Studien- und Prüfungsordnung für den ausbildungsintegrierenden ...
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<strong>Studien</strong>- <strong>und</strong> <strong>Prüfungsordnung</strong><br />
<strong>für</strong> <strong>den</strong> ausbildungsintegrieren<strong>den</strong> Bachelorstudiengang Pflege dual<br />
an der Katholischen Stiftungsfachhochschule München<br />
vom 2. April 2009<br />
Fachhochschule der Kirchlichen Stiftung des öffentlichen Rechts<br />
„Katholische Bildungsstätten <strong>für</strong> Sozialberufe in Bayern“<br />
Aufgr<strong>und</strong> von Art. 13 Abs. 1 Satz 2, 58 Abs. 1, 61 Abs. 2 <strong>und</strong> 3 sowie 66 Abs. 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes<br />
(BayHSchG) <strong>und</strong> § 6 Abs. 1 der Verfassung der Katholischen Stiftungsfachhochschule München<br />
erlässt die Katholische Stiftungsfachhochschule München folgende Satzung:<br />
§ 1 Zweck der <strong>Studien</strong>- <strong>und</strong> <strong>Prüfungsordnung</strong><br />
Diese <strong>Studien</strong>- <strong>und</strong> <strong>Prüfungsordnung</strong> dient der Ausfüllung <strong>und</strong> Ergänzung der Rahmenprüfungsordnung<br />
<strong>für</strong> die Fachhochschulen vom 17. Oktober 2001 (BayRS 2210-4-1-4-1-WFK in der Fassung vom 20. Juli 2007<br />
(GVBl Seite 545) <strong>und</strong> der Allgemeinen <strong>Prüfungsordnung</strong> der Katholischen Stiftungsfachhochschule München<br />
vom 28. Juni 2007 in deren jeweiliger Fassung.<br />
§ 2 <strong>Studien</strong>ziele<br />
Das duale Studium kommt dem derzeitigen Bedarf nach akademisch ausgebildeten Pflegepraktikerinnen<br />
<strong>und</strong> -praktikern entgegen, die in der direkten Patientenversorgung tätig sind <strong>und</strong> geplant, f<strong>und</strong>iert <strong>und</strong><br />
verantwortlich Pflege selbständig durchführen. Es befähigt gr<strong>und</strong>sätzlich zu einer wissenschaftlich f<strong>und</strong>ierten<br />
<strong>und</strong> gleichermaßen ethisch reflektierten Pflege am Patienten/an der Patientin <strong>und</strong> am Bewohner/der<br />
Bewohnerin. Die akademisch gebildeten Praktiker/-innen lernen, neben der Übernahme von<br />
Steuerungsfunktionen <strong>für</strong> die Arbeitsablauforganisation, theoriegestützte Konzepte <strong>für</strong> die praktische<br />
pflegerische Versorgung vor Ort zu erstellen, Projekte zu entwickeln, zu begleiten <strong>und</strong> umzusetzen <strong>und</strong><br />
Problemlösungsprozesse zu steuern. Dabei kommt der salutogenetischen Ausrichtung der Themen <strong>und</strong><br />
Handlungsfelder eine besondere Bedeutung zu. Die Ziele des Studiums orientieren sich an einem umfassen<strong>den</strong><br />
Kompetenzprofil in <strong>den</strong> Bereichen der Fach- <strong>und</strong> Metho<strong>den</strong>kompetenz, der Sozialkompetenz sowie<br />
der Selbstkompetenz.<br />
§ 3 Kooperation der beteiligten Institutionen<br />
Der Bachelorstudiengang wird in Kooperation mit Berufsfachschulen <strong>und</strong> Ausbildungsbetrieben angeboten.<br />
Das Nähere regelt die Kooperationsvereinbarung, vgl. Anlage 4.<br />
§ 4 Zulassungsvoraussetzung<br />
(1) Die <strong>Studien</strong>bewerberinnen <strong>und</strong> <strong>Studien</strong>bewerber müssen als studiengangsspezifische Voraussetzung<br />
- einen nach § 9 Krankenpflegegesetz (KrPflG) rechtsgültigen Ausbildungsvertrag mit einer<br />
gemäß § 4 KrPflG <strong>und</strong> Art. 13 Bayerisches Erziehungs- <strong>und</strong> Unterrichtsgesetz (BayEUG) staatlich anerkannten<br />
Berufsfachschule <strong>für</strong> Krankenpflege - einen gemäß B<strong>und</strong>esaltenpflegegesetz rechtsgültigen<br />
Ausbildungsvertrag mit der ausbil<strong>den</strong><strong>den</strong> Einrichtung <strong>und</strong> mit der Altenpflegeschule vorlegen.<br />
Dies schließt <strong>den</strong> Nachweis eines anerkannten Ausbildungsplatzes in einer praktischen, anerkannten<br />
Ausbildungsstelle mit ein.<br />
(2) Die Zulassung in diesen <strong>Studien</strong>gang ist <strong>für</strong> Stu<strong>den</strong>tinnen <strong>und</strong> Stu<strong>den</strong>ten anderer Hochschulen nur<br />
möglich, wenn ein Ausbildungsvertrag mit einer staatlich anerkannten Berufsfachschule <strong>für</strong> Krankenpflege/mit<br />
einer Berufsfachschule <strong>für</strong> Altenpflege <strong>und</strong> der Nachweis aller bis zum Semester des<br />
Hochschulwechsels im Rahmen der Ausbildung zu erwerben<strong>den</strong> CPs <strong>für</strong> BFS – <strong>und</strong> Praxismodule erbracht<br />
wer<strong>den</strong> bzw. durch Anrechnung ersetzt wer<strong>den</strong> kann. In <strong>den</strong> Semestern 1-6 ist ein Nachholen<br />
von Modulen nicht möglich.<br />
§ 5 Aufbau des Studiums <strong>und</strong> Regelstudienzeit<br />
(1) Der Bachelorstudiengang verläuft parallel zur Berufsausbildung <strong>und</strong> ist mit dieser eng verzahnt. Die<br />
Regelstudienzeit umfasst neun <strong>Studien</strong>semester einschließlich der Bachelorarbeit.
