kinderarzt - berufshaftpflicht - versicherung
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ANTRAG<br />
Risikoträger:<br />
Donau Versicherung AG Vienna Insurance Group<br />
1010 Wien, Schottenring 15<br />
Haftpflicht- Leistungsabteilung: 10, Favoritenstraße 82<br />
Rechtsschutz– Leistungsabteilung: 1, Maria Theresienstr.<br />
Versicherungsnehmer:<br />
Nachname __________________________________<br />
Titel, Vorname _______________________________<br />
Geb. Datum _________________________________<br />
Straße _____________________________________<br />
Haus-Nr./Stiege/Tür __________________________<br />
Plz, Ort ____________________________________<br />
Tel.Nr. _____________________________________<br />
E-Mail _____________________________________<br />
Versicherungsbeginn: ____.____._____________<br />
(darf nicht in der Vergangenheit liegen!)<br />
Vertragsdauer: 10 J. mit jährl. Kündigungsrecht<br />
Variante / Jahresprämie: _____ /EUR __________<br />
(siehe Tabelle rechts unten)<br />
Prämienzahlung: □ 1/2 Jährl. □ Jährl.<br />
per<br />
□ Abbucher Bank _________________________<br />
Blz__________ Kto___________________________<br />
oder<br />
□ Erlagschein (zus. 1.50 Euro Gebühr je Zahlung)<br />
Wurden Sie in Ihrer beruflichen Laufbahn bereits<br />
mit Schadenersatzforderungen konfrontiert?<br />
□ Nein □ Ja Anzahl:___<br />
Bestehen weitere Haftpflicht<strong>versicherung</strong>en zu<br />
diesem Risiko?<br />
□ Nein □ Ja<br />
Wo war dieses Risiko bisher versichert?<br />
□ war nicht versichert □ bei _________________<br />
Der Antragsteller bestätigt mit seiner Unterschrift, die<br />
umseitig angeführten Erklärungen gelesen und akzeptiert<br />
zu haben. Antragsbindefrist: 6 Wochen<br />
__________________________________________________<br />
Ort, Datum, Unterschrift<br />
K I N D E R A R Z T -<br />
B E R U F S H A F T P F L I C H T -<br />
V E R S I C H E R U N G<br />
Proinsura Spezialtarif 2010 ©<br />
Den ausgedruckten und vollständig ausgefüllten Antrag bitte an 050330 72639 faxen!<br />
Versicherungsumfang A) Haftpflicht<br />
Die Polizze geht Ihnen am Postweg zu.<br />
Tarif Nr. D 80206<br />
Versichert gilt die Befriedigung gerechtfertigter Schadensersatzansprüche sowie die Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche<br />
Dritter vor österreichischen Gerichten aufgrund einer in Österreich ausgeübten ärztlichen Tätigkeit,<br />
auch wenn das Schadenereignis im Ausland eingetreten ist, sowie...<br />
• Schadenersatzverpflichtungen aufgrund des Amtshaftungsgesetzes<br />
• Anordnungsrisiko als angestellter Arzt und Konsiliararzt<br />
• Erste-Hilfe-Leistungen weltweit<br />
• Behandlungen und Schadenersatzansprüche von Angehörigen in gerader auf- und absteigender Linie, Ehegatte,<br />
Lebensgefährte sowie Schwieger- Stief- und Adoptiveltern<br />
• 30-jährige Nachdeckung bei Beendigung der ärztlichen Tätigkeit und dem damit verbundenen Wegfall des versicherten<br />
Risikos für Schäden, deren Ursache in die Wirksamkeit des Versicherungsvertrages fällt und die an den Versicherungsnehmer<br />
nach Beendigung seiner Berufshaftpflicht<strong>versicherung</strong> gestellt werden & Erste-Hilfe-Leistungen weltweit<br />
• Privathaftpflichtrisiko subsidiär für den versicherten Arzt.<br />
Zusätzlich für freiberuflich tätige Ärzte:<br />
• Schadenersatzverpflichtungen aus Notarzttätigkeiten in Österreich und aus der Innehabung von Hausapotheken.<br />
• Schadenersatzverpflichtungen des nichtärztlichen Personals<br />
