Info 4-2011 Nordkirche: Einigungen und - vkm-Deutschland
Info 4-2011 Nordkirche: Einigungen und - vkm-Deutschland
Info 4-2011 Nordkirche: Einigungen und - vkm-Deutschland
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
C 8187<br />
<strong>Info</strong> 4-<strong>2011</strong><br />
<strong>Info</strong>rmationen der Gewerkschaft für Kirche <strong>und</strong> Diakonie<br />
<strong>Nordkirche</strong>: <strong>Einigungen</strong> <strong>und</strong>/<br />
oder Entzweiungen?*___ S. 6-7<br />
* Es wird eventuell zwei unterschiedliche Ar beitsrechtsetzungen geben.
1<br />
Im Bild…<br />
Oben ���� Akten räumen Überraschungen! Janette Paulsen fiel dabei eine<br />
kirchliche Arbeitssatzung von 1952 in die Hände __________ S. 27-28<br />
2 3<br />
4 5 6<br />
Mitglieder der Tarifkommission 1�� Hubert Baalmann, Verbandssekretär 2�� Uschi<br />
Einsiedler, Vorsitzende der TK 3�� (v. l. n. r.) Bei einer kurzen Sonnenscheinpause: Heike<br />
Grunwald, Gerd Söhndel, Birgitt Menzel, Klaus-Dirk Wildoer 4�� (v. l.) Jörgen Schulz,<br />
Stefan Wölk 5�� Birgitt Menzel 6�� Klaus-Dirk Wildoer<br />
Oben ���� Postkartenaktion „Dritter Weg“: Die Arbeitsgruppe <strong>Nordkirche</strong> erstellt diese<br />
„liebliche“ Postkarte, die in der Geschäftsstelle angefordert werden kann.<br />
INHALT<br />
Im Inhaltsverzeichnis (unten)<br />
kennzeichnen Beiträge in diesem<br />
Rot unsere Aufrufe an Sie<br />
zur direkten Beteiligung/Kommu<br />
nikation. In den Texten selbst<br />
finden Sie die Aufrufe neben<br />
diesem Zeichen (oben), dem<br />
Ausrufungszeichen im Kreis.<br />
„Im Bild…“, Inhalt, Impressum _________ 2<br />
Editorial_____________________________ 3<br />
<strong>vkm</strong> <strong>Deutschland</strong> ____________________ 4<br />
<strong>Nordkirche</strong> __________________________6-7<br />
Was macht eine/ein freigestellte/r<br />
Mitarbeitervertreter/in? ___________ 8-15<br />
Seminare _____________________15, 36-39<br />
Kirchengewerkschaft ____________ 16-17<br />
Verhandlungen Niedersachsen _______17<br />
MVV ist Kirchengewerkschaft ________18<br />
ARK-Besetzung wird zur Farce ________19<br />
Rechtsschutzordnung ____________20-22<br />
Kirchliche Arbeitsbeziehungen ____23-25<br />
„Ich wäre Putzfrau bei IBM“ __________26<br />
So war es 1952 ___________________27-28<br />
Pfarrkonvente, -konferenzen… ___ 29-30<br />
AGMAV klagt _______________________30<br />
Frankfurt: Geld veruntreut ___________32<br />
Familienpflegezeit ab 1.1.2012 _______33<br />
LV Kurhessen-Waldeck ____________34-35<br />
Verbandstag in Breklum __________40-45<br />
Recht ___________________________47-48<br />
Tarifinformationen <strong>Nordkirche</strong> _______49<br />
Vermischtes ________________________49<br />
LV Baden ___________________________50<br />
IMPRESSUM<br />
Verlag: Verein zur Wahrnehmung <strong>und</strong><br />
Förderung der wirtschaftlichen, sozialen<br />
<strong>und</strong> beruflichen Belange kirchlicher<br />
Mitarbeiter (VKM-Förderverein) e. V.<br />
Glißmannweg 1 • 22457 Hamburg-Schnelsen<br />
Telefon: 040 6514380<br />
Herausgeber: <strong>vkm</strong> <strong>Deutschland</strong><br />
Gewerkschaft für Kirche <strong>und</strong> Diakonie<br />
Glißmannweg 1 • 22457 Hamburg-Schnelsen<br />
Telefon: 040 6514380<br />
Telefax: 040 6511119<br />
www.<strong>vkm</strong>deutschland.de<br />
E-Mail: info@<strong>vkm</strong>deutschland.de<br />
info@<strong>vkm</strong>-baden.de<br />
Bankkonto:<br />
24163 • EDG Kiel • BLZ 210 602 37<br />
Redaktion:<br />
Hubert Baalmann (verantwortlich),<br />
Ingrid Luda, Janette Paulsen<br />
Layout <strong>und</strong> Satz: ComLog Visuelle Kommunikation<br />
GmbH, Kiel (www.comlog.de)<br />
Titelbild: Shutterstock.com/ Eric Gevaert<br />
Druck: Glückstädter Werkstätten, Itzehoe<br />
(www.druckerei-itzehoe.de)<br />
Erscheinungsweise: Vierteljährlich zum 15.<br />
März, 15. Juni, 15. September, 15. Dezember<br />
Preis: Die Verbandszeitschrift <strong>vkm</strong> <strong>Info</strong> ist<br />
für Mitglieder im Beitrag enthalten. Für Nichtmitglieder<br />
kostet <strong>vkm</strong> <strong>Info</strong> im Abo pro<br />
Ausgabe 2,45 Euro – das entspricht einem<br />
Jahresbeitrag von 9,80 Euro.<br />
<strong>vkm</strong> <strong>Info</strong> 4__<strong>2011</strong><br />
Fotos: Finja Pahnke (6)
Fotos: privat (1) – Fotolia.com/DoctorKan, Nelos<br />
Liebe Kolleginnen <strong>und</strong> Kollegen,<br />
liebe Fre<strong>und</strong>e unserer Gewerkschaft,<br />
wie oft stehen wir vor der Problematik, kluge Worte zu jeder Zeit <strong>und</strong> zu<br />
jedem Anlass zu finden, <strong>und</strong> dann fangen wir an zu suchen.<br />
Wenn wir dann bei dieser Suche auf Texte anderer Urheber stoßen, stellt<br />
sich uns die Frage: Übernehmen oder nicht? Ich habe mich für übernehmen<br />
entschieden, denn ich denke, dass gerade diese Jahreszeit mit ihren dunklen<br />
<strong>und</strong> doch auch besinnlichen St<strong>und</strong>en Anlass genug ist, einmal innezuhalten<br />
<strong>und</strong> uns auf Wesentliches zu besinnen. Und dabei können gerade auch<br />
diese Texte anderer hilfreich sein…<br />
Manchmal hat man eine sehr lange Straße vor sich. Man denkt, die ist so schrecklich<br />
lang; das kann man niemals schaffen, denkt man. Und dann fängt man an,<br />
sich zu eilen. Und man eilt sich immer mehr. Jedes Mal, wenn man aufblickt,<br />
sieht man, dass es gar nicht weniger wird, was noch vor einem liegt. Und man<br />
strengt sich noch mehr an, man kriegt es mit der Angst, <strong>und</strong> zum Schluss ist man<br />
ganz aus der Puste <strong>und</strong> kann nicht mehr. Und die Straße liegt immer noch vor<br />
einem. (Michael Ende)<br />
Und auch:<br />
„Die w<strong>und</strong>erbare Zeitvermehrung“<br />
Und Jesus sah eine große Menge Volkes, die Menschen taten ihm leid <strong>und</strong> er<br />
redete zu ihnen von der unwiderstehlichen Liebe Gottes.<br />
Als dann Abend wurde, sagten die Jünger: Herr schicke diese Leute fort, es ist<br />
schon spät, sie haben keine Zeit. Gebt ihnen doch davon, so sagte er, gebt ihnen<br />
doch von eurer Zeit!<br />
Wir haben selber keine, fanden sie, <strong>und</strong> was wir haben, dieses Wenige, wie soll<br />
das reichen für so viele?<br />
Doch da war einer unter ihnen, der hatte wohl noch fünf Termine frei, mehr nicht,<br />
zur Not, dazu zwei Viertelst<strong>und</strong>en.<br />
Und Jesus nahm, mit einem Lächeln, die fünf Termine, die sie hatten <strong>und</strong> die<br />
beiden Viertelst<strong>und</strong>en in die Hand. Er blickte auf zum Himmel, sprach das Dankgebet<br />
<strong>und</strong> Lob, dann ließ er austeilen die kostbare Zeit durch seine Jünger an die<br />
vielen Menschen.<br />
Und siehe da: Es reichte nun das Wenige für alle. Am Ende füllten sie sogar zwölf<br />
Tage voll mit dem, was übrig war an Zeit, das war nicht wenig.<br />
Es wird berichtet, dass sie staunten. (Lothar Zenetti)<br />
<strong>vkm</strong> <strong>Info</strong> 4__<strong>2011</strong><br />
Editorial<br />
Ich möchte mehr Zeit haben, für mir nahestehende Menschen <strong>und</strong> Frem de<br />
– <strong>und</strong> für mich selbst.<br />
Wie oft haben mich in letzter Zeit Kolleginnen<br />
<strong>und</strong> Kollegen, Familie <strong>und</strong><br />
Fre<strong>und</strong>e um etwas gebeten, <strong>und</strong> ich habe<br />
geantwortet: „Ich habe keine Zeit.“<br />
Das war keine Ausrede. Ein voller Terminkalender<br />
<strong>und</strong> täglich neu hinzukommende<br />
Termine bestätigen das –<br />
<strong>und</strong> trotzdem habe ich kein gutes Gefühl<br />
dabei.<br />
Ich möchte mehr Zeit haben, für<br />
mir nahestehende Menschen <strong>und</strong> Fremde<br />
– <strong>und</strong> für mich selbst. Ich nehme mir<br />
vor, mit meiner Zeit besser umzugehen.<br />
Ich wünsche allen die Zeit, sich etwas<br />
mehr Zeit zu nehmen.<br />
Ihr/Euer<br />
_____ Klaus-Dirk Wildoer<br />
3
<strong>vkm</strong> <strong>Deutschland</strong><br />
Personal in der Geschäftsstelle<br />
Liebe Kolleginnen,<br />
liebe Kollegen,<br />
Mitte dieses Jahres haben Sie in der „<strong>vkm</strong><br />
<strong>Info</strong>“ lesen können, dass unsere Rechtsanwältin<br />
Christine Niemann in Erziehungsurlaub<br />
gegangen <strong>und</strong> dass die Schwangerschaftsvertretung<br />
Anette PrzybillaEisele<br />
eingesprungen ist.<br />
Nunmehr hat sich die Situation dahingehend<br />
verändert, dass Frau Niemann mit<br />
Ende des Jahres <strong>2011</strong> aus dem Dienst der<br />
Gewerkschaft für Kirche <strong>und</strong> Diakonie –<br />
<strong>vkm</strong> <strong>Deutschland</strong> – aussteigt.<br />
Der Vorstand hat sich einstimmig dafür<br />
entschieden, die Volljuristin <strong>und</strong> RechtschutzSekretärin<br />
Anette PrzybillaEisele<br />
unbefristet mit einer halben Stelle weiter<br />
zu beschäftigen.<br />
Somit begrüßen wir an dieser Stelle nochmals<br />
die Kollegin PrzybillaEisele <strong>und</strong> freuen<br />
uns auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit<br />
in der Geschäftsstelle.<br />
Genauso möchten wir uns an dieser Stelle<br />
ganz herzlich für die Zusammenarbeit mit<br />
Christine Niemann bedanken.<br />
Wir wünschen ihr auf diesem Wege für ihre<br />
berufliche, persönliche <strong>und</strong> familiäre Situation<br />
alles Gute <strong>und</strong> Gottes Segen.<br />
Nachdenkliches zum Weihnachtsfest<br />
„Wenn Gotte der Ursprung allen Lebens ist <strong>und</strong> die Menschen nach seinem<br />
Bilde schuf, dann ist die Geschwisterlichkeit aller Menschen unanfechtbar.<br />
Und wenn Gott in Jesus ganz Mensch wurde, dann ist Gott in allen Menschen<br />
<strong>und</strong> alle Menschen sind in Gott.“<br />
Es ist das Fest des Ruhens, des Nachdenkens, der Familie, der Fre<strong>und</strong>e.<br />
Es ist das Fest der Geschenke <strong>und</strong> das Fest der Liebe.<br />
Somit möchten wir, die Kolleginnen <strong>und</strong> Kollegen der Geschäftsstelle, uns für die<br />
gute Zusammenarbeit, für die konstruktiven Gedanken, für die kritischen Nachfragen,<br />
für die kleinen Aufmerksamkeiten, für die lieben Worte, für die unzähligen<br />
Mails im Jahre <strong>2011</strong> bei Ihnen bedanken.<br />
Möge der gute Gott seine schützende Hand über Sie, Ihre Familien, Ihre Fre<strong>und</strong>e<br />
<strong>und</strong> Ihre Kollegen im Jahre 2012 halten.<br />
Mit gesegneten weihnachtlichen Grüßen<br />
die Geschäftsstelle der Gewerkschaft für Kirche <strong>und</strong> Diakonie<br />
________ Ingrid Luda<br />
Für den Vorstand, für die Tarifkommission ________ Janette Paulsen<br />
Baalmann<br />
<strong>und</strong> die Geschäftsstelle<br />
________ Katrin Ahrens<br />
Hubert<br />
________ Anette Przybilla-Eisele<br />
__________ Hubert Baalmann, Verbandssekretär ________ Hubert Baalmann<br />
Fotos:<br />
4 <strong>vkm</strong> <strong>Info</strong> 4__<strong>2011</strong>
Der günstigere<br />
Automobilclub<br />
Fotos: assistance partner, Fotolia/sharply done<br />
Beitrittserklärung<br />
Hiermit beantrage ich die Mitgliedschaft in der Gewerkschaft<br />
für Kirche <strong>und</strong> Diakonie zum___________________<br />
Anrede Geburtsdatum<br />
Name, Vorname<br />
Straße, Hausnummer<br />
PLZ, Ort<br />
Telefon privat Fax privat<br />
E-Mail privat<br />
Telefon dienstlich Fax dienstlich<br />
E-Mail dienstlich<br />
Ich bin beschäftigt als<br />
bei Arbeitgeber<br />
im Kirchenkreis seit<br />
Datum, Unterschrift<br />
<strong>vkm</strong> <strong>Deutschland</strong> ■ Glißmannweg 1 ■ 22457 Hamburg<br />
Telefon (0 40) 6514380 ■ Fax (0 40) 6511119<br />
E-Mail: info@<strong>vkm</strong>deutschland.de ■ www.<strong>vkm</strong>deutschland.de<br />
Kontoverbindung Beiträge: EDG Kiel, BLZ 210 602 37, Nr. 80 233<br />
Kontoverbindung allgemein: EDG Kiel, BLZ 210 602 37, Nr. 24 163<br />
Für Menschen unterwegs<br />
Pannenhilfe: europaweit<br />
Personenschutz: weltweit<br />
Beihilfen & Services: abrufbereit<br />
Mobilschutz Einzeltarif: 46,50 € pro Jahr (statt 49,50 € pro Jahr)<br />
Mobilschutz Familientarif: 66,50 € pro Jahr (statt 69,50 € pro Jahr)<br />
Mobilschutz Basis: 27,00 € pro Jahr (statt 24,00 € pro Jahr)<br />
(Einzeltarif, ohne Personenschutz weltweit)<br />
Der Automobilclub – auch für Menschen mit Behinderung:<br />
Wir unterstützen Mitglieder mit Handicap, deren Partner <strong>und</strong> Familien-<br />
angehörige mit erweiterten Pannenhilfe- <strong>und</strong> Beratungsleistungen<br />
sowie zusätzlichen Vergünstigungen.<br />
Online informieren <strong>und</strong> Mitglied werden: www.bavc-automobilclub.de<br />
BAVC_AZ_VKM-Dtl_Rabatt_210x148_sw_0610.indd 1 21.04.2010 11:44:04<br />
Ich bin…<br />
unter 29 Wochenst<strong>und</strong>en beschäftigt<br />
über 29 Wochenst<strong>und</strong>en beschäftigt<br />
KAT – Entgeltgruppe TVöD – Entgeltgruppe<br />
KTD – Entgeltgruppe AVR – Entgeltgruppe<br />
Beamter – Besoldungsgruppe<br />
ohne Tarifbindung – Entgelt (brutto/Monat) €<br />
in Rente in Pension z. Zt. arbeitssuchend in Ausbildung<br />
in Elternzeit geringfügig beschäftigt in Zivil-/Wehrdienst<br />
Eintritt in den kirchlichen/diakonischen Dienst:<br />
Geworben von:<br />
Einzugsermächtigung für den <strong>vkm</strong> <strong>Deutschland</strong><br />
Die Beiträge sind bis auf Widerruf von meinem nachstehend bezeichneten Konto einzuziehen.<br />
Name des Kontoinhabers<br />
Name <strong>und</strong> Anschrift des Kreditinstituts<br />
BLZ Kontonummer<br />
Datum, Ort, Unterschrift
<strong>Nordkirche</strong><br />
Die evangelisch-lutherische Kirche in Norddeutschland nimmt immer konkretere Formen an. Anfang Oktober<br />
hielt die Synode, das beschlussfassende Gremium mit 266 stimmberechtigten Delegierten, ihre 2. Lesung.<br />
<strong>Nordkirche</strong>: <strong>Einigungen</strong><br />
<strong>und</strong>/oder Entzweiungen<br />
Wir, die Arbeitsgruppe <strong>Nordkirche</strong>, vertreten durch die GKD-Kollegen aus Berlin, Pommern, Mecklen-<br />
burg <strong>und</strong> Vertreter der Tarifkommission sowie des Vorstandes – <strong>vkm</strong> Landesverband Nordelbien –,<br />
haben mehrere Gespräche mit Vertretern der Kirchenleitung gehabt. Wir haben uns schriftlich zu dem<br />
Verfassungsentwurf <strong>und</strong> dem damit verb<strong>und</strong>enen Einführungsgesetz geäußert. Mehrfach haben wir in<br />
den letzten Ausgaben der „<strong>vkm</strong> <strong>Info</strong>“ auf die Problematik der Arbeitsrechtsetzung hingewiesen.<br />
Dieses Thema wurde auf der 2. verfas<br />
sungsgebenden Synode sehr diskutiert,<br />
heiß diskutiert, aber es hat<br />
kei nen Sin neswandel gegeben.<br />
So wird es nach aller Wahrscheinlichkeit<br />
bei dem Verfassungsentwurf bleiben,<br />
dass wir mit Gründung der neuen<br />
Landeskirche zwei unterschiedliche Arbeitsrechtsetzungen<br />
haben:<br />
6<br />
___ Einerseits die tarifrechtliche Regelung<br />
aus dem Bereich Nordelbien,<br />
___ andererseits den umkämpften, heiß<br />
diskutierten <strong>und</strong> nicht gewollten<br />
3. Weg.<br />
Die Tarifkommission der Gewerkschaft<br />
für Kirche <strong>und</strong> Diakonie mit den Kollegen<br />
der GKD haben für die Landesbediensteten<br />
der noch existierenden<br />
Landeskirche Mecklenburg <strong>und</strong> Pommern<br />
die ersten Tarifgespräche zur<br />
Überleitung geführt. Bei Redaktionsschluss<br />
dieser Zeitschrift gab es noch<br />
kein weiteres Ergebnis, sondern es gab<br />
einen neuen Termin, der am 7. Dezember<br />
stattgef<strong>und</strong>en hat. Somit werden<br />
wir in der kommenden „<strong>vkm</strong> <strong>Info</strong>“, Ausgabe<br />
12012, konkret über das Ergebnis<br />
berichten können.<br />
<strong>vkm</strong> <strong>Info</strong> 4__<strong>2011</strong><br />
Fotos: Fotolia.com/ Thomas Költgen
Fotos: Hubert Baalmann<br />
1<br />
5<br />
Darüber hinaus gibt es Bestrebungen<br />
seitens der Landeskirchen Meck lenburg<br />
<strong>und</strong> Pommern, aus diesen beiden<br />
dann entstehenden Kirchenkreisen<br />
für die Mitarbeitenden, die nicht bei<br />
der Landeskirche beschäftigt sind, eine<br />
eigene Arbeitsrechtsregelungskommission<br />
einzurichten.<br />
Wir als Gewerkschaft sind mit den betroffenen<br />
Kolleginnen <strong>und</strong> Kollegen<br />
im Gespräch, um dieses zu verhindern.<br />
Es ist der Arbeitsgruppe <strong>Nordkirche</strong> nicht<br />
erklärlich, warum hier seitens der Kirchenleitungen<br />
ein so hohes Engagement,<br />
ein so hoher Kostenfaktor produziert<br />
wird, der in seiner Sinngebung<br />
höchst fraglich ist.<br />
Nicht nur aus Kostengründen, sondern<br />
auch aus Gleichberechtigungsgründen<br />
heraus, sollen alle Kolleginnen <strong>und</strong> Kollegen<br />
unter den Tarifvertrag KAT fal len.<br />
Dies ist der erklärte Wille der Ar beits gruppe,<br />
die von der Mehrheit aller kirchlich<br />
Beschäftigten in Meck lenburgVor pommern<br />
getragen wird.<br />
<strong>vkm</strong> <strong>Info</strong> 4__<strong>2011</strong><br />
2<br />
6<br />
Wenn es denn im Frühjahr 2012 zur<br />
feierlichen Gründung der neuen Landeskirche<br />
kommt, dann werden weitere<br />
sechs Jahre möglicherweise, so<br />
die jetzige Situation, ins Land gehen,<br />
um dann erneut das Thema 2. <strong>und</strong> 3.<br />
Weg zu diskutieren <strong>und</strong> möglicherweise<br />
dann neu zu entscheiden.<br />
In diesem Zusammenhang ist auch von<br />
besonderem Interesse, dass der Vorsitzende<br />
der Synode Nordelbiens, Hans<br />
Peter Strenge, vor einigen Wochen<br />
veröffentlicht hat, dass die neue Landeskirche<br />
überproportional viel an<br />
Kirchensteuereinnahmen erwartet.<br />
Daraus lässt sich doch schließen, dass<br />
die Bezahlung der Mitarbeitenden in<br />
der neuen Landeskirche nicht nur auf<br />
landeskirchlicher Ebene, sondern bis<br />
runter in die Gemeinden auch eine entsprechende<br />
Arbeitsvergütung bieten<br />
dürfte. Dieses werden wir mit Nachdruck<br />
einfordern.<br />
Nunmehr gilt es dann, das erste Januarwochenende<br />
(05. bis 08.01.2012) den<br />
3<br />
7<br />
4<br />
Kollegen aus der Arbeitsgruppe<br />
<strong>Nordkirche</strong>: Vordenker,<br />
Mitdenker <strong>und</strong> Verhandelnde<br />
1__Manfred Hanse, Pommern<br />
2__Volker Schulenburg, Vorsitzender<br />
GKD Mecklenburg<br />
3 ��Christfried Heinke,<br />
GKD Mecklenburg<br />
4 __Bernd-Hartmut Hellmann,<br />
B<strong>und</strong>esvorsitzender GKD<br />
5 __Peter Knosp, Landesvorsitzender<br />
GKD<br />
6 ��Christian Hannasky, Mitglied<br />
der Tarifkommission<br />
GKD Berlin-Brandenburg<br />
7 ��Andreas Pagel, Mitglied<br />
B<strong>und</strong>esvorstand GKD<br />
Blick nach RostockWarnemünde zu<br />
werfen, weil dort die 3. verfassungsgebende<br />
Synode tagt – inklusive Einbringen<br />
des letzten Fein schliffs <strong>und</strong> Rechtsetzung<br />
–, <strong>und</strong> dann mit einer ZweidrittelMehrheit<br />
der einzelnen Synoden<br />
dann diesem neuen Verfassungsentwurf<br />
zugestimmt werden könnte/<br />
wird. Auch dies werden wir in unserer<br />
nächsten „<strong>vkm</strong> <strong>Info</strong>“ würdigen. n<br />
______ Hubert Baalmann, Verbandssekretär<br />
Zwischenergebnisse, die<br />
aus arbeitsrechtlicher bzw.<br />
Arbeitnehmersicht von Bedeutung<br />
sind, werden regel<br />
mäßig von uns über den<br />
News letter verteilt.<br />
Wenn Sie über keinen Internetzugang<br />
verfügen bzw. bereits genug<br />
Mails erhalten, dann können Sie bei<br />
Anga be Ihrer Postadresse die <strong>Info</strong>rmationen<br />
auch auf dem postalischen<br />
Weg erhalten. Kontaktieren Sie uns:<br />
<strong>vkm</strong>-Geschäftsstelle Nordelbien<br />
Telefon__ 040 6514380<br />
Telefax __ 040 6511119<br />
7<br />
n
Was macht eigentlich…<br />
Was macht eigentlich: eine/ein<br />
freigestellte/r Mitarbeitervertreter/in?<br />
Ab 2003… ���� Im Dezember 2003 wur de mir von<br />
meinem Vorgänger ein PC nebst<br />
Bildschirm <strong>und</strong> Drucker überreicht<br />
mit der Anweisung: „Hier musst<br />
du den Computer einschalten.“<br />
8<br />
Zwei unterschiedliche Kollegen berichten: eine Kollegin<br />
aus dem hohen Norden – <strong>und</strong> ein Kollege aus dem Süden<br />
Wolfgang Lenssen<br />
Evangelische Landeskirche in Baden<br />
Mitarbeitervertretung<br />
Geschäftsführer Wolfgang Lenssen<br />
Am Seiberg 2 a<br />
79331 Teningen-Heimbach<br />
Telefon__ 07641 573280<br />
Telefax __ 07641 41335<br />
E-Mail __ mav @ gmx.de<br />
Kurzinfos zu Deiner Person<br />
Ich bin der Wolfgang Lenssen, im Sommer<br />
1955 am Bodensee geboren <strong>und</strong> dort<br />
aufgewachsen. Nach einigem Suchen habe<br />
ich an der Evangelischen Hoch schule<br />
in Freiburg Religionspäda gogik <strong>und</strong><br />
Gemeindediakonie studiert <strong>und</strong> mit<br />
dem DiplomReligionsPädagogen (FH)<br />
1986 abgeschlossen.<br />
Danach arbeitete ich acht Jahre in insgesamt<br />
drei Kirchengemeinden, die ers ten<br />
vier Jahre in Vollzeit, danach aus familienpolitischen<br />
Gründen in Teilzeit (50 %)<br />
überwiegend mit dem Schwerpunkt Jugendarbeit<br />
als Gemeindediakon.<br />
Seit wann gehörst Du zur Mitarbeitervertretung?<br />
Gute Frage – es muss im Frühjahr 1993<br />
gewesen sein, als ich plötzlich einen<br />
Anruf erhielt <strong>und</strong> mitgeteilt bekam,<br />
dass ich als Nachrücker zur nächsten<br />
MAVSitzung nach Karlsruhe kommen<br />
solle. Ende 1993 erklärte der bis dahin<br />
<strong>vkm</strong> <strong>Info</strong> 4__<strong>2011</strong><br />
Fotos: Wolfgang Lenssen (privat)
freigestellte Mitarbeitervertreter, dass<br />
er eine andere Aufgabe übernehme <strong>und</strong><br />
damit aus der Mitarbeiterschaft <strong>und</strong><br />
somit auch aus der MAV herausfalle. Da<br />
von der damaligen MAV niemand anders<br />
die Freistellung mit der Aufgabe<br />
der Geschäftsführung der MAV übernehmen<br />
wollte, erklärte ich mich bereit,<br />
diese Aufgabe (mit 50 %) bis zu den<br />
Neu wahlen im Frühjahr 1994 zu übernehmen.<br />
Kleine Episode am Rande:<br />
Bis dahin hatte ich mich konsequent<br />
geweigert, mit elektronischer Datenverarbeitung<br />
zu arbeiten. Im Keller hatte ich<br />
einen Spiritusdrucker, <strong>und</strong> meine Vervielfältigungen<br />
erstellte ich per Wachsmatrize.<br />
Im Dezember 2003 jedoch wurde<br />
mir von meinem Vorgänger ein PC<br />
nebst Bildschirm <strong>und</strong> Drucker überreicht<br />
mit der Anweisung: „Hier musst<br />
du den Computer einschalten.“<br />
Nach zwei Wochen konnte ich immerhin<br />
ein WordDokument erstellen,<br />
aber bei der Aufgabe, einen vertikalen<br />
Strich am Rande einer Textpassage zu<br />
erzeugen, blieben meine vierstündigen<br />
nächtlichen Bemühungen erfolglos.<br />
Bisher konnte ich den Kugelschreiber<br />
in das kleine Loch im Plastikfeld der<br />
Schreibmaschine stecken <strong>und</strong> mit der<br />
Walze das Papier oder die Matrize nach<br />
unten drehen – schon war der vertikale<br />
Strich da.<br />
Zum Glück hatte mein Feuerwehrkommandant<br />
etwas mehr Erfahrung<br />
mit dem PC <strong>und</strong> konnte mir helfen –<br />
inzwischen ruft er mich an <strong>und</strong> bittet<br />
um Hilfe.<br />
Die Landeskirche hatte 1994 etliche Kolleginnen<br />
<strong>und</strong> Kollegen im Religionsunterricht<br />
als Honorarkräfte eingestellt<br />
(vor allem Frauen von Gemeindepfarrern,<br />
welche durch diesen Status ihre<br />
Beihilfeberechtigung als Familienangehörige<br />
bei der Beihilfe bewahren wollten).<br />
Bei den Vorbereitungen zur Mitarbeitervertretungswahl<br />
stießen wir auf<br />
diese Tatsache <strong>und</strong> nahmen eine eigene<br />
„Statusfeststellung“ vor. Dadurch<br />
verzögerten sich die Wahlen um eini<br />
<strong>vkm</strong> <strong>Info</strong> 4__<strong>2011</strong><br />
ge Monate. Letztendlich erklärte sich<br />
unsere Dienststellenleitung (die Evangelische<br />
Landeskirche in Baden) bereit,<br />
einigen der sog. Honorarkräfte<br />
den Status als Wahlberechtigte zuzuerkennen.<br />
Somit wurde die Grenze der<br />
über 600 Wahlberechtigten (Sonderregelung<br />
des MVG Baden) <strong>und</strong> die Freistellung<br />
von 100 % erreicht.<br />
Warst Du immer Vorsitzender?<br />
Das war ich noch nie. Da nicht wenige<br />
un serer Kolleginnen <strong>und</strong> Kollegen sich<br />
aktiv beim Kampf gegen das AKW Wyhl<br />
<strong>und</strong> bei dem Gründungsprozess der<br />
Partei der GRÜNEN engagiert hatten,<br />
gab es in unserer MAV eine Tradition,<br />
Amt <strong>und</strong> Mandat zu trennen. So haben<br />
wir bis heu te zwei Vorsitzende (meist<br />
eine Frau <strong>und</strong> einen Mann) <strong>und</strong> diesen<br />
beigeor d net eine Person im geschäftsführenden<br />
Amt, welche auch die Freistellung<br />
hat. Ich persönlich erlebe diese<br />
Regelung als durchaus lebbar, angemessen,<br />
hilfreich, sinnvoll, kirchengemäß<br />
<strong>und</strong> zukunftsträchtig.<br />
Warum:<br />
Selbstverständlich habe ich als freigestellter<br />
„Geschäftsführer“ einen <strong>Info</strong>rmationsvorsprung.<br />
Da ich aber nicht Vor sitzender<br />
der MAV bin, werde ich da durch<br />
immer daran erinnert, meinen beiden<br />
Vor sitzenden <strong>und</strong> den anderen Mitgliedern<br />
der MAV die <strong>Info</strong>rmationen m<strong>und</strong>gerecht<br />
aufzubereiten. Herr schafts wis sen<br />
kann dadurch zwar nicht ausgeschlossen,<br />
zumindest aber reduziert werden.<br />
Warst Du freigestellt von Beginn an?<br />
Nicht ganz, aber das habe ich schon unter<br />
Frage Nr. 2 ausgeführt.<br />
