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Immerheiser Newsletter Immerheiser Newsletter - Hausverwaltung ...

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<strong>Immerheiser</strong> <strong>Newsletter</strong><br />

<strong>Immerheiser</strong> investiert in die Zukunft<br />

▼ ▼<br />

Personalqualität – die wichtigste Ressource eines Unternehmens<br />

Ein wachsendes<br />

Unternehmen wie die<br />

<strong>Hausverwaltung</strong><br />

<strong>Immerheiser</strong> ist auf<br />

qualifizierte Mitarbeiter<br />

angewiesen. Um<br />

für unsere Kunden<br />

weiterhin die hohen<br />

Qualitätsmaßstäbe<br />

aufrecht zu erhalten,<br />

bilden wir junge Leute<br />

aus, die langfristig<br />

das expandierende<br />

Immobiliengeschäft des Unternehmens unterstützen.<br />

Frau Burcu Baser absolviert in unserem Hause eine<br />

Ausbildung zur Kauffrau für Grundstücks- und Woh-<br />

nungswirtschaft, die sie voraussichtlich im Sommer<br />

erfolgreich abschließen wird.<br />

Unsere Auszubildenden zeichnen sich durch ein hohes<br />

Maß an Dienstleistungs- und Verantwortungsbereitschaft,<br />

Flexibilität, Freude am Umgang mit Zahlen und<br />

Daten sowie ihr ständiges Interesse an Fragen des<br />

Mietrechts aus. Zu den praktischen Aufgabenbereichen<br />

zählen unter anderem die kaufmännische und<br />

technische Beratung unserer Kunden, die Betreuung<br />

der Wohnobjekte und die Vorbereitung von Mietverträgen.<br />

Frau Baser verfügt bereits jetzt über branchenspezifische<br />

sowie kaufmännische Fachkompetenz und<br />

ist für unser Unternehmen zu einer wertvollen Stütze<br />

geworden. ■<br />

Wir verwalten und koordinieren Ihre Immobilie<br />

Unsere Leistungen<br />

Wahrnehmung der Rechte des Auftraggebers (Eigentümers) gegenüber allen Behörden<br />

– einschließlich Grundbuchämtern, Lieferanten, Handwerkern sowie Mietern und Pächtern<br />

– Abschluss und Kündigung von Mietverträgen<br />

– Übernahme des Mietinkassos einschließlich der Umlagen<br />

– Führung der Mietkautionen nach den gesetzlichen Bestimmungen<br />

– Überwachung von Zahlungseingängen und Verbuchen der Geschäftsfälle<br />

– Betreibung des Mahnwesens (Mahnung, Kündigung, Zwangsräumung)<br />

– Ermittlung und Durchführung aller Betriebs-, Heiz- und Warmwasserkostenabrechnungen<br />

nach den vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen<br />

– Durchführung aller zur ordnungsgemäßen Bewirtschaftung erforderlichen Maßnahmen<br />

– Abschluss und Kündigung von Versicherungsverträgen, soweit sie sich auf das Vertragsobjekt<br />

beziehen, sowie die Wahrnehmung von Rechten und Pflichten aus diesen Verträgen für den Auftraggeber<br />

– Überwachung und Durchsetzung der Hausordnung<br />

– Abwicklung des Schriftverkehrs mit den Mietern, Behörden und Versorgungsunternehmen<br />

