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Sicherheit - Haupt- und Realschule Twistringen

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Gewaltpräventions- <strong>und</strong> <strong>Sicherheit</strong>skonzept<br />

der<br />

<strong>Haupt</strong>- <strong>und</strong> <strong>Realschule</strong> <strong>Twistringen</strong><br />

Das Konzept wurde von der Arbeitsgruppe „Gewaltpräventions- <strong>und</strong> <strong>Sicherheit</strong>skonzept“ erarbeitet:<br />

Herr Engelmann, Schulleitung Herr Müller, Polizei Syke<br />

Herr Deters, Schulleitung<br />

Frau Oostinga, Frau Hasselmann, Frau Landwehr,<br />

Frau Formella, Schulleitung<br />

Herr Pöhlke, Elternvertreter<br />

Frau Piotrowski, Frau Rohde,<br />

Nena Schlegel, Mana Agam, Fynn Müller,<br />

Herr Krabbe, Frau Stache, Lehrkräfte Sina Meyer, Schülervertreter<br />

Frau Jürgens, Schulsozialpädagogin Herr Bolte, Herr Gerkens, Hausmeister<br />

Gr<strong>und</strong>legende Überlegungen zum Thema <strong>Sicherheit</strong><br />

Eine Atmosphäre der <strong>Sicherheit</strong> <strong>und</strong> Geborgenheit, die von gegenseitiger Achtung geprägt ist,<br />

ist Voraussetzung für ein gelingendes Miteinander am Lern- <strong>und</strong> Lebensort Schule. Gleichzeitig<br />

beugt sie der Entwicklung <strong>und</strong> Anwendung von Gewalt vor.<br />

Die <strong>Sicherheit</strong> in unserer Schule kann einerseits durch von außen einwirkende Faktoren gefährdet<br />

werden. Andererseits kann es Gewalt unter Schülern <strong>und</strong> Schülerinnen geben. Darüber<br />

hinaus gehören zur <strong>Sicherheit</strong> in der Schule auch der Brandschutz <strong>und</strong> die Schulwegsicherheit.<br />

Wichtig ist, dass alle Beteiligten – Lehrkräfte, Schüler <strong>und</strong> Schülerinnen, Eltern, Hausmeister<br />

<strong>und</strong> Sekretärin – ein Bewusstsein für mögliche Gefahren entwickeln <strong>und</strong> lernen, selbstbewusst<br />

damit umzugehen. Der Gewalt muss vorgebeugt werden. Kommt es trotzdem zur Gewaltanwendung,<br />

müssen ihr alle Beteiligten konsequent <strong>und</strong> angemessen begegnen.<br />

Daher verpflichten sich Lehrerinnen, Lehrer, Schüler <strong>und</strong> Schülerinnen <strong>und</strong> das übrige Personal<br />

der Schule bei Auftreten von Konflikten klärend einzugreifen, d.h. respektvoll, fair <strong>und</strong><br />

konsequent miteinander umzugehen. Das bedeutet, Gespräche in gegenseitiger Offenheit,<br />

Fairness, Achtung <strong>und</strong> Ehrlichkeit voreinander zu führen.


Auch die Eltern <strong>und</strong> Erziehungsberechtigten verpflichten sich, die Zusammenarbeit mit der<br />

Schule durch Gesprächsbereitschaft zu ermöglichen <strong>und</strong> bei Fehlverhalten ihrer Kinder gemeinsam<br />

mit der Schule Lösungen zu suchen.<br />

Um auch ein rechtssicheres Vorgehen bei Gewaltvorkommnissen zu gewährleisten, gilt es<br />

sich auf die nähere Auslegung des Bezugserlasses (RdErl. d. MK v. 15.02.2005) zu stützen.<br />

Ergebnisse dieses Prozesses muss eine konsequente Umsetzung getroffener Vereinbarungen<br />

sein.<br />

I. Allgemeine organisatorische Maßnahmen zur Förderung der <strong>Sicherheit</strong><br />

1. Schulversäumnisse werden rechtzeitig erfasst <strong>und</strong> ggf. Maßnahmen eingeleitet<br />

(s. Maßnahmen Schulversäumnisse im Schulprogramm)<br />

2. Der Hausmeister ist in der Regel vor Unterrichtsbeginn <strong>und</strong> in der 1. großen<br />

Pause anwesend.<br />

3. Es finden in unregelmäßigen Abständen Kontrollgänge des Hausmeisters <strong>und</strong><br />

der Lehrkräfte statt, wobei besonders die Toilettenanlagen berücksichtigt werden.<br />

