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Internationaler <strong>Austausch</strong>dienst (IAD)<br />
Universität St.Gallen<br />
Internationaler <strong>Austausch</strong>dienst<br />
Dufourstrasse 50<br />
CH-9000 St.Gallen<br />
Tel.: +41 (0)71 224 23 39<br />
Fax: +41 (0)71 224 24 45<br />
E-Mail: exchange@unisg.ch<br />
Web: www.exchange.unisg.ch<br />
© 2007 Universität St.Gallen<br />
Bilder: Isabella Moder, Nagamine Yoshitake<br />
<strong>Austausch</strong> auf der <strong>Master</strong>-<strong>Stufe</strong><br />
HS 2008 und/oder FS 2009<br />
• Regulärer <strong>Austausch</strong><br />
• CEMS MIM Programm<br />
• Swiss Mobility<br />
• Freemover<br />
Version: April 2007<br />
EFMD
Inhalt<br />
VORWORT..............................................................................................................................................4<br />
A. AUSTAUSCH REGULÄRE PARTNERUNIVERSITÄTEN.........................................................5<br />
1. GRUNDSÄTZLICHES ..................................................................................................................5<br />
2. ALLGEMEINE VORAUSSETZUNGEN FÜR BEWERBUNG...............................................5<br />
3. ALLGEMEINE VORAUSSETZUNGEN ZUM ANTRITT......................................................6<br />
4. ZEITPUNKT DES AUSTAUSCHES...........................................................................................7<br />
5. BEWERBUNGSFRISTEN .............................................................................................................7<br />
6. HSG-STUDIERENDE IM URLAUBSSEMESTER BZW. ZWISCHENJAHR.......................7<br />
7. STUDIERENDE MIT EXTERNEM BACHELOR- ODER ÄQUIVALENTEM DIPLOM..8<br />
8. ANMELDUNG & EINZUREICHENDE UNTERLAGEN ......................................................8<br />
9. UNIVERSITÄTSWAHL.................................................................................................................8<br />
10. SELEKTIONSVERFAHREN .......................................................................................................9<br />
11. ANMELDUNG AN DER PARTNERUNIVERSITÄT ...........................................................9<br />
12. ANFANGSTERMIN UND EINFÜHRUNGSPROGRAMM ............................................. 10<br />
13. NICHTANTRITT DES AUSTAUSCHSEMESTERS ........................................................... 10<br />
14. ANRECHNUNG AN DAS HSG STUDIUM...................................................................... 10<br />
15. HSG PRÜFUNGEN.................................................................................................................. 12<br />
16. IMMATRIKULATION AN DER HSG.................................................................................. 12<br />
17. HSG BIDDING WÄHREND AUSTAUSCHSEMESTERS................................................ 13<br />
18. HSG PRÄSENTATION / ERFAHRUNGSBERICHT......................................................... 13<br />
19. KOSTEN..................................................................................................................................... 13<br />
20. ERASMUS-STIPENDIEN ......................................................................................................... 13<br />
21. VOR ANTRITT DES AUSTAUSCHSEMESTERS............................................................... 14<br />
22. WÄHREND DES AUSTAUSCHSEMESTERS..................................................................... 14<br />
23. NACH BEENDIGUNG DES AUSTAUSCHSEMESTERS................................................. 15<br />
24. AUSTAUSCHMÖGLICHKEITEN / AUSTAUSCHMATRIX........................................... 16<br />
B. CEMS MIM (MASTER IN INTERNATIONAL MANAGEMENT)......................................... 17<br />
C. AUSTAUSCH SWISS MOBILITY ................................................................................................ 18<br />
D. AUSTAUSCH FREEMOVER......................................................................................................... 21<br />
E. ADRESSEN UND KONTAKTE ................................................................................................... 24<br />
3
Liebe Studierende<br />
Ein <strong>Austausch</strong>semester an einer fremden Universität gehört für viele unserer Ab‐<br />
solvent(innen)en zu den prägenden Erfahrungen während ihrer Studienzeit. Der<br />
Kontakt mit anderen Kulturen, Studienstrukturen, Arbeitsmethoden und auch in‐<br />
haltlichen Schwerpunkten, stellt eine wesentliche Exposition in relativ jungen Jah‐<br />
ren dar. Dabei spielt das Renommé für die Wahl einer <strong>Austausch</strong>universität zwei‐<br />
fellos eine wichtige Rolle, jedoch nicht zwingend die entscheidende. Der Studie‐<br />
rendenaustausch verkörpert nach unserem Verständnis deutlich mehr als der zeit‐<br />
lich begrenzte Wechsel an eine andere Universität – nämlich die einzigartige Chan‐<br />
ce zu einer tiefen Auseinandersetzung mit einer fremden Kultur.<br />
Ein wichtiges Ziel ist deshalb, einer möglichst grossen Zahl an HSG Studierenden<br />
einen hochwertigen <strong>Austausch</strong> zu ermöglichen. Entsprechend bietet der Internati‐<br />
onale <strong>Austausch</strong>dienst der Universität St. Gallen, neben dem regulären <strong>Austausch</strong>‐<br />
programm an Partneruniversitäten, auch <strong>Austausch</strong>möglichkeiten mit Schweizer<br />
Universitäten, den Swiss Mobility‐<strong>Austausch</strong>, oder auch die Möglichkeit zu einem<br />
selbst organisierten <strong>Austausch</strong>semester, den Freemover‐<strong>Austausch</strong> an.<br />
Für besonders motivierte Studierende ermöglichen wir neben dem beschriebenen<br />
traditionellen Studierendenaustausch unser ʺCrown Programʺ, den CEMS MIM. Es<br />
handelt sich um einen Doppelabschluss innerhalb des europäischen Netzwerks der<br />
führenden Management Universitäten. Daneben stehen bilaterale Doppelabschlüs‐<br />
se einzelner <strong>Master</strong>programme mit hochkarätigen Partnerschulen zur Verfügung.<br />
Im internationalen Vergleich und unter Berücksichtigung der Studierendenzahlen<br />
