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Konfliktübersicht Sudan/Darfur - ZIF

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<strong>Konfliktübersicht</strong><br />

Konflikt bersicht - <strong>Darfur</strong> (<strong>Sudan</strong>)<br />

Crisis Group 2006<br />

UN Photo 2007/Fred Noy<br />

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Satellitenbild<br />

ca. 12x12<br />

UN Photo 2007/Fred Noy<br />

Khartum<br />

Crisis Group 2006<br />

UN Photo 2008/David Manyua<br />

Profil der Region <strong>Darfur</strong> (<strong>Sudan</strong>) mehr<br />

Konfliktentwicklung mehr<br />

Konfliktakteure mehr<br />

Stationen des Friedensprozesses mehr<br />

Friedenseinsätze<br />

Friedenseins tze<br />

<strong>Darfur</strong>:<br />

AMIS (2004 – 2007) mehr<br />

EU Support for AMIS (2004 – 2007) mehr<br />

UNAMID (2007 - ) mehr<br />

Tschad/Zentralafrikanische Republik:<br />

EUFOR Chad/RCA(2007 – 2009) mehr<br />

MINURCAT (2007 - ) mehr<br />

Exkurs: Der Internationale Strafgerichtshof mehr<br />

Links, Lesetipps und Quellen mehr<br />

<strong>Konfliktübersicht</strong> Konflikt bersicht für f r den gesamten <strong>Sudan</strong> mehr<br />

W. Welker, <strong>ZIF</strong><br />

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Profil der Region <strong>Darfur</strong> (<strong>Sudan</strong> )<br />

Fläche: Fl che: 509.075 km² (BRD: 357.021 m²)<br />

Gebiet: Region <strong>Darfur</strong> (arabisch Dar Fur „Land der Fur“)<br />

umfasst seit der Aufteilung durch die Zentralregierung<br />

1994 die drei sudanesischen Bundesstaaten<br />

Schamal <strong>Darfur</strong> (Nord-<strong>Darfur</strong>), Gharb <strong>Darfur</strong><br />

(West-<strong>Darfur</strong>) und Dschanub <strong>Darfur</strong> (Süd-<strong>Darfur</strong>);<br />

wichtigste Städte in den drei Bundesstaaten sind<br />

Al Fashir, Geneina und Nyala<br />

Anrainerstaaten: Libyen im Nordwesten, Tschad im Westen,<br />

Zentralafrikanische Republik im Südwesten<br />

Bevölkerung:<br />

Bev lkerung: Etwa 6 Mio.<br />

<strong>Sudan</strong>esische Afrikanisch-stämmige Ethnien wie Fur, Masalit, Daju<br />

Bevölkerungsgruppen:<br />

Bev lkerungsgruppen: und Tunjur (sesshafte Ackerbauern), Qimr, Zaghawa,<br />

Badayat und Meidob (Nomaden bzw. Halb-<br />

Nomaden); zu den arabisch-stämmigen Ethnien<br />

gehören u.a. die Messiriya (sesshaft), Abbala und<br />

Baggara (Nomaden)<br />

Religion: Überwiegend islamisch<br />

Vegetation: Nördlicher Teil von <strong>Darfur</strong> gehört zur Sahelzone; in<br />

den westlichen und südlichen Landesteilen finden<br />

sich verschiedene Savannenformen; Entdeckung<br />

eines etwa 30.000 m² großen unterirdischen Sees<br />

im Norden <strong>Darfur</strong>s im April 2007<br />

Wirtschaft: Vor allem Subsistenz-Landwirtschaft (Getreide, Obst,<br />

Tabak, Viehzucht), Rohstoffe: Metallvorkommen<br />

(u.a. Gold, Kupfer, Eisen) sowie noch nicht<br />

abschließend explorierte Ölvorkommen im Süden<br />

und Norden <strong>Darfur</strong>s<br />

Ausschnitt basiert auf UN Map No. 3707 Rev. 10, April 2007, UN Cartographic Section<br />

Detailkarte sudan. Bevölkerungsgruppen in <strong>Darfur</strong><br />

Detailkarte <strong>Sudan</strong><br />

UNEP, 2007 (Ausschnitt)<br />

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Konfliktentwicklung – <strong>Darfur</strong><br />

1/11<br />

Konflikttypus: Innerstaatlicher Konflikt mit regionalen Einflüssen<br />

Konfliktauslöser Konfliktausl ser und -verlauf: verlauf:<br />

1983-85 Schwere Dürren bedingen massive Bevölkerungsbewegungen von nomadischen Stämmen aus den nördlichen Gebieten <strong>Darfur</strong>s<br />

nach Süden; es kommt zu Nahrungsmittelknappheit, Überbevölkerung in Städten und zu Verteilungskämpfen um Landnutzung<br />

und Wasser mit sesshaften Bauern<br />

Ende 80er Regierung ordnet Abschaffung des traditionellen Hakura-Prinzips an (im 16 Jh eingeführtes und heute mit verschiedenen<br />

Bedeutungen aufgladenes Landnutzungssystem; siehe Bericht der FAO: The Dynamics of Customary Land Tenure and Natural<br />

Resource Management in <strong>Darfur</strong> ); die Verabschiedung des Unregiestered Land Acts von 1970 sowie des Investment Acts von<br />

1990 beschneiden die Landnutzungsrechte der sesshaften Bevölkerung zum Teil so stark, dass dies einer Vertreibung<br />

gleichkommt (siehe Land and Conflict in <strong>Sudan</strong> )<br />

30.06.1989 Omar Al-Bashir, Leiter der bewaffneten Fallschirmspringerbrigade der sudanesischen Streitkräfte, führt<br />

im Auftrag der National Islamic Front (NIF) einen Putsch gegen die demokratisch gewählte Regierung<br />

von Sadiq al-Mahdi; er wird Vorsitzender des neugegründeten Revolutionary Command Councils (RCC);<br />

Regierung und Parteien werden aufgelöst und der Notstand verhängt; alle Demonstrationen gegen<br />

die „revolution of national salvation“ werden verboten; 1993 löst sich der RCC selbst auf und erklärt<br />

Bashir zum Präsdidenten einer Zivilregierung (siehe Profile: <strong>Sudan</strong>´s President Bashir )<br />

02.2003 Eskalation des Konflikts; zwei Rebellengruppen, <strong>Sudan</strong> Liberation Movement/Army (SLM/A) und Justice<br />

and Equality Movement (JEM), werfen der Regierung in Khartum die politische, ökonomische und<br />

soziale Marginalisierung <strong>Darfur</strong>s vor; SLM/A und JEM kooperieren zunächst, bekämpfen sich<br />

aber anschließend; beide nehmen zwar an den laufenden Friedensgesprächen in Naivasha zwischen Regierung und <strong>Sudan</strong><br />

People’s Liberation Movement/Army (SPLM/A) teil, unterzeichnen das Comprehensive Peace Agreement (CPA) allerdings nicht<br />

2003–2005 Verschärfung der humanitären Krise; ca. 1½ bis 2 Millionen Zivilisten werden vertrieben, ca. 180.000 bis 300.000 sterben;<br />

beiden Seiten werden Kriegsverbrechen vorgeworfen; internationale humanitäre Hilfe wird aufgrund der Sicherheitslage<br />

zeitweise unterbrochen<br />

UN Photo 2006 / Marc Castro<br />

Präsident Omar<br />

Al-Bashir<br />

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Konfliktentwicklung – <strong>Darfur</strong><br />

2/11<br />

02./03.2003 Als Antwort auf die Widerstandsbewegung fördert die Regierung Milizen (Janjaweed), die ethnische Vertreibungen unter der<br />

Zivilbevölkerung durchführen; in der Folge massive Flüchtlingsströme vor allem in den Tschad<br />

08.04.04 Der Tschad vermittelt in N’Djamena eine Waffenstillstandsvereinbarung zwischen Khartum und SLM/A und JEM; diese wird von<br />

den Parteien jedoch nicht eingehalten<br />

28.05.04 Vereinbarung zwischen der Afrikanischen Union (AU), sudanesischer Regierung und den Rebellengruppen SLM/A und JEM,<br />

(Text ) die African Union Monitoring Mission in <strong>Sudan</strong> (AMIS I) zu entsenden. 60 Militärbeobachter und 300 Soldaten sollen<br />

den Waffenstillstand überwachen und zur Stabilität der Region beitragen (Friedenseinsätze); dennoch keine Verbesserung der<br />

humanitären Situation oder der Sicherheitslage; Waffenstillstandsbrüche und Gewalt gegen Zivilisten halten an (Communiqué<br />

des AU Peace & Security Council vom 25.05.04)<br />

30.07.04 In Resolution 1556 (30.07.04) befürwortet der UN-Sicherheitsrat die AMIS; Beschluss eines Waffenembargos gegen alle<br />

nichtstaatlichen Gruppen in <strong>Darfur</strong> und Forderungen nach der Entwaffnung der Janjaweed durch die Regierung innerhalb<br />

von 30 Tagen; obwohl das Embargo gem. Kapitel VII der UN-Charta beschlossen wurde, folgen nach Nichteinhaltung durch die<br />

Regierung in Khartum keine verschärften Maßnahmen<br />

19./20.10.04 Der Peace and Security Council der AU beschließt die Erweiterung der AMIS zu einer Peacekeeping–Mission (AMIS II) mit<br />

einer Personalstärke von 3.320 Mann; Hauptaufgabe: Überwachung und Verifikation der Waffenstillstandsvereinbarungen<br />

und der Sicherheitslage (AU PSC Communiqué ); der UN-Sicherheitsrat unterstützt dies ausdrücklich in Resolution 1574<br />

(19.11.2004); nach sechs Monaten ist die vorgesehene Personalstärke erreicht<br />

29.03.05 Der UN-Sicherheitsrat untersagt mit Resolution 1591 (29.03.05) offensive Militärflüge über <strong>Darfur</strong>, um Luftangriffe der<br />

sudanesischen Streitkräfte gegen Zivilisten und Luftunterstützung der Janjaweed zu verhindern; die Resolution wird missachtet<br />

31.03.05 Der UN-Sicherheitsrat beauftragt mit Resolution 1593 (31.03.05) den Internationalen Strafgerichtshof Kriegsverbrechen in<br />

<strong>Darfur</strong> zu untersuchen; die sudanesische Regierung lehnt dies ab; um den internationalen Druck zu mildern, beginnt sie jedoch<br />

pro forma einen Versöhnungsprozess unter den Stämmen in <strong>Darfur</strong><br />

28.04.05 Der AU Peace and Security Council beschließt die Erweiterung der AMIS II auf 7.731 Mann (AMIS II-E) bis September 2005 unter<br />

dem existierenden Mandat (AU PSC Communiqué )<br />

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Konfliktentwicklung – <strong>Darfur</strong><br />

3/11<br />

Seit 09.2005 Die Ausweitung der Kampfhandlungen zwischen den sudanesischen Regierungstruppen und den Rebellengruppen SLM/A und<br />

JEM auf den östlichen Tschad sowie die sich verschlechternde politische Situation und Sicherheitslage im Tschad birgt die<br />

Gefahr einer regionalen Eskalation des Konflikts und einer Ausbreitung der humanitären Krise<br />

05.05.06 Das von der AU vermittelte Friedensabkommen von Abuja (<strong>Darfur</strong> Peace Agreement, DPA ) wird von der Regierung in<br />

Khartum und der SLM/A-Fraktion unter Minni Arko Minawi unterzeichnet; jedoch nicht von der SLM/A-Fraktion unter Abdel<br />

Wahid Mohamed al Nur und der JEM unter Khalil Ibrahim (siehe Stationen des Friedensprozesses)<br />

16.05.06 Der UN-Sicherheitsrat beschließt einstimmig mit Resolution 1679 (16.05.06) und unter Berufung auf Kapitel VII der<br />

UN-Charta die Entsendung eines gemeinsamen UN/AU Expertenteams mit dem Auftrag, die Übernahme der AU-Mission durch<br />

eine UN-Truppe in <strong>Darfur</strong> bis Ende September vorzubereiten<br />

25.05.06 Die sudanesische Regierung erlaubt dem UN/AU-Expertenteam die Einreise nach <strong>Darfur</strong>; weigert sich jedoch kurz darauf eine<br />

UN-Truppe in <strong>Darfur</strong> zuzulassen<br />

Seit 06.2006 Kommandeure der SLM/A-Fraktionen kritisieren den Abschluss des DPA; verstärkte Kampfhandlungen zwischen den SLM/A-<br />

Fraktionen, die das DPA ablehnen, und der SLM/A-Fraktion unter Minni Minawi, die das DPA unterzeichnet hat; dramatische<br />

Verschlechterung der humanitären Lage; vermehrt Übergriffe auf die Zivilbevölkerung<br />

