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Internationaler <strong>Austausch</strong>dienst (IAD)<br />

Universität St.Gallen<br />

Internationaler <strong>Austausch</strong>dienst<br />

Dufourstrasse 50<br />

CH-9000 St.Gallen<br />

Tel.: +41 (0)71 224 23 39<br />

Fax: +41 (0)71 224 24 45<br />

E-Mail: exchange@unisg.ch<br />

Web: www.exchange.unisg.ch<br />

© 2007 Universität St.Gallen<br />

Bilder: Isabella Moder, Nagamine Yoshitake<br />

<strong>Austausch</strong> auf der <strong>Master</strong>-<strong>Stufe</strong><br />

HS 2008 und/oder FS 2009<br />

• Regulärer <strong>Austausch</strong><br />

• CEMS MIM Programm<br />

• Swiss Mobility<br />

• Freemover<br />

Version: April 2007<br />

EFMD


Inhalt<br />

VORWORT..............................................................................................................................................4<br />

A. AUSTAUSCH REGULÄRE PARTNERUNIVERSITÄTEN.........................................................5<br />

1. GRUNDSÄTZLICHES ..................................................................................................................5<br />

2. ALLGEMEINE VORAUSSETZUNGEN FÜR BEWERBUNG...............................................5<br />

3. ALLGEMEINE VORAUSSETZUNGEN ZUM ANTRITT......................................................6<br />

4. ZEITPUNKT DES AUSTAUSCHES...........................................................................................7<br />

5. BEWERBUNGSFRISTEN .............................................................................................................7<br />

6. HSG-STUDIERENDE IM URLAUBSSEMESTER BZW. ZWISCHENJAHR.......................7<br />

7. STUDIERENDE MIT EXTERNEM BACHELOR- ODER ÄQUIVALENTEM DIPLOM..8<br />

8. ANMELDUNG & EINZUREICHENDE UNTERLAGEN ......................................................8<br />

9. UNIVERSITÄTSWAHL.................................................................................................................8<br />

10. SELEKTIONSVERFAHREN .......................................................................................................9<br />

11. ANMELDUNG AN DER PARTNERUNIVERSITÄT ...........................................................9<br />

12. ANFANGSTERMIN UND EINFÜHRUNGSPROGRAMM ............................................. 10<br />

13. NICHTANTRITT DES AUSTAUSCHSEMESTERS ........................................................... 10<br />

14. ANRECHNUNG AN DAS HSG STUDIUM...................................................................... 10<br />

15. HSG PRÜFUNGEN.................................................................................................................. 12<br />

16. IMMATRIKULATION AN DER HSG.................................................................................. 12<br />

17. HSG BIDDING WÄHREND AUSTAUSCHSEMESTERS................................................ 13<br />

18. HSG PRÄSENTATION / ERFAHRUNGSBERICHT......................................................... 13<br />

19. KOSTEN..................................................................................................................................... 13<br />

20. ERASMUS-STIPENDIEN ......................................................................................................... 13<br />

21. VOR ANTRITT DES AUSTAUSCHSEMESTERS............................................................... 14<br />

22. WÄHREND DES AUSTAUSCHSEMESTERS..................................................................... 14<br />

23. NACH BEENDIGUNG DES AUSTAUSCHSEMESTERS................................................. 15<br />

24. AUSTAUSCHMÖGLICHKEITEN / AUSTAUSCHMATRIX........................................... 16<br />

B. CEMS MIM (MASTER IN INTERNATIONAL MANAGEMENT)......................................... 17<br />

C. AUSTAUSCH SWISS MOBILITY ................................................................................................ 18<br />

D. AUSTAUSCH FREEMOVER......................................................................................................... 21<br />

E. ADRESSEN UND KONTAKTE ................................................................................................... 24<br />

3


Liebe Studierende<br />

Ein <strong>Austausch</strong>semester an einer fremden Universität gehört für viele unserer Ab‐<br />

solvent(innen)en zu den prägenden Erfahrungen während ihrer Studienzeit. Der<br />

Kontakt mit anderen Kulturen, Studienstrukturen, Arbeitsmethoden und auch in‐<br />

haltlichen Schwerpunkten, stellt eine wesentliche Exposition in relativ jungen Jah‐<br />

ren dar. Dabei spielt das Renommé für die Wahl einer <strong>Austausch</strong>universität zwei‐<br />

fellos eine wichtige Rolle, jedoch nicht zwingend die entscheidende. Der Studie‐<br />

rendenaustausch verkörpert nach unserem Verständnis deutlich mehr als der zeit‐<br />

lich begrenzte Wechsel an eine andere Universität – nämlich die einzigartige Chan‐<br />

ce zu einer tiefen Auseinandersetzung mit einer fremden Kultur.<br />

Ein wichtiges Ziel ist deshalb, einer möglichst grossen Zahl an HSG Studierenden<br />

einen hochwertigen <strong>Austausch</strong> zu ermöglichen. Entsprechend bietet der Internati‐<br />

onale <strong>Austausch</strong>dienst der Universität St. Gallen, neben dem regulären <strong>Austausch</strong>‐<br />

programm an Partneruniversitäten, auch <strong>Austausch</strong>möglichkeiten mit Schweizer<br />

Universitäten, den Swiss Mobility‐<strong>Austausch</strong>, oder auch die Möglichkeit zu einem<br />

selbst organisierten <strong>Austausch</strong>semester, den Freemover‐<strong>Austausch</strong> an.<br />

Für besonders motivierte Studierende ermöglichen wir neben dem beschriebenen<br />

traditionellen Studierendenaustausch unser ʺCrown Programʺ, den CEMS MIM. Es<br />

handelt sich um einen Doppelabschluss innerhalb des europäischen Netzwerks der<br />

führenden Management Universitäten. Daneben stehen bilaterale Doppelabschlüs‐<br />

se einzelner <strong>Master</strong>programme mit hochkarätigen Partnerschulen zur Verfügung.<br />

Im internationalen Vergleich und unter Berücksichtigung der Studierendenzahlen<br />

bietet die Universität St.Gallen sicher eines der grössten <strong>Austausch</strong>netzwerke mit<br />

weltweit über 120 Partneruniversitäten an.<br />

Immens wichtig scheint uns schliesslich auch die Tatsache, dass Sie als zukünftige<br />

<strong>Austausch</strong>studierende besondere Verantwortung tragen: nicht nur in der Inan‐<br />

spruchnahme von <strong>Austausch</strong>plätzen gegenüber Ihren Kommiliton‐(innen)en, den<br />

Partneruniversitäten und der HSG, sondern in Ihrer Botschafterrolle für die Uni‐<br />

versität St. Gallen, mit der Sie einen wesentlichen Beitrag zur internationalen Sicht‐<br />

barkeit und Wahrnehmung leisten können. Nutzen Sie diese einmalige Gelegen‐<br />

heit!<br />

Wir wünschen Ihnen bei der Bewerbung um einen attraktiven <strong>Austausch</strong>platz viel<br />

