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Informationsblatt Sittichzuchtgenehmigung - Kreis Wesel

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<strong>Kreis</strong> <strong>Wesel</strong><br />

Der Landrat<br />

Fachdienst Veterinär- und<br />

Lebensmittelüberwachung<br />

Jülicher Str. 4<br />

46483 <strong>Wesel</strong><br />

INFORMATIONSBLATT<br />

zur Erlangung einer Zucht- bzw. Handelserlaubnis mit<br />

Papageien und Sittichen<br />

Da von Papageien und Sittichen die Gefahr einer Übertragung der hochansteckenden<br />

und gefährlichen "Papageienkrankheit" (Psittakose) auf den Menschen besteht, unterliegen<br />

Zucht und Handel mit solchen Vögeln der amtlichen Erlaubnis und Überwachung.<br />

Die dafür notwendigen gesetzlichen Grundlagen bilden die zur Zeit geltenden Fassungen<br />

des Tierseuchengesetzes und der Verordnung zum Schutz gegen die Psittakose<br />

und Ornithose (Psittakose-Verordnung). Berührt werden aber auch Bestimmungen<br />

des Bundes-Seuchen- und des Tierschutzgesetzes.<br />

Für Zucht oder Handel mit Papageien und Sittichen sind 1. Zuverlässigkeit und Sachkunde<br />

und 2. räumliche Voraussetzungen erforderlich.<br />

1. Zuverlässigkeit und Sachkunde:<br />

Von der Zuverlässigkeit eines Züchters oder Händlers ist auszugehen, wenn der<br />

Behörde keine Tatsachen (z.B. Vorstrafen, Trunksucht, Geisteskrankheit usw.) bekannt<br />

sind, die zu Zweifeln an der künftigen ordnungsgemäßen Ausübung der Zucht<br />

von oder des Handels mit Papageien und Sittichen Anlaß geben.<br />

Der Nachweis der Sachkunde wird in der Regel im Zusammenhang mit der Überprüfung<br />

der Räumlichkeiten vor dem Amtstierarzt erbracht. Dabei müssen ausreichende<br />

Kenntnisse vorliegen über:<br />

1. Biologie der Papageien und Sittiche<br />

2. Benennung und Unterscheidung der wichtigsten gehandelten Psittaciden-Arten<br />

3. Aufzucht, Haltung (einschließlich Käfigung), Fütterung und allgemeine Hygiene<br />

der Papageien und Sittiche<br />

V396_0022 Stand:23.06.2008


2<br />

4. a) Psittakose: Ansteckung, Symptome, Krankheitsverlauf bei Sittichen und Papageien<br />

sowie beim Menschen; Schutzmaßnahmen, Desinfektion<br />

b) andere wichtige Krankheiten der Papageien und Sittiche<br />

5. gesetzliche Bestimmungen zur Bekämpfung der Psittakose beim Menschen und<br />

bei Papageien und Sittichen<br />

a) einschlägige Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes<br />

b) einschlägige tierseuchenrechtliche Vorschriften (Tierseuchengesetz,<br />

Bekämpfungs- und Einfuhrvorschriften)<br />

6. die wichtigsten Bestimmungen des Tierschutzgesetzes.<br />

Es wird empfohlen, die nötigen Sachkenntnisse durch Studium von Fachliteratur (z.B.<br />

in Zoofachgeschäften erhältlich) und/oder Gesprächen mit erfahrenen Züchtern zu<br />

erwerben.<br />

Die gesetzlichen Bestimmungen können nach Voranmeldung im Fachdienst Veterinär-<br />

und Lebensmittelüberwachung eingesehen werden.<br />

2. Räumlichkeiten:<br />

Die Unterbringung der Vögel muss den Anforderungen des § 2 des Tierschutzgesetzes<br />

entsprechen, d.h., die Tiere müssen ihrer Art und ihren Bedürfnissen entsprechend angemessen<br />

ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht werden. Neben ausreichender<br />

Größe für eine artgemäße Bewegungsmöglichkeit müssen Volieren oder Stallungen<br />

den Vögeln Schutz vor widrigen Witterungen - vor allem in Form von Wind und<br />

Nässe - bieten können. Daneben sollte der Boden einer Zuchtanlage durch z.B. Beton<br />

oder Steinplatten befestigt und somit leicht zu reinigen sein. Wohnräume sind aus seuchenhygienischer<br />

Sicht für eine Zucht mit Sittichen und Papageien ungeeignet.<br />

Die Erteilung einer Zucht- bzw. Handelserlaubnis mit Krummschnäbeln ist außerdem an<br />

das Vorhandensein eines Raumes für die Absonderung erkrankter Vögel gebunden. Dieser<br />