(2) Der Beginn des dualen Bachelorstudienganges ist nur zum Wintersemester eines <strong>Studien</strong>jahres<br />
möglich.<br />
(3) Die ersten sechs <strong>Studien</strong>semester bereiten in Kombination mit der dreijährigen theoretischen <strong>und</strong><br />
praktischen Berufsausbildung in ausgewählten, staatlich anerkannten Berufsfachschulen <strong>und</strong> <strong>den</strong><br />
diesen angeschlossenen bzw. vertraglich verb<strong>und</strong>enen praktischen Ausbildungseinrichtungen auf<br />
die staatliche Prüfung nach § 3 KrPflG in <strong>den</strong> Berufsbildern „Ges<strong>und</strong>heits- <strong>und</strong> Krankenpflegerin“<br />
bzw. „Ges<strong>und</strong>heits- <strong>und</strong> Krankenpfleger“ oder auf die staatliche Prüfung nach § B<strong>und</strong>esaltenpflegegesetz<br />
in <strong>den</strong> Berufsbildern „Altenpflegerin / Altenpfleger“ vor.<br />
Am Ende des sechsten <strong>Studien</strong>semesters erfolgt die externe staatliche Prüfung, mit deren Bestehen<br />
von der zuständigen Behörde auf Antrag die Erlaubnis zum Führen der gesetzlich geschützten Berufsbezeichnung<br />
„Ges<strong>und</strong>heits- <strong>und</strong> Krankenpflegerin“ bzw. „Ges<strong>und</strong>heits- <strong>und</strong> Krankenpfleger“<br />
oder „Altenpflegerin bzw. Altenpfleger“ erteilt wird.<br />
(4) Die erfolgreich abgelegte staatliche Prüfung zur/zum „Ges<strong>und</strong>heits- <strong>und</strong> Krankenpfleger/in“ oder<br />
„Altenpfleger/in“ an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsfachschule hat die Anrechnung<br />
von sechs Theoriemodulen mit insgesamt 30 ECTS-Kreditpunkten sowie sechs Praxismodulen<br />
mit insgesamt 30 ECTS-Kreditpunkten auf die <strong>Studien</strong>leistungen zur Folge. Die sechs Praxismodule<br />
ersetzen dabei das praktische <strong>Studien</strong>semester im Sinne § 15 allgemeine <strong>Prüfungsordnung</strong> der Katholischen<br />
Stiftungsfachhochschule München (APro).<br />
(5) Das siebte bis neunte <strong>Studien</strong>semester wird als Vollzeitstudium ausschließlich an der Katholischen<br />
Stiftungsfachhochschule München geführt; eines dieser Semester kann auch im Ausland studiert<br />
wer<strong>den</strong>.<br />
§ 6 Module <strong>und</strong> Prüfungen<br />
(1) Die Module, ihre St<strong>und</strong>enzahl, die Anzahl der ECTS-Kreditpunkte, die Art der Lehrveranstaltungen<br />
sowie die Form der Prüfungen sind in der Anlage 3 (Modulbeschreibungen) zu dieser Satzung festgelegt.<br />
(2) Die Module wer<strong>den</strong> als Pflichtmodule <strong>und</strong> als Wahlpflichtmodule geführt.<br />
1. Die Pflichtmodule sind <strong>für</strong> alle Studieren<strong>den</strong> des dualen Bachelorstudienganges verbindlich.<br />
2. In <strong>den</strong> Wahlpflichtmodulen müssen die Studieren<strong>den</strong> nach Maßgabe dieser <strong>Studien</strong>- <strong>und</strong> <strong>Prüfungsordnung</strong><br />
<strong>und</strong> des <strong>Studien</strong>planes eine bestimmte Auswahl treffen. Die gewählten Module<br />
wer<strong>den</strong> wie Pflichtmodule behandelt.<br />
§ 7 Prüfungsarten <strong>und</strong> Bearbeitungszeiten<br />
(1) Für die Durchführung von Prüfungen können unterschiedliche Prüfungsarten festgelegt wer<strong>den</strong>.<br />
Prüfungsleistungen wer<strong>den</strong> erbracht insbesondere durch:<br />
• Mündliche Prüfungen (15 Minuten/ Person)<br />
• Klausuren (1 Std./ Modul)<br />
• Hausarbeiten<br />
• Referate<br />
• Seminargestaltung plus Präsentation<br />
• Seminargestaltung plus mündliche Prüfung<br />
• Projektpräsentation plus Bericht<br />
• Portfolio Prüfung<br />
(2) Verschie<strong>den</strong>e Prüfungsarten können kombiniert wer<strong>den</strong>.<br />
(3) Angerechnete Prüfungsleistungen an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsfachschule<br />
wer<strong>den</strong> mit der jeweils dort ermittelten Gesamtnote als Modulnote bewertet.<br />
§ 8 <strong>Studien</strong>plan<br />
(1) Der Fachbereich Pflege erstellt zur Sicherstellung des Lehrangebotes <strong>und</strong> zur Information der Studieren<strong>den</strong><br />
einen <strong>Studien</strong>plan, der nicht Teil dieser <strong>Studien</strong>- <strong>und</strong> <strong>Prüfungsordnung</strong> ist, <strong>und</strong> aus dem<br />
sich der Ablauf des Studiums im Einzelnen ergibt. Der <strong>Studien</strong>plan wird vom Fachbereichsrat beschlossen<br />
<strong>und</strong> ist hochschulöffentlich bekannt zu machen. Die Bekanntmachung neuer Regelungen<br />
muss spätestens zu Beginn der Vorlesungszeit des Semesters erfolgen, das sie erstmals betreffen.<br />
(2) Der <strong>Studien</strong>plan enthält insbesondere Regelungen <strong>und</strong> Angaben über<br />
1. die Aufteilung der Semesterwochenst<strong>und</strong>en <strong>und</strong> der ECTS-Kreditpunkte<br />
2. je Modul <strong>und</strong> <strong>Studien</strong>semester, die Art der Lehrveranstaltungen in <strong>den</strong> einzelnen Modulen sowie<br />
die Unterrichts- <strong>und</strong> Prüfungssprache, soweit diese nicht deutsch ist, <strong>und</strong> sofern dies in der<br />
Anlage nicht abschließend geregelt ist, <strong>den</strong> Katalog der von <strong>den</strong> Studieren<strong>den</strong> des Bachelorstu-
dienganges in <strong>den</strong> Wahlpflichtmodulen wählbaren fachwissenschaftlichen Wahlpflichtfächer,<br />
deren St<strong>und</strong>enzahl <strong>und</strong> ECTS-Kreditpunkte, die Art der Lehrveranstaltungen in diesen Fächern,<br />
die Unterrichts- <strong>und</strong> Prüfungssprache, soweit diese nicht deutsch ist, sowie Form <strong>und</strong> Verfahren<br />
der in <strong>den</strong> fachwissenschaftlichen Wahlpflichtfächern jeweils geforderten Prüfung <strong>und</strong> die<br />
Bearbeitungszeit <strong>für</strong> die Anfertigung schriftlicher Prüfungen,<br />
3. nähere Bestimmungen zu Form <strong>und</strong> Verfahren der einzelnen Prüfungen sowie zur Organisation<br />
der in <strong>den</strong> ersten sechs Semestern liegen<strong>den</strong> Präsenzphasen.<br />
§ 9 Fachstudienberatung<br />
Studierende, die am Ende des dritten Fachsemesters nicht mindestens 50 ECTS-Kreditpunkte erworben<br />
haben, müssen die Fachstudienberatung aufsuchen.<br />
§ 10 Besondere Prüfungsregelungen<br />
(1) Bis zum Ende des zweiten Fachsemesters muss die Prüfung in dem Modul 1.1 Pflegewissenschaft<br />
erstmals angetreten wer<strong>den</strong>.<br />
(2) Zum Eintritt in <strong>den</strong> zweiten <strong>Studien</strong>abschnitt ist nur berechtigt, wer in <strong>den</strong> Modulen des ersten<br />
<strong>Studien</strong>abschnitts (Semester 1-6) mindestens 110 ECTS-Kreditpunkte erworben hat.<br />
(3) Prüfungsleistungen können gr<strong>und</strong>sätzlich nur einmal wiederholt wer<strong>den</strong>.<br />
§ 11 Prüfungskommission<br />
Für <strong>den</strong> dualen Bachelorstudiengang Pflege ist die Prüfungskommission der Katholischen Stiftungsfachhochschule<br />
Abteilung München zuständig.<br />
§ 12 Bachelorarbeit<br />
(1) Voraussetzung <strong>für</strong> die Ausgabe des Themas der Bachelorarbeit ist die erfolgreich abgeschlossene<br />
Berufsausbildung <strong>und</strong> die Berufszulassung als „Ges<strong>und</strong>heits- <strong>und</strong> Krankenpflegerin“ bzw. „Ges<strong>und</strong>heits-<br />
<strong>und</strong> Krankenpfleger“ oder „Altenpflegerin bzw. „Altenpfleger“, sowie der Nachweis aller 120<br />
ECTS-Kreditpunkte der Module des ersten bis sechsten <strong>Studien</strong>semesters.<br />
(2) Das Thema der Bachelorarbeit muss so beschaffen sein, dass sie bei zusammenhängender ausschließlicher<br />
Bearbeitung in 2 Monaten fertig gestellt wer<strong>den</strong> kann. Die Frist von der Themenstellung<br />
bis zur Abgabe der Bachelorarbeit darf 5 Monate nicht überschreiten, wenn die Bachelorarbeit<br />
spätestens bis zu einem Monat nach Beginn des neunten Semesters ausgegeben wird.<br />
(3) Die Festlegung der Fristen <strong>und</strong> der Termin <strong>für</strong> die Abgabe der Bachelorarbeit wird durch die Prüfungskommission<br />
festgelegt.<br />
§ 13 Bewertung von Prüfungen <strong>und</strong> Prüfungsgesamtergebnis<br />
Für die Berechnung des Prüfungsgesamtergebnisses wer<strong>den</strong> die Endnoten aller Module mit Ausnahme<br />
der Note der Bachelorarbeit einfach gewichtet. Die Note der Bachelorarbeit wird zweifach gewichtet.<br />
§ 14 Akademischer Grad<br />
(1) Aufgr<strong>und</strong> des erfolgreichen Abschlusses der Bachelorprüfung wird der akademische Grad „Bachelor<br />
of Science (B.Sc.)“ in Nursing verliehen.<br />
(2) Über die Verleihung des akademischen Grades wird eine Urk<strong>und</strong>e gemäß dem Muster in Anlage 5<br />
ausgestellt.<br />
§ 15 <strong>Studien</strong>beitrag<br />
Die <strong>Studien</strong>beiträge regelt die <strong>Studien</strong>beitragssatzung der Katholischen Stiftungsfachhochschule München<br />
