26.09.2012 Aufrufe

ABE Anhang

ABE Anhang

ABE Anhang

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Allgemeine Bedingungen Endkunden (<strong>ABE</strong>)<br />

<strong>Anhang</strong> 1<br />

Abgrenzung Netzanschluss Elektrizität<br />

Ei<br />

g<br />

e<br />

nt<br />

ü<br />

m<br />

er<br />

EKT<br />

EKT<br />

Platzierung Hausanschluss<br />

Der Anschlussüberstromunterbrecher und die Mess- und Steuerapparate der EKT sind aussen<br />

am Gebäude oder in einem von aussen allgemein zugänglichen Raum oder Kasten anzubringen.<br />

Der Raum muss von den privaten Räumen getrennt sein.


Allgemeine Bedingungen Endkunden (<strong>ABE</strong>)<br />

<strong>Anhang</strong> 2<br />

Kostenpflichtige Dienstleistungen<br />

Ausgabe 01.01.2012 - 2 -<br />

Exkl. 8 % inkl. 8%<br />

MWST MWST<br />

Verspätete oder nicht erfolgte Wegzugsmeldung CHF 32.41 35.00<br />

Aktivierung Prepayment-Zähler CHF 210.00 226.80<br />

Energieübergabekasten für Baustellen<br />

Monatsmiete für Energieübergabekasten 80 A CHF 50.93 55.00<br />

Monatsmiete für Energieübergabekasten 250 A CHF 92.60 100.00


Allgemeine Bedingungen Endkunden (<strong>ABE</strong>)<br />

<strong>Anhang</strong> 3<br />

Einmalige Gebühren der EKT<br />

Anschlussgebühren<br />

Für das vorgelagerte Netz hat der Kunde Anschlussgebühren gemäss dem Beitrags- und Gebührenreglement<br />

der Gemeinde zu leisten, unabhängig ob für den jeweiligen Anschluss Netzausbauten<br />

getätigt werden müssen.<br />

Anschlussgebühren Gemeinde Uttwil<br />

Wohnbauten und Kleingewerbe bis 25 A – Anschlusssicherung oder Bezügersicherung<br />

Exkl. inkl. 8%<br />

MWST MWST<br />

� Grundgebühr pro Anschluss für die 1. Wohnung oder<br />

das 1. Kleingewerbe [1. Einheit] CHF 2‘600.00 2‘808.00<br />

� Zusatzgebühr für weitere Wohnungen oder Klein-<br />

Gewerbe bis 25 A - Anschlusssicherung CHF 1‘200.00 1‘296.00<br />

Gewerbe- und Industriebauten, Landwirtschaft,<br />

bis 25 A – Anschlusssicherung oder Bezügersicherung<br />

� Grundgebühr pro Anschluss CHF 2‘600.00 2‘808.00<br />

Zusatzgebühr bei einer Anschlusssicherung von:<br />

40 A CHF 1‘200.00 1‘296.00<br />

60 A CHF 3‘000.00 3‘240.00<br />

80 A CHF 6‘500.00 7‘020.00<br />

100 A CHF 9‘500.00 10‘260.00<br />

125 A CHF 12‘500.00 13‘500.00<br />

150 A CHF 17‘000.00 18‘360.00<br />

200 A CHF 24‘000.00 25‘920.00<br />

300 A CHF 37‘000.00 39‘960.00<br />

400 A CHF 50‘000.00 54‘000.00<br />

Netzanschlusskosten<br />

Die Kosten für die Erstellung der Anschlussleitung ab Netzanschlussstelle (siehe <strong>Anhang</strong> 1) gehen<br />

vollumfänglich zu Lasten des Kunden.<br />

Ausgabe 01.01.2012 - 3 -


Allgemeine Bedingungen Endkunden (<strong>ABE</strong>)<br />

<strong>Anhang</strong> 4<br />

Baustrom<br />

1. Grundsatz<br />

Für Baustellen und andere temporäre Anlagen erstellt die EKT zeitlich befristete Netzanschlüsse.<br />

