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Studien- und Prüfungsordnung für den ausbildungsintegrierenden ...

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<strong>Studien</strong>- <strong>und</strong> <strong>Prüfungsordnung</strong><br />

<strong>für</strong> <strong>den</strong> ausbildungsintegrieren<strong>den</strong> Bachelorstudiengang Pflege dual<br />

an der Katholischen Stiftungsfachhochschule München<br />

vom 2. April 2009<br />

Fachhochschule der Kirchlichen Stiftung des öffentlichen Rechts<br />

„Katholische Bildungsstätten <strong>für</strong> Sozialberufe in Bayern“<br />

Aufgr<strong>und</strong> von Art. 13 Abs. 1 Satz 2, 58 Abs. 1, 61 Abs. 2 <strong>und</strong> 3 sowie 66 Abs. 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes<br />

(BayHSchG) <strong>und</strong> § 6 Abs. 1 der Verfassung der Katholischen Stiftungsfachhochschule München<br />

erlässt die Katholische Stiftungsfachhochschule München folgende Satzung:<br />

§ 1 Zweck der <strong>Studien</strong>- <strong>und</strong> <strong>Prüfungsordnung</strong><br />

Diese <strong>Studien</strong>- <strong>und</strong> <strong>Prüfungsordnung</strong> dient der Ausfüllung <strong>und</strong> Ergänzung der Rahmenprüfungsordnung<br />

<strong>für</strong> die Fachhochschulen vom 17. Oktober 2001 (BayRS 2210-4-1-4-1-WFK in der Fassung vom 20. Juli 2007<br />

(GVBl Seite 545) <strong>und</strong> der Allgemeinen <strong>Prüfungsordnung</strong> der Katholischen Stiftungsfachhochschule München<br />

vom 28. Juni 2007 in deren jeweiliger Fassung.<br />

§ 2 <strong>Studien</strong>ziele<br />

Das duale Studium kommt dem derzeitigen Bedarf nach akademisch ausgebildeten Pflegepraktikerinnen<br />

<strong>und</strong> -praktikern entgegen, die in der direkten Patientenversorgung tätig sind <strong>und</strong> geplant, f<strong>und</strong>iert <strong>und</strong><br />

verantwortlich Pflege selbständig durchführen. Es befähigt gr<strong>und</strong>sätzlich zu einer wissenschaftlich f<strong>und</strong>ierten<br />

<strong>und</strong> gleichermaßen ethisch reflektierten Pflege am Patienten/an der Patientin <strong>und</strong> am Bewohner/der<br />

Bewohnerin. Die akademisch gebildeten Praktiker/-innen lernen, neben der Übernahme von<br />

Steuerungsfunktionen <strong>für</strong> die Arbeitsablauforganisation, theoriegestützte Konzepte <strong>für</strong> die praktische<br />

pflegerische Versorgung vor Ort zu erstellen, Projekte zu entwickeln, zu begleiten <strong>und</strong> umzusetzen <strong>und</strong><br />

Problemlösungsprozesse zu steuern. Dabei kommt der salutogenetischen Ausrichtung der Themen <strong>und</strong><br />

Handlungsfelder eine besondere Bedeutung zu. Die Ziele des Studiums orientieren sich an einem umfassen<strong>den</strong><br />

Kompetenzprofil in <strong>den</strong> Bereichen der Fach- <strong>und</strong> Metho<strong>den</strong>kompetenz, der Sozialkompetenz sowie<br />

der Selbstkompetenz.<br />

§ 3 Kooperation der beteiligten Institutionen<br />

Der Bachelorstudiengang wird in Kooperation mit Berufsfachschulen <strong>und</strong> Ausbildungsbetrieben angeboten.<br />

Das Nähere regelt die Kooperationsvereinbarung, vgl. Anlage 4.<br />

§ 4 Zulassungsvoraussetzung<br />

(1) Die <strong>Studien</strong>bewerberinnen <strong>und</strong> <strong>Studien</strong>bewerber müssen als studiengangsspezifische Voraussetzung<br />

- einen nach § 9 Krankenpflegegesetz (KrPflG) rechtsgültigen Ausbildungsvertrag mit einer<br />

gemäß § 4 KrPflG <strong>und</strong> Art. 13 Bayerisches Erziehungs- <strong>und</strong> Unterrichtsgesetz (BayEUG) staatlich anerkannten<br />

Berufsfachschule <strong>für</strong> Krankenpflege - einen gemäß B<strong>und</strong>esaltenpflegegesetz rechtsgültigen<br />

Ausbildungsvertrag mit der ausbil<strong>den</strong><strong>den</strong> Einrichtung <strong>und</strong> mit der Altenpflegeschule vorlegen.<br />

Dies schließt <strong>den</strong> Nachweis eines anerkannten Ausbildungsplatzes in einer praktischen, anerkannten<br />

Ausbildungsstelle mit ein.<br />

(2) Die Zulassung in diesen <strong>Studien</strong>gang ist <strong>für</strong> Stu<strong>den</strong>tinnen <strong>und</strong> Stu<strong>den</strong>ten anderer Hochschulen nur<br />

möglich, wenn ein Ausbildungsvertrag mit einer staatlich anerkannten Berufsfachschule <strong>für</strong> Krankenpflege/mit<br />

einer Berufsfachschule <strong>für</strong> Altenpflege <strong>und</strong> der Nachweis aller bis zum Semester des<br />

Hochschulwechsels im Rahmen der Ausbildung zu erwerben<strong>den</strong> CPs <strong>für</strong> BFS – <strong>und</strong> Praxismodule erbracht<br />

wer<strong>den</strong> bzw. durch Anrechnung ersetzt wer<strong>den</strong> kann. In <strong>den</strong> Semestern 1-6 ist ein Nachholen<br />

von Modulen nicht möglich.<br />

§ 5 Aufbau des Studiums <strong>und</strong> Regelstudienzeit<br />

(1) Der Bachelorstudiengang verläuft parallel zur Berufsausbildung <strong>und</strong> ist mit dieser eng verzahnt. Die<br />

Regelstudienzeit umfasst neun <strong>Studien</strong>semester einschließlich der Bachelorarbeit.


(2) Der Beginn des dualen Bachelorstudienganges ist nur zum Wintersemester eines <strong>Studien</strong>jahres<br />

möglich.<br />

(3) Die ersten sechs <strong>Studien</strong>semester bereiten in Kombination mit der dreijährigen theoretischen <strong>und</strong><br />

praktischen Berufsausbildung in ausgewählten, staatlich anerkannten Berufsfachschulen <strong>und</strong> <strong>den</strong><br />

diesen angeschlossenen bzw. vertraglich verb<strong>und</strong>enen praktischen Ausbildungseinrichtungen auf<br />

die staatliche Prüfung nach § 3 KrPflG in <strong>den</strong> Berufsbildern „Ges<strong>und</strong>heits- <strong>und</strong> Krankenpflegerin“<br />

bzw. „Ges<strong>und</strong>heits- <strong>und</strong> Krankenpfleger“ oder auf die staatliche Prüfung nach § B<strong>und</strong>esaltenpflegegesetz<br />

in <strong>den</strong> Berufsbildern „Altenpflegerin / Altenpfleger“ vor.<br />

Am Ende des sechsten <strong>Studien</strong>semesters erfolgt die externe staatliche Prüfung, mit deren Bestehen<br />

von der zuständigen Behörde auf Antrag die Erlaubnis zum Führen der gesetzlich geschützten Berufsbezeichnung<br />

„Ges<strong>und</strong>heits- <strong>und</strong> Krankenpflegerin“ bzw. „Ges<strong>und</strong>heits- <strong>und</strong> Krankenpfleger“<br />

oder „Altenpflegerin bzw. Altenpfleger“ erteilt wird.<br />

(4) Die erfolgreich abgelegte staatliche Prüfung zur/zum „Ges<strong>und</strong>heits- <strong>und</strong> Krankenpfleger/in“ oder<br />

„Altenpfleger/in“ an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsfachschule hat die Anrechnung<br />

von sechs Theoriemodulen mit insgesamt 30 ECTS-Kreditpunkten sowie sechs Praxismodulen<br />

mit insgesamt 30 ECTS-Kreditpunkten auf die <strong>Studien</strong>leistungen zur Folge. Die sechs Praxismodule<br />

ersetzen dabei das praktische <strong>Studien</strong>semester im Sinne § 15 allgemeine <strong>Prüfungsordnung</strong> der Katholischen<br />

Stiftungsfachhochschule München (APro).<br />

(5) Das siebte bis neunte <strong>Studien</strong>semester wird als Vollzeitstudium ausschließlich an der Katholischen<br />

