BAULEITPLANUNG - Stadt Königswinter
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STADT KÖNIGSWINTER<br />
<strong>BAULEITPLANUNG</strong><br />
7. ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN<br />
NR. 60/ 10-12<br />
„THOMASBERG, ÖSTLICH DER<br />
SIEBENGEBIRGSSTRASSE“ IM BE-<br />
REICH „IM HARPEROTH“<br />
- BEGRÜNDUNG -
7. Änderung Bebauungsplan Nr. 60/ 10-12 2<br />
„Thomasberg, Östlich der Siebengebirgsstraße“ im Bereich „Im Harperoth“<br />
<strong>Stadt</strong> Königswinter<br />
- Begründung<br />
WeSt-<strong>Stadt</strong>planer Tannenweg 10 56751 Polch<br />
Telefon 02654/964573 Fax 02654/964574<br />
west-stadtplaner@t-online.de<br />
Auftraggeber:<br />
Marlies Spitz<br />
Neuer Weg 8<br />
56459 Langenhahn<br />
Auftragnehmer:<br />
WeSt<br />
<strong>Stadt</strong>planer<br />
Bearbeitung:<br />
Dipl.-Ing. Dirk Strang<br />
Verfahren:<br />
Beteiligung der Öffentlichkeit nach<br />
§ 3 (2) Baugesetzbuch und<br />
Beteiligung der Behörden<br />
nach § 4 (2) Baugesetzbuch<br />
Projekt:<br />
7. Änderung Bebauungsplan Nr. 60/ 12<br />
„Thomasberg, Östlich der Siebengebirgsstraße“ im Bereich Harperoth“<br />
<strong>Stadt</strong> Königswinter<br />
WeSt<br />
<strong>Stadt</strong>planer<br />
<strong>Stadt</strong>planer<br />
Stand:<br />
Juni 2012
7. Änderung Bebauungsplan Nr. 60/ 10-12 3<br />
„Thomasberg, Östlich der Siebengebirgsstraße“ im Bereich „Im Harperoth“<br />
<strong>Stadt</strong> Königswinter<br />
- Begründung<br />
INHALTSVERZEICHNIS<br />
TEIL A STÄDTEBAULICHER TEIL ...................................................................................................5<br />
1 ERFORDERNIS DER PLANUNG ...........................................................................................5<br />
2 VERFAHRENSRECHTLICHE ASPEKTE ...............................................................................6<br />
3 FLÄCHENNUTZUNGSPLAN .................................................................................................7<br />
4 BAUPLANUNGSRECHTLICHE IST-SITUATION ...................................................................7<br />
5 BAUPLANUNGSRECHTLICHE ÄNDERUNGSINHALTE .......................................................8<br />
5.1 Art der baulichen Nutzung ...................................................................................................8<br />
5.2 Maß der baulichen Nutzung .................................................................................................8<br />
5.3 Bauweise, überbaubare und nicht überbaubare Grundstücksflächen sowie Stellung<br />
der baulichen Anlagen .........................................................................................................9<br />
5.4 Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen mit ihren Zufahrten .........................9<br />
5.5 Höchstzulässige Zahl von Wohnungen in Wohngebäuden .............................................. 10<br />
5.6 Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden,<br />
Natur und Landschaft ......................................................................................................... 10<br />
5.7 Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im<br />
Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes sowie die zum Schutz vor solchen<br />
Einwirkungen oder zur Vermeidung oder Minderung solcher Einwirkungen zu<br />
treffenden baulichen und sonstigen technischen Vorschriften ....................................... 13<br />
6 BAUORDNUNGSRECHTLICHE REGELUNGEN ................................................................. 16<br />
7 VER- UND ENTSORGUNG .................................................................................................. 17<br />
7.1 Wasserversorgung ............................................................................................................. 17<br />
7.2 Abwasserbeseitigung ......................................................................................................... 17<br />
7.3 Stromversorgung ............................................................................................................... 18<br />
7.4 Erdgasversorgung .............................................................................................................. 18<br />
7.5 Telekommunikation ............................................................................................................ 18<br />
8 FLÄCHENBILANZ ............................................................................................................... 19<br />
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7. Änderung Bebauungsplan Nr. 60/ 10-12 4<br />
„Thomasberg, Östlich der Siebengebirgsstraße“ im Bereich „Im Harperoth“<br />
<strong>Stadt</strong> Königswinter<br />
- Begründung<br />
9 BODENORDNUNG .............................................................................................................. 19<br />
10 KOSTEN .............................................................................................................................. 19<br />
TEIL B UMWELTBERICHT .............................................................................................................. 20<br />
1 EINLEITUNG ........................................................................................................................ 20<br />
1.1 Kurzdarstellung der Ziele und Inhalte des Bebauungsplans ............................................ 20<br />
1.2 Umweltschutzziele aus übergeordneten Fachgesetzen und Fachplanungen und ihre<br />
Berücksichtigung ............................................................................................................... 20<br />
2 BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN ........................... 21<br />
2.1 Bestandsaufnahme und Bewertung des Umweltzustandes und der Umweltmerkmale .. 21<br />
2.2 Entwicklungsprognosen des Umweltzustandes ............................................................... 32<br />
2.3 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich erheblich<br />
nachteiliger Umweltauswirkungen .................................................................................... 32<br />
2.3.1 Allgemeine umweltbezogene Zielvorstellungen ....................................................... 32<br />
2.3.2 Schutzgut Mensch ..................................................................................................... 33<br />
2.4 Anderweitige Planungsmöglichkeiten ............................................................................... 33<br />
3 Zusätzliche Angaben .......................................................................................................... 34<br />
3.1 Technische Verfahren bei der Umweltprüfung .................................................................. 34<br />
3.2 Monitoring – Hinweise zur Durchführung der Umweltüberwachung ............................... 34<br />
3.3 Allgemein verständliche Zusammenfassung .................................................................... 34<br />
3.4 Abwägung ........................................................................................................................... 35<br />
4 Artenschutz......................................................................................................................... 36<br />
ANLAGEN ........................................................................................................................................ 38<br />
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7. Änderung Bebauungsplan Nr. 60/ 10-12 5<br />
„Thomasberg, Östlich der Siebengebirgsstraße“ im Bereich „Im Harperoth“<br />
<strong>Stadt</strong> Königswinter<br />
- Begründung<br />
TEIL A STÄDTEBAULICHER TEIL<br />
1 ERFORDERNIS DER PLANUNG<br />
Die <strong>Stadt</strong> Königswinter beabsichtigt die 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 60/10- 12<br />
„Thomasberg, Östlich der Siebengebirgsstraße“ (Teilplan A). Hierzu hat der Planungs- und<br />
Umweltausschuss des Rates der <strong>Stadt</strong> Königswinter am 09.04.2008 den notwendigen Änderungsbeschluss<br />
gefasst.<br />
Die Änderung des Bebauungsplans soll die planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen<br />
für eine bauliche Nutzung der Flurstücke Gemarkung Hasenpohl, Flur 6, Flurstücke Nrn.<br />
183 und 186 ermöglichen. Derzeit stehen dieser Absicht die Festsetzungen des wirksamen<br />
Bebauungsplans entgegen. Dieser setzt die Flurstücke als Flächen für die Landwirtschaft<br />
fest. Die angestrebte Bebauung in Form eines Einzelhauses widerspricht den wirksamen<br />
Festsetzungen, so dass eine Änderung des Bebauungsplans notwendig wird.<br />
Ziel der Bebauungsplanänderung ist die städtebauliche Nachverdichtung in diesem Teil von<br />
Thomasberg.<br />
Die vorliegende 7. Änderung wird eine Zersiedlungstendenz weder begründen noch auslösen,<br />
da sich die beabsichtigte Bebauung in die Umgebungsbebauung einfügen wird. Insbesondere<br />
die bestehenden siedlungsstrukturellen Vorgaben wie das Vorhandensein einer eindeutig<br />
festgelegten Siedlungsgrenze aus der Bebauung auf der gegenüberliegenden Straßenseite,<br />
die Definition des östlichen Ortsrandes durch natürliche (Topographie und Baumbestand)<br />
und bauliche Vorgaben (Wirtschaftsweg Parzelle Nr. 907) sowie die unterschiedlich<br />
ausgeprägte Nutzungs- und Größenstruktur der angrenzenden Parzellen führen zu einem<br />
Einfügen des zur Überplanung anstehenden Grundstücks in den Siedlungszusammenhang.<br />
Aus städtebaulicher Sicht bewirken diese Vorgaben die Vermeidung einer losgelösten (fingerartige)<br />
Ausdehnung der Bebauung in den Außenbereich. Es wird lediglich für einen kleineren<br />
Grundstücksbereich mit einer Größe von 1.150 m² eine Bebauung ermöglicht. Eine<br />
Vorbildfunktion für andere Fälle, die geeignet sind das Entstehen einer Zersiedelung zu fördern,<br />
kann daher ausgeschlossen werden.<br />
Ein weiterer Grund für die bauliche Inanspruchnahme ist eine optimierte Ausnutzung der in<br />
der Erschließungsstraße „Im Harperoth“ vorhandenen Einrichtungen der Ver- und Entsorgungsinfrastruktur.<br />
Mit der beabsichtigten Ausweisung wird schließlich der im Baugesetzbuch verankerten Aufgabe<br />
entsprochen, wonach dem Wohnraumbedarf entsprechend in ausreichendem Maße<br />
Flächen für eine wohnbauliche Nutzung bereitgestellt werden sollen.<br />
Der wirksame Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong> Königswinter stellt das Plangebiet als Fläche<br />
für die Landwirtschaft dar. Im Rahmen der 62. Änderung des Flächennutzungsplans<br />
„Thomasberg, Im Harperoth“ soll nun eine Wohnbaufläche dargestellt werden.<br />
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7. Änderung Bebauungsplan Nr. 60/ 10-12 6<br />
„Thomasberg, Östlich der Siebengebirgsstraße“ im Bereich „Im Harperoth“<br />
<strong>Stadt</strong> Königswinter<br />
- Begründung<br />
Nachfolgend ist der Änderungsbereich dargestellt:<br />
2 VERFAHRENSRECHTLICHE ASPEKTE<br />
Die <strong>Stadt</strong> Königswinter hat auf der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses am<br />
09.04.2008 die 7. Änderung des Bebauungsplans beschlossen.<br />
Die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 (1) BauGB diente insbesondere der Vorprüfung<br />
bzw. dem Scoping im Rahmen der notwendigen Umweltprüfung.<br />
Gemäß §§ 2 (2) und 4 (1) BauGB wurde den benachbarten Gemeinden und den Trägern öffentlicher<br />
Belange die Planungsabsicht der <strong>Stadt</strong> zur Kenntnis gegeben. Es bestand die Gelegenheit,<br />
Stellungnahmen bzw. Anregungen vorzubringen.<br />
Insbesondere erwartete die <strong>Stadt</strong> Angaben zum erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad<br />
der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB. Die umweltrelevanten Stellungnahmen<br />
sind in Kapitel 3.4 im Teil B „Umweltbericht“ der Begründung aufgeführt. An dieser Stelle<br />
wird auf dieses Kapitel verwiesen.<br />
Die vorliegenden Unterlagen dienen der Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung nach §<br />
3 (2) BauGB sowie der Beteiligung der Behörden nach § 4 (2) BauGB.<br />
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<strong>Stadt</strong>planer<br />
