Aus der Vorstandsarbeit - Richterbund Mecklenburg-Vorpommern
Aus der Vorstandsarbeit - Richterbund Mecklenburg-Vorpommern
Aus der Vorstandsarbeit - Richterbund Mecklenburg-Vorpommern
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Forum<br />
Informationen des <strong>Richterbund</strong>es <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong><br />
Bund <strong>der</strong> Staatsanwältinnen und Staatsanwälte,<br />
Richterinnen und Richter<br />
Inhalt aktuell:<br />
Bericht aus <strong>der</strong> <strong>Vorstandsarbeit</strong><br />
•Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />
•PEBB§Y<br />
•Zusammenlegung <strong>der</strong><br />
Fachgerichtsbarkeiten<br />
•Ministergespräch<br />
•Gespräch mit PDS-Fraktion<br />
•Gespräch mit Petitionsausschuss<br />
Bericht von <strong>der</strong> Bundesvertreterversammlung<br />
Stellungnahme des DRB zur Zusammenlegung<br />
<strong>der</strong> Fachgerichtsbarkeiten<br />
Richterratsfortbildung<br />
Mitarbeitergespräche<br />
PEBB§Y und ZPO-Reform<br />
Mitarbeiterbefragung<br />
Pressespiegel<br />
1<br />
Besuchen Sie<br />
doch<br />
regelmäßig<br />
unsere<br />
Homepage<br />
unter<br />
<strong>Richterbund</strong>.info<br />
NR: 2/2004 Oktober 2004<br />
Der <strong>Richterbund</strong> <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong> e.V. ist<br />
ein Landesverband des Deutschen <strong>Richterbund</strong>es.<br />
Der Deutsche <strong>Richterbund</strong> ist <strong>der</strong> größte<br />
Berufsverband <strong>der</strong> Richterinnen und Richter,<br />
Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in Deutschland.<br />
25 Landes- und Fachverbände mit rund 14.000<br />
Mitglie<strong>der</strong>n vereinigen sich unter seinem Dach. Der<br />
Deutsche <strong>Richterbund</strong> vertritt die Interessen seiner<br />
Mitglie<strong>der</strong> gegenüber Regierungen, Parlamenten und<br />
Öffentlichkeit.<br />
Vorsitzen<strong>der</strong>: Direktor des Amtsgerichts<br />
Günter Reitz, Amtsgericht Wismar,<br />
Vor dem Fürstenhof 1, 23966 Wismar<br />
Tel: 03841/4808812 Fax: 03841/4808865<br />
Homepage: <strong>Richterbund</strong>.info<br />
Stellv. Vorsitzen<strong>der</strong>: Staatsanwalt Lutz Wegener,<br />
Staatsanwaltschaft Neubrandenburg, Tel:0395/45370<br />
Stellv. Vorsitzen<strong>der</strong>: Direktor des Amtsgerichts Rainer Eggers,<br />
Amtsgericht Bergen, Tel: 03838/80440<br />
Schriftführer: Direktorin des Amtsgericht Birgit Freese,<br />
Amtsgericht Bad Doberan, Tel: 038203/7020<br />
Pressesprecher: Richter am Amtsgericht Jörg Bellut,<br />
Amtsgericht Parchim, Tel: 03871/729239<br />
Redaktion Forum (V.i.S.d.P.):<br />
Richter am Amtsgericht Jörg Bellut, Amtsgericht Parchim,<br />
Moltkeplatz 2, 19370 Parchim, Tel: 03871/729239; Fax:<br />
729211 Mobil: 0173-3555049<br />
JBellut@t-online.de<br />
Verbandskonto: Sparkasse Schwerin<br />
Bankleitzahl: 14051462 Nummer: 30105373<br />
Bezirksgruppen:<br />
Neubrandenburg: StA Lutz Wegener, Tel: 0395/45370<br />
Rostock: Dir’in AG Birgit Freese, Tel: 038203/7020<br />
Stralsund: DirAG Rainer Eggers, Tel: 03838/80440<br />
Schwerin: StA’in Susanne Jöns, Tel: 0385/53020<br />
Bundesverband: Deutscher <strong>Richterbund</strong><br />
Kronenstraße 73/74, 10117 Berlin<br />
Tel: 030/ 206125-0 Fax: 030/ 206125-25<br />
E-Mail: info@drb.de
<strong>Aus</strong> <strong>der</strong> <strong>Vorstandsarbeit</strong><br />
des Landesverbandes M-V<br />
von DirAG Wismar, Günter Reitz<br />
Nach <strong>der</strong> gut besuchten Mitglie<strong>der</strong>versammlung am<br />
30. März in Wismar (von nunmehr 128 Mitglie<strong>der</strong>n<br />
waren 38 anwesend!), auf welcher Staatssekretär<br />
Dr. Litten zum Thema „Das Personalentwickungskonzept<br />
in <strong>der</strong> Justiz“ sprach und Richter am Amtsgericht<br />
Till Halfmann (AG Rostock) zum neuen<br />
Kassenwart gewählt wurde, nahmen auf den nachfolgenden<br />
monatlichen Vorstandssitzungen zwei<br />
Themen immer wie<strong>der</strong> breiten Raum ein: PEBB§Y<br />
und die beabsichtigte Zusammenlegung <strong>der</strong> Sozial-<br />
und Verwaltungsgerichtsbarkeit.<br />
Bei PEBB§Y können nach Meinung des<br />
Vorstands viele <strong>der</strong> festgestellten Ergebniszahlen<br />
für unser Land nicht akzeptiert werden.<br />
Nach den Feststellungen <strong>der</strong> Pensenkonferenz<br />
beruhen die im Rahmen des Projekts PEBB§Y I<br />
von <strong>der</strong> Fa. Arthur An<strong>der</strong>sen und den Län<strong>der</strong>arbeitsgruppen<br />
ermittelten durchschnittlichen bundesweiten<br />
Bearbeitungszeiten auf einer empirisch<br />
validen und analytisch gesicherten Grundlage und<br />
bilden die Arbeitsbelastung <strong>der</strong> Justiz ab. Der sich<br />
daraus errechnende Personalbedarf entspricht <strong>der</strong><br />
notwendigen Personalausstattung <strong>der</strong> Gerichte und<br />
Staatsanwaltschaften, mit <strong>der</strong> dem Justizgewährungsanspruch<br />
angemessen Rechnung getragen<br />
wird. Abweichungen bei <strong>der</strong> Personalausstattung<br />
nach oben o<strong>der</strong> unten bedürfen daher <strong>der</strong> sachlichen<br />
Begründung und können durch folgende beson<strong>der</strong>e<br />
Umstände gerechtfertigt sein:<br />
•eine landesweit städtische<br />
Siedlungsstruktur,<br />
•beson<strong>der</strong>e Zuständigkeitsregelungen<br />
(z. B.<br />
Schwerpunktstaatsanwaltschaften,<br />
Haftgerichte, die Konzentration<br />
von Wettbewerbssachen wird<br />
jedoch nicht als Kriterium für<br />
einen Zu- o<strong>der</strong> Abschlag<br />
anerkannt),<br />
•<strong>der</strong> IT-<strong>Aus</strong>stattungsgrad<br />
einschließlich elektronischer<br />
Vordrucke (z. B.<br />
computergestützte<br />
Geldstrafenvollstreckung),<br />
•die Organisation <strong>der</strong><br />
Zusammenarbeit (z. B.<br />
Serviceeinheiten,<br />
Vorverfügungen durch<br />
Rechtspfleger),<br />
•das Durchschnittsalter <strong>der</strong><br />
Bediensteten, Prinzip des<br />
Laufbahnwechsels, Institution des<br />
Staatsanwalts als Gruppenleiter,<br />
•strukturelle Beson<strong>der</strong>heiten in <strong>der</strong><br />
Justiz- und Gerichtsverwaltung.<br />
Soweit es durch diese beson<strong>der</strong>en Umstände<br />
gerechtfertigt ist, können auf Landesebene für<br />
bestimmte Geschäfte beson<strong>der</strong>e Zu- und Abschläge<br />
von bis zu 10 % gegenüber den bundesweiten<br />
Basiszahlen festgelegt werden. Auf die Basiszahlen<br />
<strong>der</strong> Verwaltungsgeschäfte können die Län<strong>der</strong><br />
ausgehend von ihrer Organisationsstruktur und<br />
sonstigen strukturellen Beson<strong>der</strong>heiten Zu- und<br />
Abschläge von bis zu 25 % festlegen.<br />
Soweit län<strong>der</strong>spezifische Basiszahlen bestehen,<br />
sind die Personalbedarfszahlen beim bundesweiten<br />
Zahlenaustausch in <strong>der</strong> län<strong>der</strong>spezifischen und in<br />
<strong>der</strong> konsolidierten Form mitzuteilen. Werden<br />
län<strong>der</strong>-spezifische Basiszahlen außerhalb des von<br />
<strong>der</strong> Kommission gesetzten Rahmens (Katalog <strong>der</strong><br />
Umstände, 10- %- bzw. 25 -%-Grenze) festgelegt<br />
o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Personalbedarf nach tatsächlichem Einsatz<br />
bestimmt, teilt das betreffende Land diesen<br />
Umstand und die dafür bestehenden Gründe dem<br />
Vorsitzland <strong>der</strong> Kommission (Hessen) mit.<br />
Berechnung des Personalbedarfs<br />
Der Personalbedarf errechnet sich künftig nach<br />
folgen<strong>der</strong> Formel:<br />
Personalbedarf = Menge x Basiszahl<br />
Jahresarbeitszeit<br />
Das Ergebnis wird auf zwei Dezimalstellen<br />
gerundet.<br />
Berechnung <strong>der</strong> Jahresarbeitszeit<br />
Die Jahresarbeitszeit wird laufbahnbezogen nach<br />
dem Berechnungssystem <strong>der</strong> Firma An<strong>der</strong>sen<br />
Business Consulting GmbH auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong><br />
gültigen Wochenarbeitszeit in Stunden abzüglich<br />
von Fehlzeiten bestimmt, die auf folgenden<br />
Gründen beruhen:<br />
•Erholungsurlaub und AzV-Tage,<br />
•landesweit geltende Feiertage,<br />
•Krankheit,<br />
•Kur,<br />
•Dienstbefreiung<br />
•Beurlaubung, soweit <strong>der</strong> Beschäftigte<br />
in <strong>der</strong> PÜ als Bestand zum 31.12.<br />
erfasst wird,<br />
•Elternzeit, soweit <strong>der</strong> Beschäftigte in<br />
<strong>der</strong> PÜ als Bestand zum 31.12.<br />
erfasst wird.<br />
Die durchschnittliche Dauer des Erholungsurlaubs<br />
zuzüglich etwaiger AzV-Tage wird nach den
Kopfzahlen <strong>der</strong> Bediensteten pauschal ermittelt.<br />
Auch die an<strong>der</strong>en Fehlzeiten werden nicht nach<br />
Teilzeitanteilen differenziert berechnet. Feiertage,<br />
die nicht landesweit gelten, bleiben außer Betracht;<br />
bewegliche Feiertage werden zu 5/7 erfasst. Nicht<br />
einbezogen werden Fehlzeiten aufgrund von<br />
Wehrübungen und zusätzliche Urlaubstage für<br />
Schwerbehin<strong>der</strong>te. Die Gesamtzahl <strong>der</strong> Fehlzeiten<br />
wegen Erholungsurlaubs, AzV- und Feiertagen und<br />
die Gesamtzahl <strong>der</strong> übrigen Fehlzeiten sind jeweils<br />
auf die zweite Dezimalstelle mathematisch zu<br />
runden. Die Jahresarbeitszeiten werden jährlich<br />
fortgeschrieben, wobei nach Möglichkeit auf die<br />
Datenbasis <strong>der</strong> letzten 5 Jahre abzustellen ist.<br />
Für das Land <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong> ist seitens<br />
des Justizministeriums eine vorläufige Jahresarbeitszeit<br />
von 102.000 Minuten für den richterlichen<br />
Dienst ermittelt worden.<br />
Die Basiszahlen (<strong>Aus</strong>zug) im Überblick (In<br />
Klammern, die Anzahl <strong>der</strong> sich daraus<br />
ergebenden Pensen):<br />
Amtsgerichte:<br />
Zivilsachen:<br />
•Nachbarsachen: 290 Minuten<br />
(= 351)<br />
•Bau-Architektensachen: 260 Minuten<br />
(= 392)<br />
•Verkehrsunfallsachen: 220 Minuten<br />
(= 463)<br />
•Wohnungsmietsachen: 170 Minuten<br />
( = 600 )<br />
•Sonstige: 150 Minuten<br />
(= 680)<br />
Familiensachen:<br />
•Scheidungsverbundsachen: 200<br />
(= 510)<br />
•Güterrechtliche Verfahren: 450<br />
(= 227)<br />
•Unterhaltsverfahren: 280 Min.<br />
(= 364)<br />
•Sorge- und Umgangsverfahren: 210<br />
Minuten<br />
(= 486)<br />
•Sonstige isolierte F-<br />
Verfahren/sonstige<br />
Anträge in Familiensachen: 170<br />
(= 600)<br />
Strafsachen gegen Erwachsene:<br />
•Beschleunigte Verfahren: 130<br />
(= 785)<br />
•Anträge auf Erlass eines Strafbefehls:<br />
22 Minuten<br />
(= 4636)<br />
•Wirtschafts-/ Steuerstrafsachen<br />
(Strafrichter): 300 Minuten<br />
(= 340)<br />
•Jugendschutzsachen/Delikte gg. die<br />
sexuelle Selbstbestimmung<br />
(Strafrichter): 220 Minuten<br />
(= 463)<br />
•Allgemeine Strafsachen<br />
(Strafrichter): 170 Minuten<br />
(= 600)<br />
•Umwelt-,Wirtschafts-,Steuer-delikte:<br />
970 Minuten<br />
(= 105)<br />
•Allgemeine Schöffensachen: 510<br />
(= 200)<br />
•Jugendschutzsachen/Delikte gg. die<br />
sexuelle Selbstbestimmung<br />
(Schöffensachen): 760 Minuten<br />
(= 222)<br />
Jugendstrafsachen<br />
•Jugendschutzsachen/Delikte gg. die<br />
