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Qualitätsbestimmung an stehendem und liegendem Holz

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<strong>Qualitätsbestimmung</strong> <strong>an</strong> <strong>stehendem</strong> <strong>und</strong> <strong>liegendem</strong> <strong>Holz</strong><br />

Christi<strong>an</strong> Lorbach<br />

Protokoll der Süddeutschl<strong>an</strong>dexkursion im SS 05/06


Inhalsverzeichnis<br />

1 Qualität- <strong>und</strong> Wertkontrolle von <strong>stehendem</strong> <strong>Holz</strong> Seite 3<br />

1.1 Wertkontrollverfahren nach von Arnswalt 3<br />

1.2 Qualitäts<strong>an</strong>sprache nach Speidel 3<br />

1.3 Wertkontrollverfahren nach Brabaender 4<br />

2 <strong>Qualitätsbestimmung</strong> <strong>an</strong> <strong>liegendem</strong> <strong>Holz</strong> 5<br />

Verordnung über gesetzliche H<strong>an</strong>delsklassen für Rohholz 5<br />

Eing<strong>an</strong>gsformel 5<br />

§ 1, Einführung von H<strong>an</strong>delsklassen 5<br />

§ 2, Kennzeichnung 5<br />

§ 3, Bezeichnung 6<br />

§ 4, Messung <strong>und</strong> Mengenberechnung 6<br />

§ 5, Geltung in Berlin 7<br />

§ 6, Inkrafttreten 7<br />

Schlussformel 7<br />

Anlage zu § 1 7<br />

1. Stärkesortierung 7<br />

2.1 L<strong>an</strong>gholz 7<br />

2.11 Mittenstärkesortierung 7<br />

2.12 Heilbronner Sortierung 8<br />

2.13 St<strong>an</strong>gensortierung 8<br />

2.14 Schichtholz 9<br />

3. Gütesortierung 9<br />

4. Sortierung nach dem besonderen Verwendungszweck 10<br />

4.1 Schwellenholz 10<br />

4.2 Industrieholz 10<br />

Quellen 11<br />

2


1 Qualität- <strong>und</strong> Wertkontrolle von <strong>stehendem</strong> <strong>Holz</strong><br />

Hinsichtlich waldbaulicher- <strong>und</strong> wirtschaftlicher Pl<strong>an</strong>ung ist die Bestimmung der <strong>Holz</strong>qualität<br />

<strong>und</strong> der davon abgeleitete Wert eines Best<strong>an</strong>des von großer Bedeutung. Regelmäßiges<br />

Erfassen von Massen- <strong>und</strong> Wertleistung stellt ein wichtiges Kontrollorg<strong>an</strong> erfolgreicher<br />

Waldbewirtschaftung dar. Die Tätigkeit der Werteerfassung wird in der Forsteinrichtung<br />

durchgeführt, die der Auswertung bezüglich Qualität <strong>und</strong> Wert ist Teil der Dendrometrie.<br />

Es existieren verschiedene Methoden in der Dendrometrie, die auch als<br />

„Wertkontrollverfahren“ bezeichnet werden. Die bedeutensten sind:<br />

Wertkontrollverfahren nach von Arnswalt<br />

Qualitäts<strong>an</strong>sprache nach Speidel<br />

Wertkontrollverfahren nach Brabaender<br />

1.1 Wertkontrollverfahren nach von Arnswalt<br />

Dieses Verfahren wurde für Laubholzbestände in Schleswig-Holstein entwickelt, wobei über<br />

80 jährige Buchen, <strong>und</strong> später über 100 jährige Eichen- <strong>und</strong> Buchenbestände im<br />

Vordergr<strong>und</strong> st<strong>an</strong>den. Das Verfahren wurde folgendermaßen <strong>an</strong>gew<strong>an</strong>dt:<br />

- Im Zuge einer Vollkluppung wird das unterste, 6m l<strong>an</strong>ge Stammstück (bei Eiche 4m)<br />

nach den Güteklassen A,B,C <strong>an</strong>gesprochen.<br />

- Die Güteklasse (A,B,C) wird am Stamm markiert.<br />

- Getrennt nach Güteklassen (A,B,C) <strong>und</strong> Stärkeklassen ( schwach d < 38 cm, mittel d<br />