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7. Änderung Bebauungsplan Nr. 60/ 10-12 7<br />
„Thomasberg, Östlich der Siebengebirgsstraße“ im Bereich „Im Harperoth“<br />
<strong>Stadt</strong> Königswinter<br />
- Begründung<br />
3 FLÄCHENNUTZUNGSPLAN<br />
Der wirksame Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong> Königswinter stellt das Plangebiet als Fläche<br />
für die Landwirtschaft dar.<br />
Die städtische Planungsabsicht deckt sich nicht mit den Darstellungen des Flächennutzungsplans.<br />
Dem Entwicklungsgebot des § 8 (2) BauGB, wonach ein Bebauungsplan aus<br />
dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist, kann somit nicht entsprochen werden. Die beabsichtigte<br />
Ausweisung einer Wohnbaufläche ist mit den Grundzügen des Entwicklungsgebotes<br />
nicht vereinbar. Aus diesem Grund ist eine Änderung des Flächennutzungsplans notwendig.<br />
Diese erfolgt im Parallelverfahren gemäß den Grundzügen des § 8 (3) BauGB.<br />
An dieser Stelle wird auf die Unterlagen zur 62. Änderung des Flächennutzungsplans verwiesen.<br />
4 BAUPLANUNGSRECHTLICHE IST-SITUATION<br />
Die im Geltungsbereich der 7. Änderung liegenden Flurstücke sind Bestandteil des seit dem<br />
08.10.1979 rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 60/10-12 „Thomasberg, Östlich der<br />
Siebengebirgsstraße“ im Bereich „Im Harperoth“.<br />
Dieser setzt für die betroffenen Grundstücksteile eine Fläche für die Landwirtschaft fest.<br />
Eine bauliche Entwicklung in Form der nicht-privilegierten (Wohn-)Bebauung ist nach derzeitigem<br />
Planungsrecht nicht möglich.<br />
Abb.: Auszug aus dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 60/ 10-12 „Thomasberg, Östlich der Siebengebirgsstraße“<br />
im Bereich „Im Harperoth“, Quelle <strong>Stadt</strong> Königswinter<br />
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7. Änderung Bebauungsplan Nr. 60/ 10-12 8<br />
„Thomasberg, Östlich der Siebengebirgsstraße“ im Bereich „Im Harperoth“<br />
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- Begründung<br />
Die Straße Im Harperoth ist in dem Bereich eine im Rechtssinne nicht vorhandene Straße.<br />
Ein Ausbau würde bis zur Bebauungsplan-Grenze als rechtlicher Grenze erfolgen, die Erschließungsbeiträge<br />
würden dementsprechend für die angrenzenden Grundstücke erhoben,<br />
d.h. das neu einbezogene Grundstück würde auch veranlagt.<br />
5 BAUPLANUNGSRECHTLICHE ÄNDERUNGSINHALTE<br />
Nachfolgend werden nur die relevanten Änderungsinhalte dargestellt und erläutert.<br />
5.1 Art der baulichen Nutzung<br />
Zur Bestimmung der zulässigen Art der baulichen und sonstigen Nutzung wird durch die 7.<br />
Änderung für die Flurstücke Nrn. 183 und 186 ein Reines Wohngebiet festgesetzt.<br />
Diese Festsetzung erfolgt in Anlehnung an die bestehende planungsrechtliche Festsetzung<br />
der unmittelbar angrenzenden Nachbargrundstücke und stellt die Fortführung der verfolgten<br />
Planungsziele des ursprünglichen Bebauungsplans bzw. der inzwischen vollzogenen Siedlungsentwicklung<br />
dar.<br />
Mit der Festsetzung zur Art der baulichen Nutzung wird zum Ausdruck gebracht, dass ausschließlich<br />
die Wohnnutzung in diesem Bereich untergebracht werden soll.<br />
Zwecks Umsetzung dieses Planungsziels sind Läden und nicht störende Handwerksbetriebe,<br />
die zur Deckung des täglichen Bedarfs für die Bewohner des Gebietes dienen, kleine Betriebe<br />
des Beherbergungsgewerbes, Anlagen für soziale Zwecke sowie den Bedürfnissen der<br />
Bewohner des Gebietes dienende Anlagen für kirchliche, kulturelle, gesundheitliche und<br />
sportliche Zwecke unzulässig.<br />
5.2 Maß der baulichen Nutzung<br />
Es ist eine Grundflächenzahl von GRZ = 0,2 und eine Geschossflächenzahl von GFZ = 0,4<br />
festgesetzt. Insbesondere für die Festsetzung der Grundflächenzahl gilt das Optimierungsgebot<br />
des § 1a (2) BauGB nach sparsamen Umgang mit Grund und Boden. Die überbaubare<br />
Grundstücksfläche stellt für die Unterbringung der Hauptgebäude eine Fläche von 210 m²<br />
zur Verfügung. Unter Berücksichtigung der Überschreitungsmöglichkeiten des § 19 (4)<br />
BauNVO stehen somit noch ca. 135 m² für die Unterbringung untergeordneter Nebenanlagen<br />
sowie von Stellplätzen und Garagen zur Verfügung.<br />
In Ergänzung hierzu wird eine Regelung für die Steuerung der Höhenentwicklung baulicher<br />
Anlagen aufgenommen. Die Lage am Siedlungsrand sowie die bestehenden Geländeverhältnisse<br />
(die Oberkante des natürlichen Geländes liegt bis zu ca. 2,5 m über der Oberkante<br />
der angrenzenden anbaufähigen Verkehrsfläche) bedingen die Steuerung der Höhenentwicklung<br />
baulicher Anlagen. Auf diese Weise kann eine Einbindung in die Umgebungsbebauung<br />
sowie das Landschaftsbild gewährleistet werden.<br />
Für die Festlegung der Höhenlage der Baukörper wird eine Bezugsebene bestimmt. Die Höhe<br />
dieser Ebene wird an dem Gebäudeeckpunkt, der die größte NN-Höhe, bezogen auf das<br />
natürliche Gelände, hat, auf maximal 0,3 m über diesem natürlichen Geländepunkt festge-<br />
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7. Änderung Bebauungsplan Nr. 60/ 10-12 9<br />
„Thomasberg, Östlich der Siebengebirgsstraße“ im Bereich „Im Harperoth“<br />
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- Begründung<br />
legt. An keiner Gebäudeseite darf die Bezugsebene im Mittel jedoch mehr als 2,50 m über<br />
dem natürlichen Gelände liegen.<br />
Die Firsthöhe ist definiert als Abstandsmaß zwischen der definierten Bezugsebene und<br />
Oberkante First. Die Firsthöhe (FH) darf höchstens FH = 8 m betragen.<br />
In Ergänzung hierzu wird die Festsetzung einer Traufhöhe notwendig. Diese ist mit TH = 4 m<br />
festgesetzt und bewirkt, dass ein (mögliches) II. Geschoss im Dachgeschoss errichtet werden<br />
muss, wobei dies nicht als Vollgeschoss ausgeführt werden darf. Mit dieser einschränkenden<br />
Regelung soll der Tatsache Rechnung getragen werden, dass aufgrund der o.a. Höhenverhältnisse<br />
im Plangebiet ein - zumindest zur Talseite - sichtbares Kellergeschoß entstehen<br />
könnte. Mit den getroffenen Regelungen kann gewährleistet werden, dass ein von der<br />
sichtbaren Talseite II ½ -geschossig wirkendes Gebäude (Kellergeschoß, Erdgeschoß zzgl.<br />
Dachgeschoß) entsteht und somit der Charakter der Umgebungsbebauung eingehalten wird.<br />
Bezogen auf die natürlichen Geländeverhältnisse wirkt das Gebäude bei maximaler Ausnutzung<br />
der Höhenfestsetzungen als ein auf das natürliche Gelände „aufgesetztes“ 1 ½ -<br />
geschossiges Gebäude, wobei das Kellergeschoss in das Gelände eingegraben wird und lediglich<br />
– wie oben erwähnt – von der Talseite her sichtbar sein wird.<br />
Die Zahl der Vollgeschosse wird mit Z = I festgesetzt.<br />
5.3 Bauweise, überbaubare und nicht überbaubare Grundstücksflächen sowie Stellung der<br />
baulichen Anlagen<br />
Zwecks Steuerung der Bebauung wird durch Baugrenzen eine überbaubare Grundstücksfläche<br />
in Form einer so genannten „Briefmarkenfestsetzung“ vorgegeben.<br />
Die Dimensionierung der überbaubaren Grundstücksfläche orientiert sich dabei an den Vorgaben<br />
des rechtswirksamen Bebauungsplans. Die vordere Baugrenze weist einen Abstand<br />
von 14 m zur Grenze der Erschließungsstraße „Im Harperoth“ auf. Die Tiefe der überbaubaren<br />
Grundstücksfläche beträgt 14 m.<br />
Die zur Verfügung stehende überbaubare Grundstücksfläche reicht für die Errichtung eines<br />
Einzelhauses aus.<br />
In Anlehnung an die Bestandsbebauung ist die offene Bauweise festgesetzt, wobei lediglich<br />
eine Einzelhausbebauung zugelassen ist. Das bestehende Ortsbild wird auf diese Weise<br />
gewahrt und die hinzukommende Bebauung fügt sich in die Umgebung ein.<br />
5.4 Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze und Garagen mit ihren Zufahrten<br />
Im Hinblick auf die Verortung von Nebenanlagen, überdachten Stellplätzen und Garagen beinhaltet<br />
der Bebauungsplan für den Bereich der 7. Änderung verschiedene Regelungen. Diese<br />
stellen gegenüber der bisher gültigen Ursprungsfassung eine weniger restriktive Regelung<br />
dar. Aufgrund der praktischen Erfahrung sowie der inzwischen vollzogenen „Auflockerung“<br />
im Umgang mit diesen Anlagen in der Landesbauordnung soll den künftigen Bauherren<br />
eine gewisse Baufreiheit eingeräumt werden.<br />
Aus städtebaulicher Sicht ergibt sich jedoch für die entlang der öffentlichen Verkehrsfläche<br />
liegenden Grundstücksseite ein Regelungsbedarf zwecks Gewährleistung einer Überschaubarkeit<br />
des Verkehrsraumes sowie der Vermeidung einer „wilden“ Anordnung dieser Anlagen<br />
im Vorgartenbereich.<br />
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7. Änderung Bebauungsplan Nr. 60/ 10-12 10<br />
„Thomasberg, Östlich der Siebengebirgsstraße“ im Bereich „Im Harperoth“<br />
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- Begründung<br />
In den Textfestsetzungen ist geregelt, dass Nebenanlagen (wie z.B. Gartenlauben, Geräteräume,<br />
Gewächshäuser u.ä.) im Sinne des § 14 (1) BauNVO auf den nicht überbaubaren<br />
Grundstücksflächen entlang öffentlicher Verkehrsflächen innerhalb eines 5,50 m tiefen Flächenstreifens<br />
(gemessen senkrecht zur angrenzenden Grenze der (Straßen-)Parzelle Nr.<br />
599) unzulässig sind. Insgesamt dürfen Nebenanlagen maximal eine Größe von 30 m³ umbauten<br />
Raum ohne Aufenthaltsräume aufweisen.<br />
Garagen, Stellplätze und überdachte Stellplätze sind auf den nicht überbaubaren Grundstücksflächen<br />
nur im Vorgartenbereich (= Bereich zwischen angrenzender Grenze der (Straßen-)Parzelle<br />
Nr. 599 bis zur vorderen Baugrenze) zulässig. Zu der angrenzenden Grenze<br />
der (Straßen-)Parzelle Nr. 599 ist ein Abstand von 5,50 m einzuhalten.<br />
In den Textfestsetzungen ist weiterhin geregelt, dass Stellplätze und/ oder Garagen im nachfolgend<br />
definierten Umfang und nur für die nachfolgend definierten Nutzungsarten wie folgt<br />
nachgewiesen werden müssen:<br />
� erste Wohneinheit 2 Einstellplätze,<br />
� zweite Wohneinheit 2 Einstellplätze,<br />
Der grundsätzliche Zweck der Stellplatzpflicht liegt darin, dass der ruhende Verkehr (= in<br />
diesem Fall der „Anliegerverkehr“) grundsätzlich außerhalb des öffentlichen Straßenraumes<br />
auf den privaten Grundstücksflächen untergebracht werden soll. Damit soll ein Beitrag für die<br />
Sicherheit und die Leichtigkeit des öffentlichen Verkehrs geleistet werden.<br />
5.5 Höchstzulässige Zahl von Wohnungen in Wohngebäuden<br />
Die höchstzulässige Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden ist auf zwei Wohnungen begrenzt.<br />
Diese Regelung ist bereits in der 5. Änderung des Bebauungsplans enthalten.<br />
Mit dieser Regelung soll insbesondere vermieden werden, dass Gebäude mit 3 und mehr<br />
Wohneinheiten entstehen. Ohne eine planungsrechtliche Steuerung könnte eine verdichtete<br />
Bebauung entstehen, die nicht dem Charakter des bestehenden Wohngebietes entspricht.<br />
Auch hat die gesetzliche Forderung nach Schaffung von gesunden Wohnumfeldverhältnissen<br />
bzw. einer guten Aufenthaltsqualität in den „Außenwohnbereichen“ eine wichtige Rolle<br />
bei der Regulierung der höchstzulässigen Zahl von Wohnungen je Wohngebäude gespielt.<br />
Bei den im Plangebiet entstehenden Grundstücksgrößen soll den Bewohnern ein gewisser<br />
Anteil an Freifläche für die Feierabenderholung und für die Anlage von Nutzgärten zur Verfügung<br />
stehen.<br />
5.6 Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur<br />
und Landschaft<br />
In der vorliegenden Fassung der 7. Änderung sind Maßnahmen zur wasserdurchlässigen<br />
Befestigung von privaten Zufahrten, Verkehrs- und Lagerflächen enthalten.<br />
Private Verkehrsflächen einschließlich der offenen Stellplätze sowie Zufahrten, Hofflächen<br />
usw. sollen dauerhaft mit versickerungsfähigem Material befestigt werden (z.B. wassergebundene<br />
Decke, Rasenfugenpflaster, wasserdurchlässiges Pflaster, Rasengittersteine,<br />
Schotterrasen und vergleichbare Materialien).<br />
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„Thomasberg, Östlich der Siebengebirgsstraße“ im Bereich „Im Harperoth“<br />
<strong>Stadt</strong> Königswinter<br />
- Begründung<br />
Mit diesen Minimierungsmaßnahmen wird dem wasserwirtschaftlichen Ziel (u.a. Vermeidung<br />