Wie viele Mitarbeiter vertrittst Du?<br />
Genau kann ich das gar nicht sagen. Da<br />
wir die landeskirchlichen Beschäftigten<br />
mit einem Einsatz in Kirchenbezirken<br />
<strong>und</strong> gemeinden vertreten, haben<br />
wir natürlich aus eigener Anschauung<br />
keinen Überblick über die Anzahl der<br />
von uns vertretenen Kolleginnen <strong>und</strong><br />
Kollegen. Alle vier Jahre können wir anhand<br />
der von der Dienststellenleitung<br />
zur Verfü gung gestellten Wählerliste zu den<br />
MAVWahlen, welche selbst verständlich von<br />
uns anhand unserer eigenen Dateien über prüft<br />
wird, zumindest die genaue (?) Zahl der Wahlberechtigten<br />
feststellen. Vertre ten werden aber<br />
auch darüber hinaus einige Kol leginnen <strong>und</strong><br />
Kollegen, welche nicht wahlberech tigt sind.<br />
Im Zweifelsfall wird von uns geprüft, ob wir zuständig<br />
sind oder nicht.<br />
Ungefähr vertreten wir aktuell 550 Kolleginnen<br />
<strong>und</strong> Kollegen.<br />
Wie weit ist es vom südlichsten bis zum<br />
nördlichsten <strong>und</strong> vom westlichsten bis zum<br />
östlichsten Punkt Deines Verantwortungsgebietes?<br />
Da der Bereich der Evangelischen Landeskirche<br />
in Baden einem Knochen, dessen Bestimmung<br />
ich keiner Funktion zuordnen kann, ähnelt, fällt<br />
es mir schwer, diese Frage zu beantworten. Von<br />
Nord nach Süd sind es auf alle Fälle 350 Kilometer.<br />
Von West nach Ost an der breitesten Stelle<br />
ca. 250 Kilometer<br />
Kannst Du sagen, welche Schwerpunktarbeitsfelder<br />
es in Deinem MV-Bereich gibt?<br />
Da die Landeskirche nur einige wenige Berufsgruppen<br />
zentral beschäftigt, welche dann einem<br />
Kirchenbezirk oder einer Kirchengemeinde zugewiesen<br />
werden, sind diese Arbeitsfelder<br />
natürlich unsere Schwerpunkte: Religionsunterricht,<br />
Gemeindediakonie<br />
<strong>und</strong> Bezirksjugendarbeit.<br />
>>><br />
n<br />
9
Was macht eigentlich…<br />
Mein „Tag“… �� So bin ich in der (glücklichen?)<br />
La ge, die MAVTätigkeit nicht nur<br />
„am Tag“ ausüben zu können.<br />
Anders könn te ich auch den Anforderungen,<br />
welche sich einerseits<br />
aus den beruflichen, an de rerseits<br />
aus den familiären Verpflich tungen<br />
ergeben, nicht gerecht werden.<br />
>>> Habt Ihr als MV eine Jugendvertretung<br />
oder eine Schwerbehindertenvertretung?<br />
Eine Jugendvertretung entfällt bei uns,<br />
da keine Jugendlichen eingestellt werden.<br />
Eine Schwerbehinderten vertretung<br />
wurde gewählt <strong>und</strong> nimmt regelmäßig<br />
an den MAVSitzun gen teil.<br />
Habt Ihr einen Wirtschaftsausschuss?<br />
Da wir im Bereich der verfassten Kirche<br />
arbeiten, entfällt dies bei uns.<br />
Wie viele Mitarbeitervertretungen<br />
sind insgesamt in Deinem Gremium?<br />
Wie viele davon sind freigestellt?<br />
Entfällt, da wir keine Gesamtmitarbeitervertretung<br />
sind.<br />
Habt Ihr in Eurer MV Schwerpunktarbeitsgruppen?<br />
Kolleginnen <strong>und</strong><br />
Kollegen, die sich auf Themenfelder<br />
spezialisiert haben? Wenn ja,<br />
welche? Wenn nein, warum nicht?<br />
Je nach Bedarf werden zur tieferen Erarbeitung<br />
bestimmter Themen adhoc<br />
Arbeitsgruppen eingerichtet. Ein Beispiel<br />
aus der Vergangenheit: Erarbeitung<br />
einer Übersicht der verschiedenen<br />
Entgeltgruppen unter geschlechtsspezifischem<br />
Aspekt im Bereich Religionsunterricht.<br />
Durch unterschiedliche<br />
Ausbildungsabschlüsse <strong>und</strong> Einsatz<br />
in den verschiedenen Schularten<br />
gibt es in der Eingruppierung eine Sprei<br />
10<br />
zung von Entgeltgruppe (EG) 9 bis EG<br />
12 TVöD. Wir haben untersucht, wieviel<br />
Prozent unserer Kolleginnen <strong>und</strong><br />
Kol legen sich jeweils in den verschiedenen<br />
Entgeltgruppen befinden.<br />
Daneben gibt es Arbeitsgruppen,<br />
die über längere Zeit an einem Thema<br />
arbeiten. Besonders lange <strong>und</strong> intensiv<br />
hat die AG Sucht/BEM gearbeitet. Zunächst<br />
haben diese Kolleginnen <strong>und</strong> Kollegen<br />
mit der Dienststellenleitung den<br />
Text einer Dienstvereinbarung Sucht<br />
(Dienstvereinbarung über den Umgang<br />
mit suchtkranken oder suchtgefährdeten<br />
landeskirchlichen Mitarbeiterinnen<br />
<strong>und</strong> Mitarbeitern in den Kirchenbe zirken<br />
<strong>und</strong> Kirchengemeinden) erarbeitet<br />
– nach zulesen unter: www.<strong>vkm</strong>baden.<br />
de/infothek/dv_sucht.htm, um dann<br />
anschließend bzw. überschneidend die<br />
Dienstvereinbarung BEM (die Dienstvereinbarung<br />
zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement<br />
bei länge rer Erkrankung)<br />
zu erarbeiten – nachzu lesen<br />
unter: www.<strong>vkm</strong>baden.de/infothek/<br />
dv_bem.htm. Einige dieser Kolleginnen<br />
<strong>und</strong> Kol legen sind nun in das BEM<br />
Team bzw. den Arbeitskreis Sucht entsendet<br />
<strong>und</strong> arbeiten dort weiter an den<br />
jeweiligen Themen.<br />
Eine weitere AG ist für die Erstellung<br />
des MAV<strong>Info</strong> zuständig, welches ca.<br />
zweimal jährlich jeder Kollegin <strong>und</strong> jedem<br />
Kollegen zugeschickt wird. (www.<br />
lakimavbaden.de/mav_info.htm)<br />
Weiter sind einige Kolleginnen <strong>und</strong><br />
Kollegen in Arbeitskreise der Landeskirche<br />
entsendet worden <strong>und</strong> arbeiten dort<br />
kontinuierlich als Vertreterinnen bzw.<br />
Vertreter der MAV mit: AG Gleich stellung,<br />
Supervisionskommission, Landeskonvent<br />
der Gemeindediakoninnen<br />
<strong>und</strong> diakone, AG für Fort <strong>und</strong> Weiterbildung.<br />
Hast Du zu Deiner Freistellung<br />
zusätzliche Funktionen in Deiner<br />
Region/Kirchenkreis – z. B. auto-<br />
matisch geborenes Mitglied einer<br />
AG? Wenn ja, welche?<br />
Nein, das haben wir aufgeteilt.<br />
Worin besteht Deine hauptsächliche<br />
Arbeit am Tag?<br />
Für die Freistellung nach § 20 MVG als<br />
Sonderfall des § 19 MVG ist keine Regelung,<br />
was die Lage der Arbeitszeit anbelangt,<br />
getroffen. Lediglich im § 19<br />
MVG ist angeführt, dass die Freistellung<br />
innerhalb der allgemeinen Arbeitszeit<br />
zu erfolgen hat.<br />
Als Gemeindediakon gibt es allerdings<br />
keine „allgemeine Arbeitszeit“.<br />
Die Arbeitszeit richtet sich, was die Lage<br />
anbelangt, nach den jeweiligen Tätigkeitsfeldern<br />
<strong>und</strong> Schwerpunkten.<br />
So bin ich in der (glücklichen?) Lage,<br />
die MAVTätigkeit nicht nur „am Tag“<br />
ausüben zu können. Anders könn te ich<br />
auch den Anforderungen, welche sich<br />
<strong>vkm</strong> <strong>Info</strong> 4__<strong>2011</strong><br />
Fotos: Wolfgang Lenssen (privat)
einerseits aus den beruflichen, an dererseits<br />
aus den familiären Verpflichtungen<br />
ergeben, nicht gerecht werden.<br />
Die hauptsächliche Arbeit für die MAV<br />
besteht aus zwei großen Blöcken:<br />
1 _____ Geschäftsführung<br />
Darunter verbuche ich alle Tätigkeiten,<br />
welche mit dem Sitzungsbetrieb MAV<br />
Sitzungen <strong>und</strong> Mitarbeitendenver sammlungen<br />
zusammenhängen: Terminplanung,<br />
Absprachen mit der Dienststellenleitung,<br />
Aufbereitung der geplanten Personalmaßnahmen<br />
(eintragen in eine Ex <br />
celTabelle, aus welcher alle bisherigen<br />
Personaländerungen einer jeden Kolle<br />
gin bzw. eines jeden Kollegen gefiltert<br />
werden können), Tagesordnung zu sammenstellen,<br />
Beschlussvorlagen erstellen,<br />
Einladung fertigen, Anlagen zusammenstellen,<br />
den rechtzeitigen Postversand<br />
bewerkstelligen etc. sowie Protokolle<br />
aufarbeiten, Beschlüsse umsetzen, Wiedervorlagemanagement<br />
pflegen, Aufgabenlisten<br />
abarbeiten,… Ebenso sind <strong>Info</strong>rmationen<br />
aus ver schiedenen Newslettern,<br />
Zeitungen, Fachzeitschriften etc.<br />
zu filtern <strong>und</strong> an die MAVMitglieder<br />
weiterzuleiten sowie die Organisation<br />
des MAVBüros zu machen (Ablage, Kassenführung,<br />
Gerätewartung, Putzen,…<br />
2 _____ Beratungstätigkeit<br />
Telefon, Brief, EMail, Fax – egal auf welchem<br />
Weg Anfragen an das MAVBüro<br />
gelangen: Alle werden beantwortet. Zum<br />
größten Teil beziehen sich die An fra gen<br />
auf tarifliche oder arbeitsrecht liche Regelungen,<br />
die zeitaufwändigeren Anfragen<br />
jedoch verorte ich im Be reich der kollegialen<br />
Beratung. Letzteres ist zwar kein<br />
Auftrag der MAV aus dem MVG, es kann<br />
jedoch daraus ein Auftrag erwachsen:<br />
So hat unsere MAV in den letzten Jahren<br />
schon einige Anträge gem. § 47 MVG (In itiativrecht)<br />
gestellt <strong>und</strong> eine schnelle<br />
Veränderung aus traumatisierenden Arbeitsumfelden<br />
durch Versetzung initiiert.<br />
<strong>vkm</strong> <strong>Info</strong> 4__<strong>2011</strong><br />
Gibt es Themenfelder, die immer<br />
wieder präsent sind? Gibt es<br />
Themenfelder, die gar nicht vorkommen?<br />
Musst Du Aufgaben<br />
erledigen, die Dir widerstreben?<br />
Drei Fragen unter einer Nummer – na<br />
denn!<br />
1 _____ Immer wieder präsente Themenfelder<br />
– ich interpretiere:<br />
Themenfelder, die immer wieder<br />
auftauchen, bei denen wir<br />
aber nicht weiterkommen.<br />
Ja, die gibt es durchaus. Spontan fällt<br />
mir dazu ein, die unterschiedliche Behandlung,<br />
Vergütung etc. von Pfarrerinnen<br />
<strong>und</strong> Pfarrern einerseits <strong>und</strong> den<br />
anderen Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeitern<br />
andererseits bei durchaus vergleichbaren<br />
Anforderungen <strong>und</strong> Belastungen<br />
in den jeweiligen Diensten. Es<br />
mag schon schwer fallen, diesen Unterschied<br />
zu begreifen, zu verstehen,<br />
hinzunehmen <strong>und</strong> zu akzeptieren.<br />
2 _____ Themenfelder, die gar nicht<br />
vorkommen?<br />
Sollten sie gar nicht vorkommen – so<br />
kann ich sie auch nicht benennen, da<br />
ich von ihrer Existenz keine Kenntnis<br />
habe. Lese ich den Aufgabenkatalog<br />
einer MAV im MVG, so kommen für<br />
uns die Themen des § 40 Buchstaben b<br />
bis m MVG fast nicht vor (www.<strong>vkm</strong>baden.de/infothek/mvg.htm#40).<br />
Dies liegt jedoch daran, dass unsere<br />
Kolleginnen <strong>und</strong> Kollegen nicht in<br />
einer räumlichen Dienststelle beschäftigt<br />
sind, sondern wie etwa Leiharbeitnehmerinnen<br />
<strong>und</strong> arbeitnehmer den<br />
Kirchenbezirken <strong>und</strong> gemeinden zugewiesen<br />
werden. Auf die Gestaltung des<br />
Urlaubsplanes hat somit die Landes<br />
kirche keinen Einfluss, dies muss sowohl<br />
mit landeskirchlichem als auch<br />
kirchenbezirklichem bzw. gemeindlichem<br />
Personal abgesprochen werden.<br />
3 _____ Mir widerstrebende Aufgaben?<br />
Ablage machen! Wobei ich für die Arbeit<br />
von der halbwegs durchschaubaren<br />
eigenen Ablage profitiere: Immerhin<br />
habe ich eine Ahnung, wo sich ein gesuchtes<br />
Schreiben oder Dokument<br />
verstecken könnte – wo überall ich suchen<br />
könnte.<br />
Und Begründungen schreiben zu<br />
Beschlüssen, von deren Richtigkeit ich<br />
persönlich absolut nicht überzeugt bin.<br />
Hast Du besondere Highlights, die<br />
Du gerne durchführst?<br />
Ja, in den Regelungen des MVG nach<br />
dem „Türöffner“ zu suchen <strong>und</strong> dies<br />
zu verschriftlichen, wenn die MAV vor<br />
kniffligen Fragen steht. Auf welchem<br />
Weg kann die MAV als ernst zu nehmender<br />
Partner bei gewissen Fragestellungen<br />
ins Boot kommen.<br />
Wie oft trifft sich die Mitarbeitervertretung<br />
pro Monat?<br />
Unsere MAV trifft sich in der Regel einmal<br />
monatlich.<br />
Mit unserer Dienststel lenleitung<br />
haben wir eine Vereinbarung, dass die<br />
Zustimmungsfrist (14 Tage) auch dann<br />
eingehalten ist, wenn die MAV bei monatlichem<br />
Sitzungsturnus ihr Mitbestimmungs<br />
<strong>und</strong> Mitberatungs recht<br />
auf der den Anträgen folgenden Sitzung<br />
wahrnimmt. In der Vergangenheit gab<br />
es diesbezüglich auch keinerlei Probleme.<br />
Sollte aus unvorhersehbaren Gründen<br />
der monatliche Ab stand nicht aus<br />
„Telefon, Brief, E-Mail, Fax – egal auf wel chem<br />
Weg Anfragen an das MAV-Büro gelangen: Alle<br />
werden beantwortet.“<br />
n<br />
11<br />
>>>
Was macht eigentlich…<br />
„Wenn ich das Mandat für die MAV ernst nehme<br />
<strong>und</strong> in letzter Konsequenz lebe, so bleibt ein<br />
Engagement darüber hinaus nicht aus – kann<br />
nicht ausbleiben! Für mich war diese Erkenntnis<br />
das Engagement beim <strong>vkm</strong>.“<br />
>>><br />
reichen, so do ku mentiert dies die<br />
DL in ihren Anträgen. Vor wenigen<br />
Tagen erst trafen wir uns<br />
zu einer außerordentlichen Sitzung,<br />
um über eine außer ordentliche,<br />
fristlose Kündigung das Mitberatungsverfahren<br />
zu absolvieren.<br />
Welche besonderen Anreize haben<br />
Dich zur Wahl der Mitarbeitervertretung<br />
<strong>und</strong> zur Freistellung bewogen?<br />
Zu Beginn (1990) postulierten die Gemeindediakoninnen<br />
<strong>und</strong> diakone: Aus<br />
jedem Kirchenbezirk muss eine Kollegin<br />
bzw. ein Kollege kandidieren.<br />
Da niemand aus meinem Kirchenbezirk<br />
dazu bereit war, füllte ich den Bewerbungsbogen<br />
aus. Erwartungsgemäß<br />
wurde ich auch nicht gewählt, stand aber<br />
auf der Liste der Nachrücker. Was weiter<br />
geschah, steht in meiner Antwort<br />
auf die zweite Frage.<br />
Inzwischen möchte ich die Tätigkeit<br />
für die MAV nicht mehr missen. Die<br />
Freistellung gibt mir den notwendigen<br />
Freiraum, mich inhaltlich voll auf die<br />
Anforderungen <strong>und</strong> Möglichkeiten der<br />
MAV konzentrieren zu können. Zu Beginn<br />
meiner „MAVKarriere“ war ich<br />
ca. ein halbes Jahr zur Hälfte für die<br />
MAVTätigkeit freigestellt, mit der ande<br />
ren Hälfte war ich für die Evangelische<br />
Jugendarbeit der Kirchengemeinde<br />
Waldkirch verpflichtet. Sehr schnell<br />
wurde mir klar, dass ein Arbeitsfeld das<br />
andere blockiert <strong>und</strong> umgekehrt.<br />
Würdest Du dieses heute noch einmal<br />
tun?<br />
Ich habe es schon fünfmal getan.<br />
Gibt es Themen, die Du besonders<br />
interessant <strong>und</strong> lukrativ findest?<br />
(Schon bei der Frage Nr. 14: „Hast Du<br />
besondere Highlights, die Du gerne<br />
12<br />
durchführst?“, lässt die Konzentration<br />
des Fragestellers nach! Auch diese Frage<br />
kann mit „ja“ oder „nein“ beantwortet<br />
werden!)<br />
Laut Wiktionary bedeutet „lukrativ“:<br />
finanziell einen hohen Gewinn versprechend<br />
(gewinnend). Leider (bzw.<br />
Gott sei Dank) gibt es bei der Arbeit in<br />
der MAV keine Möglichkeit, finanziell<br />
einen hohen Gewinn zu erzielen.<br />
Besonders interessant <strong>und</strong> ohne finanzielle<br />
Absichten lukrativ finde ich Themen,<br />
die im Bereich der Bewertung<br />
von Arbeit liegen. Leider hat dazu die<br />
Mitarbeitervertretung kein Mandat<br />
<strong>und</strong> kein Recht – die MAV muss geltendes<br />
Recht auf die Richtigkeit der Anwendung<br />
überprüfen.<br />
Gibt es Themen, die Du „widerwillig“<br />
erledigst“<br />
Siehe unter der Frage: „Musst Du Aufgaben<br />
erledigen, die Dir widerstreben?“<br />
die Antwort „3“.<br />
Hat Dich die MV-Arbeit menschlich,<br />
persönlich weitergebracht?<br />
1 _____ Zu Beginn meiner MAVTätigkeit<br />
betrachtete ich die Kolleginnen <strong>und</strong><br />
Kollegen, welche in der Personalverwaltung<br />
der Dienststellenleitung (EOK)<br />
arbeiteten, als „Feind“, als „Gegner“.<br />
Inzwischen habe ich durch die langjährige<br />
MAVTätigkeit erkannt, dass<br />
auch diese Kolleginnen <strong>und</strong> Kollegen<br />
ihre Arbeit richtig <strong>und</strong> zum Wohle der<br />
Beschäftigten machen wollen <strong>und</strong> machen.<br />
Seither ist eine Verständigung in<br />
Konfliktfällen einfacher, menschlicher<br />
<strong>und</strong> zum Wohle unserer Beschäftigten<br />
materiell besser erreichbar. Im Wissen<br />
<strong>und</strong> unter Zugeständnis, dass sowohl<br />
die MAV als auch die Personalverwaltung<br />
unterschiedliche Interessen ver<br />
treten, können somit einvernehmliche<br />
Lösungen viel leichter erreicht werden.<br />
Dies ist für mich persönlich gelebte<br />
Dienstgemeinschaft. Zu Beginn<br />
meiner Tätigkeit in der MAV konnte<br />
ich mir dies nicht vorstellen.<br />
2 _____ Seit einigen Jahren macht unsere<br />
MAV interne Fortbildungen mit<br />
einer Trainerin der NVC (NonViolent<br />
Communication). Für die Arbeit in einer<br />
MAV kann ich dies nur wärmstens<br />
empfehlen.<br />
Fühlst Du Dich von Deinen Kolleginnen<br />
<strong>und</strong> Kollegen, die Du vertrittst,<br />
gut verstanden <strong>und</strong> aufgenommen?<br />
Neben gelegentlichen dankenden Rückmeldungen<br />
zähle ich hier die Wahlergebnisse<br />
zu den MAVWahlen: Als Nachrücker<br />
bekam ich bei der für mich darauf<br />
folgenden ersten Wahl die niedrigste<br />
Stimmenanzahl. Bei allen folgenden<br />
Wahlen erhielt ich die höchste Stimmenzahl.<br />
Allein diese Tatsachen gaben<br />
<strong>und</strong> geben mir das Gefühl, gut verstanden<br />
<strong>und</strong> aufgehoben zu sein.<br />
Nimmt Deine MV politische Mandate<br />
wahr?<br />
Nein, dies ist weder so im MVG vorgesehen<br />
noch beabsichtigt.<br />
Gibt es Bereiche, in denen Du mehr<br />
Engagement erbringen möchtest,<br />
dieses aber nicht kannst? Wenn ja,<br />
welche?<br />
Diese Bereiche gab es zu Anfang meiner<br />
Tätigkeit in der MAV. Da die MAV<br />
geltendes Arbeitsrecht anzuwenden,<br />
aber nicht zu gestalten hat, konnte<br />
mich ein alter <strong>vkm</strong>ler für den <strong>vkm</strong> werben<br />
mit der Aussicht, über diese Schiene<br />
auch Arbeitsrecht zu gestalten.<br />
Darauf habe ich mich eingelassen,<br />
bin seit einigen Jahren Vorsitzender des<br />
(inzwischen) Landesverband Baden,<br />
einer der stellvertretenden Vorsitzenden<br />
des <strong>vkm</strong><strong>Deutschland</strong>, Vorsitzender<br />
der Arbeitsrechtlichen Kommission<br />
der Evangelischen Landeskirche in<br />
Baden, stellvertretender Vorsitzender<br />
des Stiftungsrates der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse<br />
Baden, Mitglied<br />
im Vergabeausschuss für die Förde<br />
<strong>vkm</strong> <strong>Info</strong> 4__<strong>2011</strong>
Fotos: Fotolia.com/ photocrew<br />
rungsgelder des ArbeitzplatzFörderungsGesetzes<br />
III…<br />
Fazit: (Gilt nur für mich…)<br />
Wenn ich das Mandat für die MAV ernst<br />
nehme <strong>und</strong> in letzter Konsequenz lebe,<br />
so bleibt ein Engagement darüber<br />
hinaus nicht aus – kann nicht ausbleiben!<br />
Für mich war diese Erkenntnis<br />
das Engagement beim <strong>vkm</strong>.<br />
Was war Dein besonderes Highlight<br />
in der jetzt laufenden Amtsperiode?<br />
Die Klausurtagung im März des Jahres<br />
in Himmelreich bei Freiburg mit der<br />
Trainerin NVC Regula Langemann, bei<br />
welcher wir die Aufgaben der MAV angesichts<br />
der Tatsache einer Freistellungsreduzierung<br />
auf 50 % verteilt haben.<br />
Dafür danke ich allen Beteiligten hier<br />
ausdrücklich!<br />
Was war der größte Rückschlag?<br />
Zur Beantwortung dieser Frage überlege<br />
ich nun schon 10 Minuten – aber<br />
es will mir nichts einfallen.<br />
Ok, wir haben einige wenige Mal<br />
bei einem Schlichtungsverfahren Nachhilfe<br />
bekommen, wie die Regelungen<br />
des MVG auszulegen <strong>und</strong> zu leben sind.<br />
Dafür sagen wir den Schlichtungsvorsitzenden<br />
(in Baden haben wir dafür<br />
nur Männer) DANKE.<br />
Ansonsten haben wir nach meiner<br />
Erfahrung keine Rückschläge erlebt.<br />
Warum ist dies so?<br />
Kann es etwa sein, dass die Evangelische<br />
Landeskirche in Baden, vertreten durch<br />
den Evangelischen Oberkirchen rat, das<br />
Prinzip der Dienstgemeinschaft ernst<br />
nimmt <strong>und</strong> lebt?<br />
Persönlich erlebe ich im täglichen<br />
Geschäft, dass wir als MAV durchaus<br />
ernst genommen werden, dass unsere<br />
Vorschläge aufgegriffen werden <strong>und</strong><br />
dass wir damit gemäß der Präambel<br />
des MVG am Auftrag der Kirche mitwirken.<br />
Würdest Du sagen können, dass eine<br />
freigestellte Mitarbeitervertretung<br />
für Deinen Zuständigkeitsbereich<br />
dringend notwendig ist?<br />
Unbedingt, <strong>und</strong> zwar in doppelter Höhe<br />
(so wie im MVG der EKD vorgese<br />
<strong>vkm</strong> <strong>Info</strong> 4__<strong>2011</strong><br />
hen). In Baden haben wir derzeit nur<br />
die Hälfte der im MVGEKD vorgesehenen<br />
Freistellungen, <strong>und</strong> dies ist eindeutig<br />
zu wenig.<br />
Um die Arbeiten einer MAV ordentlich<br />
abarbeiten zu können, bedarf es<br />
einer Freistellungsregelung gem. der<br />
Regelung der EKD.<br />
Könntest Du Dir vorstellen, die<br />
Mitarbeitervertretung in kleinere<br />
Einheiten zu verändern?<br />
Dies würde bei uns keinen Sinn machen.<br />
Sinnvoll wäre allenfalls, die jeweilige<br />
Zuständigkeit für die Kolleginnen <strong>und</strong><br />
Kollegen auf die MAV zu verlagern, welche<br />
durch die räumliche Zuständigkeit<br />
Einfluss <strong>und</strong> Mitwirkungsrechte auf<br />
die jeweiligen Bestimmungen nach § 40<br />
Buchstaben b bis m MVG (www.<strong>vkm</strong>baden.de/infothek/mvg.htm#40)<br />
haben.<br />
Kannst Du einen typischen Arbeitstag<br />
als Vorsitzende <strong>und</strong> Freigestellte<br />
der MV beschreiben?<br />
Sorry, einen typischen Arbeitstag gibt<br />
es bei mir nicht.<br />
Da ich zusätzlich für die Arbeit der<br />
Arbeitsrechtlichen Kommission (ARK)<br />
freigestellt bin, wechseln sich die Anforderungen<br />
<strong>und</strong> Arbeiten für diese beiden<br />
Bereiche ständig <strong>und</strong> fließend.<br />
Auf EKD-Ebene wird derzeit viel<br />
über das Mitarbeitervertretungsgesetz<br />
analog zum Betriebsverfassungsgesetz<br />
diskutiert. Findest<br />
Du, dass das Betriebsverfassungsgesetz<br />
auch bei Kirche gelten sollte?<br />
Wenn ja, würde das möglicherweise<br />
Deine Arbeit erleichtern?<br />
Da ich persönlich nicht damit rechne,<br />
dass das Betriebsverfassungsgesetz 1:1<br />
für den Bereich Kirche <strong>und</strong> Diakonie<br />
Geltung erlangen wird, habe ich mich<br />
auch bislang mit der in der Interviewfrage<br />
aufgeworfenen Frage nicht befasst.<br />
Wenn nein, warum?<br />
Die Möglichkeiten des MVG sind mir<br />
wichtiger!<br />
Was ist Dir besonderes wichtig bei<br />
Deiner MV-Tätigkeit?<br />
Der ganze Katalog!<br />
___ Gleichbehandlung<br />
___ Chancengleichheit<br />
___ Gerechtigkeit<br />
___ Wohlwollen<br />
Was wünschst Du Dir von den<br />
Dienstgebervertretern?<br />
Diese Frage zielt für mich eher auf meine<br />
Arbeit in der Arbeitsrechtlichen Kommission<br />
ab.<br />
Als MAV haben wir es nicht mit<br />
Dienstgebervertretern zu tun, sondern<br />
mit den Personen der Dienststellenleitung.<br />
Von diesen wünsche ich mir<br />
einfach nur Offenheit <strong>und</strong> Fairness.<br />
Was wünschst Du Dir von Deinen<br />
zu vertretenden Kolleginnen <strong>und</strong><br />
Kollegen?<br />
Noch mehr Feedback, ob wir bei den<br />
verschiedenen Themen richtig liegen<br />
oder eben nicht.<br />
Und was ich noch sagen wollte…<br />
1 _____ Die Tätigkeit in der MAV ist<br />
für mich nach wie vor reizvoll, fordert<br />
mich nach wie vor heraus, animiert<br />
mich zu Verbesserungen (z. B: Internetauftritt),<br />
<strong>und</strong> in der Verbindung mit<br />
meinem anderen „Standbein“ – ARK<br />
Tätigkeit – sehe ich durchaus Chancen,<br />
unsere Arbeitsbedingungen verbessern<br />
zu können.<br />
2 _____ Dir, Hubert Baalmann, danke<br />
ich für die Fragestellungen: Seit meiner<br />
MAVTätigkeit habe ich noch nie<br />
so gründlich reflektiert <strong>und</strong> nachgedacht.<br />
Das Nachdenken <strong>und</strong> Beantworten<br />
Deiner Fragen hat mir Spaß gemacht<br />
<strong>und</strong> zu meiner eigenen Klarheit<br />
beigetragen. n<br />
n<br />
13
Tätigkeiten – zum Beispiel:<br />
___ Bis Juli 1999 Leiterin einer 5gruppigen<br />
Kindertagesstätte mit Integrationsgruppe<br />
___ Seit 1979 bin ich Mitglied einer KirchenkreisMitarbeitervertretung,<br />
davon einige Jahre als stellvertretende<br />
Vorsitzende.<br />
___ Seit August 1999 mit einer vollen<br />
Freistellung Vorsitzende der Mitarbeitervertretung<br />
___ 19992009 ca. 500 Mitarbeitende<br />
___ Seit September 2009, nach der Fusion<br />
von drei eigenständigen Kir chenkreisen<br />
(Angeln, Flensburg, Schleswig)<br />
zu einem Kirchenkreis SchleswigFlensburg<br />
(kurz: SLFL): cirka<br />
1.400 Mit arbei tende<br />
Der Kirchenkreis SL-FL besteht aus<br />
67 Kirchengemeinden in Stadt <strong>und</strong><br />
Land: südlichster bis nördlichster<br />
Punkt ca. 80 km – westlichster bis<br />
östlichster Punkt ca. 80 km<br />
Zusätzlich gibt es:<br />
___ ein Diakonisches Werk,<br />
___ ein Kindertagesstättenwerk,<br />
___ ein Regionalzentrum,<br />
___ vier eigenständige diakonische Einrichtungen…<br />
___ <strong>und</strong> ein Kirchliches Verwaltungszentrum.<br />
14<br />
Was macht eigentlich…<br />
Karin JensenB<strong>und</strong>els<br />
Erzieherin, Konfliktlotsin, Gemeindeberaterin – noch 58 Jahre alt<br />
Persönliche Kontaktadresse: jensen-b<strong>und</strong>els@mv-sl-fl.de<br />
Schwerpunktbereiche<br />
Ein Schwerpunktbereich unserer MV ist<br />
deutlich der Umgang mit den Auswirkungen<br />
der Kirchenkreisfusion, auch<br />
gerne mal „Fusionsschäden“ genannt.<br />
