Protokoll MV, 14.5.2009, im Centrum 66, Hirschengraben - zag
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Mitgliederversammlung ZAG-SDM<br />
vom 14. Mai 2009<br />
<strong>im</strong> <strong>Centrum</strong> <strong>66</strong>, <strong>Hirschengraben</strong> <strong>66</strong>, Zürich<br />
PROTOKOLL<br />
Anwesend: Felix Känzig (Co-Vorsitz ad inter<strong>im</strong>), Jacqueline Kaes (Co-Vorsitz ad inter<strong>im</strong>), Anny<br />
Gut (Kassierin), Ruth Schwengeler, Maya Hauri, Christa Maag (<strong>Protokoll</strong>), Eveline Scherrer, Ernst<br />
Graf, Heinz Kernwein, Oliver Rüegg (bis Pause), Roland Gisler, Christina Falke, Vroni Strasser, Roland<br />
Bachmann, Eugen Stahel, Reini Kaul, Ursula Angst-Vonwiller, Gabriella Ledermann, Maria<br />
Zahnd, Sandro Wasserfallen, Christina Gisler, Ronald Stalder, Kathrin Mages, Mattia Bedetti<br />
Gäste (<strong>im</strong> 1. Teil): Alfred Frühauf (Kirchenratsschreiber), Martin Röhl (Kirchenjurist)<br />
Entschuldigt: Maria Bauer, Markus Berweger, Eveline Blabol, Ursula Bleuler, Heidi Dick, Wilf<br />
Ehrismann, Erika Elmer, Ueli Flachsmann, Regula Gerlach, Anneliese Grujoski, Soja Helmer, Marianne<br />
Hostettler, Sergio Jost, Doris Kast, Christa Kummer, Christina Kummer, Hanna Marty,<br />
Mirjam Meier, Elsi Metzger, Yvonne Maillard, Herbert Müller, Dorothea Näf, Brigitte Oehler,<br />
Ruedi Peter, Paul Roduner, Elisabeth Röösli, Gabi Schaub, Beatrice Schwob, Beatrice Spörri, Sonya<br />
Straub, Urs Trüb, Susanne Trummer, Christoph Van Elslande, Uwe Weinhold<br />
1. Teil<br />
Jacqueline Kaes, Co-Präsidentin ad inter<strong>im</strong>, begrüsst die Anwesenden und weist auf die Anwesenheits-<br />
und Abwesenheitslisten hin. Zum Einstieg liest sie die Geschichte „ Zeitmanagement oder<br />
die wichtigen Dinge des Lebens“.<br />
Einführung in die neue Personalverordnung der Zürcher Landeskirche durch Alfred<br />
Frühauf (AF), Kirchenratsschreiber und Dr. Martin Röhl (MR), Kirchenjurist:<br />
Anhand von drei Stichworten führt AF in die neue Personalverordnung ein.<br />
1. Ort, wo wir gegenwärtig stehen mit der Personalverordnung:<br />
Am 1. Januar 2010 treten neues Kirchengesetz (staatlich) für die reformierte, katholische und<br />
christkatholische Kirche und neue Kirchenordnung (innerkirchlich) in Kraft. Vor allem finanz-<br />
und personalpolitisch stehen grosse Veränderungen an. Der Staat zahlt nicht mehr wie bisher<br />
63% an die Pfarrlöhne, sondern nur noch für kirchliche Leistungen, die <strong>im</strong> gesamtgesellschaftlichen<br />
Interesse stehen und nicht mehr für kultische Zwecke.<br />
Durch das neue Kirchengesetz erhalten die Kirchen mehr Autonomie in der Regelung ihrer eigenen<br />
Belange.<br />
In der Folge von neuem Kirchengesetz und Kirchenordnung müssen Finanz- und Personalverordnung<br />
(PV) angepasst werden. Die Personalverordnung gilt für die Pfarrschaft, die Mitarbeitenden<br />
der Kirchgemeinden und der GKD. Der Kirchenrat hat den Entwurf zu einer neuen Verordnung<br />
ausgearbeitet, der nun bis am 30. Juni 09 zur Vernehmlassung aufliegt. Die Verordnung<br />
gibt Richtlinien vor, die detaillierte Regelung erfolgt <strong>im</strong> Vollzugsverordnung.<br />