02.07.06 Die AU beschließt auf einem Gipfeltreffen in Banjul/Gambia die Verlängerung des AMIS-Mandats bis Ende 2006; die UN erklärt<br />

ihre Absicht, bis Januar 2007 eine UN-Mission nach <strong>Darfur</strong> zu entsenden; trotz des internationalen Drucks weigert sich der<br />

sudanesische Präsident Bashir eine UN-Truppe in <strong>Darfur</strong> zu akzeptieren<br />

03.07.06 Ausweitung der Kampfhandlungen auf das benachbarte Kordofan: Kämpfer der National Redemption Front (NRF) greifen Hamrat<br />

al-Sheikh in Nord-Kordofan an; der Angriff macht deutlich, dass Agenda und Präsenz der Rebellen (v.a. der JEM) über <strong>Darfur</strong><br />

hinausgehen<br />

05.08.06 Präsident Bashir ernennt den Rebellenchef Minni Minawi gemäß DPA zu seinem Sonderberater;<br />

gleichzeitig nimmt Intensität der Kämpfe zwischen den Rebellengruppen, die das DPA ablehnen,<br />

und Regierungstruppen sowie insbesondere regierungstreuen Milizen, zu<br />

UNifeed, 2006<br />

Minni Arko Minawi<br />

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Konfliktentwicklung – <strong>Darfur</strong><br />

4/11<br />

31.08.06 Als Reaktion auf die neuen Herausforderungen, die sich durch das DPA für die AMIS ergeben und die Schwierigkeiten, die AMIS<br />

bei der Erfüllung ihres Mandats hat, beschließt der UN-Sicherheitsrat mit Res 1706 (31.08.06)die personelle Aufstockung der<br />

UNMIS sowie die Verlegung der Mission nach <strong>Darfur</strong>; UNMIS soll hier die Durchführung des Friedensabkommens für <strong>Darfur</strong> vom<br />

5. Mai 2006 und des Abkommens von N'Djamena (2004) über eine humanitäre Waffenruhe unterstützen (siehe Stationen des<br />

Friedensprozesses)<br />

09.2006 Präsident Bashir lehnt jegliche internationale Einmischung in den <strong>Darfur</strong>-Konflikt kategorisch ab; im Hinblick auf die im UN-<br />

Sicherheitsrat diskutierte polizeiliche und militärische Verstärkung der UNMIS in <strong>Darfur</strong>, droht er gegen UN-Truppen militärisch<br />

vorzugehen; gleichzeitig zu- nehmende grenzüberschreitende Aktivitäten tschadischer Rebellengruppen, die in <strong>Darfur</strong> ihren<br />

Rückzugsraum haben und mit den Janjaweed, der SLM/A und der sudanesischen Armee Einsätze gegen darfurische<br />

Rebellengruppen durchführen<br />

16.11.06 Addis Ababa Conclusions : Einigung zwischen der Regierung <strong>Sudan</strong>s, UN, Arabischer Liga, AU, EU und einigen<br />

afrikanischen Staaten in Addis Abeba/Äthiopien auf eine personelle Ausweitung der AMIS mit einer zusätzlichen materiellen,<br />

technischen und logistischen Unterstützungskomponente durch die UN; UN-Generalsekretär schlägt ein Drei-Phasen-Modell<br />

vor, bestehend aus einem Light Support Package, einem Heavy Support Package sowie einer UN-AU-Hybridmission; Dissens<br />

zwischen der sudanesischen Regierung und der UN über die genaue Anzahl des UN-Personals; die Regierung in Khartum lehnt<br />

die Übertragung militärischer Kompetenzen ausschließlich unter UN weiterhin ab<br />

30.11.06 Abuja Communiqué: 66. Treffen des AU Security Council in Abuja/Nigeria; Bekräftigung der Schlussfolgerungen von Addis<br />

Abeba; Beschluss der<br />

� gemeinsamen Ernennung eines Sondergesandten durch AU und UN<br />

� Ernennung eines afrikanischen Truppenbefehlshabers durch die AU in Konsultation mit der UN<br />

� Rückgriffsmöglichkeiten der Hybridtruppe auf UN-Ressourcen<br />

� gemeinsamen Bestimmung der Missionsgröße unter Berücksichtigung der situativen Umstände<br />

12.2006 Beginn der Umsetzung des Light Support Package für AMIS II; weiterhin Dissens zwischen der sudanesischen Regierung und der<br />

UN über Mandat und genaue Zusammensetzung des Personals der UN-AU-Hybridmission; keine Verbesserung der humanitären<br />

Lage in <strong>Darfur</strong>; Jan Eliasson (schwedischer Diplomat; ehem. Außenminister) wird zum UN-Sondergesandten für <strong>Darfur</strong> ernannt<br />

23.12.06 Khartum erklärt sich zur Umsetzung der Addis Ababa Conclusions sowie des Abuja Communiqués aus dem Vormonat bereit<br />

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Konfliktentwicklung – <strong>Darfur</strong><br />

5/11<br />

02.2007 Präsenz von Rebellengruppen aus dem Tschad in <strong>Darfur</strong> sowie von sudanesischen Rebellen im Osten des Tschad führt zur<br />

Verschlechterung der Sicherheitslage in der Grenzregion sowie der politischen Beziehungen zwischen den Ländern; etwa 12.000<br />

Personen aus dem Tschad fliehen in den Westen des <strong>Sudan</strong><br />

03.2007 Zunehmender internationaler Druck auf die Regierung des <strong>Sudan</strong>, da es immer noch keine Einigung über die genaue<br />

Zusammensetzung der Hybridmission gibt; Khartum weigert sich weiterhin militärische Führungskompetenzen der UN zu<br />

akzeptieren; Dissens innerhalb der Regierung zwischen der SLM unter Minni Minawi und der National Congress Party (NCP) unter<br />

Bashir aufgrund der Anklage des Internationalen Strafgerichtshofs gegen ein Regierungsmitglied und einen Janjaweed-<br />

Kommandeur<br />

Seit 03.2007 Torben Brylle (dänischer Diplomat) wird zum Sondergesandten der EU für <strong>Sudan</strong> ernannt<br />

16.04.07 <strong>Sudan</strong>esische Regierung akzeptiert die Umsetzung der zweiten Phase (Heavy Support Package) der UN-AU-Mission<br />

05.2007 Ernennung von Rodolphe Adada (langjähriges Regierungsmitglied der Demokratischen Republik Kongo, zuletzt Außenminister)<br />

durch AU und UN zum Joint Special Representative für <strong>Darfur</strong>; Sitz des Sondergesandten ist Al Fashir (Nord-<strong>Darfur</strong>)<br />

Seit 06.2007 Fragmentierung der Rebellengruppen in <strong>Darfur</strong> sowie Verschiebung der Konfliktmuster: während Auseinandersetzungen bis<br />

dahin v.a. zwischen der Regierung (bzw. Milizen) und verschiedenen Rebellengruppen in <strong>Darfur</strong> stattfinden, kommt es nun<br />

vermehrt zu Kämpfen innerhalb der Stämme (Konfliktakteure)<br />

12.06.07 Khartum stimmt der Entsendung der UN-AU-Hybridmission nach <strong>Darfur</strong> zu<br />

07.2007 Durch Zunahme der Clan-Rivalitäten und anhaltende Angriffe auf die Zivilbevölkerung werden in den ersten sieben<br />

Monaten des Jahres mehr als 190.000 Personen in <strong>Darfur</strong> vertrieben; insgesamt steigt die Zahl der Binnenvertriebenen<br />

(Internally Displaced Persons; IDPs) auf 2,2 Mio. an; weitere 236.000 <strong>Sudan</strong>esen leben in Flüchtlingslagern im östlichen Tschad<br />

31.07.07 Der UN-Sicherheitsrat beschließt mit Resolution 1769 (31.07.07) die Entsendung der mit einem Mandat unter Kapitel VII der<br />

UN-Charta ausgestatteten United Nations African Union Mission in <strong>Darfur</strong> (UNAMID)<br />

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Konfliktentwicklung – <strong>Darfur</strong><br />

6/11<br />

08.2007 General Henry Anyidoho (Ghana, ehem. Deputy Force Commander und Chief of Staff, UN Assistance Mission for Rwanda, seit<br />

Januar 2005 Leiter der UN Assistance Mission for the AU) wird zum Deputy Joint AU-UN Special Representative für <strong>Darfur</strong><br />

ernannt<br />

29.08.07 Erneute Kampfhandlungen im benachbarten Nord-Kordofan: JEM und SLM/Unity führen einen gemeinsamem Angriff auf das an<br />

einer wichtigen Nachschubroute für Regierungstruppen nach <strong>Darfur</strong> gelegene Wad Banda durch<br />

11.09.07 Ashraf Jehangir Qazi (Pakistan, ehem. SRSG für Irak) wird zum Special Representative of the Secretary-General (SRSG) für <strong>Sudan</strong><br />

ernannt<br />

25.09.07 Der <strong>Darfur</strong>-Konflikt weitet sich aus; bewaffnete darfurische Gruppen greifen auch Ziele innerhalb des Tschad an; die UN spricht<br />

von einem Stellfvertreterkrieg zwischen Tschad und <strong>Sudan</strong> (UN-Report); zur Verbesserung der Sicherheitslage und der<br />

humanitären Situation an den Grenzen zum <strong>Sudan</strong> genehmigt der UN-Sicherheitsrat mit Res 1778 (25.09.2007) die Entsendung einer multidimensionalen<br />

Friedensmission in den Tschad und die Zentralafrikanische Republik, bestehend aus einer UN-Polizeikomponente<br />

(United Nations Mission in the Central African Republic and Chad, MINURCAT) und einer militärischen Komponente der EU<br />

(EUFOR Tchad/RCA)<br />

09.2007 Seit Monaten fortdauernde schwere Kämpfe zwischen Regierungstruppen und Rebellen eskalieren um die in Nord-<strong>Darfur</strong><br />

gelegene Stadt Haskanita; mehr als 100 Menschen sterben; etwa 15.000 werden vertrieben<br />

29.09.07 Etwa 1.000 unbekannte Kämpfer überfallen ein Camp der AU-Friedenstruppe in Haskanita und töten 12 Soldaten; acht AU-<br />

Soldaten werden verletzt; einige wie Nigeria und Senegal drohen daraufhin mit dem Abzug ihrer Truppen<br />

27.10.07 Bei der Eröffnungsveranstaltung der Friedensverhandlungen in Sirte/Libyen erklärt Khartum einen einseitigen<br />

Waffenstillstand, bricht diesen jedoch noch am selben Tag; gleichzeitig nehmen die Kampfhandlungen in <strong>Darfur</strong> zu<br />

12.2007 Der Übergang von AMIS zu einer handlungsfähigen, gut ausgestatteten UNAMID Ende 2007 wird durch fehlende Transportkapazitäten<br />

sowie die Politik Khartums erschwert; so weigert sich die sudanesische Regierung weiterhin, nicht-afrikanische<br />

Truppen ins Land zu lassen, untersagt Nachtflüge und stellt der Mission nicht genügend Land zur Verfügung; auch die<br />

Friedensmission im Tschad und der Zentralafrikanischen Republik (geplanter Beginn Mitte November) verzögert sich aufgrund<br />

logistischer Probleme<br />

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Konfliktentwicklung – <strong>Darfur</strong><br />

7/11<br />

05.12.07 In einem Bericht an den UN-Sicherheitsrat kritisiert der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs (ICC), Luis Moreno<br />

Ocampo, die Regierung des <strong>Sudan</strong> für Menschenrechtsverletzungen in <strong>Darfur</strong>, Nichtbeachtung von UN-Resolution 1593 und<br />

fehlende Kooperation mit dem ICC (Statement to the United Nations Security Council pursuant to UNSCR 1593 (2005 )<br />

31.12.07 Übergang von der AMIS zur UNAMID; zu diesem Zeitpunkt sind nur 7.525 Soldaten, 1.540 Polizisten und 348 internationale<br />

Zivilisten in <strong>Darfur</strong> stationiert (autorisiert gem. Res 1769 (31.07.07): 19.555 Militärs, 6.432 Polizisten sowie eine<br />

angemessene Zahl von Zivilisten)<br />

Dez. 2007 Fünf Rebellenbewegungen, die allesamt das DPA ablehnen, schließen sich unter dem Dach der United Resistance Front (RUF)<br />

zusammen; Anführer ist Bahar Idriss Abu Garda (Konfliktakteure)<br />

21.01.08 Regierung verleiht Musa Hilal, Anführer der Janjaweed-Milizen und mutmaßlichem Kriegsverbrecher, Posten als Sonderberater<br />

des sudanesischen Ministeriums für Bundesangelegenheiten; dies wird international als potentielles Hindernis von<br />

Friedensverhandlungen zwischen Khartoum und den <strong>Darfur</strong>-Rebellen interpretiert<br />

