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BAULEITPLANUNG - Stadt Königswinter

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STADT KÖNIGSWINTER<br />

<strong>BAULEITPLANUNG</strong><br />

7. ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN<br />

NR. 60/ 10-12<br />

„THOMASBERG, ÖSTLICH DER<br />

SIEBENGEBIRGSSTRASSE“ IM BE-<br />

REICH „IM HARPEROTH“<br />

- BEGRÜNDUNG -


7. Änderung Bebauungsplan Nr. 60/ 10-12 2<br />

„Thomasberg, Östlich der Siebengebirgsstraße“ im Bereich „Im Harperoth“<br />

<strong>Stadt</strong> Königswinter<br />

- Begründung<br />

WeSt-<strong>Stadt</strong>planer Tannenweg 10 56751 Polch<br />

Telefon 02654/964573 Fax 02654/964574<br />

west-stadtplaner@t-online.de<br />

Auftraggeber:<br />

Marlies Spitz<br />

Neuer Weg 8<br />

56459 Langenhahn<br />

Auftragnehmer:<br />

WeSt<br />

<strong>Stadt</strong>planer<br />

Bearbeitung:<br />

Dipl.-Ing. Dirk Strang<br />

Verfahren:<br />

Beteiligung der Öffentlichkeit nach<br />

§ 3 (2) Baugesetzbuch und<br />

Beteiligung der Behörden<br />

nach § 4 (2) Baugesetzbuch<br />

Projekt:<br />

7. Änderung Bebauungsplan Nr. 60/ 12<br />

„Thomasberg, Östlich der Siebengebirgsstraße“ im Bereich Harperoth“<br />

<strong>Stadt</strong> Königswinter<br />

WeSt<br />

<strong>Stadt</strong>planer<br />

<strong>Stadt</strong>planer<br />

Stand:<br />

Juni 2012


7. Änderung Bebauungsplan Nr. 60/ 10-12 3<br />

„Thomasberg, Östlich der Siebengebirgsstraße“ im Bereich „Im Harperoth“<br />

<strong>Stadt</strong> Königswinter<br />

- Begründung<br />

INHALTSVERZEICHNIS<br />

TEIL A STÄDTEBAULICHER TEIL ...................................................................................................5<br />

1 ERFORDERNIS DER PLANUNG ...........................................................................................5<br />

2 VERFAHRENSRECHTLICHE ASPEKTE ...............................................................................6<br />

3 FLÄCHENNUTZUNGSPLAN .................................................................................................7<br />

4 BAUPLANUNGSRECHTLICHE IST-SITUATION ...................................................................7<br />

5 BAUPLANUNGSRECHTLICHE ÄNDERUNGSINHALTE .......................................................8<br />

5.1 Art der baulichen Nutzung ...................................................................................................8<br />

5.2 Maß der baulichen Nutzung .................................................................................................8<br />

5.3 Bauweise, überbaubare und nicht überbaubare Grundstücksflächen sowie Stellung<br />

der baulichen Anlagen .........................................................................................................9<br />

5.4 Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen mit ihren Zufahrten .........................9<br />

5.5 Höchstzulässige Zahl von Wohnungen in Wohngebäuden .............................................. 10<br />

5.6 Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden,<br />

Natur und Landschaft ......................................................................................................... 10<br />

5.7 Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im<br />

Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes sowie die zum Schutz vor solchen<br />

Einwirkungen oder zur Vermeidung oder Minderung solcher Einwirkungen zu<br />

treffenden baulichen und sonstigen technischen Vorschriften ....................................... 13<br />

6 BAUORDNUNGSRECHTLICHE REGELUNGEN ................................................................. 16<br />

7 VER- UND ENTSORGUNG .................................................................................................. 17<br />

7.1 Wasserversorgung ............................................................................................................. 17<br />

7.2 Abwasserbeseitigung ......................................................................................................... 17<br />

7.3 Stromversorgung ............................................................................................................... 18<br />

7.4 Erdgasversorgung .............................................................................................................. 18<br />

7.5 Telekommunikation ............................................................................................................ 18<br />

8 FLÄCHENBILANZ ............................................................................................................... 19<br />

WeSt-<strong>Stadt</strong>planer Tannenweg 10 56751 Polch<br />

Telefon 02654/964573 Fax 02654/964574<br />

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WeSt<br />

<strong>Stadt</strong>planer<br />

<strong>Stadt</strong>planer


7. Änderung Bebauungsplan Nr. 60/ 10-12 4<br />

„Thomasberg, Östlich der Siebengebirgsstraße“ im Bereich „Im Harperoth“<br />

<strong>Stadt</strong> Königswinter<br />

- Begründung<br />

9 BODENORDNUNG .............................................................................................................. 19<br />

10 KOSTEN .............................................................................................................................. 19<br />

TEIL B UMWELTBERICHT .............................................................................................................. 20<br />

1 EINLEITUNG ........................................................................................................................ 20<br />

1.1 Kurzdarstellung der Ziele und Inhalte des Bebauungsplans ............................................ 20<br />

1.2 Umweltschutzziele aus übergeordneten Fachgesetzen und Fachplanungen und ihre<br />

Berücksichtigung ............................................................................................................... 20<br />

2 BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN ........................... 21<br />

2.1 Bestandsaufnahme und Bewertung des Umweltzustandes und der Umweltmerkmale .. 21<br />

2.2 Entwicklungsprognosen des Umweltzustandes ............................................................... 32<br />

2.3 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich erheblich<br />

nachteiliger Umweltauswirkungen .................................................................................... 32<br />

2.3.1 Allgemeine umweltbezogene Zielvorstellungen ....................................................... 32<br />

2.3.2 Schutzgut Mensch ..................................................................................................... 33<br />

2.4 Anderweitige Planungsmöglichkeiten ............................................................................... 33<br />

3 Zusätzliche Angaben .......................................................................................................... 34<br />

3.1 Technische Verfahren bei der Umweltprüfung .................................................................. 34<br />

3.2 Monitoring – Hinweise zur Durchführung der Umweltüberwachung ............................... 34<br />

3.3 Allgemein verständliche Zusammenfassung .................................................................... 34<br />

3.4 Abwägung ........................................................................................................................... 35<br />

4 Artenschutz......................................................................................................................... 36<br />

ANLAGEN ........................................................................................................................................ 38<br />

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<strong>Stadt</strong>planer


7. Änderung Bebauungsplan Nr. 60/ 10-12 5<br />

„Thomasberg, Östlich der Siebengebirgsstraße“ im Bereich „Im Harperoth“<br />

<strong>Stadt</strong> Königswinter<br />

- Begründung<br />

TEIL A STÄDTEBAULICHER TEIL<br />

1 ERFORDERNIS DER PLANUNG<br />

Die <strong>Stadt</strong> Königswinter beabsichtigt die 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 60/10- 12<br />

„Thomasberg, Östlich der Siebengebirgsstraße“ (Teilplan A). Hierzu hat der Planungs- und<br />

Umweltausschuss des Rates der <strong>Stadt</strong> Königswinter am 09.04.2008 den notwendigen Änderungsbeschluss<br />

gefasst.<br />

Die Änderung des Bebauungsplans soll die planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen<br />

für eine bauliche Nutzung der Flurstücke Gemarkung Hasenpohl, Flur 6, Flurstücke Nrn.<br />

183 und 186 ermöglichen. Derzeit stehen dieser Absicht die Festsetzungen des wirksamen<br />

Bebauungsplans entgegen. Dieser setzt die Flurstücke als Flächen für die Landwirtschaft<br />

fest. Die angestrebte Bebauung in Form eines Einzelhauses widerspricht den wirksamen<br />

Festsetzungen, so dass eine Änderung des Bebauungsplans notwendig wird.<br />

Ziel der Bebauungsplanänderung ist die städtebauliche Nachverdichtung in diesem Teil von<br />

Thomasberg.<br />

Die vorliegende 7. Änderung wird eine Zersiedlungstendenz weder begründen noch auslösen,<br />

da sich die beabsichtigte Bebauung in die Umgebungsbebauung einfügen wird. Insbesondere<br />

die bestehenden siedlungsstrukturellen Vorgaben wie das Vorhandensein einer eindeutig<br />

festgelegten Siedlungsgrenze aus der Bebauung auf der gegenüberliegenden Straßenseite,<br />

die Definition des östlichen Ortsrandes durch natürliche (Topographie und Baumbestand)<br />

und bauliche Vorgaben (Wirtschaftsweg Parzelle Nr. 907) sowie die unterschiedlich<br />

ausgeprägte Nutzungs- und Größenstruktur der angrenzenden Parzellen führen zu einem<br />

Einfügen des zur Überplanung anstehenden Grundstücks in den Siedlungszusammenhang.<br />

Aus städtebaulicher Sicht bewirken diese Vorgaben die Vermeidung einer losgelösten (fingerartige)<br />

Ausdehnung der Bebauung in den Außenbereich. Es wird lediglich für einen kleineren<br />

Grundstücksbereich mit einer Größe von 1.150 m² eine Bebauung ermöglicht. Eine<br />

Vorbildfunktion für andere Fälle, die geeignet sind das Entstehen einer Zersiedelung zu fördern,<br />

kann daher ausgeschlossen werden.<br />

Ein weiterer Grund für die bauliche Inanspruchnahme ist eine optimierte Ausnutzung der in<br />

der Erschließungsstraße „Im Harperoth“ vorhandenen Einrichtungen der Ver- und Entsorgungsinfrastruktur.<br />

Mit der beabsichtigten Ausweisung wird schließlich der im Baugesetzbuch verankerten Aufgabe<br />

entsprochen, wonach dem Wohnraumbedarf entsprechend in ausreichendem Maße<br />

Flächen für eine wohnbauliche Nutzung bereitgestellt werden sollen.<br />

Der wirksame Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong> Königswinter stellt das Plangebiet als Fläche<br />

für die Landwirtschaft dar. Im Rahmen der 62. Änderung des Flächennutzungsplans<br />

„Thomasberg, Im Harperoth“ soll nun eine Wohnbaufläche dargestellt werden.<br />

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<strong>Stadt</strong>planer


7. Änderung Bebauungsplan Nr. 60/ 10-12 6<br />

„Thomasberg, Östlich der Siebengebirgsstraße“ im Bereich „Im Harperoth“<br />

<strong>Stadt</strong> Königswinter<br />

- Begründung<br />

Nachfolgend ist der Änderungsbereich dargestellt:<br />

2 VERFAHRENSRECHTLICHE ASPEKTE<br />

Die <strong>Stadt</strong> Königswinter hat auf der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses am<br />

09.04.2008 die 7. Änderung des Bebauungsplans beschlossen.<br />

Die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 (1) BauGB diente insbesondere der Vorprüfung<br />

bzw. dem Scoping im Rahmen der notwendigen Umweltprüfung.<br />

Gemäß §§ 2 (2) und 4 (1) BauGB wurde den benachbarten Gemeinden und den Trägern öffentlicher<br />

Belange die Planungsabsicht der <strong>Stadt</strong> zur Kenntnis gegeben. Es bestand die Gelegenheit,<br />

Stellungnahmen bzw. Anregungen vorzubringen.<br />

Insbesondere erwartete die <strong>Stadt</strong> Angaben zum erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad<br />

der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB. Die umweltrelevanten Stellungnahmen<br />

sind in Kapitel 3.4 im Teil B „Umweltbericht“ der Begründung aufgeführt. An dieser Stelle<br />

wird auf dieses Kapitel verwiesen.<br />

Die vorliegenden Unterlagen dienen der Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung nach §<br />

3 (2) BauGB sowie der Beteiligung der Behörden nach § 4 (2) BauGB.<br />

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<strong>Stadt</strong>planer<br />

<strong>Stadt</strong>planer


7. Änderung Bebauungsplan Nr. 60/ 10-12 7<br />

„Thomasberg, Östlich der Siebengebirgsstraße“ im Bereich „Im Harperoth“<br />

<strong>Stadt</strong> Königswinter<br />

- Begründung<br />

3 FLÄCHENNUTZUNGSPLAN<br />

Der wirksame Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong> Königswinter stellt das Plangebiet als Fläche<br />

für die Landwirtschaft dar.<br />

Die städtische Planungsabsicht deckt sich nicht mit den Darstellungen des Flächennutzungsplans.<br />

Dem Entwicklungsgebot des § 8 (2) BauGB, wonach ein Bebauungsplan aus<br />

dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist, kann somit nicht entsprochen werden. Die beabsichtigte<br />

Ausweisung einer Wohnbaufläche ist mit den Grundzügen des Entwicklungsgebotes<br />

nicht vereinbar. Aus diesem Grund ist eine Änderung des Flächennutzungsplans notwendig.<br />

Diese erfolgt im Parallelverfahren gemäß den Grundzügen des § 8 (3) BauGB.<br />

An dieser Stelle wird auf die Unterlagen zur 62. Änderung des Flächennutzungsplans verwiesen.<br />

4 BAUPLANUNGSRECHTLICHE IST-SITUATION<br />

Die im Geltungsbereich der 7. Änderung liegenden Flurstücke sind Bestandteil des seit dem<br />

08.10.1979 rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 60/10-12 „Thomasberg, Östlich der<br />

Siebengebirgsstraße“ im Bereich „Im Harperoth“.<br />

Dieser setzt für die betroffenen Grundstücksteile eine Fläche für die Landwirtschaft fest.<br />

Eine bauliche Entwicklung in Form der nicht-privilegierten (Wohn-)Bebauung ist nach derzeitigem<br />

Planungsrecht nicht möglich.<br />

Abb.: Auszug aus dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 60/ 10-12 „Thomasberg, Östlich der Siebengebirgsstraße“<br />

im Bereich „Im Harperoth“, Quelle <strong>Stadt</strong> Königswinter<br />

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7. Änderung Bebauungsplan Nr. 60/ 10-12 8<br />

„Thomasberg, Östlich der Siebengebirgsstraße“ im Bereich „Im Harperoth“<br />

<strong>Stadt</strong> Königswinter<br />

- Begründung<br />

Die Straße Im Harperoth ist in dem Bereich eine im Rechtssinne nicht vorhandene Straße.<br />

