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Kriebsteiner Gemeindebote - Gemeinde Kriebstein

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3. Jeder Wahlberechtigte, jeder Bewerber und jede Person, auf die bei der Wahl Stimmen entfallen sind, kann innerhalb einer Woche<br />

nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses gegen die Wahl schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe des<br />

Grundes Einspruch bei der Rechtsaufsichtsbehörde erheben. Nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist können weitere<br />

Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden. Der Einspruch eines Einsprechenden, der nicht die Verletzung seiner Rechte<br />

geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihm eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, bei<br />

mehr als 1000 Wahlberechtigten mindestens 100 Wahlberechtigte, beitreten. Gegen die Entscheidung über den Einspruch können<br />

der Einsprechende und der durch die Entscheidung betroffene unmittelbar Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage erheben.<br />

<strong>Kriebstein</strong>, den 08.06.2009<br />

Merker<br />

Bürgermeister<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Kriebstein</strong> bedankt sich ganz herzlich bei den ehrenamtlichen Wahlhelfern, die mit großer Einsatzbereitschaft,<br />

teilweise bis 24.00 Uhr am Wahlabend, die drei Wahlen und eine Volksabstimmung in unserer <strong>Gemeinde</strong> durchgeführt und<br />

ausgewertet haben. Besonderer Dank gilt den Leitern der Wahlvorstände in Kriebethal, Erlebach, Grünlichtenberg und des<br />

Briefwahlausschusses, die diese Aufgabe zum ersten Mal inne hatten und diese mit Bravour bewältigt haben.<br />

Bei Abgabe der Wahlunterlagen beim Landkreis gab es keine Beanstandungen.<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Kriebstein</strong><br />

Landkreis Mittelsachsen<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

1. Am Sonntag, dem 30. August 2009<br />

findet die Wahl zum 5. Sächsischen Landtag<br />

statt. Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.<br />

2. Die <strong>Gemeinde</strong> ist in folgende 6 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt:<br />

Nr. des Wahlbezirks<br />

370<br />

371<br />

372<br />

373<br />

374<br />

375<br />

Abgrenzung des Wahlbezirks<br />

Kriebethal<br />

Ehrenberg<br />

Höfchen<br />

Erlebach und Höckendorf<br />

Reichenbach<br />

Grünlichtenberg<br />

Wahlraum<br />

Turnhalle, Turnerstraße 12<br />

Bürgerhaus, Dorfstraße 51<br />

Kulturhaus, Mühlfeldstraße 13<br />

Bauernstube, Hauptstraße 8a<br />

Vereinshaus, Spielstraße 2<br />

Vereinshaus, Mittlere Dorfstraße 7<br />

In der Wahlbenachrichtigung, die den Wahlberechtigten bis zum 9. August 2009 übersandt worden ist, sind der Wahlbezirk<br />

und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte wählen kann.<br />

Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses am Wahltag um<br />

17.00 Uhr<br />

in der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Kriebstein</strong>, Zimmer 6, An der Zschopau 3, 09648 <strong>Kriebstein</strong> zusammen.<br />

3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.<br />

Der Wähler hat zur Wahl die Wahlbenachrichtigung mitzubringen und seinen Personalausweis oder Reisepass<br />

bereitzuhalten. Die Wahlbenachrichtigung wird auf Verlangen bei der Wahl abgegeben.<br />

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt.<br />

Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer<br />

a) für die Wahl im Wahlkreis die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei und<br />

deren Kurzbezeichnung, sofern sie eine solche verwendet, bei anderen Kreiswahlvorschlägen unter Angabe des<br />

Kennworts und rechts vom Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung;<br />

b) für die Wahl nach Landeslisten die Bezeichnung der Parteien und gegebenenfalls deren Kurzbezeichnung sowie jeweils die<br />

Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die<br />

Kennzeichnung.<br />

Jeder Wähler hat eine Direkt- und eine Listenstimme. Das Stärkeverhältnis der Parteien im Sächsischen Landtag berechnet<br />

sich allein aus der Anzahl der Listenstimmen. Der Wähler gibt<br />

a) seine Direktstimme zur Wahl des Wahlkreisabgeordneten ab, in dem er auf dem linken Teil seines Stimmzettels durch<br />

ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll,<br />

und<br />

<strong><strong>Kriebstein</strong>er</strong> <strong><strong>Gemeinde</strong>bote</strong> Nr. 07/09 Seite 7 Ausgabe vom 28.06.2009

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