in ihrer jeweils gültigen Fassung.<br />
§ 16 Inkrafttreten<br />
Diese <strong>Studien</strong>- <strong>und</strong> <strong>Prüfungsordnung</strong> tritt mit dem 1.Oktober 2009 in Kraft.<br />
München,<br />
Prof. Dr. Egon Endres
Präsi<strong>den</strong>t
Ausfertigungsvermerk<br />
Diese Satzung wird auf Gr<strong>und</strong> des Beschlusses des Senats der Katholischen Stiftungsfachhochschule München<br />
vom 20. Mai 2010,<br />
der Genehmigung des Stiftungsrates der Kirchlichen Stiftung des öffentlichen Rechts „Katholische Bildungsstätten <strong>für</strong><br />
Sozialberufe in Bayern“ vom _______________<br />
<strong>und</strong><br />
des Einvernehmens des Bayerischen Staatsministeriums <strong>für</strong> Wissenschaft Forschung <strong>und</strong> Kunst (Schreiben vom<br />
_________________, Az.: X/_-_ ____._._-__/_____)<br />
ausgefertigt. Diese Satzung wurde am __.__.____ in der Katholischen Stiftungsfachhochschule München, Abt. München,<br />
Raum D.009 (Vorzimmer Präsi<strong>den</strong>t) niedergelegt. Die Niederlegung wurde am __.__.____ durch Aushang in der<br />
Hochschule bekannt gegeben. Tag der Bekanntgabe ist daher der __.__.____.<br />
München, __.__.____<br />
Prof. Dr. Egon Endres<br />
Präsi<strong>den</strong>t
Anlage 1: Übersicht über die Verteilung der Credit Points <strong>und</strong> der Module über das Studium<br />
1. Übersicht über die Verteilung der Credit Points in <strong>den</strong> <strong>Studien</strong>abschnitten:<br />
Ausbildungsabschnitt Semester CP/ Module<br />
1 1 – 6 24 Module = 120 CP<br />
2 7 – 9 16 Module = 90 CPs<br />
gesamt 1 – 9 40 Module = 210 CP<br />
CP der Module gesamt = 200 CP <strong>für</strong> BA-Arbeit = 10<br />
2. Übersicht über die Modulverteilung auf die unterschiedlichen Lernorte<br />
Modulverteilung auf Lernorte BFS Praxis KSFH<br />
6 6 28<br />
Im Einzelnen:<br />
Semester BFS CP KSFH CP<br />
Praxisstelle CP<br />
1 1 Theoriemodul 5 2 Theoriemodule 10 1 Praxismodul 5<br />
2 1 Theoriemodul 5 2 Theoriemodule 10 1 Praxismodul 5<br />
3 1 Theoriemodul 5 2 Theoriemodule 10 1 Praxismodul 5<br />
4 1 Theoriemodul 5 2 Theoriemodule 10 1 Praxismodul 5<br />
5 1 Theoriemodul 5 2 Theoriemodule 10 1 Praxismodul 5<br />
6 1 Theoriemodul 5 2 Theoriemodule 10 1 Praxismodul 5<br />
30 60 30<br />
Examen – Ende praktische Ausbildung<br />
7 6 Theoriemodule 30<br />
8 5 Theoriemodule 1 Projektmodul 30<br />
9 4 Module +<br />
20 +<br />
BA Arbeit<br />
10<br />
Bachelor of Science (insgesamt 210 CP)<br />
3. <strong>Studien</strong>bereiche <strong>und</strong> Modulanzahl:<br />
SB 1: Pflege- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitswissenschaften (10 Module + 1 WP 1 )<br />
SB 2: Norm <strong>und</strong> Sinnfragen (3 Module + 1 WP 2 )<br />
SB 3: Gerontologische Pflege (7 Module)<br />
SB 4: Ökonomie <strong>und</strong> Organisation (4 Module)<br />
SB 5: Kommunikation <strong>und</strong> Beratung (6 Module)<br />
SB 6: Projekt <strong>und</strong> Bachelorarbeit (2 Module)<br />
Der Praxisbezug des dualen Studiums wird zum einen ausbildungsintegrierend in der ersten <strong>Studien</strong>phase<br />
durch Praxismodule der Ausbildungsstätten gewährleistet; zum anderen durch das Projekt im<br />
SB 6.<br />
4. Anrechnung von Modulen auf Ausbildung <strong>und</strong> Studium<br />
Die Praxismodule wer<strong>den</strong> als Äquivalent des praktischen <strong>Studien</strong>semesters mit insgesamt 30 CP gerechnet.<br />
Aufschlüsselung pro Semester bzw. pro Praxismodul:<br />
Zunehmend selbständiges praktisches Arbeiten: mind. 3 Wochen = 120 St<strong>und</strong>en<br />
Praxisanleitung zusammen mit Begleitung durch BFS 30 St<strong>und</strong>en 3 .<br />
1 Wahlpflichtmodul 1.8<br />
2 Wahlpflichtmodul 2.4<br />
3 Die Aufteilung der St<strong>und</strong>en <strong>für</strong> Praxisanleitung <strong>und</strong> Praxisbegleitung wird durch die kooperieren<strong>den</strong> Schulen <strong>und</strong> Praxisstellen <strong>den</strong><br />
Ausbildungs- <strong>und</strong> Prüfungserfordernissen entsprechend geregelt.
Anlage 2: Übersicht über die <strong>Studien</strong>bereiche sowie die Modulverteilung in <strong>den</strong> Semestern<br />
1. <strong>Studien</strong>bereiche <strong>und</strong> Modulanzahl:<br />
SB 1: Pflege- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitswissenschaften (10 Module + 1 WP 4 )<br />
SB 2: Norm <strong>und</strong> Sinnfragen (3 Module + 1 WP 5 )<br />
SB 3: Gerontologische Pflege (7 Module)<br />
SB 4: Ökonomie <strong>und</strong> Organisation (4 Module)<br />
SB 5: Kommunikation <strong>und</strong> Beratung (6 Module)<br />
SB 6: Projekt <strong>und</strong> Bachelorarbeit (2 Module)<br />
Der Praxisbezug des dualen Studiums wird zum einen ausbildungsintegrierend in der ersten <strong>Studien</strong>phase<br />
durch Praxismodule der Ausbildungsstätten gewährleistet; zum anderen durch das Projekt im<br />
SB 6.<br />
2. Module in <strong>den</strong> Semestern<br />
Folgende Tabelle stellt die <strong>Studien</strong>bereiche sowie die Titel der Module dar <strong>und</strong> zeigt die zeitliche Verortung<br />
im gesamten Studium:<br />
<strong>Studien</strong>bereich 1: Pflege- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitswissenschaften<br />
Modul Nr. Verortung im<br />
Semester<br />
Modultitel<br />
1.01 6 1 Gr<strong>und</strong>lagen der Pflegepraxis<br />
1.1 1 Pflegewissenschaft<br />
1.02 2 Bewegung <strong>und</strong> Interaktion<br />
1.2 2 Handlungsgr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> Handlungskonzepte<br />
1.3 4 Pflegeforschung<br />
1.4 5 Handlungsfelder <strong>und</strong> Pflegesysteme<br />
1.5 6 Ges<strong>und</strong>heitswissenschaften 1: Gr<strong>und</strong>lagen<br />
1.6 7 Ges<strong>und</strong>heitswissenschaften 2: Zugänge <strong>und</strong> Handlungsfelder<br />
1.7 8 Interdisziplinäre Zugänge zu Körperlichkeit <strong>und</strong> Leiblichkeit<br />
1.8 (WP) 7 8 Sozialtherapeutisches Rollenspiel: Ges<strong>und</strong>heit – Krankheit –Sterben<br />
1.9 9 Pflege als Gestaltungsaufgabe<br />
<strong>Studien</strong>bereich 2: Norm <strong>und</strong> Sinnfragen<br />
Modul Nr. Verortung im<br />
Semester<br />
Modultitel<br />
2.1 3 Ethik <strong>und</strong> Anthropologie in der Pflege<br />
2.2 7 Menschenwürde, Gr<strong>und</strong>rechte <strong>und</strong> Patientenrechte<br />
2.3 7 Implementierungsformen von Ethik in Pflege <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsversorgung<br />
2.4 (WP) 8 8 Bioethik<br />
<strong>Studien</strong>bereich 3: Gerontologische Pflege<br />
Modul Nr. Verortung im<br />
Semester<br />
Modultitel<br />
3.1 1 Alter <strong>und</strong> Altern im Kontext von Gesellschaft <strong>und</strong> Wissenschaft<br />
3.2 3 Neue Wohn- <strong>und</strong> Versorgungsformen <strong>für</strong> ältere Menschen<br />
3.01 4 Geriatrie <strong>und</strong> Gerontopsychiatrie 1<br />
3.02 5 Pflegerische Aufgaben im Kontext von Abschied, Sterben <strong>und</strong> Tod<br />
3.3 6 Rehabilitation / Geriatrische Rehabilitation<br />
3.4 7 Geriatrie <strong>und</strong> Gerontopsychiatrie 2<br />
3.5 8 Spiritualität der Lebensphasen: Ansätze von Hospiz <strong>und</strong> Palliative<br />
Care<br />
4 Wahlpflichtmodul 1.8<br />
5 Wahlpflichtmodul 2.4<br />
6 Die mit einer Null nach der ersten Ziffer bezeichneten Module wer<strong>den</strong> an <strong>den</strong> BFS angeboten.<br />
7 WP = Wahlpflichtfach<br />
8 WP = Wahlpflichtfach
<strong>Studien</strong>bereich 4: Ökonomie <strong>und</strong> Organisation<br />
Modul Nr. Verortung im<br />
Semester<br />
Modultitel<br />
4.1 3 Betriebswirtschaftliche Gr<strong>und</strong>lagen <strong>und</strong> Qualitätsmanagement<br />
4.01 6 Ökologische <strong>und</strong> ökonomische Bedingungen pflegerischen Handelns<br />
4.2 7 Teamentwicklung aus interdisziplinärer Perspektive<br />
4.3 9 Rechtliche <strong>und</strong> ökonomische Gr<strong>und</strong>lagen des Ges<strong>und</strong>heitssystems<br />
der BRD<br />
<strong>Studien</strong>bereich 5: Kommunikation <strong>und</strong> Beratung<br />
Modul Nr. Verortung im<br />
Semester<br />
Modultitel<br />
5.1 2 Kommunikation <strong>und</strong> Beratung<br />
5.01 3 Kommunikation <strong>und</strong> Beziehungsgestaltung<br />
5.2 5 Lebenslanges Lernen<br />
5.3 7 Gesprächsführung<br />
5.4 8 Modelle der Konfliktbewältigung<br />
5.5 9 Anleitung, Schulung, Beratung<br />
<strong>Studien</strong>bereich 6: Projekt <strong>und</strong> Bachelorarbeit<br />
Modul Nr. Verortung im<br />
Semester<br />
Modultitel<br />
6.1 8 Projekt:<br />
Entwicklungen in <strong>den</strong> Arbeitsfeldern der Pflege<br />
6.2 9 BA-Arbeit<br />
Die Praxismodule P 1 – P6 sind gleichmäßig auf das Studium in der ersten Phase verteilt, so dass in jedem<br />
Semester ein Praxismodul stattfindet.<br />
Die ausführlichen Modulbeschreibungen sind im Modulhandbuch niedergelegt.
