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Sicherheitsschuhe Flyer HDH 2012.pdf

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Sehr geehrte Kundin,<br />

sehr geehrter Kunde,<br />

seit dem 01.01.2007 gibt es die „BGR 191 – Benutzung<br />

von Fuß- und Beinschutz“ der Berufsgenossenschaften,<br />

die die Herstellung und auch<br />

Veränderung von orthopädischen <strong>Sicherheitsschuhe</strong>n<br />

regelt. Über die wesentlichen Aspekte<br />

möchten wir Sie gerne informieren.<br />

<strong>Sicherheitsschuhe</strong> für lose Einlagen<br />

… sind für Personen gedacht, die orthopädische<br />

Einlagen tragen müssen. Meist besteht noch kein<br />

Anspruch auf orthopädisches Schuhwerk.<br />

Mehrere Schuhhersteller bieten deshalb zertifizierte<br />

<strong>Sicherheitsschuhe</strong> zusammen mit entsprechenden<br />

Einlagenmaterialien an. Diese sind<br />

orthopädisch individuell anzupassen. Die Verwendung<br />

anderer als die vom Schuhhersteller<br />

angebotenen individuell gefertigten Schuheinlagen<br />

sind unzulässig, weil die <strong>Sicherheitsschuhe</strong><br />

gegenüber dem geprüften Baumuster verändert<br />

werden. Beispielsweise könnte durch solche Einlagen<br />

die erforderliche Resthöhe unter der<br />

Zehenkappe oder die elektrische Leitfähigkeit<br />

beeinträchtigt werden.<br />

Orthopädischer Fußschutz<br />

… ist zu unterscheiden, ob es sich um die handwerkliche<br />

Herstellung eines neuen Schuhes<br />

oder die orthopädische Änderung (Zurichtung)<br />

eines <strong>Sicherheitsschuhe</strong>s handelt.<br />

Werden orthopädisch zugerichtete Schuhe in Bereichen<br />

getragen, in denen die Benutzung von<br />

Fußschutz erforderlich ist, müssen auch die<br />

orthopädischen Schuhe oder Zurichtungen als<br />

Fußschutz hergestellt worden sein (8. GPSGV).<br />

Es muss somit für jeden orthopädischen Fußschutz<br />

eine EG-Baumusterprüfung vorliegen. Erst<br />

auf dieser Grundlage ist derjenige, der die Produkte<br />

in den Verkehr bringt, berechtigt, die CE-<br />

Kennzeichnung anzubringen.<br />

Kompetenz und Vertrauen<br />

Orthopädie-<br />

Technik<br />

Orthopädie-<br />

Schuhtechnik<br />

Rehabilitations-<br />

& Rehatechnik<br />

Care & Pflege<br />

Sanitätshaus<br />

Bein- und Armprothesen<br />

Lähmungs- und Korrekturorthesen<br />

Leibbinden und Mieder<br />

Korsetts<br />

Verbrennungsbandagen<br />

Bequem- und Einlagenschuhe<br />

Orthopädische Maßschuhe u. Schuhzurichtungen<br />

Schuheinlagen<br />

Innenschuhe<br />

Verbands- und Entlastungsschuhe<br />

Bewegungstherapiegeräte<br />

Lifter- und Rampensysteme<br />

Reha-Hilfsmittel für Kinder und Erwachsene<br />

Rollatoren und andere Gehhilfen<br />

Rollstühle, Elektromobile<br />

Therapiegeräte, z. B. Sauerstoffversorgung<br />

Ernährungstherapie<br />

Inkontinenz<br />

Produkte für die Dekubitustherapie und -prophylaxe<br />

Stoma<br />

Wundversorgung<br />

Bandagen<br />

Blutzucker- und Blutdruckmessgeräte<br />

Brustprothetik<br />

Fitness-Produkte<br />

Kompressionsstrümpfe und -strumpfhosen<br />

Lagerungs-, Nacken- und Sitzkissen<br />

Matratzen und Systemrahmen<br />

Produkte rund um die Schwangerschaft<br />

Wärmewäsche, Bade- und Miedermoden<br />

Orthopädische<br />

<strong>Sicherheitsschuhe</strong><br />

89520 Heidenheim Schnaitheimer Straße 24 + 33<br />

Tel. (07321) 92 98 20<br />

89522 Heidenheim<br />

B a d W i l d u n g e n<br />

Montag - Freitag 8.00 - 12.30 Uhr<br />

13.30 - 18.00 Uhr<br />

Samstag 9.00 - 12.00 Uhr<br />

August-Lösch-Straße 2<br />

Tel. (07321) 92 98 20<br />

Montag – Freitag 9.00 - 13.00 Uhr<br />

14.00 - 18.00 Uhr<br />

Mittwoch + Samstag 9.00 - 12.00 Uhr<br />

� H e i d e n h e i m � M ö s s i n g e n � T ü b i n g e n


Sicherheitshinweise<br />

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass orthopädische<br />

Einlagen, die auf Rezept für gesetzliche<br />

Krankenkassen ausgestellt und i. d. R. für Konfektionsschuhe<br />

zugelassen sind,<br />

nicht in <strong>Sicherheitsschuhe</strong>n während<br />

der Arbeit getragen werden dürfen!<br />

Neuanfertigung<br />

orthopäd. <strong>Sicherheitsschuhe</strong><br />

Es dürfen nur Teile und Komponenten<br />

verwendet werden, die<br />

eine Baumusterprüfung gem. EN<br />

