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Informationsblatt Sittichzuchtgenehmigung - Kreis Wesel

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V396_0022 Stand: Juni 2011<br />

4<br />

Erscheinungen sind auch hier Störungen in den Atemwegsorganen wie grippeartige Erkrankungen<br />

mit hohem Fieber, Bronchitis, Lungenentzündung. Es sollte jedoch bei jeder<br />

Erkrankung eines Familienmitglieds, die sich nach ärztlicher Behandlung nicht ausreichend<br />

bessert, der Hausarzt auf das Vorhandensein von Papageienvögeln und Sittichen<br />

aufmerksam gemacht werden. Blutuntersuchungen ergeben schnell Klarheit und in den<br />

allermeisten Fällen heilt die Ornithose / Psittakose des Menschen bei entsprechender<br />

Behandlung vollständig aus.<br />

Behandlung und Bekämpfung:<br />

Zur Behandlung aber auch zur Vorbeuge (bei importierten Papageien und Sittichen) der<br />

Psittakose werden heute Breitspektrum-Antibiotika - in der Regel Tetracycline - eingesetzt.<br />

Die staatlichen Bekämpfungsmaßnahmen werden in der auf Grund des Tierseuchengesetzes<br />

erlassenen Verordnung zum Schutz gegen die Psittakose und Ornithose<br />

(Psittakose-Verordnung) sowie in einem Erlaß des Landes Nordrhein-Westfalen (Bekämpfung<br />

der Psittakose und Ornithose) geregelt. Unter anderem wird hier die Anzeigepflicht<br />

des Besitzers bei Ausbruch oder Verdacht des Ausbruchs der Seuche betont. Des<br />

weiteren werden die amtlich anzuordnenden Maßnahmen wie Sperre des Bestandes,<br />

Absonderung erkrankter Vögel, Behandlung der Tiere sowie Reinigung und Desinfektion<br />

von Gegenständen, Kleidung und Räumlichkeiten beschrieben. Die Behandlung erfolgt<br />

in der Regel über das Futter und dauert je nach Art der Vögel 30 bzw. 45 Tage.<br />

Um eine Infektionsquelle zu ermitteln oder zur Benachrichtigung ansteckungsgefährdeter<br />

Personen kann es erforderlich sein, den Verbleib oder die Herkunft eines abgegebenen<br />

(verkauften) bzw. erworbenen Vogels nachzuvollziehen. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber<br />

für die Zucht von und den Handel mit Papageien und Sittichen eine Kennzeichnungs-<br />

und Buchführungspflicht eingeführt. Die Kennzeichnung erfolgt mit Fußringen,<br />

die nur nach Vorlage einer Zucht- bzw. Handelserlaubnis vom Zentralverband<br />

Zoologischer Fachgeschäfte Deutschlands e.V. oder bestimmten Zuchtverbänden<br />

erhältlich sind. Zur Buchführung eignen sich am besten in Zoofachgeschäften oder von<br />

Zuchtverbänden erhältliche Nachweisbücher. Besonders wichtig bei der Buchführung ist<br />

aus den o.a. Gründen neben der Eintragung der Ringnummern die Aufzeichnung vollständiger<br />

Adressen der Besitzer aufgenommener oder abgegebener Vögel. Einzelheiten<br />

regelt auch hier die Psittakose-Verordnung.<br />

Überwachung:<br />

Händler von Papageien und Sittichen müssen zweimal jährlich mit einer amtstierärztlichen<br />

Überprüfung ihrer Bestände rechnen. Die Überprüfungsintervalle in den Zuchtbeständen<br />

richten sich nach der Größenordnung der Zucht und ggf. sonstiger Besonderheiten.<br />

Zum Schluß sei noch angemerkt, daß gewerbsmäßiger Handel mit Heimtieren oder<br />

gewerbsmäßige Zucht mit Wirbeltieren außer landwirtschaftlichen Nutztieren der Erlaubnis<br />

der zuständigen Behörde nach dem Tierschutzgesetz bedarf. Beide Tätigkeiten<br />

umfassen also auch Papageien und Sittiche.<br />

Zahlreiche Papageien- und Sitticharten sind auf Grund des Washingtoner Artenschutzübereinkommens<br />

unter besonderen Schutz gestellt worden. Für Fragen des Artenschutzes<br />

ist die Untere Landschaftsbehörde (Fachdienst Naturschutz, Landwirtschaft,<br />

Jagd und Fischerei) zuständig.

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