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Sicherheitsschuhe Flyer HDH 2012.pdf

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Sicherheitshinweise<br />

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass orthopädische<br />

Einlagen, die auf Rezept für gesetzliche<br />

Krankenkassen ausgestellt und i. d. R. für Konfektionsschuhe<br />

zugelassen sind,<br />

nicht in <strong>Sicherheitsschuhe</strong>n während<br />

der Arbeit getragen werden dürfen!<br />

Neuanfertigung<br />

orthopäd. <strong>Sicherheitsschuhe</strong><br />

Es dürfen nur Teile und Komponenten<br />

verwendet werden, die<br />

eine Baumusterprüfung gem. EN<br />

DIN 345 haben; eine CE-Kennzeichnung<br />

aufweisen. Oder es<br />

muss auf geprüfte Schuhmodelle<br />

zurückgegriffen werden. Die endgefertigten<br />

orthopädischen <strong>Sicherheitsschuhe</strong><br />

müssen von der jeweiligen BG oder dem Kostenträger<br />

abgenommen werden.<br />

Orthopädische Schuhzurichtungen<br />

Schuherhöhungen<br />

… werden benötigt, um Längendifferenzen<br />

der Beine auszugleichen.<br />

Die Erhöhung eines Schuhes sollten<br />

max. 30 mm betragen.<br />

Sohlenrollen<br />

… entlasten den Fuß – somit die<br />

Gelenke - in der Schrittabwicklung.<br />

Die Wirkung richtet sich nach der<br />

Lage des Abrollscheitelpunktes.<br />

Innen-/Außenranderhöhung<br />

Durch die Sohlenranderhöhung<br />

werden im Stand die Auftrittsebene<br />

des Beines bzw. des Fußes und<br />

beim Gehen die Abwicklungsrichtung verändert und<br />

somit auf Knöchel, Knie und Hüfte eingewirkt.<br />

Veränderungen und zusätzliche<br />

Ausstattung beim konfektionierten<br />

Sicherheitsschuh<br />

(Schuhzurichtungen und Einlagen)<br />

Es ist nicht mehr ohne weiteres möglich,<br />

konfektionierte <strong>Sicherheitsschuhe</strong><br />

mit orthopädischen Schuhzurichtungen<br />

und Einlagen auszustatten<br />

– auch wenn diese Leistungen vom<br />

Arzt verordnet wurden. Hintergrund<br />

ist, dass die Haftung des Erstherstellers<br />

über die Sicherheit seines<br />

Produkts erlischt, wenn Veränderungen<br />

daran vorgenommen werden. Gibt der<br />

Orthopädie-Schuhtechniker dennoch solche veränderten<br />

Schuhe ohne Herstellerfreigabe ab,<br />

kann er bei einem Unfall haftbar gemacht werden.<br />

Auch schriftliche Vereinbarungen über einen<br />

Haftungsausschluss sind nicht mehr möglich.<br />

Um die Kostensteigerungen mit dem Kostenträger<br />

abzustimmen, bedarf es eines Kostenvoranschlages.<br />

Sollte die Genehmigungsdauer zu<br />

lang erscheinen, muss der Versicherte selbst<br />

aktiv werden. Dasselbe gilt auch für abgelehnte<br />

Leistungen: hier muss auch der Versicherte<br />

selbst widersprechen.<br />

Bedeutung in der Praxis<br />

Orthopädische Zurichtungen an konfektionierten<br />

<strong>Sicherheitsschuhe</strong>n dürfen nicht bei jedem Produkt<br />

durchgeführt werden.<br />

Auch bei orthopädischen Einlagen gibt es Beschränkungen.<br />

Diese dürfen derzeit nur in konfektionierten<br />

<strong>Sicherheitsschuhe</strong>n bestimmter<br />

Firmen auf Basis geprüfter Komponenten eingebaut<br />

werden.<br />

Fragen im Detail beantworten Ihnen unsere Orthopädie-Schuhtechniker(innen).<br />

Vorgehensweise für die Herstellung<br />

und Zurichtung von orthopäd.<br />

Sicherheits-, Schutz- und Berufsschuhen<br />

Nach Erteilung der EG-Baumusterprüfbescheinigung<br />

kann mit der Erlaubnis des Schuhherstellers<br />

der orthopädische Fußschutz individuell herge-<br />

stellt werden. Mit der CE-Kennzeichnung erklärt<br />

der Orthopädie-Schuhtechniker abschließend<br />

eigenverantwortlich, dass der Schuh auf Grundlage<br />

des Prüfmusters gefertigt wurde. Der Schuh wird<br />

darüber hinaus entsprechend der Norm gekennzeichnet<br />

und die Herstellerinformation wird beigefügt.<br />

Kostenübernahme<br />

Die Kosten für einen orthopädischen Fußschutz<br />

werden i. d. R. von/oder den Trägern der beruflichen<br />

Rehabilitation und Teilhabe behinderter<br />

Menschen am Arbeitsleben übernommen.<br />

� Betriebe selbst<br />

(nur Einlagen, Schuhe sind bereits an Lager)<br />

� Gesetzliche Unfallversicherung (z. B. BG)<br />

� Gesetzliche Rentenversicherung<br />

� Bundesagentur für Arbeit<br />

� Träger der Kriegsopferverordnung und<br />

Kriegsopferfürsorge<br />

� Integrationsämter – in ihrer Eigenschaft als<br />

Träger der begleitende Hilfe im Arbeitsleben<br />

nach dem Schwerbehindertenrecht<br />

� Träger der Sozialhilfe<br />

Achtung:<br />

Rezepte / Verordnungen über orthopädische<br />

<strong>Sicherheitsschuhe</strong> bzw. Anpassungen können nur<br />

auf o. g. Träger lauten. Orthopädische <strong>Sicherheitsschuhe</strong><br />

bzw. Anpassungen an konfektionierten<br />

<strong>Sicherheitsschuhe</strong>n sind keine Leistung der gesetzlichen<br />

Krankenkassen!

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