Immerheiser Newsletter Immerheiser Newsletter - Hausverwaltung ...
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<strong>Immerheiser</strong> <strong>Newsletter</strong><br />
<strong>Immerheiser</strong> investiert in die Zukunft<br />
▼ ▼<br />
Personalqualität – die wichtigste Ressource eines Unternehmens<br />
Ein wachsendes<br />
Unternehmen wie die<br />
<strong>Hausverwaltung</strong><br />
<strong>Immerheiser</strong> ist auf<br />
qualifizierte Mitarbeiter<br />
angewiesen. Um<br />
für unsere Kunden<br />
weiterhin die hohen<br />
Qualitätsmaßstäbe<br />
aufrecht zu erhalten,<br />
bilden wir junge Leute<br />
aus, die langfristig<br />
das expandierende<br />
Immobiliengeschäft des Unternehmens unterstützen.<br />
Frau Burcu Baser absolviert in unserem Hause eine<br />
Ausbildung zur Kauffrau für Grundstücks- und Woh-<br />
nungswirtschaft, die sie voraussichtlich im Sommer<br />
erfolgreich abschließen wird.<br />
Unsere Auszubildenden zeichnen sich durch ein hohes<br />
Maß an Dienstleistungs- und Verantwortungsbereitschaft,<br />
Flexibilität, Freude am Umgang mit Zahlen und<br />
Daten sowie ihr ständiges Interesse an Fragen des<br />
Mietrechts aus. Zu den praktischen Aufgabenbereichen<br />
zählen unter anderem die kaufmännische und<br />
technische Beratung unserer Kunden, die Betreuung<br />
der Wohnobjekte und die Vorbereitung von Mietverträgen.<br />
Frau Baser verfügt bereits jetzt über branchenspezifische<br />
sowie kaufmännische Fachkompetenz und<br />
ist für unser Unternehmen zu einer wertvollen Stütze<br />
geworden. ■<br />
Wir verwalten und koordinieren Ihre Immobilie<br />
Unsere Leistungen<br />
Wahrnehmung der Rechte des Auftraggebers (Eigentümers) gegenüber allen Behörden<br />
– einschließlich Grundbuchämtern, Lieferanten, Handwerkern sowie Mietern und Pächtern<br />
– Abschluss und Kündigung von Mietverträgen<br />
– Übernahme des Mietinkassos einschließlich der Umlagen<br />
– Führung der Mietkautionen nach den gesetzlichen Bestimmungen<br />
– Überwachung von Zahlungseingängen und Verbuchen der Geschäftsfälle<br />
– Betreibung des Mahnwesens (Mahnung, Kündigung, Zwangsräumung)<br />
– Ermittlung und Durchführung aller Betriebs-, Heiz- und Warmwasserkostenabrechnungen<br />
nach den vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen<br />
– Durchführung aller zur ordnungsgemäßen Bewirtschaftung erforderlichen Maßnahmen<br />
– Abschluss und Kündigung von Versicherungsverträgen, soweit sie sich auf das Vertragsobjekt<br />
beziehen, sowie die Wahrnehmung von Rechten und Pflichten aus diesen Verträgen für den Auftraggeber<br />
– Überwachung und Durchsetzung der Hausordnung<br />
– Abwicklung des Schriftverkehrs mit den Mietern, Behörden und Versorgungsunternehmen<br />
– Einstellung, Kontrolle und Entlassung von Hilfskräften<br />
– Wirtschaftsplan<br />
– Jahresabrechnung – Betriebskostenabrechnung<br />
– Eigentümerversammlung<br />
Impressum<br />
Ihr Ansprechpartner:<br />
Sven <strong>Immerheiser</strong><br />
<strong>Hausverwaltung</strong><br />
<strong>Immerheiser</strong><br />
An der Goldgrube 15<br />
D-55131 Mainz<br />
Fon. 06131/90610 -0<br />
Fax. 06131/90610 -90<br />
E-Mail: info@hausverwaltungimmerheiser.de<br />
Internet: www.hausverwaltungimmerheiser.de<br />
Redaktion:<br />
joern duchstein & partner<br />
kommunikationsagentur<br />
Design und Layout:<br />
Werbewerkstatt Mainz<br />
<strong>Immerheiser</strong> <strong>Newsletter</strong><br />
Objektive Beurteilung für den Energieverbrauch<br />
von Gebäuden<br />
Heizkosten stellen im Bereich der privaten Haushalte<br />
