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Aus der Vorstandsarbeit - Richterbund Mecklenburg-Vorpommern

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Forum<br />

Informationen des <strong>Richterbund</strong>es <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong><br />

Bund <strong>der</strong> Staatsanwältinnen und Staatsanwälte,<br />

Richterinnen und Richter<br />

Inhalt aktuell:<br />

Bericht aus <strong>der</strong> <strong>Vorstandsarbeit</strong><br />

•Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />

•PEBB§Y<br />

•Zusammenlegung <strong>der</strong><br />

Fachgerichtsbarkeiten<br />

•Ministergespräch<br />

•Gespräch mit PDS-Fraktion<br />

•Gespräch mit Petitionsausschuss<br />

Bericht von <strong>der</strong> Bundesvertreterversammlung<br />

Stellungnahme des DRB zur Zusammenlegung<br />

<strong>der</strong> Fachgerichtsbarkeiten<br />

Richterratsfortbildung<br />

Mitarbeitergespräche<br />

PEBB§Y und ZPO-Reform<br />

Mitarbeiterbefragung<br />

Pressespiegel<br />

1<br />

Besuchen Sie<br />

doch<br />

regelmäßig<br />

unsere<br />

Homepage<br />

unter<br />

<strong>Richterbund</strong>.info<br />

NR: 2/2004 Oktober 2004<br />

Der <strong>Richterbund</strong> <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong> e.V. ist<br />

ein Landesverband des Deutschen <strong>Richterbund</strong>es.<br />

Der Deutsche <strong>Richterbund</strong> ist <strong>der</strong> größte<br />

Berufsverband <strong>der</strong> Richterinnen und Richter,<br />

Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in Deutschland.<br />

25 Landes- und Fachverbände mit rund 14.000<br />

Mitglie<strong>der</strong>n vereinigen sich unter seinem Dach. Der<br />

Deutsche <strong>Richterbund</strong> vertritt die Interessen seiner<br />

Mitglie<strong>der</strong> gegenüber Regierungen, Parlamenten und<br />

Öffentlichkeit.<br />

Vorsitzen<strong>der</strong>: Direktor des Amtsgerichts<br />

Günter Reitz, Amtsgericht Wismar,<br />

Vor dem Fürstenhof 1, 23966 Wismar<br />

Tel: 03841/4808812 Fax: 03841/4808865<br />

Homepage: <strong>Richterbund</strong>.info<br />

Stellv. Vorsitzen<strong>der</strong>: Staatsanwalt Lutz Wegener,<br />

Staatsanwaltschaft Neubrandenburg, Tel:0395/45370<br />

Stellv. Vorsitzen<strong>der</strong>: Direktor des Amtsgerichts Rainer Eggers,<br />

Amtsgericht Bergen, Tel: 03838/80440<br />

Schriftführer: Direktorin des Amtsgericht Birgit Freese,<br />

Amtsgericht Bad Doberan, Tel: 038203/7020<br />

Pressesprecher: Richter am Amtsgericht Jörg Bellut,<br />

Amtsgericht Parchim, Tel: 03871/729239<br />

Redaktion Forum (V.i.S.d.P.):<br />

Richter am Amtsgericht Jörg Bellut, Amtsgericht Parchim,<br />

Moltkeplatz 2, 19370 Parchim, Tel: 03871/729239; Fax:<br />

729211 Mobil: 0173-3555049<br />

JBellut@t-online.de<br />

Verbandskonto: Sparkasse Schwerin<br />

Bankleitzahl: 14051462 Nummer: 30105373<br />

Bezirksgruppen:<br />

Neubrandenburg: StA Lutz Wegener, Tel: 0395/45370<br />

Rostock: Dir’in AG Birgit Freese, Tel: 038203/7020<br />

Stralsund: DirAG Rainer Eggers, Tel: 03838/80440<br />

Schwerin: StA’in Susanne Jöns, Tel: 0385/53020<br />

Bundesverband: Deutscher <strong>Richterbund</strong><br />

Kronenstraße 73/74, 10117 Berlin<br />

Tel: 030/ 206125-0 Fax: 030/ 206125-25<br />

E-Mail: info@drb.de


<strong>Aus</strong> <strong>der</strong> <strong>Vorstandsarbeit</strong><br />

des Landesverbandes M-V<br />

von DirAG Wismar, Günter Reitz<br />

Nach <strong>der</strong> gut besuchten Mitglie<strong>der</strong>versammlung am<br />

30. März in Wismar (von nunmehr 128 Mitglie<strong>der</strong>n<br />

waren 38 anwesend!), auf welcher Staatssekretär<br />

Dr. Litten zum Thema „Das Personalentwickungskonzept<br />

in <strong>der</strong> Justiz“ sprach und Richter am Amtsgericht<br />

Till Halfmann (AG Rostock) zum neuen<br />

Kassenwart gewählt wurde, nahmen auf den nachfolgenden<br />

monatlichen Vorstandssitzungen zwei<br />

Themen immer wie<strong>der</strong> breiten Raum ein: PEBB§Y<br />

und die beabsichtigte Zusammenlegung <strong>der</strong> Sozial-<br />

und Verwaltungsgerichtsbarkeit.<br />

Bei PEBB§Y können nach Meinung des<br />

Vorstands viele <strong>der</strong> festgestellten Ergebniszahlen<br />

für unser Land nicht akzeptiert werden.<br />

Nach den Feststellungen <strong>der</strong> Pensenkonferenz<br />

beruhen die im Rahmen des Projekts PEBB§Y I<br />

von <strong>der</strong> Fa. Arthur An<strong>der</strong>sen und den Län<strong>der</strong>arbeitsgruppen<br />

ermittelten durchschnittlichen bundesweiten<br />

Bearbeitungszeiten auf einer empirisch<br />

validen und analytisch gesicherten Grundlage und<br />

bilden die Arbeitsbelastung <strong>der</strong> Justiz ab. Der sich<br />

daraus errechnende Personalbedarf entspricht <strong>der</strong><br />

notwendigen Personalausstattung <strong>der</strong> Gerichte und<br />

Staatsanwaltschaften, mit <strong>der</strong> dem Justizgewährungsanspruch<br />

angemessen Rechnung getragen<br />

wird. Abweichungen bei <strong>der</strong> Personalausstattung<br />

nach oben o<strong>der</strong> unten bedürfen daher <strong>der</strong> sachlichen<br />

Begründung und können durch folgende beson<strong>der</strong>e<br />

Umstände gerechtfertigt sein:<br />

•eine landesweit städtische<br />

Siedlungsstruktur,<br />

•beson<strong>der</strong>e Zuständigkeitsregelungen<br />

(z. B.<br />

Schwerpunktstaatsanwaltschaften,<br />

Haftgerichte, die Konzentration<br />

von Wettbewerbssachen wird<br />

jedoch nicht als Kriterium für<br />

einen Zu- o<strong>der</strong> Abschlag<br />

anerkannt),<br />

•<strong>der</strong> IT-<strong>Aus</strong>stattungsgrad<br />

einschließlich elektronischer<br />

Vordrucke (z. B.<br />

computergestützte<br />

Geldstrafenvollstreckung),<br />

•die Organisation <strong>der</strong><br />

Zusammenarbeit (z. B.<br />

Serviceeinheiten,<br />

Vorverfügungen durch<br />

Rechtspfleger),<br />

•das Durchschnittsalter <strong>der</strong><br />

Bediensteten, Prinzip des<br />

Laufbahnwechsels, Institution des<br />

Staatsanwalts als Gruppenleiter,<br />

•strukturelle Beson<strong>der</strong>heiten in <strong>der</strong><br />

Justiz- und Gerichtsverwaltung.<br />

Soweit es durch diese beson<strong>der</strong>en Umstände<br />

gerechtfertigt ist, können auf Landesebene für<br />

bestimmte Geschäfte beson<strong>der</strong>e Zu- und Abschläge<br />

von bis zu 10 % gegenüber den bundesweiten<br />

Basiszahlen festgelegt werden. Auf die Basiszahlen<br />

<strong>der</strong> Verwaltungsgeschäfte können die Län<strong>der</strong><br />

ausgehend von ihrer Organisationsstruktur und<br />

sonstigen strukturellen Beson<strong>der</strong>heiten Zu- und<br />

Abschläge von bis zu 25 % festlegen.<br />

Soweit län<strong>der</strong>spezifische Basiszahlen bestehen,<br />

sind die Personalbedarfszahlen beim bundesweiten<br />

Zahlenaustausch in <strong>der</strong> län<strong>der</strong>spezifischen und in<br />

<strong>der</strong> konsolidierten Form mitzuteilen. Werden<br />

län<strong>der</strong>-spezifische Basiszahlen außerhalb des von<br />

<strong>der</strong> Kommission gesetzten Rahmens (Katalog <strong>der</strong><br />

Umstände, 10- %- bzw. 25 -%-Grenze) festgelegt<br />

o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Personalbedarf nach tatsächlichem Einsatz<br />

bestimmt, teilt das betreffende Land diesen<br />

Umstand und die dafür bestehenden Gründe dem<br />

Vorsitzland <strong>der</strong> Kommission (Hessen) mit.<br />

Berechnung des Personalbedarfs<br />

Der Personalbedarf errechnet sich künftig nach<br />

folgen<strong>der</strong> Formel:<br />

Personalbedarf = Menge x Basiszahl<br />

Jahresarbeitszeit<br />

Das Ergebnis wird auf zwei Dezimalstellen<br />

gerundet.<br />

Berechnung <strong>der</strong> Jahresarbeitszeit<br />

Die Jahresarbeitszeit wird laufbahnbezogen nach<br />

dem Berechnungssystem <strong>der</strong> Firma An<strong>der</strong>sen<br />

Business Consulting GmbH auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong><br />

gültigen Wochenarbeitszeit in Stunden abzüglich<br />

von Fehlzeiten bestimmt, die auf folgenden<br />

Gründen beruhen:<br />

•Erholungsurlaub und AzV-Tage,<br />

•landesweit geltende Feiertage,<br />

•Krankheit,<br />

•Kur,<br />

•Dienstbefreiung<br />

•Beurlaubung, soweit <strong>der</strong> Beschäftigte<br />

in <strong>der</strong> PÜ als Bestand zum 31.12.<br />

erfasst wird,<br />

•Elternzeit, soweit <strong>der</strong> Beschäftigte in<br />

<strong>der</strong> PÜ als Bestand zum 31.12.<br />

erfasst wird.<br />

Die durchschnittliche Dauer des Erholungsurlaubs<br />

zuzüglich etwaiger AzV-Tage wird nach den


Kopfzahlen <strong>der</strong> Bediensteten pauschal ermittelt.<br />

Auch die an<strong>der</strong>en Fehlzeiten werden nicht nach<br />

Teilzeitanteilen differenziert berechnet. Feiertage,<br />

die nicht landesweit gelten, bleiben außer Betracht;<br />

bewegliche Feiertage werden zu 5/7 erfasst. Nicht<br />

einbezogen werden Fehlzeiten aufgrund von<br />

Wehrübungen und zusätzliche Urlaubstage für<br />

Schwerbehin<strong>der</strong>te. Die Gesamtzahl <strong>der</strong> Fehlzeiten<br />

wegen Erholungsurlaubs, AzV- und Feiertagen und<br />

die Gesamtzahl <strong>der</strong> übrigen Fehlzeiten sind jeweils<br />

auf die zweite Dezimalstelle mathematisch zu<br />

runden. Die Jahresarbeitszeiten werden jährlich<br />

fortgeschrieben, wobei nach Möglichkeit auf die<br />

Datenbasis <strong>der</strong> letzten 5 Jahre abzustellen ist.<br />

Für das Land <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong> ist seitens<br />