Stiftungsfachhochschule München geführt; eines dieser Semester kann auch im Ausland studiert<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

§ 6 Module <strong>und</strong> Prüfungen<br />

(1) Die Module, ihre St<strong>und</strong>enzahl, die Anzahl der ECTS-Kreditpunkte, die Art der Lehrveranstaltungen<br />

sowie die Form der Prüfungen sind in der Anlage 3 (Modulbeschreibungen) zu dieser Satzung festgelegt.<br />

(2) Die Module wer<strong>den</strong> als Pflichtmodule <strong>und</strong> als Wahlpflichtmodule geführt.<br />

1. Die Pflichtmodule sind <strong>für</strong> alle Studieren<strong>den</strong> des dualen Bachelorstudienganges verbindlich.<br />

2. In <strong>den</strong> Wahlpflichtmodulen müssen die Studieren<strong>den</strong> nach Maßgabe dieser <strong>Studien</strong>- <strong>und</strong> <strong>Prüfungsordnung</strong><br />

<strong>und</strong> des <strong>Studien</strong>planes eine bestimmte Auswahl treffen. Die gewählten Module<br />

wer<strong>den</strong> wie Pflichtmodule behandelt.<br />

§ 7 Prüfungsarten <strong>und</strong> Bearbeitungszeiten<br />

(1) Für die Durchführung von Prüfungen können unterschiedliche Prüfungsarten festgelegt wer<strong>den</strong>.<br />

Prüfungsleistungen wer<strong>den</strong> erbracht insbesondere durch:<br />

• Mündliche Prüfungen (15 Minuten/ Person)<br />

• Klausuren (1 Std./ Modul)<br />

• Hausarbeiten<br />

• Referate<br />

• Seminargestaltung plus Präsentation<br />

• Seminargestaltung plus mündliche Prüfung<br />

• Projektpräsentation plus Bericht<br />

• Portfolio Prüfung<br />

(2) Verschie<strong>den</strong>e Prüfungsarten können kombiniert wer<strong>den</strong>.<br />

(3) Angerechnete Prüfungsleistungen an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsfachschule<br />

wer<strong>den</strong> mit der jeweils dort ermittelten Gesamtnote als Modulnote bewertet.<br />

§ 8 <strong>Studien</strong>plan<br />

(1) Der Fachbereich Pflege erstellt zur Sicherstellung des Lehrangebotes <strong>und</strong> zur Information der Studieren<strong>den</strong><br />

einen <strong>Studien</strong>plan, der nicht Teil dieser <strong>Studien</strong>- <strong>und</strong> <strong>Prüfungsordnung</strong> ist, <strong>und</strong> aus dem<br />

sich der Ablauf des Studiums im Einzelnen ergibt. Der <strong>Studien</strong>plan wird vom Fachbereichsrat beschlossen<br />

<strong>und</strong> ist hochschulöffentlich bekannt zu machen. Die Bekanntmachung neuer Regelungen<br />

muss spätestens zu Beginn der Vorlesungszeit des Semesters erfolgen, das sie erstmals betreffen.<br />

(2) Der <strong>Studien</strong>plan enthält insbesondere Regelungen <strong>und</strong> Angaben über<br />

1. die Aufteilung der Semesterwochenst<strong>und</strong>en <strong>und</strong> der ECTS-Kreditpunkte<br />

2. je Modul <strong>und</strong> <strong>Studien</strong>semester, die Art der Lehrveranstaltungen in <strong>den</strong> einzelnen Modulen sowie<br />

die Unterrichts- <strong>und</strong> Prüfungssprache, soweit diese nicht deutsch ist, <strong>und</strong> sofern dies in der<br />

Anlage nicht abschließend geregelt ist, <strong>den</strong> Katalog der von <strong>den</strong> Studieren<strong>den</strong> des Bachelorstu-


dienganges in <strong>den</strong> Wahlpflichtmodulen wählbaren fachwissenschaftlichen Wahlpflichtfächer,<br />

deren St<strong>und</strong>enzahl <strong>und</strong> ECTS-Kreditpunkte, die Art der Lehrveranstaltungen in diesen Fächern,<br />

die Unterrichts- <strong>und</strong> Prüfungssprache, soweit diese nicht deutsch ist, sowie Form <strong>und</strong> Verfahren<br />

der in <strong>den</strong> fachwissenschaftlichen Wahlpflichtfächern jeweils geforderten Prüfung <strong>und</strong> die<br />

Bearbeitungszeit <strong>für</strong> die Anfertigung schriftlicher Prüfungen,<br />

3. nähere Bestimmungen zu Form <strong>und</strong> Verfahren der einzelnen Prüfungen sowie zur Organisation<br />

der in <strong>den</strong> ersten sechs Semestern liegen<strong>den</strong> Präsenzphasen.<br />

§ 9 Fachstudienberatung<br />

Studierende, die am Ende des dritten Fachsemesters nicht mindestens 50 ECTS-Kreditpunkte erworben<br />

haben, müssen die Fachstudienberatung aufsuchen.<br />

§ 10 Besondere Prüfungsregelungen<br />

(1) Bis zum Ende des zweiten Fachsemesters muss die Prüfung in dem Modul 1.1 Pflegewissenschaft<br />

erstmals angetreten wer<strong>den</strong>.<br />

(2) Zum Eintritt in <strong>den</strong> zweiten <strong>Studien</strong>abschnitt ist nur berechtigt, wer in <strong>den</strong> Modulen des ersten<br />

<strong>Studien</strong>abschnitts (Semester 1-6) mindestens 110 ECTS-Kreditpunkte erworben hat.<br />

(3) Prüfungsleistungen können gr<strong>und</strong>sätzlich nur einmal wiederholt wer<strong>den</strong>.<br />

§ 11 Prüfungskommission<br />

Für <strong>den</strong> dualen Bachelorstudiengang Pflege ist die Prüfungskommission der Katholischen Stiftungsfachhochschule<br />

Abteilung München zuständig.<br />

§ 12 Bachelorarbeit<br />

(1) Voraussetzung <strong>für</strong> die Ausgabe des Themas der Bachelorarbeit ist die erfolgreich abgeschlossene<br />

Berufsausbildung <strong>und</strong> die Berufszulassung als „Ges<strong>und</strong>heits- <strong>und</strong> Krankenpflegerin“ bzw. „Ges<strong>und</strong>heits-<br />

<strong>und</strong> Krankenpfleger“ oder „Altenpflegerin bzw. „Altenpfleger“, sowie der Nachweis aller 120<br />

ECTS-Kreditpunkte der Module des ersten bis sechsten <strong>Studien</strong>semesters.<br />

(2) Das Thema der Bachelorarbeit muss so beschaffen sein, dass sie bei zusammenhängender ausschließlicher<br />

Bearbeitung in 2 Monaten fertig gestellt wer<strong>den</strong> kann. Die Frist von der Themenstellung<br />

bis zur Abgabe der Bachelorarbeit darf 5 Monate nicht überschreiten, wenn die Bachelorarbeit<br />

spätestens bis zu einem Monat nach Beginn des neunten Semesters ausgegeben wird.<br />

(3) Die Festlegung der Fristen <strong>und</strong> der Termin <strong>für</strong> die Abgabe der Bachelorarbeit wird durch die Prüfungskommission<br />

festgelegt.<br />

§ 13 Bewertung von Prüfungen <strong>und</strong> Prüfungsgesamtergebnis<br />

Für die Berechnung des Prüfungsgesamtergebnisses wer<strong>den</strong> die Endnoten aller Module mit Ausnahme<br />

der Note der Bachelorarbeit einfach gewichtet. Die Note der Bachelorarbeit wird zweifach gewichtet.<br />

§ 14 Akademischer Grad<br />

(1) Aufgr<strong>und</strong> des erfolgreichen Abschlusses der Bachelorprüfung wird der akademische Grad „Bachelor<br />

of Science (B.Sc.)“ in Nursing verliehen.<br />

(2) Über die Verleihung des akademischen Grades wird eine Urk<strong>und</strong>e gemäß dem Muster in Anlage 5<br />

ausgestellt.<br />

§ 15 <strong>Studien</strong>beitrag<br />

Die <strong>Studien</strong>beiträge regelt die <strong>Studien</strong>beitragssatzung der Katholischen Stiftungsfachhochschule München<br />

in ihrer jeweils gültigen Fassung.<br />

§ 16 Inkrafttreten<br />

Diese <strong>Studien</strong>- <strong>und</strong> <strong>Prüfungsordnung</strong> tritt mit dem 1.Oktober 2009 in Kraft.<br />