Anlage 3: Kooperationsvereinbarung<br />
Kooperationsvereinbarung<br />
zwischen<br />
der Kath. Stiftungsfachhochschule München, vertreten durch <strong>den</strong> Präsi<strong>den</strong>ten<br />
<strong>und</strong><br />
Kooperationspartner..........<br />
wird folgende Vereinbarung geschlossen:<br />
§ 1 Kooperationsgegenstand<br />
Kooperationsgegenstand ist der Ausbildungsintegrierende Bachelorstudiengang Pflege Dual mit dem<br />
akademischen Abschluss BAScN<br />
§ 2 Kooperationsvoraussetzungen<br />
(1) Voraussetzung <strong>für</strong> eine Kooperation in Zusammenhang mit 1. ist die Integrierbarkeit der Lehrplanrichtlinien<br />
der kooperieren<strong>den</strong> Berufsfachschulen hinsichtlich der modularen Struktur der jeweiligen<br />
<strong>Studien</strong>- <strong>und</strong> <strong>Prüfungsordnung</strong> <strong>für</strong> <strong>den</strong> BA ScN der Kath. Stiftungsfachhochschule München.<br />
Das Vorliegen dieser Voraussetzung wird erforderlichenfalls vor Beginn des Bewerbungsverfahrens<br />
<strong>für</strong> das Studium festgestellt sowie die notwendigen Regelungen hier<strong>für</strong> getroffen.<br />
(2) Die Kooperationspartner verpflichten sich zu Qualitätssicherung <strong>und</strong> – entwicklung von Ausbildung<br />
<strong>und</strong> Studium (s. QM-Vereinbarung als Anlage).<br />
(3) Die Kooperationspartner verpflichten sich zur Schaffung einer kompatiblen Teilnahmemöglichkeit<br />
<strong>für</strong> Stu<strong>den</strong>ten/innen zum Erwerb der jeweiligen Hochschul-ECTS sowie der schulischen Unterrichtspflichtveranstaltungen.<br />
(4) Des Weiteren verpflichten sich die Kooperationspartner zu besonderer Sorgfalt bei der Abwicklung<br />
der Zusammenarbeit <strong>und</strong> der Kommunikation mit <strong>den</strong> zuständigen Behör<strong>den</strong>.<br />
§ 3 Zugang zum Studium<br />
(1) Die Zugangsvoraussetzungen der Katholischen Stiftungsfachhochschule zur Aufnahme eines Studiums<br />
sind verbindlich.<br />
(2) Die erforderlichen Vereinbarungen<br />
I. BfS Altenpflege: Schulvertrag mit der jeweiligen Schule,<br />
Ausbildungsvertrag mit der Ausbildungsstelle<br />
II. BfS Krankenpflege: Ausbildungsvertrag mit der BfS<br />
respektive verbindliche Zusagen seitens der zuständigen Stellen sind Zulassungsvoraussetzung. Sie<br />
können bis zum unter § 4. (2) vereinbarten Termin nachgereicht wer<strong>den</strong>.<br />
§ 4 Auswahlverfahren<br />
(1) Die Kath. Stiftungsfachhochschule München wählt <strong>Studien</strong>bewerber nach ihrem Auswahlverfahren<br />
aus. Die Regelungen hierzu sind deshalb Gegenstand dieser Vereinbarung.<br />
(2) (2) Bewerbungsfrist an der Kath. Stiftungsfachhochschule München ist die jeweils verbindliche<br />
Frist <strong>für</strong> Fachhochschulen in Bayern. Eine Nachreichung erforderlicher Unterlagen ist derzeit bis<br />
zum 15. 7. des Jahres möglich.<br />
(3) Es stehen <strong>für</strong> <strong>den</strong> BA ScN 25 <strong>Studien</strong>plätze zur Verfügung. Fällt die Zahl zulassungsfähiger Bewerber<br />
unter 15 wird der <strong>Studien</strong>gang im jeweiligen Jahr nicht angeboten.<br />
(4) Im Rahmen der <strong>Studien</strong>platzzahlen besteht keine Verpflichtung zur Aufnahme <strong>und</strong> Integration von<br />
Quereinsteigern, es sei <strong>den</strong>n, die Anerkennung erbrachter <strong>Studien</strong>leistungen ist im Rahmen des<br />
bestehen<strong>den</strong> Hochschulrechts möglich.<br />
(5) Ein nachträgliches Einsteigen von Schülern ist nur dann möglich, wenn das nachträgliche Erbringen<br />
von <strong>Studien</strong>leistungen in <strong>den</strong> Ablauf des Studiums integrierbar ist.
