Anschlag RATHAUS V e r h a n d l u n g s s c h r i f t - Stadt Bludenz
Anschlag RATHAUS V e r h a n d l u n g s s c h r i f t - Stadt Bludenz
Anschlag RATHAUS V e r h a n d l u n g s s c h r i f t - Stadt Bludenz
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
- 11 -<br />
(2) Für Schülerinnen und Schüler der Hauptschule <strong>Bludenz</strong>, die ab der 1. oder 2.<br />
Klasse Hauptschule die Musikschule besuchen, übernimmt die Hauptschule<br />
<strong>Bludenz</strong> die Unterrichtskosten (ausgenommen Instrumentenmieten).<br />
(3) Für die Tarifzuordnung ist ausnahmslos der Hauptwohnsitz (gemäß Meldege-<br />
setznovelle, BGBl. Nr. 352/1995) der Schülerin bzw. des Schülers maßgeblich.<br />
Eine Verlegung des Hauptwohnsitzes ist daher umgehend dem Musikschulsek-<br />
retariat zu melden.<br />
(4) Das Schulgeld für das erste Semester ist am 10. Dezember, für das zweite<br />
Semester am 10. Mai des laufenden Schuljahres fällig.<br />
(5) Unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht entbindet nicht von der Verpflich-<br />
tung, das Schulgeld zu entrichten. Entschuldigtes und ärztlich attestiertes<br />
Fernbleiben vom Unterricht ab einem Monat entbindet für diesen Zeitraum von<br />
der Zahlungspflicht.<br />
III. Schulgeldermäßigungen<br />
(1) Eine Schulgeldermäßigung ist vorbehaltlich eines positiven <strong>Stadt</strong>ratbeschlus-<br />
ses möglich<br />
a) für Schülerinnen bzw. Schüler und Jugendliche bis 19 Jahren, die ihren<br />
Hauptwohnsitz in <strong>Bludenz</strong> haben,<br />
b) in sozial begründeten Fällen und bei entsprechenden schulischen Lerner-<br />
folgen.<br />
Ansuchen um Gebührenreduktion ab dem 3. Semester sind mit Einkommens-<br />
nachweis zu begründen und jeweils bis 31.10. d. J. beim Amt der <strong>Stadt</strong> Blu-<br />
denz, Abteilung 0.1, schriftlich einzureichen.<br />
(2) Durch die von der <strong>Stadt</strong> <strong>Bludenz</strong> geregelten Familienermäßigungen werden die<br />
Gebühren automatisch für das zweite Kind einer Familie für ein Hauptunter-<br />
richtsfach um 50% reduziert. Jedes weitere Kind ist für ein Hauptunterrichts-<br />
fach gebührenbefreit. Ausgenommen von der Familienermäßigung ist die In-<br />
strumentenmiete.