sexuelle Selbstbestimmung<br />
(Jugendrichter): 250<br />
(= 408)<br />
•Vors. Körperverletzung: 170<br />
(= 600)<br />
•Allgemeine Strafsachen : 110<br />
(= 927)<br />
•BTM-Sachen;Bandenkriminalität:<br />
400 Minuten<br />
(= 255)<br />
•Jugendschutzsachen/Delikte gg. die<br />
sexuelle Selbstbestimmung<br />
(Jugendschöffengericht): 570<br />
(= 179)<br />
•Vollstreckungssachen, Arrest,<br />
sonstige Maßnahmen: 86<br />
(= 1186)<br />
•Allgemeine Strafsachen<br />
(Jugendschöffengericht): 280<br />
(= 364)<br />
Sonstige Verfahren in Strafsachen:<br />
•Bewährungsaufsicht Erwachsene: 44<br />
Minuten<br />
•Bewährungsaufsicht Jugendliche: 76<br />
Minuten<br />
•Haftrichtertätigkeit und<br />
haftbegleitende Maßnahmen:<br />
89 Minuten<br />
•Ermittlungsrichtertätigkeit:<br />
24 Minuten<br />
Ordnungswidrigkeiten<br />
OWi: 71 (= 1437)<br />
Vollstreckungssachen: 15 Min.<br />
Betreuungssachen
•81 Minuten pro Bestandsfall<br />
(= 1259)<br />
Nachlasssachen<br />
•45 Minuten (= 2267)<br />
Zwangsvollstreckungssachen<br />
•9 Minuten (= 11333)<br />
Verwaltung<br />
1250 Minuten pro Mitarbeiter<br />
(96 Mitarbeiter = 1 Pensum)<br />
Basiszahlen Landgericht<br />
Zivilsachen 1. Instanz<br />
•Honorarfor<strong>der</strong>ungen,Gesellschaftsrecht:<br />
800<br />
(= 128)<br />
•Miet,-Kredit,-Leasingsachen: 410<br />
(= 249)<br />
•Verkehrsunfallsachen: 700<br />
(= 146)<br />
•Sonstige: 480 Minuten<br />
(= 213)<br />
Zivilsachen 2. Instanz<br />
•Berufungen: 590 Minuten<br />
(= 173)<br />
Beschwerden<br />
•WEG/Nachlass: 790 Minuten<br />
(= 129)<br />
•Betreuungssachen: 300<br />
(= 340)<br />
•Sonstige: 240 Minuten<br />
(= 425)<br />
Strafsachen 1. Instanz/Erwachsene<br />
•Umwelt,-Wirtschaft,-Steuer: 18.900<br />
Minuten<br />
(= 5,4)<br />
•Schwurgericht: 13.400 Minuten<br />
(= 7,6)<br />
•Sonstige: 4.600 Minuten<br />
(= 22)<br />
Strafsachen/Berufungen/Erwachsene<br />
•Strafrichterurteile: 430 Minuten<br />
(= 237)<br />
•Schöffenurteile: 910 Minuten<br />
(= 112)<br />
Jugendstrafsachen<br />
•Jugendliche/1.Instanz: 7500<br />
(= 14)<br />
•Berufungen/kl.Kammer: 510<br />
(= 200)<br />
•Berufungen/gr.Kammer: 1.000<br />
(= 102)<br />
Basiszahlen OLG<br />
Zivilsachen<br />
•Allg. Berufungen: 1.600 Minuten<br />
(= 64)<br />
•Berufungen in Bau,- Gesellschaftssachen:<br />
2.300 Minuten<br />
(= 44)<br />
•Berufungen in Familiensachen: 1.100<br />
Minuten<br />
(= 93)<br />
Strafsachen<br />
•Revision: 660 Minuten<br />
(= 155)<br />
•Rechtsbeschwerden: 360 Minuten<br />
(= 283)<br />
•Haftprüfungen: 610 Minuten<br />
(= 167)<br />
Basiszahlen Staatsanwaltschaft (<strong>Aus</strong>zug)<br />
•Owi: 16 Minuten<br />
(= 6375)<br />
•Allg. Strafsachen/Erwachsene: 70<br />
(= 1457)<br />
•Allg. Strafsachen/Jugendliche: 49<br />
(= 2081)<br />
•Strafsachen/Mindeststrafe 1 Jahr:<br />
240 Minuten<br />
(= 425)<br />
•BTM/Mindeststrafe 1 Jahr: 300<br />
(= 340)<br />
•Sonstige BTM: 49 Minuten<br />
(= 2082)<br />
•Verkehrsstraftaten: 47 Minuten<br />
(= 2170)<br />
•Kapitalsachen: 1100 Minuten<br />
(= 93)<br />
•Wirtschaftsstrafsachen nach 74c<br />
GVG: 2200 Minuten<br />
(= 46)<br />
•Sonstige Wirtschaftsstrafsachen/Umwelt:<br />
220Minuten<br />
(= 464)<br />
Für den Vorstand gilt die Devise, die noch zu<br />
erwartenden genauen Festlegungen in unserem<br />
Land auch unter den vorgenannten<br />
Beson<strong>der</strong>heiten einer genauen Prüfung zu<br />
unterziehen. Obwohl die<br />
Bundespensenkommission eine län<strong>der</strong>spezifische<br />
Abweichung von den hier vorgestellten Basiszahlen<br />
von bis zu +/- 10 % zulässt und einige Basiszahlen<br />
angesichts <strong>der</strong> praktischen Erfahrungen im Land<br />
kaum nachvollziehbar sind, hat das
Justizministerium den Vorschlag des HRR<br />
abgelehnt eine Evaluierungsgruppe auf<br />
Landesebene unter Mitarbeit <strong>der</strong> betroffenen<br />
Richterinnen und Richter einzusetzen. Der<br />
Vorstand des <strong>Richterbund</strong>es bittet daher alle<br />
Kolleginnen und Kollegen, aktiv, konstruktiv und<br />
ggf. kritisch an diesem Thema mitzuarbeiten und<br />
uns Anregungen zukommen zu lassen.<br />
Die Zusammenlegung von Sozial- und<br />
Verwaltungerichtsbarkeit wird im Vorstand<br />
vorbehaltlos abgelehnt.<br />
Wir haben die Argumente des Für und Wi<strong>der</strong> ausführlich<br />
erörtert. Ein behauptetes Einsparpotential<br />
wurde bisher vom Justizministerium nicht konkret<br />
dargelegt und bleibt nebulös. Im Vorstand wird<br />
daher die einheitliche Meinung vertreten, dass überhaupt<br />
erst die Frage einer solchen Zusammenlegung<br />
ernsthaft erörtert werden könne, wenn zum einen<br />
eine berechnete und geprüfte Einsparquote bekannt<br />
ist und <strong>der</strong> Nachweis geführt werden kann, dass<br />
sich dadurch eine Besserstellung des<br />
rechtssuchenden Bürgers ergibt.<br />
Ministergespräche<br />
Bei einem seitens des Vorstandes am 22. Juni mit<br />
dem Minister geführten Gespräch verdeutlichte<br />
dieser zum letzten Punkt, dass er <strong>der</strong>zeit all seine<br />
Kraft dafür einsetze, dass auf Bundesebene die<br />
gesetzlichen Voraussetzungen dafür geschaffen<br />
würden, die eine solche Zusammenlegung möglich<br />
machen könnte. Er sei vom Vorteil dieser Zusammenlegung<br />
von Gerichtsbarkeiten überzeugt und<br />
würde sie – sofern zukünftig rechtlich möglich – im<br />
Land umsetzen. Über die Frage des „Wie“ könne<br />
dann mit den Beteiligten und Betroffenen gesprochen<br />
werden.<br />
Zu PEBB§Y erklärte <strong>der</strong> Minister bei diesem<br />
Gespräch, dass auch er die bisher bekannten Zahlen<br />
nur als vorläufig betrachte. Die jetzt im Lande nach<br />
PEBB§Y erhobenen Zahlen dienten lediglich dazu,<br />
die dazu gewonnenen Ergebnisse mit den<br />
tatsächlichen Verhältnissen im Lande zu<br />
vergleichen. Erst dann sollen daraus gewonnene<br />
Erkenntnisse in Zahlen umgesetzt werden. Eine<br />
Personalbedarfsberechnung auf <strong>der</strong> Grundlage von<br />
PEBB§Y erfolge frühestens im Jahre 2006.<br />
Gleichzeitig gab <strong>der</strong> Minister in diesem<br />
Zusammenhang bekannt, dass das Kabinett<br />
beabsichtigt habe, alle <strong>Aus</strong>gabe des Landes – auch<br />
die <strong>der</strong> Justiz – an den <strong>Aus</strong>gaben <strong>der</strong><br />
(vergleichenbaren) Län<strong>der</strong> Schleswig-Holstein und<br />
Rheinland-Pfalz pro Kopf <strong>der</strong> Bevölkerung messen<br />
zu lassen. Dann dürfte in die künftige Planung <strong>der</strong><br />
Landesregierung <strong>der</strong> Umstand nicht einfließen, dass<br />
z. B. in <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong> mehr Klagen<br />
und Ansinnen seitens <strong>der</strong> Bevölkerung (pro 1000<br />
Einwohner) an die Gerichte gestellt werden als in<br />
den genannten Län<strong>der</strong>n. Ob diese Bedenken im<br />
Kabinett Gehör finden, ist offen.<br />
Gespräch mit PDS-Fraktion<br />
Die Frage <strong>der</strong> Zusammenlegung von Sozial- und<br />
Verwaltungsgerichtsbarkeit hat <strong>der</strong> Vorstand am<br />
15. April auf dessen Einladung hin mit dem<br />
Arbeitskreis Recht <strong>der</strong> PDS-Fraktion im Landtag<br />
ausführlich erörtert. Im Ergebnis stellte dessen<br />
Vorsitzen<strong>der</strong> Ritter fest, dass er keinerlei Vorteile<br />
hierfür nach diesem in <strong>der</strong> Sache sehr aufklärenden<br />
Gespräch erkennen könne. Er werde bei weiteren<br />
Erörterungen in seiner Fraktion vorschlagen, es bei<br />
<strong>der</strong> bisherigen Lösung zweier Gerichtsbarkeiten zu<br />
belassen.<br />
Am 4. Mai sprach <strong>der</strong> Vorstand auf Einladung des<br />
Ministers mit Mitglie<strong>der</strong>n <strong>der</strong><br />
Selbsthilfegruppe „Verwaiste Eltern“,<br />
die engagiert durch den pensionierten Pastor<br />
Helmut Sanne und seine Frau Gisela aus Quetzin<br />
geführt wird. Es handelt sich dabei um einen Kreis<br />
von Eltern und Geschwistern von ( regelmäßig<br />
durch einen Unglücksfall) verstorbener Kin<strong>der</strong>. Im<br />
Gespräch legten sie dar, dass sie sich auch durch<br />
die mit dem jeweiligen Fall befassten Richter und<br />
Staatsanwälte unverstanden fühlten. Mehrfach<br />
rügten sie die von den Gerichten getroffene Entscheidungen,<br />
insbeson<strong>der</strong>e die ausgeurteilten<br />
Strafen, die aus Sicht <strong>der</strong> betroffenen Angehörigen<br />
als unverständlich bezeichnet wurden..<br />
Der Vorstand versuchte den Betroffenen das oft<br />
nicht einfache Regelwerk eines Verfahrens bis zur<br />
Entscheidungsfindung näher zu bringen und<br />
erläuterte nachgefragte Einzelheiten wie den<br />
Grundsatz „in dubio pro reo“. Wir vereinbarten mit<br />
Pastor Sanne im Gespräch zu bleiben.<br />
Der<br />
Petitionsausschuss des Landtages<br />
hatte den Vorstand am 11. Mai um ein Gespräch<br />
gebeten.<br />
Gegenstand <strong>der</strong> Erörterung sollten die an den<br />
<strong>Aus</strong>schuss gerichteten Eingaben zur Justiz sein,<br />
insbeson<strong>der</strong>e zum Verhalten von Richterkollegen<br />
während <strong>der</strong> mit den Betroffenen geführten<br />
Gerichtsverhandlungen. Die dann angesprochenen<br />
Beispiele verdeutlichten, dass vielmals die Verfahrensordnung<br />
nicht anerkannt wird, weshalb man<br />
dem Richter „Selbstherrlichkeit“ vorwirft, z. B. in<br />
einem den Petitionsausschuss beschäftigenden Fall,<br />
in dem <strong>der</strong> Richter er es ablehnte, eine Beweisaufnahme<br />
mit Zeugen zu beschließen, nachdem<br />
bereits ein Gutachten eindeutige Ergebnisse bereits<br />
erbracht hatte, o<strong>der</strong> ein Fall eines in zwei Gerichts-
instanzen Unterlegenen, <strong>der</strong> nicht einsehen konnte,<br />
dass ihn die Kostentragungspflicht trifft.<br />
Bemerkenswert war auch, dass sich Bürger an<br />
Abgeordnete gewandt haben, weil sie sich durch<br />
die vielfältigen Vergleichsbemühungen <strong>der</strong> Richter<br />
„in ihren Rechten verletzt sahen“.<br />
Der Vorstand konnte mit seinen <strong>Aus</strong>führungen<br />
gegenüber den Mitglie<strong>der</strong>n des<br />
Petitionsausschusses sachaufklärend wirken. Wir<br />
werden den Abgeordneten auch für weitere<br />
Gespräche zur Verfügung zu stehen.<br />
Nicht zuletzt sei berichtet, dass <strong>der</strong> Vorstand bei<br />
<strong>der</strong> Einführung <strong>der</strong> Direktorin des Amtsgerichts<br />
Ueckermünde, unserem Mitglied Sylvia<br />
Hagemann, sowie bei <strong>der</strong> Eröffnung des neuen<br />
Amtsgerichts Wolgast zugegen war und die<br />
Glückwünsche des <strong>Richterbund</strong>es überbrachte.<br />
Er nahm ebenso am Symposium „50 Jahre<br />
Sozialgerichtsbarkeit“ in Rostock am 27. April und<br />
an einer Veranstaltung des LACDJ zum Thema<br />
„Justiz in <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong> – Quo<br />
Vadis?“ am 3. Mai in Neubrandenburg teil, wo<br />
auch <strong>der</strong> Minister zur Personalsituation bei<br />
Gerichten und Staatsanwaltschaften sowie zur<br />
Frage <strong>der</strong> Zusammenlegung seine bekannte<br />
Stellungnahme darlegte.<br />
Seit knapp einem halben Jahr ist die<br />
web-Seite des Landesverbandes<br />
aktiv. Unser Kollege, Richter Axel Peters, Landgericht<br />