2. Der Stand der <strong>im</strong> kirchlichen Dienst arbeitenden Menschen ist erst jetzt bekannt:<br />
Kirchenmusik 13%<br />
Katechetik 6%<br />
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<strong>im</strong> <strong>Centrum</strong> <strong>66</strong>, <strong>Hirschengraben</strong> <strong>66</strong>, Zürich<br />
Diakonie 28%<br />
Hausdienst 38%<br />
Administration 12%<br />
Lehre 2%<br />
Andere 1%<br />
In der Administration und der Katechetik sind fast ausschliesslich Frauen tätig, auch <strong>im</strong> Hausdienst<br />
arbeiten deutlich mehr Frauen als Männer. Die Altersstruktur ist allgemein hoch, die<br />
Mehrheit ist in allen Bereichen über 40 Jahre alt.<br />
Im kirchlichen Dienst stehen rund 450 Pfarrpersonen und 1500 andere kirchliche Angestellte.<br />
Die Löhne für die Pfarrpersonen beträgt 45 bis 50 Mio Franken, für die anderen Angestellten<br />
rund 60 Mio Franken. Das bedeutet, dass rund die Hälfte des Gesamtvolumens der Zürcher<br />
Landeskirche von rund 200 Mio Franken für Löhne ausgegeben wird.<br />
Rund 2000 Menschen werden arbeitsrechtlich der Personalverordnung unterstellt sein.<br />
3. Kürzung der Staatsbeiträge: In den nächsten 5 Jahren müssen rund 15 Mio Franken der staatlichen<br />
Beiträge in Tranchen von ca. 3 Mio Franken abgegeben werden. Das Budget muss also<br />
um diesen Betrag gekürzt werden.<br />
MR stellt einige Eckpunkte der neuen Personalverordnung vor:<br />
� Personalerlasse: Personalverordnung (Vollzugsverordn. dazu + Pfarrpersonalverordn.), Verordnung<br />
Ergänzungspfarrstellen, Verordnung über Pfarrämter in Institutionen.<br />
� Inhalt: Allg. Best<strong>im</strong>mungen (Geltungsbereich, Begriffe, Personalpolitik, anwendbares Recht),<br />
Arbeitsverhältnis (Art + Begründung, Beginn + Dauer, Beendigung), Rechtsschutz und Datenschutz,<br />
Rechte und Pflichten (Lohn, DAG, Studienurlaub, Zulagen, Arbeitszeit, Nebenbeschäftigungen),<br />
Versicherungen, Übergangs- und Schlussbest<strong>im</strong>mungen.<br />
� Grundsätze: Orientierung am Personalrecht des Kantons; Geltungsbereich für alle Angestellten<br />
von Kirchgemeinden und Landeskirche (§1); Personalpolitik (§7).<br />
� Arbeitsverhältnis: wird begründet durch öffentlichrechtlichen Vertrag (§18); Mitgliedschaft in<br />
einer Mitgliedskirche der SEK wird verlangt (§17); Stellenbeschreibung ist obligatorisch (§19);<br />
befristete Arbeitsverhältnisse auf längstens 2 Jahre gültig (während dieser Zeit 2x verlängerbar,<br />
§23); gegenseitige Anrechnung von Dienstjahren nur innerhalb desselben Gemeinwesens<br />
sofern nichts anderes beschlossen wird (§25).<br />
� Lohn: Eigenes Lohnkonzept, direkter Vergleich mit kantonalen Lohnklassen nicht mehr möglich<br />
(unterste und oberste 5 Lohnklassen werden gestrichen), unabhängige Lohnpolitik; 21<br />
Lohnklassen mit je 34 Lohnstufen; je 1 Leistungsklasse bis und mit Lohnklasse 20 (§61); Festlegung<br />
der Löhne (Lohnklassen) für die vom Volk oder der Volksvertretung gewählten Amtsträger/innen<br />
durch die Kirchensynode (§64+65); Festlegung des Einreihungsplanes durch den<br />
Kirchenrat (§59).<br />