= 38 – 62 cm <strong>und</strong> stark d > 62 cm) werden die Bäume gekluppt <strong>und</strong> die Gr<strong>und</strong>fläche<br />

berechnet.<br />

- Die Ergebnisse werden für Unterabteilungen, Revierförstereien <strong>und</strong> Forstämter<br />

zusammengefasst.<br />

- Durch periodische Aufnahmen wird die Wertnachhaltigkeit überprüft.<br />

Beurteilung des Verfahrens:<br />

- Das Verfahren ist erprobt <strong>und</strong> für die Bel<strong>an</strong>ge der Forsteinrichtung geeignet.<br />

- Für Forstbeamte <strong>und</strong> Waldarbeiter hat es eine erzieherische Wirkung.<br />

- Die Kennzeichnung der Bäume nach Güteklasse schaltet den durch die<br />

verhältnismäßig subjektive Ansprache verursachten Fehler bei Wiederholungen aus.<br />

- Die Ergebnisse vermitteln nur einen relativ groben Qualitätsüberblick, da jeder<br />

Stamm einer Güteklasse zugeteilt wird <strong>und</strong> der erfasste Massenteil bei Beständen<br />

verschiedener Höhe ungleich ist.<br />

- Die Ergebnisse liefern keine Information über die nicht erfassten Stammteile.<br />

- Das Verfahren verursacht verhältnismäßig hohe Kosten.<br />

1.2 Qualitäts<strong>an</strong>sprache nach Speidel<br />

Bei der Qualitäts<strong>an</strong>sprache nach Speidel wird ein möglichst hoher Anteil des Vorrats nach<br />

Masse <strong>und</strong> Vorrat erfasst. Dieser Anteil soll aus Gründen der Vergleichbarkeit relativ<br />

gleichbleibend sein. Als Maßstab für die Güte der Bäume dienen Wertklassen, die z.B. in<br />

Niedersachsen verwendet werden. Maßgebend für den Wert ist der Anteil der Güteklasse.<br />

Bei jüngeren Beständen wird die Wertklasse geschätzt. Dabei ist die zukünftig zu erwartende<br />

Wertleistung maßgebend. Speidel unterscheidet zur Einstufung der Wertleistung in fünf<br />

Wertklassen:<br />

3


Wertklasse 1 Bestände mit sehr hoher Wertleistung<br />

Wertklasse 2 Bestände mit hoher Wertleistung<br />

Wertklasse 3 Bestände mit mittlerer Wertleistung<br />

Wertklasse 4 Bestände mit geringer Wertleistung<br />

Wertklasse 5 Bestände ohne nennenswerte Wertleistung<br />

Für ältere Bestände ist die <strong>Holz</strong>qualität zum Zeitpunkt der Aufnahme maßgebend. In einigen<br />

für den Best<strong>an</strong>destyp repräsentativen Beständen werden hierbei einzelne Probestämme auf<br />

ihre Qualität hin <strong>an</strong>gesprochen. Der Umf<strong>an</strong>g der Stichprobe richtet sich nach der Baumart<br />

<strong>und</strong> der Best<strong>an</strong>desgüte. Mit einem Visierstab werden die Probebäume optisch in ungefähr<br />

vier massengleiche Teile zerlegt. Die unteren vier Abschnitte werden hinsichtlich ihre<br />

Zugehörigkeit zu den einzelnen Güteklassen (A,B,C) bzw. zum Schichtholz (S)<br />

<strong>an</strong>gesprochen <strong>und</strong> die Ergebnisse auf einem Erhebungsbogen notiert. Anschließend werden<br />

die prozentualen Anteile der verschiedenen Güteklassen (auf ein zehntel abger<strong>und</strong>et) mit<br />

den Wertfaktoren der einzelnen Güteklassen (A = 1, B = 3, C = 4, S = 5) multipliziert. Die<br />

Summe der Produkte ergibt d<strong>an</strong>n die Wertklasse.<br />

Beurteilung:<br />

- Das Verfahren ist einfach; der Forsteinrichter k<strong>an</strong>n die Aufnahme im Zuge seiner<br />

Best<strong>an</strong>desbeschreibung erledigen.<br />

- Ein großer Teil des Volumens der Probebäume (75%) wird bei der<br />

Qualitäts<strong>an</strong>sprache erfasst.<br />

- Die dem Verfahren zugr<strong>und</strong>eliegende Massenteilung entspricht nicht immer der<br />

unterstellten Längenteilung. Die Genauigkeit bei der Ansprache der einzelnen<br />