Die Richtlinien dienen der Abklärung der technischen Machbarkeit, der Berechnung und Festlegung<br />

der Kostenbeiträge für das Erstellen und Betreiben der zeitlich befristeten Anschlüsse einer<br />

Kundenanlage an das Niederspannungsverteilnetz der EKT.<br />

2. Rechtliche Grundlagen<br />

Diese Richtlinien gelten für das ganze direkte Versorgungsgebiet der EKT.<br />

Es gelten zusätzlich die folgenden jeweils gültigen Bestimmungen:<br />

� Die Niederspannungs-Installationsnorm (NIN)<br />

� Die Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV)<br />

� Die Netzanschlussrichtlinien der EKT<br />

� Die technischen Normen und Empfehlungen der anerkannten schweizerischen und internationalen<br />

Fachverbände, insbesondere die Empfehlungen des Verbandes Schweizerischer<br />

Elektrizitätsunternehmen (VSE) für den Netzanschluss von Endkunden.<br />

� Werkvorschriften (TAB) Deutschschweiz<br />

3. Eigentumsverhältnisse<br />

Der Energieübergabekasten (EÜK) ist Eigentum der EKT.<br />

Die Grenze zwischen Verteilnetz und Installation befindet sich für zeitlich befristete Netzanschlüsse<br />

an den Abgangsklemmen des EÜK.<br />

Der Verantwortungsbereich wird durch klare Eigentumsverhältnisse auf der Baustelle getrennt.<br />

Die EKT installiert ihren eigenen Energieübergabekasten mit Bezügersicherung und Zähler und<br />

stellt somit den Anschlusspunkt zur Verfügung. Das Erstellen, das Anschliessen und die Verantwortung<br />

für den eigentlichen Baustromverteiler liegen nun beim konzessionierten Elektrounternehmen<br />

oder dem Installationsinhaber.<br />

Ausgabe 01.01.2012 - 4 -


Allgemeine Bedingungen Endkunden (<strong>ABE</strong>)<br />

4. Zeitliche Befristung<br />

Temporäre Netzanschlüsse dürfen während max. 2 Jahren betrieben werden. Nach Ablauf dieser<br />

Frist wird der zeitlich befristete Netzanschluss demontiert oder durch einen ordentlichen Netzanschluss<br />

ersetzt.<br />

5. Bezugsberechtigte Leistung<br />

Der Kunde vereinbart mit der EKT die für den zeitlich befristeten Netzanschluss benötigte Anschlussleistung.<br />

Anhand dieser bezugsberechtigten Leistung bestimmt die EKT den Standort der<br />

Netzanschlussstelle.<br />

6. Ausführung des temporären Netzanschlusses<br />

� Temporäre Netzanschlüsse müssen mit dem Anmeldeformular E101 und der Installationsanzeige<br />

mind. 2 Wochen vor dem gewünschten Inbetriebnahmetermin bei der EKT bestellt<br />

werden.<br />

� Die EKT definiert den Standort und stellt dort einen Energieübergabekasten bereit.<br />

� Das eigentliche Bauprovisorium wird durch ein konzessioniertes Elektroinstallationsunternehmen<br />

am Energieübergabekasten angeschlossen, gemäss NIV 734.27 Art. 24 geprüft<br />

und in Betrieb gesetzt. Das Elektroinstallationsunternehmen übergibt der EKT innerhalb von<br />

10 Tagen den Sicherheitsnachweis.<br />

� Der Energieübergabekasten wird mit einem Schlüssel KABA 5000 abgeschlossen. Der<br />

Schlüssel muss selber besorgt werden und wird nicht durch die EKT zur Verfügung gestellt.<br />

