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NIEDERSCHRIFT ÜBER DIE SITZUNG Beschlußbuch - Markt Küps

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Auszug aus der <strong>NIEDERSCHRIFT</strong> MGR 03/05<br />

<strong>ÜBER</strong> <strong>DIE</strong> <strong>SITZUNG</strong> des <strong>Markt</strong>gemeinderates<br />

Tag und Ort am 15.03.2005, im Rathaus <strong>Küps</strong>, großer Sitzungssaal<br />

Vorsitzender Erster Bürgermeister Herbert Schneider<br />

Schriftführer Verwaltungsoberamtsrat Helmut Herold<br />

Eröffnung der Sitzung Der Vorsitzende erklärte die anberaumte Sitzung um 18.30 Uhr für eröffnet.<br />

Er stellte fest, dass sämtliche Mitglieder ordnungsgemäß geladen wurden<br />

und dass Zeitpunkt, Ort und Tagesordnung für die öffentliche Sitzung<br />

rechtzeitig vorher bekannt gemacht worden sind.<br />

Anwesend sind die MGR Bernd Rebhan, Ursula Eberle-Berlips, Helmut Martin, Alfred Hartfil,<br />

Wolfgang Reuter, Udo Weber, Manfred Pauli, Thomas Meyer, Andrea<br />

Schwarz, Uwe Böhm, Rudolf Taube, Dr. Ralf Pohl, Dieter Lau, Heinz Rebhan,<br />

Helga Mück, Bernd Steger, Dr. Eugen Geuther, Wolfgang Eckert (FW) und<br />

die Ortssprecher Gerhard Sesselmann und Edgar Hader.<br />

Es fehlen entschuldigt die MGR Dr. Bernd Wollner (Krankheit) und Wolfgang Eckert<br />

(Grund) (SDU/Krankheit).<br />

Unentschuldigt<br />

Der Vorsitzende stellte fest, dass die Versammlung somit beschlussfähig ist.<br />

28 Informationen des Ersten Bürgermeisters;<br />

Bereitstellung von Arbeitsgelegenheiten (gemeinnützige Arbeitsstellen/Sozialhilfe) 2004<br />

Im Jahr 2004 wurden insgesamt 8 Bürgerinnen und Bürgern in der Gemeinde (Bauhof,<br />

Abwasserverband und Schule) gemeinnützige Arbeitsstellen zur Verfügung gestellt. Es<br />

wurden in diesem Zusammenhang rund 7.275 Arbeitsstunden geleistet und die<br />

Hilfeempfänger konnten sich in diesem Rahmen zu ihrer Unterstützung zusätzlich rund<br />

4.563 € dazu verdienen.<br />

Ab 2005 sind ähnliche Maßnahmen beabsichtigt. Allerdings sind solche über den Jobcenter<br />

in Kronach zu beantragen (Hartz IV !!!) und sie nennen sich „Bereitstellung von<br />

Arbeitsangelegenheiten“. Wie in der Vergangenheit können sich im Rahmen solcher<br />

Arbeitsgelegenheiten „Hilfeempfänger“ 1,50 €/Stunde dazu verdienen. Das von der<br />

Gemeinde bezahlte Entgelt wird, ebenso wie früher, wieder erstattet.<br />

29 Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes;<br />

Vorstellung des aktuellen Planungsstandes – Einleitung des offiziellen Verfahrens<br />

Herr Diplom-Geograph Norbert Köhler vom Ingenieurbüro IVS, Kronach, erläuterte, dass mit<br />

dem heutigen Planungsstand alle bekannten und für die weitere Entwicklung der Gemeinde<br />

wichtigen Bestände im Flächennutzungsplanentwurf eingezeichnet sind, wie z. B. die<br />

Hauptversorgungsleitungen der E.ON, FGL, Fernwasserversorgung, aber auch die<br />

Richtfunktrassen der Telekom, Überschwemmungsgebiete, Schutzgebiete, Biotope,<br />

Bauverbotszonen, Regelungen für den Denkmalschutz, Altlastverdachtsflächen, jedoch auch<br />

Flächen für das Ökokataster sowie Flächen für mögliche Wohn-, Misch- und<br />

Gewerbebebauung.<br />

Bei der Ausweisung möglicher Bauflächen wurde entsprechend den gesetzlichen Vorgaben<br />

darauf geachtet, dass zunächst Baulücken geschlossen und Ortsabrundungen genutzt<br />

werden, ebenso inwieweit eine tatsächliche Erschließung für diese möglichen Bauflächen


TOP Gegenstand<br />

Sachverhalt - Beschluss - Begründung - Abstimmung<br />

machbar ist. Versucht wurde ebenfalls, in jedem Gemeindeteil derartige Flächen<br />

auszuweisen, wobei es sich hier teilweise um „sehr schwierige“ Gebiete handelt.<br />

