 10.000 E) sind es 638,72 €/E.<br />

Die Steuereinnahmekraft liegt damit leicht unter den landesdurchschnittlichen Werten und spricht für<br />

eine beständige durchschnittliche Finanzausstattung <strong>der</strong> Kommune und ist für eine nach raumordneri-<br />

scher Sicht geltende Siedlungsgemeinde positiv zu werten.<br />

4.2.5. Verschuldung<br />

Ein weiterer wichtiger Indikator für eine dauerhaft leistungsfähige Verwaltung ist die Verschuldung,<br />

denn die Höhe <strong>der</strong> kommunalen Verschuldung hat erhebliche Auswirkungen auf den Erhalt und die<br />

Weiterentwicklung einer guten Ausstattung mit kommunaler Infrastruktur und Leistungsangeboten an<br />

die Bürger.<br />

In den kommunalen Schulden spiegeln sich die vorangegangen Investitionsentscheidungen (Investiti-<br />

onskredite) und die Haushaltsdefizite (Liquiditätskredite) wi<strong>der</strong>. Während den Investitionskrediten ent-<br />

sprechende Sachwerte gegenüberstehen, geht <strong>der</strong> größere Verschuldungsdruck von den Liquiditäts-<br />

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krediten (Kassenkrediten) aus. Die Kassenkredite haben ähnlich einem privaten Dispokredit, die Funk-<br />

tion, die laufende Zahlungsfähigkeit sicherzustellen. Bei dauerhaft defizitärer Haushaltslage, sind die-<br />

se Liquiditätskredite auch dauerhaft und „häufen“ sich jedes Jahr durch anhaltende Haushaltsdefizite<br />

an.<br />

Die für die Beurteilung <strong>der</strong> dauernden kommunalen Leistungsfähigkeit wichtigen Liquiditätskredite<br />

verzeichneten im Jahr 2009 in <strong>der</strong> Gemeinde Bobenheim-Roxheim 0 €/E, während <strong>der</strong> Landesdurch-<br />

schnitt bei 1.153 €/E liegt. Bei <strong>der</strong> Stadt Frankenthal liegt dieser Einwohnerwert bei 2.208 €/E und im<br />

Landkreis bei 49 €/E.<br />

Den Investitionskrediten (Verbindlichkeiten) von 2.698 T€ steht ein Anlagevermögen (Buchrestwerte)<br />

in Höhe von 58.641 T€ gegenüber, das heißt, das Anlagevermögen ist nur zu 5% fremdfinanziert, was<br />

eine mehr als positive Relation darstellt.<br />

Auch diese Zahlen unterstreichen die Aussage an an<strong>der</strong>er Stelle, dass die Gemeinde Bobenheim-<br />

Roxheim über eine gute Finanzausstattung verfügt.<br />

4.2.6. Ausgewählte Bilanzkennzahlen<br />

Auch die ausgewählten Bilanzkennzahlen unterstreichen diese Aussagen:<br />

Anlagenintensität (in %)<br />

Infrastrukturintensität (in %)<br />

Eigenkapitalquote (in %)<br />

Son<strong>der</strong>postenquote 1 (in %)<br />

Son<strong>der</strong>postenquote 2 (in %)<br />

Rückstellungsquote (in %)<br />

Fremdkapitalquote (in %)<br />

Investitionskreditquote (in %)<br />

Liquiditätskreditquote (in %)<br />

Liquidität 2. Grades (in %)<br />

Dynamischer Verschuldungsgrad /<br />

Entschuldungsfähigkeit (in Jahre)<br />

01.01.2009 31.12.2009<br />

90,88 92,11<br />

37,99 36,96<br />

55,25 53,19<br />

32,13 31,11<br />

34,11 32,49<br />

7,91 8,59<br />

4,71 7,11<br />

4,67<br />

0,00 0,00<br />

265,31 283,93<br />

Die hohe Anlagenintensität besagt, dass in <strong>der</strong> Eröffnungsbilanz 92,11% des Gesamtvermögens dem<br />

Anlagevermögen zuzuordnen sind und dass 36,96% des Gesamtvermögens in die Infrastruktur inves-<br />

tiert sind. Das Eigenkapital weist mit 53,19% einen hohen Anteil an <strong>der</strong> Finanzierung des Gesamtver-<br />

mögens aus, während die Investitionskreditquote, wie bereits zuvor erwähnt, mit rd. 5% einen gerin-<br />

gen Anteil darstellt.<br />

1,38<br />

-0,16<br />

Seite 108 von 136


Interessant ist in diesem Zusammenhang auch die Liquiditätskreditquote, die in <strong>der</strong> Gemeinde<br />

Bobenheim-Roxheim ein Wert von 0% ausweist. Die Liquidität 2. Grades von rund 284 % zeigt für das<br />

Jahr 2009, dass die Gemeinde Bobenheim-Roxheim in <strong>der</strong> Lage ist, die Verbindlichkeiten zu erfüllen.<br />

4.2.7. Fazit<br />

Die finanzielle Leistungsfähigkeit kann durch die vorgenannten Fakten festgestellt werden und<br />

zeigt die dauerhafte Handlungs- und Leistungsfähigkeit <strong>der</strong> Gemeinde Bobenheim-Roxheim<br />

auf und bildet damit den Kern <strong>der</strong> Wirtschafts- und Finanzkraft.<br />

Die aufgezeigten Jahresergebnisse und die Beurteilung <strong>der</strong> dauernden Leistungsfähigkeit un-<br />

terstreichen die kommunale Wirtschaftlichkeit.<br />

Alle Daten und Fakten hinsichtlich <strong>der</strong> Jahresergebnisse, freien Finanzspitze, Produktplan,<br />

Steuerkraft, Verschuldung und Bilanzkennzahlen unterstreichen die Wirtschafts- und Finanz-<br />

kraft <strong>der</strong> Gemeinde Bobenheim-Roxheim, die auch durch die geographische Lage in einer wirt-<br />

schaftliche starken Region dauerhaft gesichert sein dürfte.<br />

4.3. Die Bürgernähe<br />

Die Gemeindeverwaltung Bobenheim-Roxheim hat sich durch den Aufbau einer unternehmensähnli-<br />

chen, dezentralen Führungs- und Organisationsstruktur als Dienstleistungsunternehmen positioniert.<br />

Diese Ausrichtung <strong>der</strong> Verwaltung funktioniert im Vergleich zu privaten Dienstleistungsunternehmen<br />

vor allem durch Berücksichtigung <strong>der</strong> zwei wesentlichen Unterschiede, nämlich:<br />

� <strong>der</strong> Gemeinwohlorientierung<br />

� und <strong>der</strong> Behördenfunktion.<br />

Dies bedeutet aber keine Unterschiede auf die Leistungskriterien Effektivität und Effizienz. Im Zuge<br />

<strong>der</strong> permanenten Verwaltungsmo<strong>der</strong>nisierung wurde durch die Kombination von neuem Denken bei<br />

den Führungskräften und durch das Handeln von verantwortlichen und verantwortungsbewussten<br />

Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Kundenorientierung / Bürgerorientierung in den Mittelpunkt des<br />

Verwaltungshandelns gerückt.<br />

4.3.1. Bürgernähe im engeren Sinne<br />

Ein wesentliches Element <strong>der</strong> Bürgerorientierung sind die Bürgerbüros, in denen publikumsintensive<br />

Aufgaben gebündelt werden. Die Verwaltungsstellen <strong>der</strong> Gemeindeverwaltung sind dabei leicht und<br />

auf kurzem Wege erreichbar und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen zu günstigen Sprechzei-<br />

ten umfassend und kompetent <strong>zur</strong> Verfügung. Neben <strong>der</strong> Informationstätigkeit werden einfache<br />

Dienstleistungen sofort erledigt.<br />

Die Einwohnerinnen und Einwohner erfahren bei „ihrer“ Verwaltung die notwendigen qualifizierten<br />

Verwaltungsleistungen. Vor allem aber die kulturräumlichen Verflechtungen innerhalb des Gemeinwe-<br />

sens tragen zu einer starken Identifizierung <strong>der</strong> Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Gemeinde bei. Auch<br />

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<strong>der</strong> starke „direkte Draht“ <strong>zur</strong> Gemeindespitze und das starke ehrenamtliche Engagement tragen zu<br />

dem beispielhaften Verhältnis <strong>der</strong> Bürgerinnen und Bürger mit „ihrer“ Verwaltung bei.<br />

4.3.2. E-Government<br />

Unter E-Government sind Maßnahmen <strong>zur</strong> Mo<strong>der</strong>nisierung <strong>der</strong> Verwaltung, die Chance <strong>zur</strong> Entbüro-<br />

kratisierung durch effiziente und rationale Handlungsstrukturen, die Anpassung kommunaler und<br />

staatlicher Geschäftsprozesse an neue Kommunikationsformen zu verstehen. Mit E-Government soll<br />

das Ziel verfolgt werden, die Qualität <strong>der</strong> Leistungen <strong>der</strong> Kommune im Interesse <strong>der</strong> Bürgerinnen und<br />

Bürger sowie <strong>der</strong> Wirtschaft weiter zu verbessern.<br />

Die umfangreiche EDV-Infrastruktur <strong>der</strong> gesamten Verwaltung, die Fülle an effizienten Softwarepro-<br />

grammen und die entsprechenden elektronischen Kommunikationsmöglichkeiten sind auf dem neues-<br />

ten Stand <strong>der</strong> Technik und werden <strong>der</strong> dauernden technologischen Entwicklung angepasst. Somit wird<br />

zwischen <strong>der</strong> Gemeindeverwaltung Bobenheim-Roxheim und den Bürgerinnen und Bürgern eine zeit-<br />

gemäße elektronische Kommunikation ermöglicht. Durch den permanent fortgeführten Aus- und Um-<br />

bau <strong>der</strong> Informations- und Kommunikationstechniken ist die Durchführung <strong>der</strong> behördlichen Prozesse<br />

dauerhaft über elektronische Medien sichergestellt.<br />

Die Gemeinde Bobenheim-Roxheim beschränkt sich dabei nicht nur auf die Kommunikationswege<br />

innerhalb des Gemeindegebietes, son<strong>der</strong>n ist durch die Metropolregion Rhein-Neckar in die Verwal-<br />

tungsvereinfachungsprozesse dieses Verbundes mit eingebunden, z.B. bei <strong>der</strong> Vergabe öffentlicher<br />

Aufträge o<strong>der</strong> dem regionalen Handwerkerparkausweis.<br />

4.3.3. Mitwirkung <strong>der</strong> Bürgerinnen und Bürger bei Entscheidungsprozessen / Ehrenamt<br />

/ präferenzgerechte Leistungsangebote<br />

Die Einwohnerinnen und Einwohner sind engagiert in ihrem Gemeinwesen tätig und in unterschiedli-<br />

chen politischen Gruppierungen präsent. Diese positiven Kommunikationsverflechtungen tragen auch<br />

dazu bei, dass eine bedarfsgerechte Deckung <strong>der</strong> Leistungsangebote <strong>der</strong> Kommune mit <strong>der</strong> entspre-<br />

chenden Nachfrage <strong>der</strong> Bürgerinnen und Bürger hergestellt werden kann und zu einer entsprechen-<br />

den „Kundenzufriedenheit“ in <strong>der</strong> Gemeinde führt. Die Größe <strong>der</strong> Gemeinde Bobenheim-Roxheim<br />

angrenzend an die Städte Frankenthal, Worms und Mannheim ist das entscheidende Kriterium dafür,<br />

dass ein präferenzgerechtes Leistungsangebot in einem überschaubaren Raum bereitgestellt werden<br />

kann.<br />

Durch die auch qualitativ hochwertigen Leistungsangebote <strong>der</strong> Kommune, insbeson<strong>der</strong>e bei <strong>der</strong> Infra-<br />

struktur, werden auch überdurchschnittliche Engagements hervorgerufen. Es wurde in dieser gut-<br />

achterlichen Stellungnahme beson<strong>der</strong>s herausgearbeitet, dass die Gemeinde Bobenheim-Roxheim<br />

neben den Pflicht- und Querschnittsaufgaben insbeson<strong>der</strong>e viele freiwillige Aufgaben in den Berei-<br />

chen <strong>der</strong> Generationen Jugend, Familien und Senioren wahrnimmt.<br />