02.2008 Verstärkt Übergriffe durch Regierungs- und Rebellentruppen auf die Bevölkerung im Westen <strong>Darfur</strong>s, ohne dass UNAMID dies<br />

verhindern kann; Tschad und <strong>Sudan</strong> beschuldigen sich wechselseitig, Friedensvertrag zu verletzen; deutliche Verschlechterung<br />

der Sicherheitslage vor allem an der Grenze Tschad/ <strong>Sudan</strong> (S/2008/98; 14.02.2008 ) löst neue Flüchlingswellen in den<br />

Osten Tschads aus, wo zu diesem Zeitpunkt bereits rund 240.000 Flüchtlinge in Camps untergebracht sind<br />

10.02.08 UNAMID und Khartoum unterzeichnen nach mehrwöchigen Verhandllungen das Status of Forces Agreement, durch Verzögerung<br />

bei Stationierung zusätzlicher Soldaten – zu diesem Zeitpunkt befinden sich erst 9.000 im Land, der größte Teil noch von AMIS<br />

- kann kein effektiver Schutz der Zivilbevölkerung gewährleistet werden<br />

01.03.2008 Wiederaufnahme von konzertierten Angriffe der Janjaweed-Milizen, Luftangriffen und nachrückende Fußsoldaten der<br />

Regierung; aus Dörfern in Nord- und Westdarfur, die Rebellengruppen unterstützt haben sollen, werden allein im März rund<br />

30.000 Menschen vertrieben<br />

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Konfliktentwicklung – <strong>Darfur</strong><br />

8/11<br />

12.4.2008 Schwere Gefechte in Westdarfur; Angriff der JEM auf die neue Kush Kush Base der sudanesischen Armee (45 km nördlich von<br />

El-Geneina); zeitgleich Angriff der SLM/A unter Abdul Wahid gegen Regierungstruppen in der Kass Region südlich von Jebel<br />

Marra; Verhandlungen oder politische Lösung gelten zunehmend als unwahrscheinlich<br />

22.04.08 Beginn des zweiwöchigen Zensus nach Verspätung von rund einem Jahr wegen logistischer und finanzieller Engpässe; Zweck:<br />

• Festlegung der Wahlbezirke, Erstellung eines Wählerregisters für die Parlaments- und Präsidentenwahlen im Juli 2009;<br />

bestimmt spätere Machtverteilung in der Regierung<br />

• gleichzeitig Ausgangslage für den Volksentscheid 2011, bei dem der Süden abstimmt, ob er sich unabhängig erklärt<br />

• gilt als Grundlage für die Bestimmung des Status von <strong>Darfur</strong>; gem. DPA steht Region Recht zu, für Schaffung einer Region<br />

<strong>Darfur</strong> bestehend aus drei Bundesstaaten zu votieren<br />

Ergebnisse gelten bereits im Vorfeld als umstritten, da große Teile des Landes nicht für die 60.000 Mitglieder des Zensus-<br />

Teams zugänglich sind (Landminen; logistische und finanzielle Probleme)und Zensus von Rebellengruppen in <strong>Darfur</strong> einhellig<br />

abgelehnt wird; da<br />

• es nur sinnvoll sei, ein Zensus in Friedenszeiten abzuhalten<br />

• aufgrund der Binnenvertriebenen keine sichere Zuordnung der Bevölkerung möglich ist (Nord-/Südsudan)<br />

• im Vorfeld keine öffentliche Ankündigung des Zensus stattgefunden hat<br />

JEM behindert Volkszählung in <strong>Darfur</strong> durch Festnahmen von Zensuspersonal; einzelne Leiter von Vertriebenencamps (Abu<br />

Shouk, Kalma, Khamsa Dagaia, Hassa Hissa and Hamadiya) verwähren Zutritt, was nach UN-Schätzungen rund einem Drittel der<br />

Bevölkerung <strong>Darfur</strong>s entspricht<br />

Südsudanesische Regierung behält sich vor, die Resultate als verbindlich anzuerkennen da tausende binnenvertriebene<br />

Südsudanesen noch nicht zurückgekehrt seien und zudem Fragen nach ethnischer und religiöser Zugehörigkeit im<br />

Zensusformular fehlten; die Wahlkreise zwischen Norden und Süden sind zudem nicht eindeutig, da sich Nord- und Südsudan<br />

nicht auf verbindliche Grenzen einigen konnten.<br />

Die Veröffentlichung der Ergebnisse wird mehrfach verschoben; Anfang April 2009 liegen noch keine Ergebnissse vor<br />

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Konfliktentwicklung – <strong>Darfur</strong><br />

9/11<br />

10.5.2008 Angriff von JEM auf Vorort von Khartoum mit über 200 Opfern; sudanesische Regierung schließt in Folge dessen Friedensgespräche<br />

mit JEM kategorisch aus; zudem Abbruch der diplomatischen Beziehungen zu Tschad, da das Nachbarland<br />

verdächtigt wird, JEM zu unterstützen; wenige Tage später schließt Tschad seine Grenze zu <strong>Sudan</strong><br />

18.05.2008 Khalil Ibrahim (JEM) droht sudanesischer Regierun, Krieg nach Khartoum zu bringen, falls bis zum Ende des Jahres keine<br />

Friedensgespräche abgehalten werden; am 20.05. erklärt Bashir, sich nicht länger an Waffenstillstand mit Rebellengruppen<br />

<strong>Darfur</strong>s gebunden zu fühlen; auch Arabische Liga bricht Kontakte zu JEM am 22.05. ab<br />

26.05.2008 SLM-Unity droht mit weiteren Angriffen auf Khartoum und Zentralsudan; weder SLM/A noch JEM sind<br />

bereit an geplanten Verhandlungen in Genf teilzunehmen; gesamter Friedensprozess gilt als gefährdet<br />

30.06.2008 UN Generalsekretär und Vorsitzender der AU ernennen Djibril Yipènè Bassolé zum gemeinsamen Chefunterhändler<br />

für <strong>Darfur</strong>; Bassolé, seit 2007 Außenminister von Burkina Faso verfügt über breite<br />

Erfahrung im Bereich Mediation und nahm eine Schlüsselrolle u.a. bei Friedensverhandlungen in Côte<br />

d’Ivoire (2007) und im Tuareg Konflikt in Mali(1994-1995) ein; Bassolé tritt seinen Dienst am 28.08. an<br />

08.07.2008 Regierung in Khartoum verabschiedet nationales Wahlgesetz für die im CPA für Juli 2009 vorgesehenen<br />

Wahlen<br />

14.07.2008 Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs Louis Moreno-Ocampo stellt Antrag auf Erlass eines Haftbefehls gegen den<br />

sudanesischen Staatschef Omar al-Bashir; Anklagepunkte sind Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit (siehe<br />

Internationaler Strafgerichtshof); UN befürchtet Nachteile für UNAMID; vorsorglicher Abzug „allen entbehrlichen UN-<br />

Personals“ aus <strong>Darfur</strong><br />

16.08.2008 Kommission aus NCP und SPLM beruft unter dem Namen "the <strong>Sudan</strong> People’s Initiative“ ein Forum ein, das dazu beitragen soll,<br />

den <strong>Darfur</strong>-Konflikt zu beenden; das Forum mit Repräsentanten aus Zivilgesellschaft, politischen und Konfliktakteuren soll eine<br />

tragfähige politische Lösung für den <strong>Darfur</strong>-Konflikt finden, sowie zur Wiederherstellung der Sicherheit in der Region und zur<br />

Lösung von Flüchtlingsfragen beitragen; als Vorsitzender wird Präsident Bashir ernannt;Teilnahme am Forum wird von<br />

Rebellengruppen in <strong>Darfur</strong> abgelehnt<br />

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UN Photo/Ryan Brown, 2008<br />

Djibril Yipènè Bassolé


Konfliktentwicklung – <strong>Darfur</strong><br />

10/11<br />

25.08.2008 Regierungssoldaten überfallen das Kalma-Camp nahe Nyala, in dem rund 90.000 IDPs untergebracht sind; 37 Personen sterben,<br />

hunderte werden verletzt; wenige Tage später werden Überfälle auf Disa and Birmaza in Nord-<strong>Darfur</strong> bekannt; mehrere<br />

Mitarbeiter der Regionalregierung in Süddarfur treten aus Protest gegen das Vorgehen der Regierung von ihren Posten zurück<br />

31.08.2008 <strong>Sudan</strong>esische Regierung und SLM einigen sich auf die Lösung noch ausstehender Vereinbarungen aus dem Abuja Peace<br />

Agreement bis Ende September<br />

09.09.2008 Arabische Liga setzt sechsköpfiges Komitee unter Leitung Qatars ein, das zwischen Regierung und <strong>Darfur</strong>-Rebellen vermitteln<br />

soll; Rebellen bezweifeln Nutzen des Komitees, solange der Konflikt noch fortdauere und stellen Unparteilichkeit der arabischen<br />

Liga in Frage; JEM und SLM lehnen derartige Verhandlungen kategorisch ab<br />

7.10.2009 AU, UN, GoS setzen Komitee „for the deployment of the hybrid operation in <strong>Darfur</strong>“ ein, das praktische Lösungen für Probleme<br />

bei der Dislozierung UNAMIDs aufzeigen soll; es besteht aus dem AU Commissioner for Peace and Security, Ramtane Lamamra,<br />

Susana Malcorry, UN Undersecretary-General for field support und Generalmajor Magzub Rahama El-Badawi als Vertreter des GoS<br />

12.10.2008 Verhaftung von Ali Kushayb – ehemals ranghöchster Anführer der Janjaweed und gleichzeitig Mitglied der PDF (siehe<br />

Internationaler Strafgerichtshof) - durch sudanesische Truppen; Regierung kündet Gerichtsverfahren in <strong>Sudan</strong> an und umgeht<br />

somit den Haftbefehl des internationalen Strafgerichtshof<br />

12.11.2008 Abschlusssitzung der “<strong>Sudan</strong>s People´s Initiative“; Empfehlungen beinhalten Beendigung der Feindseligkeiten, Waffenstillstand<br />

und Unterstützung der Friedensgespräche unter Leitung des UN/AU-Sondergesandten Bassolé; Regierung erklärt<br />

daraufhin sofortigen, einseitigen Waffenstillstand unter der Bedingung, dass ein effektiver Überwachungsmechanismus<br />

implementiert werde und ruft Rebellenbewegungen auf, Waffen abzugegen; Rebellen lehnen Waffenstillstand ab, da weder ein<br />

Abkommen über das Vorgehen noch zeitliche Vereinbarungen getroffen wurden; am 21.11. kommt es zu schweren Kämpfen<br />

zwischen Regierungstruppen und JEM in Norddarfur<br />

15.11.2008 Dakar Kontaktgruppe diskutiert mögliche Einsetzung von Grenzbeobachtermission zwischen Tschad und <strong>Sudan</strong> als Teil der<br />

Normalisierung der Beziehungen<br />

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Konfliktentwicklung – <strong>Darfur</strong><br />

11/11<br />

20.11.2008 Chefankläger des ICC stellt Antrag auf Haftbefehl gegen Rebellen, die im Sept. 2007 Peacekeeper in der Stadt Haskanita<br />

angegriffen haben<br />

12.2008 Intensität der Kämpfe zwischen Rebellen- und Regierungstruppen nimmt zu; 2,7 Millionen IDPs, 4,7 Millionen Menschen sind<br />

auf Nahrungsmittelhilfen angewisen; Überfälle auf Mitarbeiter humanitärer Hilfsorganisationen häufen sich;<br />

JEM schließt Allianz mit bewaffneten Gruppen in der an <strong>Darfur</strong> angrenzenden Provinz Süd-Kurdofan;die sudanesische Regierung<br />

stationiert im Gegenzug ebenfalls Truppen vor Ort<br />

15.01.09 Luftangriffe der Regierungstruppen auf Stationierungen der JEM nahe El Fashir im Norden <strong>Darfur</strong>s; parallel dazu finden Kämpfe<br />

zwischen Regierungstruppen, JEM und SLM (Minni Minawi) um die strategisch wichtige Stadt Muhageria im Süden <strong>Darfur</strong>s statt;<br />

nachdem JEM zunächst Erfolge vorweisen kann, greifen Regierungstruppen zu Gunsten der SLM-MM ein; die Regierung erobert<br />

am 10.02. die Stadt; im Zuge der Gefechte flüchten rund 30.000 Personen ins Zam Zam Camp nahe El Fasher; in Folge der<br />

Geschehnisse finden am 04.02.in N´Djamena Gespräche zwischen dem AU/UN Sondergesandten Rodolphe Adada und dem<br />

Vorsitzenden der JEM, Khalil Ibrahim über eine mögliche Zusammenarbeit zwischen UNAMID und JEM zum Schutz der zivilen<br />

