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Antrag KKA aktuell - Landkreis Oberhavel

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<strong>Landkreis</strong> <strong>Oberhavel</strong> Ihr Ansprechpartner:<br />

Fachbereich Umwelt und Landwirtschaft Frau Schwiegk<br />

Fachdienst Wasserwirtschaft (untere Wasserbehörde) Tel.: 03301 - 601 616<br />

Adolf-Dechert-Straße 1 Fax.: 03301 - 601 600<br />

16515 Oranienburg<br />

Merkblatt zur Errichtung von Kleinkläranlagen<br />

<strong>Antrag</strong>sunterlagen für die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß §§ 2, 3, 4, 7 und 7 a<br />

des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushaltes – Wasserhaushaltsgesetz (WHG) - für die<br />

Einleitung des in einer Kleinkläranlage biologisch gereinigten Abwassers in ein Gewässer<br />

(Grundwasser / Oberflächengewässer)<br />

Grundvoraussetzungen:<br />

Bemessung, Errichtung, Dichtheitsprüfung, Betrieb, Wartung und Überwachung der Kleinkläranlage<br />

müssen auf der Grundlage<br />

• des Wasserhaushaltsgesetzes, der Abwasserverordnung und des Brandenburgischen<br />

Wassergesetzes,<br />

• der DIN 4261, DIN EN 12566, DIN 1986-30; DIN EN 1610,<br />

• der Richtlinie des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz<br />

des Landes Brandenburg vom 28.03.2003 über den Einsatz von Kleinkläranlagen<br />

[www.brandenburg.de\land\mlur\w] erfolgen.<br />

• Die Kleinkläranlage muss außerhalb von Trinkwasserschutzgebieten liegen.<br />

• Nachweis über versickerungsfähigen Boden an der Einleitstelle bei Einleitung in das Grundwasser.<br />

• Nachweis des vertikalen Mindestabstandes zwischen der Versickerungsebene und dem höchsten<br />

Grundwasserstand (HGW) von 1,50 m [bei Feinsand und bindigem Boden vergrößert sich dieser<br />

Mindestabstand] durch eine geeignete Baugrunderkundung am Standort.<br />

• Eine punktuelle Einleitung und der Einsatz von Sickerschächten zur Versickerung des gereinigten<br />

Abwassers sind nicht zulässig.<br />

• Die Einleitung des gereinigten Abwassers in stehende Gewässer ist nicht zulässig.<br />

• Nachweis der Einhaltung eines Mindestabstandes zwischen den Versickerungsanlagen und dem<br />

nächsten Brunnen (auch auf Nachbargrundstücken) von 50 m.<br />

Hinweise:<br />

Die Errichtung der Kleinkläranlage bedarf als Einzelvorhaben keiner Baugenehmigung.<br />

Sofern die Kleinkläranlage im direkten Zusammenhang mit einem baugenehmigungspflichtigen<br />

Vorhaben (z.B. Neubau oder der Nutzungsänderung) errichtet werden soll, stellen Sie bitte den <strong>Antrag</strong><br />

auf wasserrechtliche Erlaubnis als Anlage zum Bauantrag auf Errichtung einer Kleinkläranlage an die<br />

untere Bauaufsichtsbehörde des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Oberhavel</strong>. Die untere Wasserbehörde wird dann direkt im<br />

Baugenehmigungsverfahren beteiligt.<br />

Bitte beachten Sie, dass vor einer Inbetriebnahme einer Kleinkläranlage eine Bauabnahme gemäß §<br />

106 Brandenburgisches Wassergesetz durch die untere Wasserbehörde durchzuführen ist.<br />

- Zur Bauabnahme bzw.<br />

- zum <strong>Antrag</strong> auf Weiterbetrieb einer bereits rechtmäßig errichteten und zugelassenen<br />

Kleinkläranlage sind folgende Unterlagen vorzulegen:<br />

1. Gewährsbescheinigung eines Fachbetriebes über die Errichtung der biologischen Kleinkläranlage<br />

entsprechend der Festlegungen der wasserrechtlichen Erlaubnis und der allgemeinen<br />

bauaufsichtlichen Zulassung<br />

2. Dichtheitsnachweise nach DIN-EN 1610 mit Angabe des Prüfverfahrens<br />

(Grundleitungen bis zum untersten Auslauf im Haus, Anschlüsse, Behälter, Folienabdichtungen)<br />

3. Wartungsvertrag<br />

4. Betriebstagebuch.


- 2 -<br />

An den <strong>Landkreis</strong> <strong>Oberhavel</strong> oder: als Anlage zum Bauantrag<br />

