Konfliktübersicht Sudan/Darfur - ZIF
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<strong>Konfliktübersicht</strong><br />
Konflikt bersicht - <strong>Darfur</strong> (<strong>Sudan</strong>)<br />
Crisis Group 2006<br />
UN Photo 2007/Fred Noy<br />
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Satellitenbild<br />
ca. 12x12<br />
UN Photo 2007/Fred Noy<br />
Khartum<br />
Crisis Group 2006<br />
UN Photo 2008/David Manyua<br />
Profil der Region <strong>Darfur</strong> (<strong>Sudan</strong>) mehr<br />
Konfliktentwicklung mehr<br />
Konfliktakteure mehr<br />
Stationen des Friedensprozesses mehr<br />
Friedenseinsätze<br />
Friedenseins tze<br />
<strong>Darfur</strong>:<br />
AMIS (2004 – 2007) mehr<br />
EU Support for AMIS (2004 – 2007) mehr<br />
UNAMID (2007 - ) mehr<br />
Tschad/Zentralafrikanische Republik:<br />
EUFOR Chad/RCA(2007 – 2009) mehr<br />
MINURCAT (2007 - ) mehr<br />
Exkurs: Der Internationale Strafgerichtshof mehr<br />
Links, Lesetipps und Quellen mehr<br />
<strong>Konfliktübersicht</strong> Konflikt bersicht für f r den gesamten <strong>Sudan</strong> mehr<br />
W. Welker, <strong>ZIF</strong><br />
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Profil der Region <strong>Darfur</strong> (<strong>Sudan</strong> )<br />
Fläche: Fl che: 509.075 km² (BRD: 357.021 m²)<br />
Gebiet: Region <strong>Darfur</strong> (arabisch Dar Fur „Land der Fur“)<br />
umfasst seit der Aufteilung durch die Zentralregierung<br />
1994 die drei sudanesischen Bundesstaaten<br />
Schamal <strong>Darfur</strong> (Nord-<strong>Darfur</strong>), Gharb <strong>Darfur</strong><br />
(West-<strong>Darfur</strong>) und Dschanub <strong>Darfur</strong> (Süd-<strong>Darfur</strong>);<br />
wichtigste Städte in den drei Bundesstaaten sind<br />
Al Fashir, Geneina und Nyala<br />
Anrainerstaaten: Libyen im Nordwesten, Tschad im Westen,<br />
Zentralafrikanische Republik im Südwesten<br />
Bevölkerung:<br />
Bev lkerung: Etwa 6 Mio.<br />
<strong>Sudan</strong>esische Afrikanisch-stämmige Ethnien wie Fur, Masalit, Daju<br />
Bevölkerungsgruppen:<br />
Bev lkerungsgruppen: und Tunjur (sesshafte Ackerbauern), Qimr, Zaghawa,<br />
Badayat und Meidob (Nomaden bzw. Halb-<br />
Nomaden); zu den arabisch-stämmigen Ethnien<br />
gehören u.a. die Messiriya (sesshaft), Abbala und<br />
Baggara (Nomaden)<br />
Religion: Überwiegend islamisch<br />
Vegetation: Nördlicher Teil von <strong>Darfur</strong> gehört zur Sahelzone; in<br />
den westlichen und südlichen Landesteilen finden<br />
sich verschiedene Savannenformen; Entdeckung<br />
eines etwa 30.000 m² großen unterirdischen Sees<br />
im Norden <strong>Darfur</strong>s im April 2007<br />
Wirtschaft: Vor allem Subsistenz-Landwirtschaft (Getreide, Obst,<br />
Tabak, Viehzucht), Rohstoffe: Metallvorkommen<br />
(u.a. Gold, Kupfer, Eisen) sowie noch nicht<br />
abschließend explorierte Ölvorkommen im Süden<br />
und Norden <strong>Darfur</strong>s<br />
Ausschnitt basiert auf UN Map No. 3707 Rev. 10, April 2007, UN Cartographic Section<br />
Detailkarte sudan. Bevölkerungsgruppen in <strong>Darfur</strong><br />
Detailkarte <strong>Sudan</strong><br />
UNEP, 2007 (Ausschnitt)<br />
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Konfliktentwicklung – <strong>Darfur</strong><br />
1/11<br />
Konflikttypus: Innerstaatlicher Konflikt mit regionalen Einflüssen<br />
Konfliktauslöser Konfliktausl ser und -verlauf: verlauf:<br />
1983-85 Schwere Dürren bedingen massive Bevölkerungsbewegungen von nomadischen Stämmen aus den nördlichen Gebieten <strong>Darfur</strong>s<br />
nach Süden; es kommt zu Nahrungsmittelknappheit, Überbevölkerung in Städten und zu Verteilungskämpfen um Landnutzung<br />
und Wasser mit sesshaften Bauern<br />
Ende 80er Regierung ordnet Abschaffung des traditionellen Hakura-Prinzips an (im 16 Jh eingeführtes und heute mit verschiedenen<br />
Bedeutungen aufgladenes Landnutzungssystem; siehe Bericht der FAO: The Dynamics of Customary Land Tenure and Natural<br />
Resource Management in <strong>Darfur</strong> ); die Verabschiedung des Unregiestered Land Acts von 1970 sowie des Investment Acts von<br />
1990 beschneiden die Landnutzungsrechte der sesshaften Bevölkerung zum Teil so stark, dass dies einer Vertreibung<br />
gleichkommt (siehe Land and Conflict in <strong>Sudan</strong> )<br />
30.06.1989 Omar Al-Bashir, Leiter der bewaffneten Fallschirmspringerbrigade der sudanesischen Streitkräfte, führt<br />
im Auftrag der National Islamic Front (NIF) einen Putsch gegen die demokratisch gewählte Regierung<br />
von Sadiq al-Mahdi; er wird Vorsitzender des neugegründeten Revolutionary Command Councils (RCC);<br />
Regierung und Parteien werden aufgelöst und der Notstand verhängt; alle Demonstrationen gegen<br />
die „revolution of national salvation“ werden verboten; 1993 löst sich der RCC selbst auf und erklärt<br />
Bashir zum Präsdidenten einer Zivilregierung (siehe Profile: <strong>Sudan</strong>´s President Bashir )<br />
02.2003 Eskalation des Konflikts; zwei Rebellengruppen, <strong>Sudan</strong> Liberation Movement/Army (SLM/A) und Justice<br />
and Equality Movement (JEM), werfen der Regierung in Khartum die politische, ökonomische und<br />
soziale Marginalisierung <strong>Darfur</strong>s vor; SLM/A und JEM kooperieren zunächst, bekämpfen sich<br />
aber anschließend; beide nehmen zwar an den laufenden Friedensgesprächen in Naivasha zwischen Regierung und <strong>Sudan</strong><br />
People’s Liberation Movement/Army (SPLM/A) teil, unterzeichnen das Comprehensive Peace Agreement (CPA) allerdings nicht<br />
2003–2005 Verschärfung der humanitären Krise; ca. 1½ bis 2 Millionen Zivilisten werden vertrieben, ca. 180.000 bis 300.000 sterben;<br />
beiden Seiten werden Kriegsverbrechen vorgeworfen; internationale humanitäre Hilfe wird aufgrund der Sicherheitslage<br />
zeitweise unterbrochen<br />
UN Photo 2006 / Marc Castro<br />
Präsident Omar<br />
Al-Bashir<br />
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Konfliktentwicklung – <strong>Darfur</strong><br />
2/11<br />
02./03.2003 Als Antwort auf die Widerstandsbewegung fördert die Regierung Milizen (Janjaweed), die ethnische Vertreibungen unter der<br />
Zivilbevölkerung durchführen; in der Folge massive Flüchtlingsströme vor allem in den Tschad<br />
08.04.04 Der Tschad vermittelt in N’Djamena eine Waffenstillstandsvereinbarung zwischen Khartum und SLM/A und JEM; diese wird von<br />
den Parteien jedoch nicht eingehalten<br />
28.05.04 Vereinbarung zwischen der Afrikanischen Union (AU), sudanesischer Regierung und den Rebellengruppen SLM/A und JEM,<br />
(Text ) die African Union Monitoring Mission in <strong>Sudan</strong> (AMIS I) zu entsenden. 60 Militärbeobachter und 300 Soldaten sollen<br />
den Waffenstillstand überwachen und zur Stabilität der Region beitragen (Friedenseinsätze); dennoch keine Verbesserung der<br />
humanitären Situation oder der Sicherheitslage; Waffenstillstandsbrüche und Gewalt gegen Zivilisten halten an (Communiqué<br />
des AU Peace & Security Council vom 25.05.04)<br />
30.07.04 In Resolution 1556 (30.07.04) befürwortet der UN-Sicherheitsrat die AMIS; Beschluss eines Waffenembargos gegen alle<br />
nichtstaatlichen Gruppen in <strong>Darfur</strong> und Forderungen nach der Entwaffnung der Janjaweed durch die Regierung innerhalb<br />
von 30 Tagen; obwohl das Embargo gem. Kapitel VII der UN-Charta beschlossen wurde, folgen nach Nichteinhaltung durch die<br />
Regierung in Khartum keine verschärften Maßnahmen<br />
19./20.10.04 Der Peace and Security Council der AU beschließt die Erweiterung der AMIS zu einer Peacekeeping–Mission (AMIS II) mit<br />
einer Personalstärke von 3.320 Mann; Hauptaufgabe: Überwachung und Verifikation der Waffenstillstandsvereinbarungen<br />
und der Sicherheitslage (AU PSC Communiqué ); der UN-Sicherheitsrat unterstützt dies ausdrücklich in Resolution 1574<br />
(19.11.2004); nach sechs Monaten ist die vorgesehene Personalstärke erreicht<br />
29.03.05 Der UN-Sicherheitsrat untersagt mit Resolution 1591 (29.03.05) offensive Militärflüge über <strong>Darfur</strong>, um Luftangriffe der<br />
sudanesischen Streitkräfte gegen Zivilisten und Luftunterstützung der Janjaweed zu verhindern; die Resolution wird missachtet<br />
31.03.05 Der UN-Sicherheitsrat beauftragt mit Resolution 1593 (31.03.05) den Internationalen Strafgerichtshof Kriegsverbrechen in<br />
<strong>Darfur</strong> zu untersuchen; die sudanesische Regierung lehnt dies ab; um den internationalen Druck zu mildern, beginnt sie jedoch<br />
pro forma einen Versöhnungsprozess unter den Stämmen in <strong>Darfur</strong><br />
28.04.05 Der AU Peace and Security Council beschließt die Erweiterung der AMIS II auf 7.731 Mann (AMIS II-E) bis September 2005 unter<br />
dem existierenden Mandat (AU PSC Communiqué )<br />
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Konfliktentwicklung – <strong>Darfur</strong><br />
3/11<br />
Seit 09.2005 Die Ausweitung der Kampfhandlungen zwischen den sudanesischen Regierungstruppen und den Rebellengruppen SLM/A und<br />
JEM auf den östlichen Tschad sowie die sich verschlechternde politische Situation und Sicherheitslage im Tschad birgt die<br />
Gefahr einer regionalen Eskalation des Konflikts und einer Ausbreitung der humanitären Krise<br />
05.05.06 Das von der AU vermittelte Friedensabkommen von Abuja (<strong>Darfur</strong> Peace Agreement, DPA ) wird von der Regierung in<br />
Khartum und der SLM/A-Fraktion unter Minni Arko Minawi unterzeichnet; jedoch nicht von der SLM/A-Fraktion unter Abdel<br />
Wahid Mohamed al Nur und der JEM unter Khalil Ibrahim (siehe Stationen des Friedensprozesses)<br />
16.05.06 Der UN-Sicherheitsrat beschließt einstimmig mit Resolution 1679 (16.05.06) und unter Berufung auf Kapitel VII der<br />
UN-Charta die Entsendung eines gemeinsamen UN/AU Expertenteams mit dem Auftrag, die Übernahme der AU-Mission durch<br />
eine UN-Truppe in <strong>Darfur</strong> bis Ende September vorzubereiten<br />
25.05.06 Die sudanesische Regierung erlaubt dem UN/AU-Expertenteam die Einreise nach <strong>Darfur</strong>; weigert sich jedoch kurz darauf eine<br />
UN-Truppe in <strong>Darfur</strong> zuzulassen<br />
Seit 06.2006 Kommandeure der SLM/A-Fraktionen kritisieren den Abschluss des DPA; verstärkte Kampfhandlungen zwischen den SLM/A-<br />
Fraktionen, die das DPA ablehnen, und der SLM/A-Fraktion unter Minni Minawi, die das DPA unterzeichnet hat; dramatische<br />
Verschlechterung der humanitären Lage; vermehrt Übergriffe auf die Zivilbevölkerung<br />
02.07.06 Die AU beschließt auf einem Gipfeltreffen in Banjul/Gambia die Verlängerung des AMIS-Mandats bis Ende 2006; die UN erklärt<br />
