Antrag KKA aktuell - Landkreis Oberhavel
Antrag KKA aktuell - Landkreis Oberhavel
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<strong>Landkreis</strong> <strong>Oberhavel</strong> Ihr Ansprechpartner:<br />
Fachbereich Umwelt und Landwirtschaft Frau Schwiegk<br />
Fachdienst Wasserwirtschaft (untere Wasserbehörde) Tel.: 03301 - 601 616<br />
Adolf-Dechert-Straße 1 Fax.: 03301 - 601 600<br />
16515 Oranienburg<br />
Merkblatt zur Errichtung von Kleinkläranlagen<br />
<strong>Antrag</strong>sunterlagen für die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß §§ 2, 3, 4, 7 und 7 a<br />
des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushaltes – Wasserhaushaltsgesetz (WHG) - für die<br />
Einleitung des in einer Kleinkläranlage biologisch gereinigten Abwassers in ein Gewässer<br />
(Grundwasser / Oberflächengewässer)<br />
Grundvoraussetzungen:<br />
Bemessung, Errichtung, Dichtheitsprüfung, Betrieb, Wartung und Überwachung der Kleinkläranlage<br />
müssen auf der Grundlage<br />
• des Wasserhaushaltsgesetzes, der Abwasserverordnung und des Brandenburgischen<br />
Wassergesetzes,<br />
• der DIN 4261, DIN EN 12566, DIN 1986-30; DIN EN 1610,<br />
• der Richtlinie des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz<br />
des Landes Brandenburg vom 28.03.2003 über den Einsatz von Kleinkläranlagen<br />
[www.brandenburg.de\land\mlur\w] erfolgen.<br />
• Die Kleinkläranlage muss außerhalb von Trinkwasserschutzgebieten liegen.<br />
• Nachweis über versickerungsfähigen Boden an der Einleitstelle bei Einleitung in das Grundwasser.<br />
• Nachweis des vertikalen Mindestabstandes zwischen der Versickerungsebene und dem höchsten<br />
Grundwasserstand (HGW) von 1,50 m [bei Feinsand und bindigem Boden vergrößert sich dieser<br />
Mindestabstand] durch eine geeignete Baugrunderkundung am Standort.<br />
• Eine punktuelle Einleitung und der Einsatz von Sickerschächten zur Versickerung des gereinigten<br />
Abwassers sind nicht zulässig.<br />
• Die Einleitung des gereinigten Abwassers in stehende Gewässer ist nicht zulässig.<br />
• Nachweis der Einhaltung eines Mindestabstandes zwischen den Versickerungsanlagen und dem<br />
nächsten Brunnen (auch auf Nachbargrundstücken) von 50 m.<br />
Hinweise:<br />
Die Errichtung der Kleinkläranlage bedarf als Einzelvorhaben keiner Baugenehmigung.<br />
Sofern die Kleinkläranlage im direkten Zusammenhang mit einem baugenehmigungspflichtigen<br />
Vorhaben (z.B. Neubau oder der Nutzungsänderung) errichtet werden soll, stellen Sie bitte den <strong>Antrag</strong><br />
auf wasserrechtliche Erlaubnis als Anlage zum Bauantrag auf Errichtung einer Kleinkläranlage an die<br />
untere Bauaufsichtsbehörde des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Oberhavel</strong>. Die untere Wasserbehörde wird dann direkt im<br />
Baugenehmigungsverfahren beteiligt.<br />
Bitte beachten Sie, dass vor einer Inbetriebnahme einer Kleinkläranlage eine Bauabnahme gemäß §<br />
106 Brandenburgisches Wassergesetz durch die untere Wasserbehörde durchzuführen ist.<br />
- Zur Bauabnahme bzw.<br />
- zum <strong>Antrag</strong> auf Weiterbetrieb einer bereits rechtmäßig errichteten und zugelassenen<br />
Kleinkläranlage sind folgende Unterlagen vorzulegen:<br />
1. Gewährsbescheinigung eines Fachbetriebes über die Errichtung der biologischen Kleinkläranlage<br />
entsprechend der Festlegungen der wasserrechtlichen Erlaubnis und der allgemeinen<br />
bauaufsichtlichen Zulassung<br />
2. Dichtheitsnachweise nach DIN-EN 1610 mit Angabe des Prüfverfahrens<br />
(Grundleitungen bis zum untersten Auslauf im Haus, Anschlüsse, Behälter, Folienabdichtungen)<br />