Vor allem das ehrenamtliche Engagement <strong>der</strong> Mitbürgerinnen und Mitbürger innerhalb ihrer Gemeinde<br />

würde bei einem Verlust <strong>der</strong> kommunalen Selbständigkeit <strong>der</strong> Gemeinde Bobenheim-Roxheim sehr<br />

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leiden und die Repräsentationsquote <strong>der</strong> Gemeinde in einer „größeren“ Gebietskörperschaft würde<br />

erheblich verringert werden.<br />

4.3.4. Fazit<br />

Durch die Ausrichtung <strong>der</strong> Verwaltung zu einem mo<strong>der</strong>nen Dienstleistungsunternehmen, das<br />

hohe ehrenamtliche Engagement <strong>der</strong> Bürgerinnen und Bürger und die räumliche zentrale Nähe<br />

<strong>der</strong> Verwaltungsstellen, kann in <strong>der</strong> Gemeinde Bobenheim-Roxheim eine adäquate Präferenz-<br />

bedienung und hohe Bürgernähe erreicht werden.<br />

4.4. Die Kooperationen<br />

Ein ausdrückliches Ziel <strong>der</strong> Kommunal- und Verwaltungsreform ist <strong>der</strong> Ausbau <strong>der</strong> interkommunalen<br />

Zusammenarbeit. Die Gesetzesbegründung führt hierzu aus, dass zum Ausbau die Möglichkeiten für<br />

Zweckverbände, Zweckvereinbarungen und rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts vergrößert<br />

werden. Bei den kommunalen Kooperationen handelt es sich um sachgerechte Maßnahmen <strong>zur</strong> Ver-<br />

besserung <strong>der</strong> Qualität und <strong>der</strong> Wirtschaftlichkeit <strong>der</strong> Aufgabenerledigung. Sie bilden sinnvolle und<br />

notwendige Ergänzungen zu sachgerecht zugeordneten Aufgabenzuständigkeiten und optimierten<br />

Gebietsstrukturen.<br />

Die in Ziffer 2.1.14 beschriebenen Kooperationen zeigen, dass die verbandsfreie Gemeinde Boben-<br />

heim-Roxheim schon vor <strong>der</strong> Reform wirtschaftlich begründete Kooperationen eingegangen ist und<br />

diesen Zielen Rechnung trägt. Vor allem durch die Übertragung <strong>der</strong> Betriebsführung im Bereich <strong>der</strong><br />

Gemeindewerke an die Stadtwerke Frankenthal werden infolge dieser Kooperation erhebliche Kosten<br />

eingespart. Aber auch in <strong>der</strong> technischen Abwicklung werden die Kosten verringert, z.B. durch die<br />

Zuführung <strong>der</strong> behandlungsbedürftigen Abwässer <strong>der</strong> Gemeinde Bobenheim-Roxheim sowie <strong>der</strong><br />

Stadt Frankenthal <strong>zur</strong> BASF-Kläranlage.<br />

In diesem Zusammenhang ist ebenso auf die Beteiligung in <strong>der</strong> Wirtschaftsför<strong>der</strong>ungsgesellschaft<br />

Rhein-<strong>Pfalz</strong>-Kreis m.b.H. (WFG) hinzuweisen, mit <strong>der</strong>en Unternehmensziel durch geeignete Maß-<br />

nahmen die Lebensbedingungen geför<strong>der</strong>t und verbessert werden sollen, insbeson<strong>der</strong>e die wirtschaft-<br />

lichen und soziale Struktur im Rhein-<strong>Pfalz</strong>-Kreis.<br />

4.5. Statistische Grundlagen<br />

Die Bestandsanalyse <strong>der</strong> Gemeinde Bobenheim-Roxheim im ersten Teil <strong>der</strong> gutachterlichen Stellung-<br />

nahme basiert unter an<strong>der</strong>em auf den Daten des Statistischen Landesamtes. Da das Erste<br />

Landesgesetz <strong>zur</strong> Kommunal- und Verwaltungsreform im Wesentlichen auf den statistischen Aussa-<br />

gen aufbaut, erfolgt nachfolgend eine Wertung ausgewählter Indikatoren.<br />

Seite 111 von 136


4.5.1. Statistische Einwohnerwerte<br />

§ 2 Abs. 2 Satz 2 regelt, dass die vom Statistischen Landesamt <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong> zum 30. Juni 2009<br />

festgestellte amtliche Zahl <strong>der</strong> mit alleiniger Wohnung o<strong>der</strong>, sofern eine Person mehrere Wohnungen<br />

hat, mit ihrer Hauptwohnung in <strong>der</strong> verbandsfreien Gemeinde o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Verbandsgemeinde gemelde-<br />

ten Personen maßgebend für die in § 2 Abs. 2 Satz 1 festgelegten Einwohnerrichtwerte ist. Zum 30.<br />

Juni 2009 überschreitet die Gemeinde Bobenheim-Roxheim die gesetzliche Mindestgröße mit 10.036<br />

Einwohnerinnen und Einwohnern. Für die gutachterliche Stellungnahme wurde allerdings aus Grün-<br />

den <strong>der</strong> Vergleichbarkeit überwiegend <strong>der</strong> 31.12.2009 zugrunde gelegt, um eine einheitliche Daten-<br />

grundlage zu gewährleisten.<br />

Auf den amtlichen Zahlen <strong>der</strong> mit alleiniger Wohnung o<strong>der</strong>, sofern eine Person mehrere Wohnungen<br />

hat, mit ihrer Hauptwohnung gemeldeten Personen basieren die „Zweite regionalisierte Bevölkerungs-<br />

vorausberechnung“ und die „Zweite kleinräumige Bevölkerungsvorausberechnung“ des Statistischen<br />

Landesamtes <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong> für die verbandsfreien Gemeinden und Verbandsgemeinden. Die Re-<br />

sultate dieser Bevölkerungsvorausberechnungen sind ein wesentlicher Beweggrund für die Kommu-<br />

nal- und Verwaltungsreform mit ihren Ausführungsbestimmungen <strong>zur</strong> Än<strong>der</strong>ung von Gebietsstrukturen<br />

<strong>der</strong> verbandsfreien Gemeinden und Verbandsgemeinden. Diese Ausführungen sind aus <strong>der</strong> Landes-<br />

drucksache zum Ersten Landesgesetz <strong>zur</strong> Kommunal- und Verwaltungsreform auf Seite 31 nachzule-<br />

sen.<br />

Die Ermittlung des Bevölkerungsstandes erfolgt <strong>der</strong>zeit jährlich über Zu- und Fortzüge sowie Gebur-<br />

ten- und Sterbefälle auf Basis <strong>der</strong> Volkszählung vom 25. Mai 1987. Seit dem Jahr 2004 werden aller-<br />

dings bestandsrelevante Korrekturen vorgenommen. Das Statistische Landesamt weist darauf hin,<br />

dass für die hiervon betroffenen Gemeinden <strong>der</strong> fortgeschriebene Bevölkerungsstand deshalb nicht<br />

mehr ausschließlich auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> natürlichen und räumlichen Bevölkerungsermittlung ermit-<br />

telt werden kann.<br />

Bei <strong>der</strong> Bestandsaufnahme <strong>der</strong> Einwohnerwerte und –entwicklung wurden neben den statistischen<br />

Daten zusätzlich die Daten aus dem Meldewesen <strong>der</strong> Gemeinde Bobenheim-Roxheim ausgewertet.<br />

Folgende Daten ergeben sich für das Jahr 2009:<br />

Statistik zum<br />

31.12.2009<br />

Meldewesen zum<br />

31.12.2009<br />

9.941 10.009<br />

Hochgerechneter Einwohnerwert<br />

aus <strong>der</strong> letzten Volkszählung<br />

1987<br />

Tatsächlicher Einwohnerstand<br />

Für die verbandsfreie Gemeinde Bobenheim-Roxheim wird gemäß <strong>der</strong> statistischen Vorausrechnung<br />

eine sinkende Bevölkerungsentwicklung angenommen. Auf Basis des Jahres 2006 wird im Jahr 2020<br />

eine Einwohnerzahl von 9.593 prognostiziert. Die in <strong>der</strong> Tabelle dargestellte Abweichung vom statisti-<br />

schen Einwohnerstand zum tatsächlichen Einwohnerstand zeigt, dass auch <strong>der</strong> prognostizierte Wert<br />

Seite 112 von 136


für das Jahr 2020 in Frage zu stellen ist. Außerdem sind die Verän<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Einwohnerzuwächse<br />

über Neubaugebiete statistisch nicht berücksichtigt. Trotz eines gegenwärtig negativen Wan<strong>der</strong>ungs-<br />

saldos und einem Gestorbenenüberschuss kann die Gemeinde Bobenheim-Roxheim von einem höhe-<br />

ren Einwohnerstand ausgehen als in <strong>der</strong> regionalisierten Bevölkerungsvorausberechnung prognosti-<br />

ziert wurde.<br />

4.5.2. Statistische Personalausgaben und Verwaltungs- und Betriebsausgaben<br />

In <strong>der</strong> Landesdrucksache zum Ersten Landesgesetz <strong>zur</strong> Kommunal- und Verwaltungsreform auf Seite<br />

31 wird auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> statistisch erhobenen Personalausgaben und Verwaltungs- und Be-<br />

triebsausgaben ein Beweggrund für die Gebietsreform angeführt:<br />

„Die Daten des Statistischen Landesamtes <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong> weisen darauf hin, dass die<br />

Personalausgaben und die Verwaltungs- und Betriebsausgaben einwohnerstärkerer<br />

Verbandsgemeinden pro Einwohnerin und Einwohner durchschnittlich niedriger als die<br />

Personalausgaben und die Verwaltungs- und Betriebsausgaben einwohnerschwächerer<br />

Verbandsgemeinden sind.“<br />

Die Vergleichbarkeit ist allerdings durch den unterschiedlichen Umfang <strong>der</strong> Aufgabenwahrnehmung in<br />

den einzelnen Kommunen, die verschiedenen Arten <strong>der</strong> Aufgabenerfüllung und die mitunter vonei-<br />

nan<strong>der</strong> abweichende Buchung in den Kommunalhaushalten gewichtig beeinträchtigt.<br />