bietet die Universität St.Gallen sicher eines der grössten <strong>Austausch</strong>netzwerke mit<br />
weltweit über 120 Partneruniversitäten an.<br />
Immens wichtig scheint uns schliesslich auch die Tatsache, dass Sie als zukünftige<br />
<strong>Austausch</strong>studierende besondere Verantwortung tragen: nicht nur in der Inan‐<br />
spruchnahme von <strong>Austausch</strong>plätzen gegenüber Ihren Kommiliton‐(innen)en, den<br />
Partneruniversitäten und der HSG, sondern in Ihrer Botschafterrolle für die Uni‐<br />
versität St. Gallen, mit der Sie einen wesentlichen Beitrag zur internationalen Sicht‐<br />
barkeit und Wahrnehmung leisten können. Nutzen Sie diese einmalige Gelegen‐<br />
heit!<br />
Wir wünschen Ihnen bei der Bewerbung um einen attraktiven <strong>Austausch</strong>platz viel<br />
Erfolg und hoffen, dass Sie im <strong>Austausch</strong> nachhaltige Erfahrungen sammeln wer‐<br />
den.<br />
April 2007 Thomas Bieger, Jürgen Brücker und IAD Team<br />
4
A. Informationen zum <strong>Austausch</strong> reguläre Partneruniversitäten<br />
1. Grundsätzliches<br />
• Das Selektionsverfahren findet einmal jährlich statt<br />
• Es besteht kein Recht auf einen <strong>Austausch</strong>platz. Das <strong>Austausch</strong>angebot ist eine<br />
freiwillige Dienstleistung der Universität St.Gallen<br />
• Der <strong>Austausch</strong> bezieht sich auf ein HSG Semester auf der <strong>Master</strong>‐<strong>Stufe</strong>. In<br />
<strong>Master</strong>programmen mit 90, respektive 120 ECTS, müssen mind. 60 ECTS an<br />
der HSG erworben werden<br />
• Ein <strong>Austausch</strong> im ersten Semester der <strong>Master</strong>‐<strong>Stufe</strong> ist nicht möglich (ein Ur‐<br />
lausbssemester gilt dabei nicht als erstes Semester)<br />
• Die Studierenden werden durch das Selektionsverfahren des IAD ausgewählt<br />
• Es werden keine zusätzlichen Studiengebühren erhoben. Alle HSG‐<br />
Studierenden bleiben während des <strong>Austausch</strong>es an der HSG eingeschrieben<br />
• Die Studienleistungen werden, soweit möglich, an der HSG angerechnet<br />
• <strong>Austausch</strong> zwischen 1. Juli und 31. Dezember gilt als Abwesenheit im Herbst‐<br />
semester<br />
• <strong>Austausch</strong> zwischen 1. Januar und 30. Juni gilt als Abwesenheit im Frühjahrs‐<br />
semester<br />
• Parallelle Bewerbungen für regulären <strong>Austausch</strong>, CEMS Programm und<br />
Double Degree sind nicht zulässig. Studierende, welche in eines der oben er‐<br />
wähnten Programme aufgenommen wurden, können sich während der selben<br />
Selektionsperiode nicht für ein weiteres Programm bewerben. Studierende,<br />
welche in einem Programm abgelehnt wurden, können sich unter Einhaltung<br />
der entsprechenden Bewerbungsfristen für ein weiteres Programm bewerben.<br />
Die Absage eines zugesprochenen Platzes durch Studierende berechtigt nicht<br />
zu einer weiteren Bewerbung in einem anderen Programm<br />
2. Allgemeine Voraussetzungen für die Bewerbung<br />
• Nachweis guter studentischer Leistungen zum Selektionszeitpunkt, d.h.<br />
Nachweis von mind. 50 ECTS aus der Bachelor‐<strong>Stufe</strong> (ohne Assessment‐<strong>Stufe</strong>)<br />
bis und mit des der Bewerbung vorausgehenden Semesters (SS2007), sowie<br />
Mindest‐Notenschnitt 4.50 oder Bachelor‐ bzw. Lizentiats‐/<strong>Master</strong>‐Abschluss<br />
mit Mindest‐Notenschnitt 4.50. Der Schnitt wird auf zwei Dezimalstellen ge‐<br />
rundet<br />
5
• Englisch‐Sprachnachweis: Der Test darf bei Anmeldeschluss nicht älter als<br />
6<br />
zwei Jahre sein (d.h. der Test muss am oder nach dem 15.01.2006 geschrieben<br />
worden sein. Sprachnachweise mit Testdatum 14.01.2006 und älter können<br />
nicht akzeptiert werden. Es werden keine Ausnahmen gemacht)<br />
vom IAD anerkannte Sprachnachweise Mindestergebnis<br />
TOEFL paper‐based 600 Pkte<br />
TOEFL computer‐based 250 Pkte<br />
TOEFL Internet‐based 100 Pkte<br />
CAE (Cambridge Cert. of Advanced English) Grade B<br />
CPE (Cambridge Proficiency in English) Grade C<br />
BEC Higher Grade A<br />
IELTS (Academic Test) Grade 7<br />
• Für Studierende mit englischer Muttersprache (es gelten die Ausführungs‐<br />
bestimmungen der HSG betreffend Sprachen) ist ein Englisch‐Sprachnachweis<br />
nur dann nötig, wenn dieser von der gewünschten Gastuniversität verlangt<br />
wird. Dies zu überprüfen liegt in der Eigenverantwortung der Studierenden<br />
• Falls bei der Universitätswahl nur deutsche oder österreichische Universitäten<br />
gewählt werden, deren Studienprogramm in deutscher Sprache stattfindet,<br />
entfällt der Englischsprachnachweis<br />
3. Allgemeine Voraussetzungen zum Antritt des <strong>Austausch</strong>semesters<br />
• in einem HSG‐<strong>Master</strong>‐Studiengang immatrikulierte Studierende (Achtung:<br />
provisorische Zulassung mit 5 fehlenden ECTS aus der Bachelor‐<strong>Stufe</strong> nicht<br />
ausreichend!)<br />
• erfolgreich abgeschlossene Bachelor‐<strong>Stufe</strong>. Die Notenverfügung für das Ba‐<br />
chelor‐Diplom muss zum Zeitpunkt des <strong>Austausch</strong>antritts vorliegen, ande‐<br />
renfalls darf das Semester nicht angetreten werden<br />
• keine offenen Ergänzungsleistungen. Sämtliche Prüfungen von Ergänzungs‐<br />
leistungen müssen bis zum Zeitpunkt des <strong>Austausch</strong>antritts abgelegt worden<br />
sein
4. Zeitpunkt des <strong>Austausch</strong>es<br />
Zeitpunkt des <strong>Austausch</strong>es:<br />
• Herbstsemester 2008<br />
• Frühjahrssemester 2009<br />
5. Bewerbungsfristen<br />
Anmeldebeginn:<br />
• 15. Dezember 2007 (Anmeldung via Serviceportal)<br />
Anmeldeschluss Online‐Anmeldung:<br />
• 15. Januar 2008 (Online Anmeldung wird am 15. Januar 2008 um 23.59 Uhr ge‐<br />
schlossen. Original unterzeichnetes Bewerbungsformular inklusive aller einzu‐<br />
reichenden Unterlagen muss bis spätestens am 16. Januar 2008 um 12.00 Uhr<br />
mittags (CET) im Internationalen <strong>Austausch</strong>dienst vorliegen. Später eintref‐<br />
fende Bewerbungsunterlagen werden nicht berücksichtigt)<br />
Besonderes:<br />
• Es liegt in der Eigenverantwortung der Studierenden, die Möglichkeit eines<br />