Erfolg und hoffen, dass Sie im <strong>Austausch</strong> nachhaltige Erfahrungen sammeln wer‐<br />

den.<br />

April 2007 Thomas Bieger, Jürgen Brücker und IAD Team<br />

4


A. Informationen zum <strong>Austausch</strong> reguläre Partneruniversitäten<br />

1. Grundsätzliches<br />

• Das Selektionsverfahren findet einmal jährlich statt<br />

• Es besteht kein Recht auf einen <strong>Austausch</strong>platz. Das <strong>Austausch</strong>angebot ist eine<br />

freiwillige Dienstleistung der Universität St.Gallen<br />

• Der <strong>Austausch</strong> bezieht sich auf ein HSG Semester auf der <strong>Master</strong>‐<strong>Stufe</strong>. In<br />

<strong>Master</strong>programmen mit 90, respektive 120 ECTS, müssen mind. 60 ECTS an<br />

der HSG erworben werden<br />

• Ein <strong>Austausch</strong> im ersten Semester der <strong>Master</strong>‐<strong>Stufe</strong> ist nicht möglich (ein Ur‐<br />

lausbssemester gilt dabei nicht als erstes Semester)<br />

• Die Studierenden werden durch das Selektionsverfahren des IAD ausgewählt<br />

• Es werden keine zusätzlichen Studiengebühren erhoben. Alle HSG‐<br />

Studierenden bleiben während des <strong>Austausch</strong>es an der HSG eingeschrieben<br />

• Die Studienleistungen werden, soweit möglich, an der HSG angerechnet<br />

• <strong>Austausch</strong> zwischen 1. Juli und 31. Dezember gilt als Abwesenheit im Herbst‐<br />

semester<br />

• <strong>Austausch</strong> zwischen 1. Januar und 30. Juni gilt als Abwesenheit im Frühjahrs‐<br />

semester<br />

• Parallelle Bewerbungen für regulären <strong>Austausch</strong>, CEMS Programm und<br />

Double Degree sind nicht zulässig. Studierende, welche in eines der oben er‐<br />

wähnten Programme aufgenommen wurden, können sich während der selben<br />

Selektionsperiode nicht für ein weiteres Programm bewerben. Studierende,<br />

welche in einem Programm abgelehnt wurden, können sich unter Einhaltung<br />

der entsprechenden Bewerbungsfristen für ein weiteres Programm bewerben.<br />

Die Absage eines zugesprochenen Platzes durch Studierende berechtigt nicht<br />

zu einer weiteren Bewerbung in einem anderen Programm<br />

2. Allgemeine Voraussetzungen für die Bewerbung<br />

• Nachweis guter studentischer Leistungen zum Selektionszeitpunkt, d.h.<br />

Nachweis von mind. 50 ECTS aus der Bachelor‐<strong>Stufe</strong> (ohne Assessment‐<strong>Stufe</strong>)<br />

bis und mit des der Bewerbung vorausgehenden Semesters (SS2007), sowie<br />

Mindest‐Notenschnitt 4.50 oder Bachelor‐ bzw. Lizentiats‐/<strong>Master</strong>‐Abschluss<br />

mit Mindest‐Notenschnitt 4.50. Der Schnitt wird auf zwei Dezimalstellen ge‐<br />

rundet<br />

5


• Englisch‐Sprachnachweis: Der Test darf bei Anmeldeschluss nicht älter als<br />

6<br />

zwei Jahre sein (d.h. der Test muss am oder nach dem 15.01.2006 geschrieben<br />

worden sein. Sprachnachweise mit Testdatum 14.01.2006 und älter können<br />

nicht akzeptiert werden. Es werden keine Ausnahmen gemacht)<br />

vom IAD anerkannte Sprachnachweise Mindestergebnis<br />

TOEFL paper‐based 600 Pkte<br />

TOEFL computer‐based 250 Pkte<br />

TOEFL Internet‐based 100 Pkte<br />

CAE (Cambridge Cert. of Advanced English) Grade B<br />

CPE (Cambridge Proficiency in English) Grade C<br />

BEC Higher Grade A<br />

IELTS (Academic Test) Grade 7<br />

• Für Studierende mit englischer Muttersprache (es gelten die Ausführungs‐<br />

bestimmungen der HSG betreffend Sprachen) ist ein Englisch‐Sprachnachweis<br />

nur dann nötig, wenn dieser von der gewünschten Gastuniversität verlangt<br />

wird. Dies zu überprüfen liegt in der Eigenverantwortung der Studierenden<br />

• Falls bei der Universitätswahl nur deutsche oder österreichische Universitäten<br />

gewählt werden, deren Studienprogramm in deutscher Sprache stattfindet,<br />

entfällt der Englischsprachnachweis<br />

3. Allgemeine Voraussetzungen zum Antritt des <strong>Austausch</strong>semesters<br />

• in einem HSG‐<strong>Master</strong>‐Studiengang immatrikulierte Studierende (Achtung:<br />

provisorische Zulassung mit 5 fehlenden ECTS aus der Bachelor‐<strong>Stufe</strong> nicht<br />

ausreichend!)<br />

• erfolgreich abgeschlossene Bachelor‐<strong>Stufe</strong>. Die Notenverfügung für das Ba‐<br />

chelor‐Diplom muss zum Zeitpunkt des <strong>Austausch</strong>antritts vorliegen, ande‐<br />

renfalls darf das Semester nicht angetreten werden<br />

• keine offenen Ergänzungsleistungen. Sämtliche Prüfungen von Ergänzungs‐<br />

leistungen müssen bis zum Zeitpunkt des <strong>Austausch</strong>antritts abgelegt worden<br />

sein


4. Zeitpunkt des <strong>Austausch</strong>es<br />

Zeitpunkt des <strong>Austausch</strong>es:<br />

• Herbstsemester 2008<br />

• Frühjahrssemester 2009<br />

5. Bewerbungsfristen<br />

Anmeldebeginn:<br />

• 15. Dezember 2007 (Anmeldung via Serviceportal)<br />

Anmeldeschluss Online‐Anmeldung:<br />

• 15. Januar 2008 (Online Anmeldung wird am 15. Januar 2008 um 23.59 Uhr ge‐<br />

schlossen. Original unterzeichnetes Bewerbungsformular inklusive aller einzu‐<br />

reichenden Unterlagen muss bis spätestens am 16. Januar 2008 um 12.00 Uhr<br />

mittags (CET) im Internationalen <strong>Austausch</strong>dienst vorliegen. Später eintref‐<br />

fende Bewerbungsunterlagen werden nicht berücksichtigt)<br />

Besonderes:<br />

• Es liegt in der Eigenverantwortung der Studierenden, die Möglichkeit eines<br />

<strong>Austausch</strong>es innerhalb der verschiedenen <strong>Master</strong>programme zu überprüfen.<br />

Einzelne Curricula können Auflagen bezüglich Zeitpunkt des <strong>Austausch</strong>es<br />

machen. Bitte beachten Sie dazu die <strong>Austausch</strong>matrix unter Punkt 24<br />

6. HSG-Studierende im Urlaubssemester bzw. Zwischenjahr<br />

• HSG‐Studierende im Urlaubssemester an der HSG eingeschrieben: normale Online‐<br />

Anmeldung via Serviceportal<br />

• HSG‐Studierende im Zwischenjahr, nicht an der HSG eingeschrieben: Anmeldung<br />

mittels Bewerbungsformular, welches beim IAD via E‐Mail an<br />

exchange@unisg.ch angefordert werden kann. Voraussetzung für die Bewer‐<br />

bung ist die Vorauszahlung einer Sicherheitsleistung von CHF 400.‐‐. Die ent‐<br />

sprechende Zahlungsbestätigung muss der Bewerbung beigelegt werden.<br />

Die Sicherheitsleistung wird nach definitivem <strong>Master</strong>studienbeginn an der<br />

