Sicherheitsschuhe Flyer HDH 2012.pdf
Sicherheitsschuhe Flyer HDH 2012.pdf
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Sehr geehrte Kundin,<br />
sehr geehrter Kunde,<br />
seit dem 01.01.2007 gibt es die „BGR 191 – Benutzung<br />
von Fuß- und Beinschutz“ der Berufsgenossenschaften,<br />
die die Herstellung und auch<br />
Veränderung von orthopädischen <strong>Sicherheitsschuhe</strong>n<br />
regelt. Über die wesentlichen Aspekte<br />
möchten wir Sie gerne informieren.<br />
<strong>Sicherheitsschuhe</strong> für lose Einlagen<br />
… sind für Personen gedacht, die orthopädische<br />
Einlagen tragen müssen. Meist besteht noch kein<br />
Anspruch auf orthopädisches Schuhwerk.<br />
Mehrere Schuhhersteller bieten deshalb zertifizierte<br />
<strong>Sicherheitsschuhe</strong> zusammen mit entsprechenden<br />
Einlagenmaterialien an. Diese sind<br />
orthopädisch individuell anzupassen. Die Verwendung<br />
anderer als die vom Schuhhersteller<br />
angebotenen individuell gefertigten Schuheinlagen<br />
sind unzulässig, weil die <strong>Sicherheitsschuhe</strong><br />
gegenüber dem geprüften Baumuster verändert<br />
werden. Beispielsweise könnte durch solche Einlagen<br />
die erforderliche Resthöhe unter der<br />
Zehenkappe oder die elektrische Leitfähigkeit<br />
beeinträchtigt werden.<br />
Orthopädischer Fußschutz<br />
… ist zu unterscheiden, ob es sich um die handwerkliche<br />
Herstellung eines neuen Schuhes<br />
oder die orthopädische Änderung (Zurichtung)<br />
eines <strong>Sicherheitsschuhe</strong>s handelt.<br />
Werden orthopädisch zugerichtete Schuhe in Bereichen<br />
getragen, in denen die Benutzung von<br />
Fußschutz erforderlich ist, müssen auch die<br />
orthopädischen Schuhe oder Zurichtungen als<br />
Fußschutz hergestellt worden sein (8. GPSGV).<br />
Es muss somit für jeden orthopädischen Fußschutz<br />
eine EG-Baumusterprüfung vorliegen. Erst<br />
auf dieser Grundlage ist derjenige, der die Produkte<br />
in den Verkehr bringt, berechtigt, die CE-<br />
Kennzeichnung anzubringen.<br />
Kompetenz und Vertrauen<br />
Orthopädie-<br />
Technik<br />
Orthopädie-<br />
Schuhtechnik<br />
Rehabilitations-<br />
& Rehatechnik<br />
Care & Pflege<br />
Sanitätshaus<br />
Bein- und Armprothesen<br />
Lähmungs- und Korrekturorthesen<br />
Leibbinden und Mieder<br />
Korsetts<br />
Verbrennungsbandagen<br />
Bequem- und Einlagenschuhe<br />
Orthopädische Maßschuhe u. Schuhzurichtungen<br />
Schuheinlagen<br />
Innenschuhe<br />
Verbands- und Entlastungsschuhe<br />
Bewegungstherapiegeräte<br />
Lifter- und Rampensysteme<br />
Reha-Hilfsmittel für Kinder und Erwachsene<br />
Rollatoren und andere Gehhilfen<br />
Rollstühle, Elektromobile<br />
Therapiegeräte, z. B. Sauerstoffversorgung<br />
Ernährungstherapie<br />
Inkontinenz<br />
Produkte für die Dekubitustherapie und -prophylaxe<br />
Stoma<br />
Wundversorgung<br />
Bandagen<br />
Blutzucker- und Blutdruckmessgeräte<br />
Brustprothetik<br />
Fitness-Produkte<br />
Kompressionsstrümpfe und -strumpfhosen<br />
Lagerungs-, Nacken- und Sitzkissen<br />
Matratzen und Systemrahmen<br />
Produkte rund um die Schwangerschaft<br />
Wärmewäsche, Bade- und Miedermoden<br />
Orthopädische<br />
<strong>Sicherheitsschuhe</strong><br />
89520 Heidenheim Schnaitheimer Straße 24 + 33<br />
Tel. (07321) 92 98 20<br />
89522 Heidenheim<br />
B a d W i l d u n g e n<br />
Montag - Freitag 8.00 - 12.30 Uhr<br />
13.30 - 18.00 Uhr<br />
Samstag 9.00 - 12.00 Uhr<br />
August-Lösch-Straße 2<br />
Tel. (07321) 92 98 20<br />
Montag – Freitag 9.00 - 13.00 Uhr<br />
14.00 - 18.00 Uhr<br />
Mittwoch + Samstag 9.00 - 12.00 Uhr<br />
� H e i d e n h e i m � M ö s s i n g e n � T ü b i n g e n
Sicherheitshinweise<br />
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass orthopädische<br />
Einlagen, die auf Rezept für gesetzliche<br />
Krankenkassen ausgestellt und i. d. R. für Konfektionsschuhe<br />
zugelassen sind,<br />
nicht in <strong>Sicherheitsschuhe</strong>n während<br />
der Arbeit getragen werden dürfen!<br />
Neuanfertigung<br />
orthopäd. <strong>Sicherheitsschuhe</strong><br />
Es dürfen nur Teile und Komponenten<br />
verwendet werden, die<br />