Einreihungsgrundsätze: Jede Einzelfunktion ist in eine Lohnklasse eingereiht; Funktionsgruppen<br />
mit Einreihung in 2-3 Lohnklassen; in ausserordentlichen Fällen ist die nächsthöhere<br />
Lohnklasse möglich.<br />
Lohnentwicklung: Individuelle Lohnerhöhung <strong>im</strong> Rahmen der bewilligten Kredite und Quoten,<br />
Verzicht auf generelle Stufenanstiege (§63); je nach Qualifikation kann eine Lohnerhöhung<br />
1-2 Stufen umfassen; B3: erfordert die höchste Qualifikationsstufe.<br />
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<strong>im</strong> <strong>Centrum</strong> <strong>66</strong>, <strong>Hirschengraben</strong> <strong>66</strong>, Zürich<br />
� Dienstaltersgeschenk (DAG, §68): Beibehaltung, jedoch Reduktion des Anspruchs (alle 10 J.)<br />
Studienurlaub (§69): Vorgesehen für Pfarrer/innen 5 Monate, Kirchenmusiker/innen und Sozialdiakone/Sozialdiakoninnen<br />
je höchstens 3 Monate; Voraussetzungen: 12 anrechenbare<br />
Dienstjahre, max. bis zum 55. Altersjahr, einmalig, es besteht kein Anspruch.<br />
� Versicherungen<br />
Berufliche Vorsorge (§100): Freie Wahl der Vorsorgeeinrichtung durch die Anstellungsinstanz;<br />
Verpflichtung der Anstellungsinstanz zur Versicherung von Einzelpensen, die zusammen den<br />
gesetzlichen Mindestbetrag erreichen (auf Wunsch).<br />
Krankentaggeldversicherung (§102): Verpflichtung der Anstellungsinstanz zum Abschluss.<br />
� Überführung – Grundsätze:<br />
Vorrang des neuen Rechts gegenüber bestehenden Arbeitsverhältnissen (§105); Ablösung<br />
von Wahlverhältnissen durch unbefristete Anstellungen (§106); keine Besitzstandwahrung<br />
(Lohn, Dienstjahre, DAG); Überführung per 1.7.2011; Kriterien sind STRATA-Bewertung, bisherige<br />
Einreihung und Vergleich mit anderen Einreihungsplänen (z.B. Kanton).<br />
Im Anschluss an die Ausführungen von MR haben die Anwesenden Gelegenheit, den beiden Referenten<br />
Fragen zu stellen.<br />
Frage: Kann die Formulierung „Pfarrerinnen und Pfarrer und Angestellte“ unformuliert werden in<br />
„Pfarrpersonen und Angestellte“?<br />
AF: Der Begriff „Pfarrpersonen“ ist ein Konstrukt und wirkt künstlich. Es ist eine Stilfrage, wenn<br />
man von best<strong>im</strong>mten Berufsleuten ausgeht, tönt „Pfarrerinnen und Pfarrer“ schöner.<br />
Frage: Wieso gibt es keine Besitzstandwahrung punkto Lohn (bei Abstufung sofortige Anpassung<br />
nach Inkrafttretung, bei Aufstufung Anpassung innerhalb von 2 Jahren)?<br />
MR: Man musste hier die allg. Finanzen berücksichtigen, sprich die Kürzung der Staatsbeiträge.<br />
AF: Eine Besitzstandwahrung in jedem Fall ist nicht möglich. Die Überführung wird mit grosser<br />
Sorgfalt gemacht werden. Es gibt verschiedenen Methoden. Im gegebenen Rahmen will man faire<br />
Lösungen suchen.<br />
Frage: Die bisherige Lohnklassierung war schwierig zu verstehen. Wird das in Zukunft besser?<br />
MR: Es gibt eine grafische Darstellung der Lohnklassierungen, die Erwartungen und Voraussetzungen<br />
für die verschiedenen Lohnklassen werden beschrieben.<br />
Frage: Wie läuft die Beförderung bei den Sozialdiakonen?<br />
MR: Nötig dazu sind Mitarbeiter-Beurteilungen und Fördergespräche. Es muss aber auch das Geld<br />