Stämme bleibt unberücksichtigt. Die Genauigkeit der Massenteilung ist jedoch im<br />

Durchschnitt ausreichend.<br />

- Ein Massenteil muss immer voll einer Güteklasse zugesprochen werden. Dies ist<br />

jedoch nicht unbedingt notwendig, weil bei Laubholz, wo die Wert<strong>an</strong>sprache eine<br />

größere Bedeutung hat, dieses Stück meist aus Schichtholz besteht.<br />

- Die Bildung einer Wertklasse führt zur Vergröberung <strong>und</strong> Verdeckung der<br />

Ergebnisse, da hierbei die Sortenverteilung nicht zu ersehen ist.<br />

1.3 Wertkontrollverfahren nach Brabaender<br />

Das Wertkontrollverfahren von Brabaender (1950) basiert auf einer möglichst genauen<br />

Erfassung aller Sortimente, Güte- <strong>und</strong> Stärkeklassen eines Best<strong>an</strong>des durch eine<br />

Repräsentativaufnahme. Für diesen Zweck hat Brabaender mit Hilfe echter<br />

Ausbauchungsreihen auf theoretischem Wege den Volumenaufbau der Schäfte aller<br />

Baumarten als Funktion ihrer echten Schaftformzahl tabellarisiert <strong>und</strong> graphisch dargestellt<br />

(Volumenaufbau-Nomogramm).<br />

Das Volumenaufbau-Nomogramm (für die praktische Verwendung stark vereinfacht) erlaubt,<br />

den Volumen<strong>an</strong>teil jedes beliebigen Schaftabschnittes bei bek<strong>an</strong>nten Schafthöhen auf<br />

einfache Weise zu ermitteln. Die Volumenteilberechnung k<strong>an</strong>n auch innerhalb eines<br />

Stammkollektivs nach der mittleren Formigkeit durchgeführt werden. Die Abweichung bei<br />

einzelnen Stämmen gleichen sich aus. Brabaender schlägt vor, die Massen<strong>an</strong>teile der<br />

einzelnen Sortimente <strong>und</strong> Güteklassen en einem Repräsentativstamm (Massenmittelstamm)<br />

zu ermitteln. Durch Hochrechnung erhält m<strong>an</strong> d<strong>an</strong>n die Sorten- <strong>und</strong> Güteklassenaufteilung<br />

des Best<strong>an</strong>des.<br />

Zur Wertkontrolle werden die Sortimente eines Baumes bzw. eines Best<strong>an</strong>des in einer höher<br />

<strong>und</strong> einer geringer bewertete Sortimentsgruppe (z.B. Stammholz <strong>und</strong> Schichtholz) eingeteilt.<br />

Bei beiden wird zunächst der mit ihren Anteilen gewogene Durchschnittspreis ermittelt.<br />

Durch Division des Festmeter-Preises des höher bewerteten hält m<strong>an</strong> die sogen<strong>an</strong>nte<br />

4


Wertverhältniszahl. Je höher die Wertverhältniszahl ist, um so größer ist der prozentuale<br />

Wert<strong>an</strong>teil des Stammstückes.<br />

Das Wertkontrollverfahren von Brabaender ist das genaueste der hier beh<strong>an</strong>delten<br />

Verfahren. Subjektive Ansprachefehler der Güteklassen sind jedoch auch hier möglich. Das<br />

Verfahren wurde in die Praxis nicht eingeführt, da es relativ kompliziert <strong>und</strong> aufwendig ist.<br />

2 <strong>Qualitätsbestimmung</strong> <strong>an</strong> <strong>liegendem</strong> <strong>Holz</strong><br />

Verordnung über gesetzliche H<strong>an</strong>delsklassen für Rohholz<br />

HdlKl<strong>Holz</strong>V<br />

Geltung ab 01.10.1969<br />

Eing<strong>an</strong>gsformel<br />

Auf Gr<strong>und</strong> der §§ 1, 2 <strong>und</strong> 4 Abs. 2 des Gesetzes über gesetzliche H<strong>an</strong>delsklassen für<br />

Rohholz vom 25. Februar 1969 (B<strong>und</strong>esgesetzbl. I S. 149) wird im Einvernehmen mit dem<br />

