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9. Änderung des Bebauungsplanes 70 / 6 für Königswinter-Ittenbach ...

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<strong>9.</strong> <strong>Änderung</strong><br />

<strong>des</strong> <strong>Bebauungsplanes</strong> <strong>70</strong> / 6<br />

<strong>für</strong> <strong>Königswinter</strong>-<strong>Ittenbach</strong><br />

Bereich ‚Auf dem Taubenberg’<br />

LANDSCHAFTSPFLEGERISCHER<br />

BEGLEITPLAN<br />

UWE SCHNUIS ULI WILDSCHÜTZ<br />

LÜTTICHER STRASSE 10 – 12<br />

52064 AACHEN<br />

T 0241 73389 F <strong>70</strong>9646<br />

20. März 2008


Stadt <strong>Königswinter</strong> - Landschaftspflegerischer Begleitplan zum BP <strong>70</strong> / 6, ‚Auf dem Taubenberg’, <strong>9.</strong> <strong>Änderung</strong> Seite 2<br />

INHALTSVERZEICHNIS<br />

1. Ausgangssituation<br />

2. Naturräumliche Grundlagen<br />

2.1 Lage im Raum<br />

2.2 Reale Vegetation<br />

2.3 Landschaftsbild<br />

3. Eingriffsbeschreibung<br />

4. Maßnahmen der Vermeidung und <strong>des</strong> Ausgleichs<br />

4.1 Boden und Wasser<br />

4.2 Klima / Luft<br />

4.3 Vegetation<br />

4.3.1 Baumerhaltung<br />

4.3.2 Flächen <strong>für</strong> Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Boden,<br />

Natur und Landschaft<br />

4.3.3 Anpflanzung auf privaten Grundstücken<br />

4.3.4 Anpflanzung von Bäumen auf öffentlichen Verkehrsflächen<br />

4.3.5 Stellplatzflächen /-zufahrten<br />

4.3.6 Grundsätze <strong>für</strong> Pflanzmaßnahmen<br />

4.4 Artenschutzpotential<br />

4.4.1 Problemstellung<br />

4.4.2 Methode<br />

4.4.3 Ergebnis der Prüfung der Artenschutzbelange<br />

4.5 Landschaftsbild<br />

5. Planungsrechtliche Festsetzungen<br />

5.1 Flächen mit Bindungen <strong>für</strong> Bepflanzungen und <strong>für</strong> die Erhaltung von Bäumen und<br />

Sträuchern<br />

5.2 Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur<br />

und Landschaft<br />

5.3 Stellplatzflächen / -zufahrten<br />

5.4 Anpflanzungen von Bäumen und Sträuchern auf privaten Grundstücken<br />

5.5 Heckenpflanzung am Böschungsrand<br />

5.6 Anpflanzungen von Bäumen auf öffentlichen Verkehrsflächen<br />

5.7 Fledermaussteine<br />

5.8 Pflanzlisten<br />

6. Ökologische Bilanzierung<br />

6.1 Methodik<br />

6.2 Bewertung<br />

6.2.1 Beschreibung der Biotoptypen<br />

6.2.2 Bewertung der Ausgangssituation<br />

6.2.3 Bewertung <strong>des</strong> Plangebietes nach den Festsetzungen <strong>des</strong> alten <strong>Bebauungsplanes</strong><br />

<strong>70</strong> / 6 und der <strong>9.</strong> <strong>Änderung</strong> <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplanes</strong> <strong>70</strong> / 6<br />

6.3 Zusammenfassung<br />

Anlage: Teilgutachten zur Prüfung der Artenschutzbelange, Büro <strong>für</strong> Umweltplanung / Aachen,<br />

März 2008<br />

2


Stadt <strong>Königswinter</strong> - Landschaftspflegerischer Begleitplan zum BP <strong>70</strong> / 6, ‚Auf dem Taubenberg’, <strong>9.</strong> <strong>Änderung</strong> Seite 3<br />

1. Ausgangssituation<br />

Das ca. 3,1 ha große Plangebiet liegt eingebettet in die Landschaft <strong>des</strong> Naturschutzgebietes<br />

Siebengebirge nördlich <strong>des</strong> dörflich geprägten Ortskerns von <strong>Ittenbach</strong> im Übergang zur Landschaft.<br />

Der Geltungsbereich der <strong>9.</strong> <strong>Änderung</strong> <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplanes</strong> <strong>70</strong> / 6 grenzt im Norden an den<br />

Wirtschaftsweg von der <strong>Königswinter</strong>er Straße nach Döttscheid und bezieht im Westen die östliche<br />

Seite <strong>des</strong> Rottbachtales mit ein. Auf der östlichen Seite bildet bis auf einen kurzen Teilbereich die<br />

östliche Begrenzung der Verkehrsfläche Taubenbergweg die Grenze <strong>des</strong> Geltungsbereiches. Im<br />

