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HAUSORDNUNG - Gemeinschaftshaus Lübeck-Karlshof e.V.

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<strong>HAUSORDNUNG</strong><br />

<strong>Gemeinschaftshaus</strong> <strong>Lübeck</strong>-<strong>Karlshof</strong> e.V. ( Stand Juni 2011)<br />

Sehr geehrte(r) Mieter(in) von Räumlichkeiten in unserem Hause. Es freut uns, dass Sie Ihr<br />

Fest in den Räumlichkeiten unseres Hauses feiern wollen. Wir heißen Sie herzlich<br />

willkommen und hoffen, dass es Ihnen bei uns gefallen wird.<br />

Doch bevor Sie sich hierzu endgültig entschließen und die Anmeldung unterschreiben, bitten<br />

wir Sie, diese Hausordnung zu lesen, damit Ihnen unsere Wünsche hinsichtlich der Nutzung<br />

des Hauses und seiner Einrichtung bekannt sind.<br />

Der Hausmeister vertritt den Mietern und Nutzern gegenüber die Interessen des<br />

Trägervereins „<strong>Gemeinschaftshaus</strong> <strong>Lübeck</strong>-<strong>Karlshof</strong> e.V.“. Seinen Anweisungen ist Folge<br />

zu leisten.<br />

Unsere Räumlichkeiten werden zu folgenden Bedingungen vermietet:<br />

1. Es wird eine Raummiete erhoben (siehe Gebührenordnung)<br />

2. Vierzehn Tage vor Nutzungstermin der Räumlichkeiten ist die Vorauszahlung zu<br />

hinterlegen. Ein Nutzungsrecht der Räume besteht erst bei Hinterlegung der<br />

Vorauszahlung. Die Rücktrittsregelung Punkt 12 bleibt hiervon unberührt.<br />

3. Ess- und Kaffeegeschirr sowie Tischdecken werden gegen Entgelt und Erstattung<br />

der Kosten für Wäscherei verliehen.<br />

4. Der Ausschank von Fassbier ist grundsätzlich nicht gestattet.<br />

5. Geschirrbruch wird zum Selbstkostenpreis berechnet.<br />

6. Sachbeschädigungen gehen zu Lasten des (der) Mieter(s).<br />

7. Der/die Mieter/in ist für den ordnungsgemäßen Verschluss der Türen und Fenster<br />

nach der Veranstaltung verantwortlich. Er/Sie haftet für Schäden, die durch das<br />

Nichtverschließen entstehen.<br />

8. Die Reinigung der Räumlichkeiten und das Abwaschen von Geschirr und Gläsern<br />

Erfolgt durch den Hausmeister und werden von ihm gesondert in Rechnung gestellt.<br />

(Siehe Gebührenordnung Reinigung)<br />

9. Der Hausmeister darf keine Feiern auf eigene Rechnung durchführen, d.h. die<br />

Getränke und die für die Bewirtung benötigten Speisen und Nahrungsmittel, auch<br />

dann, wenn der Mieter den Hausmeister mit dem Kochen betraut, sind vom<br />

Veranstalter anzuliefern oder vom Hausmeister im Auftrag und auf Rechnung<br />

des/der Mieter(s) einzukaufen.<br />

10. Essen- und Getränkereste, Leergut und sonstiges Mietereigentum muss bis<br />

10:00 Uhr des auf die Veranstaltung folgenden Tages abgeholt werden.<br />

11. Bei Veranstaltungen mit musikalischen oder rezitatorischen Darbietungen, die nicht<br />

Familienfeiern sind, hat der Veranstalter die GEMA-Gebühren zu tragen. Er hat vor<br />

Veranstaltungsbeginn gegenüber dem Hausmeister den Nachweis zu erbringen, dass<br />

Die Veranstaltung der GEMA in Hamburg gemeldet wurde und der Betrag bereits<br />

bezahlt ist.<br />

12. Eingegangene Vereinbarungen sind für Mieter und Vermieter verbindlich. Für<br />

den/die Mieter ist ein kostenfreier Rücktritt vom Vertrag bis 3 Monate vor<br />

Inanspruchnahme der Mieträume ohne Angaben von Gründen möglich. Bei einem<br />

späteren Rücktritt vom Vertrag seitens der/des Mieter(s) gilt in Ausnahmen von<br />

Härtefällen, die nachgewiesen werden müssen, folgende Regelung:


Rücktritt bis 2 Monate vor dem Nutzungstermin: 25% der Miete<br />

Rücktritt bis 1 Monat vor dem Nutzungstermin: 50% der Miete<br />

Danach: 75% der Miete<br />

13. Die Leistung des <strong>Gemeinschaftshaus</strong>es werden nach der Ihnen zusammen mit der<br />

Hausordnung ausgehändigten Gebührenordnung berechnet.<br />

14. Das Aufstellen der Tische und Stühle sowie das Eindecken der Tische ist Sache<br />

des/der Mieter(s). Er kann dieses jedoch gegen Entlohnung dem Hausmeister<br />

Übertragen.<br />

Falls es Ihnen bei und gefallen hat, empfehlen Sie uns bitte weiter. Sollten Sie jedoch Anlass<br />

zu Beschwerden haben, teilen Sie es bitte einem der nachstehenden Vorstandsmitglieder<br />

mit:<br />

Herr R. Sobik Tel.: 0451/35991 1. Vorsitzender<br />

Herr H. Nußbaum Tel.: 0451/31940 stellv. Vorsitzender<br />

Schriftlich: Vorstand des <strong>Gemeinschaftshaus</strong> <strong>Lübeck</strong>-<strong>Karlshof</strong> e.V.<br />

Hofweg 11 a, 23568 <strong>Lübeck</strong><br />

Die Ihnen für die Leistung des <strong>Gemeinschaftshaus</strong>es ausgehändigte Rechnung ist durch<br />

Unterzeichnung der Durchschrift anzuerkennen. Die Bezahlung erfolgt entweder in bar beim<br />

Hausmeister oder auf das Girokonto des <strong>Gemeinschaftshaus</strong>es:<br />

Sparkasse zu <strong>Lübeck</strong>, BLZ 230 501 01, Konto-Nr. 19-953819<br />

Der Vorstand

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