HSG zurückerstattet. Wird das <strong>Master</strong>studium bis zum Herbstsemester 2008<br />

nicht angetreten, behält der IAD die CHF 400.‐‐ als Umtriebsentschädigung ein<br />

7


7. HSG-Studierende mit externem Bachelor- oder äquivalentem Diplom<br />

• Für Studierende mit Bachelor‐Diplom oder äquivalentem Abschluss von ex‐<br />

8<br />

ternen Universitäten mit <strong>Master</strong>‐Studienbeginn im Herbstsemester, ist ein<br />

<strong>Austausch</strong> erst ab dem 3. Semester möglich (Bewerbung im 1. Semester)<br />

• Für Studierende mit Bachelor‐Diplom oder äquivalentem Abschluss von ex‐<br />

ternen Universitäten mit <strong>Master</strong>‐Studienbeginn im Frühjahrssemester, ist ein<br />

<strong>Austausch</strong> in der Regel erst ab dem 4. Semester möglich (Bewerbung im 2. Se‐<br />

mester). Ausnahme: Bewerbung für <strong>Austausch</strong> ab dem 2. Semester nur mög‐<br />

lich, sofern der definitive Zulassungsbescheid zur <strong>Master</strong>‐<strong>Stufe</strong> bei Anmelde‐<br />

schluss am 15. Januar 2008 vorliegt<br />

• Bitte auch Punkt 3 betreffend Ergänzungsleistungen beachten<br />

8. Anmeldung & einzureichende Unterlagen<br />

Anmeldung:<br />

• Online‐Anmeldung via Serviceportal erfassen<br />

Einzureichende Unterlagen:<br />

• ausgedruckte und unterzeichnete Online‐Anmeldebestätigung<br />

• 1 Passfoto (mit Namen beschriftet auf Rückseite)<br />

• Studierende mit HSG B.A.: Notenauszug der Bachelor‐<strong>Stufe</strong> bis einschliesslich<br />

des der Bewerbung vorausgehenden Semesters (SS2007) oder Kopie des Bache‐<br />

lor‐ bzw. Lizentiats‐/<strong>Master</strong>‐Abschlusses<br />

• Studierende mit externem B.A. oder äquivalentem Abschluss: Kopie des für die Zu‐<br />

lassung zum HSG‐<strong>Master</strong>studium relevanten Studienabschlusses mit detail‐<br />

liertem Notenauszug<br />

• Kopie eines gültigen Sprachnachweises in Englisch (s. Punkt 2 allgemeine Vor‐<br />

aussetzungen)<br />

• Tabellarischer Lebenslauf in Englisch (Umfang max. 1 Seite)<br />

9. Universitätswahl<br />

Bei der Anmeldung haben Sie die Möglichkeit, 7 Partneruniversitäten Ihrer Wahl<br />

anzugeben. Die Liste der zur Auswahl stehenden Partneruniversitäten finden Sie<br />

unter www.exchange.unisg.ch → Partner Universities.


Bitte beziehen Sie bei der Wahl Ihrer Universität auch Kriterien wie Landessprache,<br />

Unterrichtssprache, angebotene Studienrichtungen, Semesterdaten, etc. in Ihre<br />

Überlegungen mit ein.<br />

Sprachanforderungen: für die IAD Bewerbung werden ausser in Englisch keine<br />

Sprachnachweise verlangt. Es liegt jedoch in Ihrer eigenen Verantwortung zu prü‐<br />

fen, ob Ihre Wunschuniversität zusätzliche Sprachnachweise verlangt und diese<br />

entsprechend einzureichen.<br />

Weitere Informationen zu den Universitäten finden Sie auch auf der Lotus Notes<br />

Datenbank ʹ<strong>Austausch</strong> auf Stud_1ʹ (Erfahrungsberichte), in den Schränken vor den<br />

IAD‐Büros sowie auf den Internetseiten der Partneruniversitäten (Links auf<br />

www.exchange.unisg.ch vorhanden).<br />

10. Selektionsverfahren<br />

Die Zuteilung der verfügbaren Plätze erfolgt auf Basis der Präferenzangaben und<br />

gemäss den Auswahlkriterien und der Rangierung (die/der Studierende mit dem<br />

besten Notenschnitt erhält zuerst ihren/seinen Wunschplatz).<br />

Somit besteht keine Garantie, dass Sie an einer Ihrer 7 bevorzugten Universitäten<br />

platziert werden. Das Resultat der Selektion wird Ihnen ca. Ende Januar 2008 mit‐<br />

geteilt.<br />

Sollte keine der von Ihnen genannten Universitäten zugeteilt werden können, wird<br />

der IAD Ihnen eine Liste mit Restplätzen zukommen lassen (insofern es noch freie<br />

<strong>Austausch</strong>plätze gibt), aus der Sie innert genannter Frist fünf verbleibende Unis<br />

auswählen können. Danach findet ein Nachselektionsverfahren statt. Falls Sie bei<br />

der Bewerbung nicht alle Prioritäen für Wunschuniversitäten ausgefüllt haben,<br />

besteht bei nicht erfolgreicher Platzzuteilung keine Möglichkeit für eine Alterna‐<br />

tivplatzierung.<br />

11. Anmeldung an der Partneruniversität<br />

Nach Bekanntgabe des Platzierungsergebnisses werden nominierte Kandi‐<br />

dat(inn)en vom Internationalen <strong>Austausch</strong>dienst bei der Gastuniversität offiziell<br />

vorangemeldet. Danach sind die Studierenden selbst dafür verantwortlich die<br />

Anweisungen der Gastuniversität betreffend Anmeldung und Kurseinschreibung<br />

etc. zu befolgen.<br />

9


12. Anfangstermin und Einführungsprogramm an der Partneruniversität<br />

Es liegt in der Eigenverantwortung der Studierenden, den Anfangstermin an ihrer<br />

Gastuniversität nicht zu verpassen, da dieser nicht immer deckungsgleich mit<br />

HSG‐Semesterdaten ist. Die meisten Universitäten führen für ausländische Studie‐<br />

rende obligatorische Einführungsveranstaltungen durch. Bitte berücksichtigen Sie<br />

dies bei der Universitätsauswahl. Allerspätestens zum Kursbeginn müssen die<br />

Studierenden an der Gastuniversität präsent sein. Eine verspätete Ankunft hinter‐<br />

lässt nicht nur einen schlechten Eindruck, sie kostet die HSG auch <strong>Austausch</strong>plät‐<br />

ze.<br />

13. Nichtantritt des <strong>Austausch</strong>semesters<br />

Bei Absage oder Nichtantritt des <strong>Austausch</strong>platzes wird eine Umtriebsentschädi‐<br />

gung erhoben. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem HSG‐<br />

Gebührenreglement.<br />

Bitte beachten Sie, dass bei einer Absage der <strong>Austausch</strong>platz für das akademische<br />

Jahr verfällt und somit keinem anderen Studierenden mehr zugewiesen werden<br />

kann. Studierende welche einen zugeteilten <strong>Austausch</strong>platz absagen, werden für<br />

weitere <strong>Austausch</strong>bewerbungen auf der <strong>Master</strong>‐<strong>Stufe</strong> gesperrt. Freemover und<br />