4. Die Lehrkräfte achten darauf, dass die Schüler nach einem Gang zur Toilette<br />

innerhalb einer angemessenen Zeit wieder in die Klasse zurückkommen.<br />

5. Die Aufsicht während der Pausen nehmen die Lehrkräfte nach dem Aufsichtsplan<br />

wahr. Die Lehreraufsichten werden durch die Schüleraufsichten unterstützt.<br />

Die Aufsichtspläne (Lehrkräfte <strong>und</strong> Schüleraufsichten) werden im Schülerbereich<br />

sichtbar ausgehängt.<br />

6. An den Eingängen der Schule befindet sich jeweils ein Schild mit der Aufschrift<br />

„Besucher werden gebeten sich im Sekretariat anzumelden“.<br />

Schulfremde Personen wie z.B. Handwerker, Lieferanten oder Praktikanten<br />

werden aufgefordert, sich im Sekretariat bzw. beim Hausmeister anzumelden.<br />

Die Lehrkräfte, die Sekretärin <strong>und</strong> der Hausmeister fragen alle Personen, die<br />

sich im Gebäude oder auf dem Hof aufhalten <strong>und</strong> die nicht persönlich bekannt<br />

sind, nach dem Gr<strong>und</strong> des Aufenthaltes.<br />

7. Die Schule ist mit einer ausreichenden Notbeleuchtung ausgestattet.<br />

8. Der Zugang zum Turnhallenbereich ist verschlossen. Der Fluchtweg vom<br />

Sportbereich zum Sammelplatz (Rondell/Parkplatz „Am Mühlenacker“) ist geöffnet,<br />

wenn Personen in der Halle sind.<br />

9. Im Sekretariat befinden sich die aktuellen Telefonlisten sämtlicher Klassen sowie<br />

der Lehrkräfte. Jede Änderung der Telefonnummer muss unverzüglich<br />

dem Klassenlehrer <strong>und</strong> dem Sekretariat mitgeteilt werden.<br />

10. Einmal im Jahr wird das Thema „Gewaltprävention – Maßnahmen zur Förderung<br />

der <strong>Sicherheit</strong>“ zum Gegenstand einer Dienstbesprechung gemacht. Die<br />

Beratung soll dazu genutzt werden, ein abgestimmtes Vorgehen der Lehrkräfte<br />

zu gewährleisten <strong>und</strong> Schwerpunkte der Gewaltprävention festzulegen. Ferner<br />

werden Informationen über auffällig gewordene Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler<br />

weitergeleitet.


II. Maßnahmen zur Gewaltprävention<br />

Wir beugen der Gewalt durch kontinuierliche pädagogische Maßnahmen wie z.B. Persönlichkeitsförderung,<br />

Sozialerziehung, <strong>Sicherheit</strong>serziehung <strong>und</strong> Medienerziehung vor.<br />

Information, Kontrolle <strong>und</strong> Sanktionen sind wesentliche Bausteine einer erfolgreichen Prävention,<br />

deshalb beinhalten die Maßnahmen an unserer Schule solche im Rahmen der „Sozialen<br />

Erziehung“ ebenso wie solche im Sinne von Information <strong>und</strong> Sanktion. Darüber werden<br />

Schüler/innen, Eltern <strong>und</strong> Lehrkräfte sind durch das Infoheft „Betrifft“ unterrichtet.<br />

a) Externe präventive Maßnahmen im Rhythmus von zwei Jahren<br />

im Umfang von drei Projekttagen „Prävention“<br />

Die Schule allein kann eine gute Prävention nicht leisten. Eine Vernetzung mit den zuständigen<br />

Stellen, wie FD „Jugend“, Jugendhaus, Präventionskreis der Stadt, der Polizei, den Eltern<br />

<strong>und</strong> den Gr<strong>und</strong>schulen am Ort ist sicherzustellen. Die Schulleitung ist hier besonders gefordert,<br />

diese Kontakte herzustellen, zu intensivieren <strong>und</strong> zu organisieren. In der Gesamtkonferenz<br />

vom 23.06.2005 wurde beschlossen, Präventionstage mit außerschulischen Experten zum<br />

festen Bestandteil des Schulprogramms zu machen <strong>und</strong> im Rhythmus von zwei Jahren zu wiederholen.<br />

b) Interne präventive Maßnahmen im Verlauf eines jeden Schuljahres<br />

� Werteerziehung<br />

In unserem Schulprogramm ist die gegenseitige Rücksichtnahme <strong>und</strong> die gegenseitige Achtung<br />

als Gr<strong>und</strong>lage unserer Schulgemeinschaft formuliert. Der respektvolle Umgang miteinander,<br />

die Mitverantwortung eines jeden Mitglieds der Gemeinschaft , die gegenseitige Höflichkeit<br />