Bevölkerung statt<br />

30.01.2009 Der ICC gibt dem Antrag auf Ausstellung der Haftbefehle gegen Ahmad Muhammad Harun und Ali Muhammad Al Abd-Al-Rahman<br />

statt (siehe Exkurs)<br />

10.02.2009 Beginn von Verhandlungen zwischen JEM und Regierung in Doha unter Führung von Djibril Yipènè Bassolé;<br />

Unterzeichnung eines „Goodwill- and Confidence-Building Agreements“ am 17.02. (siehe Stationen des Friedensprozesses)<br />

04.03.2009 Der ICC gibt dem Antrag auf Ausstellung eines Haftbefehls gegen Präsident Bahir statt (siehe Exkurs); Bashir entzieht darauf<br />

hin den 13 größten internationalen Hiflsorganisationen die Arbeitserlaubnis; durch den Abzug des rund 6,500 Personen<br />

umfassenden Personals gilt die Versorgung von rund 4,7 Millionen Flüchtlinge und IDPs als gefährdet<br />

02.04.2009 Die nationale Wahlkommission verlegt Parlaments- Präsidentschaftswahlen auf Februar 2009<br />

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Konfliktakteure – <strong>Darfur</strong><br />

1/5<br />

Auf der Regierungsseite:<br />

Popular Congress: 1999 unter der Führung von Hassan al-Turabi von der National Islamic Front (NIF) abgespalten; NIF war eine islamischfundamentalistische<br />

Partei unter al-Turabi, die 1989 den Militärputsch von Umar Hasan Ahmad al-Bashir unterstützte und daraufhin<br />

Regierungspartei wurde; 1999 teilte sich die NIF in zwei Blöcke: den Popular Congress unter al-Turabi und die National Congress Party unter<br />

Bashir<br />

National Congress Party (NCP): Abspaltung von der NIF unter Umar Hasan Ahmad al-Bashir; Regierungspartei des <strong>Sudan</strong>; den militärischen<br />

Arm bilden die regulären sudanesischen Streitkräfte, die <strong>Sudan</strong>ese Armed Forces (SAF); des Weiteren unterstützt die NCP einige<br />

Rebellengruppen aus dem Tschad, die seit 2005 in West-<strong>Darfur</strong> operieren und sich an Kampfeinsätzen der Regierungstruppen beteiligen<br />

Janjaweed: Milizen, die sich hauptsächlich aus Mitgliedern der zahlreichen nomadischen, als „arabisch“ geltenden Stämme der <strong>Darfur</strong>-<br />

Region zusammensetzen; Regierung in Khartum hat mehrmals eine offizielle Beziehung zu den Janjaweed bestritten; gemeinsame Angriffe<br />

mit Regierungstruppen sowie die Bewaffnung und finanzielle Unterstützung der Janjaweed weisen jedoch auf eine enge Verbindung hin; in<br />

mittlerweile sechs Abkommen (inklusive des DPA) hat sich die NCP zur Entwaffnung und Neutralisierung der Janjaweed verpflichtet;<br />

stattdessen werden diese zunehmend in die regulären Streitkräfte und Sicherheitsorgane integriert und weiterhin finanziell und militärisch<br />

unterstützt; Musa Hilal gilt als Führer der Janjaweed<br />

Popular Defense Forces (PDF): Ein per Gesetz geschaffenes Paramilitär, das 1989 unter der Führung der NIF von der Regierung mit dem Ziel<br />

gegründet wurde, die islamische Ideologie im Land zu propagieren und zu schützen; die Truppen der PDF werden nach der militärischen<br />

Ausbildung je nach Sicherheitslage aktiviert oder in Reserve gehalten; seit November 2007 baut die Regierung die PDF in militärischen<br />

Trainingslagern im gesamten <strong>Sudan</strong> wieder auf<br />

Auf der Rebellenseite:<br />

Die wichtigsten Rebellengruppen im <strong>Darfur</strong> Konflikt sind die SLM/A und die JEM; sie kooperierten zunächst militärisch und politisch,<br />

bekämpfen sich jedoch auch. Seit dem Friedensabkommen von Abuja im Mai 2006 gründen sich immer neue Splittergruppen der SLM/A, in<br />

gerinerem Ausmaß auch der JEM, sowie politische und militärische Bündnisse und Dachverbände*<br />

* Über Struktur und Fortbestehen einiger Splittergruppen und Dachverbände liegen kaum aktuelle und umfassende Informationen vor. Diese Übersicht erhebt daher keinen<br />

Anspruch auf Vollständigkeit.<br />

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Konfliktakteure – <strong>Darfur</strong><br />

2/5<br />

<strong>Sudan</strong> Liberation Movement/Army (SLM/A): 2003 aus der <strong>Darfur</strong> Liberation Front (DLF) hervorgegangen; die SLM/A ist ein<br />

Zusammenschluss aus Kämpfern der Fur, Massailit und Zhagawa; vor allem durch Eritrea, Tschad, teilweise auch durch Libyen und weitere<br />

Staaten unterstützt; Vereinigung von neun SLM/A-Splittergruppen (sechs SLM/A-Fraktionen, die JEM-Field Revolutionary Command, die<br />

Democratic Popular Front und die <strong>Sudan</strong>ese Revolutionary Front) im November 2007 unter dem Dach der <strong>Sudan</strong> Liberation Movement/ Army;<br />

Minni Minawi und Abdel Wahid sind nicht beteiligt<br />

Justice and Equality Movement (JEM): Unter Khalil Ibrahim; JEM verfügt über stärker ausgeprägte politische Strukturen als SLM/A und<br />

eine nationale politische Agenda; lehnt das DPA ab und wird durch Eritrea, Tschad, Libyen und weitere Staaten unterstützt; seit Mitte 2007<br />

zeitweilige militärische Kooperation mit der SLM/Unity; im Februar 2008 schließt sich die arabische <strong>Sudan</strong>ese Revolutionary Front (SRF) der<br />

JEM an. Die Mitglieder der 2006 entstandenen SRF gehören dem Mahawid-Stamm an (ebenso wie die Kräfte von Musa Hilal); vor Unterzeichnung<br />

des Eastern <strong>Sudan</strong> Peace Agreement (ESPA) im Oktober 2006 sind zudem etwa 2.000 JEM-Kämpfer im Ostsudan stationiert;<br />

Abspaltungen von der JEM:<br />

National Movement for Reform and Development (NMRD): Im Juni 2004 von Jibril Abdel Karim Bari gegründete Abspaltung; durch die<br />

Regierung des Tschad bewaffnet und beeinflusst; mittlerweile Teil der NRF<br />

JEM-Field Revolutionary Command (JEM-FRC): Unter Mohamed Saleh Harba; Anfang 2005 gegründet; Zusammenschluss mit der NMRD Ende<br />

2005; sieht sich als Vertretung des militanten islamistischen Flügels der JEM; Zusammenschluss mit SLM/AS und anderen Ende 2007<br />

JEM-Wing for Peace (JEM-WfP): Unter Abdelrahim Abu-Risha; Abspaltung bei den Friedensverhandlungen in Abuja im Mai 2006; unterstützt<br />

einige Punkte des DPA; Unterzeichnung der Declaration of Committment (DoC) im Mai 2006; politische und militärische Kooperation mit der<br />

SLM/Free Will<br />

<strong>Darfur</strong> Independence Front/Army oder JEM/Azraq (DIF/A): Unter Mohamed Idris Azraq; im August 2007 aufgrund interner Streitigkeiten<br />

gegründet; erste Bewegung, die Unabhängigkeit <strong>Darfur</strong>s fordert<br />

JEM-Collective Leadership (JEM-CL): Gegründet im Okt. 2007 von Baher Idriss Abugarda; ehemaligem Regionalkommandeur <strong>Darfur</strong> West, der<br />

nach seiner Entlassung nach internen Streitigkeiten mit Khalil Ibrahim JEM-CL gründet<br />

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Konfliktakteure – <strong>Darfur</strong><br />

3/5<br />

Abspaltungen von der SLM/A:<br />

SLM/MM: Unter Minni Minawi; seit Mai 2006; SLM/MM repräsentiert eine kleinere Ethnie in <strong>Darfur</strong>, die Zaghawa; Minni Minawi hat das DPA<br />

unterschrieben und beteiligt sich an Einsätzen der SAF gegen Rebellengruppen; dennoch kommt es hin und wieder zu Zusammenstößen der<br />

SLM/MM mit Regierungstruppen und Janjaweed; Minni Minawi ist seit August 2006 Berater der Zentralregierung und seit April 2007<br />

Vorsitzender der Transitional <strong>Darfur</strong> Regional Authority (TDRA); nach der Unterzeichnung des DPA sind sein Rückhalt in der darfurischen<br />

Bevölkerung und seine Unterstützung durch SLM/MM-Kommandeure gering<br />

SLM/AW: Geführt von Abdel-Wahid Mohamed al-Nur; seit Juli 2006; SLM/AW repräsentiert die ursprüngliche SLM/A und die größte Ethnie in<br />

<strong>Darfur</strong>, die Fur; SLM/AW lehnt das DPA ab und verfügt über starken Rückhalt in der darfurischen Bevölkerung; im Pariser Exil lebend, genießt<br />

Abdel Wahid zudem das Vertrauen der ranghöchsten Kommandeure der SLM/A; militärisch und politisch eine der wichtigsten<br />

Rebellengruppen<br />

SLM/Khamees: Unter dem ehemaligen Vizepräsidenten der SLM/A Khamees Abdallah (Masalit); gegründet im Juni 2006<br />

SLM/AS: Unter dem Mitbegründer der SLM/A Ahmed Abdel Shafie (Fur); im Juli 2006 gegründet; lehnt das DPA ab; auch bekannt als<br />

SLM/Classic; gute Verbindungen zu NRF und G19; im Dez. 09 wird Ibrahim Ahmed Ibrahim, ehemals politischer Berater von Minni Minawi<br />

zum neuen Vorsitzenden gewählt<br />

SLM-Group of 19 (G19): Ende 2005 gegründet; Zusammenschluss aus 19 Kommandeuren der SLM/AW, die das DPA ablehnen; auch<br />

Überläufer der SLM/MM schließen sich der G19 an; Anschluss an NRF im Juli 2006; keine offizielle politische Führung bekannt; G19 genießt<br />

große Unterstützung in der Bevölkerung und gehört seit Unterzeichnung des DPA zu den wichtigsten Rebellengruppen in <strong>Darfur</strong>; kooperiert<br />

seit Juni 2006 zum großen Teil wieder mit der SLM/AW<br />

SLM/Unity: Unter mehreren ehemaligen Kommandeuren der G 19; seit Herbst 2006; zeigt Ende 2007 die größte militärische Präsenz in<br />

<strong>Darfur</strong>; mittlerweile in Gruppen unter Führung von Abdullah Yahya und Sharif Harir zersplittert; aus Protest gegen Minni Minawis<br />

Kooperation mit der NCP schließen sich im September 2007 20 ehem. SLM/MM-Kommandeure der SLM/Unity an<br />

SLM/Free Will: Unter Abdel Rahman Musa; schwache militärische Präsenz; Unterzeichnung der Declaration of Committment (DoC) im Mai<br />

2006; politische und militärische Kooperation mit JEM-Wing for Peace; Musa ist seit Februar 2007 sudanesischer Staatsminister<br />

Aus Protest gegen die mangelnde Umsetzung des DPA bildet sich im Januar 2007 eine Abspaltung der SLM/MM , die Great <strong>Sudan</strong> Liberation<br />

Movement (GSLM). Im Juli 2007 spalten sich die Group for Development and Grievances und die Mother of all SLAs, von der SLM/MM ab.<br />

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Konfliktakteure – <strong>Darfur</strong><br />

4/5<br />

Weitere Allianzen und Akteure (alphabetisch):<br />

National Redemption Front (NRF): Loser militärischer Zusammenschluss; gegründet von Khalil Ibrahim im Juni 2006; bestand aus Teilen<br />

der JEM, der SLM/Khamees und der SFDA; von Eritrea, Tschad und Libyen unterstützt; ursprünglich als Dachvereinigung für alle das DPA<br />

ablehnenden Rebellengruppen konzipiert, jedoch von den eher säkular ausgerichteten Absplitterungen der SLM/AW und SLM/AS als zu<br />

islamistisch geprägt abgelehnt; kaum politische Gemeinsamkeiten unter den einzelnen Gruppen; militärisch bis zur Auflösung Anfang/Mitte<br />

2007 einer der wichtigsten Konfliktakteure<br />

Revolutionary Democratic Front Forces (RDFF): 2006 unter Salaa Abdurahman Abussra gegründet<br />

<strong>Sudan</strong> Federal Democratic Alliance (SFDA): Unter Ahmed Ibrahim Diraige; 1994 von im Ausland lebenden darfurischen Oppositionellen<br />

gegründet; eine Schwesterpartei der im Osten aktiven, militärisch bedeutenderen National Democratic Alliance (NDA); verfügt über<br />

schwache militärische Präsenz in <strong>Darfur</strong><br />

United Front for Liberation and Democracy (UFLD): Loser, von Eritrea unterstützter Zusammenschluss von SLA/Khamees, SLM/Unity, RDFF,<br />