des Justizministeriums eine vorläufige Jahresarbeitszeit<br />

von 102.000 Minuten für den richterlichen<br />

Dienst ermittelt worden.<br />

Die Basiszahlen (<strong>Aus</strong>zug) im Überblick (In<br />

Klammern, die Anzahl <strong>der</strong> sich daraus<br />

ergebenden Pensen):<br />

Amtsgerichte:<br />

Zivilsachen:<br />

•Nachbarsachen: 290 Minuten<br />

(= 351)<br />

•Bau-Architektensachen: 260 Minuten<br />

(= 392)<br />

•Verkehrsunfallsachen: 220 Minuten<br />

(= 463)<br />

•Wohnungsmietsachen: 170 Minuten<br />

( = 600 )<br />

•Sonstige: 150 Minuten<br />

(= 680)<br />

Familiensachen:<br />

•Scheidungsverbundsachen: 200<br />

(= 510)<br />

•Güterrechtliche Verfahren: 450<br />

(= 227)<br />

•Unterhaltsverfahren: 280 Min.<br />

(= 364)<br />

•Sorge- und Umgangsverfahren: 210<br />

Minuten<br />

(= 486)<br />

•Sonstige isolierte F-<br />

Verfahren/sonstige<br />

Anträge in Familiensachen: 170<br />

(= 600)<br />

Strafsachen gegen Erwachsene:<br />

•Beschleunigte Verfahren: 130<br />

(= 785)<br />

•Anträge auf Erlass eines Strafbefehls:<br />

22 Minuten<br />

(= 4636)<br />

•Wirtschafts-/ Steuerstrafsachen<br />

(Strafrichter): 300 Minuten<br />

(= 340)<br />

•Jugendschutzsachen/Delikte gg. die<br />

sexuelle Selbstbestimmung<br />

(Strafrichter): 220 Minuten<br />

(= 463)<br />

•Allgemeine Strafsachen<br />

(Strafrichter): 170 Minuten<br />

(= 600)<br />

•Umwelt-,Wirtschafts-,Steuer-delikte:<br />

970 Minuten<br />

(= 105)<br />

•Allgemeine Schöffensachen: 510<br />

(= 200)<br />

•Jugendschutzsachen/Delikte gg. die<br />

sexuelle Selbstbestimmung<br />

(Schöffensachen): 760 Minuten<br />

(= 222)<br />

Jugendstrafsachen<br />

•Jugendschutzsachen/Delikte gg. die<br />

sexuelle Selbstbestimmung<br />

(Jugendrichter): 250<br />

(= 408)<br />

•Vors. Körperverletzung: 170<br />

(= 600)<br />

•Allgemeine Strafsachen : 110<br />

(= 927)<br />

•BTM-Sachen;Bandenkriminalität:<br />

400 Minuten<br />

(= 255)<br />

•Jugendschutzsachen/Delikte gg. die<br />

sexuelle Selbstbestimmung<br />

(Jugendschöffengericht): 570<br />

(= 179)<br />

•Vollstreckungssachen, Arrest,<br />

sonstige Maßnahmen: 86<br />

(= 1186)<br />

•Allgemeine Strafsachen<br />

(Jugendschöffengericht): 280<br />

(= 364)<br />

Sonstige Verfahren in Strafsachen:<br />

•Bewährungsaufsicht Erwachsene: 44<br />

Minuten<br />

•Bewährungsaufsicht Jugendliche: 76<br />

Minuten<br />

•Haftrichtertätigkeit und<br />

haftbegleitende Maßnahmen:<br />

89 Minuten<br />

•Ermittlungsrichtertätigkeit:<br />

24 Minuten<br />

Ordnungswidrigkeiten<br />

OWi: 71 (= 1437)<br />

Vollstreckungssachen: 15 Min.<br />

Betreuungssachen


•81 Minuten pro Bestandsfall<br />

(= 1259)<br />

Nachlasssachen<br />

•45 Minuten (= 2267)<br />

Zwangsvollstreckungssachen<br />

•9 Minuten (= 11333)<br />

Verwaltung<br />

1250 Minuten pro Mitarbeiter<br />

(96 Mitarbeiter = 1 Pensum)<br />

Basiszahlen Landgericht<br />

Zivilsachen 1. Instanz<br />

•Honorarfor<strong>der</strong>ungen,Gesellschaftsrecht:<br />

800<br />

(= 128)<br />

•Miet,-Kredit,-Leasingsachen: 410<br />

(= 249)<br />

•Verkehrsunfallsachen: 700<br />

(= 146)<br />

•Sonstige: 480 Minuten<br />

(= 213)<br />

Zivilsachen 2. Instanz<br />

•Berufungen: 590 Minuten<br />

(= 173)<br />

Beschwerden<br />

•WEG/Nachlass: 790 Minuten<br />

(= 129)<br />

•Betreuungssachen: 300<br />

(= 340)<br />

•Sonstige: 240 Minuten<br />

(= 425)<br />

Strafsachen 1. Instanz/Erwachsene<br />

•Umwelt,-Wirtschaft,-Steuer: 18.900<br />

Minuten<br />

(= 5,4)<br />

•Schwurgericht: 13.400 Minuten<br />

(= 7,6)<br />

•Sonstige: 4.600 Minuten<br />

(= 22)<br />

Strafsachen/Berufungen/Erwachsene<br />

•Strafrichterurteile: 430 Minuten<br />

(= 237)<br />

•Schöffenurteile: 910 Minuten<br />

(= 112)<br />

Jugendstrafsachen<br />

•Jugendliche/1.Instanz: 7500<br />

(= 14)<br />

•Berufungen/kl.Kammer: 510<br />

(= 200)<br />

•Berufungen/gr.Kammer: 1.000<br />

(= 102)<br />

Basiszahlen OLG<br />

Zivilsachen<br />

•Allg. Berufungen: 1.600 Minuten<br />

(= 64)<br />

•Berufungen in Bau,- Gesellschaftssachen:<br />

2.300 Minuten<br />

(= 44)<br />

•Berufungen in Familiensachen: 1.100<br />

Minuten<br />

(= 93)<br />

Strafsachen<br />

•Revision: 660 Minuten<br />

(= 155)<br />

•Rechtsbeschwerden: 360 Minuten<br />

(= 283)<br />

•Haftprüfungen: 610 Minuten<br />

(= 167)<br />

Basiszahlen Staatsanwaltschaft (<strong>Aus</strong>zug)<br />

•Owi: 16 Minuten<br />

(= 6375)<br />

•Allg. Strafsachen/Erwachsene: 70<br />

(= 1457)<br />

•Allg. Strafsachen/Jugendliche: 49<br />

(= 2081)<br />

•Strafsachen/Mindeststrafe 1 Jahr:<br />

240 Minuten<br />

(= 425)<br />

•BTM/Mindeststrafe 1 Jahr: 300<br />

(= 340)<br />

•Sonstige BTM: 49 Minuten<br />

(= 2082)<br />

•Verkehrsstraftaten: 47 Minuten<br />

(= 2170)<br />

•Kapitalsachen: 1100 Minuten<br />

(= 93)<br />

•Wirtschaftsstrafsachen nach 74c<br />

GVG: 2200 Minuten<br />

(= 46)<br />

•Sonstige Wirtschaftsstrafsachen/Umwelt:<br />

220Minuten<br />

(= 464)<br />

Für den Vorstand gilt die Devise, die noch zu<br />

erwartenden genauen Festlegungen in unserem<br />

Land auch unter den vorgenannten<br />

Beson<strong>der</strong>heiten einer genauen Prüfung zu<br />

unterziehen. Obwohl die<br />

Bundespensenkommission eine län<strong>der</strong>spezifische<br />

Abweichung von den hier vorgestellten Basiszahlen<br />

von bis zu +/- 10 % zulässt und einige Basiszahlen<br />

angesichts <strong>der</strong> praktischen Erfahrungen im Land<br />

kaum nachvollziehbar sind, hat das


Justizministerium den Vorschlag des HRR<br />

abgelehnt eine Evaluierungsgruppe auf<br />

Landesebene unter Mitarbeit <strong>der</strong> betroffenen<br />

Richterinnen und Richter einzusetzen. Der<br />

Vorstand des <strong>Richterbund</strong>es bittet daher alle<br />

Kolleginnen und Kollegen, aktiv, konstruktiv und<br />

ggf. kritisch an diesem Thema mitzuarbeiten und<br />

uns Anregungen zukommen zu lassen.<br />

Die Zusammenlegung von Sozial- und<br />

Verwaltungerichtsbarkeit wird im Vorstand<br />

vorbehaltlos abgelehnt.<br />

Wir haben die Argumente des Für und Wi<strong>der</strong> ausführlich<br />

erörtert. Ein behauptetes Einsparpotential<br />

wurde bisher vom Justizministerium nicht konkret<br />

dargelegt und bleibt nebulös. Im Vorstand wird<br />

daher die einheitliche Meinung vertreten, dass überhaupt<br />

erst die Frage einer solchen Zusammenlegung<br />

ernsthaft erörtert werden könne, wenn zum einen<br />

eine berechnete und geprüfte Einsparquote bekannt<br />

ist und <strong>der</strong> Nachweis geführt werden kann, dass<br />

sich dadurch eine Besserstellung des<br />

rechtssuchenden Bürgers ergibt.<br />

Ministergespräche<br />

Bei einem seitens des Vorstandes am 22. Juni mit<br />

dem Minister geführten Gespräch verdeutlichte<br />

dieser zum letzten Punkt, dass er <strong>der</strong>zeit all seine<br />

Kraft dafür einsetze, dass auf Bundesebene die<br />

gesetzlichen Voraussetzungen dafür geschaffen<br />

würden, die eine solche Zusammenlegung möglich<br />

machen könnte. Er sei vom Vorteil dieser Zusammenlegung<br />

von Gerichtsbarkeiten überzeugt und<br />

würde sie – sofern zukünftig rechtlich möglich – im<br />

Land umsetzen. Über die Frage des „Wie“ könne<br />

dann mit den Beteiligten und Betroffenen gesprochen<br />

werden.<br />

Zu PEBB§Y erklärte <strong>der</strong> Minister bei diesem<br />

Gespräch, dass auch er die bisher bekannten Zahlen<br />

nur als vorläufig betrachte. Die jetzt im Lande nach<br />

PEBB§Y erhobenen Zahlen dienten lediglich dazu,<br />

die dazu gewonnenen Ergebnisse mit den<br />

tatsächlichen Verhältnissen im Lande zu<br />

vergleichen. Erst dann sollen daraus gewonnene<br />

Erkenntnisse in Zahlen umgesetzt werden. Eine<br />

Personalbedarfsberechnung auf <strong>der</strong> Grundlage von<br />

PEBB§Y erfolge frühestens im Jahre 2006.<br />

Gleichzeitig gab <strong>der</strong> Minister in diesem<br />

Zusammenhang bekannt, dass das Kabinett<br />

beabsichtigt habe, alle <strong>Aus</strong>gabe des Landes – auch<br />

die <strong>der</strong> Justiz – an den <strong>Aus</strong>gaben <strong>der</strong><br />

(vergleichenbaren) Län<strong>der</strong> Schleswig-Holstein und<br />

Rheinland-Pfalz pro Kopf <strong>der</strong> Bevölkerung messen<br />

zu lassen. Dann dürfte in die künftige Planung <strong>der</strong><br />

Landesregierung <strong>der</strong> Umstand nicht einfließen, dass<br />

z. B. in <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong> mehr Klagen<br />

und Ansinnen seitens <strong>der</strong> Bevölkerung (pro 1000<br />

Einwohner) an die Gerichte gestellt werden als in<br />

den genannten Län<strong>der</strong>n. Ob diese Bedenken im<br />

Kabinett Gehör finden, ist offen.<br />

Gespräch mit PDS-Fraktion<br />

Die Frage <strong>der</strong> Zusammenlegung von Sozial- und<br />

Verwaltungsgerichtsbarkeit hat <strong>der</strong> Vorstand am<br />

15. April auf dessen Einladung hin mit dem<br />

Arbeitskreis Recht <strong>der</strong> PDS-Fraktion im Landtag<br />

ausführlich erörtert. Im Ergebnis stellte dessen<br />

Vorsitzen<strong>der</strong> Ritter fest, dass er keinerlei Vorteile<br />

hierfür nach diesem in <strong>der</strong> Sache sehr aufklärenden<br />

Gespräch erkennen könne. Er werde bei weiteren<br />

Erörterungen in seiner Fraktion vorschlagen, es bei<br />

<strong>der</strong> bisherigen Lösung zweier Gerichtsbarkeiten zu<br />

belassen.<br />

Am 4. Mai sprach <strong>der</strong> Vorstand auf Einladung des<br />

Ministers mit Mitglie<strong>der</strong>n <strong>der</strong><br />

Selbsthilfegruppe „Verwaiste Eltern“,<br />

die engagiert durch den pensionierten Pastor<br />

Helmut Sanne und seine Frau Gisela aus Quetzin<br />

geführt wird. Es handelt sich dabei um einen Kreis<br />

von Eltern und Geschwistern von ( regelmäßig<br />

durch einen Unglücksfall) verstorbener Kin<strong>der</strong>. Im<br />

Gespräch legten sie dar, dass sie sich auch durch<br />

die mit dem jeweiligen Fall befassten Richter und<br />

Staatsanwälte unverstanden fühlten. Mehrfach<br />

rügten sie die von den Gerichten getroffene Entscheidungen,<br />

insbeson<strong>der</strong>e die ausgeurteilten<br />

Strafen, die aus Sicht <strong>der</strong> betroffenen Angehörigen<br />

als unverständlich bezeichnet wurden..<br />

Der Vorstand versuchte den Betroffenen das oft<br />

nicht einfache Regelwerk eines Verfahrens bis zur<br />

Entscheidungsfindung näher zu bringen und<br />

erläuterte nachgefragte Einzelheiten wie den<br />

Grundsatz „in dubio pro reo“. Wir vereinbarten mit<br />

Pastor Sanne im Gespräch zu bleiben.<br />

Der<br />

Petitionsausschuss des Landtages<br />

hatte den Vorstand am 11. Mai um ein Gespräch<br />

gebeten.<br />

Gegenstand <strong>der</strong> Erörterung sollten die an den<br />

<strong>Aus</strong>schuss gerichteten Eingaben zur Justiz sein,<br />

insbeson<strong>der</strong>e zum Verhalten von Richterkollegen<br />

während <strong>der</strong> mit den Betroffenen geführten<br />

Gerichtsverhandlungen. Die dann angesprochenen<br />

Beispiele verdeutlichten, dass vielmals die Verfahrensordnung<br />

nicht anerkannt wird, weshalb man<br />

dem Richter „Selbstherrlichkeit“ vorwirft, z. B. in<br />

einem den Petitionsausschuss beschäftigenden Fall,<br />

in dem <strong>der</strong> Richter er es ablehnte, eine Beweisaufnahme<br />

mit Zeugen zu beschließen, nachdem<br />

bereits ein Gutachten eindeutige Ergebnisse bereits<br />

erbracht hatte, o<strong>der</strong> ein Fall eines in zwei Gerichts-


instanzen Unterlegenen, <strong>der</strong> nicht einsehen konnte,<br />

dass ihn die Kostentragungspflicht trifft.<br />

Bemerkenswert war auch, dass sich Bürger an<br />

Abgeordnete gewandt haben, weil sie sich durch<br />

die vielfältigen Vergleichsbemühungen <strong>der</strong> Richter<br />

„in ihren Rechten verletzt sahen“.<br />

Der Vorstand konnte mit seinen <strong>Aus</strong>führungen<br />

gegenüber den Mitglie<strong>der</strong>n des<br />

Petitionsausschusses sachaufklärend wirken. Wir<br />

werden den Abgeordneten auch für weitere<br />

Gespräche zur Verfügung zu stehen.<br />

Nicht zuletzt sei berichtet, dass <strong>der</strong> Vorstand bei<br />

<strong>der</strong> Einführung <strong>der</strong> Direktorin des Amtsgerichts<br />