Swiss Mobility <strong>Austausch</strong> sind weiterhin möglich.<br />

Kann das <strong>Austausch</strong>semester infolge höherer Gewalt (Erdbeben, Krieg, usw.) nicht<br />

angetreten werden, wird keine Gebühr erhoben. In diesen Fällen verfällt die Mög‐<br />

lichkeit, in den <strong>Austausch</strong> zu gehen. Die Universität St.Gallen ist nicht verpflichtet,<br />

neue <strong>Austausch</strong>plätze zu suchen. Die Entscheidung, einen <strong>Austausch</strong> in einem<br />

erdbeben‐, kriegs‐ oder anderweitig bedrohten Land anzutreten oder abzusagen,<br />

liegt alleine bei den Studierenden. Auch die Verantwortung für entsprechende In‐<br />

formationen über das <strong>Austausch</strong>land liegt bei den Bewerbenden.<br />

14. Anrechnungen an das HSG Studium<br />

Spezifische Anrechenbarkeit einzelner Lehrveranstaltungen im Fach‐ und Kontext‐<br />

studium ist möglich. Individuelle und eigenverantwortliche Abklärung vor der de‐<br />

finitiven Wahl der Lehrveranstaltungen an der Gastuniversität ist notwendig.<br />

Ablauf: Wenn Sie Ihr geplantes Kursprogramm an der Gastuniversität zusammen<br />

gestellt haben, erfassen Sie via Serviceportal Ihren Anrechnungsantrag und senden<br />

diesen per E‐Mail als pdf‐Anhang, zusammen mit den Kursbeschreibungen des<br />

vorgesehenen Studienprogramms an der Gastuniversität (als elektronischer Text<br />

10


mit Link zur Quelle) an die ZAS (Zulassungs‐ und Anrechnungsstelle,<br />

zulassung@unisg.ch). Sie sind selbst dafür verantwortlich, die Kursbeschreibungen<br />

von Ihrer zukünftigen Gastuniversität zu beschaffen. Informationen zu bisherigen<br />

Kursanrechnungen und Notenumrechnungen finden Sie auf<br />

www.exchange.unisg.ch.<br />

Die ZAS wird Ihr Gesuch nach Absprache mit Ihren Programmverantwortlichen<br />

bearbeiten und Ihnen nach Gutheissung die Anrechnung vor <strong>Austausch</strong>beginn bes‐<br />

tätigen.<br />

Um eine möglichst rasche Bearbeitung Ihrer Anfrage zu gewährleisten, beachten<br />

Sie bitte folgende Punkte:<br />

• Anrechnungsanträge bitte ausschliesslich an zulassung@unisg.ch<br />

• Formulierung des e‐Mail‐Betreffs/Themas: Anrechnung <strong>Austausch</strong>/Stu‐<br />

dienrichtung (Major/<strong>Master</strong>)/Semesterdatum des geplanten <strong>Austausch</strong>s/ Aus‐<br />

tauschuniversität<br />

• vollständiges Anrechnungsformular und Kursbeschreibungen als pdf‐Format<br />

oder Link<br />

• Kursbeschreibungen bitte mit Angaben zum Workload (Credits, SWS, ECTS,<br />

etc.), verwendete Literatur und Prüfungsformat<br />

• Dringlichkeitsvermerke bitte ebenfalls im Betreff aufführen<br />

Einreichefrist im ZAS: Wir empfehlen, den Anrechnungsantrag mindestens 4‐8<br />

Wochen vor Antritt des <strong>Austausch</strong>semesters einzureichen, da teilweise mit einer<br />

längeren Bearbeitungsfrist gerechnet werden muss.<br />

Anrechnungsbedingungen: Bitte beachten Sie, dass Studierende in Ihrem Aus‐<br />

tauschsemester anrechenbare Leistungen im Ausmass von mindestens 16 ECTS‐<br />

Credits zu erbringen haben. Ist diese Bedingung am Ende des Aufenthalts nicht er‐<br />

füllt, können keine Leistungen angerechnet werden.<br />

ECTS‐Credits sind anrechenbar, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:<br />

• die Leistung muss positiv absolviert sein (genügende Note) und<br />

• die Leistung muss inhaltlich und quantitativ (ECTS‐Credits) einer HSG‐<br />

Leistung entsprechen.<br />

Über diese 16 ECTS‐Credits hinaus können auf Antrag auch negative Leistungen<br />

angerechnet werden, wenn diese eine Umrechnung entsprechend der HSG‐<br />

11


Notenskala zulassen (z.B. 3.5, 3.0, 2.5 etc.). Eine nicht differenzierte negative Note<br />

(z.B. ʹfailʹ) kann nicht angerechnet werden.<br />

Werden keine 16 anrechenbaren ECTS‐Credits erreicht, können auf Antrag maxi‐<br />

mal 2 negative ECTS‐Credits angerechnet werden. Weitere Anrechnungen sind in<br />

diesem Fall ausgeschlossen.<br />

Anrechnung einer Fremdsprache aus einem HSG‐<strong>Austausch</strong>semester:<br />

• Werden mindestens 16 ECTS‐Credits in der gleichen Fremdsprache mit positi‐<br />

12<br />

ver Note abgelegt, kann dafür auf Antrag die entsprechende Fremdsprache auf<br />

Niveau I angerechnet werden<br />

• Werden mindestens 20 ECTS‐Credits in der gleichen Fremdsprache mit positi‐<br />

ver Note abgelegt, kann dafür auf Antrag die entsprechende Fremdsprache auf<br />

Niveau II angerechnet werden<br />

Die Anrechnung erfolgt in beiden Fällen ohne Credits.<br />

Die ausführlichen Anrechnungsbedingungen finden Sie auf der Internetseite<br />

www.exchange.unisg.ch ‐‐> Outgoing ‐‐> Academic matters.<br />

15. HSG Prüfungen<br />

Die Abwesenheit für ein anerkanntes <strong>Austausch</strong>semster berechtigt Sie, Prüfungen<br />

für Pflicht‐ und Pflichtwahlfächer sowie Sprachen ohne Kursbesuch wahlweise im<br />

ordentlichen Prüfungstermin oder im Nachholtermin zu schreiben. Bitte beachten<br />

Sie dazu auch die aktuellen Ausführungsbestimmungen zu den Nachholprü‐<br />

fungen auf dem HSG‐Netz!<br />

Die Anmeldung erfolgt via Serviceportal zu den offiziellen HSG Prüfungsanmelde‐<br />

fristen.<br />

16. Immatrikulation an der HSG während des <strong>Austausch</strong>semesters<br />

Studierende, die ein <strong>Austausch</strong>semester absolvieren, müssen an der HSG ord‐<br />

nungsgemäss immatrikuliert sein und entsprechende Studiengebühren bezahlen.<br />

Die Semestereinschreibung erfolgt via Serviceportal zu den offiziellen HSG‐<br />

Einschreibefristen.


