13.02.2013 Aufrufe

Rundschreiben 1-2008 - Landesrechnungshof Mecklenburg ...

Rundschreiben 1-2008 - Landesrechnungshof Mecklenburg ...

Rundschreiben 1-2008 - Landesrechnungshof Mecklenburg ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Hinweise in eigener Sache<br />

– 2 –<br />

Der <strong>Landesrechnungshof</strong> bittet darum, Namensänderungen und weitere Veränderungen<br />

kommunaler Wirtschaftsbetriebe als Folge der Kreisgebietsreform zeitnah mitzuteilen<br />

(vgl. Grundwerk A/2).<br />

Zur Klarstellung wurde Grundwerk A/8 Absatz 1 wie folgt ergänzt:<br />

„Prüfungsberichte bitte nicht per CD-ROM oder USB-Stick übermitteln.“<br />

Außerdem wurde ein weiterer Absatz eingefügt, der lautet:<br />

„Auch die Prüfungsberichte von Betrieben mit Beteiligung des Landes sind neben den<br />

Druckexemplaren künftig per e-mail als PDF-Datei zu übersenden.“<br />

Aus redaktionellen Gründen und zur Klarstellung wurde Grundwerk A/8 Absatz 3<br />

Satz 3 wie folgt gefasst:<br />

„Der <strong>Landesrechnungshof</strong> erwartet, auch wenn keine negativen Feststellungen im Sinne<br />

von § 321 Abs. 1 Satz 3 HGB getroffen wurden, Ausführungen zu entwicklungsbeeinträchtigenden<br />

und/oder bestandsgefährdenden Tatsachen sowie zu festgestellten<br />

und berichtspflichtigen Unrichtigkeiten am Anfang des Prüfungsberichts (unter Abschnitt<br />

B II des Prüfungsberichts), vgl. hierzu Anlagen 3 und 4 zu Grundwerk.“<br />

Die Ausführungen im Grundwerk A/22 wurden ersatzlos entfernt, weil inzwischen von<br />

einer nur aktuellen Wirtschaftskrise nicht mehr auszugehen ist.<br />

Zur Klarstellung wurde Grundwerk C/5 um einen Absatz ergänzt; dieser lautet wie folgt:<br />

„Der Ermittlung der wohnungswirtschaftlichen Kennziffer WE/MA ist nur das kaufmännische<br />

Personal, das mit der Bewirtschaftung des eigenen und des fremden Wohnungs-/<br />

Gewerbebestands beschäftigt ist, zugrunde zu legen. Eigene Handwerker, Hausmeister<br />

und Gärtner sind nicht einzubeziehen. Auszubildende und Geschäftsführer werden<br />

ebenfalls nicht berücksichtigt. Teilzeitkräfte sind auf das Vollzeitäquivalent einer 40<br />

Stundenwoche umzurechnen. Weitere zu bewirtschaftende Einheiten, wie Garagen<br />

oder Stellplätze sind zu berücksichtigen.“<br />

Regelungen und Hinweise<br />

Regelungen und Hinweise aus dem <strong>Rundschreiben</strong> 1/2011 (Fortführung/Vertiefung):<br />

Prüfungsbereitschaft/Vorbereitung der Mandanten<br />

Zu den zu Beginn der Jahresabschlussprüfung bereitzustellenden Unterlagen<br />

(vgl. Grundwerk A/3) zählen gegebenenfalls auch:<br />

Gutachten über Pensions- (VBL), Altersteilzeit- und Jubiläumsverpflichtungen zum Bilanzstichtag<br />

und Unterlagen zu Derivatgeschäften.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!