Ueckermünde, unserem Mitglied Sylvia<br />

Hagemann, sowie bei <strong>der</strong> Eröffnung des neuen<br />

Amtsgerichts Wolgast zugegen war und die<br />

Glückwünsche des <strong>Richterbund</strong>es überbrachte.<br />

Er nahm ebenso am Symposium „50 Jahre<br />

Sozialgerichtsbarkeit“ in Rostock am 27. April und<br />

an einer Veranstaltung des LACDJ zum Thema<br />

„Justiz in <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong> – Quo<br />

Vadis?“ am 3. Mai in Neubrandenburg teil, wo<br />

auch <strong>der</strong> Minister zur Personalsituation bei<br />

Gerichten und Staatsanwaltschaften sowie zur<br />

Frage <strong>der</strong> Zusammenlegung seine bekannte<br />

Stellungnahme darlegte.<br />

Seit knapp einem halben Jahr ist die<br />

web-Seite des Landesverbandes<br />

aktiv. Unser Kollege, Richter Axel Peters, Landgericht<br />

Schwerin, hat viel Mühe und Arbeit investiert,<br />

den Landesverband M-V auch in diesem<br />

mo<strong>der</strong>nen Medium attraktiv und aktuell vertreten<br />

zu lassen. Aktuelle Gesetzessynopsen,<br />

Pressemitteilungen o<strong>der</strong> Veranstaltungshinweise<br />

werden unter<br />

richterbund.info<br />

für alle interessierten Surfer eingestellt. Auch<br />

weiterhin wird sich Kollege Peters um den weiteren<br />

Aufbau unseres Internet-Auftritts kümmern. Wir<br />

würden uns freuen, wenn Sie Anregungen o<strong>der</strong><br />

Vorschläge an uns herantragen.<br />

Bericht aus <strong>der</strong><br />

Bundesvertreter-Versammlung in<br />

Koblenz<br />

Von DirAG Günter Reitz<br />

Am 23. April 2004 fand die Bundesvertreterversammlung<br />

des Deutschen <strong>Richterbund</strong>es auf<br />

Einladung des Landesverbandes Rheinland-Pfalz in<br />

Koblenz statt, an <strong>der</strong> ich als Vorsitzen<strong>der</strong> des Landesverbandes<br />

<strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong> teilnahm.<br />

Eingestimmt wurden die Delegierten aus allen<br />

Landesverbänden und <strong>der</strong> Fachgerichtsbarkeiten<br />

auf diese Versammlung im Rheinland mit einem<br />

Empfang durch den Oberbürgermeister <strong>der</strong> Stadt<br />

Koblenz und den rheinland-pfälzischen<br />

Justizminister, an den sich eine abendliche<br />

Rheinfahrt mit dem Dampfer „Stolzenfels“<br />

anschloss. Bereits hier wurden unter den<br />

Delegierten erste Meinungen zu den<br />

Tagesordnungspunkten <strong>der</strong> Bundesvertreterversammlung<br />

ausgetauscht.<br />

Die Versammlung begann mit dem Bericht des<br />

Vorsitzenden des DRB Wolfgang Arenhövel.<br />

Er sprach den Erfolg des Richter- und Staatsanwaltstages<br />

2003 in Dresden an, <strong>der</strong> im Vergleich zu<br />

den Vorjahren die doppelte Zahl an Besuchern<br />

verzeichnen konnte. Weiter äußerte er sich kritisch<br />

zu beabsichtigten Sparmaßnahmen in <strong>der</strong> Justiz und<br />

zu den Absichten, Sozial- und Verwaltungsgerichtsbarkeit<br />

zusammenzulegen. Gleichfalls ging er auf<br />

die Probleme ein, die daraus resultieren, dass <strong>der</strong><br />

Bundesvorsitzende seine vielfältigen und zeitaufwändigen<br />

Aufgaben neben seinem vollen Hauptamt<br />

wahrnehmen muss. Diese bereits früher einmal<br />

erörterte Frage, ob <strong>der</strong> Vorsitzende des DRB<br />

zumindest zum Teil von seinem Hauptamt<br />

freigestellt werden soll, um seine Aufgaben im<br />

DRB noch besser in unserem Interesse wahrnehmen<br />

zu können, soll wie<strong>der</strong> aufgenommen und <strong>der</strong>en<br />

finanzielle <strong>Aus</strong>wirkungen geprüft werden.<br />

<strong>Aus</strong> dem Assessorentreffen des Vortages erhob sich<br />

die For<strong>der</strong>ung, dass für den Geschäftsverteilungsausschuss,<br />

<strong>der</strong> für die Staatsanwaltschaften in<br />

einem Entwurf zum GVG vorgesehen sei, auch das<br />

aktive Wahlrecht für Staatsanwälte, die noch<br />

Proberichter sind, erfor<strong>der</strong>lich ist. Erst dann werde<br />

die gleiche Rechtslage wie bei den<br />

Präsidiumswahlen <strong>der</strong> Richter hergestellt.<br />

Die ferner erhobene For<strong>der</strong>ung nach Proberichterräten<br />

und zur Einarbeitung neuer Proberichter nach<br />

<strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Juristenausbildung gemäß einem<br />

bisher vorliegenden Modell wurde vom Plenum<br />

abgelehnt. Es solle bei einer Probezeit von drei<br />

Jahren in <strong>der</strong> bisherigen Einsatzform des Richters<br />

bleiben, auch mit einem Wechsel von Gericht zu<br />

Staatsanwaltschaft und umgekehrt.<br />

<strong>Aus</strong>führlich wurde anschließend über den DRB-<br />

Gesetzentwurf zum GVG „Amtsrecht <strong>der</strong> Staatsanwälte“<br />

diskutiert. Nach kontroverser Debatte wurde<br />

<strong>der</strong> Vorschlag des Landesverbands NRW, nach<br />

dem <strong>der</strong> für die Staatsanwaltschaften geplante<br />

Geschäftsverteilungsausschuss nicht nur beratende<br />

Funktion, son<strong>der</strong>n eine Entscheidungskompetenz<br />

ähnlich den Gerichtspräsidien erhalten soll,<br />

mehrheitlich abgelehnt. Dieser Punkt soll allerdings<br />

im Rahmen <strong>der</strong> Erörterung zur „Selbstverwaltung<br />

<strong>der</strong> Justiz“ aufgegriffen werden. In großer


Übereinstimmung wurde ein externes<br />

Weisungsrecht gegenüber Staatsanwälten<br />

abgelehnt, hinsichtlich des internen Weisungsrechts<br />

soll es bei <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeitigen Regelung verbleiben.<br />

Breiten Raum nahm die bereits vom Vorsitzenden<br />

angesprochene Frage <strong>der</strong> Zusammenlegung von<br />

Sozial- und Verwaltungsgerichtsbarkeiten ein.<br />

Dabei kam zum <strong>Aus</strong>druck, dass in einigen Län<strong>der</strong>n<br />

dieser Punkt nicht als problematisch angesehen<br />

wird, weil über die Personalfluktuation hier je<strong>der</strong>zeit<br />

entgegengesteuert werden könne, so z. B. in<br />

NRW, und deshalb eine Zusammenlegung dieser<br />

Fachgerichtsbarkeiten nicht Priorität genieße.<br />

Forciert werde dies durch die Politik in den kleinen<br />

Län<strong>der</strong>n, die darin ein Einsparpotential sehen. Ein<br />

vermitteln<strong>der</strong> Vorschlag aus Nie<strong>der</strong>sachsen, einen<br />

Einsatzwechsel unter bestimmten Voraussetzungen<br />

(Zustimmung <strong>der</strong> Beteiligten und zeitliche<br />

Begrenzung) vorzusehen, fand keine Zustimmung.<br />

Im nachfolgenden Beschluss sprach sich <strong>der</strong> DRB<br />

mit aller Deutlichkeit für die Beibehaltung <strong>der</strong><br />

selbständigen Fachgerichtsbarkeiten <strong>der</strong> Sozial- und<br />

Verwaltungsgerichtsbarkeit aus. Alle Fachgerichtsbarkeiten<br />

sollen beibehalten werden, weil sich<br />

dieses Spezialgerichtssystem in <strong>der</strong> Bundesrepublik<br />

bewährt habe und nicht dem Diktat des Sparens<br />

um jeden Preis geopfert werden dürfe.<br />

Mit Interesse wurde den <strong>Aus</strong>führungen des<br />

Vorsitzenden <strong>der</strong> Besoldungskommission gefolgt.<br />

Er berichtete über aktuelle und beabsichtigte<br />

Entwicklungen im Besoldungsrecht. Der DRB wird<br />

Musterverfahren gegen die Besoldungs- und<br />

Versorgungskürzungen bis hin zum BVerfG<br />

unterstützen.<br />

<strong>Aus</strong> <strong>der</strong> Arbeitsgruppe „Selbstverwaltung in <strong>der</strong><br />

Justiz“ wurde über den Stand <strong>der</strong> Arbeit berichtet.<br />

Es werde <strong>der</strong>zeit an Modellen gearbeitet, wie<br />

insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Einfluss von Politik und auch<br />

Ministerium auf Personalentscheidungen<br />

zurückgedrängt o<strong>der</strong> sogar verhin<strong>der</strong>t werden<br />

könne. Die Arbeitsgruppe beabsichtigt, konkrete<br />

Ergebnisse auf <strong>der</strong> nächsten<br />

Bundesvertreterversammlung vorzustellen.<br />

Die abschließende Neuwahl des Präsidiums brachte<br />

folgendes Ergebnis:<br />

Vorsitzen<strong>der</strong>: Wolfgang Arenhövel<br />

Nie<strong>der</strong>sachsen PräsLG<br />

Stellv. Vors. Christoph Frank<br />

Baden-Württemberg OStA<br />

Stellv. Vors. Brigitte Kamphausen<br />

Nordrhein-Westfalen VRinLG<br />

Weitere Mitglie<strong>der</strong>:<br />

Stefan Caspari S-A RLG<br />

Carla Evers-Musgerau S-H RinArbG<br />

Dr. Jan Grotheer HH PrFG<br />

Rolf Hannisch B-W Bundesanwalt<br />

Elmar Herrler Bayern ROLG<br />

Lothar Jünemann Berlin VRLG<br />

Bettina Leetz Brandenburg RinAG<br />

Steffen Roller Baden-Württemberg RSG<br />

Hans-Peter Teetzmann Nie<strong>der</strong>sachsen DirAG<br />

Dem ehemaligen DRB-Vorsitzenden<br />

Geert Mackenroth wurde mit großer Mehrheit die<br />

Ehrenmitgliedschaft im Bundesvorstand verliehen.<br />

Die nächste Bundesvertreterversammlung wird im<br />

November 2005 in Essen stattfinden.<br />

Stellungnahme des Deutschen<br />

<strong>Richterbund</strong>es<br />

zu den Entwürfen eines Gesetzes zur Än<strong>der</strong>ung<br />

des Grundgesetzes (Artikel 92 und 108) – BR-<br />

Drs. 543/04 – und eines Gesetzes zur Öffnung<br />

des Bundesrechts für die Zusammenführung <strong>der</strong><br />

Verwaltungs-, Sozial- und Finanzgerichtsbarkeit<br />

(Zusammenführungsgesetz – ZfG -) – BR-Drs.<br />

544/04 –<br />

1. Zusammenlegung <strong>der</strong> öffentlich-rechtlichen<br />

Gerichtsbarkeiten<br />

Die Bundesvertreterversammlung des DRB in<br />

Koblenz hat sich am 23. April gegen die Schaffung<br />

einer einheitlichen öffentlich-rechtlichen Gerichtsbarkeit<br />

ausgesprochen. Hieran hält <strong>der</strong> DRB auch in<br />

Kenntnis <strong>der</strong> nunmehr vorgelegten Entwürfe fest.<br />

Die Gesetzentwürfe sind nicht geeignet, den<br />

Nachweis von Verbesserungen zu erbringen, die es<br />

rechtfertigen würden, bewährte Strukturen aufzugeben.<br />

Das gilt beson<strong>der</strong>s für die im Abschlussbericht<br />

<strong>der</strong> Bund-Län<strong>der</strong>-Arbeitsgruppe <strong>der</strong> Justizministerkonferenz<br />

(dort S. 10 ff.) genannten angeblichen<br />

Vorteile einer Zusammenlegung. So bestehen ausreichende<br />

Möglichkeiten, um den Wechsel von<br />

Richterinnen und Richtern in eine an<strong>der</strong>e Gerichtsbarkeit<br />

bzw. <strong>der</strong>en Einsatz in verschiedenen<br />

Gerichtsbarkeiten zu för<strong>der</strong>n. Der Nachweis, dass<br />

die durch eine Zusammenlegung zu erwartende und<br />

nicht durch an<strong>der</strong>e Maßnahmen erzielbare<br />

Personal- und Sachkostenersparnis nicht marginal<br />

ausfällt und in keinem Verhältnis zu den Kosten<br />

einer Zusammenlegung steht, ist nicht erbracht.<br />

2. Aufgabe <strong>der</strong> Rechtseinheit in Deutschland<br />

Darüber hinaus ist <strong>der</strong> durch den Entwurf des ZfG<br />

(ZfG-E) vorgeschlagene Weg einer Län<strong>der</strong>öff-


nungsklausel abzulehnen. Damit wäre die Rechtseinheit<br />

in Deutschland für die Gerichtszweige<br />

aufgegeben. Eine Län<strong>der</strong>öffnungsklausel führt<br />

dazu, dass auf <strong>der</strong> Ebene <strong>der</strong> ersten beiden<br />