des Oberflächenabflusses im Bereich verdichteter Flächen und Versickerung des anfallenden<br />
Niederschlagswassers) entsprochen.<br />
Eingriffsbilanzierung<br />
Für die quantitative Erfassung des Eingriffsumfangs und die Berücksichtigung anrechenbarer<br />
Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sowie zur Ermittlung notwendiger Kompensationsmaßnahmen<br />
wurde die Biotopfunktion bewertet. Diese basiert auf der Grundlage der<br />
verbal-argumentativen Bewertung des Schutzgüter sowie der Eingriffserheblichkeit. Durch<br />
die Kombination von verbal- argumentativer Bewertung der Schutzgüter/ Eingriffserheblichkeit,<br />
in Verbindung mit der quantitativen Erfassung des Eingriffsumfangs, kommt es zu einer<br />
Anwendung unterschiedlicher Wertstufen.<br />
In den nachfolgenden Tabellen sind die ermittelten Flächengrößen der einzelnen Biotoptypen,<br />
die Bewertung der einzelnen Biotoptypen sowie das Kompensationsdefizit bzw. die<br />
Überkompensation berechnet. Ebenso ist die Gesamtbilanz tabellarisch ausgewiesen.<br />
Biotoptyp Durchschnittliche<br />
(aktuelle) ökologischeFunktionserfüllung<br />
Größe in<br />
m²<br />
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Wertpunkte<br />
Wiesen und Weiden 4,0 1.080,00 4.320,00<br />
Sträucher 7,0 50,00 350,00<br />
Einzelbäume 4 St. á 25 m²/St. 7,0 700,00<br />
Saumstruktur 5,0 20,00 100,00<br />
Summe 1.150,00 5.470,00<br />
Tab.: Bewertung der Biotoptypen nach ADAM, NOHL & VALENTIN (1986) und Berechnung der Eingriffwerte<br />
Die Biotoptypen des Planungsraums weisen einen Wert von 5.470,00 Punkten auf.<br />
Der Kompensationswert wurde folgendermaßen ermittelt:<br />
Biotoptyp Werteinstufung nach<br />
einer Menschengeneration<br />
Größe in<br />
m 2<br />
Wertpunkte<br />
versiegelte Fläche 1,0 345 345,00<br />
nicht überbaubare Grundstücksfläche:<br />
1.150 m² - 345 m² - 271 m² (=<br />
Fläche nach § 9 (1) Nr. 25 a BauGB)<br />
- 50 m² (Sträucher Bestand) - 20 m²<br />
(Saumstrukturen Bestand) = Grünfläche/Rasen<br />
und heimische Sträucher/Einzelbäume<br />
4,5 464 2.088,00<br />
Erhalt Einzelbäume 4 St á 25 m² 7,0 700,00<br />
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<strong>Stadt</strong>planer<br />
<strong>Stadt</strong>planer
7. Änderung Bebauungsplan Nr. 60/ 10-12 12<br />
„Thomasberg, Östlich der Siebengebirgsstraße“ im Bereich „Im Harperoth“<br />
<strong>Stadt</strong> Königswinter<br />
- Begründung<br />
Erhalt Hecke 7,0 50,00 350,00<br />
Entwicklung von Extensivgrünland im<br />
Bereich der Einzelbäume<br />
7,0 271,00 1.897,00<br />
Säume 5,0 20,00 100,00<br />
Summe Kompensation 1.150,00 5.480,00<br />
Tab.: Ermittlung des Kompensationswertes<br />
Nach Abzug des errechneten Kompensationswertes in Höhe von 5.480,00 WP, ergibt sich<br />
ein Kompensationsüberschuss in Höhe von 10 WP.<br />
Es sind daher keine weiteren Maßnahmen vorzusehen, die zum Ausgleich des Kompensationsbedarfes<br />
führen.<br />
Gesamtbilanz:<br />
Gesamtbilanz<br />
Wertpunkte (WP) Eingriff<br />
5.470,00<br />
WP Kompensation 5.480,00<br />
WP Kompensationsüberschuss<br />
10<br />
Tab.: Gesamtbilanz<br />
Die mit der Realisierung der Bebauungsplanänderung verbundenen Eingriffe in Natur und<br />
Landschaft werden aus landschaftsplanerischer Sicht durch die nachfolgend angeführten<br />
Maßnahmen kompensiert:<br />
� Erhalt der vorhandenen Vegetation<br />
Bei der konkreten Bebauung sind die Einzelgehölze entlang der östlichen Geltungsbereichsgrenze<br />
sowie die bestehende heckenartige Strauchpflanzung entlang der<br />
südlichen Grundstücksgrenze zu erhalten.<br />
� Pflanzung von Laubgehölzen II. Ordnung/Obstgehölzen<br />
Zur randlichen Eingrünung sind entlang der nördlichen Grundstücksgrenze auf den<br />
privaten Grundstücken, orientiert am Standortvorschlag gemäß Maßnahmenplan, 2<br />
Bäume II. Ordnung zu pflanzen. Die Gehölze sind durch Pflegeschnitte dauerhaft zu<br />
erhalten und bei Abgang zu ersetzen.<br />
(Hinweis zur Pflanzqualität: Als Mindestpflanzgrößen gelten für Laubbäume ein<br />
Stammumfang von 8/10 cm in 1 m Höhe. Die Bäume sind fachgerecht zu pflanzen.<br />
Dies schließt Bodenverbesserungsmaßnahmen mit ein. Die gepflanzten Gehölze sind<br />
artgerecht zu unterhalten und ausgefallene Bäume zu ersetzen.)<br />
� Entwicklung eines extensiv genutzten Grünlandstreifens<br />
Der östliche und nördliche Randbereich des Plangebietes ist mit einem 3 m breiten<br />
Grünstreifen zu versehen, der in extensiver Form zu nutzen ist. Im Gegensatz zu intensiver<br />
genutzten Grünflächen (Rasen) sind zwei bis drei Mahdgänge/Jahr zulässig<br />
und eine Düngung der Flächen zu unterlassen. Durch die verringerte Mahdanzahl<br />
bleibt für faunistische Arten ein ausreichender Rückzugsraum erhalten.<br />
Die Grünstreifen sind mit einer entsprechenden Regelsaatgutmischung (Landschafts-<br />
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7. Änderung Bebauungsplan Nr. 60/ 10-12 13<br />
„Thomasberg, Östlich der Siebengebirgsstraße“ im Bereich „Im Harperoth“<br />
<strong>Stadt</strong> Königswinter<br />
- Begründung<br />
rasen/ Extensivrasen) zu versehen.<br />
Folgende Arten der Saatgutmischung sollten enthalten sein:<br />
Nr. Art %<br />
1 Agrostis capillaris 5<br />
2 Festuca ovina vulgaris 45<br />
3 Festuca rubra rubra 15<br />
4 Festuca rubra trichophylla 15<br />
5 Lolium perenne 5<br />
6 Poa pratensis 15<br />
Die Maßnahmen haben insbesondere die Einbindung in das Orts- und Landschaftsbild sowie<br />
die Herausbildung bzw. die Erhaltung des Ortsrandcharakters zum Ziel.<br />
Für die angestrebte Umsetzung der Bebauungsplanänderung ist nicht zwingend erforderlich,<br />
die vorhandenen Vegetationsbestände zu beseitigen. Die Vegetationsbestände befinden sich<br />
überwiegend in Randlage unmittelbar an den Grundstücksgrenzen. Entlang der östlichen<br />
Grundstücksgrenze sind 4 Obstbäume als zu erhaltende Bäume festgesetzt. Diese weisen<br />
einen ortstypischen Charakter auf und prägen den bestehenden Ortsrand. Sie stellen einen<br />
Übergang zur freien Landschaft dar und bewirken i.V.m. den anzulegenden 3 m breiten extensiven<br />
Grünstreifen eine gewisse Pufferzone zum angrenzenden Landschaftsschutzgebiet.<br />
Bei Abgang dieser festgesetzten Bäume sind entsprechende Ersatzpflanzungen vorzunehmen.<br />
Die vorliegende 7. Änderung des Bebauungsplans regelt durch textliche Festsetzung auf der<br />
Grundlage des § 9 (1) Nr. 25 b BauGB weiterhin, dass neben den o.a. Obstbäumen auch die<br />
sonstigen Vegetationsbestände erhalten werden sollen. Dies betrifft in erster Linie die entlang<br />
der südlichen Grundstücksgrenze vorhandene Vegetation.<br />
Die festgesetzte überbaubare Fläche findet sich auf einem „vegetationsfreien“, nicht mit Gehölzwuchs<br />
versehenen Teil des Grundstücks, so dass erhebliche Beeinträchtigungen durch<br />
die Bebauung nicht zu erwarten sind.<br />
Im Hinblick auf die Unterbringung von Stellplätzen, Garagen und untergeordneten Nebenanlagen<br />
ist ferner geregelt, dass diese entlang öffentlicher Verkehrsflächen innerhalb eines<br />
5,50 m tiefen Flächenstreifens unzulässig sind. Somit kann auch die an der südlichen<br />
Grundstücksgrenze vorhandene Bepflanzung weitestgehend erhalten werden.<br />
5.7 Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne<br />
des Bundesimmissionsschutzgesetzes sowie die zum Schutz vor solchen Einwirkungen<br />
oder zur Vermeidung oder Minderung solcher Einwirkungen zu treffenden baulichen<br />
und sonstigen technischen Vorschriften<br />
Gemäß den Planungsleitlinien des §1(6) Nr.1 BauGB sind bei der Erstellung von Bauleitplänen<br />
die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu berücksichtigen<br />
und gewährleisten. In Ergänzung hierzu steht der Planungsgrundsatz des § 50<br />
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7. Änderung Bebauungsplan Nr. 60/ 10-12 14<br />
„Thomasberg, Östlich der Siebengebirgsstraße“ im Bereich „Im Harperoth“<br />
<strong>Stadt</strong> Königswinter<br />
- Begründung<br />
Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG). Demnach sind die für eine bestimmte Nutzung<br />
vorgesehenen Flächen einander so zuzuordnen, dass schädliche Umwelteinwirkungen<br />
auf die ausschließlich oder überwiegend dem Wohnen dienenden Gebiete sowie auf sonstige<br />
schutzbedürftige Gebiete soweit wie möglich vermieden werden.<br />
Im Wesentlichen sind für die vorliegende 7. Änderung Beeinträchtigungen von Straßen- und<br />
Schienenverkehrsimmissionen zu erwarten. So verläuft östlich des Plangebiets die ICE-<br />
Strecke in einer Entfernung von ca. 250 m. Weiter östlich verläuft parallel zur Bahnstrecke<br />
die Bundesautobahn BAB A3.<br />
Zum Nachweis der o.a. gesetzlichen Grundlagen ist durch das Ingenieurbüro Moll, Alftalstraße<br />
27, 54516 Wittlich, eine schalltechnische Untersuchung Nr. 4718 vom 24.09.2008 durchgeführt<br />
worden. In dieser Untersuchung wurde die Geräuschbelastung, die durch die Verkehrswege<br />
auf den Grundstücken verursacht wird, dokumentiert und beurteilt. Unter Berücksichtigung<br />
der Eingangsdaten und den einschlägigen Rechenverfahren wurde für das<br />
Plangebiet die Belastungssituation durch den Straßen- und Schienenverkehr ermittelt. Zur<br />
flächenhaften Darstellung der Immissionssituationen im Plangebiet wurden farbige Lärmkarten<br />
für die Tages- und Nachtzeit erstellt.<br />
Die ermittelten Immissionsbelastungen sind im Immissionsschutzgutachten in den Anlagen 2<br />
bis 4 dokumentiert. Das Immissionsschutzgutachten ist der Begründung als Anlage beigefügt.<br />
Das o.a. Immissionsschutzgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass beim Vergleich der ermittelten<br />
Beurteilungspegel mit den Immissionsgrenzwerten der 16. BImSchV die Grenzwerte<br />
für Reine Wohngebiete während der Tageszeit um 3 dB im Freibereich und in einer Immissionshöhe<br />
von 8 m über Gelände zwischen 3 und 4 dB überschritten werden. Während<br />
der Nachtzeit wird der Grenzwert für Reine Wohngebiete zwischen 8 und 9 dB überschritten.<br />
Die Überschreitungen im Plangebiet sind auf den pegelbestimmenden Einfluss der BAB A3<br />
zurückzuführen.<br />
Auf eine weiterführende Untersuchung zusätzlicher aktiver Schallschutzmaßnahmen in Form<br />
von Lärmschutzwänden bzw. -wällen wurde im vorliegenden Gutachten verzichtet, da wegen<br />
der Rahmenbedingungen (Topographie, Entfernung zwischen Lärmquelle und Immissionsort<br />
> 250 m) ein wirkungsvoller aktiver Lärmschutz nicht zu erzielen und in keinem angemessenen<br />
Verhältnis zum Schutzzweck (1 Grundstück) stehen würde. Außerdem wären Beeinträchtigungen<br />
für das Landschaftsbild und somit für die Schutzziele und –zwecke der angrenzenden<br />
Landschaftsschutz- und Naturschutzgebiete zu erwarten.<br />
Stattdessen wurde die Umsetzung und Wirkung von passiven Schallschutzmaßnahmen untersucht.<br />
Um eine ausreichende Wohn-, Schlaf- und Arbeitsruhe in künftigen Bauvorhaben nach den<br />
Anforderungen der DIN 4109 sicherzustellen, wurde die Luftschalldämmung der Außenbauteile<br />
im Nachfolgenden bestimmt. Hierbei wurde die Verkehrsimmissionssituation während<br />
der Tageszeit bei freier Schallausbreitung in einer Höhe von 8 m über Gelände zugrunde gelegt.<br />
Zur Berechnung des maßgeblichen Außenlärmpegels wurde dem errechneten Beurteilungspegel<br />
der Tageszeit ein Zuschlag von 3 dB hinzugerechnet. Die maßgeblichen Außenlärmpegel<br />
(Beurteilungspegel zzgl. 3 dB) sind als Lärmpegelbereiche dargestellt.<br />
Nach DIN 4109 ergeben sich folgende Anforderungen an die Luftschalldämmung:<br />
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7. Änderung Bebauungsplan Nr. 60/ 10-12 15<br />
„Thomasberg, Östlich der Siebengebirgsstraße“ im Bereich „Im Harperoth“<br />
<strong>Stadt</strong> Königswinter<br />
- Begründung<br />
Lärmpegelbereich Maßgeblicher<br />
Außenlärmpegel<br />
Raumarten<br />
Aufenthaltsräume<br />
in Wohnungen, Übernachtungsräume<br />
in<br />
Beherbergungsstätten,<br />
Unterrichtsräume und<br />
ähnliches<br />
erforderliches R`w,<br />
res dB<br />
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Büroräume<br />
und<br />
ähnliches<br />
III 61 – 65 dB(A) 35 30<br />
Abb.: Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen<br />