17. HSG Bidding während des <strong>Austausch</strong>semesters<br />

Für das <strong>Austausch</strong>semester steht Studierenden ein reduziertes Bidding mit den Fä‐<br />

chern, für welche sie auch bei Abwesenheit prüfungsberechtigt sind, offen. Dies<br />

sind in allen <strong>Master</strong>‐Programmen die Pflicht‐ und Pflichtwahlfächer.<br />

Das Bidding erfolgt via Serviceportal zu den offiziellen HSG Biddingfristen.<br />

18. HSG Präsentation an der Gastuniversität/Erfahrungsbericht<br />

Alle <strong>Austausch</strong>studierende sind verpflichtet, die HSG während ihrem <strong>Austausch</strong>‐<br />

semester mit einer Präsentation an einem Informationsanlass für Study Abroad In‐<br />

teressierte der Gastuniversität oder einem ähnlichen Anlass (z.B. International<br />

Dinner) zu repräsentieren. Die Bestätigung der Präsentation muss vom Internatio‐<br />

nal Office der Gastuniversität unterzeichnet werden und bis spätestens 4 Wochen<br />

nach <strong>Austausch</strong>semesterende im IAD eingereicht werden.<br />

Ebenfalls sind die Studierenden verpflichtet, bis spätestens 4 Wochen nach Rück‐<br />

kehr von ihrem Auslandaufenthalt, einen Erfahrungsbericht zu erstellen. Dieser<br />

Bericht dient zukünftigen Studierenden bei ihrer Auswahl einer geeigneten Aus‐<br />

tauschdestination und sollte Informationen und persönliche Erfahrungen zu Land<br />

& Leuten, zur Universität, zu den Kursen, etc. enthalten.<br />

19. Kosten<br />

Als Kosten eines <strong>Austausch</strong>semesters fallen die Semestergebühr der HSG sowie ei‐<br />

gene Ausgaben für Reise, Wohnen, Verpflegung, usw. an. Es wird keine Studien‐<br />

gebühr durch die <strong>Austausch</strong>universität erhoben.<br />

20. Erasmus-Stipendien<br />

Die Gastuniversitäten in der EU und teilweise in anderen europäischen Ländern<br />

(v.a. EU Beitrittskandidaten‐Länder) sind an das europäische ERASMUS‐<br />

Stipendienprogramm angeschlossen. Da die Schweiz weder Mitglied des EWR<br />

noch der EU ist, hat die Schweiz deshalb die Organisation und die Auszahlung der<br />

Stipendien analog zu den ERASMUS‐Bedingungen übernommen, d.h. die Stipen‐<br />

dien werden von der HSG für die berechtigten Studierenden direkt in Bern bean‐<br />

tragt.<br />

Das Stipendium beträgt ca. CHF 200.‐ pro Monat während des Auslandaufenthal‐<br />

tes und wird einmal pro Jahr (im November) ausbezahlt. Das ERASMUS‐<br />

13


Stipendium darf nur einmal pro Person während der gesamten Ausbildung bean‐<br />

tragt werden. Die Höhe der Stipendien ist von den entsprechenden Bundesbeiträ‐<br />

gen abhängig.<br />

Um sich für das Stipendium anzumelden müssen die Studierenden eine Verpflich‐<br />

tungserklärung im IAD einreichen (das Formular erhalten Sie mit dem Zusagebrief<br />

zugeschickt).<br />

Bis spätestens vier Wochen nach dem <strong>Austausch</strong> müssen Studiererende, welche ein<br />

Stipendium erhalten haben, einen Erasmus‐Erfahrungsbericht ausfüllen und im<br />

IAD einreichen. Der auszufüllende Bericht wird Ihnen vom IAD per E‐Mail zuge‐<br />

schickt.<br />

21. Vor Antritt des <strong>Austausch</strong>semesters zu erledigen<br />

Sie sind verpflichtet, folgendes fristgerecht vor Antritt ihres <strong>Austausch</strong>semesters zu<br />

erledigen:<br />

• Verpflichtungserklärung für Erasmus‐Stipendien fristgerecht im IAD einrei‐<br />

14<br />

chen, falls <strong>Austausch</strong> in einem europäischen Land<br />

Zu den allgemein gültigen HSG‐Terminen via Serviceportal zu erledigen:<br />

• Semestereinschreibung für das Semester im <strong>Austausch</strong><br />

• Prüfungsanmeldung für den ordentlichen Termin (OT) des dem <strong>Austausch</strong><br />

vorangehenden Semesters<br />

• Vormerkung zur Prüfung im Nachholtermin 1 (NT) des dem <strong>Austausch</strong><br />

vorangehenden Semesters<br />

• Bidding für Semester im <strong>Austausch</strong> (Achtung: bei Abreise vor Biddingstart<br />

muss dies während des <strong>Austausch</strong>es erledigt werden)<br />

• Anrechnungsantrag mit Kursbeschrieben (elektronisch) spätestens<br />

4‐8 Wochen vor Abreise bei der ZAS (zulassung@unisg.ch) einreichen<br />

22. Während des <strong>Austausch</strong>semesters zu erledigen<br />

Zu den allgemein gültigen Terminen via Serviceportal zu erledigen:<br />

• Prüfungsanmeldung für den ordentlichen Termin des <strong>Austausch</strong>semesters<br />

• Bestätigung Prüfung im Nachholtermin 1 (von Vormerkung vor dem Aus‐<br />

tausch)<br />

• Vormerkung zur Prüfung im Nachholtermin 2 (NT vom OT des <strong>Austausch</strong>se‐<br />

mesters)


• Semestereinschreibung für das kommende Semester an der HSG<br />

• Bidding für das kommende Semester an der HSG (falls HSG Biddingbeginn<br />

noch während des <strong>Austausch</strong>semesters)<br />

Präsentation / Promotion der HSG an der Gastuni:<br />

• Bestätigungsformular vom International Office der Gastuniversität unter‐<br />

zeichnen lassen<br />

23. Nach Beendigung des <strong>Austausch</strong>semesters zu erledigen<br />

Bis spätestens vier Wochen nach Beendigung des <strong>Austausch</strong>semesters zu erledigen:<br />

• Erfahrungsbericht erstellen<br />

• Erasmuserfahrungsbericht im IAD einreichen (falls Erasmusstipendien in An‐<br />

spruch genommen wurden)<br />

• Bestätigungsformular der HSG Präsentation an der Gastuniversität im IAD<br />

einreichen<br />

Zu beachten:<br />

Das Zeugnis der Gastuniversität wird erst nach Erledigung der drei oben genann‐<br />

ten Punkte für eine Anrechnung an das HSG Studium freigegeben.<br />

15


24. <strong>Austausch</strong>möglichkeiten der <strong>Master</strong>programme:<br />

16<br />

<strong>Austausch</strong>matrix ‐ Studienbeginn Herbstsemester<br />

<strong>Master</strong>prog. 1. Semester 2. Semester 3. Semester *4. Semester<br />

IMT möglich empfohlen möglich<br />

MSC empfohlen empfohlen möglich<br />

MAccFin möglich nicht möglich möglich<br />

MBF möglich möglich möglich<br />

SIM möglich empfohlen möglich<br />

nicht möglich<br />

MEcon möglich empfohlen möglich<br />

MiQE/F möglich empfohlen möglich<br />

MIA empfohlen empfohlen möglich<br />

MLS empfohlen möglich möglich<br />

MLE<br />

empfohlen empfohlen nicht möglich<br />

<strong>Austausch</strong>matrix ‐ Studienbeginn Frühjahrssemester<br />

<strong>Master</strong>prog. 1. Semester 2. Semester 3. Semester *4. Semester<br />

IMT möglich empfohlen möglich<br />

MSC empfohlen empfohlen möglich<br />

MAccFin möglich nicht möglich möglich<br />

MBF nicht möglich möglich möglich<br />

SIM nicht möglich empfohlen möglich<br />

nicht möglich<br />

MEcon möglich möglich empfohlen<br />

MiQE/F nicht möglich empfohlen möglich<br />

MIA nicht möglich empfohlen möglich<br />

MLS möglich empfohlen möglich<br />

MLE<br />

möglich nicht möglich empfohlen<br />

* 4. Semester optional (MLE läuft über 4 Semester – im 4. Semester <strong>Austausch</strong><br />

empfohlen)<br />

Wichtig: Ausnahmen ab dem 2. Semester sind möglich, müssen aber vorgängig<br />

mit den Programmverantwortlichen geklärt und abgesprochen werden.


