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Protokoll MV, 14.5.2009, im Centrum 66, Hirschengraben - zag

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Mitgliederversammlung ZAG-SDM<br />

vom 14. Mai 2009<br />

<strong>im</strong> <strong>Centrum</strong> <strong>66</strong>, <strong>Hirschengraben</strong> <strong>66</strong>, Zürich<br />

PROTOKOLL<br />

Anwesend: Felix Känzig (Co-Vorsitz ad inter<strong>im</strong>), Jacqueline Kaes (Co-Vorsitz ad inter<strong>im</strong>), Anny<br />

Gut (Kassierin), Ruth Schwengeler, Maya Hauri, Christa Maag (<strong>Protokoll</strong>), Eveline Scherrer, Ernst<br />

Graf, Heinz Kernwein, Oliver Rüegg (bis Pause), Roland Gisler, Christina Falke, Vroni Strasser, Roland<br />

Bachmann, Eugen Stahel, Reini Kaul, Ursula Angst-Vonwiller, Gabriella Ledermann, Maria<br />

Zahnd, Sandro Wasserfallen, Christina Gisler, Ronald Stalder, Kathrin Mages, Mattia Bedetti<br />

Gäste (<strong>im</strong> 1. Teil): Alfred Frühauf (Kirchenratsschreiber), Martin Röhl (Kirchenjurist)<br />

Entschuldigt: Maria Bauer, Markus Berweger, Eveline Blabol, Ursula Bleuler, Heidi Dick, Wilf<br />

Ehrismann, Erika Elmer, Ueli Flachsmann, Regula Gerlach, Anneliese Grujoski, Soja Helmer, Marianne<br />

Hostettler, Sergio Jost, Doris Kast, Christa Kummer, Christina Kummer, Hanna Marty,<br />

Mirjam Meier, Elsi Metzger, Yvonne Maillard, Herbert Müller, Dorothea Näf, Brigitte Oehler,<br />

Ruedi Peter, Paul Roduner, Elisabeth Röösli, Gabi Schaub, Beatrice Schwob, Beatrice Spörri, Sonya<br />

Straub, Urs Trüb, Susanne Trummer, Christoph Van Elslande, Uwe Weinhold<br />

1. Teil<br />

Jacqueline Kaes, Co-Präsidentin ad inter<strong>im</strong>, begrüsst die Anwesenden und weist auf die Anwesenheits-<br />

und Abwesenheitslisten hin. Zum Einstieg liest sie die Geschichte „ Zeitmanagement oder<br />

die wichtigen Dinge des Lebens“.<br />

Einführung in die neue Personalverordnung der Zürcher Landeskirche durch Alfred<br />

Frühauf (AF), Kirchenratsschreiber und Dr. Martin Röhl (MR), Kirchenjurist:<br />

Anhand von drei Stichworten führt AF in die neue Personalverordnung ein.<br />

1. Ort, wo wir gegenwärtig stehen mit der Personalverordnung:<br />

Am 1. Januar 2010 treten neues Kirchengesetz (staatlich) für die reformierte, katholische und<br />

christkatholische Kirche und neue Kirchenordnung (innerkirchlich) in Kraft. Vor allem finanz-<br />

und personalpolitisch stehen grosse Veränderungen an. Der Staat zahlt nicht mehr wie bisher<br />

63% an die Pfarrlöhne, sondern nur noch für kirchliche Leistungen, die <strong>im</strong> gesamtgesellschaftlichen<br />

Interesse stehen und nicht mehr für kultische Zwecke.<br />

Durch das neue Kirchengesetz erhalten die Kirchen mehr Autonomie in der Regelung ihrer eigenen<br />

Belange.<br />

In der Folge von neuem Kirchengesetz und Kirchenordnung müssen Finanz- und Personalverordnung<br />

(PV) angepasst werden. Die Personalverordnung gilt für die Pfarrschaft, die Mitarbeitenden<br />

der Kirchgemeinden und der GKD. Der Kirchenrat hat den Entwurf zu einer neuen Verordnung<br />

ausgearbeitet, der nun bis am 30. Juni 09 zur Vernehmlassung aufliegt. Die Verordnung<br />

gibt Richtlinien vor, die detaillierte Regelung erfolgt <strong>im</strong> Vollzugsverordnung.<br />

