Druckversion Schul- und Hausordnung mit Anhängen
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Kaufmännische <strong>Schul</strong>e Stuttgart-Süd<br />
Berufsschule · Berufskolleg<br />
Zellerstraße 37 · 70180 Stuttgart<br />
A <strong>Schul</strong>ordnung<br />
1. Rechtsgr<strong>und</strong>lage<br />
<strong>Schul</strong>- <strong>und</strong> <strong>Hausordnung</strong><br />
Stand: September 2012<br />
Die <strong>Schul</strong>e ist gemäß <strong>Schul</strong>gesetz für Baden-Württemberg in der Fassung vom 1. August 1983 § 23 Abs. 2<br />
SchG berechtigt, zur Erfüllung der ihr übertragenen unterrichtlichen <strong>und</strong> erzieherischen Aufgaben <strong>und</strong> zur<br />
Aufrechterhaltung der Ordnung des <strong>Schul</strong>betriebs die erforderlichen Maßnahmen zu treffen <strong>und</strong> eine örtliche<br />
<strong>Schul</strong>ordnung zu erlassen.<br />
Um eine für den <strong>Schul</strong>betrieb förderliche Zusammenarbeit zu erreichen, richten sich alle Beteiligten nach<br />
Regeln, die sie sich gemeinsam geben. Die <strong>Schul</strong>- <strong>und</strong> <strong>Hausordnung</strong> wurde von der <strong>Schul</strong>konferenz <strong>und</strong><br />
der Gesamtlehrerkonferenz beschlossen.<br />
Der Elternbeirat (§ 57 SchG), der Schülerrat (§ 66 SchG), die <strong>Schul</strong>konferenz (§ 47 SchG) <strong>und</strong> die Klassen-<br />
Abteilungspflegschaften (§§ 56 <strong>und</strong> 59 SchG) wirken an der Gestaltung des <strong>Schul</strong>lebens <strong>mit</strong>.<br />
2. Örtlicher Gültigkeitsbereich<br />
Diese <strong>Schul</strong>ordnung gilt für den gesamten <strong>Schul</strong>bereich (<strong>Schul</strong>gr<strong>und</strong>stück <strong>und</strong> <strong>Schul</strong>gebäude) der<br />
Kaufmännischen <strong>Schul</strong>e Stuttgart-Süd.<br />
3. <strong>Schul</strong>pflicht<br />
3.1 Teilnahmepflicht<br />
Jede(r) Schüler/-in ist verpflichtet, den Unterricht <strong>und</strong> die übrigen verbindlichen Veranstaltungen der <strong>Schul</strong>e<br />
regelmäßig <strong>und</strong> ordnungsgemäß (d. h. insbesondere pünktlich <strong>und</strong> <strong>mit</strong> allen erforderlichen Arbeits<strong>mit</strong>teln)<br />
zu besuchen <strong>und</strong> die <strong>Schul</strong>- <strong>und</strong> <strong>Hausordnung</strong> einzuhalten. Das Weitere regelt die Verordnung des Ministeriums<br />
für Kultus <strong>und</strong> Sport über die Pflicht zur Teilnahme am Unterricht <strong>und</strong> an den sonstigen <strong>Schul</strong>veranstaltungen<br />
(<strong>Schul</strong>besuchsverordnung), sowie die schulinternen Regelungen über Versäumnisse <strong>und</strong> Klassenarbeiten,<br />
die Bestandteil der <strong>Schul</strong>- <strong>und</strong> <strong>Hausordnung</strong> sind (Anlage 1).<br />
3.2 Versäumnisse<br />
Ist ein(e) Schüler/-in aus zwingenden Gründen (z. B. Krankheit) am <strong>Schul</strong>besuch verhindert, ist dies der<br />
<strong>Schul</strong>e unter Angabe des Gr<strong>und</strong>es <strong>und</strong> der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung unverzüglich anzuzeigen<br />
(Entschuldigungspflicht).<br />
Die Entschuldigungspflicht ist für nicht voraussehbare Fehlzeiten spätestens am zweiten Tag der Verhinderung<br />
(fern)mündlich, elektronisch oder schriftlich zu erfüllen. Im Falle fernmündlicher oder elektronischer<br />
Verständigung der <strong>Schul</strong>e ist die schriftliche Mitteilung binnen drei Tagen nachzureichen.<br />
Bei einer Krankheitsdauer von mehr als zehn, bei Teilzeitschulen von mehr als drei Tagen, kann der/die<br />
Klassenlehrer/-in von dem/der Entschuldigungspflichtigen die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen.<br />
Schwangere Schülerinnen müssen die Berufsschule besuchen, solange sie in der Ausbildungs- bzw. Arbeitsstätte<br />
tätig sind (<strong>Schul</strong>besuchsverordnung § 2).<br />
3.3 Beurlaubung<br />
Der Antrag ist rechtzeitig (14 Tage vorher) von dem/der Erziehungsberechtigten (bzw. volljährigen Schülern/Schü-lerinnen<br />
selbst) zu stellen. Bei Beurlaubung aus betrieblichen Gründen kann der Antrag auch<br />
durch eine(n) für die Berufserziehung Mitverantwortliche(n) gestellt werden (s. § 5 ABS: „Ziff: 1 i. V. m. § 4<br />
Abs. 1 <strong>Schul</strong>besuchsverordnung).<br />
Eine Beurlaubung kann davon abhängig gemacht werden, dass der versäumte Unterricht ganz oder teilweise<br />
nachgeholt wird (<strong>Schul</strong>besuchsverordnung § 4,4).
