08.02.2013 Aufrufe

Info 4-2011 Nordkirche: Einigungen und - vkm-Deutschland

Info 4-2011 Nordkirche: Einigungen und - vkm-Deutschland

Info 4-2011 Nordkirche: Einigungen und - vkm-Deutschland

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

C 8187<br />

<strong>Info</strong> 4-<strong>2011</strong><br />

<strong>Info</strong>rmationen der Gewerkschaft für Kirche <strong>und</strong> Diakonie<br />

<strong>Nordkirche</strong>: <strong>Einigungen</strong> <strong>und</strong>/<br />

oder Entzweiungen?*___ S. 6-7<br />

* Es wird eventuell zwei unterschiedliche Ar beitsrechtsetzungen geben.


1<br />

Im Bild…<br />

Oben ���� Akten räumen Überraschungen! Janette Paulsen fiel dabei eine<br />

kirchliche Arbeitssatzung von 1952 in die Hände __________ S. 27-28<br />

2 3<br />

4 5 6<br />

Mitglieder der Tarifkommission 1�� Hubert Baalmann, Verbandssekretär 2�� Uschi<br />

Einsiedler, Vorsitzende der TK 3�� (v. l. n. r.) Bei einer kurzen Sonnenscheinpause: Heike<br />

Grunwald, Gerd Söhndel, Birgitt Menzel, Klaus-Dirk Wildoer 4�� (v. l.) Jörgen Schulz,<br />

Stefan Wölk 5�� Birgitt Menzel 6�� Klaus-Dirk Wildoer<br />

Oben ���� Postkartenaktion „Dritter Weg“: Die Arbeitsgruppe <strong>Nordkirche</strong> erstellt diese<br />

„liebliche“ Postkarte, die in der Geschäftsstelle angefordert werden kann.<br />

INHALT<br />

Im Inhaltsverzeichnis (unten)<br />

kennzeichnen Beiträge in diesem<br />

Rot unsere Aufrufe an Sie<br />

zur direkten Beteiligung/Kommu<br />

nikation. In den Texten selbst<br />

finden Sie die Aufrufe neben<br />

diesem Zeichen (oben), dem<br />

Ausrufungszeichen im Kreis.<br />

„Im Bild…“, Inhalt, Impressum _________ 2<br />

Editorial_____________________________ 3<br />

<strong>vkm</strong> <strong>Deutschland</strong> ____________________ 4<br />

<strong>Nordkirche</strong> __________________________6-7<br />

Was macht eine/ein freigestellte/r<br />

Mitarbeitervertreter/in? ___________ 8-15<br />

Seminare _____________________15, 36-39<br />

Kirchengewerkschaft ____________ 16-17<br />

Verhandlungen Niedersachsen _______17<br />

MVV ist Kirchengewerkschaft ________18<br />

ARK-Besetzung wird zur Farce ________19<br />

Rechtsschutzordnung ____________20-22<br />

Kirchliche Arbeitsbeziehungen ____23-25<br />

„Ich wäre Putzfrau bei IBM“ __________26<br />

So war es 1952 ___________________27-28<br />

Pfarrkonvente, -konferenzen… ___ 29-30<br />

AGMAV klagt _______________________30<br />

Frankfurt: Geld veruntreut ___________32<br />

Familienpflegezeit ab 1.1.2012 _______33<br />

LV Kurhessen-Waldeck ____________34-35<br />

Verbandstag in Breklum __________40-45<br />

Recht ___________________________47-48<br />

Tarifinformationen <strong>Nordkirche</strong> _______49<br />

Vermischtes ________________________49<br />

LV Baden ___________________________50<br />

IMPRESSUM<br />

Verlag: Verein zur Wahrnehmung <strong>und</strong><br />

Förderung der wirtschaftlichen, sozialen<br />

<strong>und</strong> beruflichen Belange kirchlicher<br />

Mitarbeiter (VKM-Förderverein) e. V.<br />

Glißmannweg 1 • 22457 Hamburg-Schnelsen<br />

Telefon: 040 6514380<br />

Herausgeber: <strong>vkm</strong> <strong>Deutschland</strong><br />

Gewerkschaft für Kirche <strong>und</strong> Diakonie<br />

Glißmannweg 1 • 22457 Hamburg-Schnelsen<br />

Telefon: 040 6514380<br />

Telefax: 040 6511119<br />

www.<strong>vkm</strong>deutschland.de<br />

E-Mail: info@<strong>vkm</strong>deutschland.de<br />

info@<strong>vkm</strong>-baden.de<br />

Bankkonto:<br />

24163 • EDG Kiel • BLZ 210 602 37<br />

Redaktion:<br />

Hubert Baalmann (verantwortlich),<br />

Ingrid Luda, Janette Paulsen<br />

Layout <strong>und</strong> Satz: ComLog Visuelle Kommunikation<br />

GmbH, Kiel (www.comlog.de)<br />

Titelbild: Shutterstock.com/ Eric Gevaert<br />

Druck: Glückstädter Werkstätten, Itzehoe<br />

(www.druckerei-itzehoe.de)<br />

Erscheinungsweise: Vierteljährlich zum 15.<br />

März, 15. Juni, 15. September, 15. Dezember<br />

Preis: Die Verbandszeitschrift <strong>vkm</strong> <strong>Info</strong> ist<br />

für Mitglieder im Beitrag enthalten. Für Nichtmitglieder<br />

kostet <strong>vkm</strong> <strong>Info</strong> im Abo pro<br />

Ausgabe 2,45 Euro – das entspricht einem<br />

Jahresbeitrag von 9,80 Euro.<br />

<strong>vkm</strong> <strong>Info</strong> 4__<strong>2011</strong><br />

Fotos: Finja Pahnke (6)


Fotos: privat (1) – Fotolia.com/DoctorKan, Nelos<br />

Liebe Kolleginnen <strong>und</strong> Kollegen,<br />

liebe Fre<strong>und</strong>e unserer Gewerkschaft,<br />

wie oft stehen wir vor der Problematik, kluge Worte zu jeder Zeit <strong>und</strong> zu<br />

jedem Anlass zu finden, <strong>und</strong> dann fangen wir an zu suchen.<br />

Wenn wir dann bei dieser Suche auf Texte anderer Urheber stoßen, stellt<br />

sich uns die Frage: Übernehmen oder nicht? Ich habe mich für übernehmen<br />

entschieden, denn ich denke, dass gerade diese Jahreszeit mit ihren dunklen<br />

<strong>und</strong> doch auch besinnlichen St<strong>und</strong>en Anlass genug ist, einmal innezuhalten<br />

<strong>und</strong> uns auf Wesentliches zu besinnen. Und dabei können gerade auch<br />

diese Texte anderer hilfreich sein…<br />

Manchmal hat man eine sehr lange Straße vor sich. Man denkt, die ist so schrecklich<br />

lang; das kann man niemals schaffen, denkt man. Und dann fängt man an,<br />

sich zu eilen. Und man eilt sich immer mehr. Jedes Mal, wenn man aufblickt,<br />

sieht man, dass es gar nicht weniger wird, was noch vor einem liegt. Und man<br />

strengt sich noch mehr an, man kriegt es mit der Angst, <strong>und</strong> zum Schluss ist man<br />

ganz aus der Puste <strong>und</strong> kann nicht mehr. Und die Straße liegt immer noch vor<br />

einem. (Michael Ende)<br />

Und auch:<br />

„Die w<strong>und</strong>erbare Zeitvermehrung“<br />

Und Jesus sah eine große Menge Volkes, die Menschen taten ihm leid <strong>und</strong> er<br />

redete zu ihnen von der unwiderstehlichen Liebe Gottes.<br />

Als dann Abend wurde, sagten die Jünger: Herr schicke diese Leute fort, es ist<br />

schon spät, sie haben keine Zeit. Gebt ihnen doch davon, so sagte er, gebt ihnen<br />

doch von eurer Zeit!<br />

Wir haben selber keine, fanden sie, <strong>und</strong> was wir haben, dieses Wenige, wie soll<br />

das reichen für so viele?<br />

Doch da war einer unter ihnen, der hatte wohl noch fünf Termine frei, mehr nicht,<br />

zur Not, dazu zwei Viertelst<strong>und</strong>en.<br />

Und Jesus nahm, mit einem Lächeln, die fünf Termine, die sie hatten <strong>und</strong> die<br />

beiden Viertelst<strong>und</strong>en in die Hand. Er blickte auf zum Himmel, sprach das Dankgebet<br />

<strong>und</strong> Lob, dann ließ er austeilen die kostbare Zeit durch seine Jünger an die<br />

vielen Menschen.<br />

Und siehe da: Es reichte nun das Wenige für alle. Am Ende füllten sie sogar zwölf<br />

Tage voll mit dem, was übrig war an Zeit, das war nicht wenig.<br />

Es wird berichtet, dass sie staunten. (Lothar Zenetti)<br />

<strong>vkm</strong> <strong>Info</strong> 4__<strong>2011</strong><br />

Editorial<br />

Ich möchte mehr Zeit haben, für mir nahestehende Menschen <strong>und</strong> Frem de<br />

– <strong>und</strong> für mich selbst.<br />

Wie oft haben mich in letzter Zeit Kolleginnen<br />

<strong>und</strong> Kollegen, Familie <strong>und</strong><br />

Fre<strong>und</strong>e um etwas gebeten, <strong>und</strong> ich habe<br />

geantwortet: „Ich habe keine Zeit.“<br />

Das war keine Ausrede. Ein voller Terminkalender<br />

<strong>und</strong> täglich neu hinzukommende<br />

Termine bestätigen das –<br />

<strong>und</strong> trotzdem habe ich kein gutes Gefühl<br />

dabei.<br />

Ich möchte mehr Zeit haben, für<br />

mir nahestehende Menschen <strong>und</strong> Fremde<br />

– <strong>und</strong> für mich selbst. Ich nehme mir<br />

vor, mit meiner Zeit besser umzugehen.<br />

Ich wünsche allen die Zeit, sich etwas<br />

mehr Zeit zu nehmen.<br />

Ihr/Euer<br />

_____ Klaus-Dirk Wildoer<br />

3


<strong>vkm</strong> <strong>Deutschland</strong><br />

Personal in der Geschäftsstelle<br />

Liebe Kolleginnen,<br />

liebe Kollegen,<br />

Mitte dieses Jahres haben Sie in der „<strong>vkm</strong><br />

<strong>Info</strong>“ lesen können, dass unsere Rechtsanwältin<br />

Christine Niemann in Erziehungsurlaub<br />

gegangen <strong>und</strong> dass die Schwangerschaftsvertretung<br />

Anette Przybilla­Eisele<br />

eingesprungen ist.<br />

Nunmehr hat sich die Situation dahingehend<br />

verändert, dass Frau Niemann mit<br />

Ende des Jahres <strong>2011</strong> aus dem Dienst der<br />

Gewerkschaft für Kirche <strong>und</strong> Diakonie –<br />

<strong>vkm</strong> <strong>Deutschland</strong> – aussteigt.<br />

Der Vorstand hat sich einstimmig dafür<br />

entschieden, die Volljuristin <strong>und</strong> Rechtschutz­Sekretärin<br />

Anette Przybilla­Eisele<br />

unbefristet mit einer halben Stelle weiter<br />

zu beschäftigen.<br />

Somit begrüßen wir an dieser Stelle nochmals<br />

die Kollegin Przybilla­Eisele <strong>und</strong> freuen<br />

uns auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit<br />

in der Geschäftsstelle.<br />

Genauso möchten wir uns an dieser Stelle<br />

ganz herzlich für die Zusammenarbeit mit<br />

Christine Niemann bedanken.<br />

Wir wünschen ihr auf diesem Wege für ihre<br />

berufliche, persönliche <strong>und</strong> familiäre Situation<br />

alles Gute <strong>und</strong> Gottes Segen.<br />

Nachdenkliches zum Weihnachtsfest<br />

„Wenn Gotte der Ursprung allen Lebens ist <strong>und</strong> die Menschen nach seinem<br />

Bilde schuf, dann ist die Geschwisterlichkeit aller Menschen unanfechtbar.<br />

Und wenn Gott in Jesus ganz Mensch wurde, dann ist Gott in allen Menschen<br />

<strong>und</strong> alle Menschen sind in Gott.“<br />

Es ist das Fest des Ruhens, des Nachdenkens, der Familie, der Fre<strong>und</strong>e.<br />

Es ist das Fest der Geschenke <strong>und</strong> das Fest der Liebe.<br />

Somit möchten wir, die Kolleginnen <strong>und</strong> Kollegen der Geschäftsstelle, uns für die<br />

gute Zusammenarbeit, für die konstruktiven Gedanken, für die kritischen Nachfragen,<br />

für die kleinen Aufmerksamkeiten, für die lieben Worte, für die unzähligen<br />

Mails im Jahre <strong>2011</strong> bei Ihnen bedanken.<br />

Möge der gute Gott seine schützende Hand über Sie, Ihre Familien, Ihre Fre<strong>und</strong>e<br />

<strong>und</strong> Ihre Kollegen im Jahre 2012 halten.<br />

Mit gesegneten weihnachtlichen Grüßen<br />

die Geschäftsstelle der Gewerkschaft für Kirche <strong>und</strong> Diakonie<br />

________ Ingrid Luda<br />

Für den Vorstand, für die Tarifkommission ________ Janette Paulsen<br />

Baalmann<br />

<strong>und</strong> die Geschäftsstelle<br />

________ Katrin Ahrens<br />

Hubert<br />

________ Anette Przybilla-Eisele<br />

__________ Hubert Baalmann, Verbandssekretär ________ Hubert Baalmann<br />

Fotos:<br />

4 <strong>vkm</strong> <strong>Info</strong> 4__<strong>2011</strong>


Der günstigere<br />

Automobilclub<br />

Fotos: assistance partner, Fotolia/sharply done<br />

Beitrittserklärung<br />

Hiermit beantrage ich die Mitgliedschaft in der Gewerkschaft<br />

für Kirche <strong>und</strong> Diakonie zum___________________<br />

Anrede Geburtsdatum<br />

Name, Vorname<br />

Straße, Hausnummer<br />

PLZ, Ort<br />

Telefon privat Fax privat<br />

E-Mail privat<br />

Telefon dienstlich Fax dienstlich<br />

E-Mail dienstlich<br />

Ich bin beschäftigt als<br />

bei Arbeitgeber<br />

im Kirchenkreis seit<br />

Datum, Unterschrift<br />

<strong>vkm</strong> <strong>Deutschland</strong> ■ Glißmannweg 1 ■ 22457 Hamburg<br />

Telefon (0 40) 6514380 ■ Fax (0 40) 6511119<br />

E-Mail: info@<strong>vkm</strong>deutschland.de ■ www.<strong>vkm</strong>deutschland.de<br />

Kontoverbindung Beiträge: EDG Kiel, BLZ 210 602 37, Nr. 80 233<br />

Kontoverbindung allgemein: EDG Kiel, BLZ 210 602 37, Nr. 24 163<br />

Für Menschen unterwegs<br />

Pannenhilfe: europaweit<br />

Personenschutz: weltweit<br />

Beihilfen & Services: abrufbereit<br />

Mobilschutz Einzeltarif: 46,50 € pro Jahr (statt 49,50 € pro Jahr)<br />

Mobilschutz Familientarif: 66,50 € pro Jahr (statt 69,50 € pro Jahr)<br />

Mobilschutz Basis: 27,00 € pro Jahr (statt 24,00 € pro Jahr)<br />

(Einzeltarif, ohne Personenschutz weltweit)<br />

Der Automobilclub – auch für Menschen mit Behinderung:<br />

Wir unterstützen Mitglieder mit Handicap, deren Partner <strong>und</strong> Familien-<br />

angehörige mit erweiterten Pannenhilfe- <strong>und</strong> Beratungsleistungen<br />

sowie zusätzlichen Vergünstigungen.<br />

Online informieren <strong>und</strong> Mitglied werden: www.bavc-automobilclub.de<br />

BAVC_AZ_VKM-Dtl_Rabatt_210x148_sw_0610.indd 1 21.04.2010 11:44:04<br />

Ich bin…<br />

unter 29 Wochenst<strong>und</strong>en beschäftigt<br />

über 29 Wochenst<strong>und</strong>en beschäftigt<br />

KAT – Entgeltgruppe TVöD – Entgeltgruppe<br />

KTD – Entgeltgruppe AVR – Entgeltgruppe<br />

Beamter – Besoldungsgruppe<br />

ohne Tarifbindung – Entgelt (brutto/Monat) €<br />

in Rente in Pension z. Zt. arbeitssuchend in Ausbildung<br />

in Elternzeit geringfügig beschäftigt in Zivil-/Wehrdienst<br />

Eintritt in den kirchlichen/diakonischen Dienst:<br />

Geworben von:<br />

Einzugsermächtigung für den <strong>vkm</strong> <strong>Deutschland</strong><br />

Die Beiträge sind bis auf Widerruf von meinem nachstehend bezeichneten Konto einzuziehen.<br />

Name des Kontoinhabers<br />

Name <strong>und</strong> Anschrift des Kreditinstituts<br />

BLZ Kontonummer<br />

Datum, Ort, Unterschrift


<strong>Nordkirche</strong><br />

Die evangelisch-lutherische Kirche in Norddeutschland nimmt immer konkretere Formen an. Anfang Oktober<br />

hielt die Synode, das beschlussfassende Gremium mit 266 stimmberechtigten Delegierten, ihre 2. Lesung.<br />

<strong>Nordkirche</strong>: <strong>Einigungen</strong><br />

<strong>und</strong>/oder Entzweiungen<br />

Wir, die Arbeitsgruppe <strong>Nordkirche</strong>, vertreten durch die GKD-Kollegen aus Berlin, Pommern, Mecklen-<br />

burg <strong>und</strong> Vertreter der Tarifkommission sowie des Vorstandes – <strong>vkm</strong> Landesverband Nordelbien –,<br />

haben mehrere Gespräche mit Vertretern der Kirchenleitung gehabt. Wir haben uns schriftlich zu dem<br />

Verfassungsentwurf <strong>und</strong> dem damit verb<strong>und</strong>enen Einführungsgesetz geäußert. Mehrfach haben wir in<br />

den letzten Ausgaben der „<strong>vkm</strong> <strong>Info</strong>“ auf die Problematik der Arbeitsrechtsetzung hingewiesen.<br />

Dieses Thema wurde auf der 2. verfas<br />

sungsgebenden Synode sehr diskutiert,<br />

heiß diskutiert, aber es hat<br />

kei nen Sin neswandel gegeben.<br />

So wird es nach aller Wahrscheinlichkeit<br />

bei dem Verfassungsentwurf bleiben,<br />

dass wir mit Gründung der neuen<br />

Landeskirche zwei unterschiedliche Arbeitsrechtsetzungen<br />

haben:<br />

6<br />

___ Einerseits die tarifrechtliche Regelung<br />

aus dem Bereich Nordelbien,<br />

___ andererseits den umkämpften, heiß<br />

diskutierten <strong>und</strong> nicht gewollten<br />

3. Weg.<br />

Die Tarifkommission der Gewerkschaft<br />

für Kirche <strong>und</strong> Diakonie mit den Kollegen<br />

der GKD haben für die Landesbediensteten<br />

der noch existierenden<br />

Landeskirche Mecklenburg <strong>und</strong> Pommern<br />

die ersten Tarifgespräche zur<br />

Überleitung geführt. Bei Redaktionsschluss<br />

dieser Zeitschrift gab es noch<br />

kein weiteres Ergebnis, sondern es gab<br />

einen neuen Termin, der am 7. Dezember<br />

stattgef<strong>und</strong>en hat. Somit werden<br />

wir in der kommenden „<strong>vkm</strong> <strong>Info</strong>“, Ausgabe<br />

1­2012, konkret über das Ergebnis<br />

berichten können.<br />

<strong>vkm</strong> <strong>Info</strong> 4__<strong>2011</strong><br />

Fotos: Fotolia.com/ Thomas Költgen


Fotos: Hubert Baalmann<br />

1<br />

5<br />

Darüber hinaus gibt es Bestrebungen<br />

seitens der Landeskirchen Meck lenburg<br />

<strong>und</strong> Pommern, aus diesen beiden<br />

dann entstehenden Kirchenkreisen<br />

für die Mitarbeitenden, die nicht bei<br />

der Landeskirche beschäftigt sind, eine<br />

eigene Arbeitsrechtsregelungskommission<br />

einzurichten.<br />

Wir als Gewerkschaft sind mit den betroffenen<br />

Kolleginnen <strong>und</strong> Kollegen<br />

im Gespräch, um dieses zu verhindern.<br />

Es ist der Arbeitsgruppe <strong>Nordkirche</strong> nicht<br />

erklärlich, warum hier seitens der Kirchenleitungen<br />

ein so hohes Engagement,<br />

ein so hoher Kostenfaktor produziert<br />

wird, der in seiner Sinngebung<br />

höchst fraglich ist.<br />

Nicht nur aus Kostengründen, sondern<br />

auch aus Gleichberechtigungsgründen<br />

heraus, sollen alle Kolleginnen <strong>und</strong> Kollegen<br />

unter den Tarifvertrag KAT fal len.<br />

Dies ist der erklärte Wille der Ar beits gruppe,<br />

die von der Mehrheit aller kirchlich<br />

Beschäftigten in Meck lenburg­Vor pommern<br />

getragen wird.<br />

<strong>vkm</strong> <strong>Info</strong> 4__<strong>2011</strong><br />

2<br />

6<br />

Wenn es denn im Frühjahr 2012 zur<br />

feierlichen Gründung der neuen Landeskirche<br />

kommt, dann werden weitere<br />

sechs Jahre möglicherweise, so<br />

die jetzige Situation, ins Land gehen,<br />

um dann erneut das Thema 2. <strong>und</strong> 3.<br />

Weg zu diskutieren <strong>und</strong> möglicherweise<br />

dann neu zu entscheiden.<br />

In diesem Zusammenhang ist auch von<br />

besonderem Interesse, dass der Vorsitzende<br />

der Synode Nordelbiens, Hans­<br />

Peter Strenge, vor einigen Wochen<br />

veröffentlicht hat, dass die neue Landeskirche<br />

überproportional viel an<br />

Kirchensteuereinnahmen erwartet.<br />

Daraus lässt sich doch schließen, dass<br />

die Bezahlung der Mitarbeitenden in<br />

der neuen Landeskirche nicht nur auf<br />

landeskirchlicher Ebene, sondern bis<br />

runter in die Gemeinden auch eine entsprechende<br />

Arbeitsvergütung bieten<br />

dürfte. Dieses werden wir mit Nachdruck<br />

einfordern.<br />

Nunmehr gilt es dann, das erste Januarwochenende<br />

(05. bis 08.01.2012) den<br />

3<br />

7<br />

4<br />

Kollegen aus der Arbeitsgruppe<br />

<strong>Nordkirche</strong>: Vordenker,<br />

Mitdenker <strong>und</strong> Verhandelnde<br />

1__Manfred Hanse, Pommern<br />

2__Volker Schulenburg, Vorsitzender<br />

GKD Mecklenburg<br />

3 ��Christfried Heinke,<br />

GKD Mecklenburg<br />

4 __Bernd-Hartmut Hellmann,<br />

B<strong>und</strong>esvorsitzender GKD<br />

5 __Peter Knosp, Landesvorsitzender<br />

GKD<br />

6 ��Christian Hannasky, Mitglied<br />

der Tarifkommission<br />

GKD Berlin-Brandenburg<br />

7 ��Andreas Pagel, Mitglied<br />

B<strong>und</strong>esvorstand GKD<br />

Blick nach Rostock­Warnemünde zu<br />

werfen, weil dort die 3. verfassungsgebende<br />

Synode tagt – inklusive Einbringen<br />

des letzten Fein schliffs <strong>und</strong> Rechtsetzung<br />

–, <strong>und</strong> dann mit einer Zweidrittel­Mehrheit<br />

der einzelnen Synoden<br />

dann diesem neuen Verfassungsentwurf<br />

zugestimmt werden könnte/<br />

wird. Auch dies werden wir in unserer<br />

nächsten „<strong>vkm</strong> <strong>Info</strong>“ würdigen. n<br />

______ Hubert Baalmann, Verbandssekretär<br />

Zwischenergebnisse, die<br />

aus arbeitsrechtlicher bzw.<br />

Arbeitnehmersicht von Bedeutung<br />

sind, werden regel<br />

mäßig von uns über den<br />

News letter verteilt.<br />

Wenn Sie über keinen Internetzugang<br />

verfügen bzw. bereits genug<br />

Mails erhalten, dann können Sie bei<br />

Anga be Ihrer Postadresse die <strong>Info</strong>rmationen<br />

auch auf dem postalischen<br />

Weg erhalten. Kontaktieren Sie uns:<br />

<strong>vkm</strong>-Geschäftsstelle Nordelbien<br />

Telefon__ 040 6514380<br />

Telefax __ 040 6511119<br />

7<br />

n


Was macht eigentlich…<br />

Was macht eigentlich: eine/ein<br />

freigestellte/r Mitarbeitervertreter/in?<br />

Ab 2003… ���� Im Dezember 2003 wur de mir von<br />

meinem Vorgänger ein PC nebst<br />

Bildschirm <strong>und</strong> Drucker überreicht<br />

mit der Anweisung: „Hier musst<br />

du den Computer einschalten.“<br />

8<br />

Zwei unterschiedliche Kollegen berichten: eine Kollegin<br />

aus dem hohen Norden – <strong>und</strong> ein Kollege aus dem Süden<br />

Wolfgang Lenssen<br />

Evangelische Landeskirche in Baden<br />

Mitarbeitervertretung<br />

Geschäftsführer Wolfgang Lenssen<br />

Am Seiberg 2 a<br />

79331 Teningen-Heimbach<br />

Telefon__ 07641 573280<br />

Telefax __ 07641 41335<br />

E-Mail __ mav @ gmx.de<br />

Kurzinfos zu Deiner Person<br />

Ich bin der Wolfgang Lenssen, im Sommer<br />

1955 am Bodensee geboren <strong>und</strong> dort<br />

aufgewachsen. Nach einigem Suchen habe<br />

ich an der Evangelischen Hoch schule<br />

in Freiburg Religionspäda gogik <strong>und</strong><br />

Gemeindediakonie studiert <strong>und</strong> mit<br />

dem DiplomReligionsPädagogen (FH)<br />

1986 abgeschlossen.<br />

Danach arbeitete ich acht Jahre in insgesamt<br />

drei Kirchengemeinden, die ers ten<br />

vier Jahre in Vollzeit, danach aus familienpolitischen<br />

Gründen in Teilzeit (50 %)<br />

überwiegend mit dem Schwerpunkt Jugendarbeit<br />

als Gemeindediakon.<br />

Seit wann gehörst Du zur Mitarbeitervertretung?<br />

Gute Frage – es muss im Frühjahr 1993<br />

gewesen sein, als ich plötzlich einen<br />

Anruf erhielt <strong>und</strong> mitgeteilt bekam,<br />

dass ich als Nachrücker zur nächsten<br />

MAV­Sitzung nach Karlsruhe kommen<br />

solle. Ende 1993 erklärte der bis dahin<br />

<strong>vkm</strong> <strong>Info</strong> 4__<strong>2011</strong><br />

Fotos: Wolfgang Lenssen (privat)