NMRD und SFDA; im Juli 2007 gegründet; anders als NRF auf politische Zusammenarbeit beschränkt, eine militärische Kooperation der<br />

einzelnen Gruppen erfolgt nicht<br />

United Revolutionary Force Front (URFF): Mitte 2007 von Mohamed Brima gegründet; derzeit geführt von Ibrahim Ahmed Abdallah al<br />

Zebati<br />

United Resistance Front (URF): Im November 2007 in Juba gegründeter Dachverband bestehend aus NMRD, URFF, 2 SLM-Splittergruppen<br />

und einer JEM-Abspaltung; im Mai 2008 schließen sich URFF, SLA-Khamees, SLABakheit/ Shogar, NMRD and JEM-Collective Leadership unter<br />

dem Schirm URF zusammen; Anführer ist Bahar Idriss Abu Garda (URF); die URF gilt nunmehr neben JEM-Khalil Ibrahim, SLM/A-Abdul Shafie,<br />

SLM-Unity, and SLM/A-Abdul Wahid als eine der fünf Hauptbewegungen, die das DPA ablehnen; im Juli 2009 verkünden Shogar, Abakr und al<br />

Zubaidi den Austritt aus der RUF; Shogar schließt sich mit seinen Truppen im März 2009 JEM-Kahlil Ibrahim an<br />

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Konfliktakteure – <strong>Darfur</strong><br />

5/5<br />

Dez. 2007 Abdul Wahid Al-Nur bestätigt, dass Mohamed Ali Hamiditi, Leiter einer starken Janjaweed-Gruppe, zusammen mit 20.000 schwer<br />

bewaffneten Kämpfern ein Bündnis mit der SLA geschlossen hat<br />

Juni 2008 Fünf Rebellenguppen, die das Abuja Peace Agreement mit der Regierung untersützen und Unterzeichner des DPA sind, schließen<br />

sich im Juni 2008 zu einer Allianz zusammen: SLM - Peace Wing unter Ibrahim Madibu, SLM - Free Will (Abdul Rahman Musa), SLM<br />

mother movement (Abdul Qasim Imam), JEM - Peace Wing (Abdul Rahim Abu Rishah) und Popular Force for Democratic Rights<br />

(Hisham Nurin)<br />

Juli 2008 SLM-Unity unter Abdelalla Yahya Ahmed und die URF verkünden Zusammenschluss für Ende Juli 2008<br />

März/April 09 Mitte März 2009 schließt sich der ehemalige Kommandeur der SLM, Adam Ali Shoggar, der JEM an, Anfang April folgt Suleiman<br />

Jamous mit 28 Kommandeuren der SLM-Unity unter Abdellah Yahia; Suleiman Jomous, seit 2003 zuständig für die<br />

Implementierung humanitärer Hilfsmaßnahmen in Zusammenarbeit mit den UN tritt mit seinem Schritt für die Wiedervereinigung<br />

der Rebellengruppen ein<br />

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Stationen des Friedensprozesses – <strong>Darfur</strong><br />

1/5<br />

03.09.03 Abkommen von Abéché (Abéché/Tschad)<br />

Waffenstillstandsabkommen zwischen der sudanesischen Regierung und der <strong>Sudan</strong> Liberation Movement/Army (SLM/A),<br />

vermittelt durch den Tschad; kurz darauf von beiden Parteien gebrochen; weitere Verhandlungsrunden bis zum Ende des<br />

Jahres bleiben ohne Ergebnisse<br />

08.04.04 Agreement on Humanitarian Ceasefire on the Conflict in <strong>Darfur</strong> / N’djamena Agreement (N’ Djamena/Tschad) Text<br />

Waffenstillstandsabkommen zwischen der Regierung in Khartum, SLM/A und Justice and Equality Movement (JEM), vermittelt<br />

durch den Tschad; das Abkommen sieht die Freilassung von Kriegsgefangenen, die Erleichterung humanitärer Hilfe und die<br />

Verpflichtung der sudanesischen Regierung, die Janjaweed zu entwaffnen, vor; in der Folge wird das Abkommen von allen<br />

Parteien gebrochen<br />

28.05.04 Agreement with the <strong>Sudan</strong>ese Parties on the Modalities for the Establishment of the Ceasefire Commission and the<br />

Deployment of Observers in <strong>Darfur</strong> (Addis Abeba/Äthiopien) Text<br />

Die Afrikanische Union (AU) beginnt im Mai 2004 einen Friedensprozess in der nigerianischen Hauptstadt Abuja; die erste<br />

Verhandlungsrunde zwischen der sudanesischen Regierung, SLM/A und JEM endet am 28. Mai mit der Einrichtung einer<br />

Waffenstillstandskommission und der African Union Monitoring Mission in <strong>Sudan</strong> (AMIS I) zur Überwachung des<br />

Waffenstillstands vom 8. April (siehe Friedensmissionen); in der Folge wird das Abkommen wiederholt von allen Parteien<br />

gebrochen<br />

09.11.04 Protocol on the Improvement of the Humanitarian Situation in <strong>Darfur</strong> Text<br />

und Protocol on the Enhancement of the Security Situation in <strong>Darfur</strong> in Accordance with the N’djamena Agreement<br />

(Abuja/Nigeria) Text<br />

Resultat der zweiten und dritten Verhandlungsrunde in Abuja im August und Oktober; Vereinbarungen zur Verbesserung der<br />

humanitären Situation und der Sicherheitslage; vierte Verhandlungsrunde im Dezember resultiert in der Bekräftigung der<br />

vorhergehenden Protokolle von allen Parteien; kontinuierliche Missachtung der Protokolle durch die Vertragsparteien<br />

05.07.05 Declaration of Principles for the Resolution of the <strong>Sudan</strong>ese Conflict in <strong>Darfur</strong> (Abuja/Nigeria) Text<br />

Unterzeichnet von der sudanesischen Regierung, SLM/A und JEM; sieht die Rückführung von Flüchtlingen sowie Sicherheitsund<br />

Machtteilungsregelungen vor; weitere von der AU vermittelte Verhandlungen im September werden durch die Spaltung<br />

der Rebellengruppen und anhaltende Gewalt erschwert; Differenzen in Bezug auf Machtverteilung und Sicherheitsregelungen;<br />

keine weiteren Ergebnisse der Verhandlungen bis Ende 2005<br />

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Stationen des Friedensprozesses – <strong>Darfur</strong><br />

2/5<br />

05.05.06 <strong>Darfur</strong> Peace Agreement (DPA) (Abuja/Nigeria) Text<br />

Das von der AU initiierte Friedensabkommen von Abuja wird von der Regierung in Khartum und der SLM/A-Fraktion unter Minni<br />

Minawi unterzeichnet, jedoch nicht von der SLM/A-Fraktion unter Abdel Wahid Mohamed al Nur und der JEM unter Khalil<br />

Ibrahim<br />

08.05.06 Die SLM/Free Will, SLM/Unity und JEM-Wing for Peace unterzeichnen eine Declaration of Committment (DoC), in der sie sich für<br />

das <strong>Darfur</strong> Peace Agreement aussprechen; dennoch ist die Unterstützung für das DPA unter den wichtigen Rebellengruppen und<br />

der Bevölkerung in <strong>Darfur</strong> gering<br />

Seit 06.2006 Auch nach Abschluss des DPA bleibt die Sicherheitslage unverändert schlecht; Kämpfe zwischen Unterzeichnern und Nicht-<br />

Unterzeichnern des Friedensvertrags in <strong>Darfur</strong>; Zahl der Binnenvertriebenen steigt; gleichzeitig dramatische Verschlechterung<br />

der humanitären Lage; Angriffe auf AMIS-Personal häufen sich<br />

07.08.06 Ernennung Minni Minawis zum Sonderberater des sudanesischen Präsidenten (Regelungen im DPA)<br />

11.2006 Einsetzung eines Vorbereitungskomitees für den <strong>Darfur</strong>-<strong>Darfur</strong> Dialogue and Consultation (DDDC)<br />

02.2007 Die Regierung des <strong>Sudan</strong> verteilt diverse politische Ämter; damit werden fast alle der 133 im DPA vorgesehenen<br />

politischen Posten besetzt; der AU-Sondergesandte für <strong>Darfur</strong>, Salim Ahmed Salim<br />

(ehem. Premierminister Tansanias; ehem. Generalsekretär der AU), und der UN-Sondergesandte<br />

für <strong>Darfur</strong>, Jan Eliasson, bilden AU-UN Joint Mediation Team<br />

23.04.07 Schaffung der Regionalverwaltung <strong>Darfur</strong>s (Transitional <strong>Darfur</strong> Regional Authority, TDRA); Vorsitzender<br />

der TDRA wird – wie im DPA vorgesehen –Senior Assistant to the President, Minni Minawi<br />

UN Photo/Ryan Brown, 2007<br />

Salim Ahmed Salim<br />

und Jan Eliasson<br />

05.06.07 Das Joint Mediation Team präsentiert dem UN-Sicherheitsrat eine Joint AU-UN Road-Map for <strong>Darfur</strong> Political Process;<br />

zukünftige Friedensverhandlungen sollen demnach 3 Phasen durchlaufen:<br />

- Phase I: Zusammenführung der diversen Friedensinitiativen und Konsultationen<br />

- Phase II: Vorverhandlungen zwischen den Rebellengruppen<br />

- Phase III: direkte Friedensgespräche zwischen Rebellen und Regierung<br />

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Stationen des Friedensprozesses – <strong>Darfur</strong><br />

3/5<br />

15./16.07.07 Vermittlungsgespräche in Tripolis/Libyen unter der Leitung der AU und UN; Eliasson und Salim Salim appellieren an<br />

Verhandlungsbereitschaft der diversen Rebellengruppen in <strong>Darfur</strong> (Communiqué)<br />

08.2007 Von den UN und der AU initiierte Vermittlungsgespräche in Arusha/Tansania; anwesende Rebellengruppen begrüßen die vom<br />

UN-Sicherheitsrat beschlossene UN-AU-Hybridmission (UNAMID) und sagen Gesprächsbereitschaft für kommende<br />

Verhandlungen zu; mehrere Rebellengruppen, darunter die SLM/A unter Abdel-Wahid al-Nur, nehmen nicht teil<br />

27.10.07 Beginn der Friedensverhandlungen in Sirte/Libyen unter Führung des Joint Mediation<br />

Teams; die JEM unter Khalil Ibrahim, SLM/A unter Abdel Wahid, SLM/Unity, SLM/<br />

Khamees und SLM unter Abdel Shafie bleiben den Verhandlungen fern; auch Minni<br />

Minawi nimmt nicht an den Gesprächen teil; aufgrund nach wie vor bestehender<br />

Uneinigkeit unter den Rebellengruppen fordern diese mehr Zeit für interne Gespräche;<br />

die Verhandlungen in Sirte werden daher ausgesetzt; ein Datum für die<br />

Wiederaufnahme der Gespräche wird nicht genannt<br />

10./11.2007 Vermittlungsgespräche in Juba/<strong>Sudan</strong> unter Leitung der südsudanesischen SPLM; zur<br />

gleichen Zeit treffen sich einige Rebellengruppen zu Gesprächen in Kairo/Ägypten und<br />

Asmara/Eritrea<br />

Eröffnungsveranstaltung in Sirte/Libyen<br />

im Oktober 2007<br />

13.03.2008 Die Präsidententen von Tschad und <strong>Sudan</strong> unterzeichnen Friedensabkommen am Rande der 11th Session of the Islamic Summit<br />

Conference in Dakar/Senegal<br />

19.04.2008 Scheitern der Versuche von Eliasson und Salim Salim, eine politische Lösung mit den Rebellengruppen in <strong>Darfur</strong> auszuhandeln,<br />

die bis dato keine Friedensabkommen unterzeichnet haben<br />

03.07.2008 <strong>Sudan</strong> begrüßt Mediationsangebot des kongolesischen Präsidenten Denis Sassou Nguesso im Konflikt mit Tschad<br />

UN Photo/ Fred Noy, 2007<br />

10.02.2009 Beginn von Verhandlungen zwischen JEM und Regierung in Doha unter Führung von Djibril Yipènè Bassolé;<br />

Unterzeichnung eines „Goodwill- and Confidence-Building Agreements“ am 17.02. und Bekräftigung beider Seiten, in Kürze<br />

Friedensverhandlungen durchzuführen (Text)<br />

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Stationen des Friedensprozesses – <strong>Darfur</strong><br />