Süden verläuft die Grenze entlang der nördlichen Parzellengrenze der vorgesehenen Bebauung am<br />

vorhandenen Stichweg zwischen Taubenbergweg und Rottbachtal.<br />

Das Plangebiet ist heute weitgehend noch landwirtschaftlich genutzt (Ackerland). Das einbezogene<br />

Rottbachtal weist einen markanten Baumbestand auf. Südlich und östlich <strong>des</strong> Plangebietes sowie<br />

jenseits <strong>des</strong> Rottbachtales befindet sich eine Einfamilienhausbebauung, die auf der Grundlage <strong>des</strong><br />

rechtskräftigen <strong>Bebauungsplanes</strong> <strong>70</strong> / 6 aus dem Jahr 1980 entstanden ist.<br />

Das Plangebiet ist topographisch bewegt und fällt als Nordhang mit einer Neigung von ca. 10 % von<br />

ca. 240 m ü. NN auf ca. 220 m ü. NN ab. Am Westrand wird die Nordexposition von dem Taleinschnitt<br />

<strong>des</strong> Rottbachtales überlagert. Die Ortsmitte <strong>Ittenbach</strong>s mit Kirche, Kindergarten, Schule und<br />

Einkaufsmöglichkeiten liegt auf ca. 250 m ü. NN und ist 250 - 350 m vom Plangebiet entfernt. Im<br />

Norden grenzt das Plangebiet an die offene Landschaft mit intensiver landwirtschaftlicher Nutzung. In<br />

etwa 500 m Entfernung verläuft die Bun<strong>des</strong>autobahn (BAB) A3 sowie davor in Tieflage die parallele<br />

Schnellfahrstrecke (Köln-Rhein-Main) der Deutschen Bahn. Im Westen prägt die Kulisse <strong>des</strong><br />

Naturschutzgebietes Siebengebirge mit dem Großen Ölberg das Plangebiet.<br />

Das ca. 3,1 ha große Plangebiet ist bis auf eine ca. 0,5 ha große Dreiecksfläche im Norden Bestand-<br />

teil <strong>des</strong> rechtskräftigen <strong>Bebauungsplanes</strong> <strong>70</strong> / 6 ‚Am Falkenstein’. Der Bebauungsplan wird geändert,<br />

erweitert und den neuen Zielen der Planung angepasst. Insbesondere entfällt die ursprünglich am<br />

Nordrand <strong>des</strong> bestehenden <strong>Bebauungsplanes</strong> geplante und nicht realisierte Straßentrasse der<br />

Lan<strong>des</strong>straße 83 n (L 83 n). Dadurch wird eine Arrondierung <strong>des</strong> Plangebietes bis an den Weg nach<br />

Döttscheid in Verbindung mit einer neuen schlüssigen städtebaulichen Konzeption möglich.<br />

Den Belangen von Natur und Landschaft wird dadurch Rechnung getragen, dass der in die Planung<br />

einbezogene Biotopbereich <strong>des</strong> Rottbachtals erhalten und durch Widmung als öffentliche Grünfläche<br />

gesichert wird.<br />

Ziel <strong>des</strong> hier vorliegenden Landschaftspflegerischen Fachbeitrages ist es, <strong>für</strong> das Bebauungsplanvorhaben<br />

die natürlichen und anthropogen beeinflussten Gegebenheiten darzustellen, die<br />

Auswirkungen <strong>des</strong> Vorhabens auf Naturhaushalt und Landschaftsbild zu bewerten und die geplanten<br />

Ausgleichsmaßnahmen festzulegen. Bei der Bewertung ist aufgrund <strong>des</strong> bestehenden Planungsrechtes<br />

(Bebauungsplan Nr. <strong>70</strong> / 6) zu berücksichtigen, dass gemäß § 1a, Abs. 3 BauGB nur Eingriffe<br />

auszugleichen sind, die über das bisher zulässige Maß hinausgehen.<br />

2. Naturräumliche Grundlagen<br />

2.1 Lage im Raum<br />

Das Plangebiet liegt am nördlichen Rand <strong>des</strong> <strong>Königswinter</strong>er Ortsteils <strong>Ittenbach</strong>, eingebettet in die<br />

Landschaft <strong>des</strong> Naturschutzgebietes Siebengebirge.<br />

Südlich und teilweise östlich <strong>des</strong> Taubenbergwegs grenzt das Plangebiet an eine Wohnbebauung mit<br />

überwiegend freistehenden Einfamilienhäusern. Westlich bezieht das Plangebiet Teile <strong>des</strong> Rottbachtals<br />

ein, <strong>des</strong>sen tiefer Taleinschnitt auf der Westseite vollständig von Bebauung begleitet wird und der<br />

sich nach Norden zur Landschaft öffnet. Im Norden grenzt das Plangebiet an die freie Landschaft mit<br />

ihren landwirtschaftlichen Nutzflächen. Weiter im Westen <strong>des</strong> Plangebietes ist die markante Kulisse<br />

<strong>des</strong> bewaldeten Höhenzuges <strong>des</strong> Naturschutzgebietes Siebengebirge mit dem Großen Ölberg prä-<br />