zur Verfügung stehen. Es wird keinen automatischen Stufenanstieg mehr geben.<br />
Frage: Eine Mutter, 44jährig, steigt wieder ein in den Beruf. Sie hat keine Chance für einen Studienurlaub,<br />
da sie nach 12 Jahren 56jährig ist und es ab diesem Alter keinen Studienurlaub mehr<br />
gibt. Wieso diese sehr restriktive Gewährung von Studienurlaub?<br />
MR: Wenn jemand früher schon <strong>im</strong> diakonischen Bereich gearbeitet hat, werden diese Jahre mit<br />
angerechnet. Auf die Entgegnung, die Person müsse aber in derselben Gemeinde gearbeitet haben,<br />
antwortet MR, man könnte allgemein alle Arbeitsjahre in der Landeskirche anrechnen. Dafür<br />
laufe jetzt die Vernehmlassung, darin könnten solche Anliegen aufgenommen werden.<br />
Frage: Die Beurteilungs- und Fördergespräche sind sind gemäss §19 lohnrelevant. Wer führt diese<br />
Gespäche? Was für Voraussetzungen muss diese Person erfüllen?<br />
MR: Die Gespräche werden von Behördenmitgliedern geführt, meist der personalverantwortlichen<br />
und der ressortvorgesetzten Person. Diese Personen müssen Mitglied der Landeskirche sein,<br />
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sonst aber keine speziellen Qualifikationen aufweisen. Die Angestellten haben das Recht, eine<br />
Person ihres Vertrauens an das Gespräch mitzubringen, das wissen viele nicht. Vom Aufwand her<br />
ist es nicht möglich, einen „Profi“ vom gesamtkirchlichen Dienst für diese Gespräche zu schicken.<br />
Die Kirchenpfleger können auch nicht zum Besuch von entsprechenden Kursen verpflichtet werden.<br />
AF: Es ist möglich, Rekurs einzulegen gegen eine Beurteilung. Bei der Pfarrschaft muss mindestens<br />
ein Mal pro Amtsdauer oder bei einem problematischen Gespräch ein Dekan mit dabei sein. Diese<br />
Möglichkeit sollte auch in den Diakonatskapiteln besprochen werden.<br />
Frage: Wieso hat eine Pfarrperson 5 Monate Studienurlaub zu Gute und eine in der Diakonie oder<br />
der Kirchenmusik tätige Person nur 3 Monate?<br />
AF: Wenn man die Gesamtbelastung vom Pfarramt betrachtet macht ein längerer Urlaub Sinn. Für<br />
Weiterstudien an der Uni und für Auslandaufenthalte wird diese Zeit benötigt. Es wurden die<br />
Funktion und die Notwendigkeit für einen Studienurlaub angeschaut.<br />
MR: Studienurlaube von Pfarrpersonen werden von der Landeskirche bezahlt, für jene von Kirchenmusikern<br />
und Sozialdiakonen zahlen die Kirchgemeinden, die Urlaube können da auch diskutiert<br />
werden.<br />
Frage: Keine Besitzstandwahrung, heisst das, dass die Dienstjahre dahinfallen?<br />
MR: Bei Wechseln innerhalb der Stadtverbände nicht. Wenn mehr gewünscht wird, muss man<br />
dies in die Vernehmlassung einbringen.<br />
Frage: Wie sieht die konkrete Einteilung der Sozialdiakone in den Lohnklassen aus?<br />
MR: Das kann man noch nicht sagen. Die Personalverordnung kommt <strong>im</strong> April 2010 in die Synode,<br />
die Vernehmlassung der Vollzugsverordnung folgt <strong>im</strong> 2010. Vom Staat her sollen Sozialarbeiter<br />
mit Fachhochschulabschluss tendenziell höher eingestuft werden als heute. Summenmässig will<br />
man jedoch eine gerade Überführung machen.<br />