4/5<br />

16.03.2009 Die Splittergruppen SLM Unity unter Ibrahim Yahia, URF unter Abu Garda, SLM Khames Abdella Abakr, JEM-Idris Azraq Fraktion,<br />

and SLM Juba-Unity unterzeichnen Abkommen, mit je einer Delegation am Doha-Friedensprozess teilzunehmen<br />

21.3.2009 JEM setzt die Teilnahme am Doha-Prozess aus, bis alle Hilfsorganisationen ins Land zurückgekehrt sind und ihre Arbeit<br />

wiederaufgenommen haben (siehe Konfliktentwicklung)<br />

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Stationen des Friedensprozesses – <strong>Darfur</strong><br />

5/5<br />

Regelungen im <strong>Darfur</strong> Peace Agreement (DPA)<br />

Power Sharing<br />

• Gründung einer Transitional <strong>Darfur</strong> Regional Authority (TDRA) zur Überwachung und Koordinierung der Implementierung des DPA, in dem<br />

SLM/A und JEM effektiv repräsentiert sein sollen; SLM/A und JEM sollen an der Regierung in Khartum durch einen Senior Assistant to the<br />

President, der als vierthöchstes Mitglied der presidency gilt, einen Presidential Advisor, fünf Cabinet Minister und sechs State Minister sowie<br />

den Vorsitz eines parlamentarischen Komitees der nationalen Legislative vertreten sein; weiterhin erhalten sie zwölf Sitze in der<br />

Nationalversammlung<br />

• SLM/A und JEM stellen außerdem einen Gouverneur und zwei stellvertretende Gouverneure in den drei <strong>Darfur</strong>-Regionen<br />

• Zeitgleich mit den nationalen Wahlen spätestens 2008 sollen regionale Wahlen in <strong>Darfur</strong> stattfinden<br />

• Ein Referendum über den zukünftigen politischen Status der drei <strong>Darfur</strong>-Regionen soll spätestens im Juli 2010 erfolgen<br />

• Wealth Sharing<br />

• Gründung einer Fiscal and Financial Allocation and Monitoring Commission (FFAMC) für die Koordinierung der Transferzahlungen nach <strong>Darfur</strong><br />

• Gründung eines <strong>Darfur</strong> Reconstruction and Development Fund innerhalb von 30 Tagen, um die humanitäre und sozioökonomische Lage in<br />

<strong>Darfur</strong> zu verbessern, 300 Mio. US$ im Jahr 2006 und je 200 Mio. US$ in den zwei drauffolgenden Jahren werden hierfür von der Regierung<br />

bereit gestellt; die FFAMC soll die Geldtransfers in die <strong>Darfur</strong>-Regionen koordinieren<br />

• Comprehensive Ceasefire and Final Security Arrangements<br />

• Waffenruhe soll 72 Stunden nach Unterschreiben des Abkommens in Kraft treten; eine Waffenstillstandskommission koordiniert und<br />

überwacht zusammen mit der AMIS die Einhaltung der Waffenruhe<br />

• Entwaffnung und Demobilisierung der Janjaweed gemäß den UN-Resolutionen 1556 und 1564 innerhalb von 60 Tagen; SLM/A und JEM<br />

werden aufgelöst und in die <strong>Sudan</strong>ese Armed Forces (SAF) integriert<br />

• <strong>Darfur</strong>-<strong>Darfur</strong> Dialogue and Consultation (DDDC)<br />

• Gründung des DDDC, an dem sich alle „<strong>Darfur</strong>ian Stakeholders“ des Friedensprozesses beteiligen können; Forum soll als Bindeglied zwischen<br />

der Zivilbevölkerung und dem DPA dienen und hat zur Aufgabe, diese in den politischen Prozess einzubinden; alle lokalen Gemeinschaften<br />

sollen ausreichend repräsentiert werden; eine allgemein anerkannte sudanesische Persönlichkeit soll den Vorsitz übernehmen<br />

• Implementation Modalities and Timelines<br />

• Eine <strong>Darfur</strong> Assessment and Evaluation Commission (DAEC) soll die Implementierung des DPA überwachen; die DAEC setzt sich aus jeweils<br />

drei Vertretern der Zentralregierung, der SLM/A und der JEM und neun externen Beobachtern zusammen; Konstituierung soll innerhalb von<br />

drei Monaten erfolgen<br />

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Abgeschlossene Friedenseinsätze<br />

Friedenseins tze – <strong>Darfur</strong> (1)<br />

Geschichte und Mandat:<br />

African Union Mission in the <strong>Sudan</strong><br />

(AMIS)<br />

• 28.05.04: Einigung der Konfliktparteien und internationalen Mediatoren auf<br />

die Schaffung einer Waffenstillstands-Kommission sowie auf die Entsendung<br />

von Beobachtern der Afrikanischen Union (AU) nach <strong>Darfur</strong>, unter dem Namen<br />

African Union Monitoring Mission in <strong>Sudan</strong> (AMIS I)<br />

• 20.10.04: Die AU erweitert die AMIS zu einer Peacekeeping-Mission (African<br />

Union Mission in <strong>Sudan</strong> (AMIS II)) mit einer anvisierten Personalstärke von<br />

3.320 Mann (inklusive Polizei); der UN-Sicherheitsrat unterstützt dies<br />

ausdrücklich (Res. 1574 vom 19.11.04)<br />

• 28.04.05: die AU beschließt die Erweiterung der AMIS II auf 7.731 Mann (AMIS<br />

II-E) bis September 2005, am 20. September 2006 wird die Mission zusammen<br />

mit einer Aufstockung des Personals bis zum 31. Dezember 2006 verlängert<br />

• Errichtung einer <strong>Darfur</strong> Integrated Task Force (DITF) in Addis Abeba/Äthiopien<br />

für die strategische Führung der Mission (AU PSC Communiqué vom 28.04.05)<br />

• Hauptaufgaben von AMIS II gemäß AU Communiqué vom 20.10.04:<br />

• „proaktives Monitoring“ und Melden jedes Verstoßes gegen die<br />

Waffenstillstandsvereinbarung<br />

• Unterstützung bei vertrauensbildenden Maßnahmen (Peacebuilding)<br />

• Aufrechterhaltung von Sicherheit zur Ermöglichung humanitärer<br />

Hilfe und der Rückführung von Flüchtlingen<br />

[Fortsetzung auf der nächsten Seite]<br />

Personalstärke (Stand 01/07):<br />

AU Mission in the <strong>Sudan</strong> 05/04<br />

Militär Polizei Zivil<br />

5809 1408 0<br />

Grundlegende Dokumente (englisch):<br />

� Resolution 1556 vom 30.07.04 und<br />

Resolution 1574 vom 19.11.04<br />

Legitimation der AMIS durch den UN-<br />

Sicherheitsrat:<br />

� Vereinbarung vom 28. Mai 2004 über die<br />

Einsetzung einer Waffenstillstands-Kommission<br />

und einer Beobachtermission<br />

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Abgeschlossene Friedenseinsätze<br />

Friedenseins tze – <strong>Darfur</strong> (2)<br />

African Union Mission in the <strong>Sudan</strong><br />

(AMIS)<br />

• 31.08.06: Laut Resolution 1706 des UN-Sicherheitsrats soll AMIS II Ende 2006<br />

durch die erweiterte und personell aufgestockte UNMIS ersetzt werden<br />

• 16.11.06: Einigung zwischen der UN, der AU, der EU, der Arabischen Liga und<br />

dem <strong>Sudan</strong> über eine Unterstützung der AMIS II durch die UN (Addis Ababa<br />

Conclusions); jedoch Uneinigkeit zwischen dem <strong>Sudan</strong> und der UN über<br />

Kompetenzverteilung, Kommandostrukturen und Mandat der Mission;<br />

finanzielle, personelle und technische Unterstützung der UN soll innerhalb von<br />

drei Phasen erfolgen:<br />

• Phase eins (Light Support Package): ca. 180 UN-Personal (Militärs,<br />

Polizisten, Berater), technische und logistische Unterstützung;<br />

• Phase zwei (Heavy Support Package): ca. 3.000 UN-Personal, weitere<br />

technische und logistische Unterstützung;<br />

• Phase drei (Hybrid Mission): Übergang zur UN-AU-Hybridmission;<br />

Hybridmission soll über ca. 20.000 Militärs und Polizisten verfügen;<br />

AMIS-Personal wird integriert (<strong>Sudan</strong> Tribune 18.11.06)<br />

• 31.12.07: Übergang der AMIS II in die United Nations - African Union Mission in<br />

<strong>Darfur</strong> (UNAMID)<br />

Links und Quellen:<br />

� Dokumentation des <strong>Darfur</strong>-Friedensprozesses bei<br />

ISS Südafrika<br />

� Offizielle Homepage der AMIS<br />

� Homepage der UNMIS<br />

� DPA Monitor der UNMIS<br />

� Für einzelne Berichte über den <strong>Darfur</strong> Konflikt<br />

siehe Links, Lesetipps und Quellen<br />

AMIS in <strong>Darfur</strong><br />

UN Photo/ Evan Schneider, 2005<br />

AMIS Webseite, 2007<br />

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Abgeschlossene Friedenseinsätze<br />

Friedenseins tze – <strong>Darfur</strong> (3)<br />

Geschichte und Mandat:<br />

EU Support Mission to the African Union Mission<br />

in <strong>Darfur</strong><br />

• Seit 01.2004: Finanzielle Unterstützung der AMIS durch die Europäische Union<br />

• 18.07.05: Auf bisherige Finanzhilfen aufbauend, beschließt der Europäische<br />

Rat die Entsendung einer materiellen, technischen, logistischen und<br />

personellen Unterstützungskomponente für AMIS (siehe Gemeinsame Aktion im<br />

Kasten rechts)<br />

• 17.10.06: Mandatsverlängerung bis zum 31. Dezember 2006 beschlossen<br />

• 23.04.07: Entsendung einer zivil-militärischen Unterstützungskomponente<br />

AMIS/AMISOM EU Supporting Action für AMIS II; Aufgabe: Vorbereitung des<br />

Aufbaus von AMISOM (siehe Gemeinsame Aktion im Kasten rechts)<br />

• 31.12.07: Übergang der AMIS zur UNAMID; entsprechend endet auch die EU<br />

Support Mission to the African Union Mission in <strong>Darfur</strong><br />

Personalstärke (Stand 12/07):<br />

EU Support to AMIS 07/05<br />

Militär Polizei Zivil<br />

Grundlegende Dokumente:<br />

30 30 1<br />

0 4 0<br />

� Gemeinsame Aktion des Rates 2005/557/GASP<br />

vom 18.07.05<br />

Beschluss/Mandat zur EU Support Mission to AMIS<br />

� Gemeinsame Aktion des Rates 2007/238/CFSP<br />

vom 19.04.07<br />

Ernennung von Torben Brylle zum EU-Sondergesandten<br />

(EUSR) für <strong>Sudan</strong><br />

� Gemeinsame Aktion des Rates 2007/245/CFSP<br />

vom 23.04.07<br />

Entsendung der AMIS/AMISOM EU Supporting<br />

Action<br />

Weitere Informationen auf der Homepage des<br />

Rates der Europäischen Union<br />

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Laufende Friedenseinsätze<br />

Friedenseins tze – <strong>Darfur</strong> (1)<br />

United Nations - African Union Mission in <strong>Darfur</strong> (UNAMID)<br />

Geschichte und Mandat:<br />

• 31.07.07: Der UN-Sicherheitsrat autorisiert mit Resolution 1769 eine 12monatige<br />

sog. Hybridmission bestehend aus AMIS, Personal aus den UN Light<br />

und Heavy Support Packages sowie weiterem Personal in einer Stärke von bis zu<br />

26.000 Personen; Truppen sollen hierbei gemäß den Addis Ababa Conclusions<br />

vom 16.11.2006 hauptsächlich afrikanischen Ursprungs sein; Führungsstruktur<br />

sowie zentrale Unterstützung wird von den UN gestellt; bis spätestens Ende<br />

2007 soll UNAMID seine volle operative Kapazität und Truppenstärke erreichen<br />

• UNAMID soll über eine Personalstärke von bis zu 19.555 Militärs, 6.432<br />

Polizisten und 5.105 Zivilisten verfügen<br />

• Deutschland wird sich mit bis zu 250 Soldaten (Beratungs- und Verbindungsaufgaben,<br />

Lufttransportunterstützung) an der Hybridmission beteiligen<br />

(Pressemitteilung des Auswärtigen Amts)<br />

• Die Aufgaben der Hybridmission umfassen gemäß UN-Res. 1769 u.a.:<br />

• Unterstützung einer baldigen und effektiven Implementierung des <strong>Darfur</strong><br />