Instanzen eine Vielzahl von Konstellationen<br />

entsteht. Je nach Land können die Gericht <strong>der</strong><br />

Finanz-, <strong>der</strong> Sozial- und<br />

Verwaltungsgerichtsbarkeit getrennt bestehen, ganz<br />

o<strong>der</strong> aber nur teilweise (Sozial- und Verwaltungsgerichtsbarkeit)<br />

vereinigt werden. Daneben besteht<br />

die Möglichkeit <strong>der</strong> Schaffung gemeinsamer<br />

Gerichte o<strong>der</strong> gar nur gemeinsamer Spruchkörper<br />

über Län<strong>der</strong>grenzen hinweg (§ 1 Abs. 3 ZfG-E). In<br />

<strong>der</strong> Revisionsinstanz besteht aber die Teilung in<br />

drei öffentlich-rechtliche Gerichtszweige fort. Dass<br />

dies zu keiner Zersplitterung <strong>der</strong> Gerichtsstrukturen<br />

führen soll, wie die Einzelbegründung zu § 1 ZfG-E<br />

behauptet, erstaunt. Die Bundesrepublik gleicht<br />

sich jedenfalls hierdurch nicht an<strong>der</strong>en<br />

europäischen Mitgliedsstaaten an, son<strong>der</strong>n entfernt<br />

sich von ihnen.<br />

3. Ablehnung einer Zusammenlegung in <strong>der</strong><br />

Sozialgerichtsbarkeit<br />

Bei <strong>der</strong> Erarbeitung <strong>der</strong> Entwürfe sind – soweit<br />

erkennbar – keine Vertreter <strong>der</strong> von einer Zusammenlegung<br />

betroffenen Richterschaft eingebunden<br />

worden. Soweit Äußerungen aus <strong>der</strong> Sozialgerichtsbarkeit<br />

vorliegen, sind diese ganz überwiegend<br />

skeptisch bis ablehnend (Entschließung<br />

<strong>der</strong> Konferenz <strong>der</strong> Präsidentinnen und Präsidenten<br />

<strong>der</strong> Landessozialgerichte und des Präsidenten des<br />

Bundessozialgerichts vom 12. Mai 2004 in<br />

Merseburg; BSG-Präs. Von Wulffen, NJW<br />

11/2004, XVI; Jung, DRiZ 2004, 39; Roller, DRiZ<br />

2004, 53; <strong>der</strong>s. VSSR 2004, 131;<br />

Brand/Fleck/Scheer, SozSich 2004, 25; dies., SGB<br />

2004, 173; Kruschinsky, Recht und Politik 2004,<br />

73). Gleiches gilt für Äußerungen von Vertretern<br />

aus dem Bereich <strong>der</strong> Sozialversicherungsträger<br />

(Mutz/Stoew, DAng-Vers 2004, 89), <strong>der</strong> Sozialen<br />

Verbände (Wernet, Sozialrecht+Praxis 2004, 174),<br />

des DGB („DGB-Fachkonferenz<br />

„Zusammenlegung <strong>der</strong> Fachgerichtsbarkeiten?“ am<br />

24. April 2004) und nicht zuletzt <strong>der</strong> Anwaltschaft<br />

(Deutscher Anwaltsverein, NJW 2004, Heft 26,<br />

XIV; Francke, AnwBl. 2004, 106).<br />

Mit den in dieser mittlerweile recht breiten öffentlichen<br />

<strong>Aus</strong>einan<strong>der</strong>setzung dargestellten Vorbehalten<br />

gegen eine Zusammenlegung setzten sich die<br />

Entwürfe kaum auseinan<strong>der</strong>.<br />

4. Ablehnung einer Zusammenlegung in <strong>der</strong><br />

Finanzgerichtsbarkeit<br />

Die Zusammenlegung <strong>der</strong> Finanzgerichtsbarkeit zu<br />

einer einheitlichen Fachgerichtsbarkeit wird von<br />

den Richterinnen und Richtern <strong>der</strong> Finanzgerichte<br />

und des Bundesfinanzhofes einhellig abgelehnt.<br />

Auch die Berufsverbände sprechen sich dagegen<br />

aus.<br />

„Die Finanzgerichtsbarkeit wird durch Bundesgesetz<br />

einhellig geregelt“, Art. 108 Abs. 6 GG. Der<br />

parlamentarische Rat und <strong>der</strong> Verfassungsgeber<br />

haben diese Regelung aus guten Gründen vorgesehen,<br />

um die Einheitlichkeit <strong>der</strong> Anwendung des<br />

Steuerrechts durch eine einheitliche Finanzgerichtsbarkeit<br />

zu gewährleisten. Der Verfassungsgeber zog<br />

mit dieser Grundsatzentscheidung die Lehren aus<br />

<strong>der</strong> Vergangenheit, in <strong>der</strong> durch Führererlass vom<br />

28.08.1939, RGBl I S. 1535 f, die Finanzgerichte<br />

zur „Verwaltungsvereinfachung“ und „Personaleinsparung“<br />

außer Tätigkeit gesetzt wurden. Zum<br />

an<strong>der</strong>en reagierte er auf den Druck <strong>der</strong> Militärgouverneure<br />

<strong>der</strong> drei westlichen Besatzungsmächte,<br />

die in ihren Denkschriften vom 22.11.1948 und<br />

02.03.1949 den Mehrheitsbeschluss des Finanzausschusses<br />

des Parlamentarischen Rates ablehnten,<br />

mit dem eine Bundessteuerverwaltung beschlossen<br />

worden war. Die Folgen <strong>der</strong> damit erzwungenen<br />

geteilten Finanzverwaltung sollten abgemil<strong>der</strong>t<br />

werden durch eine einheitliche Finanzgerichtsbarkeit.<br />

Dieser geschichtliche Hintergrund wird in dem mit<br />

vollkommen unverständlicher Hast zusammengeflickten<br />

Gesetzesentwurf bzw. Abschlussbericht<br />

nicht einmal erwähnt, geschweige denn begründet,<br />

warum die Argumente, die zu <strong>der</strong> Schaffung des<br />

Art. 108 Abs. 6 GG geführt haben, nach<br />

Auffassung <strong>der</strong> Verfasser des Gesetzesentwurfes<br />

bzw. Abschlussberichtes heute nicht mehr gelten<br />

sollen. Im Übrigen ist es auch verfassungspolitisch<br />

allerschlechtester Stil, zuerst eine<br />

Verfassungsän<strong>der</strong>ung beschließen zu wollen, um<br />

erst im Anschluss daran zu prüfen, ob sie denn die<br />

behaupteten „Spar- und Synergieeffekte“ bringt. So<br />

sollte we<strong>der</strong> mit dem Grundgesetz noch mit <strong>der</strong><br />

Dritten Gewalt umgegangen werden.<br />

Der Abschlussbericht <strong>der</strong> JuMiKo ebenso wie die<br />

vorliegenden Gesetzesentwürfe lassen auch jede<br />

schlüssige Antwort vermissen auf die Frage, wie<br />

denn eine zweistufige Finanzgerichtsbarkeit in die<br />

dreistufige Sozial- bzw. Verwaltungsgerichtsbarkeit<br />

harmonisch eingefügt werden soll.<br />

Unbeantwortet bleibt auch die Lösung <strong>der</strong> Nachwuchsproblematik<br />

für die Finanzgerichtsbarkeit,<br />

die unabweisbar auf steuerliches Expertenwissen<br />

zurückgreifen muss, wenn die Qualität <strong>der</strong> Rechtsprechung<br />

gewährleistet bleiben soll. In einer<br />

einheitlichen Gerichtsbarkeit werden aber die<br />

richterlichen Beför<strong>der</strong>ungsämter <strong>der</strong> zweiten<br />

Instanz herkömmlich mit Bewerbern <strong>der</strong> ersten<br />

Instanz besetzt, über die die Finanzgerichtsbarkeit<br />

nicht verfügt und bei denen steuerrechtliche<br />

Kenntnisse in aller Regel nicht vorhanden sind.


5. Unsicherheit weiterer Reformschritte; Fehlen<br />

eines schlüssigen Gesamtkonzepts<br />

Der nach den Gesetzesentwürfen vorgeschlagene<br />

Weg, über den eine Zusammenlegung ermöglicht<br />

werden soll, kann nur den ersten Schritt einer<br />

weitergehenden Reform <strong>der</strong> öffentlich-rechtlichen<br />

Gerichtsbarkeit darstellen. Er bleibt damit auf<br />

halbem Wege stecken und birgt Gefahren für die<br />

Funktionsfähigkeit <strong>der</strong> zusammengelegten<br />

Gerichte, insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> (zukünftigen) Kammern<br />

für Sozialsachen, in sich. Dies hat unmittelbare<br />

<strong>Aus</strong>wirkung auf die Rechtsschutz suchenden<br />

Bürger in einem – mit <strong>der</strong> Sozialversicherung und<br />

<strong>der</strong> Sozialhilfe – beson<strong>der</strong>s sensiblen Bereich.<br />

Sollte <strong>der</strong> ZfG-E umgesetzt werden, müssen<br />

zwingend weitere Schritte folgen, d. h. es sind<br />

Verän<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Gerichtsverfassung und <strong>der</strong><br />

Verfahrensordnungen nötig. Der Entwurf spart<br />

diese bewusst aus, wohl um den darin<br />

wurzelnden Konfliktstoff erst einmal<br />

auszuklammern.<br />

Die in einigen Län<strong>der</strong>n eingerichteten einheitlichen<br />

Fachgerichte werden ihre Probleme<br />

haben „zusammenzuwachsen“, wenn ihre<br />

Richterinnen und Richter weiterhin durch<br />

unterschiedliche Verfahrensordnungen und –<br />

als Folge <strong>der</strong> abweichenden Besetzung <strong>der</strong><br />

Kammern – durch eine unterschiedliche<br />

Struktur <strong>der</strong> Besoldungsstufen in zwei<br />

Gruppen getrennt werden, von denen zudem<br />

eine die an<strong>der</strong>e nach ihrer Größe dominiert.<br />

Die unterschiedlichen Verfahrensordnungen –<br />

die Verwaltungsgerichte bringen mit VwGO<br />

und AsylVfg sogar zwei mit - stellen zwar kein<br />

zwingendes Hin<strong>der</strong>nis für den mit dem<br />

Entwurf beabsichtigten <strong>Aus</strong>tausch des richterlichen<br />

Personals zwischen mehreren öffentlichrechtlichen<br />

Teilrechtsgebieten dar. Es ist<br />

jedoch aus übergeordneten Gründen <strong>der</strong><br />

Transparenz des gerichtlichen Verfahrens und<br />

<strong>der</strong> Entlastung <strong>der</strong> Prozessbeteiligten dringend<br />

geboten, eine einheitliche Verfahrensordnung<br />

zu schaffen. Vor allem bedarf es einer<br />

einheitlichen Besetzung <strong>der</strong> Richterbank <strong>der</strong> 1.<br />

Instanz. Der Abschlussbericht <strong>der</strong> Bund-<br />

Län<strong>der</strong>-Arbeitsgruppe verweist hierzu auf zu<br />

erwartende Impulse aus <strong>der</strong> vereinheitlichen<br />

Gerichtsbarkeit. Das dürfte nicht mehr als die<br />

Erwartung ausdrücken, dass unhaltbare<br />

Zustände bei den zusammengelegten Gerichten<br />

ausreichenden politischen Druck für<br />

Verän<strong>der</strong>ungen schaffen. Es besteht aber auch<br />

die Gefahr, dass hier <strong>der</strong> Reformeifer nicht<br />

weiter trägt als bis zum Erlass des ZfG und<br />

damit ein untaugliches Provisorium auf<br />

unabsehbare Zeit zementiert wird.<br />

Schließlich wirft eine einheitliche öffentlich-rechtliche<br />

Gerichtsbarkeit in den Län<strong>der</strong>n die Frage auf,<br />

warum es weiterhin dreier öffentlich-rechtlicher<br />

oberster Gerichtshöfe bedarf, für <strong>der</strong>en<br />

Zusammenlegung eine weitere<br />

Verfassungsän<strong>der</strong>ung notwendig wäre.<br />

Strukturverän<strong>der</strong>ungen dürfen nicht stückweise und<br />

über einen jahrelang andauernden, von<br />

Zufälligkeiten abhängigen, die Gerichte und die<br />

rechtsschutzsuchenden Bürger verunsichernden<br />

Prozess erfolgen, son<strong>der</strong>n in Form eines stimmigen,<br />

zukunftsfähigen Entwurfs.<br />

Wenn schon Gerichtszweige aufgelöst werden<br />

sollen, <strong>der</strong>en Selbstständigkeit weit vor Schaffung<br />

des Grundgesetzes zurückverfolgt werden kann,<br />

dann ist zumindest ein schlüssiges Gesamtkonzept<br />

zu verlangen. Ein beson<strong>der</strong>es Bedürfnis zur Eile ist<br />

nicht erkennbar. Die aufgrund <strong>der</strong> Zuweisung <strong>der</strong><br />

Streitigkeiten über die Grundsicherung <strong>der</strong><br />

Arbeitssuchenden und über<br />

Sozialhilfeangelegenheiten an die Sozialgerichtsbarkeit<br />

ab 1. Januar 2005 notwendigen personellen<br />

Verän<strong>der</strong>ungen können, unabhängig davon, ob <strong>der</strong><br />

Entwurf des 7. SGGÄndG (BT-Drs. 15/3169)<br />

Gesetz wird, auf an<strong>der</strong>e Weise bewirkt werden<br />

(s. Stellungnahme des DRB und des BDS,<br />

www.drb.de/stellungnahmen/2004).<br />

Das ZfG käme, da sich eine Verfassungsän<strong>der</strong>ung<br />

nicht kurzfristig realisieren ließe, hierfür ohnehin<br />

zu spät.<br />

Der DRB ist bereit, sich an <strong>der</strong> notwendigen<br />

Diskussion aktiv zu beteiligen und damit den<br />

Sach-verstand <strong>der</strong> Richterinnen und Richter<br />

einzubringen. Er ist sich bewusst, dass auch die<br />

Justiz sich angesichts allgemeiner<br />

gesellschaftlicher Verän<strong>der</strong>ungen und <strong>der</strong><br />

steigenden Finanznot des Staates einer<br />

kritischen Prüfung ihrer Strukturen nicht<br />

entziehen kann.<br />

6. Möglichkeiten einer Flexibilisierung des<br />

richterlichen Personaleinsatzes im Rahmen des<br />

geltenden Rechts<br />

Ein freiwilliger <strong>Aus</strong>tausch von Richterinnen und<br />

Richtern zwischen den Gerichtszweigen kann im<br />

Rahmen des geltenden Rechts stärker geför<strong>der</strong>t<br />

werden, als dies in <strong>der</strong> Praxis <strong>der</strong>zeit erfolgt. Dass<br />

die Landesjustizverwaltungen alle vorhandenen<br />

Möglichkeiten ausnutzen, die ein mo<strong>der</strong>nes<br />

Personalentwicklungskonzept eröffnen würde, ist<br />

hier nicht erkennbar.<br />

Auch insoweit ist <strong>der</strong> DRB selbst und über seine<br />

Mitgliedsverbände bereit, mit den Landesjustizverwaltungen<br />

Vorschläge zu diskutieren und<br />

Verän<strong>der</strong>ungen zu unterstützen.