Fachbereich Wasserwirtschaft Aktenzeichen: ____________________<br />

Adolf-Dechert-Straße 1<br />

16515 Oranienburg<br />

<strong>Antrag</strong> auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Einleitung von mechanischbiologisch<br />

gereinigtem häuslichem Abwasser aus einer Kleinkläranlage in ein Gewässer<br />

bitte ausgefüllt (zutreffend ankreuzen) und unterschrieben mit Anlagen einreichen<br />

� Neuerrichtung im Zusammenhang mit einem baugenehmigungspflichtigen Vorhaben<br />

� Neuerrichtung zur Sanierung einer vorhandenen Abwassersammelgrube als Einzelvorhaben<br />

� Weiterbetrieb einer nach § 2, 3 WHG zugelassenen vorhandenen Kleinkläranlage<br />

I. <strong>Antrag</strong>steller:<br />

Name: ______________________________ Vorname: ___________________________________<br />

Straße, Nr.: ____________________________________________<br />

PLZ Stadt/Gemeinde: _______________/_____________________________________________<br />

Tel.-Nr.: _______________________ Fax.-Nr.: _______________________<br />

Emailadresse: (zur schnelleren Bearbeitung)<br />

II. Grundstück:<br />

PLZ Stadt / Gemeinde / Ortsteil: _______________________________________________________<br />

Straße, Haus-Nr.: __________________________________________________________________<br />

Gemarkung: ______________________________________________________________________<br />

Flur: ____________ Flurstück(e): ____________________________________________________<br />

Gebäudenutzung: _______________________mit Wohnfläche (nach DIN 4261-2) � größer 35 m²<br />

� kleiner 35 m²<br />

Ist der <strong>Antrag</strong>steller Eigentümer oder Erbpachtberechtigter? __________________<br />

Wenn nein, Name und Anschrift des Eigentümers: ________________________________________<br />

__________________________________________________________________________________<br />

Trinkwasserversorgung Versorger: ___________________________________________________<br />

1. des benutzten Grundstückes 2. der Nachbargrundstücke<br />

� Anschluss an die zentrale Trinkwasserversorgung �<br />

� Trinkwasserbrunnen �<br />

� Nachweis des Mindestabstandes von 50 m zwischen jedem Brunnen (auch auf Nachbargrundstücken)<br />

und der Einleitstelle in das Grundwasser durch Eintragung im Lageplan.<br />

Trinkwasserbrunnen ist bei der unteren Wasserbehörde angezeigt � ja / � nein<br />

Trinkwasserbrunnen ist nach § 13 Trinkwasserverordnung beim Gesundheitsamt angezeigt<br />

� ja / � nein<br />

Angaben zum Trinkwasserverbrauch / Abwasseranfall im letzten Jahr: __________ m³<br />

Wieviel Personen (Einwohner-EW ) sollen an die Kleinkläranlage maximal angeschlossen werden:<br />

_______ EW ( x 150 l/Tag) = Abwasseranfall: ______ m³/Tag _______ m³/Monat _______ m³/Jahr


- 3 -<br />

III. Art, Größe und Reinigungsverfahren der Kleinkläranlage:<br />

Bitte beachten Sie: der Neubau und die Inbetriebnahme von Mehrkammer-Gruben nur mit<br />

alleiniger Nachbehandlung nach DIN 4261 Teil 1, ohne nachgeschaltete biologische<br />

Reinigungsstufe nach DIN 4261 Teil 2, sind nicht mehr zugelassen.<br />

Anlagenbezeichnung : _____________________________________________________________<br />

Hersteller : _____________________________________________________________<br />

� bauartzugelassene Anlage nach DIN 4261 und DIN EN 12566 mit biologischer Reinigungsstufe<br />

� Zulassungsnummer der Bauartzulassung:___________________/<br />

gültig bis: ________________ (bitte vollständige Kopie beilegen)<br />

� nicht bauartzugelassene Anlage mit biologischer Reinigungsstufe ____________________<br />

Bemessungsgrundlage, Größe: ___________________________________________________<br />

� Kompaktanlage mit integrierter Vorklärung: _________________________________________<br />

� separate Vorklärung nach DIN-EN 12566 Teil 1: _________________ Volumen: ________ m³<br />