Ein Ausbau würde bis zur Bebauungsplan-Grenze als rechtlicher Grenze erfolgen, die Erschließungsbeiträge<br />

würden dementsprechend für die angrenzenden Grundstücke erhoben,<br />

d.h. das neu einbezogene Grundstück würde auch veranlagt.<br />

5 BAUPLANUNGSRECHTLICHE ÄNDERUNGSINHALTE<br />

Nachfolgend werden nur die relevanten Änderungsinhalte dargestellt und erläutert.<br />

5.1 Art der baulichen Nutzung<br />

Zur Bestimmung der zulässigen Art der baulichen und sonstigen Nutzung wird durch die 7.<br />

Änderung für die Flurstücke Nrn. 183 und 186 ein Reines Wohngebiet festgesetzt.<br />

Diese Festsetzung erfolgt in Anlehnung an die bestehende planungsrechtliche Festsetzung<br />

der unmittelbar angrenzenden Nachbargrundstücke und stellt die Fortführung der verfolgten<br />

Planungsziele des ursprünglichen Bebauungsplans bzw. der inzwischen vollzogenen Siedlungsentwicklung<br />

dar.<br />

Mit der Festsetzung zur Art der baulichen Nutzung wird zum Ausdruck gebracht, dass ausschließlich<br />

die Wohnnutzung in diesem Bereich untergebracht werden soll.<br />

Zwecks Umsetzung dieses Planungsziels sind Läden und nicht störende Handwerksbetriebe,<br />

die zur Deckung des täglichen Bedarfs für die Bewohner des Gebietes dienen, kleine Betriebe<br />

des Beherbergungsgewerbes, Anlagen für soziale Zwecke sowie den Bedürfnissen der<br />

Bewohner des Gebietes dienende Anlagen für kirchliche, kulturelle, gesundheitliche und<br />

sportliche Zwecke unzulässig.<br />

5.2 Maß der baulichen Nutzung<br />

Es ist eine Grundflächenzahl von GRZ = 0,2 und eine Geschossflächenzahl von GFZ = 0,4<br />

festgesetzt. Insbesondere für die Festsetzung der Grundflächenzahl gilt das Optimierungsgebot<br />

des § 1a (2) BauGB nach sparsamen Umgang mit Grund und Boden. Die überbaubare<br />

Grundstücksfläche stellt für die Unterbringung der Hauptgebäude eine Fläche von 210 m²<br />

zur Verfügung. Unter Berücksichtigung der Überschreitungsmöglichkeiten des § 19 (4)<br />

BauNVO stehen somit noch ca. 135 m² für die Unterbringung untergeordneter Nebenanlagen<br />

sowie von Stellplätzen und Garagen zur Verfügung.<br />

In Ergänzung hierzu wird eine Regelung für die Steuerung der Höhenentwicklung baulicher<br />

Anlagen aufgenommen. Die Lage am Siedlungsrand sowie die bestehenden Geländeverhältnisse<br />

(die Oberkante des natürlichen Geländes liegt bis zu ca. 2,5 m über der Oberkante<br />

der angrenzenden anbaufähigen Verkehrsfläche) bedingen die Steuerung der Höhenentwicklung<br />

baulicher Anlagen. Auf diese Weise kann eine Einbindung in die Umgebungsbebauung<br />

sowie das Landschaftsbild gewährleistet werden.<br />

Für die Festlegung der Höhenlage der Baukörper wird eine Bezugsebene bestimmt. Die Höhe<br />

dieser Ebene wird an dem Gebäudeeckpunkt, der die größte NN-Höhe, bezogen auf das<br />

natürliche Gelände, hat, auf maximal 0,3 m über diesem natürlichen Geländepunkt festge-<br />

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7. Änderung Bebauungsplan Nr. 60/ 10-12 9<br />

„Thomasberg, Östlich der Siebengebirgsstraße“ im Bereich „Im Harperoth“<br />

<strong>Stadt</strong> Königswinter<br />

- Begründung<br />

legt. An keiner Gebäudeseite darf die Bezugsebene im Mittel jedoch mehr als 2,50 m über<br />

dem natürlichen Gelände liegen.<br />

Die Firsthöhe ist definiert als Abstandsmaß zwischen der definierten Bezugsebene und<br />

Oberkante First. Die Firsthöhe (FH) darf höchstens FH = 8 m betragen.<br />

In Ergänzung hierzu wird die Festsetzung einer Traufhöhe notwendig. Diese ist mit TH = 4 m<br />

festgesetzt und bewirkt, dass ein (mögliches) II. Geschoss im Dachgeschoss errichtet werden<br />

muss, wobei dies nicht als Vollgeschoss ausgeführt werden darf. Mit dieser einschränkenden<br />

Regelung soll der Tatsache Rechnung getragen werden, dass aufgrund der o.a. Höhenverhältnisse<br />

im Plangebiet ein - zumindest zur Talseite - sichtbares Kellergeschoß entstehen<br />

könnte. Mit den getroffenen Regelungen kann gewährleistet werden, dass ein von der<br />

sichtbaren Talseite II ½ -geschossig wirkendes Gebäude (Kellergeschoß, Erdgeschoß zzgl.<br />

Dachgeschoß) entsteht und somit der Charakter der Umgebungsbebauung eingehalten wird.<br />

Bezogen auf die natürlichen Geländeverhältnisse wirkt das Gebäude bei maximaler Ausnutzung<br />

der Höhenfestsetzungen als ein auf das natürliche Gelände „aufgesetztes“ 1 ½ -<br />

geschossiges Gebäude, wobei das Kellergeschoss in das Gelände eingegraben wird und lediglich<br />

– wie oben erwähnt – von der Talseite her sichtbar sein wird.<br />

Die Zahl der Vollgeschosse wird mit Z = I festgesetzt.<br />

5.3 Bauweise, überbaubare und nicht überbaubare Grundstücksflächen sowie Stellung der<br />

baulichen Anlagen<br />

Zwecks Steuerung der Bebauung wird durch Baugrenzen eine überbaubare Grundstücksfläche<br />

in Form einer so genannten „Briefmarkenfestsetzung“ vorgegeben.<br />

Die Dimensionierung der überbaubaren Grundstücksfläche orientiert sich dabei an den Vorgaben<br />

des rechtswirksamen Bebauungsplans. Die vordere Baugrenze weist einen Abstand<br />

von 14 m zur Grenze der Erschließungsstraße „Im Harperoth“ auf. Die Tiefe der überbaubaren<br />

Grundstücksfläche beträgt 14 m.<br />

Die zur Verfügung stehende überbaubare Grundstücksfläche reicht für die Errichtung eines<br />

Einzelhauses aus.<br />

In Anlehnung an die Bestandsbebauung ist die offene Bauweise festgesetzt, wobei lediglich<br />

eine Einzelhausbebauung zugelassen ist. Das bestehende Ortsbild wird auf diese Weise<br />

gewahrt und die hinzukommende Bebauung fügt sich in die Umgebung ein.<br />

5.4 Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen mit ihren Zufahrten<br />

Im Hinblick auf die Verortung von Nebenanlagen, überdachten Stellplätzen und Garagen beinhaltet<br />

der Bebauungsplan für den Bereich der 7. Änderung verschiedene Regelungen. Diese<br />

stellen gegenüber der bisher gültigen Ursprungsfassung eine weniger restriktive Regelung<br />

dar. Aufgrund der praktischen Erfahrung sowie der inzwischen vollzogenen „Auflockerung“<br />

im Umgang mit diesen Anlagen in der Landesbauordnung soll den künftigen Bauherren<br />

eine gewisse Baufreiheit eingeräumt werden.<br />

Aus städtebaulicher Sicht ergibt sich jedoch für die entlang der öffentlichen Verkehrsfläche<br />

liegenden Grundstücksseite ein Regelungsbedarf zwecks Gewährleistung einer Überschaubarkeit<br />

des Verkehrsraumes sowie der Vermeidung einer „wilden“ Anordnung dieser Anlagen<br />

im Vorgartenbereich.<br />

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<strong>Stadt</strong>planer


7. Änderung Bebauungsplan Nr. 60/ 10-12 10<br />

„Thomasberg, Östlich der Siebengebirgsstraße“ im Bereich „Im Harperoth“<br />

<strong>Stadt</strong> Königswinter<br />

- Begründung<br />

In den Textfestsetzungen ist geregelt, dass Nebenanlagen (wie z.B. Gartenlauben, Geräteräume,<br />

Gewächshäuser u.ä.) im Sinne des § 14 (1) BauNVO auf den nicht überbaubaren<br />

Grundstücksflächen entlang öffentlicher Verkehrsflächen innerhalb eines 5,50 m tiefen Flächenstreifens<br />

(gemessen senkrecht zur angrenzenden Grenze der (Straßen-)Parzelle Nr.<br />

599) unzulässig sind. Insgesamt dürfen Nebenanlagen maximal eine Größe von 30 m³ umbauten<br />

Raum ohne Aufenthaltsräume aufweisen.<br />

Garagen, Stellplätze und überdachte Stellplätze sind auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen<br />

nur im Vorgartenbereich (= Bereich zwischen angrenzender Grenze der (Straßen-)Parzelle<br />

Nr. 599 bis zur vorderen Baugrenze) zulässig. Zu der angrenzenden Grenze<br />

der (Straßen-)Parzelle Nr. 599 ist ein Abstand von 5,50 m einzuhalten.<br />

In den Textfestsetzungen ist weiterhin geregelt, dass Stellplätze und/ oder Garagen im nachfolgend<br />

definierten Umfang und nur für die nachfolgend definierten Nutzungsarten wie folgt<br />

nachgewiesen werden müssen:<br />

� erste Wohneinheit 2 Einstellplätze,<br />

� zweite Wohneinheit 2 Einstellplätze,<br />

Der grundsätzliche Zweck der Stellplatzpflicht liegt darin, dass der ruhende Verkehr (= in<br />

diesem Fall der „Anliegerverkehr“) grundsätzlich außerhalb des öffentlichen Straßenraumes<br />

auf den privaten Grundstücksflächen untergebracht werden soll. Damit soll ein Beitrag für die<br />

Sicherheit und die Leichtigkeit des öffentlichen Verkehrs geleistet werden.<br />

5.5 Höchstzulässige Zahl von Wohnungen in Wohngebäuden<br />

Die höchstzulässige Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden ist auf zwei Wohnungen begrenzt.<br />

Diese Regelung ist bereits in der 5. Änderung des Bebauungsplans enthalten.<br />

Mit dieser Regelung soll insbesondere vermieden werden, dass Gebäude mit 3 und mehr<br />

Wohneinheiten entstehen. Ohne eine planungsrechtliche Steuerung könnte eine verdichtete<br />

Bebauung entstehen, die nicht dem Charakter des bestehenden Wohngebietes entspricht.<br />

Auch hat die gesetzliche Forderung nach Schaffung von gesunden Wohnumfeldverhältnissen<br />

bzw. einer guten Aufenthaltsqualität in den „Außenwohnbereichen“ eine wichtige Rolle<br />

bei der Regulierung der höchstzulässigen Zahl von Wohnungen je Wohngebäude gespielt.<br />

Bei den im Plangebiet entstehenden Grundstücksgrößen soll den Bewohnern ein gewisser<br />

Anteil an Freifläche für die Feierabenderholung und für die Anlage von Nutzgärten zur Verfügung<br />

stehen.<br />

5.6 Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur<br />

und Landschaft<br />

In der vorliegenden Fassung der 7. Änderung sind Maßnahmen zur wasserdurchlässigen<br />

Befestigung von privaten Zufahrten, Verkehrs- und Lagerflächen enthalten.<br />

Private Verkehrsflächen einschließlich der offenen Stellplätze sowie Zufahrten, Hofflächen<br />

usw. sollen dauerhaft mit versickerungsfähigem Material befestigt werden (z.B. wassergebundene<br />

Decke, Rasenfugenpflaster, wasserdurchlässiges Pflaster, Rasengittersteine,<br />

Schotterrasen und vergleichbare Materialien).<br />

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<strong>Stadt</strong>planer


7. Änderung Bebauungsplan Nr. 60/ 10-12 11<br />

„Thomasberg, Östlich der Siebengebirgsstraße“ im Bereich „Im Harperoth“<br />

<strong>Stadt</strong> Königswinter<br />

- Begründung<br />

Mit diesen Minimierungsmaßnahmen wird dem wasserwirtschaftlichen Ziel (u.a. Vermeidung<br />

des Oberflächenabflusses im Bereich verdichteter Flächen und Versickerung des anfallenden<br />

Niederschlagswassers) entsprochen.<br />

Eingriffsbilanzierung<br />

Für die quantitative Erfassung des Eingriffsumfangs und die Berücksichtigung anrechenbarer<br />

Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sowie zur Ermittlung notwendiger Kompensationsmaßnahmen<br />

wurde die Biotopfunktion bewertet. Diese basiert auf der Grundlage der<br />

verbal-argumentativen Bewertung des Schutzgüter sowie der Eingriffserheblichkeit. Durch<br />

die Kombination von verbal- argumentativer Bewertung der Schutzgüter/ Eingriffserheblichkeit,<br />

in Verbindung mit der quantitativen Erfassung des Eingriffsumfangs, kommt es zu einer<br />

Anwendung unterschiedlicher Wertstufen.<br />

In den nachfolgenden Tabellen sind die ermittelten Flächengrößen der einzelnen Biotoptypen,<br />

die Bewertung der einzelnen Biotoptypen sowie das Kompensationsdefizit bzw. die<br />

Überkompensation berechnet. Ebenso ist die Gesamtbilanz tabellarisch ausgewiesen.<br />

Biotoptyp Durchschnittliche<br />

(aktuelle) ökologischeFunktionserfüllung<br />

Größe in<br />

m²<br />

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Wertpunkte<br />

Wiesen und Weiden 4,0 1.080,00 4.320,00<br />

Sträucher 7,0 50,00 350,00<br />

Einzelbäume 4 St. á 25 m²/St. 7,0 700,00<br />

Saumstruktur 5,0 20,00 100,00<br />

Summe 1.150,00 5.470,00<br />

Tab.: Bewertung der Biotoptypen nach ADAM, NOHL & VALENTIN (1986) und Berechnung der Eingriffwerte<br />

Die Biotoptypen des Planungsraums weisen einen Wert von 5.470,00 Punkten auf.<br />