Wir haben eine Schwerbehindertenvertretung,<br />
in „Doppelfunktion“ eines<br />
unserer Mitglieder, Annette Imberg. Es<br />
gibt weder eine Jugendvertretung noch<br />
einen Wirtschaftsausschuss.<br />
Die MV besteht aus…<br />
Die MV Kirchenkreis SLFL besteht aus<br />
13 Mitgliedern, davon zwei voll Freigestellte<br />
<strong>und</strong> zwei halb Freigestellte, um<br />
die Arbeiten leisten zu können. Zusätzlich<br />
gibt es eine Bürokraft mit 10 Wochenst<strong>und</strong>en<br />
(z. Zt. nicht besetzt, aber<br />
intern ausgeschrieben, weil die Kraft aus<br />
persönlichen Gründen aufgehört hat).<br />
Wir befinden uns gerade in einem Prozess,<br />
in dem wir versuchen, „Arbeits<br />
<strong>und</strong> Aufgabenbeschreibungen“ für al le<br />
MVMitglieder, hier hauptsächlich die<br />
der „Freigestellten“ <strong>und</strong> für die Bürokraft<br />
zu erarbeiten. Das ist eine große<br />
Herausforderung, da das ebenfalls zu<br />
den „Auswirkungen“ der Fusion gehört,<br />
weil vorher nicht nur die drei<br />
Kirchenkreise eigenständig waren, sondern<br />
es gab auch drei eigenständige<br />
MVen. Allerdings gibt es die Schwerbehindertenvertretung<br />
<strong>und</strong> den Arbeitssicherheitsbereich,<br />
die schon klar zugeordnet<br />
sind. Weitere Ausschüsse werden/wurden<br />
jeweils aus der MV „entsendet“<br />
bzw besetzt.<br />
MV-Sitzungen, Themen…<br />
Unsere MV hat wöchentlich, jeden Donnerstag,<br />
von 13.30 Uhr bis ca. 16.30<br />
Uhr, MVSitzung. Auf der Tagesordnung<br />
befindet sich tatsächlich eine<br />
Band breite an Themen, wobei es eine Abstufung<br />
gibt, am häufigsten: Bereich<br />
KitaWerk (dort sind die meisten MA<br />
beschäftigt), Änderungen in der wöchent<br />
lichen Arbeitszeit, Einstellungen,<br />
Umsetzungen/Versetzungen, in allen<br />
Bereichen viel Wiedereingliederung<br />
nach langer Erkrankung, Änderungen,<br />
meist Reduzierung von St<strong>und</strong>en, aber<br />
auch Entfristungen bzw. Aufstockungen.<br />
Bei dieser Auflistung habe ich festgestellt,<br />
dass in unserer MV (in der jetzigen<br />
<strong>und</strong> denen, in den ich davor inzwischen<br />
auf jahrzehntelange Mitgliedschaft<br />
zurückschauen kann) tatsächlich<br />
alle aufgelisteten Fälle der Mitbestimmung,<br />
eingeschränkten Mitbestimmung<br />
sowie Beratung irgendwann auf<br />
der Tagesordnung gestanden haben!<br />
Arbeitsschwerpunkte am Tag<br />
Meine hauptsächliche Arbeit pro Tag<br />
lässt sich ganz schwer benennen. Viel<br />
Zeit muss ich für das so genannte Alltagsgeschäft<br />
wie Tagesordnung erstellen,<br />
Sitzung vorbereiten, Sitzung lei<br />
<strong>vkm</strong> <strong>Info</strong> 4__<strong>2011</strong><br />
Fotos: Hubert Baalmann
Fotos: Hubert Baalmann<br />
„Dieses alles geht für mich nur mit einer starken<br />
Gewerkschaft, unserem VKM, im Rücken.“<br />
ten <strong>und</strong> „abarbeiten“ aufbringen. Dazu<br />
kommt, Sorge zu tragen für eine gute<br />
Kommunikation innerhalb der MV –<br />
einerseits zwischen den „Freigestellten“,<br />
andererseits in das gesamte Gremium.<br />
Dazwischen finden viele spontane <strong>und</strong>/<br />
oder geplante Gespräche statt, auf die<br />
immer „angemessen“ reagiert werden<br />
muss. Vom Gr<strong>und</strong>satz her ist mir eine<br />
gute Vorbereitung auf Gespräche wichtig,<br />
damit diese zielorientiert durchgeführt<br />
werden können. Deshalb würde<br />
ich „Gespräche führen“ als den absoluten<br />
Schwerpunkt meiner Arbeit bezeichnen.<br />
Diese „Arbeit“ erledige ich<br />
auch sehr gerne.<br />
Mein größtes Highlight<br />
Mein besonderes „Highlight“ in der jetzt<br />
laufenden Amtsperiode war die Klärung<br />
über den Standort der MV. In der<br />
Sache haben wir es durch Beharrlichkeit<br />
<strong>und</strong> Rechtsberatung/beistand<br />
geschafft, den Sitz der MV am Sitz des<br />
Kirchenkreises zu „installieren“.<br />
Meine persönliche Motivation für die MV:<br />
„Ich möchte dazu beitragen, die geforderte<br />
Dienstgemeinschaft zu erreichen.“<br />
<strong>vkm</strong> <strong>Info</strong> 4__<strong>2011</strong><br />
Mein größter Rückschlag<br />
Mein größter Rückschlag ist die Erkenntnis,<br />
dass die „auferlegte, verordnete“<br />
Fusion der Kirchenkreise viel Kraft, Energie<br />
<strong>und</strong> Zeit benötigt, die „eigentlich“<br />
vor der Fusion hätte aufgewandt werden<br />
müssen.<br />
Meine Motivation für die MV<br />
Meine Motivation, mich für die Arbeit<br />
einer MV zu interessieren, zu kandidieren<br />
<strong>und</strong> nach der erfolgreichen Wahl<br />
mit einer Freistellung als Vorsitzende<br />
einer MV zu arbeiten, liegt unter anderem<br />
in der Präambel des MVGEKD begründet.<br />
Dort heißt es: „Alle Frauen <strong>und</strong><br />
Männer, die beruflich in Kirche <strong>und</strong><br />
Diakonie tätig sind, wirken als Mitarbeitende<br />
an der Erfüllung des Auftrages der<br />
Kirche mit. Die gemeinsame Verantwortung<br />
für den Dienst der Kirche <strong>und</strong><br />
ihrer Diakonie verbindet Dienststellenleitungen<br />
<strong>und</strong> Mitarbeiter wie Mitarbeiterinnen<br />
zu einer Dienstgemeinschaft<br />
<strong>und</strong> verpflichtet sie zu vertrauensvoller<br />
Zusammenarbeit.“ Ich möchte dazu<br />
beitragen, die geforderte Dienstgemeinschaft<br />
zu erreichen.<br />
Dabei ist mir wichtig, dass durch wertschätzenden<br />
Umgang miteinander partnerschaftlich<br />
zusammengearbeitet wird.<br />
Ich möchte sehr gerne den „Aufbau“<br />
<strong>und</strong> die Gestaltung des Kirchenkreises<br />
kritisch <strong>und</strong> konstruktiv begleiten <strong>und</strong><br />
setze mich dafür ein, dass die Mitarbeitervertretung<br />
ihren angemessenen<br />
Platz erhält. Ich bin be reit, mich für die<br />
Rechte <strong>und</strong> Belange der Mitarbeitenden<br />
einzusetzen.<br />
Dieses alles geht für mich nur mit<br />
einer starken Gewerkschaft, unserem<br />
VKM, im Rücken.<br />
Was ich noch sagen wollte…<br />
Ich wünsche mir, dass es gelingen möge,<br />
in „Kirche“ eine gute Kommunikations<br />
<strong>und</strong> Streitkultur aufzubauen.<br />
Miteinander reden statt übereinander<br />
reden, ist eine Voraussetzung dafür! n<br />
Seminar Warnemünde<br />
Seminar in Warnemünde zur Mitarbeitervertretung<br />
Als Neuling im kirchlichen Arbeitsrecht hatte<br />
ich in der Zeit vom 5. bis 7. September <strong>2011</strong><br />
die Gelegenheit, das Seminar des Vereins zur<br />
Förderung des kirchlichen Dienstes <strong>und</strong> seiner<br />
Mitarbeiterinnen e. V. in Warnemünde mit<br />
dem Arbeitstitel „MVG intensiv unter Berücksichtigung<br />
aktueller Rechtsprechung der Kirchengerichte“<br />
zu besuchen.<br />
Der Referent Klaus-Dirk Wildoer ist ein ausgewiesener<br />
Spezialist im Bereich der Mitarbeitervertretung,<br />
<strong>und</strong> entsprechend anspruchsvoll<br />
<strong>und</strong> informativ stellte sich das Seminar<br />
auch dar. Neben umfassenden rechtlichen Gr<strong>und</strong>lagen<br />
<strong>und</strong> Gerichtsentscheidungen vermittelte<br />
das Seminar auch einen umfangreichen<br />
Einblick in die Praxisarbeit. Anhand zahlreicher<br />
Fälle konnte das erlernte Wissen gleich<br />
überprüft <strong>und</strong> vertieft werden.<br />
Die bunte Zusammensetzung der Teilnehmer<br />
aus unterschiedlichen Einrichtungen war Garant<br />
für anregende Gespräche innerhalb <strong>und</strong><br />
außerhalb der Schulung <strong>und</strong> auch geselliger<br />
Momente.<br />
Die Lage <strong>und</strong> Ausstattung des Hotels stellte<br />
einen sehr angenehmen Rahmen dar <strong>und</strong><br />
sorgte für Entspannung in den Pausen.<br />
____________________ Anette Przybilla-Eisele<br />
Sie möchten das Seminarheft<br />
2012 <strong>und</strong> haben es noch nicht?<br />
Dann melden Sie sich bei:<br />
Verein zur Förderung<br />
des kirchlichen Dienstes<br />
<strong>und</strong> seiner Mitarbeiterinnen e.V.<br />
<strong>vkm</strong>-Geschäftsstelle Nordelbien<br />
Glißmannweg 1<br />
22457 Hamburg-Schnelsen<br />
Telefon__ 040 6514380<br />
Telefax __ 040 6511119<br />
E-Mail___ foerderverein @ <strong>vkm</strong>-ne.de<br />
15
Kirchengewerkschaft<br />
In der evangelischen Kirche gilt im Arbeitsrecht überwiegend, mit Ausnahme von Nordelbien, Berlin,<br />
Brandenburg, Schlesische Oberlausitz, der sogenannte 3. Weg. Der 3. Weg ist, so wissen Sie als regel-<br />
mäßiger Leser der „<strong>vkm</strong> <strong>Info</strong>“, heiß diskutiert; er wird gerichtlich überprüft <strong>und</strong> ist ein „ungeliebtes<br />
Kind“. Dieses ist Motivation genug, sich als Arbeitnehmer in der evangelischen Kirche in <strong>Deutschland</strong><br />
neu zu positionieren. Der Mitarbeitervertretungsverband in der konföderierten Kirche Hannover (MVV)<br />
hat nun den ersten Schritt dazu getätigt. In den letzten Wochen gab es verschiedenste Gespräche <strong>und</strong><br />
Konferenzen um den Sinn <strong>und</strong> die Zielsetzung einer eigenen Kirchengewerkschaft.<br />
Wir brauchen eine<br />
neue Kirchengewerkschaft<br />
Stress, Hektik bestimmen das Leben. Gewerkschaften helfen Kolleginnen <strong>und</strong> Kollegen!<br />
Die Gewerkschaft Kirche <strong>und</strong><br />
Diakonie (GKD – Berlin), der<br />
<strong>vkm</strong> <strong>Deutschland</strong> <strong>und</strong> der<br />
MVV haben sich darauf verständigen<br />
können, dass die Zeit gekommen ist,<br />
Arbeitnehmer neu <strong>und</strong> anders zu organisieren.<br />
Es ist nicht mehr zeitgemäß – <strong>und</strong><br />
es gibt keine Durchsetzungsmöglichkeiten<br />
–, wenn sich Mitarbeitervertretungsverbände<br />
über EV versuchen,<br />
kirch liches Arbeitsrecht zu setzen <strong>und</strong><br />
kirchliches Arbeitsrecht zu gestalten.<br />
Es geht hier um die Frage von höheren<br />
Löhnen, besseren Arbeitsbedingungen,<br />
mehr Mitbestimmung.<br />
Gewerkschaften…<br />
___ Gewerkschaften schließen als Verhandlungspartner<br />
von Arbeitgeberverbändenbetriebliche/überbetriebliche<br />
Tarifverträge ab.<br />
___ Gewerkschaften versuchen in Vertretung<br />
der Interessen ihrer Mitglieder,<br />
einen möglichst großen<br />
Teil des Unternehmensgewinns<br />
als Lohn <strong>und</strong> zur Verbesserung der<br />
Arbeitsbedingungen an die Belegschaft<br />
weiterzugeben.<br />
___ Bei Gewerkschaften geht es auch<br />
um Strategieentwicklungen, um<br />
Lohn senkungen zu vermeiden.<br />
___ Es geht um gerechte Verteilung von<br />
Lohn, um gerechte Verteilung von<br />
Arbeit.<br />
___ Es gilt zu verhindern, durch Dumpinglöhne,<br />
im Bereich der Kirche<br />
gern durch Outsourcing, kirchliche<br />
Arbeitnehmer gegenseitig auszuspielen.<br />
___ Gewerkschaften verstehen sich auch<br />
als gesellschaftliche Vertreter der<br />
kirchlichen Arbeitnehmer <strong>und</strong> teilweise<br />
der arbeitenden Bevölkerung.<br />
3. Weg – kaum Durchsetzungskraft<br />
Im Rahmen des 3. Weges ist es erwiesen,<br />
dass die Durchsetzungskraft kaum<br />
gegeben ist. Bei einer Unabhängigkeit<br />
der Vertreter auf der Arbeitnehmerbank,<br />
entsandt durch Gewerkschaften, gibt<br />
es andere Erfahrungen <strong>und</strong> andere positive<br />
Ergebnisse. Bei der Besetzung des<br />
3. Weges sind es Vertreter der Mitarbeitervertretungen,<br />
die eine verhältnismäßig<br />
geringe Schlagkraft besitzen.<br />
Im Bereich unserer Landeskirche Nordelbien<br />
hat sich die Tarifpartnerschaft<br />
aus der Konstellation eines Arbeitgeberverbandes<br />
<strong>und</strong> der Gewerkschaft<br />
– <strong>vkm</strong> <strong>Deutschland</strong> – als gute, verhandelbare,<br />
gesprächsbereite Partnerschaft<br />
ergeben.<br />
16 <strong>vkm</strong> <strong>Info</strong> 4__<strong>2011</strong><br />
Fotos: Fotolia.com/ stefan_weis
Fotos: Fotolia.com/ coco194, FotoLyriX<br />
In der Öffentlichkeit wurde in den letz ten Monaten häufig die rechtliche Schwierigkeit des<br />
Arbeitnehmerstreiks diskutiert. Derzeit sind die unterschiedlichen Gerichte in unterschiedlichen<br />
Landeskirchen dabei, dies auf Rechtmäßigkeit zu überprüfen.<br />
Wir haben in der Öffentlichkeit in den<br />
letz ten Monaten häufig die rechtliche<br />
Schwierigkeit des Arbeitnehmerstreiks<br />
gehört, gelesen <strong>und</strong> diskutiert. So sind<br />
derzeit die unterschiedlichen Gerichte<br />
in unterschiedlichen Landeskirchen<br />
dabei, dieses auf ihre Rechtmäßigkeit<br />
zu überprüfen.<br />
Die kirchlichen Gewerkschaften,<br />
GKD <strong>und</strong> <strong>vkm</strong> <strong>Deutschland</strong>, haben jeweils<br />
mit ihren Arbeitgebervertretern eine<br />
verbindliche Schlichtung vereinbart.<br />
Die Besonderheit bei Kirche ist da rin<br />
gegeben, dass die Kirchengesetzgebung<br />
eine Friedenspflicht vereinbart<br />
hat. Hier geht es nicht um die Frage, das<br />
Streikrecht zu verbieten oder darauf zu<br />
verzichten.<br />
Mehr als 50 % der kirchlich Mitarbeitenden<br />
in Gewerkschaften als<br />
Solidargemeinschaft = Schlagkraft<br />
Wenn es uns möglich ist, mehr als 50 %<br />
der kirchlich Mitarbeitenden in Gewerkschaften<br />
als Solidargemeinschaft mit<br />
aufzunehmen, ist unsere Schlagkraft<br />
deutlich höher. Mit dieser Masse an Kolleginnen<br />
<strong>und</strong> Kollegen können wir etwas<br />
bewegen. Die Vertreter des MVV<br />
haben dies erkannt, haben ihren Verband<br />
durch Satzungsänderung in eine<br />
eigene Gewerkschaft – <strong>und</strong> hier eine Kirchengewerkschaft<br />
– umformiert <strong>und</strong><br />
werden nun mit uns <strong>und</strong> der GKD weitere<br />
Ge spräche führen, damit wir eine<br />
<strong>vkm</strong> <strong>Info</strong> 4__<strong>2011</strong><br />
b<strong>und</strong>esweite, über die kirchlichen Landesgrenzen<br />
hinaus, eigene tariffähige<br />
Gewerkschaft sind.<br />
Eine starke Gewerkschaft kann es!<br />
Nur eine starke Gewerkschaft kann sich<br />
für Löhne <strong>und</strong> Arbeitsbedingungen einsetzen.<br />
n<br />
______Hubert Baalmann, Verbandssekretär<br />
Sie sind, als Leser der „<strong>vkm</strong><br />
<strong>Info</strong>“, Mitglied einer Gewerkschaft,<br />
dem <strong>vkm</strong>.<br />
Ist Ihr Kollege an Ih rem Arbeitsplatz<br />
auch Mitglied Ihrer Kirchengewerkschaft<br />
<strong>vkm</strong>?<br />
Wenn nein: Stellen Sie ihm gern <strong>Info</strong>rmationsmaterial<br />
zur Verfügung,<br />
diskutieren Sie mit ihm <strong>und</strong> klären<br />
Sie die Frage, ob er als kirchlicher<br />
Arbeitnehmer in der Lage sei, seinen<br />
Lohn <strong>und</strong> seine Arbeitsbedingungen<br />
eigenständig gegenüber seinem Arbeitgeber<br />
durchzusetzen? Sollte er<br />
dieses verneinen, muss die logische<br />
Konsequenz die Mitgliedschaft in<br />
einer Gewerkschaft sein.<br />
Beitrittserklärungen können Sie in<br />
der Geschäftsstelle anfordern oder<br />
auf den Internetseiten www.<strong>vkm</strong>deutschland.de<br />
herunterladen.<br />
Verhandlungen Niedersachsen<br />
Verhandlungen für niedersächsische<br />
Kirchenmitarbeiter gescheitert<br />
Keine Einigung über Tarifübernahme in der<br />
ADK • Die Übernahme des Tarifergebnisses<br />
des Öffentlichen Dienstes im Land Niedersachsen,<br />
durch die Arbeits- <strong>und</strong> Dienstrechtliche<br />
Kommission ADK, ist gescheitert. Wie<br />
der Gesamtausschuss der Mitarbeitervertretungen<br />
berichtet, blockierte die Arbeitgeberseite<br />
die Tarifübernahme in den vergangenen<br />
Monaten mit unterschiedlichen Argumenten.<br />
Erst lag die Endfassung des Tarifergebnisses<br />
nicht in schriftlicher Form vor (was das Land<br />
Niedersachsen nicht davon abhielt, die Tariferhöhungen<br />
auszuzahlen), dann verknüpften<br />
die Arbeitgeber die Tarifübernahme mit<br />
der Forderung nach einem Abschluss einer<br />
dras tisch erweiterten Notlagenregelung <strong>und</strong><br />
schließ lich mit der Rücknahme des Antrages<br />
des mvv-k auf Erhalt der bisherigen Höhe der<br />
Sonderzuwendung.<br />
Die Arbeitnehmerseite hatte die wertgleiche<br />
Übernahme des im April <strong>2011</strong> für die Beschäftigten<br />
im Bereich des öffentlichen Dienstes<br />
in Kraft getretenen Tarifergebnisses gefordert.<br />
Als Kompensation für die verspätete<br />
Übernahme wurde beantragt, die im Tarifabschluss<br />
enthaltene Einmalzahlung (Ausgleich<br />
für die Monate Januar bis März) in Höhe von<br />
360 Euro um 30 Euro auf insgesamt 390 Euro<br />
zu erhöhen, um damit auch den Zinsverlust<br />
aufseiten der Mitarbeitenden für die ver spätete<br />
Übernahme des Tarifergebnisses aus zugleichen.<br />
Auf diese Weise wäre eine tatsäch liche<br />
wertgleiche Übernahme ermöglicht worden.<br />
Wie die Arbeitnehmerseite in der ADK berichtet,<br />
bestand die Arbeitgeberseite jedoch auf<br />
den eingebrachten Antrag ohne Erhöhung<br />
der ursprünglich vorgeschlagenen Sonderzahlung.<br />
Ein Kompromiss, welcher den Erhalt<br />
der bisherigen Höhe der Sonderzuwendung<br />
für die Jahre <strong>2011</strong> <strong>und</strong> 2012 als Ausgleich<br />
für eine entsprechend verspätete Übernahme<br />
des Tarifergebnisses vorsah, scheiterte an der<br />
Arbeitgeberseite. Nachdem die Arbeitgeberseite<br />
daraufhin gegen den Antrag der Arbeitnehmervertreter<br />
stimmte, verließen diese die<br />
Sitzung. n<br />
17
MVV<br />
Verbandssekretär Hubert Baalmann berichtete<br />
aus der gewerkschaftlichen Arbeit des<br />
<strong>vkm</strong> <strong>Deutschland</strong>, insbesondere über den<br />
Aufbau, die Struktur <strong>und</strong> Tarifverhandlungen.<br />
Am Reformationstag beschloss<br />
die Mitgliederversammlung<br />
des MVV die Bildung einer<br />
Kirchengewerkschaft für Niedersachsen.<br />
Zugleich wurden die zukünftigen<br />
Mitgliederbeträge erheblich erhöht, um<br />
18<br />
Der MVV-K bekennt sich eindeutig zum Ziel des Abschlusses von<br />
Tarifverträgen nach dem Tarifvertragsgesetz <strong>und</strong> auch zum unveräußerlichen<br />
Gr<strong>und</strong>recht der Arbeitnehmer auf einen Arbeitskampf<br />
unter Einschluss von Streikaktionen.<br />
MVV ist ab dem Reformationstag<br />
<strong>2011</strong> Kirchengewerkschaft<br />
Einstimmig beschloss die Mitgliederversammlung des MVV am Reformationstag die Bildung<br />
einer Kirchengewerkschaft für Niedersachsen<br />
mehr Personal für die Arbeit der Ge werkschaft<br />
beschäftigen zu können. Die neuen<br />
Regelungen gelten ab 2012. Ab diesem<br />
Zeitpunkt erhalten die Mitglieder<br />
Rechtsschutz in arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen.<br />
Das wird angestrebt<br />
Die Kirchengewerkschaft MVVK strebt<br />
Tarifverträge an. Solange die Kirchengewerkschaft<br />
MVV Tarifverträge nicht<br />
durchsetzen kann, vertritt sie energisch<br />
die Interessen der kirchlichen Beschäftigen<br />
in der Arbeits <strong>und</strong> Dienstrechtlichen<br />
Kommission (ADK). Dort werden<br />
die Arbeitsbedingungen für die 35.000<br />
Beschäftigten der Konföderation evangelischer<br />
Kirchen in Niedersachsen ausgehandelt.<br />
Sich der Realität stellen<br />
Die Kirchengewerkschaft MVVK hat<br />
im Rahmen ihrer Mitarbeit in der Arbeits<br />
<strong>und</strong> Dienstrechtlichen Kommissi<br />
on (ADK) immer wieder die Erfahrung<br />
machen müssen, dass die Behauptung<br />
der kirchlichen Arbeitgeberseite über<br />
einen fairen Interessenausgleich lediglich<br />
eine Illusion darstellt, die nur der<br />
Interessenlage der Arbeitgeberseite entspricht.<br />
Der MVVK bekennt sich eindeutig<br />
zum Ziel des Abschlusses von<br />
Tarifverträgen nach dem Tarifvertragsgesetz<br />
<strong>und</strong> auch zum unveräußerlichen<br />
Gr<strong>und</strong>recht der Arbeitnehmer auf einen<br />
Arbeitskampf unter Einschluss von<br />
Streikaktionen.<br />
Zudem strebt die Kirchengewerkschaft<br />
MVVK an, durch Einmischung in den<br />
Dritten Weg zu Gunsten der Beschäftigten<br />
wei ter zu wachsen, um schließlich<br />
tarifmächtig werden zu können. Diese<br />
Haltung unterscheidet sie von der<br />
Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, die<br />
Tarifverträge durch einen (ohnmächtigen)<br />
Boykott des Dritten Weges durchsetzen<br />
will. n<br />
<strong>vkm</strong> <strong>Info</strong> 4__<strong>2011</strong><br />
Fotos: Hubert Rieping, Hannover
Fotos: Fotolia.com/ArTo (2)<br />
Evangelische Kirche Mitteldeutschlands EKM<br />
ARK Besetzung wird zur Farce<br />
Ähnlich wie schon auf der B<strong>und</strong>esebene,<br />
kam es nun auch<br />
im Diakonischen Werk der<br />
Evangelischen Kirche Mitteldeutschlands<br />
DW EKM zu einer fragwürdigen<br />
Besetzung der Arbeitnehmerseite, in der<br />
ARK EKM.<br />
Nach Maßgabe des mehr fach – den<br />
Wün schen der Arbeitgeber – „ange passten“<br />
Arbeitsrechtsregelungsgesetzes,<br />
sollten nun die Arbeitnehmervertreter<br />
in der ARK durch eine Urwahl der Mitarbeitervertretungen<br />
gewählt werden.<br />
Diese hatten jedoch wiederholt zum<br />
Ausdruck gebracht, dass der „Dritte<br />
Weg“ keine Möglichkeit bietet, die Interessen<br />
der Mitarbeitenden zu wahren.<br />
Durch mehrfache Resolutionen<br />
<strong>und</strong> mit Demonstrationen sowie vertreten<br />
durch den Gesamtausschuss haben<br />
die Mitarbeitervertretungen aus Mit teldeutschland<br />
mit der Forderung nach<br />
Abschaffung der ARK im DW EKM deu tl<br />
ich gemacht, dass sie keine Arbeitsrechtliche<br />
Kommission, sondern Tarifverhandlungen<br />
wollen. So verw<strong>und</strong>erte es<br />
nicht, dass der Einladung zur ersten so<br />
genannten Wahl versammlung, die am<br />
<strong>vkm</strong> <strong>Info</strong> 4__<strong>2011</strong><br />
27. September <strong>2011</strong> in Halle stattfand,<br />
kaum jemand folgte.<br />
Von 240 wahlberechtigten MAVen<br />
waren 10 mit 18 Personen vertreten<br />
Damit – siehe oben – war die Versammlung<br />
nicht beschlussfähig, das notwendige<br />
Quorum wurde nicht erreicht!<br />
Wie bisher hat auch dies weder den<br />
Dienstgeberverband noch die Landeskirche<br />
beeindruckt. Statt nach einvernehmlichen<br />
Lösungen zu suchen, wurde<br />
ja im Vorhinein das ARRG immer<br />
wieder zu Ungunsten der Arbeitnehmerseite<br />
<strong>und</strong> damit der Beschäftigten<br />
verändert. So wurde auch für den Fall<br />
eines eindeutig negativen Votums für<br />
die Besetzung Vorsorge getroffen.<br />
Für den eingetretenen Fall eines<br />
ge scheiterten Wahlverfahrens ist im<br />
ARRG eine weitere Wahlversammlung<br />
vorgesehen, bei der die Anzahl der Teilnehmenden<br />
keine Rolle mehr spielt.<br />
Auch die zweite Wahlversammlung<br />
war nur schwach besucht: Aus<br />
den ca. 240 Mitarbeitervertretungen<br />
waren auch diesmal lediglich<br />
24 Wahlberechtigte angereist<br />
Auch diese zweite Wahlversammlung<br />
am 20. Oktober, erneut in Halle, war<br />
nur schwach besucht. Aus den ca. 240<br />
Halle war Ort der Wahlversammlungen;<br />
hier: Hallmarkt <strong>und</strong> Marienkirche<br />
Der Eselsbrunnen steht auf dem Alten<br />
Markt der Stadt Halle an der Saale.<br />
EKM<br />
Mitarbeitervertretungen im DW EKM<br />
waren auch diesmal lediglich 24 Wahlberechtigte<br />
angereist.<br />
Da sich niemand fand, die Versammlungsleitung<br />
zu übernehmen, sprang<br />
der Geschäftsführer der ARK höchstselbst<br />
in die Bresche, vermeintlich mit<br />
dem zweifelhaften Versuch, eine weitere<br />
Peinlichkeit zu verhindern. Dies<br />
ist jedoch nicht gelungen.<br />
Tatsächlich fanden sich 4 Kandidatinnen,<br />
welche sich in der Lage fühlen,<br />
die Interessen von 24.000 Mitarbeitenden<br />
wirksam in der Arbeitsrechtlichen<br />
Kommission zu vertreten. Nach<br />
wenigen Rückfragen zog eine der Kandidatinnen<br />
ihre Kandidatur zurück.<br />
Eine zweite war persönlich nicht anwesend,<br />
so dass sie die meisten Wähler<br />
nur vom Hörensagen kennen.<br />
Die drei Kandidatinnen erhielten dann<br />
bei der geheimen Wahl zwischen 13 <strong>und</strong><br />
15 Stimmen. Sie sind damit – nach<br />
Auffassung von Landeskirche <strong>und</strong> Diakonischem<br />
Werk – „legitimiert“, die<br />
Mitarbeitenden in der Diakonie Mit teldeutschland<br />
zu vertreten, jedoch ohne<br />
Legitimation durch die Mehrheit<br />
aller Mitarbeitervertretungen. n<br />
19
Rechtsschutzordnung<br />
Rechtsschutzordnung…<br />
…des Verbandes Kirchlicher Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeiter <strong>Deutschland</strong> (das ist unsere<br />
Gewerkschaft für Kirche <strong>und</strong> Diakonie), im Folgenden <strong>vkm</strong> <strong>Deutschland</strong> genannt<br />
Liebe Kolleginnen,<br />
liebe Kollegen,<br />
gern nutzen wir die Möglichkeit, hier noch<br />
einmal deutlich auf unsere Rechtsschutzord<br />
nung hinzuweisen. Im April <strong>2011</strong> wurde<br />
die se durch die B<strong>und</strong>es delegierten konfe<br />
renz redaktionell über ar beitet, so dass<br />
nun jedes Mitglied, das auch schon länger<br />
bei uns, der Gewerkschaft für Kirche <strong>und</strong><br />
Diako nie, or ganisiert ist, noch einmal Einblick<br />
nehmen kann.<br />
Wir möchten an dieser Stelle noch seitens<br />
der Rechtsschutzabteilung darauf hinweisen,<br />
dass Sie eine Rechtsberatung <strong>und</strong> einen<br />
Rechtschutz haben, der nur dann zur<br />
Anwendung kommt <strong>und</strong> Ihren Anspruch<br />
rechtfertigt, wenn Sie regelmäßig <strong>und</strong> entsprechend<br />
Ihrer Vergütung den Beitrag<br />
be zahlt haben.<br />
Wenn Sie weitere Fragen zu dieser<br />
Rechtsschutzordnung haben,<br />
sprechen Sie uns gern an.<br />
__________ Hubert Baalmann, Verbandssekretär<br />
20<br />