B. Informationen zu CEMS MIM (<strong>Master</strong> in International Management)<br />

1. Grundsätzliches<br />

CEMS ist kein <strong>Austausch</strong>semester, sondern ein Double Degree Programm und<br />

steht grundsätzlich allen HSG <strong>Master</strong>‐Studierenden offen (mit Ausnahme der Stu‐<br />

dierenden des <strong>Master</strong>s in Legal Studies – MLS). Die verschiedenen Elemente des<br />

CEMS Programms wie Blocked Seminar, CEMS‐Kurse, Skill Seminare und Business<br />

Project müssen innerhalb eines akademischen Jahres absolviert werden. Ein Semes‐<br />

ter Ihres CEMS‐Jahres verbringen Sie im <strong>Austausch</strong> an einer der 16 CEMS‐<br />

Partneruniversitäten. Zudem müssen Prüfungen in 2 Fremdsprachen und ein Aus‐<br />

lands‐Praktikum von mindestens 10 Wochen nachgewiesen werden. Sie haben en‐<br />

gen Kontakt zu den internationalen Corporate Partnern und profitieren von einem<br />

lebenslangen Networking. Voraussetzung für den CEMS‐Abschluss am Ende des<br />

Programms ist ein Abschluss der HSG. Für weitere Informationen siehe separate<br />

CEMS MIM Broschüre oder www.cems.unisg.ch.<br />

Besonderes:<br />

CEMS Studierende dürfen neben dem CEMS Degree Programm einen 2. <strong>Austausch</strong><br />

machen, allerdings ist dies nur vor oder nach dem offiziellen CEMS‐Jahr möglich<br />

und nur unter der Voraussetzung, dass genügend Plätze verfügbar sind. Bitte be‐<br />

achten Sie dabei, dass in den Programmen auf der <strong>Master</strong>‐<strong>Stufe</strong> mindestens 60<br />

ECTS an der HSG erworben werden müssen.<br />

2. Allgemeine Voraussetzungen<br />

Selektionskriterien analog regulärer <strong>Austausch</strong> Partneruniversitäten sowie Teil‐<br />

nahme am CEMS‐Assessment‐Center am 20. und 21. November 2007.<br />

3. Zeitpunkt des CEMS-Jahres & Anmeldeschluss<br />

Zeitpunkt des CEMS‐Jahres:<br />

• Das CEMS Studienjahr beginnt zwingend im Herbst 2008<br />

• Bewerbung im letzten Jahr der Bachelor‐<strong>Stufe</strong> oder im ersten Jahr der <strong>Master</strong>‐<br />

<strong>Stufe</strong> möglich<br />

• <strong>Austausch</strong> im Herbstsemester 2008 oder im Frühjahrssemester 2009 (für die<br />

Wahl Ihres <strong>Austausch</strong>semesters bitte <strong>Austausch</strong>matrix beachten)<br />

Anmeldeschluss:<br />

• 31. Oktober 2007 (vollständige Bewerbung, inklusive aller einzureichenden<br />

Unterlagen im Internationalen <strong>Austausch</strong>dienst vorliegend)<br />

→ für detaillierte Informationen siehe separate CEMS MIM Broschüre ←<br />

17


C. Informationen zum <strong>Austausch</strong> Swiss Mobility<br />

1. Grundsätzliches<br />

• <strong>Austausch</strong> innerhalb des Schweizer Universitäten‐Netzwerkes<br />

• <strong>Austausch</strong> zwischen 1. Juli und 31. Dezember gilt als Abwesenheit im Herbst‐<br />

18<br />

semester<br />

• <strong>Austausch</strong> zwischen 1. Januar und 30. Juni gilt als Abwesenheit im Frühjahrs‐<br />

semester<br />

2. Allgemeine Voraussetzungen zum Antritt des Swiss Mobility Semesters<br />

• in einem HSG‐<strong>Master</strong>‐Studiengang immatrikulierte Studierende (Achtung:<br />

provisorische Zulassung mit 5 fehlenden ECTS aus der Bachelor‐<strong>Stufe</strong> nicht<br />

ausreichend!)<br />

• erfolgreich abgeschlossene Bachelor‐<strong>Stufe</strong>. Die Notenverfügung für das Ba‐<br />

chelor‐Diplom muss zum Zeitpunkt des <strong>Austausch</strong>antritts vorliegen, ande‐<br />

renfalls darf das Semester nicht angetreten werden<br />

• keine offenen Ergänzungsleistungen. Sämtliche Prüfungen von Ergänzungs‐<br />

leistungen müssen bis zum Zeitpunkt des <strong>Austausch</strong>antritts abgelegt worden<br />

sein<br />

• es ist kein Sprachnachweis erforderlich<br />

3. Zeitpunkt des <strong>Austausch</strong>es<br />

• Frei, max. 2 Semester, unter Berücksichtigung der <strong>Austausch</strong>matrix und dass in<br />

<strong>Master</strong>programmen mit 90, respektive 120 ECTS, mind. 60 ECTS an der HSG<br />

erworben werden müssen<br />

4. Anmeldeschluss<br />

• 15. November für das folgende Frühjahrssemester<br />

• 15. April für das folgende Herbstsemester<br />

5. Einzureichende Unterlagen<br />

• Swiss Mobility‐Anmeldeformular (von www.exchange.unisg.ch unter Down‐<br />

loads oder im Serviceportal herunter zu laden)


6. Anmeldung an der Gastuniversität<br />

Nach Ablauf der Anmeldefrist werden nominierte Studierende vom Internationa‐<br />

len <strong>Austausch</strong>dienst bei der Gastuniversität offiziell vorangemeldet.<br />

7. Bestätigung des <strong>Austausch</strong>platzes<br />

Nach Rückbestätigung der Gastuniversität erhalten die nominierten Studierenden<br />

vom IAD eine schriftliche Bestätigung für ihr Swiss Mobility <strong>Austausch</strong>semester.<br />

Danach sind die Studierenden selbst dafür verantwortlich die Anweisungen der<br />

Gastuniversität betreffend Anmeldung und Kurseinschreibung etc. zu befolgen.<br />

8. Anfangstermine und Einführungsprogramm an der Gastuniversität<br />

Es liegt in der Eigenverantwortung der Studierenden, den Anfangstermin an ihrer<br />

Gastuniversität nicht zu verpassen. Die meisten Universitäten führen für Gaststu‐<br />

dierende obligatorische Einführungsveranstaltungen durch. Allerspätestens zum<br />