2. Der Stand der <strong>im</strong> kirchlichen Dienst arbeitenden Menschen ist erst jetzt bekannt:<br />

Kirchenmusik 13%<br />

Katechetik 6%<br />

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<strong>im</strong> <strong>Centrum</strong> <strong>66</strong>, <strong>Hirschengraben</strong> <strong>66</strong>, Zürich<br />

Diakonie 28%<br />

Hausdienst 38%<br />

Administration 12%<br />

Lehre 2%<br />

Andere 1%<br />

In der Administration und der Katechetik sind fast ausschliesslich Frauen tätig, auch <strong>im</strong> Hausdienst<br />

arbeiten deutlich mehr Frauen als Männer. Die Altersstruktur ist allgemein hoch, die<br />

Mehrheit ist in allen Bereichen über 40 Jahre alt.<br />

Im kirchlichen Dienst stehen rund 450 Pfarrpersonen und 1500 andere kirchliche Angestellte.<br />

Die Löhne für die Pfarrpersonen beträgt 45 bis 50 Mio Franken, für die anderen Angestellten<br />

rund 60 Mio Franken. Das bedeutet, dass rund die Hälfte des Gesamtvolumens der Zürcher<br />

Landeskirche von rund 200 Mio Franken für Löhne ausgegeben wird.<br />

Rund 2000 Menschen werden arbeitsrechtlich der Personalverordnung unterstellt sein.<br />

3. Kürzung der Staatsbeiträge: In den nächsten 5 Jahren müssen rund 15 Mio Franken der staatlichen<br />

Beiträge in Tranchen von ca. 3 Mio Franken abgegeben werden. Das Budget muss also<br />

um diesen Betrag gekürzt werden.<br />

MR stellt einige Eckpunkte der neuen Personalverordnung vor:<br />

� Personalerlasse: Personalverordnung (Vollzugsverordn. dazu + Pfarrpersonalverordn.), Verordnung<br />

Ergänzungspfarrstellen, Verordnung über Pfarrämter in Institutionen.<br />

� Inhalt: Allg. Best<strong>im</strong>mungen (Geltungsbereich, Begriffe, Personalpolitik, anwendbares Recht),<br />

Arbeitsverhältnis (Art + Begründung, Beginn + Dauer, Beendigung), Rechtsschutz und Datenschutz,<br />

Rechte und Pflichten (Lohn, DAG, Studienurlaub, Zulagen, Arbeitszeit, Nebenbeschäftigungen),<br />

Versicherungen, Übergangs- und Schlussbest<strong>im</strong>mungen.<br />

� Grundsätze: Orientierung am Personalrecht des Kantons; Geltungsbereich für alle Angestellten<br />

von Kirchgemeinden und Landeskirche (§1); Personalpolitik (§7).<br />

� Arbeitsverhältnis: wird begründet durch öffentlichrechtlichen Vertrag (§18); Mitgliedschaft in<br />

einer Mitgliedskirche der SEK wird verlangt (§17); Stellenbeschreibung ist obligatorisch (§19);<br />

befristete Arbeitsverhältnisse auf längstens 2 Jahre gültig (während dieser Zeit 2x verlängerbar,<br />

§23); gegenseitige Anrechnung von Dienstjahren nur innerhalb desselben Gemeinwesens<br />

sofern nichts anderes beschlossen wird (§25).<br />

� Lohn: Eigenes Lohnkonzept, direkter Vergleich mit kantonalen Lohnklassen nicht mehr möglich<br />

(unterste und oberste 5 Lohnklassen werden gestrichen), unabhängige Lohnpolitik; 21<br />

Lohnklassen mit je 34 Lohnstufen; je 1 Leistungsklasse bis und mit Lohnklasse 20 (§61); Festlegung<br />

der Löhne (Lohnklassen) für die vom Volk oder der Volksvertretung gewählten Amtsträger/innen<br />

durch die Kirchensynode (§64+65); Festlegung des Einreihungsplanes durch den<br />