3.4 Dauer der Berufsschulpflicht<br />
Die Berufsschulpflicht dauert drei Jahre. Sie endet <strong>mit</strong> Ablauf des <strong>Schul</strong>jahres, in dem der/die Schüler/in<br />
das 18. Lebensjahr vollendet. Auf Antrag können volljährige Berufsschulpflichtige für das 2. <strong>Schul</strong>halbjahr<br />
beurlaubt werden. Bei Auszubildenden, die ihre Ausbildung vor Vollendung des 18. Lebensjahres begonnen<br />
haben, besteht die Berufsschulpflicht bis zum Ende der Ausbildungszeit.<br />
4. Änderung persönlicher Daten<br />
Wohnungswechsel oder sonstige Änderungen der persönlichen Verhältnisse müssen dem/der Klassenlehrer/-in<br />
<strong>und</strong> der Verwaltung vom Schüler/von der Schülerin unverzüglich <strong>mit</strong>geteilt werden.<br />
B <strong>Hausordnung</strong><br />
Um einen reibungslosen Ablauf des <strong>Schul</strong>alltags zu gewährleisten, sind folgende Regelungen zu beachten:<br />
Alle Schüler/-innen haben durch ihr Verhalten im Unterricht dazu beizutragen, dass der Unterrichtsauftrag<br />
erfüllt werden kann.<br />
1. Unterrichtszeiten<br />
Montag bis Freitag:<br />
2. Öffnungszeiten - Sekretariat<br />
Die Öffnungszeiten der Verwaltung sind aus dem Anschlag an Zimmer 203 ersichtlich.<br />
3. Schüler<strong>mit</strong>verantwortung<br />
SMV-Mitteilungen befinden sich in dem dafür vorgesehenen Schaukasten im 2. Stock.<br />
4. Information für Schüler/-innen<br />
Die Schüler/-innen sind verpflichtet, sich an den für sie maßgebenden Anschlagtafeln zu informieren,<br />
z.B. bei Vertretungsunterricht <strong>und</strong> Prüfungen.<br />
5. Parken<br />
Das Parken im <strong>Schul</strong>hof <strong>und</strong> auf den für die Lehrkräfte reservierten Parkplätzen ist laut Verfügung des<br />
<strong>Schul</strong>verwaltungsamts den Schülern/Schülerinnen nicht gestattet.<br />
Zufahrten <strong>und</strong> <strong>Schul</strong>hof müssen aus feuerpolizeilichen Gründen freigehalten werden. Bei Zuwiderhandlung<br />
können Abschleppen <strong>und</strong> Strafanzeige erfolgen.<br />
6. Garderoben - Wertsachen<br />
St<strong>und</strong>en Doppelst<strong>und</strong>en Einzelst<strong>und</strong>en<br />
1.<br />
2.<br />
08:00 – 09:30 Uhr<br />
Pause 20 min 15 min<br />
3.<br />
4.<br />
09:50 – 11:20 Uhr<br />
Pause 20 min 15 min<br />
5.<br />
6.<br />
11:40 – 13:10 Uhr<br />
Pause 20 min 15 min<br />
7.<br />
8.<br />
13:30 – 15:00 Uhr<br />
Pause 10 min 5 min<br />
9.<br />
10.<br />
15:10 – 16:40 Uhr<br />
08:00 – 08:45 Uhr<br />
08:50 – 09:35 Uhr<br />
09:50 – 10:35 Uhr<br />
10:40 – 11:25 Uhr<br />
11:40 – 12:25 Uhr<br />
12:30 – 13:15 Uhr<br />
13:30 – 14:15 Uhr<br />
14:20 – 15:05 Uhr<br />
15:10 – 15:55 Uhr<br />
16:00 – 16:45 Uhr<br />
Die <strong>Schul</strong>e übernimmt gr<strong>und</strong>sätzlich keine Haftung. Eine Garderobenversicherung kann klassenweise abgeschlossen<br />
werden.