<strong>und</strong> andere wichtige Erziehungswerte sind Basis unserer Erziehungsarbeit <strong>und</strong> können<br />

nicht auf bestimmte Fächer beschränkt werden (s. Schulprogramm Nr. 2 ff). Bei Verstößen<br />

gegen die Regeln des Zusammenlebens werden diese Vorfälle in der Klasse reflektiert.<br />

� Programm „Lions Quest“<br />

Dieses Programm zum „Sozialen Lernen“ ist ein wichtiger Beitrag zur Stärkung der Schüler<br />

<strong>und</strong> Schülerinnen. Für die Durchführung des Programms ist eine Fortbildung erforderlich, die<br />

jährlich angeboten wird. Sechs ausgebildete Lehrkräfte können dieses Programm z. Z. im<br />

Unterricht einsetzen, dadurch besteht die Möglichkeit, im Schuljahr ein zweitägiges Projekt<br />

„Lions Quest“ durchführen.<br />

Unsere Schulsozialpädagogin, Frau Jürgens, unterstützt dabei die Lehrkräfte.<br />

� Eltern stärken<br />

Den Eltern einer Klasse soll im Rahmen von Elternabenden die Möglichkeit zum Austausch<br />

über das Verhalten ihrer Kinder gegeben werden. Eltern sollen ermutigt werden, Regeln abzusprechen,<br />

um damit Eltern zu stärken auch bei den Kindern unbeliebte Entscheidungen, z. B.<br />

Ausgehzeiten, Fernseh- <strong>und</strong> Computerspielkonsum, durchzusetzen.<br />

� Deeskalation <strong>und</strong> Selbstverteidigung<br />

Die Schüler <strong>und</strong> Schülerinnen sollen Strategien entwickeln um Gewalt zu vermeiden, Selbstvertrauen<br />

zu stärken, ausgewählte Selbstverteidigungstechniken kennen lernen <strong>und</strong> praktisch<br />

erproben. In jedem Schuljahr wird in Kooperation mit der Judo Sparte SC <strong>Twistringen</strong>, Leitung:<br />

Rainer Grytt, eine entsprechende AG angeboten.


Die Zusammenarbeit mit dem Institut für Gewaltprävention, Selbstbehauptung <strong>und</strong> Konflikttraining<br />

unter der Leitung von Herrn Döscher gehört mit zum Konzept.<br />

� Streitschlichterkonzept<br />

Ausbildung der Streitschlichter in einer AG durch die Schulsozialpädagogin. Die Schülerinnen<br />

<strong>und</strong> Schüler bearbeiten folgende Themen: Toleranz, Gefühle erkennen <strong>und</strong> ausdrücken,<br />

Selbstkontrolle, sich mitteilen können, aktives Zuhören, Gesprächstechnik, bewusste Körpersprache,<br />

Ich- Botschaften, Regeln eines Streitschlichtergespräches, Rollenspiele zur Konfliktstrategie.<br />

Die Streitschlichter sollen nach Abschluss ihrer Ausbildung in der Lage sein, Konflikte zwischen<br />

Mitschülern so zu schlichten, dass die Lösung beiden Kontrahenten als gerecht erscheint.<br />

Die Streitschlichter bekommen nach Ende ihrer Ausbildung eine Urk<strong>und</strong>e, die ihnen in der<br />

Gesamtkonferenz ausgehändigt wird. Die Streitschlichter werden der Schulgemeinschaft mit<br />

ihrem Aufgabenbereich vorgestellt. Die Streitschlichter nehmen ihre Aufgabe im SV- Raum<br />

wahr. Arbeitsmittel für ihre Aufgabe werden ihnen zur Verfügung gestellt.<br />

Pro Schultag haben mindestens zwei verantwortliche Streitschlichter Dienst <strong>und</strong> halten sich in<br />

den Pausen zur Verfügung. Sollten die Streitschlichter mehr als eine Pause an Zeit benötigen,<br />

entschuldigen sie sich beim entsprechenden Fachlehrer. Das gilt auch für die Streitenden. Die<br />

Lehrkräfte unterstützen die Tätigkeit der Streitschlichter an der Schule.<br />

� „Aktiver <strong>und</strong> sicherer Schulhof“<br />

Ein „aktiver Schulhof“ ist ein Bereich, der viele Möglichkeiten zu abwechslungsreichen, erholsamen<br />