freigestellte Mitarbeitervertreter, dass<br />

er eine andere Aufgabe übernehme <strong>und</strong><br />

damit aus der Mitarbeiterschaft <strong>und</strong><br />

somit auch aus der MAV herausfalle. Da<br />

von der damaligen MAV niemand anders<br />

die Freistellung mit der Aufgabe<br />

der Geschäftsführung der MAV übernehmen<br />

wollte, erklärte ich mich bereit,<br />

diese Aufgabe (mit 50 %) bis zu den<br />

Neu wahlen im Frühjahr 1994 zu übernehmen.<br />

Kleine Episode am Rande:<br />

Bis dahin hatte ich mich konsequent<br />

geweigert, mit elektronischer Datenverarbeitung<br />

zu arbeiten. Im Keller hatte ich<br />

einen Spiritusdrucker, <strong>und</strong> meine Vervielfältigungen<br />

erstellte ich per Wachsmatrize.<br />

Im Dezember 2003 jedoch wurde<br />

mir von meinem Vorgänger ein PC<br />

nebst Bildschirm <strong>und</strong> Drucker überreicht<br />

mit der Anweisung: „Hier musst<br />

du den Computer einschalten.“<br />

Nach zwei Wochen konnte ich immerhin<br />

ein Word­Dokument erstellen,<br />

aber bei der Aufgabe, einen vertikalen<br />

Strich am Rande einer Textpassage zu<br />

erzeugen, blieben meine vierstündigen<br />

nächtlichen Bemühungen erfolglos.<br />

Bisher konnte ich den Kugelschreiber<br />

in das kleine Loch im Plastikfeld der<br />

Schreibmaschine stecken <strong>und</strong> mit der<br />

Walze das Papier oder die Matrize nach<br />

unten drehen – schon war der vertikale<br />

Strich da.<br />

Zum Glück hatte mein Feuerwehrkommandant<br />

etwas mehr Erfahrung<br />

mit dem PC <strong>und</strong> konnte mir helfen –<br />

inzwischen ruft er mich an <strong>und</strong> bittet<br />

um Hilfe.<br />

Die Landeskirche hatte 1994 etliche Kolleginnen<br />

<strong>und</strong> Kollegen im Religionsunterricht<br />

als Honorarkräfte eingestellt<br />

(vor allem Frauen von Gemeindepfarrern,<br />

welche durch diesen Status ihre<br />

Beihilfeberechtigung als Familienangehörige<br />

bei der Beihilfe bewahren wollten).<br />

Bei den Vorbereitungen zur Mitarbeitervertretungswahl<br />

stießen wir auf<br />

diese Tatsache <strong>und</strong> nahmen eine eigene<br />

„Statusfeststellung“ vor. Dadurch<br />

verzögerten sich die Wahlen um eini­<br />

<strong>vkm</strong> <strong>Info</strong> 4__<strong>2011</strong><br />

ge Monate. Letztendlich erklärte sich<br />

unsere Dienststellenleitung (die Evangelische<br />

Landeskirche in Baden) bereit,<br />

einigen der sog. Honorarkräfte<br />

den Status als Wahlberechtigte zuzuerkennen.<br />

Somit wurde die Grenze der<br />

über 600 Wahlberechtigten (Sonderregelung<br />

des MVG Baden) <strong>und</strong> die Freistellung<br />

von 100 % erreicht.<br />

Warst Du immer Vorsitzender?<br />

Das war ich noch nie. Da nicht wenige<br />

un serer Kolleginnen <strong>und</strong> Kollegen sich<br />

aktiv beim Kampf gegen das AKW Wyhl<br />

<strong>und</strong> bei dem Gründungsprozess der<br />

Partei der GRÜNEN engagiert hatten,<br />

gab es in unserer MAV eine Tradition,<br />

Amt <strong>und</strong> Mandat zu trennen. So haben<br />

wir bis heu te zwei Vorsitzende (meist<br />

eine Frau <strong>und</strong> einen Mann) <strong>und</strong> diesen<br />

beigeor d net eine Person im geschäftsführenden<br />

Amt, welche auch die Freistellung<br />

hat. Ich persönlich erlebe diese<br />

Regelung als durchaus lebbar, angemessen,<br />

hilfreich, sinnvoll, kirchengemäß<br />

<strong>und</strong> zukunftsträchtig.<br />

Warum:<br />

Selbstverständlich habe ich als freigestellter<br />

„Geschäftsführer“ einen <strong>Info</strong>rmationsvorsprung.<br />

Da ich aber nicht Vor sitzender<br />

der MAV bin, werde ich da durch<br />

immer daran erinnert, meinen beiden<br />

Vor sitzenden <strong>und</strong> den anderen Mitgliedern<br />

der MAV die <strong>Info</strong>rmationen m<strong>und</strong>gerecht<br />

aufzubereiten. Herr schafts wis sen<br />

kann dadurch zwar nicht ausgeschlossen,<br />

zumindest aber reduziert werden.<br />

Warst Du freigestellt von Beginn an?<br />

Nicht ganz, aber das habe ich schon unter<br />

Frage Nr. 2 ausgeführt.<br />

Wie viele Mitarbeiter vertrittst Du?<br />

Genau kann ich das gar nicht sagen. Da<br />

wir die landeskirchlichen Beschäftigten<br />

mit einem Einsatz in Kirchenbezirken<br />

<strong>und</strong> ­gemeinden vertreten, haben<br />

wir natürlich aus eigener Anschauung<br />

keinen Überblick über die Anzahl der<br />

von uns vertretenen Kolleginnen <strong>und</strong><br />

Kollegen. Alle vier Jahre können wir anhand<br />

der von der Dienststellenleitung<br />

zur Verfü gung gestellten Wählerliste zu den<br />

MAV­Wahlen, welche selbst verständlich von<br />

uns anhand unserer eigenen Dateien über prüft<br />

wird, zumindest die genaue (?) Zahl der Wahlberechtigten<br />

feststellen. Vertre ten werden aber<br />

auch darüber hinaus einige Kol leginnen <strong>und</strong><br />

Kollegen, welche nicht wahlberech tigt sind.<br />

Im Zweifelsfall wird von uns geprüft, ob wir zuständig<br />

sind oder nicht.<br />

Ungefähr vertreten wir aktuell 550 Kolleginnen<br />

<strong>und</strong> Kollegen.<br />

Wie weit ist es vom südlichsten bis zum<br />

nördlichsten <strong>und</strong> vom westlichsten bis zum<br />

östlichsten Punkt Deines Verantwortungsgebietes?<br />

Da der Bereich der Evangelischen Landeskirche<br />

in Baden einem Knochen, dessen Bestimmung<br />

ich keiner Funktion zuordnen kann, ähnelt, fällt<br />

es mir schwer, diese Frage zu beantworten. Von<br />

Nord nach Süd sind es auf alle Fälle 350 Kilometer.<br />

Von West nach Ost an der breitesten Stelle<br />

ca. 250 Kilometer<br />

Kannst Du sagen, welche Schwerpunktarbeitsfelder<br />

es in Deinem MV-Bereich gibt?<br />

Da die Landeskirche nur einige wenige Berufsgruppen<br />

zentral beschäftigt, welche dann einem<br />

Kirchenbezirk oder einer Kirchengemeinde zugewiesen<br />

werden, sind diese Arbeitsfelder<br />

natürlich unsere Schwerpunkte: Religionsunterricht,<br />

Gemeindediakonie<br />

<strong>und</strong> Bezirksjugendarbeit.<br />

>>><br />

n<br />

9


Was macht eigentlich…<br />

Mein „Tag“… �� So bin ich in der (glücklichen?)<br />

La ge, die MAV­Tätigkeit nicht nur<br />

„am Tag“ ausüben zu können.<br />

Anders könn te ich auch den Anforderungen,<br />

welche sich einerseits<br />

aus den beruflichen, an de rerseits<br />

aus den familiären Verpflich tungen<br />

ergeben, nicht gerecht werden.<br />

>>> Habt Ihr als MV eine Jugendvertretung<br />

oder eine Schwerbehindertenvertretung?<br />

Eine Jugendvertretung entfällt bei uns,<br />

da keine Jugendlichen eingestellt werden.<br />

Eine Schwerbehinderten vertretung<br />

wurde gewählt <strong>und</strong> nimmt regelmäßig<br />

an den MAV­Sitzun gen teil.<br />

Habt Ihr einen Wirtschaftsausschuss?<br />

Da wir im Bereich der verfassten Kirche<br />

arbeiten, entfällt dies bei uns.<br />

Wie viele Mitarbeitervertretungen<br />

sind insgesamt in Deinem Gremium?<br />

Wie viele davon sind freigestellt?<br />

Entfällt, da wir keine Gesamtmitarbeitervertretung<br />

sind.<br />

Habt Ihr in Eurer MV Schwerpunktarbeitsgruppen?<br />

Kolleginnen <strong>und</strong><br />

Kollegen, die sich auf Themenfelder<br />

spezialisiert haben? Wenn ja,<br />

welche? Wenn nein, warum nicht?<br />

Je nach Bedarf werden zur tieferen Erarbeitung<br />

bestimmter Themen ad­hoc<br />

Arbeitsgruppen eingerichtet. Ein Beispiel<br />

aus der Vergangenheit: Erarbeitung<br />

einer Übersicht der verschiedenen<br />

Entgeltgruppen unter geschlechtsspezifischem<br />

Aspekt im Bereich Religionsunterricht.<br />

Durch unterschiedliche<br />

Ausbildungsabschlüsse <strong>und</strong> Einsatz<br />

in den verschiedenen Schularten<br />

gibt es in der Eingruppierung eine Sprei­<br />

10<br />

zung von Entgeltgruppe (EG) 9 bis EG<br />

12 TVöD. Wir haben untersucht, wieviel<br />

Prozent unserer Kolleginnen <strong>und</strong><br />

Kol legen sich jeweils in den verschiedenen<br />

Entgeltgruppen befinden.<br />

Daneben gibt es Arbeitsgruppen,<br />

die über längere Zeit an einem Thema<br />

arbeiten. Besonders lange <strong>und</strong> intensiv<br />

hat die AG Sucht/BEM gearbeitet. Zunächst<br />

haben diese Kolleginnen <strong>und</strong> Kollegen<br />

mit der Dienststellenleitung den<br />

Text einer Dienstvereinbarung Sucht<br />

(Dienstvereinbarung über den Umgang<br />

mit suchtkranken oder suchtgefährdeten<br />

landeskirchlichen Mitarbeiterinnen<br />

<strong>und</strong> Mitarbeitern in den Kirchenbe zirken<br />

<strong>und</strong> Kirchengemeinden) erarbeitet<br />

– nach zulesen unter: www.<strong>vkm</strong>­baden.<br />

de/infothek/dv_sucht.htm, um dann<br />

anschließend bzw. überschneidend die<br />

Dienstvereinbarung BEM (die Dienstvereinbarung<br />

zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement<br />

bei länge rer Erkrankung)<br />

zu erarbeiten – nachzu lesen<br />

unter: www.<strong>vkm</strong>­baden.de/infothek/<br />

dv_bem.htm. Einige dieser Kolleginnen<br />

<strong>und</strong> Kol legen sind nun in das BEM­<br />

Team bzw. den Arbeitskreis Sucht entsendet<br />

<strong>und</strong> arbeiten dort weiter an den<br />

jeweiligen Themen.<br />

Eine weitere AG ist für die Erstellung<br />

des MAV­<strong>Info</strong> zuständig, welches ca.<br />

zweimal jährlich jeder Kollegin <strong>und</strong> jedem<br />

Kollegen zugeschickt wird. (www.<br />

lakimav­baden.de/mav_info.htm)<br />

Weiter sind einige Kolleginnen <strong>und</strong><br />

Kollegen in Arbeitskreise der Landeskirche<br />

entsendet worden <strong>und</strong> arbeiten dort<br />

kontinuierlich als Vertreterinnen bzw.<br />

Vertreter der MAV mit: AG Gleich stellung,<br />

Supervisionskommission, Landeskonvent<br />

der Gemeindediakoninnen<br />

<strong>und</strong> ­diakone, AG für Fort­ <strong>und</strong> Weiterbildung.<br />

Hast Du zu Deiner Freistellung<br />

zusätzliche Funktionen in Deiner<br />

Region/Kirchenkreis – z. B. auto-<br />

matisch geborenes Mitglied einer<br />

AG? Wenn ja, welche?<br />

Nein, das haben wir aufgeteilt.<br />

Worin besteht Deine hauptsächliche<br />

Arbeit am Tag?<br />

Für die Freistellung nach § 20 MVG als<br />

Sonderfall des § 19 MVG ist keine Regelung,<br />

was die Lage der Arbeitszeit anbelangt,<br />

getroffen. Lediglich im § 19<br />

MVG ist angeführt, dass die Freistellung<br />

innerhalb der allgemeinen Arbeitszeit<br />

zu erfolgen hat.<br />

Als Gemeindediakon gibt es allerdings<br />

keine „allgemeine Arbeitszeit“.<br />

Die Arbeitszeit richtet sich, was die Lage<br />

anbelangt, nach den jeweiligen Tätigkeitsfeldern<br />

<strong>und</strong> Schwerpunkten.<br />

So bin ich in der (glücklichen?) Lage,<br />

die MAV­Tätigkeit nicht nur „am Tag“<br />

ausüben zu können. Anders könn te ich<br />

auch den Anforderungen, welche sich<br />

<strong>vkm</strong> <strong>Info</strong> 4__<strong>2011</strong><br />

Fotos: Wolfgang Lenssen (privat)


einerseits aus den beruflichen, an dererseits<br />

aus den familiären Verpflichtungen<br />

ergeben, nicht gerecht werden.<br />

Die hauptsächliche Arbeit für die MAV<br />

besteht aus zwei großen Blöcken:<br />

1 _____ Geschäftsführung<br />

Darunter verbuche ich alle Tätigkeiten,<br />

welche mit dem Sitzungsbetrieb MAV­<br />

Sitzungen <strong>und</strong> Mitarbeitendenver sammlungen<br />

zusammenhängen: Terminplanung,<br />

Absprachen mit der Dienststellenleitung,<br />

Aufbereitung der geplanten Personalmaßnahmen<br />

(eintragen in eine Ex ­<br />

cel­Tabelle, aus welcher alle bisherigen<br />

Personaländerungen einer jeden Kolle<br />

gin bzw. eines jeden Kollegen gefiltert<br />

werden können), Tagesordnung zu sammenstellen,<br />

Beschlussvorlagen erstellen,<br />

Einladung fertigen, Anlagen zusammenstellen,<br />

den rechtzeitigen Postversand<br />

bewerkstelligen etc. sowie Protokolle<br />

aufarbeiten, Beschlüsse umsetzen, Wiedervorlagemanagement<br />

pflegen, Aufgabenlisten<br />

abarbeiten,… Ebenso sind <strong>Info</strong>rmationen<br />

aus ver schiedenen Newslettern,<br />

Zeitungen, Fachzeitschriften etc.<br />

zu filtern <strong>und</strong> an die MAV­Mitglieder<br />

weiterzuleiten sowie die Organisation<br />

des MAV­Büros zu machen (Ablage, Kassenführung,<br />

Gerätewartung, Putzen,…<br />

2 _____ Beratungstätigkeit<br />

Telefon, Brief, E­Mail, Fax – egal auf welchem<br />

Weg Anfragen an das MAV­Büro<br />

gelangen: Alle werden beantwortet. Zum<br />

größten Teil beziehen sich die An fra gen<br />

auf tarifliche oder arbeitsrecht liche Regelungen,<br />

die zeitaufwändigeren Anfragen<br />

jedoch verorte ich im Be reich der kollegialen<br />

Beratung. Letzteres ist zwar kein<br />

Auftrag der MAV aus dem MVG, es kann<br />

jedoch daraus ein Auftrag erwachsen:<br />

So hat unsere MAV in den letzten Jahren<br />

schon einige Anträge gem. § 47 MVG (In itiativrecht)<br />

gestellt <strong>und</strong> eine schnelle<br />

Veränderung aus traumatisierenden Arbeitsumfelden<br />

durch Versetzung initiiert.<br />

<strong>vkm</strong> <strong>Info</strong> 4__<strong>2011</strong><br />

Gibt es Themenfelder, die immer<br />

wieder präsent sind? Gibt es<br />

Themenfelder, die gar nicht vorkommen?<br />

Musst Du Aufgaben<br />

erledigen, die Dir widerstreben?<br />

Drei Fragen unter einer Nummer – na<br />

denn!<br />

1 _____ Immer wieder präsente Themenfelder<br />

– ich interpretiere:<br />

Themenfelder, die immer wieder<br />

auftauchen, bei denen wir<br />

aber nicht weiterkommen.<br />

Ja, die gibt es durchaus. Spontan fällt<br />

mir dazu ein, die unterschiedliche Behandlung,<br />

Vergütung etc. von Pfarrerinnen<br />

<strong>und</strong> Pfarrern einerseits <strong>und</strong> den<br />

anderen Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeitern<br />

andererseits bei durchaus vergleichbaren<br />

Anforderungen <strong>und</strong> Belastungen<br />

in den jeweiligen Diensten. Es<br />

mag schon schwer fallen, diesen Unterschied<br />

zu begreifen, zu verstehen,<br />

hinzunehmen <strong>und</strong> zu akzeptieren.<br />

2 _____ Themenfelder, die gar nicht<br />

vorkommen?<br />

Sollten sie gar nicht vorkommen – so<br />

kann ich sie auch nicht benennen, da<br />

ich von ihrer Existenz keine Kenntnis<br />

habe. Lese ich den Aufgabenkatalog<br />

einer MAV im MVG, so kommen für<br />

uns die Themen des § 40 Buchstaben b<br />

bis m MVG fast nicht vor (www.<strong>vkm</strong>baden.de/infothek/mvg.htm#40).<br />

Dies liegt jedoch daran, dass unsere<br />

Kolleginnen <strong>und</strong> Kollegen nicht in<br />

einer räumlichen Dienststelle beschäftigt<br />

sind, sondern wie etwa Leiharbeitnehmerinnen<br />

<strong>und</strong> ­arbeitnehmer den<br />

Kirchenbezirken <strong>und</strong> ­gemeinden zugewiesen<br />

werden. Auf die Gestaltung des<br />

Urlaubsplanes hat somit die Landes­<br />

kirche keinen Einfluss, dies muss sowohl<br />

mit landeskirchlichem als auch<br />

kirchenbezirklichem bzw. ­gemeindlichem<br />

Personal abgesprochen werden.<br />

3 _____ Mir widerstrebende Aufgaben?<br />

Ablage machen! Wobei ich für die Arbeit<br />

von der halbwegs durchschaubaren<br />

eigenen Ablage profitiere: Immerhin<br />

habe ich eine Ahnung, wo sich ein gesuchtes<br />

Schreiben oder Dokument<br />

verstecken könnte – wo überall ich suchen<br />

könnte.<br />

Und Begründungen schreiben zu<br />

Beschlüssen, von deren Richtigkeit ich<br />

persönlich absolut nicht überzeugt bin.<br />

Hast Du besondere Highlights, die<br />

Du gerne durchführst?<br />

Ja, in den Regelungen des MVG nach<br />

dem „Türöffner“ zu suchen <strong>und</strong> dies<br />

zu verschriftlichen, wenn die MAV vor<br />

kniffligen Fragen steht. Auf welchem<br />

Weg kann die MAV als ernst zu nehmender<br />

Partner bei gewissen Fragestellungen<br />

ins Boot kommen.<br />

Wie oft trifft sich die Mitarbeitervertretung<br />

pro Monat?<br />

Unsere MAV trifft sich in der Regel einmal<br />

monatlich.<br />

Mit unserer Dienststel lenleitung<br />

haben wir eine Vereinbarung, dass die<br />

Zustimmungsfrist (14 Tage) auch dann<br />

eingehalten ist, wenn die MAV bei monatlichem<br />

Sitzungsturnus ihr Mitbestimmungs­<br />

<strong>und</strong> Mitberatungs recht<br />

auf der den Anträgen folgenden Sitzung<br />

wahrnimmt. In der Vergangenheit gab<br />

es diesbezüglich auch keinerlei Probleme.<br />

Sollte aus unvorhersehbaren Gründen<br />

der monatliche Ab stand nicht aus­<br />

„Telefon, Brief, E-Mail, Fax – egal auf wel chem<br />

Weg Anfragen an das MAV-Büro gelangen: Alle<br />

werden beantwortet.“<br />

n<br />

11<br />

>>>


Was macht eigentlich…<br />

„Wenn ich das Mandat für die MAV ernst nehme<br />

<strong>und</strong> in letzter Konsequenz lebe, so bleibt ein<br />

Engagement darüber hinaus nicht aus – kann<br />

nicht ausbleiben! Für mich war diese Erkenntnis<br />

das Engagement beim <strong>vkm</strong>.“<br />

>>><br />

reichen, so do ku mentiert dies die<br />

DL in ihren Anträgen. Vor wenigen<br />

Tagen erst trafen wir uns<br />

zu einer außerordentlichen Sitzung,<br />

um über eine außer ordentliche,<br />

fristlose Kündigung das Mitberatungsverfahren<br />

zu absolvieren.<br />

Welche besonderen Anreize haben<br />

Dich zur Wahl der Mitarbeitervertretung<br />

<strong>und</strong> zur Freistellung bewogen?<br />

Zu Beginn (1990) postulierten die Gemeindediakoninnen<br />

<strong>und</strong> ­diakone: Aus<br />

jedem Kirchenbezirk muss eine Kollegin<br />

bzw. ein Kollege kandidieren.<br />

Da niemand aus meinem Kirchenbezirk<br />

dazu bereit war, füllte ich den Bewerbungsbogen<br />

aus. Erwartungsgemäß<br />

wurde ich auch nicht gewählt, stand aber<br />

auf der Liste der Nachrücker. Was weiter<br />

geschah, steht in meiner Antwort<br />

auf die zweite Frage.<br />

Inzwischen möchte ich die Tätigkeit<br />

für die MAV nicht mehr missen. Die<br />

Freistellung gibt mir den notwendigen<br />

Freiraum, mich inhaltlich voll auf die<br />

Anforderungen <strong>und</strong> Möglichkeiten der<br />

MAV konzentrieren zu können. Zu Beginn<br />

meiner „MAV­Karriere“ war ich<br />

ca. ein halbes Jahr zur Hälfte für die<br />

MAV­Tätigkeit freigestellt, mit der ande<br />

ren Hälfte war ich für die Evangelische<br />

Jugendarbeit der Kirchengemeinde<br />

Waldkirch verpflichtet. Sehr schnell<br />

wurde mir klar, dass ein Arbeitsfeld das<br />

andere blockiert <strong>und</strong> umgekehrt.<br />

Würdest Du dieses heute noch einmal<br />

tun?<br />

Ich habe es schon fünfmal getan.<br />

Gibt es Themen, die Du besonders<br />

interessant <strong>und</strong> lukrativ findest?<br />

(Schon bei der Frage Nr. 14: „Hast Du<br />

besondere Highlights, die Du gerne<br />

12<br />

durchführst?“, lässt die Konzentration<br />

des Fragestellers nach! Auch diese Frage<br />

kann mit „ja“ oder „nein“ beantwortet<br />

werden!)<br />

Laut Wiktionary bedeutet „lukrativ“:<br />

finanziell einen hohen Gewinn versprechend<br />

(gewinnend). Leider (bzw.<br />

Gott sei Dank) gibt es bei der Arbeit in<br />

der MAV keine Möglichkeit, finanziell<br />

einen hohen Gewinn zu erzielen.<br />

Besonders interessant <strong>und</strong> ohne finanzielle<br />

Absichten lukrativ finde ich Themen,<br />

die im Bereich der Bewertung<br />

von Arbeit liegen. Leider hat dazu die<br />

Mitarbeitervertretung kein Mandat<br />

<strong>und</strong> kein Recht – die MAV muss geltendes<br />

Recht auf die Richtigkeit der Anwendung<br />

überprüfen.<br />

Gibt es Themen, die Du „widerwillig“<br />

erledigst“<br />

Siehe unter der Frage: „Musst Du Aufgaben<br />

erledigen, die Dir widerstreben?“<br />

die Antwort „3“.<br />

Hat Dich die MV-Arbeit menschlich,<br />

persönlich weitergebracht?<br />

1 _____ Zu Beginn meiner MAV­Tätigkeit<br />

betrachtete ich die Kolleginnen <strong>und</strong><br />

Kollegen, welche in der Personalverwaltung<br />

der Dienststellenleitung (EOK)<br />

arbeiteten, als „Feind“, als „Gegner“.<br />

Inzwischen habe ich durch die langjährige<br />

MAV­Tätigkeit erkannt, dass<br />

auch diese Kolleginnen <strong>und</strong> Kollegen<br />

ihre Arbeit richtig <strong>und</strong> zum Wohle der<br />

Beschäftigten machen wollen <strong>und</strong> machen.<br />

Seither ist eine Verständigung in<br />

Konfliktfällen einfacher, menschlicher<br />

<strong>und</strong> zum Wohle unserer Beschäftigten<br />

materiell besser erreichbar. Im Wissen<br />

<strong>und</strong> unter Zugeständnis, dass sowohl<br />

die MAV als auch die Personalverwaltung<br />

unterschiedliche Interessen ver­<br />

treten, können somit einvernehmliche<br />

Lösungen viel leichter erreicht werden.<br />

Dies ist für mich persönlich gelebte<br />

Dienstgemeinschaft. Zu Beginn<br />

meiner Tätigkeit in der MAV konnte<br />

ich mir dies nicht vorstellen.<br />

2 _____ Seit einigen Jahren macht unsere<br />

MAV interne Fortbildungen mit<br />

einer Trainerin der NVC (Non­Violent­<br />

Communication). Für die Arbeit in einer<br />

MAV kann ich dies nur wärmstens<br />

empfehlen.<br />

Fühlst Du Dich von Deinen Kolleginnen<br />

<strong>und</strong> Kollegen, die Du vertrittst,<br />

gut verstanden <strong>und</strong> aufgenommen?<br />

Neben gelegentlichen dankenden Rückmeldungen<br />

zähle ich hier die Wahlergebnisse<br />

zu den MAV­Wahlen: Als Nachrücker<br />

bekam ich bei der für mich darauf<br />

folgenden ersten Wahl die niedrigste<br />

Stimmenanzahl. Bei allen folgenden<br />

Wahlen erhielt ich die höchste Stimmenzahl.<br />

Allein diese Tatsachen gaben<br />

<strong>und</strong> geben mir das Gefühl, gut verstanden<br />

<strong>und</strong> aufgehoben zu sein.<br />

Nimmt Deine MV politische Mandate<br />

wahr?<br />

Nein, dies ist weder so im MVG vorgesehen<br />

noch beabsichtigt.<br />

Gibt es Bereiche, in denen Du mehr<br />

Engagement erbringen möchtest,<br />

dieses aber nicht kannst? Wenn ja,<br />

welche?<br />

Diese Bereiche gab es zu Anfang meiner<br />

Tätigkeit in der MAV. Da die MAV<br />

geltendes Arbeitsrecht anzuwenden,<br />

aber nicht zu gestalten hat, konnte<br />

mich ein alter <strong>vkm</strong>­ler für den <strong>vkm</strong> werben<br />

mit der Aussicht, über diese Schiene<br />

auch Arbeitsrecht zu gestalten.<br />

Darauf habe ich mich eingelassen,<br />

bin seit einigen Jahren Vorsitzender des<br />

(inzwischen) Landesverband Baden,<br />

einer der stellvertretenden Vorsitzenden<br />

des <strong>vkm</strong>­<strong>Deutschland</strong>, Vorsitzender<br />

der Arbeitsrechtlichen Kommission<br />

der Evangelischen Landeskirche in<br />

Baden, stellvertretender Vorsitzender<br />

des Stiftungsrates der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse<br />

Baden, Mitglied<br />

im Vergabeausschuss für die Förde­<br />

<strong>vkm</strong> <strong>Info</strong> 4__<strong>2011</strong>


Fotos: Fotolia.com/ photocrew<br />

rungsgelder des ArbeitzplatzFörderungsGesetzes<br />

III…<br />

Fazit: (Gilt nur für mich…)<br />

Wenn ich das Mandat für die MAV ernst<br />

nehme <strong>und</strong> in letzter Konsequenz lebe,<br />

so bleibt ein Engagement darüber<br />

hinaus nicht aus – kann nicht ausbleiben!<br />

Für mich war diese Erkenntnis<br />

das Engagement beim <strong>vkm</strong>.<br />

Was war Dein besonderes Highlight<br />

in der jetzt laufenden Amtsperiode?<br />

Die Klausurtagung im März des Jahres<br />

in Himmelreich bei Freiburg mit der<br />

Trainerin NVC Regula Langemann, bei<br />

welcher wir die Aufgaben der MAV angesichts<br />

der Tatsache einer Freistellungsreduzierung<br />

auf 50 % verteilt haben.<br />

Dafür danke ich allen Beteiligten hier<br />

ausdrücklich!<br />

Was war der größte Rückschlag?<br />

Zur Beantwortung dieser Frage überlege<br />

ich nun schon 10 Minuten – aber<br />

es will mir nichts einfallen.<br />

Ok, wir haben einige wenige Mal<br />

bei einem Schlichtungsverfahren Nachhilfe<br />

bekommen, wie die Regelungen<br />

des MVG auszulegen <strong>und</strong> zu leben sind.<br />

Dafür sagen wir den Schlichtungsvorsitzenden<br />

(in Baden haben wir dafür<br />

nur Männer) DANKE.<br />

Ansonsten haben wir nach meiner<br />

Erfahrung keine Rückschläge erlebt.<br />

Warum ist dies so?<br />

Kann es etwa sein, dass die Evangelische<br />

Landeskirche in Baden, vertreten durch<br />

den Evangelischen Oberkirchen rat, das<br />

Prinzip der Dienstgemeinschaft ernst<br />

nimmt <strong>und</strong> lebt?<br />

Persönlich erlebe ich im täglichen<br />

Geschäft, dass wir als MAV durchaus<br />

ernst genommen werden, dass unsere<br />

Vorschläge aufgegriffen werden <strong>und</strong><br />

dass wir damit gemäß der Präambel<br />

des MVG am Auftrag der Kirche mitwirken.<br />

Würdest Du sagen können, dass eine<br />

freigestellte Mitarbeitervertretung<br />

für Deinen Zuständigkeitsbereich<br />

dringend notwendig ist?<br />

Unbedingt, <strong>und</strong> zwar in doppelter Höhe<br />

(so wie im MVG der EKD vorgese­<br />

<strong>vkm</strong> <strong>Info</strong> 4__<strong>2011</strong><br />

hen). In Baden haben wir derzeit nur<br />

die Hälfte der im MVG­EKD vorgesehenen<br />

Freistellungen, <strong>und</strong> dies ist eindeutig<br />

zu wenig.<br />

Um die Arbeiten einer MAV ordentlich<br />

abarbeiten zu können, bedarf es<br />

einer Freistellungsregelung gem. der<br />

Regelung der EKD.<br />

Könntest Du Dir vorstellen, die<br />

Mitarbeitervertretung in kleinere<br />

Einheiten zu verändern?<br />

Dies würde bei uns keinen Sinn machen.<br />

Sinnvoll wäre allenfalls, die jeweilige<br />

Zuständigkeit für die Kolleginnen <strong>und</strong><br />

Kollegen auf die MAV zu verlagern, welche<br />

durch die räumliche Zuständigkeit<br />

Einfluss <strong>und</strong> Mitwirkungsrechte auf<br />

die jeweiligen Bestimmungen nach § 40<br />

Buchstaben b bis m MVG (www.<strong>vkm</strong>baden.de/infothek/mvg.htm#40)<br />