Kirchenrat (§59).<br />

Einreihungsgrundsätze: Jede Einzelfunktion ist in eine Lohnklasse eingereiht; Funktionsgruppen<br />

mit Einreihung in 2-3 Lohnklassen; in ausserordentlichen Fällen ist die nächsthöhere<br />

Lohnklasse möglich.<br />

Lohnentwicklung: Individuelle Lohnerhöhung <strong>im</strong> Rahmen der bewilligten Kredite und Quoten,<br />

Verzicht auf generelle Stufenanstiege (§63); je nach Qualifikation kann eine Lohnerhöhung<br />

1-2 Stufen umfassen; B3: erfordert die höchste Qualifikationsstufe.<br />

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<strong>im</strong> <strong>Centrum</strong> <strong>66</strong>, <strong>Hirschengraben</strong> <strong>66</strong>, Zürich<br />

� Dienstaltersgeschenk (DAG, §68): Beibehaltung, jedoch Reduktion des Anspruchs (alle 10 J.)<br />

Studienurlaub (§69): Vorgesehen für Pfarrer/innen 5 Monate, Kirchenmusiker/innen und Sozialdiakone/Sozialdiakoninnen<br />

je höchstens 3 Monate; Voraussetzungen: 12 anrechenbare<br />

Dienstjahre, max. bis zum 55. Altersjahr, einmalig, es besteht kein Anspruch.<br />

� Versicherungen<br />

Berufliche Vorsorge (§100): Freie Wahl der Vorsorgeeinrichtung durch die Anstellungsinstanz;<br />

Verpflichtung der Anstellungsinstanz zur Versicherung von Einzelpensen, die zusammen den<br />

gesetzlichen Mindestbetrag erreichen (auf Wunsch).<br />

Krankentaggeldversicherung (§102): Verpflichtung der Anstellungsinstanz zum Abschluss.<br />

� Überführung – Grundsätze:<br />

Vorrang des neuen Rechts gegenüber bestehenden Arbeitsverhältnissen (§105); Ablösung<br />

von Wahlverhältnissen durch unbefristete Anstellungen (§106); keine Besitzstandwahrung<br />

(Lohn, Dienstjahre, DAG); Überführung per 1.7.2011; Kriterien sind STRATA-Bewertung, bisherige<br />

Einreihung und Vergleich mit anderen Einreihungsplänen (z.B. Kanton).<br />

Im Anschluss an die Ausführungen von MR haben die Anwesenden Gelegenheit, den beiden Referenten<br />

Fragen zu stellen.<br />

Frage: Kann die Formulierung „Pfarrerinnen und Pfarrer und Angestellte“ unformuliert werden in<br />

„Pfarrpersonen und Angestellte“?<br />

AF: Der Begriff „Pfarrpersonen“ ist ein Konstrukt und wirkt künstlich. Es ist eine Stilfrage, wenn<br />

man von best<strong>im</strong>mten Berufsleuten ausgeht, tönt „Pfarrerinnen und Pfarrer“ schöner.<br />

Frage: Wieso gibt es keine Besitzstandwahrung punkto Lohn (bei Abstufung sofortige Anpassung<br />

nach Inkrafttretung, bei Aufstufung Anpassung innerhalb von 2 Jahren)?<br />

MR: Man musste hier die allg. Finanzen berücksichtigen, sprich die Kürzung der Staatsbeiträge.<br />

AF: Eine Besitzstandwahrung in jedem Fall ist nicht möglich. Die Überführung wird mit grosser<br />

Sorgfalt gemacht werden. Es gibt verschiedenen Methoden. Im gegebenen Rahmen will man faire<br />

Lösungen suchen.<br />

Frage: Die bisherige Lohnklassierung war schwierig zu verstehen. Wird das in Zukunft besser?<br />

MR: Es gibt eine grafische Darstellung der Lohnklassierungen, die Erwartungen und Voraussetzungen<br />

für die verschiedenen Lohnklassen werden beschrieben.<br />

Frage: Wie läuft die Beförderung bei den Sozialdiakonen?<br />

MR: Nötig dazu sind Mitarbeiter-Beurteilungen und Fördergespräche. Es muss aber auch das Geld<br />

zur Verfügung stehen. Es wird keinen automatischen Stufenanstieg mehr geben.<br />