Der Kompensationswert wurde folgendermaßen ermittelt:<br />

Biotoptyp Werteinstufung nach<br />

einer Menschengeneration<br />

Größe in<br />

m 2<br />

Wertpunkte<br />

versiegelte Fläche 1,0 345 345,00<br />

nicht überbaubare Grundstücksfläche:<br />

1.150 m² - 345 m² - 271 m² (=<br />

Fläche nach § 9 (1) Nr. 25 a BauGB)<br />

- 50 m² (Sträucher Bestand) - 20 m²<br />

(Saumstrukturen Bestand) = Grünfläche/Rasen<br />

und heimische Sträucher/Einzelbäume<br />

4,5 464 2.088,00<br />

Erhalt Einzelbäume 4 St á 25 m² 7,0 700,00<br />

WeSt<br />

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7. Änderung Bebauungsplan Nr. 60/ 10-12 12<br />

„Thomasberg, Östlich der Siebengebirgsstraße“ im Bereich „Im Harperoth“<br />

<strong>Stadt</strong> Königswinter<br />

- Begründung<br />

Erhalt Hecke 7,0 50,00 350,00<br />

Entwicklung von Extensivgrünland im<br />

Bereich der Einzelbäume<br />

7,0 271,00 1.897,00<br />

Säume 5,0 20,00 100,00<br />

Summe Kompensation 1.150,00 5.480,00<br />

Tab.: Ermittlung des Kompensationswertes<br />

Nach Abzug des errechneten Kompensationswertes in Höhe von 5.480,00 WP, ergibt sich<br />

ein Kompensationsüberschuss in Höhe von 10 WP.<br />

Es sind daher keine weiteren Maßnahmen vorzusehen, die zum Ausgleich des Kompensationsbedarfes<br />

führen.<br />

Gesamtbilanz:<br />

Gesamtbilanz<br />

Wertpunkte (WP) Eingriff<br />

5.470,00<br />

WP Kompensation 5.480,00<br />

WP Kompensationsüberschuss<br />

10<br />

Tab.: Gesamtbilanz<br />

Die mit der Realisierung der Bebauungsplanänderung verbundenen Eingriffe in Natur und<br />

Landschaft werden aus landschaftsplanerischer Sicht durch die nachfolgend angeführten<br />

Maßnahmen kompensiert:<br />

� Erhalt der vorhandenen Vegetation<br />

Bei der konkreten Bebauung sind die Einzelgehölze entlang der östlichen Geltungsbereichsgrenze<br />

sowie die bestehende heckenartige Strauchpflanzung entlang der<br />

südlichen Grundstücksgrenze zu erhalten.<br />

� Pflanzung von Laubgehölzen II. Ordnung/Obstgehölzen<br />

Zur randlichen Eingrünung sind entlang der nördlichen Grundstücksgrenze auf den<br />

privaten Grundstücken, orientiert am Standortvorschlag gemäß Maßnahmenplan, 2<br />

Bäume II. Ordnung zu pflanzen. Die Gehölze sind durch Pflegeschnitte dauerhaft zu<br />

erhalten und bei Abgang zu ersetzen.<br />

(Hinweis zur Pflanzqualität: Als Mindestpflanzgrößen gelten für Laubbäume ein<br />

Stammumfang von 8/10 cm in 1 m Höhe. Die Bäume sind fachgerecht zu pflanzen.<br />

Dies schließt Bodenverbesserungsmaßnahmen mit ein. Die gepflanzten Gehölze sind<br />

artgerecht zu unterhalten und ausgefallene Bäume zu ersetzen.)<br />

� Entwicklung eines extensiv genutzten Grünlandstreifens<br />

Der östliche und nördliche Randbereich des Plangebietes ist mit einem 3 m breiten<br />

Grünstreifen zu versehen, der in extensiver Form zu nutzen ist. Im Gegensatz zu intensiver<br />

genutzten Grünflächen (Rasen) sind zwei bis drei Mahdgänge/Jahr zulässig<br />

und eine Düngung der Flächen zu unterlassen. Durch die verringerte Mahdanzahl<br />

bleibt für faunistische Arten ein ausreichender Rückzugsraum erhalten.<br />

Die Grünstreifen sind mit einer entsprechenden Regelsaatgutmischung (Landschafts-<br />

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7. Änderung Bebauungsplan Nr. 60/ 10-12 13<br />

„Thomasberg, Östlich der Siebengebirgsstraße“ im Bereich „Im Harperoth“<br />

<strong>Stadt</strong> Königswinter<br />

- Begründung<br />

rasen/ Extensivrasen) zu versehen.<br />

Folgende Arten der Saatgutmischung sollten enthalten sein:<br />

Nr. Art %<br />

1 Agrostis capillaris 5<br />

2 Festuca ovina vulgaris 45<br />

3 Festuca rubra rubra 15<br />

4 Festuca rubra trichophylla 15<br />

5 Lolium perenne 5<br />

6 Poa pratensis 15<br />

Die Maßnahmen haben insbesondere die Einbindung in das Orts- und Landschaftsbild sowie<br />

die Herausbildung bzw. die Erhaltung des Ortsrandcharakters zum Ziel.<br />

Für die angestrebte Umsetzung der Bebauungsplanänderung ist nicht zwingend erforderlich,<br />

die vorhandenen Vegetationsbestände zu beseitigen. Die Vegetationsbestände befinden sich<br />

überwiegend in Randlage unmittelbar an den Grundstücksgrenzen. Entlang der östlichen<br />

Grundstücksgrenze sind 4 Obstbäume als zu erhaltende Bäume festgesetzt. Diese weisen<br />

einen ortstypischen Charakter auf und prägen den bestehenden Ortsrand. Sie stellen einen<br />

Übergang zur freien Landschaft dar und bewirken i.V.m. den anzulegenden 3 m breiten extensiven<br />

Grünstreifen eine gewisse Pufferzone zum angrenzenden Landschaftsschutzgebiet.<br />

Bei Abgang dieser festgesetzten Bäume sind entsprechende Ersatzpflanzungen vorzunehmen.<br />

Die vorliegende 7. Änderung des Bebauungsplans regelt durch textliche Festsetzung auf der<br />

Grundlage des § 9 (1) Nr. 25 b BauGB weiterhin, dass neben den o.a. Obstbäumen auch die<br />

sonstigen Vegetationsbestände erhalten werden sollen. Dies betrifft in erster Linie die entlang<br />

der südlichen Grundstücksgrenze vorhandene Vegetation.<br />

Die festgesetzte überbaubare Fläche findet sich auf einem „vegetationsfreien“, nicht mit Gehölzwuchs<br />

versehenen Teil des Grundstücks, so dass erhebliche Beeinträchtigungen durch<br />

die Bebauung nicht zu erwarten sind.<br />

Im Hinblick auf die Unterbringung von Stellplätzen, Garagen und untergeordneten Nebenanlagen<br />

ist ferner geregelt, dass diese entlang öffentlicher Verkehrsflächen innerhalb eines<br />

5,50 m tiefen Flächenstreifens unzulässig sind. Somit kann auch die an der südlichen<br />

Grundstücksgrenze vorhandene Bepflanzung weitestgehend erhalten werden.<br />

5.7 Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne<br />

des Bundesimmissionsschutzgesetzes sowie die zum Schutz vor solchen Einwirkungen<br />

oder zur Vermeidung oder Minderung solcher Einwirkungen zu treffenden baulichen<br />

und sonstigen technischen Vorschriften<br />

Gemäß den Planungsleitlinien des §1(6) Nr.1 BauGB sind bei der Erstellung von Bauleitplänen<br />

die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu berücksichtigen<br />

und gewährleisten. In Ergänzung hierzu steht der Planungsgrundsatz des § 50<br />

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7. Änderung Bebauungsplan Nr. 60/ 10-12 14<br />

„Thomasberg, Östlich der Siebengebirgsstraße“ im Bereich „Im Harperoth“<br />

<strong>Stadt</strong> Königswinter<br />

- Begründung<br />

Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG). Demnach sind die für eine bestimmte Nutzung<br />

vorgesehenen Flächen einander so zuzuordnen, dass schädliche Umwelteinwirkungen<br />

auf die ausschließlich oder überwiegend dem Wohnen dienenden Gebiete sowie auf sonstige<br />

schutzbedürftige Gebiete soweit wie möglich vermieden werden.<br />

Im Wesentlichen sind für die vorliegende 7. Änderung Beeinträchtigungen von Straßen- und<br />

Schienenverkehrsimmissionen zu erwarten. So verläuft östlich des Plangebiets die ICE-<br />

Strecke in einer Entfernung von ca. 250 m. Weiter östlich verläuft parallel zur Bahnstrecke<br />

die Bundesautobahn BAB A3.<br />

Zum Nachweis der o.a. gesetzlichen Grundlagen ist durch das Ingenieurbüro Moll, Alftalstraße<br />

27, 54516 Wittlich, eine schalltechnische Untersuchung Nr. 4718 vom 24.09.2008 durchgeführt<br />

worden. In dieser Untersuchung wurde die Geräuschbelastung, die durch die Verkehrswege<br />

auf den Grundstücken verursacht wird, dokumentiert und beurteilt. Unter Berücksichtigung<br />

der Eingangsdaten und den einschlägigen Rechenverfahren wurde für das<br />

Plangebiet die Belastungssituation durch den Straßen- und Schienenverkehr ermittelt. Zur<br />

flächenhaften Darstellung der Immissionssituationen im Plangebiet wurden farbige Lärmkarten<br />

für die Tages- und Nachtzeit erstellt.<br />

Die ermittelten Immissionsbelastungen sind im Immissionsschutzgutachten in den Anlagen 2<br />

bis 4 dokumentiert. Das Immissionsschutzgutachten ist der Begründung als Anlage beigefügt.<br />

Das o.a. Immissionsschutzgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass beim Vergleich der ermittelten<br />

Beurteilungspegel mit den Immissionsgrenzwerten der 16. BImSchV die Grenzwerte<br />

für Reine Wohngebiete während der Tageszeit um 3 dB im Freibereich und in einer Immissionshöhe<br />

von 8 m über Gelände zwischen 3 und 4 dB überschritten werden. Während<br />

der Nachtzeit wird der Grenzwert für Reine Wohngebiete zwischen 8 und 9 dB überschritten.<br />

Die Überschreitungen im Plangebiet sind auf den pegelbestimmenden Einfluss der BAB A3<br />

zurückzuführen.<br />

Auf eine weiterführende Untersuchung zusätzlicher aktiver Schallschutzmaßnahmen in Form<br />

von Lärmschutzwänden bzw. -wällen wurde im vorliegenden Gutachten verzichtet, da wegen<br />

der Rahmenbedingungen (Topographie, Entfernung zwischen Lärmquelle und Immissionsort<br />

> 250 m) ein wirkungsvoller aktiver Lärmschutz nicht zu erzielen und in keinem angemessenen<br />

Verhältnis zum Schutzzweck (1 Grundstück) stehen würde. Außerdem wären Beeinträchtigungen<br />

für das Landschaftsbild und somit für die Schutzziele und –zwecke der angrenzenden<br />

Landschaftsschutz- und Naturschutzgebiete zu erwarten.<br />

Stattdessen wurde die Umsetzung und Wirkung von passiven Schallschutzmaßnahmen untersucht.<br />

Um eine ausreichende Wohn-, Schlaf- und Arbeitsruhe in künftigen Bauvorhaben nach den<br />

Anforderungen der DIN 4109 sicherzustellen, wurde die Luftschalldämmung der Außenbauteile<br />

im Nachfolgenden bestimmt. Hierbei wurde die Verkehrsimmissionssituation während<br />

der Tageszeit bei freier Schallausbreitung in einer Höhe von 8 m über Gelände zugrunde gelegt.<br />

Zur Berechnung des maßgeblichen Außenlärmpegels wurde dem errechneten Beurteilungspegel<br />

der Tageszeit ein Zuschlag von 3 dB hinzugerechnet. Die maßgeblichen Außenlärmpegel<br />

(Beurteilungspegel zzgl. 3 dB) sind als Lärmpegelbereiche dargestellt.<br />

Nach DIN 4109 ergeben sich folgende Anforderungen an die Luftschalldämmung:<br />

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7. Änderung Bebauungsplan Nr. 60/ 10-12 15<br />

„Thomasberg, Östlich der Siebengebirgsstraße“ im Bereich „Im Harperoth“<br />

<strong>Stadt</strong> Königswinter<br />

- Begründung<br />

Lärmpegelbereich Maßgeblicher<br />

Außenlärmpegel<br />

Raumarten<br />

Aufenthaltsräume<br />

in Wohnungen, Übernachtungsräume<br />

in<br />

Beherbergungsstätten,<br />

Unterrichtsräume und<br />

ähnliches<br />

erforderliches R`w,<br />

res dB<br />

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Büroräume<br />

und<br />

ähnliches<br />

III 61 – 65 dB(A) 35 30<br />

Abb.: Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen<br />

Die detaillierten Anforderungen an den Luftschallschutz werden in Abhängigkeit der Raumnutzung,<br />

der Raumgröße und der Außenbauteile unter Berücksichtigung der Lärmpegelbereiche<br />

bestimmt. Die erforderlichen Schalldämmmaße sind im Baugenehmigungsverfahren<br />

auf Basis der DIN 4109 nachzuweisen. Für in der Nacht zum Schlafen genutzte Aufenthaltsräume<br />

sind fensterunabhängige, schallgedämmte Belüftungen zu errichten.<br />

Mit der Umsetzung der passiven Schallschutzmaßnahmen kann ein ausreichender Schutz<br />

für die Innenwohnbereiche sichergestellt werden. Dies gilt auch für ein möglichst störungsfreies<br />

Wohnen bei gelegentlich geöffneten Fenstern. So geht Kuschnerus in „Der sachgerechte<br />

Bebauungsplan – Handreichung für die kommunale Planung“, VHW-Verlag, Randnummer<br />

444, davon aus, das leicht gekippte Fenster noch eine Abschirmwirkung von 15<br />

dB(A) haben. Somit wäre bei dem vorliegend prognostizierten Außenpegel von 63 dB(A)<br />

tags ein Innenpegel von 48 dB(A) gewährleistet. Zur Nachtzeit würde es bei einem ermittelten<br />

Wert von 59 dB(A) zu einem Wert von 44 dB(A) kommen. Diese Werte liegen innerhalb<br />

der definierten Richtwerte der 16. BImSchV.<br />

Neben dem Wohn-Innenbereich ist auch der Wohnaußenbereich ausreichend vor möglichen<br />

