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STELLUNGNAHME - Christian-Albrechts-Universität zu Kiel

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<strong>STELLUNGNAHME</strong><br />

AStA Uni <strong>Kiel</strong> Westring 385 24118 <strong>Kiel</strong><br />

Stellungnahme <strong>zu</strong> den Forderungen der CAU für die HSG-Novelle<br />

Punkt 1<br />

04.02.2013<br />

b) Abschaffung des <strong>Universität</strong>srats und Einführung eines Hochschulrats für jede<br />

Hochschulen<br />

Wir unterstützen die Abschaffung des <strong>Universität</strong>srates und erkennen die Vorteile<br />

eines beratenden Gremiums für jede Hochschule an. Allerdings sollten die<br />

Hochschulräte nie mehr als eine beratende Funktion einnehmen. Dies gilt<br />

insbesondere für Entwicklungspläne und Haushalt der Hochschulen. Den<br />

Vorschlag des Präsidiums, § 19 Abs. 1 Nr. 5 und §21 Abs. Nr. 8 <strong>zu</strong> ändern, um<br />

den Senat die Entscheidungsbefugnis über den Haushaltsplan <strong>zu</strong> entziehen, lehnen<br />

wir entschieden ab und sehen in diesem Vorschlag einen Versuch des Präsidiums,<br />

Hochschuldemokratie und Autonomie in eigenem Interesse <strong>zu</strong> schwächen.<br />

Eine übermäßige Vertretung der Wirtschaft im Hochschulrat lehnen wir ab, daher<br />

sollte die Anzahl der Wirtschaftsvertreter_Innen begrenzt werden.<br />

c) Präsidium<br />

aa) Schaffung einer Möglichkeit eine_n hauptamtliche_n Vizepräsident_in<br />

ein<strong>zu</strong>setzen.<br />

Hier besteht die Gefahr, dass einzelne Aufgabenbereiche der bisherigen<br />

Vizepräsident_innen ins Hintertreffen geraten. Diese Gefahr sehen wir auch bei<br />

Beibehaltung der bisherigen Dreiteilung unter Ergän<strong>zu</strong>ng einer Vollzeitstelle.<br />

bb)<br />

Wir sehen die Möglichkeit einer Entfristung der Amtszeit unter<br />

hochschuldemokratischen Gesichtspunkten kritisch. Dies kann <strong>zu</strong> einer<br />

ineffizienten Beset<strong>zu</strong>ngspraxis führen, da kein institutioneller Anreiz der<br />

Evaluierung mehr gegeben ist und sich Alternativen weniger klar darstellen<br />

können. Auch der Kanzler einer <strong>Universität</strong> sollte an seinen Ergebnissen gemessen<br />

werden können.<br />

Seite 1 von 2<br />

Vorstand<br />

Der Vorstand<br />

Y. Dabrowski, T. C. Ziese, Ahrens, L. Reid<br />

S. vorstand@asta.uni-kiel.de<br />

Regis<br />

vorstand@asta.uni-kiel.de<br />

+49 (0)431 - 880 5062<br />

Hausanschrift:<br />

Westring 385, 24118 <strong>Kiel</strong><br />

Postfach: 24098 <strong>Kiel</strong><br />

Tel.: +49 (0)431 - 880 26 47<br />

Fax: +49 (0)431 - 880 17 21<br />

www.asta.uni-kiel.de<br />

Bürozeiten:<br />

Montag-Freitag 10-14 Uhr<br />

AStA<br />

Allgemeiner Studierendenausschuss<br />

der <strong>Christian</strong>-<strong>Albrechts</strong>-<strong>Universität</strong> <strong>zu</strong> <strong>Kiel</strong><br />

Teilkörperschaft des öffentlichen Rechts<br />

Organ der Verfassten Studierendenschaft


Punkt 2<br />

a) Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Einführung von Studiengebühren für<br />

Langzeitstudierende<br />

Unabhängig von der Semesterzahl über Regelstudienzeit lehnen wir diesen<br />

Vorschlag ab. Eine Rechtsgrundlage für Langzeitstudiengebühren öffnet Tür und<br />