In Bezug auf die Aufgabenerfüllung stellt zum Beispiel die Verwaltung von Kin<strong>der</strong>tagesstätten ein Un-<br />

terschied dar. In Kommunen, die als Träger von Kin<strong>der</strong>tagesstätten auftreten, sind natürlich die Per-<br />

sonalausgaben sowie die Verwaltungs- und Betriebsausgaben vergleichsweise höher als in Kommu-<br />

nen, die diese Aufgabe nicht wahrnehmen, weil kirchliche Einrichtungen den Bedarf abdecken o<strong>der</strong><br />

eine Auslagerung beispielsweise in einen Zweckverband, Eigenbetrieb o<strong>der</strong> eine Anstalt des öffentli-<br />

chen Rechtes erfolgte. Ebenso wird die Wahrnehmung <strong>der</strong> gemeindlichen Bauhöfe in gänzlich unter-<br />

schiedlicher Form wahrgenommen. Auch die örtliche Erfüllung freiwilliger Aufgaben unterscheidet sich<br />

von Kommune zu Kommune, weil politisch an<strong>der</strong>e Interessen und Schwerpunkte verfolgt werden.<br />

Bei <strong>der</strong> Gegenüberstellung und Ableitung von Annahmen zu Personalausgaben sowie Verwaltungs-<br />

und Betriebsausgaben müssen folglich detailliertere Analysen vorgenommen werden. Ein Vergleich<br />

kann nur auf Ebene <strong>der</strong> sogenannten Kernaufgaben durchgeführt werden. Statistisch können diese<br />

Vergleiche allerdings nicht vorgenommen werden, da <strong>der</strong> rheinland-pfälzische Produktrahmenplan<br />

eine solche Standardisierung auf Produktebene für Vergleiche nicht vorsieht.<br />

4.5.3. Statistische Zahl über die Beschäftigten <strong>der</strong> Kommune<br />

In <strong>der</strong> Analyse des Personalbestandes wurden die Beschäftigten <strong>der</strong> Gemeinde Bobenheim-Roxheim<br />

zusammengetragen und mit dem Stellenplan abgeglichen. Hinsichtlich <strong>der</strong> Kernverwaltung wurde eine<br />

detaillierte Betrachtung vorgenommen, um den Personalbedarf mit den allgemeingültigen Richtwerten<br />

des Rechnungshofes <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong> abzustimmen. Anhand <strong>der</strong> vorliegenden Daten und des Stel-<br />

lenplanes 2011 wurden folgende Vollzeitäquivalente für Bobenheim-Roxheim ermittelt:<br />

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Zahl <strong>der</strong> Stellen<br />

HH-Jahr 2011<br />

Stellenplan 2011 Statistik RLP Abweichung<br />

Tatsächliche Besetzung<br />

zum 31.12.2011<br />

Beschäftigte<br />

zum 30.06.2010<br />

Besetzung<br />

80,06 79,13 86,90 7,77<br />

Nach <strong>der</strong> statistischen Definition sind Beschäftigte, die am Stichtag 30.06. in einem unmittelbaren<br />

Dienst- bzw. Arbeitsvertragsverhältnis zu einer Dienststelle stehen und in <strong>der</strong> Regel Gehalt, Vergü-<br />

tung o<strong>der</strong> Lohn aus <strong>der</strong>en Haushaltsmitteln beziehen. Dabei sind die Beschäftigten bei Zweckverbän-<br />

den nicht berücksichtigt.<br />

Die Aufbereitung des Stellenplans in <strong>der</strong> Gemeinde Bobenheim-Roxheim entspricht dieser Definition.<br />

Trotzdem ist zwischen <strong>der</strong> amtlichen Statistik und dem ausgewiesenen Stellenplan 2011 in <strong>der</strong> tat-<br />

sächlichen Besetzung eine Abweichung von 7,77 Kräften feststellbar.<br />

Der Durchschnittswert <strong>der</strong> Beschäftigten <strong>der</strong> verbandsfreien Gemeinden gleicher Größenklasse (ge-<br />

mäß Angabe des Statistischen Landesamtes: 63,6 Vollzeitäquivalente) ist damit auch in Frage zu<br />

stellen. Des Weiteren ist auch wie<strong>der</strong> anzuführen, dass die Vergleichbarkeit durch den unterschiedli-<br />

chen Umfang <strong>der</strong> Aufgabenwahrnehmung, die verschiedenen Arten <strong>der</strong> Aufgabenerfüllung und die<br />

mitunter voneinan<strong>der</strong> abweichende Veranschlagung in den Kommunalhaushalten beeinträchtigt ist. Es<br />

sind die gleichen Beispiele wie unter Punkt 4.5.2 zu nennen.<br />

4.5.4. Fazit<br />

Die Beurteilung <strong>der</strong> Leistungsfähigkeit und Verwaltungskraft <strong>der</strong> Verbandsgemeinden und ver-<br />

bandsfreien Gemeinden je Größenklasse anhand <strong>der</strong> gesamten Personalausgaben sowie den<br />

gesamten Verwaltungs- und Betriebsausgaben vorzunehmen, ist zu pauschal. Vielmehr muss<br />

eine solche Betrachtung auf Ebene <strong>der</strong> Aufgabenwahrnehmung erfolgen.<br />

Des Weiteren wurde darauf aufmerksam gemacht, dass die statistischen Daten in <strong>der</strong> Einzelbe-<br />

trachtung einer Prüfung unterzogen werden müssen und ggfs. mit korrigierten Werten zu ope-<br />

rieren und zu urteilen ist.<br />

4.6. Metropolregion Rhein-Neckar<br />

Die Gemeinde Bobenheim-Roxheim liegt in <strong>der</strong> Metropol-Region Rhein-Neckar. Neben <strong>der</strong> rheinland-<br />

pfälzischen Regionalplanung ist somit auch die Raumordnungsplanung <strong>der</strong> Metropol-Region Rhein-<br />

Neckar in <strong>der</strong> Betrachtung zu berücksichtigen.<br />

Die Aufstellung, Fortschreibung und Än<strong>der</strong>ung eines einheitlichen Regionalplans für die Region<br />

Rhein-Neckar zählt nach Artikel 3 des Staatsvertrages zwischen den Län<strong>der</strong>n Baden-Württemberg,<br />

Hessen und <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong> vom 26. Juli 2005 zu den zentralen Aufgaben des Verbandes Region<br />

Rhein-Neckar. Dabei sind insbeson<strong>der</strong>e die Landesentwicklungsprogramme und -pläne <strong>der</strong> drei Län-<br />

<strong>der</strong> zu berücksichtigen. Der Plan ist Ausdruck <strong>der</strong> politischen Willensbildung <strong>der</strong> Gesamtregion und<br />

Grundlage für ihre räumliche Entwicklung.<br />

Seite 114 von 136


Gemäß dem Regionalplan Rhein-Neckar wird im Rahmen einer nachhaltigen, sozial gerechten und<br />

wirtschaftlich effizienten Entwicklung <strong>der</strong> Region das Ziel verfolgt, insgesamt die hohe Attraktivität als<br />

Lebens- und Wirtschaftsraum zu erhalten und die Entwicklungschancen weiter zu steigern.<br />

Die Darstellung <strong>der</strong> Gebietsstrukturen für die Region Rhein-Neckar zeigt, dass die auf rheinland-<br />

pfälzischer Seite an den Rhein angrenzenden Kommunen annähernd den administrativen Strukturen<br />

in Baden-Württemberg entsprechen und hingegen die eher klein geglie<strong>der</strong>ten Strukturen <strong>der</strong> Land-<br />

kreise Südliche Weinstraße und Bad Dürkheim abweichen 42 :<br />

Bobenheim-Roxheim<br />

Gemäß <strong>der</strong> Raumstrukturkarte gehören die Gemeinden des Rhein-<strong>Pfalz</strong>-Kreises zum hochverdichte-<br />

ten Raum <strong>der</strong> Metropol-Region Rhein-Neckar, d.h. dieser Raum soll in seiner räumlichen Struktur<br />

gesichert und so weiterentwickelt werden, dass die übergeordneten wirtschaftlichen, sozialen und<br />

kulturellen Aufgaben unter Wahrung seiner Funktion als Lebensraum für die dort ansässige Bevölke-<br />

rung erfüllt werden kann. Der hochverdichtete Kernraum <strong>der</strong> Metropol-Region verfügt über eine quali-<br />

tativ hochwertige Infrastruktur an Bildungs-, Kultur, Sport- und Freizeiteinrichtungen, die es im Wett-<br />

bewerb zu sichern gilt 43 :<br />

42<br />

Quelle: http://www.m-r-n.com/fileadmin/user_upload/VRRN/Sitzungsordner/PLA/22_300911/Regionalplan_-_Stand_<br />

August_2011.pdf, Seite 13<br />

43<br />

Quelle: http://www.m-r-n.com/fileadmin/user_upload/VRRN/Sitzungsordner/PLA/22_300911/Raumstrukturkarte_-<br />

_Stand_August_2011.pdf<br />

Seite 115 von 136


Die Landesdrucksache zum Ersten Landesgesetz <strong>zur</strong> Kommunal- und Verwaltungsreform führt auf<br />

Seite 32 aus:<br />

„Des Weiteren gilt es, durch Zusammenschlüsse kommunale Gebietsstrukturen zu schaffen, die hin-<br />

sichtlich <strong>der</strong> Größenverhältnisse zu den kommunalen Gebietskörperschaften in <strong>der</strong> Region passen.“<br />

In Bezug auf die Metropol-Region Rhein-Neckar weist die Gemeinde Bobenheim-Roxheim ohne Be-<br />

rücksichtigung <strong>der</strong> kreisfreien Städte bezogen auf die Fläche und die Einwohner eine durchschnittliche<br />

Größe auf.<br />

4.7. Zukünftige Entwicklung<br />

Die verbandsfreie Gemeinde Bobenheim-Roxheim, im Landkreis Rhein-<strong>Pfalz</strong>-Kreis gelegen, gehört<br />

durch die günstige geografische Lage in <strong>der</strong> Metropolregion Rhein-Neckar und die optimale Verkehrs-<br />

infrastruktur, zu den wirtschaftlich stärksten Regionen im Lande <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong>. Die Stärken liegen<br />

vor allem in <strong>der</strong> hohen Kaufkraft, <strong>der</strong> hohen Steuerkraft, einer hohen Produktivität und einer über-<br />

durchschnittlichen Lebensqualität. Die zukunftsfähige Wirtschaftsstruktur des Raumes bildet die<br />

Grundlage für eine insgesamt positive Zukunftserwartung.<br />

Ganz deutlich wird dies in den Bevölkerungsprognosen hinsichtlich <strong>der</strong> demografischen Entwicklung.<br />

Während insgesamt im Lande mit einem erheblichen Bevölkerungsrückgang gerechnet werden muss,<br />

Seite 116 von 136


kann die Gemeinde Bobenheim-Roxheim gemäß den statistischen Vorausberechnungen mit einem<br />

leichten Zuwachs <strong>der</strong> Einwohnerzahl rechnen. In <strong>der</strong> Gemeinde Bobenheim-Roxheim wird <strong>der</strong>zeit das<br />

Baugebiet „Sand 2“ mit einer Größe von ca. 5,2 ha mit rund 80 Baugrundstücken bebaut. Durch die-<br />

ses Neubaugebiet kann von einer ansteigenden Bevölkerungszahl von 336 Personen ausgegangen<br />

werden. Trotz eines nachgewiesenen leicht negativen Wan<strong>der</strong>ungssaldos und einem Gestorbenen-<br />

