NIEDERSCHRIFT ÜBER DIE SITZUNG Beschlußbuch - Markt Küps
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TOP Gegenstand<br />
Sachverhalt - Beschluss - Begründung - Abstimmung<br />
machbar ist. Versucht wurde ebenfalls, in jedem Gemeindeteil derartige Flächen<br />
auszuweisen, wobei es sich hier teilweise um „sehr schwierige“ Gebiete handelt.<br />
Hier wäre vom Gremium zu entscheiden, ob trotz allem zunächst mit dem vorliegenden<br />
Planungsentwurf in das offizielle Verfahren eingestiegen werden sollte, um bei der<br />
anschließenden Behandlung der Stellungnahmen, z. B. insbesondere der des Landratsamtes<br />
/ Untere Naturschutzbehörde entsprechende Änderungen vorzunehmen oder ob bereits<br />
vorab durch Festlegungen des Gremiums der jetzt vorliegende Entwurf entsprechend<br />
geändert wird.<br />
Vorab mit eingezeichnet in diesen Entwurf sind auch die zwischenzeitlich rechtskräftigen<br />
Bebauungspläne „südwestlich der Kulmbacher Straße – Ortsausgang <strong>Küps</strong> in Richtung<br />
Tiefenklein“ und „nördlich der Nageler Straße“ im Gemeindeteil Oberlangenstadt mit der<br />
geplanten Bahnüberführung.<br />
Nicht eingezeichnet sind die Freihaltung möglicher Korridore für eine Ortsumgehung <strong>Küps</strong> (B<br />
173) und der sogenannten „Lerchenhoftrasse“, wobei letztere auch entscheidende<br />
Änderungen hinsichtlich der Gewerbeflächen im Industriegebiet <strong>Küps</strong> nach sich zieht mit<br />
Ausweisung neuer entlang dieser Lerchenhoftrasse, sofern diese kommen sollte. Auch hier<br />
wäre vom Gremium zu entscheiden, ob diese Lerchenhoftrasse zum Verfahrensbeginn<br />
bereits mit eingezeichnet sein sollte.<br />
Die anschließende Diskussion im Gremium ergab folgenden<br />
Beschluss:<br />
Die sich aus der Diskussion ergebenden Änderungen sind im vorliegenden Entwurf des<br />
Flächennutzungsplanes einzuarbeiten und anschließend das offizielle Verfahren mit der<br />
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher<br />
Belange sowie der Nachbargemeinden in die Wege zu leiten.<br />
Abstimmung: einstimmig<br />
30 Stromlieferung für den <strong>Markt</strong> <strong>Küps</strong><br />
- Schreiben E.ON Bayreuth vom 24.02.2005<br />
- Schreiben Bayerischer Gemeindetag vom 01.03.2005<br />
zur Fortführung der Kommunalen Rahmenvereinbarung – Dritte Nachtragsvereinbarung vom<br />
02.02.2005<br />
In den beiden im Betreff genannten Schreiben wird darüber informiert, dass die Bayerischen<br />
kommunalen Spitzenverbände und E.ON Bayern ihre Verhandlungen über die Fortführung<br />
der Kommunalen Rahmenvereinbarung vom 30.11.1999 mit Nachträgen vom 17.10.2001<br />
und 14.08.2003 (der <strong>Markt</strong>gemeinderat hat in all diesen Fällen die entsprechenden<br />
Beschlüsse gefasst und zugestimmt), erfolgreich abschließen konnten. Eine entsprechende<br />
(Dritte) Nachtragsvereinbarung wurde am 02.02.2005 unterzeichnet.<br />
Eine Kopie der unterschriebenen Nachtragsvereinbarung mit zugehörigen Preisblättern wird<br />
der Gemeinde vorgelegt. Folgende wesentliche Eckpunkte der Vereinbarung sind zu<br />
erwähnen.<br />
- Als Laufzeit ist der 01.01.2006 bis 31.12.2009 vereinbart.<br />
- Gestaffelte Preisanpassungen für das Gesamtvolumen der Rahmenvereinbarung, jeweils<br />
bezogen auf den Preis aus der Rahmenvereinbarung in 2005:<br />
zum 01.01.2006 9,96 %<br />
zum 01.01.2007 weitere 2,20 %<br />
zum 01.01.2008 weitere 2,15 %<br />
zum 01.01.2009 weitere 2,07 %<br />
- Die Erlöse aus den Preissteigerungen der Jahre 2007 bis 2009 werden von E.ON Bayern