ihre Absicht, bis Januar 2007 eine UN-Mission nach <strong>Darfur</strong> zu entsenden; trotz des internationalen Drucks weigert sich der<br />
sudanesische Präsident Bashir eine UN-Truppe in <strong>Darfur</strong> zu akzeptieren<br />
03.07.06 Ausweitung der Kampfhandlungen auf das benachbarte Kordofan: Kämpfer der National Redemption Front (NRF) greifen Hamrat<br />
al-Sheikh in Nord-Kordofan an; der Angriff macht deutlich, dass Agenda und Präsenz der Rebellen (v.a. der JEM) über <strong>Darfur</strong><br />
hinausgehen<br />
05.08.06 Präsident Bashir ernennt den Rebellenchef Minni Minawi gemäß DPA zu seinem Sonderberater;<br />
gleichzeitig nimmt Intensität der Kämpfe zwischen den Rebellengruppen, die das DPA ablehnen,<br />
und Regierungstruppen sowie insbesondere regierungstreuen Milizen, zu<br />
UNifeed, 2006<br />
Minni Arko Minawi<br />
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Konfliktentwicklung – <strong>Darfur</strong><br />
4/11<br />
31.08.06 Als Reaktion auf die neuen Herausforderungen, die sich durch das DPA für die AMIS ergeben und die Schwierigkeiten, die AMIS<br />
bei der Erfüllung ihres Mandats hat, beschließt der UN-Sicherheitsrat mit Res 1706 (31.08.06)die personelle Aufstockung der<br />
UNMIS sowie die Verlegung der Mission nach <strong>Darfur</strong>; UNMIS soll hier die Durchführung des Friedensabkommens für <strong>Darfur</strong> vom<br />
5. Mai 2006 und des Abkommens von N'Djamena (2004) über eine humanitäre Waffenruhe unterstützen (siehe Stationen des<br />
Friedensprozesses)<br />
09.2006 Präsident Bashir lehnt jegliche internationale Einmischung in den <strong>Darfur</strong>-Konflikt kategorisch ab; im Hinblick auf die im UN-<br />
Sicherheitsrat diskutierte polizeiliche und militärische Verstärkung der UNMIS in <strong>Darfur</strong>, droht er gegen UN-Truppen militärisch<br />
vorzugehen; gleichzeitig zu- nehmende grenzüberschreitende Aktivitäten tschadischer Rebellengruppen, die in <strong>Darfur</strong> ihren<br />
Rückzugsraum haben und mit den Janjaweed, der SLM/A und der sudanesischen Armee Einsätze gegen darfurische<br />
Rebellengruppen durchführen<br />
16.11.06 Addis Ababa Conclusions : Einigung zwischen der Regierung <strong>Sudan</strong>s, UN, Arabischer Liga, AU, EU und einigen<br />
afrikanischen Staaten in Addis Abeba/Äthiopien auf eine personelle Ausweitung der AMIS mit einer zusätzlichen materiellen,<br />
technischen und logistischen Unterstützungskomponente durch die UN; UN-Generalsekretär schlägt ein Drei-Phasen-Modell<br />
vor, bestehend aus einem Light Support Package, einem Heavy Support Package sowie einer UN-AU-Hybridmission; Dissens<br />
zwischen der sudanesischen Regierung und der UN über die genaue Anzahl des UN-Personals; die Regierung in Khartum lehnt<br />
die Übertragung militärischer Kompetenzen ausschließlich unter UN weiterhin ab<br />
30.11.06 Abuja Communiqué: 66. Treffen des AU Security Council in Abuja/Nigeria; Bekräftigung der Schlussfolgerungen von Addis<br />
Abeba; Beschluss der<br />
� gemeinsamen Ernennung eines Sondergesandten durch AU und UN<br />
� Ernennung eines afrikanischen Truppenbefehlshabers durch die AU in Konsultation mit der UN<br />
� Rückgriffsmöglichkeiten der Hybridtruppe auf UN-Ressourcen<br />
� gemeinsamen Bestimmung der Missionsgröße unter Berücksichtigung der situativen Umstände<br />
12.2006 Beginn der Umsetzung des Light Support Package für AMIS II; weiterhin Dissens zwischen der sudanesischen Regierung und der<br />
UN über Mandat und genaue Zusammensetzung des Personals der UN-AU-Hybridmission; keine Verbesserung der humanitären<br />
Lage in <strong>Darfur</strong>; Jan Eliasson (schwedischer Diplomat; ehem. Außenminister) wird zum UN-Sondergesandten für <strong>Darfur</strong> ernannt<br />
23.12.06 Khartum erklärt sich zur Umsetzung der Addis Ababa Conclusions sowie des Abuja Communiqués aus dem Vormonat bereit<br />
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Konfliktentwicklung – <strong>Darfur</strong><br />
5/11<br />
02.2007 Präsenz von Rebellengruppen aus dem Tschad in <strong>Darfur</strong> sowie von sudanesischen Rebellen im Osten des Tschad führt zur<br />
Verschlechterung der Sicherheitslage in der Grenzregion sowie der politischen Beziehungen zwischen den Ländern; etwa 12.000<br />
Personen aus dem Tschad fliehen in den Westen des <strong>Sudan</strong><br />
03.2007 Zunehmender internationaler Druck auf die Regierung des <strong>Sudan</strong>, da es immer noch keine Einigung über die genaue<br />
Zusammensetzung der Hybridmission gibt; Khartum weigert sich weiterhin militärische Führungskompetenzen der UN zu<br />
akzeptieren; Dissens innerhalb der Regierung zwischen der SLM unter Minni Minawi und der National Congress Party (NCP) unter<br />
Bashir aufgrund der Anklage des Internationalen Strafgerichtshofs gegen ein Regierungsmitglied und einen Janjaweed-<br />
Kommandeur<br />
Seit 03.2007 Torben Brylle (dänischer Diplomat) wird zum Sondergesandten der EU für <strong>Sudan</strong> ernannt<br />
16.04.07 <strong>Sudan</strong>esische Regierung akzeptiert die Umsetzung der zweiten Phase (Heavy Support Package) der UN-AU-Mission<br />
05.2007 Ernennung von Rodolphe Adada (langjähriges Regierungsmitglied der Demokratischen Republik Kongo, zuletzt Außenminister)<br />
durch AU und UN zum Joint Special Representative für <strong>Darfur</strong>; Sitz des Sondergesandten ist Al Fashir (Nord-<strong>Darfur</strong>)<br />
Seit 06.2007 Fragmentierung der Rebellengruppen in <strong>Darfur</strong> sowie Verschiebung der Konfliktmuster: während Auseinandersetzungen bis<br />
dahin v.a. zwischen der Regierung (bzw. Milizen) und verschiedenen Rebellengruppen in <strong>Darfur</strong> stattfinden, kommt es nun<br />
vermehrt zu Kämpfen innerhalb der Stämme (Konfliktakteure)<br />
12.06.07 Khartum stimmt der Entsendung der UN-AU-Hybridmission nach <strong>Darfur</strong> zu<br />
07.2007 Durch Zunahme der Clan-Rivalitäten und anhaltende Angriffe auf die Zivilbevölkerung werden in den ersten sieben<br />
Monaten des Jahres mehr als 190.000 Personen in <strong>Darfur</strong> vertrieben; insgesamt steigt die Zahl der Binnenvertriebenen<br />
(Internally Displaced Persons; IDPs) auf 2,2 Mio. an; weitere 236.000 <strong>Sudan</strong>esen leben in Flüchtlingslagern im östlichen Tschad<br />
31.07.07 Der UN-Sicherheitsrat beschließt mit Resolution 1769 (31.07.07) die Entsendung der mit einem Mandat unter Kapitel VII der<br />
UN-Charta ausgestatteten United Nations African Union Mission in <strong>Darfur</strong> (UNAMID)<br />
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Konfliktentwicklung – <strong>Darfur</strong><br />
6/11<br />
08.2007 General Henry Anyidoho (Ghana, ehem. Deputy Force Commander und Chief of Staff, UN Assistance Mission for Rwanda, seit<br />
Januar 2005 Leiter der UN Assistance Mission for the AU) wird zum Deputy Joint AU-UN Special Representative für <strong>Darfur</strong><br />
ernannt<br />
29.08.07 Erneute Kampfhandlungen im benachbarten Nord-Kordofan: JEM und SLM/Unity führen einen gemeinsamem Angriff auf das an<br />
einer wichtigen Nachschubroute für Regierungstruppen nach <strong>Darfur</strong> gelegene Wad Banda durch<br />
11.09.07 Ashraf Jehangir Qazi (Pakistan, ehem. SRSG für Irak) wird zum Special Representative of the Secretary-General (SRSG) für <strong>Sudan</strong><br />
ernannt<br />
25.09.07 Der <strong>Darfur</strong>-Konflikt weitet sich aus; bewaffnete darfurische Gruppen greifen auch Ziele innerhalb des Tschad an; die UN spricht<br />
von einem Stellfvertreterkrieg zwischen Tschad und <strong>Sudan</strong> (UN-Report); zur Verbesserung der Sicherheitslage und der<br />
humanitären Situation an den Grenzen zum <strong>Sudan</strong> genehmigt der UN-Sicherheitsrat mit Res 1778 (25.09.2007) die Entsendung einer multidimensionalen<br />
Friedensmission in den Tschad und die Zentralafrikanische Republik, bestehend aus einer UN-Polizeikomponente<br />
(United Nations Mission in the Central African Republic and Chad, MINURCAT) und einer militärischen Komponente der EU<br />
(EUFOR Tchad/RCA)<br />
09.2007 Seit Monaten fortdauernde schwere Kämpfe zwischen Regierungstruppen und Rebellen eskalieren um die in Nord-<strong>Darfur</strong><br />
gelegene Stadt Haskanita; mehr als 100 Menschen sterben; etwa 15.000 werden vertrieben<br />
29.09.07 Etwa 1.000 unbekannte Kämpfer überfallen ein Camp der AU-Friedenstruppe in Haskanita und töten 12 Soldaten; acht AU-<br />
Soldaten werden verletzt; einige wie Nigeria und Senegal drohen daraufhin mit dem Abzug ihrer Truppen<br />
27.10.07 Bei der Eröffnungsveranstaltung der Friedensverhandlungen in Sirte/Libyen erklärt Khartum einen einseitigen<br />
Waffenstillstand, bricht diesen jedoch noch am selben Tag; gleichzeitig nehmen die Kampfhandlungen in <strong>Darfur</strong> zu<br />
12.2007 Der Übergang von AMIS zu einer handlungsfähigen, gut ausgestatteten UNAMID Ende 2007 wird durch fehlende Transportkapazitäten<br />
sowie die Politik Khartums erschwert; so weigert sich die sudanesische Regierung weiterhin, nicht-afrikanische<br />
Truppen ins Land zu lassen, untersagt Nachtflüge und stellt der Mission nicht genügend Land zur Verfügung; auch die<br />
Friedensmission im Tschad und der Zentralafrikanischen Republik (geplanter Beginn Mitte November) verzögert sich aufgrund<br />
logistischer Probleme<br />
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Konfliktentwicklung – <strong>Darfur</strong><br />
7/11<br />
05.12.07 In einem Bericht an den UN-Sicherheitsrat kritisiert der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs (ICC), Luis Moreno<br />
Ocampo, die Regierung des <strong>Sudan</strong> für Menschenrechtsverletzungen in <strong>Darfur</strong>, Nichtbeachtung von UN-Resolution 1593 und<br />
fehlende Kooperation mit dem ICC (Statement to the United Nations Security Council pursuant to UNSCR 1593 (2005 )<br />
31.12.07 Übergang von der AMIS zur UNAMID; zu diesem Zeitpunkt sind nur 7.525 Soldaten, 1.540 Polizisten und 348 internationale<br />
Zivilisten in <strong>Darfur</strong> stationiert (autorisiert gem. Res 1769 (31.07.07): 19.555 Militärs, 6.432 Polizisten sowie eine<br />
angemessene Zahl von Zivilisten)<br />
Dez. 2007 Fünf Rebellenbewegungen, die allesamt das DPA ablehnen, schließen sich unter dem Dach der United Resistance Front (RUF)<br />
zusammen; Anführer ist Bahar Idriss Abu Garda (Konfliktakteure)<br />
21.01.08 Regierung verleiht Musa Hilal, Anführer der Janjaweed-Milizen und mutmaßlichem Kriegsverbrecher, Posten als Sonderberater<br />
des sudanesischen Ministeriums für Bundesangelegenheiten; dies wird international als potentielles Hindernis von<br />