AF: Er geht von einer grossen Kontinuität aus in dem Bereich. Es gibt einige „Ausreisser“ nach<br />
oben, z.B. Sozialdiakone, die zu Pfarrlöhnen eingestellt wurden. Gesamthaft gesehen wird es keine<br />
grossen Veränderungen geben. Eventuell wird es rezessionsbedingt eine Reduktion der gesamten<br />
Lohnsumme um 1-2% geben.<br />
Frage: Wie verbindlich ist die neue Personalverordnung für die Stadtverbände?<br />
MR: Die Stadtverbände können kein eigenes Personalrecht mehr haben. Sie werden gleich behandelt<br />
wie alle anderen Kirchgemeinden.<br />
Wegen der vorgerückten Zeit können keine weiteren Fragen mehr gestellt werden. Es besteht<br />
aber die Möglichkeit, MR und/oder AF an die nächste ZAG-Vorstandssitzung einzuladen und dort<br />
weitere Fragen zu stellen.<br />
Bevor wir einige für uns wesentlichen Punkte besprechen bemerkt FK, dass sich mehr als die Hälfte<br />
der ZAG-Mitglieder nicht einmal abgemeldet hat für die heutige <strong>MV</strong> mit dem für alle sehr wichtigen<br />
Thema.<br />
Studienurlaub (§70): Bis jetzt konnte 2 Mal nach jeweils 6 Jahren 2 Monate Studienurlaub gewährt<br />
werden, also max<strong>im</strong>al 4 Monate. Jetzt erfolgt eine Rückstufung auf max<strong>im</strong>al 3 Monate nach<br />
12 Dienstjahren in einer Gemeinde.<br />
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a) vorgeschlagene Variante, Urlaub nach 12 Jahren, aber mit Anrechnung aller Dienstjahre in der<br />
Landeskirche.<br />
b) bisherige Variante, Urlaub nach 6 Dienstjahren, 2 Mal möglich<br />
Abst<strong>im</strong>mung: 3x Ja für a), 18x Ja für b)<br />
Einwand: Ein Kompromiss von 8-12 Dienstjahren hätte mehr Chancen durchzukommen, da die finanziellen<br />
Einsparungen ein wichtiger Grund für mehr Dienstjahre sind. Die Synodalen unter uns<br />
halten diesen Kompromiss für die Diskussion in der Synode <strong>im</strong> Hinterkopf, die Abst<strong>im</strong>mung jetzt<br />
ist klar ausgefallen.<br />
Alter: Vorschlag Obergrenze bei 60 statt 55 Jahren.<br />
Abst<strong>im</strong>mung: einst<strong>im</strong>mig Ja für Obergrenze 60 Jahre.<br />
Wohnsitz-Pflicht (§81):<br />
Meinungen: Kann-Formulierung entspricht nicht mehr heutiger Zeit und Mobilität. Jede/r Angestellte<br />
soll selber entscheiden, ob sie/er einen Arbeitsweg auf sich nehmen will. Willkürliche Entscheidungen<br />
der Kirchenpflege sind möglich. Kirchenpflege beschneidet sich selber mit solcher<br />
Regelung. Vor Ort zu wohnen hat auch Vorteile, es handelt sich um eine Kann-Formulierung, keine<br />
Verpflichtung. Problematisch, wenn Partner an einem anderen Ort Wohnsitzpflicht hat.<br />
Variante a) Artikel so belassen; Variante b) Artikel ganz streichen<br />
Abst<strong>im</strong>mung: 8x Ja für a), 16x Ja für b)<br />
Wenn die Synode dafür ist, den Artikel so zu belassen, sollen unsere Vertreter in der Synode sich<br />
für einen Zusatz wie folgt einsetzen: „Die Kirchgemeinde sorgt für eine Dienstwohnung zu einem<br />
angemessenen Mietpreis“.<br />
Besitzstandwahrung (§103-106): Wie wichtig ist sie für uns?<br />
Meinungen: Es fehlen Grundlagen und Transparenz, da wir nicht wissen, was nachher kommt. Es<br />
ist nicht bekannt, wie das kantonale Personalgesetz inhaltlich aussehen wird. Eine einheitliche<br />