München,<br />

Prof. Dr. Egon Endres


Präsi<strong>den</strong>t


Ausfertigungsvermerk<br />

Diese Satzung wird auf Gr<strong>und</strong> des Beschlusses des Senats der Katholischen Stiftungsfachhochschule München<br />

vom 20. Mai 2010,<br />

der Genehmigung des Stiftungsrates der Kirchlichen Stiftung des öffentlichen Rechts „Katholische Bildungsstätten <strong>für</strong><br />

Sozialberufe in Bayern“ vom _______________<br />

<strong>und</strong><br />

des Einvernehmens des Bayerischen Staatsministeriums <strong>für</strong> Wissenschaft Forschung <strong>und</strong> Kunst (Schreiben vom<br />

_________________, Az.: X/_-_ ____._._-__/_____)<br />

ausgefertigt. Diese Satzung wurde am __.__.____ in der Katholischen Stiftungsfachhochschule München, Abt. München,<br />

Raum D.009 (Vorzimmer Präsi<strong>den</strong>t) niedergelegt. Die Niederlegung wurde am __.__.____ durch Aushang in der<br />

Hochschule bekannt gegeben. Tag der Bekanntgabe ist daher der __.__.____.<br />

München, __.__.____<br />

Prof. Dr. Egon Endres<br />

Präsi<strong>den</strong>t


Anlage 1: Übersicht über die Verteilung der Credit Points <strong>und</strong> der Module über das Studium<br />

1. Übersicht über die Verteilung der Credit Points in <strong>den</strong> <strong>Studien</strong>abschnitten:<br />

Ausbildungsabschnitt Semester CP/ Module<br />

1 1 – 6 24 Module = 120 CP<br />

2 7 – 9 16 Module = 90 CPs<br />

gesamt 1 – 9 40 Module = 210 CP<br />

CP der Module gesamt = 200 CP <strong>für</strong> BA-Arbeit = 10<br />

2. Übersicht über die Modulverteilung auf die unterschiedlichen Lernorte<br />

Modulverteilung auf Lernorte BFS Praxis KSFH<br />

6 6 28<br />

Im Einzelnen:<br />

Semester BFS CP KSFH CP<br />

Praxisstelle CP<br />

1 1 Theoriemodul 5 2 Theoriemodule 10 1 Praxismodul 5<br />

2 1 Theoriemodul 5 2 Theoriemodule 10 1 Praxismodul 5<br />

3 1 Theoriemodul 5 2 Theoriemodule 10 1 Praxismodul 5<br />

4 1 Theoriemodul 5 2 Theoriemodule 10 1 Praxismodul 5<br />

5 1 Theoriemodul 5 2 Theoriemodule 10 1 Praxismodul 5<br />

6 1 Theoriemodul 5 2 Theoriemodule 10 1 Praxismodul 5<br />

30 60 30<br />

Examen – Ende praktische Ausbildung<br />

7 6 Theoriemodule 30<br />

8 5 Theoriemodule 1 Projektmodul 30<br />

9 4 Module +<br />

20 +<br />

BA Arbeit<br />

10<br />

Bachelor of Science (insgesamt 210 CP)<br />

3. <strong>Studien</strong>bereiche <strong>und</strong> Modulanzahl:<br />

SB 1: Pflege- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitswissenschaften (10 Module + 1 WP 1 )<br />

SB 2: Norm <strong>und</strong> Sinnfragen (3 Module + 1 WP 2 )<br />

SB 3: Gerontologische Pflege (7 Module)<br />

SB 4: Ökonomie <strong>und</strong> Organisation (4 Module)<br />

SB 5: Kommunikation <strong>und</strong> Beratung (6 Module)<br />

SB 6: Projekt <strong>und</strong> Bachelorarbeit (2 Module)<br />

Der Praxisbezug des dualen Studiums wird zum einen ausbildungsintegrierend in der ersten <strong>Studien</strong>phase<br />

durch Praxismodule der Ausbildungsstätten gewährleistet; zum anderen durch das Projekt im<br />

SB 6.<br />

4. Anrechnung von Modulen auf Ausbildung <strong>und</strong> Studium<br />

Die Praxismodule wer<strong>den</strong> als Äquivalent des praktischen <strong>Studien</strong>semesters mit insgesamt 30 CP gerechnet.<br />

Aufschlüsselung pro Semester bzw. pro Praxismodul:<br />

Zunehmend selbständiges praktisches Arbeiten: mind. 3 Wochen = 120 St<strong>und</strong>en<br />

Praxisanleitung zusammen mit Begleitung durch BFS 30 St<strong>und</strong>en 3 .<br />

1 Wahlpflichtmodul 1.8<br />

2 Wahlpflichtmodul 2.4<br />

3 Die Aufteilung der St<strong>und</strong>en <strong>für</strong> Praxisanleitung <strong>und</strong> Praxisbegleitung wird durch die kooperieren<strong>den</strong> Schulen <strong>und</strong> Praxisstellen <strong>den</strong><br />

Ausbildungs- <strong>und</strong> Prüfungserfordernissen entsprechend geregelt.


Anlage 2: Übersicht über die <strong>Studien</strong>bereiche sowie die Modulverteilung in <strong>den</strong> Semestern<br />

1. <strong>Studien</strong>bereiche <strong>und</strong> Modulanzahl:<br />

SB 1: Pflege- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitswissenschaften (10 Module + 1 WP 4 )<br />

SB 2: Norm <strong>und</strong> Sinnfragen (3 Module + 1 WP 5 )<br />

SB 3: Gerontologische Pflege (7 Module)<br />

SB 4: Ökonomie <strong>und</strong> Organisation (4 Module)<br />

SB 5: Kommunikation <strong>und</strong> Beratung (6 Module)<br />

SB 6: Projekt <strong>und</strong> Bachelorarbeit (2 Module)<br />

Der Praxisbezug des dualen Studiums wird zum einen ausbildungsintegrierend in der ersten <strong>Studien</strong>phase<br />

durch Praxismodule der Ausbildungsstätten gewährleistet; zum anderen durch das Projekt im<br />

SB 6.<br />

2. Module in <strong>den</strong> Semestern<br />

Folgende Tabelle stellt die <strong>Studien</strong>bereiche sowie die Titel der Module dar <strong>und</strong> zeigt die zeitliche Verortung<br />

im gesamten Studium:<br />

<strong>Studien</strong>bereich 1: Pflege- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitswissenschaften<br />

Modul Nr. Verortung im<br />

Semester<br />

Modultitel<br />

1.01 6 1 Gr<strong>und</strong>lagen der Pflegepraxis<br />

1.1 1 Pflegewissenschaft<br />

1.02 2 Bewegung <strong>und</strong> Interaktion<br />

1.2 2 Handlungsgr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> Handlungskonzepte<br />

1.3 4 Pflegeforschung<br />

1.4 5 Handlungsfelder <strong>und</strong> Pflegesysteme<br />

1.5 6 Ges<strong>und</strong>heitswissenschaften 1: Gr<strong>und</strong>lagen<br />

1.6 7 Ges<strong>und</strong>heitswissenschaften 2: Zugänge <strong>und</strong> Handlungsfelder<br />

1.7 8 Interdisziplinäre Zugänge zu Körperlichkeit <strong>und</strong> Leiblichkeit<br />

1.8 (WP) 7 8 Sozialtherapeutisches Rollenspiel: Ges<strong>und</strong>heit – Krankheit –Sterben<br />

1.9 9 Pflege als Gestaltungsaufgabe<br />

<strong>Studien</strong>bereich 2: Norm <strong>und</strong> Sinnfragen<br />

Modul Nr. Verortung im<br />

Semester<br />

Modultitel<br />

2.1 3 Ethik <strong>und</strong> Anthropologie in der Pflege<br />

2.2 7 Menschenwürde, Gr<strong>und</strong>rechte <strong>und</strong> Patientenrechte<br />

2.3 7 Implementierungsformen von Ethik in Pflege <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsversorgung<br />

2.4 (WP) 8 8 Bioethik<br />

<strong>Studien</strong>bereich 3: Gerontologische Pflege<br />

Modul Nr. Verortung im<br />

Semester<br />

Modultitel<br />

3.1 1 Alter <strong>und</strong> Altern im Kontext von Gesellschaft <strong>und</strong> Wissenschaft<br />

3.2 3 Neue Wohn- <strong>und</strong> Versorgungsformen <strong>für</strong> ältere Menschen<br />

3.01 4 Geriatrie <strong>und</strong> Gerontopsychiatrie 1<br />

3.02 5 Pflegerische Aufgaben im Kontext von Abschied, Sterben <strong>und</strong> Tod<br />