Frage: Eine Mutter, 44jährig, steigt wieder ein in den Beruf. Sie hat keine Chance für einen Studienurlaub,<br />

da sie nach 12 Jahren 56jährig ist und es ab diesem Alter keinen Studienurlaub mehr<br />

gibt. Wieso diese sehr restriktive Gewährung von Studienurlaub?<br />

MR: Wenn jemand früher schon <strong>im</strong> diakonischen Bereich gearbeitet hat, werden diese Jahre mit<br />

angerechnet. Auf die Entgegnung, die Person müsse aber in derselben Gemeinde gearbeitet haben,<br />

antwortet MR, man könnte allgemein alle Arbeitsjahre in der Landeskirche anrechnen. Dafür<br />

laufe jetzt die Vernehmlassung, darin könnten solche Anliegen aufgenommen werden.<br />

Frage: Die Beurteilungs- und Fördergespräche sind sind gemäss §19 lohnrelevant. Wer führt diese<br />

Gespäche? Was für Voraussetzungen muss diese Person erfüllen?<br />

MR: Die Gespräche werden von Behördenmitgliedern geführt, meist der personalverantwortlichen<br />

und der ressortvorgesetzten Person. Diese Personen müssen Mitglied der Landeskirche sein,<br />

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<strong>im</strong> <strong>Centrum</strong> <strong>66</strong>, <strong>Hirschengraben</strong> <strong>66</strong>, Zürich<br />

sonst aber keine speziellen Qualifikationen aufweisen. Die Angestellten haben das Recht, eine<br />

Person ihres Vertrauens an das Gespräch mitzubringen, das wissen viele nicht. Vom Aufwand her<br />

ist es nicht möglich, einen „Profi“ vom gesamtkirchlichen Dienst für diese Gespräche zu schicken.<br />

Die Kirchenpfleger können auch nicht zum Besuch von entsprechenden Kursen verpflichtet werden.<br />

AF: Es ist möglich, Rekurs einzulegen gegen eine Beurteilung. Bei der Pfarrschaft muss mindestens<br />

ein Mal pro Amtsdauer oder bei einem problematischen Gespräch ein Dekan mit dabei sein. Diese<br />

Möglichkeit sollte auch in den Diakonatskapiteln besprochen werden.<br />

Frage: Wieso hat eine Pfarrperson 5 Monate Studienurlaub zu Gute und eine in der Diakonie oder<br />

der Kirchenmusik tätige Person nur 3 Monate?<br />

AF: Wenn man die Gesamtbelastung vom Pfarramt betrachtet macht ein längerer Urlaub Sinn. Für<br />

Weiterstudien an der Uni und für Auslandaufenthalte wird diese Zeit benötigt. Es wurden die<br />

Funktion und die Notwendigkeit für einen Studienurlaub angeschaut.<br />

MR: Studienurlaube von Pfarrpersonen werden von der Landeskirche bezahlt, für jene von Kirchenmusikern<br />

und Sozialdiakonen zahlen die Kirchgemeinden, die Urlaube können da auch diskutiert<br />

werden.<br />

Frage: Keine Besitzstandwahrung, heisst das, dass die Dienstjahre dahinfallen?<br />

MR: Bei Wechseln innerhalb der Stadtverbände nicht. Wenn mehr gewünscht wird, muss man<br />

dies in die Vernehmlassung einbringen.<br />

Frage: Wie sieht die konkrete Einteilung der Sozialdiakone in den Lohnklassen aus?<br />

MR: Das kann man noch nicht sagen. Die Personalverordnung kommt <strong>im</strong> April 2010 in die Synode,<br />

die Vernehmlassung der Vollzugsverordnung folgt <strong>im</strong> 2010. Vom Staat her sollen Sozialarbeiter<br />

mit Fachhochschulabschluss tendenziell höher eingestuft werden als heute. Summenmässig will<br />

man jedoch eine gerade Überführung machen.<br />

AF: Er geht von einer grossen Kontinuität aus in dem Bereich. Es gibt einige „Ausreisser“ nach<br />

oben, z.B. Sozialdiakone, die zu Pfarrlöhnen eingestellt wurden. Gesamthaft gesehen wird es keine<br />

grossen Veränderungen geben. Eventuell wird es rezessionsbedingt eine Reduktion der gesamten<br />