Friedensverhandlungen zwischen Khartoum und den <strong>Darfur</strong>-Rebellen interpretiert<br />
02.2008 Verstärkt Übergriffe durch Regierungs- und Rebellentruppen auf die Bevölkerung im Westen <strong>Darfur</strong>s, ohne dass UNAMID dies<br />
verhindern kann; Tschad und <strong>Sudan</strong> beschuldigen sich wechselseitig, Friedensvertrag zu verletzen; deutliche Verschlechterung<br />
der Sicherheitslage vor allem an der Grenze Tschad/ <strong>Sudan</strong> (S/2008/98; 14.02.2008 ) löst neue Flüchlingswellen in den<br />
Osten Tschads aus, wo zu diesem Zeitpunkt bereits rund 240.000 Flüchtlinge in Camps untergebracht sind<br />
10.02.08 UNAMID und Khartoum unterzeichnen nach mehrwöchigen Verhandllungen das Status of Forces Agreement, durch Verzögerung<br />
bei Stationierung zusätzlicher Soldaten – zu diesem Zeitpunkt befinden sich erst 9.000 im Land, der größte Teil noch von AMIS<br />
- kann kein effektiver Schutz der Zivilbevölkerung gewährleistet werden<br />
01.03.2008 Wiederaufnahme von konzertierten Angriffe der Janjaweed-Milizen, Luftangriffen und nachrückende Fußsoldaten der<br />
Regierung; aus Dörfern in Nord- und Westdarfur, die Rebellengruppen unterstützt haben sollen, werden allein im März rund<br />
30.000 Menschen vertrieben<br />
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Konfliktentwicklung – <strong>Darfur</strong><br />
8/11<br />
12.4.2008 Schwere Gefechte in Westdarfur; Angriff der JEM auf die neue Kush Kush Base der sudanesischen Armee (45 km nördlich von<br />
El-Geneina); zeitgleich Angriff der SLM/A unter Abdul Wahid gegen Regierungstruppen in der Kass Region südlich von Jebel<br />
Marra; Verhandlungen oder politische Lösung gelten zunehmend als unwahrscheinlich<br />
22.04.08 Beginn des zweiwöchigen Zensus nach Verspätung von rund einem Jahr wegen logistischer und finanzieller Engpässe; Zweck:<br />
• Festlegung der Wahlbezirke, Erstellung eines Wählerregisters für die Parlaments- und Präsidentenwahlen im Juli 2009;<br />
bestimmt spätere Machtverteilung in der Regierung<br />
• gleichzeitig Ausgangslage für den Volksentscheid 2011, bei dem der Süden abstimmt, ob er sich unabhängig erklärt<br />
• gilt als Grundlage für die Bestimmung des Status von <strong>Darfur</strong>; gem. DPA steht Region Recht zu, für Schaffung einer Region<br />
<strong>Darfur</strong> bestehend aus drei Bundesstaaten zu votieren<br />
Ergebnisse gelten bereits im Vorfeld als umstritten, da große Teile des Landes nicht für die 60.000 Mitglieder des Zensus-<br />
Teams zugänglich sind (Landminen; logistische und finanzielle Probleme)und Zensus von Rebellengruppen in <strong>Darfur</strong> einhellig<br />
abgelehnt wird; da<br />
• es nur sinnvoll sei, ein Zensus in Friedenszeiten abzuhalten<br />
• aufgrund der Binnenvertriebenen keine sichere Zuordnung der Bevölkerung möglich ist (Nord-/Südsudan)<br />
• im Vorfeld keine öffentliche Ankündigung des Zensus stattgefunden hat<br />
JEM behindert Volkszählung in <strong>Darfur</strong> durch Festnahmen von Zensuspersonal; einzelne Leiter von Vertriebenencamps (Abu<br />
Shouk, Kalma, Khamsa Dagaia, Hassa Hissa and Hamadiya) verwähren Zutritt, was nach UN-Schätzungen rund einem Drittel der<br />
Bevölkerung <strong>Darfur</strong>s entspricht<br />
Südsudanesische Regierung behält sich vor, die Resultate als verbindlich anzuerkennen da tausende binnenvertriebene<br />
Südsudanesen noch nicht zurückgekehrt seien und zudem Fragen nach ethnischer und religiöser Zugehörigkeit im<br />
Zensusformular fehlten; die Wahlkreise zwischen Norden und Süden sind zudem nicht eindeutig, da sich Nord- und Südsudan<br />
nicht auf verbindliche Grenzen einigen konnten.<br />
Die Veröffentlichung der Ergebnisse wird mehrfach verschoben; Anfang April 2009 liegen noch keine Ergebnissse vor<br />
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Konfliktentwicklung – <strong>Darfur</strong><br />
9/11<br />
10.5.2008 Angriff von JEM auf Vorort von Khartoum mit über 200 Opfern; sudanesische Regierung schließt in Folge dessen Friedensgespräche<br />
mit JEM kategorisch aus; zudem Abbruch der diplomatischen Beziehungen zu Tschad, da das Nachbarland<br />
verdächtigt wird, JEM zu unterstützen; wenige Tage später schließt Tschad seine Grenze zu <strong>Sudan</strong><br />
18.05.2008 Khalil Ibrahim (JEM) droht sudanesischer Regierun, Krieg nach Khartoum zu bringen, falls bis zum Ende des Jahres keine<br />
Friedensgespräche abgehalten werden; am 20.05. erklärt Bashir, sich nicht länger an Waffenstillstand mit Rebellengruppen<br />
<strong>Darfur</strong>s gebunden zu fühlen; auch Arabische Liga bricht Kontakte zu JEM am 22.05. ab<br />
26.05.2008 SLM-Unity droht mit weiteren Angriffen auf Khartoum und Zentralsudan; weder SLM/A noch JEM sind<br />
bereit an geplanten Verhandlungen in Genf teilzunehmen; gesamter Friedensprozess gilt als gefährdet<br />
30.06.2008 UN Generalsekretär und Vorsitzender der AU ernennen Djibril Yipènè Bassolé zum gemeinsamen Chefunterhändler<br />
für <strong>Darfur</strong>; Bassolé, seit 2007 Außenminister von Burkina Faso verfügt über breite<br />
Erfahrung im Bereich Mediation und nahm eine Schlüsselrolle u.a. bei Friedensverhandlungen in Côte<br />
d’Ivoire (2007) und im Tuareg Konflikt in Mali(1994-1995) ein; Bassolé tritt seinen Dienst am 28.08. an<br />
08.07.2008 Regierung in Khartoum verabschiedet nationales Wahlgesetz für die im CPA für Juli 2009 vorgesehenen<br />
Wahlen<br />
14.07.2008 Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs Louis Moreno-Ocampo stellt Antrag auf Erlass eines Haftbefehls gegen den<br />
sudanesischen Staatschef Omar al-Bashir; Anklagepunkte sind Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit (siehe<br />
Internationaler Strafgerichtshof); UN befürchtet Nachteile für UNAMID; vorsorglicher Abzug „allen entbehrlichen UN-<br />
Personals“ aus <strong>Darfur</strong><br />
16.08.2008 Kommission aus NCP und SPLM beruft unter dem Namen "the <strong>Sudan</strong> People’s Initiative“ ein Forum ein, das dazu beitragen soll,<br />
den <strong>Darfur</strong>-Konflikt zu beenden; das Forum mit Repräsentanten aus Zivilgesellschaft, politischen und Konfliktakteuren soll eine<br />
tragfähige politische Lösung für den <strong>Darfur</strong>-Konflikt finden, sowie zur Wiederherstellung der Sicherheit in der Region und zur<br />
Lösung von Flüchtlingsfragen beitragen; als Vorsitzender wird Präsident Bashir ernannt;Teilnahme am Forum wird von<br />
Rebellengruppen in <strong>Darfur</strong> abgelehnt<br />
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UN Photo/Ryan Brown, 2008<br />
Djibril Yipènè Bassolé
Konfliktentwicklung – <strong>Darfur</strong><br />
10/11<br />
25.08.2008 Regierungssoldaten überfallen das Kalma-Camp nahe Nyala, in dem rund 90.000 IDPs untergebracht sind; 37 Personen sterben,<br />
hunderte werden verletzt; wenige Tage später werden Überfälle auf Disa and Birmaza in Nord-<strong>Darfur</strong> bekannt; mehrere<br />
Mitarbeiter der Regionalregierung in Süddarfur treten aus Protest gegen das Vorgehen der Regierung von ihren Posten zurück<br />
31.08.2008 <strong>Sudan</strong>esische Regierung und SLM einigen sich auf die Lösung noch ausstehender Vereinbarungen aus dem Abuja Peace<br />
Agreement bis Ende September<br />
09.09.2008 Arabische Liga setzt sechsköpfiges Komitee unter Leitung Qatars ein, das zwischen Regierung und <strong>Darfur</strong>-Rebellen vermitteln<br />
soll; Rebellen bezweifeln Nutzen des Komitees, solange der Konflikt noch fortdauere und stellen Unparteilichkeit der arabischen<br />
Liga in Frage; JEM und SLM lehnen derartige Verhandlungen kategorisch ab<br />
7.10.2009 AU, UN, GoS setzen Komitee „for the deployment of the hybrid operation in <strong>Darfur</strong>“ ein, das praktische Lösungen für Probleme<br />
bei der Dislozierung UNAMIDs aufzeigen soll; es besteht aus dem AU Commissioner for Peace and Security, Ramtane Lamamra,<br />
Susana Malcorry, UN Undersecretary-General for field support und Generalmajor Magzub Rahama El-Badawi als Vertreter des GoS<br />
12.10.2008 Verhaftung von Ali Kushayb – ehemals ranghöchster Anführer der Janjaweed und gleichzeitig Mitglied der PDF (siehe<br />
Internationaler Strafgerichtshof) - durch sudanesische Truppen; Regierung kündet Gerichtsverfahren in <strong>Sudan</strong> an und umgeht<br />
somit den Haftbefehl des internationalen Strafgerichtshof<br />
12.11.2008 Abschlusssitzung der “<strong>Sudan</strong>s People´s Initiative“; Empfehlungen beinhalten Beendigung der Feindseligkeiten, Waffenstillstand<br />
und Unterstützung der Friedensgespräche unter Leitung des UN/AU-Sondergesandten Bassolé; Regierung erklärt<br />
daraufhin sofortigen, einseitigen Waffenstillstand unter der Bedingung, dass ein effektiver Überwachungsmechanismus<br />
implementiert werde und ruft Rebellenbewegungen auf, Waffen abzugegen; Rebellen lehnen Waffenstillstand ab, da weder ein<br />
Abkommen über das Vorgehen noch zeitliche Vereinbarungen getroffen wurden; am 21.11. kommt es zu schweren Kämpfen<br />
zwischen Regierungstruppen und JEM in Norddarfur<br />
15.11.2008 Dakar Kontaktgruppe diskutiert mögliche Einsetzung von Grenzbeobachtermission zwischen Tschad und <strong>Sudan</strong> als Teil der<br />
Normalisierung der Beziehungen<br />
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Konfliktentwicklung – <strong>Darfur</strong><br />
11/11<br />
20.11.2008 Chefankläger des ICC stellt Antrag auf Haftbefehl gegen Rebellen, die im Sept. 2007 Peacekeeper in der Stadt Haskanita<br />
angegriffen haben<br />
12.2008 Intensität der Kämpfe zwischen Rebellen- und Regierungstruppen nimmt zu; 2,7 Millionen IDPs, 4,7 Millionen Menschen sind<br />
auf Nahrungsmittelhilfen angewisen; Überfälle auf Mitarbeiter humanitärer Hilfsorganisationen häufen sich;<br />
JEM schließt Allianz mit bewaffneten Gruppen in der an <strong>Darfur</strong> angrenzenden Provinz Süd-Kurdofan;die sudanesische Regierung<br />
stationiert im Gegenzug ebenfalls Truppen vor Ort<br />
15.01.09 Luftangriffe der Regierungstruppen auf Stationierungen der JEM nahe El Fashir im Norden <strong>Darfur</strong>s; parallel dazu finden Kämpfe<br />
zwischen Regierungstruppen, JEM und SLM (Minni Minawi) um die strategisch wichtige Stadt Muhageria im Süden <strong>Darfur</strong>s statt;<br />
nachdem JEM zunächst Erfolge vorweisen kann, greifen Regierungstruppen zu Gunsten der SLM-MM ein; die Regierung erobert<br />
am 10.02. die Stadt; im Zuge der Gefechte flüchten rund 30.000 Personen ins Zam Zam Camp nahe El Fasher; in Folge der<br />
Geschehnisse finden am 04.02.in N´Djamena Gespräche zwischen dem AU/UN Sondergesandten Rodolphe Adada und dem<br />