§ 5 Kooperationsforum<br />
(1) Zur Begleitung dieser Kooperation <strong>und</strong> der hieraus entstehen<strong>den</strong> Aufgaben wird ein Kooperationsforum<br />
gebildet.<br />
(2) Das Kooperationsforum setzt sich zusammen aus Vertretern/innen der kooperieren<strong>den</strong> Berufsfachschulen/Schulträger<br />
(insgesamt 4 Mitglieder, mind. 1 Vertreter/in der BFS <strong>für</strong> Altenpflege <strong>und</strong><br />
mind. 1 Vertreter/in der BFS <strong>für</strong> Ges<strong>und</strong>heits- <strong>und</strong> Krankenpflege)<br />
I. <strong>den</strong> Mitgliedern des Dekanats Pflege der KSFH München (3 Mitglieder) sowie<br />
II. der <strong>Studien</strong>gangsleitung des BA ScN der KSFH München<br />
als stimmberechtigte Mitglieder, der Vertreterin des LCV als beratendes Mitglied.<br />
(3) Aufgaben des Kooperationsforums sind:<br />
I. Weiterentwicklung des <strong>Studien</strong>ganges<br />
II. Qualitätssicherung <strong>und</strong> –entwicklung von Ausbildung <strong>und</strong> Studium<br />
III. Öffentlichkeitsarbeit<br />
IV. Festlegung gemeinsamer Aufgaben<br />
V. Klärung von Kooperationsfragen, vor allem zum Auswahlverfahren <strong>und</strong> zu Nr. 7 (2) , (3).<br />
VI. Beratung zu Nr. 10.<br />
Unvereinbarkeiten mit geltendem Schul- oder Hochschulrecht sind lediglich Gegenstand beratender<br />
Tätigkeit.<br />
§ 6 Gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit<br />
Das Kooperationsforum (siehe Punkt 5) entwickelt eine gemeinsame Strategie <strong>für</strong> eine wirksame Öffentlichkeitsarbeit<br />
<strong>und</strong> passt sie <strong>den</strong> jeweiligen Erfordernissen an.<br />
§ 7 Voraussetzungen <strong>für</strong> die Umsetzung des gemeinsamen Lehrangebotes<br />
(1) Für Lehrende im BA ScN liegt an <strong>den</strong> Berufsfachschulen bzw. an <strong>den</strong> Hochschulen die jeweils erforderliche<br />
schulaufsichtliche Lehrgenehmigung bzw. ministerielle Lehrerlaubnis vor.<br />
(2) Etwaige Divergenzen der Schul- <strong>und</strong> Hochschulorganisation wer<strong>den</strong> beachtet <strong>und</strong> einer <strong>für</strong> beide<br />
Seiten vertretbaren Lösung zugeführt. Die jeweils unterschiedlichen Zuständigkeiten sind zu beachten.<br />
(3) Die Kooperationspartner stellen die erforderliche Zusammenarbeit mit <strong>den</strong> Praxisstellen <strong>und</strong> bei<br />
der Ableistung der praktischen Ausbildung bzw. der Praktika sicher.<br />
(4) Hochschulmodule, die Teil der schulischen Ausbildung sind, unterliegen der Anwesenheitspflicht<br />
gemäß § 8 Ausbildungs- <strong>und</strong> <strong>Prüfungsordnung</strong> der Ges<strong>und</strong>heits- <strong>und</strong> Krankenpflege- sowie Altenpflegeschulen<br />
§ 8 Einnahmen <strong>und</strong> Ausgaben<br />
Einnahmen <strong>und</strong> Ausgaben wer<strong>den</strong> im Regelfall getrennt nach Zuständigkeit behandelt. Eine gemeinsame<br />
Übernahme von Kosten bzw. die Verwendung von gemeinsamen Einnahmen setzt eine schriftliche<br />
Vereinbarung der Kooperationspartner gemäß § 5 (3) voraus.<br />
§ 9 Weiterentwicklung des <strong>Studien</strong>ganges<br />
Die Kooperation umfasst die gemeinsame Weiterentwicklung des <strong>Studien</strong>ganges BA ScN.<br />
§ 10 Kooperationserweiterung<br />
Eine Erweiterung dieser Vereinbarung mit neuen Kooperationspartnern setzt voraus:<br />
I. Erfüllung der Voraussetzung zu § 2<br />
II. Akzeptanz dieser Vereinbarung.<br />
Die Entscheidung hierüber trifft nach Beratung im Kooperationsforum die Hochschule.<br />
§ 11 Wirksamkeit, Geltungsdauer, Kündigung<br />
(1) Die Vereinbarung beginnt mit dem .<br />
(2) Sie kann gekündigt wer<strong>den</strong> mit einer Kündigungsfrist von jeweils einem Jahr vor Beginn der Bewerbungsfrist<br />
<strong>für</strong> <strong>Studien</strong>anfänger an <strong>den</strong> Fachhochschulen in Bayern. Der <strong>Studien</strong>abschluss des<br />
BA ScN <strong>für</strong> bereits immatrikulierte Stu<strong>den</strong>ten/innen muss in bei<strong>den</strong> Bereichen der Kooperation<br />
gewährleistet sein.
(3) Eine etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten<br />
Vereinbarung zur Folge.<br />
§ 12 Haftung<br />
Die Kooperationspartner halten sich von Scha<strong>den</strong>sersatzansprüchen untereinander sowie Dritter frei.<br />
Die Kooperationspartner<br />
Die Kooperationspartner haften <strong>für</strong> die in dieser Vereinbarung übernommenen Aufgaben. Sofern ein<br />
Kooperationspartner <strong>für</strong> einen Scha<strong>den</strong> haftbar gemacht wird, <strong>den</strong> ein anderer Kooperationspartner<br />
zu vertreten hat, hat der andere Kooperationspartner ihn hiervon frei zu stellen.
Anlage 4: Qualitätsvereinbarung<br />
Qualitätsvereinbarung<br />
Zielsetzung<br />
In dieser Qualitätsvereinbarung verpflichten sich die im ausbildungsintegrieren<strong>den</strong> <strong>Studien</strong>gang Pflege<br />
Dual beteiligten Kooperationspartner zu einer umfassen<strong>den</strong> <strong>und</strong> transparenten Sicherung <strong>und</strong><br />
Entwicklung der Qualität insbesondere in <strong>den</strong> Feldern der Lehre, der Koordination <strong>und</strong> Abstimmung<br />
der Lernorte in Hochschule, Berufsfachschule <strong>und</strong> Praxis, der Begleitung der Studieren<strong>den</strong> <strong>und</strong> Organisation<br />
von Studium <strong>und</strong> Ausbildung im dualen Studium.<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
1. Allgemeine Systeme der Qualitätsentwicklung <strong>und</strong> Qualitätssicherung in der Lehre <strong>und</strong> Ausbildung<br />
1.1. KSFH<br />
1.2. kooperierende BFS<br />
2. Lehre <strong>und</strong> Unterricht<br />
2.1. Anforderungen an die Qualifikation der Lehren<strong>den</strong> an der KSFH<br />
2.2. Anforderungen an die Lehren<strong>den</strong> der BFS<br />
2.3. Anforderungen an die Praxisanleitung<br />
3. Maßnahmen zur Sicherung der Qualität in der Betreuung der Studieren<strong>den</strong><br />
4. Qualitätssicherung in der <strong>Studien</strong>- <strong>und</strong> Ausbildungsorganisation, Datenschutz<br />
5. Ro<strong>und</strong> Table, Qualitätsberichtserstellung durch KSFH, Kooperationspartner <strong>und</strong> Stu<strong>den</strong>tinnenvertretung<br />
1. Allgemeine Systeme der Qualitätsentwicklung <strong>und</strong> Qualitätssicherung in der Lehre <strong>und</strong> Ausbildung<br />
1.1. Qualitätssicherung <strong>und</strong> Qualitätsentwicklung an der KSFH<br />
Als <strong>Studien</strong>gang des Fachbereichs Pflege der KSFH unterliegt der <strong>Studien</strong>gang Pflege Dual dem<br />
System der Qualitätsentwicklung an der KSFH.<br />
Das Rahmenziel der Qualitätssicherung <strong>und</strong> Qualitätsentwicklung der KSFH liegt in der Sicherung<br />
<strong>und</strong> Weiterentwicklung von Art <strong>und</strong> Umfang der Leistungen der Hochschule in Lehre <strong>und</strong> Ausbildung.<br />
9<br />
Ausgangspunkt ist das formulierte Leitbild der Hochschule. 10 Seine Leitsätze bringen <strong>den</strong> gesellschaftlichen<br />
Auftrag der Hochschule zum Ausdruck <strong>und</strong> bil<strong>den</strong> die Gr<strong>und</strong>lage der daraus abgeleiteten<br />
Qualitätsziele der KSFH. 11<br />
Die Qualitätsziele beziehen sich auf die vier zentralen Qualitätsbereiche Lehre, Studium, Forschung<br />
<strong>und</strong> Entwicklung an der KSFH <strong>und</strong> thematisieren Aspekte in <strong>den</strong> Dimensionen der Struktur-<br />