Kursbeginn müssen die Studierenden an der Gastuniversität präsent sein.<br />

9. Nichtantritt des <strong>Austausch</strong>semesters<br />

Bei Absage oder Nichtantritt des <strong>Austausch</strong>platzes wird eine Umtriebsentschädi‐<br />

gung erhoben. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem HSG‐<br />

Gebührenreglement.<br />

10. Anrechnungen an das HSG Studium<br />

Nach Äquivalenz, grundsätzlich analog ʹRegulärer <strong>Austausch</strong> Partneruniversi‐<br />

tätenʹ.<br />

11. HSG Prüfungen<br />

Analog ʹRegulärer <strong>Austausch</strong> Partneruniversitätenʹ.<br />

12. Immatrikulation an der HSG während des <strong>Austausch</strong>semesters<br />

Analog ʹRegulärer <strong>Austausch</strong> Partneruniversitätenʹ.<br />

13. HSG Bidding während des <strong>Austausch</strong>semesters<br />

Analog ʹRegulärer <strong>Austausch</strong> Partneruniversitätenʹ.<br />

14. HSG Präsentation an der Gastuniversität/Erfahrungsbericht<br />

Analog ʹRegulärer <strong>Austausch</strong> Partneruniversitätenʹ.<br />

19


15. Kosten<br />

Analog ʹRegulärer <strong>Austausch</strong> Partneruniversitätenʹ.<br />

16. Vor Antritt des <strong>Austausch</strong>semesters zu erledigen<br />

Analog ʹRegulärer <strong>Austausch</strong> Partneruniversitätenʹ.<br />

17. Während des <strong>Austausch</strong>semesters zu erledigen<br />

Analog ʹRegulärer <strong>Austausch</strong> Partneruniversitätenʹ.<br />

18. Nach Beendigung des <strong>Austausch</strong>semesters<br />

Analog ʹRegulärer <strong>Austausch</strong> Partneruniversitätenʹ.<br />

19. Weitere Informationen<br />

http://www.exchange.unisg.ch<br />

http://www.crus.ch/deutsch/Aus/mobil‐ch/index.htm oder Erfahrungsberichte auf<br />

der Lotus Notes Datenbank ʹ<strong>Austausch</strong> auf Stud_1ʹ.<br />

20


D. Informationen zum <strong>Austausch</strong> Freemover<br />

1. Grundsätzliches<br />

• Eigenorganisation durch die Studierenden, d.h. selbständige Bewerbung der<br />

Studierenden bei der Gastuniversität<br />

• Es dürfen keine bestehenden Partnerabkommen verletzt werden; die Liste der<br />

Partnerabkommen finden Sie auf: www.exchange.unisg.ch; die Selek‐<br />

tionskriterien werden durch die Gastuniversität bestimmt<br />

• <strong>Austausch</strong> zwischen 1. Juli und 31. Dezember gilt als Abwesenheit im Herbst‐<br />

semester<br />

• <strong>Austausch</strong> zwischen 1. Januar und 30. Juni gilt als Abwesenheit im Frühjahrs‐<br />

semester<br />

2. Allgemeine Voraussetzungen zum Antritt des Freemover-Gastsemesters<br />

• in einem HSG‐<strong>Master</strong>‐Studiengang immatrikulierte Studierende (Achtung:<br />

provisorische Zulassung mit 5 fehlenden ECTS aus der Bachelor‐<strong>Stufe</strong> nicht<br />

ausreichend!)<br />

• erfolgreich abgeschlossene Bachelor‐<strong>Stufe</strong>. Die Notenverfügung für das Ba‐<br />

chelor‐Diplom muss zum Zeitpunkt des <strong>Austausch</strong>antritts vorliegen, ande‐<br />

renfalls darf das Semester nicht angetreten werden<br />

• keine offenen Ergänzungsleistungen. Sämtliche Prüfungen von Ergänzungs‐<br />

leistungen müssen bis zum Zeitpunkt des <strong>Austausch</strong>antritts abgelegt worden<br />

sein<br />

3. Zeitpunkt des <strong>Austausch</strong>es & Anmeldeschluss<br />

Zeitpunkt des <strong>Austausch</strong>es:<br />

• Frei, unter Berücksichtigung der <strong>Austausch</strong>matrix und dass in <strong>Master</strong>pro‐<br />

grammen mit 90, respektive 120 ECTS, mind. 60 ECTS an der HSG erworben<br />

werden müssen<br />

Anmeldeschluss:<br />

• HSG:<br />

15. April für <strong>Austausch</strong> im Herbstsemester<br />

15. November für <strong>Austausch</strong> im Frühjahrssemester<br />

21


• Gastuniversität:<br />

22<br />

Anmeldetermine der Gastuniversität sind zu beachten<br />

4. Einzureichende Unterlagen<br />

Folgendes reichen Sie VERPFLICHTEND bis 15. April für <strong>Austausch</strong> im Herbstse‐<br />

mester, bzw. 15. November für <strong>Austausch</strong> im Frühjahrssemester, beim IAD ein:<br />

• Schriftliches Voranmeldungsformular für den Freemoveraustausch (von<br />

www.exchange.unisg.ch unter Downloads oder im Serviceportal herunter zu<br />

laden)<br />

5. Anrechnungen an das HSG Studium<br />

Nach Äquivalenz, grundsätzlich analog ʹRegulärer <strong>Austausch</strong> Partneruniversi‐<br />

tätenʹ.<br />

6. HSG Prüfungen<br />

Analog ʹRegulärer <strong>Austausch</strong> Partneruniversitätenʹ.<br />

7. Immatrikulation an der HSG während des <strong>Austausch</strong>semesters<br />

Analog ʹRegulärer <strong>Austausch</strong> Partneruniversitätenʹ.<br />

8. HSG Bidding während des <strong>Austausch</strong>semesters<br />

Analog ʹRegulärer <strong>Austausch</strong> Partneruniversitätenʹ.<br />

9. HSG Präsentation an der Gastuniversität/Erfahrungsbericht<br />

Analog ʹRegulärer <strong>Austausch</strong> Partneruniversitätenʹ.<br />

10. Kosten<br />

Als Kosten eines <strong>Austausch</strong>semesters fallen die Semestergebühr der HSG sowie die<br />

Semestergebühr der Gastuniversität an sowie eigene Ausgaben für Reise, Wohnen,<br />

Verpflegung, usw.<br />

Freemovern wird gegen Vorlage des Zahlungsbeleges für die bei der Gastuniversi‐<br />

tät bezahlten Studiengebühren die HSG‐Semestergebühr (exklusive HSG‐<br />

Prüfungsgebühr) für das <strong>Austausch</strong>semester erlassen bzw. zurückerstattet, sofern<br />

die bei der Gastuniversität bezahlten Gebühren mindestens der HSG‐<br />

Semestergebühr entsprechen. Der Anspruch auf Erlass bzw. Rückerstattung muss<br />

vor oder unmittelbar nach Rückkehr aus dem <strong>Austausch</strong>semester an der Gastuni‐


versität beim HSG‐Studierenden‐Sekretariat geltend gemacht werden und erlischt<br />

spätestens 30 Tage nach Ablauf des HSG‐Semesters, in welchem der <strong>Austausch</strong><br />