Schwerin, hat viel Mühe und Arbeit investiert,<br />
den Landesverband M-V auch in diesem<br />
mo<strong>der</strong>nen Medium attraktiv und aktuell vertreten<br />
zu lassen. Aktuelle Gesetzessynopsen,<br />
Pressemitteilungen o<strong>der</strong> Veranstaltungshinweise<br />
werden unter<br />
richterbund.info<br />
für alle interessierten Surfer eingestellt. Auch<br />
weiterhin wird sich Kollege Peters um den weiteren<br />
Aufbau unseres Internet-Auftritts kümmern. Wir<br />
würden uns freuen, wenn Sie Anregungen o<strong>der</strong><br />
Vorschläge an uns herantragen.<br />
Bericht aus <strong>der</strong><br />
Bundesvertreter-Versammlung in<br />
Koblenz<br />
Von DirAG Günter Reitz<br />
Am 23. April 2004 fand die Bundesvertreterversammlung<br />
des Deutschen <strong>Richterbund</strong>es auf<br />
Einladung des Landesverbandes Rheinland-Pfalz in<br />
Koblenz statt, an <strong>der</strong> ich als Vorsitzen<strong>der</strong> des Landesverbandes<br />
<strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong> teilnahm.<br />
Eingestimmt wurden die Delegierten aus allen<br />
Landesverbänden und <strong>der</strong> Fachgerichtsbarkeiten<br />
auf diese Versammlung im Rheinland mit einem<br />
Empfang durch den Oberbürgermeister <strong>der</strong> Stadt<br />
Koblenz und den rheinland-pfälzischen<br />
Justizminister, an den sich eine abendliche<br />
Rheinfahrt mit dem Dampfer „Stolzenfels“<br />
anschloss. Bereits hier wurden unter den<br />
Delegierten erste Meinungen zu den<br />
Tagesordnungspunkten <strong>der</strong> Bundesvertreterversammlung<br />
ausgetauscht.<br />
Die Versammlung begann mit dem Bericht des<br />
Vorsitzenden des DRB Wolfgang Arenhövel.<br />
Er sprach den Erfolg des Richter- und Staatsanwaltstages<br />
2003 in Dresden an, <strong>der</strong> im Vergleich zu<br />
den Vorjahren die doppelte Zahl an Besuchern<br />
verzeichnen konnte. Weiter äußerte er sich kritisch<br />
zu beabsichtigten Sparmaßnahmen in <strong>der</strong> Justiz und<br />
zu den Absichten, Sozial- und Verwaltungsgerichtsbarkeit<br />
zusammenzulegen. Gleichfalls ging er auf<br />
die Probleme ein, die daraus resultieren, dass <strong>der</strong><br />
Bundesvorsitzende seine vielfältigen und zeitaufwändigen<br />
Aufgaben neben seinem vollen Hauptamt<br />
wahrnehmen muss. Diese bereits früher einmal<br />
erörterte Frage, ob <strong>der</strong> Vorsitzende des DRB<br />
zumindest zum Teil von seinem Hauptamt<br />
freigestellt werden soll, um seine Aufgaben im<br />
DRB noch besser in unserem Interesse wahrnehmen<br />
zu können, soll wie<strong>der</strong> aufgenommen und <strong>der</strong>en<br />
finanzielle <strong>Aus</strong>wirkungen geprüft werden.<br />
<strong>Aus</strong> dem Assessorentreffen des Vortages erhob sich<br />
die For<strong>der</strong>ung, dass für den Geschäftsverteilungsausschuss,<br />
<strong>der</strong> für die Staatsanwaltschaften in<br />
einem Entwurf zum GVG vorgesehen sei, auch das<br />
aktive Wahlrecht für Staatsanwälte, die noch<br />
Proberichter sind, erfor<strong>der</strong>lich ist. Erst dann werde<br />
die gleiche Rechtslage wie bei den<br />
Präsidiumswahlen <strong>der</strong> Richter hergestellt.<br />
Die ferner erhobene For<strong>der</strong>ung nach Proberichterräten<br />
und zur Einarbeitung neuer Proberichter nach<br />
<strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Juristenausbildung gemäß einem<br />
bisher vorliegenden Modell wurde vom Plenum<br />
abgelehnt. Es solle bei einer Probezeit von drei<br />
Jahren in <strong>der</strong> bisherigen Einsatzform des Richters<br />
bleiben, auch mit einem Wechsel von Gericht zu<br />
Staatsanwaltschaft und umgekehrt.<br />
<strong>Aus</strong>führlich wurde anschließend über den DRB-<br />
Gesetzentwurf zum GVG „Amtsrecht <strong>der</strong> Staatsanwälte“<br />
diskutiert. Nach kontroverser Debatte wurde<br />
<strong>der</strong> Vorschlag des Landesverbands NRW, nach<br />
dem <strong>der</strong> für die Staatsanwaltschaften geplante<br />
Geschäftsverteilungsausschuss nicht nur beratende<br />
Funktion, son<strong>der</strong>n eine Entscheidungskompetenz<br />
ähnlich den Gerichtspräsidien erhalten soll,<br />
mehrheitlich abgelehnt. Dieser Punkt soll allerdings<br />
im Rahmen <strong>der</strong> Erörterung zur „Selbstverwaltung<br />
<strong>der</strong> Justiz“ aufgegriffen werden. In großer
Übereinstimmung wurde ein externes<br />
Weisungsrecht gegenüber Staatsanwälten<br />
abgelehnt, hinsichtlich des internen Weisungsrechts<br />
soll es bei <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeitigen Regelung verbleiben.<br />
Breiten Raum nahm die bereits vom Vorsitzenden<br />
angesprochene Frage <strong>der</strong> Zusammenlegung von<br />
Sozial- und Verwaltungsgerichtsbarkeiten ein.<br />
Dabei kam zum <strong>Aus</strong>druck, dass in einigen Län<strong>der</strong>n<br />
dieser Punkt nicht als problematisch angesehen<br />
wird, weil über die Personalfluktuation hier je<strong>der</strong>zeit<br />
entgegengesteuert werden könne, so z. B. in<br />
NRW, und deshalb eine Zusammenlegung dieser<br />
Fachgerichtsbarkeiten nicht Priorität genieße.<br />
Forciert werde dies durch die Politik in den kleinen<br />
Län<strong>der</strong>n, die darin ein Einsparpotential sehen. Ein<br />
vermitteln<strong>der</strong> Vorschlag aus Nie<strong>der</strong>sachsen, einen<br />
Einsatzwechsel unter bestimmten Voraussetzungen<br />
(Zustimmung <strong>der</strong> Beteiligten und zeitliche<br />
Begrenzung) vorzusehen, fand keine Zustimmung.<br />
Im nachfolgenden Beschluss sprach sich <strong>der</strong> DRB<br />
mit aller Deutlichkeit für die Beibehaltung <strong>der</strong><br />
selbständigen Fachgerichtsbarkeiten <strong>der</strong> Sozial- und<br />
Verwaltungsgerichtsbarkeit aus. Alle Fachgerichtsbarkeiten<br />
sollen beibehalten werden, weil sich<br />
dieses Spezialgerichtssystem in <strong>der</strong> Bundesrepublik<br />
bewährt habe und nicht dem Diktat des Sparens<br />
um jeden Preis geopfert werden dürfe.<br />
Mit Interesse wurde den <strong>Aus</strong>führungen des<br />
Vorsitzenden <strong>der</strong> Besoldungskommission gefolgt.<br />
Er berichtete über aktuelle und beabsichtigte<br />
Entwicklungen im Besoldungsrecht. Der DRB wird<br />
Musterverfahren gegen die Besoldungs- und<br />
Versorgungskürzungen bis hin zum BVerfG<br />
unterstützen.<br />
<strong>Aus</strong> <strong>der</strong> Arbeitsgruppe „Selbstverwaltung in <strong>der</strong><br />
Justiz“ wurde über den Stand <strong>der</strong> Arbeit berichtet.<br />
Es werde <strong>der</strong>zeit an Modellen gearbeitet, wie<br />
insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Einfluss von Politik und auch<br />
Ministerium auf Personalentscheidungen<br />
zurückgedrängt o<strong>der</strong> sogar verhin<strong>der</strong>t werden<br />
könne. Die Arbeitsgruppe beabsichtigt, konkrete<br />
Ergebnisse auf <strong>der</strong> nächsten<br />
Bundesvertreterversammlung vorzustellen.<br />
Die abschließende Neuwahl des Präsidiums brachte<br />
folgendes Ergebnis:<br />
Vorsitzen<strong>der</strong>: Wolfgang Arenhövel<br />
Nie<strong>der</strong>sachsen PräsLG<br />
Stellv. Vors. Christoph Frank<br />
Baden-Württemberg OStA<br />
Stellv. Vors. Brigitte Kamphausen<br />
Nordrhein-Westfalen VRinLG<br />
Weitere Mitglie<strong>der</strong>:<br />
Stefan Caspari S-A RLG<br />
Carla Evers-Musgerau S-H RinArbG<br />
Dr. Jan Grotheer HH PrFG<br />
Rolf Hannisch B-W Bundesanwalt<br />
Elmar Herrler Bayern ROLG<br />
Lothar Jünemann Berlin VRLG<br />
Bettina Leetz Brandenburg RinAG<br />
Steffen Roller Baden-Württemberg RSG<br />
Hans-Peter Teetzmann Nie<strong>der</strong>sachsen DirAG<br />
Dem ehemaligen DRB-Vorsitzenden<br />
Geert Mackenroth wurde mit großer Mehrheit die<br />
Ehrenmitgliedschaft im Bundesvorstand verliehen.<br />
Die nächste Bundesvertreterversammlung wird im<br />
November 2005 in Essen stattfinden.<br />
Stellungnahme des Deutschen<br />
<strong>Richterbund</strong>es<br />
zu den Entwürfen eines Gesetzes zur Än<strong>der</strong>ung<br />
des Grundgesetzes (Artikel 92 und 108) – BR-<br />
Drs. 543/04 – und eines Gesetzes zur Öffnung<br />
des Bundesrechts für die Zusammenführung <strong>der</strong><br />
Verwaltungs-, Sozial- und Finanzgerichtsbarkeit<br />
(Zusammenführungsgesetz – ZfG -) – BR-Drs.<br />
544/04 –<br />
1. Zusammenlegung <strong>der</strong> öffentlich-rechtlichen<br />
Gerichtsbarkeiten<br />
Die Bundesvertreterversammlung des DRB in<br />
Koblenz hat sich am 23. April gegen die Schaffung<br />
einer einheitlichen öffentlich-rechtlichen Gerichtsbarkeit<br />
ausgesprochen. Hieran hält <strong>der</strong> DRB auch in<br />
Kenntnis <strong>der</strong> nunmehr vorgelegten Entwürfe fest.<br />
Die Gesetzentwürfe sind nicht geeignet, den<br />
Nachweis von Verbesserungen zu erbringen, die es<br />
rechtfertigen würden, bewährte Strukturen aufzugeben.<br />
Das gilt beson<strong>der</strong>s für die im Abschlussbericht<br />
<strong>der</strong> Bund-Län<strong>der</strong>-Arbeitsgruppe <strong>der</strong> Justizministerkonferenz<br />
(dort S. 10 ff.) genannten angeblichen<br />
Vorteile einer Zusammenlegung. So bestehen ausreichende<br />
Möglichkeiten, um den Wechsel von<br />
Richterinnen und Richtern in eine an<strong>der</strong>e Gerichtsbarkeit<br />
bzw. <strong>der</strong>en Einsatz in verschiedenen<br />
Gerichtsbarkeiten zu för<strong>der</strong>n. Der Nachweis, dass<br />
die durch eine Zusammenlegung zu erwartende und<br />
nicht durch an<strong>der</strong>e Maßnahmen erzielbare<br />
Personal- und Sachkostenersparnis nicht marginal<br />
ausfällt und in keinem Verhältnis zu den Kosten<br />
einer Zusammenlegung steht, ist nicht erbracht.<br />
2. Aufgabe <strong>der</strong> Rechtseinheit in Deutschland<br />
Darüber hinaus ist <strong>der</strong> durch den Entwurf des ZfG<br />
(ZfG-E) vorgeschlagene Weg einer Län<strong>der</strong>öff-
nungsklausel abzulehnen. Damit wäre die Rechtseinheit<br />
in Deutschland für die Gerichtszweige<br />
aufgegeben. Eine Län<strong>der</strong>öffnungsklausel führt<br />
dazu, dass auf <strong>der</strong> Ebene <strong>der</strong> ersten beiden<br />
Instanzen eine Vielzahl von Konstellationen<br />
entsteht. Je nach Land können die Gericht <strong>der</strong><br />
Finanz-, <strong>der</strong> Sozial- und<br />
Verwaltungsgerichtsbarkeit getrennt bestehen, ganz<br />
o<strong>der</strong> aber nur teilweise (Sozial- und Verwaltungsgerichtsbarkeit)<br />
vereinigt werden. Daneben besteht<br />
die Möglichkeit <strong>der</strong> Schaffung gemeinsamer<br />
Gerichte o<strong>der</strong> gar nur gemeinsamer Spruchkörper<br />
über Län<strong>der</strong>grenzen hinweg (§ 1 Abs. 3 ZfG-E). In<br />
<strong>der</strong> Revisionsinstanz besteht aber die Teilung in<br />
drei öffentlich-rechtliche Gerichtszweige fort. Dass<br />
dies zu keiner Zersplitterung <strong>der</strong> Gerichtsstrukturen<br />
führen soll, wie die Einzelbegründung zu § 1 ZfG-E<br />
behauptet, erstaunt. Die Bundesrepublik gleicht<br />
sich jedenfalls hierdurch nicht an<strong>der</strong>en<br />
europäischen Mitgliedsstaaten an, son<strong>der</strong>n entfernt<br />
sich von ihnen.<br />
3. Ablehnung einer Zusammenlegung in <strong>der</strong><br />
Sozialgerichtsbarkeit<br />