, Prozess- <strong>und</strong> Ergebnisqualität.<br />
Die Umsetzung der Ziele erfolgt durch entsprechende Strukturen <strong>und</strong> Prozesse, Maßnahmen <strong>und</strong><br />
Ressourcen sowie durch hochschulspezifische Kooperation, Koordination <strong>und</strong> Kommunikation. 12<br />
Wer<strong>den</strong> durch sich ändernde Anforderungen Änderungen in <strong>den</strong> Qualitätsdimensionen erforderlich,<br />
so wirken diese zurück auf die Qualitätsziele <strong>und</strong> schließlich auch auf <strong>den</strong> Leitbildprozess der<br />
Hochschule.<br />
Einen konkreten Ausfluss der Qualitätsentwicklung der Hochschule stellen die Standards <strong>für</strong> eine<br />
qualifizierte Lehre der KSFH dar. 13 Diese sind <strong>für</strong> alle haupt- <strong>und</strong> nebenamtlich Lehren<strong>den</strong> verpflichtend.<br />
Im Rahmen der Standards wird die Evaluation der Lehrveranstaltungen festgelegt. Die KSFH hat ein<br />
spezifisches formatives Evaluationssystem entwickelt, das dem kommunikativen Charakter der<br />
Hochschule entspricht. 14 Das Verfahren gewährleistet, dass die Evaluationsergebnisse in die Weiterentwicklung<br />
der Lehre <strong>und</strong> der <strong>Studien</strong>gänge einfließen.<br />
1.2. Qualitätssicherung <strong>und</strong> Qualitätsentwicklung der kooperieren<strong>den</strong> Berufsfachschulen<br />
9 Vgl. Konzeptioneller Rahmen <strong>für</strong> Qualitätssicherung <strong>und</strong> Qualitätsentwicklung, Stand 29.1.2009<br />
10 Vgl. Leitbild der KSFH, Stand April 1999<br />
11 Vgl. Qualitätsziele, Stand 12.1.2009<br />
12 Vgl. System der Qualitätsentwicklung an der Katholischen Stiftungsfachhochschule, Stand 12.1.2009<br />
13 Vgl. Standards <strong>für</strong> eine qualifizierte Lehre, Stand April 1999<br />
14 Vgl. Evaluationsverfahren, Stand 29.1.2009
Die Kooperationspartner im ausbildungsintegrieren<strong>den</strong> <strong>Studien</strong>gang Pflege Dual verpflichten sich,<br />
die theoretische <strong>und</strong> praktische Ausbildung nach einem zugr<strong>und</strong>e liegen<strong>den</strong> Qualitätssicherungssystem<br />
durchzuführen. Hierbei wer<strong>den</strong> qualitätssichernde Maßnahmen formuliert, geplant, mit allen<br />
Beteiligten abgestimmt <strong>und</strong> durchgeführt. Diese Maßnahmen wer<strong>den</strong> zeitnah evaluiert <strong>und</strong><br />
gegebenenfalls neu angepasst. Die Weiterentwicklung des Qualitätssicherungssystems wird durch<br />
wiederholtes Anwen<strong>den</strong> des beschriebenen Qualitätszyklus gewährleistet.<br />
Die Kooperationspartner verpflichten sich, die Qualität der erstellten Praxismodule sowohl inhaltlich,<br />
als auch in der Ablauforganisation sicherzustellen. Hierbei gewährleisten sie die Praxisbegleitung<br />
durch Praxisbesuche, praktische Anleitungen <strong>und</strong> Prüfungen. In Absprache mit <strong>den</strong> kooperieren<strong>den</strong><br />
Praxisstellen wer<strong>den</strong> ausreichend fachlich qualifizierte Praxisanleiter gemäß <strong>den</strong> gesetzlich<br />
festgelegten Vorgaben zur Verfügung gestellt. Die fachspezifischen Inhalte in <strong>den</strong> verschie<strong>den</strong>en<br />
Fachbereichen wer<strong>den</strong> durch Berichte intensiviert <strong>und</strong> von <strong>den</strong> Kooperationspartnern bewertet.<br />
Ebenso wer<strong>den</strong> die praktischen Einsätze der Stu<strong>den</strong>ten hinsichtlich der Vermittlung von Fach-, Sozial-,<br />
Metho<strong>den</strong>- <strong>und</strong> Personalkompetenz reflektiert <strong>und</strong> bewertet. Die hierbei erzielten Ergebnisse<br />
wer<strong>den</strong> im Sinne der Weiterentwicklung an die Praxisorte weitergegeben <strong>und</strong> zusammen mit <strong>den</strong><br />
Fachkräften evaluiert.<br />
2. Lehre <strong>und</strong> Unterricht<br />
2.1. Anforderungen an die Qualifikation der Lehren<strong>den</strong> an der KSFH<br />
Die Anforderungen an Professorinnen <strong>und</strong> Professoren der Katholischen Stiftungsfachhochschule<br />
München sind <strong>den</strong> Standards <strong>für</strong> eine qualifizierende Lehre der Hochschule zu entnehmen.<br />
Lehrbeauftragte der Katholischen Stiftungsfachhochschule verfügen über einen Hochschulabschluss<br />
<strong>und</strong> einschlägige Berufserfahrung von i.d.R. min. 2 Jahren nach Beendigung des Studiums.<br />
2.2. Anforderungen an die Lehren<strong>den</strong> der BFS<br />
Die Lehren<strong>den</strong> im ausbildungsintegrieren<strong>den</strong> <strong>Studien</strong>gang Pflege Dual sind verpflichtet, die Lehre<br />
gemäß <strong>den</strong> Modulbeschreibungen auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft <strong>und</strong> unter besondere<br />
Berücksichtigung der jeweiligen Kompetenzziele durchzuführen, sowie Sorge da<strong>für</strong> zu tragen,<br />
dass alle Erfordernisse zur gegenseitigen Anrechenbarkeit der Leistungsnachweise gemäß der gesetzl.<br />
Vorgaben <strong>und</strong> der <strong>Studien</strong>ordnung erfüllt sind.<br />
Neben <strong>den</strong> genannten Evaluationsmaßnahmen zur Sicherung <strong>und</strong> Entwicklung der Qualität in der<br />
Lehre achten die Schulen bei der Auswahl der Lehren<strong>den</strong> auf eine fachliche <strong>und</strong> pädagogische Eignung<br />
<strong>und</strong> eine adäquate wissenschaftliche Qualifikation, i.d.R. ein einschlägiger Hochschulabschluss.<br />
In einer Einführungs- <strong>und</strong> Übergangsphase kann die Lehre auch von beruflich gebildeten<br />
Personen insbesondere von Lehrern <strong>für</strong> Pflegeberufe durchgeführt wer<strong>den</strong>, sofern diese die gesetzl.<br />
vorgegebenen Bedingungen zum Erhalt der Lehrerlaubnis besitzen, fachlich <strong>und</strong> wissenschaftlich<br />
geeignet sind. Der Mindestanteil an akademisch gebildeten Lehren<strong>den</strong> in <strong>den</strong> Modulen<br />
an einer Berufsfachschule sollte 50 Prozent in der Regel nicht unterschreitet. Die kooperieren<strong>den</strong><br />
Berufsfachschulen verpflichten sich, <strong>den</strong> Anteil akademisch ausgebildeter Lehrender im dualen<br />
Studium sukzessive zu erhöhen.<br />
Zu Beginn jedes <strong>Studien</strong>jahres legen die Berufsfachschulen gemeinsam mit der KSFH einen <strong>Studien</strong>plan<br />
vor, in dem ersichtlich ist, welche Lehren<strong>den</strong> in <strong>den</strong> jeweiligen Modulen lehren/unterrichten<br />
wer<strong>den</strong> <strong>und</strong> über welche Qualifikation sie verfügen.<br />
2.3. Anforderungen an die Qualität der Praxisanleitung<br />
Die Ausbildungs- <strong>und</strong> Prüfungsverordnungen der neuen Berufsgesetze in der Alten- <strong>und</strong> Krankenpflege<br />
schreiben <strong>den</strong> Einsatz von Praxisanleitern in allen Feldern der praktischen Ausbildung vor<br />
<strong>und</strong> stecken <strong>den</strong> Mindestrahmen <strong>für</strong> deren pädagogische Zusatzqualifikationen ab, der von <strong>den</strong><br />
Kooperationspartnern einzuhalten ist. Im § 2 der Ausbildungs- <strong>und</strong> Prüfungsverordnung <strong>für</strong> Berufe<br />
der Krankenpflege (KrPflAPrV) wer<strong>den</strong> Fachkräfte mit mindestens 2-jähriger Berufserfahrung <strong>und</strong><br />
mindestens 200 Std berufspädagogischer Zusatzqualifikation gefordert. Im Altenpflegegesetz wird<br />
im § 2 der Ausbildungs- <strong>und</strong> Prüfungsverordnung eine geeignete Fachkraft mit mindestens 2 Jahren<br />
