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25. Februar 2006 - Blankenburg

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Inhalt<br />

Amtliche Bekanntmachungen<br />

Stadt <strong>Blankenburg</strong><br />

- Wahlbekanntmachungen<br />

- Gefahrenabwehrverordnung<br />

- Beteiligungsbericht 2004 der Stadt <strong>Blankenburg</strong> (Harz)<br />

- Jahresabschluss des Technischen Eigenbetriebes der Stadt <strong>Blankenburg</strong> (Harz) für<br />

das Wirtschaftsjahr 2004<br />

Gemeinde Timmenrode<br />

- Jahresrechnung der Gemeinde Timmenrode für das Haushaltsjahr 2003<br />

- Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren für Dienst- und Sachleistungen<br />

der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Timmenrode außerhalb der<br />

zu erfüllenden Pflichtaufgaben vom 23. Januar <strong>2006</strong><br />

Gemeinde Wienrode<br />

- H a u s h a l t s s a t z u n g der Gemeinde Wienrode <strong>2006</strong> -<br />

Amt für Landwirtschaft und Flurneuordnung Mitte<br />

- Ausführungsanordnung<br />

Landesverwaltungsamt Halle<br />

- B e k a n n t m a c h u n g Durchführung des Erörterungstermins im Rahmen des<br />

Anhörungsverfahrens<br />

Wahlbekanntmachungen<br />

Landtagswahl <strong>2006</strong> und Bürgermeisterwahl Heimburg<br />

Zusätzlich zur öffentlichen Bekanntmachung zur Einsichtnahme in die Wählerverzeichnisse,<br />

haben die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Verwaltungsgemeinschaft<br />

<strong>Blankenburg</strong> zu den unten genannten Terminen die Möglichkeit zur Einsichtnahme<br />

in die Wählerverzeichnisse. Die Wählerverzeichnisse liegen zu diesen Terminen<br />

in den entsprechenden Bürgermeisterbüros aus.<br />

Cattenstedt am 06.03.<strong>2006</strong> von 16.00 bis 18.00 Uhr<br />

Heimburg am 07.03.<strong>2006</strong> von 18.00 bis 19.30 Uhr<br />

Hüttenrode am 08.03.<strong>2006</strong> von 18.00 bis 20.00 Uhr<br />

Timmenrode am 07.03.<strong>2006</strong> von 16.00 bis 18.00 Uhr<br />

Wienrode am 06.03.<strong>2006</strong> von 17.00 bis 18.30 Uhr<br />

OT Börnecke am 07.03.<strong>2006</strong> von 15.00 bis 18.00 Uhr<br />

Gemeinde Heimburg<br />

Die Wahlleiterin<br />

Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Wahlausschusses für die Bürgermeisterwahl<br />

am 26.03.<strong>2006</strong> in der Gemeinde Heimburg<br />

Wahlleiterin Frau Simone Abel Vor dem Pollenholz 1<br />

Stellv. Wahlleiterin Frau Birgit Sonnberger Oberdorf 8<br />

Beisitzerin Frau Veronika Wank Neue Straße 2<br />

Stellv. Beisitzerin Frau Monika Brandt Wilhelm Pieck Straße 12<br />

Beisitzer Herr Olaf Cors Brinkstraße 10<br />

Stellv. Beisitzerin Frau Gabriele Gehring Elbingeröder Straße 13a<br />

Beisitzer Herr Kai-Peter Kammrath Wilhelm-Pieck-Straße 40<br />

Stellv. Beisitzerin Frau Marion Richter Am Schäfergarten 3<br />

1. Die 1. Sitzung des Gemeindewahlausschusses für die Bürgermeisterwahl findet am<br />

07.03.<strong>2006</strong> um 18.30 Uhr im Bürgermeisterbüro, Wilhelm Pieck Straße 12, statt.<br />

TOP 1. Konstituierung des Wahlausschusses<br />

2. Information und Beratung zu den anstehenden Aufgaben und Information<br />

zum Stand der Wahlvorbereitung<br />

2. Die 2. Sitzung der Gemeindewahlausschusses für die Bürgermeisterwahl findet am<br />

26.03.<strong>2006</strong> um 19.30 Uhr im Wahllokal, Dorfgemeinschaftshaus, Wilhelm-Pieck-<br />

Straße 9a, statt.<br />

TOP 1. Feststellung und Bekanntgabe des amtlichen Wahlergebnisses<br />

Die Sitzungen sind öffentlich und jedermann hat Zutritt.<br />

gez. Abel<br />

Amtliche Bekanntmachung<br />

Stadt <strong>Blankenburg</strong><br />

Gefahrenabwehrverordnung<br />

betreffend die Abwehr von Gefahren bei Verkehrsbehinderungen und –gefährdungen,<br />

ruhestörendem Lärm, Tierhaltung, offenen Feuern im Freien, Betreten<br />

und Befahren von Eisflächen sowie mangelhafter Hausnummerierung<br />

auf dem Territorium der Verwaltungsgemeinschaft <strong>Blankenburg</strong> (Harz)<br />