I. GEGENSTAND<br />
1 _ Den Mitgliedern des <strong>vkm</strong> <strong>Deutschland</strong><br />
wird Rechtsschutz gewährt<br />
in Streitfällen, die in unmittelbarem<br />
Zusammenhang mit ihrem Dienst,<br />
Arbeits oder Amtsverhältnis, mit<br />
der Ausübung beruflicher Tätigkeiten<br />
<strong>und</strong> mit der Wahrnehmung berechtigter<br />
Organisationsinteressen<br />
entstanden sind.<br />
2 _ Der unmittelbare Zusammenhang<br />
im Sinne der Ziffer 1 ist in der Regel<br />
gegeben,<br />
a __ wenn es sich um einen Streitfall zwischen<br />
Angestellten bzw. Arbeiter <strong>und</strong><br />
Arbeitgebern oder zwischen Beamten<br />
<strong>und</strong> Dienstgebern aus dem Dienst-,<br />
Arbeits- oder Amtsverhältnis handelt<br />
oder<br />
b __ wenn ein solcher Streitfall ohne die<br />
spezielle Berufsausübung des Mitgliedes<br />
nicht oder mit großer Wahrscheinlichkeit<br />
nicht entstanden wäre;<br />
dabei muss die Berufsausübung das<br />
Dienst-, Arbeits- oder Amtsverhältnis<br />
betreffen oder<br />
c __ wenn ein Mitglied wegen seiner gewerkschaftlichen<br />
Einstellungen gemaßregelt<br />
worden ist.<br />
3 _ Der unmittelbare Zusammenhang<br />
ist auch gegeben bei Streitfällen,<br />
in denen die Mitglieder einen Schadensersatzprozess<br />
mit Dritten führen,<br />
sofern das schädigende Ereignis<br />
während der Ausübung der beruflichen<br />
Tätigkeit entstanden ist.<br />
Entsprechendes gilt für die Fälle,<br />
bei denen Mitglieder auf dem Wege<br />
von <strong>und</strong> zur Arbeit einen körperlichen<br />
Schaden erlitten haben<br />
<strong>und</strong> hieraus Ersatzansprüche gegenüber<br />
Dritten entstanden sind.<br />
4 _ Zu den Streitfällen aus der Sozialversicherung<br />
gehören solche aus<br />
der Renten, Kranken, Unfall<strong>und</strong><br />
Arbeitslosenversicherung sowie<br />
Streitigkeiten mit den Ver sorgungs<br />
ämtern wegen Zuerkennung<br />
der Schwerbehinderteneigenschaft<br />
<strong>und</strong> mit der Kindergeldkasse der<br />
Agenturen für Arbeit.<br />
5 _ Rechtsschutz kann ferner gewährt<br />
werden in Streitfällen aus Nebentä<br />
tigkeiten, wenn die Nebentätigkeiten<br />
a __ im Zusammenhang mit dem Arbeits,<br />
Dienst- oder Amtsverhältnis stehen<br />
oder<br />
b __ eine ehrenamtliche Tätigkeit in kirchlichen<br />
oder staatlichen Körperschaften<br />
<strong>und</strong> Einrichtungen darstellt <strong>und</strong><br />
im Interesse oder auf Vorschlag des<br />
<strong>vkm</strong> <strong>Deutschland</strong> erfolgt.<br />
II. RECHTSANSPRUCH;<br />
VoRAUSSETZUNGEN<br />
constait<br />
1 _ Der Rechtsschutz ist eine satzungsmäßige<br />
Leistung. Ein Rechtsanspruch<br />
auf Gewährung von Rechts<br />
Fotolia.com/<br />
schutz besteht nicht.<br />
2 _ Rechtsschutz ist höchstpersönli Fotos:<br />
<strong>vkm</strong> <strong>Info</strong> 4__<strong>2011</strong>
cher Natur <strong>und</strong> nicht übertragbar.<br />
(Ausnahme siehe Abschnitt VII,<br />
Ziffer 4)<br />
3 _ Rechtsschutz kann nicht gewährt<br />
werden, wenn<br />
a __ die um Rechtsberatung <strong>und</strong> Rechtsschutz<br />
Nachsuchenden selbst nicht<br />
Mitglied sind,<br />
b __ die ordentliche Mitgliedschaft noch<br />
keine drei Monate, gerechnet vom<br />
Zeitpunkt des Entstehens des Streitfalles<br />
an, bestanden hat (Wartezeit),<br />
c __ das Mitglied mit der Entrichtung seiner<br />
satzungsgemäßen Beiträge mindestens<br />
3 Monate im Verzuge ist,<br />
d __ die beabsichtigte Rechtsverfolgung<br />
oder Rechtsverteidigung keine hinreichende<br />
Aussicht auf Erfolg bietet<br />
<strong>und</strong> mutwillig erscheint,<br />
e __ es sich um Streitigkeiten handelt, die<br />
sich gegen den Bestand der vom <strong>vkm</strong><br />
<strong>Deutschland</strong> abgeschlossene Tarifverträge,<br />
bzw. mit dem <strong>vkm</strong> <strong>Deutschland</strong><br />
beschlossene Arbeitsrechtsregelungen<br />
richten,<br />
f ___ es sich um Streitfälle handelt, die<br />
durch Trunkenheit im Straßenverkehr<br />
entstanden sind,<br />
g __ es sich um Streitfälle handelt, bei denen<br />
Trunkenheit das Handeln des<br />
Mitgliedes maßgeblich beeinflusst<br />
hat oder sich das Mitglied der vorsätzlichen<br />
oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen<br />
oder Schädigung<br />
oder der vorsätzlichen Begehung von<br />
Straftaten schuldig gemacht hat, sofern<br />
nicht der Einzelfall eine andere<br />
Beurteilung zulässt,<br />
h __ es sich um Streitfälle handelt, die aus<br />
Sachschäden an privaten Fahrzeugen<br />
entstanden sind, es sei denn, die<br />
Schäden sind bei Dienstfahrten eingetreten.<br />
4 _ Ist für die Geltendmachung von<br />
Rechtsansprüchen Rechtsschutz erteilt<br />
worden, so dürfen diese Ansprü<br />
che vom Mitglied weder abgetreten<br />
noch verpfändet werden. Geschieht<br />
dies dennoch, entfällt der<br />
Rechtsschutz.<br />
III. RECHTSAUSKüNFTE;<br />
RECHTSBERATUNG<br />
Die Mitglieder haben einen Anspruch<br />
auf die Erteilung von Rechtsauskünften<br />
<strong>und</strong> Rechtsberatungen. Dieser An<br />
<strong>vkm</strong> <strong>Info</strong> 4__<strong>2011</strong><br />
spruch besteht bereits vor Erfüllung<br />
der Wartezeit (Abschnitt II, Ziffer 3<br />
Buchstabe b). Die Mitglieder erhalten<br />
Auskünfte <strong>und</strong> Beratungen in Rechtssachen<br />
nur, soweit sie im Einzelfall<br />
darum ersuchen. Rechtsauskünfte <strong>und</strong><br />
Rechtsberatungen an Nichtmitglieder<br />
<strong>und</strong> an Mitglieder, die diese für Nichtmitglieder<br />
erbitten, sind im Hinblick<br />
auf die Verbotsvorschriften des Rechtsberatungsgesetzes<br />
ausgeschlossen.<br />
Rechtsauskünfte sind nur verbindlich,<br />
wenn sie schriftlich erteilt werden, soweit<br />
nicht im Einzelfall abweichend<br />
etwas anderes erklärt wird.<br />
IV. RECHTSSCHUTZUMFANG<br />
1 _ Der zu gewährende Rechtsschutz<br />
umfasst neben der Gestellung eines<br />
sachk<strong>und</strong>igen Prozessvertreters<br />
die Übernahme der erforderlichen<br />
Kosten des Verfahrens, soweit<br />
nicht aus sachlichen Gründen<br />
Einschränkungen erforderlich<br />
sind.<br />
2 _ Bei der Rechtsschutzgewährung<br />
werden die Kosten nur insoweit<br />
übernommen, als sie nicht von dritter<br />
Seite, z. B. vom Prozessgegner,<br />
vom Schädiger oder von der Staatskasse<br />
zu tragen sind.<br />
3 _ Beim Rechtsschutz in Sozialgerichtsverfahren<br />
werden die Kosten<br />
für Privatgutachten medizinischer<br />
Sachverständiger nicht übernommen.<br />
Im Übrigen bleibt die<br />
Regelung nach Ziffer 1 unberührt.<br />
4 _ Unter dem Vorbehalt der Ziffer 1<br />
erfasst der Rechtsschutz auch die<br />
Kosten für notwendige Nebenverfahren<br />
(z. B. Mahn <strong>und</strong> Vollstrekkungsverfahren)<br />
<strong>und</strong> für notwendige<br />
Vorverfahren ( z. B. für vorgeschaltete<br />
Schieds, Vermittlungs<br />
oder Schlichtungsverfahren im<br />
Bereich des Arbeitsrechtsschutzes).<br />
5 _ Bis zur endgültigen Abrechnung<br />
nach Abschluss der Verfahren gelten<br />
die geleisteten Zahlungen als<br />
Vorschüsse. Dieses gilt auch dann,<br />
wenn sie von einem vom <strong>vkm</strong><br />
<strong>Deutschland</strong> mit der Prozessführung<br />
beauftragten Anwalt geleistet<br />
werden.<br />
6 _ Ansprüche der Mitglieder auf Erstat<br />
tung von Beträgen, die der <strong>vkm</strong><br />
<strong>Deutschland</strong> oder der mit der Prozessführung<br />
beauftragte Rechtsanwalt<br />
für sie geleistet hat, gehen<br />
mit der Entstehung auf den <strong>vkm</strong><br />
<strong>Deutschland</strong>, bzw. den Rechtsanwalt<br />
über. Das Mitglied hat den <strong>vkm</strong><br />
<strong>Deutschland</strong>, bzw. den Rechtsanwalt,<br />
bei der Geltendmachung der<br />
Erstattungsansprüche zu unterstützen<br />
<strong>und</strong> notwendige Beweismittel<br />
zu übergeben.<br />
7 _ Verhängte Geldbußen, Geld <strong>und</strong><br />
Ordnungsstrafen dürfen vom <strong>vkm</strong><br />
<strong>Deutschland</strong> nicht getragen werden.<br />
V. PRoZESSVERTRETUNG<br />
1 _ Die Prozessvertretung erfolgt durch<br />
den Geschäftsführer/die Geschäftsführerin<br />
des <strong>vkm</strong> <strong>Deutschland</strong> oder<br />
ein dazu beauftragtes Mitglied des<br />
Verbandes, sofern diese bei dem angerufenen<br />
Gericht zugelassen sind.<br />
Dies gilt nicht wenn mit der Prozessvertretung<br />
Rechtsanwälte außerhalb<br />
des <strong>vkm</strong> beauftragt sind.<br />
2 _ Im Rahmen der Rechtsschutzgewährung<br />
durch den <strong>vkm</strong> <strong>Deutschland</strong><br />
ist die freie Wahl der Anwälte<br />
in der Regel ausgeschlossen.<br />
VI. RECHTSSCHUTZANTRAG<br />
1 _ Anträge auf Gewährung von Rechtsschutz<br />
sind unter genauer Schilderung<br />
des Sachverhaltes an die <strong>vkm</strong><br />
Geschäftsstelle zu richten.<br />
2 _ Ein Antrag auf Rechtsschutz für<br />
die 1. Instanz ist gr<strong>und</strong>sätzlich vor<br />
Rechtshängigkeit des Streitfalles,<br />
für die 2. Instanz rechtzeitig vor Einlegung<br />
des Rechtsmittels bzw. unmit<br />
telbar nachdem die Gegenseite<br />
Rechtsmittel eingelegt hat, zu stellen.<br />
VII. ENTSCHEIDUNG üBER RECHTS-<br />
SCHUTZANTRäGE; WIDERRUF<br />
1 _ Der/die Verbandssekretär/in des<br />
Ver bandes entscheidet bei gleichzeiti<br />
ger Unterrichtung des/der Vorsitzenden<br />
über Rechtsschutzanträge<br />
<strong>und</strong> die Prozessvertretung für die<br />
1. Instanz.<br />
2 _ Über die Vertretung des Mitgliedes<br />
in der 2. Instanz entscheiden der/<br />
die Vorsitzende. Das Gleiche gilt<br />
n<br />
21<br />
>>>
Rechtsschutzordnung<br />
Damit man nicht „im Kalten steht“: Die Rechtsschutzordnung ist für alle rechtsschutzsuchenden<br />
Mitglieder <strong>und</strong> Hinterbliebene sowie alle Organe des <strong>vkm</strong> <strong>Deutschland</strong> verbindlich.<br />
>>> für die Rechtsschutzgewährung für<br />
die 1. Instanz, wenn die Verfahrenskosten<br />
ganz oder überwiegend zu<br />
Lasten der Verbandskasse gehen<br />
kön nen.<br />
3 _ Über die Gewährung von Rechtsschutz<br />
<strong>und</strong> die Prozessvertretung für<br />
die 3. Instanz <strong>und</strong> weitere Ins tanzen<br />
(B<strong>und</strong>esverfassungsgericht)<br />
entscheidet der Vorstand in seiner<br />
Gesamtheit. Das Gleiche gilt für<br />
die 2. Instanz, wenn die Besonderheit<br />
des Streitfalles dieses gebietet.<br />
4 _ Verstirbt ein Mitglied nach Erteilung<br />
des Rechtsschutzes, kann dieser<br />
auf die Hinterbliebenen übertra<br />
gen werden, sofern der Streitfall<br />
be reits rechtshängig war <strong>und</strong><br />
die rechtlichen Voraussetzungen<br />
(Rechts schutzbedürfnis der Hinterbliebenen)<br />
gegeben sind. Die<br />
Hinterbliebenen haben einen Antrag<br />
auf Über tragung an die <strong>vkm</strong><br />
Geschäftsstelle zu richten.<br />
5 _ Ein gewährter Rechtsschutz kann<br />
zu Lasten des Mitglieds widerrufen<br />
werden, wenn das Mitglied<br />
22<br />
a __ zum Rechtsstreit falsche Angaben gemacht<br />
oder wesentliche Tatsachen<br />
verschwiegen hat,<br />
b __ ohne Absprache mit dem Verband<br />
einen Rechtsanwalt mit der Interessenvertretung<br />
beauftragt hat, oder<br />
c __ nach Benennung eines Anwaltes<br />
durch den Verband einen anderen<br />
Anwalt oder eine andere Gewerkschaft<br />
mit der Interessenvertretung in<br />
der gleichen Sache beauftragt hat,<br />
d __ ohne Wissen <strong>und</strong> Billigung des Prozessbevollmächtigten<br />
Klärungen zum<br />
Streitfall gegenüber dem Prozessgegner<br />
oder Dritten abgibt, die diese an<br />
den Prozessgegner weitergeben können,<br />
e __ die Mitgliedschaft beim <strong>vkm</strong> <strong>Deutschland</strong><br />
offenk<strong>und</strong>ig nur zum Zweck der<br />
Rechtsschutzgewährung in einem<br />
bestimmten Fall erworben wurde<br />
<strong>und</strong> sie bereits innerhalb von sechs<br />
Monaten nach Abrechnung oder Beendigung<br />
des Rechtsstreites wieder<br />
beendet wird.<br />
In den Fällen der Unterabsätze a)<br />
bis e) kann entschieden werden,<br />
dass das Mitglied die in dem Verfahren<br />
bereits geleisteten Zahlungen<br />
zu erstatten hat.<br />
6 _ Die Entscheidungen über die Gewäh<br />
rung bzw. die Entziehung von<br />
Rechtsschutz sind endgültig.<br />
VIII. üBERGANGSBESTIMMUNG<br />
Es besteht kein Rechtsschutz für Rechtsstreitigkeiten,<br />
die vor dem Inkraft treten<br />
der Rechtsschutzordnung entstanden<br />
sind, für die aber erst später als zwei<br />
Jahre nach Inkrafttreten der Rechtsschutzordnung<br />
Rechtsschutz beantragt werden<br />
soll, es sei denn, dass abweichend<br />
hier von im Einzelfall etwas anderes bestimmt<br />
wird.<br />
IX. SCHLUSSBESTIMMUNG<br />
Die Rechtsschutzordnung ist für alle<br />
rechtsschutzsuchenden Mitglieder <strong>und</strong><br />
Hinterbliebene sowie alle Organe des<br />
<strong>vkm</strong> <strong>Deutschland</strong> verbindlich.<br />
________________ Kassel, den 09.04.<strong>2011</strong><br />
<strong>vkm</strong> <strong>Info</strong> 4__<strong>2011</strong><br />
Fotos: Fotolia.com/ iChip
Fotos: Fotolia.com/ Artmann Witte<br />
<strong>vkm</strong> <strong>Info</strong> 4__<strong>2011</strong><br />
Dies setzt aber nicht voraus, dass die<br />
betroffenen Personen in einem linearen<br />
Prozess von ihrem bisherigen zu<br />
einem neuen Arbeitsplatz wechseln<br />
können. Vielmehr ist es oft ein komplizierter<br />
Prozess, der zu einem neuen Arbeitsplatz<br />
führt. Hierbei öffnen sich der<br />
einzelnen Person verschiedene Wege,<br />
die oft wenig bekannt <strong>und</strong> häufig auch<br />
bedrohlich erscheinen.<br />
Sich auf dieser Strecke professionell<br />
begleiten zu lassen, verkürzt den Suchprozess<br />
<strong>und</strong> schafft darüber hinaus innere<br />
Stabilität, die durch einen drohenden<br />
Arbeitsplatzverlust oft verloren gegangen<br />
ist. Indem neue Sichtweisen<br />
<strong>und</strong> ein veränderter Blick auf die eigenen<br />
Möglichkeiten entstehen, verblasst<br />
das Hamsterrad einer sich ständig wiederholenden<br />
Kette von Zukunftsängsten<br />
<strong>und</strong> Misserfolgen.<br />
Gewappnet durch rechtzeitige<br />
<strong>Info</strong>rmation<br />
In den letzten Jahren haben sich mit<br />
steigender Tendenz Beratungsprozesse<br />
entwickelt, die unter dem Stichwort<br />
„Outplacement“ (berufliche Neuorientierung)<br />
<strong>und</strong> „Transfergesellschaft“ bekannt<br />
geworden sind.<br />
In GruppenWorkshops <strong>und</strong> Einzelberatungen<br />
bereitet beispielsweise<br />
das Beratungsinstitut Inplace Transfer<br />
GmbH mit Stammsitz in Hamburg gekündigte<br />
Mitarbeiter auf neue berufliche<br />
Perspektiven vor.<br />
Mit einem breiten Erfahrungshorizont<br />
auch in NonProfit<br />
Organisationen orientiert sich<br />
die Begleitung an persönlichen<br />
Arbeitsbeziehungen<br />
Ökonomische, technologische <strong>und</strong> gesellschaftspolitische Veränderungen machen auch vor den Türen<br />
kirchlicher Organisationen nicht halt ________________________________________________________<br />
Kirchliche Arbeitsbeziehungen im<br />
Wandel?<br />
Dauerthema „Personalabbau“:<br />
Ökonomische, technologische<br />
<strong>und</strong> gesellschaftspolitische<br />
Veränderungen machen auch vor den<br />
Türen kirchlicher Organisationen nicht<br />
halt. „Restrukturierung“ heißt das Zauberwort,<br />
das Unternehmen <strong>und</strong> Organisationen<br />
erfasst – <strong>und</strong> auch an die Pforten<br />
kirchlicher Einrichtungen klopft.<br />
Nicht auszuschließen ist, dass diese<br />
Veränderungen einhergehen mit Personalreduzierungen<br />
<strong>und</strong> der Angst um den<br />
Verlust des eigenen Arbeitsplatzes. So<br />
bedrohlich das auch erscheint: Die Augen<br />
zu verschließen oder getreu dem<br />
Vo gel Strauß den Kopf in den Sand zu<br />
stecken, ist keine sinnvolle Lösung. Vielmehr<br />
erscheint es zweckmäßig, diesen<br />
Entwicklungen nicht passiv, sondern<br />
proaktiv zu begegnen.<br />
Möglichkeiten, dies zu tun, eröffnen sich<br />
in einem umfassenden Beratungsprozess<br />
zur beruflichen Neuorientierung.<br />
Und zur erfolgreichen Bewältigung der<br />
Anforderungen, die der Arbeitsmarkt<br />
heu te seinen Teilnehmern abverlangt.<br />
Denn eines ist klar:<br />
Unabhängig von konjunkturellen<br />
Zyklen ist der Arbeitsmarkt seit etlichen<br />
Jahren in starker Bewegung. Einige Gründe<br />
liegen in der rasanten Entwicklung<br />
technischer Neuerungen <strong>und</strong> damit verb<strong>und</strong>ener<br />
Marktveränderungen. Gleich<br />
dem Prinzip frei kommunizierender<br />
Röhren entsteht auf der einen Seite ein<br />
Abbau von Arbeitsstellen <strong>und</strong> auf der<br />
anderen Seite eine Veränderung im<br />
Arbeitskräftebedarf.<br />
>>><br />
Dauerthema „Personalabbau“…<br />
„Restrukturierung“ heißt das Zau berwort,<br />
das Unternehmen <strong>und</strong> Organi sa tionen<br />
erfasst – <strong>und</strong> auch an die Pfor ten<br />
kirchlicher Einrichtungen klopft.<br />
23
Arbeitsbeziehungen<br />
„Veränderungen, die zum Stellenabbau füh ren, müssen kein Tabu darstellen.“<br />
>>> Werten <strong>und</strong> einer individuellen<br />
Wertschätzung der Mitarbei ter.<br />
Durch die Methode der beruflichen<br />
Biografiearbeit werden Stär ken<br />
der bisherigen beruflichen Ent wick lung<br />
sowie das Spektrum bekannter <strong>und</strong> verdeckter<br />
Potenziale, Kompetenzen, Talente<br />
<strong>und</strong> Visionen entdeckt <strong>und</strong> herausgearbeitet.<br />
Es entsteht ein erweiterter <strong>und</strong> zum<br />
Teil neuer Blick auf die eigene Person<br />
<strong>und</strong> damit verb<strong>und</strong>en auf neue Perspektiven<br />
für ein neues Arbeitsfeld. Ausgestattet<br />
mit Strategien für einen beruflichen<br />
Neuanfang kommt der Arbeitsmarkt<br />
als Markt der Möglichkeiten in den<br />
Blick <strong>und</strong> motiviert zu aktivem Handeln.<br />
Sich neu damit auseinanderzusetzen<br />
<strong>und</strong> auf neue Stellen zu bewerben,<br />
erscheint zunehmend weniger als eine<br />
Last. Es wird eher als ein Projekt empf<strong>und</strong>en,<br />
das neue Seiten in der berufli chen<br />
Entwicklung öffnet – <strong>und</strong> auch Karrieresprünge<br />
möglich machen kann, die im<br />
alten Arbeitsverhältnis blockiert oder<br />
nicht sichtbar waren.<br />
Hilft der Staat?<br />
Im Rahmen der Regelung des Sozialgesetzbuches<br />
III können diese Prozes<br />
24<br />
se durch die Agentur für Arbeit umfassend<br />
gefördert werden. Entweder als<br />
kurzfristige Beratung im Rahmen eines<br />
Outplacements innerhalb der Kündigungsfrist<br />
oder im Rahmen einer<br />
Transfergesellschaft mit einer Laufzeit<br />
bis zu 12 Monaten. Dieses Zeitfenster<br />
schafft genügend Raum, sich entweder<br />
in bisherigen Tätigkeitsfeldern neu zu<br />
positionieren oder sich auch außerhalb<br />
der Kirchen auf einem Arbeitsmarkt zu<br />
orientieren, der bisher noch nicht im<br />
Blickfeld lag.<br />
Ist der Fokus im Outplacement auf die<br />
Beratung <strong>und</strong> eine fachliche An passungs<br />
qualifizierung gerichtet, bietet die<br />
Trans fergesellschaft zusätzliche Möglichkeiten<br />
<strong>und</strong> Chancen:<br />
Neben zu sätz lichen Fachqualifikationen<br />
können Prak tika absolviert werden,<br />
in denen neue berufliche Anforderungen<br />
ken nengelernt oder auch fachliches<br />
Knowhow erworben werden können.<br />
Ebenso dient es als mögliche Plattform<br />
für ein neues Arbeitsverhältnis.<br />
Wird ein neues Arbeitsverhältnis eingegangen,<br />
das sich aber als nicht tragfähig<br />
erweist, besteht innerhalb von<br />
sechs Monaten ein Rückkehrrecht in<br />
die Transfergesellschaft.<br />
Abfindungen schaffen keinen neuen<br />
Arbeitsplatz<br />
Überall dort, wo die Leitungen kirchlicher<br />
Einrichtungen <strong>und</strong> Mitarbeitervertretungen<br />
ihre soziale Verantwortung<br />
aktiv wahrnehmen, bekommen<br />
die berufliche Neuorientierung <strong>und</strong> die<br />
Transfergesellschaft einen hohen Stellenwert.<br />
Die Erkenntnis, dass eine Abfindung<br />
allein noch keine neue Arbeits stell<br />
e schafft, liegt auf der Hand. Außer dem<br />
ist die Abfindung nicht steuerfrei.<br />
Zahlreiche Projekte zeigen sichtbare<br />
Erfolge, besonders bei langjährigen<br />
Betriebszugehörigkeiten mit Tätig keitsprofilen,<br />
die auf den ersten Blick nicht<br />
auf dem Arbeitsmarkt gefragt sind.<br />
Mitarbeitervertretungen – hört die<br />
Signale<br />
Veränderungen in kirchlichen Organisationen,<br />
die zu einem Stellenabbau führen,<br />
müssen kein Tabu darstellen. Im<br />
Gegenteil: Die Mitarbeiter spüren den<br />
Wind der Veränderung. Die offene Kommunikation<br />
<strong>und</strong> <strong>Info</strong>rmation zu anstehenden<br />
Strukturveränderungen zum<br />
richtigen Zeitpunkt sind geeignet, die<br />
Mitarbeiter für einen Prozess der Um<br />
Durch die Methode der berufli chen<br />
Biografiearbeit werden Stär ken der<br />
bisherigen beruflichen Ent wick lung<br />
sowie das Spektrum bekannter <strong>und</strong><br />
ver deckter Potenziale, Kompetenzen,<br />
Talen te <strong>und</strong> Visionen entdeckt <strong>und</strong><br />
herausgearbeitet.<br />
Es entsteht ein erweiterter <strong>und</strong> zum<br />
Teil neuer Blick auf die eigene Person<br />
<strong>und</strong> damit verb<strong>und</strong>en auf neue Perspektiven<br />
für ein neues Arbeitsfeld.<br />
Ausgestattet mit Strategien für einen<br />
berufli chen Neuanfang kommt der<br />
Arbeitsmarkt als Markt der Möglichkeiten<br />
in den Blick <strong>und</strong> motiviert zu<br />
aktivem Handeln.<br />
<strong>vkm</strong> <strong>Info</strong> 4__<strong>2011</strong><br />
Fotos: Werner Vogel
Fotos: Werner Vogel<br />
gestaltung zu gewinnen. Dies belegen<br />
Erfahrungen selbst in solchen Situationen,<br />
in denen der eigene Arbeitsplatz<br />
zur Disposition steht.<br />
Schönrederei <strong>und</strong> Verdecken unbequemer<br />
Konsequenzen führen eher<br />
zu Wut, Aggression <strong>und</strong> Rebellion in<br />
der Einrichtung, wenn den Mitarbeiterinnen<br />
<strong>und</strong> Mitarbeitern keine Möglichkeit<br />
gegeben wird, sich aktiv mit<br />
den bedrohlichen Folgen eines Arbeitsplatzverlustes<br />
<strong>und</strong> mit der zukünftigen<br />
Berufsplanung auseinandersetzen zu<br />
können.<br />
Sozialverträglich <strong>und</strong> vorteilhaft<br />
ist es, an dieser Schnittstelle einen professionellen<br />
Beratungsprozess zum Bestandteil<br />
der Sozialplangestaltung zu<br />
machen.<br />
Welchen Nutzen hat die kirchliche<br />
Einrichtung hierbei?<br />
Ein Stellenabbau ist <strong>und</strong> bleibt ein Ereignis,<br />
das als unangenehmstes Element<br />
einer Umstrukturierung erlebt<br />
wird. Nicht nur von den Mitarbeitern,<br />
sondern auch von der Leitung sowie<br />
den Mitarbeitervertretungen.<br />
Durch eine kontinuierliche Begleitung<br />
der Mitarbeiter wird konfliktreichen<br />
Reibungsverlusten sowohl entgegengesteuert<br />
als auch die Chance ergriffen,<br />
den verbleibenden Mitarbeitern<br />
<strong>vkm</strong> <strong>Info</strong> 4__<strong>2011</strong><br />
glaubhaft zu signalisieren, dass die Einrichtung<br />
zu ihren Werten steht <strong>und</strong> von<br />
einem Personalabbau betroffene Kolleginnen<br />
<strong>und</strong> Kollegen nicht fallen lässt.<br />
Indem den ausscheidenden Mitarbeitern<br />
eine Perspektive gegeben wird,<br />
steigt das Vertrauen der bleibenden<br />
Mitarbeiter in die Zukunftsorientierung<br />
der Einrichtung. Die Motivation <strong>und</strong><br />
Leistungsbereitschaft werden gefördert.<br />
Wie verläuft ein Projekt zur<br />
beruflichen Neuorientierung?<br />
1 _ Möglichkeit 1<br />
Im Sozialplan wird die Unterstützung<br />
der Mitarbeiter in ihrer beruflichen<br />
Neuorientierung vereinbart.<br />
Hierfür werden die Mitarbeiter<br />
bis zum Ende ihrer Kündigungsfrist<br />
freigestellt. An den Kosten<br />
beteiligt sich sowohl die Einrichtung<br />
als auch die Agentur für<br />
Arbeit.<br />
2 _ Möglichkeit 2<br />
Im Sozialplan wird die Einrichtung<br />
einer Transfergesellschaft fest geschrieben.<br />
Die Mitarbeiter wechseln<br />
durch einen so genannten Dreisei<br />
tenvertrag in die Transfergesellschaft.<br />
Hierin wird das alte Ar beitsverhältnis<br />
aufgelöst <strong>und</strong> ein neues<br />
mit der Transfergesellschaft geschlossen.<br />
Die Mitarbeiter werden<br />
Das Beratungsinstitut Inplace Transfer<br />
GmbH mit Stammsitz in Hamburg<br />
bereitet beispielsweise gekündigte<br />
Mitarbeiter auf neue berufliche Perspektiven<br />
vor.<br />
auf ihrem Weg in ein neues Arbeitsverhältnis<br />
kontinuierlich begleitet.<br />
Während dieser Zeit beziehen sie<br />
über die Agentur für Arbeit TransferKurzarbeitergeld<br />
<strong>und</strong> in der Regel<br />
einen Zuschuss von ihrem bisherigen<br />
Arbeitgeber, den sog. Aufstockungsbetrag<br />
auf das Kurzarbeitergeld.<br />
Während die Ar beits agentur<br />
das TransferKurzarbeitergeld<br />
trägt, trägt der Arbeitge ber die Sozialversicherungskosten,<br />
den freiwilligen<br />
Aufstockungsbetrag <strong>und</strong><br />
die Kosten für Qualifizierung <strong>und</strong><br />
Verwaltung in der Transfergesellschaft.<br />
Hierfür gilt eine „Faustformel“,<br />
nach der ein ursprüngliches<br />
monatliches Bruttogehalt zwei Monaten<br />
in der Transfergesellschaft<br />
entspricht.<br />