<strong>Austausch</strong>es innerhalb der verschiedenen <strong>Master</strong>programme zu überprüfen.<br />
Einzelne Curricula können Auflagen bezüglich Zeitpunkt des <strong>Austausch</strong>es<br />
machen. Bitte beachten Sie dazu die <strong>Austausch</strong>matrix unter Punkt 24<br />
6. HSG-Studierende im Urlaubssemester bzw. Zwischenjahr<br />
• HSG‐Studierende im Urlaubssemester an der HSG eingeschrieben: normale Online‐<br />
Anmeldung via Serviceportal<br />
• HSG‐Studierende im Zwischenjahr, nicht an der HSG eingeschrieben: Anmeldung<br />
mittels Bewerbungsformular, welches beim IAD via E‐Mail an<br />
exchange@unisg.ch angefordert werden kann. Voraussetzung für die Bewer‐<br />
bung ist die Vorauszahlung einer Sicherheitsleistung von CHF 400.‐‐. Die ent‐<br />
sprechende Zahlungsbestätigung muss der Bewerbung beigelegt werden.<br />
Die Sicherheitsleistung wird nach definitivem <strong>Master</strong>studienbeginn an der<br />
HSG zurückerstattet. Wird das <strong>Master</strong>studium bis zum Herbstsemester 2008<br />
nicht angetreten, behält der IAD die CHF 400.‐‐ als Umtriebsentschädigung ein<br />
7
7. HSG-Studierende mit externem Bachelor- oder äquivalentem Diplom<br />
• Für Studierende mit Bachelor‐Diplom oder äquivalentem Abschluss von ex‐<br />
8<br />
ternen Universitäten mit <strong>Master</strong>‐Studienbeginn im Herbstsemester, ist ein<br />
<strong>Austausch</strong> erst ab dem 3. Semester möglich (Bewerbung im 1. Semester)<br />
• Für Studierende mit Bachelor‐Diplom oder äquivalentem Abschluss von ex‐<br />
ternen Universitäten mit <strong>Master</strong>‐Studienbeginn im Frühjahrssemester, ist ein<br />
<strong>Austausch</strong> in der Regel erst ab dem 4. Semester möglich (Bewerbung im 2. Se‐<br />
mester). Ausnahme: Bewerbung für <strong>Austausch</strong> ab dem 2. Semester nur mög‐<br />
lich, sofern der definitive Zulassungsbescheid zur <strong>Master</strong>‐<strong>Stufe</strong> bei Anmelde‐<br />
schluss am 15. Januar 2008 vorliegt<br />
• Bitte auch Punkt 3 betreffend Ergänzungsleistungen beachten<br />
8. Anmeldung & einzureichende Unterlagen<br />
Anmeldung:<br />
• Online‐Anmeldung via Serviceportal erfassen<br />
Einzureichende Unterlagen:<br />
• ausgedruckte und unterzeichnete Online‐Anmeldebestätigung<br />
• 1 Passfoto (mit Namen beschriftet auf Rückseite)<br />
• Studierende mit HSG B.A.: Notenauszug der Bachelor‐<strong>Stufe</strong> bis einschliesslich<br />
des der Bewerbung vorausgehenden Semesters (SS2007) oder Kopie des Bache‐<br />
lor‐ bzw. Lizentiats‐/<strong>Master</strong>‐Abschlusses<br />
• Studierende mit externem B.A. oder äquivalentem Abschluss: Kopie des für die Zu‐<br />
lassung zum HSG‐<strong>Master</strong>studium relevanten Studienabschlusses mit detail‐<br />
liertem Notenauszug<br />
• Kopie eines gültigen Sprachnachweises in Englisch (s. Punkt 2 allgemeine Vor‐<br />
aussetzungen)<br />
• Tabellarischer Lebenslauf in Englisch (Umfang max. 1 Seite)<br />
9. Universitätswahl<br />
Bei der Anmeldung haben Sie die Möglichkeit, 7 Partneruniversitäten Ihrer Wahl<br />
anzugeben. Die Liste der zur Auswahl stehenden Partneruniversitäten finden Sie<br />
unter www.exchange.unisg.ch → Partner Universities.
Bitte beziehen Sie bei der Wahl Ihrer Universität auch Kriterien wie Landessprache,<br />
Unterrichtssprache, angebotene Studienrichtungen, Semesterdaten, etc. in Ihre<br />
Überlegungen mit ein.<br />
Sprachanforderungen: für die IAD Bewerbung werden ausser in Englisch keine<br />
Sprachnachweise verlangt. Es liegt jedoch in Ihrer eigenen Verantwortung zu prü‐<br />
fen, ob Ihre Wunschuniversität zusätzliche Sprachnachweise verlangt und diese<br />
entsprechend einzureichen.<br />
Weitere Informationen zu den Universitäten finden Sie auch auf der Lotus Notes<br />
Datenbank ʹ<strong>Austausch</strong> auf Stud_1ʹ (Erfahrungsberichte), in den Schränken vor den<br />
IAD‐Büros sowie auf den Internetseiten der Partneruniversitäten (Links auf<br />
www.exchange.unisg.ch vorhanden).<br />
10. Selektionsverfahren<br />
Die Zuteilung der verfügbaren Plätze erfolgt auf Basis der Präferenzangaben und<br />
gemäss den Auswahlkriterien und der Rangierung (die/der Studierende mit dem<br />
besten Notenschnitt erhält zuerst ihren/seinen Wunschplatz).<br />
Somit besteht keine Garantie, dass Sie an einer Ihrer 7 bevorzugten Universitäten<br />
platziert werden. Das Resultat der Selektion wird Ihnen ca. Ende Januar 2008 mit‐<br />
geteilt.<br />
Sollte keine der von Ihnen genannten Universitäten zugeteilt werden können, wird<br />
der IAD Ihnen eine Liste mit Restplätzen zukommen lassen (insofern es noch freie<br />
<strong>Austausch</strong>plätze gibt), aus der Sie innert genannter Frist fünf verbleibende Unis<br />
auswählen können. Danach findet ein Nachselektionsverfahren statt. Falls Sie bei<br />
der Bewerbung nicht alle Prioritäen für Wunschuniversitäten ausgefüllt haben,<br />
besteht bei nicht erfolgreicher Platzzuteilung keine Möglichkeit für eine Alterna‐<br />
tivplatzierung.<br />
11. Anmeldung an der Partneruniversität<br />
Nach Bekanntgabe des Platzierungsergebnisses werden nominierte Kandi‐<br />
dat(inn)en vom Internationalen <strong>Austausch</strong>dienst bei der Gastuniversität offiziell<br />
vorangemeldet. Danach sind die Studierenden selbst dafür verantwortlich die<br />
Anweisungen der Gastuniversität betreffend Anmeldung und Kurseinschreibung<br />
etc. zu befolgen.<br />
9
12. Anfangstermin und Einführungsprogramm an der Partneruniversität<br />
Es liegt in der Eigenverantwortung der Studierenden, den Anfangstermin an ihrer<br />
Gastuniversität nicht zu verpassen, da dieser nicht immer deckungsgleich mit<br />
HSG‐Semesterdaten ist. Die meisten Universitäten führen für ausländische Studie‐<br />
rende obligatorische Einführungsveranstaltungen durch. Bitte berücksichtigen Sie<br />
dies bei der Universitätsauswahl. Allerspätestens zum Kursbeginn müssen die<br />
Studierenden an der Gastuniversität präsent sein. Eine verspätete Ankunft hinter‐<br />
lässt nicht nur einen schlechten Eindruck, sie kostet die HSG auch <strong>Austausch</strong>plät‐<br />
ze.<br />