Lärmbeeinträchtigungen zu schützen. Zum Außenwohnbereich gehören solche Anlagen, die<br />

dem regelmäßigen Aufenthalt im Freien dienen wie z.B. Balkone, Terrassen, und nicht bebaute<br />

Grundstücksteile. Hierzu zählen allerdings nicht solche Flächen, die lediglich zum<br />

Schmuck des Anwesens bepflanzt sind (z.B. Vorgärten) oder als Nutzgarten dienen.<br />

Ein Schutz durch aktive Maßnahmen ist im vorliegenden Fall – wie dargestellt – nicht möglich.<br />

Passive Maßnahmen wie z.B. eine mögliche Verglasung der Außenwohnbereiche würden<br />

der Funktion und dem Zweck zuwiderlaufen und hätten eine Funktionsänderung zur Folge<br />

(z.B. ein Balkon würde durch eine Verglasung zu einem Wintergarten umfunktioniert).<br />

In einer ergänzenden Stellungnahme vom 26.09.2011 wurde daher geprüft, ob bzw. inwieweit<br />

die Immissionsschutzvorgaben unter Berücksichtigung der Gebäudeabschirmung einer<br />

beispielhaften Bebauungsstruktur im Freibereich und an den Fassaden des Wohngebäudes<br />

eingehalten werden.<br />

Die Ergebnisse dieser Untersuchung zeigen auf, dass unter Berücksichtigung der Gebäude-<br />

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7. Änderung Bebauungsplan Nr. 60/ 10-12 16<br />

„Thomasberg, Östlich der Siebengebirgsstraße“ im Bereich „Im Harperoth“<br />

<strong>Stadt</strong> Königswinter<br />

- Begründung<br />

abschirmung eines Wohnhauses mit Garage Freibereiche im Westen und Süden des Wohngebäudes<br />

entstehen, in denen die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV unterschritten<br />

werden. An den Fassaden des Wohngebäudes mit Grenzwertüberschreitungen sind passive<br />

Schallschutzmaßnahmen erforderlich. Schallschutzmaßnahmen sind daher für die Freibereiche<br />

nicht erforderlich. An den Gebäudefassaden mit Grenzwertüberschreitungen sind passive<br />

Schallschutzmaßnahmen erforderlich. Die detaillierten Anforderungen an den Luftschallschutz<br />

werden in Abhängigkeit der Raumnutzung, der Raumgröße und der Außenbauteile<br />

unter Berücksichtigung des Lärmpegelbereiches III bestimmt. Die erforderlichen Schalldämmmaße<br />

sind im Baugenehmigungsverfahren auf Basis der DIN 4109 nachzuweisen.<br />

Bei der Festlegung des zumutbaren Grenzwertes wird sich an den Vorgaben der 16. BIm-<br />

SchV – Verkehrslärmschutzverordnung vom 12. Juni 1990 orientiert. Die Verkehrslärmschutzverordnung<br />

nennt von der Gebietsart abhängige Immissionsgrenzwerte. Die Immissionsgrenzwerte<br />

können aus schalltechnischer und immissionsrechtlicher Sicht als Obergrenze<br />

der vom Verordnungsgeber als ohne Schallschutzmaßnahmen zumutbar eingestuften Belastungen<br />

durch Verkehrslärm angesehen werden.<br />

Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens ist der Nachweis zu erbringen, dass für die<br />

dem Wohngebäude zugeordneten und während der Tageszeit schutzwürdigen Freiflächen<br />

(wie z.B. Balkone, Loggien und Freisitze), durch entsprechende Gebäudeanordnung sowie<br />

Grundrissanordnung oder sonstige Vorkehrungen zur Minderung der Schalleinwirkungen ein<br />

Beurteilungspegel von 59 dB(A) während der Tageszeit nicht überschritten wird.<br />

6 BAUORDNUNGSRECHTLICHE REGELUNGEN<br />

Einen wesentlichen Beitrag für die Einbindung des Plangebietes in das Orts- und Landschaftsbild<br />

leisten die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen, die der Regelung gestalterischer<br />

Inhalte dienen.<br />

Bei den bauordnungsrechtlichen Festsetzungen wird sich an den orts- und regionstypischen<br />

Gestaltelementen orientiert. In Anlehnung an die bestehende Bebauung soll eine den heutigen<br />

Wohnbedürfnissen entsprechende Bautypologie unter Ausnutzung moderner architektonischer<br />

Gestaltelemente entwickelt werden. Gleichzeitig soll einer Entwicklung des Plangebietes<br />

losgelöst vom bestehenden Siedlungskörper entgegengewirkt werden sowie der Charakter<br />

bzw. die Vorgaben des Gestaltungskonzeptes aus der Umgebungsbebauung berücksichtigt<br />

werden.<br />

Die Lage des Plangebietes am Ortsrand stellt zudem erhöhte Anforderungen an das Erscheinungsbild.<br />

Ein wichtiges Element bei der Ortsbildgestaltung ist die Dachlandschaft, sowie die äußere<br />

Gestaltung baulicher Anlagen. Diese können einen wesentlichen Beitrag zu einem harmonischen<br />

Eindruck und einer wirkungsvollen Einbindung in das Orts- und Landschaftsbild leisten.<br />

Bei der Festlegung der im Plangebiet zulässigen Dachform sind aber auch die modernen architektonischen<br />

Formen sowie die technologische Entwicklung, beispielsweise im Bereich<br />

der passiven Solarnutzung, zu berücksichtigen.<br />

Den Bauherren wird die Anlage von Dachaufbauten und Drempel nicht zugestanden, da dies<br />

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7. Änderung Bebauungsplan Nr. 60/ 10-12 17<br />

„Thomasberg, Östlich der Siebengebirgsstraße“ im Bereich „Im Harperoth“<br />

<strong>Stadt</strong> Königswinter<br />

- Begründung<br />

auch im ursprünglichen Konzept des rechtswirksamen Bebauungsplans nicht vorgesehen<br />

war.<br />

Als Einfriedungen sind vor den Fluchten der Hauptbaukörper nur Rasenkantensteine oder<br />

lebende Hecken bis maximal 0,80 m Höhe zulässig. Auf den übrigen Grundstücksteilen darf<br />

die Höhe der Einfriedungen, ausgenommen Hecken, 1,0 m nicht überschreiten.<br />

7 VER- UND ENTSORGUNG<br />

7.1 Wasserversorgung<br />

Die Wasserversorgung kann nach derzeitigem Kenntnisstand über das bestehende Netz<br />

gewährleistet werden.<br />

In räumlicher Nähe zum Plangebiet befindet sich ein Hydrant, aus dem stündlich ca. 70.000 l<br />

Trinkwasser entnommen werden können. Die Löschwasserversorgung ist somit durch das<br />

öffentliche Wasserversorgungsnetz sichergestellt.<br />

7.2 Abwasserbeseitigung<br />

Das wesentliche planerische Ziel der vorliegenden 7. Änderung des Bebauungsplans ist die<br />

städtebauliche Nachverdichtung in diesem Teil von Thomasberg. Es handelt sich um die Erweiterung<br />

eines bestehenden Siedlungsgebietes, für das u.a. die Infrastruktureinrichtungen<br />

der Ver- und Entsorgung vorhanden sind.<br />

So reicht bis auf die Höhe des zur Überplanung anstehenden Grundstücks ein Mischwasserkanal<br />

heran. Eine ordnungsgemäße Beseitigung des anfallenden Niederschlags- und<br />

Schmutzwassers ist somit unter Berücksichtigung einer wirtschaftlich optimierten Ausnutzung<br />

des bestehenden Kanalnetzes gewährleistet. Für die bestehende Kanalisation liegt eine<br />

Netzgenehmigung nach § 58 Landeswassergesetz vor. Wegen der „Kleinräumigkeit“ des<br />

zur Bebauung anstehenden Grundstücks (Größe ca. 1.150 m²) und der vorhandenen Abwasserbeseitigung<br />

für das Grundstück durch das örtliche Kanalnetz soll eine Entwässerung<br />

der anfallenden Schmutz- und Niederschlagswasser daher über die bestehende örtliche Kanalisation<br />

erfolgen.<br />

Zwischenzeitlich hat zur beabsichtigten Niederschlagswasserbeseitigung eine Abstimmung<br />

mit dem Abwasserwerk der <strong>Stadt</strong> Königswinter sowie dem Rhein-Sieg-Kreis, Amt für technischen<br />

Umweltschutz stattgefunden. Per Mail vom 11.04.2012 hat der Rhein-Sieg-Kreis folgendes<br />

mitgeteilt: Gegen eine Einleitung des anfallenden Niederschlagswasser in das bestehende<br />

Mischwassernetz bestehen keine Bedenken. Dabei wurde auf die Regelung in §<br />

51a Absatz 3 Landeswassergesetz NRW verwiesen.<br />

In § 51a Absatz 3 Landeswassergesetz NRW steht: Niederschlagswasser, das aufgrund einer<br />

nach bisherigem Recht genehmigten Kanalisationsnetzplanung gemischt mit Schmutzwasser<br />

einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage zugeführt wird oder werden soll, ist<br />

von der Verpflichtung nach Abs. 1 ausgenommen, wenn der technische oder wirtschaftliche<br />

Aufwand unverhältnismäßig ist.<br />

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7. Änderung Bebauungsplan Nr. 60/ 10-12 18<br />

„Thomasberg, Östlich der Siebengebirgsstraße“ im Bereich „Im Harperoth“<br />

<strong>Stadt</strong> Königswinter<br />

- Begründung<br />

7.3 Stromversorgung<br />

Die Stromversorgung kann nach derzeitigem Kenntnisstand über das bestehende Netz gewährleistet<br />

werden.<br />

7.4 Erdgasversorgung<br />

Das Plangebiet kann über eine Netzerweiterung mit Erdgas versorgt werden.<br />

7.5 Telekommunikation<br />

Im Plangebiet sind Telekommunikationsleitungen vorhanden.<br />

Wie dem nachfolgenden Lageplan zu entnehmen ist, führt die Leitungstrasse über das Privatgrundstück.<br />

In der Planurkunde ist die Leitungstrasse nachrichtlich dargestellt.<br />

Betroffener<br />

Bereich<br />

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7. Änderung Bebauungsplan Nr. 60/ 10-12 19<br />

„Thomasberg, Östlich der Siebengebirgsstraße“ im Bereich „Im Harperoth“<br />

<strong>Stadt</strong> Königswinter<br />

- Begründung<br />

8 FLÄCHENBILANZ<br />

9 BODENORDNUNG<br />

Bodenordnerische Maßnahmen i.S. der §§ 45 ff. BauGB werden nach derzeitigem Kenntnisstand<br />

nicht notwendig.<br />

10 KOSTEN<br />

Nutzung Größe<br />

Gesamtgröße ca. 1.150 m²<br />

davon Reines Wohngebiet ca. 1.150 m²<br />

Anteil überbaubarer Grundstücksfläche<br />

Anteil nicht überbaubare Grundstücksfläche<br />

davon Pflanzgebot<br />

ca. 210 m²<br />

ca. 940 m²<br />

ca. 271 m²<br />

Für die <strong>Stadt</strong> entstehen durch die vorliegende 7. Änderung des Bebauungsplans 60/ 10-12<br />

keine Kosten.<br />

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7. Änderung Bebauungsplan Nr. 60/ 10-12 20<br />

„Thomasberg, Östlich der Siebengebirgsstraße“ im Bereich „Im Harperoth“<br />

<strong>Stadt</strong> Königswinter<br />

- Begründung<br />

TEIL B UMWELTBERICHT<br />

1 EINLEITUNG<br />

1.1 Kurzdarstellung der Ziele und Inhalte des Bebauungsplans<br />

Es wird auf die Ausführungen in Kapitel 1 im Teil A „Städtebaulicher Teil“ verwiesen.<br />

1.2 Umweltschutzziele aus übergeordneten Fachgesetzen und Fachplanungen und ihre Berücksichtigung<br />

(Fach) Planungen<br />

1. Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Bonn/ Rhein-Sieg<br />

mit integrierten landschaftsplanerischen Aussagen,<br />

2. Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong> Königswinter,<br />

3. Gutachten Nr. 4718 zur 7. Änderung Bebauungsplan Nr. 60/ 10-12 „Thomasberg,<br />

Östlich der Siebengebirgsstraße“ im Bereich „Im Harperoth“ vom 24.09. 2008, Ingenieurbüro<br />

für Schallschutz, Armin Moll Alftalstraße 54516 Wittlich,<br />

4. Ergänzende Stellungnahme zum Gutachten Nr. 4718 zur 7. Änderung Bebauungsplan<br />

Nr. 60/ 10-12 „Thomasberg, Östlich der Siebengebirgsstraße“ im Bereich „Im<br />

Harperoth“ vom 26.09. 2011, Ingenieurbüro für Schallschutz, Armin Moll Alftalstraße<br />

54516 Wittlich,<br />

5. Fachbeitrag Naturschutz zur 7. Änderung Bebauungsplan Nr. 60/ 10-12 „Thomasberg,<br />

Östlich der Siebengebirgsstraße“ im Bereich „Im Harperoth“ vom März 2012,<br />

Dipl.-Ing. Michael Valerius, Landschaftsarchitekt AK/RLP Dorseler Mühle 1, 53533<br />

Dorsel<br />

Fachgesetze<br />

Folgende umweltrelevante Fachgesetze sind bei der vorliegenden Planung zu berücksichtigen:<br />

� Trennungsgebot des § 50 BImSchG, wonach die für eine bestimmte Nutzung vorgesehenen<br />

Flächen einander so zuzuordnen sind, dass schädliche Umwelteinwirkungen<br />

für Wohngebiete oder sonstige schutzbedürftige Gebiete ausgeschlossen werden<br />

i.V.m. § 15 BauNVO,<br />

� Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen<br />

i.S. des § 1 BImSchG, (hier: mögliche Immissionen aus Verkehr),<br />

� die Eingriffsregelung des § 1a BauGB i.V.m. dem Bundes- und Landschaftsgesetz<br />

NW mit dem Ziel nach Vermeidung und Minimierung der Eingriffe in Natur und Landschaft,<br />

� die Optimierungsgebote der §§ 1 und 1a BauGB wie z.B. der sparsame Umgang mit<br />