haben.<br />

Kannst Du einen typischen Arbeitstag<br />

als Vorsitzende <strong>und</strong> Freigestellte<br />

der MV beschreiben?<br />

Sorry, einen typischen Arbeitstag gibt<br />

es bei mir nicht.<br />

Da ich zusätzlich für die Arbeit der<br />

Arbeitsrechtlichen Kommission (ARK)<br />

freigestellt bin, wechseln sich die Anforderungen<br />

<strong>und</strong> Arbeiten für diese beiden<br />

Bereiche ständig <strong>und</strong> fließend.<br />

Auf EKD-Ebene wird derzeit viel<br />

über das Mitarbeitervertretungsgesetz<br />

analog zum Betriebsverfassungsgesetz<br />

diskutiert. Findest<br />

Du, dass das Betriebsverfassungsgesetz<br />

auch bei Kirche gelten sollte?<br />

Wenn ja, würde das möglicherweise<br />

Deine Arbeit erleichtern?<br />

Da ich persönlich nicht damit rechne,<br />

dass das Betriebsverfassungsgesetz 1:1<br />

für den Bereich Kirche <strong>und</strong> Diakonie<br />

Geltung erlangen wird, habe ich mich<br />

auch bislang mit der in der Interviewfrage<br />

aufgeworfenen Frage nicht befasst.<br />

Wenn nein, warum?<br />

Die Möglichkeiten des MVG sind mir<br />

wichtiger!<br />

Was ist Dir besonderes wichtig bei<br />

Deiner MV-Tätigkeit?<br />

Der ganze Katalog!<br />

___ Gleichbehandlung<br />

___ Chancengleichheit<br />

___ Gerechtigkeit<br />

___ Wohlwollen<br />

Was wünschst Du Dir von den<br />

Dienstgebervertretern?<br />

Diese Frage zielt für mich eher auf meine<br />

Arbeit in der Arbeitsrechtlichen Kommission<br />

ab.<br />

Als MAV haben wir es nicht mit<br />

Dienstgebervertretern zu tun, sondern<br />

mit den Personen der Dienststellenleitung.<br />

Von diesen wünsche ich mir<br />

einfach nur Offenheit <strong>und</strong> Fairness.<br />

Was wünschst Du Dir von Deinen<br />

zu vertretenden Kolleginnen <strong>und</strong><br />

Kollegen?<br />

Noch mehr Feedback, ob wir bei den<br />

verschiedenen Themen richtig liegen<br />

oder eben nicht.<br />

Und was ich noch sagen wollte…<br />

1 _____ Die Tätigkeit in der MAV ist<br />

für mich nach wie vor reizvoll, fordert<br />

mich nach wie vor heraus, animiert<br />

mich zu Verbesserungen (z. B: Internetauftritt),<br />

<strong>und</strong> in der Verbindung mit<br />

meinem anderen „Standbein“ – ARK­<br />

Tätigkeit – sehe ich durchaus Chancen,<br />

unsere Arbeitsbedingungen verbessern<br />

zu können.<br />

2 _____ Dir, Hubert Baalmann, danke<br />

ich für die Fragestellungen: Seit meiner<br />

MAV­Tätigkeit habe ich noch nie<br />

so gründlich reflektiert <strong>und</strong> nachgedacht.<br />

Das Nachdenken <strong>und</strong> Beantworten<br />

Deiner Fragen hat mir Spaß gemacht<br />

<strong>und</strong> zu meiner eigenen Klarheit<br />

beigetragen. n<br />

n<br />

13


Tätigkeiten – zum Beispiel:<br />

___ Bis Juli 1999 Leiterin einer 5­gruppigen<br />

Kindertagesstätte mit Integrationsgruppe<br />

___ Seit 1979 bin ich Mitglied einer Kirchenkreis­Mitarbeitervertretung,<br />

davon einige Jahre als stellvertretende<br />

Vorsitzende.<br />

___ Seit August 1999 mit einer vollen<br />

Freistellung Vorsitzende der Mitarbeitervertretung<br />

___ 1999­2009 ca. 500 Mitarbeitende<br />

___ Seit September 2009, nach der Fusion<br />

von drei eigenständigen Kir chenkreisen<br />

(Angeln, Flensburg, Schleswig)<br />

zu einem Kirchenkreis Schleswig­Flensburg<br />

(kurz: SL­FL): cirka<br />

1.400 Mit arbei tende<br />

Der Kirchenkreis SL-FL besteht aus<br />

67 Kirchengemeinden in Stadt <strong>und</strong><br />

Land: südlichster bis nördlichster<br />

Punkt ca. 80 km – westlichster bis<br />

östlichster Punkt ca. 80 km<br />

Zusätzlich gibt es:<br />

___ ein Diakonisches Werk,<br />

___ ein Kindertagesstättenwerk,<br />

___ ein Regionalzentrum,<br />

___ vier eigenständige diakonische Einrichtungen…<br />

___ <strong>und</strong> ein Kirchliches Verwaltungszentrum.<br />

14<br />

Was macht eigentlich…<br />

Karin Jensen­B<strong>und</strong>els<br />

Erzieherin, Konfliktlotsin, Gemeindeberaterin – noch 58 Jahre alt<br />

Persönliche Kontaktadresse: jensen-b<strong>und</strong>els@mv-sl-fl.de<br />

Schwerpunktbereiche<br />

Ein Schwerpunktbereich unserer MV ist<br />

deutlich der Umgang mit den Auswirkungen<br />

der Kirchenkreisfusion, auch<br />

gerne mal „Fusionsschäden“ genannt.<br />

Wir haben eine Schwerbehindertenvertretung,<br />

in „Doppelfunktion“ eines<br />

unserer Mitglieder, Annette Imberg. Es<br />

gibt weder eine Jugendvertretung noch<br />

einen Wirtschaftsausschuss.<br />

Die MV besteht aus…<br />

Die MV Kirchenkreis SL­FL besteht aus<br />

13 Mitgliedern, davon zwei voll Freigestellte<br />

<strong>und</strong> zwei halb Freigestellte, um<br />

die Arbeiten leisten zu können. Zusätzlich<br />

gibt es eine Bürokraft mit 10 Wochenst<strong>und</strong>en<br />

(z. Zt. nicht besetzt, aber<br />

intern ausgeschrieben, weil die Kraft aus<br />

persönlichen Gründen aufgehört hat).<br />

Wir befinden uns gerade in einem Prozess,<br />

in dem wir versuchen, „Arbeits­<br />

<strong>und</strong> Aufgabenbeschreibungen“ für al le<br />

MV­Mitglieder, hier hauptsächlich die<br />

der „Freigestellten“ <strong>und</strong> für die Bürokraft<br />

zu erarbeiten. Das ist eine große<br />

Herausforderung, da das ebenfalls zu<br />

den „Auswirkungen“ der Fusion gehört,<br />

weil vorher nicht nur die drei<br />

Kirchenkreise eigenständig waren, sondern<br />

es gab auch drei eigenständige<br />

MVen. Allerdings gibt es die Schwerbehindertenvertretung<br />

<strong>und</strong> den Arbeitssicherheitsbereich,<br />

die schon klar zugeordnet<br />

sind. Weitere Ausschüsse werden/wurden<br />

jeweils aus der MV „entsendet“<br />

bzw besetzt.<br />

MV-Sitzungen, Themen…<br />

Unsere MV hat wöchentlich, jeden Donnerstag,<br />

von 13.30 Uhr bis ca. 16.30<br />

Uhr, MV­Sitzung. Auf der Tagesordnung<br />

befindet sich tatsächlich eine<br />

Band breite an Themen, wobei es eine Abstufung<br />

gibt, am häufigsten: Bereich<br />

Kita­Werk (dort sind die meisten MA<br />

beschäftigt), Änderungen in der wöchent<br />

lichen Arbeitszeit, Einstellungen,<br />

Umsetzungen/Versetzungen, in allen<br />

Bereichen viel Wiedereingliederung<br />

nach langer Erkrankung, Änderungen,<br />

meist Reduzierung von St<strong>und</strong>en, aber<br />

auch Entfristungen bzw. Aufstockungen.<br />

Bei dieser Auflistung habe ich festgestellt,<br />

dass in unserer MV (in der jetzigen<br />

<strong>und</strong> denen, in den ich davor inzwischen<br />

auf jahrzehntelange Mitgliedschaft<br />

zurückschauen kann) tatsächlich<br />

alle aufgelisteten Fälle der Mitbestimmung,<br />

eingeschränkten Mitbestimmung<br />

sowie Beratung irgendwann auf<br />

der Tagesordnung gestanden haben!<br />

Arbeitsschwerpunkte am Tag<br />

Meine hauptsächliche Arbeit pro Tag<br />

lässt sich ganz schwer benennen. Viel<br />

Zeit muss ich für das so genannte Alltagsgeschäft<br />

wie Tagesordnung erstellen,<br />

Sitzung vorbereiten, Sitzung lei­<br />

<strong>vkm</strong> <strong>Info</strong> 4__<strong>2011</strong><br />

Fotos: Hubert Baalmann


Fotos: Hubert Baalmann<br />

„Dieses alles geht für mich nur mit einer starken<br />

Gewerkschaft, unserem VKM, im Rücken.“<br />

ten <strong>und</strong> „abarbeiten“ aufbringen. Dazu<br />

kommt, Sorge zu tragen für eine gute<br />

Kommunikation innerhalb der MV –<br />

einerseits zwischen den „Freigestellten“,<br />

andererseits in das gesamte Gremium.<br />

Dazwischen finden viele spontane <strong>und</strong>/<br />

oder geplante Gespräche statt, auf die<br />

immer „angemessen“ reagiert werden<br />

muss. Vom Gr<strong>und</strong>satz her ist mir eine<br />

gute Vorbereitung auf Gespräche wichtig,<br />

damit diese zielorientiert durchgeführt<br />

werden können. Deshalb würde<br />

ich „Gespräche führen“ als den absoluten<br />

Schwerpunkt meiner Arbeit bezeichnen.<br />

Diese „Arbeit“ erledige ich<br />

auch sehr gerne.<br />

Mein größtes Highlight<br />

Mein besonderes „Highlight“ in der jetzt<br />

laufenden Amtsperiode war die Klärung<br />

über den Standort der MV. In der<br />

Sache haben wir es durch Beharrlichkeit<br />

<strong>und</strong> Rechtsberatung/­beistand<br />

geschafft, den Sitz der MV am Sitz des<br />

Kirchenkreises zu „installieren“.<br />

Meine persönliche Motivation für die MV:<br />

„Ich möchte dazu beitragen, die geforderte<br />

Dienstgemeinschaft zu erreichen.“<br />

<strong>vkm</strong> <strong>Info</strong> 4__<strong>2011</strong><br />

Mein größter Rückschlag<br />

Mein größter Rückschlag ist die Erkenntnis,<br />

dass die „auferlegte, verordnete“<br />

Fusion der Kirchenkreise viel Kraft, Energie<br />

<strong>und</strong> Zeit benötigt, die „eigentlich“<br />

vor der Fusion hätte aufgewandt werden<br />

müssen.<br />

Meine Motivation für die MV<br />

Meine Motivation, mich für die Arbeit<br />

einer MV zu interessieren, zu kandidieren<br />

<strong>und</strong> nach der erfolgreichen Wahl<br />

mit einer Freistellung als Vorsitzende<br />

einer MV zu arbeiten, liegt unter anderem<br />

in der Präambel des MVG­EKD begründet.<br />

Dort heißt es: „Alle Frauen <strong>und</strong><br />

Männer, die beruflich in Kirche <strong>und</strong><br />

Diakonie tätig sind, wirken als Mitarbeitende<br />

an der Erfüllung des Auftrages der<br />

Kirche mit. Die gemeinsame Verantwortung<br />

für den Dienst der Kirche <strong>und</strong><br />

ihrer Diakonie verbindet Dienststellenleitungen<br />

<strong>und</strong> Mitarbeiter wie Mitarbeiterinnen<br />

zu einer Dienstgemeinschaft<br />

<strong>und</strong> verpflichtet sie zu vertrauensvoller<br />

Zusammenarbeit.“ Ich möchte dazu<br />

beitragen, die geforderte Dienstgemeinschaft<br />

zu erreichen.<br />

Dabei ist mir wichtig, dass durch wertschätzenden<br />

Umgang miteinander partnerschaftlich<br />

zusammengearbeitet wird.<br />

Ich möchte sehr gerne den „Aufbau“<br />

<strong>und</strong> die Gestaltung des Kirchenkreises<br />

kritisch <strong>und</strong> konstruktiv begleiten <strong>und</strong><br />

setze mich dafür ein, dass die Mitarbeitervertretung<br />

ihren angemessenen<br />

Platz erhält. Ich bin be reit, mich für die<br />

Rechte <strong>und</strong> Belange der Mitarbeitenden<br />

einzusetzen.<br />

Dieses alles geht für mich nur mit<br />

einer starken Gewerkschaft, unserem<br />

VKM, im Rücken.<br />

Was ich noch sagen wollte…<br />

Ich wünsche mir, dass es gelingen möge,<br />

in „Kirche“ eine gute Kommunikations­<br />

<strong>und</strong> Streitkultur aufzubauen.<br />

Miteinander reden statt übereinander<br />

reden, ist eine Voraussetzung dafür! n<br />

Seminar Warnemünde<br />

Seminar in Warnemünde zur Mitarbeitervertretung<br />

Als Neuling im kirchlichen Arbeitsrecht hatte<br />

ich in der Zeit vom 5. bis 7. September <strong>2011</strong><br />

die Gelegenheit, das Seminar des Vereins zur<br />

Förderung des kirchlichen Dienstes <strong>und</strong> seiner<br />

Mitarbeiterinnen e. V. in Warnemünde mit<br />

dem Arbeitstitel „MVG intensiv unter Berücksichtigung<br />

aktueller Rechtsprechung der Kirchengerichte“<br />

zu besuchen.<br />

Der Referent Klaus-Dirk Wildoer ist ein ausgewiesener<br />

Spezialist im Bereich der Mitarbeitervertretung,<br />

<strong>und</strong> entsprechend anspruchsvoll<br />

<strong>und</strong> informativ stellte sich das Seminar<br />

auch dar. Neben umfassenden rechtlichen Gr<strong>und</strong>lagen<br />

<strong>und</strong> Gerichtsentscheidungen vermittelte<br />

das Seminar auch einen umfangreichen<br />

Einblick in die Praxisarbeit. Anhand zahlreicher<br />

Fälle konnte das erlernte Wissen gleich<br />

überprüft <strong>und</strong> vertieft werden.<br />

Die bunte Zusammensetzung der Teilnehmer<br />

aus unterschiedlichen Einrichtungen war Garant<br />

für anregende Gespräche innerhalb <strong>und</strong><br />

außerhalb der Schulung <strong>und</strong> auch geselliger<br />

Momente.<br />

Die Lage <strong>und</strong> Ausstattung des Hotels stellte<br />

einen sehr angenehmen Rahmen dar <strong>und</strong><br />

sorgte für Entspannung in den Pausen.<br />

____________________ Anette Przybilla-Eisele<br />

Sie möchten das Seminarheft<br />

2012 <strong>und</strong> haben es noch nicht?<br />

Dann melden Sie sich bei:<br />

Verein zur Förderung<br />

des kirchlichen Dienstes<br />

<strong>und</strong> seiner Mitarbeiterinnen e.V.<br />

<strong>vkm</strong>-Geschäftsstelle Nordelbien<br />

Glißmannweg 1<br />

22457 Hamburg-Schnelsen<br />

Telefon__ 040 6514380<br />

Telefax __ 040 6511119<br />

E-Mail___ foerderverein @ <strong>vkm</strong>-ne.de<br />

15


Kirchengewerkschaft<br />

In der evangelischen Kirche gilt im Arbeitsrecht überwiegend, mit Ausnahme von Nordelbien, Berlin,<br />

Brandenburg, Schlesische Oberlausitz, der sogenannte 3. Weg. Der 3. Weg ist, so wissen Sie als regel-<br />

mäßiger Leser der „<strong>vkm</strong> <strong>Info</strong>“, heiß diskutiert; er wird gerichtlich überprüft <strong>und</strong> ist ein „ungeliebtes<br />

Kind“. Dieses ist Motivation genug, sich als Arbeitnehmer in der evangelischen Kirche in <strong>Deutschland</strong><br />

neu zu positionieren. Der Mitarbeitervertretungsverband in der konföderierten Kirche Hannover (MVV)<br />

hat nun den ersten Schritt dazu getätigt. In den letzten Wochen gab es verschiedenste Gespräche <strong>und</strong><br />

Konferenzen um den Sinn <strong>und</strong> die Zielsetzung einer eigenen Kirchengewerkschaft.<br />

Wir brauchen eine<br />

neue Kirchengewerkschaft<br />

Stress, Hektik bestimmen das Leben. Gewerkschaften helfen Kolleginnen <strong>und</strong> Kollegen!<br />

Die Gewerkschaft Kirche <strong>und</strong><br />

Diakonie (GKD – Berlin), der<br />

<strong>vkm</strong> <strong>Deutschland</strong> <strong>und</strong> der<br />

MVV haben sich darauf verständigen<br />

können, dass die Zeit gekommen ist,<br />

Arbeitnehmer neu <strong>und</strong> anders zu organisieren.<br />

Es ist nicht mehr zeitgemäß – <strong>und</strong><br />

es gibt keine Durchsetzungsmöglichkeiten<br />

–, wenn sich Mitarbeitervertretungsverbände<br />

über EV versuchen,<br />

kirch liches Arbeitsrecht zu setzen <strong>und</strong><br />

kirchliches Arbeitsrecht zu gestalten.<br />

Es geht hier um die Frage von höheren<br />

Löhnen, besseren Arbeitsbedingungen,<br />

mehr Mitbestimmung.<br />

Gewerkschaften…<br />

___ Gewerkschaften schließen als Verhandlungspartner<br />

von Arbeitgeberverbändenbetriebliche/überbetriebliche<br />

Tarifverträge ab.<br />

___ Gewerkschaften versuchen in Vertretung<br />

der Interessen ihrer Mitglieder,<br />

einen möglichst großen<br />

Teil des Unternehmensgewinns<br />

als Lohn <strong>und</strong> zur Verbesserung der<br />

Arbeitsbedingungen an die Belegschaft<br />

weiterzugeben.<br />

___ Bei Gewerkschaften geht es auch<br />

um Strategieentwicklungen, um<br />

Lohn senkungen zu vermeiden.<br />

___ Es geht um gerechte Verteilung von<br />

Lohn, um gerechte Verteilung von<br />

Arbeit.<br />

___ Es gilt zu verhindern, durch Dumpinglöhne,<br />

im Bereich der Kirche<br />

gern durch Outsourcing, kirchliche<br />

Arbeitnehmer gegenseitig auszuspielen.<br />

___ Gewerkschaften verstehen sich auch<br />

als gesellschaftliche Vertreter der<br />

kirchlichen Arbeitnehmer <strong>und</strong> teilweise<br />

der arbeitenden Bevölkerung.<br />

3. Weg – kaum Durchsetzungskraft<br />

Im Rahmen des 3. Weges ist es erwiesen,<br />

dass die Durchsetzungskraft kaum<br />

gegeben ist. Bei einer Unabhängigkeit<br />

der Vertreter auf der Arbeitnehmerbank,<br />

entsandt durch Gewerkschaften, gibt<br />

es andere Erfahrungen <strong>und</strong> andere positive<br />

Ergebnisse. Bei der Besetzung des<br />

3. Weges sind es Vertreter der Mitarbeitervertretungen,<br />

die eine verhältnismäßig<br />

geringe Schlagkraft besitzen.<br />

Im Bereich unserer Landeskirche Nordelbien<br />

hat sich die Tarifpartnerschaft<br />

aus der Konstellation eines Arbeitgeberverbandes<br />

<strong>und</strong> der Gewerkschaft<br />

– <strong>vkm</strong> <strong>Deutschland</strong> – als gute, verhandelbare,<br />

gesprächsbereite Partnerschaft<br />

ergeben.<br />

16 <strong>vkm</strong> <strong>Info</strong> 4__<strong>2011</strong><br />

Fotos: Fotolia.com/ stefan_weis


Fotos: Fotolia.com/ coco194, FotoLyriX<br />

In der Öffentlichkeit wurde in den letz ten Monaten häufig die rechtliche Schwierigkeit des<br />

Arbeitnehmerstreiks diskutiert. Derzeit sind die unterschiedlichen Gerichte in unterschiedlichen<br />

Landeskirchen dabei, dies auf Rechtmäßigkeit zu überprüfen.<br />

Wir haben in der Öffentlichkeit in den<br />

letz ten Monaten häufig die rechtliche<br />

Schwierigkeit des Arbeitnehmerstreiks<br />

gehört, gelesen <strong>und</strong> diskutiert. So sind<br />

derzeit die unterschiedlichen Gerichte<br />

in unterschiedlichen Landeskirchen<br />

dabei, dieses auf ihre Rechtmäßigkeit<br />

zu überprüfen.<br />

Die kirchlichen Gewerkschaften,<br />

GKD <strong>und</strong> <strong>vkm</strong> <strong>Deutschland</strong>, haben jeweils<br />

mit ihren Arbeitgebervertretern eine<br />

verbindliche Schlichtung vereinbart.<br />

Die Besonderheit bei Kirche ist da rin<br />

gegeben, dass die Kirchengesetzgebung<br />

eine Friedenspflicht vereinbart<br />

hat. Hier geht es nicht um die Frage, das<br />

Streikrecht zu verbieten oder darauf zu<br />

verzichten.<br />

Mehr als 50 % der kirchlich Mitarbeitenden<br />

in Gewerkschaften als<br />

Solidargemeinschaft = Schlagkraft<br />

Wenn es uns möglich ist, mehr als 50 %<br />

der kirchlich Mitarbeitenden in Gewerkschaften<br />

als Solidargemeinschaft mit<br />

aufzunehmen, ist unsere Schlagkraft<br />

deutlich höher. Mit dieser Masse an Kolleginnen<br />

<strong>und</strong> Kollegen können wir etwas<br />

bewegen. Die Vertreter des MVV<br />

haben dies erkannt, haben ihren Verband<br />

durch Satzungsänderung in eine<br />

eigene Gewerkschaft – <strong>und</strong> hier eine Kirchengewerkschaft<br />

– umformiert <strong>und</strong><br />

werden nun mit uns <strong>und</strong> der GKD weitere<br />

Ge spräche führen, damit wir eine<br />

<strong>vkm</strong> <strong>Info</strong> 4__<strong>2011</strong><br />

b<strong>und</strong>esweite, über die kirchlichen Landesgrenzen<br />

hinaus, eigene tariffähige<br />

Gewerkschaft sind.<br />

Eine starke Gewerkschaft kann es!<br />

Nur eine starke Gewerkschaft kann sich<br />

für Löhne <strong>und</strong> Arbeitsbedingungen einsetzen.<br />

n<br />

______Hubert Baalmann, Verbandssekretär<br />

Sie sind, als Leser der „<strong>vkm</strong><br />

<strong>Info</strong>“, Mitglied einer Gewerkschaft,<br />

dem <strong>vkm</strong>.<br />

Ist Ihr Kollege an Ih rem Arbeitsplatz<br />

auch Mitglied Ihrer Kirchengewerkschaft<br />

<strong>vkm</strong>?<br />

Wenn nein: Stellen Sie ihm gern <strong>Info</strong>rmationsmaterial<br />

zur Verfügung,<br />

diskutieren Sie mit ihm <strong>und</strong> klären<br />

Sie die Frage, ob er als kirchlicher<br />

Arbeitnehmer in der Lage sei, seinen<br />

Lohn <strong>und</strong> seine Arbeitsbedingungen<br />

eigenständig gegenüber seinem Arbeitgeber<br />

durchzusetzen? Sollte er<br />

dieses verneinen, muss die logische<br />

Konsequenz die Mitgliedschaft in<br />

einer Gewerkschaft sein.<br />

Beitrittserklärungen können Sie in<br />

der Geschäftsstelle anfordern oder<br />

auf den Internetseiten www.<strong>vkm</strong>deutschland.de<br />

herunterladen.<br />

Verhandlungen Niedersachsen<br />

Verhandlungen für niedersächsische<br />

Kirchenmitarbeiter gescheitert<br />

Keine Einigung über Tarifübernahme in der<br />

ADK • Die Übernahme des Tarifergebnisses<br />

des Öffentlichen Dienstes im Land Niedersachsen,<br />

durch die Arbeits- <strong>und</strong> Dienstrechtliche<br />

Kommission ADK, ist gescheitert. Wie<br />

der Gesamtausschuss der Mitarbeitervertretungen<br />

berichtet, blockierte die Arbeitgeberseite<br />

die Tarifübernahme in den vergangenen<br />

Monaten mit unterschiedlichen Argumenten.<br />

Erst lag die Endfassung des Tarifergebnisses<br />

nicht in schriftlicher Form vor (was das Land<br />

Niedersachsen nicht davon abhielt, die Tariferhöhungen<br />

auszuzahlen), dann verknüpften<br />

die Arbeitgeber die Tarifübernahme mit<br />

der Forderung nach einem Abschluss einer<br />

dras tisch erweiterten Notlagenregelung <strong>und</strong><br />

schließ lich mit der Rücknahme des Antrages<br />

des mvv-k auf Erhalt der bisherigen Höhe der<br />

Sonderzuwendung.<br />

Die Arbeitnehmerseite hatte die wertgleiche<br />

Übernahme des im April <strong>2011</strong> für die Beschäftigten<br />

im Bereich des öffentlichen Dienstes<br />

in Kraft getretenen Tarifergebnisses gefordert.<br />

Als Kompensation für die verspätete<br />

Übernahme wurde beantragt, die im Tarifabschluss<br />

enthaltene Einmalzahlung (Ausgleich<br />

für die Monate Januar bis März) in Höhe von<br />

360 Euro um 30 Euro auf insgesamt 390 Euro<br />

zu erhöhen, um damit auch den Zinsverlust<br />

aufseiten der Mitarbeitenden für die ver spätete<br />

Übernahme des Tarifergebnisses aus zugleichen.<br />

Auf diese Weise wäre eine tatsäch liche<br />

wertgleiche Übernahme ermöglicht worden.<br />

Wie die Arbeitnehmerseite in der ADK berichtet,<br />

bestand die Arbeitgeberseite jedoch auf<br />

den eingebrachten Antrag ohne Erhöhung<br />

der ursprünglich vorgeschlagenen Sonderzahlung.<br />

Ein Kompromiss, welcher den Erhalt<br />

der bisherigen Höhe der Sonderzuwendung<br />

für die Jahre <strong>2011</strong> <strong>und</strong> 2012 als Ausgleich<br />

für eine entsprechend verspätete Übernahme<br />

des Tarifergebnisses vorsah, scheiterte an der<br />

Arbeitgeberseite. Nachdem die Arbeitgeberseite<br />

daraufhin gegen den Antrag der Arbeitnehmervertreter<br />

stimmte, verließen diese die<br />

Sitzung. n<br />

17


MVV<br />

Verbandssekretär Hubert Baalmann berichtete<br />

aus der gewerkschaftlichen Arbeit des<br />

<strong>vkm</strong> <strong>Deutschland</strong>, insbesondere über den<br />

Aufbau, die Struktur <strong>und</strong> Tarifverhandlungen.<br />

Am Reformationstag beschloss<br />

die Mitgliederversammlung<br />

des MVV die Bildung einer<br />

Kirchengewerkschaft für Niedersachsen.<br />

Zugleich wurden die zukünftigen<br />

Mitgliederbeträge erheblich erhöht, um<br />

18<br />

Der MVV-K bekennt sich eindeutig zum Ziel des Abschlusses von<br />

Tarifverträgen nach dem Tarifvertragsgesetz <strong>und</strong> auch zum unveräußerlichen<br />

Gr<strong>und</strong>recht der Arbeitnehmer auf einen Arbeitskampf<br />

unter Einschluss von Streikaktionen.<br />

MVV ist ab dem Reformationstag<br />

<strong>2011</strong> Kirchengewerkschaft<br />

Einstimmig beschloss die Mitgliederversammlung des MVV am Reformationstag die Bildung<br />

einer Kirchengewerkschaft für Niedersachsen<br />

mehr Personal für die Arbeit der Ge werkschaft<br />

beschäftigen zu können. Die neuen<br />

Regelungen gelten ab 2012. Ab diesem<br />

Zeitpunkt erhalten die Mitglieder<br />

Rechtsschutz in arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen.<br />

Das wird angestrebt<br />

Die Kirchengewerkschaft MVV­K strebt<br />

Tarifverträge an. Solange die Kirchengewerkschaft<br />

MVV Tarifverträge nicht<br />

durchsetzen kann, vertritt sie energisch<br />

die Interessen der kirchlichen Beschäftigen<br />

in der Arbeits­ <strong>und</strong> Dienstrechtlichen<br />

Kommission (ADK). Dort werden<br />

die Arbeitsbedingungen für die 35.000<br />

Beschäftigten der Konföderation evangelischer<br />

Kirchen in Niedersachsen ausgehandelt.<br />

Sich der Realität stellen<br />

Die Kirchengewerkschaft MVV­K hat<br />

im Rahmen ihrer Mitarbeit in der Arbeits­<br />

<strong>und</strong> Dienstrechtlichen Kommissi­<br />

on (ADK) immer wieder die Erfahrung<br />

machen müssen, dass die Behauptung<br />

der kirchlichen Arbeitgeberseite über<br />

einen fairen Interessenausgleich lediglich<br />

eine Illusion darstellt, die nur der<br />

Interessenlage der Arbeitgeberseite entspricht.<br />

Der MVV­K bekennt sich eindeutig<br />

zum Ziel des Abschlusses von<br />

Tarifverträgen nach dem Tarifvertragsgesetz<br />

<strong>und</strong> auch zum unveräußerlichen<br />

Gr<strong>und</strong>recht der Arbeitnehmer auf einen<br />

Arbeitskampf unter Einschluss von<br />

Streikaktionen.<br />

Zudem strebt die Kirchengewerkschaft<br />

MVV­K an, durch Einmischung in den<br />

Dritten Weg zu Gunsten der Beschäftigten<br />

wei ter zu wachsen, um schließlich<br />

tarifmächtig werden zu können. Diese<br />

Haltung unterscheidet sie von der<br />

Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, die<br />

Tarifverträge durch einen (ohnmächtigen)<br />

Boykott des Dritten Weges durchsetzen<br />

will. n<br />

<strong>vkm</strong> <strong>Info</strong> 4__<strong>2011</strong><br />

Fotos: Hubert Rieping, Hannover


Fotos: Fotolia.com/ArTo (2)<br />

Evangelische Kirche Mitteldeutschlands EKM<br />

ARK Besetzung wird zur Farce<br />

Ähnlich wie schon auf der B<strong>und</strong>esebene,<br />

kam es nun auch<br />

im Diakonischen Werk der<br />

Evangelischen Kirche Mitteldeutschlands<br />

DW EKM zu einer fragwürdigen<br />

Besetzung der Arbeitnehmerseite, in der<br />

ARK EKM.<br />

Nach Maßgabe des mehr fach – den<br />

Wün schen der Arbeitgeber – „ange passten“<br />

Arbeitsrechtsregelungsgesetzes,<br />

sollten nun die Arbeitnehmervertreter<br />

in der ARK durch eine Urwahl der Mitarbeitervertretungen<br />

gewählt werden.<br />

Diese hatten jedoch wiederholt zum<br />

Ausdruck gebracht, dass der „Dritte<br />

Weg“ keine Möglichkeit bietet, die Interessen<br />

der Mitarbeitenden zu wahren.<br />

Durch mehrfache Resolutionen<br />

<strong>und</strong> mit Demonstrationen sowie vertreten<br />

durch den Gesamtausschuss haben<br />

die Mitarbeitervertretungen aus Mit teldeutschland<br />

mit der Forderung nach<br />

Abschaffung der ARK im DW EKM deu tl<br />

ich gemacht, dass sie keine Arbeitsrechtliche<br />

Kommission, sondern Tarifverhandlungen<br />

wollen. So verw<strong>und</strong>erte es<br />

nicht, dass der Einladung zur ersten so<br />

genannten Wahl versammlung, die am<br />

<strong>vkm</strong> <strong>Info</strong> 4__<strong>2011</strong><br />

27. September <strong>2011</strong> in Halle stattfand,<br />

kaum jemand folgte.<br />

Von 240 wahlberechtigten MAVen<br />

waren 10 mit 18 Personen vertreten<br />

Damit – siehe oben – war die Versammlung<br />

nicht beschlussfähig, das notwendige<br />

Quorum wurde nicht erreicht!<br />

Wie bisher hat auch dies weder den<br />

Dienstgeberverband noch die Landeskirche<br />

beeindruckt. Statt nach einvernehmlichen<br />

Lösungen zu suchen, wurde<br />

ja im Vorhinein das ARRG immer<br />

wieder zu Ungunsten der Arbeitnehmerseite<br />

<strong>und</strong> damit der Beschäftigten<br />

verändert. So wurde auch für den Fall<br />

eines eindeutig negativen Votums für<br />

die Besetzung Vorsorge getroffen.<br />

Für den eingetretenen Fall eines<br />

ge scheiterten Wahlverfahrens ist im<br />

ARRG eine weitere Wahlversammlung<br />

vorgesehen, bei der die Anzahl der Teilnehmenden<br />

keine Rolle mehr spielt.<br />

Auch die zweite Wahlversammlung<br />

war nur schwach besucht: Aus<br />

den ca. 240 Mitarbeitervertretungen<br />

waren auch diesmal lediglich<br />

24 Wahlberechtigte angereist<br />

Auch diese zweite Wahlversammlung<br />

am 20. Oktober, erneut in Halle, war<br />

nur schwach besucht. Aus den ca. 240<br />

Halle war Ort der Wahlversammlungen;<br />

hier: Hallmarkt <strong>und</strong> Marienkirche<br />

Der Eselsbrunnen steht auf dem Alten<br />

Markt der Stadt Halle an der Saale.<br />

EKM<br />

Mitarbeitervertretungen im DW EKM<br />

waren auch diesmal lediglich 24 Wahlberechtigte<br />

angereist.<br />

Da sich niemand fand, die Versammlungsleitung<br />

zu übernehmen, sprang<br />

der Geschäftsführer der ARK höchstselbst<br />

in die Bresche, vermeintlich mit<br />

dem zweifelhaften Versuch, eine weitere<br />

Peinlichkeit zu verhindern. Dies<br />

ist jedoch nicht gelungen.<br />

Tatsächlich fanden sich 4 Kandidatinnen,<br />

welche sich in der Lage fühlen,<br />

die Interessen von 24.000 Mitarbeitenden<br />

wirksam in der Arbeitsrechtlichen<br />

Kommission zu vertreten. Nach<br />

wenigen Rückfragen zog eine der Kandidatinnen<br />

ihre Kandidatur zurück.<br />

Eine zweite war persönlich nicht anwesend,<br />

so dass sie die meisten Wähler<br />

nur vom Hörensagen kennen.<br />

Die drei Kandidatinnen erhielten dann<br />

bei der geheimen Wahl zwischen 13 <strong>und</strong><br />

15 Stimmen. Sie sind damit – nach<br />

Auffassung von Landeskirche <strong>und</strong> Diakonischem<br />

Werk – „legitimiert“, die<br />

Mitarbeitenden in der Diakonie Mit teldeutschland<br />

zu vertreten, jedoch ohne<br />

Legitimation durch die Mehrheit<br />

aller Mitarbeitervertretungen. n<br />

19


Rechtsschutzordnung<br />

Rechtsschutzordnung…<br />

…des Verbandes Kirchlicher Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeiter <strong>Deutschland</strong> (das ist unsere<br />

Gewerkschaft für Kirche <strong>und</strong> Diakonie), im Folgenden <strong>vkm</strong> <strong>Deutschland</strong> genannt<br />

