Filmförderung in Kanada - Canada International
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Steuergutschriftprogramme der kanadischen Regierung<br />
Die kanadische Regierung fördert e<strong>in</strong> kreatives <strong>Kanada</strong> und setzt sich dafür e<strong>in</strong>, dass e<strong>in</strong>e starke<br />
kanadische Identität <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Vielzahl kultureller Produkte zum Ausdruck kommt und dass die<br />
Menschen <strong>in</strong> <strong>Kanada</strong> Zugang dazu haben. Das M<strong>in</strong>isterium für das kulturelle Erbe <strong>Kanada</strong>s verwaltet<br />
zusammen mit der kanadischen Steuerbehörde über das Canadian Audio-Visual Certification<br />
Office (CAVCO) die Steuergutschriftprogramme für Film und Video.<br />
Es werden seitens der kanadischen Bundesregierung zwei verschiedene Steuergutschriftprogramme<br />
angeboten: Der Film or Video Production Services Tax Credit (PSTC) richtet sich an<br />
<strong>in</strong> <strong>Kanada</strong> steuerpflichtige Unternehmen mit kanadischen oder ausländischen Gesellschaftern.<br />
Der Canadian Film or Video Production Tax Credit (CPTC) ist zugänglich für <strong>in</strong> <strong>Kanada</strong> steuerpflichtige<br />
Unternehmen mit zum<strong>in</strong>dest kanadischer Mehrheitsbeteiligung.<br />
Film or Video Production Services Tax Credit (PSTC)<br />
k Base Tax Credit: 16% der förderfähigen Arbeitskosten<br />
k Bed<strong>in</strong>gungen: Es gibt ke<strong>in</strong>e <strong>in</strong>haltlichen Anforderungen an die Produktion für das PSTC-Modell.<br />
Als Inhaber der Leistungsschutzrechte (Copyrights) an der Produktion gilt für den Zweck der<br />
PSTC die Person, die Inhaber des Filmherstellungsrechts für das betreffende Projekt ist (auf der<br />
Grundlage des Erwerbs der entsprechenden Rechte an den zu verfilmenden Werken/Büchern),<br />
und die das Copyright an der Produktion auch weiterh<strong>in</strong> behält. Der Produzent/Dienstleister,<br />
der den Antrag für den Base Tax Credit nach dem PSTC-Modell stellt, muss m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>en<br />
direkten Produktionsdienstleistungsvertrag mit dem Produzenten, der Inhaber des Copyrights<br />
ist, haben, falls dieser nicht selbst berechtigt ist, die Steuervergünstigungen zu erhalten. Des<br />
weiteren müssen bestimmte Untergrenzen für die Produktionskosten e<strong>in</strong>gehalten werden.<br />
Canadian Film or Video Production Tax Credit (CPTC)<br />
k Base Tax Credit: 25% der förderfähigen Arbeitskosten (maximal aber 15% der gesamten Herstellungskosten<br />
der Produktion)<br />
k Bed<strong>in</strong>gungen: Unter dem CPTC s<strong>in</strong>d sowohl <strong>in</strong>ternationale Koproduktionen nach Koproduktionsabkommen,<br />
an denen neben e<strong>in</strong>em oder mehreren ausländischen Produzenten e<strong>in</strong> kanadischer<br />
Koproduzent beteiligt ist, als auch Filmproduktionen, die den kanadischen Kulturtest<br />
(Canadian Content Requirements) erfüllen, förderungsfähig:<br />
n <strong>International</strong>e Koproduktionen nach Koproduktionsabkommen<br />
<strong>Kanada</strong> unterhält derzeit Koproduktionsabkommen mit 53 Ländern, so auch mit der Bundesrepublik<br />
Deutschland. Damit e<strong>in</strong>e Produktion als <strong>in</strong>ternationale Koproduktion nach dem Abkommen<br />
über die audiovisuellen Beziehungen zwischen <strong>Kanada</strong> und Deutschland anerkannt wird,<br />
müssen folgende allgeme<strong>in</strong>e Bed<strong>in</strong>gungen erfüllt se<strong>in</strong> (weitere können zutreffen):<br />
2<br />
Steuergutschriftprogramme der kanadischen Regierung<br />
> Anerkennung durch die zuständigen Behörden beider Länder nach gegenseitiger Abstimmung<br />
(<strong>in</strong> <strong>Kanada</strong>: Telefilm <strong>Canada</strong>, <strong>in</strong> Deutschland: das Bundesamt für Wirtschafts- und Ausfuhrkontrolle<br />
(BAFA);<br />
> gute technische Organisation, solide f<strong>in</strong>anzielle Absicherung und anerkanntes berufliches<br />
Ansehen der Produzenten;<br />
> Beteiligung des M<strong>in</strong>derheitsproduzenten beträgt m<strong>in</strong>destens 20%;<br />
> alle Beteiligten an der Herstellung des Films, der Fernseh- oder Video-Produktion müssen