Grund und Boden und die Eingriffsregelung in Natur und Landschaft,<br />

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7. Änderung Bebauungsplan Nr. 60/ 10-12 21<br />

„Thomasberg, Östlich der Siebengebirgsstraße“ im Bereich „Im Harperoth“<br />

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- Begründung<br />

� die umweltrelevanten Planungsleitziele des § 1 Absätze 5 und 6 Nr. 7a) bis i) BauGB,<br />

� Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes und des Landeswassergesetzes mit den<br />

Zielen, eine nachhaltige Veränderung seiner Eigenschaften zu vermeiden, die Leistungsfähigkeit<br />

des Wasserhaushaltes zu erhalten und eine Vergrößerung sowie eine<br />

Beschleunigung des Wasserabflusses zu vermeiden,<br />

� Bundesbodenschutzgesetz mit dem Ziel der nachhaltigen Sicherung der Bodenfunktion,<br />

� Gesetz zur Pflege der Denkmäler im Lande NRW (Denkmalschutzgesetz -DSchG-)<br />

zur Meldepflicht bei archäologischen Funden sowie den Umgang mit Kultur- und<br />

Sachgütern,<br />

� Verordnungen zu Schutzgebieten und –objekten,<br />

� Landschaftsinformationssystem NRW.<br />

2 BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN<br />

2.1 Bestandsaufnahme und Bewertung des Umweltzustandes und der Umweltmerkmale<br />

Im Vorfeld der Einleitung des Bauleitplanverfahrens wurde eine Bestandsaufnahme und –<br />

analyse durchgeführt. Ein Bestandteil dieses Planungsschrittes war die Darstellung der umweltrelevanten<br />

Belange und deren Betroffenheit. Es galt, die Empfindlichkeit von Umweltmerkmalen<br />

gegenüber der Planung herauszustellen und Hinweise auf ihre Berücksichtigung<br />

im Zuge der planerischen Überlegungen zu geben. Dabei wurden die Ergebnisse und Erkenntnisse<br />

aus den umweltrelevanten Fachgutachten wie etwa des Fachbeitrags Naturschutz<br />

berücksichtigt.<br />

Ziel dieses Planungsschrittes ist es, die Umweltbelange herauszuarbeiten, für die durch die<br />

Aufstellung und Umsetzung der Bebauungsplanänderung eine wesentliche Beeinträchtigung<br />

zu erwarten ist. Gleichzeitig sollen Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum<br />

Ausgleich erheblich negativ beeinflusster Umwelteinwirkungen abgeleitet werden.<br />

Schutzgüter Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft und biologische<br />

Vielfalt (§ 1 (6) Nr. 7a BauGB)<br />

Schutzgut Flora und Fauna<br />

Bestand:<br />

Wiesen/ Weiden mittlerer Standorte in intensiver Nutzung<br />

Bei den im Planungsraum vorkommenden Flächen handelt es sich um intensiv genutztes<br />

Grünland in Form von Weide/ Pferdekoppel.<br />

Folgende Gräser- und Kräuterarten sind im Planungsraum dominierend: Glatthafer (Arrhenatherum<br />

elatius), Vogel-Wicke (Vicia cracca), Wiesen-Fuchsschwanz (Alopecurus pratensis),<br />

Stumpfblättriger Ampfer (Rumes obtusifolius), Wiesenkerbel (Anthriscus syslvestris),<br />

Wiesen-Pipau (Crepis biennis), Lauch (Allium spec.), Wolliges Honiggras (Holcus lanatus),<br />

Wiesen-Labkraut (Galium mollugo), Roter Wiesenklee (Trifolium pratense), Kriechende Quecke<br />

(Agropyron repens), Wilde Möhre (Daucus carota), Spitzwegerich (Plantago lanceolata).<br />

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7. Änderung Bebauungsplan Nr. 60/ 10-12 22<br />

„Thomasberg, Östlich der Siebengebirgsstraße“ im Bereich „Im Harperoth“<br />

<strong>Stadt</strong> Königswinter<br />

- Begründung<br />

Bedingt durch die hohe Nutzungsintensität besteht auf diesen Flächen Lebensraum bzw.<br />

Teillebensraum für stark anpassungsfähige Arten. Die Dominanz von Gräsern in der Krautschicht<br />

bedeutet eine Verschlechterung des Nahrungsangebotes für blütensuchende Insekten.<br />

Da hier nur einige Pflanzen dominant sind und dementsprechend wenige Tiere diese<br />

Wiesen als Nahrungshabitat nutzen können, haben intensiv genutzte Wiesen lediglich eine<br />

mittlere Bedeutung für Flora und Fauna.<br />

Einzelbäume (zusammenhängende Streuobstbestände)/Sträucher<br />

Die im Plangebiet vorhandenen Hecken und Sträucher (z.B. Schlehe, Feldahorn, Weißdorn)<br />

und Einzelbäume (Obstgehölze entlang der östlichen Geltungsbereichsgrenze) stellen Gehölzstrukturen<br />

dar, die sowohl als Nisthabitate der Singvögel aber auch als Refugien für<br />

Klein- und Kleinstlebewesen dienen.<br />

Weiterhin sind besonders die Einzelbäume entlang der östlichen Grundstücksgrenze (= künftiger<br />

Ortsrand) prägnante, das Landschaftsbild strukturierende Elemente. Sie übernehmen<br />

eine wichtige Funktion für die randliche Eingrünung und den Übergang in die freie Landschaft.<br />

Daher kommt den Einzelbäumen eine hohe Bedeutung zu.<br />

Saum und Schlagflur entlang der Erschließungsstraße<br />

Entlang der Straße befinden sich Saumstrukturen, an der sich eine trittresistente Gesellschaft<br />

entwickeln konnte, die u.a. folgende Vertreter aufweist: Neben der dominanten Brennessel<br />

(Urtica) finden sich u.a. Gemeiner Hornklee (Lotus corniculatus), Roter Schwingel<br />

(Festuca rubra), Wiesen-Rispengras (Poa pratensis); Spitzwegerich (Plantago lanceolata),<br />

Löwenzahn (Taraxacum officinale), sowie Wiesen-Kammgras (Cynosurus cristatus).<br />

Die Säume fungieren als Vernetzungsstruktur und dienen insbesondere für faunistische<br />

Kleinlebewesen als wichtiger Lebensraum. Die Bedeutung für Flora und Fauna wird insgesamt<br />

aufgrund der bestehenden randlichen Nutzungen als mittelwertig eingestuft.<br />

Der Nachweis der einzelnen Vogelarten erfolgte durch Sichtbeobachtung oder Verhören.<br />

Insgesamt konnten im Untersuchungsgebiet 5 Vogelarten nachgewiesen werden:<br />

Deutscher Artname<br />

Wissenschaftlicher<br />

Artname<br />

Bemerkungen<br />

Rotkehlchen Erithacus rubecula Im Siedlungsbereich mit Baumbestand<br />

Eichelhäher Garrulus glandarius Nahrungsgast im Randbereich der Siedlungsfläche<br />

Blaumeise Parus caeruleus In Gärten<br />

Kohlmeise Parus major In Gärten<br />

Amsel Turdus merula Im Ziergartenbereich des angrenzenden Siedlungsgebietes<br />

Tab.: Liste der im Untersuchungsgebiet nachgewiesenen Vogelarten mit Angaben zu ihren Vorkommen im Untersuchungsgebiet.<br />

Die Gefährdungsangaben richten sich nach BRAUN et al. (1992) und BFN (1998).<br />

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7. Änderung Bebauungsplan Nr. 60/ 10-12 23<br />

„Thomasberg, Östlich der Siebengebirgsstraße“ im Bereich „Im Harperoth“<br />

<strong>Stadt</strong> Königswinter<br />

- Begründung<br />

Auswirkungen:<br />

Die Bebauung von bisher intensiv genutzten Grünflächen stellt aufgrund der bestehenden<br />

Beeinträchtigungen einen Eingriff in das Schutzgut Arten und Biotope dar, der aufgrund der<br />

anthropogenen Einflüsse als mittelwertig einzustufen ist. Die im Plangebiet vorhandenen<br />

Einzelbäume entlang der östlichen Grundstücksgrenze stellen hochwertige Biotope dar, deren<br />

Erhaltung anzustreben ist. Es ist diesbezüglich von einer hohen Schutzbedürftigkeit auszugehen.<br />

Die entlang der südlichen Grundstücksgrenze vorhandenen Gehölzstrukturen (Baum- und<br />

Strauchhecken) werden als mittel bis hochwertig eingestuft, da sie sowohl als Ruhe- als<br />

auch als Fortpflanzungshabitat genutzt werden können.<br />

Bewertung der Beeinträchtigungen: in der Gesamtschau weniger erheblich<br />

Schutzgut Geologie/ Boden<br />

Bestand:<br />

Gemäß dem Optimierungsgebot des § 1a BauGB soll mit Grund und Boden sparsam umgegangen<br />

werden.<br />

Das Rheintal ist flächig von mächtigen Lößlehmdecken geprägt. Weiterhin haben zahlreiche<br />

vulkanische Kuppen das Grundgebirge durchstoßen. Auf den restlichen Flächen tritt das<br />

Grundgebirge mit Grauwacken und Tonschiefern an die Oberfläche.<br />

Das Siebengebirge ist der Kern eines tertiären Vulkangebietes. Die Vulkanschmelzen führten<br />

zu stofflich und mineralisch verschiedenartig zusammengesetzten Gesteinsarten, einmal zu<br />

Festgestein, den Vulkaniten, zum anderen zu Lockergestein, den Tuffen. Das Festgestein<br />

wird in drei Gruppen eingeteilt.<br />

1. Trachyt: Bei der Abkühlung von Trachyten bildet die entweichende Gasphase winzige,<br />

unregelmäßige Hohlräume, die dem Gestein im frischen Bruch dann ein recht<br />

raues, zackiges Äußeres verleihen. Es ist ein verbreitetes Gestein in zahlreichen Vulkangebieten<br />

weltweit. In Deutschland sind insbesondere die Vorkommen im Westerwald<br />

und im Siebengebirge zu nennen.<br />

2. Andesit, auch Islandit und früher Porphyrit genannt, ist ein feinkörniges Gestein, das<br />

zur Klasse der vulkanischen Gesteine gehört. Aus diesem Gestein sind zahlreiche<br />

Kirchen gebaut (Pfarrkirche in Thomasberg).<br />

3. Basalt: Ein basisches (SiO2-armes) Ergussgestein. Es besteht vor allem aus einer<br />

Mischung von Eisen- und Magnesium-Silikaten mit Olivin und Pyroxen sowie calciumreichem<br />

Feldspat (Plagioklas).<br />

Derzeit wird das Plangebiet als Intensivgrünland (Weide) genutzt. Die Folge hieraus ist eine<br />

Verdichtung, die zu einer Veränderung der Bodenstruktur bzw. des Bodengefüges führt. Ein<br />

Nährstoffeintrag erfolgt nur bedingt.<br />

Das Filter- und Puffervermögung ist durch die Verdichtung in Teilbereichen eingeschränkt.<br />

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7. Änderung Bebauungsplan Nr. 60/ 10-12 24<br />

„Thomasberg, Östlich der Siebengebirgsstraße“ im Bereich „Im Harperoth“<br />

<strong>Stadt</strong> Königswinter<br />

- Begründung<br />

Das Plangebiet liegt in der Erdbebenzone 1 mit der Untergrundklasse R1 (= Gebiete mit<br />

felsartigem Untergrund). Die Vorgaben der DIN 4149 (Fassung April 2005) sind zu beachten.<br />

Auswirkungen:<br />

Die zu erwartende Nutzung des Plangebietes wird zu Beeinträchtigungen des Schutzgutes<br />

durch Bodenverdichtung und –versiegelung führen.<br />

Betroffen hiervon sind die baubedingten, anlagebedingten und betriebsbedingte Beeinträchtigungen<br />

wie<br />

� Verlust bzw. weitere Beeinträchtigung des gewachsenen Bodens,<br />

� Zerstörung der natürlichen Folge der Bodenhorizonte,<br />

� weitere Bodenverdichtung durch den Einsatz von (schweren) Maschinen,<br />

� dauerhafte Versiegelung durch die Anlage von Zufahrten, Stellplatzflächen, Gebäuden<br />

etc. und somit Einleitung einer weiteren Störung der natürlichen Bodenfunktionen.<br />

Bei der Bewertung sind jedoch die anthropogenen Vorbelastungen aus der derzeitigen Nutzung<br />

des Plangebietes zu berücksichtigen.<br />

Der humose belebte Oberboden des Grünlandes ist gemäß § 202 BauGB zum Schutz des<br />

Mutterbodens und gemäß DIN 18915 (Bodenarbeiten für vegetationstechnische Zwecke) von<br />

Bau- und Betriebsflächen gesondert abzutragen, zu sichern und zur späteren Wiederverwendung<br />

zu lagern, und als kulturfähiges Material zur Anlage von Strauch- und Baumvegetation<br />

wieder aufzubringen.<br />

Bewertung der Beeinträchtigungen: weniger erheblich<br />

Schutzgut Wasser<br />

Bestand:<br />

Oberflächengewässer sind im Änderungsbereich nicht vorhanden.<br />

Das Plangebiet liegt in der geplanten Wasserschutzzone III B, Nr. 5308-8 des im Genehmigungsverfahren<br />

befindlichen Schutzgebietes Königswinter-Thomasberg. Der Einbau von Recyclingbaustoffen<br />

ist – nach vorhergehender wasserrechtlicher Erlaubnis – nur unter wasserundurchlässigen<br />

Flächen zulässig.<br />

Derzeit wird das Plangebiet als Intensivgrünland (Weide) genutzt. Die hieraus resultierende<br />

Verdichtung hat eine Beeinträchtigung der Versickerungsfähigkeit sowie eine Erhöhung des<br />

Oberflächenwasserabflusses zur Folge.<br />

Auswirkungen:<br />

Die zu erwartende Nutzung wird zu Beeinträchtigungen des Schutzgutes durch Bodenverdichtung<br />

und –versiegelung führen.<br />

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7. Änderung Bebauungsplan Nr. 60/ 10-12 25<br />

