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Bebauungsplan 1 c - Kamp-Lintfort

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Planungsamt<br />

Britta Achtsnichts<br />

- 1 -<br />

Drucksache Nr. 12<br />

PSP-Element 09.01.01.10<br />

02.11.2009<br />

öffentliche Sitzung<br />

Stadtentwicklungsausschuss 17.11.2009<br />

<strong>Bebauungsplan</strong> 1 c "Teilgebiet Bürgermeister-Schmelzing-Straße", 3. Änderung und 17.<br />

Änderung des Flächennutzungsplans "Sondergebiet Einzelhandel / Bürgermeister-<br />

Schmelzing-Straße"<br />

1. Billigung des Entwurfs<br />

2. Beschluss zur öffentlichen Auslegung<br />

Beschlussentwurf:<br />

1. Der Entwurf des <strong>Bebauungsplan</strong>s 1 c „Teilgebiet Bürgermeister-Schmelzing-Straße“, 3. Änderung<br />

gemäß § 30 Abs. 1 sowie der Entwurf der 17. Änderung des Flächennutzungsplans „Sondergebiet<br />

Einzelhandel / Bürgermeister-Schmelzing-Straße“ werden einschließlich der jeweiligen Begründun-<br />

gen in der vorliegenden Form gebilligt.<br />

2. Die Entwürfe des <strong>Bebauungsplan</strong>s 1 c „Teilgebiet Bürgermeister-Schmelzing-Straße“, 3. Ände-<br />

rung sowie der 17. Änderung des Flächennutzungsplans „Sondergebiet Einzelhandel / Bürgermeis-<br />

ter-Schmelzing-Straße“ sind einschließlich der jeweiligen Begründungen sowie der bereits vorlie-<br />

genden umweltbezogenen Stellungnahmen und Angaben umweltbezogener Informationen gemäß §<br />

3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.<br />

Hoff<br />

Anlage(n):<br />

Anlage 1: Übersicht über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange<br />

Anlage 2: Übersicht über die Stellungnahmen der Bürger und Bürgerinnen<br />

Anlage 3: Protokoll der Bürgerinformationsveranstaltung<br />

Anlage 4: Begründung des <strong>Bebauungsplan</strong>s<br />

Anlage 5: Begründung der 17. Flächennutzungsplanänderung


Sachverhalt:<br />

Verfahrensstand<br />

Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 26.08.2008 die Aufstellung des <strong>Bebauungsplan</strong>s 1 c „Teil-<br />

gebiet Bürgermeister-Schmelzing-Straße“, 3. Änderung beschlossen und den Beschluss zur frühzei-<br />

tigen Öffentlichkeitsbeteiligung gefasst. Die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung<br />

fand in der Zeit vom 15.09. - 2.10.2008 statt. In dieser Zeit konnte die Öffentlichkeit in den Bebau-<br />

ungsplanentwurf sowie die Begründung Einsicht nehmen. Im Rahmen einer Bürgerinformationsver-<br />

anstaltung am 25.9.2008 wurden die Ziele und Inhalte der Planung erörtert.<br />

In der darauf folgenden Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 24.10.2008 wurde be-<br />

schlossen, das Planverfahren auf der Grundlage der Planungsvariante „A“ weiterzuführen, da diese<br />

aus städtebaulicher und immissionsschutzrechtlicher Sicht als günstiger zu bewerten ist. Auf der<br />

Grundlage dieser Variante wurde daraufhin der <strong>Bebauungsplan</strong>entwurf erarbeitet. In der Zeit vom<br />

29.06 - 27.07.2009 erfolgte die Beteiligung der Fachbehörden und sonstigen Träger öffentlicher Be-<br />

lange. Die ebenfalls erforderliche Flächennutzungsplanänderung wird gemäß § 8 Abs.3 BauGB pa-<br />

rallel zum <strong>Bebauungsplan</strong>verfahren durchgeführt (Parallelverfahren).<br />

Der nun zum Beschluss vorliegende <strong>Bebauungsplan</strong>entwurf sowie der Entwurf zur Flächennut-<br />

zungsplanänderung wurde unter Berücksichtigung der Anregungen aus der Öffentlichkeit sowie der<br />

Fachbehörden und Träger öffentlicher Belange erarbeitet. Am 21.08.2009 erfolgte auch eine weitere<br />