Die detaillierten Anforderungen an den Luftschallschutz werden in Abhängigkeit der Raumnutzung,<br />
der Raumgröße und der Außenbauteile unter Berücksichtigung der Lärmpegelbereiche<br />
bestimmt. Die erforderlichen Schalldämmmaße sind im Baugenehmigungsverfahren<br />
auf Basis der DIN 4109 nachzuweisen. Für in der Nacht zum Schlafen genutzte Aufenthaltsräume<br />
sind fensterunabhängige, schallgedämmte Belüftungen zu errichten.<br />
Mit der Umsetzung der passiven Schallschutzmaßnahmen kann ein ausreichender Schutz<br />
für die Innenwohnbereiche sichergestellt werden. Dies gilt auch für ein möglichst störungsfreies<br />
Wohnen bei gelegentlich geöffneten Fenstern. So geht Kuschnerus in „Der sachgerechte<br />
Bebauungsplan – Handreichung für die kommunale Planung“, VHW-Verlag, Randnummer<br />
444, davon aus, das leicht gekippte Fenster noch eine Abschirmwirkung von 15<br />
dB(A) haben. Somit wäre bei dem vorliegend prognostizierten Außenpegel von 63 dB(A)<br />
tags ein Innenpegel von 48 dB(A) gewährleistet. Zur Nachtzeit würde es bei einem ermittelten<br />
Wert von 59 dB(A) zu einem Wert von 44 dB(A) kommen. Diese Werte liegen innerhalb<br />
der definierten Richtwerte der 16. BImSchV.<br />
Neben dem Wohn-Innenbereich ist auch der Wohnaußenbereich ausreichend vor möglichen<br />
Lärmbeeinträchtigungen zu schützen. Zum Außenwohnbereich gehören solche Anlagen, die<br />
dem regelmäßigen Aufenthalt im Freien dienen wie z.B. Balkone, Terrassen, und nicht bebaute<br />
Grundstücksteile. Hierzu zählen allerdings nicht solche Flächen, die lediglich zum<br />
Schmuck des Anwesens bepflanzt sind (z.B. Vorgärten) oder als Nutzgarten dienen.<br />
Ein Schutz durch aktive Maßnahmen ist im vorliegenden Fall – wie dargestellt – nicht möglich.<br />
Passive Maßnahmen wie z.B. eine mögliche Verglasung der Außenwohnbereiche würden<br />
der Funktion und dem Zweck zuwiderlaufen und hätten eine Funktionsänderung zur Folge<br />
(z.B. ein Balkon würde durch eine Verglasung zu einem Wintergarten umfunktioniert).<br />
In einer ergänzenden Stellungnahme vom 26.09.2011 wurde daher geprüft, ob bzw. inwieweit<br />
die Immissionsschutzvorgaben unter Berücksichtigung der Gebäudeabschirmung einer<br />
beispielhaften Bebauungsstruktur im Freibereich und an den Fassaden des Wohngebäudes<br />
eingehalten werden.<br />
Die Ergebnisse dieser Untersuchung zeigen auf, dass unter Berücksichtigung der Gebäude-<br />
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7. Änderung Bebauungsplan Nr. 60/ 10-12 16<br />
„Thomasberg, Östlich der Siebengebirgsstraße“ im Bereich „Im Harperoth“<br />
<strong>Stadt</strong> Königswinter<br />
- Begründung<br />
abschirmung eines Wohnhauses mit Garage Freibereiche im Westen und Süden des Wohngebäudes<br />
entstehen, in denen die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV unterschritten<br />
werden. An den Fassaden des Wohngebäudes mit Grenzwertüberschreitungen sind passive<br />
Schallschutzmaßnahmen erforderlich. Schallschutzmaßnahmen sind daher für die Freibereiche<br />
nicht erforderlich. An den Gebäudefassaden mit Grenzwertüberschreitungen sind passive<br />
Schallschutzmaßnahmen erforderlich. Die detaillierten Anforderungen an den Luftschallschutz<br />
werden in Abhängigkeit der Raumnutzung, der Raumgröße und der Außenbauteile<br />
unter Berücksichtigung des Lärmpegelbereiches III bestimmt. Die erforderlichen Schalldämmmaße<br />
sind im Baugenehmigungsverfahren auf Basis der DIN 4109 nachzuweisen.<br />
Bei der Festlegung des zumutbaren Grenzwertes wird sich an den Vorgaben der 16. BIm-<br />
SchV – Verkehrslärmschutzverordnung vom 12. Juni 1990 orientiert. Die Verkehrslärmschutzverordnung<br />
nennt von der Gebietsart abhängige Immissionsgrenzwerte. Die Immissionsgrenzwerte<br />
können aus schalltechnischer und immissionsrechtlicher Sicht als Obergrenze<br />
der vom Verordnungsgeber als ohne Schallschutzmaßnahmen zumutbar eingestuften Belastungen<br />
durch Verkehrslärm angesehen werden.<br />
Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens ist der Nachweis zu erbringen, dass für die<br />
dem Wohngebäude zugeordneten und während der Tageszeit schutzwürdigen Freiflächen<br />
(wie z.B. Balkone, Loggien und Freisitze), durch entsprechende Gebäudeanordnung sowie<br />
Grundrissanordnung oder sonstige Vorkehrungen zur Minderung der Schalleinwirkungen ein<br />
Beurteilungspegel von 59 dB(A) während der Tageszeit nicht überschritten wird.<br />
6 BAUORDNUNGSRECHTLICHE REGELUNGEN<br />
Einen wesentlichen Beitrag für die Einbindung des Plangebietes in das Orts- und Landschaftsbild<br />
leisten die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen, die der Regelung gestalterischer<br />
Inhalte dienen.<br />
Bei den bauordnungsrechtlichen Festsetzungen wird sich an den orts- und regionstypischen<br />
Gestaltelementen orientiert. In Anlehnung an die bestehende Bebauung soll eine den heutigen<br />
Wohnbedürfnissen entsprechende Bautypologie unter Ausnutzung moderner architektonischer<br />
Gestaltelemente entwickelt werden. Gleichzeitig soll einer Entwicklung des Plangebietes<br />
losgelöst vom bestehenden Siedlungskörper entgegengewirkt werden sowie der Charakter<br />
bzw. die Vorgaben des Gestaltungskonzeptes aus der Umgebungsbebauung berücksichtigt<br />
werden.<br />
Die Lage des Plangebietes am Ortsrand stellt zudem erhöhte Anforderungen an das Erscheinungsbild.<br />
Ein wichtiges Element bei der Ortsbildgestaltung ist die Dachlandschaft, sowie die äußere<br />
Gestaltung baulicher Anlagen. Diese können einen wesentlichen Beitrag zu einem harmonischen<br />
Eindruck und einer wirkungsvollen Einbindung in das Orts- und Landschaftsbild leisten.<br />
Bei der Festlegung der im Plangebiet zulässigen Dachform sind aber auch die modernen architektonischen<br />
Formen sowie die technologische Entwicklung, beispielsweise im Bereich<br />
der passiven Solarnutzung, zu berücksichtigen.<br />
Den Bauherren wird die Anlage von Dachaufbauten und Drempel nicht zugestanden, da dies<br />
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7. Änderung Bebauungsplan Nr. 60/ 10-12 17<br />
„Thomasberg, Östlich der Siebengebirgsstraße“ im Bereich „Im Harperoth“<br />
<strong>Stadt</strong> Königswinter<br />
- Begründung<br />
auch im ursprünglichen Konzept des rechtswirksamen Bebauungsplans nicht vorgesehen<br />
war.<br />
Als Einfriedungen sind vor den Fluchten der Hauptbaukörper nur Rasenkantensteine oder<br />
lebende Hecken bis maximal 0,80 m Höhe zulässig. Auf den übrigen Grundstücksteilen darf<br />
die Höhe der Einfriedungen, ausgenommen Hecken, 1,0 m nicht überschreiten.<br />
7 VER- UND ENTSORGUNG<br />
7.1 Wasserversorgung<br />
Die Wasserversorgung kann nach derzeitigem Kenntnisstand über das bestehende Netz<br />
gewährleistet werden.<br />
In räumlicher Nähe zum Plangebiet befindet sich ein Hydrant, aus dem stündlich ca. 70.000 l<br />
Trinkwasser entnommen werden können. Die Löschwasserversorgung ist somit durch das<br />
öffentliche Wasserversorgungsnetz sichergestellt.<br />
7.2 Abwasserbeseitigung<br />
Das wesentliche planerische Ziel der vorliegenden 7. Änderung des Bebauungsplans ist die<br />
städtebauliche Nachverdichtung in diesem Teil von Thomasberg. Es handelt sich um die Erweiterung<br />
eines bestehenden Siedlungsgebietes, für das u.a. die Infrastruktureinrichtungen<br />
der Ver- und Entsorgung vorhanden sind.<br />
So reicht bis auf die Höhe des zur Überplanung anstehenden Grundstücks ein Mischwasserkanal<br />
heran. Eine ordnungsgemäße Beseitigung des anfallenden Niederschlags- und<br />
Schmutzwassers ist somit unter Berücksichtigung einer wirtschaftlich optimierten Ausnutzung<br />
des bestehenden Kanalnetzes gewährleistet. Für die bestehende Kanalisation liegt eine<br />
Netzgenehmigung nach § 58 Landeswassergesetz vor. Wegen der „Kleinräumigkeit“ des<br />
zur Bebauung anstehenden Grundstücks (Größe ca. 1.150 m²) und der vorhandenen Abwasserbeseitigung<br />
für das Grundstück durch das örtliche Kanalnetz soll eine Entwässerung<br />
der anfallenden Schmutz- und Niederschlagswasser daher über die bestehende örtliche Kanalisation<br />
erfolgen.<br />
Zwischenzeitlich hat zur beabsichtigten Niederschlagswasserbeseitigung eine Abstimmung<br />
mit dem Abwasserwerk der <strong>Stadt</strong> Königswinter sowie dem Rhein-Sieg-Kreis, Amt für technischen<br />
Umweltschutz stattgefunden. Per Mail vom 11.04.2012 hat der Rhein-Sieg-Kreis folgendes<br />
mitgeteilt: Gegen eine Einleitung des anfallenden Niederschlagswasser in das bestehende<br />
Mischwassernetz bestehen keine Bedenken. Dabei wurde auf die Regelung in §<br />
51a Absatz 3 Landeswassergesetz NRW verwiesen.<br />
In § 51a Absatz 3 Landeswassergesetz NRW steht: Niederschlagswasser, das aufgrund einer<br />
nach bisherigem Recht genehmigten Kanalisationsnetzplanung gemischt mit Schmutzwasser<br />
einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage zugeführt wird oder werden soll, ist<br />
von der Verpflichtung nach Abs. 1 ausgenommen, wenn der technische oder wirtschaftliche<br />
Aufwand unverhältnismäßig ist.<br />
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7. Änderung Bebauungsplan Nr. 60/ 10-12 18<br />
„Thomasberg, Östlich der Siebengebirgsstraße“ im Bereich „Im Harperoth“<br />
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- Begründung<br />
7.3 Stromversorgung<br />
Die Stromversorgung kann nach derzeitigem Kenntnisstand über das bestehende Netz gewährleistet<br />
werden.<br />
7.4 Erdgasversorgung<br />
Das Plangebiet kann über eine Netzerweiterung mit Erdgas versorgt werden.<br />
7.5 Telekommunikation<br />
Im Plangebiet sind Telekommunikationsleitungen vorhanden.<br />
Wie dem nachfolgenden Lageplan zu entnehmen ist, führt die Leitungstrasse über das Privatgrundstück.<br />
In der Planurkunde ist die Leitungstrasse nachrichtlich dargestellt.<br />
Betroffener<br />
Bereich<br />
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7. Änderung Bebauungsplan Nr. 60/ 10-12 19<br />
„Thomasberg, Östlich der Siebengebirgsstraße“ im Bereich „Im Harperoth“<br />
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- Begründung<br />
8 FLÄCHENBILANZ<br />
9 BODENORDNUNG<br />
Bodenordnerische Maßnahmen i.S. der §§ 45 ff. BauGB werden nach derzeitigem Kenntnisstand<br />
nicht notwendig.<br />
10 KOSTEN<br />
Nutzung Größe<br />
Gesamtgröße ca. 1.150 m²<br />
davon Reines Wohngebiet ca. 1.150 m²<br />
Anteil überbaubarer Grundstücksfläche<br />
Anteil nicht überbaubare Grundstücksfläche<br />
davon Pflanzgebot<br />
ca. 210 m²<br />
ca. 940 m²<br />
ca. 271 m²<br />
Für die <strong>Stadt</strong> entstehen durch die vorliegende 7. Änderung des Bebauungsplans 60/ 10-12<br />
keine Kosten.<br />
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7. Änderung Bebauungsplan Nr. 60/ 10-12 20<br />
„Thomasberg, Östlich der Siebengebirgsstraße“ im Bereich „Im Harperoth“<br />
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- Begründung<br />
TEIL B UMWELTBERICHT<br />
1 EINLEITUNG<br />
1.1 Kurzdarstellung der Ziele und Inhalte des Bebauungsplans<br />
Es wird auf die Ausführungen in Kapitel 1 im Teil A „Städtebaulicher Teil“ verwiesen.<br />
1.2 Umweltschutzziele aus übergeordneten Fachgesetzen und Fachplanungen und ihre Berücksichtigung<br />
(Fach) Planungen<br />
1. Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Bonn/ Rhein-Sieg<br />
mit integrierten landschaftsplanerischen Aussagen,<br />
2. Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong> Königswinter,<br />
3. Gutachten Nr. 4718 zur 7. Änderung Bebauungsplan Nr. 60/ 10-12 „Thomasberg,<br />
Östlich der Siebengebirgsstraße“ im Bereich „Im Harperoth“ vom 24.09. 2008, Ingenieurbüro<br />
für Schallschutz, Armin Moll Alftalstraße 54516 Wittlich,<br />
4. Ergänzende Stellungnahme zum Gutachten Nr. 4718 zur 7. Änderung Bebauungsplan<br />
Nr. 60/ 10-12 „Thomasberg, Östlich der Siebengebirgsstraße“ im Bereich „Im<br />
Harperoth“ vom 26.09. 2011, Ingenieurbüro für Schallschutz, Armin Moll Alftalstraße<br />
54516 Wittlich,<br />
5. Fachbeitrag Naturschutz zur 7. Änderung Bebauungsplan Nr. 60/ 10-12 „Thomasberg,<br />
Östlich der Siebengebirgsstraße“ im Bereich „Im Harperoth“ vom März 2012,<br />
Dipl.-Ing. Michael Valerius, Landschaftsarchitekt AK/RLP Dorseler Mühle 1, 53533<br />