Vorsitzenden der JEM, Khalil Ibrahim über eine mögliche Zusammenarbeit zwischen UNAMID und JEM zum Schutz der zivilen<br />
Bevölkerung statt<br />
30.01.2009 Der ICC gibt dem Antrag auf Ausstellung der Haftbefehle gegen Ahmad Muhammad Harun und Ali Muhammad Al Abd-Al-Rahman<br />
statt (siehe Exkurs)<br />
10.02.2009 Beginn von Verhandlungen zwischen JEM und Regierung in Doha unter Führung von Djibril Yipènè Bassolé;<br />
Unterzeichnung eines „Goodwill- and Confidence-Building Agreements“ am 17.02. (siehe Stationen des Friedensprozesses)<br />
04.03.2009 Der ICC gibt dem Antrag auf Ausstellung eines Haftbefehls gegen Präsident Bahir statt (siehe Exkurs); Bashir entzieht darauf<br />
hin den 13 größten internationalen Hiflsorganisationen die Arbeitserlaubnis; durch den Abzug des rund 6,500 Personen<br />
umfassenden Personals gilt die Versorgung von rund 4,7 Millionen Flüchtlinge und IDPs als gefährdet<br />
02.04.2009 Die nationale Wahlkommission verlegt Parlaments- Präsidentschaftswahlen auf Februar 2009<br />
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Konfliktakteure – <strong>Darfur</strong><br />
1/5<br />
Auf der Regierungsseite:<br />
Popular Congress: 1999 unter der Führung von Hassan al-Turabi von der National Islamic Front (NIF) abgespalten; NIF war eine islamischfundamentalistische<br />
Partei unter al-Turabi, die 1989 den Militärputsch von Umar Hasan Ahmad al-Bashir unterstützte und daraufhin<br />
Regierungspartei wurde; 1999 teilte sich die NIF in zwei Blöcke: den Popular Congress unter al-Turabi und die National Congress Party unter<br />
Bashir<br />
National Congress Party (NCP): Abspaltung von der NIF unter Umar Hasan Ahmad al-Bashir; Regierungspartei des <strong>Sudan</strong>; den militärischen<br />
Arm bilden die regulären sudanesischen Streitkräfte, die <strong>Sudan</strong>ese Armed Forces (SAF); des Weiteren unterstützt die NCP einige<br />
Rebellengruppen aus dem Tschad, die seit 2005 in West-<strong>Darfur</strong> operieren und sich an Kampfeinsätzen der Regierungstruppen beteiligen<br />
Janjaweed: Milizen, die sich hauptsächlich aus Mitgliedern der zahlreichen nomadischen, als „arabisch“ geltenden Stämme der <strong>Darfur</strong>-<br />
Region zusammensetzen; Regierung in Khartum hat mehrmals eine offizielle Beziehung zu den Janjaweed bestritten; gemeinsame Angriffe<br />
mit Regierungstruppen sowie die Bewaffnung und finanzielle Unterstützung der Janjaweed weisen jedoch auf eine enge Verbindung hin; in<br />
mittlerweile sechs Abkommen (inklusive des DPA) hat sich die NCP zur Entwaffnung und Neutralisierung der Janjaweed verpflichtet;<br />
stattdessen werden diese zunehmend in die regulären Streitkräfte und Sicherheitsorgane integriert und weiterhin finanziell und militärisch<br />
unterstützt; Musa Hilal gilt als Führer der Janjaweed<br />
Popular Defense Forces (PDF): Ein per Gesetz geschaffenes Paramilitär, das 1989 unter der Führung der NIF von der Regierung mit dem Ziel<br />
gegründet wurde, die islamische Ideologie im Land zu propagieren und zu schützen; die Truppen der PDF werden nach der militärischen<br />
Ausbildung je nach Sicherheitslage aktiviert oder in Reserve gehalten; seit November 2007 baut die Regierung die PDF in militärischen<br />
Trainingslagern im gesamten <strong>Sudan</strong> wieder auf<br />
Auf der Rebellenseite:<br />
Die wichtigsten Rebellengruppen im <strong>Darfur</strong> Konflikt sind die SLM/A und die JEM; sie kooperierten zunächst militärisch und politisch,<br />
bekämpfen sich jedoch auch. Seit dem Friedensabkommen von Abuja im Mai 2006 gründen sich immer neue Splittergruppen der SLM/A, in<br />
gerinerem Ausmaß auch der JEM, sowie politische und militärische Bündnisse und Dachverbände*<br />
* Über Struktur und Fortbestehen einiger Splittergruppen und Dachverbände liegen kaum aktuelle und umfassende Informationen vor. Diese Übersicht erhebt daher keinen<br />
Anspruch auf Vollständigkeit.<br />
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Konfliktakteure – <strong>Darfur</strong><br />
2/5<br />
<strong>Sudan</strong> Liberation Movement/Army (SLM/A): 2003 aus der <strong>Darfur</strong> Liberation Front (DLF) hervorgegangen; die SLM/A ist ein<br />
Zusammenschluss aus Kämpfern der Fur, Massailit und Zhagawa; vor allem durch Eritrea, Tschad, teilweise auch durch Libyen und weitere<br />
Staaten unterstützt; Vereinigung von neun SLM/A-Splittergruppen (sechs SLM/A-Fraktionen, die JEM-Field Revolutionary Command, die<br />
Democratic Popular Front und die <strong>Sudan</strong>ese Revolutionary Front) im November 2007 unter dem Dach der <strong>Sudan</strong> Liberation Movement/ Army;<br />
Minni Minawi und Abdel Wahid sind nicht beteiligt<br />
Justice and Equality Movement (JEM): Unter Khalil Ibrahim; JEM verfügt über stärker ausgeprägte politische Strukturen als SLM/A und<br />
eine nationale politische Agenda; lehnt das DPA ab und wird durch Eritrea, Tschad, Libyen und weitere Staaten unterstützt; seit Mitte 2007<br />
zeitweilige militärische Kooperation mit der SLM/Unity; im Februar 2008 schließt sich die arabische <strong>Sudan</strong>ese Revolutionary Front (SRF) der<br />
JEM an. Die Mitglieder der 2006 entstandenen SRF gehören dem Mahawid-Stamm an (ebenso wie die Kräfte von Musa Hilal); vor Unterzeichnung<br />
des Eastern <strong>Sudan</strong> Peace Agreement (ESPA) im Oktober 2006 sind zudem etwa 2.000 JEM-Kämpfer im Ostsudan stationiert;<br />
Abspaltungen von der JEM:<br />
National Movement for Reform and Development (NMRD): Im Juni 2004 von Jibril Abdel Karim Bari gegründete Abspaltung; durch die<br />
Regierung des Tschad bewaffnet und beeinflusst; mittlerweile Teil der NRF<br />
JEM-Field Revolutionary Command (JEM-FRC): Unter Mohamed Saleh Harba; Anfang 2005 gegründet; Zusammenschluss mit der NMRD Ende<br />
2005; sieht sich als Vertretung des militanten islamistischen Flügels der JEM; Zusammenschluss mit SLM/AS und anderen Ende 2007<br />
JEM-Wing for Peace (JEM-WfP): Unter Abdelrahim Abu-Risha; Abspaltung bei den Friedensverhandlungen in Abuja im Mai 2006; unterstützt<br />
einige Punkte des DPA; Unterzeichnung der Declaration of Committment (DoC) im Mai 2006; politische und militärische Kooperation mit der<br />
SLM/Free Will<br />
<strong>Darfur</strong> Independence Front/Army oder JEM/Azraq (DIF/A): Unter Mohamed Idris Azraq; im August 2007 aufgrund interner Streitigkeiten<br />
gegründet; erste Bewegung, die Unabhängigkeit <strong>Darfur</strong>s fordert<br />
JEM-Collective Leadership (JEM-CL): Gegründet im Okt. 2007 von Baher Idriss Abugarda; ehemaligem Regionalkommandeur <strong>Darfur</strong> West, der<br />
nach seiner Entlassung nach internen Streitigkeiten mit Khalil Ibrahim JEM-CL gründet<br />
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Konfliktakteure – <strong>Darfur</strong><br />
3/5<br />
Abspaltungen von der SLM/A:<br />
SLM/MM: Unter Minni Minawi; seit Mai 2006; SLM/MM repräsentiert eine kleinere Ethnie in <strong>Darfur</strong>, die Zaghawa; Minni Minawi hat das DPA<br />
unterschrieben und beteiligt sich an Einsätzen der SAF gegen Rebellengruppen; dennoch kommt es hin und wieder zu Zusammenstößen der<br />
SLM/MM mit Regierungstruppen und Janjaweed; Minni Minawi ist seit August 2006 Berater der Zentralregierung und seit April 2007<br />
Vorsitzender der Transitional <strong>Darfur</strong> Regional Authority (TDRA); nach der Unterzeichnung des DPA sind sein Rückhalt in der darfurischen<br />
Bevölkerung und seine Unterstützung durch SLM/MM-Kommandeure gering<br />
SLM/AW: Geführt von Abdel-Wahid Mohamed al-Nur; seit Juli 2006; SLM/AW repräsentiert die ursprüngliche SLM/A und die größte Ethnie in<br />
<strong>Darfur</strong>, die Fur; SLM/AW lehnt das DPA ab und verfügt über starken Rückhalt in der darfurischen Bevölkerung; im Pariser Exil lebend, genießt<br />
Abdel Wahid zudem das Vertrauen der ranghöchsten Kommandeure der SLM/A; militärisch und politisch eine der wichtigsten<br />
Rebellengruppen<br />
SLM/Khamees: Unter dem ehemaligen Vizepräsidenten der SLM/A Khamees Abdallah (Masalit); gegründet im Juni 2006<br />
SLM/AS: Unter dem Mitbegründer der SLM/A Ahmed Abdel Shafie (Fur); im Juli 2006 gegründet; lehnt das DPA ab; auch bekannt als<br />
SLM/Classic; gute Verbindungen zu NRF und G19; im Dez. 09 wird Ibrahim Ahmed Ibrahim, ehemals politischer Berater von Minni Minawi<br />
zum neuen Vorsitzenden gewählt<br />
SLM-Group of 19 (G19): Ende 2005 gegründet; Zusammenschluss aus 19 Kommandeuren der SLM/AW, die das DPA ablehnen; auch<br />
Überläufer der SLM/MM schließen sich der G19 an; Anschluss an NRF im Juli 2006; keine offizielle politische Führung bekannt; G19 genießt<br />
große Unterstützung in der Bevölkerung und gehört seit Unterzeichnung des DPA zu den wichtigsten Rebellengruppen in <strong>Darfur</strong>; kooperiert<br />
seit Juni 2006 zum großen Teil wieder mit der SLM/AW<br />
SLM/Unity: Unter mehreren ehemaligen Kommandeuren der G 19; seit Herbst 2006; zeigt Ende 2007 die größte militärische Präsenz in<br />
<strong>Darfur</strong>; mittlerweile in Gruppen unter Führung von Abdullah Yahya und Sharif Harir zersplittert; aus Protest gegen Minni Minawis<br />
Kooperation mit der NCP schließen sich im September 2007 20 ehem. SLM/MM-Kommandeure der SLM/Unity an<br />
SLM/Free Will: Unter Abdel Rahman Musa; schwache militärische Präsenz; Unterzeichnung der Declaration of Committment (DoC) im Mai<br />
2006; politische und militärische Kooperation mit JEM-Wing for Peace; Musa ist seit Februar 2007 sudanesischer Staatsminister<br />
Aus Protest gegen die mangelnde Umsetzung des DPA bildet sich im Januar 2007 eine Abspaltung der SLM/MM , die Great <strong>Sudan</strong> Liberation<br />
Movement (GSLM). Im Juli 2007 spalten sich die Group for Development and Grievances und die Mother of all SLAs, von der SLM/MM ab.<br />
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Konfliktakteure – <strong>Darfur</strong><br />
4/5<br />
Weitere Allianzen und Akteure (alphabetisch):<br />
National Redemption Front (NRF): Loser militärischer Zusammenschluss; gegründet von Khalil Ibrahim im Juni 2006; bestand aus Teilen<br />
der JEM, der SLM/Khamees und der SFDA; von Eritrea, Tschad und Libyen unterstützt; ursprünglich als Dachvereinigung für alle das DPA<br />
ablehnenden Rebellengruppen konzipiert, jedoch von den eher säkular ausgerichteten Absplitterungen der SLM/AW und SLM/AS als zu<br />
islamistisch geprägt abgelehnt; kaum politische Gemeinsamkeiten unter den einzelnen Gruppen; militärisch bis zur Auflösung Anfang/Mitte<br />
2007 einer der wichtigsten Konfliktakteure<br />
