08.02.2013 Aufrufe

Katalog Zavoli by Becker Automobile GmbH & Co

Katalog Zavoli by Becker Automobile GmbH & Co

Katalog Zavoli by Becker Automobile GmbH & Co

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

überhaupt nicht entstanden oder der Schaden wesentlich niedriger ist als<br />

die Pauschale.<br />

Der Auftragnehmer ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des<br />

Auftraggebers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen.<br />

Er wird den Auftraggeber über die Art der erfolgten Verrechnung informieren.<br />

Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Auftragnehmer<br />

berechtigt, die Zahlung zunächst auf Kosten und dann auf Zinsen und zuletzt<br />

auf die Hauptleistung anzurechnen.<br />

4. Die Aufrechnung des Auftraggebers ist nur zulässig, soweit es sich um von<br />

dem Auftragnehmer anerkannte oder rechtskräftig festgestellte<br />

Gegenforderungen handelt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der<br />

Auftraggeber nur ausüben, wenn es auf dem selben Vertragsverhältnis<br />

beruht.<br />

5. Der Auftragnehmer ist berechtigt bei Auftragserteilung eine angemessene<br />

Vorauszahlung zu verlangen.<br />

Vll. Erweitertes Pfandrecht<br />

1. Dem Auftragnehmer steht wegen seiner Forderung aus dem Auftrag ein<br />

vertragliches Pfandrecht an dem Auftragsgegenstand zu. Das vertragliche<br />

Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten<br />

Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht<br />

werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand im Zusammenhang<br />

stehen.<br />

2. Macht der Auftragnehmer von seinem Recht zum Pfandverkauf der in<br />

seinen Besitz gelangten Gegenstände Gebrauch, so genügt für die<br />

Pfandverkaufsandrohung die Absendung einer schriftlichen<br />

Benachrichtigung an die letzte, dem Auftragnehmer bekannte Anschrift des<br />

Auftraggebers, soweit eine etwa neue Anschrift durch Auskunft des<br />

Einwohnermeldeamtes nicht festgestellt werden kann.<br />

VIII. Gewährleistung, Mängelrüge<br />

1. Ansprüche des Auftraggebers wegen Sachmangel verjähren in 1 Jahr nach<br />

Abnahme des Reparaturgegenstandes. Nimmt der Auftraggeber den<br />

Auftragsgegenstand trotz Kenntnis eines Mängels ab, stehen ihm<br />

Gewährleistungsansprüche in dem in den Ziffern 2 bis 8 beschriebenen<br />

Umfang nur zu, wenn er sich diese bei Abnahme vorbehält.<br />

2. Ist Gegenstand des Auftrages die Lieferung herzustellender oder zu<br />

erzeugender beweglicher Sachen, und ist der Auftraggeber eine juristische<br />

Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches<br />

Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages<br />

in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit<br />

handelt, verjähren Ansprüche des Auftraggebers wegen Sachmangel in<br />

einem Jahr ab Ablieferung. Für andere Auftraggeber (Verbraucher) gelten<br />

die gesetzlichen Bestimmungen.<br />

3. Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer<br />

Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche<br />

unberührt.<br />

3. Der Auftraggeber hat etwaige offensichtliche Mängel innerhalb einer Ausschlussfrist<br />

von zwei Wochen nach Übergabe schriftlich gegenüber dem<br />

Auftraggeber zu rügen.<br />

4. Ist der Auftraggeber eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder<br />

ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei<br />

Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder<br />

selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, hat der Auftraggeber den<br />

Reparaturgegenstand unverzüglich nach Ablieferung durch den<br />

Auftragnehmer zu untersuchen und einen dabei gezeigten Mängel<br />

innerhalb einer Ausschlussfrist von einer Woche schriftlich gegenüber dem<br />

Auftragnehmer zu rügen. Zeigt sich später ein bei der Untersuchung nicht<br />

erkennbarer Mängel ist dieser innerhalb von einer Woche ab Entdeckung<br />

schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer anzuzeigen. Im Übrigen gilt §<br />