Vorstellung des Bauvorhabens im Gestaltungsbeirat der Stadt <strong>Kamp</strong>-<strong>Lintfort</strong>.<br />

Anregungen im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung<br />

Das Planvorhaben wurde im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Planungsamt<br />

von 13 Bürgern und Bürgerinnen eingesehen. Es ging eine Stellungnahme ein. Zusätzlich ging be-<br />

reits zu einem früheren Zeitpunkt eine Stellungnahme bezüglich des in Rede stehenden Grund-<br />

stücks ein, die ebenfalls in das Planverfahren eingestellt wird. Beide Stellungnahmen sind der Anla-<br />

ge 2 zu entnehmen. An der Bürgerveranstaltung am 25.9.2008 nahmen ca. 13 Personen teil. Das<br />

Protokoll der Veranstaltung ist der Drucksache als Anlage 3 beigefügt.<br />

Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange<br />

Von den insgesamt 40 angeschriebenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gab<br />

es 18 Rückläufe. Bedenken wurden vom Kreis Wesel und der Bezirksregierung Düsseldorf vorge-<br />

bracht; darüber hinaus wurden von 5 Trägern öffentlicher Belange Anregungen und Hinweise vorge-<br />

tragen. Die abgegebenen inhaltlich relevanten Stellungnahmen bzw. Anregungen sowie deren Be-<br />

handlung im weiteren Verfahren sind der Übersicht der Anlage 1 zu entnehmen.<br />

- 2 -


Aufgrund der Ergebnisse des Beteiligungsprozesses wurden insbesondere zwei Themenkomplexe<br />

noch einmal vertieft bearbeitet. Zum einen wurden weitere Schallschutzuntersuchungen durchge-<br />

führt. Diese dienten dazu, die Schallschutzmaßnahmen benennen zu können, die erforderlich sind,<br />

um die Immissionsrichtwerte für die umgebenden reinen Wohngebiete der TA-Lärm einzuhalten. Im<br />

nördlichen Bereich der Stellplatzanlage ist nun eine Lärmschutzwand mit einer Höhe von 2,5 m<br />

festgesetzt, durch die erreicht wird, dass die Immissionsrichtwerte eingehalten bzw. nur geringfügig<br />

überschritten werden.<br />

Der zweite Themenkomplex betrifft das Nahversorgungs- und Zentrenkonzept <strong>Kamp</strong>-<strong>Lintfort</strong>s: Die<br />

landesplanerische Zustimmung der Bezirksregierung zur 17. Änderung des Flächennutzungsplans<br />

konnte bislang nicht erteilt werden, da die funktionale Zuordnung des Einzugsbereichs zum zentra-<br />

len Versorgungsbereich „Bürgermeister-Schmelzing-Straße“ nicht akzeptiert wurde, so dass eine<br />

neue Abgrenzung der gesamten Einzugsbereiche des Nahversorgungs- und Zentrenkonzept vorge-<br />

nommen werden musste. Mit der neuen Abgrenzung kann nun die öffentliche Auslegung durchge-<br />

führt werden. Weitere Erläuterungen sind in der Drucksache 15 dargestellt.<br />

Finanzielle Auswirkungen:<br />

Sämtliche von der Umsetzung der Planung verursachten Kosten werden durch den Grundstücksei-<br />

gentümer/Investor getragen. Hierzu gehören die Kosten für Gutachten wie Verkehrsgutachten,<br />

Lärmgutachten, Umweltbericht sowie die Erstellung der vermessungstechnischen Grundlagen für<br />

den <strong>Bebauungsplan</strong>. Auch der erforderliche, durch das Vorhaben ausgelöste Umbau im Bereich der<br />

Bürgermeister-Schmelzing-Straße (Einmündungen, Querungshilfe) wird vom Investor übernommen.<br />

Ob und inwiefern darüber hinaus auch eine gestalterische Aufwertung der Bürgermeister-<br />

Schmelzing-Straße vom Vorhabenträger übernommen wird, obliegt den weiteren Verhandlungen<br />

zwischen der Stadt und dem Vorhabenträger. Es ist davon auszugehen, dass ein Erschließungsver-<br />

trag zwischen den Vertragspartnern geschlossen wird, über den der Ausschuss zu beschließen hat.<br />

Hoff<br />

- 3 -

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