NIEDERSCHRIFT ÜBER DIE SITZUNG Beschlußbuch - Markt Küps
NIEDERSCHRIFT ÜBER DIE SITZUNG Beschlußbuch - Markt Küps
NIEDERSCHRIFT ÜBER DIE SITZUNG Beschlußbuch - Markt Küps
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Auszug aus der <strong>NIEDERSCHRIFT</strong> MGR 03/05<br />
<strong>ÜBER</strong> <strong>DIE</strong> <strong>SITZUNG</strong> des <strong>Markt</strong>gemeinderates<br />
Tag und Ort am 15.03.2005, im Rathaus <strong>Küps</strong>, großer Sitzungssaal<br />
Vorsitzender Erster Bürgermeister Herbert Schneider<br />
Schriftführer Verwaltungsoberamtsrat Helmut Herold<br />
Eröffnung der Sitzung Der Vorsitzende erklärte die anberaumte Sitzung um 18.30 Uhr für eröffnet.<br />
Er stellte fest, dass sämtliche Mitglieder ordnungsgemäß geladen wurden<br />
und dass Zeitpunkt, Ort und Tagesordnung für die öffentliche Sitzung<br />
rechtzeitig vorher bekannt gemacht worden sind.<br />
Anwesend sind die MGR Bernd Rebhan, Ursula Eberle-Berlips, Helmut Martin, Alfred Hartfil,<br />
Wolfgang Reuter, Udo Weber, Manfred Pauli, Thomas Meyer, Andrea<br />
Schwarz, Uwe Böhm, Rudolf Taube, Dr. Ralf Pohl, Dieter Lau, Heinz Rebhan,<br />
Helga Mück, Bernd Steger, Dr. Eugen Geuther, Wolfgang Eckert (FW) und<br />
die Ortssprecher Gerhard Sesselmann und Edgar Hader.<br />
Es fehlen entschuldigt die MGR Dr. Bernd Wollner (Krankheit) und Wolfgang Eckert<br />
(Grund) (SDU/Krankheit).<br />
Unentschuldigt<br />
Der Vorsitzende stellte fest, dass die Versammlung somit beschlussfähig ist.<br />
28 Informationen des Ersten Bürgermeisters;<br />
Bereitstellung von Arbeitsgelegenheiten (gemeinnützige Arbeitsstellen/Sozialhilfe) 2004<br />
Im Jahr 2004 wurden insgesamt 8 Bürgerinnen und Bürgern in der Gemeinde (Bauhof,<br />
Abwasserverband und Schule) gemeinnützige Arbeitsstellen zur Verfügung gestellt. Es<br />
wurden in diesem Zusammenhang rund 7.275 Arbeitsstunden geleistet und die<br />
Hilfeempfänger konnten sich in diesem Rahmen zu ihrer Unterstützung zusätzlich rund<br />
4.563 € dazu verdienen.<br />
Ab 2005 sind ähnliche Maßnahmen beabsichtigt. Allerdings sind solche über den Jobcenter<br />
in Kronach zu beantragen (Hartz IV !!!) und sie nennen sich „Bereitstellung von<br />
Arbeitsangelegenheiten“. Wie in der Vergangenheit können sich im Rahmen solcher<br />
Arbeitsgelegenheiten „Hilfeempfänger“ 1,50 €/Stunde dazu verdienen. Das von der<br />
Gemeinde bezahlte Entgelt wird, ebenso wie früher, wieder erstattet.<br />
29 Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes;<br />
Vorstellung des aktuellen Planungsstandes – Einleitung des offiziellen Verfahrens<br />
Herr Diplom-Geograph Norbert Köhler vom Ingenieurbüro IVS, Kronach, erläuterte, dass mit<br />
dem heutigen Planungsstand alle bekannten und für die weitere Entwicklung der Gemeinde<br />
wichtigen Bestände im Flächennutzungsplanentwurf eingezeichnet sind, wie z. B. die<br />
Hauptversorgungsleitungen der E.ON, FGL, Fernwasserversorgung, aber auch die<br />
Richtfunktrassen der Telekom, Überschwemmungsgebiete, Schutzgebiete, Biotope,<br />
Bauverbotszonen, Regelungen für den Denkmalschutz, Altlastverdachtsflächen, jedoch auch<br />
Flächen für das Ökokataster sowie Flächen für mögliche Wohn-, Misch- und<br />
Gewerbebebauung.<br />
Bei der Ausweisung möglicher Bauflächen wurde entsprechend den gesetzlichen Vorgaben<br />
darauf geachtet, dass zunächst Baulücken geschlossen und Ortsabrundungen genutzt<br />
werden, ebenso inwieweit eine tatsächliche Erschließung für diese möglichen Bauflächen
TOP Gegenstand<br />
Sachverhalt - Beschluss - Begründung - Abstimmung<br />
machbar ist. Versucht wurde ebenfalls, in jedem Gemeindeteil derartige Flächen<br />
auszuweisen, wobei es sich hier teilweise um „sehr schwierige“ Gebiete handelt.<br />