B<strong>und</strong>esminister für Wirtschaft mit Zustimmung des B<strong>und</strong>esrates verordnet:<br />

§ 1, Einführung von H<strong>an</strong>delsklassen<br />

(1) Für Rohholz werden gesetzliche H<strong>an</strong>delsklassen für die Sortierung der <strong>Holz</strong>arten oder<br />

<strong>Holz</strong>artengruppen nach der Stärke, der Güte <strong>und</strong> dem besonderen Verwendungszweck nach<br />

Maßgabe der Anlage eingeführt. Die Verwendung der H<strong>an</strong>delsklassen ist freigestellt.<br />

(2) Rohholz, das nach einer gesetzlichen H<strong>an</strong>delsklasse <strong>an</strong>geboten, feilgehalten, verkauft<br />

oder sonst in den Verkehr gebracht wird, muß<br />

1. der dafür in der Anlage vorgeschriebenen Sortierung entsprechen,<br />

2. nach § 2 gekennzeichnet,<br />

3. nach § 3 bezeichnet <strong>und</strong><br />

4. nach § 4 gemessen <strong>und</strong> berechnet oder gewogen sein.<br />

§ 2, Kennzeichnung<br />

L<strong>an</strong>gholz der Güteklassen A/EWG, C/EWG <strong>und</strong> D ist mit dem zutreffenden Buchstaben A, C<br />

oder D dauerhaft zu kennzeichnen.<br />

5


§ 3, Bezeichnung<br />

(1) Rohholz, das nach einer gesetzlichen H<strong>an</strong>delsklasse <strong>an</strong>geboten, feilgehalten, verkauft<br />

oder sonst in den Verkehr gebracht wird, ist mit der <strong>Holz</strong>art oder <strong>Holz</strong>artengruppe <strong>und</strong> mit<br />

der in der Anlage festgesetzten oder zugelassenen H<strong>an</strong>delsklasse zu bezeichnen.<br />

(2) Rohholz der Stärkeklassen <strong>und</strong> der Güteklassen A/EWG, B/EWG <strong>und</strong> C/EWG darf als<br />

"EWG-sortiert" bezeichnet werden.<br />

§ 4, Messung <strong>und</strong> Mengenberechnung<br />

(1) Beim Messen des Durchmessers <strong>und</strong> der Berechnung des Mittels wird nach unten auf<br />

g<strong>an</strong>ze Zentimeter abger<strong>und</strong>et.<br />

(2) Der Mittendurchmesser wird in der Stamm-Mitte (halbe Stammlänge) bis zu 19 cm<br />

Durchmesser ohne Rinde durch einmaliges waagerechtes Kluppen, wie der Stamm im<br />

Walde liegt, ermittelt, ab 20 cm Durchmesser ohne Rinde durch zwei zuein<strong>an</strong>der senkrecht<br />

stehende Messungen (möglichst des kleinsten <strong>und</strong> des größten Durchmessers). Fällt die<br />

Meßstelle auf einen Astquirl oder auf einen sonst unregelmäßigen Stammteil, so wird der<br />

Durchmesser aus dem Mittel der Messungen gleich weit oberhalb <strong>und</strong> unterhalb der<br />

Meßstelle ermittelt. Wird der Durchmesser in Rinde gemessen, so ist ein der<br />

durchschnittlichen Rindenstärke entsprechender Abzug zu machen <strong>und</strong> der Abzug zu<br />

erwähnen.<br />

(3) Der Zopfdurchmesser wird durch einmaliges waagerechtes Kluppen, wie der Stamm im<br />

Walde liegt, ermittelt. Wird der Durchmesser in Rinde gemessen, so gilt Absatz 2 Satz 3<br />

entsprechend.<br />

(4) Bei der Längenmessung für die Mittenstärkesortierung <strong>und</strong> die Heilbronner Sortierung ist<br />

ein Übermaß von 1 vom H<strong>und</strong>ert zu geben; das Längenübermaß bleibt jedoch bei der<br />

Feststellung der Stamm-Mitte außer Betracht. Die Längenmessung beginnt bei Stämmen mit<br />

Fallkerb in der Mitte des Fallkerbes. Bei der Heilbronner.<br />

Sortierung wird der Stamm mit Einschluß des etwa dar<strong>an</strong> belassenen Draufholzes als<br />