• Anordnungsrisiko an Turnusärzte in der eigenen Lehrpraxis<br />
• persönliche Haftpflicht des Turnusarztes in der versicherten Praxis, soweit nicht anderweitig Versicherungsschutz<br />
besteht<br />
• persönliche Schadenersatzpflicht des Vertreters bei Urlaub und Krankheit, soweit nicht anderweitig Versicherungsschutz<br />
besteht<br />
• Schadenersatzverpflichtungen aus dem Risiko Haus- und Grundbesitz subsidiär<br />
• Sachschäden aus Umweltstörung gelten gemäß Art. 6 AHVB bis EUR 150.000,- für<br />
- Heizöltanks mit einem Fassungsvermögen bis zu 20.000 l und<br />
- Kleingebinde bis zu einer Gesamtmenge von maximal 2.000 kg/l<br />
• Mietsachschäden wegen Feuer- oder Leitungswasserschäden an gemieteten, gepachteten oder geleasten unbeweglichen<br />
Sachen<br />
Versicherungsumfang B) Rechtsschutz<br />
• Schadenersatz- und Straf-RS für den Berufsbereich sowie Erste-Hilfe-Leistungen in Europa und Mittelmeeranrainerstaaten.<br />
Der Versicherer übernimmt die Kosten der Vertretung ab der ersten nach außen tretenden Verfolgungshandlung<br />
durch die Strafbehörde bis maximal 20% der Versicherungssumme.<br />
• Arbeitsgerichts-Rechtsschutz<br />
• Sozial<strong>versicherung</strong>s-Rechtsschutz<br />
• Beratungs-Rechtsschutz für den Berufsbereich<br />
• Kosten aufgrund eines Disziplinarverfahrens vor der Standesvertretung<br />
Zusätzlich für freiberuflich tätige Ärzte:<br />
• Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete für die Ordination (kein Vermieter- und/oder Verpächterrisiko!)<br />
Deckungsvarianten A, B und C sowie Prämien (inkl. 11% Vst und 20% Dauerrabatt):<br />
1 2<br />
Versicherungs- Jahresprämie Jahresprämie<br />
summe f. rein angestellte Ärzte f. angestellte u. freiberuflich tätige Ärzte<br />
A) Haftpflicht 2.000.000,- A1 / EUR 100,- A2 / EUR 140,-<br />
B) Rechtsschutz 56.000,- B1 / EUR 39,- B2 / EUR 49,-<br />
C) A + B w.o. C1 / EUR 139,- C2 / EUR 189,-<br />
Es gelten die Allgemeinen und Ergänzenden Allgemeinen Bedingungen sowie Besonderen Bedingungen der Donau<br />
Versicherung AG in der jeweils aktuellsten Fassung.
Zur Beachtung!<br />
Antragsrückseite Ärzte Berufshaftpflicht<strong>versicherung</strong> 2010<br />
Sofortschutz (vorläufige Deckung):<br />
Die Donau Versicherung AG Vienna Insurance Group bietet für Ärzte in Österreich vorläufige Deckung bis max. EUR 2,000.000,-- Haftpflichtpauschal<strong>versicherung</strong>ssumme<br />
(ausgenommen Übersee- und Umweltdeckungen).<br />
Diese vorläufige Deckung beginnt mit Zugang des Antrages bei einer Verwaltungsstelle der Donau, jedoch nicht vor dem im Antrag angegebenen<br />
Versicherungsbeginn; sie endet mit dem Zustandekommen des Versicherungsvertrages oder der Ablehnung des Antrages.<br />
Sollte eine der obengenannten Summen überschritten werden bzw. Übersee- oder Umweltdeckungen beantragt werden oder der Betrieb sich<br />
nicht in Österreich befinden oder bei Anträgen für eine Vertragslaufzeit von weniger als einem Jahr, besteht für den ganzen Vertrag kein Sofortschutz.<br />
Der beantragte Versicherungsschutz beginnt erst mit dem Zustandekommen des Vertrages (durch Zugang der Polizze oder einer gesonderten<br />
Annahmeerklärung des Versicherers), jedoch nicht vor dem beantragten Versicherungsbeginn.<br />
Dauerrabatt:<br />
Im Hinblick auf die beantragte Vertragsdauer wird auf die Prämien ein Dauerrabatt in der Höhe von 20% gewährt. Die im Antrag angeführten Prämien<br />
sind bereits um diesen Prozentsatz ermäßigt. In jedem Fall einer Verkürzung der Vertragsdauer sind 25 % der ermäßigten Prämien für die<br />