Biologische Reinigungsstufe mit folgendem Reinigungsverfahren:<br />

� Tropfkörper- bzw. Tauchkörperanlage<br />

� Festbettverfahren<br />

� Schwebebettverfahren<br />

� Belebungsverfahren<br />

� Mikro- bzw. Membranfiltrationsanlage<br />

� SBR-Anlage (Sequencing Batch Reactor)<br />

� Teichanlage nach Arbeitsblatt ATV-A 201<br />

Größe:___________________________<br />

� bewachsener Bodenfilter (Pflanzenkläranlage) nach Arbeitsblatt ATV-A 262<br />

Art des Beschickung: � vertikal � horizontal<br />

wirksame Beetfläche: _____________m² Beetabmessungen:_____________________<br />

� ______________________________________________________________________<br />

Anlage zur Nachbehandlung des biologisch gereinigten Abwassers:<br />

Das biologisch gereinigte Abwasser soll eingeleitet werden in: � das Grundwasser<br />

� ein Oberflächengewässer (Bezeichnung) _____________ (stehendes Gewässer ist nicht zulässig).<br />

� Untergrundverrieselung (mit stoßweiser Beschickung) Gesamtlänge:_________ m<br />

Anzahl der Stränge: __________ Länge jedes Stranges:________ m<br />

Technische Ausführung der stoßweisen Beschickung: _________________________<br />

� optimierter Filtergraben: Gesamtlänge: ________ m / wirksame Wandfläche: _______ m²<br />

� Nachklärteich (gedichtet) Wasserfläche: ________ m²<br />

� Versickerungsmulde (z.B. nach Arbeitsblatt ATV-DVWK-A 138) Größe ___________m²<br />

� bepflanztes Versickerungsbeet______________________________________________<br />

� ______________________________________________________________________


- 4 -<br />

Folgende <strong>Antrag</strong>sunterlagen sind einzureichen:<br />

(bitte ankreuzen, wenn zutreffend und als Anlage zum <strong>Antrag</strong> beigelegt)<br />

1.� dieser ausgefüllte <strong>Antrag</strong><br />

2.� Übersichtsplan mit dem markierten Standort der Kleinkläranlage und der Einleitstelle<br />

(topographische Karte Maßstab 1:10.000 oder 1:25000; ersatzweise Stadtplan, bitte keine<br />

Flurkarte!)<br />

3.� Befristete Befreiung vom Anschlusszwang an einen Schmutzwasserkanal durch den<br />

Abwasserentsorgungspflichtigen (Abwasserzweckverband, Gemeinde) für die Dauer von 15<br />

Jahren<br />

4.� Aktueller Lageplan vom Grundstück mit der eingetragenen biologischen<br />

Kleinkläranlage und der Einleitstelle: (mit Gebäuden, Grundstücksgrenzen, Brunnen,<br />

Rohrleitungen, Nachbehandlungsanlage, Versickerungsstandort oder Einleitstelle in das<br />

Fließgewässer)<br />

5.� Bei Neuerrichtung einer Kleinkläranlage mit biologischer Reinigungsstufe<br />

� 5.1.Bemessung der biologischen Kleinkläranlage und der Nachbehandlungsanlagen<br />

sowie<br />

Erläuterung zum Reinigungsverfahren und zur Betriebsweise (sofern nicht bereits in<br />

einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung beschrieben)<br />

� 5.2.bei bauartzugelassenen Anlagen eine vollständige Kopie der allgemeinen<br />

bauaufsichtlichen Zulassung (auszugsweise Kopien sind nicht zulässig)<br />

� 5.3.bei nicht bauartzugelassenen Anlagen Vorlage eines Eignungsnachweises:<br />

Dokumentation der norm- bzw. regelgerechten Auslegung, der Konstruktion, der<br />

Montage, der Inbetriebnahme, des Betriebes, der Wartung, Kontrolle,<br />

Dichtheitsprüfung sowie Beurteilung der Reinigungsleistung und Betriebssicherheit –<br />

Anlageverhalten bei Frost und bei hydraulischer Überlastung (Badewannenstoß),<br />

Betriebs- und Wartungsanleitung<br />

� 5.4.Detailpläne (in Lageplan und Schnitten) mit Angaben zur baulichen Ausführung der<br />

Rohrleitungen, Nenndurchmesser, Behälter, Schächte, Pumpen, Anschlüsse,<br />

Dichtungen, Foliendichtungen<br />

� 5.5.Angaben zur Beschickung, zur Probenahmestelle, zu Art und Standort der Signaleinrichtungen,<br />

zur netzunabhängigen Stromausfallsicherung<br />

� 5.6.Angaben zur Gewährleistung der Bauausführung durch einen Fachmann für Kleinkläranlagen<br />

