Niederschrift - Landkreis Regensburg
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Fortsetzungsblatt zur <strong>Niederschrift</strong> über die öffentliche Sitzung Nr. 11 Seite 12<br />
des Gemeinderates Zeitlarn am 03.11.2011<br />
lfd.<br />
Nr.<br />
7<br />
Tagesordnungspunkt/Beschluss<br />
���� Landratsamt <strong>Regensburg</strong>, (techn. Bauaufsicht) - Schreiben vom 19.09.2011<br />
2.2) Anregungen und Einwände der Behörden und sonstiger TÖB<br />
Das Landratsamt <strong>Regensburg</strong>, S 41 teilt mit Stellungnahme vom 25.10.2011<br />
(eingegangen am 25.10.2011) folgendes mit:<br />
Seitens des Sachgebietes S 41 besteht mit der Änderung Einverständnis.<br />
Lediglich beim Abschnitt „Wahl der Verfahrensgangs“ sollte der erste Satz<br />
berichtigt werden, da es sich um keine Erweiterung des Bebauungsplanes<br />
handelt.<br />
Abwägungsvorschlag:<br />
Das Landratsamt (Sachgebiet S 41) äußert grundsätzliches Einverständnis zur<br />
Änderung. Aufgrund der Anregung, beim Abschnitt „Wahl der Verfahrensgangs“<br />
den ersten Satz zu berichtigen, sollte „Erweiterung“ durch „Änderung“ ersetzt<br />
werden.<br />
Beschluss:<br />
Der Gemeinderat nimmt die Hinweise des Landratsamtes zur Kenntnis.<br />
Er beschließt aufgrund der Anregung den Begriff „Erweiterung“ durch „Änderung“<br />
redaktionell im Bebauungsplan zu ändern. Weiterer Handlungsbedarf auf<br />
Bebauungsplanebene kann durch den Rat derzeit nicht erkannt werden.<br />
Satzungsbeschluss:<br />
Der Gemeinderat beschließt aufgrund des § 2 Abs. 1 Satz 1, des § 10 des<br />
Baugesetzbuches und des Art. 23 der Gemeindeordnung – GO – für den<br />
Freistaat Bayern den Bebauungsplan Nr. 18 „Zeitlberg-Ost II – westliche<br />
Teilfläche“ Deckblatt Nr. 2 i. d. Fassung vom 01.09.2011 mit den vorab<br />
beschlossenen Änderungen als Satzung.<br />
Bebauungsplan „Am Schönberg“ der Gemeinde Wenzenbach (vereinfachte<br />
Änderung)<br />
Der Gemeinderat erhebt gegen die obengenannte Bauleitplanung der Gemeinde<br />
Wenzenbach keine Einwände, da durch diese Planung die Belange der<br />
Gemeinde Zeitlarn nicht berührt werden.<br />
Abstimmungsergebnis<br />
18 : 00<br />
18 : 00<br />
18 : 00