Da in der Regel ein Wechsel in die<br />
Transfergesellschaft am Anfang der<br />
Kündigungsfrist erfolgt, verhielte<br />
sie sich bei einer Laufzeit über die<br />
doppelte Kündigungsfrist nahezu<br />
kostenneutral.<br />
Die Mitarbeiter profitieren durch eine<br />
umfassende Qualifizierung <strong>und</strong><br />
Beratung ebenso wie der Arbeit ge ber<br />
durch eine sozialverträgliche Trennung.<br />
Eine WinwinSituation.<br />
Beide dargestellten Möglichkeiten sind<br />
auch miteinander kombinierbar, je nach<br />
Bedarfslage der Mitarbeiter <strong>und</strong> den betrieblichen<br />
Vorgaben <strong>und</strong> Notwendigkeiten<br />
innerhalb der jeweiligen Einrichtung.<br />
n<br />
Die Gastautoren stehen für weitere<br />
<strong>Info</strong>rmationen <strong>und</strong> zu individuellen<br />
Fragen gern zur Verfügung.<br />
Gastautoren:<br />
________ Werner Vogel,<br />
Dipl.-Volkswirt, Geschäftsführer<br />
________ Karsten Behrendt,<br />
Theologe <strong>und</strong> Personalberater<br />
________ Wolfgang Basten,<br />
Dipl.-Verwaltungswirt<br />
Inplace Transfer GmbH<br />
Personalentwicklung<br />
Arbeitsmarktintegration<br />
www.inplace-hamburg.com<br />
info@inplace-hamburg.com<br />
n<br />
25
Was wäre, wenn…<br />
Wenn Du diese Geschichte per E-Mail erhalten<br />
hast, sind die Chancen, Putzfrau zu werden größer<br />
als die, Millionär zu werden.<br />
„Ich wäre Putzfrau bei IBM“<br />
Eine Arbeitslose bewirbt sich als Reinigungskraft bei IBM<br />
Als sich eine Arbeitslose als<br />
Reinigungskraft bei IBM bewirbt,<br />
lässt sie der Personalleiter<br />
einen Test machen (den Boden<br />
reinigen). Darauf folgt ein Interview<br />
– <strong>und</strong> schließlich teilt er ihr mit: „Sie<br />
sind bei IBM eingestellt. Geben sie mir<br />
ihre EMailAdresse, dann schicke ich<br />
ihnen die nötigen Unterlagen.“<br />
Die Frau antwortet ihm, dass sie<br />
weder einen Computer besitzt, noch eine<br />
EMail hat. Der Personalleiter antwortet<br />
ihr, dass sie ohne EMailAdresse<br />
virtuell nicht existiert <strong>und</strong> daher nicht<br />
angestellt werden kann.<br />
Die Frau verlässt verzweifelt das<br />
Gebäude mit nur 10 Dollar Reisekosten<br />
in der Tasche. Sie beschließt, in den<br />
nächsten Supermarkt zu gehen <strong>und</strong> 10<br />
Kilo Tomaten zu kaufen.<br />
___ Dann verkauft sie die Tomaten von<br />
Tür zu Tür, <strong>und</strong> innerhalb von zwei<br />
St<strong>und</strong>en verdoppelt sie ihr Kapital.<br />
26<br />
___ Sie wiederholt die Aktion dreimal<br />
<strong>und</strong> hat am Ende 160 Dollar.<br />
___ Sie realisiert, dass sie auf diese Art<br />
<strong>und</strong> Weise ihre Existenz bestreiten<br />
kann, also startet sie jeden Morgen<br />
<strong>und</strong> kehrt abends spät zurück.<br />
___ Jeden Tag verdoppelt oder verdreifacht<br />
sie ihr Kapital.<br />
___ In kurzer Zeit kauft sie sich einen<br />
kleinen Wagen, dann einen Lastwagen,<br />
<strong>und</strong> bald verfügt sie über<br />
einen kleinen Fuhrpark für ihre Lieferungen.<br />
___ Innerhalb von fünf Jahren besitzt<br />
sie eine der größten Lebensmittelketten<br />
der USA.<br />
___ Sie beschließt, an ihre Zukunft zu<br />
denken <strong>und</strong> einen Finanzplan für<br />
sich <strong>und</strong> ihre Familie erstellen zu<br />
lassen. Sie setzt sich mit einem Berater<br />
in Verbindung <strong>und</strong> erarbeitet<br />
einen Vorsorgeplan. Am Ende des<br />
Gesprächs fragt der Vertreter sie<br />
nach ihrer EMailAdresse, um ihr<br />
die entsprechenden Unterlagen<br />
schicken zu können. Sie antwortet<br />
ihm, dass sie nach wie vor keinen<br />
Computer <strong>und</strong> somit auch keine<br />
EMailAdresse besitzt. Der Versiche<br />
rungsvertreter schmunzelt <strong>und</strong><br />
bemerkt: „Kurios – sie haben ein<br />
Imperium aufgebaut <strong>und</strong> besitzen<br />
nicht einmal eine EMailAdresse.<br />
Stellen sie sich mal vor, was sie mit<br />
einem Computer alles erreicht hätten!“<br />
Die Frau überlegt <strong>und</strong> sagt:<br />
„Ich wäre Putzfrau bei IBM.“ n<br />
Lehre Nr. 1<br />
Das Internet rettet nicht Dein Leben.<br />
Lehre Nr. 2<br />
Wenn Du bei IBM arbeiten willst, benötigst<br />
Du eine EMailAdresse.<br />
Lehre Nr. 3<br />
Wenn Du diese Geschichte per EMail<br />
erhalten hast, sind die Chancen, Putzfrau<br />
zu werden größer als die, Millio<br />
när zu werden. Fotos: Fotolia.com/ eyewave<br />
<strong>vkm</strong> <strong>Info</strong> 4__<strong>2011</strong>
Fotos: Fotolia.com/ Adam Gregor, Andreas F. Schön,<br />
dass wir eine Gewerkschaft,<br />
eine Tarifkommission <strong>und</strong> das Jahr<br />
<strong>2011</strong> haben!<br />
<strong>vkm</strong> <strong>Info</strong> 4__<strong>2011</strong><br />
Akten räumen in der Geschäftsstelle birgt Überraschungen! Das stellte Janette Paulsen<br />
fest: Ihr ist dabei eine kirchliche Arbeitssatzung von 1952 in die Hände gefallen<br />
1952<br />
Bei einer Aktenräumaktion in der<br />
Geschäftsstelle ist mir eine kirchliche<br />
Arbeitssatzung von 1952 in<br />
die Hände gefallen, die zum Schmunzeln<br />
<strong>und</strong> nach einigem Überlegen dann auch zur<br />
Dankbarkeit veranlasste!<br />
Einige Auszüge werden in dem folgenden<br />
Text zitiert, ein wenig erläutert <strong>und</strong> kommentiert:<br />
„§ 2 Wesen des kirchlichen Dienstes“<br />
1 _ Die Pflichten des kirchlichen Dienstes<br />
sind durch den Auftrag bestimmt, den<br />
die Kirche von ihrem Herrn erhalten<br />
hat. Die kirchlichen Mitarbeiter haben<br />
den ihnen anvertrauten Dienst in rechtschaffener<br />
Treue <strong>und</strong> opferwilliger Hingabe<br />
zu leisten. Ihr gesamtes Verhalten<br />
in <strong>und</strong> außer dem Dienst muss der Verantwortung<br />
entsprechen, die sie als dienende<br />
Glieder der Kirche übernommen<br />
haben.<br />
2 _ Der Treue <strong>und</strong> Hingabe, die der Mitarbeiter<br />
der Kirche entgegenbringt, entspricht<br />
auf Seiten der Kirche die Fürsorge<br />
für ihn.<br />
Also: Keine Leistung ohne Gegenleistung!!!<br />
Natürlich alles mit Gehorsam <strong>und</strong> Treue ver <br />
b<strong>und</strong>en, auch damals vor fast 60 Jahren<br />
schon ganz klar ausgedrückt.<br />
„§ 5 Einstellung“<br />
1 _ …Der Arbeitgeber kann die Vorlage einer<br />
pfarramtlichen Äußerung über die >>><br />
27
1952<br />
kirchliche Haltung des Arbeitnehmers<br />
<strong>und</strong> die Beibringung eines<br />
ärzt lichen Zeugnisses verlangen.<br />
Da hat ja so manch einer Glück, dass die<br />
pfarramtliche Äußerung über die kirchliche<br />
Haltung nicht mehr eingeholt wird!<br />
Seien wir mal ehrlich: Wenn das heute<br />
noch ein Einstellungskriterium wäre, wer<br />
würde dann noch bei Kirche arbeiten<br />
– oder gehen Sie jeden Sonntag in den<br />
Gottesdienst?! (Wenn Sie, lieber Leser,<br />
nun sagen können „Ich gehe aber jeden<br />
Sonntag in die Kirche!“, dann fühlen<br />
Sie sich bitte nicht angesprochen. Für Sie<br />
gilt: Meine Hochachtung! – das mei ne<br />
ich ehrlich.)<br />
So <strong>und</strong> nun:<br />
„§ 7 Arbeitszeit“<br />
1 _ Die Arbeitszeit beträgt in der Regel<br />
ohne Einschluss von Pausen 48<br />
St<strong>und</strong>en in der Woche. …<br />
Da sind wir doch so dankbar, dass es Gewerkschaften<br />
<strong>und</strong> Tarifkommissionen<br />
gibt, die Verhandlungen mit den Arbeitgebern<br />
führen, damit wir auch noch Freizeit<br />
haben <strong>und</strong> nicht den ganzen Tag<br />
malochen. DANKE – <strong>und</strong> schön, dass<br />
es Euch gibt!<br />
„§ 9 Arbeitsversäumnis“<br />
1 _ …<br />
2 _ …<br />
3 _ Weiblichen Beschäftigten, die einen<br />
eigenen Haushalt persönlich<br />
zu besorgen haben, wird innerhalb<br />
eines jeden Kalendermonats ein<br />
freier Arbeitstag gewährt.<br />
Das ist doch mal eine feine Sache! Hier<br />
könnten wir noch mal dran arbeiten, oder?!<br />
Was tat man 1952 nicht alles, um bei Kirche<br />
zu arbeiten: „Der Arbeit geber kann die<br />
Vorlage ei ner pfarramtlichen Äußerung über<br />
die kirchliche Haltung des Arbeitnehmers<br />
<strong>und</strong> die Beibringung eines ärzt lichen Zeugnisses<br />
verlangen.“<br />
Schön wäre natürlich auch, wenn dieser<br />
freie Arbeitstag für alle <strong>und</strong> jeden<br />
Monat zur Verfügung stünde, <strong>und</strong> dass<br />
ganz ohne St<strong>und</strong>en oder Urlaubsabzug!<br />
Also: Hier geht noch was. :)<br />
„§ 10 Urlaub“<br />
1 _ Der Arbeitnehmer erhält in jedem<br />
Jahr einen Erholungsurlaub unter<br />
Weiterzahlung der Dienstbezüge.<br />
Ja, das haben wir jetzt auch, schlimmer<br />
ist der nächste Satz:<br />
Der Mindesturlaub beträgt 12 Arbeitstage,<br />
für neueintretende Beschäftigte<br />
im 30. bis 40. Lebensjahr<br />
15 <strong>und</strong> nach Vollendung des<br />
40. Lebensjahres 18 Arbeitstage.<br />
Handelte es sich hier tatsächlich um<br />
einen kirchlichen Dienst oder um einen<br />
Frondienst?<br />
Zur Klarstellung: Es handelte sich<br />
bei der Ziffer 1 natürlich nur um den<br />
Gr<strong>und</strong>urlaub; wenn ein Arbeitnehmer<br />
länger beschäftigt war, dann gab es für<br />
die jeweiligen Altersstufen Zusatztage,<br />
aber höchstens insgesamt (Gr<strong>und</strong>tage<br />
plus „Alterszusatztage“) 24 Tage im Kalenderjahr.<br />
Das ist wahrhaftig nicht viel, hier<br />
wurde also gute Arbeit für unsere Arbeitnehmerbelange<br />
geleistet.<br />
„§ 11 Vergütung“<br />
1 _ …<br />
2 _ Die Kirche erwartet von ihren Arbeitnehmern,<br />
dass sie ihr auch in<br />
wirtschaftlichen Notzeiten die Treue<br />
halten. Allgemeine Kürzungen <strong>und</strong><br />
Einbehaltungen, die für sämtliche<br />
Amtsträger der Kirche angeordnet<br />
werden, gelten auch für die Arbeitnehmer.<br />
Janette Paulsen entdeckte die Unterlagen<br />
von wirklich historischem Wert.<br />
Wenn denn auch das Einkommen der<br />
Amtsträger im Verhältnis gestanden hätte<br />
zu dem Einkommen der Arbeitnehmer…<br />
Was tat man nicht alles, um<br />
bei Kirche zu arbeiten…?! Heutzutage<br />
ist dieser Paragraph vielleicht vergleichbar<br />
mit der Kürzung des Weihnachtsgeldes<br />
oder Urlaubsgeldes, aber auch<br />
das wollen wir uns trotz der „Treue zur<br />
Kirche“ ungern gefallen lassen! Da geht<br />
dann die Loyalität ein bisschen weit.<br />
______________<br />
Wir können also feststellen, dass es<br />
sich vor fast 60 Jahren bei Kirche nicht<br />
um einen „gewöhnlichen Arbeitgeber“<br />
gehandelt hat; die Wertschätzung der<br />
Treue <strong>und</strong> Hingabe sowie des Verhaltens<br />
der Arbeitnehmer waren dem Arbeit<br />
geber schon sehr wichtig.<br />
Natürlich müssen wir Mitarbeiter uns<br />
heute auch noch so verhalten, wie es<br />
von einem Arbeitnehmer <strong>und</strong> einer Arbeitnehmerin<br />
im kirchlichen <strong>und</strong> diakonischen<br />
Dienst erwartet wird (siehe<br />
§ 3 Abs. 3 KAT), aber vor 60 Jahren<br />
wurde sicher genauer auf jeden Einzelnen<br />
im Verhalten gegenüber seinem<br />
Arbeitgeber geachtet.<br />
Auf das Verhältnis Kirche – Mitarbeiter<br />
will ich nun gar nicht näher eingehen,<br />
da mit diesem Artikel eigentlich nur<br />
unterstrichen werden soll, dass…<br />
…wir manchmal schon über das Erreich<br />
te (30 Urlaubstage, 39 St<strong>und</strong>en<br />
Woche, …) glücklich sein sollten, aber<br />
trotzdem:<br />
...... die Arbeit der Gewerkschaften<br />
<strong>und</strong> der Tarifkommissionen würdigen<br />
sollten.<br />
...... die Gewerkschaften unterstützen,<br />
indem wir Mitglied sind/werden.<br />
_______________________ Janette Paulsen<br />
28 <strong>vkm</strong> <strong>Info</strong> 4__<strong>2011</strong><br />
Fotos: Fotolia.com/ Viktor Pravdica – privat
Fotos: Shutterstock.com/ Ilpuntoafuoco<br />
Pfarrkonvente, Pfarrkonferenzen,<br />
Studien- <strong>und</strong> Besinnungstage<br />
Nach § 2 Abs. 2 + 3 PfarrkonferenzenRVO<br />
sollen Gemeindediakoninnen<br />
<strong>und</strong> Gemeindediakone<br />
in die Pfarrkonferenzen einbezogen<br />
werden. Zusätzlich können<br />
weitere Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeiter<br />
zu den Pfarrkonferenzen eingeladen<br />
werden (Sozialarbeiterinnen <strong>und</strong><br />
arbeiter der örtlichen Diakonischen<br />
Werke, Erzieherinnen <strong>und</strong> Erzieher aus<br />
den Kindertagesstätten, Bezirksjugendreferentinnen<br />
<strong>und</strong> referenten, …).<br />
Oft werden Gemeindediakoninnen<br />
<strong>und</strong> diakone sowie Bezirksjugendreferentinnen<br />
<strong>und</strong> referenten auch verpflichtet,<br />
an den Pfarrkonferenzen teilzunehmen,<br />
was dienstlich je nach Thematik<br />
durchaus Sinn machen kann.<br />
In vielen Kirchenbezirken ist es üblich,<br />
von den Teilnehmenden der Pfarrkonferenzen<br />
einen Eigenbeitrag zu kassieren.<br />
Ob dieses für Pfarrerinnen <strong>und</strong><br />
Pfarrer gerechtfertigt ist, sei hierbei dahingestellt.<br />
<strong>vkm</strong> <strong>Info</strong> 4__<strong>2011</strong><br />
Müssen nun „Tarifbeschäftigte“<br />
diesen Eigenbeitrag auch bezahlen?<br />
Nach § 4 Nr. 23 Abs. 2 AR-M gelten<br />
auch für die „Tarifbeschäftigten“ nach<br />
TVöD bezüglich der Reisekosten die Bestimmungen<br />
für die Beamten der Landeskirche.<br />
Für die Beamten gilt das Kirchliche<br />
Dienstreisekostengesetz (DRG)<br />
<strong>und</strong> nach diesem gem. § 9 Abs. 1 DRG<br />
die Rechtsverordnung über Pfarrkonferenzen,<br />
Pfarrkonvente <strong>und</strong> Studien-<br />
<strong>und</strong> Besinnungstage.<br />
Gem. § 6 Abs. 1 dieser Rechtsverordnung<br />
werden die Reise <strong>und</strong> Verpflegungskosten<br />
„im Rahmen der zur Verfügung<br />
stehenden Haushaltsmittel“<br />
gem. des DRG erstattet.<br />
Über die Verpflegungskosten allerdings<br />
ist im DRG nichts geregelt, somit gelten<br />
nach § 7 DRG die einschlägi gen Be stimmungen<br />
für den öffentlichen Dienst<br />
des Landes BadenWürt tem berg. In<br />
Pfarrkonvente<br />
dieser Bestimmung, dem Lan des rei sekostengesetz<br />
(LRKG) steht im § 9:<br />
___ § 9 Tagegeld<br />
Die Höhe des Tagegeldes zur Abgeltung der<br />
Mehraufwendungen für Verpflegung bei<br />
Dienstreisen bestimmt sich nach § 4 Abs. 5<br />
Satz 1 Nr. 5 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes.<br />
Dort steht:<br />
Mehraufwendungen für die Verpflegung<br />
des Steuerpflichtigen, soweit in den folgen den<br />
Sätzen nichts anderes bestimmt ist. Wird der<br />
Steuerpflichtige vorübergehend von sei ner<br />
Wohnung <strong>und</strong> dem Mittelpunkt seiner dau -<br />
erhaft angelegten betrieblichen Tätigkeit<br />
entfernt betrieblich tätig, ist für jeden Ka lendertag,<br />
an dem der Steuerpflich tige wegen<br />
die ser vorübergehenden Tätigkeit von sei ner<br />
Wohnung <strong>und</strong> seinem Tätigkeitsmittelpunkt<br />
a __ 24 St<strong>und</strong>en abwesend ist, ein Pauschbetrag<br />
von 24 Euro,<br />
b __ weniger als 24 St<strong>und</strong>en, aber mindestens<br />
14 St<strong>und</strong>en abwesend ist, ein<br />
Pausch betrag von 12 Euro,<br />
29<br />
>>>
Pfarrkonvente n AGMAV<br />
c __ weniger als 14 St<strong>und</strong>en, aber mindestens<br />
8 St<strong>und</strong>en abwesend ist, ein<br />
Pauschbetrag von 6 Euro abzuziehen;<br />
…<br />
Bei eigener Bezahlung der Verpflegungskosten<br />
stehen somit zu:<br />
nnn 24 Euro bei 24 St<strong>und</strong>en Abwesenheit,<br />
nnn 12 Euro bei Abwesenheit von über<br />
14 St<strong>und</strong>en <strong>und</strong><br />
nnn 6 Euro bei Abwesenheit von 8 bis<br />
14 St<strong>und</strong>en.<br />
___ Und im § 10 übernachtungsgeld<br />
LRKG steht:<br />
1 __ Übernachtungsgeld wird bei einer<br />
mindestens zwölfstündigen Dienstreise<br />
gewährt, wenn diese sich über<br />
mehrere Kalendertage erstreckt oder<br />
bis 3 Uhr angetreten worden ist.<br />
Übernachtungsgeld wird nicht für<br />
eine Nacht gewährt, in der die<br />
Dienstreise nach 3 Uhr angetreten<br />
oder vor 3 Uhr beendet worden ist.<br />
2 __ Für eine notwendige Übernachtung<br />
erhalten Dienstreisende pauschal 20<br />
Euro. Höhere Übernachtungskosten<br />
werden im notwendigen Umfang erstattet.<br />
Durch Verwaltungsvorschrift<br />
wird bestimmt, bis zu welcher Höhe<br />
Übernachtungskosten notwendig<br />
sind.<br />
Fazit:<br />
nnn Somit steht den „Tarifbeschäftig ten“<br />
bei Teilnahme an den Pfarrkonventen<br />
<strong>und</strong> Pfarrkonferenzen neben<br />
dem Tagegeld auch die volle<br />
Übernahme des Übernachtungsgeldes<br />
zu.<br />
nnn Ein Eigenbeitrag kann von ihnen<br />
nicht eingefordert werden.<br />
nnn Bei Studien <strong>und</strong> Besinnungstagen<br />
gelten die Regelungen des § 6 Absatz<br />
2 PfarrkonferenzenRVO.<br />
_______ Nachzulesen: www.<strong>vkm</strong>-baden.de/<br />
infothek/pfrkonferenz.htm<br />
30<br />
AGMAV Württemberg klagt gegen<br />
Diakonisches Werk <strong>Deutschland</strong><br />
Die AGMAV/württembergische<br />
Dia konie wird gegen das Diakonische<br />
Werk <strong>Deutschland</strong> klagen<br />
Die Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen (AGMAV) der württembergischen<br />
Diakonie wird gegen das Diakonische Werk <strong>Deutschland</strong> klagen. Ursache ist<br />
ein Beschluss der Diakonischen Konferenz, demzufolge in der b<strong>und</strong>esweiten Arbeitsrechtlichen<br />
Kommission ARK DWEKD keine Arbeitnehmervertreter mehr mitwirken<br />
können, die sich zuvor für den Abschluss von Tarifverträgen in der Diakonie ausgesprochen<br />
haben. Dies sei eine „Maulkorbregelung“, teilte die AGMAV am Mittwoch<br />
in Stuttgart mit.<br />
Die AGMAV habe den Kirchen <strong>und</strong> Arbeitsrechtler Bernhard BaumannCzichon beauftragt,<br />
vor dem Stuttgarter Amtsgericht gegen das Diakonische Werk <strong>Deutschland</strong><br />
zu klagen. Die Klage wurde am Mittwoch eingereicht. Ziel sei es, festzustellen, dass<br />
die veränderte Ordnung der Arbeitsrechtlichen Kommission unzulässig ist, teilte die<br />
AGMAV mit. Diese Klage sei rechtliches Neuland, denn zum ersten Mal werde ein<br />
weltliches Gericht angerufen, um die Zulässigkeit von Beschlüssen eines kirchlichen<br />
Gremiums zu überprüfen.<br />
Von den Beschlüssen der ARK DWEKD sind etwa 120.000 Beschäftigte der Diakonie<br />
direkt betroffen. Für einen großen Teil von ihnen würden die Interessen in dieser<br />
Kommission nicht vertreten, erklärten die Mitarbeitervertreter in Stuttgart. Denn<br />
b<strong>und</strong>esweit haben sich mit Ausnahme von zweien alle anderen Arbeitsgemeinschaften<br />
der Mitarbeiter für den Abschluss von Tarifverträgen nach weltlichem Vorbild<br />
ausgesprochen <strong>und</strong> das Kirchenrecht explizit abgelehnt. Man befürchte, dass die<br />
Synode der Evangelischen Kirche in <strong>Deutschland</strong> (EKD), die Anfang November in<br />
Magdeburg tagt, ein Gesetz erlässt, mit dem nachträglich „der Rechtsbruch der Diakonischen<br />
Konferenz“ legalisiert wird.<br />
Das geplante Kirchengesetz solle auch verhindern, dass die etwa 750.000 Beschäftigten<br />
der evangelischen Kirche <strong>und</strong> der mit ihr verb<strong>und</strong>enen diakonischen Einrichtungen<br />
für den Abschluss von Tarifverträgen streiken könnten. Dagegen seien<br />
am 4. November in Magdeburg zur EKDSynode Demonstrationen von Diakoniemitarbeitern<br />
aus zahlreichen Landeskirchen geplant.<br />
___________________________________________________ Quelle: epd Landesdienst Südwest<br />
<strong>vkm</strong> <strong>Info</strong> 4__<strong>2011</strong><br />
Fotos: Fotolia.com/ Fineas
<strong>vkm</strong> <strong>Info</strong> 4__<strong>2011</strong><br />
Manfred Martens<br />
Rechtsanwalt<br />
Fachanwalt für Arbeitsrecht<br />
MARTENS & VOGLER<br />
Rechtsanwälte<br />
Büschstraße 2<br />
(Gänsemarkt/Colonnaden)<br />
20354 Hamburg<br />
Tel.: (0 40)822282 0-0<br />
Fax: (0 40)822282 0-22<br />
www.martens-vogler.de<br />
info@martens-vogler.de<br />
Du sollst dich nicht selbst loben . . .<br />
. . . darum lassen wir lieber andere sprechen:<br />
FAMILIENFÜRSORGE<br />
Direktversicherung<br />
1. Rang<br />
im Test: Tarif AR2, Klassiktarife mit<br />
Hinterbliebenenschutz Frau<br />
Magazin 08/2006<br />
GUT (1,7)<br />
Im Test:<br />
Preis-Leistungs-<br />
Verhältnis der privaten<br />
Krankenversicherung<br />
(Tarif für männliche<br />
Beamte)<br />
Ausgabe:<br />
12/2006<br />
GUT (1,6)<br />
Im Test:<br />
110 Zahnzusatztarife<br />
für gesetzlich<br />
Versicherte aller<br />
Krankenkassen<br />
Ausgabe:<br />
05/2010<br />
Lassen Sie sich kostenlos <strong>und</strong> unverbindlich beraten!<br />
Ihren Ansprechpartner vor Ort erfahren Sie hier:<br />
Regionaldirektion Nordelbien<br />
Kanalufer 48 . 24768 Rendsburg<br />
Telefon 04331 4386512<br />
thorsten.trenkner@bruderhilfe.de<br />
Rating 03.2010<br />
Fonds mit<br />
Höchstwert-Garantie<br />
von BNPParibas<br />
»Sehr hohe Qualitäts-<br />
Standards AA+«<br />
TCF 2010 – TCF 2054<br />
SEHR GUT (1,3)<br />
Im Test:<br />
Preis-Leistungs-<br />
Verhältnis der privaten<br />
Krankenversicherung<br />
(Tarif für Beamtinnen)<br />
Ausgabe:<br />
12/2006<br />
Kinderversicherung<br />
2. Rang<br />
Ausgabe 02/<strong>2011</strong><br />
GUT (1,6)<br />
Im Test:<br />
46 Jahresverträge<br />
über weltweit geltende<br />
Auslandsreise-<br />
Krankenversicherungen<br />
Ausgabe:<br />
04/<strong>2011</strong><br />
FAMILIENFÜRSORGE<br />
Direktversicherung<br />
1. Rang<br />
im Test: Tarif AR2, Klassiktarife mit<br />
Hinterbliebenenschutz Mann<br />
Magazin 08/2006<br />
SEHR GUT (1,3)<br />
Im Test:<br />
Berufsunfähigkeitsrente<br />
mit<br />
Todesfallschutz<br />
Ausgabe:<br />
07/<strong>2011</strong><br />
31
Veruntreuung<br />
Sicherungen können niemals ein h<strong>und</strong>ertprozentiger<br />
Schutz vor Ver trauens- <strong>und</strong><br />
Vermögensmissbrauch sein.<br />
Evangelischer Regionalverband Frankfurt am Main<br />
Leiter der Personalabteilung<br />
veruntreut halbe Million Euro<br />
Wie die Vorstandsvorsitzende<br />
des Evangeli<br />
schen Regio nal verban<br />
des Frankfurt am Main, Esther Gebhardt,<br />
den Delegierten der Regionalversammlung<br />
berichtete, ist den Frankfurter<br />
Kirchengemeinden <strong>und</strong> Dekanaten<br />
ein erheblicher Vermögensschaden entstanden.<br />
Nach gegenwärtigem Kenntnisstand<br />
beläuft sich die Schadenssumme<br />
auf 503.719,69 Euro. Der mutmaßliche<br />
Täter ist kein geringerer als der ehemalige<br />
Leiter der Personalabteilung des Evangelischen<br />
Regionalverbandes, gegen den<br />
die Staatsanwaltschaft ermittelt.<br />
Er hat im Zeitraum von 2006 bis <strong>2011</strong><br />
in 45 Fällen fingierte Abfindungszahlungen<br />
an bereits ausgeschiedene Mitarbeiter<br />
angewiesen <strong>und</strong> auf sein eigenes<br />
Konto überwiesen. Um sein Vorgehen<br />
32<br />
zu verschleiern, hat er die entsprechenden<br />
Personalprogramme manipuliert,<br />
für die er Administratorenrechte hatte.<br />
Dadurch konnten interne Kontrollen<br />
umgangen werden, <strong>und</strong> auch die re gelmäßigen<br />
Prüfungen durch das Rechnungsprüfungsamt<br />
der EKHN, das Finanzamt<br />
<strong>und</strong> die Sozialversicherungsträger<br />
blieben ohne Beanstandungen.<br />
Entdeckt wurde der Schaden, führte Gebhardt<br />
weiter aus, durch eine Mitarbeiterin<br />
der Personalabteilung, die eine nicht<br />
erklärliche Abfindungszahlung gef<strong>und</strong>en<br />
hatte, für die es keinen Beleg gab.<br />
Nur durch den Umstand, dass sich der<br />
Abteilungsleiter zu diesem Zeitpunkt<br />
im Urlaub bef<strong>und</strong>en <strong>und</strong> sein Stellvertreter<br />
sofort die Prüfung <strong>und</strong> Aufklärung<br />
angeordnet hatte, sei dieser Vermögensschaden<br />
aufgedeckt worden.<br />
Bereits am 14. Juli hatte der Evangelische<br />
Regionalverband deshalb Anzeige<br />
gegen unbekannt gestellt, da zum dama<br />
ligen Zeitpunkt nicht ausgeschlossen<br />
werden konnte, dass noch weitere Personen<br />
an dieser Straftat beteiligt sind.<br />
Nach aktuellem Kenntnisstand richten<br />
sich die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft<br />
ausschließlich gegen den ehemaligen<br />
Leiter der Personalabteilung, der<br />
zum 31. August auf eigenen Wunsch hin<br />
aus seinem Beamtenverhältnis ent lassen<br />
wurde. Die Vorstandsvorsitzende<br />
erläuterte den Delegierten die Sofort<br />
Maßnahmen, die ergriffen wurden, sowie<br />
noch zu entwickelnde präventive<br />
Maßnahmen, um solche kriminellen<br />
Handlungen in Zukunft ausschließen zu<br />
können.<br />
In ihrem Fazit machte Esther Gebhardt<br />
aber auch deutlich, „dass auch weitere<br />
zu installierende Sicherungen niemals<br />
ein h<strong>und</strong>ertprozentiger Schutz vor Vertrauens<br />
<strong>und</strong> Vermögensmissbrauch<br />
sein können“. n<br />
<strong>vkm</strong> <strong>Info</strong> 4__<strong>2011</strong><br />
Fotos: Fotolia.com/ Joachim B. Albers
Nach endgültiger Zustimmung des B<strong>und</strong>estages:<br />
<strong>vkm</strong> <strong>Info</strong> 4__<strong>2011</strong><br />
Familienpflegezeit startet<br />
am 1. Januar 2012<br />
Familienpflegezeit vereinfacht Vereinbarkeit von Pflege <strong>und</strong> Beruf<br />
Der B<strong>und</strong>estag hat den Weg frei gemacht für die Einführung der Familienpflegezeit.<br />
Das Gesetz wurde in 2./3. Lesung beschlossen <strong>und</strong> kann jetzt, wie von der<br />
B<strong>und</strong>esministerin für Familie, Senioren, Frauen <strong>und</strong> Jugend, Kristina Schröder,<br />