gesamte tatsächliche Vertragsdauer nachzuzahlen.<br />
Beträgt die vereinbarte Vertragsdauer 10 Jahre, reduziert sich der Prozentsatz der nachzuzahlenden Prämien nach mindestens sechsjährigem<br />
Bestand des Vertrages auf 12,5%.<br />
Anzeigepflicht, Datenschutz<br />
Vorvertragliche Anzeigepflicht:<br />
Der Antragsteller ist gemäß § 16 Versicherungsvertragsgesetz (VersVG) verpflichtet, Fragen nach gefahrenerheblichen Umständen richtig und<br />
vollständig zu beantworten. Unvollständige oder unrichtige Angaben hindern den Versicherer, die von ihm zu übernehmende Gefahr richtig einzuschätzen.<br />
Bei schuldhafter Verletzung dieser Pflicht kann der Versicherer unter bestimmten Umständen vom Vertrag zurücktreten oder ihn anfechten<br />
und gegebenenfalls die Leistung verweigern.<br />
Ausdrückliche Zustimmung zur Ermittlung, Übermittlung und sonstigen Verwendung von Daten:<br />
Der Antragsteller und die zu versichernden Personen stimmen ausdrücklich zu, dass zur Beurteilung, ob und unter welchen Bedingungen ein<br />
Versicherungsvertrag abgeschlossen, geändert oder fortgesetzt wird, nach Eintritt eines Versicherungsfalles zur Beurteilung und Erfüllung von<br />
Ansprüchen Personenidentifikationsdaten (Name, Geburtsdatum, Adresse) und Versicherungsfalldaten vom Versicherer an andere die Schaden<strong>versicherung</strong><br />
in Österreich betreibende Versicherungsunternehmen und von diesen an den Versicherer übermittelt werden. Diesem Zweck dient<br />
auch das „Zentrale Informationssystems – ZIS“ des Verbandes der Versicherungsunternehmen Österreichs, 1030 Wien, Schwarzenbergplatz 7<br />
(Informationsverbundsystem iSd § 4 Z 13 Datenschutzgesetz 2000).<br />
Das Zentrale Informationssystem - ZIS ist eine Einrichtung der Versicherungswirtschaft zur Verhinderung und Bekämpfung des Versicherungsmissbrauchs<br />
und Versicherungsbetruges.<br />
Diese Zustimmungserklärungen können vom Antragsteller und den versicherten Personen gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes<br />
(DSG) bzw. des Versicherungsvertragsgesetzes (VersVG) im Einzelfall widerrufen werden.<br />
Umfang der Vertretungsmacht des Vermittlers:<br />
Die Vollmacht der mit der Vermittlung von Versicherungsverträgen betrauten Person bestimmt sich nach § 43 Versicherungsvertragsgesetz; dem-<br />
nach ist der Vermittler nur berechtigt, Anträge und Erklärungen des Versicherungsnehmers entgegenzunehmen, den Versicherungsschein auszu-<br />
händigen und Prämien anzunehmen, sofern er sich im Besitz einer vom Versicherer unterzeichneten Prämienrechnung befindet. Der Vermittler ist<br />
daher nicht berechtigt, mündliche Erklärungen für den Versicherer abzugeben.<br />
Allgemeine Hinweise und Erklärungen:<br />
Versicherungsanträge sowie sämtliche Anzeigen und Erklärungen des Versicherungsnehmers und des Versicherten müssen schriftlich<br />
erfolgen. Der Antragsteller übernimmt durch seine Unterschrift die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit aller Angaben<br />
auch dann, wenn er diese nicht eigenhändig geschrieben hat.<br />
Treten zwischen Antragstellung und Zustellung der Polizze Änderungen in den gefahrenerheblichen Umständen ein, ist der Versicherer davon<br />
unverzüglich zu verständigen.<br />
Der Versicherungsnehmer kann unter den in § 5 b Versicherungsvertragsgesetz genannten Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten.<br />
Für den beantragten Versicherungsvertrag gilt österreichisches Recht.<br />
Zuständige Aufsichtsbehörde: Finanzmarktaufsicht, Praterstraße 23, 1020 Wien.