3.3 6 Rehabilitation / Geriatrische Rehabilitation<br />

3.4 7 Geriatrie <strong>und</strong> Gerontopsychiatrie 2<br />

3.5 8 Spiritualität der Lebensphasen: Ansätze von Hospiz <strong>und</strong> Palliative<br />

Care<br />

4 Wahlpflichtmodul 1.8<br />

5 Wahlpflichtmodul 2.4<br />

6 Die mit einer Null nach der ersten Ziffer bezeichneten Module wer<strong>den</strong> an <strong>den</strong> BFS angeboten.<br />

7 WP = Wahlpflichtfach<br />

8 WP = Wahlpflichtfach


<strong>Studien</strong>bereich 4: Ökonomie <strong>und</strong> Organisation<br />

Modul Nr. Verortung im<br />

Semester<br />

Modultitel<br />

4.1 3 Betriebswirtschaftliche Gr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> Qualitätsmanagement<br />

4.01 6 Ökologische <strong>und</strong> ökonomische Bedingungen pflegerischen Handelns<br />

4.2 7 Teamentwicklung aus interdisziplinärer Perspektive<br />

4.3 9 Rechtliche <strong>und</strong> ökonomische Gr<strong>und</strong>lagen des Ges<strong>und</strong>heitssystems<br />

der BRD<br />

<strong>Studien</strong>bereich 5: Kommunikation <strong>und</strong> Beratung<br />

Modul Nr. Verortung im<br />

Semester<br />

Modultitel<br />

5.1 2 Kommunikation <strong>und</strong> Beratung<br />

5.01 3 Kommunikation <strong>und</strong> Beziehungsgestaltung<br />

5.2 5 Lebenslanges Lernen<br />

5.3 7 Gesprächsführung<br />

5.4 8 Modelle der Konfliktbewältigung<br />

5.5 9 Anleitung, Schulung, Beratung<br />

<strong>Studien</strong>bereich 6: Projekt <strong>und</strong> Bachelorarbeit<br />

Modul Nr. Verortung im<br />

Semester<br />

Modultitel<br />

6.1 8 Projekt:<br />

Entwicklungen in <strong>den</strong> Arbeitsfeldern der Pflege<br />

6.2 9 BA-Arbeit<br />

Die Praxismodule P 1 – P6 sind gleichmäßig auf das Studium in der ersten Phase verteilt, so dass in jedem<br />

Semester ein Praxismodul stattfindet.<br />

Die ausführlichen Modulbeschreibungen sind im Modulhandbuch niedergelegt.


Anlage 3: Kooperationsvereinbarung<br />

Kooperationsvereinbarung<br />

zwischen<br />

der Kath. Stiftungsfachhochschule München, vertreten durch <strong>den</strong> Präsi<strong>den</strong>ten<br />

<strong>und</strong><br />

Kooperationspartner..........<br />

wird folgende Vereinbarung geschlossen:<br />

§ 1 Kooperationsgegenstand<br />

Kooperationsgegenstand ist der Ausbildungsintegrierende Bachelorstudiengang Pflege Dual mit dem<br />

akademischen Abschluss BAScN<br />

§ 2 Kooperationsvoraussetzungen<br />

(1) Voraussetzung <strong>für</strong> eine Kooperation in Zusammenhang mit 1. ist die Integrierbarkeit der Lehrplanrichtlinien<br />

der kooperieren<strong>den</strong> Berufsfachschulen hinsichtlich der modularen Struktur der jeweiligen<br />

<strong>Studien</strong>- <strong>und</strong> <strong>Prüfungsordnung</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> BA ScN der Kath. Stiftungsfachhochschule München.<br />

Das Vorliegen dieser Voraussetzung wird erforderlichenfalls vor Beginn des Bewerbungsverfahrens<br />

<strong>für</strong> das Studium festgestellt sowie die notwendigen Regelungen hier<strong>für</strong> getroffen.<br />

(2) Die Kooperationspartner verpflichten sich zu Qualitätssicherung <strong>und</strong> – entwicklung von Ausbildung<br />

<strong>und</strong> Studium (s. QM-Vereinbarung als Anlage).<br />

(3) Die Kooperationspartner verpflichten sich zur Schaffung einer kompatiblen Teilnahmemöglichkeit<br />

<strong>für</strong> Stu<strong>den</strong>ten/innen zum Erwerb der jeweiligen Hochschul-ECTS sowie der schulischen Unterrichtspflichtveranstaltungen.<br />

(4) Des Weiteren verpflichten sich die Kooperationspartner zu besonderer Sorgfalt bei der Abwicklung<br />

der Zusammenarbeit <strong>und</strong> der Kommunikation mit <strong>den</strong> zuständigen Behör<strong>den</strong>.<br />

§ 3 Zugang zum Studium<br />

(1) Die Zugangsvoraussetzungen der Katholischen Stiftungsfachhochschule zur Aufnahme eines Studiums<br />

sind verbindlich.<br />

(2) Die erforderlichen Vereinbarungen<br />

I. BfS Altenpflege: Schulvertrag mit der jeweiligen Schule,<br />

Ausbildungsvertrag mit der Ausbildungsstelle<br />

II. BfS Krankenpflege: Ausbildungsvertrag mit der BfS<br />

respektive verbindliche Zusagen seitens der zuständigen Stellen sind Zulassungsvoraussetzung. Sie<br />

können bis zum unter § 4. (2) vereinbarten Termin nachgereicht wer<strong>den</strong>.<br />

§ 4 Auswahlverfahren<br />

(1) Die Kath. Stiftungsfachhochschule München wählt <strong>Studien</strong>bewerber nach ihrem Auswahlverfahren<br />

aus. Die Regelungen hierzu sind deshalb Gegenstand dieser Vereinbarung.<br />

(2) (2) Bewerbungsfrist an der Kath. Stiftungsfachhochschule München ist die jeweils verbindliche<br />

Frist <strong>für</strong> Fachhochschulen in Bayern. Eine Nachreichung erforderlicher Unterlagen ist derzeit bis<br />

zum 15. 7. des Jahres möglich.<br />

(3) Es stehen <strong>für</strong> <strong>den</strong> BA ScN 25 <strong>Studien</strong>plätze zur Verfügung. Fällt die Zahl zulassungsfähiger Bewerber<br />

unter 15 wird der <strong>Studien</strong>gang im jeweiligen Jahr nicht angeboten.<br />

(4) Im Rahmen der <strong>Studien</strong>platzzahlen besteht keine Verpflichtung zur Aufnahme <strong>und</strong> Integration von<br />

Quereinsteigern, es sei <strong>den</strong>n, die Anerkennung erbrachter <strong>Studien</strong>leistungen ist im Rahmen des<br />

bestehen<strong>den</strong> Hochschulrechts möglich.<br />

(5) Ein nachträgliches Einsteigen von Schülern ist nur dann möglich, wenn das nachträgliche Erbringen<br />

von <strong>Studien</strong>leistungen in <strong>den</strong> Ablauf des Studiums integrierbar ist.


§ 5 Kooperationsforum<br />

(1) Zur Begleitung dieser Kooperation <strong>und</strong> der hieraus entstehen<strong>den</strong> Aufgaben wird ein Kooperationsforum<br />

gebildet.<br />

(2) Das Kooperationsforum setzt sich zusammen aus Vertretern/innen der kooperieren<strong>den</strong> Berufsfachschulen/Schulträger<br />

(insgesamt 4 Mitglieder, mind. 1 Vertreter/in der BFS <strong>für</strong> Altenpflege <strong>und</strong><br />

mind. 1 Vertreter/in der BFS <strong>für</strong> Ges<strong>und</strong>heits- <strong>und</strong> Krankenpflege)<br />

I. <strong>den</strong> Mitgliedern des Dekanats Pflege der KSFH München (3 Mitglieder) sowie<br />

II. der <strong>Studien</strong>gangsleitung des BA ScN der KSFH München<br />

als stimmberechtigte Mitglieder, der Vertreterin des LCV als beratendes Mitglied.<br />

(3) Aufgaben des Kooperationsforums sind:<br />

I. Weiterentwicklung des <strong>Studien</strong>ganges<br />

II. Qualitätssicherung <strong>und</strong> –entwicklung von Ausbildung <strong>und</strong> Studium<br />

III. Öffentlichkeitsarbeit<br />

IV. Festlegung gemeinsamer Aufgaben<br />

V. Klärung von Kooperationsfragen, vor allem zum Auswahlverfahren <strong>und</strong> zu Nr. 7 (2) , (3).<br />

VI. Beratung zu Nr. 10.<br />

Unvereinbarkeiten mit geltendem Schul- oder Hochschulrecht sind lediglich Gegenstand beratender<br />

