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Niederschrift - Landkreis Regensburg

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Fortsetzungsblatt zur <strong>Niederschrift</strong> über die öffentliche Sitzung Nr. 11 Seite 12<br />

des Gemeinderates Zeitlarn am 03.11.2011<br />

lfd.<br />

Nr.<br />

7<br />

Tagesordnungspunkt/Beschluss<br />

���� Landratsamt <strong>Regensburg</strong>, (techn. Bauaufsicht) - Schreiben vom 19.09.2011<br />

2.2) Anregungen und Einwände der Behörden und sonstiger TÖB<br />

Das Landratsamt <strong>Regensburg</strong>, S 41 teilt mit Stellungnahme vom 25.10.2011<br />

(eingegangen am 25.10.2011) folgendes mit:<br />

Seitens des Sachgebietes S 41 besteht mit der Änderung Einverständnis.<br />

Lediglich beim Abschnitt „Wahl der Verfahrensgangs“ sollte der erste Satz<br />

berichtigt werden, da es sich um keine Erweiterung des Bebauungsplanes<br />

handelt.<br />

Abwägungsvorschlag:<br />

Das Landratsamt (Sachgebiet S 41) äußert grundsätzliches Einverständnis zur<br />

Änderung. Aufgrund der Anregung, beim Abschnitt „Wahl der Verfahrensgangs“<br />

den ersten Satz zu berichtigen, sollte „Erweiterung“ durch „Änderung“ ersetzt<br />

werden.<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat nimmt die Hinweise des Landratsamtes zur Kenntnis.<br />

Er beschließt aufgrund der Anregung den Begriff „Erweiterung“ durch „Änderung“<br />

redaktionell im Bebauungsplan zu ändern. Weiterer Handlungsbedarf auf<br />

Bebauungsplanebene kann durch den Rat derzeit nicht erkannt werden.<br />

Satzungsbeschluss:<br />

Der Gemeinderat beschließt aufgrund des § 2 Abs. 1 Satz 1, des § 10 des<br />

Baugesetzbuches und des Art. 23 der Gemeindeordnung – GO – für den<br />

Freistaat Bayern den Bebauungsplan Nr. 18 „Zeitlberg-Ost II – westliche<br />

Teilfläche“ Deckblatt Nr. 2 i. d. Fassung vom 01.09.2011 mit den vorab<br />

beschlossenen Änderungen als Satzung.<br />

Bebauungsplan „Am Schönberg“ der Gemeinde Wenzenbach (vereinfachte<br />

Änderung)<br />

Der Gemeinderat erhebt gegen die obengenannte Bauleitplanung der Gemeinde<br />

Wenzenbach keine Einwände, da durch diese Planung die Belange der<br />

Gemeinde Zeitlarn nicht berührt werden.<br />

Abstimmungsergebnis<br />

18 : 00<br />

18 : 00<br />

18 : 00

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