13. Nichtantritt des <strong>Austausch</strong>semesters<br />
Bei Absage oder Nichtantritt des <strong>Austausch</strong>platzes wird eine Umtriebsentschädi‐<br />
gung erhoben. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem HSG‐<br />
Gebührenreglement.<br />
Bitte beachten Sie, dass bei einer Absage der <strong>Austausch</strong>platz für das akademische<br />
Jahr verfällt und somit keinem anderen Studierenden mehr zugewiesen werden<br />
kann. Studierende welche einen zugeteilten <strong>Austausch</strong>platz absagen, werden für<br />
weitere <strong>Austausch</strong>bewerbungen auf der <strong>Master</strong>‐<strong>Stufe</strong> gesperrt. Freemover und<br />
Swiss Mobility <strong>Austausch</strong> sind weiterhin möglich.<br />
Kann das <strong>Austausch</strong>semester infolge höherer Gewalt (Erdbeben, Krieg, usw.) nicht<br />
angetreten werden, wird keine Gebühr erhoben. In diesen Fällen verfällt die Mög‐<br />
lichkeit, in den <strong>Austausch</strong> zu gehen. Die Universität St.Gallen ist nicht verpflichtet,<br />
neue <strong>Austausch</strong>plätze zu suchen. Die Entscheidung, einen <strong>Austausch</strong> in einem<br />
erdbeben‐, kriegs‐ oder anderweitig bedrohten Land anzutreten oder abzusagen,<br />
liegt alleine bei den Studierenden. Auch die Verantwortung für entsprechende In‐<br />
formationen über das <strong>Austausch</strong>land liegt bei den Bewerbenden.<br />
14. Anrechnungen an das HSG Studium<br />
Spezifische Anrechenbarkeit einzelner Lehrveranstaltungen im Fach‐ und Kontext‐<br />
studium ist möglich. Individuelle und eigenverantwortliche Abklärung vor der de‐<br />
finitiven Wahl der Lehrveranstaltungen an der Gastuniversität ist notwendig.<br />
Ablauf: Wenn Sie Ihr geplantes Kursprogramm an der Gastuniversität zusammen<br />
gestellt haben, erfassen Sie via Serviceportal Ihren Anrechnungsantrag und senden<br />
diesen per E‐Mail als pdf‐Anhang, zusammen mit den Kursbeschreibungen des<br />
vorgesehenen Studienprogramms an der Gastuniversität (als elektronischer Text<br />
10
mit Link zur Quelle) an die ZAS (Zulassungs‐ und Anrechnungsstelle,<br />
zulassung@unisg.ch). Sie sind selbst dafür verantwortlich, die Kursbeschreibungen<br />
von Ihrer zukünftigen Gastuniversität zu beschaffen. Informationen zu bisherigen<br />
Kursanrechnungen und Notenumrechnungen finden Sie auf<br />
www.exchange.unisg.ch.<br />
Die ZAS wird Ihr Gesuch nach Absprache mit Ihren Programmverantwortlichen<br />
bearbeiten und Ihnen nach Gutheissung die Anrechnung vor <strong>Austausch</strong>beginn bes‐<br />
tätigen.<br />
Um eine möglichst rasche Bearbeitung Ihrer Anfrage zu gewährleisten, beachten<br />
Sie bitte folgende Punkte:<br />
• Anrechnungsanträge bitte ausschliesslich an zulassung@unisg.ch<br />
• Formulierung des e‐Mail‐Betreffs/Themas: Anrechnung <strong>Austausch</strong>/Stu‐<br />
dienrichtung (Major/<strong>Master</strong>)/Semesterdatum des geplanten <strong>Austausch</strong>s/ Aus‐<br />
tauschuniversität<br />
• vollständiges Anrechnungsformular und Kursbeschreibungen als pdf‐Format<br />
oder Link<br />
• Kursbeschreibungen bitte mit Angaben zum Workload (Credits, SWS, ECTS,<br />
etc.), verwendete Literatur und Prüfungsformat<br />
• Dringlichkeitsvermerke bitte ebenfalls im Betreff aufführen<br />
Einreichefrist im ZAS: Wir empfehlen, den Anrechnungsantrag mindestens 4‐8<br />
Wochen vor Antritt des <strong>Austausch</strong>semesters einzureichen, da teilweise mit einer<br />
längeren Bearbeitungsfrist gerechnet werden muss.<br />
Anrechnungsbedingungen: Bitte beachten Sie, dass Studierende in Ihrem Aus‐<br />
tauschsemester anrechenbare Leistungen im Ausmass von mindestens 16 ECTS‐<br />
Credits zu erbringen haben. Ist diese Bedingung am Ende des Aufenthalts nicht er‐<br />
füllt, können keine Leistungen angerechnet werden.<br />
ECTS‐Credits sind anrechenbar, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:<br />
• die Leistung muss positiv absolviert sein (genügende Note) und<br />
• die Leistung muss inhaltlich und quantitativ (ECTS‐Credits) einer HSG‐<br />
Leistung entsprechen.<br />
Über diese 16 ECTS‐Credits hinaus können auf Antrag auch negative Leistungen<br />
angerechnet werden, wenn diese eine Umrechnung entsprechend der HSG‐<br />
11
Notenskala zulassen (z.B. 3.5, 3.0, 2.5 etc.). Eine nicht differenzierte negative Note<br />
(z.B. ʹfailʹ) kann nicht angerechnet werden.<br />
Werden keine 16 anrechenbaren ECTS‐Credits erreicht, können auf Antrag maxi‐<br />
mal 2 negative ECTS‐Credits angerechnet werden. Weitere Anrechnungen sind in<br />
diesem Fall ausgeschlossen.<br />
Anrechnung einer Fremdsprache aus einem HSG‐<strong>Austausch</strong>semester:<br />
• Werden mindestens 16 ECTS‐Credits in der gleichen Fremdsprache mit positi‐<br />
12<br />
ver Note abgelegt, kann dafür auf Antrag die entsprechende Fremdsprache auf<br />
Niveau I angerechnet werden<br />
• Werden mindestens 20 ECTS‐Credits in der gleichen Fremdsprache mit positi‐<br />
ver Note abgelegt, kann dafür auf Antrag die entsprechende Fremdsprache auf<br />
Niveau II angerechnet werden<br />
Die Anrechnung erfolgt in beiden Fällen ohne Credits.<br />
Die ausführlichen Anrechnungsbedingungen finden Sie auf der Internetseite<br />
www.exchange.unisg.ch ‐‐> Outgoing ‐‐> Academic matters.<br />
15. HSG Prüfungen<br />
Die Abwesenheit für ein anerkanntes <strong>Austausch</strong>semster berechtigt Sie, Prüfungen<br />
für Pflicht‐ und Pflichtwahlfächer sowie Sprachen ohne Kursbesuch wahlweise im<br />
ordentlichen Prüfungstermin oder im Nachholtermin zu schreiben. Bitte beachten<br />
Sie dazu auch die aktuellen Ausführungsbestimmungen zu den Nachholprü‐<br />
fungen auf dem HSG‐Netz!<br />
Die Anmeldung erfolgt via Serviceportal zu den offiziellen HSG Prüfungsanmelde‐<br />
fristen.<br />
16. Immatrikulation an der HSG während des <strong>Austausch</strong>semesters<br />
Studierende, die ein <strong>Austausch</strong>semester absolvieren, müssen an der HSG ord‐<br />
nungsgemäss immatrikuliert sein und entsprechende Studiengebühren bezahlen.<br />
Die Semestereinschreibung erfolgt via Serviceportal zu den offiziellen HSG‐<br />
Einschreibefristen.