– Einstellung, Kontrolle und Entlassung von Hilfskräften<br />

– Wirtschaftsplan<br />

– Jahresabrechnung – Betriebskostenabrechnung<br />

– Eigentümerversammlung<br />

Impressum<br />

Ihr Ansprechpartner:<br />

Sven <strong>Immerheiser</strong><br />

<strong>Hausverwaltung</strong><br />

<strong>Immerheiser</strong><br />

An der Goldgrube 15<br />

D-55131 Mainz<br />

Fon. 06131/90610 -0<br />

Fax. 06131/90610 -90<br />

E-Mail: info@hausverwaltungimmerheiser.de<br />

Internet: www.hausverwaltungimmerheiser.de<br />

Redaktion:<br />

joern duchstein & partner<br />

kommunikationsagentur<br />

Design und Layout:<br />

Werbewerkstatt Mainz<br />

<strong>Immerheiser</strong> <strong>Newsletter</strong><br />

Objektive Beurteilung für den Energieverbrauch<br />

von Gebäuden<br />

Heizkosten stellen im Bereich der privaten Haushalte<br />

den größten Anteil der Betriebskosten dar.<br />

In Deutschland wird ein Drittel des gesamten<br />

Primärenergieverbrauchs für Raumheizung und<br />

Warmwasserbereitung aufgewendet. Zugleich ist<br />

der Energieverbrauch von Gebäuden für deren<br />

Nutzer meist eine unbekannte Größe.<br />

Obwohl in der Bundesrepublik ca. 30 kommunale oder<br />

regionale Energiepässe für den Gebäudebestand existieren,<br />

sind zuverlässige Informationen über den Energieverbrauch<br />

vor Einzug meist nicht erhältlich. Weisen<br />

diese doch verschiedene Bezeichnungen, Klassifizierungen<br />

und Anforderungsgrößen auf. Ein bundesweit<br />

unkomplizierter Vergleich zwischen Gebäuden war deshalb<br />

bis jetzt kaum möglich. Lediglich für Neubauten<br />

machte die Energieeinsparverordnung einen Energiebedarfsausweis<br />

zur Pflicht.<br />

Der neue Gebäudeenergiepass wird ab dem 1. Juli die<br />

Gebäudequalität anhand der Höhe des Energiebedarfs<br />

beschreiben. Grundlage hierfür ist eine entsprechende<br />

EU-Richtlinie. In Deutschland soll die Umsetzung über<br />

eine Novellierung der Energieeinsparverordnung<br />

(EnEV) geregelt werden. Diese verlangt derzeit nur bei<br />

Neubauten – jedoch künftig auch bei Bestandsimmobilien<br />

– einen „Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz“<br />

des Gebäudes. Dieser Gebäudeenergiepass muss<br />

künftig bei Bau, Verkauf und Vermietung von Ein- und<br />

Mehrfamilienhäusern vorgelegt werden.<br />

Dabei wird nicht nur der allgemeine Energieverbrauch<br />

bewertet, der Pass differenziert auch danach, ob und<br />

wie viele Energieverluste entstehen. Je geringer die<br />

Energieverluste über die Gebäudehülle und die Anlagentechnik<br />

bzw. der Heizwärmebedarf, desto besser<br />

ist die Energieeffizienz eines Gebäudes. Neben einer<br />

Bestandsaufnahme des Ist-Zustandes des Gebäudes<br />

wird er auch Hinweise geben, wo und wie die energetische<br />

Qualität des Gebäudes verbessert werden kann.<br />

Der Energiepass deckt Schwachstellen im Bereich der<br />

Dämmung und der Heizungsanlage auf, so dass der<br />

Hausbesitzer eine Orientierung für eine mögliche Gebäudesanierung<br />

erhält. Dadurch sollen Anreize für energetische<br />

Modernisierungsmaßnahmen entstehen, welche<br />

01/06<br />

Der Energiepass wird ab dem 1. Juli für mehr Transparenz auf dem Immobilienmarkt<br />

sorgen<br />

▼<br />

die Energieeffizienz im Gebäudebereich verbessern.<br />

Bei der Vermietung von Wohnraum kann der Gebäudepass<br />

auch zu Werbezwecken eingesetzt werden und<br />

zeigt dem Interessenten, dass er einem verantwortungsbewussten<br />

Verhandlungspartner gegenübersteht.<br />

Der zukünftige Käufer oder Mieter kann somit im Vorfeld<br />

die so genannte „zweite Miete“ abschätzen und<br />

wird bei der Energiejahresabrechnung nicht durch<br />

übermäßige Nachzahlungen unangenehm überrascht.<br />

Der Energiepass wird auf dem Immobilienmarkt zu einem<br />

wirksamen Instrument für mehr Transparenz. Mit<br />

dem Energiepass-Label soll schon bald so selbstverständlich<br />

mit der Energieeffizienz geworben werden,<br />

wie es bei Kühlschränken und Waschmaschinen längst<br />

Praxis ist. Die <strong>Hausverwaltung</strong> <strong>Immerheiser</strong> ist bereits<br />