<strong>und</strong> konfliktfreien Pausenaktivitäten bietet. Es gibt ein nach Schulstufen abgestimmtes<br />

abwechslungsreiches Pausenangebot: Basketballfeld, Tischtennisplatten, Fußballplatz<br />

<strong>und</strong> die Spielekiste für die Klassen 5 <strong>und</strong> 6.<br />

Bei der Neugestaltung des Außengeländes ist im Zuge der Erstellung des Neubaus auf Übersichtlichkeit<br />

<strong>und</strong> <strong>Sicherheit</strong> geachtet worden, um Gewaltrisiken zu minimieren.<br />

III. Maßnahmen bei Gewaltanwendung<br />

Streitigkeiten <strong>und</strong> Auseinandersetzungen unter Schülern lassen sich nicht vermeiden. Deshalb<br />

ist es unerlässlich, dass alle Beteiligten ein Gespür dafür entwickeln, welche Konflikte das<br />

normale Maß überschreiten. Einerseits darf offensichtliche Gewaltanwendung nicht verharmlost,<br />

andererseits nicht jeder Konflikt als schwere Gewaltausübung interpretiert werden.<br />

Gewalt kann in unterschiedlichen Formen auftreten. Sie kann sich gegen Personen (körperliche<br />

Gewalt oder psychische <strong>und</strong> verbale Gewalt) oder gegen Sachen (Sachbeschädigung)<br />

richten. Formen sexueller Gewalt sind sowohl der körperlichen als auch der psychischen <strong>und</strong><br />

verbalen Gewalt zuzuordnen, bedürfen aber besonderer Beachtung.<br />

Körperliche Gewalt:<br />

Leichte körperliche Gewalt: Es sind keine körperlichen Schäden zu erwarten (z.B.<br />

leichtes Schubsen, Rangeln, leichtes Treten <strong>und</strong> Hauen)<br />

Mittelschwere körperliche Gewalt: Körperliche Schäden sind nicht zwangsläufig<br />

zu erwarten, werden aber in Kauf genommen (z.B. Schlagen, kräftiges Schubsen).<br />

Schwere körperliche Gewalt: Körperliche Schäden sind zu erwarten (z.B. Schlagen,<br />

Treten usw. gegen den Kopf <strong>und</strong>/oder Bauch, Würgen, Schubsen an oder auf<br />

der Treppe, Schubsen zielgerichtet gegen Personen oder Gegenstände).


Psychische <strong>und</strong> verbale Gewalt:<br />

Leichte psychische <strong>und</strong> verbale Gewalt: Für den Betroffenen bedeutet es ein Ärgernis<br />

(z.B. Auslachen, Eigentum anderer einmalig wegnehmen).<br />

Mittelschwere psychische <strong>und</strong> verbale Gewalt: Für den Betroffenen bedeutet es<br />

eine Kränkung (z.B. Beleidigungen, Spucken).<br />

Schwere psychische oder verbale Gewalt: Für den Betroffenen bedeutet es eine<br />

dauerhafte psychische Belastung (z.B. Mobbing, Erpressung, Drohung).<br />

Sachbeschädigung:<br />

Leichte Sachbeschädigung: Handeln, bei dem das Risiko einer Sachbeschädigung<br />

in Kauf genommen wird.<br />

Mittelschwere Sachbeschädigung: Absichtliche Beschädigung einer Sache von geringem<br />

Wert.<br />

Schwere Sachbeschädigung: Absichtliche Beschädigung einer Sache von hohem<br />

Wert.<br />

Die Lehrkräfte <strong>und</strong> der Hausmeister schreiten bei beobachteter Gewaltanwendung konsequent<br />

ein. Die Hinweise des Erlasses „<strong>Sicherheit</strong>s- <strong>und</strong> Gewaltpräventionsmaßnahmen in Schulen“<br />

zu Maßnahmen bei einem akuten Gewaltvorfall sind Bestandteil dieses <strong>Sicherheit</strong>skonzepts.<br />

Gewaltanwendung darf nicht ohne Folgen bleiben. Geschädigte, Gefährdete <strong>und</strong> Beobachtende<br />

müssen die deutliche Botschaft erhalten: Gewalt wird nicht hingenommen. Es wird dafür<br />

gesorgt, dass sich derartige Vorfälle nicht wiederholen. Eingeleitete Sanktionen für die Täter<br />

sollen als logische Folge aus dem Geschehen nachvollziehbar sein. Neben dem Beistand für<br />

die Opfer sollte entsprechend dem Motto „Strafe als Tor zur Versöhnung“ auf eine soziale<br />

