14.02.2013 Aufrufe

Hedge-Fund-Besteuerung in der Schweiz

Hedge-Fund-Besteuerung in der Schweiz

Hedge-Fund-Besteuerung in der Schweiz

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

FONDS & DERIVATE<br />

<strong>Hedge</strong>-<strong>Fund</strong>-<strong>Besteuerung</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong><br />

Von Stephan Metz<br />

Rechtsanwalt und Steuerberater<br />

Im Zuge <strong>der</strong> F<strong>in</strong>anzkrise gerieten auch<br />

die <strong>Hedge</strong> <strong>Fund</strong>s <strong>in</strong> den Fokus <strong>der</strong> Öffentlichkeit.<br />

<strong>Hedge</strong> <strong>Fund</strong>s wurden <strong>in</strong><br />

<strong>der</strong> Vergangenheit als Akteure auf den<br />

F<strong>in</strong>anzmärkten immer wichtiger. Im<br />

nachfolgenden Artikel wird die <strong>Besteuerung</strong><br />

<strong>der</strong> <strong>Hedge</strong> <strong>Fund</strong>s aus<br />

<strong>Schweiz</strong>er Sicht im Grundsatz dargestellt.<br />

Es ist aber darauf h<strong>in</strong>zuweisen,<br />

dass <strong>Hedge</strong> <strong>Fund</strong>s auf unzählige Arten,<br />

<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e bezüglich <strong>der</strong> Vergütungsleistungen,<br />

strukturiert werden können.<br />

Aufgrund dieser Sachlage ist hier ke<strong>in</strong>e<br />

allumfassende bzw. abschliessende<br />

Darstellung möglich.<br />

<strong>Hedge</strong> <strong>Fund</strong>s s<strong>in</strong>d Kapitalanlagen,<br />

bei denen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel mehrere, meist<br />

<strong>in</strong>stitutionelle, Anleger zusammengeschlossen<br />

s<strong>in</strong>d und <strong>der</strong>en Anlagen<br />

durch das Fondsmanagement verwaltet<br />

werden. Das Fondsmanagement legt<br />

den Fonds auf und entscheidet über se<strong>in</strong>en<br />

Standort, die Management Fee und<br />

die Performance Fee sowie die weitere<br />

Ausgestaltung des Fonds.<br />

Bis anh<strong>in</strong> wurden Fonds jeweils<br />

zum grössten Teil <strong>in</strong> Offshore-Jurisdiktionen<br />

gegründet. Alle<strong>in</strong> auf den Cayman<br />

Islands s<strong>in</strong>d über 8’000 <strong>Hedge</strong><br />

<strong>Fund</strong>s registriert. Die F<strong>in</strong>anzkrise hat<br />

politische For<strong>der</strong>ungen laut werden<br />

lassen, die e<strong>in</strong>e schärfere Kontrolle<br />

dieser Anlagevehikel for<strong>der</strong>n. Dieser<br />

politische Druck führt auch dazu, dass<br />

<strong>Hedge</strong> <strong>Fund</strong>s vermehrt nach alternativen<br />

Standorten Umschau halten; dabei<br />

bietet sich auch die <strong>Schweiz</strong> als<br />

Standort an.<br />

Neues Bundesgesetz<br />

Mit <strong>der</strong> E<strong>in</strong>führung des Bundesgesetzes<br />

über die kollektiven Kapitalanlagen<br />

(KAG) wurde e<strong>in</strong>e neue Rechtsform<br />

für kollektive Kapitale<strong>in</strong>lagen<br />

e<strong>in</strong>geführt. Bei <strong>der</strong> Kommanditgesellschaft<br />

für kollektive Kapitalanlagen<br />

(Art. 98 ff. KAG) handelt es sich um<br />

e<strong>in</strong>e eigene Gesellschaftsform, die sich<br />

an <strong>der</strong> «Limited Partnership» angloamerikanischer<br />

Prägung orientiert. Die<br />

Kommanditgesellschaft für kollektive<br />

Kapitalanlagen ist e<strong>in</strong>e Gesellschaft,<br />

20<br />

<strong>der</strong>en ausschliesslicher Zweck die kollektive<br />

Kapitalanlage ist. Wenigstens<br />

e<strong>in</strong> Mitglied haftet unbeschränkt (Komplementär),<br />

die an<strong>der</strong>en Mitglie<strong>der</strong><br />

(Kommanditär<strong>in</strong>nen und Kommanditäre)<br />

haften nur bis zu e<strong>in</strong>er bestimmten<br />

Vermögense<strong>in</strong>lage (<strong>der</strong> Kommanditsumme).<br />

Komplementäre müssen<br />

Aktiengesellschaften mit Sitz <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