7. Ordnung in den Räumen<br />
7.1 Ordnungsdienst im Klassenzimmer<br />
Für Klassen- <strong>und</strong> Fachräume teilt der/die Klassenlehrer/-in bzw. Fachlehrer/-in einen Ordnungsdienst ein.<br />
Jede Klasse hat für Ordnung im Klassenzimmer <strong>und</strong> Aufstuhlen am Ende des Unterrichtstages zu sorgen.<br />
Der Ordnungsdienst ist dem/der Klassenlehrer/-in bzw. Fachlehrer/-in gegenüber für die Einhaltung der<br />
Ordnung verantwortlich.<br />
7.2 Beschädigung von Gegenständen<br />
Das Beschädigen <strong>und</strong> Bemalen von Gegenständen ist untersagt.<br />
Für Schäden ist der/die Verursacher/ -in haftbar.<br />
7.3 Essen <strong>und</strong> Trinken<br />
Essen während des Unterrichts ist nicht erlaubt. Trinken während des Unterrichts kann vom Lehrer<br />
erlaubt werden.<br />
7.4 Handy<br />
Den Schüler/innen ist die Benutzung von Handys in den <strong>Schul</strong>gebäuden verboten. Bei Zuwiderhandlungen<br />
können die Handys abgenommen <strong>und</strong> im Sekretariat hinterlegt werden. Dort können diese nach dem Unterricht<br />
abgeholt werden.<br />
7.5 Foto-, Film- u. Tonaufnahmen<br />
Foto-, Film- <strong>und</strong> Tonaufnahmen sind gr<strong>und</strong>sätzlich verboten (außer für Unterrichtszwecke). Im Übrigen gilt<br />
das Urheberrechtsgesetz.<br />
7.6 DV-Räume<br />
Die Nutzungsordnung für DV-Räume ist Bestandteil der <strong>Schul</strong>- <strong>und</strong> <strong>Hausordnung</strong> (Anlage 2).<br />
8. Verlassen der Klassenräume<br />
In den Pausen können die Schüler/-innen in den Klassenräumen verbleiben. Das Verlassen des <strong>Schul</strong>geländes<br />
durch volljährige Schüler/innen geschieht auf eigene Gefahr.<br />
9. Verhalten im <strong>Schul</strong>hof<br />
Abfälle sind in die dafür vorgesehenen Behälter zu werfen. Auf dem <strong>Schul</strong>gelände darf nicht <strong>mit</strong> Gegenständen<br />
geworfen werden.<br />
Es ist besonders darauf zu achten, dass keine Verunreinigung des Treppen- <strong>und</strong> Aufenthaltsbereichs durch<br />
Müll erfolgt.<br />
10. Rauchen <strong>und</strong> Genuss alkoholischer Getränke; offene Getränke<br />
Rauchen ist ges<strong>und</strong>heitsschädlich! Zur Vermeidung einer Gefährdung von Nichtrauchern/Nichtraucherinnen<br />
darf auf dem <strong>Schul</strong>gelände nur in den besonders gekennzeichneten Bereichen geraucht werden. Für<br />
die Zigarettenkippen sind die aufgestellten Aschenbecher zu verwenden.<br />
In den <strong>Schul</strong>gebäuden ist das Rauchen verboten.<br />
Der Genuss alkoholischer Getränke ist Schülern/Schülerinnen im gesamten <strong>Schul</strong>bereich verboten.<br />
Offene Getränke dürfen nur im Eingangsbereich der <strong>Schul</strong>e konsumiert werden.<br />
11. Schadensmeldungen/F<strong>und</strong>sachen<br />
Diebstähle <strong>und</strong> Sachbeschädigungen sind dem/der Fachlehrer/-in umgehend zu melden. F<strong>und</strong>sachen<br />
sind gr<strong>und</strong>sätzlich beim Hausmeister abzugeben. Nicht abgeholte F<strong>und</strong>sachen werden nach jährlicher<br />
Aufbewahrung der SMV zur Versteigerung zur Verfügung gestellt.