„Thomasberg, Östlich der Siebengebirgsstraße“ im Bereich „Im Harperoth“<br />

<strong>Stadt</strong> Königswinter<br />

- Begründung<br />

Die angestrebte Nutzung löst einer dauerhafte Versiegelung/ Verdichtung aus. Die wesentlichen<br />

Konsequenzen sind:<br />

� weitere Verringerung/ Verzögerung der Versickerungskapazität für das Oberflächenwasser<br />

infolge der Bodenverdichtung und –versiegelung,<br />

� Reduzierung der Oberflächenwasserversickerung,<br />

� Störung der Grundwasserneubildung.<br />

Bei der Bewertung sind ebenfalls die anthropogenen Vorbelastungen zu berücksichtigen.<br />

Durch die Festsetzungen mit der Verortung der Baukörper können zumindest die unbebauten<br />

Grundstücksteile einer überwiegend gärtnerischen Nutzung zugeführt werden, so dass<br />

für diese Teilbereiche die aufgezeigten Auswirkungen nicht bzw. allenfalls eingeschränkt auftreten.<br />

Von einer erheblichen und nachhaltigen Beeinträchtigung des Schutzgutes Wasser ist im<br />

vorliegenden Fall der geplanten Bebauung nicht auszugehen.<br />

Bewertung der Beeinträchtigungen: weniger erheblich<br />

Schutzgut Klima/ Luft<br />

Bestand:<br />

Das Plangebiet hat keine Bedeutung für die Frischluftproduktion.<br />

Insbesondere die im nord- und südwestlichen Bereich (= Hauptwindrichtung) gelegene Bestandsbebauung<br />

behindert eine entsprechende Funktion.<br />

Im Hinblick auf die Luftqualität ist auf die anthropogenen Vorbelastungen (Verkehr, Gewerbe-<br />

und Industrieansiedlungen, Wohngebäude) hinzuweisen.<br />

Folgende Klimawerte sind für das Plangebiet charakteristisch:<br />

� atlantisch geprägter Klimabereich der nördlichen Breiten mit relativ kühlen, regnerischen<br />

Sommern und warmen, niederschlagsreichen Wintern; Niederschläge in der<br />

Regel als Regen in einer Höhe von durchschnittlich 800 mm pro Jahr, Niederschlagsmaxima<br />

in den Sommermonaten von Juni bis August,<br />

� mittlere Jahrestemperatur: um 8,5° Celsius,<br />

� Winde hauptsächlich aus nordwestlicher Richtung.<br />

Auswirkungen:<br />

Eine nachhaltige Beeinträchtigung der örtlichen Kaltluft- bzw. Frischluftströmungen kann<br />

ausgeschlossen werden.<br />

Die Rückstrahlwärme von Gebäude- und Pflasterflächen stellt eine permanente Beeinträchtigung<br />

dar. Durch den dauerhaften Verlust bisher offener Bodenstrukturen im Zuge der Errichtung<br />

von Gebäuden und Neuanlage von Verkehrsflächen kann es zu Veränderungen des<br />

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7. Änderung Bebauungsplan Nr. 60/ 10-12 26<br />

„Thomasberg, Östlich der Siebengebirgsstraße“ im Bereich „Im Harperoth“<br />

<strong>Stadt</strong> Königswinter<br />

- Begründung<br />

Mikroklimas kommen. Eine Betroffenheit ist – wenn überhaupt - allenfalls für das Plangebiet<br />

abzuleiten.<br />

Die angestrebte Nutzung bewirkt unter Berücksichtigung der beschriebenen Bestandssituation<br />

keine wesentliche Beeinträchtigung für das Schutzgut Klima/ Luft.<br />

Bei der Umsetzung sollte jedoch darauf geachtet werden, dass durch grünordnerische Maßnahmen<br />

wie etwa Baum- und Strauchpflanzungen verdunstungsaktive Strukturen herbeigeführt<br />

werden.<br />

Das Plangebiet besitzt aufgrund seiner geringen Größe (rd. 1.150 m²) eine geringe Bedeutung<br />

für die Kaltluftproduktion. Ebenso stellt die Plangebietsfläche kein Hindernis für die<br />

Durchlüftung der Siedlung dar, da die Hauptwindrichtung bereits durch die bestehende Bebauung<br />

beeinträchtigt ist. Vor dem Hintergrund der geringen Erweiterung der Siedlung und<br />

einer lockeren Einzelhausbebauung, kann von einer erheblichen Beeinträchtigung des<br />

Schutzgutes Klima nicht ausgegangen werden.<br />

Bewertung: nicht erheblich<br />

Schutzgut Landschaft<br />

Bestand:<br />

Das Landschaftsbild des Untersuchungsgebietes ist durch folgende Faktoren geprägt:<br />

� Gebiet in leicht exponierter Lage am Siedlungsrand mit unmittelbarem Bezug zum<br />

Siedlungsraum und Obstgehölzen.<br />

� Intensive landwirtschaftliche Nutzung (Wiese/ Acker) im Wechsel mit bebauten<br />

Grundstücken und Ziergärten.<br />

� die nördlich angrenzende ehemalige Deponie „Steinringer Berg“. Hierbei handelt es<br />

sich um eine Basaltkuppe, in deren Zentrum in der Vergangenheit Basalt abgebaut<br />

wurde. Der entstandene Hohlraum wurde bis in siebziger Jahre des vergangenen<br />

Jahrhunderts als Mülldeponie genutzt. Seit Abschluss der Verfüllung liegt die Fläche<br />

brach. Im Laufe der letzten Jahre hat sich dort eine Ruderalvegetation entwickelt, die<br />

in größeren Zeitabständen gemäht wird.<br />

� Östlich des Plangebietes verlaufen die Bundesautobahn BAB 3 sowie die ICE-Trasse<br />

der Strecke Köln-Frankfurt.<br />

� Nach Südosten bzw. Süden: Tal mit Gewässer III. Ordnung und durchgehender<br />

Ufervegetation.<br />

Das Plangebiet ist aufgrund der bestehenden Gehölzstrukturen nur bedingt einsehbar. Eine<br />

erhebliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes/Erholungseignung kann durch die geplante<br />

Bebauung nicht abgeleitet werden.<br />

Ebenfalls ist die vorhandene Siedlung durch die bestehenden Gehölzkomplexe sowie durch<br />

die Einzelbäume auf den einzelnen Grundstücken bzw. entlang der Wege gut in die Landschaft<br />

eingebunden.<br />

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7. Änderung Bebauungsplan Nr. 60/ 10-12 27<br />

„Thomasberg, Östlich der Siebengebirgsstraße“ im Bereich „Im Harperoth“<br />

<strong>Stadt</strong> Königswinter<br />

- Begründung<br />

Auswirkungen:<br />

Der Planungsraum zeichnet sich durch eine heterogen zusammengesetzte Struktur aus. Neben<br />

der Weidenutzung finden sich einzeln stehende Obstgehölze und zusammenhängende<br />

Gehölzstrukturen, die das Plangebiet in die Landschaft einrahmen.<br />

Die an den Planungsraum angrenzenden Flächen werden durch intensiv genutzte landwirtschaftliche<br />

Flächen bzw. Siedlungsflächen dominiert sowie dem südöstlich gelegenen Gewässer<br />

III. Ordnung geprägt. Des Weiteren ist der Steinringer Berg mit seiner Kuppenlage<br />

und den mit Gehölzbeständen versehenen Hanglagen als positiv prägender Landschaftsbestandteil<br />

zu nennen.<br />

Eine grundsätzliche Betretbarkeit des Planungsraums für Erholungssuchende (Nah- und<br />

Feierbenderholung) und das damit verbundene Erleben des Landschaftsraumes ist gegeben,<br />

auch wenn, insbesondere die Verkehrstrassen eine künstliche Begrenzung des Erholungsraumes<br />

darstellen. Für die Feierabenderholung werden in erster Linie die vorhandenen Wege<br />

genutzt, die künftig trotz der geplanten Bebauung für die ortsnahe Erholung weiterhin zur<br />

Verfügung stehen.<br />

Da das Plangebiet an bereits bestehende Siedlungsflächen mit vorhandener innergebietlicher<br />

Verkehrsinfrastruktur anschließt bzw. sich überörtlich bedeutsame Verkehrstrassen in<br />

räumlicher Nähe befinden, wird mit Bezug auf die dadurch gegebene Lärm- und Geruchsbelastung,<br />

eine Minderung der Erholungsqualität deutlich.<br />

Von einer erheblichen bzw. nachhaltigen Beeinträchtigung der Erholungssuchenden ist<br />

durch eine Bebauung daher nicht auszugehen.<br />

Die geplante städtebauliche Entwicklung am vorhandenen Ortsrand stellt typische potentielle<br />

Siedlungsflächen dieser Orte dar, wobei die Größenordnung, gemessen an der Gesamtgröße<br />

des Plangebietes als kleinräumig einzustufen ist.<br />

Bei einer Bebauung des Plangebietes mit einer verträglichen ortstypischen Architektur, kann<br />

eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes bzw. der Erholungseignung nicht abgeleitet<br />

werden. Im Gegenteil: durch den Erhalt der vorhandenen Gehölzstrukturen, bzw. bei einer<br />

Ergänzung dergleichen, ist von einer idealen Einfügung bebauter Flächen in die Landschaft<br />

auszugehen.<br />

Bewertung: nicht erheblich<br />

Schutzgebiete (FFH-Gebiete, Vogelschutzgebiete, sonstige Gebiete ((§ 1 (6) Nr. 7b<br />

BauGB)<br />

Schützenswerte Biotope sind ebenso wie ein FFH- oder ein Vogelschutzgebiet im Plangebiet<br />

sowie unmittelbar angrenzend nicht anzutreffen.<br />

Östlich grenzt ein Landschaftsschutzgebiet an. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite<br />

liegt südöstlich des Plangebietes ein Naturschutzgebiet. Bereits heute grenzt die Bestandsbebauung<br />

an das Naturschutzgebiet an.<br />

Anthropogene Vorbelastungen für die Schutzgebiete bestehen bereits heute aus den Beeinträchtigungen<br />

der Verkehrstrassen der BAB 3 sowie der ICE-Strecke.<br />

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7. Änderung Bebauungsplan Nr. 60/ 10-12 28<br />

„Thomasberg, Östlich der Siebengebirgsstraße“ im Bereich „Im Harperoth“<br />

<strong>Stadt</strong> Königswinter<br />

- Begründung<br />

Auswirkungen:<br />

Die Kleinräumigkeit des Plangebiets sowie die getroffenen Festsetzungen zum Erhalt und<br />

Anpflanzen von Gehölzen werden zu keiner Beeinträchtigung der Schutzziele der angesprochenen<br />

Schutzgebiete führen.<br />

Bewertung: nicht erheblich<br />

Schutzgut Bevölkerung, menschliche Gesundheit und intensive Erholungsnutzung<br />

(§ 1 (6) Nr. 7c BauGB)<br />

Bestand:<br />

Schutzgut Mensch<br />

Für das Schutzgut Mensch können Beeinträchtigungen durch den Verkehrslärm hervorgerufen<br />

werden.<br />

In diesem Zusammenhang sind bereits Ausführungen im Teil A „Städtebaulicher Teil“ der<br />

Begründung, Kapitel 5.9 „Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen<br />

im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes sowie die zum Schutz vor solchen<br />

Einwirkungen oder zur Vermeidung oder Minderung solcher Einwirkungen zu treffenden<br />

baulichen und sonstigen technischen Vorschriften“ enthalten.<br />

Zwecks Vermeidung von Wiederholungen wird an dieser Stelle auf dieses Kapitel verwiesen.<br />

Luftschadstoffe<br />

Unter Zugrundelegung der gültigen Wärmestandards und moderner Heizanlagen sind durch<br />

die beabsichtigte Einzelhausbebauung keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten.<br />

Bereits heute ist das Plangebiet bzw. die angrenzende Wohnbebauung durch Luftschadstoffe<br />

aus den Verkehrsimmissionen vorbelastet.<br />

Eine wesentliche Beeinträchtigung wird sich durch die beabsichtigte Planung nach derzeitigem<br />

Kenntnisstand nicht ergeben.<br />

Auswirkungen:<br />

Zwecks Vermeidung von Wiederholungen wird zum Belang Schutzgut Mensch auf die Ausführungen<br />

im Teil A, Kapitel 5.9 „Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen<br />

Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes sowie die zum Schutz<br />

vor solchen Einwirkungen oder zur Vermeidung oder Minderung solcher Einwirkungen zu<br />

treffenden baulichen und sonstigen technischen Vorschriften“ verwiesen.<br />

Bewertung: erheblich<br />

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7. Änderung Bebauungsplan Nr. 60/ 10-12 29<br />

„Thomasberg, Östlich der Siebengebirgsstraße“ im Bereich „Im Harperoth“<br />

<strong>Stadt</strong> Königswinter<br />

- Begründung<br />

Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter (§ 1 (6) Nr. 7d BauGB)<br />

Auswirkungen auf Kultur- und sonstige Schutzgüter sind durch die Umsetzung des geplanten<br />

Vorhabens nach derzeitigem Kenntnisstand nicht zu erwarten.<br />

Der Landschaftsverband Rheinland, Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland hat in seiner<br />

Stellungnahme vom 06.03.2009 mitgeteilt, dass in dieser Region bisher keine systematische<br />

Erfassung der Bodendenkmäler durchgeführt wurde. Derzeit ist daher keine konkrete bzw.<br />

abschließende Aussage zu möglichen Konflikten zwischen der Planung und den Belangen<br />

des Bodendenkmalschutzes möglich. Weder für den Umweltbericht noch für die Abwägung<br />

konnten somit eindeutige Aussagen zu möglichen Auswirkungen der Planung auf das archäologische<br />

Kulturgut abgegeben werden.<br />

In den Textfestsetzungen ist darauf hingewiesen, dass bei Bodenbewegungen auftretende<br />

archäologische Bodenfunde und Befunde gemäß dem Gesetz zur Pflege der Denkmäler im<br />

Lande NRW (Denkmalschutzgesetz -DSchG-) vom 11.03.1980 der Gemeinde als Untere<br />

Denkmalbehörde bzw. dem Rheinischen Amt für Bodendenkmalpflege, Außenstelle Overath<br />

