Zulassungsvollmacht für Händler - Kreis Unna
Zulassungsvollmacht für Händler - Kreis Unna
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Zulassungs-Abgabeservice <strong>für</strong> <strong>Händler</strong> und Zulassungsdienste<br />
Antrag auf Kfz-Zulassung<br />
Autohaus/Zulassungsdienst<br />
Zulassungsverfahren/Halterdaten/Fahrzeugdaten<br />
Antrag auf<br />
Bisheriges Kennzeichen<br />
Name, Vorname, Titel<br />
Straße, Hausnummer<br />
Der Der Zulassungsantrag wird im Wege des Abgabeservices<br />
übermittelt. Es ist mir bekannt, dass nur vollständige<br />
Zulassungsanträge bearbeitet werden können. Fehlende<br />
Dokumente führen grundsätzlich zur Ablehnung der<br />
Zulassung. Sofern fehlende Angaben durch die<br />
Zulassungsstelle ermittelt werden können,<br />
€ soll die Ermittlung gegen eine Gebühr von 12,80 €<br />
€ nicht<br />
erfolgen. Für die Abgabe- und Abholungsfristen gelten die<br />
umseitigen Zeiträume<br />
Fahrzeugidentnummer Hersteller<br />
X<br />
Datum, Unterschrift des <strong>Händler</strong>s/Zulassungsdienstes<br />
Bisherige Zulassungsbescheinigung II Fahrzeugart<br />
Geburtsname Geburtsdatum<br />
PLZ, Ort eVB-Nummer<br />
€ Wunschkennzeichen<br />
Für das Fahrzeug wurde folgendes Wunschkennzeichen reserviert:<br />
Ohne Angabe eines Wunschkennzeichens wird das nächste freie<br />
Serienkennzeichen zugeteilt.<br />
€ Vollmacht<br />
Oben genannte Firma ermächtige ich, das vorbezeichnete Fahrzeug auf meinen Namen zuzulassen oder umzuschreiben.<br />
Mir ist bekannt, dass eine Zulassung nur dann möglich ist, wenn weder Kraftfahrzeugsteuer-Rückstände noch<br />
Gebührenrückstände bei einer Nordrhein-Westfälischen Finanzbehörde oder aus früheren Zulassungs- und damit<br />
zusammenhängenden Verwaltungsvorgängen bestehen. Darin sind auch Nebenleistungen der Kraftfahrzeugsteuer nach §<br />
276 Abs. 4 der Abgabenordnung enthalten. Aus diesem Grund erkläre ich auch mein Einverständnis mit einer Erteilung<br />
von Auskünften durch die Kfz.-Zulassungsstelle an die bevollmächtigte Person über etwaige ausstehende Beträge.<br />
Firmen, die am vereinfachten Zulassungsverfahren <strong>für</strong> Firmenfahrzeuge teilnehmen und über eine Schlüsselnummer<br />
verfügen, müssen zusätzlich eine Vollmacht auf Firmenkopfbogen erteilen, aus der neben der Schlüsselnummer<br />
hervorgeht, dass sich die darunter gespeicherten Daten nicht verändert haben.<br />
Als gesetzlicher Vertreter willige ich in die Zulassung des Fahrzeuges auf den Namen der o. g. Person ein. Eine Fotokopie<br />
meines Personalausweises ist beigefügt.<br />
€ Lastschrift-Einzugsermächtigung <strong>für</strong> die Abbuchung der Kraftfahrzeugsteuer<br />
Die Kraftfahrzeugsteuer <strong>für</strong> das Fahrzeug mit der o. g. Fahrzeugidentnummer soll von folgendem Konto per Lastschrift<br />
eingezogen werden:<br />
Kontonummer<br />
X<br />
__________________________ __________________________________________<br />
Ort, Datum Unterschrift des Halters/der Halterin oder des gesetzlichen Vertreters<br />
UN -<br />
Bankleitzahl Bank/Sparkasse<br />
Abweichender Kontoinhaber Unterschrift des abweichenden Kontoinhabers<br />
X
€ Abmeldung<br />
