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Filmförderung in Kanada - Canada International

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Steuergutschriftprogramme der kanadischen Regierung<br />

Die kanadische Regierung fördert e<strong>in</strong> kreatives <strong>Kanada</strong> und setzt sich dafür e<strong>in</strong>, dass e<strong>in</strong>e starke<br />

kanadische Identität <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Vielzahl kultureller Produkte zum Ausdruck kommt und dass die<br />

Menschen <strong>in</strong> <strong>Kanada</strong> Zugang dazu haben. Das M<strong>in</strong>isterium für das kulturelle Erbe <strong>Kanada</strong>s verwaltet<br />

zusammen mit der kanadischen Steuerbehörde über das Canadian Audio-Visual Certification<br />

Office (CAVCO) die Steuergutschriftprogramme für Film und Video.<br />

Es werden seitens der kanadischen Bundesregierung zwei verschiedene Steuergutschriftprogramme<br />

angeboten: Der Film or Video Production Services Tax Credit (PSTC) richtet sich an<br />

<strong>in</strong> <strong>Kanada</strong> steuerpflichtige Unternehmen mit kanadischen oder ausländischen Gesellschaftern.<br />

Der Canadian Film or Video Production Tax Credit (CPTC) ist zugänglich für <strong>in</strong> <strong>Kanada</strong> steuerpflichtige<br />

Unternehmen mit zum<strong>in</strong>dest kanadischer Mehrheitsbeteiligung.<br />

Film or Video Production Services Tax Credit (PSTC)<br />

k Base Tax Credit: 16% der förderfähigen Arbeitskosten<br />

k Bed<strong>in</strong>gungen: Es gibt ke<strong>in</strong>e <strong>in</strong>haltlichen Anforderungen an die Produktion für das PSTC-Modell.<br />

Als Inhaber der Leistungsschutzrechte (Copyrights) an der Produktion gilt für den Zweck der<br />

PSTC die Person, die Inhaber des Filmherstellungsrechts für das betreffende Projekt ist (auf der<br />

Grundlage des Erwerbs der entsprechenden Rechte an den zu verfilmenden Werken/Büchern),<br />

und die das Copyright an der Produktion auch weiterh<strong>in</strong> behält. Der Produzent/Dienstleister,<br />

der den Antrag für den Base Tax Credit nach dem PSTC-Modell stellt, muss m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>en<br />

direkten Produktionsdienstleistungsvertrag mit dem Produzenten, der Inhaber des Copyrights<br />

ist, haben, falls dieser nicht selbst berechtigt ist, die Steuervergünstigungen zu erhalten. Des<br />

weiteren müssen bestimmte Untergrenzen für die Produktionskosten e<strong>in</strong>gehalten werden.<br />

Canadian Film or Video Production Tax Credit (CPTC)<br />

k Base Tax Credit: 25% der förderfähigen Arbeitskosten (maximal aber 15% der gesamten Herstellungskosten<br />

der Produktion)<br />

k Bed<strong>in</strong>gungen: Unter dem CPTC s<strong>in</strong>d sowohl <strong>in</strong>ternationale Koproduktionen nach Koproduktionsabkommen,<br />

an denen neben e<strong>in</strong>em oder mehreren ausländischen Produzenten e<strong>in</strong> kanadischer<br />

Koproduzent beteiligt ist, als auch Filmproduktionen, die den kanadischen Kulturtest<br />

(Canadian Content Requirements) erfüllen, förderungsfähig:<br />

n <strong>International</strong>e Koproduktionen nach Koproduktionsabkommen<br />

<strong>Kanada</strong> unterhält derzeit Koproduktionsabkommen mit 53 Ländern, so auch mit der Bundesrepublik<br />

Deutschland. Damit e<strong>in</strong>e Produktion als <strong>in</strong>ternationale Koproduktion nach dem Abkommen<br />

über die audiovisuellen Beziehungen zwischen <strong>Kanada</strong> und Deutschland anerkannt wird,<br />

müssen folgende allgeme<strong>in</strong>e Bed<strong>in</strong>gungen erfüllt se<strong>in</strong> (weitere können zutreffen):<br />

2<br />

Steuergutschriftprogramme der kanadischen Regierung<br />

> Anerkennung durch die zuständigen Behörden beider Länder nach gegenseitiger Abstimmung<br />

(<strong>in</strong> <strong>Kanada</strong>: Telefilm <strong>Canada</strong>, <strong>in</strong> Deutschland: das Bundesamt für Wirtschafts- und Ausfuhrkontrolle<br />

(BAFA);<br />

> gute technische Organisation, solide f<strong>in</strong>anzielle Absicherung und anerkanntes berufliches<br />

Ansehen der Produzenten;<br />

> Beteiligung des M<strong>in</strong>derheitsproduzenten beträgt m<strong>in</strong>destens 20%;<br />

> alle Beteiligten an der Herstellung des Films, der Fernseh- oder Video-Produktion müssen

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