überschuss kann von einer annähernd gleichen Einwohnerzahl von 10.000 ausgegangen werden.<br />

Der demografische Wandel hat eine alternde Bevölkerung und auf gemeindlicher Ebene eine steigen-<br />

de Nachfrage an Sozialleistungen <strong>zur</strong> Folge. Die bereits mehrfach herausgestellten umfangreich<br />

wahrgenommenen freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben <strong>der</strong> Gemeinde konzentrieren sich auch aus<br />

diesem Grunde auf ein generationengerechtes Leistungsangebot, um die Bevölkerungsentwicklung<br />

fortschrittlich mit zu gestalten. Unentbehrliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Anpassung an den<br />

demografischen Wandel ist daher in <strong>der</strong> Gemeinde Bobenheim-Roxheim, alle denkbaren Ressourcen<br />

auszuschöpfen, u.a. aus <strong>der</strong> Mobilisierung des ehrenamtlichen Engagements.<br />

Im Wettbewerb und Vergleich mit an<strong>der</strong>en Kommunen hat die Gemeinde Bobenheim-Roxheim durch<br />

permanente Anpassung ihrer Leistungen (eigene und übertragene Aufgaben) und Weiterentwicklung<br />

<strong>der</strong> technischen, personellen und organisatorischen Strukturen den Bürgerinnen und Bürgern langfris-<br />

tig ein Leistungsangebot in fachlich hoher Qualität zu bieten. Dafür steht <strong>der</strong> Gemeinde Bobenheim-<br />

Roxheim eine adäquate Finanzausstattung <strong>zur</strong> Verfügung.<br />

Seite 117 von 136


5. Vergleichende Betrachtung <strong>der</strong> Kommunal- und Verwaltungsstrukturen einer<br />

verbandsfreien Gemeinde und einer Verbandsgemeinde<br />

Die vorliegende gutachterliche Stellungnahme kommt im vorangegangen Punkt 4 zum Ergebnis, dass<br />

die Gemeinde Bobenheim-Roxheim auf Grund <strong>der</strong> fachlich hohen Qualität ihrer Verwaltungsleistun-<br />

gen, <strong>der</strong> Wirtschaftlichkeit und <strong>der</strong> Bürgernähe in <strong>der</strong> Lage ist, ihre Aufgaben auch in Zukunft als selb-<br />

ständige verbandsfreie Gemeinde weiter zu führen.<br />

Trotzdem sollen in einer vergleichenden Betrachtung die unterschiedlichen Kommunal- und Verwal-<br />

tungsstrukturen<br />

� einer verbandsfreien Gemeinde und<br />

� einer Verbandsgemeinde<br />

herausgearbeitet werden, um auch alternative wirtschaftliche Kommunal- und Verwaltungsstrukturen<br />

im Verflechtungsbereich <strong>der</strong> Gemeinde Bobenheim-Roxheim darzulegen.<br />

Für die nachfolgende Gegenüberstellung hier nochmals <strong>der</strong> Rhein-<strong>Pfalz</strong>-Kreis mit seinen Gemeinden:<br />

Seite 118 von 136


Der Rhein-<strong>Pfalz</strong>-Kreis besteht aus 9 verbandsfreien Gemeinden und 5 Verbandsgemeinden. Bezogen<br />

auf das Verhältnis verbandsfreie Gemeinde zu Verbandsgemeinde innerhalb des Kreisgebietes besitzt<br />

<strong>der</strong> Rhein-<strong>Pfalz</strong>-Kreis somit die meisten verbandsfreien Gemeinden in ganz <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong>.<br />

Aus <strong>der</strong> Grafik wird weiterhin erkennbar, dass die Verbandsgemeinde Heßheim die meisten Ortsge-<br />

meinden im Landkreis besitzt und sich dadurch von den sonstigen Verbandsgemeinden und den ver-<br />

bandsfreien Gemeinden abgrenzt.<br />

5.1. Die Ausgangssituation<br />

Die verbandsfreie Gemeinde Bobenheim-Roxheim hat 10.036 Einwohner (Bevölkerungsstand:<br />

30.06.2009) und überschreitet damit die Mindestgröße nach § 2 Abs. 2 KomVwRGrG. Die Vorausset-<br />

zungen für eine gesetzliche (zwangsweise) Fusion mit einer an<strong>der</strong>en Kommune sind von daher nicht<br />

gegeben, lediglich eine freiwillige Fusion ist möglich.<br />

Gemäß dem § 2 Abs. 4 Satz 1 KomVwRGrG sollen verbandsfreie Gemeinden und<br />

Verbandsgemeinden mit benachbarten verbandsfreien Gemeinden und Verbandsgemeinden<br />

desselben Landkreises zusammengeschlossen werden. Insofern kommt ein Zusammenschluss mit<br />

<strong>der</strong> kreisfreien Stadt Frankenthal bei Anwendung des KomVwRGrG grundsätzlich nicht in Frage.<br />

Aufgrund <strong>der</strong> geografischen Verhältnisse und <strong>der</strong> Anfor<strong>der</strong>ung des KomVwRGrG kommt als möglicher<br />

Fusionspartner die Verbandsgemeinde Heßheim in Frage. Die Verbandsgemeinde Heßheim<br />

unterschreitet nämlich die Mindestrichtwerte (9.583 Einwohner am 30.06.2009) des § 2 Abs. 2<br />

KomVwRGrG.<br />

Die Verbandsgemeinde Heßheim besteht aus fünf Ortsgemeinden 44 :<br />

1. Bein<strong>der</strong>sheim (3.020 Einwohner am 31.12.2009)<br />

2. Großniedesheim (1.373 Einwohner am 31.12.2009)<br />

3. Heßheim (2.998 Einwohner am 31.12.2009)<br />

4. Heuchelheim (1.272 Einwohner am 31.12.2009)<br />

5. Kleinniedesheim (931 Einwohner am 31.12.2009)<br />

Die Verbandsgemeinde Heßheim hat hingegen <strong>zur</strong> Gemeinde Bobenheim-Roxheim noch die Alterna-<br />

tive, sich mit an<strong>der</strong>en Gebietskörperschaften zusammenzuschließen, so dass theoretisch sich auch<br />

für die verbandsfreie Gemeinde Bobenheim-Roxheim weitere alternative Zusammenschlüssen erge-<br />

ben könnten.<br />

Aber allein schon ein Zusammenschluss mit <strong>der</strong> unmittelbar benachbarten Verbandsgemeinde Heß-<br />

heim würde die grundsätzliche Frage nach einer zukünftigen Kommunal- und Verwaltungsstruktur<br />

hervorrufen, nämlich, soll die Gemeinde Bobenheim-Roxheim (10.036 Einwohnern am 30.06.2009)<br />

als Ortsgemeinde in eine Verbandsgemeinde eintreten o<strong>der</strong> ist die Bildung einer „vergrößerten“ ver-<br />

bandsfreien Gemeinde Bobenheim-Roxheim-Heßheim die geeignetere Struktur.<br />

44 Internetseite: http://www.infothek.statistik.rlp.de/lis/MeineRegion/index.asp<br />

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Das vom Land in Auftrag gegebene <strong>Gutachten</strong> <strong>zur</strong> Kommunal- und Verwaltungsreform (Verfasser:<br />

Prof. Junkernheinrich) weist ebenfalls ausdrücklich auf Seite 9 darauf hin, dass „bei <strong>der</strong> Fusion von<br />

Kommunen mit unterschiedlicher administrativer Struktur … eine geeignete Verwaltungsform gefun-<br />

den werden (muss). Ihre Ermittlung sollte die Bedeutungsverhältnisse zwischen den Fusionspartner<br />

hinsichtlich ihrer Funktion im räumlichen System sowie das Verhältnis <strong>der</strong> Einwohnerzahl zwischen<br />

größter Ortsgemeinde und verbandsfreier Gemeinde / Stadt berücksichtigen.“ Der Gutachter empfiehlt<br />

deshalb, den lokalen Entscheidungsträgern eine Eingemeindung <strong>der</strong> Verbandgemeinde mit ihren<br />

Ortsgemeinden in eine verbandsfreie Gemeinde zu prüfen (Siehe Seite 78 des <strong>Gutachten</strong>s Prof. Jun-<br />

kernheinrich).<br />

Aus diesem Grund sollen die unterschiedlichen Kommunal- und Verwaltungsstrukturen einer ver-<br />

bandsfreien Gemeinde und einer Verbandsgemeinde/Ortsgemeinde untersucht und bewertet werden.<br />

5.2. Die verbandsfreie Gemeinde<br />

Die Aufgaben und die Struktur einer verbandsfreien Gemeinde sollen zunächst dargestellt werden.<br />

5.2.1. Definition und Aufgaben einer verbandsfreien Gemeinde<br />

Die Gemeindeordnung (GemO) regelt Status und Aufgaben <strong>der</strong> Gemeinden und Städte in den unter-<br />

schiedlichen Ausprägungen. Im kreisangehörigen Raum werden die gemeindlichen Aufgaben von<br />

verbandsfreien Gemeinden (dazu zählen auch die großen kreisangehörigen und kreisfreien Städte)<br />

und von Verbandsgemeinden/Ortsgemeinden wahrgenommen.<br />

Aus § 64 Abs. 2 GemO folgt, dass die Bestimmungen <strong>der</strong> Gemeindeordnung im Regelfall auf die ver-<br />

bandsfreie Gemeinde o<strong>der</strong> Stadt abstellen (hierzu zählen nach <strong>der</strong> Systematik <strong>der</strong> Gemeindeordnung<br />

auch die sogenannten großen kreisangehörigen und kreisfreien Städte).<br />

Alle gemeindlichen Aufgaben, wie sie sich aus § 2 Abs. 1 und 2 GemO ergeben, sind von <strong>der</strong> ver-<br />

bandsfreien Gemeinde zu erfüllen. Hierzu zählen vor allem die Selbstverwaltungsaufgaben (freie<br />

Selbstverwaltungsaufgaben und Pflichtaufgaben <strong>der</strong> Selbstverwaltung) und die auf Grund eines Ge-<br />

setzes übertragenen staatlichen Aufgaben (sogenannte Auftragsangelegenheiten). Aus dieser gesetz-<br />

lichen Regelung des § 2 GemO, „alle Angelegenheiten <strong>der</strong> örtlichen Gemeinschaft“ zu „regeln“, ergibt<br />

sich die sogenannte Allzuständigkeit <strong>der</strong> Gemeinde, also <strong>der</strong> verbandsfreien Gemeinde.<br />

Die Aufgaben selbst können aus diesem Grunde auch nicht abschließend in einem Katalog aufgeführt<br />

werden; sie umfassen jedoch für die verbandsfreie Gemeinde alle Aufgaben einer Verbandsgemeinde<br />

in Kombination mit denen <strong>der</strong> Ortsgemeinden:<br />

verbandsfreie Gemeinde = Verbandsgemeinde + Ortsgemeinde<br />

5.2.2. Struktur einer verbandsfreien Gemeinde<br />

Die Struktur einer verbandsfreien Gemeinde und ihrer Organe sieht wie folgt aus:<br />

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5.2.3. Finanzierung einer verbandsfreien Gemeinde<br />