(Gut Eichenthal, 51491 Overath, Tel. 02206/80039) zu melden sind.<br />

Bewertung: nicht erheblich<br />

Emissionen, Abfall und Abwasser (§ 1 (6) Nr. 7e BauGB)<br />

Bestand:<br />

Durch die künftige Nutzung wird eine Erzeugung von Abfall stattfinden.<br />

Da es sich um eine einzelne Wohnhausbebauung handelt, werden hinsichtlich Art und Umfang<br />

des anfallenden Abfalls die „normalen“ Haushaltsabfälle anfallen.<br />

Beeinträchtigende Emissionen (lärm- und schadstoffbedingte Belastungen) durch das zusätzliche<br />

Verkehrsaufkommen sind wegen der geringen Plangebietsgröße sowie den getroffenen<br />

Regelungen (u.a. zur höchstzulässigen Zahl von Wohnungen in Wohngebäuden =<br />

2) nicht zu erwarten.<br />

Eine ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung kann sichergestellt werden.<br />

Auswirkungen:<br />

keine<br />

Bewertung: nicht erheblich<br />

Erneuerbare Energien, sparsame Nutzung von Energie (§ 1 (6) Nr. 7f BauGB)<br />

Bestand:<br />

Derzeit findet auf der zur Überplanung anstehenden Fläche keine Nutzung bzw. Erzeugung<br />

von erneuerbaren Energien statt.<br />

Auswirkungen:<br />

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7. Änderung Bebauungsplan Nr. 60/ 10-12 30<br />

„Thomasberg, Östlich der Siebengebirgsstraße“ im Bereich „Im Harperoth“<br />

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- Begründung<br />

Im Hinblick auf die Minimierung des Energiebedarfs empfiehlt sich die Nutzung regenerativer<br />

Energien.<br />

Im vorliegenden Plangebiet können aus technischer und wirtschaftlicher Sicht die entsprechenden<br />

Maßnahmen ergriffen werden.<br />

Bewertung: nicht erheblich<br />

Vorgaben übergeordneter Planungen wie Landesplanung und Regionalplanung, Landschaftsplan<br />

und sonstigen relevanten Plänen (§ 1 (6) Nr. 7g BauGB)<br />

Bestand:<br />

Im Hinblick auf die Darstellungen im wirksamen Flächennutzungsplan wird auf das Kapitel 4<br />

„Flächennutzungsplan“ im Teil A der Begründung verwiesen.<br />

Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Bonn/ Rhein-Sieg<br />

stellt das Plangebiet in einem Übergangsbereich von allgemeinen Siedlungsbereichen zu<br />

allgemeinen Freiraum- und Agrarbereichen dar. Ferner liegt das Plangebiet in einem Gebiet<br />

zum Schutz der Landschaft sowie in Randlage eines Gebietes zum Gewässer- und Grundwasserschutz.<br />

Auswirkungen:<br />

Es sind keine Beeinträchtigungen zu erwarten, da die angestrebte Bebauung bzw. die Bebauungsplanänderung<br />

durch entsprechende Festsetzungen Rücksicht auf den Schutz des<br />

Landschaftsbildes nimmt.<br />

Mögliche Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser sind in den Ausführungen zu diesem<br />

Schutzgut enthalten, auf die an dieser Stelle verwiesen wird.<br />

Bewertung: nicht erheblich<br />

Erhaltung der Luftqualität (§ 1 (6) Nr. 7h BauGB)<br />

Bestand:<br />

Es wird auf die Ausführungen zum Schutzgut Mensch sowie Klima/ Luft verwiesen.<br />

Auswirkungen:<br />

Es wird auf die Ausführungen zu den o.a. Schutzgütern verwiesen.<br />

Bewertung: nicht erheblich<br />

Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes (§ 1 (6) Nr. 7h<br />

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7. Änderung Bebauungsplan Nr. 60/ 10-12 31<br />

„Thomasberg, Östlich der Siebengebirgsstraße“ im Bereich „Im Harperoth“<br />

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- Begründung<br />

BauGB)<br />

Zwischen den Schutzgütern Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft und Klima,<br />

Landschaft sowie Kultur- und Sachgüter bestehen grundsätzlich vielfältige Wechselbeziehungen<br />

als Wirkungszusammenhänge oder Wirkungsabhängigkeiten. Wird ein Schutzgut direkt<br />

beeinflusst, wirkt sich das meist auch indirekt auf andere Schutzgüter aus. So hat die<br />

Versiegelung von Böden in der Regel Auswirkungen auf den Wasserhaushalt, da der Oberflächenabfluss<br />

erhöht und die Grundwasserneubildung verringert wird.<br />

Im vorliegenden Planungsfall werden insbesondere Wechselwirkungen der Schutzgüter untereinander<br />

auftreten zwischen<br />

� Mensch – Boden (anthropogene Vorbelastungen, Grad der Versiegelung),<br />

� Boden-Pflanzen/ Tiere (Abhängigkeit von den abiotischen Standorteigenschaften<br />

[Bodenform, Versiegelung, Vegetation, Vernetzung, Lebensraumgröße)<br />

� Boden – Wasser (Grad der Versiegelung, Versickerungsfähigkeit, Grundwasser)<br />

Bewertung: in der Gesamtschau weniger erhebliche Auswirkungen<br />

Gesamtbeurteilung des Umweltzustandes<br />

Aus Sicht der Umweltplanung weist das Plangebiet aufgrund der Kleinräumigkeit sowie den<br />

bestehenden Beeinträchtigungen eine insgesamt geringe Wertigkeit der Biotopstruktur auf.<br />

Aus Sicht der Landschaftsplanung weist das Plangebiet für die Schutzgüter Boden, Klima,<br />

Wasser und Landschaftsbild im Durchschnitt eine geringe bis mittlere Schutzbedürftigkeit<br />

aus, wobei die Schutzbedürftigkeit des Schutzguts Arten und Biotope aufgrund der vorhandenen<br />

Gehölzstrukturen im Randbereich des Plangebietes mit hoch zu bewerten ist.<br />

Insgesamt kann eine erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigung durch die Wohnbauentwicklung<br />

nicht abgeleitet werden. In Verbindung mit dem Erhalt und der Ergänzung der randlichen<br />

Eingrünung mit Sträuchern kann das Plangebiet sehr gut in das Landschaftsbild eingebunden<br />

werden.<br />

Gesamtbeurteilung der Auswirkungen<br />

Die Bewertung der Schutzgüter hat gezeigt, dass durch die angestrebte Änderung des Bebauungsplans<br />

für das Schutzgut Mensch wesentliche Umweltauswirkungen zu erwarten<br />

sind.<br />

Für die übrigen Schutzgüter werden nach den vorliegenden Erkenntnissen keine wesentlichen<br />

bzw. erheblichen Umweltauswirkungen eintreten.<br />

Die Gesamtbewertung zeigt, dass insgesamt eine umweltverträgliche Planung möglich ist.<br />

Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass gewisse Maßnahmen zur Minimierung bzw. Vermeidung<br />

umgesetzt werden.<br />

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7. Änderung Bebauungsplan Nr. 60/ 10-12 32<br />

„Thomasberg, Östlich der Siebengebirgsstraße“ im Bereich „Im Harperoth“<br />

<strong>Stadt</strong> Königswinter<br />

- Begründung<br />

2.2 Entwicklungsprognosen des Umweltzustandes<br />

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung<br />

Bei einem Verzicht auf die Planung würde weiterhin eine Nutzung als Intensivgrünland stattfinden.<br />

Die o.a. anthropogenen Vorbelastungen in Form von Verkehrslärm von der BAB 3 sowie der<br />

ICE-Strecke sowie die aus der Nutzung als Intensivgrünland folgenden Beeinträchtigungen<br />

für die Schutzgüter Boden und Wasser blieben bestehen.<br />

Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung<br />

Mit der Realisierung können für das Schutzgut „Mensch“ die aufgezeigten erheblichen Umweltauswirkungen<br />

in Form von Verkehrslärm auftreten.<br />

Es können jedoch vorbeugende Maßnahmen zur Gewährleistung gesunder Wohnverhältnisse<br />

geschaffen werden.<br />

Der Versiegelungsgrad wird des Weiteren zu einer Beeinträchtigung der Schutzgüter Boden<br />

und Wasser führen. Allerdings sind diese Schutzgüter aufgrund der ursprünglichen Nutzung<br />

mit einer Verdichtung bereits vorbelastet.<br />

2.3 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich erheblich<br />

nachteiliger Umweltauswirkungen<br />

2.3.1 ALLGEMEINE UMWELTBEZOGENE ZIELVORSTELLUNGEN<br />

Die Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes in der Bauleitplanung ergibt sich u.a.<br />

aus den Vorgaben des § 1 (6) Nr. 7 BauGB sowie dem Abwägungsgebot des § 1 (7) BauGB.<br />

Es sind Aussagen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich zu entwickeln. Für unvermeidbare<br />

Beeinträchtigungen sind geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten, die entweder<br />

auf Teilflächen innerhalb des Plangebiets selbst oder aber an externer Stelle nachzuweisen<br />

sind.<br />

Aus der Beschreibung der umweltrelevanten Schutzgüter sind erhebliche Beeinträchtigungen<br />

für das Schutzgut Mensch aufgrund des anlagenbezogenen Verkehrslärms sowie betriebsbedingte<br />

Störungen zu erwarten. Maßnahmen für das Schutzgut sind in Abschnitt 2.3.2 unter<br />

Verweis auf Kapitel 5.9 „Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen<br />

im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes sowie die zum Schutz vor solchen<br />

Einwirkungen oder zur Vermeidung oder Minderung solcher Einwirkungen zu treffenden<br />

baulichen und sonstigen technischen Vorschriften“ im Teil A der Begründung angeführt.<br />

Aber auch bestehende anthropogene Vorbelastungen aus der Vornutzung des Geländes beeinträchtigen<br />

die umweltrelevanten Schutzgüter.<br />

Mit der beabsichtigten Bebauungsplanänderung sollen folgende umweltbezogene Zielvorstellungen<br />

umgesetzt werden:<br />

� Minimierung der Beeinträchtigung der Bodenfunktion durch Ausweisung von Bereichen,<br />

die nicht für eine Bebauung vorgesehen sind und somit Vermeidung einer flächenintensiven<br />

Versiegelung z.B. durch Festsetzung überbaubarer Grundstücksflä-<br />

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7. Änderung Bebauungsplan Nr. 60/ 10-12 33<br />

„Thomasberg, Östlich der Siebengebirgsstraße“ im Bereich „Im Harperoth“<br />

<strong>Stadt</strong> Königswinter<br />

- Begründung<br />

chen,<br />

� Ausgleich des Eingriffs in die wasserwirtschaftliche Funktion (z.B. Verminderung des<br />

Oberflächenwasserabflusses, Grundwasseranreicherung durch Rückhalte- und Versickerungseinrichtungen),<br />

� Maßnahmen zur Vermeidung von baubedingten und betriebsbedingten Schadstoffeintrag<br />

in Boden und Grundwasser (z.B. Verwendung von wasserundurchlässigen Materialien,<br />

Berücksichtigung Stand der Technik),<br />

� Vermeidung von betriebs- und anlagenbedingten Umweltstörungen (Maschinen- und<br />

Betriebsgeräusche),<br />

� Umsetzung grünordnerischer Maßnahmen wie beispielsweise Erhaltung und Entwicklung<br />

von randlichen Eingrünungsmaßnahmen,<br />

� Berücksichtigung der Lärmimmissionen und die Umsetzung der ausgesprochenen<br />

gutachterlichen Empfehlungen (siehe Schutzgut Mensch),<br />

� Berücksichtigung des Ortsbildes und Aufwertung durch Umsetzung grünordnerischer<br />

Maßnahmen wie etwa die Begrünung des Grundstücks sowie Steuerung der Höhe<br />

baulicher Anlagen und Farbgebung der Baukörper.<br />

2.3.2 SCHUTZGUT MENSCH<br />

Zwecks Vermeidung von Wiederholungen wird auf die Ausführungen im Teil A, Kapitel 5.6<br />

„Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des<br />

Bundesimmissionsschutzgesetzes sowie die zum Schutz vor solchen Einwirkungen oder zur<br />

Vermeidung oder Minderung solcher Einwirkungen zu treffenden baulichen und sonstigen<br />

technischen Vorschriften“ verwiesen.<br />

2.4 Anderweitige Planungsmöglichkeiten<br />

Standort<br />

Eine Prüfung in Form von Standortalternativen im <strong>Stadt</strong>gebiet erübrigt sich im vorliegenden<br />

Fall, da primäres Ziel der Bebauungsplanänderung eine Nachverdichtung bestehender Siedlungsstrukturen<br />

ist.<br />

Plangebiet<br />

Es soll lediglich ein Grundstück für die Bebauung mit einem einzigen Einzelhaus entstehen.<br />

Die Anordnung der überbaubaren Grundstücksflächen ergibt sich u.a. aus den Vorgaben<br />

der Umgebungsbebauung sowie dem landschaftsplanerischen Ziel nach Erhaltung der Vegetationsbestände<br />

bzw. dem Anpflanzen von Gehölzen zur randlichen Eingrünung.<br />

Eine Verlagerung der überbaubaren Fläche mit dem Ziel, eine Verbesserung der Lärmsituation<br />

herbeizuführen, erweist sich gemäß den Erkenntnissen der schalltechnischen Untersuchung<br />

als nicht vorteilhaft, da für das gesamte Areal ungünstige Lärmverhältnisse anzutreffen<br />

sind.<br />

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7. Änderung Bebauungsplan Nr. 60/ 10-12 34<br />

„Thomasberg, Östlich der Siebengebirgsstraße“ im Bereich „Im Harperoth“<br />

<strong>Stadt</strong> Königswinter<br />

- Begründung<br />

3 Zusätzliche Angaben<br />

3.1 Technische Verfahren bei der Umweltprüfung<br />

Für die Beurteilung der Planung wurden die im Baugesetzbuch verankerten Planungsleitziele<br />

des § 1(5) und (6) BauGB unter Berücksichtigung der definierten Umweltstandards der<br />

Fachgesetze herangezogen.<br />

Zur Beurteilung der zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft wurde ein Fachbeitrag<br />

Naturschutz erarbeitet. Die Ergebnisse sind in der Umweltprüfung ebenso berücksichtigt wie<br />

die Erkenntnisse der gutachterlichen Aussagen zur Beurteilung der Lärmsituation.<br />

