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kinderarzt - berufshaftpflicht - versicherung

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ANTRAG<br />

Risikoträger:<br />

Donau Versicherung AG Vienna Insurance Group<br />

1010 Wien, Schottenring 15<br />

Haftpflicht- Leistungsabteilung: 10, Favoritenstraße 82<br />

Rechtsschutz– Leistungsabteilung: 1, Maria Theresienstr.<br />

Versicherungsnehmer:<br />

Nachname __________________________________<br />

Titel, Vorname _______________________________<br />

Geb. Datum _________________________________<br />

Straße _____________________________________<br />

Haus-Nr./Stiege/Tür __________________________<br />

Plz, Ort ____________________________________<br />

Tel.Nr. _____________________________________<br />

E-Mail _____________________________________<br />

Versicherungsbeginn: ____.____._____________<br />

(darf nicht in der Vergangenheit liegen!)<br />

Vertragsdauer: 10 J. mit jährl. Kündigungsrecht<br />

Variante / Jahresprämie: _____ /EUR __________<br />

(siehe Tabelle rechts unten)<br />

Prämienzahlung: □ 1/2 Jährl. □ Jährl.<br />

per<br />

□ Abbucher Bank _________________________<br />

Blz__________ Kto___________________________<br />

oder<br />

□ Erlagschein (zus. 1.50 Euro Gebühr je Zahlung)<br />

Wurden Sie in Ihrer beruflichen Laufbahn bereits<br />

mit Schadenersatzforderungen konfrontiert?<br />

□ Nein □ Ja Anzahl:___<br />

Bestehen weitere Haftpflicht<strong>versicherung</strong>en zu<br />

diesem Risiko?<br />

□ Nein □ Ja<br />

Wo war dieses Risiko bisher versichert?<br />

□ war nicht versichert □ bei _________________<br />

Der Antragsteller bestätigt mit seiner Unterschrift, die<br />

umseitig angeführten Erklärungen gelesen und akzeptiert<br />

zu haben. Antragsbindefrist: 6 Wochen<br />

__________________________________________________<br />

Ort, Datum, Unterschrift<br />

K I N D E R A R Z T -<br />

B E R U F S H A F T P F L I C H T -<br />

V E R S I C H E R U N G<br />

Proinsura Spezialtarif 2010 ©<br />

Den ausgedruckten und vollständig ausgefüllten Antrag bitte an 050330 72639 faxen!<br />

Versicherungsumfang A) Haftpflicht<br />

Die Polizze geht Ihnen am Postweg zu.<br />

Tarif Nr. D 80206<br />

Versichert gilt die Befriedigung gerechtfertigter Schadensersatzansprüche sowie die Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche<br />

Dritter vor österreichischen Gerichten aufgrund einer in Österreich ausgeübten ärztlichen Tätigkeit,<br />

auch wenn das Schadenereignis im Ausland eingetreten ist, sowie...<br />

• Schadenersatzverpflichtungen aufgrund des Amtshaftungsgesetzes<br />

• Anordnungsrisiko als angestellter Arzt und Konsiliararzt<br />

• Erste-Hilfe-Leistungen weltweit<br />

• Behandlungen und Schadenersatzansprüche von Angehörigen in gerader auf- und absteigender Linie, Ehegatte,<br />

Lebensgefährte sowie Schwieger- Stief- und Adoptiveltern<br />

• 30-jährige Nachdeckung bei Beendigung der ärztlichen Tätigkeit und dem damit verbundenen Wegfall des versicherten<br />

Risikos für Schäden, deren Ursache in die Wirksamkeit des Versicherungsvertrages fällt und die an den Versicherungsnehmer<br />

nach Beendigung seiner Berufshaftpflicht<strong>versicherung</strong> gestellt werden & Erste-Hilfe-Leistungen weltweit<br />

• Privathaftpflichtrisiko subsidiär für den versicherten Arzt.<br />

Zusätzlich für freiberuflich tätige Ärzte:<br />

• Schadenersatzverpflichtungen aus Notarzttätigkeiten in Österreich und aus der Innehabung von Hausapotheken.<br />