Dorsel<br />
Fachgesetze<br />
Folgende umweltrelevante Fachgesetze sind bei der vorliegenden Planung zu berücksichtigen:<br />
� Trennungsgebot des § 50 BImSchG, wonach die für eine bestimmte Nutzung vorgesehenen<br />
Flächen einander so zuzuordnen sind, dass schädliche Umwelteinwirkungen<br />
für Wohngebiete oder sonstige schutzbedürftige Gebiete ausgeschlossen werden<br />
i.V.m. § 15 BauNVO,<br />
� Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen<br />
i.S. des § 1 BImSchG, (hier: mögliche Immissionen aus Verkehr),<br />
� die Eingriffsregelung des § 1a BauGB i.V.m. dem Bundes- und Landschaftsgesetz<br />
NW mit dem Ziel nach Vermeidung und Minimierung der Eingriffe in Natur und Landschaft,<br />
� die Optimierungsgebote der §§ 1 und 1a BauGB wie z.B. der sparsame Umgang mit<br />
Grund und Boden und die Eingriffsregelung in Natur und Landschaft,<br />
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7. Änderung Bebauungsplan Nr. 60/ 10-12 21<br />
„Thomasberg, Östlich der Siebengebirgsstraße“ im Bereich „Im Harperoth“<br />
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- Begründung<br />
� die umweltrelevanten Planungsleitziele des § 1 Absätze 5 und 6 Nr. 7a) bis i) BauGB,<br />
� Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes und des Landeswassergesetzes mit den<br />
Zielen, eine nachhaltige Veränderung seiner Eigenschaften zu vermeiden, die Leistungsfähigkeit<br />
des Wasserhaushaltes zu erhalten und eine Vergrößerung sowie eine<br />
Beschleunigung des Wasserabflusses zu vermeiden,<br />
� Bundesbodenschutzgesetz mit dem Ziel der nachhaltigen Sicherung der Bodenfunktion,<br />
� Gesetz zur Pflege der Denkmäler im Lande NRW (Denkmalschutzgesetz -DSchG-)<br />
zur Meldepflicht bei archäologischen Funden sowie den Umgang mit Kultur- und<br />
Sachgütern,<br />
� Verordnungen zu Schutzgebieten und –objekten,<br />
� Landschaftsinformationssystem NRW.<br />
2 BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN<br />
2.1 Bestandsaufnahme und Bewertung des Umweltzustandes und der Umweltmerkmale<br />
Im Vorfeld der Einleitung des Bauleitplanverfahrens wurde eine Bestandsaufnahme und –<br />
analyse durchgeführt. Ein Bestandteil dieses Planungsschrittes war die Darstellung der umweltrelevanten<br />
Belange und deren Betroffenheit. Es galt, die Empfindlichkeit von Umweltmerkmalen<br />
gegenüber der Planung herauszustellen und Hinweise auf ihre Berücksichtigung<br />
im Zuge der planerischen Überlegungen zu geben. Dabei wurden die Ergebnisse und Erkenntnisse<br />
aus den umweltrelevanten Fachgutachten wie etwa des Fachbeitrags Naturschutz<br />
berücksichtigt.<br />
Ziel dieses Planungsschrittes ist es, die Umweltbelange herauszuarbeiten, für die durch die<br />
Aufstellung und Umsetzung der Bebauungsplanänderung eine wesentliche Beeinträchtigung<br />
zu erwarten ist. Gleichzeitig sollen Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum<br />
Ausgleich erheblich negativ beeinflusster Umwelteinwirkungen abgeleitet werden.<br />
Schutzgüter Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft und biologische<br />
Vielfalt (§ 1 (6) Nr. 7a BauGB)<br />
Schutzgut Flora und Fauna<br />
Bestand:<br />
Wiesen/ Weiden mittlerer Standorte in intensiver Nutzung<br />
Bei den im Planungsraum vorkommenden Flächen handelt es sich um intensiv genutztes<br />
Grünland in Form von Weide/ Pferdekoppel.<br />
Folgende Gräser- und Kräuterarten sind im Planungsraum dominierend: Glatthafer (Arrhenatherum<br />
elatius), Vogel-Wicke (Vicia cracca), Wiesen-Fuchsschwanz (Alopecurus pratensis),<br />
Stumpfblättriger Ampfer (Rumes obtusifolius), Wiesenkerbel (Anthriscus syslvestris),<br />
Wiesen-Pipau (Crepis biennis), Lauch (Allium spec.), Wolliges Honiggras (Holcus lanatus),<br />
Wiesen-Labkraut (Galium mollugo), Roter Wiesenklee (Trifolium pratense), Kriechende Quecke<br />
(Agropyron repens), Wilde Möhre (Daucus carota), Spitzwegerich (Plantago lanceolata).<br />
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7. Änderung Bebauungsplan Nr. 60/ 10-12 22<br />
„Thomasberg, Östlich der Siebengebirgsstraße“ im Bereich „Im Harperoth“<br />
<strong>Stadt</strong> Königswinter<br />
- Begründung<br />
Bedingt durch die hohe Nutzungsintensität besteht auf diesen Flächen Lebensraum bzw.<br />
Teillebensraum für stark anpassungsfähige Arten. Die Dominanz von Gräsern in der Krautschicht<br />
bedeutet eine Verschlechterung des Nahrungsangebotes für blütensuchende Insekten.<br />
Da hier nur einige Pflanzen dominant sind und dementsprechend wenige Tiere diese<br />
Wiesen als Nahrungshabitat nutzen können, haben intensiv genutzte Wiesen lediglich eine<br />
mittlere Bedeutung für Flora und Fauna.<br />
Einzelbäume (zusammenhängende Streuobstbestände)/Sträucher<br />
Die im Plangebiet vorhandenen Hecken und Sträucher (z.B. Schlehe, Feldahorn, Weißdorn)<br />
und Einzelbäume (Obstgehölze entlang der östlichen Geltungsbereichsgrenze) stellen Gehölzstrukturen<br />
dar, die sowohl als Nisthabitate der Singvögel aber auch als Refugien für<br />
Klein- und Kleinstlebewesen dienen.<br />
Weiterhin sind besonders die Einzelbäume entlang der östlichen Grundstücksgrenze (= künftiger<br />
Ortsrand) prägnante, das Landschaftsbild strukturierende Elemente. Sie übernehmen<br />
eine wichtige Funktion für die randliche Eingrünung und den Übergang in die freie Landschaft.<br />
Daher kommt den Einzelbäumen eine hohe Bedeutung zu.<br />
Saum und Schlagflur entlang der Erschließungsstraße<br />
Entlang der Straße befinden sich Saumstrukturen, an der sich eine trittresistente Gesellschaft<br />
entwickeln konnte, die u.a. folgende Vertreter aufweist: Neben der dominanten Brennessel<br />
(Urtica) finden sich u.a. Gemeiner Hornklee (Lotus corniculatus), Roter Schwingel<br />
(Festuca rubra), Wiesen-Rispengras (Poa pratensis); Spitzwegerich (Plantago lanceolata),<br />
Löwenzahn (Taraxacum officinale), sowie Wiesen-Kammgras (Cynosurus cristatus).<br />
Die Säume fungieren als Vernetzungsstruktur und dienen insbesondere für faunistische<br />
Kleinlebewesen als wichtiger Lebensraum. Die Bedeutung für Flora und Fauna wird insgesamt<br />
aufgrund der bestehenden randlichen Nutzungen als mittelwertig eingestuft.<br />
Der Nachweis der einzelnen Vogelarten erfolgte durch Sichtbeobachtung oder Verhören.<br />
Insgesamt konnten im Untersuchungsgebiet 5 Vogelarten nachgewiesen werden:<br />
Deutscher Artname<br />
Wissenschaftlicher<br />
Artname<br />
Bemerkungen<br />
Rotkehlchen Erithacus rubecula Im Siedlungsbereich mit Baumbestand<br />
Eichelhäher Garrulus glandarius Nahrungsgast im Randbereich der Siedlungsfläche<br />
Blaumeise Parus caeruleus In Gärten<br />
Kohlmeise Parus major In Gärten<br />
Amsel Turdus merula Im Ziergartenbereich des angrenzenden Siedlungsgebietes<br />
Tab.: Liste der im Untersuchungsgebiet nachgewiesenen Vogelarten mit Angaben zu ihren Vorkommen im Untersuchungsgebiet.<br />
Die Gefährdungsangaben richten sich nach BRAUN et al. (1992) und BFN (1998).<br />
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7. Änderung Bebauungsplan Nr. 60/ 10-12 23<br />
„Thomasberg, Östlich der Siebengebirgsstraße“ im Bereich „Im Harperoth“<br />
<strong>Stadt</strong> Königswinter<br />
- Begründung<br />
Auswirkungen:<br />
Die Bebauung von bisher intensiv genutzten Grünflächen stellt aufgrund der bestehenden<br />
Beeinträchtigungen einen Eingriff in das Schutzgut Arten und Biotope dar, der aufgrund der<br />
anthropogenen Einflüsse als mittelwertig einzustufen ist. Die im Plangebiet vorhandenen<br />
Einzelbäume entlang der östlichen Grundstücksgrenze stellen hochwertige Biotope dar, deren<br />
Erhaltung anzustreben ist. Es ist diesbezüglich von einer hohen Schutzbedürftigkeit auszugehen.<br />
Die entlang der südlichen Grundstücksgrenze vorhandenen Gehölzstrukturen (Baum- und<br />
Strauchhecken) werden als mittel bis hochwertig eingestuft, da sie sowohl als Ruhe- als<br />
auch als Fortpflanzungshabitat genutzt werden können.<br />
Bewertung der Beeinträchtigungen: in der Gesamtschau weniger erheblich<br />
Schutzgut Geologie/ Boden<br />
Bestand:<br />
Gemäß dem Optimierungsgebot des § 1a BauGB soll mit Grund und Boden sparsam umgegangen<br />
werden.<br />
Das Rheintal ist flächig von mächtigen Lößlehmdecken geprägt. Weiterhin haben zahlreiche<br />
vulkanische Kuppen das Grundgebirge durchstoßen. Auf den restlichen Flächen tritt das<br />
Grundgebirge mit Grauwacken und Tonschiefern an die Oberfläche.<br />
Das Siebengebirge ist der Kern eines tertiären Vulkangebietes. Die Vulkanschmelzen führten<br />
zu stofflich und mineralisch verschiedenartig zusammengesetzten Gesteinsarten, einmal zu<br />
Festgestein, den Vulkaniten, zum anderen zu Lockergestein, den Tuffen. Das Festgestein<br />
wird in drei Gruppen eingeteilt.<br />
1. Trachyt: Bei der Abkühlung von Trachyten bildet die entweichende Gasphase winzige,<br />
unregelmäßige Hohlräume, die dem Gestein im frischen Bruch dann ein recht<br />
raues, zackiges Äußeres verleihen. Es ist ein verbreitetes Gestein in zahlreichen Vulkangebieten<br />
weltweit. In Deutschland sind insbesondere die Vorkommen im Westerwald<br />
und im Siebengebirge zu nennen.<br />
2. Andesit, auch Islandit und früher Porphyrit genannt, ist ein feinkörniges Gestein, das<br />
zur Klasse der vulkanischen Gesteine gehört. Aus diesem Gestein sind zahlreiche<br />
Kirchen gebaut (Pfarrkirche in Thomasberg).<br />
3. Basalt: Ein basisches (SiO2-armes) Ergussgestein. Es besteht vor allem aus einer<br />
Mischung von Eisen- und Magnesium-Silikaten mit Olivin und Pyroxen sowie calciumreichem<br />
Feldspat (Plagioklas).<br />
Derzeit wird das Plangebiet als Intensivgrünland (Weide) genutzt. Die Folge hieraus ist eine<br />
Verdichtung, die zu einer Veränderung der Bodenstruktur bzw. des Bodengefüges führt. Ein<br />
Nährstoffeintrag erfolgt nur bedingt.<br />
Das Filter- und Puffervermögung ist durch die Verdichtung in Teilbereichen eingeschränkt.<br />
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7. Änderung Bebauungsplan Nr. 60/ 10-12 24<br />
„Thomasberg, Östlich der Siebengebirgsstraße“ im Bereich „Im Harperoth“<br />
<strong>Stadt</strong> Königswinter<br />
- Begründung<br />
Das Plangebiet liegt in der Erdbebenzone 1 mit der Untergrundklasse R1 (= Gebiete mit<br />
felsartigem Untergrund). Die Vorgaben der DIN 4149 (Fassung April 2005) sind zu beachten.<br />
Auswirkungen:<br />
Die zu erwartende Nutzung des Plangebietes wird zu Beeinträchtigungen des Schutzgutes<br />
durch Bodenverdichtung und –versiegelung führen.<br />
Betroffen hiervon sind die baubedingten, anlagebedingten und betriebsbedingte Beeinträchtigungen<br />
wie<br />
� Verlust bzw. weitere Beeinträchtigung des gewachsenen Bodens,<br />
� Zerstörung der natürlichen Folge der Bodenhorizonte,<br />
� weitere Bodenverdichtung durch den Einsatz von (schweren) Maschinen,<br />
� dauerhafte Versiegelung durch die Anlage von Zufahrten, Stellplatzflächen, Gebäuden<br />
etc. und somit Einleitung einer weiteren Störung der natürlichen Bodenfunktionen.<br />
Bei der Bewertung sind jedoch die anthropogenen Vorbelastungen aus der derzeitigen Nutzung<br />
des Plangebietes zu berücksichtigen.<br />
Der humose belebte Oberboden des Grünlandes ist gemäß § 202 BauGB zum Schutz des<br />
Mutterbodens und gemäß DIN 18915 (Bodenarbeiten für vegetationstechnische Zwecke) von<br />
Bau- und Betriebsflächen gesondert abzutragen, zu sichern und zur späteren Wiederverwendung<br />
zu lagern, und als kulturfähiges Material zur Anlage von Strauch- und Baumvegetation<br />
wieder aufzubringen.<br />
Bewertung der Beeinträchtigungen: weniger erheblich<br />
Schutzgut Wasser<br />
Bestand:<br />
Oberflächengewässer sind im Änderungsbereich nicht vorhanden.<br />
Das Plangebiet liegt in der geplanten Wasserschutzzone III B, Nr. 5308-8 des im Genehmigungsverfahren<br />
befindlichen Schutzgebietes Königswinter-Thomasberg. Der Einbau von Recyclingbaustoffen<br />
ist – nach vorhergehender wasserrechtlicher Erlaubnis – nur unter wasserundurchlässigen<br />
Flächen zulässig.<br />
Derzeit wird das Plangebiet als Intensivgrünland (Weide) genutzt. Die hieraus resultierende<br />
Verdichtung hat eine Beeinträchtigung der Versickerungsfähigkeit sowie eine Erhöhung des<br />
Oberflächenwasserabflusses zur Folge.<br />
Auswirkungen:<br />
