Muster einer (Vorsorge-)Vollmacht - Kreis Unna
Muster einer (Vorsorge-)Vollmacht - Kreis Unna
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51246/07.2012/<br />
<strong>Vollmacht</strong><br />
Ich, Vorname, Name: (<strong>Vollmacht</strong>geber/in)<br />
ggf. Geburtsname:<br />
geb. am in<br />
Anschrift:<br />
Fon:<br />
erteile hiermit <strong>Vollmacht</strong> an<br />
Vorname, Name: (bevollmächtigte Person)<br />
ggf. Geburtsname:<br />
geb. am in<br />
Anschrift:<br />
Fon:<br />
zusätzlich – ersatzweise –, wenn die bevollmächtigte Person ausfällt bzw. verhindert ist<br />
Vorname, Name: (bevollmächtigte Person)<br />
ggf. Geburtsname:<br />
geb. am in<br />
Anschrift:<br />
Fon:<br />
(Festnetz) (Handy)<br />
(Festnetz) (Handy)<br />
(Festnetz) (Handy)<br />
Diese Vertrauensperson/en wird | werden hiermit bevollmächtigt, mich in allen Angelegenheiten zu<br />
vertreten, die ich im Folgenden angegeben habe. Durch die <strong>Vollmacht</strong>serteilung soll eine vom Gericht<br />
angeordnete Betreuung vermieden werden. Falls trotz dieser <strong>Vollmacht</strong> eine gesetzliche Vertretung<br />
(»rechtliche Betreuung« – § 1896 BGB) erforderlich sein sollte, bitte ich die vorstehend aufgeführte/n<br />
Vertrauensperson/en als Betreuer zu bestellen.
Diese <strong>Vollmacht</strong> bleibt auch dann in Kraft, wenn ich geschäftsunfähig werden sollte.<br />
Rechtshandlungen sollen dieselbe Wirksamkeit haben, wie wenn ich sie selbst ausführen würde.<br />
Der | die Bevollmächtigte/n ist | sind dann handlungsfähig, wenn die <strong>Vollmacht</strong> im Original vorgelegt<br />
wird.<br />
Die <strong>Vollmacht</strong> und das ihr zugrunde liegende Auftragsverhältnis bleiben in Kraft, wenn ich nicht mehr lebe.<br />
Sollten einzelne Bestimmungen in dieser <strong>Vollmacht</strong> ganz oder teilweise unwirksam werden, so berührt dies die<br />
Gültigkeit der übrigen Regelungen nicht.<br />
Die <strong>Vollmacht</strong> umfasst insbesondere die Befugnis:<br />
w Verwaltung meines Vermögens mit Vornahme aller Rechtshandlungen und Rechtsgeschäfte im In- und<br />
Ausland. Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen aller Art sowie Stellen, Abändern und Zurücknehmen<br />
von Anträgen.<br />
w Über Vermögensgegenstände jeder Art zu verfügen.<br />
w Zahlungen und Wertgegenstände anzunehmen.<br />
w Schenkungen in dem Rahmen vorzunehmen, wie es einem Betreuer rechtlich gestattet ist.<br />
w Zur Vertretung bei allen Anträgen und Verfahrenshandlungen gegenüber Versicherungen, Kranken- und<br />
Pflegekassen, Behörden, Ämtern und Gerichten.<br />
w Zur Vertretung bei allen öffentlichen Registern.<br />
w Zur Vertretung gegenüber Gerichten sowie Prozesshandlungen aller Art.<br />
w Sogenannte »Insichgeschäfte« nach § 181 BGB sind – nicht – gestattet.<br />
w Untervollmachten in einzelnen Angelegenheiten dürfen durch den | die Bevollmächtigte/n – nicht – erteilt<br />
werden.<br />
Bei meinen Kreditinstituten habe ich – keine – separate, bankeigene <strong>Vollmacht</strong> hinterlegt.<br />
Weitere Regelungen:
Bei der Durchführung der <strong>Vollmacht</strong> wünsche ich, dass insbesondere berücksichtigt wird (z. B. bevorzugte<br />
Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen).<br />
Die <strong>Vollmacht</strong> umfasst weiterhin die Befugnis:<br />
w Zur Bestimmung meines Aufenthaltsortes.<br />
w Einen Wohnungsmietvertrag abzuschließen und zu kündigen; einschließlich der Wohnungsauflösung.<br />
w Zur Vertretung in Heimangelegenheiten (z. B. Abschluss sowie Kündigung von Heimverträgen).<br />
w Zur Entgegennahme und Öffnen m<strong>einer</strong> Post.<br />
w Vertragsabschlüsse und Kündigungen im Fernmeldeverkehr und Internet durchzuführen.<br />
Die bevollmächtigte Person<br />
w darf in allen Angelegenheiten der Gesundheitssorge entscheiden, ebenso über alle Einzelheiten <strong>einer</strong><br />
ambulanten oder (teil-)stationären Pflege. Sie ist befugt, meinen in <strong>einer</strong> Patientenverfügung festgelegten<br />
Willen durchzusetzen.<br />
w darf insbesondere in sämtliche Maßnahmen zur Untersuchung des Gesundheitszustandes, in Heilbehandlungen<br />
und ärztliche Eingriffe einwilligen, auch wenn diese mit Lebensgefahr verbunden sein könnten<br />
oder ich einen schweren oder länger andauernden gesundheitlichen Schaden erleiden könnte (§ 1904<br />
Abs. 1 BGB). *)<br />
w darf insbesondere ihre Einwilligung in jegliche Maßnahmen zur Untersuchung des Gesundheitszustandes,<br />
in Heilbehandlungen und ärztliche Eingriffe verweigern, widerrufen, auch wenn die Nichtvornahme der<br />
Maßnahme für mich mit Lebensgefahr verbunden sein könnte und ich dadurch einen schweren oder länger<br />
andauernden gesundheitlichen Schaden erleiden könnte (§ 1904 Abs. 2 BGB). Sie darf somit auch<br />
Einwilligung zum Unterlassen und Beenden lebensverlängernder Maßnahmen erteilen. **)<br />
w darf Krankenkassenunterlagen einsehen und deren Herausgabe an Dritte bewilligen. Ich entbinde alle<br />
mich behandelnden Ärzte und nichtärztliches Personal gegenüber m<strong>einer</strong> bevollmächtigten Vertrauensperson<br />
von der Schweigepflicht.<br />
w darf über meine Unterbringung mit freiheitsentziehender Wirkung (§ 1906 Abs. 1 BGB) und über freiheitsentziehende<br />
Maßnahmen (z. B. Bettgitter, Medikamente u. ä.) in einem Heim oder in <strong>einer</strong> sonstigen<br />
Einrichtung (§ 1906 Abs. 4 BGB) entscheiden, solange dergleichen zu meinem Wohle erforderlich ist.<br />
Ort, Datum Unterschrift des <strong>Vollmacht</strong>gebers<br />
*/**) in diesen Fällen hat der Bevollmächtigte eine Genehmigung des Betreuungsgerichts einzuholen, wenn nicht zwischen dem Bevollmächtigten<br />
und dem behandelnden Arzt Einvernehmen darüber besteht, dass die Erteilung, die Nichterteilung oder der Widerruf der<br />
Einwilligung dem Willen des Patienten entspricht (§ 1904 Abs. 4 und 5 BGB).