<strong>Schweiz</strong> se<strong>in</strong> und dürfen nur <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er<br />

e<strong>in</strong>zigen Kommanditgesellschaft für<br />

kollektive Kapitalanlagen als Komplementär<br />

tätig se<strong>in</strong>. Kommanditär<strong>in</strong>nen<br />

und Kommanditäre dürfen nur qualifizierte<br />

Anleger<strong>in</strong>nen und Anleger se<strong>in</strong>.<br />

Strukturierung von <strong>Hedge</strong> <strong>Fund</strong>s<br />

Übertragen auf die hier dargestellten<br />

<strong>Hedge</strong> <strong>Fund</strong>s tritt das Fondsmanagement<br />

als Komplementär und damit unbeschränkt<br />

haftendes Mitglied auf. Die<br />

Anleger beteiligen sich <strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>er<br />

Kommanditsumme am <strong>Hedge</strong> <strong>Fund</strong>.<br />

Bei <strong>Hedge</strong> <strong>Fund</strong>s legen die Anleger<br />

(Kommanditäre) von Beg<strong>in</strong>n weg Geld<br />

<strong>in</strong> den Fonds e<strong>in</strong> und erhalten <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

Regel Anteile am Fondsvermögen <strong>in</strong><br />

Form <strong>der</strong> Kommanditsumme. Es ist<br />

durchaus üblich, verschiedene Anteilsklassen<br />

zur Zeichnung aufzulegen. Es<br />

passiert regelmässig, dass sich die<br />

<strong>Hedge</strong>-<strong>Fund</strong>-Manager auch mit privatem<br />

Geld selbst am Fonds beteiligen.<br />

Das Fondsmanagement bzw. <strong>der</strong><br />

Fondsmanager erhält für die Verwaltung<br />

des Fonds e<strong>in</strong>e Management Fee,<br />

welche periodisch abgerechnet wird.<br />

Basis ist <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel das Fondsvermögen,<br />

welches mehrheitlich durch die<br />

Kommanditäre <strong>in</strong> den Fonds e<strong>in</strong>gelegt<br />

wurde. Es ist dabei zu berücksichtigen,<br />

dass die jeweilige E<strong>in</strong>lage auch ger<strong>in</strong>ger<br />

se<strong>in</strong> kann als die Kommanditsumme.<br />

In solchen Fällen übernimmt z.B.<br />

e<strong>in</strong> Kommanditär als Investor e<strong>in</strong>e<br />

Kommanditsumme von 10 Mio. Fr.,<br />

bezahlt aber <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em ersten Schritt nur<br />

5 Mio. als E<strong>in</strong>lage e<strong>in</strong>. In <strong>der</strong> Regel<br />

kann dann das Fondsmanagement mittels<br />

e<strong>in</strong>es Calls die ausstehende Summe<br />

bei Bedarf e<strong>in</strong>for<strong>der</strong>n.<br />

Die exakte Bemessungsbasis für<br />

die Management Fee hängt von den getroffenen<br />

Vere<strong>in</strong>barungen im Gesellschaftsvertrag<br />

ab. Es handelt sich dabei<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel um e<strong>in</strong>en e<strong>in</strong>stelligen Prozentsatz<br />

des Fondsvermögens.<br />

Bei <strong>Hedge</strong> <strong>Fund</strong>s erhalten die<br />

Fondsmanager bzw. das Fondsmanagement<br />

<strong>in</strong> aller Regel zusätzlich zur<br />

Management Fee e<strong>in</strong>e Performance<br />

Fee basierend auf dem Anlageerfolg<br />

des Fonds. Dies entspricht e<strong>in</strong>er Gew<strong>in</strong>nbeteiligung.<br />

Diese erfolgsabhängige<br />

Entschädigung wird periodisch<br />

auf den realisierten Gew<strong>in</strong>nen abgerechnet,<br />

sofern die vere<strong>in</strong>barte Performance<br />

(meistens durch das Erreichen<br />

e<strong>in</strong>er High-Water-Mark) erreicht wird.<br />

Die Anleger am <strong>Hedge</strong> <strong>Fund</strong> und<br />

damit die Kommanditäre werden mit<br />

e<strong>in</strong>er Quote am Gew<strong>in</strong>n entsprechend<br />

ihrer Beteiligungsquote am Fondsvermögen<br />

entschädigt. Je nach Fondstyp<br />

werden die Gew<strong>in</strong>ne ausbezahlt o<strong>der</strong><br />

re<strong>in</strong>vestiert. Die Auszahlung erfolgt<br />

entwe<strong>der</strong> gegen Cash o<strong>der</strong> gegen neue<br />

Anteile.<br />

<strong>Besteuerung</strong> von <strong>Hedge</strong> <strong>Fund</strong>s<br />