Tätigkeit.<br />

§ 6 Gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit<br />

Das Kooperationsforum (siehe Punkt 5) entwickelt eine gemeinsame Strategie <strong>für</strong> eine wirksame Öffentlichkeitsarbeit<br />

<strong>und</strong> passt sie <strong>den</strong> jeweiligen Erfordernissen an.<br />

§ 7 Voraussetzungen <strong>für</strong> die Umsetzung des gemeinsamen Lehrangebotes<br />

(1) Für Lehrende im BA ScN liegt an <strong>den</strong> Berufsfachschulen bzw. an <strong>den</strong> Hochschulen die jeweils erforderliche<br />

schulaufsichtliche Lehrgenehmigung bzw. ministerielle Lehrerlaubnis vor.<br />

(2) Etwaige Divergenzen der Schul- <strong>und</strong> Hochschulorganisation wer<strong>den</strong> beachtet <strong>und</strong> einer <strong>für</strong> beide<br />

Seiten vertretbaren Lösung zugeführt. Die jeweils unterschiedlichen Zuständigkeiten sind zu beachten.<br />

(3) Die Kooperationspartner stellen die erforderliche Zusammenarbeit mit <strong>den</strong> Praxisstellen <strong>und</strong> bei<br />

der Ableistung der praktischen Ausbildung bzw. der Praktika sicher.<br />

(4) Hochschulmodule, die Teil der schulischen Ausbildung sind, unterliegen der Anwesenheitspflicht<br />

gemäß § 8 Ausbildungs- <strong>und</strong> <strong>Prüfungsordnung</strong> der Ges<strong>und</strong>heits- <strong>und</strong> Krankenpflege- sowie Altenpflegeschulen<br />

§ 8 Einnahmen <strong>und</strong> Ausgaben<br />

Einnahmen <strong>und</strong> Ausgaben wer<strong>den</strong> im Regelfall getrennt nach Zuständigkeit behandelt. Eine gemeinsame<br />

Übernahme von Kosten bzw. die Verwendung von gemeinsamen Einnahmen setzt eine schriftliche<br />

Vereinbarung der Kooperationspartner gemäß § 5 (3) voraus.<br />

§ 9 Weiterentwicklung des <strong>Studien</strong>ganges<br />

Die Kooperation umfasst die gemeinsame Weiterentwicklung des <strong>Studien</strong>ganges BA ScN.<br />

§ 10 Kooperationserweiterung<br />

Eine Erweiterung dieser Vereinbarung mit neuen Kooperationspartnern setzt voraus:<br />

I. Erfüllung der Voraussetzung zu § 2<br />

II. Akzeptanz dieser Vereinbarung.<br />

Die Entscheidung hierüber trifft nach Beratung im Kooperationsforum die Hochschule.<br />

§ 11 Wirksamkeit, Geltungsdauer, Kündigung<br />

(1) Die Vereinbarung beginnt mit dem .<br />

(2) Sie kann gekündigt wer<strong>den</strong> mit einer Kündigungsfrist von jeweils einem Jahr vor Beginn der Bewerbungsfrist<br />

<strong>für</strong> <strong>Studien</strong>anfänger an <strong>den</strong> Fachhochschulen in Bayern. Der <strong>Studien</strong>abschluss des<br />

BA ScN <strong>für</strong> bereits immatrikulierte Stu<strong>den</strong>ten/innen muss in bei<strong>den</strong> Bereichen der Kooperation<br />

gewährleistet sein.


(3) Eine etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten<br />

Vereinbarung zur Folge.<br />

§ 12 Haftung<br />

Die Kooperationspartner halten sich von Scha<strong>den</strong>sersatzansprüchen untereinander sowie Dritter frei.<br />

Die Kooperationspartner<br />

Die Kooperationspartner haften <strong>für</strong> die in dieser Vereinbarung übernommenen Aufgaben. Sofern ein<br />

Kooperationspartner <strong>für</strong> einen Scha<strong>den</strong> haftbar gemacht wird, <strong>den</strong> ein anderer Kooperationspartner<br />

zu vertreten hat, hat der andere Kooperationspartner ihn hiervon frei zu stellen.


Anlage 4: Qualitätsvereinbarung<br />

Qualitätsvereinbarung<br />

Zielsetzung<br />

In dieser Qualitätsvereinbarung verpflichten sich die im ausbildungsintegrieren<strong>den</strong> <strong>Studien</strong>gang Pflege<br />

Dual beteiligten Kooperationspartner zu einer umfassen<strong>den</strong> <strong>und</strong> transparenten Sicherung <strong>und</strong><br />

Entwicklung der Qualität insbesondere in <strong>den</strong> Feldern der Lehre, der Koordination <strong>und</strong> Abstimmung<br />

der Lernorte in Hochschule, Berufsfachschule <strong>und</strong> Praxis, der Begleitung der Studieren<strong>den</strong> <strong>und</strong> Organisation<br />

von Studium <strong>und</strong> Ausbildung im dualen Studium.<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

1. Allgemeine Systeme der Qualitätsentwicklung <strong>und</strong> Qualitätssicherung in der Lehre <strong>und</strong> Ausbildung<br />

1.1. KSFH<br />

1.2. kooperierende BFS<br />

2. Lehre <strong>und</strong> Unterricht<br />

2.1. Anforderungen an die Qualifikation der Lehren<strong>den</strong> an der KSFH<br />

2.2. Anforderungen an die Lehren<strong>den</strong> der BFS<br />

2.3. Anforderungen an die Praxisanleitung<br />

3. Maßnahmen zur Sicherung der Qualität in der Betreuung der Studieren<strong>den</strong><br />

4. Qualitätssicherung in der <strong>Studien</strong>- <strong>und</strong> Ausbildungsorganisation, Datenschutz<br />

5. Ro<strong>und</strong> Table, Qualitätsberichtserstellung durch KSFH, Kooperationspartner <strong>und</strong> Stu<strong>den</strong>tinnenvertretung<br />

1. Allgemeine Systeme der Qualitätsentwicklung <strong>und</strong> Qualitätssicherung in der Lehre <strong>und</strong> Ausbildung<br />

1.1. Qualitätssicherung <strong>und</strong> Qualitätsentwicklung an der KSFH<br />

Als <strong>Studien</strong>gang des Fachbereichs Pflege der KSFH unterliegt der <strong>Studien</strong>gang Pflege Dual dem<br />

System der Qualitätsentwicklung an der KSFH.<br />

Das Rahmenziel der Qualitätssicherung <strong>und</strong> Qualitätsentwicklung der KSFH liegt in der Sicherung<br />

<strong>und</strong> Weiterentwicklung von Art <strong>und</strong> Umfang der Leistungen der Hochschule in Lehre <strong>und</strong> Ausbildung.<br />

9<br />

Ausgangspunkt ist das formulierte Leitbild der Hochschule. 10 Seine Leitsätze bringen <strong>den</strong> gesellschaftlichen<br />

Auftrag der Hochschule zum Ausdruck <strong>und</strong> bil<strong>den</strong> die Gr<strong>und</strong>lage der daraus abgeleiteten<br />

Qualitätsziele der KSFH. 11<br />

Die Qualitätsziele beziehen sich auf die vier zentralen Qualitätsbereiche Lehre, Studium, Forschung<br />

<strong>und</strong> Entwicklung an der KSFH <strong>und</strong> thematisieren Aspekte in <strong>den</strong> Dimensionen der Struktur-<br />

, Prozess- <strong>und</strong> Ergebnisqualität.<br />

Die Umsetzung der Ziele erfolgt durch entsprechende Strukturen <strong>und</strong> Prozesse, Maßnahmen <strong>und</strong><br />

Ressourcen sowie durch hochschulspezifische Kooperation, Koordination <strong>und</strong> Kommunikation. 12<br />

Wer<strong>den</strong> durch sich ändernde Anforderungen Änderungen in <strong>den</strong> Qualitätsdimensionen erforderlich,<br />

so wirken diese zurück auf die Qualitätsziele <strong>und</strong> schließlich auch auf <strong>den</strong> Leitbildprozess der<br />

Hochschule.<br />

Einen konkreten Ausfluss der Qualitätsentwicklung der Hochschule stellen die Standards <strong>für</strong> eine<br />

qualifizierte Lehre der KSFH dar. 13 Diese sind <strong>für</strong> alle haupt- <strong>und</strong> nebenamtlich Lehren<strong>den</strong> verpflichtend.<br />

Im Rahmen der Standards wird die Evaluation der Lehrveranstaltungen festgelegt. Die KSFH hat ein<br />

spezifisches formatives Evaluationssystem entwickelt, das dem kommunikativen Charakter der<br />