12. Anschlagtafeln<br />
Plakate <strong>und</strong> Anschläge aller Art außer am SMV-Brett bedürfen der Genehmigung der <strong>Schul</strong>leitung. Die<br />
SMV hat dabei die Bestimmungen des <strong>Schul</strong>rechts zu beachten.<br />
13. Unfall, Sanitätsraum<br />
Bei Unfall sind zu verständigen: Klassen- <strong>und</strong> Fachlehrer/-in sowie Rektorat.<br />
Sanitätsraum: Zellerstraße 37, Zimmer 116, 1. OG.<br />
14. Fluchtwege bei Feuer <strong>und</strong> Katastrophen<br />
Der Fluchtplan ist in den Klassenzimmern <strong>und</strong> an den Anschlagtafeln in den Gängen ausgehängt. Er ist Bestandteil<br />
der <strong>Schul</strong>- <strong>und</strong> <strong>Hausordnung</strong> (Anlage 3).<br />
C. Folgen ordnungswidrigen Verhaltens<br />
Die Bestimmungen dieser <strong>Schul</strong>- <strong>und</strong> <strong>Hausordnung</strong> sind für alle Schüler/-innen verbindlich.<br />
Wer dagegen verstößt, muß <strong>mit</strong> folgenden Maßnahmen rechnen:<br />
1. Erzieherische Maßnahmen<br />
a) Ermahnung<br />
b) Verwarnung<br />
c) Mitteilung an Erziehungsberechtigte <strong>und</strong>/oder die für die Berufserziehung der Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler<br />
Mitverantwortlichen<br />
d) Eintrag ins Tagebuch<br />
2. Erziehungs- <strong>und</strong> Ordnungsmaßnahmen nach § 90 SchG<br />
1. durch den/die Klassenlehrer/-in oder durch den/die unterrichtende(n) Lehrer/-in:<br />
Nachsitzen bis zu zwei Unterrichtsst<strong>und</strong>en.<br />
2. durch den <strong>Schul</strong>leiter:<br />
a) Nachsitzen bis zu vier Unterrichtsst<strong>und</strong>en,<br />
b) Überweisung in eine Parallelklasse desselben Typs innerhalb der <strong>Schul</strong>e,<br />
c) Androhung des zeitweiligen Ausschlusses vom Unterricht,<br />
d) Ausschluss vom Unterricht bis zu fünf Unterrichtstagen, bei beruflichen <strong>Schul</strong>en in Teilzeitform Ausschluss<br />
für einen Unterrichtstag;<br />
nach Anhörung der Klassenkonferenz:<br />
e) Einen über den Ausschluss vom Unterricht nach Buchstabe d) hinausgehenden Ausschluss vom<br />
Unterricht bis zu vier Unterrichtswochen,<br />
f) Androhung des Ausschlusses aus der <strong>Schul</strong>e,<br />
g) Ausschluss aus der <strong>Schul</strong>e.<br />
Nachsitzen oder Überweisung in eine Parallelklasse kann <strong>mit</strong> der Androhung des zeitweiligen Ausschlusses<br />
vom Unterricht verb<strong>und</strong>en werden. Der zeitweilige Ausschluss vom Unterricht kann <strong>mit</strong> der<br />
Androhung des Ausschlusses aus der <strong>Schul</strong>e verb<strong>und</strong>en werden.<br />
3. Bußgeld nach § 92 SchG<br />
Der <strong>Schul</strong>leiter
Anlage 1<br />
Regeln für den ordnungsgemäßen <strong>Schul</strong>besuch an der KSS<br />
Die <strong>Schul</strong>- <strong>und</strong> <strong>Hausordnung</strong> dient in erster Linie dazu, eine Situation im Unterricht zu schaffen, in der Lernen<br />
möglich ist, <strong>und</strong> diejenigen Schüler zu fördern, zu unterstützen <strong>und</strong> zu schützen, die lernen wollen.<br />
Wir sind in unserer <strong>Schul</strong>e davon überzeugt, dass ein erfolgreiches schulisches Zusammenleben <strong>und</strong> pädagogisches<br />
Arbeiten nur im Rahmen verbindlicher Regelungen möglich ist.<br />
Diese Regelungen berücksichtigen, dass die Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler unserer <strong>Schul</strong>e entweder schon bei<br />
<strong>Schul</strong>eintritt volljährig sind oder im Laufe der <strong>Schul</strong>zeit volljährig werden <strong>und</strong> deshalb für ihr Handeln selbst verantwortlich<br />
sind.<br />
Schüler, die unsere <strong>Schul</strong>e besuchen, sollten von vorneherein wissen, welche Konsequenzen ein den Unterricht<br />
<strong>und</strong> den Lernprozess der anderen störendes Verhalten haben wird, um ihnen Verhaltenssicherheit zu geben.<br />
Aus diesem Gr<strong>und</strong> werden im Folgenden die zwei wichtigsten Gruppen möglicher Regelverstöße näher aufgeführt<br />
<strong>und</strong> deren Konsequenzen erläutert.<br />
<strong>Schul</strong>versäumnisse<br />
sind<br />
> Fehlen an einem oder mehreren ganzen Tagen<br />
> Fehlen in einzelnen St<strong>und</strong>en<br />
> Zuspätkommen zur ersten St<strong>und</strong>e<br />
> Zuspätkommen nach der Pause<br />
Unentschuldigte Versäumnisse<br />
⇒ Unentschuldigte Versäumnisse führen zu Maßnahmen nach Punkt C. der <strong>Schul</strong>- <strong>und</strong><br />
<strong>Hausordnung</strong> (s. u.)!<br />
Entschuldigte Versäumnisse<br />
Der Schüler/die Schülerin muss davon ausgehen, dass der jeweilige Fachlehrer in der ersten St<strong>und</strong>e zu<br />
der es dem Schüler/der Schülerin möglich sein kann, den Stoff (einschließlich der Hausaufgaben) nachgearbeitet<br />
zu haben, diesen überprüft; entweder durch Kontrolle der Aufzeichnungen oder durch<br />
mündliche Prüfung oder durch beides.<br />
⇒ Falls eine Leistungskontrolle erfolgt, wird die erbrachte Leistung benotet.<br />
Hinweis<br />
Lt. Beschluss der Gesamtlehrerkonferenz vom 4. Dez. 1995 werden häufige Fehlzeiten in den Halbjahreszeugnissen<br />
<strong>und</strong> Jahreszeugnissen unter „Bemerkungen“ eingetragen.<br />
<strong>Schul</strong>isches Fehlverhalten<br />
Sind u. a.<br />
> Nichterledigen der Hausaufgaben<br />
> Nicht<strong>mit</strong>bringen der nötigen Unterrichtsmaterialien<br />
> Stören des Unterrichts<br />
> Nichtbeachten der <strong>Hausordnung</strong><br />
⇒ <strong>Schul</strong>isches Fehlverhalten führt zu Maßnahmen nach Punkt C. der <strong>Schul</strong>- <strong>und</strong><br />
<strong>Hausordnung</strong>!