Die Finanzierung einer verbandsfreien Gemeinde soll im Fall <strong>der</strong> Gemeinde Bobenheim-Roxheim<br />

durch die Darstellung <strong>der</strong> eigenen Steuereinnahmen und Finanzausgleichsleistungen dargestellt wer-<br />

den:<br />

Bürgermeister<br />

(§ 28 Abs. 1 GemO)<br />

(hauptamtlich)<br />

Beigeordnete<br />

Verwaltung (Rathaus)<br />

Fachbereich 1, 2, 3, n<br />

Teilergebnisrechnung 2009 – Produkt 61100: Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen<br />

Pos. Kto. Inhalt<br />

Die<br />

verbandsfreie Gemeinde<br />

Teilergebnisrechnung<br />

2009<br />

1 Steuern 6.898.277,48 €<br />

4011 Grundsteuer A 35.272,03 €<br />

4012 Grundsteuer B 894.681,29 €<br />

4013 Gewerbesteuer 1.727.290,15 €<br />

4021 Gemeindeanteil Einkommensteuer 3.608.534,32 €<br />

4022 Gemeindeanteil Umsatzsteuer 246.301,80 €<br />

4032 Vergnügungssteuer 4.841,00 €<br />

4033 Hundesteuer 26.287,08 €<br />

4052 Familienleistungsausgleich 355.069,81 €<br />

2 Zuwendungen 862.362,00 €<br />

4111 Schlüsselzuweisungen 862.362,00 €<br />

5 Privatrechtl. Leistungsentgelte 10,20 €<br />

4411 Erträge aus Verkäufen/Vorräte 10,20 €<br />

10 Summe lfd. Erträge 7.760.649,68 €<br />

16 Zuwendungen, Umlagen, Aufwendungen 3.358.509,99 €<br />

5431 Gewerbesteuerumlage 323.812,14 €<br />

54411 Umlage Fonds Deutsche Einheit 50.400,00 €<br />

54419 Allgemeine Umlage an Land - ZVS 4.104,85 €<br />

54420 Verbandsgemeindeumlage<br />

Gemein<strong>der</strong>at<br />

(§ 28 Abs. 1 GemO)<br />

Fachausschüsse<br />

54421 Kreisumlage 2.980.193,00 €<br />

19 Summe lfd. Aufwendungen 3.358.509,99 €<br />

20 Laufendes Ergebnis (Saldo <strong>der</strong> Nr. 10 und 19) 4.402.139,69 €<br />

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Aus dieser Darstellung ist zu entnehmen, dass aus den laufenden Steuererträgen und Zuwendungen<br />

von insgesamt 7.761 T€ Umlagen von 3.359 T€ zu leisten sind und sich ein Saldo von 4.402 T€ ergibt,<br />

<strong>der</strong> dazu dient, die laufenden kommunalen Aufgaben <strong>der</strong> verbandsfreien Gemeinde Bobenheim-<br />

Roxheim zu finanzieren.<br />

Bei den Überlegungen <strong>zur</strong> Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Kommunalstrukturen muss bedacht werden, dass sich dann<br />

auch vor allem bei <strong>der</strong> Betrachtung <strong>der</strong> Steuereinnahmen / Finanzausgleichleistungen und Umlagen<br />

wesentliche Verän<strong>der</strong>ungen ergeben, die in den nachfolgenden Betrachtungen <strong>der</strong> Kommunalstruktur<br />

einer Verbandsgemeinde / Ortsgemeinde deutlich werden.<br />

5.3. Die Verbandsgemeinde<br />

Im folgenden Abschnitt werden nun die Aufgaben einer Verbandsgemeinde beschrieben.<br />

5.3.1. Definition und Aufgaben einer Verbandsgemeinde<br />

Verbandsgemeinden sind aus Gründen des Gemeinwohls gebildete Gebietskörperschaften, die aus<br />

benachbarten Gemeinden des gleichen Landkreises bestehen (§ 64 Abs. 1 Satz 1 GemO). Die Ver-<br />

bandsgemeinden sind also Gemeindeverbände, die in einer Funktionsteilung mit den ihr angehören-<br />

den Ortsgemeinden Aufgaben <strong>der</strong> örtlichen Gemeinschaft erfüllen. Den Verbandsgemeinden sind nur<br />

die im Rahmen <strong>der</strong> gesetzlichen Bestimmungen festgelegten Aufgaben übertragen, während nach<br />

dem Verfassungsgrundsatz <strong>der</strong> „Allzuständigkeit“ die Zuständigkeitsvermutung unverän<strong>der</strong>t bei <strong>der</strong><br />

Ortsgemeinde liegt.<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> gesetzlichen Bestimmungen (das sind im Wesentlichen die §§ 67 und 68 GemO) sind<br />

den Verbandsgemeinden folgende Selbstverwaltungsaufgaben übertragen:<br />

1. die ihr nach den Schulgesetzen übertragenen Aufgaben (im Wesentlichen die Grundschulen)<br />

2. <strong>der</strong> Brandschutz und die technische Hilfe<br />

3. <strong>der</strong> Bau und die Unterhaltung von zentralen Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen<br />

4. <strong>der</strong> Bau und die Unterhaltung von überörtlichen Sozialeinrichtungen (Sozialstationen, Altenpflege),<br />

soweit nicht freie Träger solche einrichten<br />

5. die Wasserversorgung<br />

6. die Abwasserbeseitigung<br />

7. <strong>der</strong> Ausbau und die Unterhaltung von Gewässern dritter Ordnung<br />

8. die Flächennutzungsplanung<br />

9. an<strong>der</strong>e Selbstverwaltungsaufgaben können übertragen werden (§ 67 Abs. 3 bis 5 GemO)<br />

Daneben haben die Verbandsgemeindeverwaltungen die Verwaltungsgeschäfte <strong>der</strong> Ortsgemeinden<br />

zu führen (§ 68 Abs. 1 GemO), hierzu zählen:<br />

1. die Verwaltung <strong>der</strong> gemeindlichen Abgaben<br />

2. die Führung des Rechnungswesens, die Erstellung <strong>der</strong> Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes,<br />

die Erstellung <strong>der</strong> Kassenanordnungen sowie die Erstellung des Jahresabschlusses<br />

3. die Vollstreckungsgeschäfte<br />

Seite 122 von 136


4. die Vertretung in gerichtlichen Verfahren<br />

Darüber hinaus ist die Verbandsgemeindeverwaltung Straßenbaubehörde (§ 68 Abs. 2 GemO).<br />

Die den Ortsgemeinden nach § 2 Abs. 2 GemO übertragenden staatlichen Aufgaben (z.B. Meldeäm-<br />

ter, Standesämter, Gewerbeämter, Straßenverkehrsbehörde etc.) obliegen genauso wie <strong>der</strong> Vollzug<br />

des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten den Verbandsgemeindeverwaltungen.<br />

Die Kasse <strong>der</strong> Verbandsgemeinde bildet mit den Kassen <strong>der</strong> Ortsgemeinden eine einheitliche Kasse<br />

im Sinne <strong>der</strong> §§ 106 und 107 GemO.<br />

Die Verbandsgemeindeverwaltung berät und unterstützt die Ortsgemeinden bei <strong>der</strong> Erfüllung ihrer<br />

Aufgaben (§ 70 Abs. 2 GemO).<br />

Verbandsgemeinde und Ortsgemeinde stehen in <strong>der</strong> Wahrnehmung ihrer Aufgaben nebeneinan<strong>der</strong><br />

und bilden so gesehen eine zweistufige untere Ebene in <strong>der</strong> Kommunalverfassung.<br />

Wichtig in diesem Zusammenhang sind auch die Bestimmungen des § 64 Abs. 2 GemO, wonach die<br />

Regelungen des Dritten Kapitels <strong>der</strong> Gemeindeordnung über die Verbandsgemeinden lediglich Son-<br />

<strong>der</strong>regelungen im Verhältnis zu den allgemeinen Regelungen „über die verbandsfreien Gemeinden“<br />

darstellen und damit festgestellt ist, dass Verbandsgemeinden als Son<strong>der</strong>fall zum Normalfall <strong>der</strong> ver-<br />

bandsfreien Gemeinde zu sehen sind.<br />

Selbstverwaltungsaufgaben <strong>der</strong><br />

Verbandsgemeinde<br />

Aufgaben nach dem Schulgesetz<br />

(Grundschulen)<br />

Brandschutz und technische Hilfe<br />

Zentrale Sport-, Spiel- u. Freizeiteinrichtungen<br />

Überörtliche Sozialeinrichtungen (Sozialstation,<br />

Altenpflege) sofern nicht freie<br />

Träger<br />

Wasserversorgung<br />

Übersicht über die Aufgaben einer Verbandsgemeinde<br />

Führung <strong>der</strong> Verwaltungsgeschäfte<br />

für die Ortsgemeinden<br />

Verwaltung <strong>der</strong> gemeindlichen Abgaben<br />

Rechnungswesen, Haushaltssatzung,<br />

Haushaltsplan, Kassenanordnungen,<br />

Jahresabschluss<br />

Vollstreckungsgeschäfte<br />

Vertretung in gerichtlichen Verfahren<br />

Straßenbaubehörde<br />

(§ 68 Abs. 2 GemO)<br />

Abwasserbeseitigung Einheitskasse<br />

Gewässer dritter Ordnung<br />

Flächennutzungsplanung<br />

An<strong>der</strong>e Selbstverwaltungsaufgaben<br />

könne übertragen werden<br />

(§ 67 Abs. 3 bis 5 GemO)<br />

Beratung und Unterstützung <strong>der</strong><br />

Ortsgemeinden<br />

Wahrnehmung<br />

staatlicher Aufgaben<br />

(Auftragsangelegenheiten)<br />

Meldeamt, Standesamt, Gewerbeamt<br />

etc.<br />

Straßenverkehrsbehörde<br />

Vollzug des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten<br />

Seite 123 von 136


5.3.2. Struktur einer Verbandsgemeinde<br />

Die Struktur einer Verbandsgemeinde und ihrer Organe sieht wie folgt aus:<br />

Hinzu kommen die einzelnen Ortsgemeinden mit ihren eigenen Strukturen:<br />

5.3.3. Finanzierung einer Verbandsgemeinde<br />

Die Finanzierung einer Verbandsgemeinde erfolgt im Wesentlichen durch die Verbandsgemeindeum-<br />

lage, die von den Ortsgemeinden erhoben wird. Nach <strong>der</strong> Systematik des Finanzausgleichsgesetzes<br />

stehen <strong>der</strong> Verbandsgemeinde die Schlüsselzuweisung B1 (10 € / Einwohner für die Wahrnehmung<br />

<strong>der</strong> staatlichen Aufgaben) und die Schlüsselzuweisung B 2 (was den Hauptansatz angeht) zu, wäh-<br />

rend die sogenannte Schlüsselzuweisung A, als Steuerkraftausgleich den Ortsgemeinden zufließt;<br />

genauso wie Teile <strong>der</strong> Schlüsselzuweisung B 2, wenn es sich um sogenannte Leistungsansätze han-<br />

delt.<br />

Bürgermeister<br />

(§ 64 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 28 Abs. 1 GemO)<br />

(hauptamtlich)<br />

Beigeordnete<br />

Verwaltung (Rathaus)<br />

Fachbereich 1, 2, 3, n<br />

Ortsbürgermeister<br />

(§ 64 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 28 Abs. 1 GemO)<br />