Lohnsumme um 1-2% geben.<br />

Frage: Wie verbindlich ist die neue Personalverordnung für die Stadtverbände?<br />

MR: Die Stadtverbände können kein eigenes Personalrecht mehr haben. Sie werden gleich behandelt<br />

wie alle anderen Kirchgemeinden.<br />

Wegen der vorgerückten Zeit können keine weiteren Fragen mehr gestellt werden. Es besteht<br />

aber die Möglichkeit, MR und/oder AF an die nächste ZAG-Vorstandssitzung einzuladen und dort<br />

weitere Fragen zu stellen.<br />

Bevor wir einige für uns wesentlichen Punkte besprechen bemerkt FK, dass sich mehr als die Hälfte<br />

der ZAG-Mitglieder nicht einmal abgemeldet hat für die heutige <strong>MV</strong> mit dem für alle sehr wichtigen<br />

Thema.<br />

Studienurlaub (§70): Bis jetzt konnte 2 Mal nach jeweils 6 Jahren 2 Monate Studienurlaub gewährt<br />

werden, also max<strong>im</strong>al 4 Monate. Jetzt erfolgt eine Rückstufung auf max<strong>im</strong>al 3 Monate nach<br />

12 Dienstjahren in einer Gemeinde.<br />

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<strong>im</strong> <strong>Centrum</strong> <strong>66</strong>, <strong>Hirschengraben</strong> <strong>66</strong>, Zürich<br />

a) vorgeschlagene Variante, Urlaub nach 12 Jahren, aber mit Anrechnung aller Dienstjahre in der<br />

Landeskirche.<br />

b) bisherige Variante, Urlaub nach 6 Dienstjahren, 2 Mal möglich<br />

Abst<strong>im</strong>mung: 3x Ja für a), 18x Ja für b)<br />

Einwand: Ein Kompromiss von 8-12 Dienstjahren hätte mehr Chancen durchzukommen, da die finanziellen<br />

Einsparungen ein wichtiger Grund für mehr Dienstjahre sind. Die Synodalen unter uns<br />

halten diesen Kompromiss für die Diskussion in der Synode <strong>im</strong> Hinterkopf, die Abst<strong>im</strong>mung jetzt<br />

ist klar ausgefallen.<br />

Alter: Vorschlag Obergrenze bei 60 statt 55 Jahren.<br />

Abst<strong>im</strong>mung: einst<strong>im</strong>mig Ja für Obergrenze 60 Jahre.<br />

Wohnsitz-Pflicht (§81):<br />

Meinungen: Kann-Formulierung entspricht nicht mehr heutiger Zeit und Mobilität. Jede/r Angestellte<br />

soll selber entscheiden, ob sie/er einen Arbeitsweg auf sich nehmen will. Willkürliche Entscheidungen<br />

der Kirchenpflege sind möglich. Kirchenpflege beschneidet sich selber mit solcher<br />

Regelung. Vor Ort zu wohnen hat auch Vorteile, es handelt sich um eine Kann-Formulierung, keine<br />

Verpflichtung. Problematisch, wenn Partner an einem anderen Ort Wohnsitzpflicht hat.<br />

Variante a) Artikel so belassen; Variante b) Artikel ganz streichen<br />

Abst<strong>im</strong>mung: 8x Ja für a), 16x Ja für b)<br />

Wenn die Synode dafür ist, den Artikel so zu belassen, sollen unsere Vertreter in der Synode sich<br />

für einen Zusatz wie folgt einsetzen: „Die Kirchgemeinde sorgt für eine Dienstwohnung zu einem<br />

angemessenen Mietpreis“.<br />

Besitzstandwahrung (§103-106): Wie wichtig ist sie für uns?<br />

Meinungen: Es fehlen Grundlagen und Transparenz, da wir nicht wissen, was nachher kommt. Es<br />

ist nicht bekannt, wie das kantonale Personalgesetz inhaltlich aussehen wird. Eine einheitliche<br />