Das umseitig näher bezeichnete Fahrzeug soll außer Betrieb gesetzt, die Kennzeichenschilder entsiegelt werden. Die<br />
Zulassungsbescheinigung Teil I wird mit einem Vermerk über die Außerbetriebsetzung versehen und ausgehändigt. Das<br />
bisherige Kennzeichen wird nach der Außerbetriebsetzung zur erneuten Vergabe <strong>für</strong> andere Fahrzeuge freigegeben. Für<br />
den Fall einer zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehenen Wiederinbetriebnahme des Fahrzeuges mit demselben<br />
Kennzeichen ist eine Reservierung erforderlich. Darüber hinaus ist auch eine Reservierung des Kennzeichens <strong>für</strong> die<br />
spätere Zulassung eines anderen Fahrzeuges möglich.<br />
Antrag auf Reservierung:<br />
€ Das Kennzeichen soll <strong>für</strong> eine spätere Wiederinbetriebnahme des vorgenannten Fahrzeuges <strong>für</strong> die Dauer von 12<br />
Monaten reserviert werden (fahrzeugbezogene Reservierung)<br />
€ Das Kennzeichen soll <strong>für</strong> eine spätere Zulassung eines anderen Fahrzeuges des bisherigen Fahrzeughalters <strong>für</strong> die<br />
Dauer von 3 Monaten reserviert werden (halterbezogene Reservierung)<br />
€ Das Kennzeichen soll nicht reserviert werden.<br />
Erklärung gem. § 15 Abs. 2 FZV <strong>für</strong> Fahrzeuge aus dem <strong>Kreis</strong> <strong>Unna</strong> und auswärtige Fahrzeuge<br />
€ Das Fahrzeug wird nicht als Abfall entsorgt.<br />
€ Es ist beabsichtigt, das Fahrzeug als Abfall zu entsorgen; ein Verwertungsnachweis wird der Zulassungsstelle<br />
vorgelegt.<br />
€ Erklärung über den Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I/des Fahrzeugscheins<br />
Die <strong>für</strong> das Fahrzeug mit dem umseitig angegebenen Kennzeichen ausgegebene Zulassungsbescheinigung Teil I ist mir<br />
oder einem der letzten Benutzer des Fahrzeuges abhanden gekommen. Ich bitte um Ausstellung eines Ersatzdokuments.<br />
Eine Kopie meines Personalausweises ist beigefügt.<br />
X<br />
____________________________ ________________________________________________<br />
Ort, Datum Unterschrift des Fahrzeughalters<br />
Abgabe- und Abholungszeiten<br />
Die Abgabe ist während der Öffnungszeiten an der Information der Zulassungsstellen in Lünen und<br />
<strong>Unna</strong> möglich. Sie erfolgt ausschließlich in den bereitgestellten Dokumententaschen. Die<br />
Zulassungsstelle sichert folgende Fertigstellungszeiten im Rahmen der jeweiligen Öffnungszeiten<br />
zu:<br />
Abgabe 7.30 bis 8.00 Uhr Abholung ab 11.30 Uhr<br />
Abgabe 8.00 bis 11.00 Uhr Abholung ab 15.30 Uhr Nur an Tagen mit Nachmittagsöffnungszeiten!<br />
Öffnungszeiten der Zulassungsstellen<br />
Bürgerbüro im <strong>Kreis</strong>haus <strong>Unna</strong><br />
Friedrich-Ebert-Str. 17, 59425 <strong>Unna</strong><br />
Mo, Di 7.30 bis 16.30 Uhr<br />
Mi, Fr 7.30 bis 12.30 Uhr<br />
Do 7.30 bis 17.30 Uhr<br />
Zulassungsstelle<br />
Im <strong>Kreis</strong>haus Lünen<br />
Viktoriastr. 5, 44532 Lünen<br />
Mo bis Fr 7.30 – 12.00 Uhr<br />
Di 13.30 – 16.00 Uhr<br />
Do 13.30 – 17.30 Uhr<br />
Anfragen und Rückfragen<br />
bitte unter folgender E-Mail-<br />
Adresse:<br />
zulassungen@kreis-unna.de