Hier wäre vom Gremium zu entscheiden, ob trotz allem zunächst mit dem vorliegenden<br />

Planungsentwurf in das offizielle Verfahren eingestiegen werden sollte, um bei der<br />

anschließenden Behandlung der Stellungnahmen, z. B. insbesondere der des Landratsamtes<br />

/ Untere Naturschutzbehörde entsprechende Änderungen vorzunehmen oder ob bereits<br />

vorab durch Festlegungen des Gremiums der jetzt vorliegende Entwurf entsprechend<br />

geändert wird.<br />

Vorab mit eingezeichnet in diesen Entwurf sind auch die zwischenzeitlich rechtskräftigen<br />

Bebauungspläne „südwestlich der Kulmbacher Straße – Ortsausgang <strong>Küps</strong> in Richtung<br />

Tiefenklein“ und „nördlich der Nageler Straße“ im Gemeindeteil Oberlangenstadt mit der<br />

geplanten Bahnüberführung.<br />

Nicht eingezeichnet sind die Freihaltung möglicher Korridore für eine Ortsumgehung <strong>Küps</strong> (B<br />

173) und der sogenannten „Lerchenhoftrasse“, wobei letztere auch entscheidende<br />

Änderungen hinsichtlich der Gewerbeflächen im Industriegebiet <strong>Küps</strong> nach sich zieht mit<br />

Ausweisung neuer entlang dieser Lerchenhoftrasse, sofern diese kommen sollte. Auch hier<br />

wäre vom Gremium zu entscheiden, ob diese Lerchenhoftrasse zum Verfahrensbeginn<br />

bereits mit eingezeichnet sein sollte.<br />

Die anschließende Diskussion im Gremium ergab folgenden<br />

Beschluss:<br />

Die sich aus der Diskussion ergebenden Änderungen sind im vorliegenden Entwurf des<br />

Flächennutzungsplanes einzuarbeiten und anschließend das offizielle Verfahren mit der<br />

frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher<br />

Belange sowie der Nachbargemeinden in die Wege zu leiten.<br />

Abstimmung: einstimmig<br />

30 Stromlieferung für den <strong>Markt</strong> <strong>Küps</strong><br />

- Schreiben E.ON Bayreuth vom 24.02.2005<br />

- Schreiben Bayerischer Gemeindetag vom 01.03.2005<br />

zur Fortführung der Kommunalen Rahmenvereinbarung – Dritte Nachtragsvereinbarung vom<br />

02.02.2005<br />

In den beiden im Betreff genannten Schreiben wird darüber informiert, dass die Bayerischen<br />

kommunalen Spitzenverbände und E.ON Bayern ihre Verhandlungen über die Fortführung<br />

der Kommunalen Rahmenvereinbarung vom 30.11.1999 mit Nachträgen vom 17.10.2001<br />

und 14.08.2003 (der <strong>Markt</strong>gemeinderat hat in all diesen Fällen die entsprechenden<br />

Beschlüsse gefasst und zugestimmt), erfolgreich abschließen konnten. Eine entsprechende<br />

(Dritte) Nachtragsvereinbarung wurde am 02.02.2005 unterzeichnet.<br />

Eine Kopie der unterschriebenen Nachtragsvereinbarung mit zugehörigen Preisblättern wird<br />

der Gemeinde vorgelegt. Folgende wesentliche Eckpunkte der Vereinbarung sind zu<br />

erwähnen.<br />

- Als Laufzeit ist der 01.01.2006 bis 31.12.2009 vereinbart.<br />

- Gestaffelte Preisanpassungen für das Gesamtvolumen der Rahmenvereinbarung, jeweils<br />

bezogen auf den Preis aus der Rahmenvereinbarung in 2005:<br />

zum 01.01.2006 9,96 %<br />

zum 01.01.2007 weitere 2,20 %<br />

zum 01.01.2008 weitere 2,15 %<br />

zum 01.01.2009 weitere 2,07 %<br />

- Die Erlöse aus den Preissteigerungen der Jahre 2007 bis 2009 werden von E.ON Bayern


TOP Gegenstand<br />

Sachverhalt - Beschluss - Begründung - Abstimmung<br />

in einen Fond „Anreiz zum energiesparenden Verhalten“, einbezahlt, dessen Mittel von<br />

der Kommune entsprechend den Regelungen des Fonds abgerufen werden können. Die<br />

Details zum Fond sind in einer Anlage 5 des Nachtrags geregelt. Nach dieser Anlage 5<br />

können die Kommunen für Maßnahmen, insbesondere zur / zum:<br />

- Energieeinsparung in der Straßenbeleuchtung incl. deren ingenieurtechnische<br />