Auf Grund der §§ 1 und 94 Abs. 1 Nr. 1/Nr. 2 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit<br />

und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) vom 23. September<br />

2003 (GVBl. LSA S. 214) hat der Gemeinschaftsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft<br />

<strong>Blankenburg</strong> (Harz) in seiner Sitzung am 10. November 2005 folgende Gefahrenabwehrverordnung<br />

erlassen:<br />

§ 1 Begriffsbestimmungen<br />

Im Sinne dieser Verordnung sind<br />

1. Straßen:<br />

alle Straßen, Wege, Plätze, Brücken, Durchfahrten, Tunnel, Über-, Unterführungen,<br />

Durchgänge sowie Treppen, soweit sie für den öffentlichen Verkehr genutzt werden,<br />

auch wenn sie durch Grünanlagen führen oder im Privateigentum stehen; zu den<br />

Straßen gehören Rinnsteine (Gossen); Straßengräben, Böschungen, Stützmauern,<br />

Trenn-, Seiten- , Rand- und Sicherheitsstreifen neben der Fahrbahn sowie Verkehrsinseln<br />

und Grünstreifen;<br />

2. Fahrbahnen:<br />

diejenigen Teile der Straßen, die dem Verkehr mit Fahrzeugen dienen;<br />

3. Fahrzeuge:<br />

Schienenfahrzeuge, Kraftfahrzeuge, Arbeitsmaschinen, bespannte Fahrzeuge,<br />

Krankenfahrstühle und Fahrräder;<br />

4. Anlagen:<br />

alle der Öffentlichkeit zur Verfügung stehenden Parks, Grünflächen, Sport- und<br />

Spielplätze.<br />

§ 2 Verkehrsbehinderungen und -gefährdungen<br />

(1) An Gebäudeteilen, die unmittelbar an der Straße liegen, sind Eiszapfen, Schneeüberhänge<br />

und auf den Dächern liegende Schneemassen, die den Umständen nach<br />

eine Gefahr für Personen oder Sachen bilden, unverzüglich zu entfernen oder Sicherungsmaßnahmen<br />

durch Absperrungen oder Aufstellen von Warnzeichen zu<br />

treffen.<br />

(2) Stacheldraht, scharfe Spitzen, andere scharfkantige Gegenstände sowie Vorrichtungen,<br />

durch die im Straßenverkehr Personen verletzt oder Sachen beschädigt werden<br />

können, dürfen entlang von Grundstücken nur in einer Höhe von mindestens<br />

2,50 Meter über dem Erdboden angebracht werden.<br />

(3) Frisch gestrichene Gegenstände, Wände und Einfriedungen, die sich auf oder an den<br />

Straßen befinden, müssen durch auffallende Warnschilder kenntlich gemacht werden,<br />

solange sie abfärben.<br />

(4) Es ist verboten, Lichtmasten, Masten der Fernmeldeleitungen, Pfosten von Straßennamenschildern,<br />

Lichtzeichenanlagen und Verkehrszeichen, Feuermelder, Brunnen,<br />

Denkmäler, Bäume, deren Stamm, Äste oder Zweige, die sich nicht ausschließlich<br />

auf oder über Privatgrundstücken befinden, Kabelverteilerschränke oder<br />

sonstige oberirdische Anlagenteile und Gebäude, die der Wasser- und Energieversorgung<br />

dienen, zu erklettern.<br />

(5) Kellerschächte und Luken, die in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen, dürfen<br />

nur geöffnet sein, solange es die Benutzung erforderlich macht; in diesem Fall<br />

sind sie abzusperren oder zu bewachen oder in der Dunkelheit so zu beleuchten,<br />

dass sie von Verkehrsteilnehmern unmittelbar erkannt werden können.<br />

(6) Zweige von Bäumen, Sträuchern und Hecken, die in den öffentlichen Verkehrsraum<br />

hineinragen und dadurch den Fußgänger- oder anderen Straßenverkehr behindern<br />

oder die Fuß- und anderen Verkehrswege verschmälern oder die Funktion der Anlagen<br />

der Straßenbeleuchtung oder der Ver- und Entsorgung beeinträchtigen; sind<br />

durch deren Besitzer unverzüglich auf ein Maß zurückzuschneiden, das die Störung<br />

beseitigt; prinzipiell ist der öffentliche Verkehrsraum über den Fuß- und Radwegen<br />

in einer Höhe von mindestens 2,50 m und über den Fahrbahnen von mindestens<br />

4,50 m von Zweigen freizuhalten.<br />

§ 3 Ruhestörender Lärm<br />

(1) Soweit § 117 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten keine Anwendung findet,<br />

sind die folgenden Ruhezeiten zur Vermeidung von Belästigungen nicht nur unerheblicher<br />

Art und von Beeinträchtigungen der Gesundheit und der Erholung zu beachten:<br />

1. Sonn- und Feiertage ganztags sowie<br />

<strong>Blankenburg</strong>er Amtsblatt 02/06 13

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