STELLUNGNAHME - Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
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<strong>STELLUNGNAHME</strong><br />
AStA Uni <strong>Kiel</strong> Westring 385 24118 <strong>Kiel</strong><br />
Stellungnahme <strong>zu</strong> den Forderungen der CAU für die HSG-Novelle<br />
Punkt 1<br />
04.02.2013<br />
b) Abschaffung des <strong>Universität</strong>srats und Einführung eines Hochschulrats für jede<br />
Hochschulen<br />
Wir unterstützen die Abschaffung des <strong>Universität</strong>srates und erkennen die Vorteile<br />
eines beratenden Gremiums für jede Hochschule an. Allerdings sollten die<br />
Hochschulräte nie mehr als eine beratende Funktion einnehmen. Dies gilt<br />
insbesondere für Entwicklungspläne und Haushalt der Hochschulen. Den<br />
Vorschlag des Präsidiums, § 19 Abs. 1 Nr. 5 und §21 Abs. Nr. 8 <strong>zu</strong> ändern, um<br />
den Senat die Entscheidungsbefugnis über den Haushaltsplan <strong>zu</strong> entziehen, lehnen<br />
wir entschieden ab und sehen in diesem Vorschlag einen Versuch des Präsidiums,<br />
Hochschuldemokratie und Autonomie in eigenem Interesse <strong>zu</strong> schwächen.<br />
Eine übermäßige Vertretung der Wirtschaft im Hochschulrat lehnen wir ab, daher<br />
sollte die Anzahl der Wirtschaftsvertreter_Innen begrenzt werden.<br />
c) Präsidium<br />
aa) Schaffung einer Möglichkeit eine_n hauptamtliche_n Vizepräsident_in<br />
ein<strong>zu</strong>setzen.<br />
Hier besteht die Gefahr, dass einzelne Aufgabenbereiche der bisherigen<br />
Vizepräsident_innen ins Hintertreffen geraten. Diese Gefahr sehen wir auch bei<br />
Beibehaltung der bisherigen Dreiteilung unter Ergän<strong>zu</strong>ng einer Vollzeitstelle.<br />
bb)<br />
Wir sehen die Möglichkeit einer Entfristung der Amtszeit unter<br />
hochschuldemokratischen Gesichtspunkten kritisch. Dies kann <strong>zu</strong> einer<br />
ineffizienten Beset<strong>zu</strong>ngspraxis führen, da kein institutioneller Anreiz der<br />
Evaluierung mehr gegeben ist und sich Alternativen weniger klar darstellen<br />
können. Auch der Kanzler einer <strong>Universität</strong> sollte an seinen Ergebnissen gemessen<br />
werden können.<br />
Seite 1 von 2<br />
Vorstand<br />
Der Vorstand<br />
Y. Dabrowski, T. C. Ziese, Ahrens, L. Reid<br />
S. vorstand@asta.uni-kiel.de<br />
Regis<br />
vorstand@asta.uni-kiel.de<br />
+49 (0)431 - 880 5062<br />
Hausanschrift:<br />
Westring 385, 24118 <strong>Kiel</strong><br />
Postfach: 24098 <strong>Kiel</strong><br />
Tel.: +49 (0)431 - 880 26 47<br />
Fax: +49 (0)431 - 880 17 21<br />
www.asta.uni-kiel.de<br />
Bürozeiten:<br />
Montag-Freitag 10-14 Uhr<br />
AStA<br />
Allgemeiner Studierendenausschuss<br />
der <strong>Christian</strong>-<strong>Albrechts</strong>-<strong>Universität</strong> <strong>zu</strong> <strong>Kiel</strong><br />
Teilkörperschaft des öffentlichen Rechts<br />
Organ der Verfassten Studierendenschaft
Punkt 2<br />
a) Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Einführung von Studiengebühren für<br />
Langzeitstudierende<br />
Unabhängig von der Semesterzahl über Regelstudienzeit lehnen wir diesen<br />
Vorschlag ab. Eine Rechtsgrundlage für Langzeitstudiengebühren öffnet Tür und<br />
Tor für die Erhebung solcher Gebühren ab dem ersten Semester über<br />