den größten Anteil der Betriebskosten dar.<br />
In Deutschland wird ein Drittel des gesamten<br />
Primärenergieverbrauchs für Raumheizung und<br />
Warmwasserbereitung aufgewendet. Zugleich ist<br />
der Energieverbrauch von Gebäuden für deren<br />
Nutzer meist eine unbekannte Größe.<br />
Obwohl in der Bundesrepublik ca. 30 kommunale oder<br />
regionale Energiepässe für den Gebäudebestand existieren,<br />
sind zuverlässige Informationen über den Energieverbrauch<br />
vor Einzug meist nicht erhältlich. Weisen<br />
diese doch verschiedene Bezeichnungen, Klassifizierungen<br />
und Anforderungsgrößen auf. Ein bundesweit<br />
unkomplizierter Vergleich zwischen Gebäuden war deshalb<br />
bis jetzt kaum möglich. Lediglich für Neubauten<br />
machte die Energieeinsparverordnung einen Energiebedarfsausweis<br />
zur Pflicht.<br />
Der neue Gebäudeenergiepass wird ab dem 1. Juli die<br />
Gebäudequalität anhand der Höhe des Energiebedarfs<br />
beschreiben. Grundlage hierfür ist eine entsprechende<br />
EU-Richtlinie. In Deutschland soll die Umsetzung über<br />
eine Novellierung der Energieeinsparverordnung<br />
(EnEV) geregelt werden. Diese verlangt derzeit nur bei<br />
Neubauten – jedoch künftig auch bei Bestandsimmobilien<br />
– einen „Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz“<br />
des Gebäudes. Dieser Gebäudeenergiepass muss<br />
künftig bei Bau, Verkauf und Vermietung von Ein- und<br />
Mehrfamilienhäusern vorgelegt werden.<br />
Dabei wird nicht nur der allgemeine Energieverbrauch<br />
bewertet, der Pass differenziert auch danach, ob und<br />
wie viele Energieverluste entstehen. Je geringer die<br />
Energieverluste über die Gebäudehülle und die Anlagentechnik<br />
bzw. der Heizwärmebedarf, desto besser<br />
ist die Energieeffizienz eines Gebäudes. Neben einer<br />
Bestandsaufnahme des Ist-Zustandes des Gebäudes<br />
wird er auch Hinweise geben, wo und wie die energetische<br />
Qualität des Gebäudes verbessert werden kann.<br />
Der Energiepass deckt Schwachstellen im Bereich der<br />
Dämmung und der Heizungsanlage auf, so dass der<br />
Hausbesitzer eine Orientierung für eine mögliche Gebäudesanierung<br />
erhält. Dadurch sollen Anreize für energetische<br />
Modernisierungsmaßnahmen entstehen, welche<br />
01/06<br />
Der Energiepass wird ab dem 1. Juli für mehr Transparenz auf dem Immobilienmarkt<br />
sorgen<br />
▼<br />
die Energieeffizienz im Gebäudebereich verbessern.<br />
Bei der Vermietung von Wohnraum kann der Gebäudepass<br />
auch zu Werbezwecken eingesetzt werden und<br />
zeigt dem Interessenten, dass er einem verantwortungsbewussten<br />
Verhandlungspartner gegenübersteht.<br />
Der zukünftige Käufer oder Mieter kann somit im Vorfeld<br />
die so genannte „zweite Miete“ abschätzen und<br />
wird bei der Energiejahresabrechnung nicht durch<br />
übermäßige Nachzahlungen unangenehm überrascht.<br />
Der Energiepass wird auf dem Immobilienmarkt zu einem<br />
wirksamen Instrument für mehr Transparenz. Mit<br />
dem Energiepass-Label soll schon bald so selbstverständlich<br />
mit der Energieeffizienz geworben werden,<br />
wie es bei Kühlschränken und Waschmaschinen längst<br />
Praxis ist. Die <strong>Hausverwaltung</strong> <strong>Immerheiser</strong> ist bereits<br />
für alle Objekte mit der frist- und fachgerechten Umsetzung<br />
dieser Verordnung beschäftigt. Selbstverständlich<br />
werden wir auch in diesem Fall die effektivste und kostensensitivste<br />
Lösung für Sie als Eigentümer anstreben. ■<br />
Auf einen Blick<br />
Frühjahrsputz heißt auch<br />
Winterschäden beseitigen<br />