Die zu erwartende Nutzung wird zu Beeinträchtigungen des Schutzgutes durch Bodenverdichtung<br />
und –versiegelung führen.<br />
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7. Änderung Bebauungsplan Nr. 60/ 10-12 25<br />
„Thomasberg, Östlich der Siebengebirgsstraße“ im Bereich „Im Harperoth“<br />
<strong>Stadt</strong> Königswinter<br />
- Begründung<br />
Die angestrebte Nutzung löst einer dauerhafte Versiegelung/ Verdichtung aus. Die wesentlichen<br />
Konsequenzen sind:<br />
� weitere Verringerung/ Verzögerung der Versickerungskapazität für das Oberflächenwasser<br />
infolge der Bodenverdichtung und –versiegelung,<br />
� Reduzierung der Oberflächenwasserversickerung,<br />
� Störung der Grundwasserneubildung.<br />
Bei der Bewertung sind ebenfalls die anthropogenen Vorbelastungen zu berücksichtigen.<br />
Durch die Festsetzungen mit der Verortung der Baukörper können zumindest die unbebauten<br />
Grundstücksteile einer überwiegend gärtnerischen Nutzung zugeführt werden, so dass<br />
für diese Teilbereiche die aufgezeigten Auswirkungen nicht bzw. allenfalls eingeschränkt auftreten.<br />
Von einer erheblichen und nachhaltigen Beeinträchtigung des Schutzgutes Wasser ist im<br />
vorliegenden Fall der geplanten Bebauung nicht auszugehen.<br />
Bewertung der Beeinträchtigungen: weniger erheblich<br />
Schutzgut Klima/ Luft<br />
Bestand:<br />
Das Plangebiet hat keine Bedeutung für die Frischluftproduktion.<br />
Insbesondere die im nord- und südwestlichen Bereich (= Hauptwindrichtung) gelegene Bestandsbebauung<br />
behindert eine entsprechende Funktion.<br />
Im Hinblick auf die Luftqualität ist auf die anthropogenen Vorbelastungen (Verkehr, Gewerbe-<br />
und Industrieansiedlungen, Wohngebäude) hinzuweisen.<br />
Folgende Klimawerte sind für das Plangebiet charakteristisch:<br />
� atlantisch geprägter Klimabereich der nördlichen Breiten mit relativ kühlen, regnerischen<br />
Sommern und warmen, niederschlagsreichen Wintern; Niederschläge in der<br />
Regel als Regen in einer Höhe von durchschnittlich 800 mm pro Jahr, Niederschlagsmaxima<br />
in den Sommermonaten von Juni bis August,<br />
� mittlere Jahrestemperatur: um 8,5° Celsius,<br />
� Winde hauptsächlich aus nordwestlicher Richtung.<br />
Auswirkungen:<br />
Eine nachhaltige Beeinträchtigung der örtlichen Kaltluft- bzw. Frischluftströmungen kann<br />
ausgeschlossen werden.<br />
Die Rückstrahlwärme von Gebäude- und Pflasterflächen stellt eine permanente Beeinträchtigung<br />
dar. Durch den dauerhaften Verlust bisher offener Bodenstrukturen im Zuge der Errichtung<br />
von Gebäuden und Neuanlage von Verkehrsflächen kann es zu Veränderungen des<br />
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7. Änderung Bebauungsplan Nr. 60/ 10-12 26<br />
„Thomasberg, Östlich der Siebengebirgsstraße“ im Bereich „Im Harperoth“<br />
<strong>Stadt</strong> Königswinter<br />
- Begründung<br />
Mikroklimas kommen. Eine Betroffenheit ist – wenn überhaupt - allenfalls für das Plangebiet<br />
abzuleiten.<br />
Die angestrebte Nutzung bewirkt unter Berücksichtigung der beschriebenen Bestandssituation<br />
keine wesentliche Beeinträchtigung für das Schutzgut Klima/ Luft.<br />
Bei der Umsetzung sollte jedoch darauf geachtet werden, dass durch grünordnerische Maßnahmen<br />
wie etwa Baum- und Strauchpflanzungen verdunstungsaktive Strukturen herbeigeführt<br />
werden.<br />
Das Plangebiet besitzt aufgrund seiner geringen Größe (rd. 1.150 m²) eine geringe Bedeutung<br />
für die Kaltluftproduktion. Ebenso stellt die Plangebietsfläche kein Hindernis für die<br />
Durchlüftung der Siedlung dar, da die Hauptwindrichtung bereits durch die bestehende Bebauung<br />
beeinträchtigt ist. Vor dem Hintergrund der geringen Erweiterung der Siedlung und<br />
einer lockeren Einzelhausbebauung, kann von einer erheblichen Beeinträchtigung des<br />
Schutzgutes Klima nicht ausgegangen werden.<br />
Bewertung: nicht erheblich<br />
Schutzgut Landschaft<br />
Bestand:<br />
Das Landschaftsbild des Untersuchungsgebietes ist durch folgende Faktoren geprägt:<br />
� Gebiet in leicht exponierter Lage am Siedlungsrand mit unmittelbarem Bezug zum<br />
Siedlungsraum und Obstgehölzen.<br />
� Intensive landwirtschaftliche Nutzung (Wiese/ Acker) im Wechsel mit bebauten<br />
Grundstücken und Ziergärten.<br />
� die nördlich angrenzende ehemalige Deponie „Steinringer Berg“. Hierbei handelt es<br />
sich um eine Basaltkuppe, in deren Zentrum in der Vergangenheit Basalt abgebaut<br />
wurde. Der entstandene Hohlraum wurde bis in siebziger Jahre des vergangenen<br />
Jahrhunderts als Mülldeponie genutzt. Seit Abschluss der Verfüllung liegt die Fläche<br />
brach. Im Laufe der letzten Jahre hat sich dort eine Ruderalvegetation entwickelt, die<br />
in größeren Zeitabständen gemäht wird.<br />
� Östlich des Plangebietes verlaufen die Bundesautobahn BAB 3 sowie die ICE-Trasse<br />
der Strecke Köln-Frankfurt.<br />
� Nach Südosten bzw. Süden: Tal mit Gewässer III. Ordnung und durchgehender<br />
Ufervegetation.<br />
Das Plangebiet ist aufgrund der bestehenden Gehölzstrukturen nur bedingt einsehbar. Eine<br />
erhebliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes/Erholungseignung kann durch die geplante<br />
Bebauung nicht abgeleitet werden.<br />
Ebenfalls ist die vorhandene Siedlung durch die bestehenden Gehölzkomplexe sowie durch<br />
die Einzelbäume auf den einzelnen Grundstücken bzw. entlang der Wege gut in die Landschaft<br />
eingebunden.<br />
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7. Änderung Bebauungsplan Nr. 60/ 10-12 27<br />
„Thomasberg, Östlich der Siebengebirgsstraße“ im Bereich „Im Harperoth“<br />
<strong>Stadt</strong> Königswinter<br />
- Begründung<br />
Auswirkungen:<br />
Der Planungsraum zeichnet sich durch eine heterogen zusammengesetzte Struktur aus. Neben<br />
der Weidenutzung finden sich einzeln stehende Obstgehölze und zusammenhängende<br />
Gehölzstrukturen, die das Plangebiet in die Landschaft einrahmen.<br />
Die an den Planungsraum angrenzenden Flächen werden durch intensiv genutzte landwirtschaftliche<br />
Flächen bzw. Siedlungsflächen dominiert sowie dem südöstlich gelegenen Gewässer<br />
III. Ordnung geprägt. Des Weiteren ist der Steinringer Berg mit seiner Kuppenlage<br />
und den mit Gehölzbeständen versehenen Hanglagen als positiv prägender Landschaftsbestandteil<br />
zu nennen.<br />
Eine grundsätzliche Betretbarkeit des Planungsraums für Erholungssuchende (Nah- und<br />
Feierbenderholung) und das damit verbundene Erleben des Landschaftsraumes ist gegeben,<br />
auch wenn, insbesondere die Verkehrstrassen eine künstliche Begrenzung des Erholungsraumes<br />
darstellen. Für die Feierabenderholung werden in erster Linie die vorhandenen Wege<br />
genutzt, die künftig trotz der geplanten Bebauung für die ortsnahe Erholung weiterhin zur<br />
Verfügung stehen.<br />
Da das Plangebiet an bereits bestehende Siedlungsflächen mit vorhandener innergebietlicher<br />
Verkehrsinfrastruktur anschließt bzw. sich überörtlich bedeutsame Verkehrstrassen in<br />
räumlicher Nähe befinden, wird mit Bezug auf die dadurch gegebene Lärm- und Geruchsbelastung,<br />
eine Minderung der Erholungsqualität deutlich.<br />
Von einer erheblichen bzw. nachhaltigen Beeinträchtigung der Erholungssuchenden ist<br />
durch eine Bebauung daher nicht auszugehen.<br />
Die geplante städtebauliche Entwicklung am vorhandenen Ortsrand stellt typische potentielle<br />
Siedlungsflächen dieser Orte dar, wobei die Größenordnung, gemessen an der Gesamtgröße<br />
des Plangebietes als kleinräumig einzustufen ist.<br />
Bei einer Bebauung des Plangebietes mit einer verträglichen ortstypischen Architektur, kann<br />
eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes bzw. der Erholungseignung nicht abgeleitet<br />
werden. Im Gegenteil: durch den Erhalt der vorhandenen Gehölzstrukturen, bzw. bei einer<br />
Ergänzung dergleichen, ist von einer idealen Einfügung bebauter Flächen in die Landschaft<br />
auszugehen.<br />
Bewertung: nicht erheblich<br />
Schutzgebiete (FFH-Gebiete, Vogelschutzgebiete, sonstige Gebiete ((§ 1 (6) Nr. 7b<br />
BauGB)<br />
Schützenswerte Biotope sind ebenso wie ein FFH- oder ein Vogelschutzgebiet im Plangebiet<br />
sowie unmittelbar angrenzend nicht anzutreffen.<br />
Östlich grenzt ein Landschaftsschutzgebiet an. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite<br />
liegt südöstlich des Plangebietes ein Naturschutzgebiet. Bereits heute grenzt die Bestandsbebauung<br />
an das Naturschutzgebiet an.<br />
Anthropogene Vorbelastungen für die Schutzgebiete bestehen bereits heute aus den Beeinträchtigungen<br />
der Verkehrstrassen der BAB 3 sowie der ICE-Strecke.<br />
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7. Änderung Bebauungsplan Nr. 60/ 10-12 28<br />
„Thomasberg, Östlich der Siebengebirgsstraße“ im Bereich „Im Harperoth“<br />
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- Begründung<br />
Auswirkungen:<br />
Die Kleinräumigkeit des Plangebiets sowie die getroffenen Festsetzungen zum Erhalt und<br />
Anpflanzen von Gehölzen werden zu keiner Beeinträchtigung der Schutzziele der angesprochenen<br />
Schutzgebiete führen.<br />
Bewertung: nicht erheblich<br />
Schutzgut Bevölkerung, menschliche Gesundheit und intensive Erholungsnutzung<br />
(§ 1 (6) Nr. 7c BauGB)<br />
Bestand:<br />
Schutzgut Mensch<br />
Für das Schutzgut Mensch können Beeinträchtigungen durch den Verkehrslärm hervorgerufen<br />
werden.<br />
In diesem Zusammenhang sind bereits Ausführungen im Teil A „Städtebaulicher Teil“ der<br />
Begründung, Kapitel 5.9 „Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen<br />
im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes sowie die zum Schutz vor solchen<br />
Einwirkungen oder zur Vermeidung oder Minderung solcher Einwirkungen zu treffenden<br />
baulichen und sonstigen technischen Vorschriften“ enthalten.<br />
Zwecks Vermeidung von Wiederholungen wird an dieser Stelle auf dieses Kapitel verwiesen.<br />
Luftschadstoffe<br />
Unter Zugrundelegung der gültigen Wärmestandards und moderner Heizanlagen sind durch<br />
die beabsichtigte Einzelhausbebauung keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten.<br />
Bereits heute ist das Plangebiet bzw. die angrenzende Wohnbebauung durch Luftschadstoffe<br />
aus den Verkehrsimmissionen vorbelastet.<br />
Eine wesentliche Beeinträchtigung wird sich durch die beabsichtigte Planung nach derzeitigem<br />
Kenntnisstand nicht ergeben.<br />
Auswirkungen:<br />
Zwecks Vermeidung von Wiederholungen wird zum Belang Schutzgut Mensch auf die Ausführungen<br />
im Teil A, Kapitel 5.9 „Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen<br />
Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes sowie die zum Schutz<br />
vor solchen Einwirkungen oder zur Vermeidung oder Minderung solcher Einwirkungen zu<br />
treffenden baulichen und sonstigen technischen Vorschriften“ verwiesen.<br />
Bewertung: erheblich<br />
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7. Änderung Bebauungsplan Nr. 60/ 10-12 29<br />
„Thomasberg, Östlich der Siebengebirgsstraße“ im Bereich „Im Harperoth“<br />
<strong>Stadt</strong> Königswinter<br />
- Begründung<br />
Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter (§ 1 (6) Nr. 7d BauGB)<br />
Auswirkungen auf Kultur- und sonstige Schutzgüter sind durch die Umsetzung des geplanten<br />
Vorhabens nach derzeitigem Kenntnisstand nicht zu erwarten.<br />
Der Landschaftsverband Rheinland, Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland hat in seiner<br />
Stellungnahme vom 06.03.2009 mitgeteilt, dass in dieser Region bisher keine systematische<br />
Erfassung der Bodendenkmäler durchgeführt wurde. Derzeit ist daher keine konkrete bzw.<br />
abschließende Aussage zu möglichen Konflikten zwischen der Planung und den Belangen<br />
des Bodendenkmalschutzes möglich. Weder für den Umweltbericht noch für die Abwägung<br />
konnten somit eindeutige Aussagen zu möglichen Auswirkungen der Planung auf das archäologische<br />
Kulturgut abgegeben werden.<br />
In den Textfestsetzungen ist darauf hingewiesen, dass bei Bodenbewegungen auftretende<br />
archäologische Bodenfunde und Befunde gemäß dem Gesetz zur Pflege der Denkmäler im<br />
Lande NRW (Denkmalschutzgesetz -DSchG-) vom 11.03.1980 der Gemeinde als Untere<br />