17. HSG Bidding während des <strong>Austausch</strong>semesters<br />
Für das <strong>Austausch</strong>semester steht Studierenden ein reduziertes Bidding mit den Fä‐<br />
chern, für welche sie auch bei Abwesenheit prüfungsberechtigt sind, offen. Dies<br />
sind in allen <strong>Master</strong>‐Programmen die Pflicht‐ und Pflichtwahlfächer.<br />
Das Bidding erfolgt via Serviceportal zu den offiziellen HSG Biddingfristen.<br />
18. HSG Präsentation an der Gastuniversität/Erfahrungsbericht<br />
Alle <strong>Austausch</strong>studierende sind verpflichtet, die HSG während ihrem <strong>Austausch</strong>‐<br />
semester mit einer Präsentation an einem Informationsanlass für Study Abroad In‐<br />
teressierte der Gastuniversität oder einem ähnlichen Anlass (z.B. International<br />
Dinner) zu repräsentieren. Die Bestätigung der Präsentation muss vom Internatio‐<br />
nal Office der Gastuniversität unterzeichnet werden und bis spätestens 4 Wochen<br />
nach <strong>Austausch</strong>semesterende im IAD eingereicht werden.<br />
Ebenfalls sind die Studierenden verpflichtet, bis spätestens 4 Wochen nach Rück‐<br />
kehr von ihrem Auslandaufenthalt, einen Erfahrungsbericht zu erstellen. Dieser<br />
Bericht dient zukünftigen Studierenden bei ihrer Auswahl einer geeigneten Aus‐<br />
tauschdestination und sollte Informationen und persönliche Erfahrungen zu Land<br />
& Leuten, zur Universität, zu den Kursen, etc. enthalten.<br />
19. Kosten<br />
Als Kosten eines <strong>Austausch</strong>semesters fallen die Semestergebühr der HSG sowie ei‐<br />
gene Ausgaben für Reise, Wohnen, Verpflegung, usw. an. Es wird keine Studien‐<br />
gebühr durch die <strong>Austausch</strong>universität erhoben.<br />
20. Erasmus-Stipendien<br />
Die Gastuniversitäten in der EU und teilweise in anderen europäischen Ländern<br />
(v.a. EU Beitrittskandidaten‐Länder) sind an das europäische ERASMUS‐<br />
Stipendienprogramm angeschlossen. Da die Schweiz weder Mitglied des EWR<br />
noch der EU ist, hat die Schweiz deshalb die Organisation und die Auszahlung der<br />
Stipendien analog zu den ERASMUS‐Bedingungen übernommen, d.h. die Stipen‐<br />
dien werden von der HSG für die berechtigten Studierenden direkt in Bern bean‐<br />
tragt.<br />
Das Stipendium beträgt ca. CHF 200.‐ pro Monat während des Auslandaufenthal‐<br />
tes und wird einmal pro Jahr (im November) ausbezahlt. Das ERASMUS‐<br />
13
Stipendium darf nur einmal pro Person während der gesamten Ausbildung bean‐<br />
tragt werden. Die Höhe der Stipendien ist von den entsprechenden Bundesbeiträ‐<br />
gen abhängig.<br />
Um sich für das Stipendium anzumelden müssen die Studierenden eine Verpflich‐<br />
tungserklärung im IAD einreichen (das Formular erhalten Sie mit dem Zusagebrief<br />
zugeschickt).<br />
Bis spätestens vier Wochen nach dem <strong>Austausch</strong> müssen Studiererende, welche ein<br />
Stipendium erhalten haben, einen Erasmus‐Erfahrungsbericht ausfüllen und im<br />
IAD einreichen. Der auszufüllende Bericht wird Ihnen vom IAD per E‐Mail zuge‐<br />
schickt.<br />
21. Vor Antritt des <strong>Austausch</strong>semesters zu erledigen<br />
Sie sind verpflichtet, folgendes fristgerecht vor Antritt ihres <strong>Austausch</strong>semesters zu<br />
erledigen:<br />
• Verpflichtungserklärung für Erasmus‐Stipendien fristgerecht im IAD einrei‐<br />
14<br />
chen, falls <strong>Austausch</strong> in einem europäischen Land<br />
Zu den allgemein gültigen HSG‐Terminen via Serviceportal zu erledigen:<br />
• Semestereinschreibung für das Semester im <strong>Austausch</strong><br />
• Prüfungsanmeldung für den ordentlichen Termin (OT) des dem <strong>Austausch</strong><br />
vorangehenden Semesters<br />
• Vormerkung zur Prüfung im Nachholtermin 1 (NT) des dem <strong>Austausch</strong><br />
vorangehenden Semesters<br />
• Bidding für Semester im <strong>Austausch</strong> (Achtung: bei Abreise vor Biddingstart<br />
muss dies während des <strong>Austausch</strong>es erledigt werden)<br />
• Anrechnungsantrag mit Kursbeschrieben (elektronisch) spätestens<br />
4‐8 Wochen vor Abreise bei der ZAS (zulassung@unisg.ch) einreichen<br />
22. Während des <strong>Austausch</strong>semesters zu erledigen<br />
Zu den allgemein gültigen Terminen via Serviceportal zu erledigen:<br />
• Prüfungsanmeldung für den ordentlichen Termin des <strong>Austausch</strong>semesters<br />
• Bestätigung Prüfung im Nachholtermin 1 (von Vormerkung vor dem Aus‐<br />
tausch)<br />
• Vormerkung zur Prüfung im Nachholtermin 2 (NT vom OT des <strong>Austausch</strong>se‐<br />
mesters)
• Semestereinschreibung für das kommende Semester an der HSG<br />
• Bidding für das kommende Semester an der HSG (falls HSG Biddingbeginn<br />
noch während des <strong>Austausch</strong>semesters)<br />
Präsentation / Promotion der HSG an der Gastuni:<br />
• Bestätigungsformular vom International Office der Gastuniversität unter‐<br />
zeichnen lassen<br />
23. Nach Beendigung des <strong>Austausch</strong>semesters zu erledigen<br />
Bis spätestens vier Wochen nach Beendigung des <strong>Austausch</strong>semesters zu erledigen:<br />
• Erfahrungsbericht erstellen<br />
• Erasmuserfahrungsbericht im IAD einreichen (falls Erasmusstipendien in An‐<br />
spruch genommen wurden)<br />
• Bestätigungsformular der HSG Präsentation an der Gastuniversität im IAD<br />
einreichen<br />
Zu beachten:<br />
Das Zeugnis der Gastuniversität wird erst nach Erledigung der drei oben genann‐<br />
ten Punkte für eine Anrechnung an das HSG Studium freigegeben.<br />
15
24. <strong>Austausch</strong>möglichkeiten der <strong>Master</strong>programme:<br />
16<br />
<strong>Austausch</strong>matrix ‐ Studienbeginn Herbstsemester<br />
<strong>Master</strong>prog. 1. Semester 2. Semester 3. Semester *4. Semester<br />
IMT möglich empfohlen möglich<br />
MSC empfohlen empfohlen möglich<br />
MAccFin möglich nicht möglich möglich<br />
MBF möglich möglich möglich<br />
SIM möglich empfohlen möglich<br />
nicht möglich<br />
MEcon möglich empfohlen möglich<br />
MiQE/F möglich empfohlen möglich<br />
MIA empfohlen empfohlen möglich<br />
MLS empfohlen möglich möglich<br />
MLE<br />
empfohlen empfohlen nicht möglich<br />
<strong>Austausch</strong>matrix ‐ Studienbeginn Frühjahrssemester<br />
<strong>Master</strong>prog. 1. Semester 2. Semester 3. Semester *4. Semester<br />
IMT möglich empfohlen möglich<br />
MSC empfohlen empfohlen möglich<br />
MAccFin möglich nicht möglich möglich<br />
MBF nicht möglich möglich möglich<br />
SIM nicht möglich empfohlen möglich<br />
nicht möglich<br />
MEcon möglich möglich empfohlen<br />
MiQE/F nicht möglich empfohlen möglich<br />
MIA nicht möglich empfohlen möglich<br />
MLS möglich empfohlen möglich<br />
MLE<br />
möglich nicht möglich empfohlen<br />
* 4. Semester optional (MLE läuft über 4 Semester – im 4. Semester <strong>Austausch</strong><br />
empfohlen)<br />
Wichtig: Ausnahmen ab dem 2. Semester sind möglich, müssen aber vorgängig<br />
mit den Programmverantwortlichen geklärt und abgesprochen werden.