Revolutionary Democratic Front Forces (RDFF): 2006 unter Salaa Abdurahman Abussra gegründet<br />
<strong>Sudan</strong> Federal Democratic Alliance (SFDA): Unter Ahmed Ibrahim Diraige; 1994 von im Ausland lebenden darfurischen Oppositionellen<br />
gegründet; eine Schwesterpartei der im Osten aktiven, militärisch bedeutenderen National Democratic Alliance (NDA); verfügt über<br />
schwache militärische Präsenz in <strong>Darfur</strong><br />
United Front for Liberation and Democracy (UFLD): Loser, von Eritrea unterstützter Zusammenschluss von SLA/Khamees, SLM/Unity, RDFF,<br />
NMRD und SFDA; im Juli 2007 gegründet; anders als NRF auf politische Zusammenarbeit beschränkt, eine militärische Kooperation der<br />
einzelnen Gruppen erfolgt nicht<br />
United Revolutionary Force Front (URFF): Mitte 2007 von Mohamed Brima gegründet; derzeit geführt von Ibrahim Ahmed Abdallah al<br />
Zebati<br />
United Resistance Front (URF): Im November 2007 in Juba gegründeter Dachverband bestehend aus NMRD, URFF, 2 SLM-Splittergruppen<br />
und einer JEM-Abspaltung; im Mai 2008 schließen sich URFF, SLA-Khamees, SLABakheit/ Shogar, NMRD and JEM-Collective Leadership unter<br />
dem Schirm URF zusammen; Anführer ist Bahar Idriss Abu Garda (URF); die URF gilt nunmehr neben JEM-Khalil Ibrahim, SLM/A-Abdul Shafie,<br />
SLM-Unity, and SLM/A-Abdul Wahid als eine der fünf Hauptbewegungen, die das DPA ablehnen; im Juli 2009 verkünden Shogar, Abakr und al<br />
Zubaidi den Austritt aus der RUF; Shogar schließt sich mit seinen Truppen im März 2009 JEM-Kahlil Ibrahim an<br />
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Konfliktakteure – <strong>Darfur</strong><br />
5/5<br />
Dez. 2007 Abdul Wahid Al-Nur bestätigt, dass Mohamed Ali Hamiditi, Leiter einer starken Janjaweed-Gruppe, zusammen mit 20.000 schwer<br />
bewaffneten Kämpfern ein Bündnis mit der SLA geschlossen hat<br />
Juni 2008 Fünf Rebellenguppen, die das Abuja Peace Agreement mit der Regierung untersützen und Unterzeichner des DPA sind, schließen<br />
sich im Juni 2008 zu einer Allianz zusammen: SLM - Peace Wing unter Ibrahim Madibu, SLM - Free Will (Abdul Rahman Musa), SLM<br />
mother movement (Abdul Qasim Imam), JEM - Peace Wing (Abdul Rahim Abu Rishah) und Popular Force for Democratic Rights<br />
(Hisham Nurin)<br />
Juli 2008 SLM-Unity unter Abdelalla Yahya Ahmed und die URF verkünden Zusammenschluss für Ende Juli 2008<br />
März/April 09 Mitte März 2009 schließt sich der ehemalige Kommandeur der SLM, Adam Ali Shoggar, der JEM an, Anfang April folgt Suleiman<br />
Jamous mit 28 Kommandeuren der SLM-Unity unter Abdellah Yahia; Suleiman Jomous, seit 2003 zuständig für die<br />
Implementierung humanitärer Hilfsmaßnahmen in Zusammenarbeit mit den UN tritt mit seinem Schritt für die Wiedervereinigung<br />
der Rebellengruppen ein<br />
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Stationen des Friedensprozesses – <strong>Darfur</strong><br />
1/5<br />
03.09.03 Abkommen von Abéché (Abéché/Tschad)<br />
Waffenstillstandsabkommen zwischen der sudanesischen Regierung und der <strong>Sudan</strong> Liberation Movement/Army (SLM/A),<br />
vermittelt durch den Tschad; kurz darauf von beiden Parteien gebrochen; weitere Verhandlungsrunden bis zum Ende des<br />
Jahres bleiben ohne Ergebnisse<br />
08.04.04 Agreement on Humanitarian Ceasefire on the Conflict in <strong>Darfur</strong> / N’djamena Agreement (N’ Djamena/Tschad) Text<br />
Waffenstillstandsabkommen zwischen der Regierung in Khartum, SLM/A und Justice and Equality Movement (JEM), vermittelt<br />
durch den Tschad; das Abkommen sieht die Freilassung von Kriegsgefangenen, die Erleichterung humanitärer Hilfe und die<br />
Verpflichtung der sudanesischen Regierung, die Janjaweed zu entwaffnen, vor; in der Folge wird das Abkommen von allen<br />
Parteien gebrochen<br />
28.05.04 Agreement with the <strong>Sudan</strong>ese Parties on the Modalities for the Establishment of the Ceasefire Commission and the<br />
Deployment of Observers in <strong>Darfur</strong> (Addis Abeba/Äthiopien) Text<br />
Die Afrikanische Union (AU) beginnt im Mai 2004 einen Friedensprozess in der nigerianischen Hauptstadt Abuja; die erste<br />
Verhandlungsrunde zwischen der sudanesischen Regierung, SLM/A und JEM endet am 28. Mai mit der Einrichtung einer<br />
Waffenstillstandskommission und der African Union Monitoring Mission in <strong>Sudan</strong> (AMIS I) zur Überwachung des<br />
Waffenstillstands vom 8. April (siehe Friedensmissionen); in der Folge wird das Abkommen wiederholt von allen Parteien<br />
gebrochen<br />
09.11.04 Protocol on the Improvement of the Humanitarian Situation in <strong>Darfur</strong> Text<br />
und Protocol on the Enhancement of the Security Situation in <strong>Darfur</strong> in Accordance with the N’djamena Agreement<br />
(Abuja/Nigeria) Text<br />
Resultat der zweiten und dritten Verhandlungsrunde in Abuja im August und Oktober; Vereinbarungen zur Verbesserung der<br />
humanitären Situation und der Sicherheitslage; vierte Verhandlungsrunde im Dezember resultiert in der Bekräftigung der<br />
vorhergehenden Protokolle von allen Parteien; kontinuierliche Missachtung der Protokolle durch die Vertragsparteien<br />
05.07.05 Declaration of Principles for the Resolution of the <strong>Sudan</strong>ese Conflict in <strong>Darfur</strong> (Abuja/Nigeria) Text<br />
Unterzeichnet von der sudanesischen Regierung, SLM/A und JEM; sieht die Rückführung von Flüchtlingen sowie Sicherheitsund<br />
Machtteilungsregelungen vor; weitere von der AU vermittelte Verhandlungen im September werden durch die Spaltung<br />
der Rebellengruppen und anhaltende Gewalt erschwert; Differenzen in Bezug auf Machtverteilung und Sicherheitsregelungen;<br />
keine weiteren Ergebnisse der Verhandlungen bis Ende 2005<br />
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Stationen des Friedensprozesses – <strong>Darfur</strong><br />
2/5<br />
05.05.06 <strong>Darfur</strong> Peace Agreement (DPA) (Abuja/Nigeria) Text<br />
Das von der AU initiierte Friedensabkommen von Abuja wird von der Regierung in Khartum und der SLM/A-Fraktion unter Minni<br />
Minawi unterzeichnet, jedoch nicht von der SLM/A-Fraktion unter Abdel Wahid Mohamed al Nur und der JEM unter Khalil<br />
Ibrahim<br />
08.05.06 Die SLM/Free Will, SLM/Unity und JEM-Wing for Peace unterzeichnen eine Declaration of Committment (DoC), in der sie sich für<br />
das <strong>Darfur</strong> Peace Agreement aussprechen; dennoch ist die Unterstützung für das DPA unter den wichtigen Rebellengruppen und<br />
der Bevölkerung in <strong>Darfur</strong> gering<br />
Seit 06.2006 Auch nach Abschluss des DPA bleibt die Sicherheitslage unverändert schlecht; Kämpfe zwischen Unterzeichnern und Nicht-<br />
Unterzeichnern des Friedensvertrags in <strong>Darfur</strong>; Zahl der Binnenvertriebenen steigt; gleichzeitig dramatische Verschlechterung<br />
der humanitären Lage; Angriffe auf AMIS-Personal häufen sich<br />
07.08.06 Ernennung Minni Minawis zum Sonderberater des sudanesischen Präsidenten (Regelungen im DPA)<br />
11.2006 Einsetzung eines Vorbereitungskomitees für den <strong>Darfur</strong>-<strong>Darfur</strong> Dialogue and Consultation (DDDC)<br />
02.2007 Die Regierung des <strong>Sudan</strong> verteilt diverse politische Ämter; damit werden fast alle der 133 im DPA vorgesehenen<br />
politischen Posten besetzt; der AU-Sondergesandte für <strong>Darfur</strong>, Salim Ahmed Salim<br />
(ehem. Premierminister Tansanias; ehem. Generalsekretär der AU), und der UN-Sondergesandte<br />
für <strong>Darfur</strong>, Jan Eliasson, bilden AU-UN Joint Mediation Team<br />
23.04.07 Schaffung der Regionalverwaltung <strong>Darfur</strong>s (Transitional <strong>Darfur</strong> Regional Authority, TDRA); Vorsitzender<br />
der TDRA wird – wie im DPA vorgesehen –Senior Assistant to the President, Minni Minawi<br />
UN Photo/Ryan Brown, 2007<br />
Salim Ahmed Salim<br />
und Jan Eliasson<br />
05.06.07 Das Joint Mediation Team präsentiert dem UN-Sicherheitsrat eine Joint AU-UN Road-Map for <strong>Darfur</strong> Political Process;<br />
zukünftige Friedensverhandlungen sollen demnach 3 Phasen durchlaufen:<br />
- Phase I: Zusammenführung der diversen Friedensinitiativen und Konsultationen<br />
- Phase II: Vorverhandlungen zwischen den Rebellengruppen<br />
- Phase III: direkte Friedensgespräche zwischen Rebellen und Regierung<br />
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Stationen des Friedensprozesses – <strong>Darfur</strong><br />
3/5<br />
15./16.07.07 Vermittlungsgespräche in Tripolis/Libyen unter der Leitung der AU und UN; Eliasson und Salim Salim appellieren an<br />
Verhandlungsbereitschaft der diversen Rebellengruppen in <strong>Darfur</strong> (Communiqué)<br />
08.2007 Von den UN und der AU initiierte Vermittlungsgespräche in Arusha/Tansania; anwesende Rebellengruppen begrüßen die vom<br />
UN-Sicherheitsrat beschlossene UN-AU-Hybridmission (UNAMID) und sagen Gesprächsbereitschaft für kommende<br />
Verhandlungen zu; mehrere Rebellengruppen, darunter die SLM/A unter Abdel-Wahid al-Nur, nehmen nicht teil<br />
27.10.07 Beginn der Friedensverhandlungen in Sirte/Libyen unter Führung des Joint Mediation<br />
Teams; die JEM unter Khalil Ibrahim, SLM/A unter Abdel Wahid, SLM/Unity, SLM/<br />
Khamees und SLM unter Abdel Shafie bleiben den Verhandlungen fern; auch Minni<br />
Minawi nimmt nicht an den Gesprächen teil; aufgrund nach wie vor bestehender<br />
Uneinigkeit unter den Rebellengruppen fordern diese mehr Zeit für interne Gespräche;<br />
die Verhandlungen in Sirte werden daher ausgesetzt; ein Datum für die<br />
Wiederaufnahme der Gespräche wird nicht genannt<br />
10./11.2007 Vermittlungsgespräche in Juba/<strong>Sudan</strong> unter Leitung der südsudanesischen SPLM; zur<br />
gleichen Zeit treffen sich einige Rebellengruppen zu Gesprächen in Kairo/Ägypten und<br />
Asmara/Eritrea<br />
Eröffnungsveranstaltung in Sirte/Libyen<br />
im Oktober 2007<br />
13.03.2008 Die Präsidententen von Tschad und <strong>Sudan</strong> unterzeichnen Friedensabkommen am Rande der 11th Session of the Islamic Summit<br />
Conference in Dakar/Senegal<br />
19.04.2008 Scheitern der Versuche von Eliasson und Salim Salim, eine politische Lösung mit den Rebellengruppen in <strong>Darfur</strong> auszuhandeln,<br />
die bis dato keine Friedensabkommen unterzeichnet haben<br />
03.07.2008 <strong>Sudan</strong> begrüßt Mediationsangebot des kongolesischen Präsidenten Denis Sassou Nguesso im Konflikt mit Tschad<br />
UN Photo/ Fred Noy, 2007<br />
10.02.2009 Beginn von Verhandlungen zwischen JEM und Regierung in Doha unter Führung von Djibril Yipènè Bassolé;<br />