(ehrenamtlich)<br />

Beigeordnete<br />

Die<br />

Verbandsgemeinde<br />

Die<br />

Ortsgemeinde<br />

Verbandsgemein<strong>der</strong>at<br />

(§ 64 Abs. 3 Satz 1 GemO)<br />

Fachausschüsse<br />

Gemein<strong>der</strong>at<br />

(§ 64 Abs. 3 Satz 1 GemO)<br />

Fachausschüsse<br />

Die unterschiedliche Finanzierungssystematik einer fiktiven Verbandsgemeinde kann am Beispiel <strong>der</strong><br />

verbandsfreie Gemeinde Bobenheim-Roxheim gezeigt werden, in dem die unterschiedlichen Steuer-<br />

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einnahmen und Finanzausgleichleistungen zwischen einer fiktiven Verbandsgemeinde und einer fikti-<br />

ven Ortsgemeinde aufgeteilt werden:<br />

Teilergebnisrechnung 2009 – Produkt 611000: Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen<br />

Pos. Kto. Inhalt<br />

Aufteilung zwischen fiktiver<br />

Teilergebnisrechnung<br />

2009 Ortsgemeinde Verbandsgemeinde<br />

1 Steuern 6.898.277,48 € 6.893.436,48 € 4.841,00 €<br />

4011 Grundsteuer A 35.272,03 € 35.272,03 €<br />

4012 Grundsteuer B 894.681,29 € 894.681,29 €<br />

4013 Gewerbesteuer 1.727.290,15 € 1.727.290,15 €<br />

4021 Gemeindeanteil Einkommenst. 3.608.534,32 € 3.608.534,32 €<br />

4022 Gemeindeanteil Umsatzsteuer 246.301,80 € 246.301,80 €<br />

4032 Vergnügungssteuer 4.841,00 € 4.841,00 €<br />

4033 Hundesteuer 26.287,08 € 26.287,08 €<br />

4052 Familienleistungsausgleich 355.069,81 € 355.069,81 €<br />

2 Zuwendungen 862.362,00 € 0,00 € 862.362,00 €<br />

4111 Schlüsselzuweisungen 862.362,00 € 862.362,00 €<br />

5 Privatrechtl. Leistungsentgelte 10,20 € 10,20 € 0,00 €<br />

4411 Erträge aus Verkäufen/Vorräte 10,20 € 10,20 €<br />

10 Summe lfd. Erträge 7.760.649,68 € 6.893.446,68 € 867.203,00 €<br />

16<br />

Zuwendungen, Umlagen, Aufwendungen<br />

3.358.509,99 € 6.334.405,14 € 4.104,85 €<br />

5431 Gewerbesteuerumlage 323.812,14 € 323.812,14 €<br />

54411 Umlage Fonds Deutsche Einheit 50.400,00 € 50.400,00 €<br />

54419 Allgem. Umlage an Land - ZVS 4.104,85 € 4.104,85 €<br />

54420 Verbandsgemeindeumlage 2.980.000,00 €<br />

54421 Kreisumlage 2.980.193,00 € 2.980.193,00 €<br />

19 Summe lfd. Aufwendungen 3.358.509,99 € 6.334.405,14 € 4.104,85 €<br />

20<br />

Laufendes Ergebnis<br />

(Saldo <strong>der</strong> Nr. 10 und 19) 4.402.139,69 € 559.041,54 € 863.098,15 €<br />

Die Zuordnung <strong>der</strong> Schlüsselzuweisungen unterstellt, dass es sich lediglich um Schlüsselzuweisun-<br />

gen B 1 (für die Wahrnehmung <strong>der</strong> staatlichen Aufgaben) und B 2 (als Hauptansatz) handelt und kei-<br />

ne Schlüsselzuweisung A als Steuerkraftausgleich enthalten ist.<br />

Wichtig bei dieser Betrachtung einer fiktiven Ortsgemeinde (Bobenheim-Roxheim) wäre, dass eine<br />

Verbandsgemeindeumlage zu zahlen ist, die hier in <strong>der</strong> Größenordnung <strong>der</strong> Kreisumlage angenom-<br />

men wird. Als fiktive Ortsgemeinde würde sich das laufende Ergebnis in diesem Produkt von 4.402 T€<br />

auf nur noch 559 T€ verringern. Dies verdeutlicht zumindest in Zahlen die geringere Bedeutung die<br />

einer fiktiven Ortsgemeinde gegenüber einer verbandsfreien Gemeinde zukommt.<br />

Aus dem Bericht des Statistischen Landesamtes über die Jahresergebnisse 2008 ist bei den Allge-<br />

meinen Zuweisungen und Umlagen in <strong>der</strong> Pro-Kopf-Darstellung erkennbar, dass die Ausgabebelas-<br />

tungen in den Verbandsgemeinden im Vergleich zu den verbandsfreien Gemeinden in den Größen-<br />

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klassen 5.000 bis 10.000 und 10.000 bis 20.000 Einwohner um über 200 € je Einwohner höher liegen.<br />

Im Wesentlichen ist dies wohl auf die Verbandsgemeindeumlage <strong>zur</strong>ückzuführen:<br />

700,00<br />

600,00<br />

500,00<br />

400,00<br />

300,00<br />

200,00<br />

100,00<br />

0,00<br />

Allgemeine Zuweisungen und Umlagen - Ausgaben<br />

548,15<br />

350,76<br />

Quelle: Statistische Jahresrechnung 2008, Eigene Darstellung<br />

534,75<br />

313,05<br />

verbandsfreie<br />

Gemeinde<br />

Verbandsgemeinden<br />

mit Ortsgemeinden<br />

Sicherlich ist hierbei zu berücksichtigen, dass auch eine wesentliche Aufgabenverlagerung zwischen<br />

verbandsfreier Gemeinde und Ortsgemeinde/Verbandsgemeinde stattfindet.<br />

5.4 Die Gegenüberstellung <strong>der</strong> Aufgaben und Verwaltungsstrukturen<br />

Das nachfolgende Schaubild stellt die Aufgaben und Strukturen einer verbandsfreien Gemeinde und<br />

Verbandsgemeinde zusammenfassend dar:<br />

Seite 126 von 136


Die verbandsfreie Gemeinde Die Verbandsgemeinde<br />

Aufgaben Aufgaben<br />

Allzuständigkeit Eingeschränkte Zuständigkeiten<br />

Freie Selbstverwaltungsaufgaben Selbstverwaltungsaufgaben<br />

Pflichtaufgaben <strong>der</strong> Selbstverwaltung<br />

nur nach dem Katalog des §§ 67, 68 GemO<br />

Staatliche Aufgaben (Auftragsangelegenheiten) Staatliche Aufgaben (Auftragsangelegenheiten)<br />

Verwaltungsgeschäfte für die Ortsgemeinden<br />

Struktur Struktur<br />

Bürgermeister (hauptamtlich)<br />

Beigeordnete (meist ehrenamtlich)<br />

Gemein<strong>der</strong>at<br />

Fachausschüsse<br />

Bürgermeister (hauptamtlich)<br />

Beigeordneter (meist ehrenamtlich)<br />

Gemein<strong>der</strong>at<br />

Fachausschüsse<br />

Verwaltung (Fachbereiche) - Rathaus Verwaltung (Fachbereiche) - Rathaus<br />

Ortsgemeinde<br />

Aufgaben<br />

Selbstverwaltungsaufgaben,<br />

soweit nicht die Verbandsgemeinde (s.o.)<br />

zuständig ist<br />

Struktur<br />

Ortsbürgermeister (ehrenamtlich)<br />

Beigeordnete<br />

Gemein<strong>der</strong>at<br />

Fachausschüsse<br />

Als erstes Zwischenergebnis kann sicherlich festgestellt werden, dass sich eine verbandsfreie Ge-<br />

meinde durch eine klare und übersichtlich Organisationsstruktur und durch eine Bündelung <strong>der</strong> kom-<br />

munalen Aufgaben auszeichnet. Dies hat auch für den Bürger (als Kunden) den ungemeinen Vorteil,<br />

dass er auf <strong>der</strong> unteren kommunalen Ebene nur einen Ansprechpartner hat und nicht durch die für ihn<br />

meist undurchschaubare Zuständigkeitsverteilung zwischen Verbandsgemeinde und Ortsgemeinde<br />

irritiert ist.<br />

Hinsichtlich <strong>der</strong> demokratischen Teilhabe hat die Verbandsgemeinde durch die Selbständigkeit <strong>der</strong><br />

Ortsteile / Ortsgemeinde den klaren Vorteil, dass ein stärkeres ehrenamtliches Engagement auf <strong>der</strong><br />

untersten kommunalen Ebene möglich ist und dadurch eine stärkere örtliche Identität entstehen kann.<br />

Bei <strong>der</strong> Betrachtung <strong>der</strong> unterschiedlichen Finanzierung kann zumindest als erstes festgestellt wer-<br />

den, dass <strong>der</strong> finanzielle Gestaltungsspielraum für die Ebene einer Ortsgemeinde abnimmt, weil die<br />

„größeren“ kommunalen Aufgaben auf die Verbandsgemeinde verlagert sind.<br />

Seite 127 von 136


5.4.1 Vor- und Nachteile einer verbandsfreien Gemeinde<br />

Bei <strong>der</strong> Betrachtung von Vor- und Nachteilen einer Kommunalstruktur ist sicherlich zwischen den mo-<br />

netären und weichen, nichtmonetären Faktoren zu unterscheiden. Um die weichen, nichtmonetären<br />

Faktoren zu ermitteln muss man die auf <strong>der</strong> kommunalen Ebene vorhandenen „Akteure“ betrachten,<br />

also die Bürger und Wähler, die kommunalpolitischen Mandatsträger und die hauptamtliche Verwal-<br />

tungsleitung.<br />

Als Vorteile einer verbandsfreien Gemeinde sind bei den harten, monetären Faktoren, ausgehend von<br />

<strong>der</strong> bereits erwähnten klaren und übersichtlichen Organisationsstruktur, die damit verbundenen Kos-<br />

teneinsparungen zu nennen:<br />

1. Einsparungen bei den Verwaltungskosten<br />

Die Kosten für die politischen Strukturen (Anzahl <strong>der</strong> ehrenamtlichen Ortsbürgermeister mit Auf-<br />

wandsentschädigungen, Anzahl <strong>der</strong> Ratsmitglie<strong>der</strong> und Ausschussmitglie<strong>der</strong> mit Sitzungsgel<strong>der</strong>n)<br />

sind bei einer verbandsfreien Gemeinde geringer.<br />

Vor allem aber bei <strong>der</strong> hauptamtlichen Verwaltung selbst sind erhebliche Kosteneinsparungen mög-<br />

lich. Der Koordinierungsaufwand <strong>zur</strong> Steuerung <strong>der</strong> einzelnen Ortsgemeinden (Ratssitzungen, Aus-<br />

schusssitzungen, Satzungsrecht) fällt weg.<br />

Beratungsaufwand von ehrenamtlichen Ortsbürgermeistern ist bei dieser Organisationsstruktur nicht<br />

mehr erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Die Betreuung von zusätzlichen Wahlen (<strong>der</strong> einzelnen Organe und Gremien <strong>der</strong> Ortsgemeinden) ist<br />

ebenfalls entbehrlich.<br />

Vor allem aber im Bereich des Finanzwesens mit den einzelnen Haushaltssatzungen, Haushaltsplä-<br />

nen, Jahresabschlüssen und Entlastungsverfahren führt zu spürbaren Arbeitsentlastungen und Kos-<br />

tenreduzierung.<br />

Die optimale Organisationsstruktur einer verbandsfreien Gemeinde hat Verän<strong>der</strong>ungen <strong>zur</strong> Folge mit<br />

geringerem Personalbedarf, Personalaufwendungen und den damit zusammenhängenden Sachauf-<br />

wendungen.<br />

Diese Kostenentlastungen entstehen ohne Berücksichtigung von sogenannten Skaleneffekten / Grö-<br />