Bei <strong>der</strong> Erarbeitung <strong>der</strong> Entwürfe sind – soweit<br />
erkennbar – keine Vertreter <strong>der</strong> von einer Zusammenlegung<br />
betroffenen Richterschaft eingebunden<br />
worden. Soweit Äußerungen aus <strong>der</strong> Sozialgerichtsbarkeit<br />
vorliegen, sind diese ganz überwiegend<br />
skeptisch bis ablehnend (Entschließung<br />
<strong>der</strong> Konferenz <strong>der</strong> Präsidentinnen und Präsidenten<br />
<strong>der</strong> Landessozialgerichte und des Präsidenten des<br />
Bundessozialgerichts vom 12. Mai 2004 in<br />
Merseburg; BSG-Präs. Von Wulffen, NJW<br />
11/2004, XVI; Jung, DRiZ 2004, 39; Roller, DRiZ<br />
2004, 53; <strong>der</strong>s. VSSR 2004, 131;<br />
Brand/Fleck/Scheer, SozSich 2004, 25; dies., SGB<br />
2004, 173; Kruschinsky, Recht und Politik 2004,<br />
73). Gleiches gilt für Äußerungen von Vertretern<br />
aus dem Bereich <strong>der</strong> Sozialversicherungsträger<br />
(Mutz/Stoew, DAng-Vers 2004, 89), <strong>der</strong> Sozialen<br />
Verbände (Wernet, Sozialrecht+Praxis 2004, 174),<br />
des DGB („DGB-Fachkonferenz<br />
„Zusammenlegung <strong>der</strong> Fachgerichtsbarkeiten?“ am<br />
24. April 2004) und nicht zuletzt <strong>der</strong> Anwaltschaft<br />
(Deutscher Anwaltsverein, NJW 2004, Heft 26,<br />
XIV; Francke, AnwBl. 2004, 106).<br />
Mit den in dieser mittlerweile recht breiten öffentlichen<br />
<strong>Aus</strong>einan<strong>der</strong>setzung dargestellten Vorbehalten<br />
gegen eine Zusammenlegung setzten sich die<br />
Entwürfe kaum auseinan<strong>der</strong>.<br />
4. Ablehnung einer Zusammenlegung in <strong>der</strong><br />
Finanzgerichtsbarkeit<br />
Die Zusammenlegung <strong>der</strong> Finanzgerichtsbarkeit zu<br />
einer einheitlichen Fachgerichtsbarkeit wird von<br />
den Richterinnen und Richtern <strong>der</strong> Finanzgerichte<br />
und des Bundesfinanzhofes einhellig abgelehnt.<br />
Auch die Berufsverbände sprechen sich dagegen<br />
aus.<br />
„Die Finanzgerichtsbarkeit wird durch Bundesgesetz<br />
einhellig geregelt“, Art. 108 Abs. 6 GG. Der<br />
parlamentarische Rat und <strong>der</strong> Verfassungsgeber<br />
haben diese Regelung aus guten Gründen vorgesehen,<br />
um die Einheitlichkeit <strong>der</strong> Anwendung des<br />
Steuerrechts durch eine einheitliche Finanzgerichtsbarkeit<br />
zu gewährleisten. Der Verfassungsgeber zog<br />
mit dieser Grundsatzentscheidung die Lehren aus<br />
<strong>der</strong> Vergangenheit, in <strong>der</strong> durch Führererlass vom<br />
28.08.1939, RGBl I S. 1535 f, die Finanzgerichte<br />
zur „Verwaltungsvereinfachung“ und „Personaleinsparung“<br />
außer Tätigkeit gesetzt wurden. Zum<br />
an<strong>der</strong>en reagierte er auf den Druck <strong>der</strong> Militärgouverneure<br />
<strong>der</strong> drei westlichen Besatzungsmächte,<br />
die in ihren Denkschriften vom 22.11.1948 und<br />
02.03.1949 den Mehrheitsbeschluss des Finanzausschusses<br />
des Parlamentarischen Rates ablehnten,<br />
mit dem eine Bundessteuerverwaltung beschlossen<br />
worden war. Die Folgen <strong>der</strong> damit erzwungenen<br />
geteilten Finanzverwaltung sollten abgemil<strong>der</strong>t<br />
werden durch eine einheitliche Finanzgerichtsbarkeit.<br />
Dieser geschichtliche Hintergrund wird in dem mit<br />
vollkommen unverständlicher Hast zusammengeflickten<br />
Gesetzesentwurf bzw. Abschlussbericht<br />
nicht einmal erwähnt, geschweige denn begründet,<br />
warum die Argumente, die zu <strong>der</strong> Schaffung des<br />
Art. 108 Abs. 6 GG geführt haben, nach<br />
Auffassung <strong>der</strong> Verfasser des Gesetzesentwurfes<br />
bzw. Abschlussberichtes heute nicht mehr gelten<br />
sollen. Im Übrigen ist es auch verfassungspolitisch<br />
allerschlechtester Stil, zuerst eine<br />
Verfassungsän<strong>der</strong>ung beschließen zu wollen, um<br />
erst im Anschluss daran zu prüfen, ob sie denn die<br />
behaupteten „Spar- und Synergieeffekte“ bringt. So<br />
sollte we<strong>der</strong> mit dem Grundgesetz noch mit <strong>der</strong><br />
Dritten Gewalt umgegangen werden.<br />
Der Abschlussbericht <strong>der</strong> JuMiKo ebenso wie die<br />
vorliegenden Gesetzesentwürfe lassen auch jede<br />
schlüssige Antwort vermissen auf die Frage, wie<br />
denn eine zweistufige Finanzgerichtsbarkeit in die<br />
dreistufige Sozial- bzw. Verwaltungsgerichtsbarkeit<br />
harmonisch eingefügt werden soll.<br />
Unbeantwortet bleibt auch die Lösung <strong>der</strong> Nachwuchsproblematik<br />
für die Finanzgerichtsbarkeit,<br />
die unabweisbar auf steuerliches Expertenwissen<br />
zurückgreifen muss, wenn die Qualität <strong>der</strong> Rechtsprechung<br />
gewährleistet bleiben soll. In einer<br />
einheitlichen Gerichtsbarkeit werden aber die<br />
richterlichen Beför<strong>der</strong>ungsämter <strong>der</strong> zweiten<br />
Instanz herkömmlich mit Bewerbern <strong>der</strong> ersten<br />
Instanz besetzt, über die die Finanzgerichtsbarkeit<br />
nicht verfügt und bei denen steuerrechtliche<br />
Kenntnisse in aller Regel nicht vorhanden sind.
5. Unsicherheit weiterer Reformschritte; Fehlen<br />
eines schlüssigen Gesamtkonzepts<br />
Der nach den Gesetzesentwürfen vorgeschlagene<br />
Weg, über den eine Zusammenlegung ermöglicht<br />
werden soll, kann nur den ersten Schritt einer<br />
weitergehenden Reform <strong>der</strong> öffentlich-rechtlichen<br />
Gerichtsbarkeit darstellen. Er bleibt damit auf<br />
halbem Wege stecken und birgt Gefahren für die<br />
Funktionsfähigkeit <strong>der</strong> zusammengelegten<br />
Gerichte, insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> (zukünftigen) Kammern<br />
für Sozialsachen, in sich. Dies hat unmittelbare<br />
<strong>Aus</strong>wirkung auf die Rechtsschutz suchenden<br />
Bürger in einem – mit <strong>der</strong> Sozialversicherung und<br />
<strong>der</strong> Sozialhilfe – beson<strong>der</strong>s sensiblen Bereich.<br />
Sollte <strong>der</strong> ZfG-E umgesetzt werden, müssen<br />
zwingend weitere Schritte folgen, d. h. es sind<br />
Verän<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Gerichtsverfassung und <strong>der</strong><br />
Verfahrensordnungen nötig. Der Entwurf spart<br />
diese bewusst aus, wohl um den darin<br />
wurzelnden Konfliktstoff erst einmal<br />
auszuklammern.<br />
Die in einigen Län<strong>der</strong>n eingerichteten einheitlichen<br />
Fachgerichte werden ihre Probleme<br />
haben „zusammenzuwachsen“, wenn ihre<br />
Richterinnen und Richter weiterhin durch<br />
unterschiedliche Verfahrensordnungen und –<br />
als Folge <strong>der</strong> abweichenden Besetzung <strong>der</strong><br />
Kammern – durch eine unterschiedliche<br />
Struktur <strong>der</strong> Besoldungsstufen in zwei<br />
Gruppen getrennt werden, von denen zudem<br />
eine die an<strong>der</strong>e nach ihrer Größe dominiert.<br />
Die unterschiedlichen Verfahrensordnungen –<br />
die Verwaltungsgerichte bringen mit VwGO<br />
und AsylVfg sogar zwei mit - stellen zwar kein<br />
zwingendes Hin<strong>der</strong>nis für den mit dem<br />
Entwurf beabsichtigten <strong>Aus</strong>tausch des richterlichen<br />
Personals zwischen mehreren öffentlichrechtlichen<br />
Teilrechtsgebieten dar. Es ist<br />
jedoch aus übergeordneten Gründen <strong>der</strong><br />
Transparenz des gerichtlichen Verfahrens und<br />
<strong>der</strong> Entlastung <strong>der</strong> Prozessbeteiligten dringend<br />
geboten, eine einheitliche Verfahrensordnung<br />
zu schaffen. Vor allem bedarf es einer<br />
einheitlichen Besetzung <strong>der</strong> Richterbank <strong>der</strong> 1.<br />
Instanz. Der Abschlussbericht <strong>der</strong> Bund-<br />
Län<strong>der</strong>-Arbeitsgruppe verweist hierzu auf zu<br />
erwartende Impulse aus <strong>der</strong> vereinheitlichen<br />
Gerichtsbarkeit. Das dürfte nicht mehr als die<br />
Erwartung ausdrücken, dass unhaltbare<br />
Zustände bei den zusammengelegten Gerichten<br />
ausreichenden politischen Druck für<br />
Verän<strong>der</strong>ungen schaffen. Es besteht aber auch<br />
die Gefahr, dass hier <strong>der</strong> Reformeifer nicht<br />
weiter trägt als bis zum Erlass des ZfG und<br />
damit ein untaugliches Provisorium auf<br />
unabsehbare Zeit zementiert wird.<br />
Schließlich wirft eine einheitliche öffentlich-rechtliche<br />
Gerichtsbarkeit in den Län<strong>der</strong>n die Frage auf,<br />
warum es weiterhin dreier öffentlich-rechtlicher<br />
oberster Gerichtshöfe bedarf, für <strong>der</strong>en<br />
Zusammenlegung eine weitere<br />
Verfassungsän<strong>der</strong>ung notwendig wäre.<br />
Strukturverän<strong>der</strong>ungen dürfen nicht stückweise und<br />
über einen jahrelang andauernden, von<br />
Zufälligkeiten abhängigen, die Gerichte und die<br />
rechtsschutzsuchenden Bürger verunsichernden<br />
Prozess erfolgen, son<strong>der</strong>n in Form eines stimmigen,<br />
zukunftsfähigen Entwurfs.<br />
Wenn schon Gerichtszweige aufgelöst werden<br />
sollen, <strong>der</strong>en Selbstständigkeit weit vor Schaffung<br />
des Grundgesetzes zurückverfolgt werden kann,<br />
dann ist zumindest ein schlüssiges Gesamtkonzept<br />
zu verlangen. Ein beson<strong>der</strong>es Bedürfnis zur Eile ist<br />
nicht erkennbar. Die aufgrund <strong>der</strong> Zuweisung <strong>der</strong><br />
Streitigkeiten über die Grundsicherung <strong>der</strong><br />
Arbeitssuchenden und über<br />
Sozialhilfeangelegenheiten an die Sozialgerichtsbarkeit<br />
ab 1. Januar 2005 notwendigen personellen<br />
Verän<strong>der</strong>ungen können, unabhängig davon, ob <strong>der</strong><br />
Entwurf des 7. SGGÄndG (BT-Drs. 15/3169)<br />
Gesetz wird, auf an<strong>der</strong>e Weise bewirkt werden<br />
(s. Stellungnahme des DRB und des BDS,<br />
www.drb.de/stellungnahmen/2004).<br />
Das ZfG käme, da sich eine Verfassungsän<strong>der</strong>ung<br />
nicht kurzfristig realisieren ließe, hierfür ohnehin<br />
zu spät.<br />
Der DRB ist bereit, sich an <strong>der</strong> notwendigen<br />
Diskussion aktiv zu beteiligen und damit den<br />
Sach-verstand <strong>der</strong> Richterinnen und Richter<br />
einzubringen. Er ist sich bewusst, dass auch die<br />
Justiz sich angesichts allgemeiner<br />
gesellschaftlicher Verän<strong>der</strong>ungen und <strong>der</strong><br />
steigenden Finanznot des Staates einer<br />
kritischen Prüfung ihrer Strukturen nicht<br />
entziehen kann.<br />
6. Möglichkeiten einer Flexibilisierung des<br />
richterlichen Personaleinsatzes im Rahmen des<br />
geltenden Rechts<br />
Ein freiwilliger <strong>Aus</strong>tausch von Richterinnen und<br />
Richtern zwischen den Gerichtszweigen kann im<br />
Rahmen des geltenden Rechts stärker geför<strong>der</strong>t<br />
werden, als dies in <strong>der</strong> Praxis <strong>der</strong>zeit erfolgt. Dass<br />
die Landesjustizverwaltungen alle vorhandenen<br />
Möglichkeiten ausnutzen, die ein mo<strong>der</strong>nes<br />
Personalentwicklungskonzept eröffnen würde, ist<br />
hier nicht erkennbar.<br />
Auch insoweit ist <strong>der</strong> DRB selbst und über seine<br />
Mitgliedsverbände bereit, mit den Landesjustizverwaltungen<br />
Vorschläge zu diskutieren und<br />
Verän<strong>der</strong>ungen zu unterstützen.