(Kommanditgesellschaft)<br />

Der Gew<strong>in</strong>n e<strong>in</strong>es <strong>Hedge</strong> <strong>Fund</strong>s (e<strong>in</strong>er<br />

kollektiven Kapitalanlage gemäss dem<br />

KAG) wird den Anlegern anteilsmässig<br />

zugerechnet. Ausgenommen davon<br />

s<strong>in</strong>d <strong>Hedge</strong> <strong>Fund</strong>s bzw. kollektive<br />

Kapitalanlagen mit direktem Grundbesitz.<br />

Die Gew<strong>in</strong>nsteuer von kollektiven<br />

Kapitalanlagen mit direktem<br />

Grundbesitz beträgt 4,25% des Re<strong>in</strong>gew<strong>in</strong>ns<br />

für die Direkte Bundessteuer.<br />

<strong>Hedge</strong> <strong>Fund</strong>s gelten damit als transparente<br />

Anlagevehikel.<br />

Gegenstand <strong>der</strong> Verrechnungssteuer<br />

s<strong>in</strong>d die ausgeschütteten Erträge<br />

e<strong>in</strong>es <strong>in</strong>ländischen <strong>Hedge</strong> <strong>Fund</strong>s. E<strong>in</strong><br />

<strong>Hedge</strong> <strong>Fund</strong>, <strong>der</strong> die Verrechnungssteuer<br />

auf den Erträgen von Anteilen<br />

am <strong>Hedge</strong> <strong>Fund</strong> gemäss KAG entrichtet,<br />

hat Anspruch (für Rechnung des<br />

<strong>Hedge</strong> <strong>Fund</strong>s) auf Rückerstattung <strong>der</strong><br />

zu se<strong>in</strong>en Lasten abgezogenen Verrechnungssteuer.<br />

Ausschüttungen an<br />

ausländische Investoren s<strong>in</strong>d beim sogenannten<br />

Affidavit-Fonds von <strong>der</strong><br />

Verrechnungssteuerpflicht ausgenommen.<br />

Bei thesaurierenden Fonds entsteht<br />

die Steuerfor<strong>der</strong>ung im Zeitpunkt<br />

<strong>der</strong> Gutschrift des steuerbaren Ertrags.<br />

Im Gegensatz zu den ausgeschütteten<br />

5/2009 PRIVATE


Erträgen ist die Ausschüttung von Kapitalgew<strong>in</strong>nen<br />

von <strong>der</strong> Verrechnungssteuer<br />

nicht betroffen.<br />

Die Ausgabe von Anteilen an <strong>Hedge</strong><br />

<strong>Fund</strong>s im S<strong>in</strong>n des KAG unterliegt we<strong>der</strong><br />

<strong>der</strong> Emissions- noch <strong>der</strong> Umsatzabgabe.<br />

Der <strong>Hedge</strong> <strong>Fund</strong> selbst gilt als<br />

befreiter Anleger im S<strong>in</strong>n des Bundesgesetzes<br />

über die Stempelabgabe.<br />

Fraglich ist bei <strong>Hedge</strong> <strong>Fund</strong>s die<br />

Bestimmung <strong>der</strong> Ansässigkeit. Geht<br />

man von <strong>der</strong> Ansässigkeit <strong>der</strong> <strong>Hedge</strong><br />

<strong>Fund</strong>s <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> aus und qualifiziert<br />

man sie als Kommanditgesellschaften,<br />

was sie neu gemäss KAG<br />

auch s<strong>in</strong>d, können sie die Abkommensvorteile<br />

<strong>der</strong> jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen<br />

beanspruchen.<br />

<strong>Besteuerung</strong> des Fondsmanagements<br />

(Komplementär)<br />

Gemäss gesetzlicher Vorschrift muss<br />

es sich beim Komplementär zw<strong>in</strong>gend<br />

um e<strong>in</strong>e schweizerische Aktiengesellschaft<br />

handeln. Die vere<strong>in</strong>nahmten<br />

Management Fees und Performance<br />

Fees sowie weitere Honorare, wie z.B.<br />

Gew<strong>in</strong>ne aus Beteiligungen am <strong>Hedge</strong><br />

<strong>Fund</strong>, unterliegen <strong>der</strong> Gew<strong>in</strong>nsteuer.<br />