Probleme bei der Erstellung der Gutachten ergaben sich nicht.<br />

3.2 Monitoring – Hinweise zur Durchführung der Umweltüberwachung<br />

Die stadtökologischen Regelungen der Bebauungsplanänderung, wie beispielsweise die<br />

randliche Eingrünung und Erhaltung der Gehölzbestände, sollen in die Baugenehmigung<br />

aufgenommen werden. Die ordnungsgemäße Herstellung soll spätestens 1 Jahr nach Fertigstellung<br />

der Baumaßnahmen überprüft werden.<br />

Die Herstellung der passiven Schallschutzmaßnahmen soll ebenfalls spätestens 1 Jahr nach<br />

Fertigstellung der Baumaßnahme überprüft werden.<br />

Es wird auf die grundsätzliche Pflicht der Behörden verwiesen, die Gemeinde nach Abschluss<br />

des Verfahrens zu unterrichten, sofern nach den ihnen vorliegenden Erkenntnissen<br />

die Durchführung des Bauleitplans erhebliche, insbesondere unvorhergesehene nachteilige<br />

Auswirkungen auf die Umwelt hat.<br />

3.3 Allgemein verständliche Zusammenfassung<br />

Die <strong>Stadt</strong> Königswinter beabsichtigt die 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 60/10- 12<br />

„Thomasberg, Östlich der Siebengebirgsstraße“ (Teilplan A).<br />

Die Änderung des Bebauungsplans soll die planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen<br />

für eine bauliche Nutzung der Flurstücke Gemarkung Hasenpohl, Flur 6, Flurstücke Nrn.<br />

183 und 186 ermöglichen. Derzeit stehen dieser Absicht die Festsetzungen des wirksamen<br />

Bebauungsplans entgegen. Dieser setzt die Flurstücke als Flächen für die Landwirtschaft<br />

fest. Die angestrebte Bebauung in Form eines Einfamilienhauses widerspricht den wirksamen<br />

Festsetzungen, so dass eine Änderung des Bebauungsplans notwendig wird.<br />

Ziel der Bebauungsplanänderung ist die städtebauliche Nachverdichtung in diesem Teil von<br />

Thomasberg.<br />

Die vorliegende 7. Änderung wird eine Zersiedlungstendenz weder begründen noch auslösen,<br />

da sich die beabsichtigte Bebauung in die Umgebungsbebauung einfügen wird. Insbesondere<br />

die bestehenden siedlungsstrukturellen Vorgaben, wie das Vorhandensein einer<br />

eindeutig festgelegten Siedlungsgrenze aus der Bebauung auf der gegenüberliegenden<br />

Straßenseite, die Definition des östlichen Ortsrandes durch natürliche (Topographie und<br />

Baumbestand) und bauliche Vorgaben (Wirtschaftsweg Parzelle Nr. 907) sowie die unterschiedlich<br />

ausgeprägte Nutzungs- und Größenstruktur der angrenzenden Parzellen führen<br />

zu einem Einfügen des zur Überplanung anstehenden Grundstücks in den Siedlungszusammenhang.<br />

Aus städtebaulicher Sicht bewirken diese Vorgaben die Vermeidung einer<br />

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7. Änderung Bebauungsplan Nr. 60/ 10-12 35<br />

„Thomasberg, Östlich der Siebengebirgsstraße“ im Bereich „Im Harperoth“<br />

<strong>Stadt</strong> Königswinter<br />

- Begründung<br />

losgelösten (fingerartige) Ausdehnung der Bebauung in den Außenbereich. Es wird lediglich<br />

für einen kleineren Grundstücksbereich mit einer Größe von 1.150 m² eine Bebauung ermöglicht.<br />

Eine Vorbildfunktion für andere Fälle, die geeignet sind das Entstehen einer Zersiedelung<br />

zu fördern, kann daher ausgeschlossen werden.<br />

Ein weiterer Grund für die bauliche Inanspruchnahme ist eine optimierte Ausnutzung der in<br />

der Erschließungsstraße „Im Harperoth“ vorhandenen Einrichtungen der Ver- und Entsorgungsinfrastruktur.<br />

Mit der beabsichtigten Ausweisung wird schließlich der im Baugesetzbuch verankerten Aufgabe<br />

entsprochen, wonach dem Wohnraumbedarf entsprechend in ausreichendem Maße<br />

Flächen für eine wohnbauliche Nutzung bereitgestellt werden sollen.<br />

Aus Sicht der Umweltplanung weist das Plangebiet aufgrund der Kleinräumigkeit sowie den<br />

bestehenden Beeinträchtigungen eine insgesamt geringe Wertigkeit der Biotopstruktur auf.<br />

Die Bewertung der Schutzgüter hat gezeigt, dass durch die angestrebte Änderung des Bebauungsplans<br />

für das Schutzgut Mensch wesentliche Umweltauswirkungen zu erwarten<br />

sind. Für die übrigen Schutzgüter werden nach den vorliegenden Erkenntnissen keine wesentlichen<br />

bzw. erheblichen Umweltauswirkungen eintreten.<br />

Die Gesamtbewertung zeigt, dass insgesamt eine umweltverträgliche Planung möglich ist.<br />

Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass gewisse Maßnahmen zur Minimierung bzw. Vermeidung<br />

umgesetzt werden.<br />

Aus umweltrelevanten Gesichtspunkten kann zusammenfassend festgehalten werden, dass<br />

unter Berücksichtigung und Umsetzung der vorgenannten Maßnahmen und Empfehlungen<br />

eine umweltverträgliche Planung ermöglicht werden kann.<br />

3.4 Abwägung<br />

Der Rhein-Sieg-Kreis, Referat Regional-/ Bauleitplanung, hat in der frühzeitigen Beteiligung<br />

der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange verschiedene umweltrelevante<br />

Anregungen vorgetragen.<br />

Die Stellungnahme, wonach unter Berücksichtigung des Gehölzbestandes auf den Grundstücken<br />

im Änderungsbereich sowie im unmittelbar angrenzenden Landschaftsschutzgebiet<br />

dem Artenschutz besondere Aufmerksamkeit zu widmen ist, wurde durch entsprechende<br />

Festsetzungen berücksichtigt.<br />

Für die vorliegende 7. Änderung des Bebauungsplans wurde ein Fachbeitrag Naturschutz<br />

erstellt. Bestandteil des fachplanerischen Gutachtens waren die Bestandserhebung und –<br />

bewertung der betroffenen Tier- und Pflanzenarten. Auswirkungen auf artenschutzrechtliche<br />

Belange konnten nicht festgestellt werden.<br />

Die Stellungnahme, wonach bei der Umsetzung der Planung auszuschließen ist, dass der<br />

Beseitigung von Gehölzen artenschutzrechtliche Belange entgegenstehen, wurde ebenfalls<br />

berücksichtigt und führte zur Aufnahme der Festsetzung zur Erhaltung von Vegetationsbeständen<br />

auf dem Grundstück.<br />

Die Stellungnahme, wonach das anfallende Niederschlagswasser auf erstmals zu überbauenden<br />

Grundstücken gemäß § 51a Landeswassergesetz zu versickern, zu verrieseln oder direkt<br />

oder ohne Vermischung mit Schmutzwasser über eine Kanalisation in ein Gewässer<br />

einzuleiten ist, wurde ebenso zur Kenntnis genommen wie die Ausführungen, wonach für<br />

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7. Änderung Bebauungsplan Nr. 60/ 10-12 36<br />

„Thomasberg, Östlich der Siebengebirgsstraße“ im Bereich „Im Harperoth“<br />

<strong>Stadt</strong> Königswinter<br />

- Begründung<br />

Versickerungsanlagen bzw. die Einleitungen in Oberflächenwasser wasserrechtliche Erlaubnisse<br />

bei dem Amt für Technischen Umweltschutz des Rhein-Sieg-Kreises zu beantragen.<br />

Wegen der „Kleinräumigkeit“ des zur Bebauung anstehenden Grundstücks (Größe ca. 1.150<br />

m²) und der vorhandenen Abwasserbeseitigung für das Grundstück durch das örtliche Kanalnetz<br />

soll eine Entwässerung der anfallenden Schmutz- und Niederschlagswasser über die<br />

bestehende örtliche Kanalisation erfolgen. Für die bestehende Kanalisation liegt außerdem<br />

eine Netzgenehmigung nach § 58 Landeswassergesetz vor. In diesem Zusammenhang ist<br />

auch auf § 51a (3) LWG hinzuweisen:<br />

„(3) Niederschlagswasser, das aufgrund einer nach bisherigem Recht genehmigten Kanalisationsnetzplanung<br />

gemischt mit Schmutzwasser einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage<br />

zugeführt wird oder werden soll, ist von der Verpflichtung nach Absatz 1 ausgenommen,<br />

wenn der technische oder wirtschaftliche Aufwand unverhältnismäßig ist.“ Der Rhein-<br />

Sieg-Kreis, Technisches Umweltamt, hat dieser Vorgehensweise zugestimmt.<br />

Die Stellungnahme, wonach das Plangebiet in der Wasserschutzzone III B des geplanten<br />

Wasserschutzgebietes Königswinter-Thomasberg liegt, wurde in der Begründung in Teil B<br />

„Umweltbericht“ bei den Ausführungen zum Schutzgut Wasser und in die Textfestsetzungen<br />

unter „C Hinweise“ aufgenommen.<br />

Die Stellungnahme, zum Umgang mit anfallendem bauschutthaltigen oder organoleptisch<br />

auffälligen Bodenmaterial (z.B. aus Bodenauffüllungen) wurde ebenso in die Textfestsetzungen<br />

unter „C Hinweise“ aufgenommen.<br />

Die Stellungnahme des Geologischen Dienstes NRW, wonach das Plangebiet in der Erdbebenzone<br />

1 mit der Untergrundklasse R 1 (= Gebiete mit felsartigem Untergrund) liegt und<br />

die Vorgaben der DIN 4149 (Fassung April 2005) zu beachten sind, wurde ebenso wie die<br />

Anregung zum Schutz des Mutterbodens nach § 202 BauGB und § 18 BBodSchV und der<br />

Lage innerhalb des geplanten Trinkwasserschutzgebietes „Thomasberg“ der Bezirksregierung<br />

Köln, Nr. 5308-8 in der Begründung in Teil B „Umweltbericht“ bei den Ausführungen<br />

zum Schutzgut Wasser und Boden sowie in den Textfestsetzungen unter „C Hinweise“ berücksichtigt.<br />

Der Landschaftsverband Rheinland, Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, hatte<br />

mitgeteilt, dass derzeit keine konkrete bzw. abschließende Aussage zu möglichen Konflikten<br />

zwischen der Planung und den Belangen des Bodendenkmalschutzes möglich ist und somit<br />

weder für den Umweltbericht noch für die Abwägung eindeutige Aussagen zu möglichen<br />

Auswirkungen der Planung auf das archäologische Kulturgut abgegeben werden können.<br />

In die Textfestsetzungen wurde der Hinweis auf die §§ 15 und 16 DSchG NW aufgenommen.<br />

4 Artenschutz<br />

Für die vorliegende 7. Änderung des Bebauungsplans wurde – wie erwähnt - ein Fachbeitrag<br />

Naturschutz erstellt. Bestandteil des fachplanerischen Gutachtens waren die Bestandserhebung<br />

und –bewertung der betroffenen Tier- und Pflanzenarten. Entsprechend der gebotenen<br />

Ermittlungstiefe der Eingriffsregelung wurde hierbei jedoch zunächst kein vollständiges Arteninventar<br />

erstellt. Aufgrund der geringen Größe des Plangebietes (rd. 1.150 m²) wurde eine<br />

Potentialanalyse durchgeführt.<br />

Die artenschutzrechtliche Potentialanalyse bezog sich auf die durchgeführten Untersuchungen<br />

im Rahmen der Erstellung des Fachbeitrags. Anhand der Kartierungsergebnisse konnte<br />

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7. Änderung Bebauungsplan Nr. 60/ 10-12 37<br />

„Thomasberg, Östlich der Siebengebirgsstraße“ im Bereich „Im Harperoth“<br />

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- Begründung<br />

abgeleitet werden, ob es durch eine Bebauung zu erheblichen und nachhaltigen Beeinträchtigungen<br />

besonders und streng geschützter Arten kommen kann. Angesichts des anschließenden<br />

großflächigen, strukturreichen Grünlands erscheint der vorhabenbedingte kleinflächige<br />

Verlust der intensiv genutzten Wiese als Teil-Nahrungsraum nicht relevant. Daher ist<br />

nicht zu erwarten, dass sich dadurch der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtert.<br />

In der Gesamtschau sind daher weder nachhaltige negative Veränderungen auf individueller<br />

noch auf Populationsebene zu erkennen.<br />

Weitere Einzelheiten sind dem Fachbeitrag Naturschutz in Kapitel 7 „Artenschutzrechtliche<br />

Untersuchung“ zu entnehmen.<br />

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7. Änderung Bebauungsplan Nr. 60/ 10-12 38<br />

„Thomasberg, Östlich der Siebengebirgsstraße“ im Bereich „Im Harperoth“<br />

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ANLAGEN<br />

1. Gutachten Nr. 4718 zur 7. Änderung Bebauungsplan Nr. 60/ 10-12 „Thomasberg,<br />

Östlich der Siebengebirgsstraße“ im Bereich „Im Harperoth“ vom 24.09. 2008, Ingenieurbüro<br />

für Schallschutz, Armin Moll Alftalstraße 54516 Wittlich,<br />

2. Ergänzende Stellungnahme zum Gutachten Nr. 4718 zur 7. Änderung Bebauungsplan<br />

Nr. 60/ 10-12 „Thomasberg, Östlich der Siebengebirgsstraße“ im Bereich „Im<br />

Harperoth“ vom 26.09. 2011, Ingenieurbüro für Schallschutz, Armin Moll Alftalstraße<br />

54516 Wittlich,<br />

3. Fachbeitrag Naturschutz zur 7. Änderung Bebauungsplan Nr. 60/ 10-12 „Thomasberg,<br />

Östlich der Siebengebirgsstraße“ im Bereich „Im Harperoth“ vom März 2012,<br />

Dipl.-Ing. Michael Valerius, Landschaftsarchitekt AK/RLP Dorseler Mühle 1, 53533<br />

Dorsel<br />

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