SV Info - SV Weiherhof
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Platz- und<br />
Spielordnung<br />
32<br />
Platz- und Spielordnung für die Tennisplätze<br />
des <strong>SV</strong> <strong>Weiherhof</strong><br />
- von der Abteilungsversammlung<br />
am 29.3.2011 beschlossen -<br />
TENNIS<br />
Alle Abteilungsmitglieder haben die Platz- und Spielordnung<br />
einzuhalten. Sie werden ausserdem gebeten und beauftragt, andere<br />
Spieler auf die Einhaltung dieser Platz- und Spielordnung hinzuweisen.<br />
1 . Spielberechtigt sind Mitglieder der Tennisabteilung des <strong>SV</strong><br />
<strong>Weiherhof</strong> (Inhaber eines Steckschlosses). Gäste können nur mit<br />
einem Mitglied der Tennisabteilung spielen (Näheres siehe Aushang<br />
„Tennisplatzregelung für Gäste“).<br />
2. Bei Aufnahme in die Tennisabteilung erhält jedes Mitglied ein<br />
Steckschloss, das zur (Vor-)Belegung eines Platzes berechtigt.<br />
3. Vor Spielbeginn ist das Schloss in die Belegungstafel zu stecken.<br />
Um einen Platz zu belegen, sind zwei Steckschlösser erforderlich. Die<br />
Plätze 1 , 2 und 3 können bis 6 Tage im Voraus für eine Stunde<br />
vorbelegt werden. Die Plätze 4 und 5 können nur bei Anwesenheit<br />
vorbelegt werden.<br />
4. Eine Belegung sowie eine Vorbelegung sind nur möglich, wenn sie<br />
mit dem eigenen Steckschloss vorgenommen werden. Belegungen<br />
und Vorbelegungen mit Steckschlösser anderer Mitglieder (auch von<br />
Familienmitgliedern) sind nicht zulässig.<br />
5. Vorbelegte Plätze, die 1 0 Minuten nach Beginn der vorbelegten<br />
Spielstunde nicht bespielt werden, können von anderen Mitgliedern<br />
belegt werden. Hat sich nur ein Spieler verspätet bzw. ist nicht<br />
erschienen, verliert der alleinanwesende Spieler nicht das Recht auf<br />
die Spielstunde.<br />
6. Zeitliche Festlegung des Spielbetriebs für Mitglieder:<br />
o Erwachsene sowie Kinder (bis zum vollendeten 1 3. Lebensjahr)<br />
mit einem Elternteil und Jugendliche (ab dem 1 4. Lebensjahr):<br />
an allen Tagen und zu allen Zeiten