Bebauungsplan 1 c - Kamp-Lintfort
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Planungsamt<br />
Britta Achtsnichts<br />
- 1 -<br />
Drucksache Nr. 12<br />
PSP-Element 09.01.01.10<br />
02.11.2009<br />
öffentliche Sitzung<br />
Stadtentwicklungsausschuss 17.11.2009<br />
<strong>Bebauungsplan</strong> 1 c "Teilgebiet Bürgermeister-Schmelzing-Straße", 3. Änderung und 17.<br />
Änderung des Flächennutzungsplans "Sondergebiet Einzelhandel / Bürgermeister-<br />
Schmelzing-Straße"<br />
1. Billigung des Entwurfs<br />
2. Beschluss zur öffentlichen Auslegung<br />
Beschlussentwurf:<br />
1. Der Entwurf des <strong>Bebauungsplan</strong>s 1 c „Teilgebiet Bürgermeister-Schmelzing-Straße“, 3. Änderung<br />
gemäß § 30 Abs. 1 sowie der Entwurf der 17. Änderung des Flächennutzungsplans „Sondergebiet<br />
Einzelhandel / Bürgermeister-Schmelzing-Straße“ werden einschließlich der jeweiligen Begründun-<br />
gen in der vorliegenden Form gebilligt.<br />
2. Die Entwürfe des <strong>Bebauungsplan</strong>s 1 c „Teilgebiet Bürgermeister-Schmelzing-Straße“, 3. Ände-<br />
rung sowie der 17. Änderung des Flächennutzungsplans „Sondergebiet Einzelhandel / Bürgermeis-<br />
ter-Schmelzing-Straße“ sind einschließlich der jeweiligen Begründungen sowie der bereits vorlie-<br />
genden umweltbezogenen Stellungnahmen und Angaben umweltbezogener Informationen gemäß §<br />
3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.<br />
Hoff<br />
Anlage(n):<br />
Anlage 1: Übersicht über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange<br />
Anlage 2: Übersicht über die Stellungnahmen der Bürger und Bürgerinnen<br />
Anlage 3: Protokoll der Bürgerinformationsveranstaltung<br />
Anlage 4: Begründung des <strong>Bebauungsplan</strong>s<br />
Anlage 5: Begründung der 17. Flächennutzungsplanänderung
Sachverhalt:<br />
Verfahrensstand<br />
Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 26.08.2008 die Aufstellung des <strong>Bebauungsplan</strong>s 1 c „Teil-<br />
gebiet Bürgermeister-Schmelzing-Straße“, 3. Änderung beschlossen und den Beschluss zur frühzei-<br />
tigen Öffentlichkeitsbeteiligung gefasst. Die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung<br />
fand in der Zeit vom 15.09. - 2.10.2008 statt. In dieser Zeit konnte die Öffentlichkeit in den Bebau-<br />
ungsplanentwurf sowie die Begründung Einsicht nehmen. Im Rahmen einer Bürgerinformationsver-<br />
anstaltung am 25.9.2008 wurden die Ziele und Inhalte der Planung erörtert.<br />
In der darauf folgenden Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 24.10.2008 wurde be-<br />
schlossen, das Planverfahren auf der Grundlage der Planungsvariante „A“ weiterzuführen, da diese<br />
aus städtebaulicher und immissionsschutzrechtlicher Sicht als günstiger zu bewerten ist. Auf der<br />
Grundlage dieser Variante wurde daraufhin der <strong>Bebauungsplan</strong>entwurf erarbeitet. In der Zeit vom<br />
29.06 - 27.07.2009 erfolgte die Beteiligung der Fachbehörden und sonstigen Träger öffentlicher Be-<br />
lange. Die ebenfalls erforderliche Flächennutzungsplanänderung wird gemäß § 8 Abs.3 BauGB pa-<br />
rallel zum <strong>Bebauungsplan</strong>verfahren durchgeführt (Parallelverfahren).<br />
Der nun zum Beschluss vorliegende <strong>Bebauungsplan</strong>entwurf sowie der Entwurf zur Flächennut-<br />
zungsplanänderung wurde unter Berücksichtigung der Anregungen aus der Öffentlichkeit sowie der<br />
Fachbehörden und Träger öffentlicher Belange erarbeitet. Am 21.08.2009 erfolgte auch eine weitere<br />
Vorstellung des Bauvorhabens im Gestaltungsbeirat der Stadt <strong>Kamp</strong>-<strong>Lintfort</strong>.<br />