Unterzeichnung eines „Goodwill- and Confidence-Building Agreements“ am 17.02. und Bekräftigung beider Seiten, in Kürze<br />
Friedensverhandlungen durchzuführen (Text)<br />
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Stationen des Friedensprozesses – <strong>Darfur</strong><br />
4/5<br />
16.03.2009 Die Splittergruppen SLM Unity unter Ibrahim Yahia, URF unter Abu Garda, SLM Khames Abdella Abakr, JEM-Idris Azraq Fraktion,<br />
and SLM Juba-Unity unterzeichnen Abkommen, mit je einer Delegation am Doha-Friedensprozess teilzunehmen<br />
21.3.2009 JEM setzt die Teilnahme am Doha-Prozess aus, bis alle Hilfsorganisationen ins Land zurückgekehrt sind und ihre Arbeit<br />
wiederaufgenommen haben (siehe Konfliktentwicklung)<br />
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Stationen des Friedensprozesses – <strong>Darfur</strong><br />
5/5<br />
Regelungen im <strong>Darfur</strong> Peace Agreement (DPA)<br />
Power Sharing<br />
• Gründung einer Transitional <strong>Darfur</strong> Regional Authority (TDRA) zur Überwachung und Koordinierung der Implementierung des DPA, in dem<br />
SLM/A und JEM effektiv repräsentiert sein sollen; SLM/A und JEM sollen an der Regierung in Khartum durch einen Senior Assistant to the<br />
President, der als vierthöchstes Mitglied der presidency gilt, einen Presidential Advisor, fünf Cabinet Minister und sechs State Minister sowie<br />
den Vorsitz eines parlamentarischen Komitees der nationalen Legislative vertreten sein; weiterhin erhalten sie zwölf Sitze in der<br />
Nationalversammlung<br />
• SLM/A und JEM stellen außerdem einen Gouverneur und zwei stellvertretende Gouverneure in den drei <strong>Darfur</strong>-Regionen<br />
• Zeitgleich mit den nationalen Wahlen spätestens 2008 sollen regionale Wahlen in <strong>Darfur</strong> stattfinden<br />
• Ein Referendum über den zukünftigen politischen Status der drei <strong>Darfur</strong>-Regionen soll spätestens im Juli 2010 erfolgen<br />
• Wealth Sharing<br />
• Gründung einer Fiscal and Financial Allocation and Monitoring Commission (FFAMC) für die Koordinierung der Transferzahlungen nach <strong>Darfur</strong><br />
• Gründung eines <strong>Darfur</strong> Reconstruction and Development Fund innerhalb von 30 Tagen, um die humanitäre und sozioökonomische Lage in<br />
<strong>Darfur</strong> zu verbessern, 300 Mio. US$ im Jahr 2006 und je 200 Mio. US$ in den zwei drauffolgenden Jahren werden hierfür von der Regierung<br />
bereit gestellt; die FFAMC soll die Geldtransfers in die <strong>Darfur</strong>-Regionen koordinieren<br />
• Comprehensive Ceasefire and Final Security Arrangements<br />
• Waffenruhe soll 72 Stunden nach Unterschreiben des Abkommens in Kraft treten; eine Waffenstillstandskommission koordiniert und<br />
überwacht zusammen mit der AMIS die Einhaltung der Waffenruhe<br />
• Entwaffnung und Demobilisierung der Janjaweed gemäß den UN-Resolutionen 1556 und 1564 innerhalb von 60 Tagen; SLM/A und JEM<br />
werden aufgelöst und in die <strong>Sudan</strong>ese Armed Forces (SAF) integriert<br />
• <strong>Darfur</strong>-<strong>Darfur</strong> Dialogue and Consultation (DDDC)<br />
• Gründung des DDDC, an dem sich alle „<strong>Darfur</strong>ian Stakeholders“ des Friedensprozesses beteiligen können; Forum soll als Bindeglied zwischen<br />
der Zivilbevölkerung und dem DPA dienen und hat zur Aufgabe, diese in den politischen Prozess einzubinden; alle lokalen Gemeinschaften<br />
sollen ausreichend repräsentiert werden; eine allgemein anerkannte sudanesische Persönlichkeit soll den Vorsitz übernehmen<br />
• Implementation Modalities and Timelines<br />
• Eine <strong>Darfur</strong> Assessment and Evaluation Commission (DAEC) soll die Implementierung des DPA überwachen; die DAEC setzt sich aus jeweils<br />
drei Vertretern der Zentralregierung, der SLM/A und der JEM und neun externen Beobachtern zusammen; Konstituierung soll innerhalb von<br />
drei Monaten erfolgen<br />
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Abgeschlossene Friedenseinsätze<br />
Friedenseins tze – <strong>Darfur</strong> (1)<br />
Geschichte und Mandat:<br />
African Union Mission in the <strong>Sudan</strong><br />
(AMIS)<br />
• 28.05.04: Einigung der Konfliktparteien und internationalen Mediatoren auf<br />
die Schaffung einer Waffenstillstands-Kommission sowie auf die Entsendung<br />
von Beobachtern der Afrikanischen Union (AU) nach <strong>Darfur</strong>, unter dem Namen<br />
African Union Monitoring Mission in <strong>Sudan</strong> (AMIS I)<br />
• 20.10.04: Die AU erweitert die AMIS zu einer Peacekeeping-Mission (African<br />
Union Mission in <strong>Sudan</strong> (AMIS II)) mit einer anvisierten Personalstärke von<br />
3.320 Mann (inklusive Polizei); der UN-Sicherheitsrat unterstützt dies<br />
ausdrücklich (Res. 1574 vom 19.11.04)<br />
• 28.04.05: die AU beschließt die Erweiterung der AMIS II auf 7.731 Mann (AMIS<br />
II-E) bis September 2005, am 20. September 2006 wird die Mission zusammen<br />
mit einer Aufstockung des Personals bis zum 31. Dezember 2006 verlängert<br />
• Errichtung einer <strong>Darfur</strong> Integrated Task Force (DITF) in Addis Abeba/Äthiopien<br />
für die strategische Führung der Mission (AU PSC Communiqué vom 28.04.05)<br />
• Hauptaufgaben von AMIS II gemäß AU Communiqué vom 20.10.04:<br />
• „proaktives Monitoring“ und Melden jedes Verstoßes gegen die<br />
Waffenstillstandsvereinbarung<br />
• Unterstützung bei vertrauensbildenden Maßnahmen (Peacebuilding)<br />
• Aufrechterhaltung von Sicherheit zur Ermöglichung humanitärer<br />
Hilfe und der Rückführung von Flüchtlingen<br />
[Fortsetzung auf der nächsten Seite]<br />
Personalstärke (Stand 01/07):<br />
AU Mission in the <strong>Sudan</strong> 05/04<br />
Militär Polizei Zivil<br />
5809 1408 0<br />
Grundlegende Dokumente (englisch):<br />
� Resolution 1556 vom 30.07.04 und<br />
Resolution 1574 vom 19.11.04<br />
Legitimation der AMIS durch den UN-<br />
Sicherheitsrat:<br />
� Vereinbarung vom 28. Mai 2004 über die<br />
Einsetzung einer Waffenstillstands-Kommission<br />
und einer Beobachtermission<br />
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Abgeschlossene Friedenseinsätze<br />
Friedenseins tze – <strong>Darfur</strong> (2)<br />
African Union Mission in the <strong>Sudan</strong><br />
(AMIS)<br />
• 31.08.06: Laut Resolution 1706 des UN-Sicherheitsrats soll AMIS II Ende 2006<br />
durch die erweiterte und personell aufgestockte UNMIS ersetzt werden<br />
• 16.11.06: Einigung zwischen der UN, der AU, der EU, der Arabischen Liga und<br />
dem <strong>Sudan</strong> über eine Unterstützung der AMIS II durch die UN (Addis Ababa<br />
Conclusions); jedoch Uneinigkeit zwischen dem <strong>Sudan</strong> und der UN über<br />
Kompetenzverteilung, Kommandostrukturen und Mandat der Mission;<br />
finanzielle, personelle und technische Unterstützung der UN soll innerhalb von<br />
drei Phasen erfolgen:<br />
• Phase eins (Light Support Package): ca. 180 UN-Personal (Militärs,<br />
Polizisten, Berater), technische und logistische Unterstützung;<br />
• Phase zwei (Heavy Support Package): ca. 3.000 UN-Personal, weitere<br />
technische und logistische Unterstützung;<br />
• Phase drei (Hybrid Mission): Übergang zur UN-AU-Hybridmission;<br />
Hybridmission soll über ca. 20.000 Militärs und Polizisten verfügen;<br />
AMIS-Personal wird integriert (<strong>Sudan</strong> Tribune 18.11.06)<br />
• 31.12.07: Übergang der AMIS II in die United Nations - African Union Mission in<br />
<strong>Darfur</strong> (UNAMID)<br />
Links und Quellen:<br />
� Dokumentation des <strong>Darfur</strong>-Friedensprozesses bei<br />
ISS Südafrika<br />
� Offizielle Homepage der AMIS<br />
� Homepage der UNMIS<br />
� DPA Monitor der UNMIS<br />
� Für einzelne Berichte über den <strong>Darfur</strong> Konflikt<br />
siehe Links, Lesetipps und Quellen<br />
AMIS in <strong>Darfur</strong><br />
UN Photo/ Evan Schneider, 2005<br />
AMIS Webseite, 2007<br />
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Abgeschlossene Friedenseinsätze<br />
Friedenseins tze – <strong>Darfur</strong> (3)<br />
Geschichte und Mandat:<br />
EU Support Mission to the African Union Mission<br />
in <strong>Darfur</strong><br />
• Seit 01.2004: Finanzielle Unterstützung der AMIS durch die Europäische Union<br />
• 18.07.05: Auf bisherige Finanzhilfen aufbauend, beschließt der Europäische<br />
Rat die Entsendung einer materiellen, technischen, logistischen und<br />
personellen Unterstützungskomponente für AMIS (siehe Gemeinsame Aktion im<br />
Kasten rechts)<br />
• 17.10.06: Mandatsverlängerung bis zum 31. Dezember 2006 beschlossen<br />
• 23.04.07: Entsendung einer zivil-militärischen Unterstützungskomponente<br />
AMIS/AMISOM EU Supporting Action für AMIS II; Aufgabe: Vorbereitung des<br />
Aufbaus von AMISOM (siehe Gemeinsame Aktion im Kasten rechts)<br />
• 31.12.07: Übergang der AMIS zur UNAMID; entsprechend endet auch die EU<br />
Support Mission to the African Union Mission in <strong>Darfur</strong><br />
Personalstärke (Stand 12/07):<br />
EU Support to AMIS 07/05<br />
Militär Polizei Zivil<br />
Grundlegende Dokumente:<br />
30 30 1<br />
0 4 0<br />
� Gemeinsame Aktion des Rates 2005/557/GASP<br />
vom 18.07.05<br />
Beschluss/Mandat zur EU Support Mission to AMIS<br />
� Gemeinsame Aktion des Rates 2007/238/CFSP<br />
vom 19.04.07<br />
Ernennung von Torben Brylle zum EU-Sondergesandten<br />
(EUSR) für <strong>Sudan</strong><br />
� Gemeinsame Aktion des Rates 2007/245/CFSP<br />
vom 23.04.07<br />
Entsendung der AMIS/AMISOM EU Supporting<br />
Action<br />
Weitere Informationen auf der Homepage des<br />
Rates der Europäischen Union<br />
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Laufende Friedenseinsätze<br />
Friedenseins tze – <strong>Darfur</strong> (1)<br />
United Nations - African Union Mission in <strong>Darfur</strong> (UNAMID)<br />
Geschichte und Mandat:<br />
• 31.07.07: Der UN-Sicherheitsrat autorisiert mit Resolution 1769 eine 12monatige<br />
sog. Hybridmission bestehend aus AMIS, Personal aus den UN Light<br />
und Heavy Support Packages sowie weiterem Personal in einer Stärke von bis zu<br />
26.000 Personen; Truppen sollen hierbei gemäß den Addis Ababa Conclusions<br />
vom 16.11.2006 hauptsächlich afrikanischen Ursprungs sein; Führungsstruktur<br />
sowie zentrale Unterstützung wird von den UN gestellt; bis spätestens Ende<br />
2007 soll UNAMID seine volle operative Kapazität und Truppenstärke erreichen<br />
• UNAMID soll über eine Personalstärke von bis zu 19.555 Militärs, 6.432<br />
Polizisten und 5.105 Zivilisten verfügen<br />
• Deutschland wird sich mit bis zu 250 Soldaten (Beratungs- und Verbindungsaufgaben,<br />