Lässt man sich mit den Reparaturen<br />
Zeit, können sich deren<br />
Kosten im nächsten Jahr<br />
verzehnfachen<br />
Seite 2<br />
Mietnomaden – wie man<br />
sich vor der Epidemie<br />
schützt<br />
Die <strong>Hausverwaltung</strong> <strong>Immerheiser</strong><br />
informiert und beugt vor<br />
Seite 2<br />
Betretungsrecht:<br />
Wann der Vermieter<br />
die Wohnung des Mieters<br />
betreten darf<br />
Was ist, wenn der Vermieter<br />
in die Wohnung des Mieters<br />
während dessen Urlaubs<br />
muss?<br />
Vermieter darf<br />
Schönheitsreparaturen<br />
selbst durchführen<br />
Seite 3<br />
Notizen<br />
Seite 3<br />
<strong>Immerheiser</strong> investiert in<br />
die Zukunft<br />
Personalqualität – die wichtigste<br />
Ressource eines Unternehmens<br />
Seite 4<br />
Wir verwalten und koordinieren<br />
Ihre Immobilie<br />
Unsere Leistungen<br />
Seite 4<br />
Impressum<br />
Seite 4
<strong>Immerheiser</strong> <strong>Newsletter</strong><br />
Frühjahrsputz heißt auch Winterschäden beseitigen<br />
Lässt man sich mit den Reparaturen Zeit, können sich deren Kosten im<br />
nächsten Jahr verzehnfachen<br />
▼<br />
Speziell im Winter 2005/2006 ist es aufgrund der großen<br />
Schneemengen, durch Schneedruck oder bei der<br />
Schneeräumung zu vielen Schäden gekommen. Betroffen<br />
sind beispielsweise Geländer, Zäune, Torsäulen<br />
oder Einfahrtstore usw. Was Frost und Wasser unter<br />
dem Schnee angerichtet haben, zeigt sich alsbald in<br />
der hellen Frühjahrssonne. Winterschäden sind leider<br />
erst im Frühling sichtbar und können auch erst dann<br />
behoben werden. Es ist an der Zeit, einen Rundgang<br />
ums Haus zu machen und mit Argusaugen mögliche<br />
Schäden aufzuspüren.<br />
Ein Haarriss im Fensterlack, ein feiner Spalt in der<br />
Holzverbretterung, Wasser hinter der silicongedichteten<br />
Fuge – man muss schon genau hinsehen, um diese<br />
Mängel rechtzeitig zu entdecken. Dabei leistet ein<br />
Vergrößerungsglas gute Dienste, denn Risse im Lack,<br />
Diese Art von Mietern geht ähnlich wie die alten Nomadenvölker<br />
vor: sie bleiben in einer Wohnung so lange<br />
sie können, zahlen keinen Cent und wenn die Räumung<br />
unabwendbar ist, machen sie sich aus dem Staub und<br />
manchmal nehmen sie auch alles mit, was nicht nietund<br />
nagelfest ist. Die Lebenseinstellung der Mietnomaden:<br />
möglichst lange mietfrei in der Wohnung hausen,<br />
um dann das nächste Domizil anzusteuern und den<br />
nächsten Vermieter zu schädigen.<br />
Rund elf von insgesamt 30 Millionen Wohneinheiten in<br />
Westdeutschland befinden sich im Eigentum privater<br />
Vermieter. Größtenteils verlassen sich private Vermieter<br />
bei der Mieterwahl auf ihre Menschenkenntnis und<br />
auf die Tatsache, dass sie bisher keine schlechten Erfahrungen<br />
gemacht haben. Doch eine falsche Auswahl<br />
kann die Existenz eines Vermieters bedrohen, denn<br />
viele erwerben die Immobilie zur Altersversorgung und<br />
sind auf die Mieteinnahmen angewiesen. Von der Kündigung<br />
bis zum Titel bei Gericht, von der Räumungsklage<br />
bis zum Gerichtsvollzieher können schon im Normalfall<br />
und ohne Tricks der Mietnomaden eineinhalb<br />
Jahre vergehen. Hinzu kommt, dass der Vermieter die<br />
die schon mit bloßem Auge zu erkennen sind, signalisieren,<br />
dass wahrscheinlich schon Wasser unter den<br />
Lack gedrungen ist. Klemmende Fenster und Türen<br />
müssen baldmöglichst wieder leichtgängig gemacht<br />
und ins Lot gestellt werden, weil die Scheiben- und<br />
Fugendichtungen bei hartem Zuschlagen ansonsten<br />