geplant, am 1. Januar 2012 in Kraft treten. Mit der Familienpflegezeit wird erstmals<br />
flächendeckend die Möglichkeit geschaffen, Pflege <strong>und</strong> Beruf über zwei<br />
Jahre zu vereinbaren.<br />
„Es gibt eine breite Mehrheit in unserem<br />
Land, die bereit ist, für ihre Angehörigen<br />
da zu sein, wenn diese ihre Hilfe am<br />
meisten brauchen. Mit der Einführung<br />
der Familienpflegezeit können Berufstätige<br />
sich Zeit für Pflege nehmen, ohne<br />
allzu große finanzielle Einbußen <strong>und</strong> ohne<br />
Angst, ihren Arbeitsplatz zu verlieren.<br />
Das ist ein innovatives Modell, das die<br />
Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürger entlastet, ohne<br />
die Sozialsysteme zusätzlich zu belasten.<br />
Mit der Familienpflegezeit stützen<br />
wir die Familie als Verantwortungsgemeinschaft“,<br />
erklärt B<strong>und</strong>esfamilienministerin<br />
Kristina Schröder.<br />
Der Bedarf einer besseren<br />
Vereinbarkeit von Pflege <strong>und</strong> Beruf<br />
ist in <strong>Deutschland</strong> hoch<br />
Von den 2,42 Millionen Menschen in<br />
<strong>Deutschland</strong>, die Leistungen aus der<br />
Pflegeversicherung beziehen, werden<br />
knapp 1,7 Millionen Menschen zu Hause<br />
versorgt – durch Angehörige <strong>und</strong> ambulante<br />
Dienste. 76 Prozent der Berufstätigen<br />
möchten ihre Angehörigen so<br />
weit wie möglich selbst betreuen. Dieser<br />
Wunsch nach familiärer Unterstützung<br />
lässt sich aber nicht immer verwirklichen.<br />
Zwar halten es mittlerweile<br />
82 Prozent der Geschäftsführer <strong>und</strong><br />
Personalverantwortlichen für wichtig,<br />
dass es Mitarbeitern erleichtert wird,<br />
ihre Familienangehörigen zu pflegen;<br />
eine Umfrage des Instituts für Demoskopie<br />
Allensbach belegt jedoch: Für 79<br />
Prozent der Berufstätigen lassen sich<br />
Beruf <strong>und</strong> Pflege nicht gut vereinbaren.<br />
Genau hier setzt das Modell der Familienpflegezeit<br />
an.<br />
Die Familienpflegezeit sieht vor, dass Beschäftigte<br />
ihre Arbeitszeit über einen<br />
Zeitraum von maximal zwei Jah ren auf<br />
bis zu 15 St<strong>und</strong>en reduzieren kön nen,<br />
wenn sie einen Angehörigen pflegen.<br />
Wird z. B. die Arbeitszeit in der Pflegephase<br />
von 100 auf 50 Prozent re du ziert,<br />
erhalten die Beschäftigten wei terhin 75<br />
Prozent des letzten Bruttoein kom mens.<br />
Zum Ausgleich müssen sie später wieder<br />
voll arbeiten, bekommen in diesem<br />
Fall aber weiterhin nur 75 Prozent<br />
des Gehalts – so lange, bis das Zeitkonto<br />
wieder ausgeglichen ist. Um die Risiken<br />
einer Berufs <strong>und</strong> Erwerbsunfähigkeit<br />
gerade für kleinere <strong>und</strong> mitt lere Unternehmen<br />
zu minimieren, muss jeder<br />
Beschäftigte, der die Familienpfle ge zeit<br />
in Anspruch nimmt, zu diesem Zeitpunkt<br />
eine Versicherung abschließen.<br />
Die Prämien sind lediglich gering; die<br />
Versicherung endet mit dem letzten Tag<br />
der Lohnrückzahlungsphase der Familienpflegezeit.<br />
Familienpflegezeit<br />
Die Familienpflegezeit hat auch das<br />
Problem der Altersarmut im Blick<br />
Beitragszahlungen in der Familienpflegezeit<br />
<strong>und</strong> die Leistungen der Pflegeversicherung<br />
zur gesetzlichen Rente bewirken<br />
zusammen einen Erhalt der Rentenansprüche.<br />
Diese Ansprüche steigen<br />
mit der Höhe der Pflegestufe. Damit halten<br />
pflegende Angehörige, trotz Ausübung<br />
der Pflege, die Rentenansprüche<br />
etwa auf dem Niveau der Vollzeitbeschäftigung.<br />
Personen mit geringem<br />
Einkommen werden sogar besser gestellt.<br />
In der betrieblichen Praxis orientiert<br />
sich die Familienpflegezeit am Mo dell<br />
der Altersteilzeit. Das bedeutet: Ar beitgeber<br />
<strong>und</strong> Arbeitnehmer schließen eine<br />
Vereinbarung zur Familienpflegezeit<br />
ab. Der Arbeitgeber beantragt dann<br />
eine Refinanzierung beim B<strong>und</strong>esamt<br />
für Familie <strong>und</strong> zivilgesellschaftliche<br />
Auf gaben. Nach der Pflegephase behält<br />
der Ar beitgeber einen Teil vom Lohn ein<br />
<strong>und</strong> zahlt diesen an das B<strong>und</strong>esamt<br />
zurück. Die Erfahrung mit der Altersteilzeit<br />
zeigt eine große Akzeptanz bei Arbeitnehmern<br />
<strong>und</strong> Arbeitgebern, ohne<br />
dass gleich zeitig Beschäftigte <strong>und</strong> Unternehmen<br />
in gesetzliche Zwänge gedrängt<br />
werden. Nicht umsonst stieg die<br />
Nutzung der Altersteilzeit seit ihrer Einführung<br />
1997 innerhalb von 10 Jahren<br />
auf 100.000 Teilnehmer an. n<br />
<strong>Info</strong>rmationen zur Familienpflegezeit:<br />
________ www.bmfsfj.de<br />
(B<strong>und</strong>esministerium für Familie,<br />
Senioren, Frauen <strong>und</strong> Jugend)<br />
33
LV Kurhessen-Waldeck<br />
Bildung des Schlichtungsausschusses nach dem Kirchengesetz über das Verfahren<br />
zur Regelung der Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiter im kirchlichen <strong>und</strong> diakonischen<br />
Dienst ––– Arbeitsrechtsregelungsgesetz – vom 25. April 1979 (KABl. S. 70)<br />
Landeskirchenamt – Kassel, den 15. September <strong>2011</strong><br />
Die Arbeitsrechtliche Kommission hat<br />
in ihrer Sitzung am 31. August <strong>2011</strong> gemäß<br />
§ 13 Absätze 1, 4, 5 <strong>und</strong> 6 des Kirchen<br />
gesetzes über das Verfahren zur Re <br />
gelung der Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiter<br />
im kirchlichen <strong>und</strong> diakonischen<br />
Dienst vom 25. April 1979 – ARRG<br />
– (KABl. S. 70) für die Amtszeit der amtierenden<br />
Arbeitsrechtlichen Kommission<br />
bis zum 31. Juli 2014:<br />
___ Herrn<br />
Richter am Arbeitsgericht<br />
Dr. Manuel Eichler<br />
Ständeplatz 19<br />
34117 Kassel<br />
zum Vorsitzenden des Schlichtungsausschusses<br />
nach dem Arbeitsrechtsregelungsgesetz<br />
<strong>und</strong><br />
___ Frau<br />
Direktorin des Arbeitsgerichts<br />
Angela Merz-Gintschel<br />
Ständeplatz 19<br />
34117 Kassel<br />
zu seiner Stellvertreterin gewählt.<br />
Nach den vorgenommenen Wahlen<br />
<strong>und</strong> Berufungen gehören dem neu<br />
gebildeten Schlichtungsausschuss<br />
für die Zeit bis zum 31. Juli 2014<br />
als Beisitzer an:<br />
1__ Mitarbeitende<br />
im kirchlichen Dienst<br />
__ _ Mitglied<br />
Andreas Klenke<br />
c/o KKA Kaufungen<br />
Lessingstraße 13<br />
34119 Kassel<br />
__ _ Stellvertreterin<br />
Gisela Tausch<br />
Diakonisches Werk Oberhessen<br />
Hapselstraße 5<br />
35037 Marburg<br />
__ _ Mitglied<br />
Ulrich Faß-Gerold<br />
Kirchenbezirk Upland<br />
Auf den Hüften 4<br />
34519 Diemelsee-Flechtdorf<br />
__ _ Stellvertreterin<br />
Cornelia Holz<br />
Kindertagesstätte<br />
Johannesberg<br />
Sanddornweg 5<br />
36251 Bad Hersfeld<br />
2__ Mitarbeitende im diakonischen<br />
Dienst<br />
__ _ Mitglied<br />
Reiner Friele<br />
Ev. Altenhilfe Ges<strong>und</strong>brunnen e. V.<br />
Brunnenstraße 23<br />
34369 Hofgeismar<br />
__ _ Stellvertreterin<br />
Brigitte Hügenberg<br />
Diakoniezentrum Hephata<br />
Elisabeth-Seitz-Straße 1<br />
34613 Schwalmstadt<br />
__ _ Mitglied<br />
Kathrin Schmidt<br />
Diakonische Behindertenhilfe<br />
Bad Salzungen<br />
Bahnhofstr. 44<br />
98574 Schmalkalden<br />
__ _ Stellvertreterin<br />
Susanne Ohlwein<br />
Diakonie-Kliniken Kassel<br />
gemeinnützige GmbH<br />
Herkulesstraße 34<br />
34119 Kassel<br />
3__ Vertreter der Evangelischen<br />
Kirche von Kurhessen-Waldeck<br />
__ _ Mitglied<br />
Dr. Volker Knöppel<br />
Landeskirchenamt<br />
Wilhelmshöer Allee 330<br />
34131 Kassel<br />
__ _ Stellvertreter<br />
Kirchenrat<br />
Dr. Thomas Dittmann<br />
Kaulenbergstraße 2<br />
34131 Kassel<br />
__ _ Mitglied<br />
Fritz-Eckhard Schmidt<br />
Dekanat Schlüchtern<br />
Kirchstraße 14a<br />
36381 Schlüchtern<br />
__ _ Stellvertreter<br />
Wolfgang Heinicke<br />
Dekanat Hofgeismar<br />
Altstädter Kirchplatz 5<br />
34369 Hofgeismar<br />
4__ Vertreter des Diakonischen<br />
Werkes in Kurhessen-Waldeck<br />
__ _ Mitglied<br />
Ulrich Jakobi<br />
Ev. Altenhilfe Ges<strong>und</strong>brunnen e.V.<br />
Brunnenstraße 23<br />
34369 Hofgeismar<br />
__ _ Stellvertreter<br />
Harald Recke<br />
Stiftung Beiserhaus<br />
Niederbeisheimer Str. 28-34<br />
34593 Knüllwald<br />
__ _ Mitglied<br />
Klaus-Dieter Horchem<br />
Diakoniezentrum Hephata<br />
Sachsenhäuser Straße 24<br />
34613 Schwalmstadt<br />
__ _ Stellvertreterin<br />
Klaus Winger<br />
Bathildisheim e.V.<br />
Bathildisstraße 7<br />
34454 Bad Arolsen<br />
________ Dr. Volker Knöppel, Vizepräsident Fotos: Hubert Baalmann<br />
34 <strong>vkm</strong> <strong>Info</strong> 4__<strong>2011</strong>
Arbeitsrechtliche Kommission:<br />
Entsendung der Vertreter des<br />
Diakonischen Werkes in Kurhessen-Waldeck<br />
in die Arbeitsrechtliche<br />
Kommission Kurhessen-<br />
Waldeck – hier: Nachberufung<br />
eines ordentlichen <strong>und</strong> eines<br />
stellvertretenden Mitglieds<br />
(Landeskirchenamt – Kassel,<br />
den 15. September <strong>2011</strong>)<br />
Der Verwaltungsrat des Diakonischen<br />
Werkes in Kurhessen Waldeck hat gemäß<br />
§ 7 des Kirchengesetzes über das<br />
Verfahren zur Regelung der Arbeitsverhältnisse<br />
der Mitarbeiter im kirchlichen<br />
<strong>und</strong> diakonischen Dienst vom<br />
25. April 1979 – ARRG – ( KABl. S. 70)<br />
als Nachfolger des ausgeschiedenen<br />
Harald Thiel zum 01. Juli <strong>2011</strong>:<br />
__ _ Herrn<br />
Ingo Friedel<br />
Diakoniezentrum Hephata<br />
Franz-von-Roques-Straße 13<br />
34613 Schwalmstadt<br />
<strong>und</strong> als dessen Stellvertreter<br />
__ _ Herrn<br />
Matthias Bohn<br />
St. Elisabeth-Verein e.V. Marburg<br />
HermannJacobsohnWeg 2<br />
35041 Marburg<br />
in die Arbeitsrechtliche Kommission<br />
entsandt.<br />
____Dr. Volker Knöppel, Vizepräsident<br />
______________<br />
Arbeitsrechtliche Kommission:<br />
Wahl des Vorsitzenden <strong>und</strong><br />
stellvertretenden Vorsitzenden<br />
der Arbeitsrechtlichen Kommission<br />
– §11 Absatz 1 Arbeitsrechtsregelungsgesetz<br />
(ARRG) –<br />
(Landeskirchenamt – Kassel,<br />
den 15. September <strong>2011</strong>)<br />
Die Arbeitsrechtliche Kommission hat<br />
in ihrer Sitzung am 31. August <strong>2011</strong><br />
gemäß des § 11 Absatz 1 ARRG mit<br />
Wirkung vom 29. September <strong>2011</strong><br />
für die Dauer eines Jahres:<br />
__ _ Herrn Rüdiger Joedt<br />
zum Vorsitzenden<br />
<strong>und</strong><br />
__ _ Herrn Ralf Zeuschner zum<br />
stellvertretenden Vorsitzenden<br />
der Arbeitsrechtlichen Kommission<br />
gewählt..<br />
____Dr. Volker Knöppel, Vizepräsident<br />
<strong>vkm</strong> <strong>Info</strong> 4__<strong>2011</strong><br />
LV Kurhessen-Waldeck n Anzeige<br />
ZMV – Die Mitarbeitervertretung<br />
Zeitschrift für die Praxis der Mitarbeitervertretung<br />
in Einrichtungen der katholischen <strong>und</strong> evangelischen Kirche<br />
Die ZMV ist die Fachzeitschrift für Mitarbeitervertretungen, Personalabteilungen,<br />
Arbeitsrechtliche Kommissionen sowie für alle, die sich in Theorie<br />
<strong>und</strong> Praxis mit dem Arbeitsrecht im Bereich der Kirchen befassen.<br />
Zu den ständigen Themen gehören:<br />
• Entwicklungen des kirchlichen <strong>und</strong> staatlichen Arbeitsrechts, insbesondere:<br />
• Mitarbeitervertretungsrecht (MAVO <strong>und</strong> MVG.EKD)<br />
• kirchliche Arbeitsrechtssetzung in verfasster Kirche, Caritas <strong>und</strong> Diakonie<br />
(Dritter Weg) <strong>und</strong> kirchengemäße Tarifverträge<br />
• Tarifrecht des öffentlichen Dienstes<br />
• betrieblicher Arbeits- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsschutz<br />
• Steuer- <strong>und</strong> Sozialversicherungsrecht<br />
• Aktuelle Rechtsprechung<br />
Mit der ZMV sind Sie über aktuelle Entwicklungen im kirchlichen <strong>und</strong> staatlichen<br />
Arbeitsrecht stets zeitnah informiert.<br />
Eine Fachzeitschrift gehört zu den notwendigen Hilfsmitteln, die die Mitarbeitervertretung<br />
für ihre Arbeit braucht. Der Dienstgeber hat die Kosten für die Fachzeitschrift<br />
gemäß § 17 Abs. 2 MAVO bzw. § 30 MVG.EKD zu übernehmen.<br />
Gerne senden wir Ihnen ein Probeheft zu.<br />
Abonnement: 6 Hefte pro Jahr (zweimonatlich)<br />
mit CD-ROM „ZMV plus Volltext-Archiv 2000 – 2010“<br />
mit Rechtsprechungsdatenbank<br />
Umfang: ca. 56 Seiten<br />
Format: DIN A4<br />
Preis: 69,20 � jährlich<br />
Internet: www.zmv-online.de<br />
Bestelladresse<br />
KETTELER Verlag GmbH, Niederlassung Waldmünchen<br />
Schloßhof 1, 93449 Waldmünchen, Telefon 09972/9414-51, Fax 09972/9414-55<br />
e-mail: kontakt@ketteler-verlag.de, Internet: www.ketteler-verlag.de<br />
35
Seminare<br />
Warum sollte die Mitarbeitervertretung<br />
Seminare besuchen?<br />
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen…<br />
…in den Mitarbeitervertretungen im Bereich des <strong>vkm</strong> <strong>Deutschland</strong> <strong>und</strong> der GKD!<br />
Sollten Sie ein Seminar vermissen,<br />
dann sprechen Sie uns, Ihre Gewerkschaft<br />
für Kirche <strong>und</strong> Diakonie –<br />
<strong>vkm</strong> <strong>Deutschland</strong> –, bitte an. Gern<br />
können wir Ihnen für Ihre Mitarbeitervertretung<br />
ein individuelles<br />
Schulungsangebot unterbreiten.<br />
n Bei weiteren Fragen zu Seminaren des<br />
<strong>vkm</strong> <strong>Deutschland</strong> wenden Sie sich an<br />
die <strong>vkm</strong>-Geschäftsstelle:<br />
Verein zur Förderung<br />
des kirchlichen Dienstes<br />
<strong>und</strong> seiner Mitarbeiterinnen e.V.<br />
<strong>vkm</strong>-Geschäftsstelle Nordelbien<br />
Glißmannweg 1<br />
22457 Hamburg-Schnelsen<br />
Telefon__ 040 6514380<br />
Telefax __ 040 6511119<br />
E-Mail___ foerderverein @ <strong>vkm</strong>-ne.de<br />
n Für die GKD – B<strong>und</strong>esvorstand:<br />
B<strong>und</strong>esvorstand GKD<br />
Rathausstr. 72<br />
12105 Berlin<br />
Telefon__ 030 7054029 + 7054069<br />
Telefax __ 030 70783039<br />
E-Mail___ gkd-b<strong>und</strong>@t-online.de<br />
n MVV – Mitarbeiter-Vertretungs-<br />
Verband:<br />
Mitarbeiter-Vertretungs-Verband<br />
Im Bereich der Konföderation<br />
Ev. Kirchen Niedersachsen e.V.<br />
Anecampstr. 53 f<br />
30539 Hannover<br />
Telefon__ 0551 5476314<br />
E-Mail___ info@mvv-k.de<br />
Internet _ www.mvv-k.de<br />
Wir freuen uns sehr, Sie zahlreich in unseren<br />
Seminaren zu begrüßen!<br />
36<br />
Das Profil der Mitarbeitervertretung<br />
hat sich in den letzten Jahren verändert.<br />
Die Mitglieder der Mitarbeitervertretung<br />
können nur noch dann ihre<br />
Rechte <strong>und</strong> ihre Pflichten sachgemäß<br />
wahrnehmen, wenn sie über entsprechende<br />
Kenntnisse verfügen. Mitarbeitervertretung<br />
zu sein, bedeutet<br />
eine hohe Verantwortung für Kolleginnen<br />
<strong>und</strong> Kollegen. Eine solche Tätigkeit<br />
benötigt viel innere Kraft, Ausdauer,<br />
Geschick <strong>und</strong> vor allem Mitgefühl<br />
für die Kolleginnen <strong>und</strong> Kollegen.<br />
Warum sollte die Mitarbeitervertretung<br />
Seminare besuchen?<br />
Verantwortliche Arbeit ist nur dann<br />
möglich, wenn jedes Mitglied der Mitarbeitervertretung<br />
über Mindestkenntnisse<br />
für die mit seinem Amt verb<strong>und</strong>enen<br />
Aufgaben verfügt. Jedes Mitglied<br />
der Mitarbeitervertretung hat sich für<br />
sein Amt vorzubereiten <strong>und</strong> ist aus diesem<br />
Gr<strong>und</strong>e verpflichtet, sich die erforderlichen<br />
Kenntnisse anzueignen.<br />
Auch muss – über die Lektüre von Fachbüchern<br />
<strong>und</strong> Zeitschriften hinaus, die<br />
der Dienstgeber zur Verfügung zu stellen<br />
hat, – die Gelegenheit gegeben werden,<br />
den notwendigen Stoff in Seminaren,<br />
im Gespräch mit fachk<strong>und</strong>igen Referenten<br />
<strong>und</strong> im Austausch mit anderen<br />
Mitarbeitervertretungen gemeinsam zu<br />
erarbeiten <strong>und</strong> kritisch zu beleuchten.<br />
Die alleinige Lektüre von Fachliteratur<br />
kann diese Art der Erschließung des Themas<br />
nicht ersetzen. Der Schulungsbedarf<br />
beschränkt sich nicht nur auf die<br />
Wahrnehmung von Mitbestimmungsrechten,<br />
sondern bezieht sich ebenso<br />
auf die Wahrnehmung der allgemeinen<br />
Aufgaben der Mitarbeitervertre<br />
tungen. Schon deshalb ist es für die<br />
Mitglieder der Mitarbeitervertretung<br />
erforderlich, sich in Seminaren die erforderlichen<br />
Kenntnisse anzueignen.<br />
§ 19 Absatz 3 MVG-EKD…<br />
…regelt den Anspruch auf Arbeitsbefreiung<br />
von Mitgliedern der Mitarbeitervertretung<br />
für die Teilnahme an Tagungen<br />
<strong>und</strong> Lehrgängen, bei denen die notwendigen<br />
Kenntnisse für die Tätigkeit<br />
in der Mitarbeitervertretung vermittelt<br />
werden. Die Dienststelle ist verpflichtet,<br />
Mitglieder der Mitarbeitervertretung bis<br />
zur Dauer von mindestens vier Wochen<br />
der Amtszeit von der Arbeit freizustellen<br />
– ohne deren Minderung der Bezüge<br />
<strong>und</strong> des Urlaubs. Die Übernahme von<br />
Kosten für die Teilnahme an Se minaren<br />
richtet sich nach § 30 MVGEKD.<br />
Seminarangebote für 2012<br />
Für das Jahr 2012 haben wir wieder ein<br />
umfangreiches <strong>und</strong> attraktives Seminarangebot<br />
zusammen mit der GKD<br />
<strong>und</strong> dem MVVK für Sie zusammengestellt.<br />
Nachfolgend finden Sie viele Angebote<br />
des <strong>vkm</strong> <strong>Deutschland</strong> für den<br />
Zeitraum Januar bis Dezember.<br />
Auch in diesen Jahr haben wir, der <strong>vkm</strong><br />
<strong>Deutschland</strong>, wieder mit der Gewerkschaft<br />
Kirche <strong>und</strong> Diakonie (GKD) B<strong>und</strong>esvorstand<br />
mit Sitz in Berlin sowie<br />
dem Mitarbeitervertretungsverband<br />
der Konföderierten Kirche in Hannover<br />
ein gemeinsames Fortbildungsheft<br />
zusammengestellt. Das Konzept hat<br />
sich bewährt, <strong>und</strong> wir freuen uns auf<br />
die gemeinsamen Fortbildungen. n<br />
<strong>vkm</strong> <strong>Info</strong> 4__<strong>2011</strong>
Fotos: Fotolia.com/ FM2, cirquedesprit, GaToRGFX, drubigphoto<br />
20.-22.08.2012: Seminar „Gr<strong>und</strong>lagen<br />
des Arbeitsrechts von A bis Z“<br />
07.-09.09.2012: Fortbildung zum<br />
Thema „Rhetorik <strong>und</strong> Verhandlungsführung“<br />
Seminare…<br />
Praktisch, wichtig, praktisch hilfreich <strong>und</strong> gut: Seminare für einen Tag, über mehrere Tage…<br />
Anmelde-Adresse für die Seminare:<br />
Verein zur Förderung<br />
des kirchlichen Dienstes<br />
<strong>und</strong> seiner Mitarbeiterinnen e.V.<br />
<strong>vkm</strong>-Geschäftsstelle Nordelbien<br />
Glißmannweg 1<br />
22457 Hamburg-Schnelsen<br />
Telefon__ 040 6514380<br />
Telefax __ 040 6511119<br />
E-Mail___ foerderverein @ <strong>vkm</strong>-ne.de<br />
Anmeldeverfahren <strong>vkm</strong> <strong>Deutschland</strong>:<br />
n Bitte melden Sie sich bis spätestens 14 Tage vor<br />
Beginn des gewünschten Seminars an.<br />
n Gern nehmen wir Ihre Anmeldung an:<br />
__ Am einfachsten melden Sie sich an, indem<br />
Sie das Anmeldeformular aufrufen unter<br />
www.<strong>vkm</strong>deutschland.de/downloads/<br />
seminare<strong>2011</strong>.pdf – die Seite ausdrucken<br />
– ausfüllen – an uns faxen.<br />
__ Oder Sie melden sich per Post an.<br />
__ Oder per Telefon: 040 6514380<br />
__ Oder per E-Mail: foerderverein@<strong>vkm</strong>-ne.de<br />
n Ihre Anmeldung wird von uns zeitnah schriftlich<br />
bestätigt.<br />
n Für den Rücktritt von einer erfolgten Anmeldung<br />
später als drei Tage vor Beginn der Veranstaltung<br />
müssen wir eine Ausfallentschädigung<br />
in Höhe von 85 % der Seminarkosten in Rechnung<br />
stellen. Kann der Platz mit einem Nach -<br />
rück er be setzt werden, berechnen wir 30,00 Euro<br />
Verwaltungskosten.<br />
Wir freuen uns auf Sie!<br />
11.-12.09.2012: Seminar<br />
„Schwerbehindertenvertretung“<br />
03.-05.09.2012: Seminar „MVG<br />
intensiv unter Berücksichtigung aktueller<br />
Rechtsprechung der Kirchengerichte“<br />
Fortbildung zum Thema „Rhetorik <strong>und</strong> Verhandlungsführung“<br />
1 _____ Themenbereich Rhetorik<br />
.............das prägnante Statement<br />
.............überzeugende Präsentationen <strong>und</strong> Vorträge<br />
.............souveräner Umgang mit Störungen: Präsentieren mit<br />
„Gegenwind“, Abwehr von Angriffen <strong>und</strong> Killerphrasen<br />
.............Techniken für schwierige Interviews: Blocken,<br />
Überbrücken, Kreuzen<br />
.............Anwendung von Schlagfertigkeitstechniken<br />
.............Lampenfieber beherrschen<br />
.............eine Laudatio halten<br />
2 _____ Themenbereich Verhandlungsführung<br />
.............Konflikte, KonfliktVerhaltensweisen <strong>und</strong> Lösungsstile<br />
.............Konfliktgespräche <strong>und</strong> Verhandlungen gekonnt moderieren<br />
.............sachbezogenes Verhandeln nach dem HarvardModell<br />
.............Phasenkonzept für Verhandlungen<br />
.............Tipps für „festgefahrene“ Situationen<br />
_______ Methodik: Vorträge/praxisnahe Übungen – Kleingruppen/Plenum<br />
_______ Ziel: Erweiterung der kommunikativen Kompetenzen in den<br />
Bereichen Rhetorik <strong>und</strong> Verhandlungsführung<br />
_______ Anzahl der TeilnehmerInnen: max. 15<br />
_______ Medienbedarf: Flipchart, Moderationskoffer, Overheadprojektor,<br />
Stellwand mit Metaplanpapier<br />
Termin ______ 07. Sept. 2012, 14.00 Uhr, bis 09. Sept. 2012, 17.00 Uhr<br />
Tagungsort __ Hotel-Restaurant Farchauer Mühle, Farchauer Mühle 6,<br />
23909 Ratzeburg/Farchau, www.farchauer-muehle.de<br />
Kosten ______ 395,00 Euro inkl. Übernachtung, Verpflegung, Tagungsskripte<br />
Referent ____ Frau Hansen, DiplomSozialpädagogin, anerkannte Zusatzausbildung<br />
zur „Systemischen Beraterin (SG)“, Kommunikationstrainerin<br />
Hinweis _____ Mitzubringende Tagungs unterlagen: MVG-EKD; „Tarifrecht“,<br />
Rechtssammlung<br />
<strong>vkm</strong> <strong>Info</strong> 4__<strong>2011</strong> 37
Seminare<br />
Seminar: Tätigkeitsbericht<br />
der Mitarbeiterversammlung<br />
Das MVG der EKD regelt in § 31 ff. die<br />
Mitarbeiterversammlung. Daraus ergeben<br />
sich dann solche praktischen als<br />
auch juristischen Fragen:<br />
___ Wer lädt ein?<br />
___ Was muss auf der Einladung stehen?<br />
___ Wer darf eingeladen werden?<br />
___ Wer muss draußen bleiben?<br />
___ Welche Tagesordnungspunkte müssen<br />
aufgerufen werden?<br />
___ Welche können aufgerufen werden<br />
<strong>und</strong>:<br />
___ Dürfen auch Gäste hinzukommen,<br />
z. B. Gewerkschaftsfunktionäre?<br />
Im Rahmen der Mitarbeiterversammlung<br />
legt die MV ihren Tätigkeitsbericht<br />
vor.<br />
___ Was muss darin enthalten sein?<br />
___ Wer muss ihn vortragen?<br />
___ Was muss nicht vorgetragen werden?<br />
___ Was ist sonst noch möglich, was das<br />
Gesetz nicht regelt?<br />
All dies sind Fragen, die auf dem Seminar<br />
gemeinsam anhand der Gesetzgebung<br />
einschließlich Kommentierung <strong>und</strong><br />
aktueller Rechtsprechung vermittelt<br />
werden sollen.<br />
Termin ______ 06. Juni 2012, 09.30<br />
Uhr bis 17.00 Uhr<br />
Tagungsort _ Tagungshotel „Zum<br />
Zeppelin“, Frohmestraße<br />
123, 22457 Hamburg,<br />
www.zumzeppelin.de<br />
Kosten ______ 98,00 Euro<br />
Referent ____ Klaus-Dirk Wildoer,<br />
Vorsitzender des <strong>vkm</strong><br />
<strong>Deutschland</strong> <strong>und</strong> Vorsitzender<br />
des Landesvorstandes<br />
<strong>vkm</strong> Nordelbien<br />
Hinweis _____ Mitzubringende Tagungsunterlagen:Mitarbeitervertretungsgesetz<br />
MVG-<br />
EKD inkl. Kommentierung<br />
38<br />
Seminar: MVG intensiv unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung der<br />
Kirchengerichte<br />
Der „FitnessKurs“ für Mitarbeitervertreterinnen <strong>und</strong> Mitarbeitervertre ter aus Kir che<br />
<strong>und</strong> Diakonie! Wir vermitteln konzentriert Gr<strong>und</strong>lagenwissen <strong>und</strong> praxisgerechte<br />
Spezialkenntnisse. Gut geeignet ist die Veranstaltung für alle, die im (kritischen)<br />
Dialog mit Mitgliedern von Mitarbeitervertretungen ihre Kenntnisse vertiefen wollen.<br />
Vermittelt werden nicht nur Rechtskenntnisse, sondern auch Empfehlungen<br />
<strong>und</strong> Strategien zur erfolgreichen Rechtsdurchsetzung. Themen: Mitbestimmungs<br />
<strong>und</strong> Mitberatungsrecht in aktuellen Zusammenhängen • Aktuelle Rechtsprechung<br />
Termin ______ 03. September 2012, 14.00 Uhr, bis 05. September 2012, 17.00 Uhr<br />
Tagungsort _ Hotel „Am Alten Strom“, Am Strom 60/61, 18119 Warnemünde,<br />
www.hotel-am-alten-strom.de<br />
Kosten ______ 385,00 Euro inkl. Übernachtung, Verpflegung sowie Tagungsskripte<br />
Referent ____ Klaus-Dirk Wildoer, Vorsitzender des <strong>vkm</strong> <strong>Deutschland</strong> <strong>und</strong> Vorsitzender<br />
des Landesvorstandes <strong>vkm</strong> Nordelbien<br />
Hinweis _____ Mitzubringende Tagungsunterlagen: MVG-EKD; „Tarifrecht“, Rechtssammlung;<br />
AVR<br />
Seminar: MVG-Gr<strong>und</strong>lagen<br />
Das Mitarbeitervertretungsgesetz der EKD ist grob in 11 Abschnitte aufgeteilt. Das<br />
wichtigste für die praktische Arbeit sind die Bereiche: Aufgaben <strong>und</strong> Befugnisse mit<br />
ihren Einzelbereichen Mitbestimmung, eingeschränkte Mitbestimmung, Mitberatung,<br />
Initiativrecht, Beschwerderecht. Darüber hinaus die Interessenvertretung<br />
besonderer Mitarbeitergruppen. Was vor einem Jahr eingeführt wurde, ist z. T. schon<br />