Denkmalbehörde bzw. dem Rheinischen Amt für Bodendenkmalpflege, Außenstelle Overath<br />
(Gut Eichenthal, 51491 Overath, Tel. 02206/80039) zu melden sind.<br />
Bewertung: nicht erheblich<br />
Emissionen, Abfall und Abwasser (§ 1 (6) Nr. 7e BauGB)<br />
Bestand:<br />
Durch die künftige Nutzung wird eine Erzeugung von Abfall stattfinden.<br />
Da es sich um eine einzelne Wohnhausbebauung handelt, werden hinsichtlich Art und Umfang<br />
des anfallenden Abfalls die „normalen“ Haushaltsabfälle anfallen.<br />
Beeinträchtigende Emissionen (lärm- und schadstoffbedingte Belastungen) durch das zusätzliche<br />
Verkehrsaufkommen sind wegen der geringen Plangebietsgröße sowie den getroffenen<br />
Regelungen (u.a. zur höchstzulässigen Zahl von Wohnungen in Wohngebäuden =<br />
2) nicht zu erwarten.<br />
Eine ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung kann sichergestellt werden.<br />
Auswirkungen:<br />
keine<br />
Bewertung: nicht erheblich<br />
Erneuerbare Energien, sparsame Nutzung von Energie (§ 1 (6) Nr. 7f BauGB)<br />
Bestand:<br />
Derzeit findet auf der zur Überplanung anstehenden Fläche keine Nutzung bzw. Erzeugung<br />
von erneuerbaren Energien statt.<br />
Auswirkungen:<br />
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7. Änderung Bebauungsplan Nr. 60/ 10-12 30<br />
„Thomasberg, Östlich der Siebengebirgsstraße“ im Bereich „Im Harperoth“<br />
<strong>Stadt</strong> Königswinter<br />
- Begründung<br />
Im Hinblick auf die Minimierung des Energiebedarfs empfiehlt sich die Nutzung regenerativer<br />
Energien.<br />
Im vorliegenden Plangebiet können aus technischer und wirtschaftlicher Sicht die entsprechenden<br />
Maßnahmen ergriffen werden.<br />
Bewertung: nicht erheblich<br />
Vorgaben übergeordneter Planungen wie Landesplanung und Regionalplanung, Landschaftsplan<br />
und sonstigen relevanten Plänen (§ 1 (6) Nr. 7g BauGB)<br />
Bestand:<br />
Im Hinblick auf die Darstellungen im wirksamen Flächennutzungsplan wird auf das Kapitel 4<br />
„Flächennutzungsplan“ im Teil A der Begründung verwiesen.<br />
Der Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Bonn/ Rhein-Sieg<br />
stellt das Plangebiet in einem Übergangsbereich von allgemeinen Siedlungsbereichen zu<br />
allgemeinen Freiraum- und Agrarbereichen dar. Ferner liegt das Plangebiet in einem Gebiet<br />
zum Schutz der Landschaft sowie in Randlage eines Gebietes zum Gewässer- und Grundwasserschutz.<br />
Auswirkungen:<br />
Es sind keine Beeinträchtigungen zu erwarten, da die angestrebte Bebauung bzw. die Bebauungsplanänderung<br />
durch entsprechende Festsetzungen Rücksicht auf den Schutz des<br />
Landschaftsbildes nimmt.<br />
Mögliche Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser sind in den Ausführungen zu diesem<br />
Schutzgut enthalten, auf die an dieser Stelle verwiesen wird.<br />
Bewertung: nicht erheblich<br />
Erhaltung der Luftqualität (§ 1 (6) Nr. 7h BauGB)<br />
Bestand:<br />
Es wird auf die Ausführungen zum Schutzgut Mensch sowie Klima/ Luft verwiesen.<br />
Auswirkungen:<br />
Es wird auf die Ausführungen zu den o.a. Schutzgütern verwiesen.<br />
Bewertung: nicht erheblich<br />
Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes (§ 1 (6) Nr. 7h<br />
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- Begründung<br />
BauGB)<br />
Zwischen den Schutzgütern Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft und Klima,<br />
Landschaft sowie Kultur- und Sachgüter bestehen grundsätzlich vielfältige Wechselbeziehungen<br />
als Wirkungszusammenhänge oder Wirkungsabhängigkeiten. Wird ein Schutzgut direkt<br />
beeinflusst, wirkt sich das meist auch indirekt auf andere Schutzgüter aus. So hat die<br />
Versiegelung von Böden in der Regel Auswirkungen auf den Wasserhaushalt, da der Oberflächenabfluss<br />
erhöht und die Grundwasserneubildung verringert wird.<br />
Im vorliegenden Planungsfall werden insbesondere Wechselwirkungen der Schutzgüter untereinander<br />
auftreten zwischen<br />
� Mensch – Boden (anthropogene Vorbelastungen, Grad der Versiegelung),<br />
� Boden-Pflanzen/ Tiere (Abhängigkeit von den abiotischen Standorteigenschaften<br />
[Bodenform, Versiegelung, Vegetation, Vernetzung, Lebensraumgröße)<br />
� Boden – Wasser (Grad der Versiegelung, Versickerungsfähigkeit, Grundwasser)<br />
Bewertung: in der Gesamtschau weniger erhebliche Auswirkungen<br />
Gesamtbeurteilung des Umweltzustandes<br />
Aus Sicht der Umweltplanung weist das Plangebiet aufgrund der Kleinräumigkeit sowie den<br />
bestehenden Beeinträchtigungen eine insgesamt geringe Wertigkeit der Biotopstruktur auf.<br />
Aus Sicht der Landschaftsplanung weist das Plangebiet für die Schutzgüter Boden, Klima,<br />
Wasser und Landschaftsbild im Durchschnitt eine geringe bis mittlere Schutzbedürftigkeit<br />
aus, wobei die Schutzbedürftigkeit des Schutzguts Arten und Biotope aufgrund der vorhandenen<br />
Gehölzstrukturen im Randbereich des Plangebietes mit hoch zu bewerten ist.<br />
Insgesamt kann eine erhebliche und nachhaltige Beeinträchtigung durch die Wohnbauentwicklung<br />
nicht abgeleitet werden. In Verbindung mit dem Erhalt und der Ergänzung der randlichen<br />
Eingrünung mit Sträuchern kann das Plangebiet sehr gut in das Landschaftsbild eingebunden<br />
werden.<br />
Gesamtbeurteilung der Auswirkungen<br />
Die Bewertung der Schutzgüter hat gezeigt, dass durch die angestrebte Änderung des Bebauungsplans<br />
für das Schutzgut Mensch wesentliche Umweltauswirkungen zu erwarten<br />
sind.<br />
Für die übrigen Schutzgüter werden nach den vorliegenden Erkenntnissen keine wesentlichen<br />
bzw. erheblichen Umweltauswirkungen eintreten.<br />
Die Gesamtbewertung zeigt, dass insgesamt eine umweltverträgliche Planung möglich ist.<br />
Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass gewisse Maßnahmen zur Minimierung bzw. Vermeidung<br />
umgesetzt werden.<br />
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7. Änderung Bebauungsplan Nr. 60/ 10-12 32<br />
„Thomasberg, Östlich der Siebengebirgsstraße“ im Bereich „Im Harperoth“<br />
<strong>Stadt</strong> Königswinter<br />
- Begründung<br />
2.2 Entwicklungsprognosen des Umweltzustandes<br />
Prognose bei Nichtdurchführung der Planung<br />
Bei einem Verzicht auf die Planung würde weiterhin eine Nutzung als Intensivgrünland stattfinden.<br />
Die o.a. anthropogenen Vorbelastungen in Form von Verkehrslärm von der BAB 3 sowie der<br />
ICE-Strecke sowie die aus der Nutzung als Intensivgrünland folgenden Beeinträchtigungen<br />
für die Schutzgüter Boden und Wasser blieben bestehen.<br />
Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung<br />
Mit der Realisierung können für das Schutzgut „Mensch“ die aufgezeigten erheblichen Umweltauswirkungen<br />
in Form von Verkehrslärm auftreten.<br />
Es können jedoch vorbeugende Maßnahmen zur Gewährleistung gesunder Wohnverhältnisse<br />
geschaffen werden.<br />
Der Versiegelungsgrad wird des Weiteren zu einer Beeinträchtigung der Schutzgüter Boden<br />
und Wasser führen. Allerdings sind diese Schutzgüter aufgrund der ursprünglichen Nutzung<br />
mit einer Verdichtung bereits vorbelastet.<br />
2.3 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich erheblich<br />
nachteiliger Umweltauswirkungen<br />
2.3.1 ALLGEMEINE UMWELTBEZOGENE ZIELVORSTELLUNGEN<br />
Die Berücksichtigung der Belange des Umweltschutzes in der Bauleitplanung ergibt sich u.a.<br />
aus den Vorgaben des § 1 (6) Nr. 7 BauGB sowie dem Abwägungsgebot des § 1 (7) BauGB.<br />
Es sind Aussagen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich zu entwickeln. Für unvermeidbare<br />
Beeinträchtigungen sind geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten, die entweder<br />
auf Teilflächen innerhalb des Plangebiets selbst oder aber an externer Stelle nachzuweisen<br />
sind.<br />
Aus der Beschreibung der umweltrelevanten Schutzgüter sind erhebliche Beeinträchtigungen<br />
für das Schutzgut Mensch aufgrund des anlagenbezogenen Verkehrslärms sowie betriebsbedingte<br />
Störungen zu erwarten. Maßnahmen für das Schutzgut sind in Abschnitt 2.3.2 unter<br />
Verweis auf Kapitel 5.9 „Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen<br />
im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes sowie die zum Schutz vor solchen<br />
Einwirkungen oder zur Vermeidung oder Minderung solcher Einwirkungen zu treffenden<br />
baulichen und sonstigen technischen Vorschriften“ im Teil A der Begründung angeführt.<br />
Aber auch bestehende anthropogene Vorbelastungen aus der Vornutzung des Geländes beeinträchtigen<br />
die umweltrelevanten Schutzgüter.<br />
Mit der beabsichtigten Bebauungsplanänderung sollen folgende umweltbezogene Zielvorstellungen<br />
umgesetzt werden:<br />
� Minimierung der Beeinträchtigung der Bodenfunktion durch Ausweisung von Bereichen,<br />
die nicht für eine Bebauung vorgesehen sind und somit Vermeidung einer flächenintensiven<br />
Versiegelung z.B. durch Festsetzung überbaubarer Grundstücksflä-<br />
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7. Änderung Bebauungsplan Nr. 60/ 10-12 33<br />
„Thomasberg, Östlich der Siebengebirgsstraße“ im Bereich „Im Harperoth“<br />
<strong>Stadt</strong> Königswinter<br />
- Begründung<br />
chen,<br />
� Ausgleich des Eingriffs in die wasserwirtschaftliche Funktion (z.B. Verminderung des<br />
Oberflächenwasserabflusses, Grundwasseranreicherung durch Rückhalte- und Versickerungseinrichtungen),<br />
� Maßnahmen zur Vermeidung von baubedingten und betriebsbedingten Schadstoffeintrag<br />
in Boden und Grundwasser (z.B. Verwendung von wasserundurchlässigen Materialien,<br />
Berücksichtigung Stand der Technik),<br />
� Vermeidung von betriebs- und anlagenbedingten Umweltstörungen (Maschinen- und<br />
Betriebsgeräusche),<br />
� Umsetzung grünordnerischer Maßnahmen wie beispielsweise Erhaltung und Entwicklung<br />
von randlichen Eingrünungsmaßnahmen,<br />
� Berücksichtigung der Lärmimmissionen und die Umsetzung der ausgesprochenen<br />
gutachterlichen Empfehlungen (siehe Schutzgut Mensch),<br />
� Berücksichtigung des Ortsbildes und Aufwertung durch Umsetzung grünordnerischer<br />
Maßnahmen wie etwa die Begrünung des Grundstücks sowie Steuerung der Höhe<br />
baulicher Anlagen und Farbgebung der Baukörper.<br />
2.3.2 SCHUTZGUT MENSCH<br />
Zwecks Vermeidung von Wiederholungen wird auf die Ausführungen im Teil A, Kapitel 5.6<br />
„Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des<br />
Bundesimmissionsschutzgesetzes sowie die zum Schutz vor solchen Einwirkungen oder zur<br />
Vermeidung oder Minderung solcher Einwirkungen zu treffenden baulichen und sonstigen<br />
technischen Vorschriften“ verwiesen.<br />
2.4 Anderweitige Planungsmöglichkeiten<br />
Standort<br />
Eine Prüfung in Form von Standortalternativen im <strong>Stadt</strong>gebiet erübrigt sich im vorliegenden<br />
Fall, da primäres Ziel der Bebauungsplanänderung eine Nachverdichtung bestehender Siedlungsstrukturen<br />
ist.<br />
Plangebiet<br />
Es soll lediglich ein Grundstück für die Bebauung mit einem einzigen Einzelhaus entstehen.<br />
Die Anordnung der überbaubaren Grundstücksflächen ergibt sich u.a. aus den Vorgaben<br />
der Umgebungsbebauung sowie dem landschaftsplanerischen Ziel nach Erhaltung der Vegetationsbestände<br />
bzw. dem Anpflanzen von Gehölzen zur randlichen Eingrünung.<br />
Eine Verlagerung der überbaubaren Fläche mit dem Ziel, eine Verbesserung der Lärmsituation<br />
herbeizuführen, erweist sich gemäß den Erkenntnissen der schalltechnischen Untersuchung<br />
als nicht vorteilhaft, da für das gesamte Areal ungünstige Lärmverhältnisse anzutreffen<br />
sind.<br />
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7. Änderung Bebauungsplan Nr. 60/ 10-12 34<br />
„Thomasberg, Östlich der Siebengebirgsstraße“ im Bereich „Im Harperoth“<br />
<strong>Stadt</strong> Königswinter<br />
- Begründung<br />
3 Zusätzliche Angaben<br />
3.1 Technische Verfahren bei der Umweltprüfung<br />
Für die Beurteilung der Planung wurden die im Baugesetzbuch verankerten Planungsleitziele<br />
des § 1(5) und (6) BauGB unter Berücksichtigung der definierten Umweltstandards der<br />
Fachgesetze herangezogen.<br />
Zur Beurteilung der zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft wurde ein Fachbeitrag<br />