Maßnahmen nach Punkt C. der <strong>Schul</strong>- <strong>und</strong> <strong>Hausordnung</strong>!<br />
Ordnungsverstöße führen zunächst zu Maßnahmen wie Ermahnung, Verwarnung <strong>und</strong> Nachsitzen. Schwere oder<br />
wiederholte Regelverstöße werden zusätzlich im Tagbuch durch Eintragung dokumentiert.<br />
In der Regel kann nach 5 Tagebucheinträgen der <strong>Schul</strong>leiter nach Anhörung der Klassenkonferenz <strong>und</strong> des volljährigen<br />
Schülers, beim minderjährigen Schüler auch seiner Erziehungsberechtigten darüber entscheiden, ob der<br />
Schüler/die Schülerin zeitweilig vom Unterricht ausgeschlossen wird <strong>und</strong> Ihm bei weiterem Fehlverhalten der<br />
Ausschluss aus der <strong>Schul</strong>e angedroht wird.<br />
In der Regel kann nach 7 Tagebucheinträgen der <strong>Schul</strong>leiter nach Anhörung der Klassenkonferenz <strong>und</strong> des volljährigen<br />
Schülers, beim minderjährigen Schüler auch seiner Erziehungsberechtigten, darüber entscheiden, ob der<br />
Schüler/die Schülerin endgültig von der <strong>Schul</strong>e ausgeschlossen wird. Auf Wunsch des Schülers wird die<br />
<strong>Schul</strong>konferenz angehört.<br />
Bei schweren Regelverstößen können Maßnahmen wie<br />
> Nachsitzen bis zu vier Unterrichtsst<strong>und</strong>en, angeordnet vom <strong>Schul</strong>leiter,<br />
> Überweisung in eine Parallelklasse desselben Typs innerhalb der <strong>Schul</strong>e,<br />
> Androhung des zeitweiligen Ausschlusses vom Unterricht,<br />
> Ausschluss vom Unterricht bis zu fünf Unterrichtstagen, bei beruflichen <strong>Schul</strong>en in Teilzeitform<br />
Ausschluss für einen Unterrichtstag<br />
vom <strong>Schul</strong>leiter auch ohne vorherige Einträge verhängt werden.<br />
Bei besonders schweren Regelverstößen können Maßnahmen wie<br />
> Ausschluss vom Unterricht bis zu vier Unterrichtswochen,<br />
> Androhung des Ausschlusses aus der <strong>Schul</strong>e,<br />
> Ausschluss aus der <strong>Schul</strong>e<br />
vom <strong>Schul</strong>leiter auch ohne vorherige Einträge verhängt werden. Hierzu ist die Anhörung der Klassenkonferenz<br />
<strong>und</strong> des volljährigen Schülers, beim minderjährigen Schüler auch seiner Erziehungsberechtigten, notwendig. Auf<br />
Wunsch des Schülers wird die <strong>Schul</strong>konferenz angehört.