Lufttransportunterstützung) an der Hybridmission beteiligen<br />
(Pressemitteilung des Auswärtigen Amts)<br />
• Die Aufgaben der Hybridmission umfassen gemäß UN-Res. 1769 u.a.:<br />
• Unterstützung einer baldigen und effektiven Implementierung des <strong>Darfur</strong><br />
Peace Agreement von 2006<br />
• Verhinderung bewaffneter Angriffe<br />
• Gewährleistung der Sicherheit der Zivilbevölkerung, von Mitarbeitern von<br />
Hilfsorganisationen und des eigenen Personals<br />
Kommandeur der Hybridmission wird Generalleutnant Martin Luther Agwai<br />
(Nigeria; ehem. Deputy Force Commander, UN Assistance Mission in Sierra<br />
Leone); Generalmajor Emmanuel Karenzi Karake (Ruanda) übernimmt den<br />
Posten des Deputy Force Commander; Michael J. Fryer (Südafrika) wird Police<br />
Commissioner der Hybridmission<br />
Personalstärke (Stand 03/09):<br />
UNAMID 08/07<br />
Militär Polizei Zivil<br />
12.604 2.510 1.158<br />
1 4 3<br />
Grundlegende Dokumente (englisch):<br />
Gemeinsamer Bericht des UN-Generalsekretärs und<br />
des Vorsitzenden der AU Kommmission zur<br />
Hybridmission in <strong>Darfur</strong> vom 05.06.2007<br />
Resolutionen des UN-Sicherheitsrats<br />
UNSR Res 1828 (31.07.08), Verlängerung des<br />
Mandats<br />
Berichte des UN-Generalsekretärs zur Lage in <strong>Darfur</strong><br />
und zu UNAMID<br />
S/2008/98 (14.02.08), S/2008/249 (14.04.08),<br />
S/2008/304 (09.05.08) S/2008/400 (17.06.08),<br />
S/2008/443 (07.07.08), S/2008/558 (18.08.08),<br />
S/2008/659 (17.10.08) S/2008/781 (12.12.08),<br />
S/2008/840 (31.12.08), S/2009/83 (10.02.09)<br />
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Laufende Friedenseinsätze<br />
Friedenseins tze – <strong>Darfur</strong> (2)<br />
� 31.10.07: Das UNAMID-Hauptquartier in Al Fashir wird eröffnet<br />
� 31.12.07: die UNAMID nimmt ihre Tätigkeit auf<br />
� 10.02.08: UNAMID und Khartoum unterzeichnen nach langwierigen Verhandllungen<br />
das Status of Forces Agreement, das den rechtlichen Rahmen für<br />
die UN Mission bestimmt<br />
� Juli 2008: Durch häufige Verzögerung bei Entsendung von Truppen und<br />
Lieferung von Equipment bedingt, verfügt UNAMID im Juli erst rund 9.000<br />
Soldaten; rund 7.000 davon sind ehemalige AMIS-Truppen<br />
� 14.07.2008: Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs Louis<br />
Moreno-Ocampo stellt Antrag auf Erlass eines Haftbefehls gegen den<br />
sudanesischen Staatschef Omar al-Bashir; UN befürchtet Gefährdung von<br />
UNAMID-Personal und zieht rund 200 Personen ab<br />
� 31.7.2008: Verlängerung des Missions-Mandats durch UNSR Res 1828<br />
(31.07.08) um ein Jahr<br />
� März 2009: Trotz langsamem Truppenwachstums begrenzen logistische Lücken<br />
und fehlenede Ausstattung die Mobilität und Durchsetzungsfähigkeit<br />
UNAMIDS; siehe Bericht des Generalsekretärs S 2009/83 (14.02.2009)<br />
UN Photo/Shereen Zorba 2007<br />
„Re-hatting“ – Truppen der AMIS werden<br />
in UNAMID integriert<br />
Weitere Informationen auf der Homepage<br />
der UNAMID<br />
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Abgeschlossene Friedenseinsätze<br />
Friedenseins tze – Tschad / ZAR<br />
European Union Force Tchad/République<br />
Tchad publique Centrafricaine<br />
(EUFOR Tchad/RCA)<br />
Tchad/RCA)<br />
Geschichte und Mandat<br />
� 15.10.07: Beschluss des EU-Militäreinsatzes im Ost-Tschad und<br />
im Nordosten der Zentralafrikanischen Republik (EUFOR Tchad/RCA) durch eine<br />
Gemeinsame Aktion des Rats der EU im Rahmen der Europäischen Sicherheitsund<br />
Verteidigungspolitik (ESVP) und auf Basis von UNSR Resolution 1778 als<br />
einjährige „Bridging Mission“ in Ergänzung der parallel dislozierten Mission des<br />
Nations Unies en République Centrafricaine et au Tchad (MINURCAT)<br />
� 29.11.07: Warnung tschadischer Rebellen, EUFOR-Soldaten wie Besatzungstruppen<br />
zu bekämpfen, falls sich diese angesichts französischer Unterstützung<br />
für Déby auf die Seite der tschadischen Regierung stellen sollten; „impartiality“<br />
von EUFOR ist vor allem aufgrund der Dominanz Frankreichs umstritten<br />
� 12.07-01.08: Angriffe tschadischer Rebellengruppen auf N’Djamena verzögern<br />
die Entsendung von EUFOR<br />
� 15.03.08: Erklärung der vorläufigen Einsatzfähigkeit von EUFOR; Beginn des<br />
zwölfmonatigen Einsatzes mit einer autorisierten Truppenstärke von bis zu<br />
3.700, davon sind 200 in der ZAR im Einsatz<br />
Das Mandat von EUFOR Tschad/RCA basiert auf Kap. VII der UN-Charta (sog.<br />
robustes Mandat) und umfasst gemäß UNSR Res 1778 vom 25. September 2007<br />
insbesondere:<br />
� Schutz gefährdeter Zivilpersonen im eingegrenzten Einsatzgebiet, vor allem von<br />
Flüchtlingen und Binnenvertriebenen<br />
� Erhöhung der Sicherheit im Einsatzgebiet und Erleichterung der humanitären<br />
Hilfe und der Bewegungsfreiheit von humanitären Helfern<br />
� Schutz von UN-Einrichtungen und Personal<br />
� Kein Mandat in den Flüchtlingslagern<br />
Personalstärke (Stand 03/2009):<br />
3/2008<br />
Militär Polizei Zivil<br />
3.700 0 0<br />
EUFOR Tchad/RCA<br />
4* 0 0<br />
Grundlegende Dokumente:<br />
�� UNSR Res 1778 (25.09.07)<br />
� Gemeinsame Aktion des EU-Rates zur<br />
Entsendung von EUFOR Tschad/RCA (15.10.07)<br />
� Status-of-Forces Agreement mit dem Tschad<br />
(26.03.2008)<br />
� Status-of-Forces Agreement mit der ZAR<br />
(24.05.2008)<br />
Links und Quellen: EUFOR Tchad/RCA<br />
Weiterführende Information: <strong>ZIF</strong>-Präsentation<br />
Tschad / ZAR<br />
* In den Operational<br />
Headquarters Mont<br />
Valérien, Frankreich<br />
Beteiligte Nationen:<br />
� EU-Mitgliedsstaaten: Belgien, Bulgarien, Deutsch- land,<br />
Finnland, Frankreich, Griechenland, Groß-britannien, Irland,<br />
Italien, Lettland, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen,<br />
Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden,<br />
Tschechische Republik, Ungarn, Zypern<br />
� Andere Staaten: Albanien, Kroatien, Russland,<br />
Ukraine<br />
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Laufende Friedenseinsätze Friedenseins tze im Tschad / Zentralafrikanischer Republik (1)<br />
Mission des Nations Unies en République Centrafricaine et au<br />
Tchad (MINURCAT)<br />
Geschichte und Mandat:<br />
Der UN-Sicherheitsrat autorisiert durch Res 1778 (25.09.07) die Errichtung<br />
einer regional eingeschränkten internationalen Präsenz im Ost-Tschad und<br />
Nordosten der ZAR, bestehend aus einer zivil-polizeilichen Komponente der UN<br />
(MINURCAT), einer Polizei-Komponente der tschadischen Behörden mit<br />
Unterstützung der UN sowie einer militärischen der EU (EUFOR TCHAD/RCA).<br />
Letztere wird am 15.03.09 gem. Res 1861 (14.01.2009) und auf Basis der<br />
Empfehlung das UN-Sekretariates im SG-Bericht S/2008/601 (12.09.2008)<br />
durch eine UN-Militärkomponente abgelöst<br />
� Die autorisierte Personalstärke von MINURCAT umfasst seit dem 15.03.09<br />
300 Polizisten, 5.200 Militärs sowie eine angemessene Zahl zivilen Personals<br />
Das Mandat von MINURCAT basierte bis zum 15.03.09 auf Kap. VI UN-Charta und<br />
umfasste gemäß Res 1778 (25.09.08) insbesondere:<br />
� Unterstützung und Beratung beim Aufbau der Police tchadienne pour la<br />
protection humanitaire (PTPH), die der Aufrechterhaltung von öffentlicher<br />
Ordnung in Flüchtlingslagern dienen soll; später wird die PTPH in Détachment<br />
Intégre de Sécurité (DIS) umbenannt<br />
� Logistische Hilfe bei der Verlegung von Flüchtlingslagern in direkter Grenznähe<br />
� Überwachung, Schutz und Förderung der Menschenrechte, insbesondere<br />
Prävention von sexueller Gewalt<br />
� Unterstützung zu Beendigung der Rekrutierung und des Einsatzes von Kindern<br />
durch bewaffnete Gruppen<br />
� Förderung der Rechtsstaatlichkeit durch Unterstützung einer unabhängigen<br />
Richterschaft und Stärkung des Rechtssystem<br />
Personalstärke (Stand 03/2009):<br />
MINURCAT Tchad/RCA<br />
Militär Polizei Z ivil<br />
81 236 445<br />
0 0 3<br />
9/200<br />
Beteiligte Nationen:<br />
Ägypten, Äthiopien, Bangladesch, Benin, Bolivien, Brasilien,<br />
Burkina Faso, Burundi, Côte d‘Ivoire, Deutschland, Dänemark,<br />
Ecuador, Finnland, Frankreich, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea,<br />
Irland, Jemen, Jordanien, Kamerun, Kenia, Kirgisistan, Kroatien,<br />
Libyen, Madagaskar, Mali, Nepal, Niger, Nigeria, Pakistan, Polen,<br />
Portugal, Ruanda, Sambia, Schweden, Senegal, Spanien, Togo,<br />
Tunesien, Uganda<br />
Grundlegende Dokumente:<br />
Autorisierung von MINURCAT durch UNSR Res 1778<br />
(25.09.07); Verlängerung des Mandats UNSR Res<br />
1834 (25.09.08); Erweiterung des Mandats Res 1861;<br />
(14.01.09)<br />
Berichte des UN-Generalsekretärs<br />
S/2007/97 (23.02.07), S/2007/488 (10.08.07),<br />
S/2008/444 (08.07.08), S/2008/601 /Add. 1<br />
(12.09.08) S/2008/760 (04.12.08)<br />
Erklärung des Präsidenten des UN-<br />
Sicherheitsrates S/PRST/2008/3 (04.02.08)<br />
Weiterführende Information: <strong>ZIF</strong>-Präsentation<br />
Tschad / ZAR<br />
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Laufende Friedenseinsätze Friedenseins tze im Tschad / Zentralafrikanischer Republik (2)<br />
Mission des Nations Unies en République Centrafricaine et au<br />
Tchad (MINURCAT)<br />
Erweiterung des Mandats ab dem 15.03.09 :<br />
Robustes Mandat auf Basis von Kap. VII UN-Charta („unter Nutzung aller<br />
notwendigen Mittel“):<br />
� Schutz gefährdeter Zivilisten, insbesondere von Flüchtlingen und<br />
Binnenvertriebenen<br />
� Herstellung eines Umfelds, das die sichere Lieferung von humanitären<br />
Hilfsgütern und Bewegungsfreiheit von humanitärem Personal<br />
gewährleistet<br />
� Schutz von UN Personal und Ausrüstung<br />
� Verbesserung der Sicherheit in Birao (ZAR) durch Stationierung einer<br />
dauerhaften Präsenz und durch Zusammenarbeit mit Regierung und dem<br />
United Nations Office in the Central African Republic (BONUCA):<br />
� Rettung von Zivilisten und Mitarbeitern humanitärer Organisationen aus<br />
Gefahrensituationen<br />
� Schutz von UN Personal und Ausrüstung<br />
Das Einsatzgebiet von MINURCAT soll im Ost-Tschad um die Regionen Ost-Ennedi,<br />
Wadi Fira, Quaddai und Salamat erweitert werden<br />
Personalstärke (Stand 03/2009):<br />
MINURCAT Tchad/RCA<br />
Militär Polizei Z ivil<br />
81 236 445<br />
0 0 3<br />
9/200<br />
Beteiligte Nationen:<br />
Ägypten, Äthiopien, Bangladesch, Benin, Bolivien, Brasilien,<br />
Burkina Faso, Burundi, Côte d‘Ivoire, Deutschland, Dänemark,<br />
Ecuador, Finnland, Frankreich, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea,<br />