„Beteiligungskultur verän<strong>der</strong>n“<br />

von RiAG Jörg Bellut<br />

Vorsitzen<strong>der</strong> des Hauptrichterrates bei dem<br />

Justizministerium M-V<br />

Seit Dezember 2003 ist die Richterschaft mit einem<br />

neuen Hauptrichterrat beim Justizministerium<br />

vertreten. Die Bilanz <strong>der</strong> Beteiligungskultur <strong>der</strong><br />

vergangenen Jahre in unserem Lande weckt nicht<br />

gerade große Hoffnungen. Bereits die vorigen<br />

Hauptrichterräte haben bemerken müssen, dass<br />

ihnen bei <strong>der</strong> Wahrnehmung ihrer Mitbestimmungs,-<br />

Beteiligungs,- und<br />

Freistellungsrechte durch das Justizministerium<br />

seit 1994 „Steine in den Weg gelegt“ wurden. Die<br />

bislang geltende offizielle Version: „Da keine<br />

Mitbestimmungsrechte bestehen und <strong>der</strong> HRR gem.<br />

§ 15 Satz 1 RiG M-V lediglich an den allgemeinen<br />

und sozialen Angelegenheiten zu beteiligen ist,<br />

bedarf es keiner höheren als <strong>der</strong> bereits dem<br />

vorangegangenen HRR-Vorsitzenden zugebilligten<br />

Freistellung von 10% seiner Arbeitskraft.“<br />

Tatsächlich hat sich die eingeräumte Beteiligung in<br />

<strong>der</strong> Vergangenheit dadurch ausgezeichnet, dass<br />

fertige Konzepte und Vorhaben (wenn überhaupt)<br />

kurz vor <strong>der</strong>en Umsetzung dem HRR angezeigt<br />

wurden und um kurzfristige Stellungnahme gebeten<br />

wurde. Ein gemeinsames Erarbeiten von Vorhaben<br />

fand nicht statt. In den letzten 10 Jahren hat diese<br />

Praxis auf allen Ebenen <strong>der</strong> Richtervertretungen zu<br />

einer wenig erfreulichen Situation geführt: mangels<br />

Kompetenzeinräumung gab es letztendlich auch<br />

keine Beteiligungskultur und daraus resultierend<br />

auch nur wenig Interesse an einer aktiven Arbeit<br />

<strong>der</strong> Richtervertretungen auf den verschiedenen<br />

Ebenen.<br />

Erst kürzlich teilte mir <strong>der</strong> Direktor des Amtsgerichts<br />

Rostock auf meine Bitte, eine örtliche<br />

Richtervertretung wählen zu lassen, mit, dass<br />

anlässlich einer daraufhin einberufenen<br />

Richterversammlung die Meinung vorgeherrscht<br />

hat, dass mangels<br />

eingeräumter Rechte kein Bedarf daran gesehen<br />

wird. Insbeson<strong>der</strong>e in <strong>der</strong> ordentlichen<br />

Gerichtsbarkeit scheint dieser Gedanke weit<br />

verbreitet. An<strong>der</strong>e Kollegen, insbeson<strong>der</strong>e an<br />

kleineren Gerichten meinten, dass ein Richterrat<br />

nicht notwendig sei, da „man ohnehin - und sei es<br />

im Präsidium - alles besprechen würde“.<br />

Die Erfahrungen aus an<strong>der</strong>en Län<strong>der</strong>n wi<strong>der</strong>legt<br />

diese, bei uns weit verbreitete, Meinung. Auf einer<br />

vom HRR ins Leben gerufenen Fortbildungsveranstaltung<br />

<strong>der</strong> Richterräte am 19.08.2004 im<br />

Landgericht Rostock lobte <strong>der</strong> Vorsitzende des<br />

HRR <strong>der</strong> ordentlichen Gerichtsbarkeit des Landes<br />

Nie<strong>der</strong>sachsen , VRiLG Andreas Kreutzer, die dort<br />

herrschende Beteiligungskultur, die maßgeblich<br />

durch den nunmehr in unserem Land tätigen Staatssekretär<br />

Dr. Rainer Litten geför<strong>der</strong>t wurde.<br />

Kreutzer wies darauf hin, dass sich fast nie die<br />

Frage nach den förmlich eingeräumten<br />

Mitbestimmungsrechten stelle, son<strong>der</strong>n dass<br />

vielmehr frühzeitig die gesetzliche Vertretung <strong>der</strong><br />

Richterschaft in die sie betreffenden Organisations-<br />

und Entwicklungskonzepte eingebunden wird.<br />

Diese fruchtbare Beteiligungskultur wird auch nach<br />

dem Regierungswechsel in Nie<strong>der</strong>sachsen<br />

fortgesetzt, da sie sich bewährt habe. Die CDU-<br />

Landesregierung plant sogar die Umsetzung<br />

mo<strong>der</strong>ner Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte<br />

in einem neuen Landesrichtergesetz und hat hierzu<br />

bereits erste Pilotprojekte angekündigt. Umso<br />

erstaunter zeigte sich Kreutzer, dass in einem Land<br />

mit SPD/PDS Regierung die Beteiligungskultur<br />

nicht mehr geför<strong>der</strong>t werde. Eine frühzeitige und<br />

gemeinsame Beteiligung <strong>der</strong> Richterschaft sei für<br />

alle Beteiligte von Vorteil. Die Akzeptanz von<br />

Maßnahmen werde geför<strong>der</strong>t und das Entstehen von<br />

Eskalationsmöglichkeiten vermieden.<br />

Kreutzer wies auf vielfältige Beteiligungsmöglichkeiten<br />

auf allen Ebenen <strong>der</strong><br />

Stufenvertretung hin. Maßnahmen <strong>der</strong><br />

Arbeitsplatzausstattung, <strong>der</strong> Verwendung <strong>der</strong><br />

immer knapper werdenden Bibliotheksmittel, des<br />

Einsatzes von EDV und Unterstützungskräften, <strong>der</strong><br />

Fortbildung, <strong>der</strong> Regelung des Bereitschaftsdienstes<br />

seien genauso wichtige Angelegenheiten <strong>der</strong><br />

Richterräte wie die überörtlichen Projekte, seien es<br />

mögliche Kontrolle <strong>der</strong> richterlichen Arbeit durch<br />

erhobene Statistiken, <strong>der</strong> Einführung des<br />

benchmarking o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>er neuerer<br />

Steuerungsmodelle.<br />

Um das Bewusstsein einer besseren Beteiligungskultur<br />

im Land zu stärken hat <strong>der</strong> HRR einstimmig<br />

beschlossen, 3 Klagen gegen das Justizministerium<br />

zu führen:<br />

1. Feststellung, dass die Erhebung <strong>der</strong> Daten zur<br />

Arbeitserfassung <strong>der</strong> richterlichen Tätigkeit nach<br />

PEBB§Y zustimmungspflichtig ist.<br />

2. Feststellung, dass <strong>der</strong> HRR im angemessenem<br />

Umfang zur Wahrnehmung seiner Rechte<br />

freizustellen ist (unsere For<strong>der</strong>ung ist eine<br />

Gesamtfreistellung des Vorsitzenden von 0,5, des<br />

stellvertretenden Vorsitzenden von 0,2 und <strong>der</strong> drei<br />

weiteren Mitglie<strong>der</strong> von 0,1)<br />

3. Feststellung, dass die Durchführung des Pilotprojektes<br />

„Führung von Mitarbeitergesprächen“<br />

beim AG Rostock mitbestimmungspflichtig war.<br />

Parallel zu den beschlossenen Klagen, aus denen<br />

sich <strong>der</strong> HRR insbeson<strong>der</strong>e auch eine Klärung <strong>der</strong>


jahrelangen Streitfrage zur <strong>Aus</strong>legung des RiG-MV<br />

verspricht, ist die gemeinsame Einigungsstelle angerufen<br />

worden, <strong>der</strong>en Vorsitzen<strong>der</strong> VRiLArbG<br />

Ernst-Dieter Berscheid vom LArbG Hamm ist.<br />

An <strong>der</strong> Veranstaltung <strong>der</strong> Richterräte am<br />

19.08.2004 haben dankenswerterweise Herr Staatssekretär<br />

Dr. Litten ganztägig und Herr Justizminister<br />

Sellering zur gemeinsamen Diskussionsrunde<br />

teilgenommen.<br />

Justizminister und Staatssekretär haben<br />

zugesichert, sich sowohl organisatorisch als auch<br />

inhaltlich für eine bessere Beteiligungskultur<br />

einzusetzen.<br />

So sollen die Richtervertretungen frühzeitig in<br />

Lenkungsgruppen eingebunden werden, die dauerhaft<br />

eingerichtet werden sollen. Justizminister<br />

Sellering bot darüber hinaus an, eine Arbeitsgruppe<br />

ins Leben zu rufen um die Entwicklung eines<br />

mo<strong>der</strong>nen Mitbestimmungsrechtes zu prüfen.<br />

Nach den dem HRR vorliegenden Gutachten und<br />

Stellungnahmen von Kollegen aus an<strong>der</strong>en<br />

Län<strong>der</strong>n, gibt es gute <strong>Aus</strong>sichten dafür, dass eine<br />

<strong>Aus</strong>legung des Umfangs <strong>der</strong> Beteiligungsrechte<br />

nach dem aktuellen RiG-MV zugunsten <strong>der</strong><br />

Richtervertretungen entschieden wird. Doch<br />

unabhängig von den förmlichen<br />

Rahmenbedingungen gilt, was <strong>der</strong> HRR-<br />

Vorsitzende aus Nie<strong>der</strong>sachsen herausgestellt hat:<br />

Maßgeblich ist eine Kultur <strong>der</strong> gemeinsamen<br />

Erarbeitung von Konzepten und Maßnahmen<br />

unter frühzeitiger Beteiligung auf allen Ebenen!<br />

Hierzu rufe ich alle Kolleginnen und Kollegen,<br />

Behördenleiter, Direktoren, Präsidenten und<br />

Verantwortlichen im Justizministerium auf.<br />

Damit sich eine wirksame Beteiligungskultur im<br />

Lande entwickeln kann, sind die Stufenvertretungen<br />

auf eine aktive Arbeit <strong>der</strong> örtlichen Richtervertreter<br />

angewiesen. Die jeweiligen Bezirksrichterräte und<br />

<strong>der</strong> Hauptrichterrat können hierzu auf ihren<br />

Gesprächsebenen sicherlich auch bei <strong>der</strong> Lösung<br />

<strong>der</strong> konkreten Probleme vor Ort unterstützend tätig<br />

werden. Wichtig ist die Einrichtung eines örtlichen<br />

Richterrates insbeson<strong>der</strong>e um den Informationsfluss<br />

an die Kolleginnen und Kollegen zu gewährleisten.<br />

Die Einrichtung einer E-Mail-Adresse für die<br />

Richterräte sollte daher unbedingt beantragt werden<br />

und an den HRR gemeldet werden. Wie wichtig<br />

diese einfache Form <strong>der</strong> Kommunikation ist, hat<br />

sich erst letztlich bei <strong>der</strong> Organisation <strong>der</strong><br />

Fortbildungsveranstaltung <strong>der</strong> Richterräte im<br />

August gezeigt. Die Terminsverlegung um eine<br />

Woche ist, so wurde mir zugetragen, nicht überall<br />

angekommen. Bei den Kolleginnen und Kollegen,<br />

die hiervon betroffen waren, möchte ich mich<br />

vielmals entschuldigen.<br />

Zum Jahresende hat <strong>der</strong> HRR eine gemeinsame<br />

Besprechung mit den Bezirksrichterräten<br />

vorgeschlagen. Das gemeinsame erste Amtsjahr soll<br />

Revue passiert werden lassen, aktuelle Probleme<br />

und die weiteren Ziele für das nächste Jahr<br />

besprochen werden. Falls Sie noch<br />

Gesprächsvorschläge haben, wenden Sie sich<br />

vertrauensvoll an Ihre Personalvertretung.<br />

Ihre Ansprechpartner beim HRR und den<br />

Bezirksrichterräten (jeweils Vorsitzende):<br />

Bezirksrichterräte:<br />

Ordentliche Gerichtsbarkeit: RiAG Kai Danter,<br />

Amtsgericht Greifswald<br />

Verwaltungsgerichtsbarkeit: RiVG Rainer<br />

Körber, Verwaltungsgericht Schwerin<br />

Sozialgerichtsbarkeit: RiSG v. Houwald,<br />

Sozialgericht Stralsund<br />

Arbeitsgerichtsbarkeit: VRiLAG Hans-Joachim<br />

Sehl, Landesarbeitsgericht Rostock<br />

Finanzgerichtsbarkeit: RiFG Dr. Andreas Kerath,<br />

Finanzgericht Greifswald<br />

Hauptrichterrat:<br />

RiAG Jörg Bellut,<br />

Amtsgericht Parchim<br />

Institutionelle Mitarbeitergespräche sollen in die<br />

Fläche umgesetzt werden<br />

Einmal jährlich soll neben den bereits praktizierten<br />

Kommunikationsformen in den Gerichten und<br />

Dezernaten das Mitarbeitergespräch als festes<br />

Institut eingeführt werden. Die Pilotphase beim<br />

Amtsgericht Rostock ist abgeschlossen. Das Justizministerium<br />

hat das Konzept (nachträglich) den<br />

Hauptpersonalvertretungen vorgestellt. Im Rahmen<br />

eines formalisierten Zweiergesprächs zwischen<br />

Führungskraft und direktem Mitarbeiter (Bsp:<br />

Direktor-Richter; Richter- Serviceeinheitmitarbeiter)<br />

soll beispielsweise rückblickend ein <strong>Aus</strong>tausch<br />

über die gemeinsame Arbeit und Kooperation, des<br />

eigenen Verhaltens, <strong>der</strong> Einschätzung <strong>der</strong> Leistung<br />

und Fähigkeiten vorgenommen werden und die<br />

Entwicklung gemeinsamer Ziele und Strategien, <strong>der</strong><br />

För<strong>der</strong>- und Entwicklungsmöglichkeiten o<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

Organisation des Dezernats erörtert werden. Die<br />

Mitarbeitergespräche sollen dazu dienen die gegenwärtige<br />

Situation und zukünftige Aufgaben zu<br />

besprechen; Stärken und Schwächen <strong>der</strong><br />

Zusammenarbeit und Aufgabenerfüllung zu<br />

analysieren, Motivation und<br />

Eigenverantwortlichkeit zu steigern und<br />

Entwicklungspotentiale zu för<strong>der</strong>n.