Liebe Kolleginnen,<br />

liebe Kollegen,<br />

gern nutzen wir die Möglichkeit, hier noch<br />

einmal deutlich auf unsere Rechtsschutzord<br />

nung hinzuweisen. Im April <strong>2011</strong> wurde<br />

die se durch die B<strong>und</strong>es delegierten konfe<br />

renz redaktionell über ar beitet, so dass<br />

nun jedes Mitglied, das auch schon länger<br />

bei uns, der Gewerkschaft für Kirche <strong>und</strong><br />

Diako nie, or ganisiert ist, noch einmal Einblick<br />

nehmen kann.<br />

Wir möchten an dieser Stelle noch seitens<br />

der Rechtsschutzabteilung darauf hinweisen,<br />

dass Sie eine Rechtsberatung <strong>und</strong> einen<br />

Rechtschutz haben, der nur dann zur<br />

Anwendung kommt <strong>und</strong> Ihren Anspruch<br />

rechtfertigt, wenn Sie regelmäßig <strong>und</strong> entsprechend<br />

Ihrer Vergütung den Beitrag<br />

be zahlt haben.<br />

Wenn Sie weitere Fragen zu dieser<br />

Rechtsschutzordnung haben,<br />

sprechen Sie uns gern an.<br />

__________ Hubert Baalmann, Verbandssekretär<br />

20<br />

I. GEGENSTAND<br />

1 _ Den Mitgliedern des <strong>vkm</strong> <strong>Deutschland</strong><br />

wird Rechtsschutz gewährt<br />

in Streitfällen, die in unmittelbarem<br />

Zusammenhang mit ihrem Dienst­,<br />

Arbeits­ oder Amtsverhältnis, mit<br />

der Ausübung beruflicher Tätigkeiten<br />

<strong>und</strong> mit der Wahrnehmung berechtigter<br />

Organisationsinteressen<br />

entstanden sind.<br />

2 _ Der unmittelbare Zusammenhang<br />

im Sinne der Ziffer 1 ist in der Regel<br />

gegeben,<br />

a __ wenn es sich um einen Streitfall zwischen<br />

Angestellten bzw. Arbeiter <strong>und</strong><br />

Arbeitgebern oder zwischen Beamten<br />

<strong>und</strong> Dienstgebern aus dem Dienst-,<br />

Arbeits- oder Amtsverhältnis handelt<br />

oder<br />

b __ wenn ein solcher Streitfall ohne die<br />

spezielle Berufsausübung des Mitgliedes<br />

nicht oder mit großer Wahrscheinlichkeit<br />

nicht entstanden wäre;<br />

dabei muss die Berufsausübung das<br />

Dienst-, Arbeits- oder Amtsverhältnis<br />

betreffen oder<br />

c __ wenn ein Mitglied wegen seiner gewerkschaftlichen<br />

Einstellungen gemaßregelt<br />

worden ist.<br />

3 _ Der unmittelbare Zusammenhang<br />

ist auch gegeben bei Streitfällen,<br />

in denen die Mitglieder einen Schadensersatzprozess<br />

mit Dritten führen,<br />

sofern das schädigende Ereignis<br />

während der Ausübung der beruflichen<br />

Tätigkeit entstanden ist.<br />

Entsprechendes gilt für die Fälle,<br />

bei denen Mitglieder auf dem Wege<br />

von <strong>und</strong> zur Arbeit einen körperlichen<br />

Schaden erlitten haben<br />

<strong>und</strong> hieraus Ersatzansprüche gegenüber<br />

Dritten entstanden sind.<br />

4 _ Zu den Streitfällen aus der Sozialversicherung<br />

gehören solche aus<br />

der Renten­, Kranken­, Unfall<strong>und</strong><br />

Arbeitslosenversicherung sowie<br />

Streitigkeiten mit den Ver sorgungs<br />

ämtern wegen Zuerkennung<br />

der Schwerbehinderteneigenschaft<br />

<strong>und</strong> mit der Kindergeldkasse der<br />

Agenturen für Arbeit.<br />

5 _ Rechtsschutz kann ferner gewährt<br />

werden in Streitfällen aus Nebentä<br />

tigkeiten, wenn die Nebentätigkeiten<br />

a __ im Zusammenhang mit dem Arbeits­,<br />

Dienst- oder Amtsverhältnis stehen<br />

oder<br />

b __ eine ehrenamtliche Tätigkeit in kirchlichen<br />

oder staatlichen Körperschaften<br />

<strong>und</strong> Einrichtungen darstellt <strong>und</strong><br />

im Interesse oder auf Vorschlag des<br />

<strong>vkm</strong> <strong>Deutschland</strong> erfolgt.<br />

II. RECHTSANSPRUCH;<br />

VoRAUSSETZUNGEN<br />

constait<br />

1 _ Der Rechtsschutz ist eine satzungsmäßige<br />

Leistung. Ein Rechtsanspruch<br />

auf Gewährung von Rechts­<br />

Fotolia.com/<br />

schutz besteht nicht.<br />

2 _ Rechtsschutz ist höchstpersönli­ Fotos:<br />

<strong>vkm</strong> <strong>Info</strong> 4__<strong>2011</strong>


cher Natur <strong>und</strong> nicht übertragbar.<br />

(Ausnahme siehe Abschnitt VII,<br />

Ziffer 4)<br />

3 _ Rechtsschutz kann nicht gewährt<br />

werden, wenn<br />

a __ die um Rechtsberatung <strong>und</strong> Rechtsschutz<br />

Nachsuchenden selbst nicht<br />

Mitglied sind,<br />

b __ die ordentliche Mitgliedschaft noch<br />

keine drei Monate, gerechnet vom<br />

Zeitpunkt des Entstehens des Streitfalles<br />

an, bestanden hat (Wartezeit),<br />

c __ das Mitglied mit der Entrichtung seiner<br />

satzungsgemäßen Beiträge mindestens<br />

3 Monate im Verzuge ist,<br />

d __ die beabsichtigte Rechtsverfolgung<br />

oder Rechtsverteidigung keine hinreichende<br />

Aussicht auf Erfolg bietet<br />

<strong>und</strong> mutwillig erscheint,<br />

e __ es sich um Streitigkeiten handelt, die<br />

sich gegen den Bestand der vom <strong>vkm</strong><br />

<strong>Deutschland</strong> abgeschlossene Tarifverträge,<br />

bzw. mit dem <strong>vkm</strong> <strong>Deutschland</strong><br />

beschlossene Arbeitsrechtsregelungen<br />

richten,<br />

f ___ es sich um Streitfälle handelt, die<br />

durch Trunkenheit im Straßenverkehr<br />

entstanden sind,<br />

g __ es sich um Streitfälle handelt, bei denen<br />

Trunkenheit das Handeln des<br />

Mitgliedes maßgeblich beeinflusst<br />

hat oder sich das Mitglied der vorsätzlichen<br />

oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen<br />

oder Schädigung<br />

oder der vorsätzlichen Begehung von<br />

Straftaten schuldig gemacht hat, sofern<br />

nicht der Einzelfall eine andere<br />

Beurteilung zulässt,<br />

h __ es sich um Streitfälle handelt, die aus<br />

Sachschäden an privaten Fahrzeugen<br />

entstanden sind, es sei denn, die<br />

Schäden sind bei Dienstfahrten eingetreten.<br />

4 _ Ist für die Geltendmachung von<br />

Rechtsansprüchen Rechtsschutz erteilt<br />

worden, so dürfen diese Ansprü<br />

che vom Mitglied weder abgetreten<br />

noch verpfändet werden. Geschieht<br />

dies dennoch, entfällt der<br />

Rechtsschutz.<br />

III. RECHTSAUSKüNFTE;<br />

RECHTSBERATUNG<br />

Die Mitglieder haben einen Anspruch<br />

auf die Erteilung von Rechtsauskünften<br />

<strong>und</strong> Rechtsberatungen. Dieser An­<br />

<strong>vkm</strong> <strong>Info</strong> 4__<strong>2011</strong><br />

spruch besteht bereits vor Erfüllung<br />

der Wartezeit (Abschnitt II, Ziffer 3<br />

Buchstabe b). Die Mitglieder erhalten<br />

Auskünfte <strong>und</strong> Beratungen in Rechtssachen<br />

nur, soweit sie im Einzelfall<br />

darum ersuchen. Rechtsauskünfte <strong>und</strong><br />

Rechtsberatungen an Nichtmitglieder<br />

<strong>und</strong> an Mitglieder, die diese für Nichtmitglieder<br />

erbitten, sind im Hinblick<br />

auf die Verbotsvorschriften des Rechtsberatungsgesetzes<br />

ausgeschlossen.<br />

Rechtsauskünfte sind nur verbindlich,<br />

wenn sie schriftlich erteilt werden, soweit<br />

nicht im Einzelfall abweichend<br />

etwas anderes erklärt wird.<br />

IV. RECHTSSCHUTZUMFANG<br />

1 _ Der zu gewährende Rechtsschutz<br />

umfasst neben der Gestellung eines<br />

sachk<strong>und</strong>igen Prozessvertreters<br />

die Übernahme der erforderlichen<br />

Kosten des Verfahrens, soweit<br />

nicht aus sachlichen Gründen<br />

Einschränkungen erforderlich<br />

sind.<br />

2 _ Bei der Rechtsschutzgewährung<br />

werden die Kosten nur insoweit<br />

übernommen, als sie nicht von dritter<br />

Seite, z. B. vom Prozessgegner,<br />

vom Schädiger oder von der Staatskasse<br />

zu tragen sind.<br />

3 _ Beim Rechtsschutz in Sozialgerichtsverfahren<br />

werden die Kosten<br />

für Privatgutachten medizinischer<br />

Sachverständiger nicht übernommen.<br />

Im Übrigen bleibt die<br />

Regelung nach Ziffer 1 unberührt.<br />

4 _ Unter dem Vorbehalt der Ziffer 1<br />

erfasst der Rechtsschutz auch die<br />

Kosten für notwendige Nebenverfahren<br />

(z. B. Mahn­ <strong>und</strong> Vollstrekkungsverfahren)<br />

<strong>und</strong> für notwendige<br />

Vorverfahren ( z. B. für vorgeschaltete<br />

Schieds­, Vermittlungs­<br />

oder Schlichtungsverfahren im<br />

Bereich des Arbeitsrechtsschutzes).<br />

5 _ Bis zur endgültigen Abrechnung<br />

nach Abschluss der Verfahren gelten<br />

die geleisteten Zahlungen als<br />

Vorschüsse. Dieses gilt auch dann,<br />

wenn sie von einem vom <strong>vkm</strong><br />

<strong>Deutschland</strong> mit der Prozessführung<br />

beauftragten Anwalt geleistet<br />

werden.<br />

6 _ Ansprüche der Mitglieder auf Erstat<br />

tung von Beträgen, die der <strong>vkm</strong><br />

<strong>Deutschland</strong> oder der mit der Prozessführung<br />

beauftragte Rechtsanwalt<br />

für sie geleistet hat, gehen<br />

mit der Entstehung auf den <strong>vkm</strong><br />

<strong>Deutschland</strong>, bzw. den Rechtsanwalt<br />

über. Das Mitglied hat den <strong>vkm</strong><br />

<strong>Deutschland</strong>, bzw. den Rechtsanwalt,<br />

bei der Geltendmachung der<br />

Erstattungsansprüche zu unterstützen<br />

<strong>und</strong> notwendige Beweismittel<br />

zu übergeben.<br />

7 _ Verhängte Geldbußen, Geld­ <strong>und</strong><br />

Ordnungsstrafen dürfen vom <strong>vkm</strong><br />

<strong>Deutschland</strong> nicht getragen werden.<br />

V. PRoZESSVERTRETUNG<br />

1 _ Die Prozessvertretung erfolgt durch<br />

den Geschäftsführer/die Geschäftsführerin<br />

des <strong>vkm</strong> <strong>Deutschland</strong> oder<br />

ein dazu beauftragtes Mitglied des<br />

Verbandes, sofern diese bei dem angerufenen<br />

Gericht zugelassen sind.<br />

Dies gilt nicht wenn mit der Prozessvertretung<br />

Rechtsanwälte außerhalb<br />

des <strong>vkm</strong> beauftragt sind.<br />

2 _ Im Rahmen der Rechtsschutzgewährung<br />

durch den <strong>vkm</strong> <strong>Deutschland</strong><br />

ist die freie Wahl der Anwälte<br />

in der Regel ausgeschlossen.<br />

VI. RECHTSSCHUTZANTRAG<br />

1 _ Anträge auf Gewährung von Rechtsschutz<br />

sind unter genauer Schilderung<br />

des Sachverhaltes an die <strong>vkm</strong>­<br />

Geschäftsstelle zu richten.<br />

2 _ Ein Antrag auf Rechtsschutz für<br />

die 1. Instanz ist gr<strong>und</strong>sätzlich vor<br />

Rechtshängigkeit des Streitfalles,<br />

für die 2. Instanz rechtzeitig vor Einlegung<br />

des Rechtsmittels bzw. unmit<br />

telbar nachdem die Gegenseite<br />

Rechtsmittel eingelegt hat, zu stellen.<br />

VII. ENTSCHEIDUNG üBER RECHTS-<br />

SCHUTZANTRäGE; WIDERRUF<br />

1 _ Der/die Verbandssekretär/in des<br />

Ver bandes entscheidet bei gleichzeiti<br />

ger Unterrichtung des/der Vorsitzenden<br />

über Rechtsschutzanträge<br />

<strong>und</strong> die Prozessvertretung für die<br />

1. Instanz.<br />

2 _ Über die Vertretung des Mitgliedes<br />

in der 2. Instanz entscheiden der/<br />

die Vorsitzende. Das Gleiche gilt<br />

n<br />

21<br />

>>>


Rechtsschutzordnung<br />

Damit man nicht „im Kalten steht“: Die Rechtsschutzordnung ist für alle rechtsschutzsuchenden<br />

Mitglieder <strong>und</strong> Hinterbliebene sowie alle Organe des <strong>vkm</strong> <strong>Deutschland</strong> verbindlich.<br />

>>> für die Rechtsschutzgewährung für<br />

die 1. Instanz, wenn die Verfahrenskosten<br />

ganz oder überwiegend zu<br />

Lasten der Verbandskasse gehen<br />

kön nen.<br />

3 _ Über die Gewährung von Rechtsschutz<br />

<strong>und</strong> die Prozessvertretung für<br />

die 3. Instanz <strong>und</strong> weitere Ins tanzen<br />

(B<strong>und</strong>esverfassungsgericht)<br />

entscheidet der Vorstand in seiner<br />

Gesamtheit. Das Gleiche gilt für<br />

die 2. Instanz, wenn die Besonderheit<br />

des Streitfalles dieses gebietet.<br />

4 _ Verstirbt ein Mitglied nach Erteilung<br />

des Rechtsschutzes, kann dieser<br />

auf die Hinterbliebenen übertra<br />

gen werden, sofern der Streitfall<br />

be reits rechtshängig war <strong>und</strong><br />

die rechtlichen Voraussetzungen<br />

(Rechts schutzbedürfnis der Hinterbliebenen)<br />

gegeben sind. Die<br />

Hinterbliebenen haben einen Antrag<br />

auf Über tragung an die <strong>vkm</strong>­<br />

Geschäftsstelle zu richten.<br />

5 _ Ein gewährter Rechtsschutz kann<br />

zu Lasten des Mitglieds widerrufen<br />

werden, wenn das Mitglied<br />

22<br />

a __ zum Rechtsstreit falsche Angaben gemacht<br />

oder wesentliche Tatsachen<br />

verschwiegen hat,<br />

b __ ohne Absprache mit dem Verband<br />

einen Rechtsanwalt mit der Interessenvertretung<br />

beauftragt hat, oder<br />

c __ nach Benennung eines Anwaltes<br />

durch den Verband einen anderen<br />

Anwalt oder eine andere Gewerkschaft<br />

mit der Interessenvertretung in<br />

der gleichen Sache beauftragt hat,<br />

d __ ohne Wissen <strong>und</strong> Billigung des Prozessbevollmächtigten<br />

Klärungen zum<br />

Streitfall gegenüber dem Prozessgegner<br />

oder Dritten abgibt, die diese an<br />

den Prozessgegner weitergeben können,<br />

e __ die Mitgliedschaft beim <strong>vkm</strong> <strong>Deutschland</strong><br />

offenk<strong>und</strong>ig nur zum Zweck der<br />

Rechtsschutzgewährung in einem<br />

bestimmten Fall erworben wurde<br />

<strong>und</strong> sie bereits innerhalb von sechs<br />

Monaten nach Abrechnung oder Beendigung<br />

des Rechtsstreites wieder<br />

beendet wird.<br />

In den Fällen der Unterabsätze a)<br />

bis e) kann entschieden werden,<br />

dass das Mitglied die in dem Verfahren<br />

bereits geleisteten Zahlungen<br />

zu erstatten hat.<br />

6 _ Die Entscheidungen über die Gewäh<br />

rung bzw. die Entziehung von<br />

Rechtsschutz sind endgültig.<br />

VIII. üBERGANGSBESTIMMUNG<br />

Es besteht kein Rechtsschutz für Rechtsstreitigkeiten,<br />

die vor dem Inkraft treten<br />

der Rechtsschutzordnung entstanden<br />

sind, für die aber erst später als zwei<br />

Jahre nach Inkrafttreten der Rechtsschutzordnung<br />

Rechtsschutz beantragt werden<br />

soll, es sei denn, dass abweichend<br />

hier von im Einzelfall etwas anderes bestimmt<br />

wird.<br />

IX. SCHLUSSBESTIMMUNG<br />

Die Rechtsschutzordnung ist für alle<br />

rechtsschutzsuchenden Mitglieder <strong>und</strong><br />

Hinterbliebene sowie alle Organe des<br />

<strong>vkm</strong> <strong>Deutschland</strong> verbindlich.<br />

________________ Kassel, den 09.04.<strong>2011</strong><br />

<strong>vkm</strong> <strong>Info</strong> 4__<strong>2011</strong><br />

Fotos: Fotolia.com/ iChip


Fotos: Fotolia.com/ Artmann Witte<br />

<strong>vkm</strong> <strong>Info</strong> 4__<strong>2011</strong><br />

Dies setzt aber nicht voraus, dass die<br />

betroffenen Personen in einem linearen<br />

Prozess von ihrem bisherigen zu<br />

einem neuen Arbeitsplatz wechseln<br />

können. Vielmehr ist es oft ein komplizierter<br />

Prozess, der zu einem neuen Arbeitsplatz<br />

führt. Hierbei öffnen sich der<br />

einzelnen Person verschiedene Wege,<br />

die oft wenig bekannt <strong>und</strong> häufig auch<br />

bedrohlich erscheinen.<br />

Sich auf dieser Strecke professionell<br />

begleiten zu lassen, verkürzt den Suchprozess<br />

<strong>und</strong> schafft darüber hinaus innere<br />

Stabilität, die durch einen drohenden<br />

Arbeitsplatzverlust oft verloren gegangen<br />

ist. Indem neue Sichtweisen<br />

<strong>und</strong> ein veränderter Blick auf die eigenen<br />

Möglichkeiten entstehen, verblasst<br />

das Hamsterrad einer sich ständig wiederholenden<br />

Kette von Zukunftsängsten<br />

<strong>und</strong> Misserfolgen.<br />

Gewappnet durch rechtzeitige<br />

<strong>Info</strong>rmation<br />

In den letzten Jahren haben sich mit<br />

steigender Tendenz Beratungsprozesse<br />

entwickelt, die unter dem Stichwort<br />

„Outplacement“ (berufliche Neuorientierung)<br />

<strong>und</strong> „Transfergesellschaft“ bekannt<br />

geworden sind.<br />

In Gruppen­Workshops <strong>und</strong> Einzelberatungen<br />

bereitet beispielsweise<br />

das Beratungsinstitut Inplace Transfer<br />

GmbH mit Stammsitz in Hamburg gekündigte<br />

Mitarbeiter auf neue berufliche<br />

Perspektiven vor.<br />

Mit einem breiten Erfahrungshorizont<br />

auch in Non­Profit­<br />

Organisationen orientiert sich<br />

die Begleitung an persönlichen<br />

Arbeitsbeziehungen<br />

Ökonomische, technologische <strong>und</strong> gesellschaftspolitische Veränderungen machen auch vor den Türen<br />

kirchlicher Organisationen nicht halt ________________________________________________________<br />

Kirchliche Arbeitsbeziehungen im<br />

Wandel?<br />

Dauerthema „Personalabbau“:<br />

Ökonomische, technologische<br />

<strong>und</strong> gesellschaftspolitische<br />

Veränderungen machen auch vor den<br />

Türen kirchlicher Organisationen nicht<br />

halt. „Restrukturierung“ heißt das Zauberwort,<br />

das Unternehmen <strong>und</strong> Organisationen<br />

erfasst – <strong>und</strong> auch an die Pforten<br />

kirchlicher Einrichtungen klopft.<br />

Nicht auszuschließen ist, dass diese<br />

Veränderungen einhergehen mit Personalreduzierungen<br />

<strong>und</strong> der Angst um den<br />

Verlust des eigenen Arbeitsplatzes. So<br />

bedrohlich das auch erscheint: Die Augen<br />

zu verschließen oder getreu dem<br />

Vo gel Strauß den Kopf in den Sand zu<br />

stecken, ist keine sinnvolle Lösung. Vielmehr<br />

erscheint es zweckmäßig, diesen<br />

Entwicklungen nicht passiv, sondern<br />

pro­aktiv zu begegnen.<br />

Möglichkeiten, dies zu tun, eröffnen sich<br />

in einem umfassenden Beratungsprozess<br />

zur beruflichen Neuorientierung.<br />

Und zur erfolgreichen Bewältigung der<br />

Anforderungen, die der Arbeitsmarkt<br />

heu te seinen Teilnehmern abverlangt.<br />

Denn eines ist klar:<br />

Unabhängig von konjunkturellen<br />

Zyklen ist der Arbeitsmarkt seit etlichen<br />

Jahren in starker Bewegung. Einige Gründe<br />

liegen in der rasanten Entwicklung<br />

technischer Neuerungen <strong>und</strong> damit verb<strong>und</strong>ener<br />

Marktveränderungen. Gleich<br />

dem Prinzip frei kommunizierender<br />

Röhren entsteht auf der einen Seite ein<br />

Abbau von Arbeitsstellen <strong>und</strong> auf der<br />

anderen Seite eine Veränderung im<br />

Arbeitskräftebedarf.<br />

>>><br />

Dauerthema „Personalabbau“…<br />

„Restrukturierung“ heißt das Zau berwort,<br />

das Unternehmen <strong>und</strong> Organi sa tionen<br />

erfasst – <strong>und</strong> auch an die Pfor ten<br />

kirchlicher Einrichtungen klopft.<br />

23


Arbeitsbeziehungen<br />

„Veränderungen, die zum Stellenabbau füh ren, müssen kein Tabu darstellen.“<br />

>>> Werten <strong>und</strong> einer individuellen<br />

Wertschätzung der Mitarbei ter.<br />

Durch die Methode der beruflichen<br />

Biografiearbeit werden Stär ken<br />

der bisherigen beruflichen Ent wick lung<br />

sowie das Spektrum bekannter <strong>und</strong> verdeckter<br />

Potenziale, Kompetenzen, Talente<br />

<strong>und</strong> Visionen entdeckt <strong>und</strong> herausgearbeitet.<br />

Es entsteht ein erweiterter <strong>und</strong> zum<br />

Teil neuer Blick auf die eigene Person<br />

<strong>und</strong> damit verb<strong>und</strong>en auf neue Perspektiven<br />

für ein neues Arbeitsfeld. Ausgestattet<br />

mit Strategien für einen beruflichen<br />

Neuanfang kommt der Arbeitsmarkt<br />

als Markt der Möglichkeiten in den<br />

Blick <strong>und</strong> motiviert zu aktivem Handeln.<br />

Sich neu damit auseinanderzusetzen<br />

<strong>und</strong> auf neue Stellen zu bewerben,<br />

erscheint zunehmend weniger als eine<br />

Last. Es wird eher als ein Projekt empf<strong>und</strong>en,<br />

das neue Seiten in der berufli chen<br />

Entwicklung öffnet – <strong>und</strong> auch Karrieresprünge<br />

möglich machen kann, die im<br />

alten Arbeitsverhältnis blockiert oder<br />

nicht sichtbar waren.<br />

Hilft der Staat?<br />

Im Rahmen der Regelung des Sozialgesetzbuches<br />

III können diese Prozes­<br />

24<br />

se durch die Agentur für Arbeit umfassend<br />

gefördert werden. Entweder als<br />

kurzfristige Beratung im Rahmen eines<br />

Outplacements innerhalb der Kündigungsfrist<br />

oder im Rahmen einer<br />

Transfergesellschaft mit einer Laufzeit<br />

bis zu 12 Monaten. Dieses Zeitfenster<br />

schafft genügend Raum, sich entweder<br />

in bisherigen Tätigkeitsfeldern neu zu<br />

positionieren oder sich auch außerhalb<br />

der Kirchen auf einem Arbeitsmarkt zu<br />

orientieren, der bisher noch nicht im<br />

Blickfeld lag.<br />

Ist der Fokus im Outplacement auf die<br />

Beratung <strong>und</strong> eine fachliche An passungs<br />

qualifizierung gerichtet, bietet die<br />

Trans fergesellschaft zusätzliche Möglichkeiten<br />

<strong>und</strong> Chancen:<br />

Neben zu sätz lichen Fachqualifikationen<br />

können Prak tika absolviert werden,<br />

in denen neue berufliche Anforderungen<br />

ken nengelernt oder auch fachliches<br />

Know­how erworben werden können.<br />

Ebenso dient es als mögliche Plattform<br />

für ein neues Arbeitsverhältnis.<br />

Wird ein neues Arbeitsverhältnis eingegangen,<br />

das sich aber als nicht tragfähig<br />

erweist, besteht innerhalb von<br />

sechs Monaten ein Rückkehrrecht in<br />

die Transfergesellschaft.<br />

Abfindungen schaffen keinen neuen<br />

Arbeitsplatz<br />

Überall dort, wo die Leitungen kirchlicher<br />

Einrichtungen <strong>und</strong> Mitarbeitervertretungen<br />

ihre soziale Verantwortung<br />

aktiv wahrnehmen, bekommen<br />

die berufliche Neuorientierung <strong>und</strong> die<br />

Transfergesellschaft einen hohen Stellenwert.<br />

Die Erkenntnis, dass eine Abfindung<br />

allein noch keine neue Arbeits stell<br />

e schafft, liegt auf der Hand. Außer dem<br />

ist die Abfindung nicht steuerfrei.<br />

Zahlreiche Projekte zeigen sichtbare<br />

Erfolge, besonders bei langjährigen<br />

Betriebszugehörigkeiten mit Tätig keitsprofilen,<br />

die auf den ersten Blick nicht<br />

auf dem Arbeitsmarkt gefragt sind.<br />

Mitarbeitervertretungen – hört die<br />

Signale<br />

Veränderungen in kirchlichen Organisationen,<br />

die zu einem Stellenabbau führen,<br />

müssen kein Tabu darstellen. Im<br />

Gegenteil: Die Mitarbeiter spüren den<br />

Wind der Veränderung. Die offene Kommunikation<br />

<strong>und</strong> <strong>Info</strong>rmation zu anstehenden<br />

Strukturveränderungen zum<br />

richtigen Zeitpunkt sind geeignet, die<br />

Mitarbeiter für einen Prozess der Um­<br />

Durch die Methode der berufli chen<br />

Biografiearbeit werden Stär ken der<br />

bisherigen beruflichen Ent wick lung<br />

sowie das Spektrum bekannter <strong>und</strong><br />

ver deckter Potenziale, Kompetenzen,<br />

Talen te <strong>und</strong> Visionen entdeckt <strong>und</strong><br />

herausgearbeitet.<br />

Es entsteht ein erweiterter <strong>und</strong> zum<br />

Teil neuer Blick auf die eigene Person<br />

<strong>und</strong> damit verb<strong>und</strong>en auf neue Perspektiven<br />