Anregungen im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung<br />
Das Planvorhaben wurde im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Planungsamt<br />
von 13 Bürgern und Bürgerinnen eingesehen. Es ging eine Stellungnahme ein. Zusätzlich ging be-<br />
reits zu einem früheren Zeitpunkt eine Stellungnahme bezüglich des in Rede stehenden Grund-<br />
stücks ein, die ebenfalls in das Planverfahren eingestellt wird. Beide Stellungnahmen sind der Anla-<br />
ge 2 zu entnehmen. An der Bürgerveranstaltung am 25.9.2008 nahmen ca. 13 Personen teil. Das<br />
Protokoll der Veranstaltung ist der Drucksache als Anlage 3 beigefügt.<br />
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange<br />
Von den insgesamt 40 angeschriebenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gab<br />
es 18 Rückläufe. Bedenken wurden vom Kreis Wesel und der Bezirksregierung Düsseldorf vorge-<br />
bracht; darüber hinaus wurden von 5 Trägern öffentlicher Belange Anregungen und Hinweise vorge-<br />
tragen. Die abgegebenen inhaltlich relevanten Stellungnahmen bzw. Anregungen sowie deren Be-<br />
handlung im weiteren Verfahren sind der Übersicht der Anlage 1 zu entnehmen.<br />
- 2 -
Aufgrund der Ergebnisse des Beteiligungsprozesses wurden insbesondere zwei Themenkomplexe<br />
noch einmal vertieft bearbeitet. Zum einen wurden weitere Schallschutzuntersuchungen durchge-<br />
führt. Diese dienten dazu, die Schallschutzmaßnahmen benennen zu können, die erforderlich sind,<br />
um die Immissionsrichtwerte für die umgebenden reinen Wohngebiete der TA-Lärm einzuhalten. Im<br />
nördlichen Bereich der Stellplatzanlage ist nun eine Lärmschutzwand mit einer Höhe von 2,5 m<br />
festgesetzt, durch die erreicht wird, dass die Immissionsrichtwerte eingehalten bzw. nur geringfügig<br />
überschritten werden.<br />
Der zweite Themenkomplex betrifft das Nahversorgungs- und Zentrenkonzept <strong>Kamp</strong>-<strong>Lintfort</strong>s: Die<br />
landesplanerische Zustimmung der Bezirksregierung zur 17. Änderung des Flächennutzungsplans<br />
konnte bislang nicht erteilt werden, da die funktionale Zuordnung des Einzugsbereichs zum zentra-<br />
len Versorgungsbereich „Bürgermeister-Schmelzing-Straße“ nicht akzeptiert wurde, so dass eine<br />
neue Abgrenzung der gesamten Einzugsbereiche des Nahversorgungs- und Zentrenkonzept vorge-<br />
nommen werden musste. Mit der neuen Abgrenzung kann nun die öffentliche Auslegung durchge-<br />
führt werden. Weitere Erläuterungen sind in der Drucksache 15 dargestellt.<br />
Finanzielle Auswirkungen:<br />
Sämtliche von der Umsetzung der Planung verursachten Kosten werden durch den Grundstücksei-<br />
gentümer/Investor getragen. Hierzu gehören die Kosten für Gutachten wie Verkehrsgutachten,<br />
Lärmgutachten, Umweltbericht sowie die Erstellung der vermessungstechnischen Grundlagen für<br />
den <strong>Bebauungsplan</strong>. Auch der erforderliche, durch das Vorhaben ausgelöste Umbau im Bereich der<br />
Bürgermeister-Schmelzing-Straße (Einmündungen, Querungshilfe) wird vom Investor übernommen.<br />
Ob und inwiefern darüber hinaus auch eine gestalterische Aufwertung der Bürgermeister-<br />
Schmelzing-Straße vom Vorhabenträger übernommen wird, obliegt den weiteren Verhandlungen<br />
zwischen der Stadt und dem Vorhabenträger. Es ist davon auszugehen, dass ein Erschließungsver-<br />
trag zwischen den Vertragspartnern geschlossen wird, über den der Ausschuss zu beschließen hat.<br />
Hoff<br />
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