G<strong>an</strong>zes vermessen.<br />

(5) Der Festgehalt wird aus Länge <strong>und</strong> Mittendurchmesser ohne Rinde nach Festmeter<br />

berechnet. Der Festgehalt unregelmäßig geformter oder in der Güte sehr unterschiedlicher<br />

Stämme ist abschnittsweise zu ermitteln.<br />

(6) Wird Schichtholz in Raummeter mit oder ohne Rinde (gereppelt, geschält, geloht oder<br />

weißgeschnitzt) aufgesetzt, so erhalten die <strong>Holz</strong>stöße oder -bündel beim Aufsetzen ein<br />

Übermaß von 4 vom H<strong>und</strong>ert.<br />

(7) Das Gewicht des Rohholzes k<strong>an</strong>n entweder lufttrocken (lutro) oder absolut trocken (atro)<br />

ermittelt werden. Die Art der Trockenheit ist <strong>an</strong>zugeben.<br />

§ 5, Geltung in Berlin<br />

Diese Verordnung gilt nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. J<strong>an</strong>uar 1952<br />

(B<strong>und</strong>esgesetzblatt I S. 1) in Verbindung mit § 5 des Gesetzes über gesetzliche<br />

H<strong>an</strong>delsklassen für Rohholz auch im L<strong>an</strong>d Berlin.<br />

6


§ 6, Inkrafttreten<br />

(1) Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 1969 in Kraft.<br />

(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Aushaltung, Messung <strong>und</strong> Sortenbildung des<br />

<strong>Holz</strong>es in den deutschen Forsten vom 1. April 1936 (Deutscher Reichs<strong>an</strong>zeiger Nr. 89 vom<br />

17. April 1936), geändert durch die Verordnung über die Abänderung der gen<strong>an</strong>nten<br />

Verordnung vom 1. Dezember 1950 (B<strong>und</strong>es<strong>an</strong>zeiger Nr. 242 vom 15. Dezember 1950),<br />

außer Kraft.<br />

Schlussformel<br />

Der B<strong>und</strong>esminister für Ernährung, L<strong>an</strong>dwirtschaft <strong>und</strong> Forsten<br />

Anlage zu § 1<br />

< F<strong>und</strong>stelle des Originaltextes: BGBl. I 1969, 1077 - 1078; bezgl. der einzelnen Änderungen<br />

vgl. Fußnote ><br />

2. Stärkesortierung<br />

2.1 L<strong>an</strong>gholz<br />

2.11 Mittenstärkesortierung<br />

Das Stammholz (Stämme <strong>und</strong> Stammteile) wird auf g<strong>an</strong>ze Meter, halbe Meter oder<br />

g<strong>an</strong>ze Zehntelmeter abgelängt <strong>und</strong> nach dem Mittendurchmesser ohne Rinde in folgende<br />

Stärkeklassen eingeteilt:<br />

Klasse Mittendurchmesser ohne Rinde<br />

L 0 unter 10 cm<br />

L 1a 10 bis 14 cm<br />

L 1b 15 bis 19 cm<br />

L 2a 20 bis 24 cm<br />

L 2b 25 bis 29 cm<br />

L 3a 30 bis 34 cm<br />

L 3b 35 bis 39 cm<br />

L 4 40 bis 49 cm<br />

L 5 50 bis 59 cm<br />

L 6 60 cm <strong>und</strong> mehr<br />

Über die Klasse L 6 hinaus können unter Fortsetzung derselben Staffelung weitere Klassen<br />

gebildet werden. Die Unterteilung in Unterklassen a <strong>und</strong> b k<strong>an</strong>n entfallen oder auf alle<br />

Klassen erweitert werden.<br />

7


2.12 Heilbronner Sortierung<br />

Das Stammholz (Stämme <strong>und</strong> Stammteile) wird auf g<strong>an</strong>ze Meter abgelängt <strong>und</strong> nach<br />

Mindestlänge <strong>und</strong> Mindestzopfdurchmesser ohne Rinde, gemessen bei der<br />

vorgeschriebenen Mindestlänge, in folgende Stärkeklassen eingeteilt:<br />

Klasse Mindestlänge Mindestzopfdurchmesser ohne Rinde<br />

H 1 8 m 10 cm<br />

H 2 10 m 12 cm<br />

H 3 14 m 14 cm<br />

H 4 16 m 17 cm<br />

H 5 18 m 22 cm<br />

H 6 18 m 30 cm<br />

Das Stammholz k<strong>an</strong>n über den <strong>an</strong>gegebenen Mindestzopfdurchmesser hinaus in größeren<br />

