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NIEDERSCHRIFT ÜBER DIE SITZUNG Beschlußbuch - Markt Küps

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TOP Gegenstand<br />

Sachverhalt - Beschluss - Begründung - Abstimmung<br />

machbar ist. Versucht wurde ebenfalls, in jedem Gemeindeteil derartige Flächen<br />

auszuweisen, wobei es sich hier teilweise um „sehr schwierige“ Gebiete handelt.<br />

Hier wäre vom Gremium zu entscheiden, ob trotz allem zunächst mit dem vorliegenden<br />

Planungsentwurf in das offizielle Verfahren eingestiegen werden sollte, um bei der<br />

anschließenden Behandlung der Stellungnahmen, z. B. insbesondere der des Landratsamtes<br />

/ Untere Naturschutzbehörde entsprechende Änderungen vorzunehmen oder ob bereits<br />

vorab durch Festlegungen des Gremiums der jetzt vorliegende Entwurf entsprechend<br />

geändert wird.<br />

Vorab mit eingezeichnet in diesen Entwurf sind auch die zwischenzeitlich rechtskräftigen<br />

Bebauungspläne „südwestlich der Kulmbacher Straße – Ortsausgang <strong>Küps</strong> in Richtung<br />

Tiefenklein“ und „nördlich der Nageler Straße“ im Gemeindeteil Oberlangenstadt mit der<br />

geplanten Bahnüberführung.<br />

Nicht eingezeichnet sind die Freihaltung möglicher Korridore für eine Ortsumgehung <strong>Küps</strong> (B<br />

173) und der sogenannten „Lerchenhoftrasse“, wobei letztere auch entscheidende<br />

Änderungen hinsichtlich der Gewerbeflächen im Industriegebiet <strong>Küps</strong> nach sich zieht mit<br />

Ausweisung neuer entlang dieser Lerchenhoftrasse, sofern diese kommen sollte. Auch hier<br />

wäre vom Gremium zu entscheiden, ob diese Lerchenhoftrasse zum Verfahrensbeginn<br />

bereits mit eingezeichnet sein sollte.<br />

Die anschließende Diskussion im Gremium ergab folgenden<br />

Beschluss:<br />

Die sich aus der Diskussion ergebenden Änderungen sind im vorliegenden Entwurf des<br />

Flächennutzungsplanes einzuarbeiten und anschließend das offizielle Verfahren mit der<br />

frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher<br />

Belange sowie der Nachbargemeinden in die Wege zu leiten.<br />

Abstimmung: einstimmig<br />

30 Stromlieferung für den <strong>Markt</strong> <strong>Küps</strong><br />

- Schreiben E.ON Bayreuth vom 24.02.2005<br />

- Schreiben Bayerischer Gemeindetag vom 01.03.2005<br />

zur Fortführung der Kommunalen Rahmenvereinbarung – Dritte Nachtragsvereinbarung vom<br />

02.02.2005<br />

In den beiden im Betreff genannten Schreiben wird darüber informiert, dass die Bayerischen<br />

kommunalen Spitzenverbände und E.ON Bayern ihre Verhandlungen über die Fortführung<br />

der Kommunalen Rahmenvereinbarung vom 30.11.1999 mit Nachträgen vom 17.10.2001<br />

und 14.08.2003 (der <strong>Markt</strong>gemeinderat hat in all diesen Fällen die entsprechenden<br />

Beschlüsse gefasst und zugestimmt), erfolgreich abschließen konnten. Eine entsprechende<br />

(Dritte) Nachtragsvereinbarung wurde am 02.02.2005 unterzeichnet.<br />

Eine Kopie der unterschriebenen Nachtragsvereinbarung mit zugehörigen Preisblättern wird<br />

der Gemeinde vorgelegt. Folgende wesentliche Eckpunkte der Vereinbarung sind zu<br />

erwähnen.<br />

- Als Laufzeit ist der 01.01.2006 bis 31.12.2009 vereinbart.<br />

- Gestaffelte Preisanpassungen für das Gesamtvolumen der Rahmenvereinbarung, jeweils<br />

bezogen auf den Preis aus der Rahmenvereinbarung in 2005:<br />

zum 01.01.2006 9,96 %<br />

zum 01.01.2007 weitere 2,20 %<br />

zum 01.01.2008 weitere 2,15 %<br />

zum 01.01.2009 weitere 2,07 %<br />

- Die Erlöse aus den Preissteigerungen der Jahre 2007 bis 2009 werden von E.ON Bayern

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