wieder geändert. Wie soll ich mich nun verhalten? Wo sind meine Gr<strong>und</strong>rechte,<br />
wo meine Möglichkeiten? Diese möchten wir intensiv <strong>und</strong> von gr<strong>und</strong>sätz licher<br />
Bedeutung mit der aktuellen Rechtsentwicklung als Schwerpunkt aufarbeiten.<br />
Termin ______ 13. Februar 2012, 14.00 Uhr, bis 15.Februar 2012, 17.00 Uhr<br />
Tagungsort _ Hotel „Am Alten Strom“, Am Strom 60/61, 18119 Warnemünde,<br />
www.hotel-am-alten-strom.de<br />
Kosten ______ 385,00 Euro inkl. Übernachtung, Verpflegung sowie Tagungsskripte<br />
Referent ____ Klaus-Dirk Wildoer, Vorsitzender des <strong>vkm</strong> <strong>Deutschland</strong> <strong>und</strong> Vorsitzender<br />
des Landesvorstandes <strong>vkm</strong> Nordelbien<br />
Hinweis _____ Mitzubringende Tagungsunterlagen: MVG-EKD; „Tarifrecht“, Rechtssammlung;<br />
AVR<br />
Seminar: MV-Geschäftsführung<br />
Um das Mitarbeitervertretungsgesetz <strong>und</strong> die damit verb<strong>und</strong>enen Aufgaben adäquat<br />
umzusetzen, bedarf es auch einer guten Geschäftsführung. In diesem Seminar<br />
geht es um die Geschäftsführung der Mitarbeitervertretung mit ihren einzelnen<br />
Aufgaben. Schwerpunkte sind: Aufgabenverteilung, Protokollführung, Unterlagen,<br />
Schweigepflicht, Ablauf von Sitzungen, Gesprächsführung, Geschäftsordnung,<br />
gemeinsame Sitzungen mit den Dienstgebern, Ausschussarbeit<br />
Termin ______ 13. März 2012, 09.30 Uhr bis 17.00 Uhr<br />
Tagungsort _ Tagungshotel „Zum Zeppelin“, Frohmestraße 123, 22457 Hamburg,<br />
www.zumzeppelin.de<br />
Kosten ______ 98,00 Euro<br />
Referent ____ Klaus-Dirk Wildoer, Vorsitzender des <strong>vkm</strong> <strong>Deutschland</strong> <strong>und</strong> Vorsitzender<br />
des Landesvorstandes <strong>vkm</strong> Nordelbien<br />
Hinweis _____ Mitzubringende Tagungsunterlagen: Mitarbeitervertretungsgesetz<br />
MVG-EKD inkl. Kommentierung<br />
<strong>vkm</strong> <strong>Info</strong> 4__<strong>2011</strong>
Fotos: Fotolia.com/ cirquedesprit<br />
Es geht um Rechtsgr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong><br />
Befugnisse der Vertrau enspersonen.<br />
Seminar: Schwerbehindertenvertretung<br />
Vertrauensperson der schwerbehinderten Mitarbeiter <strong>und</strong> Mitarbeiterinnen, so regelt<br />
das Mitarbeitervertretungsgesetz die eigene Wahl der Gruppe von mindes tens<br />
fünf schwerbehinderten Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeitern in der Einrichtung.<br />
In dem Seminar geht es um die Rechtsgr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> die Befugnisse der Vertrauenspersonen.<br />
Welche Aufgaben haben Sie <strong>und</strong> wann müssen Sie sich kümmern?<br />
Was dürfen Sie tun? Das betriebliche Wiedereingliederungsmanagement (BEM)<br />
wird in diesem Seminar auch eine besondere Rolle spielen. Gemeinsam möchten<br />
wir uns intensiv dem MVG, der tarifrechtlichen Regelungen von Schwerbehinderten<br />
<strong>und</strong> dem SGB nähern.<br />
Termin ______ 11. September 2012, 10.00 Uhr, bis 12. September, 17.00 Uhr<br />
Tagungsort _ Tagungszentrum Martinshaus, Kanalufer 48, 24768 Rendsburg,<br />
www.tagungszentrum-martinshaus.de<br />
Kosten ______ 195,00 Euro inkl. Verpflegung Übernachtung sowie Tagungsskripte<br />
Referent ____ Hubert Baalmann, Dipl. Jurist <strong>und</strong> Verbandssekretär, <strong>vkm</strong> <strong>Deutschland</strong>,<br />
www.<strong>vkm</strong>deutschland.de<br />
Seminar: Eingruppierung, Arbeitsplatzbeschreibung<br />
Die Eingruppierung ist eine personelle Einzelmaßnahme im Sinne des Mitarbeitervertretungsrechtes.<br />
Sie bedarf also der Zustimmung der Mitarbeitervertretung. Allerdings<br />
hat die Mitarbeitervertretung, da es um eine Rechtsanwendung geht, nur<br />
ein Kontrollrecht hinsichtlich der Korrektheit der Eingruppierung. Mit diesem Seminar<br />
möchten wir Hilfestellung geben, um das Recht besser ausfüllen zu können.<br />
Schwerpunktmäßig werden wir in dem Seminar auf die Formen der Entgeltordnung<br />
aus dem KAT <strong>und</strong> dem KTD eingehen, wobei ein besonderes Augenmerk<br />
auf die im Tarif festgelegte Entgeltordnung <strong>und</strong> die unbestimmten Rechtsbegriffe<br />
gerichtet werden soll.<br />
Termin ______ 06. November 2012, 09.30 Uhr bis 17.00 Uhr<br />
Tagungsort _ Tagungshotel „Zum Zeppelin“, Frohmestraße 123, 22457 Hamburg,<br />
www.zumzeppelin.de<br />
Kosten ______ 115,00 Euro inkl. Verpflegung sowie Tagungsskripte<br />
Referenten __ Anette Przybilla-Eisele, Rechtsschutzsekretärin des <strong>vkm</strong> <strong>Deutschland</strong>,<br />
Hamburg (Volljuristin);<br />
Hubert Baalmann, Dipl. Jurist <strong>und</strong> Verbandssekretär, <strong>vkm</strong> <strong>Deutschland</strong>,<br />
www.<strong>vkm</strong>deutschland.de<br />
Hinweis _____ Mitzubringende Tagungsunterlagen: MVG-EKD; „Tarifrecht“, Rechtssammlung<br />
<strong>vkm</strong> <strong>Info</strong> 4__<strong>2011</strong><br />
Seminar: Gr<strong>und</strong>lagen des<br />
Arbeitsrechts von A bis Z<br />
Im Jahr 2012 kommen wieder zahlreiche<br />
Änderungen im Arbeitsrecht auf<br />
Sie zu! Der Gesetzentwurf zur Familienpfle<br />
gezeit, die Neuregelungen der<br />
Praktikan tenverhältnisse <strong>und</strong> der ArbeitnehmerDatenschutz<br />
sorgen für Klärungsbedarf<br />
in der Praxis.<br />
Zusätzlich müssen Sie viele neue Gerichtsurteile<br />
kennen <strong>und</strong> anwenden.<br />
Wie Sie jetzt die Neuerungen garantiert<br />
im Griff haben <strong>und</strong> absolut rechtssicher<br />
durch das Jahr 2012 kommen, zeigen<br />
wir Ihnen einfach, schnell, kompakt<br />
in unserem Seminar „Gr<strong>und</strong>begriffe des<br />
Arbeitsrechts“:<br />
___ Normenpyramide<br />
___ Kernbegriffe<br />
___ Kollektives <strong>und</strong> individuelles Arbeitsrecht<br />
___ Tarifbindung, Anlehnung an Tarifvertrag<br />
___ Rechte <strong>und</strong> Pflichten der Arbeitsvertragsparteien<br />
___ Änderung <strong>und</strong> Anpassung bestehender<br />
Arbeitsbedingungen<br />
___ Beendigung von Arbeitsverhältnissen<br />
___ Besonderer Kündigungsschutz<br />
bestimmter Arbeitnehmergruppen<br />
Termin ______ 20. August 2012, 14.00<br />
Uhr, bis 22. August 2012,<br />
17.00 Uhr<br />
Tagungsort _ Hotel „Am Alten Strom“,<br />
Am Strom 60/61, 18119<br />
Warnemünde, www.<br />
hotel-am-alten-strom.de<br />
Kosten ______ 395,00 Euro inkl. Übernachtung,<br />
Verpflegung<br />
sowie Tagungsskripte<br />
Referenten __ Anette Przybilla-Eisele,<br />
Rechtsschutzsekretärin<br />
des <strong>vkm</strong> <strong>Deutschland</strong>,<br />
Hamburg (Volljuristin);<br />
Klaus-Dirk Wildoer,<br />
Vorsitzender des <strong>vkm</strong><br />
<strong>Deutschland</strong> <strong>und</strong> Vorsitzender<br />
des Landesvorstandes<br />
<strong>vkm</strong> Nordelbien<br />
Hinweis _____ Mitzubringende Tagungsunterlagen:<br />
MVG-EKD;<br />
„Tarifrecht“, Rechtssammlung;<br />
AVR<br />
n<br />
39
Verbandstag<br />
1<br />
2<br />
5<br />
40<br />
3 4<br />
1 __Am 9.11.<strong>2011</strong> tagte der Verbandstag des<br />
Landesverbandes der Gewerkschaft für<br />
Kirche <strong>und</strong> Diakonie <strong>vkm</strong> <strong>Deutschland</strong><br />
2__Thomas Zawel: Der in Kiel lebende<br />
Küster wurde mit einer überwältigenden<br />
Mehrheit gewählt.<br />
3 ��Rechtsschutzsekretärin Anette Przybilla-<br />
Eisele, ausgebildeten Volljuristin<br />
<strong>und</strong> Fachanwältin für Arbeitsrecht<br />
4 __Klaus-Dirk Wildoer, Landesvorsitzender<br />
5 __Der <strong>vkm</strong> auf gutem Kurs! :-)<br />
<strong>vkm</strong> <strong>Info</strong> 4__<strong>2011</strong><br />
Fotos: Hubert Baalmann
Fotos: Hubert Baalmann<br />
Verbandstag des Landesverbandes<br />
der Gewerkschaft für Kirche<br />
<strong>und</strong> Diakonie tagte in Breklum<br />
Am 9.11.<strong>2011</strong> hat das höchste beschlussfassende Gremium der Gewerkschaft für Kirche<br />
<strong>und</strong> Diakonie <strong>vkm</strong> <strong>Deutschland</strong> mit ihrem Landesverband Nordelbien in Breklum getagt<br />
Zu den Aufgaben des Landesverbandes<br />
gehört es,<br />
den Bericht des Vorstandes,<br />
der Tarifkommission,<br />
des B<strong>und</strong>esvorstandes <strong>und</strong> der Betriebs<br />
<strong>und</strong> Regionalgruppen entgegenzunehmen.<br />
So hat der Landesvorstand durch<br />
seine Mitglieder einzelne detaillierte Berichte<br />
des zurückliegenden Kalenderjah<br />
res abgegeben. Stichworte waren die<br />
positive finanzielle Situation des B<strong>und</strong>esverbandes,<br />
die aber im einzelnen der<br />
Beschlussfassung der B<strong>und</strong>esdelegiertenkonferenz<br />
unterliegt.<br />
Aus der Abteilung Finanzen<br />
Die verantwortlichen Kollegen aus der<br />
Abteilung Finanzen, Michael Jacobsen<br />
<strong>und</strong> Friedemann Triller, machten in ihrem<br />
Bericht aber deutlich, dass der eigentliche<br />
größere Schatz nicht das Finan<br />
zielle sei, sondern es sind die Mitglieder,<br />
die regelmäßig ihre Beiträge be<br />
<strong>vkm</strong> <strong>Info</strong> 4__<strong>2011</strong><br />
zahlen <strong>und</strong> damit die gute <strong>und</strong> positive<br />
Gewerkschaftsarbeit ermöglichen.<br />
Außenvertretung <strong>und</strong> kooperative<br />
Arbeit<br />
Die Kollegin Karin Jensen-B<strong>und</strong>els füh rte<br />
in ihrem Teil des Berichtes aus, dass<br />
die Außenvertretung <strong>und</strong> die kooperative<br />
Arbeit mit anderen Gewerkschaften<br />
sie manches Mal zur gefühlten Außenministerin<br />
der Gewerkschaft <strong>vkm</strong><br />
<strong>Deutschland</strong> werden ließ. So hat auch<br />
der Kirchentag in Dresden hier eine entscheidende<br />
Außenvertretungsrolle <strong>und</strong><br />
Repräsentanz widergespiegelt.<br />
3. Weg<br />
Im Vergleich zur aktuellen Diskussion<br />
um den 3. Weg, insbesondere in der Diako<br />
nie, wurde von Karin Jensen-B<strong>und</strong>els<br />
ihr Gefühl formuliert – mit den Worten<br />
– „Tarifvertrag ist gleich“: „Wie gut es<br />
uns doch geht.“ Hinsichtlich der Diskussion<br />
um den 2. oder 3. Weg ist das<br />
The ma <strong>Nordkirche</strong> mit den Überleitungen<br />
für die Landesbediensteten ein spannendes<br />
Arbeitsfeld, das seit Jahren von<br />
uns begleitet, gestaltet <strong>und</strong> durch Forderungen<br />
gegenüber der Kirchenlei<br />
tung artikuliert wird. Nicht nur in dem<br />
Bereich <strong>Nordkirche</strong>, sondern auch in<br />
vielen anderen Positionen, wenn es um<br />
tarifvertragliche Regelungen geht, so<br />
Karin Jensen-B<strong>und</strong>els, sind wir sehr gut<br />
aufgestellt.<br />
Personalien: Rechtsschutzabteilung<br />
Der Landesvorsitzende Klaus-Dirk Wildoer<br />
begann seinen Beitrag mit einer<br />
Personalie in der Rechtsschutzabteilung.<br />
So war auf dem letzten Verbandstag<br />
die Rechtsanwältin Christine Niemann<br />
neu <strong>und</strong> erstmalig vorgestellt<br />
wor den. Aufgr<strong>und</strong> ihrer familiären Situation<br />
(die Geburt ihres zweiten Kindes)<br />
wurde als Schwangerschafts <strong>und</strong><br />
Elternzeitvertretung die Rechtsschutzsekretärin<br />
Anette Przybilla-Eisele eingestellt.<br />
Zwischenzeitlich hat sich der<br />
Vorstand dazu entschieden, dieses Arbeitsverhältnis<br />
mit der ausgebildeten<br />
Volljuristin <strong>und</strong> Fachanwältin für Arbeitsrecht<br />
Anette Przybilla-Eisele über<br />
den 31.12.<strong>2011</strong> hinaus als unbefristetes<br />
Arbeitsverhältnis weiterzuführen.<br />
So hat Klaus-Dirk Wildoer die Kollegin<br />
Anette Przybilla-Eisele ganz herzlich<br />
in diesem Kreis begrüßt.<br />
n<br />
41<br />
>>>
Verbandstag<br />
Der neue Vorstand: (v.l.n.r.) Thomas Zawel, Kiel; Michael Jacobsen, Kiel; Gerda Pahl, Kiel; Klaus-Dirk Wildoer, Osterfeld; Karin<br />
Jensen-B<strong>und</strong>els, Flensburg; es fehlt auf dem Gruppenfoto: Gerhard Jahn, Lübeck – aber wir haben ein Bild von ihm (s. rechts)<br />
Streikrecht<br />
Des Weiteren ging Klaus-Dirk Wildoer<br />
auf die aktuelle Frage der Diako nie <strong>und</strong><br />
das Streikrecht ein. Er bestärkte noch<br />
einmal seine, als auch die Meinung des<br />
Vorstandes, dass es bei der Streikrechtfrage<br />
nicht darum gehen kann <strong>und</strong> darf,<br />
dass Gr<strong>und</strong>rechte kirchlichen Mitarbeitern<br />
vorenthalten werden. So hat es<br />
auf der Synode, die bis zum 4. November<br />
ging, hierzu sehr unschöne Äußerungen<br />
gegeben, die uns als Gewerkschaft<br />
dahingehend herausfordern, die<br />
Gr<strong>und</strong>rechte von Arbeitnehmerorganisationen<br />
auch für die verfassten <strong>und</strong> diakonischen<br />
Mitarbeiter erneut einzufordern<br />
<strong>und</strong> hier auch eine Öffentlichkeit<br />
zu schaffen.<br />
Aus der Geschäftsstelle<br />
Hubert Baalmann berichtete dann aus<br />
der Geschäftsstelle. So sind die Arbeitsbereiche<br />
innerhalb der Geschäftsstelle<br />
auch durch den Neuzugang in der<br />
Rechtsschutzabteilung strukturiert<br />
worden. Die Kollegin Ingrid Luda ist<br />
schwerpunktmäßig für den allgemeinen<br />
Schriftverkehr, die Bearbeitung<br />
der Rechtsschutzakten <strong>und</strong> die Begleitung<br />
der Vorstandsarbeit sowohl auf<br />
42<br />
Landes als auch auf B<strong>und</strong>esebene verantwortlich.<br />
Die Kollegin Janette Paulsen unterstützt<br />
<strong>und</strong> zeichnet verantwortlich für<br />
die Korrespondenz der Tarifkommission.<br />
Darüber hinaus ist sie täglich mit<br />
der Betreuung der Mitglieder hinsichtlich<br />
ihres Status, der Finanzen, der Begrü<br />
ßungs als auch möglicherweise Kündigungsbestätigungen<br />
beschäftigt. Die<br />
von Seiten des Schatzmeisters Michael<br />
Jacobsen gelobte Buchhaltung wird<br />
auch von Janette Paulsen erledigt.<br />
In der Geschäftsstelle arbeitet als<br />
Geringfügigbeschäftigte des Weiteren<br />
Katrin Ahrens für den Förderverein.<br />
Dieser ist Herausgeber der „<strong>vkm</strong> <strong>Info</strong>“,<br />
<strong>und</strong> im Rahmen der Fördervereinstätigkeiten<br />
werden auch die Seminare<br />
von Katrin Ahrens vorbereitet <strong>und</strong> organisiert.<br />
Bericht aus der Rechtsschutzabteilung<br />
Die Kollegin Anette Przybilla-Eisele berichtete<br />
von ihrem „relativ kurzen“ Berichtszeitraum<br />
aus der Rechtsschutzabteilung.<br />
Viele Fragen zum Thema Eingruppierung<br />
seien in den letzten Monaten<br />
eingegangen. So wurden des Weite<br />
ren Kündigungsschutzverfahren geführt,<br />
Abmahnungen bearbeitet <strong>und</strong> Zeugniskorrekturen<br />
eingefordert. Anette<br />
Przybilla-Eisele berichtete, dass auch<br />
Mit arbeitervertretungen mit Rechtsfragen<br />
an sie herangetreten sind.<br />
Bericht von der Tarifkommission (TK)<br />
Im Anschluss daran berichtete der Kollege<br />
Gerd Söhndel in seiner Funktion<br />
als stellvertretender Vorsitzender der<br />
Tarifkommission über die Tarifarbeit.<br />
Als Vertreter der Vorsitzenden unserer<br />
TK, Ursula Einsiedler, ging er auf die<br />
besondere Problematik im KAT ein.<br />
Auch die zukünftigen Themen wie<br />
Wiedereinführung eines Altersteilzeittarifvertrages,<br />
einer tariflichen Regelung<br />
unter dem Arbeitstitel Familienbudget<br />
<strong>und</strong> die Eingruppierungen der<br />
SpAs sind derzeit aktiv in den Gesprächen<br />
<strong>und</strong> Verhandlungen mit dem Arbeitgeberverband.<br />
Positiv berichtete der Kollege Gerd<br />
Söhndel darüber, dass die ersten Ge spräche<br />
mit dem Arbeitgeberverband zur<br />
Überleitung der Landesbediensteten<br />
in der Ev.Luth, Kirche in Norddeutschland<br />
gelaufen sind. Anfang Dezember<br />
sollen die Gespräche fortgeführt werden.<br />
<strong>vkm</strong> <strong>Info</strong> 4__<strong>2011</strong><br />
Fotos: Hubert Baalmann
Fotos: Hubert Baalmann<br />
Jörgen Schulz, Wahlvorstand <strong>und</strong> erprobter,<br />
leidenschaftlicher, humoristischer Wahlleiter<br />
Für den Bereich der Diakonie unter dem<br />
Tarifvertrag KTD war – so seine Einschätzung<br />
– im letzten Jahr eine härtere<br />
Verhandlung notwendig. Eben so sei<br />
festzustellen, dass die wirtschaftliche<br />
Situation durch Darstellung der einzelnen<br />
Arbeitgeber im finanziellen Bereich<br />
<strong>und</strong> in der finanziellen Gr<strong>und</strong>lage äußerst<br />
schwierig ist. Dieses sei, so die Arbeitgebervertreter,<br />
der schlech ten Refinanzierung<br />
geschuldet.<br />
Als positives Beispiel <strong>und</strong> absoluten<br />
Erfolg sei die Überleitung des Diakoniekrankenhauses<br />
Hamburg von der<br />
AVR Diakonie zum Tarifvertrag KTD<br />
gelungen.<br />
<strong>Nordkirche</strong> <strong>und</strong> Arbeitsrecht<br />
Inhaltlich wurde es dann noch einmal<br />
sehr emotional <strong>und</strong> sehr leidenschaftlich,<br />
als die Frage zum Thema <strong>Nordkirche</strong><br />
<strong>und</strong> Arbeitsrecht diskutiert wurde.<br />
Die Arbeitsgruppe <strong>Nordkirche</strong> <strong>und</strong> die<br />
Tarifkommission wollen zusammen<br />
mit der GKD versuchen, eine einheitliche<br />
tarifliche Regelung für alle verfassten<br />
Kirchen unter den Tarifvertrag zu<br />
geben. Bedauerlicherweise ist nach heutigem<br />
Stand nur die Kollegenschaft auf<br />
Landesebene in der Verhandlung.<br />
<strong>vkm</strong> <strong>Info</strong> 4__<strong>2011</strong><br />
Gerd Söhndel berichtete in seiner Funktion als stellvertretender Vorsitzender der Tarifkommission<br />
über die Tarifarbeit<br />
Wenn man sich denn nun die Wortspielereien,<br />
so der Kollege Klaus-Dirk Wildoer,<br />
einmal auf der Zunge zergehen<br />
lässt, wird in der Argumentation der Kirchenleitungen<br />
<strong>und</strong> der 266 beschlussfassenden<br />
Synodalen von einem kleinen<br />
Trennungsmodell gesprochen. Hier<br />
in der Begrifflichkeit im Vorfeld schon<br />
von Trennung zu reden, ist eine Farce<br />
gegenüber dem Kirchenanspruch, dass<br />
wir Ost <strong>und</strong> West auch nach 20 Jahren<br />
im Arbeitsrecht noch trennen wollen.<br />
Die Tarifkommission in Zusammenarbeit<br />
mit der Gewerkschaft GKD wird<br />
alles daran setzen, nicht mehr von Teilung<br />
zu sprechen <strong>und</strong> schon gar nicht<br />
eine Teilung im Arbeitsrecht vorzunehmen.<br />
Kirchengewerkschaft<br />
Der nachfolgend aufgerufene Ta ges ordnungs<br />
punkt beinhaltete das Stichwort<br />
„Kirchengewerkschaft“.<br />
Auf dem letzten Verbandstag wurde<br />
beschlossen, dass der Landesvorstand<br />
sich weiterhin Gedanken machen möge<br />
<strong>und</strong> mit anderen Gewerkschaften,<br />
Partnern <strong>und</strong> Verbänden darauf hinzuwirken,<br />
dass es eine neue Kirchengewerkschaft<br />
geben möge. Hier hat es ver<br />
schiedene Gespräche mit der GKD <strong>und</strong><br />
dem MVV (Mitarbeitervertretungsverband<br />
in der Konföderierten Kirche Niedersachsen)<br />
gegeben.<br />
B<strong>und</strong>esdelegiertenkonferenz<br />
Der Landesvorstand hat den Beschluss<br />
<strong>und</strong> das Votum der Delegierten des Verbandstages<br />
mitzunehmen in die B<strong>und</strong>esdelegiertenkonferenz,<br />
wo weitere<br />
Schritte überlegt, beraten <strong>und</strong> beschlossen<br />
werden sollen. Hier ist Mitte April<br />
das nächste Gremientreffen in Kassel,<br />
so der Landesvorstand.<br />
Verabschiedungen<br />
Emotional wurde es dann noch einmal,<br />
als der Landesvorsitzende Klaus-<br />
Dirk Wildoer vor dem Tagesordnungspunkt<br />
Wahlen die verdienten Kollegen<br />
Holger olesen <strong>und</strong> Friedemann Triller<br />
verabschiedete. Der Kollege Holger olesen<br />
war bedauerlicherweise nicht zugegen<br />
<strong>und</strong> konnte in dem Gremium<br />
nicht persönlich verabschiedet werden.<br />
Der Kollege Wildoer wird ihm genauso<br />
– wie er es Friedemann Triller gegenüber<br />
in einer kurzen Ansprache tat –,<br />
den besonderen Dank für den Einsatz,<br />
n<br />
43<br />
>>>
1<br />
44<br />
Klaus-Dirk Wildoer dankte Friedemann Triller (rechts) in einer Ansprache für den Einsatz,<br />
die Leidenschaft, das konstruktive <strong>und</strong> kritische Arbeiten <strong>und</strong> Mitdenken sowie das Einstehen<br />
von Tarifverträgen in der Ev.-Luth. Kirche. Mit einem kleinen Präsent des Lan desvorstandes<br />
wurde der Kollege Friedemann Triller unter großem Applaus verabschiedet.<br />
1 __Blick in den Plenarsaal während des<br />
Berichts des Landesvorsitzenden Klaus<br />
Dirk Wildoer<br />
2__Der Sonnenschein traf genau unsere<br />
Arbeit – gut so!<br />
2<br />
<strong>vkm</strong> <strong>Info</strong> 4__<strong>2011</strong><br />
Fotos: Hubert Baalmann
Fotos: Hubert Baalmann<br />
Einige der engagierten Delegierten aus dem Kirchenkreis Flensburg-Schleswig:<br />
(v. l.) Wilfried Lorenzen, Sterup; Jan Woytack, Satrup; Dieter Kascheike, Sterup<br />
>>><br />
die Leidenschaft, das konstruktive<br />
<strong>und</strong> kritische Arbeiten<br />
<strong>und</strong> Mitdenken sowie das<br />
Einstehen von Tarifverträgen in der<br />
Ev.Luth. Kirche zukommen las sen.<br />
Mit einem kleinen Präsent des Landesvorstandes<br />
wurde der Kollege Friedemann<br />
Triller unter großem Applaus<br />
verabschiedet.<br />
Friedemann Triller bedankte sich<br />
ausgiebig, indem er mitteilte, dass seine<br />
Gewerkschaftszugehörigkeit, die seit<br />
Jahrzehnten besteht, für ihn nicht nur<br />
ein Job oder ein Mandat war, sondern<br />
über viele Strecken von Fre<strong>und</strong>schaften<br />
als auch zum Teil familiärer Beziehung<br />
<strong>und</strong> familiärer Arbeit geprägt<br />
war. Er erklärte, dass ihm das so wichtig<br />
sei, dass er heute den Delegierten<br />
versprechen würde, er bleibe weiter<br />
Mit glied der Gewerkschaft für Kirche<br />
<strong>und</strong> Diakonie „bis dass der Tod uns<br />
scheidet“.<br />
Wahlen<br />
Somit trat dann der Landesvorstand<br />
vom Vorstandstisch zurück <strong>und</strong> wurde<br />
durch den Wahlvorstand abgelöst.<br />
<strong>vkm</strong> <strong>Info</strong> 4__<strong>2011</strong><br />
Jörgen Schulz, erprobter, leidenschaftlicher<br />
<strong>und</strong> humoristischer Wahlleiter,<br />
führte in das Procedere ein.<br />
___ In ge heimer Wahl wurde dann im<br />
ersten Wahlgang einstimmig der<br />
amtierende Vorsitzende Klaus-Dirk<br />
Wildoer wiedergewählt.<br />
___ In der zweiten Wahlr<strong>und</strong>e wurden<br />
dann die Kolleginnen/Kollegen<br />
Karin Jensen-B<strong>und</strong>els,<br />
___ Gerda Pahl,<br />
___ Michael Jacobsen<br />
___ <strong>und</strong> Gerhard Jahn mit überwältigender<br />
Mehrheit erneut in ihre Ämter<br />
gewählt.<br />
Durch das Ausscheiden der Kollegen<br />
Holger olesen <strong>und</strong> Friedemann Triller…<br />
___ wurde dann als Kandidat Thomas<br />
Zawel vorgeschlagen. Der 1962 geborene,<br />
in Kiel lebende Küster kandidierte<br />
<strong>und</strong> wurde gleich mit einer<br />
überwältigenden Mehrheit für<br />
dieses Amt gewählt.<br />
Als weiteres Procedere kam es zur Nachwahl<br />
für das ausgeschiedene Mitglied<br />
der Tarifkommission Albert Ketels.<br />
Verbandstag<br />
Der Kollege Ketels war aus persönlichen<br />
Gründen zurückgetreten. Seitens der<br />
Tarifkommission wurde ihm noch ein<br />
herzlicher Dank in Abwesenheit übermittelt.<br />
___ Die Kollegin Birgitt Menzel aus<br />
Flensburg kandidierte für diese Position.<br />
Auch ihr schenkten die Delegierten<br />
mit sehr hoher Stimmenzahl<br />
ihr Vertrauen.<br />
Als letzter Wahlgang mussten noch<br />
sieben Kandidaten für die Delegiertenversammlung<br />
der B<strong>und</strong>esdelegiertenkonferenz<br />
gewählt werden.<br />
Dank <strong>und</strong> Reisesegen<br />
Nach acht St<strong>und</strong>en Tagung hat dann<br />
der neue Landesvorsitzende Klaus-Dirk<br />
Wildoer der Geschäftsstelle für die Vorbereitung<br />
der Arbeit für das konzentrierte<br />
Denken, Mitdenken, Argumentieren,<br />
Diskutieren <strong>und</strong> Wählen gedankt.<br />
Im Reisesegen wünschte er allen<br />
eine gute Heimfahrt <strong>und</strong> ein wohlwollendes<br />
ges<strong>und</strong>es Wiedersehen.<br />
_____ Hubert Baalmann, Verbandssekretär<br />
45
HKD Handelsgesellschaft für Kirche <strong>und</strong> Diakonie mbH<br />
www.hkd.de | www.kirchenshop.de<br />
© pmphoto – Fotolia.com<br />
Rabatte<br />
beim Autokauf<br />
Angebote für kirchliche Mitarbeiter<br />
Sie nutzen Ihr Fahrzeug im Dienst?<br />
Die HKD-Rahmenverträge sichern Mitarbeitern der Kirche <strong>und</strong> Diakonie hohe<br />
Nachlässe beim Autokauf:<br />
• z.B. Citroën*: 14 - 38 %<br />
• z.B. Ford: 20 - 36,5 %<br />
• z.B. Opel: 15 - 22 %<br />
• z.B. Renault*: 18 - 30 %<br />
• z.B. Mazda: 14 - 18 %<br />
Rabatte aus Hersteller- <strong>und</strong> Händlerabkommen<br />
*Citroën, Renault: auch bei nur zeitweise dienstlicher Nutzung!<br />
Aktuelle Konditionen für alle HKD-Rahmenverträge erhalten Sie online im<br />
www.kirchenshop.de (Anmeldung kostenlos) oder beim HKD-K<strong>und</strong>enservice.<br />
Die PKW-Abkommen der HKD: Alfa Romeo • Citroën • Fiat • Ford • Jeep • Lancia<br />
• Lexus • Mazda • Mitsubishi • Nissan • Opel • Peugeot • Renault • Toyota • Volvo<br />
Stand: Oktober <strong>2011</strong>. Irrtum/Änderungen vorbehalten.<br />
Ihr HKD-Team berät Sie gern: Tel. 0431 6632 - 4701<br />
oder E-Mail an pkw@hkd.de<br />
HKD Handelsgesellschaft für Kirche <strong>und</strong> Diakonie mbH<br />
Herzog-Friedrich-Straße 45 | 24103 Kiel<br />
Der HKD-Bezugsschein<br />
zum PKW-Kauf ist<br />
für Sie kostenlos!