ßeneffekten, son<strong>der</strong>n durch wirkliche Arbeitsentlastungen.<br />

Diese tendenziellen Entwicklungsannahmen können auch aus dem Bericht des Statistischen<br />

Landesamtes:<br />

Bericht Gemeindefinanzen 2008, Jahresrechnungsergebnisse, Seite 106, 108, 110, 117<br />

aus einer differenzierten Ausgabenentwicklung abgelesen werden:<br />

� Die Verwaltungs- und Betriebsausgaben sind bei verbandsfreien Gemeinden bis 20.000 Ein-<br />

wohner geringer als bei vergleichbaren Verbandsgemeinden und <strong>der</strong>en Ortsgemeinden.<br />

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� Die Bruttoausgaben des Verwaltungshaushaltes und die bereinigten Bruttoausgaben sind bei<br />

verbandsfreien Gemeinden bis 20.000 Einwohner geringer als bei Verbandsgemeinden und<br />

<strong>der</strong>en Ortsgemeinden mit vergleichbarer Größenordnung.<br />

� Die allgemeine Zuweisungen und Umlagen sind bei verbandsfreien Gemeinden bis 20.000<br />

Einwohnern erheblich geringer als bei vergleichbaren Verbandsgemeinden und <strong>der</strong>en Orts-<br />

gemeinden (siehe 5.3.2.)<br />

Deutlich zeigen sich die niedrigeren Einwohnerwerte <strong>der</strong> verbandsfreien Gemeinden bei den<br />

Bruttoausgaben des Verwaltungshaushaltes und den bereinigten Bruttoausgaben:<br />

Verwaltungs- und Betriebs- Bruttoausgaben des Verwalausgabentungshaushaltes<br />

Bereinigte Bruttoausgaben<br />

je<br />

je<br />

je<br />

Gebietskörperschaft in 1.000 EUR Einwohner in 1.000 EUR Einwohner in 1.000 EUR Einwohner<br />

Verbandsfr. Gemeinde<br />

Summe nach Statistik 145.701 226,48 1.048.544 1.629,90 1.134.638 1.763,73<br />

20.000-50.000 51.666 232,09 488.237 2.193,16 497.944 2.236,77<br />

10.000-20.000 60.090 216,40 368.972 1.328,80 422.148 1.520,30<br />

5.000-10.000 16.696 214,27 90.561 1.162,24 102.397 1.314,14<br />

Verbandsgemeinde und<br />

Ortsgemeinden<br />

Summe nach Statistik 537.238 226,41 3.398.765 1.432,37 4.000.267 1.685,87<br />

20.000-50.000 141.181 216,69 900.991 1.382,89 1.086.394 1.667,46<br />

10.000-20.000 307.696 224,08 1.951.475 1.421,18 2.280.030 1.660,45<br />

5.000-10.000 88.360 253,79 546.298 1.569,10 633.843 1.820,55<br />

400,00<br />

300,00<br />

200,00<br />

100,00<br />

0,00<br />

Verwaltungs- und Betriebsausgaben<br />

verbandsfreie Gemeinden<br />

Verbandsgemeinden mit<br />

Ortsgemeinden<br />

kreisfreie Städte<br />

Bobenheim-Roxheim<br />

Seite 129 von 136


4.000,00<br />

3.500,00<br />

3.000,00<br />

2.500,00<br />

2.000,00<br />

1.500,00<br />

1.000,00<br />

500,00<br />

0,00<br />

4.000,00<br />

3.500,00<br />

3.000,00<br />

2.500,00<br />

2.000,00<br />

1.500,00<br />

1.000,00<br />

500,00<br />

0,00<br />

Bruttoausgaben des Verwaltungshaushaltes<br />

Bereinigte Bruttoausgaben<br />

verbandsfreie Gemeinde<br />

Verbandsgemeinden mit<br />

Ortsgemeinden<br />

kreisfreie Städte<br />

Bobenheim-Roxheim<br />

verbandsfreie Gemeinde<br />

Verbandsgemeinden mit<br />

Ortsgemeinden<br />

kreisfreie Städte<br />

Bobenheim-Roxheim<br />

Aus diesen statistischen Jahresrechnungsgebnissen nach Gemeindegrößenklassen kann man im<br />

übrigen auch erkennen, dass die jeweiligen Ausgabenarten bei verbandsfreien Gemeinden mit<br />

zunehmen<strong>der</strong>r Einwohnergröße nicht abnehmen, also keine sogenannten Skaleneffekte<br />

nachzuweisen sind. Insbeson<strong>der</strong>e bei den Personalausgaben, die als Statistik hier nicht abgebildet<br />

sind, aber nachgelesen werden können, zeigt sich, dass bei verbandsfreien Gemeinden die<br />

Personalausgaben mit zunehmen<strong>der</strong> Einwohnerzahl auch steigen und sich erst ab einer<br />

Größenordnung von 50.000 Einwohnern Reduzierungen pro Einwohner einstellen.<br />

Dies rührt natürlich an den grundsätzlichen Aussagen <strong>zur</strong> Begründung <strong>der</strong> kommunalen Verwaltungs-<br />

und Gebietsreform.<br />

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2. Effizienzsteigerung bei den Bauhöfen<br />

Ein einheitlicher Bauhof für das Gebiet einer verbandsfreien Gemeinde kann durch eine einheitliche<br />

und klare „Führungsstruktur“ und durch den optimalen Einsatz von Maschinen und Geräten zu besse-<br />

ren finanziellen Ergebnissen führen, als verschiedene einzelne Bauhöfe in den einzelnen Ortsgemein-<br />

den.<br />

Als Vorteile einer verbandsfreien Gemeinde bei den weichen, nicht monetären Faktoren wäre insbe-<br />

son<strong>der</strong>e zu nennen:<br />

1. Bauplanungsrecht<br />

Das Bauplanungsrecht (Flächennutzungsplanung + Bebauungsplanung) liegt in einer Hand. Während<br />

bei den Verbandsgemeinden ein „gespaltenes“ Bauplanungsrecht (Flächennutzungsplan = Verbands-<br />

gemeinde; Bebauungsplan = Ortsgemeinde) besteht, trifft bei einer verbandsfreien Gemeinde das<br />

gesamte Bauplanungsrecht auf einer Ebene zusammen. Vor allem in den verdichteten Siedlungs-<br />

strukturen in Rheinhessen / <strong>Pfalz</strong> bringt dies erhebliche Vorteile und erleichtert einen räumlichen Aus-<br />

gleich zwischen wohnbaulicher und gewerblicher Nutzung im Gemeindegebiet.<br />

2. Zuständigkeit<br />

Für den Bürger selbst entsteht bei einer verbandsfreien Gemeinde eine klare Aufgaben- und Verant-<br />

wortungszuständigkeit, weil alle kommunalen Selbstverwaltungsaufgaben von einer Stelle aus erledigt<br />

werden und er nicht zwischen <strong>der</strong> Selbstverwaltungszuständigkeit einer Ortsgemeinde und Verbands-<br />

gemeinde unterscheiden muss.<br />

3. Rechtliche Entwicklungen<br />

Bei den Vorteilen einer verbandsfreien Gemeinde soll auch nochmals auf die historische Entwicklung<br />

im Lande <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong> hingewiesen werden (siehe Punkt 1.4. dieser gutachterlichen Stellungnah-<br />

me), wonach die „kommunale Strukturentwicklung“ über die Verbandsgemeindelösung <strong>zur</strong> verbands-<br />

freien Gemeinde erfolgen sollte. Die Kommunalstruktur einer verbandsfreien Gemeinde / Einheitsge-<br />

meinde / Großgemeinde hat sich in an<strong>der</strong>en Bundeslän<strong>der</strong>n bewährt.<br />

Die Nachteile einer verbandsfreien Gemeinde sind vor allem bei den weichen, nichtmonetären Fakto-<br />

ren zu finden:<br />

Die Selbständigkeit <strong>der</strong> Ortsteile / Ortsgemeinde und ihre eigenständige Repräsentanz durch einen<br />

ehrenamtlichen Ortsbürgermeister geht verloren. Hierdurch werden auch die Möglichkeiten des Bür-<br />

gers <strong>zur</strong> demokratischen Teilhabe und Kontrolle geschwächt. Auch die „örtlichen“ Ansprechpartner<br />

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(Ortsbürgermeister, Ratsmitglie<strong>der</strong>) fehlen; sie könnten bei einer verbandsfreien Gemeinde lediglich<br />

durch örtliche Sprechstunden (Ansprechpartner) o<strong>der</strong> die Bildung von Ortsbezirken mit Ortsvorstehern<br />

und Ortsbeiräten, die jedoch eine geringere Kompetenz haben, abgemil<strong>der</strong>t werden.<br />

Auch die Anzahl <strong>der</strong> „ehrenamtlichen Akteure“ wird reduziert und dadurch auch das ehrenamtliche<br />

Engagement auf <strong>der</strong> kommunalen Ebene verringert.<br />

Kleinere Ortsteile / Ortsgemeinden befürchten, in einer verbandsfreien Gemeinde, durch die „großen“<br />

Gemeinden benachteiligt zu werden.<br />

Durch den Wegfall <strong>der</strong> eigenständigen Ortsgemeinden könnte die örtliche Identität betroffen sein.<br />

Die Beobachtungen, die bundesweit bei Einheitsgemeinden / Großgemeinden gemacht werden kön-<br />

nen, zeigen jedoch, dass die kulturellen, sportlichen und sozialen Aktivitäten, die wesentlich für ein<br />

reges Gemeindeleben sind, sich unabhängig von Kommunalstrukturen entwickeln, so dass ein reges<br />

Vereinsleben mit viel freiwilligem ehrenamtlichen Engagement auch bei einer verbandsfreien Gemein-<br />

de in den Ortsteilen bleibt. Es kann nämlich festgestellt werden, dass die Bürger ihr Gemeindeleben in<br />

den Ortsvereinen selbst organisieren und die Gemeinde lediglich unterstützend tätig ist (finanziell,<br />

durch Räumlichkeiten, Einrichtungen etc.).<br />

5.4.2 Vor- und Nachteile einer Verbandsgemeinde<br />

Bei <strong>der</strong> Betrachtung von Vor- und Nachteilen einer Kommunalstruktur ist, wie bereits erwähnt, zwi-<br />

schen den monetären und weichen, nichtmonetären Faktoren zu unterscheiden. Um die weichen,<br />

nichtmonetären Faktoren zu ermitteln, muss man die auf <strong>der</strong> kommunalen Ebene vorhandenen „Ak-<br />

teure“ betrachten, also die Bürger und Wähler, die kommunalpolitischen Mandatsträger und die<br />

hauptamtliche Verwaltungsleitung.<br />

Bei den Vor- und Nachteilen einer Verbandsgemeinde im Vergleich <strong>zur</strong> verbandsfreien Gemeinde<br />

kann sicherlich gesagt werden, dass <strong>der</strong> Vorteil <strong>der</strong> einen Struktur, ein Nachteil <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Struktur<br />

bedeutet.<br />

Die Kommunalstruktur einer Verbandsgemeinde wurde in ihrer historischen Entwicklung im Punkt 1.4.<br />

dieser gutachterlichen Stellungnahme erläutert.<br />

Als Vorteil einer Verbandsgemeinde ist vor allem die rechtliche Selbständigkeit <strong>der</strong> Ortsteile / Ortsge-<br />

meinde zu sehen. Die Ortsgemeinde mit eigenen Selbstverwaltungsaufgaben und eigenem Ortsbür-<br />

germeister und Gemein<strong>der</strong>at führt zu einem hohen ehrenamtlichen Engagement auf <strong>der</strong> kommunalen<br />