Wiedergutmachung Wert gelegt <strong>und</strong> auf einen Ausgleich zwischen Täter <strong>und</strong> Opfer (TOA)<br />

hingewirkt werden.<br />

Sanktionen bei Verstößen gegen die Regeln des Zusammenlebens<br />

Die Maßnahmen bei Verstößen gegen die schulischen Regeln sind abgestuft.<br />

Alle Lehrkräfte verpflichten sich diesen Katalog anzuwenden.<br />

Die KlassenlehrerInnen informieren die SchülerInnen zu Beginn des Schuljahres über die<br />

Maßnahmen.<br />

Um auf Regelverstöße angemessen reagieren zu können, ist es hilfreich, dass<br />

� der Verstoß gegen die Schulordnung dokumentiert wird<br />

� Lehrkräfte diese Dokumentation schnell <strong>und</strong> ohne große Umstände<br />

vornehmen können<br />

� die Maßnahmen von Seiten der Schule in ihrer Tragweite differenziert werden.<br />

Von diesem Verfahren sind besonders gravierende Fälle wie z.B. schwere Körperverletzung,<br />

Alkohol- <strong>und</strong> Drogenkonsum <strong>und</strong> schwere Sachbeschädigung ausgenommen.<br />

Hier muss die Schulleitung informiert werden, die dann weitere Maßnahmen einleitet.


Folgendes Verfahren wird an unserer Schule praktiziert:<br />

1. Die Lehrkraft, die einen Schüler oder eine Schülerin bei einem Regelverstoß beobachtet,<br />

spricht mit dem Schüler/der Schülerin über den Vorfall <strong>und</strong> weist darauf<br />

hin, dass der Verstoß einen Eintrag in die „Kartei“ zur Folge hat.<br />

2. Die o. g. Lehrkraft trägt den Schüler/die Schülerin in die Kartei ein. Bei der ersten<br />

<strong>und</strong> zweiten Eintragung handelt bei eventuellen pädagogischen Maßnahmen die<br />

Lehrkraft nach eigenem Ermessen. Oft genügt schon die Ermahnung <strong>und</strong> der Eintrag<br />

in die Kartei. Der Eintrag in die Kartei hat Konsequenzen bei der Benotung<br />

des Sozialverhaltens im Zeugnis.<br />

3. Bei drei <strong>und</strong> mehr Eintragungen wird die Karteikarte aus der Box genommen <strong>und</strong><br />

der Schulleitung vorgelegt.<br />

4. Die Schulleitung entscheidet, welche Maßnahmen im vorliegenden Fall angemessen<br />

sind. In jedem Fall werden die Eltern informiert <strong>und</strong> bei erneuten Verstößen<br />

zu einem Gespräch eingeladen. Bei diesem Gespräch werden Erziehungsmaßnahmen,<br />

wie z. B. der Arbeitseinsatz am Nachmittag unter Aufsicht der Hausmeister<br />

angeordnet <strong>und</strong> auf die Möglichkeit der Klassenkonferenz Ordnungsmaßnahmen<br />

zu verhängen hingewiesen. Bei erneuten Regelverstößen wird die Klassenkonferenz<br />

der betreffenden Klasse einberufen.<br />

Beharrliche <strong>und</strong> uneinsichtige Verletzungen der schulischen Ordnung können<br />

Ordnungsmaßnahmen nach dem Niedersächsischen Schulgesetz (§ 61 SchulG) erfordern.<br />

Schüler <strong>und</strong> Schülerinnen werden dazu ermutigt, sich bei Problemen mit der Anwendung von<br />

Gewalt einer Lehrkraft oder der Schulleitung anzuvertrauen. Allen Hinweisen wird zeitnah<br />

nachgegangen. Auch die Eltern sind aufgefordert, ihnen bekannt gewordene Fälle, in denen<br />

Schüler oder Schülerinnen Opfer von Gewaltanwendung werden, der Schule mitzuteilen.<br />

IV. Brandschutz<br />

s. Alarmplan<br />

<strong>Twistringen</strong>, den _______________ ________________________________<br />

Theo Engelmann, Schulleiter<br />

________________________________<br />

Andrea Tegge, Schulelternratsvorsitzende<br />

______________________________________<br />

Lea Meyer, Schulsprecherin<br />

______________________________________<br />

Ingo Müller, Polizeikommissariat Syke

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