25. Februar 2006 - Blankenburg
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Inhalt<br />
Amtliche Bekanntmachungen<br />
Stadt <strong>Blankenburg</strong><br />
- Wahlbekanntmachungen<br />
- Gefahrenabwehrverordnung<br />
- Beteiligungsbericht 2004 der Stadt <strong>Blankenburg</strong> (Harz)<br />
- Jahresabschluss des Technischen Eigenbetriebes der Stadt <strong>Blankenburg</strong> (Harz) für<br />
das Wirtschaftsjahr 2004<br />
Gemeinde Timmenrode<br />
- Jahresrechnung der Gemeinde Timmenrode für das Haushaltsjahr 2003<br />
- Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren für Dienst- und Sachleistungen<br />
der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Timmenrode außerhalb der<br />
zu erfüllenden Pflichtaufgaben vom 23. Januar <strong>2006</strong><br />
Gemeinde Wienrode<br />
- H a u s h a l t s s a t z u n g der Gemeinde Wienrode <strong>2006</strong> -<br />
Amt für Landwirtschaft und Flurneuordnung Mitte<br />
- Ausführungsanordnung<br />
Landesverwaltungsamt Halle<br />
- B e k a n n t m a c h u n g Durchführung des Erörterungstermins im Rahmen des<br />
Anhörungsverfahrens<br />
Wahlbekanntmachungen<br />
Landtagswahl <strong>2006</strong> und Bürgermeisterwahl Heimburg<br />
Zusätzlich zur öffentlichen Bekanntmachung zur Einsichtnahme in die Wählerverzeichnisse,<br />
haben die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Verwaltungsgemeinschaft<br />
<strong>Blankenburg</strong> zu den unten genannten Terminen die Möglichkeit zur Einsichtnahme<br />
in die Wählerverzeichnisse. Die Wählerverzeichnisse liegen zu diesen Terminen<br />
in den entsprechenden Bürgermeisterbüros aus.<br />
Cattenstedt am 06.03.<strong>2006</strong> von 16.00 bis 18.00 Uhr<br />
Heimburg am 07.03.<strong>2006</strong> von 18.00 bis 19.30 Uhr<br />
Hüttenrode am 08.03.<strong>2006</strong> von 18.00 bis 20.00 Uhr<br />
Timmenrode am 07.03.<strong>2006</strong> von 16.00 bis 18.00 Uhr<br />
Wienrode am 06.03.<strong>2006</strong> von 17.00 bis 18.30 Uhr<br />
OT Börnecke am 07.03.<strong>2006</strong> von 15.00 bis 18.00 Uhr<br />
Gemeinde Heimburg<br />
Die Wahlleiterin<br />
Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Wahlausschusses für die Bürgermeisterwahl<br />
am 26.03.<strong>2006</strong> in der Gemeinde Heimburg<br />
Wahlleiterin Frau Simone Abel Vor dem Pollenholz 1<br />
Stellv. Wahlleiterin Frau Birgit Sonnberger Oberdorf 8<br />
Beisitzerin Frau Veronika Wank Neue Straße 2<br />
Stellv. Beisitzerin Frau Monika Brandt Wilhelm Pieck Straße 12<br />
Beisitzer Herr Olaf Cors Brinkstraße 10<br />
Stellv. Beisitzerin Frau Gabriele Gehring Elbingeröder Straße 13a<br />
Beisitzer Herr Kai-Peter Kammrath Wilhelm-Pieck-Straße 40<br />
Stellv. Beisitzerin Frau Marion Richter Am Schäfergarten 3<br />
1. Die 1. Sitzung des Gemeindewahlausschusses für die Bürgermeisterwahl findet am<br />
07.03.<strong>2006</strong> um 18.30 Uhr im Bürgermeisterbüro, Wilhelm Pieck Straße 12, statt.<br />
TOP 1. Konstituierung des Wahlausschusses<br />
2. Information und Beratung zu den anstehenden Aufgaben und Information<br />
zum Stand der Wahlvorbereitung<br />
2. Die 2. Sitzung der Gemeindewahlausschusses für die Bürgermeisterwahl findet am<br />
26.03.<strong>2006</strong> um 19.30 Uhr im Wahllokal, Dorfgemeinschaftshaus, Wilhelm-Pieck-<br />
Straße 9a, statt.<br />
TOP 1. Feststellung und Bekanntgabe des amtlichen Wahlergebnisses<br />
Die Sitzungen sind öffentlich und jedermann hat Zutritt.<br />
gez. Abel<br />
Amtliche Bekanntmachung<br />
Stadt <strong>Blankenburg</strong><br />
Gefahrenabwehrverordnung<br />
betreffend die Abwehr von Gefahren bei Verkehrsbehinderungen und –gefährdungen,<br />
ruhestörendem Lärm, Tierhaltung, offenen Feuern im Freien, Betreten<br />
und Befahren von Eisflächen sowie mangelhafter Hausnummerierung<br />
auf dem Territorium der Verwaltungsgemeinschaft <strong>Blankenburg</strong> (Harz)<br />
Auf Grund der §§ 1 und 94 Abs. 1 Nr. 1/Nr. 2 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit<br />