Grundlage <strong>im</strong> ganzen Kanton für die Entlöhnung der SD ist wichtiger für uns als Besitzstandwahrung.<br />
Innerhalb der 3 Lohnklassen und der verschiedenen Lohnstufen kann es <strong>im</strong>mer noch erhebliche<br />
Lohnunterschiede geben.<br />
Variante a) Besitzstandwahrung aufgeben (wie in Vernehmlassung)<br />
Variante b) Besitzstandwahrung beibehalten wie bis anhin<br />
Abst<strong>im</strong>mung: 13x Ja für a), 7x Ja für b)<br />
Für die Synode ist wichtig, dass man dass man Transparenz fordert über die Kriterien der Einstufungen.<br />
Jahresarbeitszeit: Sollen unsere Vertreter sich in der Synode dafür einsetzen?<br />
Abst<strong>im</strong>mung: einst<strong>im</strong>mig Ja<br />
Personalpolitik, Grundsätze (§7, Abschnitt b.): In der vorgeschlagenen Fassung fehlt die Erwähnung<br />
der fachlichen Kompetenz, die wir wichtig finden. Vorschlag einer Ergänzung „sie will für die<br />
Landeskirche geeignete und fachlich kompetente Pfarrerinnen,.....“.<br />
Abst<strong>im</strong>mung: Grossmehrheitlich Ja für vorgeschlagene Ergänzung<br />
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Themen, die wir <strong>im</strong> Rahmen der nächsten Vorstandssitzung mit AF und/oder MR noch besprechen<br />
wollen: aus dem von <strong>zag</strong>-Vorstand zusammengestellten Papier „Fragen und Anmerkungen zur<br />
Vernehmlassung der Personalverordnung“ die Punkte 1, 4, 7, 10, 17, 18.<br />
2. Teil: Mitgliederversammlung<br />
Es sind 21 St<strong>im</strong>mberechtigte anwesend.<br />
1. Abnahme des <strong>Protokoll</strong>s vom 26. 5. 2008<br />
Das <strong>Protokoll</strong> wurde allen Mitgliedern per Mail verschickt.<br />
Keine Anmerkungen, mit Beifall verdankt.<br />
2. Jahresbericht 2008 des Präsidiums<br />
FK liest den allen Mitgliedern schriftlich verteilten Jahresbericht vor. Er wird einst<strong>im</strong>mig angenommen<br />
und mit Beifall verdankt.<br />
3. Vorstellung der Rechnung 2008<br />
Die Rechnung wurde den Mitgliedern mit der Einladung verschickt. Wegen eines kleinen Fehlers<br />
verteilt AG eine korrigierte Fassung. Begründung der Abweichungen:<br />
Porto Versände: ZAG-Berufsbild wurde an alle Sozialdiakoninnen/Sozialdiakone versandt,<br />
nicht nur an Mitglieder, ebenso an einige Institutionen.<br />
Jahresessen: Die Revisoren wurden zusätzlich eingeladen.<br />
Erscheinungsbild: Höhere Kosten für Einrichten der Website (Fr. 1116.-) und Druck Berufsbild<br />
(Fr. 1107.-), Restbetrag (Fr. 144.40) für Abo und Hosting.<br />
Ressortentschädigung Vorstand: weniger Sitzungen und Reduktion der Sitzungsgelder auf Fr.<br />
40.- pro Sitzung wegen geringeren Einnahmen.<br />
Projekte + Unvorhergesehenes: Wurde nicht gebraucht.<br />
Jahresbeiträge: Mindereinnahmen von Fr. 2700.-, da viele Mitglieder nicht einbezahlt haben.<br />
Es resultiert ein Aufwandüberschuss von Fr. 732.35.<br />
4. Revisorenbericht und Abnahme der Rechnung<br />
Der Co-Revisor Reini Kaul verliest den Revisorenbericht. Die Rechnung 2008 wird einst<strong>im</strong>mig<br />
angenommen und an AG mit Beifall verdankt.<br />
5. Vorstellung Budget 2009 (gemäss Statuten gibt es keine Abst<strong>im</strong>mung darüber)<br />