für ein neues Arbeitsfeld.<br />

Ausgestattet mit Strategien für einen<br />

berufli chen Neuanfang kommt der<br />

Arbeitsmarkt als Markt der Möglichkeiten<br />

in den Blick <strong>und</strong> motiviert zu<br />

aktivem Handeln.<br />

<strong>vkm</strong> <strong>Info</strong> 4__<strong>2011</strong><br />

Fotos: Werner Vogel


Fotos: Werner Vogel<br />

gestaltung zu gewinnen. Dies belegen<br />

Erfahrungen selbst in solchen Situationen,<br />

in denen der eigene Arbeitsplatz<br />

zur Disposition steht.<br />

Schönrederei <strong>und</strong> Verdecken unbequemer<br />

Konsequenzen führen eher<br />

zu Wut, Aggression <strong>und</strong> Rebellion in<br />

der Einrichtung, wenn den Mitarbeiterinnen<br />

<strong>und</strong> Mitarbeitern keine Möglichkeit<br />

gegeben wird, sich aktiv mit<br />

den bedrohlichen Folgen eines Arbeitsplatzverlustes<br />

<strong>und</strong> mit der zukünftigen<br />

Berufsplanung auseinandersetzen zu<br />

können.<br />

Sozialverträglich <strong>und</strong> vorteilhaft<br />

ist es, an dieser Schnittstelle einen professionellen<br />

Beratungsprozess zum Bestandteil<br />

der Sozialplangestaltung zu<br />

machen.<br />

Welchen Nutzen hat die kirchliche<br />

Einrichtung hierbei?<br />

Ein Stellenabbau ist <strong>und</strong> bleibt ein Ereignis,<br />

das als unangenehmstes Element<br />

einer Umstrukturierung erlebt<br />

wird. Nicht nur von den Mitarbeitern,<br />

sondern auch von der Leitung sowie<br />

den Mitarbeitervertretungen.<br />

Durch eine kontinuierliche Begleitung<br />

der Mitarbeiter wird konfliktreichen<br />

Reibungsverlusten sowohl entgegengesteuert<br />

als auch die Chance ergriffen,<br />

den verbleibenden Mitarbeitern<br />

<strong>vkm</strong> <strong>Info</strong> 4__<strong>2011</strong><br />

glaubhaft zu signalisieren, dass die Einrichtung<br />

zu ihren Werten steht <strong>und</strong> von<br />

einem Personalabbau betroffene Kolleginnen<br />

<strong>und</strong> Kollegen nicht fallen lässt.<br />

Indem den ausscheidenden Mitarbeitern<br />

eine Perspektive gegeben wird,<br />

steigt das Vertrauen der bleibenden<br />

Mitarbeiter in die Zukunftsorientierung<br />

der Einrichtung. Die Motivation <strong>und</strong><br />

Leistungsbereitschaft werden gefördert.<br />

Wie verläuft ein Projekt zur<br />

beruflichen Neuorientierung?<br />

1 _ Möglichkeit 1<br />

Im Sozialplan wird die Unterstützung<br />

der Mitarbeiter in ihrer beruflichen<br />

Neuorientierung vereinbart.<br />

Hierfür werden die Mitarbeiter<br />

bis zum Ende ihrer Kündigungsfrist<br />

freigestellt. An den Kosten<br />

beteiligt sich sowohl die Einrichtung<br />

als auch die Agentur für<br />

Arbeit.<br />

2 _ Möglichkeit 2<br />

Im Sozialplan wird die Einrichtung<br />

einer Transfergesellschaft fest geschrieben.<br />

Die Mitarbeiter wechseln<br />

durch einen so genannten Dreisei<br />

tenvertrag in die Transfergesellschaft.<br />

Hierin wird das alte Ar beitsverhältnis<br />

aufgelöst <strong>und</strong> ein neues<br />

mit der Transfergesellschaft geschlossen.<br />

Die Mitarbeiter werden<br />

Das Beratungsinstitut Inplace Transfer<br />

GmbH mit Stammsitz in Hamburg<br />

bereitet beispielsweise gekündigte<br />

Mitarbeiter auf neue berufliche Perspektiven<br />

vor.<br />

auf ihrem Weg in ein neues Arbeitsverhältnis<br />

kontinuierlich begleitet.<br />

Während dieser Zeit beziehen sie<br />

über die Agentur für Arbeit Transfer­Kurzarbeitergeld<br />

<strong>und</strong> in der Regel<br />

einen Zuschuss von ihrem bisherigen<br />

Arbeitgeber, den sog. Aufstockungsbetrag<br />

auf das Kurzarbeitergeld.<br />

Während die Ar beits agentur<br />

das Transfer­Kurzarbeitergeld<br />

trägt, trägt der Arbeitge ber die Sozialversicherungskosten,<br />

den freiwilligen<br />

Aufstockungsbetrag <strong>und</strong><br />

die Kosten für Qualifizierung <strong>und</strong><br />

Verwaltung in der Transfergesellschaft.<br />

Hierfür gilt eine „Faustformel“,<br />

nach der ein ursprüngliches<br />

monatliches Bruttogehalt zwei Monaten<br />

in der Transfergesellschaft<br />

entspricht.<br />

Da in der Regel ein Wechsel in die<br />

Transfergesellschaft am Anfang der<br />

Kündigungsfrist erfolgt, verhielte<br />

sie sich bei einer Laufzeit über die<br />

doppelte Kündigungsfrist nahezu<br />

kostenneutral.<br />

Die Mitarbeiter profitieren durch eine<br />

umfassende Qualifizierung <strong>und</strong><br />

Beratung ebenso wie der Arbeit ge ber<br />

durch eine sozialverträgliche Trennung.<br />

Eine Win­win­Situation.<br />

Beide dargestellten Möglichkeiten sind<br />

auch miteinander kombinierbar, je nach<br />

Bedarfslage der Mitarbeiter <strong>und</strong> den betrieblichen<br />

Vorgaben <strong>und</strong> Notwendigkeiten<br />

innerhalb der jeweiligen Einrichtung.<br />

n<br />

Die Gastautoren stehen für weitere<br />

<strong>Info</strong>rmationen <strong>und</strong> zu individuellen<br />

Fragen gern zur Verfügung.<br />

Gastautoren:<br />

________ Werner Vogel,<br />

Dipl.-Volkswirt, Geschäftsführer<br />

________ Karsten Behrendt,<br />

Theologe <strong>und</strong> Personalberater<br />

________ Wolfgang Basten,<br />

Dipl.-Verwaltungswirt<br />

Inplace Transfer GmbH<br />

Personalentwicklung<br />

Arbeitsmarktintegration<br />

www.inplace-hamburg.com<br />

info@inplace-hamburg.com<br />

n<br />

25


Was wäre, wenn…<br />

Wenn Du diese Geschichte per E-Mail erhalten<br />

hast, sind die Chancen, Putzfrau zu werden größer<br />

als die, Millionär zu werden.<br />

„Ich wäre Putzfrau bei IBM“<br />

Eine Arbeitslose bewirbt sich als Reinigungskraft bei IBM<br />

Als sich eine Arbeitslose als<br />

Reinigungskraft bei IBM bewirbt,<br />

lässt sie der Personalleiter<br />

einen Test machen (den Boden<br />

reinigen). Darauf folgt ein Interview<br />

– <strong>und</strong> schließlich teilt er ihr mit: „Sie<br />

sind bei IBM eingestellt. Geben sie mir<br />

ihre E­Mail­Adresse, dann schicke ich<br />

ihnen die nötigen Unterlagen.“<br />

Die Frau antwortet ihm, dass sie<br />

weder einen Computer besitzt, noch eine<br />

E­Mail hat. Der Personalleiter antwortet<br />

ihr, dass sie ohne E­Mail­Adresse<br />

virtuell nicht existiert <strong>und</strong> daher nicht<br />

angestellt werden kann.<br />

Die Frau verlässt verzweifelt das<br />

Gebäude mit nur 10 Dollar Reisekosten<br />

in der Tasche. Sie beschließt, in den<br />

nächsten Supermarkt zu gehen <strong>und</strong> 10<br />

Kilo Tomaten zu kaufen.<br />

___ Dann verkauft sie die Tomaten von<br />

Tür zu Tür, <strong>und</strong> innerhalb von zwei<br />

St<strong>und</strong>en verdoppelt sie ihr Kapital.<br />

26<br />

___ Sie wiederholt die Aktion dreimal<br />

<strong>und</strong> hat am Ende 160 Dollar.<br />

___ Sie realisiert, dass sie auf diese Art<br />

<strong>und</strong> Weise ihre Existenz bestreiten<br />

kann, also startet sie jeden Morgen<br />

<strong>und</strong> kehrt abends spät zurück.<br />

___ Jeden Tag verdoppelt oder verdreifacht<br />

sie ihr Kapital.<br />

___ In kurzer Zeit kauft sie sich einen<br />

kleinen Wagen, dann einen Lastwagen,<br />

<strong>und</strong> bald verfügt sie über<br />

einen kleinen Fuhrpark für ihre Lieferungen.<br />

___ Innerhalb von fünf Jahren besitzt<br />

sie eine der größten Lebensmittelketten<br />

der USA.<br />

___ Sie beschließt, an ihre Zukunft zu<br />

denken <strong>und</strong> einen Finanzplan für<br />

sich <strong>und</strong> ihre Familie erstellen zu<br />

lassen. Sie setzt sich mit einem Berater<br />

in Verbindung <strong>und</strong> erarbeitet<br />

einen Vorsorgeplan. Am Ende des<br />

Gesprächs fragt der Vertreter sie<br />

nach ihrer E­Mail­Adresse, um ihr<br />

die entsprechenden Unterlagen<br />

schicken zu können. Sie antwortet<br />

ihm, dass sie nach wie vor keinen<br />

Computer <strong>und</strong> somit auch keine<br />

E­Mail­Adresse besitzt. Der Versiche<br />

rungsvertreter schmunzelt <strong>und</strong><br />

bemerkt: „Kurios – sie haben ein<br />

Imperium aufgebaut <strong>und</strong> besitzen<br />

nicht einmal eine E­Mail­Adresse.<br />

Stellen sie sich mal vor, was sie mit<br />

einem Computer alles erreicht hätten!“<br />

Die Frau überlegt <strong>und</strong> sagt:<br />

„Ich wäre Putzfrau bei IBM.“ n<br />

Lehre Nr. 1<br />

Das Internet rettet nicht Dein Leben.<br />

Lehre Nr. 2<br />

Wenn Du bei IBM arbeiten willst, benötigst<br />

Du eine E­Mail­Adresse.<br />

Lehre Nr. 3<br />

Wenn Du diese Geschichte per E­Mail<br />

erhalten hast, sind die Chancen, Putzfrau<br />

zu werden größer als die, Millio­<br />

när zu werden. Fotos: Fotolia.com/ eyewave<br />

<strong>vkm</strong> <strong>Info</strong> 4__<strong>2011</strong>


Fotos: Fotolia.com/ Adam Gregor, Andreas F. Schön,<br />

dass wir eine Gewerkschaft,<br />

eine Tarifkommission <strong>und</strong> das Jahr<br />

<strong>2011</strong> haben!<br />

<strong>vkm</strong> <strong>Info</strong> 4__<strong>2011</strong><br />

Akten räumen in der Geschäftsstelle birgt Überraschungen! Das stellte Janette Paulsen<br />

fest: Ihr ist dabei eine kirchliche Arbeitssatzung von 1952 in die Hände gefallen<br />

1952<br />

Bei einer Aktenräumaktion in der<br />

Geschäftsstelle ist mir eine kirchliche<br />

Arbeitssatzung von 1952 in<br />

die Hände gefallen, die zum Schmunzeln<br />

<strong>und</strong> nach einigem Überlegen dann auch zur<br />

Dankbarkeit veranlasste!<br />

Einige Auszüge werden in dem folgenden<br />

Text zitiert, ein wenig erläutert <strong>und</strong> kommentiert:<br />

„§ 2 Wesen des kirchlichen Dienstes“<br />

1 _ Die Pflichten des kirchlichen Dienstes<br />

sind durch den Auftrag bestimmt, den<br />

die Kirche von ihrem Herrn erhalten<br />

hat. Die kirchlichen Mitarbeiter haben<br />

den ihnen anvertrauten Dienst in rechtschaffener<br />

Treue <strong>und</strong> opferwilliger Hingabe<br />

zu leisten. Ihr gesamtes Verhalten<br />

in <strong>und</strong> außer dem Dienst muss der Verantwortung<br />

entsprechen, die sie als dienende<br />

Glieder der Kirche übernommen<br />

haben.<br />

2 _ Der Treue <strong>und</strong> Hingabe, die der Mitarbeiter<br />

der Kirche entgegenbringt, entspricht<br />

auf Seiten der Kirche die Fürsorge<br />

für ihn.<br />

Also: Keine Leistung ohne Gegenleistung!!!<br />

Natürlich alles mit Gehorsam <strong>und</strong> Treue ver ­<br />

b<strong>und</strong>en, auch damals vor fast 60 Jahren<br />

schon ganz klar ausgedrückt.<br />

„§ 5 Einstellung“<br />

1 _ …Der Arbeitgeber kann die Vorlage einer<br />

pfarramtlichen Äußerung über die >>><br />

27


1952<br />

kirchliche Haltung des Arbeitnehmers<br />

<strong>und</strong> die Beibringung eines<br />

ärzt lichen Zeugnisses verlangen.<br />

Da hat ja so manch einer Glück, dass die<br />

pfarramtliche Äußerung über die kirchliche<br />

Haltung nicht mehr eingeholt wird!<br />

Seien wir mal ehrlich: Wenn das heute<br />

noch ein Einstellungskriterium wäre, wer<br />

würde dann noch bei Kirche arbeiten<br />

– oder gehen Sie jeden Sonntag in den<br />

Gottesdienst?! (Wenn Sie, lieber Leser,<br />

nun sagen können „Ich gehe aber jeden<br />

Sonntag in die Kirche!“, dann fühlen<br />

Sie sich bitte nicht angesprochen. Für Sie<br />

gilt: Meine Hochachtung! – das mei ne<br />

ich ehrlich.)<br />

So <strong>und</strong> nun:<br />

„§ 7 Arbeitszeit“<br />

1 _ Die Arbeitszeit beträgt in der Regel<br />

ohne Einschluss von Pausen 48<br />

St<strong>und</strong>en in der Woche. …<br />

Da sind wir doch so dankbar, dass es Gewerkschaften<br />

<strong>und</strong> Tarifkommissionen<br />

gibt, die Verhandlungen mit den Arbeitgebern<br />

führen, damit wir auch noch Freizeit<br />

haben <strong>und</strong> nicht den ganzen Tag<br />

malochen. DANKE – <strong>und</strong> schön, dass<br />

es Euch gibt!<br />

„§ 9 Arbeitsversäumnis“<br />

1 _ …<br />

2 _ …<br />

3 _ Weiblichen Beschäftigten, die einen<br />

eigenen Haushalt persönlich<br />

zu besorgen haben, wird innerhalb<br />

eines jeden Kalendermonats ein<br />

freier Arbeitstag gewährt.<br />

Das ist doch mal eine feine Sache! Hier<br />

könnten wir noch mal dran arbeiten, oder?!<br />

Was tat man 1952 nicht alles, um bei Kirche<br />

zu arbeiten: „Der Arbeit geber kann die<br />

Vorlage ei ner pfarramtlichen Äußerung über<br />

die kirchliche Haltung des Arbeitnehmers<br />

<strong>und</strong> die Beibringung eines ärzt lichen Zeugnisses<br />

verlangen.“<br />

Schön wäre natürlich auch, wenn dieser<br />

freie Arbeitstag für alle <strong>und</strong> jeden<br />

Monat zur Verfügung stünde, <strong>und</strong> dass<br />

ganz ohne St<strong>und</strong>en­ oder Urlaubsabzug!<br />

Also: Hier geht noch was. :­)<br />

„§ 10 Urlaub“<br />

1 _ Der Arbeitnehmer erhält in jedem<br />

Jahr einen Erholungsurlaub unter<br />

Weiterzahlung der Dienstbezüge.<br />

Ja, das haben wir jetzt auch, schlimmer<br />

ist der nächste Satz:<br />

Der Mindesturlaub beträgt 12 Arbeitstage,<br />

für neueintretende Beschäftigte<br />

im 30. bis 40. Lebensjahr<br />

15 <strong>und</strong> nach Vollendung des<br />

40. Lebensjahres 18 Arbeitstage.<br />

Handelte es sich hier tatsächlich um<br />

einen kirchlichen Dienst oder um einen<br />

Frondienst?<br />

Zur Klarstellung: Es handelte sich<br />

bei der Ziffer 1 natürlich nur um den<br />

Gr<strong>und</strong>urlaub; wenn ein Arbeitnehmer<br />

länger beschäftigt war, dann gab es für<br />

die jeweiligen Altersstufen Zusatztage,<br />

aber höchstens insgesamt (Gr<strong>und</strong>tage<br />

plus „Alterszusatztage“) 24 Tage im Kalenderjahr.<br />

Das ist wahrhaftig nicht viel, hier<br />

wurde also gute Arbeit für unsere Arbeitnehmerbelange<br />

geleistet.<br />

„§ 11 Vergütung“<br />

1 _ …<br />

2 _ Die Kirche erwartet von ihren Arbeitnehmern,<br />

dass sie ihr auch in<br />

wirtschaftlichen Notzeiten die Treue<br />

halten. Allgemeine Kürzungen <strong>und</strong><br />

Einbehaltungen, die für sämtliche<br />

Amtsträger der Kirche angeordnet<br />

werden, gelten auch für die Arbeitnehmer.<br />

Janette Paulsen entdeckte die Unterlagen<br />

von wirklich historischem Wert.<br />

Wenn denn auch das Einkommen der<br />

Amtsträger im Verhältnis gestanden hätte<br />

zu dem Einkommen der Arbeitnehmer…<br />

Was tat man nicht alles, um<br />

bei Kirche zu arbeiten…?! Heutzutage<br />

ist dieser Paragraph vielleicht vergleichbar<br />

mit der Kürzung des Weihnachtsgeldes<br />

oder Urlaubsgeldes, aber auch<br />

das wollen wir uns trotz der „Treue zur<br />

Kirche“ ungern gefallen lassen! Da geht<br />

dann die Loyalität ein bisschen weit.<br />

______________<br />

Wir können also feststellen, dass es<br />

sich vor fast 60 Jahren bei Kirche nicht<br />

um einen „gewöhnlichen Arbeitgeber“<br />

gehandelt hat; die Wertschätzung der<br />

Treue <strong>und</strong> Hingabe sowie des Verhaltens<br />

der Arbeitnehmer waren dem Arbeit<br />

geber schon sehr wichtig.<br />

Natürlich müssen wir Mitarbeiter uns<br />

heute auch noch so verhalten, wie es<br />

von einem Arbeitnehmer <strong>und</strong> einer Arbeitnehmerin<br />

im kirchlichen <strong>und</strong> diakonischen<br />

Dienst erwartet wird (siehe<br />

§ 3 Abs. 3 KAT), aber vor 60 Jahren<br />

wurde sicher genauer auf jeden Einzelnen<br />

im Verhalten gegenüber seinem<br />

Arbeitgeber geachtet.<br />

Auf das Verhältnis Kirche – Mitarbeiter<br />

will ich nun gar nicht näher eingehen,<br />

da mit diesem Artikel eigentlich nur<br />

unterstrichen werden soll, dass…<br />

…wir manchmal schon über das Erreich<br />

te (30 Urlaubstage, 39 St<strong>und</strong>en­<br />

Woche, …) glücklich sein sollten, aber<br />

trotzdem:<br />

...... die Arbeit der Gewerkschaften<br />

<strong>und</strong> der Tarifkommissionen würdigen<br />

sollten.<br />

...... die Gewerkschaften unterstützen,<br />

indem wir Mitglied sind/werden.<br />

_______________________ Janette Paulsen<br />

28 <strong>vkm</strong> <strong>Info</strong> 4__<strong>2011</strong><br />

Fotos: Fotolia.com/ Viktor Pravdica – privat


Fotos: Shutterstock.com/ Ilpuntoafuoco<br />

Pfarrkonvente, Pfarrkonferenzen,<br />

Studien- <strong>und</strong> Besinnungstage<br />

Nach § 2 Abs. 2 + 3 Pfarrkonferenzen­RVO<br />

sollen Gemeindediakoninnen<br />

<strong>und</strong> Gemeindediakone<br />

in die Pfarrkonferenzen einbezogen<br />

werden. Zusätzlich können<br />

weitere Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeiter<br />

zu den Pfarrkonferenzen eingeladen<br />

werden (Sozialarbeiterinnen <strong>und</strong><br />

­arbeiter der örtlichen Diakonischen<br />

Werke, Erzieherinnen <strong>und</strong> Erzieher aus<br />

den Kindertagesstätten, Bezirksjugendreferentinnen<br />

<strong>und</strong> ­referenten, …).<br />

Oft werden Gemeindediakoninnen<br />

<strong>und</strong> ­diakone sowie Bezirksjugendreferentinnen<br />

<strong>und</strong> ­referenten auch verpflichtet,<br />

an den Pfarrkonferenzen teilzunehmen,<br />

was dienstlich je nach Thematik<br />

durchaus Sinn machen kann.<br />

In vielen Kirchenbezirken ist es üblich,<br />

von den Teilnehmenden der Pfarrkonferenzen<br />

einen Eigenbeitrag zu kassieren.<br />

Ob dieses für Pfarrerinnen <strong>und</strong><br />

Pfarrer gerechtfertigt ist, sei hierbei dahingestellt.<br />

<strong>vkm</strong> <strong>Info</strong> 4__<strong>2011</strong><br />

Müssen nun „Tarifbeschäftigte“<br />

diesen Eigenbeitrag auch bezahlen?<br />

Nach § 4 Nr. 23 Abs. 2 AR-M gelten<br />

auch für die „Tarifbeschäftigten“ nach<br />

TVöD bezüglich der Reisekosten die Bestimmungen<br />

für die Beamten der Landeskirche.<br />

Für die Beamten gilt das Kirchliche<br />

Dienstreisekostengesetz (DRG)<br />

<strong>und</strong> nach diesem gem. § 9 Abs. 1 DRG<br />

die Rechtsverordnung über Pfarrkonferenzen,<br />

Pfarrkonvente <strong>und</strong> Studien-<br />

<strong>und</strong> Besinnungstage.<br />

Gem. § 6 Abs. 1 dieser Rechtsverordnung<br />

werden die Reise­ <strong>und</strong> Verpflegungskosten<br />

„im Rahmen der zur Verfügung<br />

stehenden Haushaltsmittel“<br />

gem. des DRG erstattet.<br />

Über die Verpflegungskosten allerdings<br />

ist im DRG nichts geregelt, somit gelten<br />

nach § 7 DRG die einschlägi gen Be stimmungen<br />

für den öffentlichen Dienst<br />

des Landes Baden­Würt tem berg. In<br />

Pfarrkonvente<br />

dieser Bestimmung, dem Lan des rei sekostengesetz<br />

(LRKG) steht im § 9:<br />

___ § 9 Tagegeld<br />

Die Höhe des Tagegeldes zur Abgeltung der<br />

Mehraufwendungen für Verpflegung bei<br />

Dienstreisen bestimmt sich nach § 4 Abs. 5<br />

Satz 1 Nr. 5 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes.<br />

Dort steht:<br />

Mehraufwendungen für die Verpflegung<br />

des Steuerpflichtigen, soweit in den folgen den<br />

Sätzen nichts anderes bestimmt ist. Wird der<br />

Steuerpflichtige vorübergehend von sei ner<br />

Wohnung <strong>und</strong> dem Mittelpunkt seiner dau -<br />

erhaft angelegten betrieblichen Tätigkeit<br />

entfernt betrieblich tätig, ist für jeden Ka lendertag,<br />

an dem der Steuerpflich tige wegen<br />

die ser vorübergehenden Tätigkeit von sei ner<br />

Wohnung <strong>und</strong> seinem Tätigkeitsmittelpunkt<br />

a __ 24 St<strong>und</strong>en abwesend ist, ein Pauschbetrag<br />

von 24 Euro,<br />

b __ weniger als 24 St<strong>und</strong>en, aber mindestens<br />

14 St<strong>und</strong>en abwesend ist, ein<br />

Pausch betrag von 12 Euro,<br />

29<br />

>>>


Pfarrkonvente n AGMAV<br />

c __ weniger als 14 St<strong>und</strong>en, aber mindestens<br />

8 St<strong>und</strong>en abwesend ist, ein<br />

Pauschbetrag von 6 Euro abzuziehen;<br />

…<br />

Bei eigener Bezahlung der Verpflegungskosten<br />

stehen somit zu:<br />

nnn 24 Euro bei 24 St<strong>und</strong>en Abwesenheit,<br />

nnn 12 Euro bei Abwesenheit von über<br />

14 St<strong>und</strong>en <strong>und</strong><br />

nnn 6 Euro bei Abwesenheit von 8 bis<br />

14 St<strong>und</strong>en.<br />

___ Und im § 10 übernachtungsgeld<br />

LRKG steht:<br />

1 __ Übernachtungsgeld wird bei einer<br />

mindestens zwölfstündigen Dienstreise<br />

gewährt, wenn diese sich über<br />

mehrere Kalendertage erstreckt oder<br />

bis 3 Uhr angetreten worden ist.<br />

Übernachtungsgeld wird nicht für<br />

eine Nacht gewährt, in der die<br />

Dienstreise nach 3 Uhr angetreten<br />

oder vor 3 Uhr beendet worden ist.<br />

2 __ Für eine notwendige Übernachtung<br />

erhalten Dienstreisende pauschal 20<br />

Euro. Höhere Übernachtungskosten<br />

werden im notwendigen Umfang erstattet.<br />

Durch Verwaltungsvorschrift<br />

wird bestimmt, bis zu welcher Höhe<br />

Übernachtungskosten notwendig<br />

sind.<br />

Fazit:<br />

nnn Somit steht den „Tarifbeschäftig ten“<br />

bei Teilnahme an den Pfarrkonventen<br />

<strong>und</strong> Pfarrkonferenzen neben<br />

dem Tagegeld auch die volle<br />

Übernahme des Übernachtungsgeldes<br />

zu.<br />

nnn Ein Eigenbeitrag kann von ihnen<br />

nicht eingefordert werden.<br />

nnn Bei Studien­ <strong>und</strong> Besinnungstagen<br />

gelten die Regelungen des § 6 Absatz<br />

2 Pfarrkonferenzen­RVO.<br />

_______ Nachzulesen: www.<strong>vkm</strong>-baden.de/<br />

infothek/pfrkonferenz.htm<br />

30<br />

AGMAV Württemberg klagt gegen<br />

Diakonisches Werk <strong>Deutschland</strong><br />

Die AGMAV/württembergische<br />

Dia konie wird gegen das Diakonische<br />

Werk <strong>Deutschland</strong> klagen<br />

Die Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen (AGMAV) der württembergischen<br />

Diakonie wird gegen das Diakonische Werk <strong>Deutschland</strong> klagen. Ursache ist<br />

ein Beschluss der Diakonischen Konferenz, demzufolge in der b<strong>und</strong>esweiten Arbeitsrechtlichen<br />

Kommission ARK DW­EKD keine Arbeitnehmervertreter mehr mitwirken<br />

können, die sich zuvor für den Abschluss von Tarifverträgen in der Diakonie ausgesprochen<br />

haben. Dies sei eine „Maulkorbregelung“, teilte die AGMAV am Mittwoch<br />

in Stuttgart mit.<br />

Die AGMAV habe den Kirchen­ <strong>und</strong> Arbeitsrechtler Bernhard Baumann­Czichon beauftragt,<br />

vor dem Stuttgarter Amtsgericht gegen das Diakonische Werk <strong>Deutschland</strong><br />

zu klagen. Die Klage wurde am Mittwoch eingereicht. Ziel sei es, festzustellen, dass<br />

die veränderte Ordnung der Arbeitsrechtlichen Kommission unzulässig ist, teilte die<br />

AGMAV mit. Diese Klage sei rechtliches Neuland, denn zum ersten Mal werde ein<br />

weltliches Gericht angerufen, um die Zulässigkeit von Beschlüssen eines kirchlichen<br />

Gremiums zu überprüfen.<br />

Von den Beschlüssen der ARK DW­EKD sind etwa 120.000 Beschäftigte der Diakonie<br />

direkt betroffen. Für einen großen Teil von ihnen würden die Interessen in dieser<br />

Kommission nicht vertreten, erklärten die Mitarbeitervertreter in Stuttgart. Denn<br />

b<strong>und</strong>esweit haben sich mit Ausnahme von zweien alle anderen Arbeitsgemeinschaften<br />

der Mitarbeiter für den Abschluss von Tarifverträgen nach weltlichem Vorbild<br />

ausgesprochen <strong>und</strong> das Kirchenrecht explizit abgelehnt. Man befürchte, dass die<br />

Synode der Evangelischen Kirche in <strong>Deutschland</strong> (EKD), die Anfang November in<br />

Magdeburg tagt, ein Gesetz erlässt, mit dem nachträglich „der Rechtsbruch der Diakonischen<br />

Konferenz“ legalisiert wird.<br />

Das geplante Kirchengesetz solle auch verhindern, dass die etwa 750.000 Beschäftigten<br />

der evangelischen Kirche <strong>und</strong> der mit ihr verb<strong>und</strong>enen diakonischen Einrichtungen<br />

für den Abschluss von Tarifverträgen streiken könnten. Dagegen seien<br />

am 4. November in Magdeburg zur EKD­Synode Demonstrationen von Diakoniemitarbeitern<br />

aus zahlreichen Landeskirchen geplant.<br />

___________________________________________________ Quelle: epd Landesdienst Südwest<br />

<strong>vkm</strong> <strong>Info</strong> 4__<strong>2011</strong><br />

Fotos: Fotolia.com/ Fineas


<strong>vkm</strong> <strong>Info</strong> 4__<strong>2011</strong><br />

Manfred Martens<br />

Rechtsanwalt<br />

Fachanwalt für Arbeitsrecht<br />

MARTENS & VOGLER<br />

Rechtsanwälte<br />

Büschstraße 2<br />

(Gänsemarkt/Colonnaden)<br />

20354 Hamburg<br />

Tel.: (0 40)822282 0-0<br />

Fax: (0 40)822282 0-22<br />

www.martens-vogler.de<br />

info@martens-vogler.de<br />

Du sollst dich nicht selbst loben . . .<br />

. . . darum lassen wir lieber andere sprechen:<br />

FAMILIENFÜRSORGE<br />

Direktversicherung<br />

1. Rang<br />

im Test: Tarif AR2, Klassiktarife mit<br />

Hinterbliebenenschutz Frau<br />

Magazin 08/2006<br />

GUT (1,7)<br />

Im Test:<br />

Preis-Leistungs-<br />

Verhältnis der privaten<br />

Krankenversicherung<br />

(Tarif für männliche<br />

Beamte)<br />

Ausgabe:<br />

12/2006<br />

GUT (1,6)<br />

Im Test:<br />

110 Zahnzusatztarife<br />

für gesetzlich<br />

Versicherte aller<br />

Krankenkassen<br />

Ausgabe:<br />

05/2010<br />

Lassen Sie sich kostenlos <strong>und</strong> unverbindlich beraten!<br />

Ihren Ansprechpartner vor Ort erfahren Sie hier:<br />

Regionaldirektion Nordelbien<br />

Kanalufer 48 . 24768 Rendsburg<br />

Telefon 04331 4386512<br />

thorsten.trenkner@bruderhilfe.de<br />

Rating 03.2010<br />

Fonds mit<br />

Höchstwert-Garantie<br />

von BNPParibas<br />

»Sehr hohe Qualitäts-<br />

Standards AA+«<br />

TCF 2010 – TCF 2054<br />

SEHR GUT (1,3)<br />

Im Test:<br />

Preis-Leistungs-<br />

Verhältnis der privaten<br />

Krankenversicherung<br />

(Tarif für Beamtinnen)<br />

Ausgabe:<br />

12/2006<br />

Kinderversicherung<br />

2. Rang<br />

Ausgabe 02/<strong>2011</strong><br />

GUT (1,6)<br />

Im Test:<br />

46 Jahresverträge<br />

über weltweit geltende<br />

Auslandsreise-<br />

Krankenversicherungen<br />

Ausgabe:<br />

04/<strong>2011</strong><br />

FAMILIENFÜRSORGE<br />

Direktversicherung<br />

1. Rang<br />

im Test: Tarif AR2, Klassiktarife mit<br />

Hinterbliebenenschutz Mann<br />

Magazin 08/2006<br />

SEHR GUT (1,3)<br />

Im Test:<br />

Berufsunfähigkeitsrente<br />

mit<br />

Todesfallschutz<br />

Ausgabe:<br />

07/<strong>2011</strong><br />

31


Veruntreuung<br />

Sicherungen können niemals ein h<strong>und</strong>ertprozentiger<br />

Schutz vor Ver trauens- <strong>und</strong><br />

Vermögensmissbrauch sein.<br />

Evangelischer Regionalverband Frankfurt am Main<br />

Leiter der Personalabteilung<br />

veruntreut halbe Million Euro<br />

Wie die Vorstandsvorsitzende<br />

des Evangeli<br />

schen Regio nal verban<br />

des Frankfurt am Main, Esther Gebhardt,<br />

den Delegierten der Regionalversammlung<br />

berichtete, ist den Frankfurter<br />

Kirchengemeinden <strong>und</strong> Dekanaten<br />

ein erheblicher Vermögensschaden entstanden.<br />

Nach gegenwärtigem Kenntnisstand<br />

beläuft sich die Schadenssumme<br />

auf 503.719,69 Euro. Der mutmaßliche<br />

Täter ist kein geringerer als der ehemalige<br />

Leiter der Personalabteilung des Evangelischen<br />

Regionalverbandes, gegen den<br />

die Staatsanwaltschaft ermittelt.<br />

Er hat im Zeitraum von 2006 bis <strong>2011</strong><br />

in 45 Fällen fingierte Abfindungszahlungen<br />

an bereits ausgeschiedene Mitarbeiter<br />

angewiesen <strong>und</strong> auf sein eigenes<br />

Konto überwiesen. Um sein Vorgehen<br />

32<br />

zu verschleiern, hat er die entsprechenden<br />

Personalprogramme manipuliert,<br />

für die er Administratorenrechte hatte.<br />

Dadurch konnten interne Kontrollen<br />

umgangen werden, <strong>und</strong> auch die re gelmäßigen<br />

Prüfungen durch das Rechnungsprüfungsamt<br />

der EKHN, das Finanzamt<br />

<strong>und</strong> die Sozialversicherungsträger<br />

blieben ohne Beanstandungen.<br />

Entdeckt wurde der Schaden, führte Gebhardt<br />

weiter aus, durch eine Mitarbeiterin<br />

der Personalabteilung, die eine nicht<br />

erklärliche Abfindungszahlung gef<strong>und</strong>en<br />

hatte, für die es keinen Beleg gab.<br />

Nur durch den Umstand, dass sich der<br />

Abteilungsleiter zu diesem Zeitpunkt<br />

im Urlaub bef<strong>und</strong>en <strong>und</strong> sein Stellvertreter<br />

sofort die Prüfung <strong>und</strong> Aufklärung<br />

angeordnet hatte, sei dieser Vermögensschaden<br />

aufgedeckt worden.<br />

Bereits am 14. Juli hatte der Evangelische<br />

Regionalverband deshalb Anzeige<br />

gegen unbekannt gestellt, da zum dama­<br />

ligen Zeitpunkt nicht ausgeschlossen<br />

werden konnte, dass noch weitere Personen<br />

an dieser Straftat beteiligt sind.<br />

Nach aktuellem Kenntnisstand richten<br />

sich die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft<br />

ausschließlich gegen den ehemaligen<br />

Leiter der Personalabteilung, der<br />

zum 31. August auf eigenen Wunsch hin<br />

aus seinem Beamtenverhältnis ent lassen<br />

wurde. Die Vorstandsvorsitzende<br />

erläuterte den Delegierten die Sofort­<br />

Maßnahmen, die ergriffen wurden, sowie<br />

noch zu entwickelnde präventive<br />

Maßnahmen, um solche kriminellen<br />

Handlungen in Zukunft ausschließen zu<br />

können.<br />

In ihrem Fazit machte Esther Gebhardt<br />

aber auch deutlich, „dass auch weitere<br />

zu installierende Sicherungen niemals<br />

ein h<strong>und</strong>ertprozentiger Schutz vor Vertrauens­<br />

<strong>und</strong> Vermögensmissbrauch<br />

sein können“. n<br />

<strong>vkm</strong> <strong>Info</strong> 4__<strong>2011</strong><br />

Fotos: Fotolia.com/ Joachim B. Albers


Nach endgültiger Zustimmung des B<strong>und</strong>estages:<br />

<strong>vkm</strong> <strong>Info</strong> 4__<strong>2011</strong><br />

Familienpflegezeit startet<br />

am 1. Januar 2012<br />

Familienpflegezeit vereinfacht Vereinbarkeit von Pflege <strong>und</strong> Beruf<br />

Der B<strong>und</strong>estag hat den Weg frei gemacht für die Einführung der Familienpflegezeit.<br />