� 5.7.Angaben zu den vorgesehenen Dichtheitsprüfungen der einzelnen Anlagenteile durch<br />

einen Fachbetrieb mit Prüfnormen ( z.B. DIN 4261, DIN-EN 12566, DIN 1986 Teil 30,<br />

DIN EN 1610)<br />

6.� Angaben zur Versickerungsfähigkeit des Bodens und zum höchsten Grundwasserstand an<br />

der Einleitstelle (bei Einleitung über die Bodenpassage in das Grundwasser):<br />

7.� <strong>aktuell</strong>er Baugrundaufschluss bis zur Tiefe von 3 m bzw. bis zum Grundwasseranschnitt mit<br />

Schichtenverzeichnis und Angaben zum kf-Wert<br />

8.� Zustimmung durch den Eigentümers bzw. Unterhaltungspflichtigen bei Einleitung des biologisch<br />

gereinigten Abwassers in ein Fließgewässer:<br />

� 8.1. für Gewässer I. Ordnung: Havel-, Havelkanäle und Ruppiner Wasserstraße<br />

- Bundeswasserstraßen: zuständig sind die Wasser- und Schifffahrtsämter<br />

(Havel und Havelkanäle)<br />

- Landeswasserstraßen: zuständig ist das Landesumweltamt Brandenburg<br />

(Ruppiner Wasserstraße)<br />

� 8.2. für Gewässer II. Ordnung: zuständig sind die Wasser- und Bodenverbände<br />

(z.B. Gräben)<br />

� 8.3. für sonstige Gewässer: zuständig ist der Eigentümer.<br />

Bitte stimmen Sie sich rechtzeitig mit dem Gewässerunterhaltungspflichtigen bzw. dem<br />

Eigentümer zur Bauausführung des Auslaufbauwerkes ab und reichen Sie mit dem <strong>Antrag</strong> eine<br />

Zeichnung des Auslaufbauwerkes in zweifacher Ausfertigung mit der Bestätigung durch den<br />

Gewässerunterhaltungspflichtigen oder Eigentümer ein.


9.� Weiterbetrieb einer bereits zugelassenen Kleinkläranlage mit biologischer<br />

Reinigungsstufe:<br />

- 5 -<br />

Maßgebliche Entscheidungsgrundlage für die Beurteilung über den Weiterbetrieb<br />

zugelassener Abwassereinleitungen aus Kleinkläranlagen nach Ablauf der Befristung der<br />

wasserrechtlichen Erlaubnis ist die Richtlinie über den Einsatz von Kleinkläranlagen des<br />

Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes<br />

Brandenburg vom 28.03.2003 (Amtsblatt für Brandenburg - Nr. 17 vom 30. April 2003, S. 467<br />

ff).<br />

Die untere Wasserbehörde hat die Anforderungen dieser Richtlinie durch eine Anpassung<br />

bzw. Verlängerung der vorhandenen Erlaubnisse zur Abwassereinleitung an den geltenden<br />

Stand der Technik gemäß § 7a Abs. 1 und 3 Wasserhaushaltsgesetz, § 65 Abs. 2 und Abs. 1<br />

Nr. 2 Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG) i.V.m. Anhang 1 Teil C der<br />

Abwasserverordnung (AbwV) durchzusetzen.<br />

Hiernach sind nunmehr auch für Einleitungen aus Kleinkläranlagen Anforderungen an CSB<br />

und BSB5 zu stellen, es sei denn, die Anforderungen nach Anhang 1 Teil C Abs. 4 AbwV<br />

werden bereits erfüllt:<br />

- CSB 150 mg/l<br />

- BSB5 40 mg/l<br />

Der oben genannte Erlass vom 26. Mai 1999 verpflichtet die untere Wasserbehörde darüber<br />

hinaus, die wasserrechtliche Erlaubnis im Einzelfall anzupassen, oder die Anforderungen<br />

durch nachträgliche Auflagen im Sinne der §§ 4 und 5 WHG durchzusetzen und Festlegungen<br />

zur Probenahmehäufigkeit, zur Probenart, zur Probenahmestelle, zur Wartung und zur<br />

bedarfsgerechten Klärschlammentsorgung zu treffen.<br />

Folgende Anforderungen bestehen für einen Weiterbetrieb der Kleinkläranlage<br />

und werden mit diesem <strong>Antrag</strong> nachgewiesen (als Anlage beigelegt):<br />

� 9.1 bei bauartzugelassenen Anlagen eine vollständige Kopie der allgemeinen bauaufsichtlichen<br />