Schaden nehmen.<br />
Fachleute raten grundsätzlich zu baldiger Mängelbeseitigung,<br />
denn schon die Wartezeit von einem Jahr<br />
kann die Reparaturkosten verzehnfachen und Folgeschäden<br />
hervorrufen, die zusätzlich ins Geld gehen.<br />
Versierte Heimwerker sind deshalb im Vorteil. Sie können<br />
mit wenigen Pinselstrichen die Problemzonen rund<br />
ums Haus meist ohne großen Aufwand rechtzeitig sanieren.<br />
Das Motto lautet also: „Alle Mann zum Einsatz,<br />
damit Haus und Hof fit für den Frühling werden!“ ■<br />
Mietnomaden – wie man sich vor der Epidemie schützt<br />
▼<br />
Die <strong>Hausverwaltung</strong> <strong>Immerheiser</strong> informiert und beugt vor<br />
Kosten für den Gerichtsvollzieher, die Räumung und<br />
manchmal sogar der Renovierung tragen muss – weil<br />
sich zur fehlenden Zahlungsmoral der Mietnomaden<br />
auch eine gewisse Gleichgültigkeit gegenüber Hab und<br />
Gut des Eigentümers gesellt.<br />
Hier gilt es vorzubeugen. Die <strong>Hausverwaltung</strong> <strong>Immerheiser</strong><br />
verfügt über die nötige Erfahrung und über die<br />
erforderlichen Kenntnisse im Mietrecht, die verwalteten<br />
Mietobjekte vor diesem Phänomen zu schützen.<br />
Sie wissen, dass eine sorgfältige Mieterauswahl bedeutet,<br />
sich ausreichend Informationen über den Mietinteressenten<br />
zu beschaffen. Das Instrumentarium der<br />
<strong>Hausverwaltung</strong> reicht vom Einkommensnachweis –<br />
zwei bis drei Gehaltsabrechnungen – über eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung<br />
des Vorvermieters bis<br />
hin zu einer Schufa-Auskunft. Mit ihrem qualifizierten<br />
Service kann die <strong>Hausverwaltung</strong> <strong>Immerheiser</strong> eine<br />
Bonitätsprüfung der Mietinteressenten durch ihren Zugang<br />
zur Creditreform oder zum „Schuldnerverzeichnis“<br />
vornehmen lassen. Eine Möglichkeit, von der gewerbliche<br />
Vermieter regelmäßig Gebrauch machen. ■<br />
Notizen<br />
Aufwendungsersatz für<br />
Mitglied des Verwaltungsbeirates<br />
Ein Mitglied des Verwaltungsbeirates<br />
kann von den Wohnungseigentümern<br />
Ersatz der Aufwendungen<br />
oder Auslagen verlangen,<br />
die er im Zusammenhang<br />
mit seiner Tätigkeit hatte und<br />
den Umständen nach für erforderlich<br />
halten durfte. Dieser Anspruch<br />
kann aus Zweckmäßigkeitsgründen<br />
auch durch eine<br />
Pauschale abgegolten werden<br />
(hier: 20,00 Euro/Sitzung und<br />
Fahrtkostenerstattung, ähnlich<br />
wie die Erstattung für Dienstreisen).<br />
Dies gilt entsprechend für<br />
durch Mehrheitsbeschluss bestellte<br />
Mitglieder eines Bauausschusses<br />
und Rechnungsprüfer.<br />
Verwaltergebühr bei<br />
Nicht-Zahlung mittels Lastschriftverfahren?<br />
Das OLG Hamm hatte unter anderem<br />
über die Frage zu befinden,<br />
ob ein Wohnungseigentümer,<br />
der nicht am Lastschriftverfahren<br />
teilnimmt, verpflichtet ist,<br />
eine lediglich im Verwaltervertrag<br />
vorgesehene erhöhte Verwaltergebühr<br />
für den dadurch<br />
entstehenden Mehraufwand zu<br />
leisten. Das Gericht hat das Bestehen<br />
einer Zahlungsverpflichtung<br />
für den Aufwand verneint,<br />
solange nicht eine ausdrückliche<br />
inhaltlich übereinstimmende Beschlussfassung<br />
der Wohnungseigentümergemeinschaftvorliegt.<br />
Im Rahmen der ordnungsgemäßen<br />
Verwaltung können<br />
Wohnungseigentümer durch einfache<br />
Beschlussfassung zur<br />
Teilnahme am Lastschriftverfahren<br />
verpflichtet werden.<br />
<strong>Immerheiser</strong> <strong>Newsletter</strong><br />
