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Obligationenrecht (Vergütungen bei börsenkotierten Gesellschaften ...

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<strong>Obligationenrecht</strong><br />

I.<br />

Geltungsbereich<br />

II. Vergütungsreglement<br />

8<br />

Zuständigkeiten der Generalversammlung zur Genehmigung<br />

der <strong>Vergütungen</strong>;<br />

Art. 717 Abs. 1 bis<br />

1bis Sie müssen insbesondere <strong>bei</strong> der Festlegung der <strong>Vergütungen</strong><br />

dafür sorgen, dass diese sowohl mit der wirtschaftlichen Lage als auch<br />

mit dem dauernden Gedeihen des Unternehmens im Einklang stehen<br />

und in einem angemessenen Verhältnis zu den Aufgaben, Leistungen<br />

und der Verantwortung der Empfänger stehen.<br />

Art. 728a Abs. 1 Ziff. 4<br />

1 Die Revisionsstelle prüft, ob:<br />

4. <strong>bei</strong> <strong>Gesellschaften</strong>, deren Aktien an einer Börse kotiert sind,<br />

die Offenlegung der <strong>Vergütungen</strong> im Vergütungsbericht den<br />

gesetzlichen Vorschriften und den Statuten entspricht.<br />

Art. 728c Abs. 1 und 2 bis<br />

1 Stellt die Revisionsstelle Verstösse gegen das Gesetz, die Statuten,<br />

das Organisations- oder das Vergütungsreglement fest, so meldet sie<br />

dies schriftlich dem Verwaltungsrat.<br />

2bis Zudem informiert sie die Generalversammlung über Verstösse<br />

gegen das Vergütungsreglement, wenn diese wesentlich sind.<br />

Gliederungstitel vor Artikel 731c<br />

E. <strong>Vergütungen</strong> <strong>bei</strong> <strong>börsenkotierten</strong> <strong>Gesellschaften</strong><br />

Art. 731c<br />

Dieser Abschnitt gilt nur für <strong>Gesellschaften</strong>, deren Aktien an einer<br />

Börse kotiert sind (börsenkotierte <strong>Gesellschaften</strong>).<br />

Art. 731d<br />

1 Der Verwaltungsrat erlässt ein Reglement über die <strong>Vergütungen</strong> für<br />

die Mitglieder des Verwaltungsrates, für die Personen, die er ganz<br />

oder zum Teil mit der Geschäftsführung betraut hat<br />

(Geschäftsleitung), und für die Mitglieder des Beirates.<br />

2 Das Vergütungsreglement legt namentlich fest:<br />

1. die Zuständigkeiten und das Verfahren zur Festlegung der<br />

<strong>Vergütungen</strong>;<br />

2. die Grundlagen der <strong>Vergütungen</strong>;<br />

e-parl 15.03.2012 16:55

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