Raum muß bei Auftreten der Psittakose die Durchführung einer ordnungsgemäßen<br />

Seuchenbekämpfung ermöglichen, d.h., er muß dicht und verschließbar sein, um ein<br />

Weiterverbreiten der Seuchenerreger zu verhindern. Garagen sind wegen ihrer Luft- und<br />

damit auch Erreger-durchlässigen Tore als Behandlungsräume in der Regel nicht geeignet.<br />

Außerdem müssen Boden, Wände und Decke aus Materialien bestehen, die nach<br />

abgeschlossener Behandlung der Vögel leicht zu reinigen und zu desinfizieren sind.<br />

Ungeeignet sind Holz und andere Baustoffe mit grober Oberflächenstruktur, in der sich<br />

Krankheitskeime festsetzen können. Aus demselben Grund gehören auch keine Geräte<br />

wie Heizanlagen, Kühlschränke, Waschmaschinen u.ä. in einen Behandlungsraum. Auf<br />

der anderen Seite kann der Absonderungsraum durchaus zwischenzeitlich anderweitig<br />

V396_0022 Stand: Juni 2011


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(z.B. als Lagerraum) genutzt werden, muß aber im Bedarfsfalle kurzfristig (innerhalb weniger<br />

Stunden) in einen Zustand versetzt werden können, der den soeben geschilderten<br />

Bedingungen entspricht.<br />

Für die Zeit der Behandlung sollen die Tiere in Metallkäfigen (z.B. aus Maschendraht) mit<br />

Drahtzwischenböden und Kotauffangblechen untergebracht werden.<br />

Obwohl der Züchter oder Händler im Falle des Auftretens der Psittakose neben einer Behandlung<br />

auch die Möglichkeit der Tötung seiner Vögel unter behördlicher Aufsicht hat,<br />

müssen nach den zur Zeit geltenden gesetzlichen Bestimmungen Räumlichkeiten, in denen<br />

eine ordnungsgemäße Seuchenbekämpfung durchgeführt werden kann, nach Erteilung<br />

der Genehmigung stets vorhanden sein.<br />

Psittakose:<br />

Begriffe:<br />

Der Erreger der "Papageienkrankheit" gehört zu den zwischen Bakterien und Viren einzuordnenden<br />

Chlamydien (Chlamydia psittaci). Die durch sie hervorgerufene Infektionskrankheit<br />

bei Papageien und Sittichen (= Psittaciden) heißt Psittakose. Ruft derselbe<br />

Erreger bei anderen Vogelarten (Zier-, Wildvögel, Nutzgeflügel) die Erkrankung hervor,<br />

wird sie als Ornithose (ornis = Vogel) bezeichnet.<br />

Die Psittakose ist eine anzeigepflichtige, die Ornithose eine meldepflichtige Tierseuche.<br />

Nach dem Bundes-Seuchengesetz besteht ebenfalls Meldepflicht für die Ornithose<br />

des Menschen.<br />

Verbreitung:<br />

Der Erreger der Psittakose wird in erster Linie auf dem Luftweg weiterverbreitet. Die Infektion<br />

von Mensch und Tier erfolgt vorwiegend durch Einatmen aufgewirbelter erregerhaltiger<br />

Kotpartikel. Jedoch kommt die Erkrankung nicht bei jedem Vogel, der sich mit<br />

den Keimen infiziert hat, auch zum Ausbruch. Solche sogenannten latent (= verborgen)<br />

infizierten Tiere können aber ihr Leben lang die Gefahr der Erregerausscheidung in sich<br />

bergen. Unter Streßbelastungen (Transport, mangelhafte Hygiene, Mangelernährung) ist<br />

ein Ausbruch der Krankheit bei diesen Tieren jederzeit möglich.<br />

Viele Importvögel, mittlerweile aber auch zahlreiche einheimische Zuchten, sind mit dem<br />

Psittakoseerreger verseucht. Dabei ist der Wellensittich als Infektionsquelle für den Menschen<br />

nach wie vor nicht zu vernachlässigen.<br />

Krankheitserscheinungen:<br />

Die Psittakose verläuft bei den Papageienvögeln unter unspezifischen Symptomen,<br />

wie sie auch bei anderen Erkrankungen vorkommen können. Häufig sind jedoch nach<br />

anfänglicher Futterverweigerung, Aufplustern und ruhigem apathischen Verhalten Störungen<br />

der Atemwegsorgane wie Atemgeräusche, Atemnot und Nasenschleimhautentzündungen<br />

zu beobachten. Daneben kommen aber auch Augenbindehaut-, Darm- und<br />

Kropfentzündungen vor. Im Endstadium können die Tiere unter Krämpfen eingehen.<br />