Berufserfahrung <strong>und</strong> der Fähigkeit zur Praxisanleitung, erworben durch berufspädagogische<br />
Fort- <strong>und</strong> Weiterbildungen, vorgeschrieben. Darüber hinaus wird das Institut <strong>für</strong> Fort- <strong>und</strong> Weiterbildung<br />
der KSFH eine zusätzliche Weiterbildung <strong>für</strong> Praxisanleiter aller kooperieren<strong>den</strong> Praxisstellen<br />
anbieten, um <strong>den</strong> gestiegenen Anforderungen in der Begleitung der Stu<strong>den</strong>ten gerecht wer<strong>den</strong><br />
zu können.<br />
3. Maßnahmen zur Sicherung der Qualität in der Betreuung der Studieren<strong>den</strong>
Eine qualifizierte, individuelle <strong>und</strong> zeitnahe Betreuung ist ein wichtiges Qualitätskriterium der<br />
KSFH. In allen Rankings (CHE, HIS) wird diese Qualität der DozentInnen der KSFH besonders herausgehoben<br />
<strong>und</strong> mit sehr guten, weit überdurchschnittlichen Ergebnissen bewertet.<br />
Die Beratung <strong>und</strong> Betreuung der Studieren<strong>den</strong> erfolgt auf mehreren Ebenen <strong>und</strong> in ausdifferenzierten<br />
Formen:<br />
- Beratung durch hauptamtlich Lehrende<br />
- Beratungsangebote von Servicestellen wie dem Praxiscenter, dem International Office, <strong>den</strong><br />
Fachbereichsassistenzen, der Frauenbeauftragten, der psycho-sozialen Beratung, Stipendienberatung,<br />
der Behindertenbeauftragten zu allen Fragen<br />
- der Interessentinnen vor dem Studium<br />
- der Studieren<strong>den</strong> während des Studiums<br />
am Ende Studiums <strong>und</strong> nach dem Studium zu Karrierewegen <strong>und</strong> möglichen Berufsbiographien.<br />
Diese Beratungsangebote sind zusammengeführt im Themenpapier Beratung, Betreuung <strong>und</strong> Unterstützung<br />
der Studieren<strong>den</strong> der Steuerungsgruppe Qualitätsentwicklung der KSFH vom<br />
22.01.2009.<br />
Für die Studieren<strong>den</strong> im dualen <strong>Studien</strong>gang wird zudem durch die <strong>Studien</strong>gangsleitungen ein studiengangsspezifisches<br />
Betreuungs- <strong>und</strong> Beratungskonzept etabliert. Ziel ist es, auf mögliche Belastungs-<br />
oder Problemsituationen, die mit der Integration von 3 Lernorten <strong>und</strong> der Neuetablierung<br />
eines akademischen Bildungsweges in die bisher nicht akademisch ausgebildete Pflege hervorgerufen<br />
wer<strong>den</strong> könnten, reagieren zu können.<br />
4. Qualitätssicherung in der <strong>Studien</strong>- <strong>und</strong> Ausbildungsorganisation, Datenschutz<br />
Die zur Durchführung von Ausbildung <strong>und</strong> Studium nötigen Prozesse wer<strong>den</strong> zum jeweils geeigneten<br />
Zeitpunkt unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen beschrieben<br />
<strong>und</strong> entsprechend umgesetzt. Insbesondere die Weitergabe von Daten der Studieren<strong>den</strong>, die personenbezogene<br />
Informationen <strong>und</strong> Prüfungsleistungen beinhalten, wird mit entsprechender Sorgfalt<br />
<strong>und</strong> nur mit Zustimmung der Studieren<strong>den</strong> zwischen <strong>den</strong> verschie<strong>den</strong>en zuständigen Stellen<br />
durchgeführt.<br />
5. Ro<strong>und</strong> Table<br />
Zur Weiterentwicklung des <strong>Studien</strong>ganges hinsichtlich der Studierbarkeit, der Erreichung der <strong>Studien</strong>ziele<br />
<strong>und</strong> der formulierten Qualitätsziele wer<strong>den</strong> regelmäßige Ro<strong>und</strong> Table Gespräche eingeführt.<br />
Sie fin<strong>den</strong> mindestens einmal im Semester unter Beteiligung von Vertretern der Hochschule,<br />
der Berufsfachschulen, der Praxis <strong>und</strong> der Stu<strong>den</strong>tinnenvertretung auf Einladung der KSFH statt.<br />
Gr<strong>und</strong>lage der Ro<strong>und</strong> Table Gespräche sind die Qualitätsberichtserstellung durch KSFH <strong>und</strong> Kooperationspartner.
Anlage 5: Bachelorurk<strong>und</strong>e<br />
Bachelorurk<strong>und</strong>e<br />
Herr/Frau <br />
geb. am in <br />
hat die nach ordnungsgemäßem Studium an der<br />
Katholischen Stiftungsfachhochschule München die Bachelorprüfung im<br />
ausbildungsintegrierten <strong>Studien</strong>gang Pflege dual<br />
bestan<strong>den</strong>.<br />
Herrn/Frau <br />
wird hiermit der akademische Grad *<br />
Bachelor of Science (B.Sc.)<br />
verliehen.<br />
München, <strong>den</strong> <br />
Fachhochschule der Kirchlichen Stiftung des öffentlichen Rechts<br />
„Katholische Bildungsstätten <strong>für</strong> Sozialberufe in Bayern“<br />
Präsi<strong>den</strong>t/Präsi<strong>den</strong>tin Dekan/Dekanin<br />
__________________________________<br />
∗ Die Verleihung des akademischen Grades „Bachelor of Science“ (B.Sc.) Nursing erfolgt im Einvernehmen (Art.115 Abs. 2 Satz 1,<br />
Art.108 Abs. 1 Satz 2 BayHSchG) mit dem Bayerischen Staatsministerium <strong>für</strong> Wissenschaft, Forschung <strong>und</strong> Kunst (Schreiben vom<br />
22.12.2005, Az.: XI/3H 6224.3.2-11/45 040).
Anlage 6: Bachelorzeugnis<br />
Zeugnis über die Bachelorprüfung<br />
Herr/Frau <br />
geb. am in <br />
hat nach ordnungsgemäßem Studium an der<br />
Katholischen Stiftungsfachhochschule München die Bachelorprüfung im<br />
ausbildungsintegrierten <strong>Studien</strong>gang Pflege dual<br />
Die Leistungen in <strong>den</strong> einzelnen Prüfungsfächern wur<strong>den</strong> wie folgt beurteilt:<br />
Note Kreditpunkte (CPs)<br />
<strong>Studien</strong>bereich 1: Pflege- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitswissenschaften <br />
<strong>Studien</strong>bereich 2: Norm- <strong>und</strong> Sinnfragen <br />
<strong>Studien</strong>bereich 3: Gerontologische Pflege <br />
<strong>Studien</strong>bereich 4: Ökonomie <strong>und</strong> Organisation <br />
<strong>Studien</strong>bereich 5: Kommunikation <strong>und</strong> Beratung <br />
<strong>Studien</strong>bereich 6: Projekte <strong>und</strong> Bachelorarbeit <br />
Bachelorarbeit <br />
Thema: <br />
Wahlpflichtbereich <br />
Frau/Herr hat in der Bachelorprüfung die Gesamtnote <br />
<strong>und</strong> die Gesamtpunkte von CPs erreicht.<br />
München, <strong>den</strong> <br />
Fachhochschule der Kirchlichen Stiftung des öffentlichen Rechts<br />
„Katholische Bildungsstätten <strong>für</strong> Sozialberufe in Bayern“<br />
Präsi<strong>den</strong>t Vorsitzender Prüfungskommission
Anlage 7: Diploma Supplement<br />
1. ANGABEN ZUR PERSON<br />
1.1 Familienname<br />
1.2 Vorname<br />
1.3 Geburtsdatum, -ort, -land<br />
1.4 Immatrikulationsnummer<br />
2. ANGABEN ZUM BACHELOR<br />
2.1 Bezeichnung der Qualifikation <strong>und</strong> vollständiger<br />
verliehener Titel mit offizieller Abkürzung<br />
(in der Originalsprache)<br />
Bachelor of Science B.Sc.<br />
2.2 Hauptstudienfächer der Qualifikation<br />
Pflege<br />
2.3 Name <strong>und</strong> Status der Institution, die <strong>den</strong> Bachelor<br />
verliehen hat (in der Originalsprache)<br />
Katholische Stiftungsfachhochschule München<br />
(gegründet 1971)<br />
Fachbereich Pflege, genehmigt durch das Bayerische<br />
Staatsministerium <strong>für</strong> Wissenschaft<br />
Status<br />
Fachhochschule der Kirchlichen Stiftung öffentlichen<br />
Rechts »Katholische Bildungsstätten <strong>für</strong><br />
Sozialberufe in Bayern«<br />
2.4 Name <strong>und</strong> Status der Institution, die <strong>den</strong><br />
<strong>Studien</strong>gang durchgeführt hat siehe 2.3<br />