Hochschule entspricht. 14 Das Verfahren gewährleistet, dass die Evaluationsergebnisse in die Weiterentwicklung<br />

der Lehre <strong>und</strong> der <strong>Studien</strong>gänge einfließen.<br />

1.2. Qualitätssicherung <strong>und</strong> Qualitätsentwicklung der kooperieren<strong>den</strong> Berufsfachschulen<br />

9 Vgl. Konzeptioneller Rahmen <strong>für</strong> Qualitätssicherung <strong>und</strong> Qualitätsentwicklung, Stand 29.1.2009<br />

10 Vgl. Leitbild der KSFH, Stand April 1999<br />

11 Vgl. Qualitätsziele, Stand 12.1.2009<br />

12 Vgl. System der Qualitätsentwicklung an der Katholischen Stiftungsfachhochschule, Stand 12.1.2009<br />

13 Vgl. Standards <strong>für</strong> eine qualifizierte Lehre, Stand April 1999<br />

14 Vgl. Evaluationsverfahren, Stand 29.1.2009


Die Kooperationspartner im ausbildungsintegrieren<strong>den</strong> <strong>Studien</strong>gang Pflege Dual verpflichten sich,<br />

die theoretische <strong>und</strong> praktische Ausbildung nach einem zugr<strong>und</strong>e liegen<strong>den</strong> Qualitätssicherungssystem<br />

durchzuführen. Hierbei wer<strong>den</strong> qualitätssichernde Maßnahmen formuliert, geplant, mit allen<br />

Beteiligten abgestimmt <strong>und</strong> durchgeführt. Diese Maßnahmen wer<strong>den</strong> zeitnah evaluiert <strong>und</strong><br />

gegebenenfalls neu angepasst. Die Weiterentwicklung des Qualitätssicherungssystems wird durch<br />

wiederholtes Anwen<strong>den</strong> des beschriebenen Qualitätszyklus gewährleistet.<br />

Die Kooperationspartner verpflichten sich, die Qualität der erstellten Praxismodule sowohl inhaltlich,<br />

als auch in der Ablauforganisation sicherzustellen. Hierbei gewährleisten sie die Praxisbegleitung<br />

durch Praxisbesuche, praktische Anleitungen <strong>und</strong> Prüfungen. In Absprache mit <strong>den</strong> kooperieren<strong>den</strong><br />

Praxisstellen wer<strong>den</strong> ausreichend fachlich qualifizierte Praxisanleiter gemäß <strong>den</strong> gesetzlich<br />

festgelegten Vorgaben zur Verfügung gestellt. Die fachspezifischen Inhalte in <strong>den</strong> verschie<strong>den</strong>en<br />

Fachbereichen wer<strong>den</strong> durch Berichte intensiviert <strong>und</strong> von <strong>den</strong> Kooperationspartnern bewertet.<br />

Ebenso wer<strong>den</strong> die praktischen Einsätze der Stu<strong>den</strong>ten hinsichtlich der Vermittlung von Fach-, Sozial-,<br />

Metho<strong>den</strong>- <strong>und</strong> Personalkompetenz reflektiert <strong>und</strong> bewertet. Die hierbei erzielten Ergebnisse<br />

wer<strong>den</strong> im Sinne der Weiterentwicklung an die Praxisorte weitergegeben <strong>und</strong> zusammen mit <strong>den</strong><br />

Fachkräften evaluiert.<br />

2. Lehre <strong>und</strong> Unterricht<br />

2.1. Anforderungen an die Qualifikation der Lehren<strong>den</strong> an der KSFH<br />

Die Anforderungen an Professorinnen <strong>und</strong> Professoren der Katholischen Stiftungsfachhochschule<br />

München sind <strong>den</strong> Standards <strong>für</strong> eine qualifizierende Lehre der Hochschule zu entnehmen.<br />

Lehrbeauftragte der Katholischen Stiftungsfachhochschule verfügen über einen Hochschulabschluss<br />

<strong>und</strong> einschlägige Berufserfahrung von i.d.R. min. 2 Jahren nach Beendigung des Studiums.<br />

2.2. Anforderungen an die Lehren<strong>den</strong> der BFS<br />

Die Lehren<strong>den</strong> im ausbildungsintegrieren<strong>den</strong> <strong>Studien</strong>gang Pflege Dual sind verpflichtet, die Lehre<br />

gemäß <strong>den</strong> Modulbeschreibungen auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft <strong>und</strong> unter besondere<br />

Berücksichtigung der jeweiligen Kompetenzziele durchzuführen, sowie Sorge da<strong>für</strong> zu tragen,<br />

dass alle Erfordernisse zur gegenseitigen Anrechenbarkeit der Leistungsnachweise gemäß der gesetzl.<br />

Vorgaben <strong>und</strong> der <strong>Studien</strong>ordnung erfüllt sind.<br />

Neben <strong>den</strong> genannten Evaluationsmaßnahmen zur Sicherung <strong>und</strong> Entwicklung der Qualität in der<br />

Lehre achten die Schulen bei der Auswahl der Lehren<strong>den</strong> auf eine fachliche <strong>und</strong> pädagogische Eignung<br />

<strong>und</strong> eine adäquate wissenschaftliche Qualifikation, i.d.R. ein einschlägiger Hochschulabschluss.<br />

In einer Einführungs- <strong>und</strong> Übergangsphase kann die Lehre auch von beruflich gebildeten<br />

Personen insbesondere von Lehrern <strong>für</strong> Pflegeberufe durchgeführt wer<strong>den</strong>, sofern diese die gesetzl.<br />

vorgegebenen Bedingungen zum Erhalt der Lehrerlaubnis besitzen, fachlich <strong>und</strong> wissenschaftlich<br />

geeignet sind. Der Mindestanteil an akademisch gebildeten Lehren<strong>den</strong> in <strong>den</strong> Modulen<br />

an einer Berufsfachschule sollte 50 Prozent in der Regel nicht unterschreitet. Die kooperieren<strong>den</strong><br />

Berufsfachschulen verpflichten sich, <strong>den</strong> Anteil akademisch ausgebildeter Lehrender im dualen<br />

Studium sukzessive zu erhöhen.<br />

Zu Beginn jedes <strong>Studien</strong>jahres legen die Berufsfachschulen gemeinsam mit der KSFH einen <strong>Studien</strong>plan<br />

vor, in dem ersichtlich ist, welche Lehren<strong>den</strong> in <strong>den</strong> jeweiligen Modulen lehren/unterrichten<br />

wer<strong>den</strong> <strong>und</strong> über welche Qualifikation sie verfügen.<br />

2.3. Anforderungen an die Qualität der Praxisanleitung<br />

Die Ausbildungs- <strong>und</strong> Prüfungsverordnungen der neuen Berufsgesetze in der Alten- <strong>und</strong> Krankenpflege<br />

schreiben <strong>den</strong> Einsatz von Praxisanleitern in allen Feldern der praktischen Ausbildung vor<br />

<strong>und</strong> stecken <strong>den</strong> Mindestrahmen <strong>für</strong> deren pädagogische Zusatzqualifikationen ab, der von <strong>den</strong><br />

Kooperationspartnern einzuhalten ist. Im § 2 der Ausbildungs- <strong>und</strong> Prüfungsverordnung <strong>für</strong> Berufe<br />

der Krankenpflege (KrPflAPrV) wer<strong>den</strong> Fachkräfte mit mindestens 2-jähriger Berufserfahrung <strong>und</strong><br />

mindestens 200 Std berufspädagogischer Zusatzqualifikation gefordert. Im Altenpflegegesetz wird<br />

im § 2 der Ausbildungs- <strong>und</strong> Prüfungsverordnung eine geeignete Fachkraft mit mindestens 2 Jahren<br />

Berufserfahrung <strong>und</strong> der Fähigkeit zur Praxisanleitung, erworben durch berufspädagogische<br />

Fort- <strong>und</strong> Weiterbildungen, vorgeschrieben. Darüber hinaus wird das Institut <strong>für</strong> Fort- <strong>und</strong> Weiterbildung<br />

der KSFH eine zusätzliche Weiterbildung <strong>für</strong> Praxisanleiter aller kooperieren<strong>den</strong> Praxisstellen<br />

anbieten, um <strong>den</strong> gestiegenen Anforderungen in der Begleitung der Stu<strong>den</strong>ten gerecht wer<strong>den</strong><br />

zu können.<br />

3. Maßnahmen zur Sicherung der Qualität in der Betreuung der Studieren<strong>den</strong>


Eine qualifizierte, individuelle <strong>und</strong> zeitnahe Betreuung ist ein wichtiges Qualitätskriterium der<br />