Im weiteren hat die Aktiengesellschaft<br />

die Kapitalsteuer zu entrichten. Bei <strong>der</strong><br />

Ausschüttung von Dividenden <strong>der</strong> Aktiengesellschaft<br />

an ihre Anteilseigner<br />

unterliegen die Dividendenzahlungen<br />

<strong>der</strong> Verrechnungssteuer.<br />

Die Gründung e<strong>in</strong>er schweizerischen<br />

Aktiengesellschaft unterliegt <strong>der</strong><br />

Emissionsabgabe, wobei die allgeme<strong>in</strong>gültige<br />

Freigrenze von 1 Mio. Fr.<br />

zu berücksichtigen ist.<br />

<strong>Besteuerung</strong> <strong>der</strong> Anleger<br />

(Kommanditäre)<br />

Der Kommanditär wird transparent besteuert.<br />

D.h., dass nicht <strong>der</strong> künstliche<br />

Rechtsträger besteuert wird, son<strong>der</strong>n<br />

die daran beteiligten Personen. Die<br />

Kommanditäre s<strong>in</strong>d dementsprechend<br />

gemäss den für sie geltenden Regeln zu<br />

besteuern.<br />

. Bei natürlichen Personen, die steuerlich<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> ansässig s<strong>in</strong>d und<br />

e<strong>in</strong>e Kommanditsumme halten, kann<br />

grundsätzlich davon ausgegangen<br />

werden, dass diese im Privatvermögen<br />

gehalten wird. Diese Personen<br />

s<strong>in</strong>d als re<strong>in</strong>e Investoren zu betrach-<br />

ten, die gleich behandelt werden wie<br />

private Aktienanleger. Kapitalgew<strong>in</strong>ne<br />

s<strong>in</strong>d somit steuerfrei. Dies<br />

umfasst e<strong>in</strong>erseits die Kapitalgew<strong>in</strong>ne,<br />

die an die Kommanditäre ausgeschüttet<br />

werden und an<strong>der</strong>erseits die<br />

Kapitalgew<strong>in</strong>ne, die die Kommanditäre<br />

auf ihren Kommanditen erzielen.<br />

Erträge unterliegen <strong>der</strong> E<strong>in</strong>kommenssteuer<br />

und die Kommandite<strong>in</strong>lage<br />

<strong>der</strong> Vermögenssteuer.<br />

. Bei <strong>Schweiz</strong>er Anlegern, die ihre<br />

Kommandite<strong>in</strong>lage im Geschäftsvermögen<br />

halten, unterliegt <strong>der</strong> Ertrag<br />

<strong>der</strong> Gew<strong>in</strong>nsteuer.<br />

. Ausländische Kommanditäre unterliegen<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> ke<strong>in</strong>er <strong>Besteuerung</strong>,<br />

da sie grundsätzlich ke<strong>in</strong>e<br />

Zugehörigkeit zur <strong>Schweiz</strong> aufweisen.<br />

Es ist we<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e persönliche<br />

noch e<strong>in</strong>e wirtschaftliche Zugehörigkeit<br />

(im Gegensatz zu den Komplementären)<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong> gegeben.<br />

Sofern die Anleger Erträge erhalten,<br />

die <strong>der</strong> Verrechnungssteuer unterliegen,<br />

s<strong>in</strong>d die <strong>in</strong>ländischen Anleger unter<br />

den Voraussetzungen von Art. 26<br />

VStG und die ausländischen Anleger<br />

unter den Voraussetzungen <strong>der</strong> anwendbaren<br />

Doppelbesteuerungsabkommen<br />

zur Rückerstattung <strong>der</strong> Verrechnungssteuer<br />

berechtigt. Anteile an <strong>Hedge</strong><br />

<strong>Fund</strong>s gemäss KAG gelten als steuerbare<br />

Urkunden im S<strong>in</strong>n des Bundesgesetzes<br />

über die Stempelabgaben. Sofern<br />

bei <strong>der</strong> entgeltlichen Übertragung<br />

von Anteilen an e<strong>in</strong>em <strong>Hedge</strong> <strong>Fund</strong> e<strong>in</strong><br />