B. Informationen zu CEMS MIM (<strong>Master</strong> in International Management)<br />
1. Grundsätzliches<br />
CEMS ist kein <strong>Austausch</strong>semester, sondern ein Double Degree Programm und<br />
steht grundsätzlich allen HSG <strong>Master</strong>‐Studierenden offen (mit Ausnahme der Stu‐<br />
dierenden des <strong>Master</strong>s in Legal Studies – MLS). Die verschiedenen Elemente des<br />
CEMS Programms wie Blocked Seminar, CEMS‐Kurse, Skill Seminare und Business<br />
Project müssen innerhalb eines akademischen Jahres absolviert werden. Ein Semes‐<br />
ter Ihres CEMS‐Jahres verbringen Sie im <strong>Austausch</strong> an einer der 16 CEMS‐<br />
Partneruniversitäten. Zudem müssen Prüfungen in 2 Fremdsprachen und ein Aus‐<br />
lands‐Praktikum von mindestens 10 Wochen nachgewiesen werden. Sie haben en‐<br />
gen Kontakt zu den internationalen Corporate Partnern und profitieren von einem<br />
lebenslangen Networking. Voraussetzung für den CEMS‐Abschluss am Ende des<br />
Programms ist ein Abschluss der HSG. Für weitere Informationen siehe separate<br />
CEMS MIM Broschüre oder www.cems.unisg.ch.<br />
Besonderes:<br />
CEMS Studierende dürfen neben dem CEMS Degree Programm einen 2. <strong>Austausch</strong><br />
machen, allerdings ist dies nur vor oder nach dem offiziellen CEMS‐Jahr möglich<br />
und nur unter der Voraussetzung, dass genügend Plätze verfügbar sind. Bitte be‐<br />
achten Sie dabei, dass in den Programmen auf der <strong>Master</strong>‐<strong>Stufe</strong> mindestens 60<br />
ECTS an der HSG erworben werden müssen.<br />
2. Allgemeine Voraussetzungen<br />
Selektionskriterien analog regulärer <strong>Austausch</strong> Partneruniversitäten sowie Teil‐<br />
nahme am CEMS‐Assessment‐Center am 20. und 21. November 2007.<br />
3. Zeitpunkt des CEMS-Jahres & Anmeldeschluss<br />
Zeitpunkt des CEMS‐Jahres:<br />
• Das CEMS Studienjahr beginnt zwingend im Herbst 2008<br />
• Bewerbung im letzten Jahr der Bachelor‐<strong>Stufe</strong> oder im ersten Jahr der <strong>Master</strong>‐<br />
<strong>Stufe</strong> möglich<br />
• <strong>Austausch</strong> im Herbstsemester 2008 oder im Frühjahrssemester 2009 (für die<br />
Wahl Ihres <strong>Austausch</strong>semesters bitte <strong>Austausch</strong>matrix beachten)<br />
Anmeldeschluss:<br />
• 31. Oktober 2007 (vollständige Bewerbung, inklusive aller einzureichenden<br />
Unterlagen im Internationalen <strong>Austausch</strong>dienst vorliegend)<br />
→ für detaillierte Informationen siehe separate CEMS MIM Broschüre ←<br />
17
C. Informationen zum <strong>Austausch</strong> Swiss Mobility<br />
1. Grundsätzliches<br />
• <strong>Austausch</strong> innerhalb des Schweizer Universitäten‐Netzwerkes<br />
• <strong>Austausch</strong> zwischen 1. Juli und 31. Dezember gilt als Abwesenheit im Herbst‐<br />
18<br />
semester<br />
• <strong>Austausch</strong> zwischen 1. Januar und 30. Juni gilt als Abwesenheit im Frühjahrs‐<br />
semester<br />
2. Allgemeine Voraussetzungen zum Antritt des Swiss Mobility Semesters<br />
• in einem HSG‐<strong>Master</strong>‐Studiengang immatrikulierte Studierende (Achtung:<br />
provisorische Zulassung mit 5 fehlenden ECTS aus der Bachelor‐<strong>Stufe</strong> nicht<br />
ausreichend!)<br />
• erfolgreich abgeschlossene Bachelor‐<strong>Stufe</strong>. Die Notenverfügung für das Ba‐<br />
chelor‐Diplom muss zum Zeitpunkt des <strong>Austausch</strong>antritts vorliegen, ande‐<br />
renfalls darf das Semester nicht angetreten werden<br />
• keine offenen Ergänzungsleistungen. Sämtliche Prüfungen von Ergänzungs‐<br />
leistungen müssen bis zum Zeitpunkt des <strong>Austausch</strong>antritts abgelegt worden<br />
sein<br />
• es ist kein Sprachnachweis erforderlich<br />
3. Zeitpunkt des <strong>Austausch</strong>es<br />
• Frei, max. 2 Semester, unter Berücksichtigung der <strong>Austausch</strong>matrix und dass in<br />
<strong>Master</strong>programmen mit 90, respektive 120 ECTS, mind. 60 ECTS an der HSG<br />
erworben werden müssen<br />
4. Anmeldeschluss<br />
• 15. November für das folgende Frühjahrssemester<br />
• 15. April für das folgende Herbstsemester<br />
5. Einzureichende Unterlagen<br />
• Swiss Mobility‐Anmeldeformular (von www.exchange.unisg.ch unter Down‐<br />
loads oder im Serviceportal herunter zu laden)
6. Anmeldung an der Gastuniversität<br />
Nach Ablauf der Anmeldefrist werden nominierte Studierende vom Internationa‐<br />
len <strong>Austausch</strong>dienst bei der Gastuniversität offiziell vorangemeldet.<br />
7. Bestätigung des <strong>Austausch</strong>platzes<br />
Nach Rückbestätigung der Gastuniversität erhalten die nominierten Studierenden<br />
vom IAD eine schriftliche Bestätigung für ihr Swiss Mobility <strong>Austausch</strong>semester.<br />
Danach sind die Studierenden selbst dafür verantwortlich die Anweisungen der<br />
Gastuniversität betreffend Anmeldung und Kurseinschreibung etc. zu befolgen.<br />
8. Anfangstermine und Einführungsprogramm an der Gastuniversität<br />
Es liegt in der Eigenverantwortung der Studierenden, den Anfangstermin an ihrer<br />
Gastuniversität nicht zu verpassen. Die meisten Universitäten führen für Gaststu‐<br />
dierende obligatorische Einführungsveranstaltungen durch. Allerspätestens zum<br />
Kursbeginn müssen die Studierenden an der Gastuniversität präsent sein.<br />
9. Nichtantritt des <strong>Austausch</strong>semesters<br />
Bei Absage oder Nichtantritt des <strong>Austausch</strong>platzes wird eine Umtriebsentschädi‐<br />