DIN 345 haben; eine CE-Kennzeichnung<br />

aufweisen. Oder es<br />

muss auf geprüfte Schuhmodelle<br />

zurückgegriffen werden. Die endgefertigten<br />

orthopädischen <strong>Sicherheitsschuhe</strong><br />

müssen von der jeweiligen BG oder dem Kostenträger<br />

abgenommen werden.<br />

Orthopädische Schuhzurichtungen<br />

Schuherhöhungen<br />

… werden benötigt, um Längendifferenzen<br />

der Beine auszugleichen.<br />

Die Erhöhung eines Schuhes sollten<br />

max. 30 mm betragen.<br />

Sohlenrollen<br />

… entlasten den Fuß – somit die<br />

Gelenke - in der Schrittabwicklung.<br />

Die Wirkung richtet sich nach der<br />

Lage des Abrollscheitelpunktes.<br />

Innen-/Außenranderhöhung<br />

Durch die Sohlenranderhöhung<br />

werden im Stand die Auftrittsebene<br />

des Beines bzw. des Fußes und<br />

beim Gehen die Abwicklungsrichtung verändert und<br />

somit auf Knöchel, Knie und Hüfte eingewirkt.<br />

Veränderungen und zusätzliche<br />

Ausstattung beim konfektionierten<br />

Sicherheitsschuh<br />

(Schuhzurichtungen und Einlagen)<br />

Es ist nicht mehr ohne weiteres möglich,<br />

konfektionierte <strong>Sicherheitsschuhe</strong><br />

mit orthopädischen Schuhzurichtungen<br />

und Einlagen auszustatten<br />

– auch wenn diese Leistungen vom<br />

Arzt verordnet wurden. Hintergrund<br />

ist, dass die Haftung des Erstherstellers<br />

über die Sicherheit seines<br />

Produkts erlischt, wenn Veränderungen<br />

daran vorgenommen werden. Gibt der<br />

Orthopädie-Schuhtechniker dennoch solche veränderten<br />

Schuhe ohne Herstellerfreigabe ab,<br />

kann er bei einem Unfall haftbar gemacht werden.<br />

Auch schriftliche Vereinbarungen über einen<br />

Haftungsausschluss sind nicht mehr möglich.<br />

Um die Kostensteigerungen mit dem Kostenträger<br />

abzustimmen, bedarf es eines Kostenvoranschlages.<br />

Sollte die Genehmigungsdauer zu<br />

lang erscheinen, muss der Versicherte selbst<br />

aktiv werden. Dasselbe gilt auch für abgelehnte<br />

Leistungen: hier muss auch der Versicherte<br />

selbst widersprechen.<br />

Bedeutung in der Praxis<br />

Orthopädische Zurichtungen an konfektionierten<br />

<strong>Sicherheitsschuhe</strong>n dürfen nicht bei jedem Produkt<br />

durchgeführt werden.<br />

Auch bei orthopädischen Einlagen gibt es Beschränkungen.<br />

Diese dürfen derzeit nur in konfektionierten<br />

<strong>Sicherheitsschuhe</strong>n bestimmter<br />

Firmen auf Basis geprüfter Komponenten eingebaut<br />

werden.<br />

Fragen im Detail beantworten Ihnen unsere Orthopädie-Schuhtechniker(innen).<br />

Vorgehensweise für die Herstellung<br />

und Zurichtung von orthopäd.<br />

Sicherheits-, Schutz- und Berufsschuhen<br />

Nach Erteilung der EG-Baumusterprüfbescheinigung<br />

kann mit der Erlaubnis des Schuhherstellers<br />

der orthopädische Fußschutz individuell herge-<br />

stellt werden. Mit der CE-Kennzeichnung erklärt<br />

der Orthopädie-Schuhtechniker abschließend<br />

eigenverantwortlich, dass der Schuh auf Grundlage<br />

des Prüfmusters gefertigt wurde. Der Schuh wird<br />

darüber hinaus entsprechend der Norm gekennzeichnet<br />

und die Herstellerinformation wird beigefügt.<br />

Kostenübernahme<br />

Die Kosten für einen orthopädischen Fußschutz<br />

werden i. d. R. von/oder den Trägern der beruflichen<br />

Rehabilitation und Teilhabe behinderter<br />

Menschen am Arbeitsleben übernommen.<br />

� Betriebe selbst<br />

(nur Einlagen, Schuhe sind bereits an Lager)<br />

� Gesetzliche Unfallversicherung (z. B. BG)<br />

� Gesetzliche Rentenversicherung<br />

� Bundesagentur für Arbeit<br />

� Träger der Kriegsopferverordnung und<br />

Kriegsopferfürsorge<br />

� Integrationsämter – in ihrer Eigenschaft als<br />

Träger der begleitende Hilfe im Arbeitsleben<br />

nach dem Schwerbehindertenrecht<br />

� Träger der Sozialhilfe<br />

Achtung:<br />

Rezepte / Verordnungen über orthopädische<br />

<strong>Sicherheitsschuhe</strong> bzw. Anpassungen können nur<br />

auf o. g. Träger lauten. Orthopädische <strong>Sicherheitsschuhe</strong><br />

bzw. Anpassungen an konfektionierten<br />

<strong>Sicherheitsschuhe</strong>n sind keine Leistung der gesetzlichen<br />

Krankenkassen!

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