3. Wartungsvertrag<br />
4. Betriebstagebuch.
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An den <strong>Landkreis</strong> <strong>Oberhavel</strong> oder: als Anlage zum Bauantrag<br />
Fachbereich Wasserwirtschaft Aktenzeichen: ____________________<br />
Adolf-Dechert-Straße 1<br />
16515 Oranienburg<br />
<strong>Antrag</strong> auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Einleitung von mechanischbiologisch<br />
gereinigtem häuslichem Abwasser aus einer Kleinkläranlage in ein Gewässer<br />
bitte ausgefüllt (zutreffend ankreuzen) und unterschrieben mit Anlagen einreichen<br />
� Neuerrichtung im Zusammenhang mit einem baugenehmigungspflichtigen Vorhaben<br />
� Neuerrichtung zur Sanierung einer vorhandenen Abwassersammelgrube als Einzelvorhaben<br />
� Weiterbetrieb einer nach § 2, 3 WHG zugelassenen vorhandenen Kleinkläranlage<br />
I. <strong>Antrag</strong>steller:<br />
Name: ______________________________ Vorname: ___________________________________<br />
Straße, Nr.: ____________________________________________<br />
PLZ Stadt/Gemeinde: _______________/_____________________________________________<br />
Tel.-Nr.: _______________________ Fax.-Nr.: _______________________<br />
Emailadresse: (zur schnelleren Bearbeitung)<br />
II. Grundstück:<br />
PLZ Stadt / Gemeinde / Ortsteil: _______________________________________________________<br />
Straße, Haus-Nr.: __________________________________________________________________<br />
Gemarkung: ______________________________________________________________________<br />
Flur: ____________ Flurstück(e): ____________________________________________________<br />
Gebäudenutzung: _______________________mit Wohnfläche (nach DIN 4261-2) � größer 35 m²<br />
� kleiner 35 m²<br />
Ist der <strong>Antrag</strong>steller Eigentümer oder Erbpachtberechtigter? __________________<br />
Wenn nein, Name und Anschrift des Eigentümers: ________________________________________<br />
__________________________________________________________________________________<br />
Trinkwasserversorgung Versorger: ___________________________________________________<br />
1. des benutzten Grundstückes 2. der Nachbargrundstücke<br />
� Anschluss an die zentrale Trinkwasserversorgung �<br />
� Trinkwasserbrunnen �<br />
� Nachweis des Mindestabstandes von 50 m zwischen jedem Brunnen (auch auf Nachbargrundstücken)<br />
und der Einleitstelle in das Grundwasser durch Eintragung im Lageplan.<br />
Trinkwasserbrunnen ist bei der unteren Wasserbehörde angezeigt � ja / � nein<br />
Trinkwasserbrunnen ist nach § 13 Trinkwasserverordnung beim Gesundheitsamt angezeigt<br />
� ja / � nein<br />
Angaben zum Trinkwasserverbrauch / Abwasseranfall im letzten Jahr: __________ m³<br />
Wieviel Personen (Einwohner-EW ) sollen an die Kleinkläranlage maximal angeschlossen werden:<br />
_______ EW ( x 150 l/Tag) = Abwasseranfall: ______ m³/Tag _______ m³/Monat _______ m³/Jahr
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III. Art, Größe und Reinigungsverfahren der Kleinkläranlage:<br />
Bitte beachten Sie: der Neubau und die Inbetriebnahme von Mehrkammer-Gruben nur mit<br />
alleiniger Nachbehandlung nach DIN 4261 Teil 1, ohne nachgeschaltete biologische<br />
Reinigungsstufe nach DIN 4261 Teil 2, sind nicht mehr zugelassen.<br />
Anlagenbezeichnung : _____________________________________________________________<br />
Hersteller : _____________________________________________________________<br />
� bauartzugelassene Anlage nach DIN 4261 und DIN EN 12566 mit biologischer Reinigungsstufe<br />
� Zulassungsnummer der Bauartzulassung:___________________/<br />
gültig bis: ________________ (bitte vollständige Kopie beilegen)<br />
� nicht bauartzugelassene Anlage mit biologischer Reinigungsstufe ____________________<br />