Grundlage <strong>im</strong> ganzen Kanton für die Entlöhnung der SD ist wichtiger für uns als Besitzstandwahrung.<br />

Innerhalb der 3 Lohnklassen und der verschiedenen Lohnstufen kann es <strong>im</strong>mer noch erhebliche<br />

Lohnunterschiede geben.<br />

Variante a) Besitzstandwahrung aufgeben (wie in Vernehmlassung)<br />

Variante b) Besitzstandwahrung beibehalten wie bis anhin<br />

Abst<strong>im</strong>mung: 13x Ja für a), 7x Ja für b)<br />

Für die Synode ist wichtig, dass man dass man Transparenz fordert über die Kriterien der Einstufungen.<br />

Jahresarbeitszeit: Sollen unsere Vertreter sich in der Synode dafür einsetzen?<br />

Abst<strong>im</strong>mung: einst<strong>im</strong>mig Ja<br />

Personalpolitik, Grundsätze (§7, Abschnitt b.): In der vorgeschlagenen Fassung fehlt die Erwähnung<br />

der fachlichen Kompetenz, die wir wichtig finden. Vorschlag einer Ergänzung „sie will für die<br />

Landeskirche geeignete und fachlich kompetente Pfarrerinnen,.....“.<br />

Abst<strong>im</strong>mung: Grossmehrheitlich Ja für vorgeschlagene Ergänzung<br />

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<strong>im</strong> <strong>Centrum</strong> <strong>66</strong>, <strong>Hirschengraben</strong> <strong>66</strong>, Zürich<br />

Themen, die wir <strong>im</strong> Rahmen der nächsten Vorstandssitzung mit AF und/oder MR noch besprechen<br />

wollen: aus dem von <strong>zag</strong>-Vorstand zusammengestellten Papier „Fragen und Anmerkungen zur<br />

Vernehmlassung der Personalverordnung“ die Punkte 1, 4, 7, 10, 17, 18.<br />

2. Teil: Mitgliederversammlung<br />

Es sind 21 St<strong>im</strong>mberechtigte anwesend.<br />

1. Abnahme des <strong>Protokoll</strong>s vom 26. 5. 2008<br />

Das <strong>Protokoll</strong> wurde allen Mitgliedern per Mail verschickt.<br />

Keine Anmerkungen, mit Beifall verdankt.<br />

2. Jahresbericht 2008 des Präsidiums<br />

FK liest den allen Mitgliedern schriftlich verteilten Jahresbericht vor. Er wird einst<strong>im</strong>mig angenommen<br />

und mit Beifall verdankt.<br />

3. Vorstellung der Rechnung 2008<br />

Die Rechnung wurde den Mitgliedern mit der Einladung verschickt. Wegen eines kleinen Fehlers<br />

verteilt AG eine korrigierte Fassung. Begründung der Abweichungen:<br />

Porto Versände: ZAG-Berufsbild wurde an alle Sozialdiakoninnen/Sozialdiakone versandt,<br />

nicht nur an Mitglieder, ebenso an einige Institutionen.<br />

Jahresessen: Die Revisoren wurden zusätzlich eingeladen.<br />

Erscheinungsbild: Höhere Kosten für Einrichten der Website (Fr. 1116.-) und Druck Berufsbild<br />

(Fr. 1107.-), Restbetrag (Fr. 144.40) für Abo und Hosting.<br />

Ressortentschädigung Vorstand: weniger Sitzungen und Reduktion der Sitzungsgelder auf Fr.<br />

40.- pro Sitzung wegen geringeren Einnahmen.<br />

Projekte + Unvorhergesehenes: Wurde nicht gebraucht.<br />

Jahresbeiträge: Mindereinnahmen von Fr. 2700.-, da viele Mitglieder nicht einbezahlt haben.<br />