Regelstudienzeit. Auch die Schwelle <strong>zu</strong>r Einführung genereller Studiengebühren<br />
sinkt. Wir erinnern Präsidium und Landesregierung daran, dass Bildung ein<br />
öffentliches, für Menschen aus allen sozialen Schichten und Lebenslagen (wie<br />
beispielsweise Studierende mit Kind) <strong>zu</strong>gängliches Gut ist bzw. sein sollte! Der<br />
Trend in ganz Deutschland weist darauf hin, dass ein Großteil der Menschen und<br />
Parteien dies bereits verstanden hat.<br />
Unter diesem Gesichtspunkt ist auch darauf hin<strong>zu</strong>arbeiten, die Einschreibgebühren,<br />
die mit der Begründung eingeführt wurden, Verwaltungskosten <strong>zu</strong> kompensieren,<br />
ab<strong>zu</strong>schaffen. Eine Organisation wie Hochschulen hat ganz natürlicherweise<br />
Verwaltungsaufwand für Studium und Lehre. Einzelne Kostenpunkte hier<br />
willkürlich auf die Studierenden ab<strong>zu</strong>schieben und so soziale Hürden <strong>zu</strong> erhöhen<br />
ist nicht tragbar. Des weiteren muss ein klarer Nachweis der tatsächlich aufgrund<br />
einer Einschreibung entstandenen Kosten geführt werden, die jetzige Pauschale<br />
stellt tatsächlich ein verdecktes Konsolidierungsmittel der CAU dar.<br />
b) Exmatrikulation<br />
Wir sehen keinen Grund für eine Exmatrikulation nach mehrfachen<br />
Täuschungsversuchen, vor allem, da wir keine Ausgestaltung erkennen können, die<br />
keine willkürlichen Maßnahmen einschließen. Dies umfasst Probleme, wie<br />
beispielsweise, ab wann ein Täuschungsversuch angenommen werden kann. Die<br />
bisherige Regelung sieht vor, dass Studierende durch eine Prüfung bei<br />
Täuschungsversuch durchfallen - <strong>zu</strong> Recht. Wer drei Mal durch eine Prüfung<br />
durchfällt, wird exmatrikuliert. Wir sehen keinen Grund, weshalb diese Regelung<br />
für modulabschließende Prüfungen verschärft werden muss. Wenn man über<br />
striktere Regelungen für Täuschungsversuche beispielsweise in Bachelorarbeiten<br />
usw. nachdenkt, sollte man nicht in Extremen denken.<br />
Wir weisen darauf hin, dass eine Immatrikulationssperre keine Sache der<br />
Landesgesetzgebung ist und selbst gesetzt dem Falle, sie wäre es, unsinnig und<br />
nicht zielführend ist.<br />
Punkt 4 Berufungsverfahren<br />
b) Möglichkeit von Headhunting-Berufungen<br />
Wir sehen in Headhunting-Berufungen die Gefahr, der Intransparenz und<br />
Ausgren<strong>zu</strong>ng relevanter Hochschulgruppen. Die Entscheidung,<br />
Headhunting-Berufungen durch<strong>zu</strong>führen, sollte daher nur unter angemessener<br />
Beteiligung aller relevanten Statusgruppen (das umfasst die Studierendenschaft,<br />
die Professoren und die wissenschaftlichen Mitarbeiter) gefällt werden können.<br />
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Vorstand<br />
Der Vorstand<br />
Y. Dabrowski, T. C. Ziese, Ahrens, L. Reid<br />
S. vorstand@asta.uni-kiel.de<br />
Regis<br />
vorstand@asta.uni-kiel.de<br />
+49 (0)431 - 880 5062<br />
Hausanschrift:<br />
Westring 385, 24118 <strong>Kiel</strong><br />
Postfach: 24098 <strong>Kiel</strong><br />
Tel.: +49 (0)431 - 880 26 47<br />
Fax: +49 (0)431 - 880 17 21<br />
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Allgemeiner Studierendenausschuss<br />
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Teilkörperschaft des öffentlichen Rechts<br />
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