Trotz aller Skepsis <strong>der</strong>jenigen, die bereits heute<br />

„erfolgreich kommunizieren“ (das Ergebnis <strong>der</strong><br />

Mitarbeiterbefragung in <strong>der</strong> Justiz zeigt aber, dass<br />

dringen<strong>der</strong> Handlungsbedarf besteht) sollen erste<br />

Erfahrungen zeigen, dass ein gut vorbereitetes und<br />

gut geführtes, vertrauliches Mitarbeitergespräch<br />

(zusätzliche) positive Impulse zu setzen vermag.<br />

Um die Gespräche erfolgreich gestalten zu können,<br />

werden in je<strong>der</strong> Behörde und jedem Gericht Schulungen<br />

von Mitarbeitern <strong>der</strong> Fachhochschule<br />

Güstrow durchgeführt werden. Der HRR vertritt<br />

hierzu (im Anschluss an eine Entscheidung des<br />

VGH BaWü) die Rechtsauffassung, dass bei <strong>der</strong><br />

konkreten Organisation und Durchführung ,<br />

insbeson<strong>der</strong>e bei <strong>der</strong> Festlegung, wer mit wem das<br />

Gespräch zu führen hat, die Beteiligung <strong>der</strong><br />

örtlichen Richterräte und Personalräte zu<br />

gewährleisten ist.<br />

Nochmals: PEBB§Y und die Evaluation <strong>der</strong><br />

ZPO-Reform und die „Reform <strong>der</strong> Reform<br />

<strong>der</strong> Reform“<br />

Von RiAG Jörg Bellut, AG Parchim<br />

Anlässlich einer Tagung zum Thema „ZPO-Reform<br />

– <strong>Aus</strong>wertung durch die Praxis- vom 27.09. bis<br />

01.10.2004 in Wustrau diskutierten 35 Teilnehmer<br />

über die <strong>Aus</strong>wirkungen <strong>der</strong> ZPO-Reform auf die<br />

praktische Arbeit <strong>der</strong> Gerichte.<br />

Dr. Christian Meyer-Seitz aus dem BMJ stellte<br />

erste Ergebnisse auf Basis einer <strong>Aus</strong>wertung <strong>der</strong><br />

statistischen Angaben für das Jahr 2003 aus 13<br />

Bundeslän<strong>der</strong>n vor.<br />

Da offensichtlich wurde, dass einige statistische<br />

Erhebungen aufgrund fehlerhafter o<strong>der</strong> zumindest<br />

äußerst lückenhafter Zählkartenerfassung<br />

unzutreffend sein müssen, dürfen die hier<br />

wie<strong>der</strong>gegebenen Zahlen nur eingeschränkt als<br />

verlässlich beurteilt werden.<br />

Verglichen wurden die Zählkartenstatistiken aus<br />

dem Jahre 2001 mit dem Jahr 2003.<br />

Danach soll <strong>der</strong> Anteil <strong>der</strong> nichtstreitigen<br />

Erledigungen (Vergleich/Rücknahme) beim AG<br />

von 26,6 % (2001) auf 29,7 % (2003) gestiegen<br />

seien. Überproportional soll die Anzahl <strong>der</strong><br />

nichtstreitigen Erledigungen gestiegen sein, an<br />

denen beide Seiten anwaltlich vertreten waren.<br />

Der Anteil nichtstreitiger Erledigungen sei von 31,5<br />

% (2001) auf 34,5 % (2003) gestiegen.<br />

Beson<strong>der</strong>s auffällig sei, dass eine Zunahme <strong>der</strong><br />

nichtstreitigen Erledigungen in Mietprozessen und<br />

Verkehrsunfallsachen beim AG und von<br />

Bauprozessen beim Landgericht festzustellen<br />

gewesen sein soll.<br />

Die Einzelrichterquote sei von 41% (2001) auf 69,5<br />

% (2002) und auf 79 % (2003) gestiegen.<br />

Der ER erledige 35,6 % seiner Sachen unstreitig,<br />

die Kammer lediglich 30,1 %.<br />

Die Berufungen seien in absoluten Zahlen deutlich<br />

geringer geworden. Beim Landgericht um 18% und<br />

beim OLG um 8 % (Verhältnis 2003 gegenüber<br />

2001). Dies entspreche allerdings im wesentlichen<br />

dem Rückgang <strong>der</strong> absoluten Zahlen an streitigen<br />

Erledigungen, während die relative Berufungsquote<br />

mit 62,5% unverän<strong>der</strong>t hoch sei.<br />

Die Amtsgerichte würden von <strong>der</strong> Möglichkeit <strong>der</strong><br />

Zulassungsberufung regen Gebrauch machen, ca.<br />

8,6 % <strong>der</strong> nicht berufungsfähigen Urteile würden<br />

zur Berufung zugelassen.<br />

Die Berufung biete nach wie vor nur wenig<br />

<strong>Aus</strong>sicht auf Erfolg. Nur 17% <strong>der</strong> Berufungen beim<br />

Landgericht (2001 noch 20,8 %) und 17,7, % <strong>der</strong><br />

Berufungen beim OLG (2001 noch 20,7 %)seien<br />

erfolgreich.<br />

Die Berufungen gegen ER-Urteile seien noch<br />

weniger erfolgreich (16 %).<br />

Von <strong>der</strong> –nach <strong>der</strong> h.Rspr. nicht im Ermessen des<br />

Berufungsgerichts stehenden (vgl. hierzu: OLG<br />

Rostock NJW 2003,1676; OLG Köln MDR<br />

2003,1425; OLG Düsseldorf MDR 2003,385) -<br />

Möglichkeit <strong>der</strong> Berufungszurückweisung durch<br />

Beschluss nach § 522 II ZPO werde von den LG in<br />

7,6 %, von den OLG in 8,8 % <strong>der</strong> Berufungen<br />

Gebrauch gemacht. Auffällig sei hierbei eine<br />

erheblich differenzierte Praxis bei den einzelnen<br />

OLGs.<br />

Die Rücknahmen bei Berufungen seien von 27,1 %<br />

auf 30,6 % (LG) und von 29,4 % auf 31,3 % (OLG)<br />

gestiegen.<br />

Auf Basis <strong>der</strong> so genannten Berliner-Tabelle, die<br />

die statistische Arbeit <strong>der</strong> Justiz <strong>der</strong> einzelnen<br />

Bundeslän<strong>der</strong> vergleicht, erörterte Dr. Meyer-Seitz,<br />

dass die Möglichkeit <strong>der</strong> Berufungszurückweisung<br />

durch Beschluss nach § 522 II ZPO offenbar den<br />

gewünschten Beschleunigungseffekt erzielt habe.<br />

Bei den LG würden 45 % in weniger als 3 Monaten<br />

und 45 % im Zeitraum von 3 und 6 Monaten<br />

ergehen (OLG: 25 % bzw.50 %).<br />

Da die Evaluation noch nicht abgeschlossen ist und<br />

neben <strong>der</strong> statistischen <strong>Aus</strong>wertung noch eine<br />

Aktenanalyse auf Basis 4500 zufällig ausgewerteter<br />

Akten sowie diverser Praktiker-Interviews erfolgen<br />

soll, ist es zu früh, die ZPO-Reform im Einzelnen<br />

zu bewerten.<br />

In <strong>der</strong> Diskussion kam aber unzweifelhaft zum<br />

<strong>Aus</strong>druck, dass insbeson<strong>der</strong>e die 1. Instanz stärker<br />

gefor<strong>der</strong>t und belastet wird, als vor <strong>der</strong> Reform.


Meyer-Seitz verwies hier nochmals ausdrücklich an<br />

die Begründung des Gesetzes über die ZPO-<br />

Reform, in <strong>der</strong> eine Verstärkung <strong>der</strong><br />

erstinstanzlichen Gerichte um ca. 10 % gefor<strong>der</strong>t<br />

wurde. Dass die einzelnen Län<strong>der</strong>justizverwaltung<br />

diesem Auftrag bislang nicht nachgekommen sind,<br />

konnte ebenfalls anhand <strong>der</strong> sogenannten „Berliner<br />

Tabelle“ für das Jahr 2003 festgestellt werden.<br />

(Meyer-Seitz wies auf einen Hinweis <strong>der</strong><br />

Teilnehmer ausdrücklich darauf hin, dass diese<br />

Tabelle vom BMJ nicht als vertraulich angesehen<br />

wird und dort auch zugänglich ist).<br />

Neben <strong>der</strong> bereits zum 01.09.2004 in Kraft<br />

getretenen ersten Reform durch das JuMoG (siehe<br />

unsere Synopse auf <strong>der</strong> homepage unter<br />

richterbund.info) stehen weitere Reformen bevor:<br />

So existiert bereits ein Entwurf zum<br />

„Anhörungsrügengesetz“, <strong>der</strong> die Erweiterung des<br />

bisherigen § 321a ZPO auf alle Ebenen vorsieht<br />

und das erstentscheidende Gericht verpflichtet das<br />

abgeschlossene –unanfechtbare- Verfahren bei<br />

einem Verstoß bei <strong>der</strong> Gewährung rechtlichen<br />

Gehörs fortzusetzen. Die Anhörungsrüge ist nach<br />

dem Entwurf innerhalb einer Notfrist von 2<br />

Wochen nach Kenntnis von <strong>der</strong> Verletzung des<br />

rechtlichen Gehörs zu erheben, spätestens nach<br />

Ablauf eines Jahres seit Bekanntgabe <strong>der</strong><br />

angegriffenen Entscheidung zu erheben. Die Zahl<br />

<strong>der</strong> noch nach erheblichem Zeitablauf eingelegten<br />

Rügen dürfte damit erheblich steigen.<br />

Die Pflicht <strong>der</strong> Strafgerichte,<br />

Schmerzensgeldansprüche von Amts wegen im<br />

Rahmen des erweiterten Adhäsionsverfahrens<br />

auszuurteilen ist ebenso auf dem Weg, wie die<br />

Diskussion eines For<strong>der</strong>ungssicherungsgesetzes.<br />

Danach sollen die Instanzgerichte eine vorläufige<br />

Zahlungspflicht gegen Sicherheitsleistung<br />

(insbeson<strong>der</strong>e also bei Bausachen) aussprechen<br />

können um mutwillige Prozessverschleppungen<br />

unterbinden zu können. Ebenfalls ein Gesetz, dass<br />

die erste Instanz zusätzlich beanspruchen wird.<br />

Das WEG soll dem FGG-Bereich entzogen und in<br />

den streitigen Zivilprozess überführt werden.<br />

Der Gesetzgeber hat ferner den Entwurf eines<br />

Justizkommunikationsgesetzes (BR-Drucksache<br />

609/04) vorgestellt. Obwohl die elektronische Akte,<br />

(die bereits beim BGH möglich ist, dort aber noch<br />

nicht angenommen wird), noch in den<br />

Kin<strong>der</strong>schuhen steckt, soll dieser Weg weiter<br />

geför<strong>der</strong>t und rechtlich gesichert werden.<br />

Bereist ab dem 01.01.2005 wird auf die Gerichte<br />

auch ein komplizierteres Verfahren bei <strong>der</strong> Prüfung<br />

<strong>der</strong> PKH zukommen. Nach <strong>der</strong> bisherigen<br />

Gesetzeslage zum Arbeitslosengeld II und den sog.<br />

Hartz IV-Reformen werden die Abzugsbeträge<br />

nicht mehr bundeseinheitlich festgelegt werden<br />

können, da die entsprechenden Sozialhilfesätze<br />

län<strong>der</strong>weit bzw. regional festgelegt werden. Da die<br />

bisherige Koppelung an die Rentensteigerung<br />

wegfällt (die Renten sind bekanntlich nicht<br />

gestiegen), wird zu Lasten <strong>der</strong> Justizhaushalte mit<br />

höheren Freibeträgen und <strong>Aus</strong>gaben zu rechnen<br />

sein.<br />

Für heftige Diskussion wird auch ein<br />

Grundlagenpapier zur Justizmo<strong>der</strong>nisierung sorgen,<br />

die u.a. vom früheren Vorsitzenden des<br />

Rechtsausschusses, Dr. Eylmann (CDU), <strong>der</strong><br />

nie<strong>der</strong>sächsischen Justizministerin überreicht<br />

wurde. Die For<strong>der</strong>ungen nach <strong>der</strong> Einführung <strong>der</strong><br />