gung erhoben. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem HSG‐<br />
Gebührenreglement.<br />
10. Anrechnungen an das HSG Studium<br />
Nach Äquivalenz, grundsätzlich analog ʹRegulärer <strong>Austausch</strong> Partneruniversi‐<br />
tätenʹ.<br />
11. HSG Prüfungen<br />
Analog ʹRegulärer <strong>Austausch</strong> Partneruniversitätenʹ.<br />
12. Immatrikulation an der HSG während des <strong>Austausch</strong>semesters<br />
Analog ʹRegulärer <strong>Austausch</strong> Partneruniversitätenʹ.<br />
13. HSG Bidding während des <strong>Austausch</strong>semesters<br />
Analog ʹRegulärer <strong>Austausch</strong> Partneruniversitätenʹ.<br />
14. HSG Präsentation an der Gastuniversität/Erfahrungsbericht<br />
Analog ʹRegulärer <strong>Austausch</strong> Partneruniversitätenʹ.<br />
19
15. Kosten<br />
Analog ʹRegulärer <strong>Austausch</strong> Partneruniversitätenʹ.<br />
16. Vor Antritt des <strong>Austausch</strong>semesters zu erledigen<br />
Analog ʹRegulärer <strong>Austausch</strong> Partneruniversitätenʹ.<br />
17. Während des <strong>Austausch</strong>semesters zu erledigen<br />
Analog ʹRegulärer <strong>Austausch</strong> Partneruniversitätenʹ.<br />
18. Nach Beendigung des <strong>Austausch</strong>semesters<br />
Analog ʹRegulärer <strong>Austausch</strong> Partneruniversitätenʹ.<br />
19. Weitere Informationen<br />
http://www.exchange.unisg.ch<br />
http://www.crus.ch/deutsch/Aus/mobil‐ch/index.htm oder Erfahrungsberichte auf<br />
der Lotus Notes Datenbank ʹ<strong>Austausch</strong> auf Stud_1ʹ.<br />
20
D. Informationen zum <strong>Austausch</strong> Freemover<br />
1. Grundsätzliches<br />
• Eigenorganisation durch die Studierenden, d.h. selbständige Bewerbung der<br />
Studierenden bei der Gastuniversität<br />
• Es dürfen keine bestehenden Partnerabkommen verletzt werden; die Liste der<br />
Partnerabkommen finden Sie auf: www.exchange.unisg.ch; die Selek‐<br />
tionskriterien werden durch die Gastuniversität bestimmt<br />
• <strong>Austausch</strong> zwischen 1. Juli und 31. Dezember gilt als Abwesenheit im Herbst‐<br />
semester<br />
• <strong>Austausch</strong> zwischen 1. Januar und 30. Juni gilt als Abwesenheit im Frühjahrs‐<br />
semester<br />
2. Allgemeine Voraussetzungen zum Antritt des Freemover-Gastsemesters<br />
• in einem HSG‐<strong>Master</strong>‐Studiengang immatrikulierte Studierende (Achtung:<br />
provisorische Zulassung mit 5 fehlenden ECTS aus der Bachelor‐<strong>Stufe</strong> nicht<br />
ausreichend!)<br />
• erfolgreich abgeschlossene Bachelor‐<strong>Stufe</strong>. Die Notenverfügung für das Ba‐<br />
chelor‐Diplom muss zum Zeitpunkt des <strong>Austausch</strong>antritts vorliegen, ande‐<br />
renfalls darf das Semester nicht angetreten werden<br />
• keine offenen Ergänzungsleistungen. Sämtliche Prüfungen von Ergänzungs‐<br />
leistungen müssen bis zum Zeitpunkt des <strong>Austausch</strong>antritts abgelegt worden<br />
sein<br />
3. Zeitpunkt des <strong>Austausch</strong>es & Anmeldeschluss<br />
Zeitpunkt des <strong>Austausch</strong>es:<br />
• Frei, unter Berücksichtigung der <strong>Austausch</strong>matrix und dass in <strong>Master</strong>pro‐<br />
grammen mit 90, respektive 120 ECTS, mind. 60 ECTS an der HSG erworben<br />
werden müssen<br />
Anmeldeschluss:<br />
• HSG:<br />
15. April für <strong>Austausch</strong> im Herbstsemester<br />
15. November für <strong>Austausch</strong> im Frühjahrssemester<br />
21
• Gastuniversität:<br />
22<br />
Anmeldetermine der Gastuniversität sind zu beachten<br />
4. Einzureichende Unterlagen<br />
Folgendes reichen Sie VERPFLICHTEND bis 15. April für <strong>Austausch</strong> im Herbstse‐<br />
mester, bzw. 15. November für <strong>Austausch</strong> im Frühjahrssemester, beim IAD ein:<br />
• Schriftliches Voranmeldungsformular für den Freemoveraustausch (von<br />
www.exchange.unisg.ch unter Downloads oder im Serviceportal herunter zu<br />
laden)<br />
5. Anrechnungen an das HSG Studium<br />
Nach Äquivalenz, grundsätzlich analog ʹRegulärer <strong>Austausch</strong> Partneruniversi‐<br />
tätenʹ.<br />
6. HSG Prüfungen<br />
Analog ʹRegulärer <strong>Austausch</strong> Partneruniversitätenʹ.<br />
7. Immatrikulation an der HSG während des <strong>Austausch</strong>semesters<br />
Analog ʹRegulärer <strong>Austausch</strong> Partneruniversitätenʹ.<br />
8. HSG Bidding während des <strong>Austausch</strong>semesters<br />
Analog ʹRegulärer <strong>Austausch</strong> Partneruniversitätenʹ.<br />
9. HSG Präsentation an der Gastuniversität/Erfahrungsbericht<br />
Analog ʹRegulärer <strong>Austausch</strong> Partneruniversitätenʹ.<br />
10. Kosten<br />
Als Kosten eines <strong>Austausch</strong>semesters fallen die Semestergebühr der HSG sowie die<br />
Semestergebühr der Gastuniversität an sowie eigene Ausgaben für Reise, Wohnen,<br />
Verpflegung, usw.<br />
Freemovern wird gegen Vorlage des Zahlungsbeleges für die bei der Gastuniversi‐<br />
tät bezahlten Studiengebühren die HSG‐Semestergebühr (exklusive HSG‐<br />
Prüfungsgebühr) für das <strong>Austausch</strong>semester erlassen bzw. zurückerstattet, sofern<br />
die bei der Gastuniversität bezahlten Gebühren mindestens der HSG‐<br />
Semestergebühr entsprechen. Der Anspruch auf Erlass bzw. Rückerstattung muss<br />
vor oder unmittelbar nach Rückkehr aus dem <strong>Austausch</strong>semester an der Gastuni‐
versität beim HSG‐Studierenden‐Sekretariat geltend gemacht werden und erlischt<br />
spätestens 30 Tage nach Ablauf des HSG‐Semesters, in welchem der <strong>Austausch</strong><br />
