Verbindung- und Befestigungsmittel - Klöckner Stahl
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Gr<strong>und</strong>lagen/Definitionen<br />
Schraubenwerkstoffe<br />
In der Allgemeinen Bauaufsichtlichen<br />
Zulassung Z-14.1-4 heißt es in Kapitel<br />
2 (Herstellung <strong>und</strong> Lieferung) unter<br />
anderem, daß <strong>Verbindung</strong>selemente<br />
durch Verzinkung, Beschichtung oder<br />
Wahl eines korrosionsbeständigen<br />
Werkstoffes dem erforderlichen Korrosionsschutz<br />
der zu verbindenden Bauteile<br />
anzupassen sind. Des Weiteren<br />
müssen <strong>Verbindung</strong>selemente, die<br />
(ganz oder teilweise) überwiegend der<br />
Außenluft ausgesetzt sind, aus nichtrostendem<br />
Werkstoff bestehen.<br />
Schrauben <strong>und</strong> Dichtscheiben müssen<br />
immer aus dem gleichen Material bestehen.<br />
Je nach Anwendungsbereich<br />
<strong>und</strong> Korrosionsschutzanforderungen<br />
werden die Schrauben im industriellen<br />
Leichtbau aus folgenden Werkstoffen<br />
hergestellt:<br />
- rostfreier <strong>Stahl</strong> A2 Werkstoff 1.4301<br />
- <strong>Stahl</strong> einsatzvergütet verzinkt<br />
- Kombination Edelstahl-<strong>Stahl</strong><br />
(Schraube aus Edelstahl,<br />
Bohrspitze aus <strong>Stahl</strong>)<br />
- Aluminium Al Cu Mg2<br />
warmaushärtend<br />
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen (AbZ)<br />
Die geltenden baurechtlichen Vorschriften<br />
verlangen zur Sicherstellung der<br />
Standfestigkeit <strong>und</strong> Dauerhaftigkeit<br />
eines Bauwerkes oder einer Baukonstruktion<br />
bei Verwendung nicht genormter<br />
oder neuer Bauteile, Bauarten<br />
usw. den Nachweis der Brauchbarkeit<br />
in den Fällen, wenn es sich um eine<br />
tragende Konstruktion handelt. Eine<br />
tragende Konstruktion im Sinne des<br />
Baugesetztes liegt vor, wenn deren<br />
Versagen die Sicherheit der Allgemeinheit<br />
gefährdet. <strong>Verbindung</strong>smittel im<br />
industriellen Leichtbau erfüllen eine<br />
tragende Funktion im o.g. Sinn <strong>und</strong><br />
müssen deshalb die Eignung (Brauchbarkeit)<br />
für den Verwendungszweck<br />
erfüllen. Die <strong>Verbindung</strong>smittel müssen<br />
in umfangreichen Prüfungen bei<br />
anerkannten Prüfinstituten ihre Brauchbarkeit<br />
unter Beweis stellen. Durch<br />
Versuche werden die Grenzen der Belastbarkeit<br />
ermittelt. Bauteilkombinationen,<br />
wie sie in der Praxis üblich sind,<br />
werden bei den Versuchen berücksichtigt.<br />
Aufgr<strong>und</strong> eines Gutachtens der<br />
Prüfstelle kann das Deutsche Institut<br />
für Bautechnik (DIBt) in Berlin eine<br />
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung<br />
(AbZ) für das geprüfte <strong>Verbindung</strong>selement<br />
vergeben. Dem Zulassungsbescheid<br />
können neben Verarbeitungshinweisen,Übereinstimmungsnachweise,<br />
Verwendungszweck usw. die<br />
zulässigen Kräfte in Zug-, als auch in<br />
Querkraftrichtung, für das entsprechende<br />
<strong>Verbindung</strong>selement entnommen<br />
werden. Bei <strong>Verbindung</strong>selemen-<br />
EUROPÄISCHE ORGANISATION<br />
FÜR TECHNISCHE ZULASSUNGEN.<br />
EUROPEAN ORGANISATIONS<br />
FOR TECHNICAL APPROVALS.<br />
Schrauben aus nichtrostendem <strong>Stahl</strong><br />
A2 können zwar kaltverfestigt, jedoch<br />
nicht gehärtet werden. Folglich wäre<br />
eine selbstbohrende Schraube aus<br />
nichtrostendem <strong>Stahl</strong> A2 nicht in der<br />
Lage, die Bohraufgabe zu bewältigen.<br />
Eine Lösung des Problems bietet eine<br />
Schraube aus der Werkstoffkombination<br />
Edelstahl-<strong>Stahl</strong>. Die Bohrspitze<br />
aus <strong>Stahl</strong> kann hart genug gehärtet<br />
werden, um ein Bohrloch zu erzeugen.<br />
ten, die zur Befestigung von Sandwichelementen<br />
geeignet sind, ist noch zusätzlich<br />
die zulässige Kopfauslenkung<br />
ermittelt worden. Eine Zulassung befreit<br />
davon im Einzelfall die Brauchbarbeit<br />
des Gegenstandes nachzuweisen.<br />
Vom Verarbeiter sind die Angaben<br />
im Zulassungsbescheid einzuhalten.<br />
Wir verweisen hier auf den Zulassungsbescheid<br />
des IFBS (Industrieverband<br />
für Bausysteme im <strong>Stahl</strong>leichtbau e.V.<br />
<strong>und</strong> auf die jeweiligen Hersteller-ABZ.<br />
Es sollten gr<strong>und</strong>sätzlich nur <strong>Befestigungsmittel</strong><br />
mit AbZ zwecks Qualitätssicherstellung<br />
eingesetzt werden.<br />
Die europäische technische Zulassung<br />
wird vom Deutschen Institut für Bautechnik<br />
in Ihrer Amtssprache erteilt.<br />
Diese Fassung entspricht der in der<br />
EOTA verteilten Fassung. Übersetzungen<br />
in andere Sprachen sind als solche<br />
zu kennzeichnen.<br />
Die deutschen Allgemeinen bauaufsichtlichen<br />
Zulassungen (AbZ) für Befestigungsschrauben<br />
werden zukünftig<br />
nach der Europäischen Technischen<br />
Zulassung ETA (European Technical<br />
Approvals) geregelt. Weitere Einzelheiten<br />
hierzu, siehe unter I Rechtsgr<strong>und</strong>lagen<br />
<strong>und</strong> Allgemeine Bestimmungen<br />
der ETA – 10/0200 vom<br />
17. August 2010.<br />
Klöckner <strong>Stahl</strong>- <strong>und</strong> Metallhandel Dach <strong>und</strong> Wand 11