GFK Handbuch - Lichtgitter GmbH
GFK Handbuch - Lichtgitter GmbH
GFK Handbuch - Lichtgitter GmbH
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>GFK</strong> Geländer <strong>GFK</strong> Geländer – Sicherheit<br />
<strong>Lichtgitter</strong> <strong>GFK</strong>-Geländer werden aus glasfaserverstärkten <strong>GFK</strong>-<br />
Profilen hergestellt. Diese zeichnen sich vor allem durch ihre<br />
gute chemische Resistenz aus. Die einfache Montage sowie das<br />
Anpassen vor Ort überzeugen hierbei.<br />
Die <strong>GFK</strong>-Standardgeländer bestehen aus:<br />
• Pfosten aus Quadratrohr: 60 x 60 x 4,5 mm<br />
• Handlauf: ergonomisch geformt<br />
• Knieleiste/n: Rohr 38 mm<br />
• Fußleiste: 150 mm hohem trapezwellenförmigen Profil<br />
<strong>GFK</strong>-Geländer können mit Pfostenfüßen auf Beton, an bauseitig<br />
angebrachten Laschen sowie an Unterkonstruktionsprofilen<br />
angebracht werden. Gerne übersenden wir Ihnen, individuell auf<br />
Ihr Bauvorhaben angepasste, weitere Details.<br />
Auf Wunsch liefern wir Ihnen die Pfostenfüße in verschiedenen<br />
Werkstoffen. Der Pfostenabstand sollte bei einer Horizontallast<br />
von 500 N/m maximal 1200 mm und bei einer Horizontallast<br />
von 300 N/m maximal 1500 mm betragen.<br />
Standardfarben für die <strong>GFK</strong>-Profile sind signalgelb, ähnlich<br />
RAL 1003, bzw. grau, ähnlich RAL 7001.<br />
Die <strong>Lichtgitter</strong> <strong>GFK</strong>-Geländerprofile können als 6000 mm Standardlängen<br />
geliefert werden. Wir können die Pfosten auf Maß<br />
zuschneiden und mit Bohrungen für die Knieleisten versehen.<br />
Selbstverständlich können wir die <strong>GFK</strong>-Geländer komplett vormontiert<br />
liefern. Wir stellen Ihnen gerne Montage- und Verarbeitungshinweise<br />
zur Verfügung. Auf Wunsch können wir Ihnen<br />
Montagen bzw. Montageunterstützung anbieten.<br />
Einige sicherheitstechnische Anforderungen an Geländer im<br />
Bereich von maschinellen Anlagen werden nachfolgend beschrieben.<br />
Die folgenden Anforderungen für die Gestaltung neuer ortsfester<br />
Geländer an maschinelle Anlagen sind im Wesentlichen in<br />
der DIN EN ISO 14122-3 geregelt.<br />
• Arbeitspodeste und Zugänge zu Arbeitsplätzen wie z.B. Treppen<br />
sind mit festen Geländern zu sichern, wenn die Absturzhöhe<br />
mehr als 500 mm beträgt.<br />
• Die Geländerhöhe muss mindestens 1100 mm betragen.<br />
• Ist zwischen einer Arbeitsbühne oder Treppe und einer an-<br />
grenzenden Wand oder Maschine ein Abstand von mehr als<br />
200 mm vorhanden, muss ein Geländer angebracht werden.<br />
Eine Fußleiste ist bereits erforderlich, wenn der Abstand<br />
30 mm überschreitet.<br />
• Um zu verhindern, dass eine Person unter dem Handlauf hindurchfällt,<br />
muss ein Geländer mindestens eine Knieleiste oder<br />
einen anderen gleichwertigen Schutz aufweisen. Der lichte<br />
Abstand zwischen Handlauf und Knieleiste, zwischen Knieleiste<br />
und Fußleiste und eventuell zwischen zwei Knieleisten darf<br />
nicht mehr als 500 mm betragen.<br />
• Fußleisten sollen verhindern, dass Personen unter Geländern<br />
wegrutschen oder dass Gegenstände von der Laufebene auf<br />
darunter liegende Arbeitsplätze oder Verkehrswege herabfallen<br />
und dadurch Personen gefährdet werden. Fußleisten müssen<br />
eine Höhe von 100 mm aufweisen. Besteht ein Zwischenraum<br />
zwischen Fußleiste und Laufebene, darf dieser maximal 10 mm<br />
betragen.<br />
• Bei einer Unterbrechung des Handlaufs darf der Freiraum zwischen<br />
zwei Geländersegmenten nicht kleiner als 75 mm und<br />
nicht größer als 120 mm sein. Bei einer größeren Öffnung ist<br />
eine selbstschließende Durchgangssperre zu verwenden.<br />
B | Lagerroste<br />
54 55