Hier wäre vom Gremium zu entscheiden, ob trotz allem zunächst mit dem vorliegenden<br />
Planungsentwurf in das offizielle Verfahren eingestiegen werden sollte, um bei der<br />
anschließenden Behandlung der Stellungnahmen, z. B. insbesondere der des Landratsamtes<br />
/ Untere Naturschutzbehörde entsprechende Änderungen vorzunehmen oder ob bereits<br />
vorab durch Festlegungen des Gremiums der jetzt vorliegende Entwurf entsprechend<br />
geändert wird.<br />
Vorab mit eingezeichnet in diesen Entwurf sind auch die zwischenzeitlich rechtskräftigen<br />
Bebauungspläne „südwestlich der Kulmbacher Straße – Ortsausgang <strong>Küps</strong> in Richtung<br />
Tiefenklein“ und „nördlich der Nageler Straße“ im Gemeindeteil Oberlangenstadt mit der<br />
geplanten Bahnüberführung.<br />
Nicht eingezeichnet sind die Freihaltung möglicher Korridore für eine Ortsumgehung <strong>Küps</strong> (B<br />
173) und der sogenannten „Lerchenhoftrasse“, wobei letztere auch entscheidende<br />
Änderungen hinsichtlich der Gewerbeflächen im Industriegebiet <strong>Küps</strong> nach sich zieht mit<br />
Ausweisung neuer entlang dieser Lerchenhoftrasse, sofern diese kommen sollte. Auch hier<br />
wäre vom Gremium zu entscheiden, ob diese Lerchenhoftrasse zum Verfahrensbeginn<br />
bereits mit eingezeichnet sein sollte.<br />
Die anschließende Diskussion im Gremium ergab folgenden<br />
Beschluss:<br />
Die sich aus der Diskussion ergebenden Änderungen sind im vorliegenden Entwurf des<br />
Flächennutzungsplanes einzuarbeiten und anschließend das offizielle Verfahren mit der<br />
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher<br />
Belange sowie der Nachbargemeinden in die Wege zu leiten.<br />
Abstimmung: einstimmig<br />
30 Stromlieferung für den <strong>Markt</strong> <strong>Küps</strong><br />
- Schreiben E.ON Bayreuth vom 24.02.2005<br />
- Schreiben Bayerischer Gemeindetag vom 01.03.2005<br />
zur Fortführung der Kommunalen Rahmenvereinbarung – Dritte Nachtragsvereinbarung vom<br />
02.02.2005<br />
In den beiden im Betreff genannten Schreiben wird darüber informiert, dass die Bayerischen<br />
kommunalen Spitzenverbände und E.ON Bayern ihre Verhandlungen über die Fortführung<br />
der Kommunalen Rahmenvereinbarung vom 30.11.1999 mit Nachträgen vom 17.10.2001<br />
und 14.08.2003 (der <strong>Markt</strong>gemeinderat hat in all diesen Fällen die entsprechenden<br />
Beschlüsse gefasst und zugestimmt), erfolgreich abschließen konnten. Eine entsprechende<br />
(Dritte) Nachtragsvereinbarung wurde am 02.02.2005 unterzeichnet.<br />
Eine Kopie der unterschriebenen Nachtragsvereinbarung mit zugehörigen Preisblättern wird<br />
der Gemeinde vorgelegt. Folgende wesentliche Eckpunkte der Vereinbarung sind zu<br />
erwähnen.<br />
- Als Laufzeit ist der 01.01.2006 bis 31.12.2009 vereinbart.<br />
- Gestaffelte Preisanpassungen für das Gesamtvolumen der Rahmenvereinbarung, jeweils<br />
bezogen auf den Preis aus der Rahmenvereinbarung in 2005:<br />
zum 01.01.2006 9,96 %<br />
zum 01.01.2007 weitere 2,20 %<br />
zum 01.01.2008 weitere 2,15 %<br />
zum 01.01.2009 weitere 2,07 %<br />
- Die Erlöse aus den Preissteigerungen der Jahre 2007 bis 2009 werden von E.ON Bayern
TOP Gegenstand<br />
Sachverhalt - Beschluss - Begründung - Abstimmung<br />
in einen Fond „Anreiz zum energiesparenden Verhalten“, einbezahlt, dessen Mittel von<br />
der Kommune entsprechend den Regelungen des Fonds abgerufen werden können. Die<br />
Details zum Fond sind in einer Anlage 5 des Nachtrags geregelt. Nach dieser Anlage 5<br />
können die Kommunen für Maßnahmen, insbesondere zur / zum:<br />
- Energieeinsparung in der Straßenbeleuchtung incl. deren ingenieurtechnische<br />
Untersuchung<br />
- Energieeinsparung in kommunalen Anlagen incl. deren ingenieurtechnische<br />
Untersuchung<br />