Beim Menschen sind vor allem ältere und kranke Personen sowie Kleinkinder gefährdet.<br />

Wird die Erkrankung nicht oder nicht rechtzeitig erkannt oder behandelt, kann sie auch<br />

heute noch zum Tode führen oder bleibende Organschäden hinterlassen. Die häufigsten<br />

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V396_0022 Stand: Juni 2011<br />

4<br />

Erscheinungen sind auch hier Störungen in den Atemwegsorganen wie grippeartige Erkrankungen<br />

mit hohem Fieber, Bronchitis, Lungenentzündung. Es sollte jedoch bei jeder<br />

Erkrankung eines Familienmitglieds, die sich nach ärztlicher Behandlung nicht ausreichend<br />

bessert, der Hausarzt auf das Vorhandensein von Papageienvögeln und Sittichen<br />

aufmerksam gemacht werden. Blutuntersuchungen ergeben schnell Klarheit und in den<br />

allermeisten Fällen heilt die Ornithose / Psittakose des Menschen bei entsprechender<br />

Behandlung vollständig aus.<br />

Behandlung und Bekämpfung:<br />

Zur Behandlung aber auch zur Vorbeuge (bei importierten Papageien und Sittichen) der<br />

Psittakose werden heute Breitspektrum-Antibiotika - in der Regel Tetracycline - eingesetzt.<br />

Die staatlichen Bekämpfungsmaßnahmen werden in der auf Grund des Tierseuchengesetzes<br />

erlassenen Verordnung zum Schutz gegen die Psittakose und Ornithose<br />

(Psittakose-Verordnung) sowie in einem Erlaß des Landes Nordrhein-Westfalen (Bekämpfung<br />

der Psittakose und Ornithose) geregelt. Unter anderem wird hier die Anzeigepflicht<br />

des Besitzers bei Ausbruch oder Verdacht des Ausbruchs der Seuche betont. Des<br />

weiteren werden die amtlich anzuordnenden Maßnahmen wie Sperre des Bestandes,<br />

Absonderung erkrankter Vögel, Behandlung der Tiere sowie Reinigung und Desinfektion<br />

von Gegenständen, Kleidung und Räumlichkeiten beschrieben. Die Behandlung erfolgt<br />

in der Regel über das Futter und dauert je nach Art der Vögel 30 bzw. 45 Tage.<br />

Um eine Infektionsquelle zu ermitteln oder zur Benachrichtigung ansteckungsgefährdeter<br />

Personen kann es erforderlich sein, den Verbleib oder die Herkunft eines abgegebenen<br />

(verkauften) bzw. erworbenen Vogels nachzuvollziehen. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber<br />

für die Zucht von und den Handel mit Papageien und Sittichen eine Kennzeichnungs-<br />

und Buchführungspflicht eingeführt. Die Kennzeichnung erfolgt mit Fußringen,<br />

die nur nach Vorlage einer Zucht- bzw. Handelserlaubnis vom Zentralverband<br />

Zoologischer Fachgeschäfte Deutschlands e.V. oder bestimmten Zuchtverbänden<br />

erhältlich sind. Zur Buchführung eignen sich am besten in Zoofachgeschäften oder von<br />

Zuchtverbänden erhältliche Nachweisbücher. Besonders wichtig bei der Buchführung ist<br />

aus den o.a. Gründen neben der Eintragung der Ringnummern die Aufzeichnung vollständiger<br />

Adressen der Besitzer aufgenommener oder abgegebener Vögel. Einzelheiten<br />

regelt auch hier die Psittakose-Verordnung.<br />

Überwachung:<br />

Händler von Papageien und Sittichen müssen zweimal jährlich mit einer amtstierärztlichen<br />

Überprüfung ihrer Bestände rechnen. Die Überprüfungsintervalle in den Zuchtbeständen<br />

richten sich nach der Größenordnung der Zucht und ggf. sonstiger Besonderheiten.<br />

Zum Schluß sei noch angemerkt, daß gewerbsmäßiger Handel mit Heimtieren oder<br />

gewerbsmäßige Zucht mit Wirbeltieren außer landwirtschaftlichen Nutztieren der Erlaubnis<br />

der zuständigen Behörde nach dem Tierschutzgesetz bedarf. Beide Tätigkeiten<br />

umfassen also auch Papageien und Sittiche.<br />

Zahlreiche Papageien- und Sitticharten sind auf Grund des Washingtoner Artenschutzübereinkommens<br />

unter besonderen Schutz gestellt worden. Für Fragen des Artenschutzes<br />

ist die Untere Landschaftsbehörde (Fachdienst Naturschutz, Landwirtschaft,<br />

Jagd und Fischerei) zuständig.

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