Peace Agreement von 2006<br />

• Verhinderung bewaffneter Angriffe<br />

• Gewährleistung der Sicherheit der Zivilbevölkerung, von Mitarbeitern von<br />

Hilfsorganisationen und des eigenen Personals<br />

Kommandeur der Hybridmission wird Generalleutnant Martin Luther Agwai<br />

(Nigeria; ehem. Deputy Force Commander, UN Assistance Mission in Sierra<br />

Leone); Generalmajor Emmanuel Karenzi Karake (Ruanda) übernimmt den<br />

Posten des Deputy Force Commander; Michael J. Fryer (Südafrika) wird Police<br />

Commissioner der Hybridmission<br />

Personalstärke (Stand 03/09):<br />

UNAMID 08/07<br />

Militär Polizei Zivil<br />

12.604 2.510 1.158<br />

1 4 3<br />

Grundlegende Dokumente (englisch):<br />

Gemeinsamer Bericht des UN-Generalsekretärs und<br />

des Vorsitzenden der AU Kommmission zur<br />

Hybridmission in <strong>Darfur</strong> vom 05.06.2007<br />

Resolutionen des UN-Sicherheitsrats<br />

UNSR Res 1828 (31.07.08), Verlängerung des<br />

Mandats<br />

Berichte des UN-Generalsekretärs zur Lage in <strong>Darfur</strong><br />

und zu UNAMID<br />

S/2008/98 (14.02.08), S/2008/249 (14.04.08),<br />

S/2008/304 (09.05.08) S/2008/400 (17.06.08),<br />

S/2008/443 (07.07.08), S/2008/558 (18.08.08),<br />

S/2008/659 (17.10.08) S/2008/781 (12.12.08),<br />

S/2008/840 (31.12.08), S/2009/83 (10.02.09)<br />

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Laufende Friedenseinsätze<br />

Friedenseins tze – <strong>Darfur</strong> (2)<br />

� 31.10.07: Das UNAMID-Hauptquartier in Al Fashir wird eröffnet<br />

� 31.12.07: die UNAMID nimmt ihre Tätigkeit auf<br />

� 10.02.08: UNAMID und Khartoum unterzeichnen nach langwierigen Verhandllungen<br />

das Status of Forces Agreement, das den rechtlichen Rahmen für<br />

die UN Mission bestimmt<br />

� Juli 2008: Durch häufige Verzögerung bei Entsendung von Truppen und<br />

Lieferung von Equipment bedingt, verfügt UNAMID im Juli erst rund 9.000<br />

Soldaten; rund 7.000 davon sind ehemalige AMIS-Truppen<br />

� 14.07.2008: Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs Louis<br />

Moreno-Ocampo stellt Antrag auf Erlass eines Haftbefehls gegen den<br />

sudanesischen Staatschef Omar al-Bashir; UN befürchtet Gefährdung von<br />

UNAMID-Personal und zieht rund 200 Personen ab<br />

� 31.7.2008: Verlängerung des Missions-Mandats durch UNSR Res 1828<br />

(31.07.08) um ein Jahr<br />

� März 2009: Trotz langsamem Truppenwachstums begrenzen logistische Lücken<br />

und fehlenede Ausstattung die Mobilität und Durchsetzungsfähigkeit<br />

UNAMIDS; siehe Bericht des Generalsekretärs S 2009/83 (14.02.2009)<br />

UN Photo/Shereen Zorba 2007<br />

„Re-hatting“ – Truppen der AMIS werden<br />

in UNAMID integriert<br />

Weitere Informationen auf der Homepage<br />

der UNAMID<br />

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Abgeschlossene Friedenseinsätze<br />

Friedenseins tze – Tschad / ZAR<br />

European Union Force Tchad/République<br />

Tchad publique Centrafricaine<br />

(EUFOR Tchad/RCA)<br />

Tchad/RCA)<br />

Geschichte und Mandat<br />

� 15.10.07: Beschluss des EU-Militäreinsatzes im Ost-Tschad und<br />

im Nordosten der Zentralafrikanischen Republik (EUFOR Tchad/RCA) durch eine<br />

Gemeinsame Aktion des Rats der EU im Rahmen der Europäischen Sicherheitsund<br />

Verteidigungspolitik (ESVP) und auf Basis von UNSR Resolution 1778 als<br />

einjährige „Bridging Mission“ in Ergänzung der parallel dislozierten Mission des<br />

Nations Unies en République Centrafricaine et au Tchad (MINURCAT)<br />

� 29.11.07: Warnung tschadischer Rebellen, EUFOR-Soldaten wie Besatzungstruppen<br />

zu bekämpfen, falls sich diese angesichts französischer Unterstützung<br />

für Déby auf die Seite der tschadischen Regierung stellen sollten; „impartiality“<br />

von EUFOR ist vor allem aufgrund der Dominanz Frankreichs umstritten<br />

� 12.07-01.08: Angriffe tschadischer Rebellengruppen auf N’Djamena verzögern<br />

die Entsendung von EUFOR<br />

� 15.03.08: Erklärung der vorläufigen Einsatzfähigkeit von EUFOR; Beginn des<br />

zwölfmonatigen Einsatzes mit einer autorisierten Truppenstärke von bis zu<br />

3.700, davon sind 200 in der ZAR im Einsatz<br />

Das Mandat von EUFOR Tschad/RCA basiert auf Kap. VII der UN-Charta (sog.<br />

robustes Mandat) und umfasst gemäß UNSR Res 1778 vom 25. September 2007<br />

insbesondere:<br />

� Schutz gefährdeter Zivilpersonen im eingegrenzten Einsatzgebiet, vor allem von<br />

Flüchtlingen und Binnenvertriebenen<br />

� Erhöhung der Sicherheit im Einsatzgebiet und Erleichterung der humanitären<br />

Hilfe und der Bewegungsfreiheit von humanitären Helfern<br />

� Schutz von UN-Einrichtungen und Personal<br />

� Kein Mandat in den Flüchtlingslagern<br />

Personalstärke (Stand 03/2009):<br />

3/2008<br />

Militär Polizei Zivil<br />

3.700 0 0<br />

EUFOR Tchad/RCA<br />

4* 0 0<br />

Grundlegende Dokumente:<br />

�� UNSR Res 1778 (25.09.07)<br />

� Gemeinsame Aktion des EU-Rates zur<br />

Entsendung von EUFOR Tschad/RCA (15.10.07)<br />

� Status-of-Forces Agreement mit dem Tschad<br />

(26.03.2008)<br />

� Status-of-Forces Agreement mit der ZAR<br />

(24.05.2008)<br />

Links und Quellen: EUFOR Tchad/RCA<br />

Weiterführende Information: <strong>ZIF</strong>-Präsentation<br />

Tschad / ZAR<br />

* In den Operational<br />

Headquarters Mont<br />

Valérien, Frankreich<br />

Beteiligte Nationen:<br />

� EU-Mitgliedsstaaten: Belgien, Bulgarien, Deutsch- land,<br />

Finnland, Frankreich, Griechenland, Groß-britannien, Irland,<br />

Italien, Lettland, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen,<br />

Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden,<br />

Tschechische Republik, Ungarn, Zypern<br />

� Andere Staaten: Albanien, Kroatien, Russland,<br />

Ukraine<br />

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Laufende Friedenseinsätze Friedenseins tze im Tschad / Zentralafrikanischer Republik (1)<br />

Mission des Nations Unies en République Centrafricaine et au<br />

Tchad (MINURCAT)<br />

Geschichte und Mandat:<br />

Der UN-Sicherheitsrat autorisiert durch Res 1778 (25.09.07) die Errichtung<br />

einer regional eingeschränkten internationalen Präsenz im Ost-Tschad und<br />

Nordosten der ZAR, bestehend aus einer zivil-polizeilichen Komponente der UN<br />

(MINURCAT), einer Polizei-Komponente der tschadischen Behörden mit<br />

Unterstützung der UN sowie einer militärischen der EU (EUFOR TCHAD/RCA).<br />

Letztere wird am 15.03.09 gem. Res 1861 (14.01.2009) und auf Basis der<br />

Empfehlung das UN-Sekretariates im SG-Bericht S/2008/601 (12.09.2008)<br />

durch eine UN-Militärkomponente abgelöst<br />

� Die autorisierte Personalstärke von MINURCAT umfasst seit dem 15.03.09<br />

300 Polizisten, 5.200 Militärs sowie eine angemessene Zahl zivilen Personals<br />

Das Mandat von MINURCAT basierte bis zum 15.03.09 auf Kap. VI UN-Charta und<br />

umfasste gemäß Res 1778 (25.09.08) insbesondere:<br />

� Unterstützung und Beratung beim Aufbau der Police tchadienne pour la<br />

protection humanitaire (PTPH), die der Aufrechterhaltung von öffentlicher<br />

Ordnung in Flüchtlingslagern dienen soll; später wird die PTPH in Détachment<br />

Intégre de Sécurité (DIS) umbenannt<br />

� Logistische Hilfe bei der Verlegung von Flüchtlingslagern in direkter Grenznähe<br />

� Überwachung, Schutz und Förderung der Menschenrechte, insbesondere<br />

Prävention von sexueller Gewalt<br />

� Unterstützung zu Beendigung der Rekrutierung und des Einsatzes von Kindern<br />

durch bewaffnete Gruppen<br />

� Förderung der Rechtsstaatlichkeit durch Unterstützung einer unabhängigen<br />

Richterschaft und Stärkung des Rechtssystem<br />

Personalstärke (Stand 03/2009):<br />

MINURCAT Tchad/RCA<br />

Militär Polizei Z ivil<br />

81 236 445<br />

0 0 3<br />

9/200<br />

Beteiligte Nationen:<br />

Ägypten, Äthiopien, Bangladesch, Benin, Bolivien, Brasilien,<br />

Burkina Faso, Burundi, Côte d‘Ivoire, Deutschland, Dänemark,<br />

Ecuador, Finnland, Frankreich, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea,<br />

Irland, Jemen, Jordanien, Kamerun, Kenia, Kirgisistan, Kroatien,<br />

Libyen, Madagaskar, Mali, Nepal, Niger, Nigeria, Pakistan, Polen,<br />

Portugal, Ruanda, Sambia, Schweden, Senegal, Spanien, Togo,<br />

Tunesien, Uganda<br />

Grundlegende Dokumente:<br />

Autorisierung von MINURCAT durch UNSR Res 1778<br />

(25.09.07); Verlängerung des Mandats UNSR Res<br />

1834 (25.09.08); Erweiterung des Mandats Res 1861;<br />

(14.01.09)<br />

Berichte des UN-Generalsekretärs<br />

S/2007/97 (23.02.07), S/2007/488 (10.08.07),<br />

S/2008/444 (08.07.08), S/2008/601 /Add. 1<br />

(12.09.08) S/2008/760 (04.12.08)<br />

Erklärung des Präsidenten des UN-<br />

Sicherheitsrates S/PRST/2008/3 (04.02.08)<br />

Weiterführende Information: <strong>ZIF</strong>-Präsentation<br />

Tschad / ZAR<br />

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Laufende Friedenseinsätze Friedenseins tze im Tschad / Zentralafrikanischer Republik (2)<br />

Mission des Nations Unies en République Centrafricaine et au<br />

Tchad (MINURCAT)<br />

Erweiterung des Mandats ab dem 15.03.09 :<br />

Robustes Mandat auf Basis von Kap. VII UN-Charta („unter Nutzung aller<br />

notwendigen Mittel“):<br />

� Schutz gefährdeter Zivilisten, insbesondere von Flüchtlingen und<br />

Binnenvertriebenen<br />

� Herstellung eines Umfelds, das die sichere Lieferung von humanitären<br />

Hilfsgütern und Bewegungsfreiheit von humanitärem Personal<br />

gewährleistet<br />

� Schutz von UN Personal und Ausrüstung<br />

� Verbesserung der Sicherheit in Birao (ZAR) durch Stationierung einer<br />

dauerhaften Präsenz und durch Zusammenarbeit mit Regierung und dem<br />

United Nations Office in the Central African Republic (BONUCA):<br />

� Rettung von Zivilisten und Mitarbeitern humanitärer Organisationen aus<br />

Gefahrensituationen<br />

� Schutz von UN Personal und Ausrüstung<br />

Das Einsatzgebiet von MINURCAT soll im Ost-Tschad um die Regionen Ost-Ennedi,<br />

Wadi Fira, Quaddai und Salamat erweitert werden<br />

Personalstärke (Stand 03/2009):<br />

MINURCAT Tchad/RCA<br />

Militär Polizei Z ivil<br />

81 236 445<br />

0 0 3<br />

9/200<br />

Beteiligte Nationen:<br />

Ägypten, Äthiopien, Bangladesch, Benin, Bolivien, Brasilien,<br />

Burkina Faso, Burundi, Côte d‘Ivoire, Deutschland, Dänemark,<br />

Ecuador, Finnland, Frankreich, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea,<br />