Längen ausgehalten werden (Draufholz), jedoch darf dabei nicht die Zopfstärke der nächst<br />

niederen Klasse unterschritten werden.<br />

2.13 St<strong>an</strong>gensortierung<br />

Das L<strong>an</strong>gholz wird nach dem Durchmesser mit Rinde 1 Meter über dem stärkeren<br />

Ende, Nadelholz ab 7 cm Durchmesser mit Rinde zusätzlich nach der Länge bis zu einer<br />

Zopfstärke von 2 cm mit Rinde, in folgende Stärkeklassen eingeteilt:<br />

---------------------------------------------------<br />

Durchmesser Länge<br />

Klasse mit Rinde (bei Nadelholz)<br />

---------------------------------------------------<br />

P 1 6 cm u. weniger<br />

P 2 7 bis 13 cm<br />

P 2.1 7 bis 9 cm über 6 m<br />

P 2.11 7 bis 9 cm über 6 bis 9 m<br />

P 2.12 7 bis 9 cm über 9 m<br />

P 2.2 10 bis 11 cm über 9 m<br />

P 2.3 12 bis 13 cm über 9 m<br />

P 2.31 12 bis 13 cm über 9 bis 12 m<br />

P 2.32 12 bis 13 cm über 12 bis 15 m<br />

P 2.33 12 bis 13 cm über 15 m<br />

P 3 14 cm <strong>und</strong> mehr<br />

Bei entrindeten St<strong>an</strong>gen ermäßigen sich die <strong>an</strong>gegebenen Durchmesser um 1 cm. Die<br />

Unterteilung der Klasse P 2 in Unterklassen sowie die weitere Unterteilung der Unterklassen<br />

können entfallen. Nadelholzst<strong>an</strong>gen, welche die erforderliche Länge nicht haben, fallen in<br />

die nächst niedere Klasse oder Unterklasse.<br />

8


2.2 Schichtholz<br />

Schichtholz wird nach dem Durchmesser mit Rinde am schwächeren Ende in folgende<br />

Klassen eingeteilt:<br />

Klasse Durchmesser mit Rinde<br />

S 1 R<strong>und</strong>linge 3 bis 6 cm<br />

S 2 R<strong>und</strong>linge 7 bis 13 cm<br />

S 2.1 R<strong>und</strong>linge 7 bis 9 cm<br />

S 2.2 R<strong>und</strong>linge 10 bis 13 cm<br />

S 3 R<strong>und</strong>linge sowie Spaltstücke daraus 14 cm <strong>und</strong> mehr<br />

S 3.1 R<strong>und</strong>linge sowie Spaltstücke daraus 14 bis 19 cm<br />

S 3.2 R<strong>und</strong>linge sowie Spaltstücke daraus 20 cm <strong>und</strong> mehr<br />

Bei Schichtholz ohne Rinde vermindern sich die gen<strong>an</strong>nten Durchmesser um 1 cm. Die<br />

Unterteilung der Klassen S 2 <strong>und</strong> S 3 in Unterklassen k<strong>an</strong>n entfallen.<br />

3. Gütesortierung<br />

Für Rohholz werden folgende Güteklassen gebildet:<br />

A/EWG: Ges<strong>und</strong>es <strong>Holz</strong> mit ausgezeichneten Arteigenschaften, fehlerfrei oder nur<br />

mit unbedeutenden Fehlern, die seine Verwendung nicht beeinträchtigen.<br />

B/EWG: <strong>Holz</strong> von normaler Qualität einschließlich stammtrockenem <strong>Holz</strong> mit einem oder<br />

mehreren der folgenden Fehler: schwache Krümmung <strong>und</strong> schwacher<br />

Drehwuchs, geringe Abholzigkeit, einige ges<strong>und</strong>e Äste von kleinem oder mittlerem<br />

Durchmesser - jedoch nicht grobastig -, eine geringe Anzahl kr<strong>an</strong>ker Äste von geringem<br />

Durchmesser, leicht exzentrischer Kern, einige Unregelmäßigkeiten des Umrisses oder<br />

einige <strong>an</strong>dere vereinzelte, durch eine gute allgemeine Qualität ausgeglichene Fehler.<br />