für alle Objekte mit der frist- und fachgerechten Umsetzung<br />

dieser Verordnung beschäftigt. Selbstverständlich<br />

werden wir auch in diesem Fall die effektivste und kostensensitivste<br />

Lösung für Sie als Eigentümer anstreben. ■<br />

Auf einen Blick<br />

Frühjahrsputz heißt auch<br />

Winterschäden beseitigen<br />

Lässt man sich mit den Reparaturen<br />

Zeit, können sich deren<br />

Kosten im nächsten Jahr<br />

verzehnfachen<br />

Seite 2<br />

Mietnomaden – wie man<br />

sich vor der Epidemie<br />

schützt<br />

Die <strong>Hausverwaltung</strong> <strong>Immerheiser</strong><br />

informiert und beugt vor<br />

Seite 2<br />

Betretungsrecht:<br />

Wann der Vermieter<br />

die Wohnung des Mieters<br />

betreten darf<br />

Was ist, wenn der Vermieter<br />

in die Wohnung des Mieters<br />

während dessen Urlaubs<br />

muss?<br />

Vermieter darf<br />

Schönheitsreparaturen<br />

selbst durchführen<br />

Seite 3<br />

Notizen<br />

Seite 3<br />

<strong>Immerheiser</strong> investiert in<br />

die Zukunft<br />

Personalqualität – die wichtigste<br />

Ressource eines Unternehmens<br />

Seite 4<br />

Wir verwalten und koordinieren<br />

Ihre Immobilie<br />

Unsere Leistungen<br />

Seite 4<br />

Impressum<br />

Seite 4


<strong>Immerheiser</strong> <strong>Newsletter</strong><br />

Frühjahrsputz heißt auch Winterschäden beseitigen<br />

Lässt man sich mit den Reparaturen Zeit, können sich deren Kosten im<br />

nächsten Jahr verzehnfachen<br />

▼<br />

Speziell im Winter 2005/2006 ist es aufgrund der großen<br />

Schneemengen, durch Schneedruck oder bei der<br />

Schneeräumung zu vielen Schäden gekommen. Betroffen<br />

sind beispielsweise Geländer, Zäune, Torsäulen<br />

oder Einfahrtstore usw. Was Frost und Wasser unter<br />

dem Schnee angerichtet haben, zeigt sich alsbald in<br />

der hellen Frühjahrssonne. Winterschäden sind leider<br />

erst im Frühling sichtbar und können auch erst dann<br />

behoben werden. Es ist an der Zeit, einen Rundgang<br />

ums Haus zu machen und mit Argusaugen mögliche<br />

Schäden aufzuspüren.<br />

Ein Haarriss im Fensterlack, ein feiner Spalt in der<br />

Holzverbretterung, Wasser hinter der silicongedichteten<br />

Fuge – man muss schon genau hinsehen, um diese<br />

Mängel rechtzeitig zu entdecken. Dabei leistet ein<br />

Vergrößerungsglas gute Dienste, denn Risse im Lack,<br />

Diese Art von Mietern geht ähnlich wie die alten Nomadenvölker<br />

vor: sie bleiben in einer Wohnung so lange<br />

sie können, zahlen keinen Cent und wenn die Räumung<br />

unabwendbar ist, machen sie sich aus dem Staub und<br />

manchmal nehmen sie auch alles mit, was nicht nietund<br />

nagelfest ist. Die Lebenseinstellung der Mietnomaden:<br />

möglichst lange mietfrei in der Wohnung hausen,<br />

um dann das nächste Domizil anzusteuern und den<br />