Irland, Jemen, Jordanien, Kamerun, Kenia, Kirgisistan, Kroatien,<br />

Libyen, Madagaskar, Mali, Nepal, Niger, Nigeria, Pakistan, Polen,<br />

Portugal, Ruanda, Sambia, Schweden, Senegal, Spanien, Togo,<br />

Tunesien, Uganda<br />

Grundlegende Dokumente:<br />

Autorisierung von MINURCAT durch UNSR Res 1778<br />

(25.09.07); Verlängerung des Mandats UNSR Res<br />

1834 (25.09.08); Erweiterung des Mandats Res 1861;<br />

(14.01.09)<br />

Berichte des UN-Generalsekretärs<br />

S/2007/97 (23.02.07), S/2007/488 (10.08.07),<br />

S/2008/444 (08.07.08), S/2008/601 /Add. 1<br />

(12.09.08) S/2008/760 (04.12.08)<br />

Erklärung des Präsidenten des UN-<br />

Sicherheitsrates S/PRST/2008/3 (04.02.08)<br />

Weiterführende Information: <strong>ZIF</strong>-Präsentation<br />

Tschad / ZAR<br />

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Exkurs: Der Internationale Strafgerichtshof<br />

Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) mit Sitz in Den Haag hat seine Tätigkeit im Juli 2002 auf Grundlage des 1998 verabschiedeten<br />

Statuts von Rom aufgenommen. Drei Straftatbestände werden verfolgt: Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen.<br />

Die Zuständigkeit des IStGH ist komplementär; er wird erst aktiv, wenn ein Land nicht fähig oder bereit ist, die auf seinem<br />

Territorium oder durch seine Bürger begangenen Verbrechen strafrechtlich zu verfolgen (Art. 17). Jedoch kann der UN-Sicherheitsrat ein<br />

Verfahren beim IStGH veranlassen, wenn es den „internationalen Frieden und Sicherheit“ gefährdet sieht. Ebenfalls ist der UN-Sicherheitsrat<br />

berechtigt mit Hilfe einer Resolution unter Kapitel VII der UN-Charta, Ermittlungs- und Strafverfahren des IStGH um zwölf Monate auszusetzen<br />

(Art. 16); seit dem 16. Juni 2003 ist Luis Moreno Ocampo (Argentinien) Chefankläger des IStGH; da der Gerichtshof nicht über eine eigene<br />

Polizei verfügt, ist er bei der Durchsetzung der Haftbefehle auf seine Signatarstaaten angewiesen<br />

Anmerkung: <strong>Sudan</strong> wird durch Res. 1593 (2005) des UN-Sicherheitsrats zur Kooperation angehalten, obwohl das Land das Statut von Rom<br />

nicht ratifiziert hat<br />

01.05.2008 Haftbefehl des IStGH für Ali Muhammad Ali Abd-Al-Rahman ("Ali Kushayb") und Ahmad Muhammad Harun ("Ahmad<br />

Harun") (Text )<br />

• Hintergrund der Anklage sind die Kämpfe zwischen Regierungstruppen (<strong>Sudan</strong> Armed Forces (SAF) und Popular Defence Forces<br />

(PDF)) und Janjaweed gegen die <strong>Sudan</strong>ese Liberation Movement/Army (SLM/A) und Justice and Equality Movement (JEM) in<br />

<strong>Darfur</strong>, <strong>Sudan</strong>. SAF, PDF und Janjaweed griffen im Rahmen der systematischen Bekämpfung der Aufständischen 2003-2004 die<br />

Städte Kodoom, Bindisi, Mukjar, Arawala und Umgebung an, gegen deren Zivilbevölkerung (primär Fur, Zahawa und Masalit)<br />

Verbrechen verübt wurden<br />

• Ahmad Harun war zu diesem Zeitpunkt (2003-2005) in seiner Funktion als Innenminister zuständig für das „<strong>Darfur</strong> Security<br />

Desk“ und damit für die Koordination der verschiedenen Einheiten, die bei der Bekämpfung der Rebellengruppen eingesetzt<br />

wurden (Polizei, bewaffnete Streitkräfte, nationale Sicherheitskräfte, Geheimdienst und Janjaweed; Der Haftbefehl gegen<br />

Harun umfasst 42 Anklagepunkte gemäß Art. 25(3)(b)und 25(3)(d) des Statuts von Rom, darunter 20 Anklagepunkte für<br />

Verbrechen gegen die Menschlichkeit und 22 Anklagepunkte für Kriegsverbrechen<br />

• Ali Kushayb, ranghöchster Anführer der Janjaweed und gleichzeitig Mitglied der PDF galt als Mediator zwischen den Anführern<br />

der verschiedenen Janjaweed-Milizen und der sudanesischen Regierung; der Haftbefehl für Ali Kushayb enthält 50<br />

Anklagepunkte im Sinne der Art. 25(3)(a) and 25 (3)(d) des Rom-Statuts, darunter 22 Anklagepunkte für Verbrechen gegen<br />

die Menschlichkeit und 28 Anklagepunkte für Kriegsverbrechen<br />

Weder Kusayb noch Harun wurden bisher durch die Regierung in Khartoum an den IStGH überstellt<br />

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Exkurs: Der Internationale Strafgerichtshof<br />

14.7.2008 Der Chefankläger des IStGH stellt Antrag auf Erlass eines Haftbefehls gegen den sudanesischen Präsidenten Omar Al Bashir<br />

(Text )<br />

Der im Antrag abgedeckte Zeitraum beginnt mit dem 01.07.2002 und enthält folgende Punkte:<br />

• Völkermord an Mitgliedern der ethnischen Gruppen der Fur, Masalit und Zaghawa im Sinne des Art. 6 (a) des Rom-Statuts;<br />

Verursachung von schwerem körperlichem oder seelischem Schaden – Art. 6 (b); vorsätzliche Auferlegung von Lebensbedingungen<br />

für die Gruppe, die geeignet sind, ihre körperliche Vernichtung ganz oder teilweise herbeizuführen – Art. 6 (c)<br />

• Verbrechen gegen die Menschlichkeit gem. Art. 7 (1) des Rom-Statuts, begangen im Rahmen von umfassenden und<br />

systematischen Angriffen auf die Zivilbevölkerung <strong>Darfur</strong>s, mit Wissen um diese Angriffe (a) der vorsätzlichen Tötung, (b)<br />

Ausrottung, (d) Vertreibung bzw. zwangsweisen Überführung der Bevölkerung, (f) Folter und (g) Vergewaltigung/jegliche<br />

Form der sexuellen Gewalt<br />

• Kriegsverbrechen im Sinne des Art. 8 (2)(e)(i) des Statuts, vorsätzliche Angriffe auf die Zivilbevölkerung als solche oder auf<br />

einzelne Zivilpersonen, die an den Feindseligkeiten nicht unmittelbar teilnehmen; und (v) Plünderung von Orten<br />

Die Anklage beschuldigt Al Bashir nicht der physischen Ausführung oder unmittelbaren Beteiligung an irgendeinem<br />

dieser Verbrechen, doch habe er diese unter zuhilfenahme seines Staatsapparats, der Armee sowie Milizen/Janjaweed im<br />

Sinne des Art. 25 (3)(a) des Statuts von Rom zu verantworten<br />

14.10.2008 Verhaftung von Kusayb durch sudanesische Regierung; Bashir ordnet Gerichtsverfahren vor sudanesischem Gericht an und<br />

umgeht somit internationalen Haftbefehl<br />

20.11.2008 Chefankläger stellt Antrag auf Ausstellung eines Haftbefehls gem. Art. 7 des Statuts von Rom (Kriegsverbrechen) gegen drei<br />

Anführer der Rebellen, die mutmaßlich verantwortlich sind für die Anschläge auf AU Peacekeeper in Haskanita im Sept 2007<br />

30.01.2009 Der ICC gibt dem Antrag auf Ausstellung der Haftbefehle gegen Ahmad Muhammad Harun und Ali Muhammad Al Abd-Al-Rahman<br />

statt; die sudanesische Regierung lehnt Verhaftungen kategorisch ab<br />

03.04.2009 Der ICC gibt dem Antrag auf Ausstellung der Haftbefehle gegen Präsident Bashir statt; Arabische Liga und Afrikanische Union<br />

sprechen sich für die Aufschiebung der Strafverfolgung gem. Art. 16 des Statuts von Rom durch den UNSR aus (Text )<br />

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Links, Lesetipps und Quellen<br />

Allgemein:<br />

� UN Security Council – Publications on <strong>Sudan</strong><br />

Monatlich aktualisierte Informationen zum Konfliktverlauf, zu UNAMID; alle<br />

Resolutionen des UNSR und Berichte des Generalsekretärs<br />

� <strong>ZIF</strong>: Aktuelle Informationen zu Friedenseinsätzen<br />

Wöchentlich aktualisierter Pressespiegel zum <strong>Sudan</strong> (mehrsprachig)<br />

� <strong>ZIF</strong>: Interaktive <strong>Konfliktübersicht</strong> <strong>Sudan</strong><br />

Übersicht über Nord-Süd-Konflikt sowie die Konfliktregion Ostsudan<br />

<strong>Darfur</strong> Konflikt:<br />

� A New <strong>Sudan</strong> Action Plan<br />

Africa Briefing, International Crisis Group, April 2005<br />

� Abdul-Jalil, Musa Adam: The Dynamics of Customary Land Tenure and Natural<br />

Resource Management in <strong>Darfur</strong>, FAO Report<br />

� <strong>Darfur</strong>’s Fragile Peace Agreement<br />

Africa Briefing, International Crisis Group, June 2006<br />

� <strong>Darfur</strong>‘s New Security Reality<br />

Africa Report, International Crisis Group, November 2007<br />

� <strong>Darfur</strong>: Revitalising the Peace Process<br />

Africa Briefing, International Crisis Group, April 2007<br />

� <strong>Darfur</strong> Rising: <strong>Sudan</strong>’s New Crisis<br />

Africa Report, International Crisis Group, March 2004<br />

� <strong>Darfur</strong> 2007: Chaos by Design. Peacekeeping Challenges for AMIS and UNAMID<br />

Human Rights Watch Report, September 2007<br />

� Der <strong>Darfur</strong>-Konflikt – Genese und Verlauf<br />

Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, Oktober 2006<br />

� Divided They Fall: The Fragmentation of <strong>Darfur</strong>’s Rebel Groups<br />

Small Arms Survey Report, July 2007<br />

� Getting the UN into <strong>Darfur</strong><br />

Africa Briefing, International Crisis Group, October 2006<br />

� Imperatives for Immediate Change: The African Union Mission in <strong>Sudan</strong><br />

Human Rights Watch Report, January 2006<br />

� No Dialogue, No Commitment<br />

Small Arms Survey Issue Brief, December 2006<br />

� Report of the Panel of Experts established pursuant to resolution<br />

1591 (2005) conterning the <strong>Sudan</strong>, United Nations, November 2008<br />

� The EU/AU Partnership in <strong>Darfur</strong>: Not Yet a Winning Combination<br />

Africa Report, International Crisis Group, October 2005<br />

� The AU’s Mission in <strong>Darfur</strong>: Bridging the Gaps<br />

Africa Briefing, International Crisis Group, July 2005<br />

� To Save <strong>Darfur</strong><br />

Africa Report, International Crisis Group, March 2006<br />

Internationaler Strafgerichtshof:<br />

� Haftbefehls gegen Omar Al Bashir, Begründung<br />

� Das Statut von Rom<br />

Lokale Quellen:<br />

� <strong>Sudan</strong> Tribune<br />

In Paris ansässige Internet-Tageszeitung (non-profit)<br />

Bildquellen:<br />

Bildquellen<br />

S.1 Karte: Crisis Group 2006; Grenzlinie <strong>ZIF</strong>; Fotos: UN Photo<br />

2007/Fred Noy; UN Photo 2007/ Fred Noy; UN Photo<br />

2008/David Muyug<br />

S. 2 Karte: UNEP, 2007 (Ausschnitt)<br />

S. 3 Foto: UN Photo/Marc Castro, 2006<br />

S. 5 Foto: UNifeed, 2006<br />

S. 11 Foto: UN Photo/Ryan Brown, 2006<br />

S. 20 Foto UN Photo/Ryan Brown, 2007<br />

S. 21 Foto: UN Photo/ Fred Noy, 2007<br />

S. 25 Fotos: AMIS Webseite, 2007; UN Photo/ Evan Schneider, 2005<br />

S. 29 Foto: UN Photo/Shereen Zorba 2007<br />

S. 35 Karte: UN Cartographic Section, UN DPKO, 2007<br />

© <strong>ZIF</strong>, es gilt der Haftungsausschluss der <strong>ZIF</strong>-Webseite<br />

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Hier Karte einfügen<br />

Karte basiert auf UN Map No. 3707 Rev. 10, April 2007, UN Cartographic Section<br />

Kartographische<br />

Dienste:<br />

kartographischer<br />

Dienst der UNO<br />

Digitaler Atlas der<br />

EU-Kommission<br />

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