Das Gesetz wurde in 2./3. Lesung beschlossen <strong>und</strong> kann jetzt, wie von der<br />

B<strong>und</strong>esministerin für Familie, Senioren, Frauen <strong>und</strong> Jugend, Kristina Schröder,<br />

geplant, am 1. Januar 2012 in Kraft treten. Mit der Familienpflegezeit wird erstmals<br />

flächendeckend die Möglichkeit geschaffen, Pflege <strong>und</strong> Beruf über zwei<br />

Jahre zu vereinbaren.<br />

„Es gibt eine breite Mehrheit in unserem<br />

Land, die bereit ist, für ihre Angehörigen<br />

da zu sein, wenn diese ihre Hilfe am<br />

meisten brauchen. Mit der Einführung<br />

der Familienpflegezeit können Berufstätige<br />

sich Zeit für Pflege nehmen, ohne<br />

allzu große finanzielle Einbußen <strong>und</strong> ohne<br />

Angst, ihren Arbeitsplatz zu verlieren.<br />

Das ist ein innovatives Modell, das die<br />

Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürger entlastet, ohne<br />

die Sozialsysteme zusätzlich zu belasten.<br />

Mit der Familienpflegezeit stützen<br />

wir die Familie als Verantwortungsgemeinschaft“,<br />

erklärt B<strong>und</strong>esfamilienministerin<br />

Kristina Schröder.<br />

Der Bedarf einer besseren<br />

Vereinbarkeit von Pflege <strong>und</strong> Beruf<br />

ist in <strong>Deutschland</strong> hoch<br />

Von den 2,42 Millionen Menschen in<br />

<strong>Deutschland</strong>, die Leistungen aus der<br />

Pflegeversicherung beziehen, werden<br />

knapp 1,7 Millionen Menschen zu Hause<br />

versorgt – durch Angehörige <strong>und</strong> ambulante<br />

Dienste. 76 Prozent der Berufstätigen<br />

möchten ihre Angehörigen so<br />

weit wie möglich selbst betreuen. Dieser<br />

Wunsch nach familiärer Unterstützung<br />

lässt sich aber nicht immer verwirklichen.<br />

Zwar halten es mittlerweile<br />

82 Prozent der Geschäftsführer <strong>und</strong><br />

Personalverantwortlichen für wichtig,<br />

dass es Mitarbeitern erleichtert wird,<br />

ihre Familienangehörigen zu pflegen;<br />

eine Umfrage des Instituts für Demoskopie<br />

Allensbach belegt jedoch: Für 79<br />

Prozent der Berufstätigen lassen sich<br />

Beruf <strong>und</strong> Pflege nicht gut vereinbaren.<br />

Genau hier setzt das Modell der Familienpflegezeit<br />

an.<br />

Die Familienpflegezeit sieht vor, dass Beschäftigte<br />

ihre Arbeitszeit über einen<br />

Zeitraum von maximal zwei Jah ren auf<br />

bis zu 15 St<strong>und</strong>en reduzieren kön nen,<br />

wenn sie einen Angehörigen pflegen.<br />

Wird z. B. die Arbeitszeit in der Pflegephase<br />

von 100 auf 50 Prozent re du ziert,<br />

erhalten die Beschäftigten wei terhin 75<br />

Prozent des letzten Bruttoein kom mens.<br />

Zum Ausgleich müssen sie später wieder<br />

voll arbeiten, bekommen in diesem<br />

Fall aber weiterhin nur 75 Prozent<br />

des Gehalts – so lange, bis das Zeitkonto<br />

wieder ausgeglichen ist. Um die Risiken<br />

einer Berufs­ <strong>und</strong> Erwerbsunfähigkeit<br />

gerade für kleinere <strong>und</strong> mitt lere Unternehmen<br />

zu minimieren, muss jeder<br />

Beschäftigte, der die Familienpfle ge zeit<br />

in Anspruch nimmt, zu diesem Zeitpunkt<br />

eine Versicherung abschließen.<br />

Die Prämien sind lediglich gering; die<br />

Versicherung endet mit dem letzten Tag<br />

der Lohnrückzahlungsphase der Familienpflegezeit.<br />

Familienpflegezeit<br />

Die Familienpflegezeit hat auch das<br />

Problem der Altersarmut im Blick<br />

Beitragszahlungen in der Familienpflegezeit<br />

<strong>und</strong> die Leistungen der Pflegeversicherung<br />

zur gesetzlichen Rente bewirken<br />

zusammen einen Erhalt der Rentenansprüche.<br />

Diese Ansprüche steigen<br />

mit der Höhe der Pflegestufe. Damit halten<br />

pflegende Angehörige, trotz Ausübung<br />

der Pflege, die Rentenansprüche<br />

etwa auf dem Niveau der Vollzeitbeschäftigung.<br />

Personen mit geringem<br />

Einkommen werden sogar besser gestellt.<br />

In der betrieblichen Praxis orientiert<br />

sich die Familienpflegezeit am Mo dell<br />

der Altersteilzeit. Das bedeutet: Ar beitgeber<br />

<strong>und</strong> Arbeitnehmer schließen eine<br />

Vereinbarung zur Familienpflegezeit<br />

ab. Der Arbeitgeber beantragt dann<br />

eine Refinanzierung beim B<strong>und</strong>esamt<br />

für Familie <strong>und</strong> zivilgesellschaftliche<br />

Auf gaben. Nach der Pflegephase behält<br />

der Ar beitgeber einen Teil vom Lohn ein<br />

<strong>und</strong> zahlt diesen an das B<strong>und</strong>esamt<br />

zurück. Die Erfahrung mit der Altersteilzeit<br />

zeigt eine große Akzeptanz bei Arbeitnehmern<br />

<strong>und</strong> Arbeitgebern, ohne<br />

dass gleich zeitig Beschäftigte <strong>und</strong> Unternehmen<br />

in gesetzliche Zwänge gedrängt<br />

werden. Nicht umsonst stieg die<br />

Nutzung der Altersteilzeit seit ihrer Einführung<br />

1997 innerhalb von 10 Jahren<br />

auf 100.000 Teilnehmer an. n<br />

<strong>Info</strong>rmationen zur Familienpflegezeit:<br />

________ www.bmfsfj.de<br />

(B<strong>und</strong>esministerium für Familie,<br />

Senioren, Frauen <strong>und</strong> Jugend)<br />

33


LV Kurhessen-Waldeck<br />

Bildung des Schlichtungsausschusses nach dem Kirchengesetz über das Verfahren<br />

zur Regelung der Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiter im kirchlichen <strong>und</strong> diakonischen<br />

Dienst ––– Arbeitsrechtsregelungsgesetz – vom 25. April 1979 (KABl. S. 70)<br />

Landeskirchenamt – Kassel, den 15. September <strong>2011</strong><br />

Die Arbeitsrechtliche Kommission hat<br />

in ihrer Sitzung am 31. August <strong>2011</strong> gemäß<br />

§ 13 Absätze 1, 4, 5 <strong>und</strong> 6 des Kirchen<br />

gesetzes über das Verfahren zur Re ­<br />

gelung der Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiter<br />

im kirchlichen <strong>und</strong> diakonischen<br />

Dienst vom 25. April 1979 – ARRG<br />

– (KABl. S. 70) für die Amtszeit der amtierenden<br />

Arbeitsrechtlichen Kommission<br />

bis zum 31. Juli 2014:<br />

___ Herrn<br />

Richter am Arbeitsgericht<br />

Dr. Manuel Eichler<br />

Ständeplatz 19<br />

34117 Kassel<br />

zum Vorsitzenden des Schlichtungsausschusses<br />

nach dem Arbeitsrechtsregelungsgesetz<br />

<strong>und</strong><br />

___ Frau<br />

Direktorin des Arbeitsgerichts<br />

Angela Merz-Gintschel<br />

Ständeplatz 19<br />

34117 Kassel<br />

zu seiner Stellvertreterin gewählt.<br />

Nach den vorgenommenen Wahlen<br />

<strong>und</strong> Berufungen gehören dem neu<br />

gebildeten Schlichtungsausschuss<br />

für die Zeit bis zum 31. Juli 2014<br />

als Beisitzer an:<br />

1__ Mitarbeitende<br />

im kirchlichen Dienst<br />

__ _ Mitglied<br />

Andreas Klenke<br />

c/o KKA Kaufungen<br />

Lessingstraße 13<br />

34119 Kassel<br />

__ _ Stellvertreterin<br />

Gisela Tausch<br />

Diakonisches Werk Oberhessen<br />

Hapselstraße 5<br />

35037 Marburg<br />

__ _ Mitglied<br />

Ulrich Faß-Gerold<br />

Kirchenbezirk Upland<br />

Auf den Hüften 4<br />

34519 Diemelsee-Flechtdorf<br />

__ _ Stellvertreterin<br />

Cornelia Holz<br />

Kindertagesstätte<br />

Johannesberg<br />

Sanddornweg 5<br />

36251 Bad Hersfeld<br />

2__ Mitarbeitende im diakonischen<br />

Dienst<br />

__ _ Mitglied<br />

Reiner Friele<br />

Ev. Altenhilfe Ges<strong>und</strong>brunnen e. V.<br />

Brunnenstraße 23<br />

34369 Hofgeismar<br />

__ _ Stellvertreterin<br />

Brigitte Hügenberg<br />

Diakoniezentrum Hephata<br />

Elisabeth-Seitz-Straße 1<br />

34613 Schwalmstadt<br />

__ _ Mitglied<br />

Kathrin Schmidt<br />

Diakonische Behindertenhilfe<br />

Bad Salzungen<br />

Bahnhofstr. 44<br />

98574 Schmalkalden<br />

__ _ Stellvertreterin<br />

Susanne Ohlwein<br />

Diakonie-Kliniken Kassel<br />

gemeinnützige GmbH<br />

Herkulesstraße 34<br />

34119 Kassel<br />

3__ Vertreter der Evangelischen<br />

Kirche von Kurhessen-Waldeck<br />

__ _ Mitglied<br />

Dr. Volker Knöppel<br />

Landeskirchenamt<br />

Wilhelmshöer Allee 330<br />

34131 Kassel<br />

__ _ Stellvertreter<br />

Kirchenrat<br />

Dr. Thomas Dittmann<br />

Kaulenbergstraße 2<br />

34131 Kassel<br />

__ _ Mitglied<br />

Fritz-Eckhard Schmidt<br />

Dekanat Schlüchtern<br />

Kirchstraße 14a<br />

36381 Schlüchtern<br />

__ _ Stellvertreter<br />

Wolfgang Heinicke<br />

Dekanat Hofgeismar<br />

Altstädter Kirchplatz 5<br />

34369 Hofgeismar<br />

4__ Vertreter des Diakonischen<br />

Werkes in Kurhessen-Waldeck<br />

__ _ Mitglied<br />

Ulrich Jakobi<br />

Ev. Altenhilfe Ges<strong>und</strong>brunnen e.V.<br />

Brunnenstraße 23<br />

34369 Hofgeismar<br />

__ _ Stellvertreter<br />

Harald Recke<br />

Stiftung Beiserhaus<br />

Niederbeisheimer Str. 28-34<br />

34593 Knüllwald<br />

__ _ Mitglied<br />

Klaus-Dieter Horchem<br />

Diakoniezentrum Hephata<br />

Sachsenhäuser Straße 24<br />

34613 Schwalmstadt<br />

__ _ Stellvertreterin<br />

Klaus Winger<br />

Bathildisheim e.V.<br />

Bathildisstraße 7<br />

34454 Bad Arolsen<br />

________ Dr. Volker Knöppel, Vizepräsident Fotos: Hubert Baalmann<br />

34 <strong>vkm</strong> <strong>Info</strong> 4__<strong>2011</strong>


Arbeitsrechtliche Kommission:<br />

Entsendung der Vertreter des<br />

Diakonischen Werkes in Kurhessen-Waldeck<br />

in die Arbeitsrechtliche<br />

Kommission Kurhessen-<br />

Waldeck – hier: Nachberufung<br />

eines ordentlichen <strong>und</strong> eines<br />

stellvertretenden Mitglieds<br />

(Landeskirchenamt – Kassel,<br />

den 15. September <strong>2011</strong>)<br />

Der Verwaltungsrat des Diakonischen<br />

Werkes in Kurhessen Waldeck hat gemäß<br />

§ 7 des Kirchengesetzes über das<br />

Verfahren zur Regelung der Arbeitsverhältnisse<br />

der Mitarbeiter im kirchlichen<br />

<strong>und</strong> diakonischen Dienst vom<br />

25. April 1979 – ARRG – ( KABl. S. 70)<br />

als Nachfolger des ausgeschiedenen<br />

Harald Thiel zum 01. Juli <strong>2011</strong>:<br />

__ _ Herrn<br />

Ingo Friedel<br />

Diakoniezentrum Hephata<br />

Franz-von-Roques-Straße 13<br />

34613 Schwalmstadt<br />

<strong>und</strong> als dessen Stellvertreter<br />

__ _ Herrn<br />

Matthias Bohn<br />

St. Elisabeth-Verein e.V. Marburg<br />

Hermann­Jacobsohn­Weg 2<br />

35041 Marburg<br />

in die Arbeitsrechtliche Kommission<br />

entsandt.<br />

____Dr. Volker Knöppel, Vizepräsident<br />

______________<br />

Arbeitsrechtliche Kommission:<br />

Wahl des Vorsitzenden <strong>und</strong><br />

stellvertretenden Vorsitzenden<br />

der Arbeitsrechtlichen Kommission<br />

– §11 Absatz 1 Arbeitsrechtsregelungsgesetz<br />

(ARRG) –<br />

(Landeskirchenamt – Kassel,<br />

den 15. September <strong>2011</strong>)<br />

Die Arbeitsrechtliche Kommission hat<br />

in ihrer Sitzung am 31. August <strong>2011</strong><br />

gemäß des § 11 Absatz 1 ARRG mit<br />

Wirkung vom 29. September <strong>2011</strong><br />

für die Dauer eines Jahres:<br />

__ _ Herrn Rüdiger Joedt<br />

zum Vorsitzenden<br />

<strong>und</strong><br />

__ _ Herrn Ralf Zeuschner zum<br />

stellvertretenden Vorsitzenden<br />

der Arbeitsrechtlichen Kommission<br />

gewählt..<br />

____Dr. Volker Knöppel, Vizepräsident<br />

<strong>vkm</strong> <strong>Info</strong> 4__<strong>2011</strong><br />

LV Kurhessen-Waldeck n Anzeige<br />

ZMV – Die Mitarbeitervertretung<br />

Zeitschrift für die Praxis der Mitarbeitervertretung<br />

in Einrichtungen der katholischen <strong>und</strong> evangelischen Kirche<br />

Die ZMV ist die Fachzeitschrift für Mitarbeitervertretungen, Personalabteilungen,<br />

Arbeitsrechtliche Kommissionen sowie für alle, die sich in Theorie<br />

<strong>und</strong> Praxis mit dem Arbeitsrecht im Bereich der Kirchen befassen.<br />

Zu den ständigen Themen gehören:<br />

• Entwicklungen des kirchlichen <strong>und</strong> staatlichen Arbeitsrechts, insbesondere:<br />

• Mitarbeitervertretungsrecht (MAVO <strong>und</strong> MVG.EKD)<br />

• kirchliche Arbeitsrechtssetzung in verfasster Kirche, Caritas <strong>und</strong> Diakonie<br />

(Dritter Weg) <strong>und</strong> kirchengemäße Tarifverträge<br />

• Tarifrecht des öffentlichen Dienstes<br />

• betrieblicher Arbeits- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutz<br />

• Steuer- <strong>und</strong> Sozialversicherungsrecht<br />

• Aktuelle Rechtsprechung<br />

Mit der ZMV sind Sie über aktuelle Entwicklungen im kirchlichen <strong>und</strong> staatlichen<br />

Arbeitsrecht stets zeitnah informiert.<br />

Eine Fachzeitschrift gehört zu den notwendigen Hilfsmitteln, die die Mitarbeitervertretung<br />

für ihre Arbeit braucht. Der Dienstgeber hat die Kosten für die Fachzeitschrift<br />

gemäß § 17 Abs. 2 MAVO bzw. § 30 MVG.EKD zu übernehmen.<br />

Gerne senden wir Ihnen ein Probeheft zu.<br />

Abonnement: 6 Hefte pro Jahr (zweimonatlich)<br />

mit CD-ROM „ZMV plus Volltext-Archiv 2000 – 2010“<br />

mit Rechtsprechungsdatenbank<br />

Umfang: ca. 56 Seiten<br />

Format: DIN A4<br />

Preis: 69,20 � jährlich<br />

Internet: www.zmv-online.de<br />

Bestelladresse<br />

KETTELER Verlag GmbH, Niederlassung Waldmünchen<br />

Schloßhof 1, 93449 Waldmünchen, Telefon 09972/9414-51, Fax 09972/9414-55<br />

e-mail: kontakt@ketteler-verlag.de, Internet: www.ketteler-verlag.de<br />

35


Seminare<br />

Warum sollte die Mitarbeitervertretung<br />

Seminare besuchen?<br />

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen…<br />

…in den Mitarbeitervertretungen im Bereich des <strong>vkm</strong> <strong>Deutschland</strong> <strong>und</strong> der GKD!<br />

Sollten Sie ein Seminar vermissen,<br />

dann sprechen Sie uns, Ihre Gewerkschaft<br />

für Kirche <strong>und</strong> Diakonie –<br />

<strong>vkm</strong> <strong>Deutschland</strong> –, bitte an. Gern<br />

können wir Ihnen für Ihre Mitarbeitervertretung<br />

ein individuelles<br />

Schulungsangebot unterbreiten.<br />

n Bei weiteren Fragen zu Seminaren des<br />

<strong>vkm</strong> <strong>Deutschland</strong> wenden Sie sich an<br />

die <strong>vkm</strong>-Geschäftsstelle:<br />

Verein zur Förderung<br />

des kirchlichen Dienstes<br />

<strong>und</strong> seiner Mitarbeiterinnen e.V.<br />

<strong>vkm</strong>-Geschäftsstelle Nordelbien<br />

Glißmannweg 1<br />

22457 Hamburg-Schnelsen<br />

Telefon__ 040 6514380<br />

Telefax __ 040 6511119<br />

E-Mail___ foerderverein @ <strong>vkm</strong>-ne.de<br />

n Für die GKD – B<strong>und</strong>esvorstand:<br />

B<strong>und</strong>esvorstand GKD<br />

Rathausstr. 72<br />

12105 Berlin<br />

Telefon__ 030 7054029 + 7054069<br />

Telefax __ 030 70783039<br />

E-Mail___ gkd-b<strong>und</strong>@t-online.de<br />

n MVV – Mitarbeiter-Vertretungs-<br />

Verband:<br />

Mitarbeiter-Vertretungs-Verband<br />

Im Bereich der Konföderation<br />

Ev. Kirchen Niedersachsen e.V.<br />

Anecampstr. 53 f<br />

30539 Hannover<br />

Telefon__ 0551 5476314<br />

E-Mail___ info@mvv-k.de<br />

Internet _ www.mvv-k.de<br />

Wir freuen uns sehr, Sie zahlreich in unseren<br />

Seminaren zu begrüßen!<br />

36<br />

Das Profil der Mitarbeitervertretung<br />

hat sich in den letzten Jahren verändert.<br />

Die Mitglieder der Mitarbeitervertretung<br />

können nur noch dann ihre<br />

Rechte <strong>und</strong> ihre Pflichten sachgemäß<br />

wahrnehmen, wenn sie über entsprechende<br />

Kenntnisse verfügen. Mitarbeitervertretung<br />

zu sein, bedeutet<br />

eine hohe Verantwortung für Kolleginnen<br />

<strong>und</strong> Kollegen. Eine solche Tätigkeit<br />

benötigt viel innere Kraft, Ausdauer,<br />

Geschick <strong>und</strong> vor allem Mitgefühl<br />

für die Kolleginnen <strong>und</strong> Kollegen.<br />

Warum sollte die Mitarbeitervertretung<br />

Seminare besuchen?<br />

Verantwortliche Arbeit ist nur dann<br />

möglich, wenn jedes Mitglied der Mitarbeitervertretung<br />

über Mindestkenntnisse<br />

für die mit seinem Amt verb<strong>und</strong>enen<br />

Aufgaben verfügt. Jedes Mitglied<br />

der Mitarbeitervertretung hat sich für<br />

sein Amt vorzubereiten <strong>und</strong> ist aus diesem<br />

Gr<strong>und</strong>e verpflichtet, sich die erforderlichen<br />

Kenntnisse anzueignen.<br />

Auch muss – über die Lektüre von Fachbüchern<br />

<strong>und</strong> Zeitschriften hinaus, die<br />

der Dienstgeber zur Verfügung zu stellen<br />

hat, – die Gelegenheit gegeben werden,<br />

den notwendigen Stoff in Seminaren,<br />

im Gespräch mit fachk<strong>und</strong>igen Referenten<br />

<strong>und</strong> im Austausch mit anderen<br />

Mitarbeitervertretungen gemeinsam zu<br />

erarbeiten <strong>und</strong> kritisch zu beleuchten.<br />

Die alleinige Lektüre von Fachliteratur<br />

kann diese Art der Erschließung des Themas<br />

nicht ersetzen. Der Schulungsbedarf<br />

beschränkt sich nicht nur auf die<br />

Wahrnehmung von Mitbestimmungsrechten,<br />

sondern bezieht sich ebenso<br />

auf die Wahrnehmung der allgemeinen<br />

Aufgaben der Mitarbeitervertre­<br />

tungen. Schon deshalb ist es für die<br />

Mitglieder der Mitarbeitervertretung<br />

erforderlich, sich in Seminaren die erforderlichen<br />

Kenntnisse anzueignen.<br />

§ 19 Absatz 3 MVG-EKD…<br />

…regelt den Anspruch auf Arbeitsbefreiung<br />

von Mitgliedern der Mitarbeitervertretung<br />

für die Teilnahme an Tagungen<br />

<strong>und</strong> Lehrgängen, bei denen die notwendigen<br />

Kenntnisse für die Tätigkeit<br />

in der Mitarbeitervertretung vermittelt<br />

werden. Die Dienststelle ist verpflichtet,<br />

Mitglieder der Mitarbeitervertretung bis<br />

zur Dauer von mindestens vier Wochen<br />

der Amtszeit von der Arbeit freizustellen<br />

– ohne deren Minderung der Bezüge<br />

<strong>und</strong> des Urlaubs. Die Übernahme von<br />

Kosten für die Teilnahme an Se minaren<br />

richtet sich nach § 30 MVG­EKD.<br />

Seminarangebote für 2012<br />

Für das Jahr 2012 haben wir wieder ein<br />

umfangreiches <strong>und</strong> attraktives Seminarangebot<br />

zusammen mit der GKD<br />

<strong>und</strong> dem MVV­K für Sie zusammengestellt.<br />

Nachfolgend finden Sie viele Angebote<br />

des <strong>vkm</strong> <strong>Deutschland</strong> für den<br />

Zeitraum Januar bis Dezember.<br />

Auch in diesen Jahr haben wir, der <strong>vkm</strong><br />

<strong>Deutschland</strong>, wieder mit der Gewerkschaft<br />

Kirche <strong>und</strong> Diakonie (GKD) B<strong>und</strong>esvorstand<br />

mit Sitz in Berlin sowie<br />

dem Mitarbeitervertretungsverband<br />

der Konföderierten Kirche in Hannover<br />

ein gemeinsames Fortbildungsheft<br />

zusammengestellt. Das Konzept hat<br />

sich bewährt, <strong>und</strong> wir freuen uns auf<br />

die gemeinsamen Fortbildungen. n<br />

<strong>vkm</strong> <strong>Info</strong> 4__<strong>2011</strong>


Fotos: Fotolia.com/ FM2, cirquedesprit, GaToR­GFX, drubig­photo<br />

20.-22.08.2012: Seminar „Gr<strong>und</strong>lagen<br />

des Arbeitsrechts von A bis Z“<br />

07.-09.09.2012: Fortbildung zum<br />

Thema „Rhetorik <strong>und</strong> Verhandlungsführung“<br />

Seminare…<br />

Praktisch, wichtig, praktisch hilfreich <strong>und</strong> gut: Seminare für einen Tag, über mehrere Tage…<br />

Anmelde-Adresse für die Seminare:<br />

Verein zur Förderung<br />

des kirchlichen Dienstes<br />

<strong>und</strong> seiner Mitarbeiterinnen e.V.<br />

<strong>vkm</strong>-Geschäftsstelle Nordelbien<br />

Glißmannweg 1<br />

22457 Hamburg-Schnelsen<br />

Telefon__ 040 6514380<br />

Telefax __ 040 6511119<br />

E-Mail___ foerderverein @ <strong>vkm</strong>-ne.de<br />

Anmeldeverfahren <strong>vkm</strong> <strong>Deutschland</strong>:<br />

n Bitte melden Sie sich bis spätestens 14 Tage vor<br />

Beginn des gewünschten Seminars an.<br />

n Gern nehmen wir Ihre Anmeldung an:<br />

__ Am einfachsten melden Sie sich an, indem<br />

Sie das Anmeldeformular aufrufen unter<br />

www.<strong>vkm</strong>deutschland.de/downloads/<br />

seminare<strong>2011</strong>.pdf – die Seite ausdrucken<br />

– ausfüllen – an uns faxen.<br />

__ Oder Sie melden sich per Post an.<br />

__ Oder per Telefon: 040 6514380<br />

__ Oder per E-Mail: foerderverein@<strong>vkm</strong>-ne.de<br />

n Ihre Anmeldung wird von uns zeitnah schriftlich<br />

bestätigt.<br />

n Für den Rücktritt von einer erfolgten Anmeldung<br />

später als drei Tage vor Beginn der Veranstaltung<br />

müssen wir eine Ausfallentschädigung<br />

in Höhe von 85 % der Seminarkosten in Rechnung<br />

stellen. Kann der Platz mit einem Nach -<br />

rück er be setzt werden, berechnen wir 30,00 Euro<br />

Verwaltungskosten.<br />

Wir freuen uns auf Sie!<br />

11.-12.09.2012: Seminar<br />

„Schwerbehindertenvertretung“<br />

03.-05.09.2012: Seminar „MVG<br />

intensiv unter Berücksichtigung aktueller<br />

Rechtsprechung der Kirchengerichte“<br />

Fortbildung zum Thema „Rhetorik <strong>und</strong> Verhandlungsführung“<br />

1 _____ Themenbereich Rhetorik<br />

.............das prägnante Statement<br />

.............überzeugende Präsentationen <strong>und</strong> Vorträge<br />

.............souveräner Umgang mit Störungen: Präsentieren mit<br />

„Gegenwind“, Abwehr von Angriffen <strong>und</strong> Killerphrasen<br />

.............Techniken für schwierige Interviews: Blocken,<br />

Überbrücken, Kreuzen<br />

.............Anwendung von Schlagfertigkeitstechniken<br />

.............Lampenfieber beherrschen<br />

.............eine Laudatio halten<br />

2 _____ Themenbereich Verhandlungsführung<br />

.............Konflikte, Konflikt­Verhaltensweisen <strong>und</strong> ­Lösungsstile<br />

.............Konfliktgespräche <strong>und</strong> Verhandlungen gekonnt moderieren<br />

.............sachbezogenes Verhandeln nach dem Harvard­Modell<br />

.............Phasenkonzept für Verhandlungen<br />

.............Tipps für „festgefahrene“ Situationen<br />

_______ Methodik: Vorträge/praxisnahe Übungen – Kleingruppen/Plenum<br />

_______ Ziel: Erweiterung der kommunikativen Kompetenzen in den<br />

Bereichen Rhetorik <strong>und</strong> Verhandlungsführung<br />

_______ Anzahl der TeilnehmerInnen: max. 15<br />

_______ Medienbedarf: Flipchart, Moderationskoffer, Overheadprojektor,<br />

Stellwand mit Metaplanpapier<br />

Termin ______ 07. Sept. 2012, 14.00 Uhr, bis 09. Sept. 2012, 17.00 Uhr<br />

Tagungsort __ Hotel-Restaurant Farchauer Mühle, Farchauer Mühle 6,<br />

23909 Ratzeburg/Farchau, www.farchauer-muehle.de<br />

Kosten ______ 395,00 Euro inkl. Übernachtung, Verpflegung, Tagungsskripte<br />

Referent ____ Frau Hansen, Diplom­Sozialpädagogin, anerkannte Zusatzausbildung<br />

zur „Systemischen Beraterin (SG)“, Kommunikationstrainerin<br />

Hinweis _____ Mitzubringende Tagungs unterlagen: MVG-EKD; „Tarifrecht“,<br />

Rechtssammlung<br />

<strong>vkm</strong> <strong>Info</strong> 4__<strong>2011</strong> 37


Seminare<br />

Seminar: Tätigkeitsbericht<br />

der Mitarbeiterversammlung<br />

Das MVG der EKD regelt in § 31 ff. die<br />

Mitarbeiterversammlung. Daraus ergeben<br />

sich dann solche praktischen als<br />

auch juristischen Fragen:<br />

___ Wer lädt ein?<br />

___ Was muss auf der Einladung stehen?<br />

___ Wer darf eingeladen werden?<br />

___ Wer muss draußen bleiben?<br />

___ Welche Tagesordnungspunkte müssen<br />

aufgerufen werden?<br />

___ Welche können aufgerufen werden<br />

<strong>und</strong>:<br />

___ Dürfen auch Gäste hinzukommen,<br />

z. B. Gewerkschaftsfunktionäre?<br />

Im Rahmen der Mitarbeiterversammlung<br />

legt die MV ihren Tätigkeitsbericht<br />

vor.<br />

___ Was muss darin enthalten sein?<br />

___ Wer muss ihn vortragen?<br />

___ Was muss nicht vorgetragen werden?<br />

___ Was ist sonst noch möglich, was das<br />

Gesetz nicht regelt?<br />

All dies sind Fragen, die auf dem Seminar<br />

gemeinsam anhand der Gesetzgebung<br />

einschließlich Kommentierung <strong>und</strong><br />

aktueller Rechtsprechung vermittelt<br />

werden sollen.<br />

Termin ______ 06. Juni 2012, 09.30<br />

Uhr bis 17.00 Uhr<br />

Tagungsort _ Tagungshotel „Zum<br />

Zeppelin“, Frohmestraße<br />

123, 22457 Hamburg,<br />

www.zumzeppelin.de<br />

Kosten ______ 98,00 Euro<br />

Referent ____ Klaus-Dirk Wildoer,<br />

Vorsitzender des <strong>vkm</strong><br />

<strong>Deutschland</strong> <strong>und</strong> Vorsitzender<br />

des Landesvorstandes<br />

<strong>vkm</strong> Nordelbien<br />

Hinweis _____ Mitzubringende Tagungsunterlagen:Mitarbeitervertretungsgesetz<br />

MVG-<br />

EKD inkl. Kommentierung<br />

38<br />

Seminar: MVG intensiv unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung der<br />

Kirchengerichte<br />

Der „Fitness­Kurs“ für Mitarbeitervertreterinnen <strong>und</strong> Mitarbeitervertre ter aus Kir che<br />

<strong>und</strong> Diakonie! Wir vermitteln konzentriert Gr<strong>und</strong>lagenwissen <strong>und</strong> praxisgerechte<br />

Spezialkenntnisse. Gut geeignet ist die Veranstaltung für alle, die im (kritischen)<br />

Dialog mit Mitgliedern von Mitarbeitervertretungen ihre Kenntnisse vertiefen wollen.<br />

Vermittelt werden nicht nur Rechtskenntnisse, sondern auch Empfehlungen<br />

<strong>und</strong> Strategien zur erfolgreichen Rechtsdurchsetzung. Themen: Mitbestimmungs­<br />

<strong>und</strong> Mitberatungsrecht in aktuellen Zusammenhängen • Aktuelle Rechtsprechung<br />

Termin ______ 03. September 2012, 14.00 Uhr, bis 05. September 2012, 17.00 Uhr<br />

