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Merkblatt für Bauherren „Rund ums Bauen“ als PDF - Ubstadt-Weiher

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<strong>Merkblatt</strong> <strong>für</strong> <strong>Bauherren</strong><br />

<strong>„Rund</strong> <strong>ums</strong> <strong>Bauen“</strong><br />

Mit diesem <strong>Merkblatt</strong> wollen wir Sie über verschiedene Punkte informieren, die vor Beginn eines Bauvorhabens zu<br />

beachten sind.<br />

Allgemeine Informationen zur Planung / zum Bauantrag:<br />

Handelt es sich bei dem von Ihnen geplanten Vorhaben um ein genehmigungspflichtiges Bauvorhaben, müssen Sie<br />

einen Antrag auf Baugenehmigung beim Bau- und Umweltamt in 3-facher Ausfertigung mit allen erforderlichen<br />

Unterlagen einreichen.<br />

Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch ein Antrag nach dem Kenntnisgabeverfahren möglich, hier sind die<br />

erforderlichen Unterlagen in 2-facher Ausfertigung bei der Gemeinde einzureichen. Ob es sich bei dem geplanten<br />

Vorhaben um ein genehmigungspflichtiges und inwieweit das Kenntnisgabeverfahren angewandt werden kann, können<br />

Sie bei dem Bau- und Umweltamt, Herrn Rudolf, Tel. 07251/617-25 erfragen. Des weiteren wird Sie Ihr Planverfasser<br />

über die individuelle Gestaltung Ihres Eigenheims beraten und auch den Bauantrag fertigen.<br />

Informationen von A bis Z:<br />

Abwasserentsorgung<br />

Informationen zur Lage der Kanalhausanschlüsse, Hinweise zur Vermeidung von Kanalrückstau, aktuelle<br />

Berechnungswerte <strong>für</strong> die zu erwartenden Gebühren, sowie Auskunft über die Art des Kan<strong>als</strong>ystems (Misch- oder<br />

Trennsystem) erhalten Sie beim Bau- u. Umweltamt, Herrn Maier , Tel. 07251/617 – 21.<br />

Altlasten<br />

Auskünfte, ob Ihr Grundstück mit einer Altlast belastet ist erhalten Sie beim Bau- u. Umweltamt, Herrn Rudolf, Tel.<br />

07251/617-25.<br />

Baulasten<br />

Auskünfte und Informationen, ob Ihr Grundstück mit einer Baulast belastet ist bzw. unter welchen Voraussetzungen<br />

eine Baulast erforderlich ist erhalten Sie beim Bau- u. Umweltamt, Herrn Rudolf, Tel. 07251/617-25.<br />

Bebauungsplanauskünfte<br />

Informationen, ob <strong>für</strong> Ihr Grundstück ein Bebauungsplan besteht und ggf. welche Vorschriften dort gelten, erhalten Sie<br />

beim Bau- und Umweltamt, Herrn Rudolf, Tel. 07251 / 617-25.<br />

Befreiungen bzw. Ausnahmen von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes<br />

Jegliche Abweichungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes bedürfen einer Ausnahmegenehmigung nach<br />

§ 31 Abs. 1 BauGB (sofern dies ausdrücklich im Bebauungsplan <strong>als</strong> Ausnahme aufgeführt ist) bzw. einer Befreiung nach<br />

§ 31 Abs. 2 BauGB (sofern dies grundsätzlich von den Bebauungsplanbestimmungen abweicht). Es ist deshalb<br />

empfehlenswert, einen solchen Antrag vorab mit dem Bau- u. Umweltamt und der Baurechtsbehörde des<br />

Landratsamtes Karlsruhe, Tel. 0721 / 936-50 zu klären.<br />

Energiefragen<br />

Fragen rund um das Thema „Energie“ erhalten Sie unter www.energieregion-karlsruhe.de<br />