• Schadenersatzverpflichtungen des nichtärztlichen Personals<br />

• Anordnungsrisiko an Turnusärzte in der eigenen Lehrpraxis<br />

• persönliche Haftpflicht des Turnusarztes in der versicherten Praxis, soweit nicht anderweitig Versicherungsschutz<br />

besteht<br />

• persönliche Schadenersatzpflicht des Vertreters bei Urlaub und Krankheit, soweit nicht anderweitig Versicherungsschutz<br />

besteht<br />

• Schadenersatzverpflichtungen aus dem Risiko Haus- und Grundbesitz subsidiär<br />

• Sachschäden aus Umweltstörung gelten gemäß Art. 6 AHVB bis EUR 150.000,- für<br />

- Heizöltanks mit einem Fassungsvermögen bis zu 20.000 l und<br />

- Kleingebinde bis zu einer Gesamtmenge von maximal 2.000 kg/l<br />

• Mietsachschäden wegen Feuer- oder Leitungswasserschäden an gemieteten, gepachteten oder geleasten unbeweglichen<br />

Sachen<br />

Versicherungsumfang B) Rechtsschutz<br />

• Schadenersatz- und Straf-RS für den Berufsbereich sowie Erste-Hilfe-Leistungen in Europa und Mittelmeeranrainerstaaten.<br />

Der Versicherer übernimmt die Kosten der Vertretung ab der ersten nach außen tretenden Verfolgungshandlung<br />

durch die Strafbehörde bis maximal 20% der Versicherungssumme.<br />

• Arbeitsgerichts-Rechtsschutz<br />

• Sozial<strong>versicherung</strong>s-Rechtsschutz<br />

• Beratungs-Rechtsschutz für den Berufsbereich<br />

• Kosten aufgrund eines Disziplinarverfahrens vor der Standesvertretung<br />

Zusätzlich für freiberuflich tätige Ärzte:<br />

• Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete für die Ordination (kein Vermieter- und/oder Verpächterrisiko!)<br />

Deckungsvarianten A, B und C sowie Prämien (inkl. 11% Vst und 20% Dauerrabatt):<br />

1 2<br />

Versicherungs- Jahresprämie Jahresprämie<br />

summe f. rein angestellte Ärzte f. angestellte u. freiberuflich tätige Ärzte<br />

A) Haftpflicht 2.000.000,- A1 / EUR 100,- A2 / EUR 140,-<br />

B) Rechtsschutz 56.000,- B1 / EUR 39,- B2 / EUR 49,-<br />

C) A + B w.o. C1 / EUR 139,- C2 / EUR 189,-<br />

Es gelten die Allgemeinen und Ergänzenden Allgemeinen Bedingungen sowie Besonderen Bedingungen der Donau<br />

Versicherung AG in der jeweils aktuellsten Fassung.


Zur Beachtung!<br />

Antragsrückseite Ärzte Berufshaftpflicht<strong>versicherung</strong> 2010<br />

Sofortschutz (vorläufige Deckung):<br />

Die Donau Versicherung AG Vienna Insurance Group bietet für Ärzte in Österreich vorläufige Deckung bis max. EUR 2,000.000,-- Haftpflichtpauschal<strong>versicherung</strong>ssumme<br />

(ausgenommen Übersee- und Umweltdeckungen).<br />

Diese vorläufige Deckung beginnt mit Zugang des Antrages bei einer Verwaltungsstelle der Donau, jedoch nicht vor dem im Antrag angegebenen<br />

Versicherungsbeginn; sie endet mit dem Zustandekommen des Versicherungsvertrages oder der Ablehnung des Antrages.<br />

Sollte eine der obengenannten Summen überschritten werden bzw. Übersee- oder Umweltdeckungen beantragt werden oder der Betrieb sich<br />

nicht in Österreich befinden oder bei Anträgen für eine Vertragslaufzeit von weniger als einem Jahr, besteht für den ganzen Vertrag kein Sofortschutz.<br />

Der beantragte Versicherungsschutz beginnt erst mit dem Zustandekommen des Vertrages (durch Zugang der Polizze oder einer gesonderten<br />

Annahmeerklärung des Versicherers), jedoch nicht vor dem beantragten Versicherungsbeginn.<br />