Es resultiert ein Aufwandüberschuss von Fr. 732.35.<br />

4. Revisorenbericht und Abnahme der Rechnung<br />

Der Co-Revisor Reini Kaul verliest den Revisorenbericht. Die Rechnung 2008 wird einst<strong>im</strong>mig<br />

angenommen und an AG mit Beifall verdankt.<br />

5. Vorstellung Budget 2009 (gemäss Statuten gibt es keine Abst<strong>im</strong>mung darüber)<br />

Der Posten „Projekte + Unvorhergesehenes“ bleibt <strong>im</strong> Budget, damit z.B. der Vorstand Fachleute<br />

beiziehen oder eine rechtliche Unterstützung eines Mitgliedes finanziert werden kann.<br />

Die Ressortentschädigung für den Vorstand ist wieder mit Fr. 60.- pro Sitzung verrechnet.<br />

6. Festsetzung Jahresbeitrag 2009<br />

Der Zusatz, dass zusätzliche Gaben sehr willkommen sind, war <strong>im</strong> letzten <strong>Protokoll</strong> vermerkt,<br />

ging aber be<strong>im</strong> Versand für den Jahresbeitrag 2008 vergessen. Das wird be<strong>im</strong> Versand für<br />

den Jahresbeitrag 2009 nachgeholt. Einst<strong>im</strong>mige Annahme, den Jahresbeitrag bei Fr. 60.- für<br />

Aktiv-Mitglieder und Fr. 20.- für Passiv-Mitglieder zu belassen.<br />

7. Wahlen<br />

Info und Wahl Präsidium: Der an der letzten <strong>MV</strong> als Präsident gewählte Stephan Frank musste<br />

sich bereits <strong>im</strong> letzten Herbst krankheitshalber wieder vom Präsidium zurückziehen. Er hat<br />

auf die heutige <strong>MV</strong> seinen Rücktritt eingereicht. Die seit Herbst 2008 als Co-Präsidium ad in-<br />

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<strong>im</strong> <strong>Centrum</strong> <strong>66</strong>, <strong>Hirschengraben</strong> <strong>66</strong>, Zürich<br />

ter<strong>im</strong> amtenden Vorstandsmitglieder Jacqueline Kaes (JK) und Felix Känzig-Wolf (FK) stellen<br />

sich für das neue Co-Präsidium zur Verfügung. Sonst hat sich niemand als Kandidat/in zur<br />

Verfügung gestellt.<br />

JK und FK werden einst<strong>im</strong>mig als Co-Präsidium gewählt. Herzliche Gratulation!<br />

Die Wahl gilt für 1 Jahr (<strong>im</strong> letzten Jahr Präsidiumswahl auf 2 Jahre).<br />

Wahl Vorstand: Anny Gut muss gewählt werden, sie trat <strong>im</strong> Laufe des letzten Jahres neu dem<br />

Vorstand bei. Sie wird einst<strong>im</strong>mig als Vorstandsmitglied gewählt.<br />

Wiederwahl Revisoren: Reini Kaul und Elsi Metzger stellen sich für ein weiteres Jahr zur Verfügung<br />

und werden einst<strong>im</strong>mig gewählt.<br />

Gabriella Ledermann interessiert sich zum Schnuppern. FK und JK informieren kurz über Arbeitsaufwand<br />

und Aufgaben. Gabriella wird an die nächste Vorstandssitzung eingeladen.<br />

Für den Vorstand werden weitere Mitglieder gesucht, damit die Arbeit auf mehr Leute verteilt<br />

werden könnte und damit alle Kapitel vertreten wären. Man kann sich jederzeit zum<br />

Schnuppern melden!<br />

8. Statutenänderung – von ZAG-SDM zu ZAG-Sd<br />

Die Berufsbezeichnung Sozial-Diakonische Mitarbeiterin hat sich in der Deutschschweiz zu<br />

Sozialdiakonin gewandelt (gemäss schweizerischem Dachverband). Antrag: alle Bezeichnungen<br />

ZAG-SDM werden geändert zu ZAG-Sd.<br />

In der Kirchenordnung gibt es keine Abkürzung, es wird durchwegs die Begriff Sozialdiakon/in<br />

verwendet. Der Dachverband SDM, der nicht direkt mit dem ZAG-SDM zu tun hat, wird die<br />

Abkürzung ändern, es ist aber noch unklar wie. Vorschlag: Abwarten, bis der schweizerische<br />