Ebene und einer starken Identifizierung des Bürgers mit „seiner“ Ortsgemeinde.<br />

Diese rechtliche Selbstständigkeit <strong>der</strong> Ortsgemeinden beinhaltet auch die finanzielle Selbständigkeit<br />

und damit eine höhere Selbstbestimmung.<br />

Als Nachteil einer Verbandsgemeinde ist sicherlich die „gespaltene“ Aufgabenverteilung in Selbstver-<br />

waltungsangelegenheiten zwischen Verbandsgemeinde und Ortsgemeinde zu sehen, die mit einem<br />

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höheren administrativen Aufwand und Koordinierungsbedarf einhergeht. Auch für den Bürger als Kun-<br />

den ist die unterschiedliche Zuständigkeit nicht immer zu durchschauen.<br />

Der höhere administrative Aufwand einer Verbandsgemeinde im Vergleich zu einer verbandsfreien<br />

Gemeinde hat dann natürlich auch den monetären Nachteil, dass er zu höheren Verwaltungskosten<br />

führt.<br />

5.5 Zusammenfassung und Ergebnis<br />

Die Vor- und Nachteile <strong>der</strong> verbandsfreien Gemeinde und Vebandsgemeinde im Überblick:<br />

Die verbandsfreie Gemeinde Die Verbandsgemeinde<br />

Vorteile Vorteile<br />

klare übersichtliche Organisationsstruktur<br />

Einsparung bei Verwaltungskosten<br />

Effizienzsteigerung bei den Bauhöfen<br />

Einheitliches Bauplanungsrecht<br />

(Flächennutzungsplan + Bebauungsplan)<br />

Allzuständigkeit in Selbstverwaltungsangelegenheiten<br />

dadurch klare Aufgaben- u. Verantwortungszuständigkeit für<br />

den Bürger<br />

Rechtliche Entwicklung <strong>der</strong> kommunalen Strukturen<br />

rechtliche Selbständigkeit <strong>der</strong> Ortsteile / Ortsgemeinde<br />

eigener Gemein<strong>der</strong>at / eigener Ortsbürgermeister für jede<br />

Ortsgemeinde<br />

finanzielle Selbständigkeit je<strong>der</strong> Ortsgemeinde<br />

Stärkung <strong>der</strong> demokratischen Teilhabe durch zusätzliche<br />

kommunale „Akteure“ – höhere Anzahl von Ratsmitglie<strong>der</strong>n<br />

Stärkere Identifizierung des Bürgers mit „seiner“ Ortsgemeinde<br />

Nachteile Nachteile<br />

keine rechtliche Selbständigkeit <strong>der</strong> Ortsteile / Ortsgemeinde<br />

dadurch kein eigener Ortsbürgermeister u. Gemein<strong>der</strong>at für<br />

die Ortsteile / Ortsgemeinde<br />

örtliche Ansprechpartner fehlen (es sei denn, es werden<br />

Ortsbeiräte und Ortsvorsteher eingeführt)<br />

Schwächung <strong>der</strong> demokratischen Teilhabe und Kontrolle<br />

durch Reduzierung <strong>der</strong> ehrenamtliche „Akteure“ auf kommunaler<br />

Ebene (weniger Ratsmitglie<strong>der</strong>, Ortsbürgermeister)<br />

kleiner Ortsteile / Ortsgemeinden befürchten Benachteiligung<br />

(Min<strong>der</strong>heit)<br />

örtliche Identität evtl. betroffen<br />

„gespaltene“ Aufgabenverteilung in Selbstverwaltungsangelegenheiten<br />

zwischen OG / VG<br />

höherer administrativer Aufwand und Koordinierungsbedarf<br />

bei <strong>der</strong> hauptamtlichen Verwaltung<br />

für den Bürger ist die unterschiedliche Zuständigkeit nicht<br />

immer zu durchschauen<br />

„gespaltenes Bauplanungsrecht“<br />

Flächennutzungsplan = Verbandsgemeinde<br />

Bebauungsplan = Ortsgemeinde<br />

höherer administrativer Aufwand verursacht auch höhere<br />

Verwaltungskosten<br />

Bei einem Vergleich <strong>der</strong> Vor- und Nachteile <strong>der</strong> einzelnen Kommunalstrukturen lassen sich vor allem<br />

zwei klare Faktoren für die Struktur einer verbandsfreien Gemeinde herausstellen:<br />

1. Klare und übersichtliche Organisationsstruktur einer verbandsfreien Gemeinde<br />

2. Monetärer finanzieller Vorteil einer verbandsfreien Gemeinde<br />

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Die relativ hohe Zahl an verbandsfreien Gemeinden im Landkreis Rhein-<strong>Pfalz</strong> zeigt, dass diese<br />

Kommunalstrukturen zukunftsfähig ausgerichtet sind und in <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en landesplanerischen Lage,<br />

zu den nahen städtischen Zentren, die geeignete Kommunalstruktur darstellt.<br />

Es wäre aus allen dargelegten Gründen <strong>der</strong> verbandsfreien Gemeinde Bobenheim-Roxheim zu<br />

empfehlen, bei möglichen Gebietsän<strong>der</strong>ungen, ihre zukunftsfähige Kommunalstruktur beizubehalten.<br />

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Schlusswort<br />

„Es kommt nicht darauf an, die Zukunft vorherzusagen,<br />

son<strong>der</strong>n auf die Zukunft vorbereitet zu sein.“<br />

Perikles<br />

Die durchgeführte Untersuchung <strong>der</strong> verbandsfreien Gemeinde Bobenheim-Roxheim weist nach, dass<br />

die angestrebten Ziele <strong>der</strong> Kommunal- und Verwaltungsreform bereits erfüllt sind.<br />

Die Zuordnung <strong>der</strong> Aufgabenzuständigkeiten sowie die Verwaltungsabläufe und Verwaltungsprozes-<br />

sen sind an den Strukturen einer mo<strong>der</strong>n geführten Verwaltung ausgerichtet. Daher wurde beson<strong>der</strong>s<br />

im Fachbereich Bürgerdienste <strong>der</strong> Bürgerservice ausgebaut und somit die Bürgernähe nachhaltig<br />

optimiert.<br />

Die kommunale Zusammenarbeit mit an<strong>der</strong>en Einrichtungen wurde nach wirtschaftlich belegten Krite-<br />

rien bereits frühzeitig praktiziert. In diesem Zusammenhang ist die Betriebsführung <strong>der</strong> Gemeindewer-<br />

ke seitens <strong>der</strong> Stadtwerke Frankenthal als umfänglichste Kooperation zu nennen o<strong>der</strong> die Beteiligung<br />

<strong>der</strong> Gemeinde Bobenheim-Roxheim an den Gemeindewerke Bobenheim-Roxheim GmbH als Ener-<br />

gieanbieter <strong>der</strong> Region. Diese Stadt-Umland-Beziehung zeigt, dass ohne eine Gebietsverän<strong>der</strong>ung<br />

nutzbringende Netzwerke institutionalisiert werden können.<br />

Die nachgewiesen bestehende, sowie mittel- bis langfristig gesicherte Verwaltungskraft und Leis-<br />

tungsfähigkeit <strong>der</strong> Gemeinde Bobenheim-Roxheim wird auch im dauerhaften Erreichen <strong>der</strong> gesetzlich<br />

geregelten Mindesteinwohnergrenze von 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner für verbandsfreie<br />

Gemeinden bestätigt; abgesehen davon, dass zum gesetzlich vorgeschriebenen Stichtag 30.06.2009<br />

die Einwohnergrenze mit einer Bevölkerungszahl von 10.036 überschritten ist.<br />

Der allgemeine demografische Trend, dass zukünftig mehr ältere als jüngere Generationen leben<br />

werden, zeigt sich ebenfalls in <strong>der</strong> Gemeinde Bobenheim-Roxheim. Durch gezielte Maßnahmen wer-<br />

den attraktive Dienstleistungen für die Jugend und den Seniorenbereich sowie generationenübergrei-<br />

fend angeboten. Die Planung von neuen Wohnflächen ermöglicht zudem, dass sich junge Familien<br />

ansiedeln können, um so den prognostizierten Entwicklungen entgegenzuwirken. Die Zugehörigkeit<br />

<strong>der</strong> Gemeinde Bobenheim-Roxheim zum Verbund <strong>der</strong> wirtschaftsstarken Metropol-Region Rhein-<br />

Neckar begünstigt die zukünftigen Entwicklungen positiv.<br />

Die geografische Lage in <strong>der</strong> Metropol-Region Rhein-Neckar spielt auch hinsichtlich <strong>der</strong> Verwaltungs-<br />

strukturen eine gewichtige Rolle. In keinem an<strong>der</strong>en Landkreis des Bundeslandes <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong><br />

zeigt sich eine solch hohe Zahl an verbandsfreien Gemeinden wie im Rhein-<strong>Pfalz</strong>-Kreis. Damit ent-<br />

sprechen die Strukturen und Größenordnungen <strong>der</strong> Verwaltungsgebiete annähernd den angrenzen-<br />

den baden-württembergischen Gemeindestrukturen.<br />

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In <strong>der</strong> Gegenüberstellung <strong>der</strong> Verwaltungsstrukturen „Verbandsgemeinde“ und „verbandsfreie Ge-<br />

meinde“ überwiegen die Vorteile einer verbandsfreien Gemeinde, vor allem durch die klare und über-<br />

sichtliche Organisationsstruktur und die monetären Vorteile bezogen auf die Einsparungen <strong>der</strong> Ver-<br />

waltungskosten und <strong>der</strong> nicht zu berücksichtigen Verbandsgemeindeumlage. Darüber hinaus zeigt die<br />

verhältnismäßig hohe Zahl an verbandsfreien Gemeinden im Rhein-<strong>Pfalz</strong>-Kreis, dass diese<br />

Kommunalstrukturen zukunftsfähig ausgerichtet sind und in <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en landesplanerischen Lage,<br />

zu den nahen städtischen Zentren, die geeignete Kommunalstruktur in diesem Landesteil darstellt.<br />

Selbst bei möglichen Gebietsverän<strong>der</strong>ungen wäre <strong>der</strong> Gemeinde Bobenheim-Roxheim an<strong>zur</strong>aten, ihre<br />

Kommunalstruktur beizubehalten.<br />

Mainz, den 29.02.2012<br />

JU Dr. Stefan Meiborg<br />

Geschäftsführer<br />

<strong>Kommunalberatung</strong> <strong>Rheinland</strong>-<strong>Pfalz</strong> GmbH<br />

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