Der Posten „Projekte + Unvorhergesehenes“ bleibt <strong>im</strong> Budget, damit z.B. der Vorstand Fachleute<br />
beiziehen oder eine rechtliche Unterstützung eines Mitgliedes finanziert werden kann.<br />
Die Ressortentschädigung für den Vorstand ist wieder mit Fr. 60.- pro Sitzung verrechnet.<br />
6. Festsetzung Jahresbeitrag 2009<br />
Der Zusatz, dass zusätzliche Gaben sehr willkommen sind, war <strong>im</strong> letzten <strong>Protokoll</strong> vermerkt,<br />
ging aber be<strong>im</strong> Versand für den Jahresbeitrag 2008 vergessen. Das wird be<strong>im</strong> Versand für<br />
den Jahresbeitrag 2009 nachgeholt. Einst<strong>im</strong>mige Annahme, den Jahresbeitrag bei Fr. 60.- für<br />
Aktiv-Mitglieder und Fr. 20.- für Passiv-Mitglieder zu belassen.<br />
7. Wahlen<br />
Info und Wahl Präsidium: Der an der letzten <strong>MV</strong> als Präsident gewählte Stephan Frank musste<br />
sich bereits <strong>im</strong> letzten Herbst krankheitshalber wieder vom Präsidium zurückziehen. Er hat<br />
auf die heutige <strong>MV</strong> seinen Rücktritt eingereicht. Die seit Herbst 2008 als Co-Präsidium ad in-<br />
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<strong>im</strong> <strong>Centrum</strong> <strong>66</strong>, <strong>Hirschengraben</strong> <strong>66</strong>, Zürich<br />
ter<strong>im</strong> amtenden Vorstandsmitglieder Jacqueline Kaes (JK) und Felix Känzig-Wolf (FK) stellen<br />
sich für das neue Co-Präsidium zur Verfügung. Sonst hat sich niemand als Kandidat/in zur<br />
Verfügung gestellt.<br />
JK und FK werden einst<strong>im</strong>mig als Co-Präsidium gewählt. Herzliche Gratulation!<br />
Die Wahl gilt für 1 Jahr (<strong>im</strong> letzten Jahr Präsidiumswahl auf 2 Jahre).<br />
Wahl Vorstand: Anny Gut muss gewählt werden, sie trat <strong>im</strong> Laufe des letzten Jahres neu dem<br />
Vorstand bei. Sie wird einst<strong>im</strong>mig als Vorstandsmitglied gewählt.<br />
Wiederwahl Revisoren: Reini Kaul und Elsi Metzger stellen sich für ein weiteres Jahr zur Verfügung<br />
und werden einst<strong>im</strong>mig gewählt.<br />
Gabriella Ledermann interessiert sich zum Schnuppern. FK und JK informieren kurz über Arbeitsaufwand<br />
und Aufgaben. Gabriella wird an die nächste Vorstandssitzung eingeladen.<br />
Für den Vorstand werden weitere Mitglieder gesucht, damit die Arbeit auf mehr Leute verteilt<br />
werden könnte und damit alle Kapitel vertreten wären. Man kann sich jederzeit zum<br />
Schnuppern melden!<br />
8. Statutenänderung – von ZAG-SDM zu ZAG-Sd<br />
Die Berufsbezeichnung Sozial-Diakonische Mitarbeiterin hat sich in der Deutschschweiz zu<br />
Sozialdiakonin gewandelt (gemäss schweizerischem Dachverband). Antrag: alle Bezeichnungen<br />
ZAG-SDM werden geändert zu ZAG-Sd.<br />
In der Kirchenordnung gibt es keine Abkürzung, es wird durchwegs die Begriff Sozialdiakon/in<br />
verwendet. Der Dachverband SDM, der nicht direkt mit dem ZAG-SDM zu tun hat, wird die<br />
Abkürzung ändern, es ist aber noch unklar wie. Vorschlag: Abwarten, bis der schweizerische<br />
Dachverband entschieden hat. Abst<strong>im</strong>mung: 13x Ja für den Vorschlag abwarten, 6x Ja für<br />