„Beteiligungskultur verän<strong>der</strong>n“<br />
von RiAG Jörg Bellut<br />
Vorsitzen<strong>der</strong> des Hauptrichterrates bei dem<br />
Justizministerium M-V<br />
Seit Dezember 2003 ist die Richterschaft mit einem<br />
neuen Hauptrichterrat beim Justizministerium<br />
vertreten. Die Bilanz <strong>der</strong> Beteiligungskultur <strong>der</strong><br />
vergangenen Jahre in unserem Lande weckt nicht<br />
gerade große Hoffnungen. Bereits die vorigen<br />
Hauptrichterräte haben bemerken müssen, dass<br />
ihnen bei <strong>der</strong> Wahrnehmung ihrer Mitbestimmungs,-<br />
Beteiligungs,- und<br />
Freistellungsrechte durch das Justizministerium<br />
seit 1994 „Steine in den Weg gelegt“ wurden. Die<br />
bislang geltende offizielle Version: „Da keine<br />
Mitbestimmungsrechte bestehen und <strong>der</strong> HRR gem.<br />
§ 15 Satz 1 RiG M-V lediglich an den allgemeinen<br />
und sozialen Angelegenheiten zu beteiligen ist,<br />
bedarf es keiner höheren als <strong>der</strong> bereits dem<br />
vorangegangenen HRR-Vorsitzenden zugebilligten<br />
Freistellung von 10% seiner Arbeitskraft.“<br />
Tatsächlich hat sich die eingeräumte Beteiligung in<br />
<strong>der</strong> Vergangenheit dadurch ausgezeichnet, dass<br />
fertige Konzepte und Vorhaben (wenn überhaupt)<br />
kurz vor <strong>der</strong>en Umsetzung dem HRR angezeigt<br />
wurden und um kurzfristige Stellungnahme gebeten<br />
wurde. Ein gemeinsames Erarbeiten von Vorhaben<br />
fand nicht statt. In den letzten 10 Jahren hat diese<br />
Praxis auf allen Ebenen <strong>der</strong> Richtervertretungen zu<br />
einer wenig erfreulichen Situation geführt: mangels<br />
Kompetenzeinräumung gab es letztendlich auch<br />
keine Beteiligungskultur und daraus resultierend<br />
auch nur wenig Interesse an einer aktiven Arbeit<br />
<strong>der</strong> Richtervertretungen auf den verschiedenen<br />
Ebenen.<br />
Erst kürzlich teilte mir <strong>der</strong> Direktor des Amtsgerichts<br />
Rostock auf meine Bitte, eine örtliche<br />
Richtervertretung wählen zu lassen, mit, dass<br />
anlässlich einer daraufhin einberufenen<br />
Richterversammlung die Meinung vorgeherrscht<br />
hat, dass mangels<br />
eingeräumter Rechte kein Bedarf daran gesehen<br />
wird. Insbeson<strong>der</strong>e in <strong>der</strong> ordentlichen<br />
Gerichtsbarkeit scheint dieser Gedanke weit<br />
verbreitet. An<strong>der</strong>e Kollegen, insbeson<strong>der</strong>e an<br />
kleineren Gerichten meinten, dass ein Richterrat<br />
nicht notwendig sei, da „man ohnehin - und sei es<br />
im Präsidium - alles besprechen würde“.<br />
Die Erfahrungen aus an<strong>der</strong>en Län<strong>der</strong>n wi<strong>der</strong>legt<br />
diese, bei uns weit verbreitete, Meinung. Auf einer<br />
vom HRR ins Leben gerufenen Fortbildungsveranstaltung<br />
<strong>der</strong> Richterräte am 19.08.2004 im<br />
Landgericht Rostock lobte <strong>der</strong> Vorsitzende des<br />
HRR <strong>der</strong> ordentlichen Gerichtsbarkeit des Landes<br />
Nie<strong>der</strong>sachsen , VRiLG Andreas Kreutzer, die dort<br />
herrschende Beteiligungskultur, die maßgeblich<br />
durch den nunmehr in unserem Land tätigen Staatssekretär<br />
Dr. Rainer Litten geför<strong>der</strong>t wurde.<br />
Kreutzer wies darauf hin, dass sich fast nie die<br />
Frage nach den förmlich eingeräumten<br />
Mitbestimmungsrechten stelle, son<strong>der</strong>n dass<br />
vielmehr frühzeitig die gesetzliche Vertretung <strong>der</strong><br />
Richterschaft in die sie betreffenden Organisations-<br />
und Entwicklungskonzepte eingebunden wird.<br />
Diese fruchtbare Beteiligungskultur wird auch nach<br />
dem Regierungswechsel in Nie<strong>der</strong>sachsen<br />
fortgesetzt, da sie sich bewährt habe. Die CDU-<br />
Landesregierung plant sogar die Umsetzung<br />
mo<strong>der</strong>ner Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte<br />
in einem neuen Landesrichtergesetz und hat hierzu<br />
bereits erste Pilotprojekte angekündigt. Umso<br />
erstaunter zeigte sich Kreutzer, dass in einem Land<br />
mit SPD/PDS Regierung die Beteiligungskultur<br />
nicht mehr geför<strong>der</strong>t werde. Eine frühzeitige und<br />
gemeinsame Beteiligung <strong>der</strong> Richterschaft sei für<br />
alle Beteiligte von Vorteil. Die Akzeptanz von<br />
Maßnahmen werde geför<strong>der</strong>t und das Entstehen von<br />
Eskalationsmöglichkeiten vermieden.<br />
Kreutzer wies auf vielfältige Beteiligungsmöglichkeiten<br />
auf allen Ebenen <strong>der</strong><br />
Stufenvertretung hin. Maßnahmen <strong>der</strong><br />
Arbeitsplatzausstattung, <strong>der</strong> Verwendung <strong>der</strong><br />
immer knapper werdenden Bibliotheksmittel, des<br />
Einsatzes von EDV und Unterstützungskräften, <strong>der</strong><br />
Fortbildung, <strong>der</strong> Regelung des Bereitschaftsdienstes<br />
seien genauso wichtige Angelegenheiten <strong>der</strong><br />
Richterräte wie die überörtlichen Projekte, seien es<br />
mögliche Kontrolle <strong>der</strong> richterlichen Arbeit durch<br />
erhobene Statistiken, <strong>der</strong> Einführung des<br />
benchmarking o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>er neuerer<br />
Steuerungsmodelle.<br />
Um das Bewusstsein einer besseren Beteiligungskultur<br />
im Land zu stärken hat <strong>der</strong> HRR einstimmig<br />
beschlossen, 3 Klagen gegen das Justizministerium<br />
zu führen:<br />
1. Feststellung, dass die Erhebung <strong>der</strong> Daten zur<br />
Arbeitserfassung <strong>der</strong> richterlichen Tätigkeit nach<br />
PEBB§Y zustimmungspflichtig ist.<br />
2. Feststellung, dass <strong>der</strong> HRR im angemessenem<br />
Umfang zur Wahrnehmung seiner Rechte<br />
freizustellen ist (unsere For<strong>der</strong>ung ist eine<br />
Gesamtfreistellung des Vorsitzenden von 0,5, des<br />
stellvertretenden Vorsitzenden von 0,2 und <strong>der</strong> drei<br />
weiteren Mitglie<strong>der</strong> von 0,1)<br />
3. Feststellung, dass die Durchführung des Pilotprojektes<br />
„Führung von Mitarbeitergesprächen“<br />
beim AG Rostock mitbestimmungspflichtig war.<br />
Parallel zu den beschlossenen Klagen, aus denen<br />
sich <strong>der</strong> HRR insbeson<strong>der</strong>e auch eine Klärung <strong>der</strong>
jahrelangen Streitfrage zur <strong>Aus</strong>legung des RiG-MV<br />
verspricht, ist die gemeinsame Einigungsstelle angerufen<br />
worden, <strong>der</strong>en Vorsitzen<strong>der</strong> VRiLArbG<br />
Ernst-Dieter Berscheid vom LArbG Hamm ist.<br />
An <strong>der</strong> Veranstaltung <strong>der</strong> Richterräte am<br />
19.08.2004 haben dankenswerterweise Herr Staatssekretär<br />
Dr. Litten ganztägig und Herr Justizminister<br />
Sellering zur gemeinsamen Diskussionsrunde<br />
teilgenommen.<br />
Justizminister und Staatssekretär haben<br />
zugesichert, sich sowohl organisatorisch als auch<br />
inhaltlich für eine bessere Beteiligungskultur<br />
einzusetzen.<br />
So sollen die Richtervertretungen frühzeitig in<br />
Lenkungsgruppen eingebunden werden, die dauerhaft<br />
eingerichtet werden sollen. Justizminister<br />
Sellering bot darüber hinaus an, eine Arbeitsgruppe<br />
ins Leben zu rufen um die Entwicklung eines<br />
mo<strong>der</strong>nen Mitbestimmungsrechtes zu prüfen.<br />
Nach den dem HRR vorliegenden Gutachten und<br />
Stellungnahmen von Kollegen aus an<strong>der</strong>en<br />
Län<strong>der</strong>n, gibt es gute <strong>Aus</strong>sichten dafür, dass eine<br />
<strong>Aus</strong>legung des Umfangs <strong>der</strong> Beteiligungsrechte<br />
nach dem aktuellen RiG-MV zugunsten <strong>der</strong><br />
Richtervertretungen entschieden wird. Doch<br />
unabhängig von den förmlichen<br />
Rahmenbedingungen gilt, was <strong>der</strong> HRR-<br />
Vorsitzende aus Nie<strong>der</strong>sachsen herausgestellt hat:<br />
Maßgeblich ist eine Kultur <strong>der</strong> gemeinsamen<br />
Erarbeitung von Konzepten und Maßnahmen<br />
unter frühzeitiger Beteiligung auf allen Ebenen!<br />
Hierzu rufe ich alle Kolleginnen und Kollegen,<br />
Behördenleiter, Direktoren, Präsidenten und<br />
Verantwortlichen im Justizministerium auf.<br />
Damit sich eine wirksame Beteiligungskultur im<br />
Lande entwickeln kann, sind die Stufenvertretungen<br />
auf eine aktive Arbeit <strong>der</strong> örtlichen Richtervertreter<br />
angewiesen. Die jeweiligen Bezirksrichterräte und<br />
<strong>der</strong> Hauptrichterrat können hierzu auf ihren<br />
Gesprächsebenen sicherlich auch bei <strong>der</strong> Lösung<br />
<strong>der</strong> konkreten Probleme vor Ort unterstützend tätig<br />
werden. Wichtig ist die Einrichtung eines örtlichen<br />
Richterrates insbeson<strong>der</strong>e um den Informationsfluss<br />
an die Kolleginnen und Kollegen zu gewährleisten.<br />
Die Einrichtung einer E-Mail-Adresse für die<br />
Richterräte sollte daher unbedingt beantragt werden<br />
und an den HRR gemeldet werden. Wie wichtig<br />
diese einfache Form <strong>der</strong> Kommunikation ist, hat<br />
sich erst letztlich bei <strong>der</strong> Organisation <strong>der</strong><br />
Fortbildungsveranstaltung <strong>der</strong> Richterräte im<br />
August gezeigt. Die Terminsverlegung um eine<br />
Woche ist, so wurde mir zugetragen, nicht überall<br />
angekommen. Bei den Kolleginnen und Kollegen,<br />
die hiervon betroffen waren, möchte ich mich<br />
vielmals entschuldigen.<br />
Zum Jahresende hat <strong>der</strong> HRR eine gemeinsame<br />
Besprechung mit den Bezirksrichterräten<br />
vorgeschlagen. Das gemeinsame erste Amtsjahr soll<br />
Revue passiert werden lassen, aktuelle Probleme<br />
und die weiteren Ziele für das nächste Jahr<br />
besprochen werden. Falls Sie noch<br />
Gesprächsvorschläge haben, wenden Sie sich<br />
vertrauensvoll an Ihre Personalvertretung.<br />
Ihre Ansprechpartner beim HRR und den<br />
Bezirksrichterräten (jeweils Vorsitzende):<br />
Bezirksrichterräte:<br />
Ordentliche Gerichtsbarkeit: RiAG Kai Danter,<br />
Amtsgericht Greifswald<br />
Verwaltungsgerichtsbarkeit: RiVG Rainer<br />
Körber, Verwaltungsgericht Schwerin<br />
Sozialgerichtsbarkeit: RiSG v. Houwald,<br />
Sozialgericht Stralsund<br />
Arbeitsgerichtsbarkeit: VRiLAG Hans-Joachim<br />
Sehl, Landesarbeitsgericht Rostock<br />
Finanzgerichtsbarkeit: RiFG Dr. Andreas Kerath,<br />
Finanzgericht Greifswald<br />
Hauptrichterrat:<br />
RiAG Jörg Bellut,<br />
Amtsgericht Parchim<br />
Institutionelle Mitarbeitergespräche sollen in die<br />
Fläche umgesetzt werden<br />
Einmal jährlich soll neben den bereits praktizierten<br />
Kommunikationsformen in den Gerichten und<br />
Dezernaten das Mitarbeitergespräch als festes<br />
Institut eingeführt werden. Die Pilotphase beim<br />
Amtsgericht Rostock ist abgeschlossen. Das Justizministerium<br />
hat das Konzept (nachträglich) den<br />
Hauptpersonalvertretungen vorgestellt. Im Rahmen<br />
eines formalisierten Zweiergesprächs zwischen<br />
Führungskraft und direktem Mitarbeiter (Bsp:<br />
Direktor-Richter; Richter- Serviceeinheitmitarbeiter)<br />
soll beispielsweise rückblickend ein <strong>Aus</strong>tausch<br />
über die gemeinsame Arbeit und Kooperation, des<br />
eigenen Verhaltens, <strong>der</strong> Einschätzung <strong>der</strong> Leistung<br />
und Fähigkeiten vorgenommen werden und die<br />
Entwicklung gemeinsamer Ziele und Strategien, <strong>der</strong><br />
För<strong>der</strong>- und Entwicklungsmöglichkeiten o<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />
Organisation des Dezernats erörtert werden. Die<br />
Mitarbeitergespräche sollen dazu dienen die gegenwärtige<br />
Situation und zukünftige Aufgaben zu<br />
besprechen; Stärken und Schwächen <strong>der</strong><br />
Zusammenarbeit und Aufgabenerfüllung zu<br />
analysieren, Motivation und<br />
Eigenverantwortlichkeit zu steigern und<br />
Entwicklungspotentiale zu för<strong>der</strong>n.