absolviert wurde.<br />

11. Vor Antritt des <strong>Austausch</strong>semesters zu erledigen<br />

Analog ʹRegulärer <strong>Austausch</strong> Partneruniversitätenʹ.<br />

12. Während des <strong>Austausch</strong>semesters zu erledigen<br />

Analog ʹRegulärer <strong>Austausch</strong> Partneruniversitätenʹ.<br />

13. Nach Beendigung des <strong>Austausch</strong>semesters<br />

Analog ʹRegulärer <strong>Austausch</strong> Partneruniversitätenʹ.<br />

14. Weitere Informationen<br />

Weitere Informationen über mögliche Gastuniversitäten finden Sie auf<br />

www.exchange.unisg.ch oder in den Erfahrungsberichten auf der Lotus Notes Da‐<br />

tenbank ʹ<strong>Austausch</strong> auf Stud_1ʹ.<br />

23


E. Adressen und Kontakte<br />

24<br />

Internationaler <strong>Austausch</strong>dienst (IAD)<br />

Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 13.30 ‐ 16.00 Uhr<br />

(oder nach telefonischer/schriftlicher Vereinbarung)<br />

Adresse Internationaler <strong>Austausch</strong>dienst<br />

Universität St.Gallen<br />

Dufourstrasse 50, Büro B022/B023<br />

CH‐9000 St.Gallen<br />

E‐Mail: exchange@unisg.ch<br />

Tel. +41 (0)71 224 23 39<br />

Fax +41 (0)71 224 24 45<br />

www.exchange.unisg.ch<br />

Leitung IAD Dr. Jürgen Brücker<br />

Tel. +41 (0)71 224 29 20<br />

E‐Mail: juergen.bruecker@unisg.ch<br />

Partneruniversitäten Europa (Belgien, Niederlande, Frank‐<br />

& Freemover reich, Italien, Spanien, Portugal,<br />

Grossbritannien, Irland), Nord‐ und<br />

Lateinamerika, Afrika und Nahost<br />

Ursula Cole<br />

Tel. +41 (0)71 224 31 50<br />

E‐Mail: ursula.cole@unisg.ch<br />

Partneruniversitäten Europa (Österreich, Deutschland,<br />

& Freemover Dänemark, Finnland, Norwegen,<br />

Schweden, Tschechische Republik,<br />

Polen, Ungarn), Russland, Asien,<br />

Australien und Neuseeland<br />

Nicole Gsell<br />

Tel. +41 (0)71 224 27 43<br />

E‐Mail: nicole.gsell@unisg.ch<br />

CEMS MIM Jacqueline Küng<br />

Tel. +41 (0)71 224 23 24<br />

E‐Mail: jacqueline.kueng@unisg.ch


Swiss Mobility Helen Obrist<br />

& Erasmus Stipendien Tel. +41 (0)71 224 27 59<br />

E‐Mail: helen.obrist@unisg.ch<br />

HSG Wohnungsdienst Antje Stoffel<br />

Tel. +41 (0)71 224 24 95<br />

E‐Mail: antje.stoffel@unisg.ch<br />

Zulassungs‐ und Universität St. Gallen<br />

Anrechnungsstelle Zulassungs‐ und Anrechnungsstelle<br />

(ZAS) A‐Gebäude, 1. Stock, Büro A215<br />

Dufourstrasse 50<br />

9000 St. Gallen<br />

E‐Mail: zulassung@unisg.ch<br />

Persönliche Sprechstunden:<br />

Dienstag ‐ Donnerstag 13.00 ‐ 15.00<br />

Telefonsprechstunden:<br />

Dienstag ‐ Donnerstag 10.00 ‐ 11.30<br />

Juliane Abbrederis<br />

Barbara Fricker<br />

Hans Joachim Hartung<br />

Äsa Sigfridsson Karrer<br />

Tel. +41 (0)71 224 39 31<br />

Akademische Leitung Prof. Dr. Thomas Bieger<br />

Pro‐Rektor, Delegierter für den<br />

Internationalen<br />

Studierendenaustausch<br />

Tel. +41 (0)71 224 25 23<br />

E‐Mail: thomas.bieger@unisg.ch<br />

25


Verantwortliche <strong>Master</strong>-<strong>Stufe</strong>:<br />

Betriebswirtschaftslehre:<br />

• <strong>Master</strong> of Arts in Informations‐, Medien‐ und Technologiemanagement/<br />

Information, Media and Technology Management (IMT):<br />

Prof. Dr. Walter Brenner E‐Mail: imt@unisg.ch<br />

Admin. Leitung: Tobias Heinisch<br />

• <strong>Master</strong> of Arts in Marketing, Dienstleistungs‐ und Kommunikationsmana‐<br />

gement/Marketing, Services and Communication Management (MSC):<br />

Prof. Dr. Christian Belz<br />

Prof. Dr. Thomas Bieger E‐Mail: msc@unisg.ch<br />

Admin. Leitung: Dr. Pietro Beritelli<br />

• <strong>Master</strong> of Arts in Rechnungswesen und Finanzen/Accounting and Finance<br />

(MAccFin):<br />

Dr. Dirk Schäfer (interimistisch) E‐Mail: maccfin@unisg.ch<br />

Admin. Leitung: Dr. Dirk Schäfer<br />

• <strong>Master</strong> of Arts in Banken und Finanzen/Banking and Finance (MBF):<br />

Prof. Dr. Manuel Ammann E‐Mail: mbf@unisg.ch<br />

Admin. Leitung: Dr. Heinrich von Wyss<br />

• <strong>Master</strong> of Arts in Strategy and International Management (SIM):<br />

Prof. Dr. Günter Müller‐Stewens E‐Mail: sim@unisg.ch<br />

Admin. Leitung: Dr. Omid Aschari<br />

Volkswirtschaftslehre:<br />

• <strong>Master</strong> of Arts in Volkswirtschaftslehre/Economics (MEcon):<br />

Prof. Dr. Manfred Gärtner E‐Mail: mecon@unisg.ch<br />

Admin. Leitung: Andrea Watzinger<br />

• <strong>Master</strong> of Arts in Quantitative Economics and Finance (MiQE/F):<br />

Prof. Dr. Gebhard Kirchgässner E‐Mail: miqef@unisg.ch<br />

Admin. Leitung: Andrea Watzinger<br />

Internationale Beziehungen:<br />

• <strong>Master</strong> of Arts in Internationalen Beziehungen und Governance/ Interna‐<br />

tional Affairs and Governance (MIA):<br />

Prof. Dr. Dr. Roland Kley E‐Mail: mia@unisg.ch<br />

Admin. Leitung: Dr. Daniela Engelmann<br />

26


Recht:<br />

• <strong>Master</strong> of Arts in Rechtswissenschaft/Law (MLS):<br />

Prof. Dr. Thomas Geiser E‐Mail: mls@unisg.ch<br />

Admin. Leitung: Dr. Jacqueline Gasser‐Beck<br />

• <strong>Master</strong> of Arts in Rechtswissenschaft und Wirtschaftswissenschaften/Law<br />

and Economics (MLE):<br />

Prof. Dr. Thomas Geiser E‐Mail: mle@unisg.ch<br />

Admin. Leitung: Dr. Marina Gets<br />

Selbststudium:<br />

Prof. Dr. Dieter Euler E‐Mail: dieter.euler@unisg.ch<br />

Kontextstudium:<br />

Prof. Dr. Thomas Eberle<br />

Prof. Dr. Andreas Härter<br />

Prof. Dr. Vincent Kaufmann<br />

Dr. Timon Beyes<br />

Adm. Leitung: Dr. Rupert Kalkofen E‐Mail: kontextstudium@unisg.ch<br />

27

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