Anlage 2<br />
1. Nutzungsberechtigung<br />
Nutzungsordnung für die DV-Räume an der KSS<br />
Zur Nutzung der DV-Räume sind alle Lehrerinnen<br />
<strong>und</strong> Lehrer sowie Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler<br />
der KSS berechtigt.<br />
2. Weisungsrecht<br />
Weisungsberechtigt sind die jeweils unterrichtenden<br />
Fachlehrer.<br />
3. Verhalten im DV-Raum<br />
• Innerhalb des DV-Raumes ist den Anweisungen<br />
des Fachlehrers Folge zu leisten.<br />
• Das Einnehmen von Speisen <strong>und</strong> Getränken<br />
im DV-Raum ist nicht gestattet.<br />
• Die Bedienung der Hard- <strong>und</strong> Software hat<br />
wie im Unterricht erlernt zu erfolgen.<br />
• Das Kopieren von Daten, Veränderungen<br />
der Installation <strong>und</strong> Konfiguration der Arbeitsstationen<br />
<strong>und</strong> des Netzwerks sowie Manipulationen<br />
an der Hardwareausstattung<br />
sind gr<strong>und</strong>sätzlich untersagt.<br />
Bei Beschädigungen <strong>und</strong> mutwilligen Veränderungen<br />
haftet die Schülerin/der Schüler<br />
für dem <strong>Schul</strong>träger dadurch entstehenden<br />
Kosten.<br />
• Die Schülerinnen <strong>und</strong> Schüler haben Funktionsstörungen,<br />
fehlende/defekte Mäuse, defekte<br />
Tastaturen u. ä. sofort dem Fachlehrer<br />
zu melden; für später festgestellte Defekte<br />
ist sonst der Schüler verantwortlich!<br />
• Das Anmelden im Netzwerk (Einloggen) ist<br />
nur unter dem zugewiesenen Nutzernamen<br />
gestattet.<br />
• Jeder Nutzer ist für alle Aktivitäten während<br />
seiner Arbeiten voll verantwortlich <strong>und</strong> trägt<br />
ggf. die rechtlichen Konsequenzen.<br />
• Ein Nutzer darf seine Arbeitsstation während<br />
der Anmeldedauer nicht unbeaufsichtigt lassen.<br />
4. Nutzung von Informationen aus dem Internet<br />
Die aus dem Internet bereitgestellten Informationen<br />
entstammen weltweit verteilten Quellen<br />
<strong>und</strong> können keiner hausinternen Selektion unterworfen<br />
werden.<br />
Die KSS ist so<strong>mit</strong> für deren Inhalt in keiner<br />
Weise verantwortlich.<br />
Sollte sich irgend jemand durch solche Informationen<br />
verletzt, entwürdigt oder in anderer<br />
Art <strong>und</strong> Weise angegriffen fühlen, muss er<br />
diesen Sachverhalt <strong>mit</strong> dem Urheber der Information<br />
klären.<br />
5. Versenden von Informationen<br />
Werden Informationen in das Internet versandt,<br />
geschieht das unter der E-Mail-Adresse der<br />
KSS. Jede versandte Information kann deshalb<br />
durch die Allgemeinheit der Internetnutzer <strong>und</strong><br />
-betreiber un<strong>mit</strong>telbar oder <strong>mit</strong>telbar <strong>mit</strong> der<br />
KSS in Zusammenhang gebracht werden. Es ist<br />
deshalb gr<strong>und</strong>sätzlich untersagt, den Internet-<br />
Zugang der <strong>Schul</strong>e zur Verbreitung von Informationen<br />
zu verwenden, die dazu geeignet sind,<br />
dem Ansehen der KSS in irgendeiner Weise<br />
Schaden zuzufügen.<br />
6. Zuwiderhandlungen<br />
Nutzer, die unbefugt Software von der Arbeitsstation<br />
oder aus dem Netzwerk kopieren, machen<br />
sich strafbar <strong>und</strong> können zivil- oder strafrechtlich<br />
zur Rechenschaft gezogen werden.<br />
Zuwiderhandlungen gegen diese Nutzungsordnung<br />
können neben dem Entzug der Nutzungsberechtigung<br />
(d. h. Ausschluss aus dem DV-<br />
Raum) disziplinarische Maßnahmen nach sich<br />
ziehen.<br />
Insbesondere ein Missbrauch des Internet-<br />
Zuganges kann schwere disziplinarische Maßnahmen<br />
zur Folge haben.
