HAUSORDNUNG - Gemeinschaftshaus Lübeck-Karlshof e.V.
HAUSORDNUNG - Gemeinschaftshaus Lübeck-Karlshof e.V.
HAUSORDNUNG - Gemeinschaftshaus Lübeck-Karlshof e.V.
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>HAUSORDNUNG</strong><br />
<strong>Gemeinschaftshaus</strong> <strong>Lübeck</strong>-<strong>Karlshof</strong> e.V. ( Stand Juni 2011)<br />
Sehr geehrte(r) Mieter(in) von Räumlichkeiten in unserem Hause. Es freut uns, dass Sie Ihr<br />
Fest in den Räumlichkeiten unseres Hauses feiern wollen. Wir heißen Sie herzlich<br />
willkommen und hoffen, dass es Ihnen bei uns gefallen wird.<br />
Doch bevor Sie sich hierzu endgültig entschließen und die Anmeldung unterschreiben, bitten<br />
wir Sie, diese Hausordnung zu lesen, damit Ihnen unsere Wünsche hinsichtlich der Nutzung<br />
des Hauses und seiner Einrichtung bekannt sind.<br />
Der Hausmeister vertritt den Mietern und Nutzern gegenüber die Interessen des<br />
Trägervereins „<strong>Gemeinschaftshaus</strong> <strong>Lübeck</strong>-<strong>Karlshof</strong> e.V.“. Seinen Anweisungen ist Folge<br />
zu leisten.<br />
Unsere Räumlichkeiten werden zu folgenden Bedingungen vermietet:<br />
1. Es wird eine Raummiete erhoben (siehe Gebührenordnung)<br />
2. Vierzehn Tage vor Nutzungstermin der Räumlichkeiten ist die Vorauszahlung zu<br />
hinterlegen. Ein Nutzungsrecht der Räume besteht erst bei Hinterlegung der<br />
Vorauszahlung. Die Rücktrittsregelung Punkt 12 bleibt hiervon unberührt.<br />
3. Ess- und Kaffeegeschirr sowie Tischdecken werden gegen Entgelt und Erstattung<br />
der Kosten für Wäscherei verliehen.<br />
4. Der Ausschank von Fassbier ist grundsätzlich nicht gestattet.<br />
5. Geschirrbruch wird zum Selbstkostenpreis berechnet.<br />
6. Sachbeschädigungen gehen zu Lasten des (der) Mieter(s).<br />
7. Der/die Mieter/in ist für den ordnungsgemäßen Verschluss der Türen und Fenster<br />
nach der Veranstaltung verantwortlich. Er/Sie haftet für Schäden, die durch das<br />
Nichtverschließen entstehen.<br />
8. Die Reinigung der Räumlichkeiten und das Abwaschen von Geschirr und Gläsern<br />
Erfolgt durch den Hausmeister und werden von ihm gesondert in Rechnung gestellt.<br />
(Siehe Gebührenordnung Reinigung)<br />
9. Der Hausmeister darf keine Feiern auf eigene Rechnung durchführen, d.h. die<br />
Getränke und die für die Bewirtung benötigten Speisen und Nahrungsmittel, auch<br />
dann, wenn der Mieter den Hausmeister mit dem Kochen betraut, sind vom<br />
Veranstalter anzuliefern oder vom Hausmeister im Auftrag und auf Rechnung<br />
des/der Mieter(s) einzukaufen.<br />
10. Essen- und Getränkereste, Leergut und sonstiges Mietereigentum muss bis<br />
10:00 Uhr des auf die Veranstaltung folgenden Tages abgeholt werden.<br />
11. Bei Veranstaltungen mit musikalischen oder rezitatorischen Darbietungen, die nicht<br />
Familienfeiern sind, hat der Veranstalter die GEMA-Gebühren zu tragen. Er hat vor<br />
Veranstaltungsbeginn gegenüber dem Hausmeister den Nachweis zu erbringen, dass<br />
Die Veranstaltung der GEMA in Hamburg gemeldet wurde und der Betrag bereits<br />
bezahlt ist.<br />
12. Eingegangene Vereinbarungen sind für Mieter und Vermieter verbindlich. Für<br />
den/die Mieter ist ein kostenfreier Rücktritt vom Vertrag bis 3 Monate vor<br />
Inanspruchnahme der Mieträume ohne Angaben von Gründen möglich. Bei einem<br />
späteren Rücktritt vom Vertrag seitens der/des Mieter(s) gilt in Ausnahmen von<br />
Härtefällen, die nachgewiesen werden müssen, folgende Regelung:
Rücktritt bis 2 Monate vor dem Nutzungstermin: 25% der Miete<br />
Rücktritt bis 1 Monat vor dem Nutzungstermin: 50% der Miete<br />
Danach: 75% der Miete<br />
13. Die Leistung des <strong>Gemeinschaftshaus</strong>es werden nach der Ihnen zusammen mit der<br />
Hausordnung ausgehändigten Gebührenordnung berechnet.<br />
14. Das Aufstellen der Tische und Stühle sowie das Eindecken der Tische ist Sache<br />
des/der Mieter(s). Er kann dieses jedoch gegen Entlohnung dem Hausmeister<br />
Übertragen.<br />
Falls es Ihnen bei und gefallen hat, empfehlen Sie uns bitte weiter. Sollten Sie jedoch Anlass<br />
zu Beschwerden haben, teilen Sie es bitte einem der nachstehenden Vorstandsmitglieder<br />
mit:<br />
Herr R. Sobik Tel.: 0451/35991 1. Vorsitzender<br />
Herr H. Nußbaum Tel.: 0451/31940 stellv. Vorsitzender<br />
Schriftlich: Vorstand des <strong>Gemeinschaftshaus</strong> <strong>Lübeck</strong>-<strong>Karlshof</strong> e.V.<br />
Hofweg 11 a, 23568 <strong>Lübeck</strong><br />
Die Ihnen für die Leistung des <strong>Gemeinschaftshaus</strong>es ausgehändigte Rechnung ist durch<br />
Unterzeichnung der Durchschrift anzuerkennen. Die Bezahlung erfolgt entweder in bar beim<br />
Hausmeister oder auf das Girokonto des <strong>Gemeinschaftshaus</strong>es:<br />
Sparkasse zu <strong>Lübeck</strong>, BLZ 230 501 01, Konto-Nr. 19-953819<br />
Der Vorstand