� Ist eine Installation länger als 6 Monate in Betrieb, muss das Elektroinstallationsunternehmen<br />

ein unabhängiges Kontrollorgan oder eine akkreditierte Inspektionsstelle beauftragen,<br />

einen Sicherheitsnachweis zu erstellen und ihn der EKT einreichen.<br />

� Stromverbrauch und Miete des Energieübergabekastens werden bis zur Rückmeldung in<br />

Rechnung gestellt. Ein allfälliger Wechsel der Rechnungsadresse (z. B. vom Baumeister<br />

zum Bauherrn) ist der EKT mit dem Umschreibeformular E103 sofort mitzuteilen.<br />

� Wird der Energieübergabekasten nicht mehr benötigt, muss er mit dem Rückgabeformular<br />

E104 bei der EKT abgemeldet werden.<br />

� Das Abhängen des Bauprovisoriums vom Energieübergabekasten erfolgt durch das Elektroinstallationsunternehmen.<br />

Anschluss EKT<br />

Anschlusskabel des<br />

Elektroinstallationsunternehmers<br />

Ausgabe 01.01.2012 - 5 -<br />

Praxisbild


Allgemeine Bedingungen Endkunden (<strong>ABE</strong>)<br />

7. Netzkostenbeiträge<br />

Für zeitlich befristete Netzanschlüsse werden keine Netzkostenbeiträge erhoben. Montage, Demontage<br />

und Miete des Energieübergabekastens werden durch die EKT verrechnet.<br />

Baustrom pro kWh gemäss<br />

Ausgabe 01.01.2012 - 6 -<br />

aktuellem Preisblatt<br />

Montage und Anschluss Energieübergabekasten nach Aufwand<br />

Demontage Energieübergabekasten nach Aufwand<br />

Monatsmiete Energieübergabekasten 80 A gemäss <strong>Anhang</strong> 2<br />

Monatsmiete Energieübergabekasten 250 A gemäss <strong>Anhang</strong> 2<br />

Die Energieabrechnung erfolgt quartalsweise.<br />

8. Änderungen an zeitlich befristeten Netzanschlüssen<br />

Allfällige Änderungen oder Verlegungen, die während der Einsatzzeit eines zeitlich befristeten<br />

Netzanschlusses notwendig werden, gehen vollumfänglich zu Lasten des Kunden. Dies gilt insbesondere<br />

für die Verlegung des Netzanschlusses aufgrund unzulässiger Netzrückwirkungen in<br />

das Verteilnetz der EKT, wie z.B. Flicker, Spannungseinbrüche, Oberwellen.<br />

Diese Arbeiten werden ausschliesslich durch die EKT ausgeführt.<br />

Falls der Verursacher den Leistungsbezug über die vereinbarte bezugsberechtigte Leistung hinaus<br />

erhöht oder unzulässige Spannungsbeeinflussungen verursacht, gehen daraus entstehende<br />

Schäden und Kosten zu seinen Lasten.


Allgemeine Bedingungen Endkunden (<strong>ABE</strong>)<br />

<strong>Anhang</strong> 5<br />

Energieerzeugungsanlagen<br />

1. Messung<br />

Es gibt zwei Varianten für die Messung der produzierten Energie:<br />

1.1 Bruttomessung<br />

Einspeisen der gesamten Produktion der Energieerzeugungsanlage ins Netz der EKT (Schema<br />

Bruttomessung). Bei der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) ist das Messschema „Bruttomessung“<br />