Trotz aller Skepsis <strong>der</strong>jenigen, die bereits heute<br />
„erfolgreich kommunizieren“ (das Ergebnis <strong>der</strong><br />
Mitarbeiterbefragung in <strong>der</strong> Justiz zeigt aber, dass<br />
dringen<strong>der</strong> Handlungsbedarf besteht) sollen erste<br />
Erfahrungen zeigen, dass ein gut vorbereitetes und<br />
gut geführtes, vertrauliches Mitarbeitergespräch<br />
(zusätzliche) positive Impulse zu setzen vermag.<br />
Um die Gespräche erfolgreich gestalten zu können,<br />
werden in je<strong>der</strong> Behörde und jedem Gericht Schulungen<br />
von Mitarbeitern <strong>der</strong> Fachhochschule<br />
Güstrow durchgeführt werden. Der HRR vertritt<br />
hierzu (im Anschluss an eine Entscheidung des<br />
VGH BaWü) die Rechtsauffassung, dass bei <strong>der</strong><br />
konkreten Organisation und Durchführung ,<br />
insbeson<strong>der</strong>e bei <strong>der</strong> Festlegung, wer mit wem das<br />
Gespräch zu führen hat, die Beteiligung <strong>der</strong><br />
örtlichen Richterräte und Personalräte zu<br />
gewährleisten ist.<br />
Nochmals: PEBB§Y und die Evaluation <strong>der</strong><br />
ZPO-Reform und die „Reform <strong>der</strong> Reform<br />
<strong>der</strong> Reform“<br />
Von RiAG Jörg Bellut, AG Parchim<br />
Anlässlich einer Tagung zum Thema „ZPO-Reform<br />
– <strong>Aus</strong>wertung durch die Praxis- vom 27.09. bis<br />
01.10.2004 in Wustrau diskutierten 35 Teilnehmer<br />
über die <strong>Aus</strong>wirkungen <strong>der</strong> ZPO-Reform auf die<br />
praktische Arbeit <strong>der</strong> Gerichte.<br />
Dr. Christian Meyer-Seitz aus dem BMJ stellte<br />
erste Ergebnisse auf Basis einer <strong>Aus</strong>wertung <strong>der</strong><br />
statistischen Angaben für das Jahr 2003 aus 13<br />
Bundeslän<strong>der</strong>n vor.<br />
Da offensichtlich wurde, dass einige statistische<br />
Erhebungen aufgrund fehlerhafter o<strong>der</strong> zumindest<br />
äußerst lückenhafter Zählkartenerfassung<br />
unzutreffend sein müssen, dürfen die hier<br />
wie<strong>der</strong>gegebenen Zahlen nur eingeschränkt als<br />
verlässlich beurteilt werden.<br />
Verglichen wurden die Zählkartenstatistiken aus<br />
dem Jahre 2001 mit dem Jahr 2003.<br />
Danach soll <strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong> nichtstreitigen<br />
Erledigungen (Vergleich/Rücknahme) beim AG<br />
von 26,6 % (2001) auf 29,7 % (2003) gestiegen<br />
seien. Überproportional soll die Anzahl <strong>der</strong><br />
nichtstreitigen Erledigungen gestiegen sein, an<br />
denen beide Seiten anwaltlich vertreten waren.<br />
Der Anteil nichtstreitiger Erledigungen sei von 31,5<br />
% (2001) auf 34,5 % (2003) gestiegen.<br />
Beson<strong>der</strong>s auffällig sei, dass eine Zunahme <strong>der</strong><br />
nichtstreitigen Erledigungen in Mietprozessen und<br />
Verkehrsunfallsachen beim AG und von<br />
Bauprozessen beim Landgericht festzustellen<br />
gewesen sein soll.<br />
Die Einzelrichterquote sei von 41% (2001) auf 69,5<br />
% (2002) und auf 79 % (2003) gestiegen.<br />
Der ER erledige 35,6 % seiner Sachen unstreitig,<br />
die Kammer lediglich 30,1 %.<br />
Die Berufungen seien in absoluten Zahlen deutlich<br />
geringer geworden. Beim Landgericht um 18% und<br />
beim OLG um 8 % (Verhältnis 2003 gegenüber<br />
2001). Dies entspreche allerdings im wesentlichen<br />
dem Rückgang <strong>der</strong> absoluten Zahlen an streitigen<br />
Erledigungen, während die relative Berufungsquote<br />
mit 62,5% unverän<strong>der</strong>t hoch sei.<br />
Die Amtsgerichte würden von <strong>der</strong> Möglichkeit <strong>der</strong><br />
Zulassungsberufung regen Gebrauch machen, ca.<br />
8,6 % <strong>der</strong> nicht berufungsfähigen Urteile würden<br />
zur Berufung zugelassen.<br />
Die Berufung biete nach wie vor nur wenig<br />
<strong>Aus</strong>sicht auf Erfolg. Nur 17% <strong>der</strong> Berufungen beim<br />
Landgericht (2001 noch 20,8 %) und 17,7, % <strong>der</strong><br />
Berufungen beim OLG (2001 noch 20,7 %)seien<br />
erfolgreich.<br />
Die Berufungen gegen ER-Urteile seien noch<br />
weniger erfolgreich (16 %).<br />
Von <strong>der</strong> –nach <strong>der</strong> h.Rspr. nicht im Ermessen des<br />
Berufungsgerichts stehenden (vgl. hierzu: OLG<br />
Rostock NJW 2003,1676; OLG Köln MDR<br />
2003,1425; OLG Düsseldorf MDR 2003,385) -<br />
Möglichkeit <strong>der</strong> Berufungszurückweisung durch<br />
Beschluss nach § 522 II ZPO werde von den LG in<br />
7,6 %, von den OLG in 8,8 % <strong>der</strong> Berufungen<br />
Gebrauch gemacht. Auffällig sei hierbei eine<br />
erheblich differenzierte Praxis bei den einzelnen<br />
OLGs.<br />
Die Rücknahmen bei Berufungen seien von 27,1 %<br />
auf 30,6 % (LG) und von 29,4 % auf 31,3 % (OLG)<br />
gestiegen.<br />
Auf Basis <strong>der</strong> so genannten Berliner-Tabelle, die<br />
die statistische Arbeit <strong>der</strong> Justiz <strong>der</strong> einzelnen<br />
Bundeslän<strong>der</strong> vergleicht, erörterte Dr. Meyer-Seitz,<br />
dass die Möglichkeit <strong>der</strong> Berufungszurückweisung<br />
durch Beschluss nach § 522 II ZPO offenbar den<br />
gewünschten Beschleunigungseffekt erzielt habe.<br />
Bei den LG würden 45 % in weniger als 3 Monaten<br />
und 45 % im Zeitraum von 3 und 6 Monaten<br />
ergehen (OLG: 25 % bzw.50 %).<br />
Da die Evaluation noch nicht abgeschlossen ist und<br />
neben <strong>der</strong> statistischen <strong>Aus</strong>wertung noch eine<br />
Aktenanalyse auf Basis 4500 zufällig ausgewerteter<br />
Akten sowie diverser Praktiker-Interviews erfolgen<br />
soll, ist es zu früh, die ZPO-Reform im Einzelnen<br />
zu bewerten.<br />
In <strong>der</strong> Diskussion kam aber unzweifelhaft zum<br />
<strong>Aus</strong>druck, dass insbeson<strong>der</strong>e die 1. Instanz stärker<br />
gefor<strong>der</strong>t und belastet wird, als vor <strong>der</strong> Reform.
Meyer-Seitz verwies hier nochmals ausdrücklich an<br />
die Begründung des Gesetzes über die ZPO-<br />
Reform, in <strong>der</strong> eine Verstärkung <strong>der</strong><br />
erstinstanzlichen Gerichte um ca. 10 % gefor<strong>der</strong>t<br />
wurde. Dass die einzelnen Län<strong>der</strong>justizverwaltung<br />
diesem Auftrag bislang nicht nachgekommen sind,<br />
konnte ebenfalls anhand <strong>der</strong> sogenannten „Berliner<br />
Tabelle“ für das Jahr 2003 festgestellt werden.<br />
(Meyer-Seitz wies auf einen Hinweis <strong>der</strong><br />
Teilnehmer ausdrücklich darauf hin, dass diese<br />
Tabelle vom BMJ nicht als vertraulich angesehen<br />
wird und dort auch zugänglich ist).<br />
Neben <strong>der</strong> bereits zum 01.09.2004 in Kraft<br />
getretenen ersten Reform durch das JuMoG (siehe<br />
unsere Synopse auf <strong>der</strong> homepage unter<br />
richterbund.info) stehen weitere Reformen bevor:<br />
So existiert bereits ein Entwurf zum<br />
„Anhörungsrügengesetz“, <strong>der</strong> die Erweiterung des<br />
bisherigen § 321a ZPO auf alle Ebenen vorsieht<br />
und das erstentscheidende Gericht verpflichtet das<br />
abgeschlossene –unanfechtbare- Verfahren bei<br />
einem Verstoß bei <strong>der</strong> Gewährung rechtlichen<br />
Gehörs fortzusetzen. Die Anhörungsrüge ist nach<br />
dem Entwurf innerhalb einer Notfrist von 2<br />
Wochen nach Kenntnis von <strong>der</strong> Verletzung des<br />
rechtlichen Gehörs zu erheben, spätestens nach<br />
Ablauf eines Jahres seit Bekanntgabe <strong>der</strong><br />
angegriffenen Entscheidung zu erheben. Die Zahl<br />
<strong>der</strong> noch nach erheblichem Zeitablauf eingelegten<br />
Rügen dürfte damit erheblich steigen.<br />
Die Pflicht <strong>der</strong> Strafgerichte,<br />
Schmerzensgeldansprüche von Amts wegen im<br />
Rahmen des erweiterten Adhäsionsverfahrens<br />
auszuurteilen ist ebenso auf dem Weg, wie die<br />
Diskussion eines For<strong>der</strong>ungssicherungsgesetzes.<br />
Danach sollen die Instanzgerichte eine vorläufige<br />
Zahlungspflicht gegen Sicherheitsleistung<br />
(insbeson<strong>der</strong>e also bei Bausachen) aussprechen<br />
können um mutwillige Prozessverschleppungen<br />
unterbinden zu können. Ebenfalls ein Gesetz, dass<br />
die erste Instanz zusätzlich beanspruchen wird.<br />
Das WEG soll dem FGG-Bereich entzogen und in<br />
den streitigen Zivilprozess überführt werden.<br />
Der Gesetzgeber hat ferner den Entwurf eines<br />
Justizkommunikationsgesetzes (BR-Drucksache<br />
609/04) vorgestellt. Obwohl die elektronische Akte,<br />
(die bereits beim BGH möglich ist, dort aber noch<br />
nicht angenommen wird), noch in den<br />
Kin<strong>der</strong>schuhen steckt, soll dieser Weg weiter<br />
geför<strong>der</strong>t und rechtlich gesichert werden.<br />
Bereist ab dem 01.01.2005 wird auf die Gerichte<br />
auch ein komplizierteres Verfahren bei <strong>der</strong> Prüfung<br />
<strong>der</strong> PKH zukommen. Nach <strong>der</strong> bisherigen<br />
Gesetzeslage zum Arbeitslosengeld II und den sog.<br />
Hartz IV-Reformen werden die Abzugsbeträge<br />
nicht mehr bundeseinheitlich festgelegt werden<br />
können, da die entsprechenden Sozialhilfesätze<br />
län<strong>der</strong>weit bzw. regional festgelegt werden. Da die<br />
bisherige Koppelung an die Rentensteigerung<br />
wegfällt (die Renten sind bekanntlich nicht<br />
gestiegen), wird zu Lasten <strong>der</strong> Justizhaushalte mit<br />
höheren Freibeträgen und <strong>Aus</strong>gaben zu rechnen<br />
sein.<br />
Für heftige Diskussion wird auch ein<br />
Grundlagenpapier zur Justizmo<strong>der</strong>nisierung sorgen,<br />
die u.a. vom früheren Vorsitzenden des<br />
Rechtsausschusses, Dr. Eylmann (CDU), <strong>der</strong><br />
nie<strong>der</strong>sächsischen Justizministerin überreicht<br />
wurde. Die For<strong>der</strong>ungen nach <strong>der</strong> Einführung <strong>der</strong><br />
Dreistufigkeit, <strong>der</strong> <strong>Aus</strong>lagerung <strong>der</strong> Register und<br />
Erbschaftssachen, <strong>der</strong> Zusammenlegung <strong>der</strong><br />
Fachgerichtsbarkeiten und <strong>der</strong> Schaffung eines<br />
regional weit reichenden Eingangsgerichts sind dort<br />
zu Schwerpunktthemen zusammengefasst.<br />
Für den <strong>Richterbund</strong> bedeuten diese Vorhaben, dass<br />
sachdienliche Gespräche mit Gesetzgeber und den<br />
Justizverwaltungen geführt werden müssen, um<br />
eine nicht mehr zu bewältigende Belastung,<br />
insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> erstinstanzlich tätigen Kollegen,<br />
zu vermeiden. Die Flut <strong>der</strong> Gesetzesän<strong>der</strong>ungen im<br />
zivilrechtlichen Bereich und die stärkere Belastung<br />
<strong>der</strong> Strafgerichte beim AG durch höhere<br />