Diploma Supplement<br />
Fachhochschule der Kirchlichen Stiftung des öffentlichen Rechts<br />
„Katholische Bildungsstätten <strong>für</strong> Sozialberufe in Bayern“<br />
2. QUALIFICATION<br />
1. PERSONAL DATA<br />
1.1 Family Name<br />
1.2 First Name<br />
1.3 Date, Place, Country of Birth<br />
1.4 Stu<strong>den</strong>t ID Number<br />
2.1 Name of Qualification and Title Conferred<br />
(official full and abbreviated versions in original<br />
language)<br />
Bachelor of Science B.Sc.<br />
2.2 Main Field(s) of Study<br />
Nursing<br />
2.3 Institution awarding the Qualification (in<br />
original language) Status (Type/Control)<br />
Katholische Stiftungsfachhochschule München<br />
(fo<strong>und</strong>ed 1971)<br />
Department of Nursing, accredited by the Bavarian<br />
State Ministry of Science<br />
Type/Control<br />
University of Applied Science, a Non State Institution,<br />
f<strong>und</strong>ed by the Catholic Church according to<br />
Public Law<br />
2.4 Institution Administering Studies (in original<br />
language) Status (TypeControl)<br />
see 2.3
2.5 Im Unterricht/in der Prüfung verwendete<br />
Sprachen<br />
Deutsch<br />
3. ANGABEN ZUM NIVEAU DES BACHELOR<br />
3.1 Niveau der Qualifikation (Einordnung in die<br />
spezielle Qualifikationsstruktur des nationalen<br />
Bildungssystems; Angabe des ISCED Codes)<br />
Gr<strong>und</strong>ständiges Studium,<br />
1.Hochschulabschluss, abgeschlossen mit einer<br />
Bachelorarbeit<br />
3.2 <strong>Studien</strong>zeit<br />
(Anzahl Semester; Anzahl credits ECTS)<br />
Neun Semester – 210 ECTS<br />
3.3 Zulassungsbedingungen<br />
Fachhochschulreife <strong>und</strong> rechtsgültiger Ausbildungsvertrag<br />
mit einer Berufsfachschule <strong>für</strong> Ges<strong>und</strong>heits-<br />
<strong>und</strong> Krankenpflege oder Altenpflege,<br />
im letzteren Fall zusätzlich <strong>den</strong> Nachweis eines<br />
Ausbildungsplatzes in der Altenpflege.<br />
4. INHALTE DES STUDIENGANGS UND ERREICHTE<br />
ERGEBNISSE<br />
4.1 <strong>Studien</strong>art<br />
Semester 1-6 Teilzeit<br />
Semester 7-9 Vollzeit<br />
4.2 Anforderungen des <strong>Studien</strong>ganges<br />
4.2.1 Pflichtfächer (<strong>Studien</strong>bereiche)<br />
1. Pflege- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitswissenschaften<br />
2. Norm- <strong>und</strong> Sinnfragen<br />
3. Gerontologische Pflege<br />
4. Ökonomie <strong>und</strong> Organisation<br />
5. Kommunikation <strong>und</strong> Beratung<br />
6. Projekte <strong>und</strong> Bachelorarbeit<br />
4.2.2 Wahlpflichtfächer<br />
sind in 4.2.1 integriert<br />
4.2.3 Indepen<strong>den</strong>t Studies<br />
4.2.4 Bachelor-Arbeit<br />
10 Credit points<br />
2.5 Language(s) of Instruction/Examination<br />
German<br />
3. QUALIFICATION LEVEL<br />
3.1 Level<br />
Graduate /first degree<br />
3.2 Official Length of Program<br />
Nine Semesters – 210 ECTS<br />
3.3 Entry Requirements<br />
school leaving certificate (A-level): university entrance<br />
level<br />
4. CONTENTS AND RESULTS ACHIEVED<br />
4.1 Course of Study<br />
Full-time<br />
4.2 Program Requirements<br />
4.2.1 Obligatory Subjects<br />
1. Nursing and Health science<br />
2. Ethics and Values<br />
3. Gerontology<br />
4. Economics and Organisation<br />
5. Communication and Counseling<br />
6. Project and Bachelor’s Thesis<br />
4.2.2 Electives<br />
are in 4.2.1 integrated<br />
4.2.3 Indepen<strong>den</strong>t Studies<br />
4.2.4 Bachelor Thesis<br />
10 credit points
4.3 Einzelheiten zum <strong>Studien</strong>gang <strong>und</strong><br />
<strong>den</strong> erzielten Noten<br />
vgl. <strong>Studien</strong>- <strong>und</strong> <strong>Prüfungsordnung</strong><br />
4.4 Notenskala<br />
1 = sehr gut<br />
2 = gut<br />
3 = befriedigend<br />
4 = ausreichend<br />
4.5 Gesamtklassifikation der Qualifikation<br />
bis 1,2 mit Auszeichnung<br />
bestan<strong>den</strong><br />
1,3 – 1,5 sehr gut bestan<strong>den</strong><br />
1,6 – 2,5 gut bestan<strong>den</strong><br />
2,6 – 3,5 befriedigend bestan<strong>den</strong><br />
3,6 – 4,0 ausreichend bestan<strong>den</strong><br />
5. FUNKTION DER QUALIFIKATION<br />
5.1 Zugangsberechtigung zu weiterführen<strong>den</strong><br />
<strong>Studien</strong><br />
Der erfolgreiche Abschluss des ausbildungsintegrien<strong>den</strong><br />
Fachhochschul-Bachelorstudienganges<br />
Bachelor of Science, B.Sc. im <strong>Studien</strong>gang Pflege<br />
Dual berechtigt zu einem Masterstudiengang<br />
5.2 Berechtigung zur Ausübung eines<br />
reglementierten Berufes<br />
Der Abschluss Bachelor of Science in Pflege Dual<br />
B.Sc. erlaubt <strong>den</strong> Absolventinnen <strong>und</strong> Absolventen<br />
<strong>den</strong> Titel „Bachelor of Science“’ zu tragen.<br />
Absolventinnen <strong>und</strong> Absolventen des <strong>Studien</strong>gangs<br />
sind zur Übernahme von Steuerungsfunktionen<br />
in der direkten Patientenversorgung <strong>und</strong><br />
der Patienten- <strong>und</strong> Angehörigenberatung befähigt.<br />
Sie sind in der Lage, alle Aufgaben im Rahmen<br />
des Pflegeprozesses in ambulanten <strong>und</strong> stationären<br />
Arbeitsbereichen der professionellen<br />
Pflege, insbesondere der gerontologischen Pflege<br />
selbstständig, eigenverantwortlich <strong>und</strong> fachk<strong>und</strong>ig<br />
wahrzunehmen.<br />
4.3 Program Details<br />
study examination regulations and code of practice<br />
4.4 Grading Scheme<br />
1 = very good<br />
2 = good<br />
3 = satisfactory<br />
4 = sufficient<br />
4.5 Overall Classification<br />
1,0 - 1,2 passed with distinction<br />
1,3 – 1,5 passed with excellence<br />
1,6 – 2,5 passed above average<br />
2,6 – 3,5 passed satisfactorily<br />
3,6 – 4,0 passed<br />
5. FUNCTION OF THE QUALIFICATION<br />
5.1 Access to Further Study<br />
The successful completion of the B.Sc. degree in<br />
nursing is the requirement for starting a Master’s<br />
degree.<br />
5.2 Professional Status<br />
The completion of the Bachelor degree in Nursing<br />
B.Sc. entitles the degree holder to the legally<br />
protected title ‘bachelor of science’ .
6. SONSTIGE ANGABEN<br />
6.1 Weitere Angaben<br />
6.2 Informationsquellen <strong>für</strong> weitere<br />
Angaben<br />
Fachhochschule: www.ksfh.de<br />
Integrierter Bachelor-<strong>Studien</strong>gang<br />
Pflegemanagement/Pflegepädagogik<br />
www.ksfh.de � Pflege<br />
7. BEURKUNDUNG<br />
Dieses Diploma Supplement bezieht sich auf folgende<br />
Dokumente:<br />
• Urk<strong>und</strong>e über die Verleihung des Bachelorgrades<br />
mit Datum<br />
• Prüfungszeugnis mit Noten <strong>und</strong> Datum<br />
• Diploma Supplement mit Datum<br />
7.1 Datum<br />
7.2 Unterschrift / Name <strong>und</strong><br />
Titel in Druckschrift<br />
7.3 Position der bescheinigen<strong>den</strong><br />
Person<br />
7.4 Amtlicher Stempel<br />
6. ADDITIONAL INFORMATION<br />
6.1 Additional Information<br />
6.2 Further Information Sources<br />
On the University: www.ksfh.de<br />
On the program: www.ksfh.de � Pflege<br />
7. CERTIFICATION<br />
This diploma supplement relates to the following<br />
documents:<br />
• Certificate of the Bachelor Degree including<br />
the date of completion<br />
• Official transcript with date and grades<br />
• Diploma Supplement with date<br />
7.1 date<br />
7.2 signature / name and title<br />
in typed print<br />
Präsi<strong>den</strong>t 7.3 certifying authority<br />
7.4 official seal