C/EWG: <strong>Holz</strong>, das wegen seiner Fehler nicht in die Güteklassen A/EWG oder<br />

B/EWG aufgenommen werden k<strong>an</strong>n, jedoch gewerblich verwendbar ist. Hierunter<br />

fallen z.B. starkastige, stark abholzige oder stark drehwüchsige Stücke sowie abholzige oder<br />

astige Zopfstücke <strong>und</strong> kr<strong>an</strong>ke Stücke mit tiefgehenden faulen Ästen, Rot- <strong>und</strong> Weißfäule<br />

(jedoch nicht kleinen Faulflecken) oder sonstigen wesentlichen Pilz- oder<br />

Insektenzerstörungen sowie Stücke mit weitgehender Ringschäle.<br />

D: <strong>Holz</strong>, das wegen seiner Fehler nicht in die Güteklassen A/EWG, B/EWG<br />

<strong>und</strong> C/EWG aufgenommen werden k<strong>an</strong>n, jedoch mindestens noch zu 40 vom<br />

H<strong>und</strong>ert gewerblich verwendbar ist.<br />

9


4. Sortierung nach dem besonderen Verwendungszweck<br />

4.1 Schwellenholz<br />

Schwellenholz ist ges<strong>und</strong>es, auch ästiges, mindestens einschnüriges Rohholz zur<br />

Herstellung von Eisenbahnschwellen.<br />

Bei der Aushaltung sind Stammteile mit Graukern, Spritzkern <strong>und</strong> Weißfäule sowie Fauläste<br />

auszuschneiden. Bei Buche ist Rotkern bis höchstens ein Drittel des R<strong>und</strong>holzdurchmessers<br />

ohne Rinde zulässig.<br />

Schwellenholz ist mit einem Längenübermaß von 2 vom H<strong>und</strong>ert, mindestens jedoch von<br />

10 cm, auszuhalten. Der Zopfdurchmesser ist <strong>an</strong> der schmalen Seite zu messen.<br />

Die Krümmung darf bei der Klasse SW 4 (Weichenschwellen) höchstens 1 cm je volle Meter<br />

Schwellenlänge betragen, bei den übrigen Klassen höchstens 6 cm je einfache Schwellen-<br />

länge. Schwellenholz wird in folgende Klassen eingeteilt:<br />

SW 1: Stämme von 2,5 m Länge oder einem Vielfachen davon <strong>und</strong> 22 cm Mindest-<br />

zopfdurchmesser ohne Rinde<br />

SW 2: Stämme von 2,6 m Länge oder einem Vielfachen davon <strong>und</strong> 25 cm Mindest-<br />

zopfdurchmesser ohne Rinde<br />

SW 3: Stämme von 2,6 m Länge oder einem Vielfachen davon <strong>und</strong> 27 cm Mindest-<br />

zopfdurchmesser ohne Rinde<br />

SW 4: Stämme von 3,0 bis 7,2 m Länge in Abstufungen von 20 cm zu 20 cm oder<br />

einem Vielfachen dieser Länge <strong>und</strong> 29 cm Mindestzopfdurchmesser ohne Rinde.<br />

4.2 Industrieholz<br />

Rohholz, das mech<strong>an</strong>isch oder chemisch aufgeschlossen werden soll, wird in folgende<br />

Güteklassen eingeteilt:<br />

IN: Ges<strong>und</strong>, nicht grobastig, keine starke Krümmung<br />

IF: Leicht <strong>an</strong>brüchig, grobastig oder krumm<br />

IK: Stark <strong>an</strong>brüchig, jedoch gewerblich verwendbar.<br />

10


Quellen:<br />

Quelle: 1. Teil: Qualität- <strong>und</strong> Wertkontrolle von <strong>stehendem</strong> <strong>Holz</strong>:<br />

„Leitfaden für Dendrometrie <strong>und</strong> Best<strong>an</strong>desinventur“ von Horst Kramer <strong>und</strong> Alparsl<strong>an</strong><br />

Akca.<br />

Quelle: 2. Teil: <strong>Qualitätsbestimmung</strong> <strong>an</strong> <strong>liegendem</strong> <strong>Holz</strong>:<br />

„Verordnung über gesetzliche H<strong>an</strong>delsklassen für Rohholz“ BGBI<br />

11

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