Irland, Jemen, Jordanien, Kamerun, Kenia, Kirgisistan, Kroatien,<br />
Libyen, Madagaskar, Mali, Nepal, Niger, Nigeria, Pakistan, Polen,<br />
Portugal, Ruanda, Sambia, Schweden, Senegal, Spanien, Togo,<br />
Tunesien, Uganda<br />
Grundlegende Dokumente:<br />
Autorisierung von MINURCAT durch UNSR Res 1778<br />
(25.09.07); Verlängerung des Mandats UNSR Res<br />
1834 (25.09.08); Erweiterung des Mandats Res 1861;<br />
(14.01.09)<br />
Berichte des UN-Generalsekretärs<br />
S/2007/97 (23.02.07), S/2007/488 (10.08.07),<br />
S/2008/444 (08.07.08), S/2008/601 /Add. 1<br />
(12.09.08) S/2008/760 (04.12.08)<br />
Erklärung des Präsidenten des UN-<br />
Sicherheitsrates S/PRST/2008/3 (04.02.08)<br />
Weiterführende Information: <strong>ZIF</strong>-Präsentation<br />
Tschad / ZAR<br />
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Exkurs: Der Internationale Strafgerichtshof<br />
Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) mit Sitz in Den Haag hat seine Tätigkeit im Juli 2002 auf Grundlage des 1998 verabschiedeten<br />
Statuts von Rom aufgenommen. Drei Straftatbestände werden verfolgt: Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen.<br />
Die Zuständigkeit des IStGH ist komplementär; er wird erst aktiv, wenn ein Land nicht fähig oder bereit ist, die auf seinem<br />
Territorium oder durch seine Bürger begangenen Verbrechen strafrechtlich zu verfolgen (Art. 17). Jedoch kann der UN-Sicherheitsrat ein<br />
Verfahren beim IStGH veranlassen, wenn es den „internationalen Frieden und Sicherheit“ gefährdet sieht. Ebenfalls ist der UN-Sicherheitsrat<br />
berechtigt mit Hilfe einer Resolution unter Kapitel VII der UN-Charta, Ermittlungs- und Strafverfahren des IStGH um zwölf Monate auszusetzen<br />
(Art. 16); seit dem 16. Juni 2003 ist Luis Moreno Ocampo (Argentinien) Chefankläger des IStGH; da der Gerichtshof nicht über eine eigene<br />
Polizei verfügt, ist er bei der Durchsetzung der Haftbefehle auf seine Signatarstaaten angewiesen<br />
Anmerkung: <strong>Sudan</strong> wird durch Res. 1593 (2005) des UN-Sicherheitsrats zur Kooperation angehalten, obwohl das Land das Statut von Rom<br />
nicht ratifiziert hat<br />
01.05.2008 Haftbefehl des IStGH für Ali Muhammad Ali Abd-Al-Rahman ("Ali Kushayb") und Ahmad Muhammad Harun ("Ahmad<br />
Harun") (Text )<br />
• Hintergrund der Anklage sind die Kämpfe zwischen Regierungstruppen (<strong>Sudan</strong> Armed Forces (SAF) und Popular Defence Forces<br />
(PDF)) und Janjaweed gegen die <strong>Sudan</strong>ese Liberation Movement/Army (SLM/A) und Justice and Equality Movement (JEM) in<br />
<strong>Darfur</strong>, <strong>Sudan</strong>. SAF, PDF und Janjaweed griffen im Rahmen der systematischen Bekämpfung der Aufständischen 2003-2004 die<br />
Städte Kodoom, Bindisi, Mukjar, Arawala und Umgebung an, gegen deren Zivilbevölkerung (primär Fur, Zahawa und Masalit)<br />
Verbrechen verübt wurden<br />
• Ahmad Harun war zu diesem Zeitpunkt (2003-2005) in seiner Funktion als Innenminister zuständig für das „<strong>Darfur</strong> Security<br />
Desk“ und damit für die Koordination der verschiedenen Einheiten, die bei der Bekämpfung der Rebellengruppen eingesetzt<br />
wurden (Polizei, bewaffnete Streitkräfte, nationale Sicherheitskräfte, Geheimdienst und Janjaweed; Der Haftbefehl gegen<br />
Harun umfasst 42 Anklagepunkte gemäß Art. 25(3)(b)und 25(3)(d) des Statuts von Rom, darunter 20 Anklagepunkte für<br />
Verbrechen gegen die Menschlichkeit und 22 Anklagepunkte für Kriegsverbrechen<br />
• Ali Kushayb, ranghöchster Anführer der Janjaweed und gleichzeitig Mitglied der PDF galt als Mediator zwischen den Anführern<br />
der verschiedenen Janjaweed-Milizen und der sudanesischen Regierung; der Haftbefehl für Ali Kushayb enthält 50<br />
Anklagepunkte im Sinne der Art. 25(3)(a) and 25 (3)(d) des Rom-Statuts, darunter 22 Anklagepunkte für Verbrechen gegen<br />
die Menschlichkeit und 28 Anklagepunkte für Kriegsverbrechen<br />
Weder Kusayb noch Harun wurden bisher durch die Regierung in Khartoum an den IStGH überstellt<br />
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Exkurs: Der Internationale Strafgerichtshof<br />
14.7.2008 Der Chefankläger des IStGH stellt Antrag auf Erlass eines Haftbefehls gegen den sudanesischen Präsidenten Omar Al Bashir<br />
(Text )<br />
Der im Antrag abgedeckte Zeitraum beginnt mit dem 01.07.2002 und enthält folgende Punkte:<br />
• Völkermord an Mitgliedern der ethnischen Gruppen der Fur, Masalit und Zaghawa im Sinne des Art. 6 (a) des Rom-Statuts;<br />
Verursachung von schwerem körperlichem oder seelischem Schaden – Art. 6 (b); vorsätzliche Auferlegung von Lebensbedingungen<br />
für die Gruppe, die geeignet sind, ihre körperliche Vernichtung ganz oder teilweise herbeizuführen – Art. 6 (c)<br />
• Verbrechen gegen die Menschlichkeit gem. Art. 7 (1) des Rom-Statuts, begangen im Rahmen von umfassenden und<br />
systematischen Angriffen auf die Zivilbevölkerung <strong>Darfur</strong>s, mit Wissen um diese Angriffe (a) der vorsätzlichen Tötung, (b)<br />
Ausrottung, (d) Vertreibung bzw. zwangsweisen Überführung der Bevölkerung, (f) Folter und (g) Vergewaltigung/jegliche<br />
Form der sexuellen Gewalt<br />
• Kriegsverbrechen im Sinne des Art. 8 (2)(e)(i) des Statuts, vorsätzliche Angriffe auf die Zivilbevölkerung als solche oder auf<br />
einzelne Zivilpersonen, die an den Feindseligkeiten nicht unmittelbar teilnehmen; und (v) Plünderung von Orten<br />
Die Anklage beschuldigt Al Bashir nicht der physischen Ausführung oder unmittelbaren Beteiligung an irgendeinem<br />
dieser Verbrechen, doch habe er diese unter zuhilfenahme seines Staatsapparats, der Armee sowie Milizen/Janjaweed im<br />
Sinne des Art. 25 (3)(a) des Statuts von Rom zu verantworten<br />
14.10.2008 Verhaftung von Kusayb durch sudanesische Regierung; Bashir ordnet Gerichtsverfahren vor sudanesischem Gericht an und<br />
umgeht somit internationalen Haftbefehl<br />
20.11.2008 Chefankläger stellt Antrag auf Ausstellung eines Haftbefehls gem. Art. 7 des Statuts von Rom (Kriegsverbrechen) gegen drei<br />
Anführer der Rebellen, die mutmaßlich verantwortlich sind für die Anschläge auf AU Peacekeeper in Haskanita im Sept 2007<br />
30.01.2009 Der ICC gibt dem Antrag auf Ausstellung der Haftbefehle gegen Ahmad Muhammad Harun und Ali Muhammad Al Abd-Al-Rahman<br />
statt; die sudanesische Regierung lehnt Verhaftungen kategorisch ab<br />
03.04.2009 Der ICC gibt dem Antrag auf Ausstellung der Haftbefehle gegen Präsident Bashir statt; Arabische Liga und Afrikanische Union<br />
sprechen sich für die Aufschiebung der Strafverfolgung gem. Art. 16 des Statuts von Rom durch den UNSR aus (Text )<br />
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Links, Lesetipps und Quellen<br />
Allgemein:<br />
� UN Security Council – Publications on <strong>Sudan</strong><br />
Monatlich aktualisierte Informationen zum Konfliktverlauf, zu UNAMID; alle<br />
Resolutionen des UNSR und Berichte des Generalsekretärs<br />
� <strong>ZIF</strong>: Aktuelle Informationen zu Friedenseinsätzen<br />
Wöchentlich aktualisierter Pressespiegel zum <strong>Sudan</strong> (mehrsprachig)<br />
� <strong>ZIF</strong>: Interaktive <strong>Konfliktübersicht</strong> <strong>Sudan</strong><br />
Übersicht über Nord-Süd-Konflikt sowie die Konfliktregion Ostsudan<br />
<strong>Darfur</strong> Konflikt:<br />
� A New <strong>Sudan</strong> Action Plan<br />
Africa Briefing, International Crisis Group, April 2005<br />
� Abdul-Jalil, Musa Adam: The Dynamics of Customary Land Tenure and Natural<br />
Resource Management in <strong>Darfur</strong>, FAO Report<br />
� <strong>Darfur</strong>’s Fragile Peace Agreement<br />
Africa Briefing, International Crisis Group, June 2006<br />
� <strong>Darfur</strong>‘s New Security Reality<br />
Africa Report, International Crisis Group, November 2007<br />
� <strong>Darfur</strong>: Revitalising the Peace Process<br />
Africa Briefing, International Crisis Group, April 2007<br />
� <strong>Darfur</strong> Rising: <strong>Sudan</strong>’s New Crisis<br />
Africa Report, International Crisis Group, March 2004<br />
� <strong>Darfur</strong> 2007: Chaos by Design. Peacekeeping Challenges for AMIS and UNAMID<br />
Human Rights Watch Report, September 2007<br />
� Der <strong>Darfur</strong>-Konflikt – Genese und Verlauf<br />
Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, Oktober 2006<br />
� Divided They Fall: The Fragmentation of <strong>Darfur</strong>’s Rebel Groups<br />
Small Arms Survey Report, July 2007<br />
� Getting the UN into <strong>Darfur</strong><br />
Africa Briefing, International Crisis Group, October 2006<br />
� Imperatives for Immediate Change: The African Union Mission in <strong>Sudan</strong><br />
Human Rights Watch Report, January 2006<br />
� No Dialogue, No Commitment<br />
Small Arms Survey Issue Brief, December 2006<br />
� Report of the Panel of Experts established pursuant to resolution<br />
1591 (2005) conterning the <strong>Sudan</strong>, United Nations, November 2008<br />
� The EU/AU Partnership in <strong>Darfur</strong>: Not Yet a Winning Combination<br />
Africa Report, International Crisis Group, October 2005<br />
� The AU’s Mission in <strong>Darfur</strong>: Bridging the Gaps<br />
Africa Briefing, International Crisis Group, July 2005<br />
� To Save <strong>Darfur</strong><br />
Africa Report, International Crisis Group, March 2006<br />
Internationaler Strafgerichtshof:<br />
� Haftbefehls gegen Omar Al Bashir, Begründung<br />
� Das Statut von Rom<br />
Lokale Quellen:<br />
� <strong>Sudan</strong> Tribune<br />
In Paris ansässige Internet-Tageszeitung (non-profit)<br />
Bildquellen:<br />
Bildquellen<br />
S.1 Karte: Crisis Group 2006; Grenzlinie <strong>ZIF</strong>; Fotos: UN Photo<br />
2007/Fred Noy; UN Photo 2007/ Fred Noy; UN Photo<br />
2008/David Muyug<br />
S. 2 Karte: UNEP, 2007 (Ausschnitt)<br />
S. 3 Foto: UN Photo/Marc Castro, 2006<br />
S. 5 Foto: UNifeed, 2006<br />
S. 11 Foto: UN Photo/Ryan Brown, 2006<br />
S. 20 Foto UN Photo/Ryan Brown, 2007<br />
S. 21 Foto: UN Photo/ Fred Noy, 2007<br />
S. 25 Fotos: AMIS Webseite, 2007; UN Photo/ Evan Schneider, 2005<br />
S. 29 Foto: UN Photo/Shereen Zorba 2007<br />
S. 35 Karte: UN Cartographic Section, UN DPKO, 2007<br />
© <strong>ZIF</strong>, es gilt der Haftungsausschluss der <strong>ZIF</strong>-Webseite<br />
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Karte basiert auf UN Map No. 3707 Rev. 10, April 2007, UN Cartographic Section<br />
Kartographische<br />
Dienste:<br />
kartographischer<br />
Dienst der UNO<br />
Digitaler Atlas der<br />
EU-Kommission<br />
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