Dreistufigkeit, <strong>der</strong> <strong>Aus</strong>lagerung <strong>der</strong> Register und<br />

Erbschaftssachen, <strong>der</strong> Zusammenlegung <strong>der</strong><br />

Fachgerichtsbarkeiten und <strong>der</strong> Schaffung eines<br />

regional weit reichenden Eingangsgerichts sind dort<br />

zu Schwerpunktthemen zusammengefasst.<br />

Für den <strong>Richterbund</strong> bedeuten diese Vorhaben, dass<br />

sachdienliche Gespräche mit Gesetzgeber und den<br />

Justizverwaltungen geführt werden müssen, um<br />

eine nicht mehr zu bewältigende Belastung,<br />

insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> erstinstanzlich tätigen Kollegen,<br />

zu vermeiden. Die Flut <strong>der</strong> Gesetzesän<strong>der</strong>ungen im<br />

zivilrechtlichen Bereich und die stärkere Belastung<br />

<strong>der</strong> Strafgerichte beim AG durch höhere<br />

Strafrahmenzuständigkeiten sind schon heute<br />

deutlich sichtbar. Die versprochene und dringend<br />

notwendige personelle Stärkung <strong>der</strong> ersten Instanz<br />

ist dagegen ausgeblieben, wie die Berliner Tabelle<br />

beweist. Die sehr kostenintensiv gewesenen<br />

Gutachten zu PEBB§Y, auf <strong>der</strong>en Feststellung die<br />

Bundespensenkommission die oben beschriebenen<br />

Basiszahlen als mehr o<strong>der</strong> weniger verbindlich<br />

festlegt hat, können für die 1. Instanz nicht<br />

unwi<strong>der</strong>sprochen hingenommen werden. Diese<br />

Zahlen wurden unter altem Recht ermittelt und<br />

berücksichtigen die stärkere Belastung <strong>der</strong><br />

erstinstanzlichen Kollegen durch die ZPO-Reform<br />

nicht. Soll aber eine angemessene<br />

Personalbedarfsberechnung und eine damit<br />

einhergehende mittelbare „gerechte“ Verteilung <strong>der</strong><br />

Geschäfte durch die Präsidien die Akzeptanz <strong>der</strong><br />

Richterinnen und Richter finden, bedarf es<br />

zwingend <strong>der</strong>en Fortschreibung unter Mitwirkung<br />

<strong>der</strong> vor Ort tätigen Kollegen, wobei nach meiner<br />

Meinung dies auch für den staatsanwaltlichen<br />

Bereich dringend erfor<strong>der</strong>lich ist. Für mich ist<br />

unverständlich, dass dsich einzelne Ministerien<br />

hiergegen sperren.<br />

Nach <strong>der</strong> Tagung in Wustrau über die Evaluierung<br />

<strong>der</strong> ZPO-Reform bin ich sicher: die ursprüngliche<br />

Idee, die 2. Instanz in erheblichem Umfang zu<br />

entlasten um die nötige personelle Stärkung <strong>der</strong> 1.<br />

Instanz (um ca. 10% ) durch frei werdende<br />

Kapazitäten in den Berufungskammern und Senaten<br />

zu erreichen, scheint angesichts <strong>der</strong> aktuellen


Rechtsprechung des 5. Zivilsenats des BGH nicht<br />

mehr erreicht werden zu können.<br />

Dies zeigt sich bei den hier zitierten Leitsätzen:<br />

• Auch nach <strong>der</strong> Reform des Rechtsmittelrechts<br />

hat das Berufungsgericht die erstinstanzliche<br />

<strong>Aus</strong>legung einer Individualvereinbarung gemäß<br />

§§ 513 I, 546 ZPO- auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> nach<br />

§ 529 ZPO maßgeblichen Tatsachen in vollem<br />

Umfang darauf zu überprüfen, ob die<br />

<strong>Aus</strong>legung überzeugt. Hält das<br />

Berufungsgericht die erstinstanzliche<br />

<strong>Aus</strong>legung lediglich für eine vertretbare,<br />

letztlich aber – bei Abwägung aller<br />

Gesichtspunkte – nicht für eine sachlich<br />

überzeugende <strong>Aus</strong>legung, so hat es selbst die<br />

<strong>Aus</strong>legung vorzunehmen, die es als Grundlage<br />

einer sachgerechten Entscheidung für geboten<br />

erachtet (BGH, VIII ZR 164/03, NJW<br />

2004,2751).<br />

• Wird in <strong>der</strong> Berufungsbegründung gerügt, das<br />

erstinstanzliche Gericht habe Parteivorbringen<br />

übergangen, so ist eine genaue Bezeichnung<br />

unter Angabe <strong>der</strong> Fundstelle in den<br />

Schriftsätzen <strong>der</strong> Vorinstanz nicht erfor<strong>der</strong>lich<br />

(BGH V ZR 257/03)<br />

• Konkrete Anhaltspunkte, die Zweifel an <strong>der</strong><br />

Richtigkeit und Vollständigkeit <strong>der</strong><br />

Feststellungen des erstinstanzlichen Gerichts<br />

begründen, können sich auch aus neuen<br />

Angriffs- und Verteidigungsmitteln ergeben,<br />

wenn diese in <strong>der</strong> Berufungsinstanz zu<br />

berücksichtigen sind (BGH NJW 2004,1876;<br />

BGH V ZR 104/03, NJW 2004,2152).<br />

• § 531 II Satz 1 Nr. 1 ZPO gestattet neues, d.h.<br />

in erster Instanz noch nicht geltend gemachtes<br />

Vorbringen zu tatsächlichen o<strong>der</strong> rechtlichen<br />

Gesichtspunkten, die von dem Standpunkt des<br />

Berufungsgerichts aus betrachtet<br />

entscheidungserheblich sind, von dem<br />

erstinstanzlichen Gericht jedoch erkennbar<br />

übersehen o<strong>der</strong> für unerheblich gehalten<br />

wurden und aus einem von diesem mit zu<br />

verantwortenden Grund in erster Instanz nicht<br />

geltend gemacht worden sind (im Anschluss an<br />

BGH III ZR 147/03: BGH V ZR 104/03, NJW<br />

2004/2152)<br />

• Die Anfor<strong>der</strong>ungen an den Tatbestand des<br />

Berufungsurteils sind durch den BGH<br />

verschärft worden:<br />

BGH NJW 2003, 2531<br />

BGH NJW 2003, 1580<br />

BGH NJW 2003, 2532<br />

BGH NJW 2003, 3345<br />

Sollte sich diese Rechtsprechung durchsetzen,<br />

wovon ausgegangen werden muss (vgl. auch die<br />

Aufsätze von Greger NJW 2002,3049 ff,<br />

Stackmann NJW 2004, 1838 ff, Gaier NJW<br />

2004,110), wird das ursprüngliche Ziel <strong>der</strong><br />

Entlastung <strong>der</strong> 2. Instanz auf die reine<br />

Fehlerkontrolle nicht mehr erreicht werden können.<br />

Es ist daher völlig illusorisch annehmen zu können,<br />

dass durch vorhandenes, lediglich<br />

„umzuschichtendes“, Personal eine Stärkung <strong>der</strong> 1.<br />

Instanz erreicht werden kann. Diese Einsicht wird<br />

in den politischen Entscheidungszentralen<br />

angesichts <strong>der</strong> schwierigen Haushaltslage nur<br />

schwer zu vermitteln sein: eine 10%ige<br />

Mehrbelastung kann ja auch durch eine Anhebung<br />

<strong>der</strong> jährlich zu erwartenden Arbeitszeit von 40 auf<br />

44 o<strong>der</strong> von 44 auf 48 Stunden erreicht werden.<br />

Erfahrungen hat die Justiz mit <strong>der</strong>artigen<br />

Vorgehensweisen ja schon seit langem. So stieg die<br />

zumutbare Belastung von ursprünglich 100 % nach<br />

BPS über die Jahre auf bis zu 130% nach BPS o<strong>der</strong><br />

sogar darüber hinaus. Mit energischem Wi<strong>der</strong>stand<br />

musste bisher keine Verwaltung rechnen o<strong>der</strong><br />

ignorierte entsprechende Proteste. In den<br />

Vor<strong>der</strong>grund sind vielmehr wirtschaftliche<br />

Herangehensweisen getreten, die mit <strong>der</strong><br />

Umsetzung sogenannter „Neuer<br />

Steuerungsmodelle“, des „Benchmarking“ , <strong>der</strong><br />

„Zielvereinbarung“ eine von Innen kommende<br />

Effizienssteigerung zu Ziel haben. Die mittelbare<br />

Steuerung <strong>der</strong> richterlichen Arbeit hat es zwar<br />

schon immer gegeben, denn eine „Selbstverwaltung<br />

<strong>der</strong> Justiz“ ist uns (lei<strong>der</strong> noch immer) fremd.<br />

Aber auch durch die Politik <strong>der</strong> kleinen Schritte, bei<br />

<strong>der</strong> je<strong>der</strong> Schritt für sich genommen die richterliche<br />

Unabhängigkeit noch nicht tangiert, kann zum<br />

Schluss ein Meilenstein erreicht werden, <strong>der</strong> in <strong>der</strong><br />

Gesamtschau einen bedenklichen Eingriff aufzeigt.<br />

Die Arbeit <strong>der</strong> Interessenverbände und <strong>der</strong><br />

Vertretungen <strong>der</strong> Richterschaft und <strong>der</strong><br />

Staatsanwaltschaft wird schwieriger, komplizierter<br />

und aufwendiger. Unterstützung tut hier Not!<br />

<strong>Aus</strong> den Bezirksgruppen<br />

Schwerin: Sommerfest 2004 in <strong>der</strong> Orangerie<br />

gut besucht<br />

Am 26.August 2004 fand das diesjährige<br />

Sommerfest <strong>der</strong> Bezirksgruppe Schwerin statt.<br />

Ca. 135 Teilnehmer fanden sich –wie bereits im<br />

Vorjahr – in <strong>der</strong> Orangerie des Schlosses ein, um<br />

die aufgetischten kulinarischen Leckerbissen zu<br />

genießen und im erweiterten Kreise fachzusimpeln<br />

o<strong>der</strong> einfach auszuspannen.<br />

Beson<strong>der</strong>er Dank gebührt einer <strong>der</strong> führenden<br />

Schweriner Anwaltskanzleien. Man wollte es sich<br />

nicht nehmen lassen, zu den vom <strong>Richterbund</strong><br />

bereits herausgehandelten 50 l Freibier weitere 50 l<br />

Bier zu sponsoren. Dass wir uns hier nicht<br />

namentlich bedanken, ist lediglich dem Umstand<br />

geschuldet, dass die Kollegen um Anonymität<br />

gebeten haben.<br />

Auch ansonsten kann man das diesjährige<br />

Sommerfest als rundum gelungen bezeichnen, auch


wenn es diesmal nur bis ca. 2.30 Uhr dauerte, bis<br />

die letzten Gäste von dannen zogen.<br />

Mitgeteilt von RiLG Armin Lessel, Schwerin<br />

Höheres Kin<strong>der</strong>geld ab 3. Kind<br />

-<br />

Wi<strong>der</strong>spruch beim LBesoldungsamt<br />

erfor<strong>der</strong>lich<br />

Information vom Präsidiumsmitglied des DRB H. Teetzmann<br />

Der Bundesgesetzgeber hat die Vorgaben des<br />

BVerfG (vom 24.11.1998 zur Anhebung <strong>der</strong><br />

Besoldung für Beamte mit mehr als 3 Kin<strong>der</strong>n nicht<br />

hinreichend umgesetzt.<br />

Das Bundesverwaltungsgericht hat jetzt entschieden<br />

(Urteil vom 17. Juni 2004, 2 C34/02) das die<br />

Verwaltungsgerichte befugt sind, betroffenen<br />

Beamten eine erhöhte Besoldung zuzusprechen.<br />

Im oben zitierten Fall hatte ein Bundesbeamter <strong>der</strong><br />

Besoldungsgruppe A 14 mit drei Kin<strong>der</strong>n im<br />

Hinblick auf das 3. Kind zusätzliche Besoldung<br />

verlangt. Das VG hatte dem Beamten eine<br />

zusätzliche Besoldung in Höhe von 412,98 € für<br />

2000 und 404,02 € für 2001 zugesprochen. Die<br />

genauen Urteilsgründe lagen zum Zeitpunkt dieses<br />

Berichtes noch nicht vor.<br />

Die Entscheidung ist in mehrfacher Hinsicht von<br />

Bedeutung: Zum einen ist den VGen nunmehr die<br />

Möglichkeit gegeben, die jahrelange zu geringe<br />

Besoldung für betroffene Beamte durch eine eigene<br />

Festsetzung zu berichtigen.<br />

Das heißt also, dass je<strong>der</strong> Kollege o<strong>der</strong> jede<br />