nächsten Vermieter zu schädigen.<br />

Rund elf von insgesamt 30 Millionen Wohneinheiten in<br />

Westdeutschland befinden sich im Eigentum privater<br />

Vermieter. Größtenteils verlassen sich private Vermieter<br />

bei der Mieterwahl auf ihre Menschenkenntnis und<br />

auf die Tatsache, dass sie bisher keine schlechten Erfahrungen<br />

gemacht haben. Doch eine falsche Auswahl<br />

kann die Existenz eines Vermieters bedrohen, denn<br />

viele erwerben die Immobilie zur Altersversorgung und<br />

sind auf die Mieteinnahmen angewiesen. Von der Kündigung<br />

bis zum Titel bei Gericht, von der Räumungsklage<br />

bis zum Gerichtsvollzieher können schon im Normalfall<br />

und ohne Tricks der Mietnomaden eineinhalb<br />

Jahre vergehen. Hinzu kommt, dass der Vermieter die<br />

die schon mit bloßem Auge zu erkennen sind, signalisieren,<br />

dass wahrscheinlich schon Wasser unter den<br />

Lack gedrungen ist. Klemmende Fenster und Türen<br />

müssen baldmöglichst wieder leichtgängig gemacht<br />

und ins Lot gestellt werden, weil die Scheiben- und<br />

Fugendichtungen bei hartem Zuschlagen ansonsten<br />

Schaden nehmen.<br />

Fachleute raten grundsätzlich zu baldiger Mängelbeseitigung,<br />

denn schon die Wartezeit von einem Jahr<br />

kann die Reparaturkosten verzehnfachen und Folgeschäden<br />

hervorrufen, die zusätzlich ins Geld gehen.<br />

Versierte Heimwerker sind deshalb im Vorteil. Sie können<br />

mit wenigen Pinselstrichen die Problemzonen rund<br />

ums Haus meist ohne großen Aufwand rechtzeitig sanieren.<br />

Das Motto lautet also: „Alle Mann zum Einsatz,<br />

damit Haus und Hof fit für den Frühling werden!“ ■<br />

Mietnomaden – wie man sich vor der Epidemie schützt<br />

▼<br />

Die <strong>Hausverwaltung</strong> <strong>Immerheiser</strong> informiert und beugt vor<br />

Kosten für den Gerichtsvollzieher, die Räumung und<br />

manchmal sogar der Renovierung tragen muss – weil<br />

sich zur fehlenden Zahlungsmoral der Mietnomaden<br />

auch eine gewisse Gleichgültigkeit gegenüber Hab und<br />

Gut des Eigentümers gesellt.<br />

Hier gilt es vorzubeugen. Die <strong>Hausverwaltung</strong> <strong>Immerheiser</strong><br />

verfügt über die nötige Erfahrung und über die<br />

erforderlichen Kenntnisse im Mietrecht, die verwalteten<br />

Mietobjekte vor diesem Phänomen zu schützen.<br />

Sie wissen, dass eine sorgfältige Mieterauswahl bedeutet,<br />

sich ausreichend Informationen über den Mietinteressenten<br />

zu beschaffen. Das Instrumentarium der<br />

<strong>Hausverwaltung</strong> reicht vom Einkommensnachweis –<br />

zwei bis drei Gehaltsabrechnungen – über eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung<br />

des Vorvermieters bis<br />

hin zu einer Schufa-Auskunft. Mit ihrem qualifizierten<br />

Service kann die <strong>Hausverwaltung</strong> <strong>Immerheiser</strong> eine<br />