Untersuchung<br />

- Energieeinsparung in kommunalen Anlagen incl. deren ingenieurtechnische<br />

Untersuchung<br />

- Aufbau eines kommunalen Energiemanagement incl. kommunaler Energiekonzepte<br />

- Contractinglösungen zur Energieeinsparung incl. deren ingenieurtechnischen<br />

Untersuchung oder die Erarbeitung entsprechender Ausschreibungen<br />

Mittel abrufen. Durch E.ON Bayern werden den Kommunen zur Umsetzung dieser<br />

konkreten Maßnahmen Vorschläge angeboten werden.<br />

- Die Messpreise werden über die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung stabil<br />

gehalten.<br />

Durch E.ON Bayern wird darum gebeten, die vorgelegte Zweitschrift ihres eingangs<br />

erwähnten Schreibens zu unterzeichnen und dadurch das Einverständnis zur Fortsetzung der<br />

Stromlieferungsverträge auf Basis der aktualisierten kommunalen Rahmenvereinbarung und<br />

der bestehenden Beitrittserklärung zu erklären.<br />

Durch den Bayerischen Gemeindetag wird die Annahme der Dritten Nachtragsvereinbarung<br />

mit Schreiben vom 01.03. 2005 empfohlen.<br />

Beschluss:<br />

Der <strong>Markt</strong> <strong>Küps</strong> stimmt der Änderung der kommunalen Rahmenvereinbarung in Form der<br />

Dritten Nachtragsvereinbarung vom 02.02.2005 (zur Rahmenvereinbarung vom 30.11.1999<br />

einschließlich der Nachtragsvereinbarung vom 17.10.2001 einschließlich der Zweiten<br />

Nachtragsvereinbarung vom 14.08.2003) zu. Die Verwaltung wird ermächtigt, E.ON<br />

gegenüber die Zweitschrift des Schreibens vom 24.02.2005 zu unterzeichnen und damit das<br />

gemeindliche Einverständnis zu erklären.<br />

Abstimmung: einstimmig<br />

31 Erschließung des Baugebietes „südwestlich der Kulmbacher Straße- Ortsausgang <strong>Küps</strong> in<br />

Richtung Tiefenklein“;<br />

Gehwegverlängerung Kulmbacher Straße – Ortsausgang <strong>Küps</strong> bis Einmündung<br />

Frankenstraße;<br />

Vergabe der Erschließungsplanung – Genehmigung des Ingenieurvertrages<br />

Erster Bürgermeister Schneider führte aus, dass der Bebauungsplan für das o. g. Baugebiet<br />

mit der Bekanntgabe des Satzungsbeschlusses am 04.03.2005 in Kraft getreten ist. Dem<br />

<strong>Markt</strong> <strong>Küps</strong> liegen derzeit bereits 8 Bewerbungen für die im Eigentum des <strong>Markt</strong>es <strong>Küps</strong><br />

stehenden 7 Bauparzellen vor, wobei ein Bewerber bereits einen Bauantrag eingereicht hat.<br />

Aus den Erfahrungen in der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass es sinnvoll und richtig ist,<br />

das Ingenieurbüro mit der Erschließungsplanung und Bauleitung zu beauftragen, welches<br />

auch den Bebauungsplan erstellte. Das Ingenieurbüro IVS in Kronach wurde deshalb<br />

gebeten, einen entsprechenden Ingenieurvertrag vorzulegen, der auch – Bezug nehmend<br />

auf TOP 77 des Grundstücks- und Bauausschusses vom 20.10.2004 – die Planung der<br />

Gehwegverlängerung Kulmbacher Straße – Ortsausgang <strong>Küps</strong> bis zur Einmündung<br />

Frankenstraße mit berücksichtigt.


TOP Gegenstand<br />

Sachverhalt - Beschluss - Begründung - Abstimmung<br />

Die angesprochene Gehwegverbindung ist nicht nur für die Bewohner aus dem Baugebiet<br />

Zettlitz, sondern auch für Spaziergänger zwingend erforderlich, der Bau in Verbindung mit<br />

der Erschließung des Baugebietes sinnvoll und am kostengünstigsten zu erstellen. Der vom<br />

Ingenieurbüro vorgelegte Vertrag vom 22.02.2005 wurde seitens der Verwaltung in<br />

Verbindung mit dem Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband geprüft und entspricht den<br />

Festsetzungen der HOAI.<br />

Beschluss:<br />

Das Ingenieurbüro IVS, Kronach, wird mit der Erschließungsplanung, Ausschreibung und<br />

Bauleitung sowohl für das Baugebiet als auch der Gehwegverbindung beauftragt, der<br />

vorstehende Ingenieurvertrag genehmigt.<br />

Abstimmung: einstimmig<br />

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