Betretungsrecht:<br />
Wann der Vermieter die Wohnung des<br />
Mieters betreten darf<br />
Was ist, wenn der Vermieter in die Wohnung des Mieters während dessen<br />
Urlaubs muss?<br />
▼<br />
Der Vermieter darf die Mietwohnung nicht ungefragt<br />
betreten – das wäre Hausfriedensbruch und berechtigt<br />
den Mieter sofort zur fristlosen Kündigung. Und zwar<br />
unabhängig davon, ob der Mieter im Urlaub oder<br />
schon wieder zu Hause ist.<br />
Viele Vermieter glauben, dass ihnen der Mieter einen<br />
Notfallschlüssel aushändigen muss, damit sie im<br />
Ernstfall in die Wohnung kommen können. Das stimmt<br />
aber nicht! Der Mieter kann dem Vermieter während<br />
seiner Abwesenheit einen Schlüssel überlassen. Das<br />
muss er aber nicht!<br />
Was aber, wenn dem Mieter während seines Urlaubs<br />
beispielsweise ein Mieterhöhungsschreiben oder die<br />
Kündigung zugeschickt wird? Einschreiben gelten erst<br />
ab dem Zeitpunkt der Abholung als zugegangen. Die<br />
Frist beginnt also erst dann zu laufen, wenn der Mieter<br />
das Schreiben beim Postamt abholt. Die normale Post<br />
hilft dem Vermieter bezüglich der Fristen nicht weiter,<br />
wenn sein Mieter Urlaub macht.<br />
Umgekehrt gilt: Der Vermieter von mindestens drei<br />
Wohnungen muss auch während des Urlaubs seine<br />
Wenn ein Mieter seiner vertraglichen Pflicht zur Durchführung<br />
von Schönheitsreparaturen nicht nachkommt,<br />
kann der Vermieter einen Vorschuss verlangen und die<br />
Maßnahmen selbst ausführen lassen. So bewohnte<br />
ein Mieter seit dem Jahr 1958 eine Wohnung im Haus<br />
des Vermieters. Im Mietvertrag war vereinbart worden,<br />
dass der Mieter Schönheitsreparaturen auf seine<br />
Kosten erledigen lassen muss. Fristen für diese Reparaturen<br />
waren nicht bestimmt. Der Mieter kam dieser<br />
Pflicht trotz mehrfacher Aufforderung durch den Vermieter<br />
nicht nach. Daher darf der Vermieter einen Kostenvorschuss<br />
für die Erledigung der Schönheitsreparaturen<br />
verlangen und diese Maßnahmen selbst<br />
durchführen lassen. Da im vorliegenden Fall keine<br />
Post regelmäßig durchsehen. Das gilt insbesondere<br />
für den Zeitraum um den 3. Werktag eines Monats, in<br />
dem ein Kündigungsschreiben eines Mieters zugehen<br />
könnte. Genügt der Vermieter dieser Pflicht nicht,<br />
muss sich die Sache nach Treu und Glauben so behandeln<br />
lassen, als ob dem Vermieter die Erklärung zum<br />
ersten möglichen Abholtermin zugegangen wäre. Ansonsten<br />
würde sich die Kündigungsfrist zulasten des<br />
Mieters verlängern.<br />
Fazit: Die Wohnung des Mieters ist schon aus verfassungsrechtlicher<br />
Sicht für den Vermieter absolute Tabu-Zone!<br />
Betritt der Vermieter ohne das Wissen seines<br />
Mieters dessen Wohnung, begeht der Vermieter Hausfriedensbruch<br />
und riskiert obendrein noch eine fristlose<br />
Kündigung! Eine Klausel im Mietvertrag, die besagt,<br />
dass der Vermieter ein jederzeitiges Zugangsrecht<br />
zu der vermieteten Wohnung hat, ist nichtig. Es obliegt<br />
alleinig dem Mieter zu entscheiden, wer und wann<br />
jemand seine Wohnung betreten darf. Ausnahmen gelten<br />
bei Reparaturen, Modernisierungsmaßnahmen<br />
und Wohnungsbesichtigungen durch Nachmieter. Hier<br />
muss der Mieter nach Absprache Zugang zu seiner<br />
Wohnung dulden.<br />
Vermieter darf Schönheitsreparaturen selbst<br />
durchführen<br />
Fristen vereinbart wurden, ist die objektive Betrachtungsweise<br />
maßgeblich, ob die Wohnung renovierungsbedürftig<br />
ist. ■<br />
CP<br />
§<br />
§ §<br />
§<br />
§