Anlage 3<br />
1. VERSÄUMNISSE<br />
Informationsblatt über Versäumnisse <strong>und</strong> Klassenarbeiten<br />
1.1 Krankheit<br />
1.1.1 Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen (z. B. Krankheit) am <strong>Schul</strong>besuch verhindert, ist dies<br />
der <strong>Schul</strong>e unter Angabe des Gr<strong>und</strong>es <strong>und</strong> der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung unverzüglich<br />
anzuzeigen (Entschuldigungspflicht). Die <strong>Schul</strong>e verfügt über einen Telefax-<br />
Anschluss.<br />
Fax-Nummer 0711 216 – 969 99<br />
Telefonnummer 0711 216 – 969 00 <strong>und</strong> 216 - 969 66<br />
1.1.2 Entschuldigungspflichtig sind für minderjährige Schüler die Erziehungsberechtigten. Volljährige<br />
Schüler entschuldigen sich selbst.<br />
1.1.3 Die Entschuldigungspflicht ist für nicht voraussehbare Fehlzeiten spätestens am zweiten Tag der<br />
Verhinderung (fern)mündlich oder schriftlich zu erfüllen. Im Falle fernmündlicher Verständigung<br />
der <strong>Schul</strong>e ist die schriftliche Mitteilung binnen drei Tagen nachzureichen.<br />
1.1.4 Bei einer Krankheitsdauer von mehr als zehn, in der Berufsschule von mehr als drei Tagen,<br />
kann der Klassenlehrer vom Entschuldigungspflichtigen die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses<br />
verlangen.<br />
1.1.5 Bei auffällig häufigen Erkrankungen kann der <strong>Schul</strong>leiter vom Entschuldigungspflichtigen auch<br />
die Vorlage eines amtsärztlichen Zeugnisses verlangen.<br />
1.1.6 Verlässt ein Schüler vor dem offiziellen Unterrichtsende den Unterricht, so hat er einen „Laufzettel“<br />
– erhältlich in der Verwaltung – auszufüllen <strong>und</strong> vom jeweiligen Fachlehrer gegenzeichnen zu<br />
lassen. Der Laufzettel ist von BK-Schülern vom Erziehungsberechtigten unterzeichnen zu lassen.<br />
Bei Berufsschülern nimmt der Betrieb das vorzeitige Verlassen des Unterrichts durch Unterschrift<br />
zur Kenntnis. Die unterzeichneten Laufzettel sind beim nächsten <strong>Schul</strong>besuch dem<br />
Klassenlehrer vorzulegen.<br />
1.2 Beurlaubung<br />
Beurlaubungen vom Unterricht sind nur in begründeten Ausnahmefällen möglich, wie sie in der <strong>Schul</strong>besuchsverordnung<br />
aufgeführt sind (§ 4). Dafür ist rechtzeitig (14 Tage vorher) ein schriftlicher Antrag beim<br />
Klassenlehrer zu stellen. Der Antrag ist bei minderjährigen Schülern vom Erziehungsberechtigten, bei volljährigen<br />
Schülern von diesen selbst zu stellen. Bei Auszubildenden ist die Kenntnisnahme des Ausbildungsbetriebs<br />
<strong>mit</strong> vorzulegen.<br />
Durch Beurlaubung versäumte Klassenarbeiten sind nachzuholen.<br />
2. KLASSENARBEITEN<br />
2.1 Versäumt ein Schüler entschuldigt die Anfertigung einer schriftlichen Arbeit, entscheidet der Fachlehrer,<br />
ob der Schüler eine entsprechende Arbeit nachträglich anzufertigen hat.<br />
2.2 Weigert sich ein Schüler, eine schriftliche Arbeit anzufertigen, oder versäumt er unentschuldigt die Anfertigung<br />
einer schriftlichen Arbeit, wird die Note „ungenügend“ (6,0) erteilt.<br />
2.3 Begeht ein Schüler bei einer schriftlichen Arbeit eine Täuschungshandlung oder einen Täuschungsversuch,<br />
entscheidet der Fachlehrer, ob die Arbeit wie üblich zur Leistungsbewertung herangezogen werden<br />
kann. Ist dies nicht möglich, nimmt der Fachlehrer einen Notenabzug vor oder ordnet an, dass der Schüler<br />
eine entsprechende Arbeit nochmals anzufertigen hat. In Fällen, in denen eine schwere oder wiederholte<br />
Täuschung vorliegt, kann die Arbeit <strong>mit</strong> der Note „ungenügend“ bewertet werden. Die Abschnitte 1-3 gelten<br />
entsprechend auch für mündliche Leistungen.
