Abgasuntersuchung (AU) - Kreishandwerkerschaft Hildesheim-Alfeld
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anhand des <strong>AU</strong>-Nachweises vorzulegen, der dieses dann neben der <strong>AU</strong>-Kontrollnummer<br />
in den Untersuchungsbericht übernimmt. Die Einhaltung der Vorschriftsmäßigkeit, der<br />
Verkehrssicherheit und der Umweltverträglichkeit aller Kraftfahrzeuge wird ab dem 1.<br />
Januar 2010 somit nur noch mit der HU-Plakette und dem HU-Untersuchungsbericht<br />
bescheinigt.<br />
Unabhängig hiervon empfehlen wir, den von der <strong>AU</strong>-Werkstatt ausgestellten <strong>AU</strong>-<br />
Nachweis nach Vorlage bei dem HU-Prüfingenieur zurückzuverlangen und zusammen<br />
mit dem HU-Prüfbericht dem Kunden zu übergeben. Damit soll insbesondere die Wertig-<br />
keit der <strong>AU</strong>-/<strong>AU</strong>K-Dienstleistung weiter im Kundenfokus gehalten werden.<br />
Um diese grundsätzlichen Vorgaben ab dem 1. Januar 2010 reibungslos im Kfz-Gewerbe<br />
umsetzen zu können, sind folgende Punkte von besonderer Bedeutung:<br />
A. <strong>AU</strong>-Nachweis-Siegel<br />
1. Die Nachweis-Siegel für die <strong>AU</strong> und die <strong>AU</strong>K<br />
werden künftig mit einer Jahreszahl des Ausgabe-<br />
jahres - beginnend mit dem Jahr 2010 - versehen<br />
sein und sind somit als zusätzliche Sicherheits-<br />
maßnahme mit dem Jahr der Gültigkeit zu verste-<br />
hen. Die Jahreszahl entspricht dem Jahr, in dem<br />
die <strong>Abgasuntersuchung</strong> durchgeführt und anhand<br />
des <strong>AU</strong>-/<strong>AU</strong>K-Nachweises dokumentiert wurde.<br />
Mit einer Übergangsfrist bis zum 31. Dezember<br />
2010 dürfen auch Nachweis-Siegel ohne Jahres-<br />
zahl verklebt werden.