Bemessungsgrundlage, Größe: ___________________________________________________<br />
� Kompaktanlage mit integrierter Vorklärung: _________________________________________<br />
� separate Vorklärung nach DIN-EN 12566 Teil 1: _________________ Volumen: ________ m³<br />
Biologische Reinigungsstufe mit folgendem Reinigungsverfahren:<br />
� Tropfkörper- bzw. Tauchkörperanlage<br />
� Festbettverfahren<br />
� Schwebebettverfahren<br />
� Belebungsverfahren<br />
� Mikro- bzw. Membranfiltrationsanlage<br />
� SBR-Anlage (Sequencing Batch Reactor)<br />
� Teichanlage nach Arbeitsblatt ATV-A 201<br />
Größe:___________________________<br />
� bewachsener Bodenfilter (Pflanzenkläranlage) nach Arbeitsblatt ATV-A 262<br />
Art des Beschickung: � vertikal � horizontal<br />
wirksame Beetfläche: _____________m² Beetabmessungen:_____________________<br />
� ______________________________________________________________________<br />
Anlage zur Nachbehandlung des biologisch gereinigten Abwassers:<br />
Das biologisch gereinigte Abwasser soll eingeleitet werden in: � das Grundwasser<br />
� ein Oberflächengewässer (Bezeichnung) _____________ (stehendes Gewässer ist nicht zulässig).<br />
� Untergrundverrieselung (mit stoßweiser Beschickung) Gesamtlänge:_________ m<br />
Anzahl der Stränge: __________ Länge jedes Stranges:________ m<br />
Technische Ausführung der stoßweisen Beschickung: _________________________<br />
� optimierter Filtergraben: Gesamtlänge: ________ m / wirksame Wandfläche: _______ m²<br />
� Nachklärteich (gedichtet) Wasserfläche: ________ m²<br />
� Versickerungsmulde (z.B. nach Arbeitsblatt ATV-DVWK-A 138) Größe ___________m²<br />
� bepflanztes Versickerungsbeet______________________________________________<br />
� ______________________________________________________________________
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Folgende <strong>Antrag</strong>sunterlagen sind einzureichen:<br />
(bitte ankreuzen, wenn zutreffend und als Anlage zum <strong>Antrag</strong> beigelegt)<br />
1.� dieser ausgefüllte <strong>Antrag</strong><br />
2.� Übersichtsplan mit dem markierten Standort der Kleinkläranlage und der Einleitstelle<br />
(topographische Karte Maßstab 1:10.000 oder 1:25000; ersatzweise Stadtplan, bitte keine<br />
Flurkarte!)<br />
3.� Befristete Befreiung vom Anschlusszwang an einen Schmutzwasserkanal durch den<br />
Abwasserentsorgungspflichtigen (Abwasserzweckverband, Gemeinde) für die Dauer von 15<br />
Jahren<br />
4.� Aktueller Lageplan vom Grundstück mit der eingetragenen biologischen<br />
Kleinkläranlage und der Einleitstelle: (mit Gebäuden, Grundstücksgrenzen, Brunnen,<br />
Rohrleitungen, Nachbehandlungsanlage, Versickerungsstandort oder Einleitstelle in das<br />
Fließgewässer)<br />
5.� Bei Neuerrichtung einer Kleinkläranlage mit biologischer Reinigungsstufe<br />
� 5.1.Bemessung der biologischen Kleinkläranlage und der Nachbehandlungsanlagen<br />
sowie<br />
Erläuterung zum Reinigungsverfahren und zur Betriebsweise (sofern nicht bereits in<br />
einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung beschrieben)<br />
� 5.2.bei bauartzugelassenen Anlagen eine vollständige Kopie der allgemeinen<br />
bauaufsichtlichen Zulassung (auszugsweise Kopien sind nicht zulässig)<br />
� 5.3.bei nicht bauartzugelassenen Anlagen Vorlage eines Eignungsnachweises:<br />
Dokumentation der norm- bzw. regelgerechten Auslegung, der Konstruktion, der<br />
Montage, der Inbetriebnahme, des Betriebes, der Wartung, Kontrolle,<br />
Dichtheitsprüfung sowie Beurteilung der Reinigungsleistung und Betriebssicherheit –<br />
Anlageverhalten bei Frost und bei hydraulischer Überlastung (Badewannenstoß),<br />
Betriebs- und Wartungsanleitung<br />
� 5.4.Detailpläne (in Lageplan und Schnitten) mit Angaben zur baulichen Ausführung der<br />