Fotos: Fotolia.com/ Elena kouptsova-vasi, El Gaucho<br />
Ein Arbeitgeber hatte einen Mitarbeiter nach der Hochzeit gefeuert, weil er wegen der<br />
familiären Beziehungen zu China Angst vor Industriespionage hatte. Dies ist nach einem<br />
jetzt veröffentlichten Urteil nicht zulässig.<br />
Urteile – Recht – Entscheidungen…<br />
Heiraten erlaubt<br />
___ Die Kündigung eines Ingenieurs, der wegen seiner Hochzeit mit einer<br />
Chinesin entlassen wurde, ist sittenwidrig.<br />
Sein Arbeitgeber hatte den Mann nach der Hochzeit gefeuert, weil er wegen der<br />
familiären Beziehungen zu China Angst vor Industriespionage hatte. Dies ist<br />
nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Kiel<br />
vom 22. Juni nicht zulässig, auch weil der Arbeiteber von der Beziehung jahrelang<br />
gewusst <strong>und</strong> sie nicht als sicherheitsrelevant eingeordnet hatte (3 Sa 95/11).<br />
Die Kündigung verstoße gegen das „Anstandsgefühl aller billig <strong>und</strong> gerecht<br />
Denkenden“, hieß es. Das LAG hob damit eine Entscheidung des Arbeitsgerichts<br />
Elmshorn auf, das die Klage des Mannes abgewiesen hatte. n<br />
Erneute Heirat bleibt Kündigungsgr<strong>und</strong><br />
___ Wer in Einrichtungen der katholischen Kirche arbeitet, riskiert bei<br />
Scheidung <strong>und</strong> erneuter Heirat auch künftig seinen Job.<br />
Das B<strong>und</strong>esarbeitsgericht bestätigte den Sonderstatus der Kirchen, der die Entlassung<br />
von Mitarbeitern aus sittlichmoralischen Gründen erlaubt. Zugleich hoben<br />
die obersten Arbeitsrichter die Kündigung eines Chefarztes an einem katholischen<br />
Krankenhaus in Düsseldorf auf, weil in diesem Einzelfall das Interesse<br />
des Klägers am Fortbestand seines Arbeitsverhältnisses überwogen habe (2<br />
AZR 543/10). Die Wiederheirat sei ein schwerer Loyalitätsverstoß, der mit Kündigung<br />
geahndet werden könne. n<br />
Vererblichkeit von<br />
Urlaubsabgeltungsansprüchen<br />
___ Gemäß § 7 Abs. 4 BUrlG ist der Urlaub abzu<br />
gelten, wenn er wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses<br />
nicht genommen werden<br />
kann. Nach § 1922 Abs. 1 BGB geht mit dem<br />
Tod einer Person deren Vermögen als Ganzes<br />
auf die Erben über.<br />
Die Klägerin <strong>und</strong> ihr Sohn sind gemeinschaftliche<br />
Erben des im April 2009 verstorbenen Ehemannes<br />
der Klägerin (Erblasser). Dieser war seit April 2001<br />
als Kraftfahrer bei der Beklagten beschäftigt. Seit<br />
April 2008 bis zu seinem Tod war er durchgehend<br />
arbeitsunfähig erkrankt. Urlaub konnte ihm 2008<br />
<strong>und</strong> 2009 nicht gewährt werden. Das Arbeitsverhältnis<br />
der Parteien endete mit dem Tod des Erblassers.<br />
Die Klägerin verlangt die Abgeltung des in<br />
2008 <strong>und</strong> 2009 nicht gewährten Urlaubs. Das Arbeitsgericht<br />
hat die Klage abgewiesen. Das Landesarbeitsgericht<br />
hat ihr eine Abgeltung von 35 Urlaubstagen<br />
in Höhe von 3.230,50 Euro brutto zugesprochen.<br />
Die Revision der Beklagten war vor dem Neunten<br />
Senat erfolgreich. Mit dem Tod des Arbeitnehmers<br />
erlischt der Urlaubsanspruch. Er wandelt sich nicht<br />
nach § 7 Abs. 4 BUrlG in einen Abgeltungsanspruch um.<br />
________ B<strong>und</strong>esarbeitsgericht, Urteil vom<br />
20. September <strong>2011</strong> – 9 AZR 416/10<br />
________ Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Hamm,<br />
Urteil vom 22. April 2010 – 16 Sa 1502/09<br />
<strong>vkm</strong> <strong>Info</strong> 4__<strong>2011</strong> 47<br />
Recht<br />
Der Urlaub ist ab zu gelten, wenn er wegen Beendigung<br />
des Arbeitsverhältnisses nicht genommen<br />
werden kann.
Recht<br />
48<br />
Urlaub ist abzugelten, wenn er wegen Beendi gung des Arbeitsverhältnisses nicht genommen<br />
werden kann. Die Klägerin war bei der Beklagten als Kran kenschwester in Teilzeit<br />
beschäftigt gewesen.<br />
Urlaubsabgeltungsansprüche <strong>und</strong> Ausschlussfristen<br />
___ Gemäß § 7 Abs. 4 BUrlG ist der Urlaub abzugelten, wenn er wegen Beendigung<br />
des Arbeitsverhältnisses nicht genommen werden kann.<br />
Die Klägerin war bei der Beklagten von Oktober 1975 bis zum 31. März 2008 als Krankenschwester<br />
in Teilzeit beschäftigt. Sie ist seit dem 19. Oktober 2006 durchgehend arbeitsunfähig<br />
erkrankt <strong>und</strong> bezieht seit Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine unbefristete<br />
Rente wegen Erwerbsminderung. Mit Schreiben vom 25. Februar 2009 verlangte<br />
sie von der Beklagten, den ihr aus den Jahren 2007 <strong>und</strong> 2008 noch zustehenden Ur <br />
laub in Höhe von 1.613,62 Euro abzugelten. Nach § 37 Abs. 1 des auf das Arbeitsver hältnis<br />
anzuwendenden Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder vom 12. Oktober<br />
2006 (TVL) verfallen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis unter anderem, wenn sie<br />
nicht innerhalb von sechs Monaten nach Fälligkeit von den Beschäftigten schriftlich geltend<br />
gemacht werden. Das Arbeitsgericht hat die Beklagte verurteilt, den gesetzlichen<br />
Mindesturlaub für 2007 <strong>und</strong> 2008 in Höhe von 957,50 Euro brutto abzugelten. Im Übrigen<br />
hat es die Klage abgewiesen. Das Landesarbeitsgericht hat die Klage insgesamt abgewiesen.<br />
Die auf die Abgeltung ihres gesetzlichen Mindesturlaubs beschränkte Revision der Klägerin<br />
war vor dem Neunten Senat ohne Erfolg. Ihre Urlaubsabgeltungsansprüche verfielen<br />
wegen Versäumung der Ausschlussfrist des § 37 Abs. 1 TVL. Der Anspruch auf Ab geltung<br />
des bestehenden Urlaubs entsteht auch bei über das Arbeitsverhältnis hinaus<br />
andauernder Arbeitsunfähigkeit gemäß § 7 Abs. 4 BUrlG mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses<br />
<strong>und</strong> wird sofort fällig. Er ist nicht Surrogat des Urlaubsanspruchs, sondern rei ne<br />
Geldforderung <strong>und</strong> unterliegt damit wie andere Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis<br />
einzel- <strong>und</strong> tarifvertraglichen Ausschlussfristen. Das gilt auch für die Abgeltung des nach<br />
§ 13 Abs. 1 Satz 1 iVm. § 3 Abs. 1 BUrlG unabdingbaren gesetzlichen Mindesturlaubs.<br />
________ B<strong>und</strong>esarbeitsgericht, Urteil vom 9. August <strong>2011</strong> 9 AZR 352/10<br />
________ Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 20. April 2010 12 Sa 1448/09<br />
Der Senat hat in den ähnlich gelagerten Verfahren 9 AZR 365/10 – <strong>und</strong> – 9 AZR<br />
475/10 – ebenfalls angenommen, die streitgegenständlichen Urlaubsabgeltungsansprüche<br />
seien wegen Versäumung der maßgeblichen Ausschlussfristen verfallen.<br />
<strong>vkm</strong> <strong>Info</strong> 4__<strong>2011</strong><br />
Fotos: Fotolia.com/ Darren Baker – Shutterstock.com/ lenetstan
Tarifinformationen<br />
<strong>Nordkirche</strong><br />
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,<br />
Am 24. Oktober <strong>2011</strong> fanden zwischen dem Arbeitgeberverband <strong>und</strong> der Gewerkschaft<br />
für Kirche <strong>und</strong> Diakonie – <strong>vkm</strong> <strong>Deutschland</strong> – Landesverband Nord elbien<br />
– Tarifgespräche statt. Unsere Forderungen waren:<br />
___ Wiedereinführung des Tarifvertrages Altersteilzeit<br />
___ Aufnahme von Regelungen für fa milienfre<strong>und</strong>liche Arbeitsplätze<br />
___ Eingruppierung der SPA in die K 5<br />
___ Wiedereinführung vom Sterbegeld in den KAT<br />
Es wurde beschlossen, im Rahmen einer Arbeitsgruppe (Arbeitgeber <strong>und</strong> Ge werkschaft)<br />
die Themen Altersteilzeit <strong>und</strong> familienfre<strong>und</strong>liche Arbeitsplätze (Familienbudget)<br />
zu behandeln <strong>und</strong> die gemeinsamen Ergebnisse dann in den Tarifvertrag<br />
KAT einzuarbeiten, bez. den Tarifvertrag Altersteilzeit wieder zu akti vieren.<br />
Beim Thema Sterbegeld wird der Arbeitgeberverband uns bei den nächs ten Tarifverhandlungen<br />
zum KAT seine Stellungnahme mitteilen.<br />
Schwierig gestalteten sich die Gespräche unter dem Tagesordnungspunkt<br />
„Eingruppierung von Sozialpädagogischen Assistenten“. Nur über eine gute Stellenplatzbeschreibung,<br />
aus der die schwierigen fachlichen Tätigkeiten her vor gehen,<br />
wird es uns gelingen, die Kol legInnen in die K 5 eingruppiert zu bekommen.<br />
Wir werden Euch, liebe Kolleginnen <strong>und</strong> liebe Kollegen, auf diesem Wege aktuell<br />
informieren. n<br />
___________________________ Für die Tarifkommission: Hubert Baalmann, Verbandssekretär<br />
<strong>vkm</strong> <strong>Info</strong> 4__<strong>2011</strong><br />
Eine gewerkschaftliche Arbeit <strong>und</strong> eine Tarifierung unterschiedlicher<br />
gewerkschaftlicher Forderungen ist nur bei einer starken Gewerk<br />
schaft möglich. Somit motivieren Sie sich <strong>und</strong> andere, Mitglied<br />
Ihrer Kirchengewerk schaft – Gewerkschaft für Kirche <strong>und</strong><br />
Diakonie – zu werden!<br />
Zum 19. September <strong>2011</strong> hat sich die Gewerkschaft für Kirche <strong>und</strong> Diakonie – <strong>vkm</strong><br />
– mit seiner Tarifkom mission <strong>und</strong> dem Arbeitgeberverband VKDANEK zur ersten<br />
Tarifr<strong>und</strong>e zur Überleitung der Arbeitnehmer In nen der Ev.Luth. Landeskirche<br />
Mecklenburg (ELLM) <strong>und</strong> der Pom merschen Evangelischen Kirche (PEK) in den<br />
KAT getroffen.<br />
Vom Landesvorsitzenden der Gewerkschaft für Kirche <strong>und</strong> Diakonie, Klaus<br />
Dirk Wildoer, wurde noch einmal darauf hingewiesen, wie bedauerlich es ist, dass<br />
ein großer Teil der Mit arbeitenden der Landeskirchen, die in Kirchengemeinden<br />
bzw. auf Kirchenkreisebene beschäftigt sind, von der Tarifbin dung ausgenommen<br />
werden soll.<br />
Schon in der ersten Ver handlungsr<strong>und</strong>e konnten wir einige unserer Vor stellun<br />
gen durchsetzen. Die Tarifkommission der Gewerkschaft für Kirche <strong>und</strong> Diako<br />
nie wird die einzelnen Punkte nun dis kutieren, bewerten <strong>und</strong> sich dann weiter<br />
hin dazu äußern <strong>und</strong> die Kollegen infomieren. n<br />
___________________________ Für die Tarifkommission: Hubert Baalmann, Verbandssekretär<br />
<strong>Nordkirche</strong> n Vermischtes<br />
Die <strong>Nordkirche</strong> will Verwaltungsstellen<br />
abbauen<br />
In der landeskirchlichen Verwaltung der künftigen<br />
<strong>Nordkirche</strong> soll mittelfristig etwa jede<br />
sieb te Stelle abgebaut werden. Durch die Fusion<br />
der drei Landeskirchen Mecklenburg, Nordelbien<br />
<strong>und</strong> Pommern werde sich ein Personalüberhang<br />
von 15 Prozent ergeben, sagte der<br />
Kirchenparlamentarier Claus Möller, ehemaliger<br />
Finanzminister von Schleswig-Holstein, auf<br />
der Verfassunggebenden Synode in Heringsdorf<br />
auf Usedom. Entlassungen werde es aber<br />
nicht geben. Dank guter Kirchensteuer-Einnahmen<br />
werde die <strong>Nordkirche</strong> schuldenfrei starten<br />
können.<br />
__________________________Heringsdorf (epd)<br />
Für welche Züge gilt die Freifahrt<br />
Die neue Regelung für freifahrtberechtigte<br />
Menschen mit Behinderung hat bei vielen<br />
Betrof fenen für Verwirrung gesorgt. Im Folgenden<br />
fin den Sie eine Zusammenfassung,<br />
für welche Züge die Freifahrt gilt.<br />
Am 1. September wurde die Freifahrtregelung<br />
für schwerbehinderte bzw. schwerkriegsbeschädigte<br />
Menschen erweitert. Alle Nahverkehrszüge<br />
der Deutschen Bahn (DB) können nun<br />
b<strong>und</strong>esweit in der 2. Klasse ohne zusätzliche<br />
Fahrkarte mit dem grün-orangen Schwerbehindertenausweis<br />
<strong>und</strong> dem Beiblatt mit gültiger<br />
Wertmarke genutzt werden – auch außerhalb<br />
der ehemaligen 50-Kilometer-Grenze. Das<br />
heißt, kostenfrei genutzt werden dürfen Nahverkehrszüge<br />
der DB Regio AG (Produktklasse<br />
C), S-Bahn, Regionalbahn (RB), Regionalexpress<br />
(RE) <strong>und</strong> Interregio-Express (IRE).<br />
IC, EC, ICE <strong>und</strong> DZüge sind Fernverkehrszüge<br />
<strong>und</strong> dürfen daher nicht kostenfrei genutzt<br />
werden. Alle anderen gesetzlich geregelten Freifahrten<br />
bleiben unverändert. Das betrifft den<br />
Nahverkehr mit Straßenbahnen, Bussen, S-<br />
Bahnen, Eisenbahnen in Verkehrsverbünden,<br />
sonstigen (privaten) Eisenbahnen <strong>und</strong> Wasserfahrzeugen.<br />
Mobilitätsservice: Bei Fragen <strong>und</strong> für Sitzplatzreservierungen<br />
steht die Mobilitätsservice-<br />
Zentrale der DB täglich von 6 bis 22 Uhr<br />
unter Tel. 180 5512512 zur Verfügung (14 ct/<br />
Min aus dem Festnetz, mobil max. 42 ct/Min).<br />
49
LV Baden<br />
Es müsse auch möglich sein, in einem evangelischen Kindergarten mit vielen muslimischen<br />
Kindern eine Erzieherin dieses Glaubens zu beschäftigen, die sich mit dem Gr<strong>und</strong>verständnis<br />
des Trägers identifizieren kann<br />
Diakonie will neue___________<br />
____________Einstellungspraxis<br />
Vorstandsvorsitzender Urs Keller will in besonderen Fällen auch Kirchenferne einstellen<br />
Die Diakonie in Baden will unter besonderen<br />
Umständen auch Mitarbeiter<br />
ohne Kirchenmitgliedschaft einstellen.<br />
„Bei besonderen Anforderungen<br />
wie bei Fachärzten sollten wir Ausnahmen<br />
zulassen“, sagte der Vorstandsvorsitzende<br />
der Diakonie Baden, Urs<br />
Keller, in einem Gespräch mit der Nachrichtenagentur<br />
dpa. Dies sei der Fall,<br />
wenn durch die Nichtbesetzung der<br />
Stel le Patienten oder Bewohner Nachteile<br />
hätten.<br />
Es müsse auch möglich sein, in einem<br />
evangelischen Kindergarten mit vielen<br />
muslimischen Kindern eine Erzieherin<br />
dieses Glaubens zu beschäftigen,<br />
die sich mit dem Gr<strong>und</strong>verständnis<br />
des Trägers identifizieren kann, sagte<br />
Keller. Gr<strong>und</strong>sätzlich wolle er jedoch<br />
an der sogenannten ACKRegel festhalten,<br />
nach der nur Mitarbeiter beschäftigt<br />
werden, die sich der Kirche<br />
verb<strong>und</strong>en fühlen. Diese Regelung war<br />
50<br />
in den vergangenen Jahren mehrfach<br />
juristisch angefochten worden. Die Kirchen<br />
konnten ihre Einstellungspraxis<br />
jedoch erfolgreich verteidigen.<br />
Alle Mitarbeiter sollten allerdings vom<br />
„diakonischen Geist“ durchdrungen<br />
sein, sagte Keller, der seit r<strong>und</strong> zwei Monaten<br />
im Amt ist. „Bei Menschen, die sich<br />
im sozialen Bereich engagieren, kann<br />
man davon ausgehen, dass sie ho he moralische<br />
Standards haben.“ Es sei jedoch<br />
durchaus spürbar, dass ein Wer te wandel<br />
eingesetzt habe. „Deshalb ist es für uns<br />
eine große Herausforderung, uns selbst<br />
um den Erhalt von Werten zu bemühen.“<br />
Die christliche überzeugung ist für Keller<br />
der entscheidende Ausgangspunkt<br />
für die Unternehmenskultur in diakonischen<br />
Einrichtungen.<br />
„An diesem Miteinander für andere müssen<br />
wir weiter arbeiten.“ Die innere Haltung<br />
sei entscheidend für die Betreuung<br />
von Kranken <strong>und</strong> die Pflege von Behinderten.<br />
Gleichzeitig kündigte Keller an, „den Begriff<br />
Dienstgemeinschaft neu zu buchstabieren“.<br />
Die Diakonie müsse in tel ligente<br />
Formen finden, um Leis tungsbereitschaft<br />
ihrer Mitarbeiter anzuerkennen.<br />
Ideal wären daher auch Tarifsysteme,<br />
die es erlauben, im Einvernehmen<br />
gewisse Gehaltsbestandteile für<br />
soziale Belange der Belegschaft einzusetzen.<br />
Zudem will der DiakonieChef<br />
die Einrichtungen der Diakonie ermutigen,<br />
Modelle umzusetzen, mit denen<br />
Familie <strong>und</strong> Beruf besser unter einen<br />
Hut gebracht werden können.<br />
Insgesamt forderte Keller mehr gesellschaftliche<br />
Wertschätzung für die Menschen,<br />
die in Pflegeberufen arbeiten.<br />
„Der Spruch „Pflegen kann doch jeder“<br />
macht mich wütend.“ Zwar freue sich<br />
jeder, der pflegebedürftig werde, über<br />
professionelle Unterstützung. Dies habe<br />
jedoch bislang nicht dazu geführt,<br />
die Anerkennung für den Berufsstand<br />
zu erhöhen.<br />
____________________ Karlsruhe (dpa/lsw)<br />
<strong>vkm</strong> <strong>Info</strong> 4__<strong>2011</strong><br />
Fotos: Fotolia.com/ poco_bw, Jasmin Merdan
Was wir wollen, was wir tun, <strong>und</strong> wie wir es tun, verspricht Erfolg, weil wir lernen.<br />
Staatlich anerkannte Weiterbildungen <strong>und</strong> Ausbildungen<br />
Pfl ege<br />
Sozialpädagogik<br />
Sonderpädagogik<br />
Heilpädagogik<br />
Motopädagogik<br />
Elementarpädagogik<br />
Behindertenpädagogik<br />
Jugendhilfe<br />
Schule für Heimerzieherinnen |<br />
Heimerzieher<br />
Staatlich anerkannte Ausbildung<br />
Erzieherinnen | Erzieher in Teilzeit<br />
- Ersatzschule -<br />
Ausbildung<br />
Altenpfl egerin | Altenpfl eger<br />
Altenpfl egehelferin | Altenpfl egehelfer<br />
Podologin | Podologe<br />
Fort- <strong>und</strong> Weiterbildung<br />
Leitung einer Pfl egeeinheit<br />
Gerontopsychiatrie<br />
Praxisanleitung Online<br />
Bildungsberatung<br />
IBAF Zentrale<br />
Schulungszentrum Martinshaus<br />
Kanalufer 48, 24768 Rendsburg<br />
Telefon: +49 04331 1306-60<br />
E-Mail: info@ibaf.de<br />
Rendsburg<br />
Schulungszentrum Martinshaus<br />
Fachschule für Sozialpädagogik<br />
- Ersatzschule -<br />
Kanalufer 48, 24768 Rendsburg<br />
Telefon: 04331 1306-65<br />
Telefax: 04331 1306-70<br />
E-Mail: sozialpaedagogik@ibaf.de<br />
Schule für Heimerziehung<br />
Kanalufer 48, 24768 Rendsburg<br />
Telefon: 04331 1306-65<br />
Telefax: 04331 1306-70<br />
E-Mail: heimerzieher@ibaf.de<br />
Fort- <strong>und</strong> Weiterbildung<br />
Behindertenhilfe<br />
Kanalufer 48, 24768 Rendsburg<br />
Telefon: 04331 1306-63<br />
Telefax: 04331 1306-70<br />
E-Mail: behindertenhilfe@ibaf.de<br />
Fort- <strong>und</strong> Weiterbildung Psychologie,<br />
Psychiatrie, Sozialpsychiatrie<br />
<strong>und</strong> Heilpädagogik<br />
Kanalufer 48, 24768 Rendsburg<br />
Telefon: 04331 1306-61<br />
Telefax: 04331 1306-70<br />
E-Mail: psychiatrie@ibaf.de<br />
E-Mail: heilpaedagogik@ibaf.de<br />
Fachschulzentrum Hohes Arsenal<br />
Gehörlosenfachschule für Gehörlose,<br />
Schwerhörige <strong>und</strong> CI-Trägerinnen |<br />
CI-Träger<br />
Arsenalstraße 2-10, 24768 Rendsburg<br />
Telefon: 04331 1267-0<br />
Telefax: 04331 1267-14<br />
E-Mail: gehoerlosenfachschule@ibaf.de<br />
Schulungszentrum Obereider<br />
Fort- <strong>und</strong> Weiterbildung<br />
Elementarpädagogik<br />
Kieler Straße 53, 24768 Rendsburg<br />
Telefon: 04331 5893-15/23<br />
Telefax: 04331 5893-21<br />
E-Mail: elementarpaedagogik@ibaf.de<br />
Pfl ege-Schulungszentrum<br />
Schule für Altenpfl ege<br />
Kieler Straße 53, 24768 Rendsburg<br />
Telefon: 04331 5893-12/17<br />
Telefax: 04331 5893-22<br />
E-Mail: altenpfl egeschule-rd@ibaf.de<br />
Fort- <strong>und</strong> Weiterbildung Pfl ege<br />
Kieler Straße 53, 24768 Rendsburg<br />
Telefon: 04331 5893-11/16<br />
Telefax: 04331 5893-21<br />
E-Mail: pfl ege@ibaf.de<br />
Qualifi zierungszentren<br />
für Führung <strong>und</strong> Management<br />
Führungsqualifi wkationen<br />
Personalentwicklung<br />
Qualitätsmanagement<br />
Organisationsberatung<br />
Projekt- <strong>und</strong> Veranstaltungsmanagement<br />
Kompetenzzentrum<br />
Case Management<br />
COACHING AKADEMIE NORD<br />
Rendsburg<br />
p Über 3000 Teilnehmer<br />
in ca. 250 Qualifi zierungsveranstaltungen<br />
pro Jahr<br />
p 75 Mitarbeiter | innen<br />
p ca. 300 freie Honorardozenten,<br />
Berater | innen<br />
p 12 Standorte in 7 Städten<br />
Ges<strong>und</strong>heit<br />
Kiel<br />
Neumünster<br />
Hamburg<br />
Lübeck<br />
Norderstedt<br />
Bargteheide<br />
Ausbildung zur Logopädin | zum Logopäden<br />
Fortbildungen für Logopädinnen | Logopäden<br />
<strong>und</strong> Angehörige aller anderen<br />
sprachtherapeutischen Berufsgruppen<br />
Diagnostik, Beratung <strong>und</strong> Therapie bei Stimm-,<br />
Sprach-, Sprech- <strong>und</strong> Schluckstörungen<br />
Motopädagogik<br />
Ges<strong>und</strong>heitsangebote<br />
Kiel<br />
Schule für Logopädie<br />
Kieler Schloss, Burgstraße 3, 24103 Kiel<br />
Telefon: 0431 55773-0<br />
Telefax: 0431 55773-33<br />
E-Mail: logopaedie@ibaf.de<br />
IQ Kiel - IBAF Qualifi zierungszentrum<br />
für Führung <strong>und</strong> Management<br />
Kompetenzzentrum<br />
Case Management<br />
Kieler Schloss, Burgstraße 3, 24103 Kiel<br />
Telefon: 0431 64992-10<br />
Telefax: 0431 64992-18<br />
E-Mail: iq-ki@ibaf.de<br />
Arbeit <strong>und</strong> Europa<br />
Theodor-Heuss-Ring 56, 24103 Kiel<br />
Telefon: 0431 26099275<br />
Telefax: 0431 24068-54<br />
E-Mail: europa@ibaf.de<br />
Lübeck<br />
Pfl ege-Schulungszentrum<br />
Schule für Altenpfl ege<br />
Fort- <strong>und</strong> Weiterbildung Pfl ege<br />
Albert-Einstein-Straße 10, 23617<br />
Stockelsdorf<br />
Telefon: 0451 317011-10<br />
Telefax: 0451 317011-20<br />
E-Mail: altenpfl egeschule-hl@ibaf.de<br />
Neumünster<br />
Alle Bildungsangebote unter www.ibaf.de<br />
Psychologie<br />
Psychiatrie<br />
Sozialpsychiatrie<br />
Suchtpsychiatrie<br />
Kinder- <strong>und</strong> Jugendpsychiatrie<br />
Psychotraumatologie<br />
Sozialpsychiatrie Sozialpsychiatrie <strong>und</strong> Systemik<br />
Berufsfachschule für Podologie<br />
Roonstraße 57, 24534 Neumünster<br />
Telefon: 04321 25275-53<br />
Telefax: 04321 25275-71<br />
E-Mail: podologie@ibaf.de<br />
Arbeit <strong>und</strong><br />
Europa<br />
Gehörlosen-<br />
fachschule<br />
Fachschule für Motopädagogik<br />
Sportverein Tungendorf<br />
Süderdorfkamp 22, 24536 Neumünster<br />
Telefon: 04321 3000-28/29<br />
Telefax: 04321 3000-27<br />
E-Mail: motopaedagogik@ibaf.de<br />
Pfl ege-Schulungszentrum<br />
Schule für Altenpfl ege<br />
Gartenstraße 28, 24534 Neumünster<br />
Telefon: 04321 252904-10<br />
Telefax: 04321 252904-19<br />
E-Mail: altenpfl egeschule-nms@ibaf.de<br />
Fort- <strong>und</strong> Weiterbildung Pfl ege<br />
Roonstraße 57, 24534 Neumünster<br />
Telefon: 04321 25275-53<br />
Telefax: 04321 25275-71<br />
E-Mail: pfl ege@ibaf.de<br />
Aus dem IBAF Leitbild<br />
www.ibaf.de<br />
Ausbildung zur Hauswirtschafterin |<br />
zum Hauswirtschafter<br />
Europaweite Wissensvernetzung<br />
Bildungsprojekte <strong>und</strong> Qualifi zierungen<br />
Projektberatung<br />
Staatlich anerkannte Ausbildungen<br />
für schwerhörige <strong>und</strong> gehörlose Menschen<br />
<strong>und</strong> CI-Träger/innen<br />
Erzieherin | Erzieher<br />
Sozialpädagogische Assistentin |<br />
Sozialpädagogischer Assistent<br />
Altenpfl egerin | Altenpfl eger<br />
Bargteheide<br />
Pfl ege-Schulungszentrum<br />
Schule für Altenpfl ege<br />
Tremsbütteler Weg 100, 22941 Bargteheide<br />
Telefon: 04532 286245<br />
Telefax: 04532 286245<br />
E-Mail: pfl ege-bargteheide@ibaf.de<br />
Norderstedt<br />
Schulungszentrum<br />
Schule für Altenpfl ege<br />
Rugenbarg 63 a, 22848 Norderstedt<br />
Telefon: 040 609273-30<br />
Telefax: 040 609273-35<br />
E-Mail: schulungszentrum-norderstedt@ibaf.de<br />
Hamburg<br />
IQ Hamburg - IBAF Qualifi zierungszentrum<br />
für Führung <strong>und</strong> Management<br />
Königstraße 54, 22767 Hamburg<br />
Telefon: 040 30620-215<br />
Telefax: 040 30620-333<br />
E-Mail: iq-hh@ibaf.de<br />
COACHING AKADEMIE NORD<br />
Königstraße 54, 22767 Hamburg<br />
Telefon: 040 30620-215<br />
E-Mail: coachingakademienord@ibaf.de<br />
www.coachingakademienord.de
EDG Ihre Kirchenbank<br />
Als Bank für Kirchen, Diakonie, Caritas <strong>und</strong> Freie Wohlfahrtspflege sowie<br />
diesen Institutionen nahestehenden Privatpersonen sind wir Ihr Partner <strong>und</strong><br />
Berater in allen Finanzfragen. Die EDG ist Ihre Kirchenbank.<br />
Menschlich, engagiert, verlässlich.<br />
Evangelische Darlehnsgenossenschaft eG | www.edg-kiel.de | info@edg-kiel.de