Anlage 4<br />
Alarmzeichen<br />
Fluchtplan bei Katastrophen für die Gebäude Zellerstraße 35 <strong>und</strong> 37<br />
Feueralarm wird durch die Glockenzeichen „dreimal kurz <strong>und</strong> dann Dauerton“ angezeigt. Bei Gefahr im Verzuge<br />
sind alle Lehrkräfte, das Verwaltungspersonal <strong>und</strong> der Hausmeister zur Auslösung des Alarms berechtigt <strong>und</strong><br />
verpflichtet. Auslöseschalter befinden sich im <strong>Schul</strong>sekretariat (203), beim Hausmeister <strong>und</strong> an den Eckpfeilern<br />
auf jedem Stockwerk einschließlich dem UG (Blaue Kästchen).<br />
Amokalarm wird durch ein pulsierendes Glockenzeichen angezeigt. Im Amokfall verbleiben alle Personen in den<br />
(Klassen)Zimmern. Die Zimmertüren sind von innen zu verschließen.<br />
Im Nebengebäude (Kleines Haus), Zellerstr. 35, gibt es eine Alarmanlage.<br />
Im Notfall stehen folgende Telefone zur Verfügung:<br />
- zentrales Lehrerzimmer<br />
- Lehrerzimmer im Nebengebäude (Zellerstr. 35)<br />
- Lehrerzimmer in der Turnhalle<br />
Wer den Alarm auslöst verständigt unverzüglich die Feuerwehr <strong>und</strong> die Polizei.<br />
Notrufe:<br />
Verantwortliche Lehrer<br />
110 Polizei<br />
112 Feuerwehr <strong>und</strong> Notarzt<br />
Die einzelnen Klassen werden von den gerade unterrichtenden bzw. in Pausen von den in der darauffolgenden<br />
St<strong>und</strong>e unterrichtenden Lehrern auf dem unten beschriebenen Fluchtweg zum S a m m e l p l a t z geführt.<br />
Sammelplatz ist die Parkanlage neben dem <strong>Schul</strong>gr<strong>und</strong>stück in Richtung Lehenstrasse hinter dem Sportfeld<br />
(siehe Zeichnung).<br />
Der Lehrer überzeugt sich davon, dass<br />
- alle Schüler das Klassenzimmer verlassen haben,<br />
- die Fenster <strong>und</strong> Türen geschlossen sind.<br />
Das Tagebuch ist vom unterrichtenden Lehrer <strong>mit</strong> zu nehmen.<br />
Die Brandschutztüren in den Fluren schließen sich automatisch bei Rauchentwicklung. Sie können jedoch von<br />
Hand wieder geöffnet werden.<br />
Am Sammelplatz (Parkanlage) meldet der Lehrer dem <strong>Schul</strong>leiter <strong>und</strong> dem Behördenselbstschutzleiter unverzüglich,<br />
dass alle Schüler seiner Klasse das Haus geräumt <strong>und</strong> den Sammelplatz (Parkanlage) aufgesucht haben.<br />
Fluchtweg<br />
1. Hauptgebäude, Zellerstr. 37<br />
Personen, die sich im Ostflügel des <strong>Schul</strong>hauses befinden, verlassen das Haus über den östlichen Treppenteil;<br />
diejenigen, die sich im Westteil befinden über den westlichen. Diese Fluchtwege sind <strong>mit</strong> grünen Pfeilen gekennzeichnet.<br />
Entsprechend dem umseitig abgebildeten Plan, führt der Fluchtweg vom Haupteingang über die Außentreppen<br />
zur Zellerstraße <strong>und</strong> weiter zu den Sammelplätzen in der Parkanlage westlich des <strong>Schul</strong>hauses.<br />
Der Zufahrtsweg zum <strong>Schul</strong>haus m u s s als Feuergasse freigehalten werden.
2. Notwege<br />
Sollte das Treppenhaus durch Feuer oder starke Rauchentwicklung unpassierbar sein, müssen die oberen<br />
Stockwerke (1. – 3. OG) über Feuerwehrleitern zum <strong>Schul</strong>hof hin oder über die Feuertreppe verlassen<br />
werden. Die Notwege führen über die Klassenzimmer auf der Nordseite des <strong>Schul</strong>hauses, die im Mittelteil<br />
<strong>und</strong> un<strong>mit</strong>telbar hinter den Brandschutztüren liegen. Sie sind durch grüne Fluchtpfeile gekennzeichnet.<br />
Die Fluchtfenster tragen rote Markierungen.<br />
3. Nebengebäude (Kleines Haus), Zellerstr. 35<br />
Der Fluchtweg ist in den Gängen durch grüne Pfeile gekennzeichnet. Er führt über die Außentreppe zur Zellerstraße<br />
(siehe Zeichnung).<br />
Weisungsbefugnis des Behördenselbstschutzleiters<br />
Der Behördenselbstschutzleiter oder dessen Stellvertreter hat im Bedarfsfall nach eigenem pflichtgemäßen Ermessen<br />
die Mitglieder des Lehrkörpers <strong>und</strong> die über 18 Jahre alten Schüler zur Leistung von Lösch- <strong>und</strong> Rettungsdiensten<br />
anzuweisen. Im Falle der Verhinderung oder der Abwesenheit des Behördenselbstschutzleiters<br />
<strong>und</strong> dessen Stellvertreters hat der <strong>Schul</strong>hausmeister die Aufgaben des Behördenselbstschutzleiters wahrzunehmen.<br />
Behördenselbstschutzleiter: Herr Holzhüter<br />
Stellv. Behördenselbstschutzleiter: N.N.<br />
<strong>Schul</strong>hausmeister: Herr Worbach, Zimmer 1<br />
Feuerlöscher befinden sich (1) im Hauptgebäude<br />
in jedem Obergeschoss an den Pfeilern hinter den Brandschutztüren<br />
im Untergeschoss neben dem Hausmeisterzimmer <strong>und</strong> in der<br />
Turnhalle hinter der Eingangstür.<br />
(2) im Nebengebäude (Kleines Haus)<br />
auf jedem Stockwerk in der Gang<strong>mit</strong>te.