377 HGB.<br />

5. Bestreitet der Auftragnehmer das Vorliegen eines<br />

gewährleistungspflichtigen Mängels, entscheidet die für den Sitz des<br />

Auftragnehmers zuständige Schiedsstelle des Kraftfahrzeughandwerks.<br />

Besteht keine für den Sitz des Auftragnehmers zuständige Schiedsstelle,<br />

so entscheidet ein vereidigter Kraftfahrzeugsachverständiger.<br />

Kommt eine Einigung über die Bestellung eines Sachverständigen nicht<br />

zustande so entscheidet der auf Ersuchen des Auftraggebers von der für<br />

den Sitz des Auftragnehmers zuständigen Handwerkskammer oder<br />

Industrie- und Handelskammer benannte Sachverständige. Stellt die<br />

Schiedsstelle oder der Sachverständige das Vorhandensein eines<br />

gewährleistungspflichtigen Mangels fest, trägt der Auftragnehmer etwaige<br />

Kosten der Entscheidung, anderenfalls der Auftraggeber.<br />

6. Für die Abwicklung der Mängelbeseitigung gilt folgendes:<br />

a. Ansprüche auf Mängelbeseitigung hat der Auftraggeber beim<br />

Auftragnehmer geltend zu machen; bei mündlichen Anzeigen<br />

händigt der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine schriftliche<br />

Bestätigung über den Eingang der Anzeige aus.<br />

b. Wird der Reparaturgegenstand wegen eines Sachmangels<br />

betriebsunfähig, kann sich der Auftraggeber mit Zustimmung des<br />

Auftragnehmers an den dem Ort des betriebsunfähigen<br />

Reparaturgegenstandes nächstgelegenen, dienstbereiten KfZ-<br />

Meisterbetrieb wenden, wenn sich der Ort des betriebsunfähigen<br />

Reparaturgegenstandes mehr als 50 km vom Auftragnehmer<br />

entfernt befindet.<br />

c) Ersetzte Teile werden Eigentum des Auftragnehmers.<br />

d) Für die zur Mangelbeseitigung eingebauten Teile kann der Käufer<br />

bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Auftragsgegenstandes,<br />

Sachmängelansprüche aufgrund des Auftrages geltend machen.<br />

8. Erfolgt in dem Ausnahmefall der Ziffer 7) b) die Mängelbeseitigung in einer<br />

anderen (der Vertriebsorganisation des Auftragnehmers angehörenden)<br />

Fachwerkstatt, hat der Auftraggeber in den Auftragsschein aufnehmen zu<br />

lassen, dass es sich um die Durchführung einer Mängelbeseitigung des<br />

Auftragnehmers handelt und dass diesem ausgebaute Teile während einer<br />

angemessenen Frist zur Verfügung zu halten sind. Der Auftragnehmer ist<br />

zur Erstattung der dem Auftraggeber nachweislich entstandenen<br />

Reparaturkosten verpflichtet.<br />

IX. Haftung<br />

1. Hat der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen nach<br />

Maßgabe der dieser Bedingungen für einen Schaden aufzukommen, der<br />

leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Auftragnehmer, soweit<br />

nicht Leben, Körper und Gesundheit verletzt wurden, beschränkt. Die<br />

Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist<br />

auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden<br />

begrenzt, soweit der Schaden durch eine vom Auftraggeber für den<br />

betreffenden Schadenfall abgeschlossenen Versicherung (ausgenommen<br />

Summenversicherungen) gedeckt ist, haftet der Auftragnehmer nur für<br />

etwaige damit verbundene Nachteile des Auftraggebers.<br />

2. Die Haftung für den Verlust von Geld, Wertpapieren, Kostbarkeiten und<br />

anderen Wertsachen, die nicht ausdrücklich in Verwahrung genommen<br />

sind so wie für durch einen Mangel des Auftraggegenstandes verursachte<br />

Schäden sind bei leichter Fahrlässigkeit nicht gehaftet.<br />

3. Unabhängig von einem Verschulden des Auftragnehmers bleibt eine<br />

etwaige Haftung des Auftragnehmers bei arglistigem Verschweigen des<br />

Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines<br />

Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.<br />

4. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter.<br />

Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Auftragnehmers für von<br />

Ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.<br />

X. Eigentumsvorbehalt und ersetzte Teile<br />

1. An allen eingebauten Zubehör-, Ersatzteilen und Tausch-Aggregaten<br />

behält sich der Auftragnehmer bis zur vollständigen Bezahlung aller<br />

Rechnungen aus der Geschäftsverbindung das Eigentum vor.<br />

2. Wenn nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist, gehen ersetzte Teile<br />

in das Eigentum des Auftragnehmers über.<br />

XI. Gerichtsstand<br />

Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der<br />

Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten einschließlich Wechsel- und<br />

Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des<br />

Auftragnehmers. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber<br />

keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluß<br />

seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt<br />

oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der<br />

Klageerhebung nicht bekannt ist.<br />

Stand 06.2005 Rev. 1a<br />

Kuehnstraße 91 Tel.<br />

: 040 - 66 86 14 - 0<br />

www.becker-automobile.de<br />

22045 Hamburg<br />

Fax<br />

: 040 - 66 86 14 - 22<br />

info@becker-automobile.de<br />

32

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!