Zulassung (auszugsweise Kopien sind nicht zulässig)<br />

� 9.2. Befreiung vom Anschlusszwang durch den Abwasserbeseitigungspflichtigen<br />

� 9.3. Kopie des Betriebstagebuches der letzten 3 Jahre � nicht geführt<br />

� 9.4. <strong>aktuell</strong>er Nachweis der Wasserdichtheit der Kleinkläranlage (Behälter, Leitungen, Schächte)<br />

nach DIN EN 1610 (festgelegt in DIN 1986 Teil 30) durch eine Fachfirma<br />

� 9.5. Bauabnahme der Kleinkläranlage durch die untere Wasserbehörde erfolgt � nicht erfolgt<br />

� 9.6. Abstand der Einleitstelle zum nächsten Trinkwasserbrunnen beträgt mindestens 50 m<br />

� 9.7. Kopie des Wartungsvertrages mit einem Fachkundigen für Kleinkläranlagen<br />

� 9.8. Wartungsprotokolle vom Fachkundigen der letzten 3 Jahre � keine Wartung durchgeführt<br />

� 9.9. <strong>aktuell</strong>es Wartungsprotokoll (nicht älter als 4 Monate) eines Fachkundigen für<br />

Kleinkläranlagen mit Bestätigung über den augenblicklichen mängelfreien technischen<br />

Zustand der Kleinkläranlage und der Einrichtungen zum Einleiten des gereinigten Abwassers<br />

sowie einer fachlichen Bewertung für den weiteren Betrieb<br />

� 9.10. Kopie der von Ihnen genutzten Betriebs- und Wartungsanleitung<br />

� 9.12. Nachweis Klärschlammentsorgung der letzten 3 Jahre � keine Entsorgung veranlasst<br />

� 9.13. Kunden-Nr. zur Klärschlammentsorgung ______________________<br />

� 9.14. Prüfberichte der Abwasseruntersuchungen durch eine im Land Brandenburg zugelassene<br />

Untersuchungsstelle für die letzten 3 Jahre � nicht beprobt<br />

� 9.15. <strong>aktuell</strong>er Prüfbericht der Abwasseruntersuchung (nicht älter als 6 Monate)<br />

� 9.16. Benennung der Probenahmestelle für die Abwasseruntersuchung<br />

� 9.17. Angaben zur Funktionsweise und zum Standort der Störungsmelder bei Anlagenausfall<br />

� 9.18. Angaben zu sämtlichen Änderungen, die nach der Errichtung der Kleinkläranlage und<br />

Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis eingetreten sind<br />

� bisher keine wasserrechtliche Erlaubnis beantragt<br />

Datum: _______________________ Unterschrift: _______________________________________


- 6 -<br />

Anzeige der Benutzung eines vorhandenen Trinkwasserbrunnens<br />

bei der unteren Wasserbehörde<br />

Anschrift des Nutzers Datum<br />

Tel.-Nr.<br />

An den <strong>Landkreis</strong> <strong>Oberhavel</strong> Tel. 03301/601617<br />

FB Umwelt und Landwirtschaft<br />

FD Wasserwirtschaft<br />

z.Hd. Frau Dähms<br />

Adolf- Dechert- Str. 1<br />

16515 Oranienburg<br />

Hiermit zeige ich die Grundwasserentnahme zur Trinkwasserversorgung aus einem vorhandenen<br />

Trinkwasserbrunnen an.<br />

Brunnen wurde errichtet: _______________ (Jahr)<br />

Entnahme:(Ort, Straße, Flur, Flurstück):<br />

_________________________________________________________________________<br />

__________________________________________________________________________<br />

Angaben zur Abwasserentsorgung (bitte ankreuzen):<br />

� Anschluss an einen Schmutzwasserkanal<br />

� Abflusslose und wasserdichte Abwassersammelgrube<br />

� Kleinkläranlage mit Abwasserversickerung<br />

Anzahl der zu versorgenden Bewohner: _____________<br />

Entnahmemenge pro Monat und Jahr: __________m³<br />

Folgende Unterlagen sind der Anzeige als Anlage beizufügen:<br />

1. Zustimmung zur Eigenversorgung durch das zuständige Wasserversorgungsunternehmen der<br />

Stadt/Gemeinde.<br />

2. Übersichtsplan vom Ort und der Straße mit Eintragung des Standortes Ihres Grundstückes<br />

(Kreuz)<br />

3. Skizze Ihres Grundstückes mit Eintragung der Bebauungen und der Standorte des Brunnens und<br />

der Abwasseranlage (Kreuz)<br />

Unterschrift

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