und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) vom 23. September<br />
2003 (GVBl. LSA S. 214) hat der Gemeinschaftsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft<br />
<strong>Blankenburg</strong> (Harz) in seiner Sitzung am 10. November 2005 folgende Gefahrenabwehrverordnung<br />
erlassen:<br />
§ 1 Begriffsbestimmungen<br />
Im Sinne dieser Verordnung sind<br />
1. Straßen:<br />
alle Straßen, Wege, Plätze, Brücken, Durchfahrten, Tunnel, Über-, Unterführungen,<br />
Durchgänge sowie Treppen, soweit sie für den öffentlichen Verkehr genutzt werden,<br />
auch wenn sie durch Grünanlagen führen oder im Privateigentum stehen; zu den<br />
Straßen gehören Rinnsteine (Gossen); Straßengräben, Böschungen, Stützmauern,<br />
Trenn-, Seiten- , Rand- und Sicherheitsstreifen neben der Fahrbahn sowie Verkehrsinseln<br />
und Grünstreifen;<br />
2. Fahrbahnen:<br />
diejenigen Teile der Straßen, die dem Verkehr mit Fahrzeugen dienen;<br />
3. Fahrzeuge:<br />
Schienenfahrzeuge, Kraftfahrzeuge, Arbeitsmaschinen, bespannte Fahrzeuge,<br />
Krankenfahrstühle und Fahrräder;<br />
4. Anlagen:<br />
alle der Öffentlichkeit zur Verfügung stehenden Parks, Grünflächen, Sport- und<br />
Spielplätze.<br />
§ 2 Verkehrsbehinderungen und -gefährdungen<br />
(1) An Gebäudeteilen, die unmittelbar an der Straße liegen, sind Eiszapfen, Schneeüberhänge<br />
und auf den Dächern liegende Schneemassen, die den Umständen nach<br />
eine Gefahr für Personen oder Sachen bilden, unverzüglich zu entfernen oder Sicherungsmaßnahmen<br />
durch Absperrungen oder Aufstellen von Warnzeichen zu<br />
treffen.<br />
(2) Stacheldraht, scharfe Spitzen, andere scharfkantige Gegenstände sowie Vorrichtungen,<br />
durch die im Straßenverkehr Personen verletzt oder Sachen beschädigt werden<br />
können, dürfen entlang von Grundstücken nur in einer Höhe von mindestens<br />
2,50 Meter über dem Erdboden angebracht werden.<br />
(3) Frisch gestrichene Gegenstände, Wände und Einfriedungen, die sich auf oder an den<br />
Straßen befinden, müssen durch auffallende Warnschilder kenntlich gemacht werden,<br />
solange sie abfärben.<br />
(4) Es ist verboten, Lichtmasten, Masten der Fernmeldeleitungen, Pfosten von Straßennamenschildern,<br />
Lichtzeichenanlagen und Verkehrszeichen, Feuermelder, Brunnen,<br />
Denkmäler, Bäume, deren Stamm, Äste oder Zweige, die sich nicht ausschließlich<br />
auf oder über Privatgrundstücken befinden, Kabelverteilerschränke oder<br />
sonstige oberirdische Anlagenteile und Gebäude, die der Wasser- und Energieversorgung<br />
dienen, zu erklettern.<br />
(5) Kellerschächte und Luken, die in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen, dürfen<br />
nur geöffnet sein, solange es die Benutzung erforderlich macht; in diesem Fall<br />
sind sie abzusperren oder zu bewachen oder in der Dunkelheit so zu beleuchten,<br />
dass sie von Verkehrsteilnehmern unmittelbar erkannt werden können.<br />
(6) Zweige von Bäumen, Sträuchern und Hecken, die in den öffentlichen Verkehrsraum<br />
hineinragen und dadurch den Fußgänger- oder anderen Straßenverkehr behindern<br />
oder die Fuß- und anderen Verkehrswege verschmälern oder die Funktion der Anlagen<br />
der Straßenbeleuchtung oder der Ver- und Entsorgung beeinträchtigen; sind<br />
durch deren Besitzer unverzüglich auf ein Maß zurückzuschneiden, das die Störung<br />
beseitigt; prinzipiell ist der öffentliche Verkehrsraum über den Fuß- und Radwegen<br />
in einer Höhe von mindestens 2,50 m und über den Fahrbahnen von mindestens<br />
4,50 m von Zweigen freizuhalten.<br />
§ 3 Ruhestörender Lärm<br />
(1) Soweit § 117 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten keine Anwendung findet,<br />
sind die folgenden Ruhezeiten zur Vermeidung von Belästigungen nicht nur unerheblicher<br />
Art und von Beeinträchtigungen der Gesundheit und der Erholung zu beachten:<br />
1. Sonn- und Feiertage ganztags sowie<br />
<strong>Blankenburg</strong>er Amtsblatt 02/06 13