Tagungsort _ Hotel „Am Alten Strom“, Am Strom 60/61, 18119 Warnemünde,<br />

www.hotel-am-alten-strom.de<br />

Kosten ______ 385,00 Euro inkl. Übernachtung, Verpflegung sowie Tagungsskripte<br />

Referent ____ Klaus-Dirk Wildoer, Vorsitzender des <strong>vkm</strong> <strong>Deutschland</strong> <strong>und</strong> Vorsitzender<br />

des Landesvorstandes <strong>vkm</strong> Nordelbien<br />

Hinweis _____ Mitzubringende Tagungsunterlagen: MVG-EKD; „Tarifrecht“, Rechtssammlung;<br />

AVR<br />

Seminar: MVG-Gr<strong>und</strong>lagen<br />

Das Mitarbeitervertretungsgesetz der EKD ist grob in 11 Abschnitte aufgeteilt. Das<br />

wichtigste für die praktische Arbeit sind die Bereiche: Aufgaben <strong>und</strong> Befugnisse mit<br />

ihren Einzelbereichen Mitbestimmung, eingeschränkte Mitbestimmung, Mitberatung,<br />

Initiativrecht, Beschwerderecht. Darüber hinaus die Interessenvertretung<br />

besonderer Mitarbeitergruppen. Was vor einem Jahr eingeführt wurde, ist z. T. schon<br />

wieder geändert. Wie soll ich mich nun verhalten? Wo sind meine Gr<strong>und</strong>rechte,<br />

wo meine Möglichkeiten? Diese möchten wir intensiv <strong>und</strong> von gr<strong>und</strong>sätz licher<br />

Bedeutung mit der aktuellen Rechtsentwicklung als Schwerpunkt aufarbeiten.<br />

Termin ______ 13. Februar 2012, 14.00 Uhr, bis 15.Februar 2012, 17.00 Uhr<br />

Tagungsort _ Hotel „Am Alten Strom“, Am Strom 60/61, 18119 Warnemünde,<br />

www.hotel-am-alten-strom.de<br />

Kosten ______ 385,00 Euro inkl. Übernachtung, Verpflegung sowie Tagungsskripte<br />

Referent ____ Klaus-Dirk Wildoer, Vorsitzender des <strong>vkm</strong> <strong>Deutschland</strong> <strong>und</strong> Vorsitzender<br />

des Landesvorstandes <strong>vkm</strong> Nordelbien<br />

Hinweis _____ Mitzubringende Tagungsunterlagen: MVG-EKD; „Tarifrecht“, Rechtssammlung;<br />

AVR<br />

Seminar: MV-Geschäftsführung<br />

Um das Mitarbeitervertretungsgesetz <strong>und</strong> die damit verb<strong>und</strong>enen Aufgaben adäquat<br />

umzusetzen, bedarf es auch einer guten Geschäftsführung. In diesem Seminar<br />

geht es um die Geschäftsführung der Mitarbeitervertretung mit ihren einzelnen<br />

Aufgaben. Schwerpunkte sind: Aufgabenverteilung, Protokollführung, Unterlagen,<br />

Schweigepflicht, Ablauf von Sitzungen, Gesprächsführung, Geschäftsordnung,<br />

gemeinsame Sitzungen mit den Dienstgebern, Ausschussarbeit<br />

Termin ______ 13. März 2012, 09.30 Uhr bis 17.00 Uhr<br />

Tagungsort _ Tagungshotel „Zum Zeppelin“, Frohmestraße 123, 22457 Hamburg,<br />

www.zumzeppelin.de<br />

Kosten ______ 98,00 Euro<br />

Referent ____ Klaus-Dirk Wildoer, Vorsitzender des <strong>vkm</strong> <strong>Deutschland</strong> <strong>und</strong> Vorsitzender<br />

des Landesvorstandes <strong>vkm</strong> Nordelbien<br />

Hinweis _____ Mitzubringende Tagungsunterlagen: Mitarbeitervertretungsgesetz<br />

MVG-EKD inkl. Kommentierung<br />

<strong>vkm</strong> <strong>Info</strong> 4__<strong>2011</strong>


Fotos: Fotolia.com/ cirquedesprit<br />

Es geht um Rechtsgr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong><br />

Befugnisse der Vertrau enspersonen.<br />

Seminar: Schwerbehindertenvertretung<br />

Vertrauensperson der schwerbehinderten Mitarbeiter <strong>und</strong> Mitarbeiterinnen, so regelt<br />

das Mitarbeitervertretungsgesetz die eigene Wahl der Gruppe von mindes tens<br />

fünf schwerbehinderten Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeitern in der Einrichtung.<br />

In dem Seminar geht es um die Rechtsgr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> die Befugnisse der Vertrauenspersonen.<br />

Welche Aufgaben haben Sie <strong>und</strong> wann müssen Sie sich kümmern?<br />

Was dürfen Sie tun? Das betriebliche Wiedereingliederungsmanagement (BEM)<br />

wird in diesem Seminar auch eine besondere Rolle spielen. Gemeinsam möchten<br />

wir uns intensiv dem MVG, der tarifrechtlichen Regelungen von Schwerbehinderten<br />

<strong>und</strong> dem SGB nähern.<br />

Termin ______ 11. September 2012, 10.00 Uhr, bis 12. September, 17.00 Uhr<br />

Tagungsort _ Tagungszentrum Martinshaus, Kanalufer 48, 24768 Rendsburg,<br />

www.tagungszentrum-martinshaus.de<br />

Kosten ______ 195,00 Euro inkl. Verpflegung Übernachtung sowie Tagungsskripte<br />

Referent ____ Hubert Baalmann, Dipl. Jurist <strong>und</strong> Verbandssekretär, <strong>vkm</strong> <strong>Deutschland</strong>,<br />

www.<strong>vkm</strong>deutschland.de<br />

Seminar: Eingruppierung, Arbeitsplatzbeschreibung<br />

Die Eingruppierung ist eine personelle Einzelmaßnahme im Sinne des Mitarbeitervertretungsrechtes.<br />

Sie bedarf also der Zustimmung der Mitarbeitervertretung. Allerdings<br />

hat die Mitarbeitervertretung, da es um eine Rechtsanwendung geht, nur<br />

ein Kontrollrecht hinsichtlich der Korrektheit der Eingruppierung. Mit diesem Seminar<br />

möchten wir Hilfestellung geben, um das Recht besser ausfüllen zu können.<br />

Schwerpunktmäßig werden wir in dem Seminar auf die Formen der Entgeltordnung<br />

aus dem KAT <strong>und</strong> dem KTD eingehen, wobei ein besonderes Augenmerk<br />

auf die im Tarif festgelegte Entgeltordnung <strong>und</strong> die unbestimmten Rechtsbegriffe<br />

gerichtet werden soll.<br />

Termin ______ 06. November 2012, 09.30 Uhr bis 17.00 Uhr<br />

Tagungsort _ Tagungshotel „Zum Zeppelin“, Frohmestraße 123, 22457 Hamburg,<br />

www.zumzeppelin.de<br />

Kosten ______ 115,00 Euro inkl. Verpflegung sowie Tagungsskripte<br />

Referenten __ Anette Przybilla-Eisele, Rechtsschutzsekretärin des <strong>vkm</strong> <strong>Deutschland</strong>,<br />

Hamburg (Volljuristin);<br />

Hubert Baalmann, Dipl. Jurist <strong>und</strong> Verbandssekretär, <strong>vkm</strong> <strong>Deutschland</strong>,<br />

www.<strong>vkm</strong>deutschland.de<br />

Hinweis _____ Mitzubringende Tagungsunterlagen: MVG-EKD; „Tarifrecht“, Rechtssammlung<br />

<strong>vkm</strong> <strong>Info</strong> 4__<strong>2011</strong><br />

Seminar: Gr<strong>und</strong>lagen des<br />

Arbeitsrechts von A bis Z<br />

Im Jahr 2012 kommen wieder zahlreiche<br />

Änderungen im Arbeitsrecht auf<br />

Sie zu! Der Gesetzentwurf zur Familienpfle<br />

gezeit, die Neuregelungen der<br />

Praktikan tenverhältnisse <strong>und</strong> der Arbeitnehmer­Datenschutz<br />

sorgen für Klärungsbedarf<br />

in der Praxis.<br />

Zusätzlich müssen Sie viele neue Gerichtsurteile<br />

kennen <strong>und</strong> anwenden.<br />

Wie Sie jetzt die Neuerungen garantiert<br />

im Griff haben <strong>und</strong> absolut rechtssicher<br />

durch das Jahr 2012 kommen, zeigen<br />

wir Ihnen einfach, schnell, kompakt<br />

in unserem Seminar „Gr<strong>und</strong>begriffe des<br />

Arbeitsrechts“:<br />

___ Normenpyramide<br />

___ Kernbegriffe<br />

___ Kollektives <strong>und</strong> individuelles Arbeitsrecht<br />

___ Tarifbindung, Anlehnung an Tarifvertrag<br />

___ Rechte <strong>und</strong> Pflichten der Arbeitsvertragsparteien<br />

___ Änderung <strong>und</strong> Anpassung bestehender<br />

Arbeitsbedingungen<br />

___ Beendigung von Arbeitsverhältnissen<br />

___ Besonderer Kündigungsschutz<br />

bestimmter Arbeitnehmergruppen<br />

Termin ______ 20. August 2012, 14.00<br />

Uhr, bis 22. August 2012,<br />

17.00 Uhr<br />

Tagungsort _ Hotel „Am Alten Strom“,<br />

Am Strom 60/61, 18119<br />

Warnemünde, www.<br />

hotel-am-alten-strom.de<br />

Kosten ______ 395,00 Euro inkl. Übernachtung,<br />

Verpflegung<br />

sowie Tagungsskripte<br />

Referenten __ Anette Przybilla-Eisele,<br />

Rechtsschutzsekretärin<br />

des <strong>vkm</strong> <strong>Deutschland</strong>,<br />

Hamburg (Volljuristin);<br />

Klaus-Dirk Wildoer,<br />

Vorsitzender des <strong>vkm</strong><br />

<strong>Deutschland</strong> <strong>und</strong> Vorsitzender<br />

des Landesvorstandes<br />

<strong>vkm</strong> Nordelbien<br />

Hinweis _____ Mitzubringende Tagungsunterlagen:<br />

MVG-EKD;<br />

„Tarifrecht“, Rechtssammlung;<br />

AVR<br />

n<br />

39


Verbandstag<br />

1<br />

2<br />

5<br />

40<br />

3 4<br />

1 __Am 9.11.<strong>2011</strong> tagte der Verbandstag des<br />

Landesverbandes der Gewerkschaft für<br />

Kirche <strong>und</strong> Diakonie <strong>vkm</strong> <strong>Deutschland</strong><br />

2__Thomas Zawel: Der in Kiel lebende<br />

Küster wurde mit einer überwältigenden<br />

Mehrheit gewählt.<br />

3 ��Rechtsschutzsekretärin Anette Przybilla-<br />

Eisele, ausgebildeten Volljuristin<br />

<strong>und</strong> Fachanwältin für Arbeitsrecht<br />

4 __Klaus-Dirk Wildoer, Landesvorsitzender<br />

5 __Der <strong>vkm</strong> auf gutem Kurs! :-)<br />

<strong>vkm</strong> <strong>Info</strong> 4__<strong>2011</strong><br />

Fotos: Hubert Baalmann


Fotos: Hubert Baalmann<br />

Verbandstag des Landesverbandes<br />

der Gewerkschaft für Kirche<br />

<strong>und</strong> Diakonie tagte in Breklum<br />

Am 9.11.<strong>2011</strong> hat das höchste beschlussfassende Gremium der Gewerkschaft für Kirche<br />

<strong>und</strong> Diakonie <strong>vkm</strong> <strong>Deutschland</strong> mit ihrem Landesverband Nordelbien in Breklum getagt<br />

Zu den Aufgaben des Landesverbandes<br />

gehört es,<br />

den Bericht des Vorstandes,<br />

der Tarifkommission,<br />

des B<strong>und</strong>esvorstandes <strong>und</strong> der Betriebs­<br />

<strong>und</strong> Regionalgruppen entgegenzunehmen.<br />

So hat der Landesvorstand durch<br />

seine Mitglieder einzelne detaillierte Berichte<br />

des zurückliegenden Kalenderjah<br />

res abgegeben. Stichworte waren die<br />

positive finanzielle Situation des B<strong>und</strong>esverbandes,<br />

die aber im einzelnen der<br />

Beschlussfassung der B<strong>und</strong>esdelegiertenkonferenz<br />

unterliegt.<br />

Aus der Abteilung Finanzen<br />

Die verantwortlichen Kollegen aus der<br />

Abteilung Finanzen, Michael Jacobsen<br />

<strong>und</strong> Friedemann Triller, machten in ihrem<br />

Bericht aber deutlich, dass der eigentliche<br />

größere Schatz nicht das Finan<br />

zielle sei, sondern es sind die Mitglieder,<br />

die regelmäßig ihre Beiträge be­<br />

<strong>vkm</strong> <strong>Info</strong> 4__<strong>2011</strong><br />

zahlen <strong>und</strong> damit die gute <strong>und</strong> positive<br />

Gewerkschaftsarbeit ermöglichen.<br />

Außenvertretung <strong>und</strong> kooperative<br />

Arbeit<br />

Die Kollegin Karin Jensen-B<strong>und</strong>els füh rte<br />

in ihrem Teil des Berichtes aus, dass<br />

die Außenvertretung <strong>und</strong> die kooperative<br />

Arbeit mit anderen Gewerkschaften<br />

sie manches Mal zur gefühlten Außenministerin<br />

der Gewerkschaft <strong>vkm</strong><br />

<strong>Deutschland</strong> werden ließ. So hat auch<br />

der Kirchentag in Dresden hier eine entscheidende<br />

Außenvertretungsrolle <strong>und</strong><br />

Repräsentanz widergespiegelt.<br />

3. Weg<br />

Im Vergleich zur aktuellen Diskussion<br />

um den 3. Weg, insbesondere in der Diako<br />

nie, wurde von Karin Jensen-B<strong>und</strong>els<br />

ihr Gefühl formuliert – mit den Worten<br />

– „Tarifvertrag ist gleich“: „Wie gut es<br />

uns doch geht.“ Hinsichtlich der Diskussion<br />

um den 2. oder 3. Weg ist das<br />

The ma <strong>Nordkirche</strong> mit den Überleitungen<br />

für die Landesbediensteten ein spannendes<br />

Arbeitsfeld, das seit Jahren von<br />

uns begleitet, gestaltet <strong>und</strong> durch Forderungen<br />

gegenüber der Kirchenlei­<br />

tung artikuliert wird. Nicht nur in dem<br />

Bereich <strong>Nordkirche</strong>, sondern auch in<br />

vielen anderen Positionen, wenn es um<br />

tarifvertragliche Regelungen geht, so<br />

Karin Jensen-B<strong>und</strong>els, sind wir sehr gut<br />

aufgestellt.<br />

Personalien: Rechtsschutzabteilung<br />

Der Landesvorsitzende Klaus-Dirk Wildoer<br />

begann seinen Beitrag mit einer<br />

Personalie in der Rechtsschutzabteilung.<br />

So war auf dem letzten Verbandstag<br />

die Rechtsanwältin Christine Niemann<br />

neu <strong>und</strong> erstmalig vorgestellt<br />

wor den. Aufgr<strong>und</strong> ihrer familiären Situation<br />

(die Geburt ihres zweiten Kindes)<br />

wurde als Schwangerschafts­ <strong>und</strong><br />

Elternzeitvertretung die Rechtsschutzsekretärin<br />

Anette Przybilla-Eisele eingestellt.<br />

Zwischenzeitlich hat sich der<br />

Vorstand dazu entschieden, dieses Arbeitsverhältnis<br />

mit der ausgebildeten<br />

Volljuristin <strong>und</strong> Fachanwältin für Arbeitsrecht<br />

Anette Przybilla-Eisele über<br />

den 31.12.<strong>2011</strong> hinaus als unbefristetes<br />

Arbeitsverhältnis weiterzuführen.<br />

So hat Klaus-Dirk Wildoer die Kollegin<br />

Anette Przybilla-Eisele ganz herzlich<br />

in diesem Kreis begrüßt.<br />

n<br />

41<br />

>>>


Verbandstag<br />

Der neue Vorstand: (v.l.n.r.) Thomas Zawel, Kiel; Michael Jacobsen, Kiel; Gerda Pahl, Kiel; Klaus-Dirk Wildoer, Osterfeld; Karin<br />

Jensen-B<strong>und</strong>els, Flensburg; es fehlt auf dem Gruppenfoto: Gerhard Jahn, Lübeck – aber wir haben ein Bild von ihm (s. rechts)<br />

Streikrecht<br />

Des Weiteren ging Klaus-Dirk Wildoer<br />

auf die aktuelle Frage der Diako nie <strong>und</strong><br />

das Streikrecht ein. Er bestärkte noch<br />

einmal seine, als auch die Meinung des<br />

Vorstandes, dass es bei der Streikrechtfrage<br />

nicht darum gehen kann <strong>und</strong> darf,<br />

dass Gr<strong>und</strong>rechte kirchlichen Mitarbeitern<br />

vorenthalten werden. So hat es<br />

auf der Synode, die bis zum 4. November<br />

ging, hierzu sehr unschöne Äußerungen<br />

gegeben, die uns als Gewerkschaft<br />

dahingehend herausfordern, die<br />

Gr<strong>und</strong>rechte von Arbeitnehmerorganisationen<br />

auch für die verfassten <strong>und</strong> diakonischen<br />

Mitarbeiter erneut einzufordern<br />

<strong>und</strong> hier auch eine Öffentlichkeit<br />

zu schaffen.<br />

Aus der Geschäftsstelle<br />

Hubert Baalmann berichtete dann aus<br />

der Geschäftsstelle. So sind die Arbeitsbereiche<br />

innerhalb der Geschäftsstelle<br />

auch durch den Neuzugang in der<br />

Rechtsschutzabteilung strukturiert<br />

worden. Die Kollegin Ingrid Luda ist<br />

schwerpunktmäßig für den allgemeinen<br />

Schriftverkehr, die Bearbeitung<br />

der Rechtsschutzakten <strong>und</strong> die Begleitung<br />

der Vorstandsarbeit sowohl auf<br />

42<br />

Landes­ als auch auf B<strong>und</strong>esebene verantwortlich.<br />

Die Kollegin Janette Paulsen unterstützt<br />

<strong>und</strong> zeichnet verantwortlich für<br />

die Korrespondenz der Tarifkommission.<br />

Darüber hinaus ist sie täglich mit<br />

der Betreuung der Mitglieder hinsichtlich<br />

ihres Status, der Finanzen, der Begrü<br />

ßungs­ als auch möglicherweise Kündigungsbestätigungen<br />

beschäftigt. Die<br />

von Seiten des Schatzmeisters Michael<br />

Jacobsen gelobte Buchhaltung wird<br />

auch von Janette Paulsen erledigt.<br />

In der Geschäftsstelle arbeitet als<br />

Geringfügigbeschäftigte des Weiteren<br />

Katrin Ahrens für den Förderverein.<br />

Dieser ist Herausgeber der „<strong>vkm</strong> <strong>Info</strong>“,<br />

<strong>und</strong> im Rahmen der Fördervereinstätigkeiten<br />

werden auch die Seminare<br />

von Katrin Ahrens vorbereitet <strong>und</strong> organisiert.<br />

Bericht aus der Rechtsschutzabteilung<br />

Die Kollegin Anette Przybilla-Eisele berichtete<br />

von ihrem „relativ kurzen“ Berichtszeitraum<br />

aus der Rechtsschutzabteilung.<br />

Viele Fragen zum Thema Eingruppierung<br />

seien in den letzten Monaten<br />

eingegangen. So wurden des Weite­<br />

ren Kündigungsschutzverfahren geführt,<br />

Abmahnungen bearbeitet <strong>und</strong> Zeugniskorrekturen<br />

eingefordert. Anette<br />

Przybilla-Eisele berichtete, dass auch<br />

Mit arbeitervertretungen mit Rechtsfragen<br />

an sie herangetreten sind.<br />

Bericht von der Tarifkommission (TK)<br />

Im Anschluss daran berichtete der Kollege<br />

Gerd Söhndel in seiner Funktion<br />

als stellvertretender Vorsitzender der<br />

Tarifkommission über die Tarifarbeit.<br />

Als Vertreter der Vorsitzenden unserer<br />

TK, Ursula Einsiedler, ging er auf die<br />

besondere Problematik im KAT ein.<br />

Auch die zukünftigen Themen wie<br />

Wiedereinführung eines Altersteilzeittarifvertrages,<br />

einer tariflichen Regelung<br />

unter dem Arbeitstitel Familienbudget<br />

<strong>und</strong> die Eingruppierungen der<br />

SpAs sind derzeit aktiv in den Gesprächen<br />

<strong>und</strong> Verhandlungen mit dem Arbeitgeberverband.<br />

Positiv berichtete der Kollege Gerd<br />

Söhndel darüber, dass die ersten Ge spräche<br />

mit dem Arbeitgeberverband zur<br />

Überleitung der Landesbediensteten<br />

in der Ev.­Luth, Kirche in Norddeutschland<br />

gelaufen sind. Anfang Dezember<br />

sollen die Gespräche fortgeführt werden.<br />

<strong>vkm</strong> <strong>Info</strong> 4__<strong>2011</strong><br />

Fotos: Hubert Baalmann


Fotos: Hubert Baalmann<br />

Jörgen Schulz, Wahlvorstand <strong>und</strong> erprobter,<br />

leidenschaftlicher, humoristischer Wahlleiter<br />

Für den Bereich der Diakonie unter dem<br />

Tarifvertrag KTD war – so seine Einschätzung<br />

– im letzten Jahr eine härtere<br />

Verhandlung notwendig. Eben so sei<br />

festzustellen, dass die wirtschaftliche<br />

Situation durch Darstellung der einzelnen<br />

Arbeitgeber im finanziellen Bereich<br />

<strong>und</strong> in der finanziellen Gr<strong>und</strong>lage äußerst<br />

schwierig ist. Dieses sei, so die Arbeitgebervertreter,<br />

der schlech ten Refinanzierung<br />

geschuldet.<br />

Als positives Beispiel <strong>und</strong> absoluten<br />

Erfolg sei die Überleitung des Diakoniekrankenhauses<br />

Hamburg von der<br />

AVR Diakonie zum Tarifvertrag KTD<br />

gelungen.<br />

<strong>Nordkirche</strong> <strong>und</strong> Arbeitsrecht<br />

Inhaltlich wurde es dann noch einmal<br />

sehr emotional <strong>und</strong> sehr leidenschaftlich,<br />

als die Frage zum Thema <strong>Nordkirche</strong><br />

<strong>und</strong> Arbeitsrecht diskutiert wurde.<br />

Die Arbeitsgruppe <strong>Nordkirche</strong> <strong>und</strong> die<br />

Tarifkommission wollen zusammen<br />

mit der GKD versuchen, eine einheitliche<br />

tarifliche Regelung für alle verfassten<br />

Kirchen unter den Tarifvertrag zu<br />

geben. Bedauerlicherweise ist nach heutigem<br />

Stand nur die Kollegenschaft auf<br />

Landesebene in der Verhandlung.<br />

<strong>vkm</strong> <strong>Info</strong> 4__<strong>2011</strong><br />

Gerd Söhndel berichtete in seiner Funktion als stellvertretender Vorsitzender der Tarifkommission<br />

über die Tarifarbeit<br />

Wenn man sich denn nun die Wortspielereien,<br />

so der Kollege Klaus-Dirk Wildoer,<br />

einmal auf der Zunge zergehen<br />

lässt, wird in der Argumentation der Kirchenleitungen<br />

<strong>und</strong> der 266 beschlussfassenden<br />

Synodalen von einem kleinen<br />

Trennungsmodell gesprochen. Hier<br />

in der Begrifflichkeit im Vorfeld schon<br />

von Trennung zu reden, ist eine Farce<br />

gegenüber dem Kirchenanspruch, dass<br />

wir Ost <strong>und</strong> West auch nach 20 Jahren<br />

im Arbeitsrecht noch trennen wollen.<br />

Die Tarifkommission in Zusammenarbeit<br />

mit der Gewerkschaft GKD wird<br />

alles daran setzen, nicht mehr von Teilung<br />

zu sprechen <strong>und</strong> schon gar nicht<br />

eine Teilung im Arbeitsrecht vorzunehmen.<br />

Kirchengewerkschaft<br />

Der nachfolgend aufgerufene Ta ges ordnungs<br />

punkt beinhaltete das Stichwort<br />

„Kirchengewerkschaft“.<br />

Auf dem letzten Verbandstag wurde<br />

beschlossen, dass der Landesvorstand<br />

sich weiterhin Gedanken machen möge<br />

<strong>und</strong> mit anderen Gewerkschaften,<br />

Partnern <strong>und</strong> Verbänden darauf hinzuwirken,<br />

dass es eine neue Kirchengewerkschaft<br />

geben möge. Hier hat es ver­<br />

schiedene Gespräche mit der GKD <strong>und</strong><br />

dem MVV (Mitarbeitervertretungsverband<br />

in der Konföderierten Kirche Niedersachsen)<br />

gegeben.<br />

B<strong>und</strong>esdelegiertenkonferenz<br />

Der Landesvorstand hat den Beschluss<br />

<strong>und</strong> das Votum der Delegierten des Verbandstages<br />

mitzunehmen in die B<strong>und</strong>esdelegiertenkonferenz,<br />

wo weitere<br />

Schritte überlegt, beraten <strong>und</strong> beschlossen<br />

werden sollen. Hier ist Mitte April<br />

das nächste Gremientreffen in Kassel,<br />

so der Landesvorstand.<br />

Verabschiedungen<br />

Emotional wurde es dann noch einmal,<br />

als der Landesvorsitzende Klaus-<br />

Dirk Wildoer vor dem Tagesordnungspunkt<br />

Wahlen die verdienten Kollegen<br />

Holger olesen <strong>und</strong> Friedemann Triller<br />

verabschiedete. Der Kollege Holger olesen<br />

war bedauerlicherweise nicht zugegen<br />

<strong>und</strong> konnte in dem Gremium<br />

nicht persönlich verabschiedet werden.<br />

Der Kollege Wildoer wird ihm genauso<br />

– wie er es Friedemann Triller gegenüber<br />

in einer kurzen Ansprache tat –,<br />

den besonderen Dank für den Einsatz,<br />

n<br />

43<br />

>>>


1<br />

44<br />

Klaus-Dirk Wildoer dankte Friedemann Triller (rechts) in einer Ansprache für den Einsatz,<br />

die Leidenschaft, das konstruktive <strong>und</strong> kritische Arbeiten <strong>und</strong> Mitdenken sowie das Einstehen<br />

von Tarifverträgen in der Ev.-Luth. Kirche. Mit einem kleinen Präsent des Lan desvorstandes<br />

wurde der Kollege Friedemann Triller unter großem Applaus verabschiedet.<br />

1 __Blick in den Plenarsaal während des<br />

Berichts des Landesvorsitzenden Klaus­<br />

Dirk Wildoer<br />

2__Der Sonnenschein traf genau unsere<br />

Arbeit – gut so!<br />

2<br />

<strong>vkm</strong> <strong>Info</strong> 4__<strong>2011</strong><br />

Fotos: Hubert Baalmann


Fotos: Hubert Baalmann<br />

Einige der engagierten Delegierten aus dem Kirchenkreis Flensburg-Schleswig:<br />

(v. l.) Wilfried Lorenzen, Sterup; Jan Woytack, Satrup; Dieter Kascheike, Sterup<br />

>>><br />

die Leidenschaft, das konstruktive<br />

<strong>und</strong> kritische Arbeiten<br />

<strong>und</strong> Mitdenken sowie das<br />

Einstehen von Tarifverträgen in der<br />

Ev.­Luth. Kirche zukommen las sen.<br />

Mit einem kleinen Präsent des Landesvorstandes<br />

wurde der Kollege Friedemann<br />

Triller unter großem Applaus<br />

verabschiedet.<br />

Friedemann Triller bedankte sich<br />

ausgiebig, indem er mitteilte, dass seine<br />

Gewerkschaftszugehörigkeit, die seit<br />

Jahrzehnten besteht, für ihn nicht nur<br />

ein Job oder ein Mandat war, sondern<br />

über viele Strecken von Fre<strong>und</strong>schaften<br />

als auch zum Teil familiärer Beziehung<br />

<strong>und</strong> familiärer Arbeit geprägt<br />

war. Er erklärte, dass ihm das so wichtig<br />

sei, dass er heute den Delegierten<br />

versprechen würde, er bleibe weiter<br />

Mit glied der Gewerkschaft für Kirche<br />

<strong>und</strong> Diakonie „bis dass der Tod uns<br />

scheidet“.<br />

Wahlen<br />

Somit trat dann der Landesvorstand<br />

vom Vorstandstisch zurück <strong>und</strong> wurde<br />

durch den Wahlvorstand abgelöst.<br />

<strong>vkm</strong> <strong>Info</strong> 4__<strong>2011</strong><br />

Jörgen Schulz, erprobter, leidenschaftlicher<br />

<strong>und</strong> humoristischer Wahlleiter,<br />

führte in das Procedere ein.<br />

___ In ge heimer Wahl wurde dann im<br />

ersten Wahlgang einstimmig der<br />

amtierende Vorsitzende Klaus-Dirk<br />

Wildoer wiedergewählt.<br />

___ In der zweiten Wahlr<strong>und</strong>e wurden<br />

dann die Kolleginnen/Kollegen<br />

Karin Jensen-B<strong>und</strong>els,<br />

___ Gerda Pahl,<br />

___ Michael Jacobsen<br />

___ <strong>und</strong> Gerhard Jahn mit überwältigender<br />

Mehrheit erneut in ihre Ämter<br />

gewählt.<br />

Durch das Ausscheiden der Kollegen<br />

Holger olesen <strong>und</strong> Friedemann Triller…<br />

___ wurde dann als Kandidat Thomas<br />

Zawel vorgeschlagen. Der 1962 geborene,<br />

in Kiel lebende Küster kandidierte<br />

<strong>und</strong> wurde gleich mit einer<br />

überwältigenden Mehrheit für<br />

dieses Amt gewählt.<br />

Als weiteres Procedere kam es zur Nachwahl<br />

für das ausgeschiedene Mitglied<br />

der Tarifkommission Albert Ketels.<br />

Verbandstag<br />

Der Kollege Ketels war aus persönlichen<br />

Gründen zurückgetreten. Seitens der<br />

Tarifkommission wurde ihm noch ein<br />

herzlicher Dank in Abwesenheit übermittelt.<br />

___ Die Kollegin Birgitt Menzel aus<br />

Flensburg kandidierte für diese Position.<br />

Auch ihr schenkten die Delegierten<br />

mit sehr hoher Stimmenzahl<br />

ihr Vertrauen.<br />

Als letzter Wahlgang mussten noch<br />

sieben Kandidaten für die Delegiertenversammlung<br />

der B<strong>und</strong>esdelegiertenkonferenz<br />

gewählt werden.<br />

Dank <strong>und</strong> Reisesegen<br />

Nach acht St<strong>und</strong>en Tagung hat dann<br />

der neue Landesvorsitzende Klaus-Dirk<br />

Wildoer der Geschäftsstelle für die Vorbereitung<br />

der Arbeit für das konzentrierte<br />

Denken, Mitdenken, Argumentieren,<br />

Diskutieren <strong>und</strong> Wählen gedankt.<br />

Im Reisesegen wünschte er allen<br />

eine gute Heimfahrt <strong>und</strong> ein wohlwollendes<br />

ges<strong>und</strong>es Wiedersehen.<br />

_____ Hubert Baalmann, Verbandssekretär<br />

45


HKD Handelsgesellschaft für Kirche <strong>und</strong> Diakonie mbH<br />

www.hkd.de | www.kirchenshop.de<br />

© pmphoto – Fotolia.com<br />

Rabatte<br />

beim Autokauf<br />

Angebote für kirchliche Mitarbeiter<br />

Sie nutzen Ihr Fahrzeug im Dienst?<br />

Die HKD-Rahmenverträge sichern Mitarbeitern der Kirche <strong>und</strong> Diakonie hohe<br />

Nachlässe beim Autokauf:<br />

• z.B. Citroën*: 14 - 38 %<br />

• z.B. Ford: 20 - 36,5 %<br />

• z.B. Opel: 15 - 22 %<br />

• z.B. Renault*: 18 - 30 %<br />

• z.B. Mazda: 14 - 18 %<br />

Rabatte aus Hersteller- <strong>und</strong> Händlerabkommen<br />

*Citroën, Renault: auch bei nur zeitweise dienstlicher Nutzung!<br />

Aktuelle Konditionen für alle HKD-Rahmenverträge erhalten Sie online im<br />

www.kirchenshop.de (Anmeldung kostenlos) oder beim HKD-K<strong>und</strong>enservice.<br />

Die PKW-Abkommen der HKD: Alfa Romeo • Citroën • Fiat • Ford • Jeep • Lancia<br />

• Lexus • Mazda • Mitsubishi • Nissan • Opel • Peugeot • Renault • Toyota • Volvo<br />

Stand: Oktober <strong>2011</strong>. Irrtum/Änderungen vorbehalten.<br />

Ihr HKD-Team berät Sie gern: Tel. 0431 6632 - 4701<br />

oder E-Mail an pkw@hkd.de<br />

HKD Handelsgesellschaft für Kirche <strong>und</strong> Diakonie mbH<br />

Herzog-Friedrich-Straße 45 | 24103 Kiel<br />

Der HKD-Bezugsschein<br />

zum PKW-Kauf ist<br />

für Sie kostenlos!