Rohrleitungen, Nenndurchmesser, Behälter, Schächte, Pumpen, Anschlüsse,<br />
Dichtungen, Foliendichtungen<br />
� 5.5.Angaben zur Beschickung, zur Probenahmestelle, zu Art und Standort der Signaleinrichtungen,<br />
zur netzunabhängigen Stromausfallsicherung<br />
� 5.6.Angaben zur Gewährleistung der Bauausführung durch einen Fachmann für Kleinkläranlagen<br />
� 5.7.Angaben zu den vorgesehenen Dichtheitsprüfungen der einzelnen Anlagenteile durch<br />
einen Fachbetrieb mit Prüfnormen ( z.B. DIN 4261, DIN-EN 12566, DIN 1986 Teil 30,<br />
DIN EN 1610)<br />
6.� Angaben zur Versickerungsfähigkeit des Bodens und zum höchsten Grundwasserstand an<br />
der Einleitstelle (bei Einleitung über die Bodenpassage in das Grundwasser):<br />
7.� <strong>aktuell</strong>er Baugrundaufschluss bis zur Tiefe von 3 m bzw. bis zum Grundwasseranschnitt mit<br />
Schichtenverzeichnis und Angaben zum kf-Wert<br />
8.� Zustimmung durch den Eigentümers bzw. Unterhaltungspflichtigen bei Einleitung des biologisch<br />
gereinigten Abwassers in ein Fließgewässer:<br />
� 8.1. für Gewässer I. Ordnung: Havel-, Havelkanäle und Ruppiner Wasserstraße<br />
- Bundeswasserstraßen: zuständig sind die Wasser- und Schifffahrtsämter<br />
(Havel und Havelkanäle)<br />
- Landeswasserstraßen: zuständig ist das Landesumweltamt Brandenburg<br />
(Ruppiner Wasserstraße)<br />
� 8.2. für Gewässer II. Ordnung: zuständig sind die Wasser- und Bodenverbände<br />
(z.B. Gräben)<br />
� 8.3. für sonstige Gewässer: zuständig ist der Eigentümer.<br />
Bitte stimmen Sie sich rechtzeitig mit dem Gewässerunterhaltungspflichtigen bzw. dem<br />
Eigentümer zur Bauausführung des Auslaufbauwerkes ab und reichen Sie mit dem <strong>Antrag</strong> eine<br />
Zeichnung des Auslaufbauwerkes in zweifacher Ausfertigung mit der Bestätigung durch den<br />
Gewässerunterhaltungspflichtigen oder Eigentümer ein.
9.� Weiterbetrieb einer bereits zugelassenen Kleinkläranlage mit biologischer<br />
Reinigungsstufe:<br />
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Maßgebliche Entscheidungsgrundlage für die Beurteilung über den Weiterbetrieb<br />
zugelassener Abwassereinleitungen aus Kleinkläranlagen nach Ablauf der Befristung der<br />
wasserrechtlichen Erlaubnis ist die Richtlinie über den Einsatz von Kleinkläranlagen des<br />
Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes<br />
Brandenburg vom 28.03.2003 (Amtsblatt für Brandenburg - Nr. 17 vom 30. April 2003, S. 467<br />
ff).<br />
Die untere Wasserbehörde hat die Anforderungen dieser Richtlinie durch eine Anpassung<br />
bzw. Verlängerung der vorhandenen Erlaubnisse zur Abwassereinleitung an den geltenden<br />
Stand der Technik gemäß § 7a Abs. 1 und 3 Wasserhaushaltsgesetz, § 65 Abs. 2 und Abs. 1<br />
Nr. 2 Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG) i.V.m. Anhang 1 Teil C der<br />
Abwasserverordnung (AbwV) durchzusetzen.<br />
Hiernach sind nunmehr auch für Einleitungen aus Kleinkläranlagen Anforderungen an CSB<br />
und BSB5 zu stellen, es sei denn, die Anforderungen nach Anhang 1 Teil C Abs. 4 AbwV<br />
werden bereits erfüllt:<br />
- CSB 150 mg/l<br />
- BSB5 40 mg/l<br />
Der oben genannte Erlass vom 26. Mai 1999 verpflichtet die untere Wasserbehörde darüber<br />
hinaus, die wasserrechtliche Erlaubnis im Einzelfall anzupassen, oder die Anforderungen<br />
durch nachträgliche Auflagen im Sinne der §§ 4 und 5 WHG durchzusetzen und Festlegungen<br />
zur Probenahmehäufigkeit, zur Probenart, zur Probenahmestelle, zur Wartung und zur<br />
bedarfsgerechten Klärschlammentsorgung zu treffen.<br />
Folgende Anforderungen bestehen für einen Weiterbetrieb der Kleinkläranlage<br />
und werden mit diesem <strong>Antrag</strong> nachgewiesen (als Anlage beigelegt):<br />