- Aufbau eines kommunalen Energiemanagement incl. kommunaler Energiekonzepte<br />
- Contractinglösungen zur Energieeinsparung incl. deren ingenieurtechnischen<br />
Untersuchung oder die Erarbeitung entsprechender Ausschreibungen<br />
Mittel abrufen. Durch E.ON Bayern werden den Kommunen zur Umsetzung dieser<br />
konkreten Maßnahmen Vorschläge angeboten werden.<br />
- Die Messpreise werden über die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung stabil<br />
gehalten.<br />
Durch E.ON Bayern wird darum gebeten, die vorgelegte Zweitschrift ihres eingangs<br />
erwähnten Schreibens zu unterzeichnen und dadurch das Einverständnis zur Fortsetzung der<br />
Stromlieferungsverträge auf Basis der aktualisierten kommunalen Rahmenvereinbarung und<br />
der bestehenden Beitrittserklärung zu erklären.<br />
Durch den Bayerischen Gemeindetag wird die Annahme der Dritten Nachtragsvereinbarung<br />
mit Schreiben vom 01.03. 2005 empfohlen.<br />
Beschluss:<br />
Der <strong>Markt</strong> <strong>Küps</strong> stimmt der Änderung der kommunalen Rahmenvereinbarung in Form der<br />
Dritten Nachtragsvereinbarung vom 02.02.2005 (zur Rahmenvereinbarung vom 30.11.1999<br />
einschließlich der Nachtragsvereinbarung vom 17.10.2001 einschließlich der Zweiten<br />
Nachtragsvereinbarung vom 14.08.2003) zu. Die Verwaltung wird ermächtigt, E.ON<br />
gegenüber die Zweitschrift des Schreibens vom 24.02.2005 zu unterzeichnen und damit das<br />
gemeindliche Einverständnis zu erklären.<br />
Abstimmung: einstimmig<br />
31 Erschließung des Baugebietes „südwestlich der Kulmbacher Straße- Ortsausgang <strong>Küps</strong> in<br />
Richtung Tiefenklein“;<br />
Gehwegverlängerung Kulmbacher Straße – Ortsausgang <strong>Küps</strong> bis Einmündung<br />
Frankenstraße;<br />
Vergabe der Erschließungsplanung – Genehmigung des Ingenieurvertrages<br />
Erster Bürgermeister Schneider führte aus, dass der Bebauungsplan für das o. g. Baugebiet<br />
mit der Bekanntgabe des Satzungsbeschlusses am 04.03.2005 in Kraft getreten ist. Dem<br />
<strong>Markt</strong> <strong>Küps</strong> liegen derzeit bereits 8 Bewerbungen für die im Eigentum des <strong>Markt</strong>es <strong>Küps</strong><br />
stehenden 7 Bauparzellen vor, wobei ein Bewerber bereits einen Bauantrag eingereicht hat.<br />
Aus den Erfahrungen in der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass es sinnvoll und richtig ist,<br />
das Ingenieurbüro mit der Erschließungsplanung und Bauleitung zu beauftragen, welches<br />
auch den Bebauungsplan erstellte. Das Ingenieurbüro IVS in Kronach wurde deshalb<br />
gebeten, einen entsprechenden Ingenieurvertrag vorzulegen, der auch – Bezug nehmend<br />
auf TOP 77 des Grundstücks- und Bauausschusses vom 20.10.2004 – die Planung der<br />
Gehwegverlängerung Kulmbacher Straße – Ortsausgang <strong>Küps</strong> bis zur Einmündung<br />
Frankenstraße mit berücksichtigt.
TOP Gegenstand<br />
Sachverhalt - Beschluss - Begründung - Abstimmung<br />
Die angesprochene Gehwegverbindung ist nicht nur für die Bewohner aus dem Baugebiet<br />
Zettlitz, sondern auch für Spaziergänger zwingend erforderlich, der Bau in Verbindung mit<br />
der Erschließung des Baugebietes sinnvoll und am kostengünstigsten zu erstellen. Der vom<br />
Ingenieurbüro vorgelegte Vertrag vom 22.02.2005 wurde seitens der Verwaltung in<br />
Verbindung mit dem Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband geprüft und entspricht den<br />
Festsetzungen der HOAI.<br />
Beschluss:<br />
Das Ingenieurbüro IVS, Kronach, wird mit der Erschließungsplanung, Ausschreibung und<br />
Bauleitung sowohl für das Baugebiet als auch der Gehwegverbindung beauftragt, der<br />
vorstehende Ingenieurvertrag genehmigt.<br />
Abstimmung: einstimmig<br />
NICHTÖFFENTLICHE <strong>SITZUNG</strong>