Alten- und Krankenhilfe - Klaus Ratzel
Alten- und Krankenhilfe - Klaus Ratzel
Alten- und Krankenhilfe - Klaus Ratzel
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>Alten</strong>- <strong>und</strong> <strong>Krankenhilfe</strong><br />
Eggenstein-Leopoldshafen e.V.
Gründung des Vereins<br />
Der Verein wurde mit<br />
Gründungsprotokoll vom<br />
15. November 2010 gegründet.
Verwaltung des Vereins<br />
Vorsitzender: Manfred Hotz<br />
Schatzmeister: <strong>Klaus</strong> <strong>Ratzel</strong><br />
Öffentlichkeitsarbeit: Thomas Schwarze
Eintragung ins Vereinsregister<br />
Die Eintragung erfolgte am<br />
8.12.2010 in das Vereinsregister<br />
des Amtsgerichts Karlsruhe unter<br />
der Nummer VR 3556
Zweck des Vereins<br />
Der Zweck des Vereins ist die<br />
Unterstützung älterer <strong>und</strong>/oder kranker<br />
hilfsbedürftiger Menschen.
Wie soll der Vereinszweck erreicht<br />
werden?<br />
Vermittlung von Fahrdiensten zu Ärzten,<br />
Apotheken, Lebensmittelmärkten,<br />
Sanitätshäusern u. ä. Die anfallenden<br />
Kosten können ganz oder teilweise vom<br />
Verein übernommen werden.
Wie soll der Vereinszweck<br />
erreicht werden?<br />
Abhaltung von Seniorenschulungen <strong>und</strong><br />
Seniorenvorträgen wie z. B. über<br />
Ges<strong>und</strong>heitsthemen, gesetzliche<br />
Betreuungen, Patientenverfügungen,<br />
Allgemeine Vollmachten,<br />
Krankenkassenleistungen, Leistungen der<br />
Pflegeversicherung usw.
Wie soll der Vereinszweck<br />
erreicht werden?<br />
Durch Beschaffung, Bezuschussung oder<br />
Kostenübernahme von Sachmitteln, sofern<br />
kein anderer Leistungsträger zuständig ist,<br />
für die Pflege von älteren oder kranken<br />
Menschen, deren Vermögenslage die<br />
Anschaffung sonst nicht ermöglicht. Ein<br />
Rechtsanspruch auf diese Leistungen<br />
besteht nicht.
Wie soll der Vereinszweck<br />
erreicht werden?<br />
Spenden an gemeinnützige oder<br />
mildtätige Einrichtungen bzw. an die<br />
Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen für<br />
deren <strong>Alten</strong>- <strong>und</strong> Krankenfürsorge.
Gemeinnützigkeit des Vereins<br />
Das Finanzamt Karlsruhe-Durlach stellte<br />
mit Schreiben vom 17.12.2010 fest: „Die<br />
Körperschaft <strong>Alten</strong>-<strong>und</strong> <strong>Krankenhilfe</strong><br />
Eggenstein-Leopoldshafen e.V. dient<br />
nach der eingereichten Satzung<br />
ausschließlich <strong>und</strong> unmittelbar<br />
steuerbegünstigten gemeinnützigen <strong>und</strong><br />
mildtätigen Zwecken.
Spenden<br />
Die Körperschaft ist berechtigt, für<br />
Spenden, die ihr zur Verwendung<br />
Für diese Zwecke zugewendet<br />
werden, Zuwendungsbestätigungen<br />
auszustellen. Spenden können daher<br />
bei der Einkommensteuer als<br />
Sonderausgaben geltend gemacht<br />
werden.
Bisherige Aktivitäten<br />
2 Vorträge von Frau Barbara<br />
Scheffner-Schwarze zum Thema<br />
„Unterstützungsangebote für<br />
Seniorinnen <strong>und</strong> Senioren –<br />
Allgemeiner Überblick“
Bisherige Aktivitäten<br />
Kurzer Überblick von <strong>Klaus</strong> <strong>Ratzel</strong><br />
zum Gesetz über die<br />
Familienpflegezeit
Bisherige Aktivitäten<br />
Teilweise Übernahme von<br />
- Krankenhauskosten<br />
- Arztkosten<br />
- Rechnungen der Diakonie für<br />
Pflegedienstleistungen
Bisherige Aktivitäten<br />
Übernahme einer Rechnung der<br />
AWO für die Räumung einer<br />
Wohnung bei Umzug des Bewohners<br />
in ein Pflegeheim. Die weiteren<br />
Aufwendungen für die Räumung hat<br />
Die Gemeinde übernommen.
Bisherige Aktivitäten<br />
Übernahme von<br />
- Anschlusskosten eines<br />
Notrufsystems<br />
- H<strong>und</strong>esteuer in einem Fall
Bisherige Aktivitäten<br />
Zuschuss zur Anschaffung<br />
einesTreppenlifts
Bisherige Aktivitäten<br />
Spende eines Satzes Reifen für das<br />
Einsatzfahrzeug der Notfallhilfe, drei<br />
Einsatzjacken für die Helfer sowie<br />
medizinisches Material.<br />
Die Notfallhilfe arbeitet ehrenamtlich<br />
<strong>und</strong> erhält für die geleisteten Einsätze<br />
von den Krankenkassen keine<br />
Kostenerstattung.
Bisherige Aktivitäten
Die Bedürftigkeit der Empfänger<br />
<strong>und</strong> die Verwendung des Gelds<br />
werden geprüft.
Danke