vorgeschrieben.<br />

Prinzipschema Bruttomessung der produzierten Energie<br />

Schaltgerätekombination /<br />

Unterverteilung<br />

Netzanschluss<br />

kWh kWh<br />

EKT-<br />

Zähler<br />

Vorteil für den Kunden Speziell zu beachten<br />

Ein Wechsel zur “kostendeckenden Einspeisevergütung“<br />

kann ohne Installationsänderung<br />

erfolgen. Messwerte von Bezug und Produktion<br />

sind vorhanden.<br />

Ausgabe 01.01.2012 - 7 -<br />

Spezialkabel für<br />

Photovoltaikanlagen<br />

Bezügerüberstromunterbrecher<br />

DC<br />

AC<br />

EKT-<br />

Zähler<br />

1 oder mehrere<br />

Wechselrichter<br />

Anlageschalter<br />

Zähler für<br />

Bezug und<br />

Rücklieferung<br />

Solargenerator<br />

Erdungsleitung /<br />

Hauptpotentialausgleich<br />

Erdungsleitung /<br />

Blitzschutz<br />

EKT Standard-Zähler für Bezug und Rücklieferung verfügen über eine CS- oder S0-Schnittstelle.<br />

Bei Zählerfernauslesung ist eine CS-Schnittstelle zwingend.<br />

Es sind zwei Zähler notwendig. Der Grundpreis<br />

wird zwei Mal verrechnet.


Allgemeine Bedingungen Endkunden (<strong>ABE</strong>)<br />

1.2 Nettomessung<br />

Als Überschussenergie gilt die erzeugte Energie, für welche am Ort der Produktionsstätte kein<br />

Eigenbedarf besteht (Schema Nettomessung). Die Überschussenergie wird vergütet.<br />

Prinzipschema Nettomessung der Überschussenergie (Anlagen bis 10 kVA)<br />

Schaltgerätekombination /<br />

Unterverteilung<br />

Netzanschluss<br />

Vorteil für den Kunden Speziell zu beachten<br />

Kein zusätzlicher Zähler notwendig. Der<br />

Grundpreis wird nur einmal verrechnet. Die<br />

produzierte Energie wird selbst verbraucht,<br />

dadurch nimmt der Strombezug aus dem Netz<br />

ab.<br />

Ausgabe 01.01.2012 - 8 -<br />

kWh<br />

EKT-<br />

Zähler<br />

Spezialkabel für<br />

Photovoltaikanlagen<br />

DC<br />

Zähler für<br />

Bezug und<br />

Rücklieferung<br />

Bezügerüberstromunterbrecher<br />

AC<br />

1 oder mehrere<br />

Wechselrichter<br />

Anlageschalter<br />

Solargenerator<br />

Erdungsleitung /<br />

Hauptpotentialausgleich<br />

Erdungsleitung /<br />

Blitzschutz<br />

EKT Standard-Zähler für Bezug und Rücklieferung verfügen über eine CS- oder S0-Schnittstelle.<br />

Zählerfernauslesung (ZFA) benötigt eine CS-Schnittstelle.<br />

Bei einem Wechsel in die “kostendeckende<br />

Einspeisevergütung“ fallen Installationskosten<br />

für den zweiten Zähler an


Allgemeine Bedingungen Endkunden (<strong>ABE</strong>)<br />

2. Vergütung der produzierten Energie<br />

Die in den Eigenerzeugungsanlagen produzierte und an Ort nicht benötigte Energie wird<br />

als Überschussenergie in das Netz der EKT aufgenommen. Als Überschussenergie gilt<br />

die den Eigenbedarf übersteigende Erzeugung.<br />

2.1 Durch die EKTE vergütet<br />

Die Kostenvergütung für Überschussenergie ist davon abhängig, ob der Produzent für<br />

die Anlagen Förderbeiträge erhalten hat oder der ökologische Mehrwert durch die EKTE<br />

selber vermarktet werden kann. Es ist die Nettomessung anzuwenden.<br />

Die aktuellen Vergütungsansätze sind im Preisblatt der EKTE ersichtlich.<br />

2.2 Energieerzeugungsanlagen durch swissgrid vergütet<br />

(kostendeckende Einspeisevergütung KEV)<br />

Bei kostendeckender Einspeisevergütung KEV ist die Bruttomessung vorgeschrieben.<br />

Ausgabe 01.01.2012 - 9 -

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!