Effektenhändler beteiligt ist, ist über<br />

die Umsatzabgabe abzurechnen.<br />

<strong>Besteuerung</strong> des Fondsmanagers<br />

(natürliche Person)<br />

Wenn <strong>der</strong> Fondsmanager <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Schweiz</strong><br />

ansässig ist, unterliegen die vere<strong>in</strong>nahmten<br />

Honorare <strong>der</strong> E<strong>in</strong>kommenssteuer.<br />

Diesen Honoraren liegt <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

Regel e<strong>in</strong> Auftrags- o<strong>der</strong> Arbeitsverhältnis<br />

zugrunde. Wie erwähnt, erhält<br />

<strong>der</strong> Fondsmanager <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel noch<br />

e<strong>in</strong>e Performance Fee ausbezahlt. Deren<br />

<strong>Besteuerung</strong> hängt von <strong>der</strong> Form<br />

<strong>der</strong> jeweiligen Beteiligung ab.<br />

. E<strong>in</strong>erseits kann sich <strong>der</strong> Fondsmanager<br />

am Komplementär als Aktionär<br />

beteiligen;<br />

FONDS & DERIVATE<br />

. an<strong>der</strong>erseits kann sich <strong>der</strong> Fondsmanager<br />

gemäss Art. 119 Abs. 3<br />

KKV (Verordnung über die kollektiven<br />

Kapitalanlagen) auch als Kommanditär<br />

am <strong>Hedge</strong> <strong>Fund</strong> beteiligen,<br />

sofern die Beteiligung aus se<strong>in</strong>em<br />

Privatvermögen stammt.<br />

. Im Falle e<strong>in</strong>er Beteiligung am Komplementär<br />

ist zu berücksichtigen,<br />

dass die Dividendenerträge <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

<strong>Schweiz</strong> e<strong>in</strong>er wirtschaftlichen Doppelbelastung<br />

unterliegen. Sollte die<br />

Beteiligung des <strong>Hedge</strong>-<strong>Fund</strong>-Managers<br />

e<strong>in</strong>e qualifizierte Beteiligung<br />

se<strong>in</strong>, profitiert er unter Umständen<br />

von <strong>der</strong> Teilsatz- bzw. Teilbesteuerung<br />

<strong>der</strong> vere<strong>in</strong>nahmten Dividenden.<br />

Auch wenn die wirtschaftliche Doppelbelastung<br />

gänzlich elim<strong>in</strong>iert werden<br />

könnte, ergibt sich immer noch<br />

e<strong>in</strong> steuerbarer Vermögensertrag.<br />

. Im Fall e<strong>in</strong>er Beteiligung als Kommanditär<br />

kann sich <strong>der</strong> <strong>Hedge</strong>-<strong>Fund</strong>-<br />

Manager über e<strong>in</strong>e spezielle Anlageklasse<br />

an <strong>der</strong> kollektiven Kapitalanlage<br />

beteiligen. Dabei stellt sich<br />

die Frage, ob die Performance Fee<br />

als steuerfreier Kapitalgew<strong>in</strong>n qualifiziert<br />

werden kann. Die Performance<br />

Fee ist e<strong>in</strong> Teil <strong>der</strong> realisierten<br />

Kapitalgew<strong>in</strong>ne im <strong>Hedge</strong> <strong>Fund</strong> und<br />

wird aufgrund <strong>der</strong> transparenten <strong>Besteuerung</strong><br />

<strong>der</strong> kollektiven Kapitalanlage<br />

den Anlegern anteilsmässig<br />

zugerechnet. Im weiteren bezieht <strong>der</strong><br />

Kommanditär se<strong>in</strong>e Vergütung nicht<br />

aufgrund e<strong>in</strong>es Anstellungsverhältnisses<br />

und er trägt e<strong>in</strong>e Risikokomponente.<br />

Dies führt dazu, dass e<strong>in</strong><br />

Teil <strong>der</strong> Praxis und Lehre dazu neigt,<br />

die Performance Fee, die auf dem<br />

Weg <strong>der</strong> Kommandite ausgeschüttet<br />

o<strong>der</strong> auch <strong>in</strong> Form von Vorzugsrechten<br />

(Preferred Shares) vergütet wird,<br />

als steuerfreien privaten Kapitalgew<strong>in</strong>n<br />

zu betrachten.<br />

Es sei an dieser Stelle aber darauf h<strong>in</strong>gewiesen,<br />

dass die Steuerbehörden die<br />

Behandlung <strong>der</strong> Performance Fee als<br />

steuerfreien privaten Kapitalgew<strong>in</strong>n <strong>in</strong><br />

Frage gestellt haben. Die Eidgenössische<br />

Steuerverwaltung verzichtet diesbezüglich<br />

auf die Publikation e<strong>in</strong>es<br />

spezifischen Kreisschreibens und verweist<br />

auf ihre gängige Praxis.<br />

mail@stephanmetz.ch.<br />

PRIVATE 5/2009 21

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!