Strafrahmenzuständigkeiten sind schon heute<br />
deutlich sichtbar. Die versprochene und dringend<br />
notwendige personelle Stärkung <strong>der</strong> ersten Instanz<br />
ist dagegen ausgeblieben, wie die Berliner Tabelle<br />
beweist. Die sehr kostenintensiv gewesenen<br />
Gutachten zu PEBB§Y, auf <strong>der</strong>en Feststellung die<br />
Bundespensenkommission die oben beschriebenen<br />
Basiszahlen als mehr o<strong>der</strong> weniger verbindlich<br />
festlegt hat, können für die 1. Instanz nicht<br />
unwi<strong>der</strong>sprochen hingenommen werden. Diese<br />
Zahlen wurden unter altem Recht ermittelt und<br />
berücksichtigen die stärkere Belastung <strong>der</strong><br />
erstinstanzlichen Kollegen durch die ZPO-Reform<br />
nicht. Soll aber eine angemessene<br />
Personalbedarfsberechnung und eine damit<br />
einhergehende mittelbare „gerechte“ Verteilung <strong>der</strong><br />
Geschäfte durch die Präsidien die Akzeptanz <strong>der</strong><br />
Richterinnen und Richter finden, bedarf es<br />
zwingend <strong>der</strong>en Fortschreibung unter Mitwirkung<br />
<strong>der</strong> vor Ort tätigen Kollegen, wobei nach meiner<br />
Meinung dies auch für den staatsanwaltlichen<br />
Bereich dringend erfor<strong>der</strong>lich ist. Für mich ist<br />
unverständlich, dass dsich einzelne Ministerien<br />
hiergegen sperren.<br />
Nach <strong>der</strong> Tagung in Wustrau über die Evaluierung<br />
<strong>der</strong> ZPO-Reform bin ich sicher: die ursprüngliche<br />
Idee, die 2. Instanz in erheblichem Umfang zu<br />
entlasten um die nötige personelle Stärkung <strong>der</strong> 1.<br />
Instanz (um ca. 10% ) durch frei werdende<br />
Kapazitäten in den Berufungskammern und Senaten<br />
zu erreichen, scheint angesichts <strong>der</strong> aktuellen
Rechtsprechung des 5. Zivilsenats des BGH nicht<br />
mehr erreicht werden zu können.<br />
Dies zeigt sich bei den hier zitierten Leitsätzen:<br />
• Auch nach <strong>der</strong> Reform des Rechtsmittelrechts<br />
hat das Berufungsgericht die erstinstanzliche<br />
<strong>Aus</strong>legung einer Individualvereinbarung gemäß<br />
§§ 513 I, 546 ZPO- auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> nach<br />
§ 529 ZPO maßgeblichen Tatsachen in vollem<br />
Umfang darauf zu überprüfen, ob die<br />
<strong>Aus</strong>legung überzeugt. Hält das<br />
Berufungsgericht die erstinstanzliche<br />
<strong>Aus</strong>legung lediglich für eine vertretbare,<br />
letztlich aber – bei Abwägung aller<br />
Gesichtspunkte – nicht für eine sachlich<br />
überzeugende <strong>Aus</strong>legung, so hat es selbst die<br />
<strong>Aus</strong>legung vorzunehmen, die es als Grundlage<br />
einer sachgerechten Entscheidung für geboten<br />
erachtet (BGH, VIII ZR 164/03, NJW<br />
2004,2751).<br />
• Wird in <strong>der</strong> Berufungsbegründung gerügt, das<br />
erstinstanzliche Gericht habe Parteivorbringen<br />
übergangen, so ist eine genaue Bezeichnung<br />
unter Angabe <strong>der</strong> Fundstelle in den<br />
Schriftsätzen <strong>der</strong> Vorinstanz nicht erfor<strong>der</strong>lich<br />
(BGH V ZR 257/03)<br />
• Konkrete Anhaltspunkte, die Zweifel an <strong>der</strong><br />
Richtigkeit und Vollständigkeit <strong>der</strong><br />
Feststellungen des erstinstanzlichen Gerichts<br />
begründen, können sich auch aus neuen<br />
Angriffs- und Verteidigungsmitteln ergeben,<br />
wenn diese in <strong>der</strong> Berufungsinstanz zu<br />
berücksichtigen sind (BGH NJW 2004,1876;<br />
BGH V ZR 104/03, NJW 2004,2152).<br />
• § 531 II Satz 1 Nr. 1 ZPO gestattet neues, d.h.<br />
in erster Instanz noch nicht geltend gemachtes<br />
Vorbringen zu tatsächlichen o<strong>der</strong> rechtlichen<br />
Gesichtspunkten, die von dem Standpunkt des<br />
Berufungsgerichts aus betrachtet<br />
entscheidungserheblich sind, von dem<br />
erstinstanzlichen Gericht jedoch erkennbar<br />
übersehen o<strong>der</strong> für unerheblich gehalten<br />
wurden und aus einem von diesem mit zu<br />
verantwortenden Grund in erster Instanz nicht<br />
geltend gemacht worden sind (im Anschluss an<br />
BGH III ZR 147/03: BGH V ZR 104/03, NJW<br />
2004/2152)<br />
• Die Anfor<strong>der</strong>ungen an den Tatbestand des<br />
Berufungsurteils sind durch den BGH<br />
verschärft worden:<br />
BGH NJW 2003, 2531<br />
BGH NJW 2003, 1580<br />
BGH NJW 2003, 2532<br />
BGH NJW 2003, 3345<br />
Sollte sich diese Rechtsprechung durchsetzen,<br />
wovon ausgegangen werden muss (vgl. auch die<br />
Aufsätze von Greger NJW 2002,3049 ff,<br />
Stackmann NJW 2004, 1838 ff, Gaier NJW<br />
2004,110), wird das ursprüngliche Ziel <strong>der</strong><br />
Entlastung <strong>der</strong> 2. Instanz auf die reine<br />
Fehlerkontrolle nicht mehr erreicht werden können.<br />
Es ist daher völlig illusorisch annehmen zu können,<br />
dass durch vorhandenes, lediglich<br />
„umzuschichtendes“, Personal eine Stärkung <strong>der</strong> 1.<br />
Instanz erreicht werden kann. Diese Einsicht wird<br />
in den politischen Entscheidungszentralen<br />
angesichts <strong>der</strong> schwierigen Haushaltslage nur<br />
schwer zu vermitteln sein: eine 10%ige<br />
Mehrbelastung kann ja auch durch eine Anhebung<br />
<strong>der</strong> jährlich zu erwartenden Arbeitszeit von 40 auf<br />
44 o<strong>der</strong> von 44 auf 48 Stunden erreicht werden.<br />
Erfahrungen hat die Justiz mit <strong>der</strong>artigen<br />
Vorgehensweisen ja schon seit langem. So stieg die<br />
zumutbare Belastung von ursprünglich 100 % nach<br />
BPS über die Jahre auf bis zu 130% nach BPS o<strong>der</strong><br />
sogar darüber hinaus. Mit energischem Wi<strong>der</strong>stand<br />
musste bisher keine Verwaltung rechnen o<strong>der</strong><br />
ignorierte entsprechende Proteste. In den<br />
Vor<strong>der</strong>grund sind vielmehr wirtschaftliche<br />
Herangehensweisen getreten, die mit <strong>der</strong><br />
Umsetzung sogenannter „Neuer<br />
Steuerungsmodelle“, des „Benchmarking“ , <strong>der</strong><br />
„Zielvereinbarung“ eine von Innen kommende<br />
Effizienssteigerung zu Ziel haben. Die mittelbare<br />
Steuerung <strong>der</strong> richterlichen Arbeit hat es zwar<br />
schon immer gegeben, denn eine „Selbstverwaltung<br />
<strong>der</strong> Justiz“ ist uns (lei<strong>der</strong> noch immer) fremd.<br />
Aber auch durch die Politik <strong>der</strong> kleinen Schritte, bei<br />
<strong>der</strong> je<strong>der</strong> Schritt für sich genommen die richterliche<br />
Unabhängigkeit noch nicht tangiert, kann zum<br />
Schluss ein Meilenstein erreicht werden, <strong>der</strong> in <strong>der</strong><br />
Gesamtschau einen bedenklichen Eingriff aufzeigt.<br />
Die Arbeit <strong>der</strong> Interessenverbände und <strong>der</strong><br />
Vertretungen <strong>der</strong> Richterschaft und <strong>der</strong><br />
Staatsanwaltschaft wird schwieriger, komplizierter<br />
und aufwendiger. Unterstützung tut hier Not!<br />
<strong>Aus</strong> den Bezirksgruppen<br />
Schwerin: Sommerfest 2004 in <strong>der</strong> Orangerie<br />
gut besucht<br />
Am 26.August 2004 fand das diesjährige<br />
Sommerfest <strong>der</strong> Bezirksgruppe Schwerin statt.<br />
Ca. 135 Teilnehmer fanden sich –wie bereits im<br />
Vorjahr – in <strong>der</strong> Orangerie des Schlosses ein, um<br />
die aufgetischten kulinarischen Leckerbissen zu<br />
genießen und im erweiterten Kreise fachzusimpeln<br />
o<strong>der</strong> einfach auszuspannen.<br />
Beson<strong>der</strong>er Dank gebührt einer <strong>der</strong> führenden<br />
Schweriner Anwaltskanzleien. Man wollte es sich<br />
nicht nehmen lassen, zu den vom <strong>Richterbund</strong><br />
bereits herausgehandelten 50 l Freibier weitere 50 l<br />
Bier zu sponsoren. Dass wir uns hier nicht<br />
namentlich bedanken, ist lediglich dem Umstand<br />
geschuldet, dass die Kollegen um Anonymität<br />
gebeten haben.<br />
Auch ansonsten kann man das diesjährige<br />
Sommerfest als rundum gelungen bezeichnen, auch
wenn es diesmal nur bis ca. 2.30 Uhr dauerte, bis<br />
die letzten Gäste von dannen zogen.<br />
Mitgeteilt von RiLG Armin Lessel, Schwerin<br />
Höheres Kin<strong>der</strong>geld ab 3. Kind<br />
-<br />
Wi<strong>der</strong>spruch beim LBesoldungsamt<br />
erfor<strong>der</strong>lich<br />
Information vom Präsidiumsmitglied des DRB H. Teetzmann<br />
Der Bundesgesetzgeber hat die Vorgaben des<br />
BVerfG (vom 24.11.1998 zur Anhebung <strong>der</strong><br />
Besoldung für Beamte mit mehr als 3 Kin<strong>der</strong>n nicht<br />
hinreichend umgesetzt.<br />
Das Bundesverwaltungsgericht hat jetzt entschieden<br />
(Urteil vom 17. Juni 2004, 2 C34/02) das die<br />
Verwaltungsgerichte befugt sind, betroffenen<br />
Beamten eine erhöhte Besoldung zuzusprechen.<br />
Im oben zitierten Fall hatte ein Bundesbeamter <strong>der</strong><br />
Besoldungsgruppe A 14 mit drei Kin<strong>der</strong>n im<br />
Hinblick auf das 3. Kind zusätzliche Besoldung<br />
verlangt. Das VG hatte dem Beamten eine<br />
zusätzliche Besoldung in Höhe von 412,98 € für<br />
2000 und 404,02 € für 2001 zugesprochen. Die<br />
genauen Urteilsgründe lagen zum Zeitpunkt dieses<br />
Berichtes noch nicht vor.<br />
Die Entscheidung ist in mehrfacher Hinsicht von<br />
Bedeutung: Zum einen ist den VGen nunmehr die<br />
Möglichkeit gegeben, die jahrelange zu geringe<br />
Besoldung für betroffene Beamte durch eine eigene<br />
Festsetzung zu berichtigen.<br />
Das heißt also, dass je<strong>der</strong> Kollege o<strong>der</strong> jede<br />
Kollegin mit drei o<strong>der</strong> mehr Kin<strong>der</strong> zumindest<br />
für dieses Jahr gegenüber seiner<br />
Besoldungsbehörde eine erhöhte Besoldung<br />
–jedenfalls für dieses Jahr – for<strong>der</strong>n und bei<br />
einer Ablehung auf jeden Fall das<br />
Wi<strong>der</strong>spruchsverfahren durchführen sollte !<br />
Da auch das Alimentationsprinzip bei den<br />
Kin<strong>der</strong>zulagen durch den Dienstherrn zu beachten<br />
ist, muss dies dazu führen, dass Richter und<br />
Staatsanwälte nicht mit Beamten des einfachen o<strong>der</strong><br />
mittleren Dienstes gleich gestellt werden dürfen.<br />
Der familienbezogene Anteil darf sich auch nicht<br />
an den Sätzen des Sozialhilferechts orientieren<br />
(sog.“Mindestabstandsgebot“) . Da <strong>der</strong>zeit<br />
zweifelhaft ist, ob das BIM eine entsprechende<br />
Neuregelung zeitnah umsetzen wird, sind alle<br />
betroffenen Kollegen aufgefor<strong>der</strong>t, erst einmal<br />
selber aktiv zu werden, zumindest um spätere<br />
Nachteile bei Nachzahlungen zu verhin<strong>der</strong>n.<br />
Musterklagen gegen Kürzung des<br />