KSFH. In allen Rankings (CHE, HIS) wird diese Qualität der DozentInnen der KSFH besonders herausgehoben<br />

<strong>und</strong> mit sehr guten, weit überdurchschnittlichen Ergebnissen bewertet.<br />

Die Beratung <strong>und</strong> Betreuung der Studieren<strong>den</strong> erfolgt auf mehreren Ebenen <strong>und</strong> in ausdifferenzierten<br />

Formen:<br />

- Beratung durch hauptamtlich Lehrende<br />

- Beratungsangebote von Servicestellen wie dem Praxiscenter, dem International Office, <strong>den</strong><br />

Fachbereichsassistenzen, der Frauenbeauftragten, der psycho-sozialen Beratung, Stipendienberatung,<br />

der Behindertenbeauftragten zu allen Fragen<br />

- der Interessentinnen vor dem Studium<br />

- der Studieren<strong>den</strong> während des Studiums<br />

am Ende Studiums <strong>und</strong> nach dem Studium zu Karrierewegen <strong>und</strong> möglichen Berufsbiographien.<br />

Diese Beratungsangebote sind zusammengeführt im Themenpapier Beratung, Betreuung <strong>und</strong> Unterstützung<br />

der Studieren<strong>den</strong> der Steuerungsgruppe Qualitätsentwicklung der KSFH vom<br />

22.01.2009.<br />

Für die Studieren<strong>den</strong> im dualen <strong>Studien</strong>gang wird zudem durch die <strong>Studien</strong>gangsleitungen ein studiengangsspezifisches<br />

Betreuungs- <strong>und</strong> Beratungskonzept etabliert. Ziel ist es, auf mögliche Belastungs-<br />

oder Problemsituationen, die mit der Integration von 3 Lernorten <strong>und</strong> der Neuetablierung<br />

eines akademischen Bildungsweges in die bisher nicht akademisch ausgebildete Pflege hervorgerufen<br />

wer<strong>den</strong> könnten, reagieren zu können.<br />

4. Qualitätssicherung in der <strong>Studien</strong>- <strong>und</strong> Ausbildungsorganisation, Datenschutz<br />

Die zur Durchführung von Ausbildung <strong>und</strong> Studium nötigen Prozesse wer<strong>den</strong> zum jeweils geeigneten<br />

Zeitpunkt unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen beschrieben<br />

<strong>und</strong> entsprechend umgesetzt. Insbesondere die Weitergabe von Daten der Studieren<strong>den</strong>, die personenbezogene<br />

Informationen <strong>und</strong> Prüfungsleistungen beinhalten, wird mit entsprechender Sorgfalt<br />

<strong>und</strong> nur mit Zustimmung der Studieren<strong>den</strong> zwischen <strong>den</strong> verschie<strong>den</strong>en zuständigen Stellen<br />

durchgeführt.<br />

5. Ro<strong>und</strong> Table<br />

Zur Weiterentwicklung des <strong>Studien</strong>ganges hinsichtlich der Studierbarkeit, der Erreichung der <strong>Studien</strong>ziele<br />

<strong>und</strong> der formulierten Qualitätsziele wer<strong>den</strong> regelmäßige Ro<strong>und</strong> Table Gespräche eingeführt.<br />

Sie fin<strong>den</strong> mindestens einmal im Semester unter Beteiligung von Vertretern der Hochschule,<br />

der Berufsfachschulen, der Praxis <strong>und</strong> der Stu<strong>den</strong>tinnenvertretung auf Einladung der KSFH statt.<br />

Gr<strong>und</strong>lage der Ro<strong>und</strong> Table Gespräche sind die Qualitätsberichtserstellung durch KSFH <strong>und</strong> Kooperationspartner.


Anlage 5: Bachelorurk<strong>und</strong>e<br />

Bachelorurk<strong>und</strong>e<br />

Herr/Frau <br />

geb. am in <br />

hat die nach ordnungsgemäßem Studium an der<br />

Katholischen Stiftungsfachhochschule München die Bachelorprüfung im<br />

ausbildungsintegrierten <strong>Studien</strong>gang Pflege dual<br />

bestan<strong>den</strong>.<br />

Herrn/Frau <br />

wird hiermit der akademische Grad *<br />

Bachelor of Science (B.Sc.)<br />

verliehen.<br />

München, <strong>den</strong> <br />

Fachhochschule der Kirchlichen Stiftung des öffentlichen Rechts<br />

„Katholische Bildungsstätten <strong>für</strong> Sozialberufe in Bayern“<br />

Präsi<strong>den</strong>t/Präsi<strong>den</strong>tin Dekan/Dekanin<br />

__________________________________<br />

∗ Die Verleihung des akademischen Grades „Bachelor of Science“ (B.Sc.) Nursing erfolgt im Einvernehmen (Art.115 Abs. 2 Satz 1,<br />

Art.108 Abs. 1 Satz 2 BayHSchG) mit dem Bayerischen Staatsministerium <strong>für</strong> Wissenschaft, Forschung <strong>und</strong> Kunst (Schreiben vom<br />

22.12.2005, Az.: XI/3H 6224.3.2-11/45 040).


Anlage 6: Bachelorzeugnis<br />

Zeugnis über die Bachelorprüfung<br />

Herr/Frau <br />

geb. am in <br />

hat nach ordnungsgemäßem Studium an der<br />

Katholischen Stiftungsfachhochschule München die Bachelorprüfung im<br />

ausbildungsintegrierten <strong>Studien</strong>gang Pflege dual<br />

Die Leistungen in <strong>den</strong> einzelnen Prüfungsfächern wur<strong>den</strong> wie folgt beurteilt:<br />

Note Kreditpunkte (CPs)<br />

<strong>Studien</strong>bereich 1: Pflege- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitswissenschaften <br />

<strong>Studien</strong>bereich 2: Norm- <strong>und</strong> Sinnfragen <br />

<strong>Studien</strong>bereich 3: Gerontologische Pflege <br />

<strong>Studien</strong>bereich 4: Ökonomie <strong>und</strong> Organisation <br />

<strong>Studien</strong>bereich 5: Kommunikation <strong>und</strong> Beratung <br />

<strong>Studien</strong>bereich 6: Projekte <strong>und</strong> Bachelorarbeit <br />

