08.02.2013 Aufrufe

SV Info - SV Weiherhof

SV Info - SV Weiherhof

SV Info - SV Weiherhof

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Platz- und<br />

Spielordnung<br />

32<br />

Platz- und Spielordnung für die Tennisplätze<br />

des <strong>SV</strong> <strong>Weiherhof</strong><br />

- von der Abteilungsversammlung<br />

am 29.3.2011 beschlossen -<br />

TENNIS<br />

Alle Abteilungsmitglieder haben die Platz- und Spielordnung<br />

einzuhalten. Sie werden ausserdem gebeten und beauftragt, andere<br />

Spieler auf die Einhaltung dieser Platz- und Spielordnung hinzuweisen.<br />

1 . Spielberechtigt sind Mitglieder der Tennisabteilung des <strong>SV</strong><br />

<strong>Weiherhof</strong> (Inhaber eines Steckschlosses). Gäste können nur mit<br />

einem Mitglied der Tennisabteilung spielen (Näheres siehe Aushang<br />

„Tennisplatzregelung für Gäste“).<br />

2. Bei Aufnahme in die Tennisabteilung erhält jedes Mitglied ein<br />

Steckschloss, das zur (Vor-)Belegung eines Platzes berechtigt.<br />

3. Vor Spielbeginn ist das Schloss in die Belegungstafel zu stecken.<br />

Um einen Platz zu belegen, sind zwei Steckschlösser erforderlich. Die<br />

Plätze 1 , 2 und 3 können bis 6 Tage im Voraus für eine Stunde<br />

vorbelegt werden. Die Plätze 4 und 5 können nur bei Anwesenheit<br />

vorbelegt werden.<br />

4. Eine Belegung sowie eine Vorbelegung sind nur möglich, wenn sie<br />

mit dem eigenen Steckschloss vorgenommen werden. Belegungen<br />

und Vorbelegungen mit Steckschlösser anderer Mitglieder (auch von<br />

Familienmitgliedern) sind nicht zulässig.<br />

5. Vorbelegte Plätze, die 1 0 Minuten nach Beginn der vorbelegten<br />

Spielstunde nicht bespielt werden, können von anderen Mitgliedern<br />

belegt werden. Hat sich nur ein Spieler verspätet bzw. ist nicht<br />

erschienen, verliert der alleinanwesende Spieler nicht das Recht auf<br />

die Spielstunde.<br />

6. Zeitliche Festlegung des Spielbetriebs für Mitglieder:<br />

o Erwachsene sowie Kinder (bis zum vollendeten 1 3. Lebensjahr)<br />

mit einem Elternteil und Jugendliche (ab dem 1 4. Lebensjahr):<br />

an allen Tagen und zu allen Zeiten

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!