absolviert wurde.<br />
11. Vor Antritt des <strong>Austausch</strong>semesters zu erledigen<br />
Analog ʹRegulärer <strong>Austausch</strong> Partneruniversitätenʹ.<br />
12. Während des <strong>Austausch</strong>semesters zu erledigen<br />
Analog ʹRegulärer <strong>Austausch</strong> Partneruniversitätenʹ.<br />
13. Nach Beendigung des <strong>Austausch</strong>semesters<br />
Analog ʹRegulärer <strong>Austausch</strong> Partneruniversitätenʹ.<br />
14. Weitere Informationen<br />
Weitere Informationen über mögliche Gastuniversitäten finden Sie auf<br />
www.exchange.unisg.ch oder in den Erfahrungsberichten auf der Lotus Notes Da‐<br />
tenbank ʹ<strong>Austausch</strong> auf Stud_1ʹ.<br />
23
E. Adressen und Kontakte<br />
24<br />
Internationaler <strong>Austausch</strong>dienst (IAD)<br />
Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 13.30 ‐ 16.00 Uhr<br />
(oder nach telefonischer/schriftlicher Vereinbarung)<br />
Adresse Internationaler <strong>Austausch</strong>dienst<br />
Universität St.Gallen<br />
Dufourstrasse 50, Büro B022/B023<br />
CH‐9000 St.Gallen<br />
E‐Mail: exchange@unisg.ch<br />
Tel. +41 (0)71 224 23 39<br />
Fax +41 (0)71 224 24 45<br />
www.exchange.unisg.ch<br />
Leitung IAD Dr. Jürgen Brücker<br />
Tel. +41 (0)71 224 29 20<br />
E‐Mail: juergen.bruecker@unisg.ch<br />
Partneruniversitäten Europa (Belgien, Niederlande, Frank‐<br />
& Freemover reich, Italien, Spanien, Portugal,<br />
Grossbritannien, Irland), Nord‐ und<br />
Lateinamerika, Afrika und Nahost<br />
Ursula Cole<br />
Tel. +41 (0)71 224 31 50<br />
E‐Mail: ursula.cole@unisg.ch<br />
Partneruniversitäten Europa (Österreich, Deutschland,<br />
& Freemover Dänemark, Finnland, Norwegen,<br />
Schweden, Tschechische Republik,<br />
Polen, Ungarn), Russland, Asien,<br />
Australien und Neuseeland<br />
Nicole Gsell<br />
Tel. +41 (0)71 224 27 43<br />
E‐Mail: nicole.gsell@unisg.ch<br />
CEMS MIM Jacqueline Küng<br />
Tel. +41 (0)71 224 23 24<br />
E‐Mail: jacqueline.kueng@unisg.ch
Swiss Mobility Helen Obrist<br />
& Erasmus Stipendien Tel. +41 (0)71 224 27 59<br />
E‐Mail: helen.obrist@unisg.ch<br />
HSG Wohnungsdienst Antje Stoffel<br />
Tel. +41 (0)71 224 24 95<br />
E‐Mail: antje.stoffel@unisg.ch<br />
Zulassungs‐ und Universität St. Gallen<br />
Anrechnungsstelle Zulassungs‐ und Anrechnungsstelle<br />
(ZAS) A‐Gebäude, 1. Stock, Büro A215<br />
Dufourstrasse 50<br />
9000 St. Gallen<br />
E‐Mail: zulassung@unisg.ch<br />
Persönliche Sprechstunden:<br />
Dienstag ‐ Donnerstag 13.00 ‐ 15.00<br />
Telefonsprechstunden:<br />
Dienstag ‐ Donnerstag 10.00 ‐ 11.30<br />
Juliane Abbrederis<br />
Barbara Fricker<br />
Hans Joachim Hartung<br />
Äsa Sigfridsson Karrer<br />
Tel. +41 (0)71 224 39 31<br />
Akademische Leitung Prof. Dr. Thomas Bieger<br />
Pro‐Rektor, Delegierter für den<br />
Internationalen<br />
Studierendenaustausch<br />
Tel. +41 (0)71 224 25 23<br />
E‐Mail: thomas.bieger@unisg.ch<br />
25
Verantwortliche <strong>Master</strong>-<strong>Stufe</strong>:<br />
Betriebswirtschaftslehre:<br />
• <strong>Master</strong> of Arts in Informations‐, Medien‐ und Technologiemanagement/<br />
Information, Media and Technology Management (IMT):<br />
Prof. Dr. Walter Brenner E‐Mail: imt@unisg.ch<br />
Admin. Leitung: Tobias Heinisch<br />
• <strong>Master</strong> of Arts in Marketing, Dienstleistungs‐ und Kommunikationsmana‐<br />
gement/Marketing, Services and Communication Management (MSC):<br />
Prof. Dr. Christian Belz<br />
Prof. Dr. Thomas Bieger E‐Mail: msc@unisg.ch<br />
Admin. Leitung: Dr. Pietro Beritelli<br />
• <strong>Master</strong> of Arts in Rechnungswesen und Finanzen/Accounting and Finance<br />
(MAccFin):<br />
Dr. Dirk Schäfer (interimistisch) E‐Mail: maccfin@unisg.ch<br />
Admin. Leitung: Dr. Dirk Schäfer<br />
• <strong>Master</strong> of Arts in Banken und Finanzen/Banking and Finance (MBF):<br />
Prof. Dr. Manuel Ammann E‐Mail: mbf@unisg.ch<br />
Admin. Leitung: Dr. Heinrich von Wyss<br />
• <strong>Master</strong> of Arts in Strategy and International Management (SIM):<br />
Prof. Dr. Günter Müller‐Stewens E‐Mail: sim@unisg.ch<br />
Admin. Leitung: Dr. Omid Aschari<br />
Volkswirtschaftslehre:<br />
• <strong>Master</strong> of Arts in Volkswirtschaftslehre/Economics (MEcon):<br />
Prof. Dr. Manfred Gärtner E‐Mail: mecon@unisg.ch<br />
Admin. Leitung: Andrea Watzinger<br />
• <strong>Master</strong> of Arts in Quantitative Economics and Finance (MiQE/F):<br />
Prof. Dr. Gebhard Kirchgässner E‐Mail: miqef@unisg.ch<br />
Admin. Leitung: Andrea Watzinger<br />
Internationale Beziehungen:<br />
• <strong>Master</strong> of Arts in Internationalen Beziehungen und Governance/ Interna‐<br />
tional Affairs and Governance (MIA):<br />
Prof. Dr. Dr. Roland Kley E‐Mail: mia@unisg.ch<br />
Admin. Leitung: Dr. Daniela Engelmann<br />
26
Recht:<br />
• <strong>Master</strong> of Arts in Rechtswissenschaft/Law (MLS):<br />
Prof. Dr. Thomas Geiser E‐Mail: mls@unisg.ch<br />
Admin. Leitung: Dr. Jacqueline Gasser‐Beck<br />
• <strong>Master</strong> of Arts in Rechtswissenschaft und Wirtschaftswissenschaften/Law<br />
and Economics (MLE):<br />
Prof. Dr. Thomas Geiser E‐Mail: mle@unisg.ch<br />
Admin. Leitung: Dr. Marina Gets<br />
Selbststudium:<br />
Prof. Dr. Dieter Euler E‐Mail: dieter.euler@unisg.ch<br />
Kontextstudium:<br />
Prof. Dr. Thomas Eberle<br />
Prof. Dr. Andreas Härter<br />
Prof. Dr. Vincent Kaufmann<br />
Dr. Timon Beyes<br />
Adm. Leitung: Dr. Rupert Kalkofen E‐Mail: kontextstudium@unisg.ch<br />
27