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Zulassungsvollmacht für Händler - Kreis Unna

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Zulassungs-Abgabeservice <strong>für</strong> <strong>Händler</strong> und Zulassungsdienste<br />

Antrag auf Kfz-Zulassung<br />

Autohaus/Zulassungsdienst<br />

Zulassungsverfahren/Halterdaten/Fahrzeugdaten<br />

Antrag auf<br />

Bisheriges Kennzeichen<br />

Name, Vorname, Titel<br />

Straße, Hausnummer<br />

Der Der Zulassungsantrag wird im Wege des Abgabeservices<br />

übermittelt. Es ist mir bekannt, dass nur vollständige<br />

Zulassungsanträge bearbeitet werden können. Fehlende<br />

Dokumente führen grundsätzlich zur Ablehnung der<br />

Zulassung. Sofern fehlende Angaben durch die<br />

Zulassungsstelle ermittelt werden können,<br />

€ soll die Ermittlung gegen eine Gebühr von 12,80 €<br />

€ nicht<br />

erfolgen. Für die Abgabe- und Abholungsfristen gelten die<br />

umseitigen Zeiträume<br />

Fahrzeugidentnummer Hersteller<br />

X<br />

Datum, Unterschrift des <strong>Händler</strong>s/Zulassungsdienstes<br />

Bisherige Zulassungsbescheinigung II Fahrzeugart<br />

Geburtsname Geburtsdatum<br />

PLZ, Ort eVB-Nummer<br />

€ Wunschkennzeichen<br />

Für das Fahrzeug wurde folgendes Wunschkennzeichen reserviert:<br />

Ohne Angabe eines Wunschkennzeichens wird das nächste freie<br />

Serienkennzeichen zugeteilt.<br />

€ Vollmacht<br />

Oben genannte Firma ermächtige ich, das vorbezeichnete Fahrzeug auf meinen Namen zuzulassen oder umzuschreiben.<br />

Mir ist bekannt, dass eine Zulassung nur dann möglich ist, wenn weder Kraftfahrzeugsteuer-Rückstände noch<br />

Gebührenrückstände bei einer Nordrhein-Westfälischen Finanzbehörde oder aus früheren Zulassungs- und damit<br />

zusammenhängenden Verwaltungsvorgängen bestehen. Darin sind auch Nebenleistungen der Kraftfahrzeugsteuer nach §<br />

276 Abs. 4 der Abgabenordnung enthalten. Aus diesem Grund erkläre ich auch mein Einverständnis mit einer Erteilung<br />

von Auskünften durch die Kfz.-Zulassungsstelle an die bevollmächtigte Person über etwaige ausstehende Beträge.<br />

Firmen, die am vereinfachten Zulassungsverfahren <strong>für</strong> Firmenfahrzeuge teilnehmen und über eine Schlüsselnummer<br />

verfügen, müssen zusätzlich eine Vollmacht auf Firmenkopfbogen erteilen, aus der neben der Schlüsselnummer<br />

hervorgeht, dass sich die darunter gespeicherten Daten nicht verändert haben.<br />

Als gesetzlicher Vertreter willige ich in die Zulassung des Fahrzeuges auf den Namen der o. g. Person ein. Eine Fotokopie<br />

meines Personalausweises ist beigefügt.<br />

€ Lastschrift-Einzugsermächtigung <strong>für</strong> die Abbuchung der Kraftfahrzeugsteuer<br />

Die Kraftfahrzeugsteuer <strong>für</strong> das Fahrzeug mit der o. g. Fahrzeugidentnummer soll von folgendem Konto per Lastschrift<br />

eingezogen werden:<br />

Kontonummer<br />

X<br />

__________________________ __________________________________________<br />

Ort, Datum Unterschrift des Halters/der Halterin oder des gesetzlichen Vertreters<br />

UN -<br />

Bankleitzahl Bank/Sparkasse<br />

Abweichender Kontoinhaber Unterschrift des abweichenden Kontoinhabers<br />

X


€ Abmeldung<br />

Das umseitig näher bezeichnete Fahrzeug soll außer Betrieb gesetzt, die Kennzeichenschilder entsiegelt werden. Die<br />