Bachelorarbeit <br />

Thema: <br />

Wahlpflichtbereich <br />

Frau/Herr hat in der Bachelorprüfung die Gesamtnote <br />

<strong>und</strong> die Gesamtpunkte von CPs erreicht.<br />

München, <strong>den</strong> <br />

Fachhochschule der Kirchlichen Stiftung des öffentlichen Rechts<br />

„Katholische Bildungsstätten <strong>für</strong> Sozialberufe in Bayern“<br />

Präsi<strong>den</strong>t Vorsitzender Prüfungskommission


Anlage 7: Diploma Supplement<br />

1. ANGABEN ZUR PERSON<br />

1.1 Familienname<br />

1.2 Vorname<br />

1.3 Geburtsdatum, -ort, -land<br />

1.4 Immatrikulationsnummer<br />

2. ANGABEN ZUM BACHELOR<br />

2.1 Bezeichnung der Qualifikation <strong>und</strong> vollständiger<br />

verliehener Titel mit offizieller Abkürzung<br />

(in der Originalsprache)<br />

Bachelor of Science B.Sc.<br />

2.2 Hauptstudienfächer der Qualifikation<br />

Pflege<br />

2.3 Name <strong>und</strong> Status der Institution, die <strong>den</strong> Bachelor<br />

verliehen hat (in der Originalsprache)<br />

Katholische Stiftungsfachhochschule München<br />

(gegründet 1971)<br />

Fachbereich Pflege, genehmigt durch das Bayerische<br />

Staatsministerium <strong>für</strong> Wissenschaft<br />

Status<br />

Fachhochschule der Kirchlichen Stiftung öffentlichen<br />

Rechts »Katholische Bildungsstätten <strong>für</strong><br />

Sozialberufe in Bayern«<br />

2.4 Name <strong>und</strong> Status der Institution, die <strong>den</strong><br />

<strong>Studien</strong>gang durchgeführt hat siehe 2.3<br />

Diploma Supplement<br />

Fachhochschule der Kirchlichen Stiftung des öffentlichen Rechts<br />

„Katholische Bildungsstätten <strong>für</strong> Sozialberufe in Bayern“<br />

2. QUALIFICATION<br />

1. PERSONAL DATA<br />

1.1 Family Name<br />

1.2 First Name<br />

1.3 Date, Place, Country of Birth<br />

1.4 Stu<strong>den</strong>t ID Number<br />

2.1 Name of Qualification and Title Conferred<br />

(official full and abbreviated versions in original<br />

language)<br />

Bachelor of Science B.Sc.<br />

2.2 Main Field(s) of Study<br />

Nursing<br />

2.3 Institution awarding the Qualification (in<br />

original language) Status (Type/Control)<br />

Katholische Stiftungsfachhochschule München<br />

(fo<strong>und</strong>ed 1971)<br />

Department of Nursing, accredited by the Bavarian<br />

State Ministry of Science<br />

Type/Control<br />

University of Applied Science, a Non State Institution,<br />

f<strong>und</strong>ed by the Catholic Church according to<br />

Public Law<br />

2.4 Institution Administering Studies (in original<br />

language) Status (TypeControl)<br />

see 2.3


2.5 Im Unterricht/in der Prüfung verwendete<br />

Sprachen<br />

Deutsch<br />

3. ANGABEN ZUM NIVEAU DES BACHELOR<br />

3.1 Niveau der Qualifikation (Einordnung in die<br />

spezielle Qualifikationsstruktur des nationalen<br />

Bildungssystems; Angabe des ISCED Codes)<br />

Gr<strong>und</strong>ständiges Studium,<br />

1.Hochschulabschluss, abgeschlossen mit einer<br />

Bachelorarbeit<br />

3.2 <strong>Studien</strong>zeit<br />

(Anzahl Semester; Anzahl credits ECTS)<br />

Neun Semester – 210 ECTS<br />

3.3 Zulassungsbedingungen<br />

Fachhochschulreife <strong>und</strong> rechtsgültiger Ausbildungsvertrag<br />

mit einer Berufsfachschule <strong>für</strong> Ges<strong>und</strong>heits-<br />

<strong>und</strong> Krankenpflege oder Altenpflege,<br />

im letzteren Fall zusätzlich <strong>den</strong> Nachweis eines<br />

Ausbildungsplatzes in der Altenpflege.<br />

4. INHALTE DES STUDIENGANGS UND ERREICHTE<br />

ERGEBNISSE<br />

4.1 <strong>Studien</strong>art<br />

Semester 1-6 Teilzeit<br />

Semester 7-9 Vollzeit<br />

4.2 Anforderungen des <strong>Studien</strong>ganges<br />

4.2.1 Pflichtfächer (<strong>Studien</strong>bereiche)<br />

1. Pflege- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitswissenschaften<br />

2. Norm- <strong>und</strong> Sinnfragen<br />

3. Gerontologische Pflege<br />

4. Ökonomie <strong>und</strong> Organisation<br />

5. Kommunikation <strong>und</strong> Beratung<br />

6. Projekte <strong>und</strong> Bachelorarbeit<br />

4.2.2 Wahlpflichtfächer<br />

sind in 4.2.1 integriert<br />

4.2.3 Indepen<strong>den</strong>t Studies<br />

4.2.4 Bachelor-Arbeit<br />

10 Credit points<br />

2.5 Language(s) of Instruction/Examination<br />

German<br />

3. QUALIFICATION LEVEL<br />

3.1 Level<br />

Graduate /first degree<br />

3.2 Official Length of Program<br />

Nine Semesters – 210 ECTS<br />

3.3 Entry Requirements<br />

school leaving certificate (A-level): university entrance<br />

level<br />

4. CONTENTS AND RESULTS ACHIEVED<br />

4.1 Course of Study<br />

Full-time<br />

4.2 Program Requirements<br />

4.2.1 Obligatory Subjects<br />

1. Nursing and Health science<br />

2. Ethics and Values<br />

3. Gerontology<br />

4. Economics and Organisation<br />

5. Communication and Counseling<br />

6. Project and Bachelor’s Thesis<br />

4.2.2 Electives<br />

are in 4.2.1 integrated<br />

4.2.3 Indepen<strong>den</strong>t Studies<br />

4.2.4 Bachelor Thesis<br />

10 credit points


4.3 Einzelheiten zum <strong>Studien</strong>gang <strong>und</strong><br />

<strong>den</strong> erzielten Noten<br />

vgl. <strong>Studien</strong>- <strong>und</strong> <strong>Prüfungsordnung</strong><br />

4.4 Notenskala<br />

1 = sehr gut<br />

2 = gut<br />

3 = befriedigend<br />

4 = ausreichend<br />

4.5 Gesamtklassifikation der Qualifikation<br />

bis 1,2 mit Auszeichnung<br />

bestan<strong>den</strong><br />

1,3 – 1,5 sehr gut bestan<strong>den</strong><br />

1,6 – 2,5 gut bestan<strong>den</strong><br />

2,6 – 3,5 befriedigend bestan<strong>den</strong><br />

3,6 – 4,0 ausreichend bestan<strong>den</strong><br />

5. FUNKTION DER QUALIFIKATION<br />

5.1 Zugangsberechtigung zu weiterführen<strong>den</strong><br />

<strong>Studien</strong><br />

Der erfolgreiche Abschluss des ausbildungsintegrien<strong>den</strong><br />

Fachhochschul-Bachelorstudienganges<br />

Bachelor of Science, B.Sc. im <strong>Studien</strong>gang Pflege<br />

Dual berechtigt zu einem Masterstudiengang<br />

5.2 Berechtigung zur Ausübung eines<br />

reglementierten Berufes<br />

Der Abschluss Bachelor of Science in Pflege Dual<br />

B.Sc. erlaubt <strong>den</strong> Absolventinnen <strong>und</strong> Absolventen<br />

<strong>den</strong> Titel „Bachelor of Science“’ zu tragen.<br />

Absolventinnen <strong>und</strong> Absolventen des <strong>Studien</strong>gangs<br />

sind zur Übernahme von Steuerungsfunktionen<br />

in der direkten Patientenversorgung <strong>und</strong><br />

der Patienten- <strong>und</strong> Angehörigenberatung befähigt.<br />

Sie sind in der Lage, alle Aufgaben im Rahmen<br />

des Pflegeprozesses in ambulanten <strong>und</strong> stationären<br />

Arbeitsbereichen der professionellen<br />

Pflege, insbesondere der gerontologischen Pflege<br />

selbstständig, eigenverantwortlich <strong>und</strong> fachk<strong>und</strong>ig<br />

wahrzunehmen.<br />

4.3 Program Details<br />

study examination regulations and code of practice<br />

4.4 Grading Scheme<br />

1 = very good<br />

2 = good<br />

3 = satisfactory<br />

4 = sufficient<br />

4.5 Overall Classification<br />

1,0 - 1,2 passed with distinction<br />

1,3 – 1,5 passed with excellence<br />

1,6 – 2,5 passed above average<br />

2,6 – 3,5 passed satisfactorily<br />

3,6 – 4,0 passed<br />

5. FUNCTION OF THE QUALIFICATION<br />

5.1 Access to Further Study<br />

The successful completion of the B.Sc. degree in<br />

nursing is the requirement for starting a Master’s<br />

degree.<br />

5.2 Professional Status<br />

The completion of the Bachelor degree in Nursing<br />

B.Sc. entitles the degree holder to the legally<br />

protected title ‘bachelor of science’ .


6. SONSTIGE ANGABEN<br />

6.1 Weitere Angaben<br />

6.2 Informationsquellen <strong>für</strong> weitere<br />

Angaben<br />

Fachhochschule: www.ksfh.de<br />

Integrierter Bachelor-<strong>Studien</strong>gang<br />

Pflegemanagement/Pflegepädagogik<br />

www.ksfh.de � Pflege<br />

7. BEURKUNDUNG<br />

Dieses Diploma Supplement bezieht sich auf folgende<br />

Dokumente:<br />

• Urk<strong>und</strong>e über die Verleihung des Bachelorgrades<br />

mit Datum<br />

• Prüfungszeugnis mit Noten <strong>und</strong> Datum<br />

• Diploma Supplement mit Datum<br />

7.1 Datum<br />

7.2 Unterschrift / Name <strong>und</strong><br />

Titel in Druckschrift<br />

7.3 Position der bescheinigen<strong>den</strong><br />

Person<br />

7.4 Amtlicher Stempel<br />

6. ADDITIONAL INFORMATION<br />

6.1 Additional Information<br />

6.2 Further Information Sources<br />

On the University: www.ksfh.de<br />

On the program: www.ksfh.de � Pflege<br />

7. CERTIFICATION<br />

This diploma supplement relates to the following<br />

documents:<br />

• Certificate of the Bachelor Degree including<br />

the date of completion<br />

• Official transcript with date and grades<br />

• Diploma Supplement with date<br />

7.1 date<br />

7.2 signature / name and title<br />

in typed print<br />

Präsi<strong>den</strong>t 7.3 certifying authority<br />

7.4 official seal

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