Weihnachtsgeldes erwartet<br />
Nachdem das Landesbesoldungsamt gegen Ende<br />
September die Wi<strong>der</strong>spruchsbescheide gegen die<br />
Kürzung des Weihnachtsgeldes in 2003 zugestellt<br />
hat, werden voraussichtlich die ersten kalgen bis<br />
Ende Monat Oktober 2004 bei den<br />
Verwaltungsgerichten anhängig werden.<br />
Nach Kenntnis <strong>der</strong> Redaktion haben sich ca. 12<br />
Kollegen im Lande verständigt zunächst ein<br />
Musterverfahren durch zu führen.<br />
Da bei Redaktionsschluss genauere Einzelheiten<br />
noch nicht feststanden, werden wir Sie aktuell über<br />
unsere homepage unter richterbund.info<br />
informieren.<br />
„Stellenwan<strong>der</strong>ung“ durch Hartz IV<br />
woher nehmen und nicht stehlen?<br />
„„Harz IV“ muss klappen !“ lautet die politische<br />
Botschaft. Die Umsetzung betrifft bekanntlich auch<br />
die Justiz. Die Zuständigkeit <strong>der</strong><br />
Verwaltungsgerichte für die Sozialhilfesachen<br />
endet mit Ende des Jahres, nur die bereits<br />
anhängigen Verfahren verbleiben dort. Je nach<br />
Rechenart wird von einem notwendigen<br />
Personaltransfer von vier Stellen von <strong>der</strong><br />
Verwaltungsgerichtsbarkeit zur<br />
Sozialgerichtsbarkeit gesprochen.<br />
Doch wie man hört, ist <strong>der</strong> Personalbedarf bei den<br />
SG’en höher. Zwar wird in den<br />
Fachgerichtsbarkeiten eine<br />
Personalbedarfsberechnung (PEBB§Y-Fach) erst<br />
vorbereitet, doch wie so häufig, scheint ein<br />
Ergebnis im Ministerium bereits festzustehen:<br />
neues Personal gibt’s nicht. Was an <strong>der</strong> einen Stelle<br />
fehlt, ist eben an <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Stelle zuviel.<br />
Da die Sozialgerichtsbarkeit zeitnah zum 1.1.2005<br />
personell gestärkt werden soll, müssen „Opfer“<br />
gesucht werden. Dabei scheinen die umstrittenen<br />
Reformvorhaben auch noch lange nicht vom Tisch<br />
zu sein. Die Fusion <strong>der</strong> Fachgerichtsbarkeiten im<br />
Lande erhielt erst kürzlich neue Nahrung. So<br />
scheint nun auch die Finanzgerichtsbarkeit nicht<br />
mehr außen vor zu sein. Und auch das Thema<br />
„Stellenabbau“ hat sich nicht erledigt. Im Rahmen<br />
<strong>der</strong> Beratungen zum neuen Doppelhaushalt werden<br />
weitere Stelleneinsparungen diskutiert. Wie immer<br />
wird die Justiz wohl auch hier lediglich als „weitere<br />
Behörde“ betrachtet werden, die mehr o<strong>der</strong> weniger<br />
Stellen nach dem Gießkannenprinzip einzusparen<br />
hat. An dieser Stelle ein Hinweis an unsere<br />
Haushaltspolitiker: Die Anzahl <strong>der</strong> Beschäftigten<br />
im öffentlichen Dienst in Deutschland ist nach einer<br />
OECD-Studie, die die entwickelten Län<strong>der</strong><br />
verglichen hat, sehr gering. Die geleistete Arbeit<br />
hingegen sehr effizient. Auch die durchschnitttliche<br />
Arbeitszeit ist im öffentlichen Dienst höher als in<br />
<strong>der</strong> Privatwirtschaft, während die Gehälter<br />
vergleichbar qualifizierter Mitarbeiter um bis zu 5,5
% niedriger ausfallen. Ein Umdenken in <strong>der</strong> Politik<br />
wäre wünschenswert: Justiz ist eben nicht nur ein<br />
Kostenfaktor.<br />
Mitarbeiterbefragung<br />
Stimmung <strong>der</strong> Mitarbeiter im Geschäftsbereich<br />
des Justizministeriums erfasst<br />
-teilweise schlechtes Ergebnis für Behörden- und<br />
Gerichtsleitung in Fragen <strong>der</strong> sozialen Kompetenz-<br />
Auf Initiative aus dem Jahre 2001 des<br />
Hauptpersonalrates wurde im März 2004 eine<br />
Mitarbeiterbefragung zur Arbeitszufriedenheit an<br />
den Gerichten und Staatsanwaltschaften<br />
durchgeführt. Die Ergebnisse liegen jetzt vor und<br />
werden in Kürze in den einzelnen<br />
Landgerichtsbezirken vorgestellt und eine<br />
Kurzfassung an alle Mitarbeiter verteilt werden.<br />
Das Justizministerium wird zudem eine<br />
Projektgruppe ins Leben rufen, in denen über<br />
Konsequenzen aus <strong>der</strong> Mitarbeiterbefragung<br />
beraten werden soll. Angesichts einiger Ergebnisse<br />
in einzelnen Behörden, bzw. Gerichten besteht auch<br />
dringen<strong>der</strong> Handlungsbedarf. Bemerkenswert ist<br />
vor allem, dass die Frage nach <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung von<br />
Teamgeist und <strong>der</strong> Einbeziehung in die Gestaltung<br />
<strong>der</strong> Arbeitsabläufe von den Befragten aus dem<br />
höheren Dienst wesentlich positiver beurteilt wurde<br />
als von den an<strong>der</strong>en Mitarbeitern. Das auswertende<br />
Institut (Verein zur För<strong>der</strong>ung wissenschaftlicher<br />
Forschung, Anwendung und Kommunikation,<br />
SoFAX.de e.V) hat hierzu festgestellt: „Diese<br />
Unterschiede in <strong>der</strong> Bewertung nach Dienststellung<br />
können jedenfalls darauf hindeuten, das die<br />
Kommunikation zwischen den Hierarchiestufen<br />
gestört ist. Etliche Bemerkungen in den Fragebögen<br />
stützen diese Vermutung, dass in einigen Gerichten<br />
das Verhältnis zwischen Mitarbeitern und<br />
Vorgesetzten etwas getrübt ist.“ Fast je<strong>der</strong> dritte<br />
Befragte hat das Feld „Verbesserungsvorschläge/<br />
Anregungen/Bemerkungen“ genutzt um sich<br />
schriftlich zu äussern. An <strong>der</strong> Spitze <strong>der</strong><br />
angesprochenen Themenbereiche liegt die<br />
Kategorie „Führungsprobleme“. Der Führungsstil<br />
und die Geschäftspolitik waren dabei die häufigsten<br />
Kritikpunkte. Einer Behörde wurde sogar ein<br />
äußerst gestörtes Verhältnis zwischen<br />
Behördenleitung und Mitarbeitern attestiert. Hier ist<br />
im Interesse <strong>der</strong> betroffenen Mitarbeiter dringend<br />
eine Klimaverbesserung anzuraten und die soziale<br />
Kompetenz <strong>der</strong> Leitung zu verbessern.<br />
Fast mit gleicher Häufigkeit wurden Aspekte <strong>der</strong><br />
Arbeitsbelastung angesprochen. Hier ging es um<br />
die hohen Arbeitspensen, den Zeitdruck, das<br />
Berichtswesen, <strong>der</strong> Ungerechtigkeit <strong>der</strong><br />
Arbeitsverteilung und des Rotationsverfahrens, dass<br />
bei einigen Behörden beson<strong>der</strong>s intensiv betrieben<br />
wird. Nach <strong>der</strong> Befragung zur Arbeitszufriedenheit<br />
gaben etwa 75 % <strong>der</strong> Befragten an bis zu 60% o<strong>der</strong><br />
mehr mit ihrer Arbeit zufrieden zu sein, 45 % sogar<br />
zu 80% o<strong>der</strong> mehr. Da es aber keine<br />
Vergleichswerte gibt, um beurteilen zu können, ob<br />
dieses Ergebnis positiv o<strong>der</strong> negativ zu werten ist,<br />
hat die SoFAX.de die Umfrageergebnisse des<br />
Sozialrepot IV.Quartal 2001 herangezogen.<br />
Danach lag die Arbeitszufriedenheit in den neuen<br />
Bundeslän<strong>der</strong>n in <strong>der</strong> zeit von 1999 bis 2001<br />
jährlich bei etwa 70-71%, also gut 8%-Punkte über<br />
dem Wert <strong>der</strong> ausgewerteten Befragung. Im<br />
Durchschnitt <strong>der</strong> neuen Bundeslän<strong>der</strong> sind nach<br />
dem Sozialreport 82% <strong>der</strong> Erwerbstätigen zu 60%<br />
o<strong>der</strong> mehr mit ihrer Arbeit zufrieden, während es<br />
im Geschäftsbereich des Justizministeriums nur 75<br />
% sind.<br />
Redaktionshinweis: Das nächste Forum soll Ende Dezember<br />
erscheinen. Redaktionsschluß ist <strong>der</strong> 20. November.<br />
<strong>Richterbund</strong> tritt Presseberichten<br />
entgegen<br />
Für Aufregung sorgte ein Artikel im Nordkurier<br />
vom 09.07.2004 (siehe Pressespiegel). Der Artikel,<br />
in dem den Behördenleitungen <strong>der</strong> einzelnen<br />
Fachgerichte unterstellt wurde, sie wären „als<br />
Häuptlinge“ wegen <strong>der</strong> damit verbundenen<br />
Besoldung von B5 bis B6 daran interessiert eine<br />
Zusammenlegung <strong>der</strong> Fachgerichtsbarkeiten zu<br />
verhin<strong>der</strong>n und hätten im übrigen kaum mehr zu tun<br />
als „Dienstpläne zu schreiben, Reisekosten<br />
abzurechnen o<strong>der</strong> den Urlaub ihrer Handvoll<br />
Richter zu koordinieren“ ist vom Pressesprecher<br />
des <strong>Richterbund</strong>es, RiAG Jörg Bellut,<br />
zurückgewiesen worden (siehe Presseerklärung<br />
vom 19.07.2004). In einem persönlichen Gespräch<br />
mit dem verantwortlichen Korrespondenten, Herrn<br />
Michael Seidel, wurde vom Pressesprecher eine<br />
Korrektur dieser Darstellung gefor<strong>der</strong>t. Bellut<br />
suchte auch das Gespräch mit Justizminister<br />
Sellering um diesen dazu zu bewegen, sich im<br />
Rahmen seiner Fürsorgepflicht dafür einzusetzen,<br />
dass <strong>der</strong>artige, inhaltlich polemisch und<br />
unzutreffenden Berichte im Interesse des Ansehens<br />
<strong>der</strong> Justiz nicht unwi<strong>der</strong>sprochen bleiben.
17<br />
Pressespiegel I<br />
aus technischen Gründen nur in <strong>der</strong> Druckausgabe enthalten
UNTERSTÜTZEN SIE DIE ARBEIT IHRER INTERESSENVERTRETUNG MIT IHREM<br />
BEITRITT UND EINEM ABONNEMENT DER DEUTSCHEN RICHTERZEITUNG<br />
…Fax an <strong>Richterbund</strong> M-V, AG Wismar, Günter Reitz 03841/4808865…<br />
o<strong>der</strong> per Brief an<br />
<strong>Richterbund</strong> <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong><br />
Amtsgericht Wismar<br />
DirAG Günter Reitz<br />
Vor dem Fürstenhof 1<br />
23966 Wismar<br />
BEITRITTSERKLÄRUNG<br />
Ich erkläre meinen Beitritt zum Deutschen <strong>Richterbund</strong><br />
Landesverband <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong><br />
Bund <strong>der</strong> Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Richterinnen und Richter<br />
-<br />
Bezirksgruppe:<br />
Schwerin ( ) Rostock ( ) Stralsund ( ) Neubrandenburg ( )<br />
Name, Vorname:____________________________________________________________<br />
Geburtsdatum: ____________________________________________________________<br />
Dienstbezeichnung/Dienststelle:________________________________________________<br />
Anschrift/Privat:____________________________________________________________<br />
Telefon/ Dienst/ _________________________Privat:______________________________<br />
Datum__________________________Unterschrift_________________________________<br />
…………………………………………………………………………………………...<br />
Einzugsermächtigung:<br />
Der <strong>Richterbund</strong> <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong> ist berechtigt meinen jährlichen<br />
Mitgliedsbeitrag (<strong>der</strong>zeit 110,-€/Jahr inkl. Abo <strong>der</strong> DRiZ) von meinem<br />
Konto Nr:_____________________<br />
bei ___________________________ BLZ:________________________ bis auf Wi<strong>der</strong>ruf<br />
abzubuchen.<br />
Datum___________________Unterschrift____________________________