Zulassungsbescheinigung Teil I wird mit einem Vermerk über die Außerbetriebsetzung versehen und ausgehändigt. Das<br />

bisherige Kennzeichen wird nach der Außerbetriebsetzung zur erneuten Vergabe <strong>für</strong> andere Fahrzeuge freigegeben. Für<br />

den Fall einer zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehenen Wiederinbetriebnahme des Fahrzeuges mit demselben<br />

Kennzeichen ist eine Reservierung erforderlich. Darüber hinaus ist auch eine Reservierung des Kennzeichens <strong>für</strong> die<br />

spätere Zulassung eines anderen Fahrzeuges möglich.<br />

Antrag auf Reservierung:<br />

€ Das Kennzeichen soll <strong>für</strong> eine spätere Wiederinbetriebnahme des vorgenannten Fahrzeuges <strong>für</strong> die Dauer von 12<br />

Monaten reserviert werden (fahrzeugbezogene Reservierung)<br />

€ Das Kennzeichen soll <strong>für</strong> eine spätere Zulassung eines anderen Fahrzeuges des bisherigen Fahrzeughalters <strong>für</strong> die<br />

Dauer von 3 Monaten reserviert werden (halterbezogene Reservierung)<br />

€ Das Kennzeichen soll nicht reserviert werden.<br />

Erklärung gem. § 15 Abs. 2 FZV <strong>für</strong> Fahrzeuge aus dem <strong>Kreis</strong> <strong>Unna</strong> und auswärtige Fahrzeuge<br />

€ Das Fahrzeug wird nicht als Abfall entsorgt.<br />

€ Es ist beabsichtigt, das Fahrzeug als Abfall zu entsorgen; ein Verwertungsnachweis wird der Zulassungsstelle<br />

vorgelegt.<br />

€ Erklärung über den Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I/des Fahrzeugscheins<br />

Die <strong>für</strong> das Fahrzeug mit dem umseitig angegebenen Kennzeichen ausgegebene Zulassungsbescheinigung Teil I ist mir<br />

oder einem der letzten Benutzer des Fahrzeuges abhanden gekommen. Ich bitte um Ausstellung eines Ersatzdokuments.<br />

Eine Kopie meines Personalausweises ist beigefügt.<br />

X<br />

____________________________ ________________________________________________<br />

Ort, Datum Unterschrift des Fahrzeughalters<br />

Abgabe- und Abholungszeiten<br />

Die Abgabe ist während der Öffnungszeiten an der Information der Zulassungsstellen in Lünen und<br />

<strong>Unna</strong> möglich. Sie erfolgt ausschließlich in den bereitgestellten Dokumententaschen. Die<br />

Zulassungsstelle sichert folgende Fertigstellungszeiten im Rahmen der jeweiligen Öffnungszeiten<br />

zu:<br />

Abgabe 7.30 bis 8.00 Uhr Abholung ab 11.30 Uhr<br />

Abgabe 8.00 bis 11.00 Uhr Abholung ab 15.30 Uhr Nur an Tagen mit Nachmittagsöffnungszeiten!<br />

Öffnungszeiten der Zulassungsstellen<br />

Bürgerbüro im <strong>Kreis</strong>haus <strong>Unna</strong><br />

Friedrich-Ebert-Str. 17, 59425 <strong>Unna</strong><br />

Mo, Di 7.30 bis 16.30 Uhr<br />

Mi, Fr 7.30 bis 12.30 Uhr<br />

Do 7.30 bis 17.30 Uhr<br />

Zulassungsstelle<br />

Im <strong>Kreis</strong>haus Lünen<br />

Viktoriastr. 5, 44532 Lünen<br />

Mo bis Fr 7.30 – 12.00 Uhr<br />

Di 13.30 – 16.00 Uhr<br />

Do 13.30 – 17.30 Uhr<br />

Anfragen und Rückfragen<br />

bitte unter folgender E-Mail-<br />

Adresse:<br />

zulassungen@kreis-unna.de

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