eine Baumusterprüfung gem. EN<br />
DIN 345 haben; eine CE-Kennzeichnung<br />
aufweisen. Oder es<br />
muss auf geprüfte Schuhmodelle<br />
zurückgegriffen werden. Die endgefertigten<br />
orthopädischen <strong>Sicherheitsschuhe</strong><br />
müssen von der jeweiligen BG oder dem Kostenträger<br />
abgenommen werden.<br />
Orthopädische Schuhzurichtungen<br />
Schuherhöhungen<br />
… werden benötigt, um Längendifferenzen<br />
der Beine auszugleichen.<br />
Die Erhöhung eines Schuhes sollten<br />
max. 30 mm betragen.<br />
Sohlenrollen<br />
… entlasten den Fuß – somit die<br />
Gelenke - in der Schrittabwicklung.<br />
Die Wirkung richtet sich nach der<br />
Lage des Abrollscheitelpunktes.<br />
Innen-/Außenranderhöhung<br />
Durch die Sohlenranderhöhung<br />
werden im Stand die Auftrittsebene<br />
des Beines bzw. des Fußes und<br />
beim Gehen die Abwicklungsrichtung verändert und<br />
somit auf Knöchel, Knie und Hüfte eingewirkt.<br />
Veränderungen und zusätzliche<br />
Ausstattung beim konfektionierten<br />
Sicherheitsschuh<br />
(Schuhzurichtungen und Einlagen)<br />
Es ist nicht mehr ohne weiteres möglich,<br />
konfektionierte <strong>Sicherheitsschuhe</strong><br />
mit orthopädischen Schuhzurichtungen<br />
und Einlagen auszustatten<br />
– auch wenn diese Leistungen vom<br />
Arzt verordnet wurden. Hintergrund<br />
ist, dass die Haftung des Erstherstellers<br />
über die Sicherheit seines<br />
Produkts erlischt, wenn Veränderungen<br />
daran vorgenommen werden. Gibt der<br />
Orthopädie-Schuhtechniker dennoch solche veränderten<br />
Schuhe ohne Herstellerfreigabe ab,<br />
kann er bei einem Unfall haftbar gemacht werden.<br />
Auch schriftliche Vereinbarungen über einen<br />
Haftungsausschluss sind nicht mehr möglich.<br />
Um die Kostensteigerungen mit dem Kostenträger<br />
abzustimmen, bedarf es eines Kostenvoranschlages.<br />
Sollte die Genehmigungsdauer zu<br />
lang erscheinen, muss der Versicherte selbst<br />
aktiv werden. Dasselbe gilt auch für abgelehnte<br />
Leistungen: hier muss auch der Versicherte<br />
selbst widersprechen.<br />
Bedeutung in der Praxis<br />
Orthopädische Zurichtungen an konfektionierten<br />
<strong>Sicherheitsschuhe</strong>n dürfen nicht bei jedem Produkt<br />
durchgeführt werden.<br />
Auch bei orthopädischen Einlagen gibt es Beschränkungen.<br />
Diese dürfen derzeit nur in konfektionierten<br />
<strong>Sicherheitsschuhe</strong>n bestimmter<br />
Firmen auf Basis geprüfter Komponenten eingebaut<br />
werden.<br />
Fragen im Detail beantworten Ihnen unsere Orthopädie-Schuhtechniker(innen).<br />
Vorgehensweise für die Herstellung<br />
und Zurichtung von orthopäd.<br />
Sicherheits-, Schutz- und Berufsschuhen<br />
Nach Erteilung der EG-Baumusterprüfbescheinigung<br />
kann mit der Erlaubnis des Schuhherstellers<br />
der orthopädische Fußschutz individuell herge-<br />
stellt werden. Mit der CE-Kennzeichnung erklärt<br />
der Orthopädie-Schuhtechniker abschließend<br />
eigenverantwortlich, dass der Schuh auf Grundlage<br />
des Prüfmusters gefertigt wurde. Der Schuh wird<br />
darüber hinaus entsprechend der Norm gekennzeichnet<br />
und die Herstellerinformation wird beigefügt.<br />
Kostenübernahme<br />
Die Kosten für einen orthopädischen Fußschutz<br />
werden i. d. R. von/oder den Trägern der beruflichen<br />
Rehabilitation und Teilhabe behinderter<br />
Menschen am Arbeitsleben übernommen.<br />
� Betriebe selbst<br />
(nur Einlagen, Schuhe sind bereits an Lager)<br />
� Gesetzliche Unfallversicherung (z. B. BG)<br />
� Gesetzliche Rentenversicherung<br />
� Bundesagentur für Arbeit<br />
� Träger der Kriegsopferverordnung und<br />
Kriegsopferfürsorge<br />
� Integrationsämter – in ihrer Eigenschaft als<br />
Träger der begleitende Hilfe im Arbeitsleben<br />
nach dem Schwerbehindertenrecht<br />
� Träger der Sozialhilfe<br />
Achtung:<br />
Rezepte / Verordnungen über orthopädische<br />
<strong>Sicherheitsschuhe</strong> bzw. Anpassungen können nur<br />
auf o. g. Träger lauten. Orthopädische <strong>Sicherheitsschuhe</strong><br />
bzw. Anpassungen an konfektionierten<br />
<strong>Sicherheitsschuhe</strong>n sind keine Leistung der gesetzlichen<br />
Krankenkassen!