Förderprogramme<br />

Es gibt das gemeindliche Förderprogramm „Stärkung der Ortskerne in <strong>Ubstadt</strong>-<strong>Weiher</strong>“. Informationen stehen Ihnen<br />

hier unter der Gemeindehomepage www.ubstadt-Weider.de / Leben in … Förderprogramme zur Verfügung.<br />

Desweiteren sind innerhalb des Landessanierungsprogramms „Ortskern II <strong>Ubstadt</strong>“ evtl. Förderungen von<br />

Privatmaßnahmen im Ortskern von <strong>Ubstadt</strong> möglich.<br />

In gewissen Bereichen (Ortskern) ist eventuell eine Förderung nach dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)<br />

möglich. Darüber hinaus gibt es Bundesförderprogramme, eine Übersicht hierzu erhalten Sie unter www.wm.badenwuerttemberg.de<br />

Weitere Auskünfte hierzu erhalten Sie beim Bau- u. Umweltamt, Herrn Rudolf, Tel. 07251/617-25.


Gasanschluss<br />

Auskünfte, ob im Bereich des zu bebauenden Grundstückes Versorgungsleitungen <strong>für</strong> Erdgas vorhanden sind und<br />

inwiefern Anschlussmöglichkeiten bestehen erhalten Sie über die Erdgas Südwest GmbH, Tel. 07243/216 – 0.<br />

Internet<br />

Fragen bezüglich eines Internetanschlusses erhalten Sie über Kabel Baden-Württemberg GmbH & Co KG, Tel.<br />

06221/3330 oder über die Deutsche Telekom AG, Tel. 0721/3515.<br />

Nachbarbeteiligung<br />

Nach § 55 der Landesbauordnung hat die Gemeinde die Nachbarn eines Bauvorhabens zu benachrichtigen. Die Fristen,<br />

in denen der Nachbar die Pläne einsehen und ggfs. Einwendungen vorbringen kann, betragen im Baugenehmigungs-<br />

verfahren 4 Wochen und im Kenntnisgabeverfahren 2 Wochen jeweils nach Zustellung.<br />

Straßen und Gehwege<br />

Diese sind während der Bauzeit zu schützen. Dies gilt besonders <strong>für</strong> Straßenleuchten, Schilder, Blumenkübel usw. Es<br />

muss bei der Planung mit beachtet werden, daß sich die Zufahrt zum Grundstück nicht im Bereich einer solchen<br />

Einrichtung befindet. Die Inanspruchnahme von öffentlichen Flächen bedarf einer verkehrsrechtlichen Anordnung<br />

durch das Ordnungsamt, Herr Müller, Zi. 43, Tel. 07251/617 - 43.<br />

Stromanschluss<br />

Der Antrag über den Stromanschluss ist über einen bei der EnBW zugelassenen Elektromeister zu stellen. Dieser berät<br />

Sie auch über die zweckmäßigste Art der Beschaffung des Baustromes. Auskunft über zugelassene Elektromeister der<br />

Region erhalten Sie über das EnBW Bezirkszentrum Forst, Herr Durm, Tel. 07251/91550.<br />

Telefonanschluss<br />

Auskünfte über den Telefonanschluss erhalten Sie über die Deutsche Telekom AG, Tel. 0721/3510.<br />

Wasseranschluss<br />

Stellen Sie rechtzeitig einen Antrag auf Wasseranschluss und Wasserzählermontage beim Zweckverband<br />

Wasserversorgung „Kraichbachgruppe“ im Rathaus der Gemeinde Forst. Informationen über die Anschlusskosten<br />

erhalten Sie unter 07251/7800.<br />

Informationen zur Lage der Wasserhausanschlüsse erhalten Sie beim Zweckverband, Wassermeister Herr Böser,<br />

Tel. 07251/369128.<br />

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich vertrauensvoll an die angegebenen Sachbearbeiter.<br />

Wir wünschen Ihnen einen reibungslosen Bauablauf !<br />

Ihre Gemeindeverwaltung <strong>Ubstadt</strong>-<strong>Weiher</strong>

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