Dauerrabatt:<br />

Im Hinblick auf die beantragte Vertragsdauer wird auf die Prämien ein Dauerrabatt in der Höhe von 20% gewährt. Die im Antrag angeführten Prämien<br />

sind bereits um diesen Prozentsatz ermäßigt. In jedem Fall einer Verkürzung der Vertragsdauer sind 25 % der ermäßigten Prämien für die<br />

gesamte tatsächliche Vertragsdauer nachzuzahlen.<br />

Beträgt die vereinbarte Vertragsdauer 10 Jahre, reduziert sich der Prozentsatz der nachzuzahlenden Prämien nach mindestens sechsjährigem<br />

Bestand des Vertrages auf 12,5%.<br />

Anzeigepflicht, Datenschutz<br />

Vorvertragliche Anzeigepflicht:<br />

Der Antragsteller ist gemäß § 16 Versicherungsvertragsgesetz (VersVG) verpflichtet, Fragen nach gefahrenerheblichen Umständen richtig und<br />

vollständig zu beantworten. Unvollständige oder unrichtige Angaben hindern den Versicherer, die von ihm zu übernehmende Gefahr richtig einzuschätzen.<br />

Bei schuldhafter Verletzung dieser Pflicht kann der Versicherer unter bestimmten Umständen vom Vertrag zurücktreten oder ihn anfechten<br />

und gegebenenfalls die Leistung verweigern.<br />

Ausdrückliche Zustimmung zur Ermittlung, Übermittlung und sonstigen Verwendung von Daten:<br />

Der Antragsteller und die zu versichernden Personen stimmen ausdrücklich zu, dass zur Beurteilung, ob und unter welchen Bedingungen ein<br />

Versicherungsvertrag abgeschlossen, geändert oder fortgesetzt wird, nach Eintritt eines Versicherungsfalles zur Beurteilung und Erfüllung von<br />

Ansprüchen Personenidentifikationsdaten (Name, Geburtsdatum, Adresse) und Versicherungsfalldaten vom Versicherer an andere die Schaden<strong>versicherung</strong><br />

in Österreich betreibende Versicherungsunternehmen und von diesen an den Versicherer übermittelt werden. Diesem Zweck dient<br />

auch das „Zentrale Informationssystems – ZIS“ des Verbandes der Versicherungsunternehmen Österreichs, 1030 Wien, Schwarzenbergplatz 7<br />

(Informationsverbundsystem iSd § 4 Z 13 Datenschutzgesetz 2000).<br />

Das Zentrale Informationssystem - ZIS ist eine Einrichtung der Versicherungswirtschaft zur Verhinderung und Bekämpfung des Versicherungsmissbrauchs<br />

und Versicherungsbetruges.<br />

Diese Zustimmungserklärungen können vom Antragsteller und den versicherten Personen gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes<br />

(DSG) bzw. des Versicherungsvertragsgesetzes (VersVG) im Einzelfall widerrufen werden.<br />

Umfang der Vertretungsmacht des Vermittlers:<br />

Die Vollmacht der mit der Vermittlung von Versicherungsverträgen betrauten Person bestimmt sich nach § 43 Versicherungsvertragsgesetz; dem-<br />

nach ist der Vermittler nur berechtigt, Anträge und Erklärungen des Versicherungsnehmers entgegenzunehmen, den Versicherungsschein auszu-<br />

händigen und Prämien anzunehmen, sofern er sich im Besitz einer vom Versicherer unterzeichneten Prämienrechnung befindet. Der Vermittler ist<br />

daher nicht berechtigt, mündliche Erklärungen für den Versicherer abzugeben.<br />

Allgemeine Hinweise und Erklärungen:<br />

Versicherungsanträge sowie sämtliche Anzeigen und Erklärungen des Versicherungsnehmers und des Versicherten müssen schriftlich<br />

erfolgen. Der Antragsteller übernimmt durch seine Unterschrift die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit aller Angaben<br />

auch dann, wenn er diese nicht eigenhändig geschrieben hat.<br />

Treten zwischen Antragstellung und Zustellung der Polizze Änderungen in den gefahrenerheblichen Umständen ein, ist der Versicherer davon<br />

unverzüglich zu verständigen.<br />

Der Versicherungsnehmer kann unter den in § 5 b Versicherungsvertragsgesetz genannten Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten.<br />

Für den beantragten Versicherungsvertrag gilt österreichisches Recht.<br />

Zuständige Aufsichtsbehörde: Finanzmarktaufsicht, Praterstraße 23, 1020 Wien.

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