Bonitätsprüfung der Mietinteressenten durch ihren Zugang<br />

zur Creditreform oder zum „Schuldnerverzeichnis“<br />

vornehmen lassen. Eine Möglichkeit, von der gewerbliche<br />

Vermieter regelmäßig Gebrauch machen. ■<br />

Notizen<br />

Aufwendungsersatz für<br />

Mitglied des Verwaltungsbeirates<br />

Ein Mitglied des Verwaltungsbeirates<br />

kann von den Wohnungseigentümern<br />

Ersatz der Aufwendungen<br />

oder Auslagen verlangen,<br />

die er im Zusammenhang<br />

mit seiner Tätigkeit hatte und<br />

den Umständen nach für erforderlich<br />

halten durfte. Dieser Anspruch<br />

kann aus Zweckmäßigkeitsgründen<br />

auch durch eine<br />

Pauschale abgegolten werden<br />

(hier: 20,00 Euro/Sitzung und<br />

Fahrtkostenerstattung, ähnlich<br />

wie die Erstattung für Dienstreisen).<br />

Dies gilt entsprechend für<br />

durch Mehrheitsbeschluss bestellte<br />

Mitglieder eines Bauausschusses<br />

und Rechnungsprüfer.<br />

Verwaltergebühr bei<br />

Nicht-Zahlung mittels Lastschriftverfahren?<br />

Das OLG Hamm hatte unter anderem<br />

über die Frage zu befinden,<br />

ob ein Wohnungseigentümer,<br />

der nicht am Lastschriftverfahren<br />

teilnimmt, verpflichtet ist,<br />

eine lediglich im Verwaltervertrag<br />

vorgesehene erhöhte Verwaltergebühr<br />

für den dadurch<br />

entstehenden Mehraufwand zu<br />

leisten. Das Gericht hat das Bestehen<br />

einer Zahlungsverpflichtung<br />

für den Aufwand verneint,<br />

solange nicht eine ausdrückliche<br />

inhaltlich übereinstimmende Beschlussfassung<br />

der Wohnungseigentümergemeinschaftvorliegt.<br />

Im Rahmen der ordnungsgemäßen<br />

Verwaltung können<br />

Wohnungseigentümer durch einfache<br />

Beschlussfassung zur<br />

Teilnahme am Lastschriftverfahren<br />

verpflichtet werden.<br />

<strong>Immerheiser</strong> <strong>Newsletter</strong><br />

Betretungsrecht:<br />

Wann der Vermieter die Wohnung des<br />

Mieters betreten darf<br />

Was ist, wenn der Vermieter in die Wohnung des Mieters während dessen<br />

Urlaubs muss?<br />

▼<br />

Der Vermieter darf die Mietwohnung nicht ungefragt<br />

betreten – das wäre Hausfriedensbruch und berechtigt<br />

den Mieter sofort zur fristlosen Kündigung. Und zwar<br />

unabhängig davon, ob der Mieter im Urlaub oder<br />

schon wieder zu Hause ist.<br />

Viele Vermieter glauben, dass ihnen der Mieter einen<br />

Notfallschlüssel aushändigen muss, damit sie im<br />

Ernstfall in die Wohnung kommen können. Das stimmt<br />

aber nicht! Der Mieter kann dem Vermieter während<br />

seiner Abwesenheit einen Schlüssel überlassen. Das<br />

muss er aber nicht!<br />

Was aber, wenn dem Mieter während seines Urlaubs<br />

beispielsweise ein Mieterhöhungsschreiben oder die<br />

Kündigung zugeschickt wird? Einschreiben gelten erst<br />

ab dem Zeitpunkt der Abholung als zugegangen. Die<br />

Frist beginnt also erst dann zu laufen, wenn der Mieter<br />

das Schreiben beim Postamt abholt. Die normale Post<br />

hilft dem Vermieter bezüglich der Fristen nicht weiter,<br />

wenn sein Mieter Urlaub macht.<br />

Umgekehrt gilt: Der Vermieter von mindestens drei<br />

Wohnungen muss auch während des Urlaubs seine<br />

Wenn ein Mieter seiner vertraglichen Pflicht zur Durchführung<br />

von Schönheitsreparaturen nicht nachkommt,<br />

kann der Vermieter einen Vorschuss verlangen und die<br />

Maßnahmen selbst ausführen lassen. So bewohnte<br />

ein Mieter seit dem Jahr 1958 eine Wohnung im Haus<br />

des Vermieters. Im Mietvertrag war vereinbart worden,<br />

dass der Mieter Schönheitsreparaturen auf seine<br />

Kosten erledigen lassen muss. Fristen für diese Reparaturen<br />

waren nicht bestimmt. Der Mieter kam dieser<br />

Pflicht trotz mehrfacher Aufforderung durch den Vermieter<br />

nicht nach. Daher darf der Vermieter einen Kostenvorschuss<br />

für die Erledigung der Schönheitsreparaturen<br />

verlangen und diese Maßnahmen selbst<br />

durchführen lassen. Da im vorliegenden Fall keine<br />

Post regelmäßig durchsehen. Das gilt insbesondere<br />

für den Zeitraum um den 3. Werktag eines Monats, in<br />

dem ein Kündigungsschreiben eines Mieters zugehen<br />

könnte. Genügt der Vermieter dieser Pflicht nicht,<br />

muss sich die Sache nach Treu und Glauben so behandeln<br />

lassen, als ob dem Vermieter die Erklärung zum<br />

ersten möglichen Abholtermin zugegangen wäre. Ansonsten<br />

würde sich die Kündigungsfrist zulasten des<br />

Mieters verlängern.<br />

Fazit: Die Wohnung des Mieters ist schon aus verfassungsrechtlicher<br />

Sicht für den Vermieter absolute Tabu-Zone!<br />

Betritt der Vermieter ohne das Wissen seines<br />

Mieters dessen Wohnung, begeht der Vermieter Hausfriedensbruch<br />

und riskiert obendrein noch eine fristlose<br />

Kündigung! Eine Klausel im Mietvertrag, die besagt,<br />

dass der Vermieter ein jederzeitiges Zugangsrecht<br />

zu der vermieteten Wohnung hat, ist nichtig. Es obliegt<br />

alleinig dem Mieter zu entscheiden, wer und wann<br />

jemand seine Wohnung betreten darf. Ausnahmen gelten<br />

bei Reparaturen, Modernisierungsmaßnahmen<br />

und Wohnungsbesichtigungen durch Nachmieter. Hier<br />

muss der Mieter nach Absprache Zugang zu seiner<br />

Wohnung dulden.<br />

Vermieter darf Schönheitsreparaturen selbst<br />

durchführen<br />

Fristen vereinbart wurden, ist die objektive Betrachtungsweise<br />

maßgeblich, ob die Wohnung renovierungsbedürftig<br />

ist. ■<br />

CP<br />

§<br />

§ §<br />

§<br />

§

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