Rundschreiben 1-2008 - Landesrechnungshof Mecklenburg ...
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Hinweise in eigener Sache<br />
– 2 –<br />
Der <strong>Landesrechnungshof</strong> bittet darum, Namensänderungen und weitere Veränderungen<br />
kommunaler Wirtschaftsbetriebe als Folge der Kreisgebietsreform zeitnah mitzuteilen<br />
(vgl. Grundwerk A/2).<br />
Zur Klarstellung wurde Grundwerk A/8 Absatz 1 wie folgt ergänzt:<br />
„Prüfungsberichte bitte nicht per CD-ROM oder USB-Stick übermitteln.“<br />
Außerdem wurde ein weiterer Absatz eingefügt, der lautet:<br />
„Auch die Prüfungsberichte von Betrieben mit Beteiligung des Landes sind neben den<br />
Druckexemplaren künftig per e-mail als PDF-Datei zu übersenden.“<br />
Aus redaktionellen Gründen und zur Klarstellung wurde Grundwerk A/8 Absatz 3<br />
Satz 3 wie folgt gefasst:<br />
„Der <strong>Landesrechnungshof</strong> erwartet, auch wenn keine negativen Feststellungen im Sinne<br />
von § 321 Abs. 1 Satz 3 HGB getroffen wurden, Ausführungen zu entwicklungsbeeinträchtigenden<br />
und/oder bestandsgefährdenden Tatsachen sowie zu festgestellten<br />
und berichtspflichtigen Unrichtigkeiten am Anfang des Prüfungsberichts (unter Abschnitt<br />
B II des Prüfungsberichts), vgl. hierzu Anlagen 3 und 4 zu Grundwerk.“<br />
Die Ausführungen im Grundwerk A/22 wurden ersatzlos entfernt, weil inzwischen von<br />
einer nur aktuellen Wirtschaftskrise nicht mehr auszugehen ist.<br />
Zur Klarstellung wurde Grundwerk C/5 um einen Absatz ergänzt; dieser lautet wie folgt:<br />
„Der Ermittlung der wohnungswirtschaftlichen Kennziffer WE/MA ist nur das kaufmännische<br />
Personal, das mit der Bewirtschaftung des eigenen und des fremden Wohnungs-/<br />
Gewerbebestands beschäftigt ist, zugrunde zu legen. Eigene Handwerker, Hausmeister<br />
und Gärtner sind nicht einzubeziehen. Auszubildende und Geschäftsführer werden<br />
ebenfalls nicht berücksichtigt. Teilzeitkräfte sind auf das Vollzeitäquivalent einer 40<br />
Stundenwoche umzurechnen. Weitere zu bewirtschaftende Einheiten, wie Garagen<br />
oder Stellplätze sind zu berücksichtigen.“<br />
Regelungen und Hinweise<br />
Regelungen und Hinweise aus dem <strong>Rundschreiben</strong> 1/2011 (Fortführung/Vertiefung):<br />
Prüfungsbereitschaft/Vorbereitung der Mandanten<br />
Zu den zu Beginn der Jahresabschlussprüfung bereitzustellenden Unterlagen<br />
(vgl. Grundwerk A/3) zählen gegebenenfalls auch:<br />
Gutachten über Pensions- (VBL), Altersteilzeit- und Jubiläumsverpflichtungen zum Bilanzstichtag<br />
und Unterlagen zu Derivatgeschäften.