jetzt entscheiden.<br />
9. Homepage www.<strong>zag</strong>-sdm.ch<br />
MH fragt, ob die Anwesenden die Homepage benutzen. Alle haben sie schon benutzt. Es werden<br />
keine Änderungen oder Ergänzungen gewünscht.<br />
10. Infos vom Dachverband<br />
Es ist niemand anwesend vom Dachverband. Die Präsidentin Hanna Marty hat JK folgendermassen<br />
informiert: Ratifizierung des Berufsbildes läuft noch bis am 15.6.09. Udo Allgeier hat<br />
neuen Namen und neues Logo kreiert, neue Ideen können trotzdem weiter eingereicht werden.<br />
Verhandlungen bezüglich Ausbildung Niveau HF und FH laufen hart aber gut zwischen<br />
Deutschschweizer Kirchen. Am 14.5.09 fällt weiterer Entscheid in Deutschschweizer Diakonatskonferenz.<br />
CAS-Modul Diakonie war bisher nur für Zürcher Landeskirche gültig, soll auf<br />
alle Deutschschweizer Kantone ausgeweitet werden.<br />
11. Verschiedenes<br />
- Berufsbild: Solange das Berufsbild vom Dachverband SDM nicht abgenommen ist, kann unsere<br />
<strong>MV</strong> nicht darüber beschliessen, unser Berufsbild zugunsten desjenigen des Dachverbandes<br />
zurückzuziehen.<br />
- Information von Paul Kleiner (Rektor TDS Aarau): Beschluss des Diakonatsrates <strong>im</strong> Januar<br />
09, Vollzeit- und berufsbegleitende Diplomausbildung am TDS bis Ausbildungsbeginn 2012<br />
weiterhin zu anerkennen.<br />
- Mitteilungen aus Synode:<br />
Kirchenordnung: Abst<strong>im</strong>mung <strong>im</strong> September 09. Bei Annahme Einführung <strong>im</strong> Januar 2010.<br />
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<strong>im</strong> <strong>Centrum</strong> <strong>66</strong>, <strong>Hirschengraben</strong> <strong>66</strong>, Zürich<br />
Bringt klare Verbesserungen für sozialdiakonischen Berufsstand, deshalb Annahme wichtig.<br />
Validation wird Thema sein an nächster Synode (Postulat von Rolf Schertenleib). In der weisung<br />
vom Kirchenrat heisst es, nur kirchliche Ausbildungen könnten vom Kirchenrat validiert<br />
werden, nicht aber Ausbildungen <strong>im</strong> Sozialbereich. Kirchenrat zeigt hier ein passives Verhalten,<br />
SD sind selber verantwortlich für eigene Validation.<br />
- Wahl Synode 2010: Verkleinerung von 180 auf 120 Mitglieder. Es ist wichtig, dass unser<br />
Berufsstand genügend vertreten bleibt. Deshalb Aufruf an alle, frühzeitig Kandidaten zu suchen<br />
und diese zu melden!<br />
- neue Kirchenordnung: Bei der Vertretung der Mitarbeiterschaft durch den Gemeindekonvent<br />
(falls Präsidium Pfarrperson ist) in der Kirchenpflege steht neu eine „kann“-Formulierung,<br />
d.h. die Mitarbeiterschaft muss nicht mehr vertreten sein. Das bedeutet eine Abschwächung.<br />
Es ist wichtig, dass sich die Gemeindekonvente für diese Vertretung einsetzen.<br />
► Nächste Mitgliederversammlung: 20. 5. 2010, 8.30 – 12.00h<br />
Die neuen Co-Präsidenten bedanken sich bei den Anwesenden und beenden die Mitgliederversammlung<br />
um 12.15 Uhr.<br />
ZAG-SDM Zürcher Arbeitsgemeinschaft der Sozial-Diakonisch-Mitarbeitenden<br />
Dietikon, 3. Juni 2009 Christa Maag-Hegetschweiler<br />
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