Tor für die Erhebung solcher Gebühren ab dem ersten Semester über<br />

Regelstudienzeit. Auch die Schwelle <strong>zu</strong>r Einführung genereller Studiengebühren<br />

sinkt. Wir erinnern Präsidium und Landesregierung daran, dass Bildung ein<br />

öffentliches, für Menschen aus allen sozialen Schichten und Lebenslagen (wie<br />

beispielsweise Studierende mit Kind) <strong>zu</strong>gängliches Gut ist bzw. sein sollte! Der<br />

Trend in ganz Deutschland weist darauf hin, dass ein Großteil der Menschen und<br />

Parteien dies bereits verstanden hat.<br />

Unter diesem Gesichtspunkt ist auch darauf hin<strong>zu</strong>arbeiten, die Einschreibgebühren,<br />

die mit der Begründung eingeführt wurden, Verwaltungskosten <strong>zu</strong> kompensieren,<br />

ab<strong>zu</strong>schaffen. Eine Organisation wie Hochschulen hat ganz natürlicherweise<br />

Verwaltungsaufwand für Studium und Lehre. Einzelne Kostenpunkte hier<br />

willkürlich auf die Studierenden ab<strong>zu</strong>schieben und so soziale Hürden <strong>zu</strong> erhöhen<br />

ist nicht tragbar. Des weiteren muss ein klarer Nachweis der tatsächlich aufgrund<br />

einer Einschreibung entstandenen Kosten geführt werden, die jetzige Pauschale<br />

stellt tatsächlich ein verdecktes Konsolidierungsmittel der CAU dar.<br />

b) Exmatrikulation<br />

Wir sehen keinen Grund für eine Exmatrikulation nach mehrfachen<br />

Täuschungsversuchen, vor allem, da wir keine Ausgestaltung erkennen können, die<br />

keine willkürlichen Maßnahmen einschließen. Dies umfasst Probleme, wie<br />

beispielsweise, ab wann ein Täuschungsversuch angenommen werden kann. Die<br />

bisherige Regelung sieht vor, dass Studierende durch eine Prüfung bei<br />

Täuschungsversuch durchfallen - <strong>zu</strong> Recht. Wer drei Mal durch eine Prüfung<br />

durchfällt, wird exmatrikuliert. Wir sehen keinen Grund, weshalb diese Regelung<br />

für modulabschließende Prüfungen verschärft werden muss. Wenn man über<br />

striktere Regelungen für Täuschungsversuche beispielsweise in Bachelorarbeiten<br />

usw. nachdenkt, sollte man nicht in Extremen denken.<br />

Wir weisen darauf hin, dass eine Immatrikulationssperre keine Sache der<br />

Landesgesetzgebung ist und selbst gesetzt dem Falle, sie wäre es, unsinnig und<br />

nicht zielführend ist.<br />

Punkt 4 Berufungsverfahren<br />

b) Möglichkeit von Headhunting-Berufungen<br />

Wir sehen in Headhunting-Berufungen die Gefahr, der Intransparenz und<br />

Ausgren<strong>zu</strong>ng relevanter Hochschulgruppen. Die Entscheidung,<br />

Headhunting-Berufungen durch<strong>zu</strong>führen, sollte daher nur unter angemessener<br />

Beteiligung aller relevanten Statusgruppen (das umfasst die Studierendenschaft,<br />

die Professoren und die wissenschaftlichen Mitarbeiter) gefällt werden können.<br />

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Vorstand<br />

Der Vorstand<br />

Y. Dabrowski, T. C. Ziese, Ahrens, L. Reid<br />

S. vorstand@asta.uni-kiel.de<br />

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+49 (0)431 - 880 5062<br />

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Westring 385, 24118 <strong>Kiel</strong><br />

Postfach: 24098 <strong>Kiel</strong><br />

Tel.: +49 (0)431 - 880 26 47<br />

Fax: +49 (0)431 - 880 17 21<br />

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