� 9.1 bei bauartzugelassenen Anlagen eine vollständige Kopie der allgemeinen bauaufsichtlichen<br />
Zulassung (auszugsweise Kopien sind nicht zulässig)<br />
� 9.2. Befreiung vom Anschlusszwang durch den Abwasserbeseitigungspflichtigen<br />
� 9.3. Kopie des Betriebstagebuches der letzten 3 Jahre � nicht geführt<br />
� 9.4. <strong>aktuell</strong>er Nachweis der Wasserdichtheit der Kleinkläranlage (Behälter, Leitungen, Schächte)<br />
nach DIN EN 1610 (festgelegt in DIN 1986 Teil 30) durch eine Fachfirma<br />
� 9.5. Bauabnahme der Kleinkläranlage durch die untere Wasserbehörde erfolgt � nicht erfolgt<br />
� 9.6. Abstand der Einleitstelle zum nächsten Trinkwasserbrunnen beträgt mindestens 50 m<br />
� 9.7. Kopie des Wartungsvertrages mit einem Fachkundigen für Kleinkläranlagen<br />
� 9.8. Wartungsprotokolle vom Fachkundigen der letzten 3 Jahre � keine Wartung durchgeführt<br />
� 9.9. <strong>aktuell</strong>es Wartungsprotokoll (nicht älter als 4 Monate) eines Fachkundigen für<br />
Kleinkläranlagen mit Bestätigung über den augenblicklichen mängelfreien technischen<br />
Zustand der Kleinkläranlage und der Einrichtungen zum Einleiten des gereinigten Abwassers<br />
sowie einer fachlichen Bewertung für den weiteren Betrieb<br />
� 9.10. Kopie der von Ihnen genutzten Betriebs- und Wartungsanleitung<br />
� 9.12. Nachweis Klärschlammentsorgung der letzten 3 Jahre � keine Entsorgung veranlasst<br />
� 9.13. Kunden-Nr. zur Klärschlammentsorgung ______________________<br />
� 9.14. Prüfberichte der Abwasseruntersuchungen durch eine im Land Brandenburg zugelassene<br />
Untersuchungsstelle für die letzten 3 Jahre � nicht beprobt<br />
� 9.15. <strong>aktuell</strong>er Prüfbericht der Abwasseruntersuchung (nicht älter als 6 Monate)<br />
� 9.16. Benennung der Probenahmestelle für die Abwasseruntersuchung<br />
� 9.17. Angaben zur Funktionsweise und zum Standort der Störungsmelder bei Anlagenausfall<br />
� 9.18. Angaben zu sämtlichen Änderungen, die nach der Errichtung der Kleinkläranlage und<br />
Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis eingetreten sind<br />
� bisher keine wasserrechtliche Erlaubnis beantragt<br />
Datum: _______________________ Unterschrift: _______________________________________
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Anzeige der Benutzung eines vorhandenen Trinkwasserbrunnens<br />
bei der unteren Wasserbehörde<br />
Anschrift des Nutzers Datum<br />
Tel.-Nr.<br />
An den <strong>Landkreis</strong> <strong>Oberhavel</strong> Tel. 03301/601617<br />
FB Umwelt und Landwirtschaft<br />
FD Wasserwirtschaft<br />
z.Hd. Frau Dähms<br />
Adolf- Dechert- Str. 1<br />
16515 Oranienburg<br />
Hiermit zeige ich die Grundwasserentnahme zur Trinkwasserversorgung aus einem vorhandenen<br />
Trinkwasserbrunnen an.<br />
Brunnen wurde errichtet: _______________ (Jahr)<br />
Entnahme:(Ort, Straße, Flur, Flurstück):<br />
_________________________________________________________________________<br />
__________________________________________________________________________<br />
Angaben zur Abwasserentsorgung (bitte ankreuzen):<br />
� Anschluss an einen Schmutzwasserkanal<br />
� Abflusslose und wasserdichte Abwassersammelgrube<br />
� Kleinkläranlage mit Abwasserversickerung<br />
Anzahl der zu versorgenden Bewohner: _____________<br />
Entnahmemenge pro Monat und Jahr: __________m³<br />
Folgende Unterlagen sind der Anzeige als Anlage beizufügen:<br />
1. Zustimmung zur Eigenversorgung durch das zuständige Wasserversorgungsunternehmen der<br />
Stadt/Gemeinde.<br />
2. Übersichtsplan vom Ort und der Straße mit Eintragung des Standortes Ihres Grundstückes<br />
(Kreuz)<br />
3. Skizze Ihres Grundstückes mit Eintragung der Bebauungen und der Standorte des Brunnens und<br />
der Abwasseranlage (Kreuz)<br />
Unterschrift