Informationsblatt Sittichzuchtgenehmigung - Kreis Wesel
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V396_0022 Stand: Juni 2011<br />
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Erscheinungen sind auch hier Störungen in den Atemwegsorganen wie grippeartige Erkrankungen<br />
mit hohem Fieber, Bronchitis, Lungenentzündung. Es sollte jedoch bei jeder<br />
Erkrankung eines Familienmitglieds, die sich nach ärztlicher Behandlung nicht ausreichend<br />
bessert, der Hausarzt auf das Vorhandensein von Papageienvögeln und Sittichen<br />
aufmerksam gemacht werden. Blutuntersuchungen ergeben schnell Klarheit und in den<br />
allermeisten Fällen heilt die Ornithose / Psittakose des Menschen bei entsprechender<br />
Behandlung vollständig aus.<br />
Behandlung und Bekämpfung:<br />
Zur Behandlung aber auch zur Vorbeuge (bei importierten Papageien und Sittichen) der<br />
Psittakose werden heute Breitspektrum-Antibiotika - in der Regel Tetracycline - eingesetzt.<br />
Die staatlichen Bekämpfungsmaßnahmen werden in der auf Grund des Tierseuchengesetzes<br />
erlassenen Verordnung zum Schutz gegen die Psittakose und Ornithose<br />
(Psittakose-Verordnung) sowie in einem Erlaß des Landes Nordrhein-Westfalen (Bekämpfung<br />
der Psittakose und Ornithose) geregelt. Unter anderem wird hier die Anzeigepflicht<br />
des Besitzers bei Ausbruch oder Verdacht des Ausbruchs der Seuche betont. Des<br />
weiteren werden die amtlich anzuordnenden Maßnahmen wie Sperre des Bestandes,<br />
Absonderung erkrankter Vögel, Behandlung der Tiere sowie Reinigung und Desinfektion<br />
von Gegenständen, Kleidung und Räumlichkeiten beschrieben. Die Behandlung erfolgt<br />
in der Regel über das Futter und dauert je nach Art der Vögel 30 bzw. 45 Tage.<br />
Um eine Infektionsquelle zu ermitteln oder zur Benachrichtigung ansteckungsgefährdeter<br />
Personen kann es erforderlich sein, den Verbleib oder die Herkunft eines abgegebenen<br />
(verkauften) bzw. erworbenen Vogels nachzuvollziehen. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber<br />
für die Zucht von und den Handel mit Papageien und Sittichen eine Kennzeichnungs-<br />
und Buchführungspflicht eingeführt. Die Kennzeichnung erfolgt mit Fußringen,<br />
die nur nach Vorlage einer Zucht- bzw. Handelserlaubnis vom Zentralverband<br />
Zoologischer Fachgeschäfte Deutschlands e.V. oder bestimmten Zuchtverbänden<br />
erhältlich sind. Zur Buchführung eignen sich am besten in Zoofachgeschäften oder von<br />
Zuchtverbänden erhältliche Nachweisbücher. Besonders wichtig bei der Buchführung ist<br />
aus den o.a. Gründen neben der Eintragung der Ringnummern die Aufzeichnung vollständiger<br />
Adressen der Besitzer aufgenommener oder abgegebener Vögel. Einzelheiten<br />
regelt auch hier die Psittakose-Verordnung.<br />
Überwachung:<br />
Händler von Papageien und Sittichen müssen zweimal jährlich mit einer amtstierärztlichen<br />
Überprüfung ihrer Bestände rechnen. Die Überprüfungsintervalle in den Zuchtbeständen<br />
richten sich nach der Größenordnung der Zucht und ggf. sonstiger Besonderheiten.<br />
Zum Schluß sei noch angemerkt, daß gewerbsmäßiger Handel mit Heimtieren oder<br />
gewerbsmäßige Zucht mit Wirbeltieren außer landwirtschaftlichen Nutztieren der Erlaubnis<br />
der zuständigen Behörde nach dem Tierschutzgesetz bedarf. Beide Tätigkeiten<br />
umfassen also auch Papageien und Sittiche.<br />
Zahlreiche Papageien- und Sitticharten sind auf Grund des Washingtoner Artenschutzübereinkommens<br />
unter besonderen Schutz gestellt worden. Für Fragen des Artenschutzes<br />
ist die Untere Landschaftsbehörde (Fachdienst Naturschutz, Landwirtschaft,<br />
Jagd und Fischerei) zuständig.