Dachverband entschieden hat. Abst<strong>im</strong>mung: 13x Ja für den Vorschlag abwarten, 6x Ja für<br />

jetzt entscheiden.<br />

9. Homepage www.<strong>zag</strong>-sdm.ch<br />

MH fragt, ob die Anwesenden die Homepage benutzen. Alle haben sie schon benutzt. Es werden<br />

keine Änderungen oder Ergänzungen gewünscht.<br />

10. Infos vom Dachverband<br />

Es ist niemand anwesend vom Dachverband. Die Präsidentin Hanna Marty hat JK folgendermassen<br />

informiert: Ratifizierung des Berufsbildes läuft noch bis am 15.6.09. Udo Allgeier hat<br />

neuen Namen und neues Logo kreiert, neue Ideen können trotzdem weiter eingereicht werden.<br />

Verhandlungen bezüglich Ausbildung Niveau HF und FH laufen hart aber gut zwischen<br />

Deutschschweizer Kirchen. Am 14.5.09 fällt weiterer Entscheid in Deutschschweizer Diakonatskonferenz.<br />

CAS-Modul Diakonie war bisher nur für Zürcher Landeskirche gültig, soll auf<br />

alle Deutschschweizer Kantone ausgeweitet werden.<br />

11. Verschiedenes<br />

- Berufsbild: Solange das Berufsbild vom Dachverband SDM nicht abgenommen ist, kann unsere<br />

<strong>MV</strong> nicht darüber beschliessen, unser Berufsbild zugunsten desjenigen des Dachverbandes<br />

zurückzuziehen.<br />

- Information von Paul Kleiner (Rektor TDS Aarau): Beschluss des Diakonatsrates <strong>im</strong> Januar<br />

09, Vollzeit- und berufsbegleitende Diplomausbildung am TDS bis Ausbildungsbeginn 2012<br />

weiterhin zu anerkennen.<br />

- Mitteilungen aus Synode:<br />

Kirchenordnung: Abst<strong>im</strong>mung <strong>im</strong> September 09. Bei Annahme Einführung <strong>im</strong> Januar 2010.<br />

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vom 14. Mai 2009<br />

<strong>im</strong> <strong>Centrum</strong> <strong>66</strong>, <strong>Hirschengraben</strong> <strong>66</strong>, Zürich<br />

Bringt klare Verbesserungen für sozialdiakonischen Berufsstand, deshalb Annahme wichtig.<br />

Validation wird Thema sein an nächster Synode (Postulat von Rolf Schertenleib). In der weisung<br />

vom Kirchenrat heisst es, nur kirchliche Ausbildungen könnten vom Kirchenrat validiert<br />

werden, nicht aber Ausbildungen <strong>im</strong> Sozialbereich. Kirchenrat zeigt hier ein passives Verhalten,<br />

SD sind selber verantwortlich für eigene Validation.<br />

- Wahl Synode 2010: Verkleinerung von 180 auf 120 Mitglieder. Es ist wichtig, dass unser<br />

Berufsstand genügend vertreten bleibt. Deshalb Aufruf an alle, frühzeitig Kandidaten zu suchen<br />

und diese zu melden!<br />

- neue Kirchenordnung: Bei der Vertretung der Mitarbeiterschaft durch den Gemeindekonvent<br />

(falls Präsidium Pfarrperson ist) in der Kirchenpflege steht neu eine „kann“-Formulierung,<br />

d.h. die Mitarbeiterschaft muss nicht mehr vertreten sein. Das bedeutet eine Abschwächung.<br />

Es ist wichtig, dass sich die Gemeindekonvente für diese Vertretung einsetzen.<br />

► Nächste Mitgliederversammlung: 20. 5. 2010, 8.30 – 12.00h<br />

Die neuen Co-Präsidenten bedanken sich bei den Anwesenden und beenden die Mitgliederversammlung<br />

um 12.15 Uhr.<br />

ZAG-SDM Zürcher Arbeitsgemeinschaft der Sozial-Diakonisch-Mitarbeitenden<br />

Dietikon, 3. Juni 2009 Christa Maag-Hegetschweiler<br />

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