Naturschutz erarbeitet. Die Ergebnisse sind in der Umweltprüfung ebenso berücksichtigt wie<br />
die Erkenntnisse der gutachterlichen Aussagen zur Beurteilung der Lärmsituation.<br />
Probleme bei der Erstellung der Gutachten ergaben sich nicht.<br />
3.2 Monitoring – Hinweise zur Durchführung der Umweltüberwachung<br />
Die stadtökologischen Regelungen der Bebauungsplanänderung, wie beispielsweise die<br />
randliche Eingrünung und Erhaltung der Gehölzbestände, sollen in die Baugenehmigung<br />
aufgenommen werden. Die ordnungsgemäße Herstellung soll spätestens 1 Jahr nach Fertigstellung<br />
der Baumaßnahmen überprüft werden.<br />
Die Herstellung der passiven Schallschutzmaßnahmen soll ebenfalls spätestens 1 Jahr nach<br />
Fertigstellung der Baumaßnahme überprüft werden.<br />
Es wird auf die grundsätzliche Pflicht der Behörden verwiesen, die Gemeinde nach Abschluss<br />
des Verfahrens zu unterrichten, sofern nach den ihnen vorliegenden Erkenntnissen<br />
die Durchführung des Bauleitplans erhebliche, insbesondere unvorhergesehene nachteilige<br />
Auswirkungen auf die Umwelt hat.<br />
3.3 Allgemein verständliche Zusammenfassung<br />
Die <strong>Stadt</strong> Königswinter beabsichtigt die 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 60/10- 12<br />
„Thomasberg, Östlich der Siebengebirgsstraße“ (Teilplan A).<br />
Die Änderung des Bebauungsplans soll die planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen<br />
für eine bauliche Nutzung der Flurstücke Gemarkung Hasenpohl, Flur 6, Flurstücke Nrn.<br />
183 und 186 ermöglichen. Derzeit stehen dieser Absicht die Festsetzungen des wirksamen<br />
Bebauungsplans entgegen. Dieser setzt die Flurstücke als Flächen für die Landwirtschaft<br />
fest. Die angestrebte Bebauung in Form eines Einfamilienhauses widerspricht den wirksamen<br />
Festsetzungen, so dass eine Änderung des Bebauungsplans notwendig wird.<br />
Ziel der Bebauungsplanänderung ist die städtebauliche Nachverdichtung in diesem Teil von<br />
Thomasberg.<br />
Die vorliegende 7. Änderung wird eine Zersiedlungstendenz weder begründen noch auslösen,<br />
da sich die beabsichtigte Bebauung in die Umgebungsbebauung einfügen wird. Insbesondere<br />
die bestehenden siedlungsstrukturellen Vorgaben, wie das Vorhandensein einer<br />
eindeutig festgelegten Siedlungsgrenze aus der Bebauung auf der gegenüberliegenden<br />
Straßenseite, die Definition des östlichen Ortsrandes durch natürliche (Topographie und<br />
Baumbestand) und bauliche Vorgaben (Wirtschaftsweg Parzelle Nr. 907) sowie die unterschiedlich<br />
ausgeprägte Nutzungs- und Größenstruktur der angrenzenden Parzellen führen<br />
zu einem Einfügen des zur Überplanung anstehenden Grundstücks in den Siedlungszusammenhang.<br />
Aus städtebaulicher Sicht bewirken diese Vorgaben die Vermeidung einer<br />
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7. Änderung Bebauungsplan Nr. 60/ 10-12 35<br />
„Thomasberg, Östlich der Siebengebirgsstraße“ im Bereich „Im Harperoth“<br />
<strong>Stadt</strong> Königswinter<br />
- Begründung<br />
losgelösten (fingerartige) Ausdehnung der Bebauung in den Außenbereich. Es wird lediglich<br />
für einen kleineren Grundstücksbereich mit einer Größe von 1.150 m² eine Bebauung ermöglicht.<br />
Eine Vorbildfunktion für andere Fälle, die geeignet sind das Entstehen einer Zersiedelung<br />
zu fördern, kann daher ausgeschlossen werden.<br />
Ein weiterer Grund für die bauliche Inanspruchnahme ist eine optimierte Ausnutzung der in<br />
der Erschließungsstraße „Im Harperoth“ vorhandenen Einrichtungen der Ver- und Entsorgungsinfrastruktur.<br />
Mit der beabsichtigten Ausweisung wird schließlich der im Baugesetzbuch verankerten Aufgabe<br />
entsprochen, wonach dem Wohnraumbedarf entsprechend in ausreichendem Maße<br />
Flächen für eine wohnbauliche Nutzung bereitgestellt werden sollen.<br />
Aus Sicht der Umweltplanung weist das Plangebiet aufgrund der Kleinräumigkeit sowie den<br />
bestehenden Beeinträchtigungen eine insgesamt geringe Wertigkeit der Biotopstruktur auf.<br />
Die Bewertung der Schutzgüter hat gezeigt, dass durch die angestrebte Änderung des Bebauungsplans<br />
für das Schutzgut Mensch wesentliche Umweltauswirkungen zu erwarten<br />
sind. Für die übrigen Schutzgüter werden nach den vorliegenden Erkenntnissen keine wesentlichen<br />
bzw. erheblichen Umweltauswirkungen eintreten.<br />
Die Gesamtbewertung zeigt, dass insgesamt eine umweltverträgliche Planung möglich ist.<br />
Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass gewisse Maßnahmen zur Minimierung bzw. Vermeidung<br />
umgesetzt werden.<br />
Aus umweltrelevanten Gesichtspunkten kann zusammenfassend festgehalten werden, dass<br />
unter Berücksichtigung und Umsetzung der vorgenannten Maßnahmen und Empfehlungen<br />
eine umweltverträgliche Planung ermöglicht werden kann.<br />
3.4 Abwägung<br />
Der Rhein-Sieg-Kreis, Referat Regional-/ Bauleitplanung, hat in der frühzeitigen Beteiligung<br />
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange verschiedene umweltrelevante<br />
Anregungen vorgetragen.<br />
Die Stellungnahme, wonach unter Berücksichtigung des Gehölzbestandes auf den Grundstücken<br />
im Änderungsbereich sowie im unmittelbar angrenzenden Landschaftsschutzgebiet<br />
dem Artenschutz besondere Aufmerksamkeit zu widmen ist, wurde durch entsprechende<br />
Festsetzungen berücksichtigt.<br />
Für die vorliegende 7. Änderung des Bebauungsplans wurde ein Fachbeitrag Naturschutz<br />
erstellt. Bestandteil des fachplanerischen Gutachtens waren die Bestandserhebung und –<br />
bewertung der betroffenen Tier- und Pflanzenarten. Auswirkungen auf artenschutzrechtliche<br />
Belange konnten nicht festgestellt werden.<br />
Die Stellungnahme, wonach bei der Umsetzung der Planung auszuschließen ist, dass der<br />
Beseitigung von Gehölzen artenschutzrechtliche Belange entgegenstehen, wurde ebenfalls<br />
berücksichtigt und führte zur Aufnahme der Festsetzung zur Erhaltung von Vegetationsbeständen<br />
auf dem Grundstück.<br />
Die Stellungnahme, wonach das anfallende Niederschlagswasser auf erstmals zu überbauenden<br />
Grundstücken gemäß § 51a Landeswassergesetz zu versickern, zu verrieseln oder direkt<br />
oder ohne Vermischung mit Schmutzwasser über eine Kanalisation in ein Gewässer<br />
einzuleiten ist, wurde ebenso zur Kenntnis genommen wie die Ausführungen, wonach für<br />
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7. Änderung Bebauungsplan Nr. 60/ 10-12 36<br />
„Thomasberg, Östlich der Siebengebirgsstraße“ im Bereich „Im Harperoth“<br />
<strong>Stadt</strong> Königswinter<br />
- Begründung<br />
Versickerungsanlagen bzw. die Einleitungen in Oberflächenwasser wasserrechtliche Erlaubnisse<br />
bei dem Amt für Technischen Umweltschutz des Rhein-Sieg-Kreises zu beantragen.<br />
Wegen der „Kleinräumigkeit“ des zur Bebauung anstehenden Grundstücks (Größe ca. 1.150<br />
m²) und der vorhandenen Abwasserbeseitigung für das Grundstück durch das örtliche Kanalnetz<br />
soll eine Entwässerung der anfallenden Schmutz- und Niederschlagswasser über die<br />
bestehende örtliche Kanalisation erfolgen. Für die bestehende Kanalisation liegt außerdem<br />
eine Netzgenehmigung nach § 58 Landeswassergesetz vor. In diesem Zusammenhang ist<br />
auch auf § 51a (3) LWG hinzuweisen:<br />
„(3) Niederschlagswasser, das aufgrund einer nach bisherigem Recht genehmigten Kanalisationsnetzplanung<br />
gemischt mit Schmutzwasser einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage<br />
zugeführt wird oder werden soll, ist von der Verpflichtung nach Absatz 1 ausgenommen,<br />
wenn der technische oder wirtschaftliche Aufwand unverhältnismäßig ist.“ Der Rhein-<br />
Sieg-Kreis, Technisches Umweltamt, hat dieser Vorgehensweise zugestimmt.<br />
Die Stellungnahme, wonach das Plangebiet in der Wasserschutzzone III B des geplanten<br />
Wasserschutzgebietes Königswinter-Thomasberg liegt, wurde in der Begründung in Teil B<br />
„Umweltbericht“ bei den Ausführungen zum Schutzgut Wasser und in die Textfestsetzungen<br />
unter „C Hinweise“ aufgenommen.<br />
Die Stellungnahme, zum Umgang mit anfallendem bauschutthaltigen oder organoleptisch<br />
auffälligen Bodenmaterial (z.B. aus Bodenauffüllungen) wurde ebenso in die Textfestsetzungen<br />
unter „C Hinweise“ aufgenommen.<br />
Die Stellungnahme des Geologischen Dienstes NRW, wonach das Plangebiet in der Erdbebenzone<br />
1 mit der Untergrundklasse R 1 (= Gebiete mit felsartigem Untergrund) liegt und<br />
die Vorgaben der DIN 4149 (Fassung April 2005) zu beachten sind, wurde ebenso wie die<br />
Anregung zum Schutz des Mutterbodens nach § 202 BauGB und § 18 BBodSchV und der<br />
Lage innerhalb des geplanten Trinkwasserschutzgebietes „Thomasberg“ der Bezirksregierung<br />
Köln, Nr. 5308-8 in der Begründung in Teil B „Umweltbericht“ bei den Ausführungen<br />
zum Schutzgut Wasser und Boden sowie in den Textfestsetzungen unter „C Hinweise“ berücksichtigt.<br />
Der Landschaftsverband Rheinland, Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, hatte<br />
mitgeteilt, dass derzeit keine konkrete bzw. abschließende Aussage zu möglichen Konflikten<br />
zwischen der Planung und den Belangen des Bodendenkmalschutzes möglich ist und somit<br />
weder für den Umweltbericht noch für die Abwägung eindeutige Aussagen zu möglichen<br />
Auswirkungen der Planung auf das archäologische Kulturgut abgegeben werden können.<br />
In die Textfestsetzungen wurde der Hinweis auf die §§ 15 und 16 DSchG NW aufgenommen.<br />
4 Artenschutz<br />
Für die vorliegende 7. Änderung des Bebauungsplans wurde – wie erwähnt - ein Fachbeitrag<br />
Naturschutz erstellt. Bestandteil des fachplanerischen Gutachtens waren die Bestandserhebung<br />
und –bewertung der betroffenen Tier- und Pflanzenarten. Entsprechend der gebotenen<br />
Ermittlungstiefe der Eingriffsregelung wurde hierbei jedoch zunächst kein vollständiges Arteninventar<br />
erstellt. Aufgrund der geringen Größe des Plangebietes (rd. 1.150 m²) wurde eine<br />
Potentialanalyse durchgeführt.<br />
Die artenschutzrechtliche Potentialanalyse bezog sich auf die durchgeführten Untersuchungen<br />
im Rahmen der Erstellung des Fachbeitrags. Anhand der Kartierungsergebnisse konnte<br />
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7. Änderung Bebauungsplan Nr. 60/ 10-12 37<br />
„Thomasberg, Östlich der Siebengebirgsstraße“ im Bereich „Im Harperoth“<br />
<strong>Stadt</strong> Königswinter<br />
- Begründung<br />
abgeleitet werden, ob es durch eine Bebauung zu erheblichen und nachhaltigen Beeinträchtigungen<br />
besonders und streng geschützter Arten kommen kann. Angesichts des anschließenden<br />
großflächigen, strukturreichen Grünlands erscheint der vorhabenbedingte kleinflächige<br />
Verlust der intensiv genutzten Wiese als Teil-Nahrungsraum nicht relevant. Daher ist<br />
nicht zu erwarten, dass sich dadurch der Erhaltungszustand der lokalen Population verschlechtert.<br />
In der Gesamtschau sind daher weder nachhaltige negative Veränderungen auf individueller<br />
noch auf Populationsebene zu erkennen.<br />
Weitere Einzelheiten sind dem Fachbeitrag Naturschutz in Kapitel 7 „Artenschutzrechtliche<br />
Untersuchung“ zu entnehmen.<br />
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7. Änderung Bebauungsplan Nr. 60/ 10-12 38<br />
„Thomasberg, Östlich der Siebengebirgsstraße“ im Bereich „Im Harperoth“<br />
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- Begründung<br />
ANLAGEN<br />
1. Gutachten Nr. 4718 zur 7. Änderung Bebauungsplan Nr. 60/ 10-12 „Thomasberg,<br />
Östlich der Siebengebirgsstraße“ im Bereich „Im Harperoth“ vom 24.09. 2008, Ingenieurbüro<br />
für Schallschutz, Armin Moll Alftalstraße 54516 Wittlich,<br />
2. Ergänzende Stellungnahme zum Gutachten Nr. 4718 zur 7. Änderung Bebauungsplan<br />
Nr. 60/ 10-12 „Thomasberg, Östlich der Siebengebirgsstraße“ im Bereich „Im<br />
Harperoth“ vom 26.09. 2011, Ingenieurbüro für Schallschutz, Armin Moll Alftalstraße<br />
54516 Wittlich,<br />
3. Fachbeitrag Naturschutz zur 7. Änderung Bebauungsplan Nr. 60/ 10-12 „Thomasberg,<br />
Östlich der Siebengebirgsstraße“ im Bereich „Im Harperoth“ vom März 2012,<br />
Dipl.-Ing. Michael Valerius, Landschaftsarchitekt AK/RLP Dorseler Mühle 1, 53533<br />
Dorsel<br />
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