Fotos: Fotolia.com/ Elena kouptsova-vasi, El Gaucho<br />

Ein Arbeitgeber hatte einen Mitarbeiter nach der Hochzeit gefeuert, weil er wegen der<br />

familiären Beziehungen zu China Angst vor Industriespionage hatte. Dies ist nach einem<br />

jetzt veröffentlichten Urteil nicht zulässig.<br />

Urteile – Recht – Entscheidungen…<br />

Heiraten erlaubt<br />

___ Die Kündigung eines Ingenieurs, der wegen seiner Hochzeit mit einer<br />

Chinesin entlassen wurde, ist sittenwidrig.<br />

Sein Arbeitgeber hatte den Mann nach der Hochzeit gefeuert, weil er wegen der<br />

familiären Beziehungen zu China Angst vor Industriespionage hatte. Dies ist<br />

nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Kiel<br />

vom 22. Juni nicht zulässig, auch weil der Arbeiteber von der Beziehung jahrelang<br />

gewusst <strong>und</strong> sie nicht als sicherheitsrelevant eingeordnet hatte (3 Sa 95/11).<br />

Die Kündigung verstoße gegen das „Anstandsgefühl aller billig <strong>und</strong> gerecht<br />

Denkenden“, hieß es. Das LAG hob damit eine Entscheidung des Arbeitsgerichts<br />

Elmshorn auf, das die Klage des Mannes abgewiesen hatte. n<br />

Erneute Heirat bleibt Kündigungsgr<strong>und</strong><br />

___ Wer in Einrichtungen der katholischen Kirche arbeitet, riskiert bei<br />

Scheidung <strong>und</strong> erneuter Heirat auch künftig seinen Job.<br />

Das B<strong>und</strong>esarbeitsgericht bestätigte den Sonderstatus der Kirchen, der die Entlassung<br />

von Mitarbeitern aus sittlich­moralischen Gründen erlaubt. Zugleich hoben<br />

die obersten Arbeitsrichter die Kündigung eines Chefarztes an einem katholischen<br />

Krankenhaus in Düsseldorf auf, weil in diesem Einzelfall das Interesse<br />

des Klägers am Fortbestand seines Arbeitsverhältnisses überwogen habe (2<br />

AZR 543/10). Die Wiederheirat sei ein schwerer Loyalitätsverstoß, der mit Kündigung<br />

geahndet werden könne. n<br />

Vererblichkeit von<br />

Urlaubsabgeltungsansprüchen<br />

___ Gemäß § 7 Abs. 4 BUrlG ist der Urlaub abzu<br />

gelten, wenn er wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses<br />

nicht genommen werden<br />

kann. Nach § 1922 Abs. 1 BGB geht mit dem<br />

Tod einer Person deren Vermögen als Ganzes<br />

auf die Erben über.<br />

Die Klägerin <strong>und</strong> ihr Sohn sind gemeinschaftliche<br />

Erben des im April 2009 verstorbenen Ehemannes<br />

der Klägerin (Erblasser). Dieser war seit April 2001<br />

als Kraftfahrer bei der Beklagten beschäftigt. Seit<br />

April 2008 bis zu seinem Tod war er durchgehend<br />

arbeitsunfähig erkrankt. Urlaub konnte ihm 2008<br />

<strong>und</strong> 2009 nicht gewährt werden. Das Arbeitsverhältnis<br />

der Parteien endete mit dem Tod des Erblassers.<br />

Die Klägerin verlangt die Abgeltung des in<br />

2008 <strong>und</strong> 2009 nicht gewährten Urlaubs. Das Arbeitsgericht<br />

hat die Klage abgewiesen. Das Landesarbeitsgericht<br />

hat ihr eine Abgeltung von 35 Urlaubstagen<br />

in Höhe von 3.230,50 Euro brutto zugesprochen.<br />

Die Revision der Beklagten war vor dem Neunten<br />

Senat erfolgreich. Mit dem Tod des Arbeitnehmers<br />

erlischt der Urlaubsanspruch. Er wandelt sich nicht<br />

nach § 7 Abs. 4 BUrlG in einen Abgeltungsanspruch um.<br />

________ B<strong>und</strong>esarbeitsgericht, Urteil vom<br />

20. September <strong>2011</strong> – 9 AZR 416/10<br />

________ Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Hamm,<br />

Urteil vom 22. April 2010 – 16 Sa 1502/09<br />

<strong>vkm</strong> <strong>Info</strong> 4__<strong>2011</strong> 47<br />

Recht<br />

Der Urlaub ist ab zu gelten, wenn er wegen Beendigung<br />

des Arbeitsverhältnisses nicht genommen<br />

werden kann.


Recht<br />

48<br />

Urlaub ist abzugelten, wenn er wegen Beendi gung des Arbeitsverhältnisses nicht genommen<br />

werden kann. Die Klägerin war bei der Beklagten als Kran kenschwester in Teilzeit<br />

beschäftigt gewesen.<br />

Urlaubsabgeltungsansprüche <strong>und</strong> Ausschlussfristen<br />

___ Gemäß § 7 Abs. 4 BUrlG ist der Urlaub abzugelten, wenn er wegen Beendigung<br />

des Arbeitsverhältnisses nicht genommen werden kann.<br />

Die Klägerin war bei der Beklagten von Oktober 1975 bis zum 31. März 2008 als Krankenschwester<br />

in Teilzeit beschäftigt. Sie ist seit dem 19. Oktober 2006 durchgehend arbeitsunfähig<br />

erkrankt <strong>und</strong> bezieht seit Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine unbefristete<br />

Rente wegen Erwerbsminderung. Mit Schreiben vom 25. Februar 2009 verlangte<br />

sie von der Beklagten, den ihr aus den Jahren 2007 <strong>und</strong> 2008 noch zustehenden Ur ­<br />

laub in Höhe von 1.613,62 Euro abzugelten. Nach § 37 Abs. 1 des auf das Arbeitsver hältnis<br />

anzuwendenden Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder vom 12. Oktober<br />

2006 (TV­L) verfallen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis unter anderem, wenn sie<br />

nicht innerhalb von sechs Monaten nach Fälligkeit von den Beschäftigten schriftlich geltend<br />

gemacht werden. Das Arbeitsgericht hat die Beklagte verurteilt, den gesetzlichen<br />

Mindesturlaub für 2007 <strong>und</strong> 2008 in Höhe von 957,50 Euro brutto abzugelten. Im Übrigen<br />

hat es die Klage abgewiesen. Das Landesarbeitsgericht hat die Klage insgesamt abgewiesen.<br />

Die auf die Abgeltung ihres gesetzlichen Mindesturlaubs beschränkte Revision der Klägerin<br />

war vor dem Neunten Senat ohne Erfolg. Ihre Urlaubsabgeltungsansprüche verfielen<br />

wegen Versäumung der Ausschlussfrist des § 37 Abs. 1 TV­L. Der Anspruch auf Ab geltung<br />

des bestehenden Urlaubs entsteht auch bei über das Arbeitsverhältnis hinaus<br />

andauernder Arbeitsunfähigkeit gemäß § 7 Abs. 4 BUrlG mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses<br />

<strong>und</strong> wird sofort fällig. Er ist nicht Surrogat des Urlaubsanspruchs, sondern rei ne<br />

Geldforderung <strong>und</strong> unterliegt damit wie andere Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis<br />

einzel- <strong>und</strong> tarifvertraglichen Ausschlussfristen. Das gilt auch für die Abgeltung des nach<br />

§ 13 Abs. 1 Satz 1 iVm. § 3 Abs. 1 BUrlG unabdingbaren gesetzlichen Mindesturlaubs.<br />

________ B<strong>und</strong>esarbeitsgericht, Urteil vom 9. August <strong>2011</strong> ­ 9 AZR 352/10<br />

________ Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 20. April 2010 ­ 12 Sa 1448/09<br />

Der Senat hat in den ähnlich gelagerten Verfahren ­ 9 AZR 365/10 – <strong>und</strong> – 9 AZR<br />

475/10 – ebenfalls angenommen, die streitgegenständlichen Urlaubsabgeltungsansprüche<br />

seien wegen Versäumung der maßgeblichen Ausschlussfristen verfallen.<br />

<strong>vkm</strong> <strong>Info</strong> 4__<strong>2011</strong><br />

Fotos: Fotolia.com/ Darren Baker – Shutterstock.com/ lenetstan


Tarifinformationen<br />

<strong>Nordkirche</strong><br />

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,<br />

Am 24. Oktober <strong>2011</strong> fanden zwischen dem Arbeitgeberverband <strong>und</strong> der Gewerkschaft<br />

für Kirche <strong>und</strong> Diakonie – <strong>vkm</strong> <strong>Deutschland</strong> – Landesverband Nord elbien<br />

– Tarifgespräche statt. Unsere Forderungen waren:<br />

___ Wiedereinführung des Tarifvertrages Altersteilzeit<br />

___ Aufnahme von Regelungen für fa milienfre<strong>und</strong>liche Arbeitsplätze<br />

___ Eingruppierung der SPA in die K 5<br />

___ Wiedereinführung vom Sterbegeld in den KAT<br />

Es wurde beschlossen, im Rahmen einer Arbeitsgruppe (Arbeitgeber <strong>und</strong> Ge werkschaft)<br />

die Themen Altersteilzeit <strong>und</strong> familienfre<strong>und</strong>liche Arbeitsplätze (Familienbudget)<br />

zu behandeln <strong>und</strong> die gemeinsamen Ergebnisse dann in den Tarifvertrag<br />

KAT einzuarbeiten, bez. den Tarifvertrag Altersteilzeit wieder zu akti vieren.<br />

Beim Thema Sterbegeld wird der Arbeitgeberverband uns bei den nächs ten Tarifverhandlungen<br />

zum KAT seine Stellungnahme mitteilen.<br />

Schwierig gestalteten sich die Gespräche unter dem Tagesordnungspunkt<br />

„Eingruppierung von Sozialpädagogischen Assistenten“. Nur über eine gute Stellenplatzbeschreibung,<br />

aus der die schwierigen fachlichen Tätigkeiten her vor gehen,<br />

wird es uns gelingen, die Kol legInnen in die K 5 eingruppiert zu bekommen.<br />

Wir werden Euch, liebe Kolleginnen <strong>und</strong> liebe Kollegen, auf diesem Wege aktuell<br />

informieren. n<br />

___________________________ Für die Tarifkommission: Hubert Baalmann, Verbandssekretär<br />

<strong>vkm</strong> <strong>Info</strong> 4__<strong>2011</strong><br />

Eine gewerkschaftliche Arbeit <strong>und</strong> eine Tarifierung unterschiedlicher<br />

gewerkschaftlicher Forderungen ist nur bei einer starken Gewerk<br />

schaft möglich. Somit motivieren Sie sich <strong>und</strong> andere, Mitglied<br />

Ihrer Kirchengewerk schaft – Gewerkschaft für Kirche <strong>und</strong><br />

Diakonie – zu werden!<br />

Zum 19. September <strong>2011</strong> hat sich die Gewerkschaft für Kirche <strong>und</strong> Diakonie – <strong>vkm</strong><br />

– mit seiner Tarifkom mission <strong>und</strong> dem Arbeitgeberverband VKDA­NEK zur ersten<br />

Tarifr<strong>und</strong>e zur Überleitung der Arbeitnehmer In nen der Ev.­Luth. Landeskirche<br />

Mecklenburg (ELLM) <strong>und</strong> der Pom merschen Evangelischen Kirche (PEK) in den<br />

KAT getroffen.<br />

Vom Landesvorsitzenden der Gewerkschaft für Kirche <strong>und</strong> Diakonie, Klaus­<br />

Dirk Wildoer, wurde noch einmal darauf hingewiesen, wie bedauerlich es ist, dass<br />

ein großer Teil der Mit arbeitenden der Landeskirchen, die in Kirchengemeinden<br />

bzw. auf Kirchenkreisebene beschäftigt sind, von der Tarifbin dung ausgenommen<br />

werden soll.<br />

Schon in der ersten Ver handlungsr<strong>und</strong>e konnten wir einige unserer Vor stellun<br />

gen durchsetzen. Die Tarifkommission der Gewerkschaft für Kirche <strong>und</strong> Diako<br />

nie wird die einzelnen Punkte nun dis kutieren, bewerten <strong>und</strong> sich dann weiter<br />

hin dazu äußern <strong>und</strong> die Kollegen infomieren. n<br />

___________________________ Für die Tarifkommission: Hubert Baalmann, Verbandssekretär<br />

<strong>Nordkirche</strong> n Vermischtes<br />

Die <strong>Nordkirche</strong> will Verwaltungsstellen<br />

abbauen<br />

In der landeskirchlichen Verwaltung der künftigen<br />

<strong>Nordkirche</strong> soll mittelfristig etwa jede<br />

sieb te Stelle abgebaut werden. Durch die Fusion<br />

der drei Landeskirchen Mecklenburg, Nordelbien<br />

<strong>und</strong> Pommern werde sich ein Personalüberhang<br />

von 15 Prozent ergeben, sagte der<br />

Kirchenparlamentarier Claus Möller, ehemaliger<br />

Finanzminister von Schleswig-Holstein, auf<br />

der Verfassunggebenden Synode in Heringsdorf<br />

auf Usedom. Entlassungen werde es aber<br />

nicht geben. Dank guter Kirchensteuer-Einnahmen<br />

werde die <strong>Nordkirche</strong> schuldenfrei starten<br />

können.<br />

__________________________Heringsdorf (epd)<br />

Für welche Züge gilt die Freifahrt<br />

Die neue Regelung für freifahrtberechtigte<br />

Menschen mit Behinderung hat bei vielen<br />

Betrof fenen für Verwirrung gesorgt. Im Folgenden<br />

fin den Sie eine Zusammenfassung,<br />

für welche Züge die Freifahrt gilt.<br />

Am 1. September wurde die Freifahrtregelung<br />

für schwerbehinderte bzw. schwerkriegsbeschädigte<br />

Menschen erweitert. Alle Nahverkehrszüge<br />

der Deutschen Bahn (DB) können nun<br />

b<strong>und</strong>esweit in der 2. Klasse ohne zusätzliche<br />

Fahrkarte mit dem grün-orangen Schwerbehindertenausweis<br />

<strong>und</strong> dem Beiblatt mit gültiger<br />

Wertmarke genutzt werden – auch außerhalb<br />

der ehemaligen 50-Kilometer-Grenze. Das<br />

heißt, kostenfrei genutzt werden dürfen Nahverkehrszüge<br />

der DB Regio AG (Produktklasse<br />

C), S-Bahn, Regionalbahn (RB), Regionalexpress<br />

(RE) <strong>und</strong> Interregio-Express (IRE).<br />

IC­, EC­, ICE­ <strong>und</strong> D­Züge sind Fernverkehrszüge<br />

<strong>und</strong> dürfen daher nicht kostenfrei genutzt<br />

werden. Alle anderen gesetzlich geregelten Freifahrten<br />

bleiben unverändert. Das betrifft den<br />

Nahverkehr mit Straßenbahnen, Bussen, S-<br />

Bahnen, Eisenbahnen in Verkehrsverbünden,<br />

sonstigen (privaten) Eisenbahnen <strong>und</strong> Wasserfahrzeugen.<br />

Mobilitätsservice: Bei Fragen <strong>und</strong> für Sitzplatzreservierungen<br />

steht die Mobilitätsservice-<br />

Zentrale der DB täglich von 6 bis 22 Uhr<br />

unter Tel. 180 5512512 zur Verfügung (14 ct/<br />

Min aus dem Festnetz, mobil max. 42 ct/Min).<br />

49


LV Baden<br />

Es müsse auch möglich sein, in einem evangelischen Kindergarten mit vielen muslimischen<br />

Kindern eine Erzieherin dieses Glaubens zu beschäftigen, die sich mit dem Gr<strong>und</strong>verständnis<br />

des Trägers identifizieren kann<br />

Diakonie will neue___________<br />

____________Einstellungspraxis<br />

Vorstandsvorsitzender Urs Keller will in besonderen Fällen auch Kirchenferne einstellen<br />

Die Diakonie in Baden will unter besonderen<br />

Umständen auch Mitarbeiter<br />

ohne Kirchenmitgliedschaft einstellen.<br />

„Bei besonderen Anforderungen<br />

wie bei Fachärzten sollten wir Ausnahmen<br />

zulassen“, sagte der Vorstandsvorsitzende<br />

der Diakonie Baden, Urs<br />

Keller, in einem Gespräch mit der Nachrichtenagentur<br />

dpa. Dies sei der Fall,<br />

wenn durch die Nichtbesetzung der<br />

Stel le Patienten oder Bewohner Nachteile<br />

hätten.<br />

Es müsse auch möglich sein, in einem<br />

evangelischen Kindergarten mit vielen<br />

muslimischen Kindern eine Erzieherin<br />

dieses Glaubens zu beschäftigen,<br />

die sich mit dem Gr<strong>und</strong>verständnis<br />

des Trägers identifizieren kann, sagte<br />

Keller. Gr<strong>und</strong>sätzlich wolle er jedoch<br />

an der sogenannten ACK­Regel festhalten,<br />

nach der nur Mitarbeiter beschäftigt<br />

werden, die sich der Kirche<br />

verb<strong>und</strong>en fühlen. Diese Regelung war<br />

50<br />

in den vergangenen Jahren mehrfach<br />

juristisch angefochten worden. Die Kirchen<br />

konnten ihre Einstellungspraxis<br />

jedoch erfolgreich verteidigen.<br />

Alle Mitarbeiter sollten allerdings vom<br />

„diakonischen Geist“ durchdrungen<br />

sein, sagte Keller, der seit r<strong>und</strong> zwei Monaten<br />

im Amt ist. „Bei Menschen, die sich<br />

im sozialen Bereich engagieren, kann<br />

man davon ausgehen, dass sie ho he moralische<br />

Standards haben.“ Es sei jedoch<br />

durchaus spürbar, dass ein Wer te wandel<br />

eingesetzt habe. „Deshalb ist es für uns<br />

eine große Herausforderung, uns selbst<br />

um den Erhalt von Werten zu bemühen.“<br />

Die christliche überzeugung ist für Keller<br />

der entscheidende Ausgangspunkt<br />

für die Unternehmenskultur in diakonischen<br />

Einrichtungen.<br />

„An diesem Miteinander für andere müssen<br />

wir weiter arbeiten.“ Die innere Haltung<br />

sei entscheidend für die Betreuung<br />

von Kranken <strong>und</strong> die Pflege von Behinderten.<br />

Gleichzeitig kündigte Keller an, „den Begriff<br />

Dienstgemeinschaft neu zu buchstabieren“.<br />

Die Diakonie müsse in tel ligente<br />

Formen finden, um Leis tungsbereitschaft<br />

ihrer Mitarbeiter anzuerkennen.<br />

Ideal wären daher auch Tarifsysteme,<br />

die es erlauben, im Einvernehmen<br />

gewisse Gehaltsbestandteile für<br />

soziale Belange der Belegschaft einzusetzen.<br />

Zudem will der Diakonie­Chef<br />

die Einrichtungen der Diakonie ermutigen,<br />

Modelle umzusetzen, mit denen<br />

Familie <strong>und</strong> Beruf besser unter einen<br />

Hut gebracht werden können.<br />

Insgesamt forderte Keller mehr gesellschaftliche<br />

Wertschätzung für die Menschen,<br />

die in Pflegeberufen arbeiten.<br />

„Der Spruch „Pflegen kann doch jeder“<br />

macht mich wütend.“ Zwar freue sich<br />

jeder, der pflegebedürftig werde, über<br />

professionelle Unterstützung. Dies habe<br />

jedoch bislang nicht dazu geführt,<br />

die Anerkennung für den Berufsstand<br />

zu erhöhen.<br />

____________________ Karlsruhe (dpa/lsw)<br />

<strong>vkm</strong> <strong>Info</strong> 4__<strong>2011</strong><br />

Fotos: Fotolia.com/ poco_bw, Jasmin Merdan


Was wir wollen, was wir tun, <strong>und</strong> wie wir es tun, verspricht Erfolg, weil wir lernen.<br />

Staatlich anerkannte Weiterbildungen <strong>und</strong> Ausbildungen<br />

Pfl ege<br />

Sozialpädagogik<br />

Sonderpädagogik<br />

Heilpädagogik<br />

Motopädagogik<br />

Elementarpädagogik<br />

Behindertenpädagogik<br />

Jugendhilfe<br />

Schule für Heimerzieherinnen |<br />

Heimerzieher<br />

Staatlich anerkannte Ausbildung<br />

Erzieherinnen | Erzieher in Teilzeit<br />

- Ersatzschule -<br />

Ausbildung<br />

Altenpfl egerin | Altenpfl eger<br />

Altenpfl egehelferin | Altenpfl egehelfer<br />

Podologin | Podologe<br />

Fort- <strong>und</strong> Weiterbildung<br />

Leitung einer Pfl egeeinheit<br />

Gerontopsychiatrie<br />

Praxisanleitung Online<br />

Bildungsberatung<br />

IBAF Zentrale<br />

Schulungszentrum Martinshaus<br />

Kanalufer 48, 24768 Rendsburg<br />

Telefon: +49 04331 1306-60<br />

E-Mail: info@ibaf.de<br />

Rendsburg<br />

Schulungszentrum Martinshaus<br />

Fachschule für Sozialpädagogik<br />

- Ersatzschule -<br />

Kanalufer 48, 24768 Rendsburg<br />

Telefon: 04331 1306-65<br />

Telefax: 04331 1306-70<br />

E-Mail: sozialpaedagogik@ibaf.de<br />

Schule für Heimerziehung<br />

Kanalufer 48, 24768 Rendsburg<br />

Telefon: 04331 1306-65<br />

Telefax: 04331 1306-70<br />

E-Mail: heimerzieher@ibaf.de<br />

Fort- <strong>und</strong> Weiterbildung<br />

Behindertenhilfe<br />

Kanalufer 48, 24768 Rendsburg<br />

Telefon: 04331 1306-63<br />

Telefax: 04331 1306-70<br />

E-Mail: behindertenhilfe@ibaf.de<br />

Fort- <strong>und</strong> Weiterbildung Psychologie,<br />

Psychiatrie, Sozialpsychiatrie<br />

<strong>und</strong> Heilpädagogik<br />

Kanalufer 48, 24768 Rendsburg<br />

Telefon: 04331 1306-61<br />

Telefax: 04331 1306-70<br />

E-Mail: psychiatrie@ibaf.de<br />

E-Mail: heilpaedagogik@ibaf.de<br />

Fachschulzentrum Hohes Arsenal<br />

Gehörlosenfachschule für Gehörlose,<br />

Schwerhörige <strong>und</strong> CI-Trägerinnen |<br />

CI-Träger<br />

Arsenalstraße 2-10, 24768 Rendsburg<br />

Telefon: 04331 1267-0<br />

Telefax: 04331 1267-14<br />

E-Mail: gehoerlosenfachschule@ibaf.de<br />

Schulungszentrum Obereider<br />

Fort- <strong>und</strong> Weiterbildung<br />

Elementarpädagogik<br />

Kieler Straße 53, 24768 Rendsburg<br />

Telefon: 04331 5893-15/23<br />

Telefax: 04331 5893-21<br />

E-Mail: elementarpaedagogik@ibaf.de<br />

Pfl ege-Schulungszentrum<br />

Schule für Altenpfl ege<br />

Kieler Straße 53, 24768 Rendsburg<br />

Telefon: 04331 5893-12/17<br />

Telefax: 04331 5893-22<br />

E-Mail: altenpfl egeschule-rd@ibaf.de<br />

Fort- <strong>und</strong> Weiterbildung Pfl ege<br />

Kieler Straße 53, 24768 Rendsburg<br />

Telefon: 04331 5893-11/16<br />

Telefax: 04331 5893-21<br />

E-Mail: pfl ege@ibaf.de<br />

Qualifi zierungszentren<br />

für Führung <strong>und</strong> Management<br />

Führungsqualifi wkationen<br />

Personalentwicklung<br />

Qualitätsmanagement<br />

Organisationsberatung<br />

Projekt- <strong>und</strong> Veranstaltungsmanagement<br />

Kompetenzzentrum<br />

Case Management<br />

COACHING AKADEMIE NORD<br />

Rendsburg<br />

p Über 3000 Teilnehmer<br />

in ca. 250 Qualifi zierungsveranstaltungen<br />

pro Jahr<br />

p 75 Mitarbeiter | innen<br />

p ca. 300 freie Honorardozenten,<br />

Berater | innen<br />

p 12 Standorte in 7 Städten<br />

Ges<strong>und</strong>heit<br />

Kiel<br />

Neumünster<br />

Hamburg<br />

Lübeck<br />

Norderstedt<br />

Bargteheide<br />

Ausbildung zur Logopädin | zum Logopäden<br />

Fortbildungen für Logopädinnen | Logopäden<br />

<strong>und</strong> Angehörige aller anderen<br />

sprachtherapeutischen Berufsgruppen<br />

Diagnostik, Beratung <strong>und</strong> Therapie bei Stimm-,<br />

Sprach-, Sprech- <strong>und</strong> Schluckstörungen<br />

Motopädagogik<br />

Ges<strong>und</strong>heitsangebote<br />

Kiel<br />

Schule für Logopädie<br />

Kieler Schloss, Burgstraße 3, 24103 Kiel<br />

Telefon: 0431 55773-0<br />

Telefax: 0431 55773-33<br />

E-Mail: logopaedie@ibaf.de<br />

IQ Kiel - IBAF Qualifi zierungszentrum<br />

für Führung <strong>und</strong> Management<br />

Kompetenzzentrum<br />

Case Management<br />

Kieler Schloss, Burgstraße 3, 24103 Kiel<br />

Telefon: 0431 64992-10<br />

Telefax: 0431 64992-18<br />

E-Mail: iq-ki@ibaf.de<br />

Arbeit <strong>und</strong> Europa<br />

Theodor-Heuss-Ring 56, 24103 Kiel<br />

Telefon: 0431 26099275<br />

Telefax: 0431 24068-54<br />

E-Mail: europa@ibaf.de<br />

Lübeck<br />

Pfl ege-Schulungszentrum<br />

Schule für Altenpfl ege<br />

Fort- <strong>und</strong> Weiterbildung Pfl ege<br />

Albert-Einstein-Straße 10, 23617<br />

Stockelsdorf<br />

Telefon: 0451 317011-10<br />

Telefax: 0451 317011-20<br />

E-Mail: altenpfl egeschule-hl@ibaf.de<br />

Neumünster<br />

Alle Bildungsangebote unter www.ibaf.de<br />

Psychologie<br />

Psychiatrie<br />

Sozialpsychiatrie<br />

Suchtpsychiatrie<br />

Kinder- <strong>und</strong> Jugendpsychiatrie<br />

Psychotraumatologie<br />

Sozialpsychiatrie Sozialpsychiatrie <strong>und</strong> Systemik<br />

Berufsfachschule für Podologie<br />

Roonstraße 57, 24534 Neumünster<br />

Telefon: 04321 25275-53<br />

Telefax: 04321 25275-71<br />

E-Mail: podologie@ibaf.de<br />

Arbeit <strong>und</strong><br />

Europa<br />

Gehörlosen-<br />

fachschule<br />

Fachschule für Motopädagogik<br />

Sportverein Tungendorf<br />

Süderdorfkamp 22, 24536 Neumünster<br />

Telefon: 04321 3000-28/29<br />

Telefax: 04321 3000-27<br />

E-Mail: motopaedagogik@ibaf.de<br />

Pfl ege-Schulungszentrum<br />

Schule für Altenpfl ege<br />

Gartenstraße 28, 24534 Neumünster<br />

Telefon: 04321 252904-10<br />

Telefax: 04321 252904-19<br />

E-Mail: altenpfl egeschule-nms@ibaf.de<br />

Fort- <strong>und</strong> Weiterbildung Pfl ege<br />

Roonstraße 57, 24534 Neumünster<br />

Telefon: 04321 25275-53<br />

Telefax: 04321 25275-71<br />

E-Mail: pfl ege@ibaf.de<br />

Aus dem IBAF Leitbild<br />

www.ibaf.de<br />

Ausbildung zur Hauswirtschafterin |<br />

zum Hauswirtschafter<br />

Europaweite Wissensvernetzung<br />

Bildungsprojekte <strong>und</strong> Qualifi zierungen<br />

Projektberatung<br />

Staatlich anerkannte Ausbildungen<br />

für schwerhörige <strong>und</strong> gehörlose Menschen<br />

<strong>und</strong> CI-Träger/innen<br />

Erzieherin | Erzieher<br />

Sozialpädagogische Assistentin |<br />

Sozialpädagogischer Assistent<br />

Altenpfl egerin | Altenpfl eger<br />

Bargteheide<br />

Pfl ege-Schulungszentrum<br />

Schule für Altenpfl ege<br />

Tremsbütteler Weg 100, 22941 Bargteheide<br />

Telefon: 04532 286245<br />

Telefax: 04532 286245<br />

E-Mail: pfl ege-bargteheide@ibaf.de<br />

Norderstedt<br />

Schulungszentrum<br />

Schule für Altenpfl ege<br />

Rugenbarg 63 a, 22848 Norderstedt<br />

Telefon: 040 609273-30<br />

Telefax: 040 609273-35<br />

E-Mail: schulungszentrum-norderstedt@ibaf.de<br />

Hamburg<br />

IQ Hamburg - IBAF Qualifi zierungszentrum<br />

für Führung <strong>und</strong> Management<br />

Königstraße 54, 22767 Hamburg<br />

Telefon: 040 30620-215<br />

Telefax: 040 30620-333<br />

E-Mail: iq-hh@ibaf.de<br />

COACHING AKADEMIE NORD<br />

Königstraße 54, 22767 Hamburg<br />

Telefon: 040 30620-215<br />

E-Mail: coachingakademienord@ibaf.de<br />

www.coachingakademienord.de


EDG Ihre Kirchenbank<br />

Als Bank für Kirchen, Diakonie, Caritas <strong>und</strong> Freie Wohlfahrtspflege sowie<br />

diesen Institutionen nahestehenden Privatpersonen sind wir Ihr Partner <strong>und</strong><br />

Berater in allen Finanzfragen. Die EDG ist Ihre Kirchenbank.<br />

Menschlich, engagiert, verlässlich.<br />

Evangelische Darlehnsgenossenschaft eG | www.edg-kiel.de | info@edg-kiel.de

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!