Kollegin mit drei o<strong>der</strong> mehr Kin<strong>der</strong> zumindest<br />

für dieses Jahr gegenüber seiner<br />

Besoldungsbehörde eine erhöhte Besoldung<br />

–jedenfalls für dieses Jahr – for<strong>der</strong>n und bei<br />

einer Ablehung auf jeden Fall das<br />

Wi<strong>der</strong>spruchsverfahren durchführen sollte !<br />

Da auch das Alimentationsprinzip bei den<br />

Kin<strong>der</strong>zulagen durch den Dienstherrn zu beachten<br />

ist, muss dies dazu führen, dass Richter und<br />

Staatsanwälte nicht mit Beamten des einfachen o<strong>der</strong><br />

mittleren Dienstes gleich gestellt werden dürfen.<br />

Der familienbezogene Anteil darf sich auch nicht<br />

an den Sätzen des Sozialhilferechts orientieren<br />

(sog.“Mindestabstandsgebot“) . Da <strong>der</strong>zeit<br />

zweifelhaft ist, ob das BIM eine entsprechende<br />

Neuregelung zeitnah umsetzen wird, sind alle<br />

betroffenen Kollegen aufgefor<strong>der</strong>t, erst einmal<br />

selber aktiv zu werden, zumindest um spätere<br />

Nachteile bei Nachzahlungen zu verhin<strong>der</strong>n.<br />

Musterklagen gegen Kürzung des<br />

Weihnachtsgeldes erwartet<br />

Nachdem das Landesbesoldungsamt gegen Ende<br />

September die Wi<strong>der</strong>spruchsbescheide gegen die<br />

Kürzung des Weihnachtsgeldes in 2003 zugestellt<br />

hat, werden voraussichtlich die ersten kalgen bis<br />

Ende Monat Oktober 2004 bei den<br />

Verwaltungsgerichten anhängig werden.<br />

Nach Kenntnis <strong>der</strong> Redaktion haben sich ca. 12<br />

Kollegen im Lande verständigt zunächst ein<br />

Musterverfahren durch zu führen.<br />

Da bei Redaktionsschluss genauere Einzelheiten<br />

noch nicht feststanden, werden wir Sie aktuell über<br />

unsere homepage unter richterbund.info<br />

informieren.<br />

„Stellenwan<strong>der</strong>ung“ durch Hartz IV<br />

woher nehmen und nicht stehlen?<br />

„„Harz IV“ muss klappen !“ lautet die politische<br />

Botschaft. Die Umsetzung betrifft bekanntlich auch<br />

die Justiz. Die Zuständigkeit <strong>der</strong><br />

Verwaltungsgerichte für die Sozialhilfesachen<br />

endet mit Ende des Jahres, nur die bereits<br />

anhängigen Verfahren verbleiben dort. Je nach<br />

Rechenart wird von einem notwendigen<br />

Personaltransfer von vier Stellen von <strong>der</strong><br />

Verwaltungsgerichtsbarkeit zur<br />

Sozialgerichtsbarkeit gesprochen.<br />

Doch wie man hört, ist <strong>der</strong> Personalbedarf bei den<br />

SG’en höher. Zwar wird in den<br />

Fachgerichtsbarkeiten eine<br />

Personalbedarfsberechnung (PEBB§Y-Fach) erst<br />

vorbereitet, doch wie so häufig, scheint ein<br />

Ergebnis im Ministerium bereits festzustehen:<br />

neues Personal gibt’s nicht. Was an <strong>der</strong> einen Stelle<br />

fehlt, ist eben an <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Stelle zuviel.<br />

Da die Sozialgerichtsbarkeit zeitnah zum 1.1.2005<br />

personell gestärkt werden soll, müssen „Opfer“<br />

gesucht werden. Dabei scheinen die umstrittenen<br />

Reformvorhaben auch noch lange nicht vom Tisch<br />

zu sein. Die Fusion <strong>der</strong> Fachgerichtsbarkeiten im<br />

Lande erhielt erst kürzlich neue Nahrung. So<br />

scheint nun auch die Finanzgerichtsbarkeit nicht<br />

mehr außen vor zu sein. Und auch das Thema<br />

„Stellenabbau“ hat sich nicht erledigt. Im Rahmen<br />

<strong>der</strong> Beratungen zum neuen Doppelhaushalt werden<br />

weitere Stelleneinsparungen diskutiert. Wie immer<br />

wird die Justiz wohl auch hier lediglich als „weitere<br />

Behörde“ betrachtet werden, die mehr o<strong>der</strong> weniger<br />

Stellen nach dem Gießkannenprinzip einzusparen<br />

hat. An dieser Stelle ein Hinweis an unsere<br />

Haushaltspolitiker: Die Anzahl <strong>der</strong> Beschäftigten<br />

im öffentlichen Dienst in Deutschland ist nach einer<br />

OECD-Studie, die die entwickelten Län<strong>der</strong><br />

verglichen hat, sehr gering. Die geleistete Arbeit<br />

hingegen sehr effizient. Auch die durchschnitttliche<br />

Arbeitszeit ist im öffentlichen Dienst höher als in<br />

<strong>der</strong> Privatwirtschaft, während die Gehälter<br />

vergleichbar qualifizierter Mitarbeiter um bis zu 5,5


% niedriger ausfallen. Ein Umdenken in <strong>der</strong> Politik<br />

wäre wünschenswert: Justiz ist eben nicht nur ein<br />

Kostenfaktor.<br />

Mitarbeiterbefragung<br />

Stimmung <strong>der</strong> Mitarbeiter im Geschäftsbereich<br />

des Justizministeriums erfasst<br />

-teilweise schlechtes Ergebnis für Behörden- und<br />

Gerichtsleitung in Fragen <strong>der</strong> sozialen Kompetenz-<br />

Auf Initiative aus dem Jahre 2001 des<br />

Hauptpersonalrates wurde im März 2004 eine<br />

Mitarbeiterbefragung zur Arbeitszufriedenheit an<br />

den Gerichten und Staatsanwaltschaften<br />

durchgeführt. Die Ergebnisse liegen jetzt vor und<br />

werden in Kürze in den einzelnen<br />

Landgerichtsbezirken vorgestellt und eine<br />

Kurzfassung an alle Mitarbeiter verteilt werden.<br />

Das Justizministerium wird zudem eine<br />

Projektgruppe ins Leben rufen, in denen über<br />

Konsequenzen aus <strong>der</strong> Mitarbeiterbefragung<br />

beraten werden soll. Angesichts einiger Ergebnisse<br />

in einzelnen Behörden, bzw. Gerichten besteht auch<br />

dringen<strong>der</strong> Handlungsbedarf. Bemerkenswert ist<br />

vor allem, dass die Frage nach <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung von<br />

Teamgeist und <strong>der</strong> Einbeziehung in die Gestaltung<br />

<strong>der</strong> Arbeitsabläufe von den Befragten aus dem<br />

höheren Dienst wesentlich positiver beurteilt wurde<br />

als von den an<strong>der</strong>en Mitarbeitern. Das auswertende<br />

Institut (Verein zur För<strong>der</strong>ung wissenschaftlicher<br />

Forschung, Anwendung und Kommunikation,<br />

SoFAX.de e.V) hat hierzu festgestellt: „Diese<br />

Unterschiede in <strong>der</strong> Bewertung nach Dienststellung<br />

können jedenfalls darauf hindeuten, das die<br />

Kommunikation zwischen den Hierarchiestufen<br />

gestört ist. Etliche Bemerkungen in den Fragebögen<br />

stützen diese Vermutung, dass in einigen Gerichten<br />

das Verhältnis zwischen Mitarbeitern und<br />

Vorgesetzten etwas getrübt ist.“ Fast je<strong>der</strong> dritte<br />

Befragte hat das Feld „Verbesserungsvorschläge/<br />

Anregungen/Bemerkungen“ genutzt um sich<br />

schriftlich zu äussern. An <strong>der</strong> Spitze <strong>der</strong><br />

angesprochenen Themenbereiche liegt die<br />

Kategorie „Führungsprobleme“. Der Führungsstil<br />

und die Geschäftspolitik waren dabei die häufigsten<br />

Kritikpunkte. Einer Behörde wurde sogar ein<br />

äußerst gestörtes Verhältnis zwischen<br />

Behördenleitung und Mitarbeitern attestiert. Hier ist<br />

im Interesse <strong>der</strong> betroffenen Mitarbeiter dringend<br />

eine Klimaverbesserung anzuraten und die soziale<br />

Kompetenz <strong>der</strong> Leitung zu verbessern.<br />

Fast mit gleicher Häufigkeit wurden Aspekte <strong>der</strong><br />

Arbeitsbelastung angesprochen. Hier ging es um<br />

die hohen Arbeitspensen, den Zeitdruck, das<br />

Berichtswesen, <strong>der</strong> Ungerechtigkeit <strong>der</strong><br />

Arbeitsverteilung und des Rotationsverfahrens, dass<br />

bei einigen Behörden beson<strong>der</strong>s intensiv betrieben<br />

wird. Nach <strong>der</strong> Befragung zur Arbeitszufriedenheit<br />

gaben etwa 75 % <strong>der</strong> Befragten an bis zu 60% o<strong>der</strong><br />

mehr mit ihrer Arbeit zufrieden zu sein, 45 % sogar<br />

zu 80% o<strong>der</strong> mehr. Da es aber keine<br />

Vergleichswerte gibt, um beurteilen zu können, ob<br />

dieses Ergebnis positiv o<strong>der</strong> negativ zu werten ist,<br />

hat die SoFAX.de die Umfrageergebnisse des<br />

Sozialrepot IV.Quartal 2001 herangezogen.<br />

Danach lag die Arbeitszufriedenheit in den neuen<br />

Bundeslän<strong>der</strong>n in <strong>der</strong> zeit von 1999 bis 2001<br />

jährlich bei etwa 70-71%, also gut 8%-Punkte über<br />

dem Wert <strong>der</strong> ausgewerteten Befragung. Im<br />

Durchschnitt <strong>der</strong> neuen Bundeslän<strong>der</strong> sind nach<br />

dem Sozialreport 82% <strong>der</strong> Erwerbstätigen zu 60%<br />

o<strong>der</strong> mehr mit ihrer Arbeit zufrieden, während es<br />

im Geschäftsbereich des Justizministeriums nur 75<br />

% sind.<br />

Redaktionshinweis: Das nächste Forum soll Ende Dezember<br />

erscheinen. Redaktionsschluß ist <strong>der</strong> 20. November.<br />

<strong>Richterbund</strong> tritt Presseberichten<br />

entgegen<br />

Für Aufregung sorgte ein Artikel im Nordkurier<br />

vom 09.07.2004 (siehe Pressespiegel). Der Artikel,<br />

in dem den Behördenleitungen <strong>der</strong> einzelnen<br />

Fachgerichte unterstellt wurde, sie wären „als<br />

Häuptlinge“ wegen <strong>der</strong> damit verbundenen<br />

Besoldung von B5 bis B6 daran interessiert eine<br />

Zusammenlegung <strong>der</strong> Fachgerichtsbarkeiten zu<br />

verhin<strong>der</strong>n und hätten im übrigen kaum mehr zu tun<br />

als „Dienstpläne zu schreiben, Reisekosten<br />

abzurechnen o<strong>der</strong> den Urlaub ihrer Handvoll<br />

Richter zu koordinieren“ ist vom Pressesprecher<br />

des <strong>Richterbund</strong>es, RiAG Jörg Bellut,<br />

zurückgewiesen worden (siehe Presseerklärung<br />

vom 19.07.2004). In einem persönlichen Gespräch<br />

mit dem verantwortlichen Korrespondenten, Herrn<br />

Michael Seidel, wurde vom Pressesprecher eine<br />

Korrektur dieser Darstellung gefor<strong>der</strong>t. Bellut<br />

suchte auch das Gespräch mit Justizminister<br />

Sellering um diesen dazu zu bewegen, sich im<br />

Rahmen seiner Fürsorgepflicht dafür einzusetzen,<br />

dass <strong>der</strong>artige, inhaltlich polemisch und<br />

unzutreffenden Berichte im Interesse des Ansehens<br />

<strong>der</strong> Justiz nicht unwi<strong>der</strong>sprochen bleiben.


17<br />

Pressespiegel I<br />

aus technischen Gründen nur in <strong>der</strong> Druckausgabe enthalten


UNTERSTÜTZEN SIE DIE ARBEIT IHRER INTERESSENVERTRETUNG MIT IHREM<br />

BEITRITT UND EINEM ABONNEMENT DER DEUTSCHEN RICHTERZEITUNG<br />

…Fax an <strong>Richterbund</strong> M-V, AG Wismar, Günter Reitz 03841/4808865…<br />

o<strong>der</strong> per Brief an<br />

<strong>Richterbund</strong> <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong><br />

Amtsgericht Wismar<br />

DirAG Günter Reitz<br />

Vor dem Fürstenhof 1<br />

23966 Wismar<br />

BEITRITTSERKLÄRUNG<br />

Ich erkläre meinen Beitritt zum Deutschen <strong>Richterbund</strong><br />

Landesverband <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong><br />

Bund <strong>der</strong> Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Richterinnen und Richter<br />

-<br />

Bezirksgruppe:<br />

Schwerin ( ) Rostock ( ) Stralsund ( ) Neubrandenburg ( )<br />

Name, Vorname:____________________________________________________________<br />

Geburtsdatum: ____________________________________________________________<br />

Dienstbezeichnung/Dienststelle:________________________________________________<br />

Anschrift/Privat:____________________________________________________________<br />

Telefon/ Dienst/ _________________________Privat:______________________________<br />

Datum__________________________Unterschrift_________________________________<br />

…………………………………………………………………………………………...<br />

Einzugsermächtigung:<br />

Der <strong>Richterbund</strong> <strong>Mecklenburg</strong>-<strong>Vorpommern</strong> ist berechtigt meinen jährlichen<br />

Mitgliedsbeitrag (<strong>der</strong>zeit 110,-€/Jahr inkl. Abo <strong>der</strong> DRiZ) von meinem<br />

Konto Nr:_____________________<br />

bei ___________________________ BLZ:________________________ bis auf Wi<strong>der</strong>ruf<br />

abzubuchen.<br />

Datum___________________Unterschrift____________________________

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