3


Stadt <strong>Königswinter</strong> - Landschaftspflegerischer Begleitplan zum BP <strong>70</strong> / 6, ‚Auf dem Taubenberg’, <strong>9.</strong> <strong>Änderung</strong> Seite 4<br />

sent.<br />

2.2 Reale Vegetation<br />

Die Vegetationsstruktur <strong>des</strong> Plangebietes gliedert sich im Wesentlichen in die größere landwirtschaftlich<br />

genutzte Acker- bzw. Intensivgrünlandfläche <strong>des</strong> Nordhanges, der parallel zum Taubenbergweg<br />

von Süden nach Norden mit ca. 10 % Neigung abfällt, und dem tiefen Taleinschnitt <strong>des</strong> Rottbachtales<br />

am westlichen Rand mit seiner markanten Baum bestandenen Böschungskante.<br />

Während in der weitgehend ausgeräumten Ackerfläche nur am Rande und punktuell solitäre Hecken<br />

und Sträucher zu finden sind, ist das Rottbachtal im Biotopkataster NRW erfasst und dort zu 30 %<br />

dem Biotoptyp Hainbuchen-Eichenwald, zu 48 % dem Biotoptyp Ufergehölz, zu 20 % dem Biotoptyp<br />

Nass- und Feuchtgrünland und zu 2 % dem Biotoptyp Bachoberlauf zugerechnet. Bezogen auf das<br />

Plangebiet weicht diese Prozent-Verteilung leicht ab, zumal nur das östliche Teilgebiet <strong>des</strong> Rottbachtales<br />

exklusiv <strong>des</strong> eigentlichen Bachbettes Bestandteil <strong>des</strong> Plangebietes ist. Das Rottbachtal ist<br />

gleichzeitig Teil <strong>des</strong> Landschaftsschutzgebietes (Verordnung vom 31.08.2006).<br />

2.3 Landschaftsbild<br />

Bedeutend <strong>für</strong> das Landschaftsbild ist das Rottbachtal mit seinem großkronigen Baumbestand, das<br />

den dörflich geprägten Siedlungsraum <strong>Ittenbach</strong>s am Rande <strong>des</strong> Höhenzuges <strong>des</strong> Naturschutzgebietes<br />

Siebengebirge gliedert. Da, wo sich das Rottbachtal am nördlichen Rand <strong>des</strong> Plangebietes zur<br />

Landschaft öffnet, befindet sich - außerhalb <strong>des</strong> Plangebietes - ein schmaler Vegetationsstreifen, der<br />

entlang <strong>des</strong> Verbindungsweges nach Döttscheid die Ackerfläche säumt und an der Wegekreuzung mit<br />

dem Taubenbergweg mit einem von zwei großkronigen Bäumen markierten Wegekreuz einen Bezugspunkt<br />

in der Ackerlandschaft bildet.<br />

3. Eingriffsbeschreibung<br />

Durch die geplante Bebauung und Erschließung wird das Plangebiet insgesamt überformt. Anstelle<br />

der vorhandenen Ackerflächen treten siedlungsspezifische Lebensräume. Den Belangen von Natur<br />

und Landschaft wird durch die geplante Erhaltung <strong>des</strong> geschützten Rottbachtals mit seinem markanten<br />

Vegetationsbestand Rechnung getragen.<br />

Städtebauliches Ziel <strong>für</strong> das Plangebiet ist die Konzeption eines durchgrünten hochwertigen Wohngebietes,<br />

das sich städtebaulich, landschaftlich und topographisch in die Umgebung einfügt und eine der<br />

umliegenden Bebauung entsprechenden Dichte aufweist. Durch die Anlage einer Grün- und Ausgleichsfläche<br />

im Übergang zur Landschaft am Nordrand <strong>des</strong> Plangebietes wird das Landschaftsbild<br />

aufgewertet und ein ‚weicher’ Übergang zu der weitgehend ausgeräumten Ackerlandschaft hergestellt.<br />

Städtebauliche Leitidee ist die Realisierung einer attraktiven Wohnbebauung in Arrondierung <strong>des</strong> bestehenden<br />

Wohnquartiers ‚Am Falkenstein’, die sich in die vorhandene städtebauliche Struktur einfügt.<br />

Geplant sind ausschließlich freistehende Einfamilienhäuser mit min<strong>des</strong>tens 500 m² großen Grundstücken.<br />

Dazu wurde gegenüber dem rechtskräftigen Bebauungsplan <strong>70</strong> / 6 die GRZ von 0,4 auf 0,3 reduziert.<br />

Die innere Erschließung erfolgt durch eine Ringstraße von dem Taubenbergweg aus, von der aus drei<br />

Stichwege nach Westen abzweigen. Gegenüber dem Bebauungsplan <strong>70</strong> / 6 wurde die versiegelte<br />

Straßenfläche insgesamt reduziert.<br />

Durch die <strong>Änderung</strong> <strong>des</strong> rechtskräftigen <strong>Bebauungsplanes</strong> <strong>70</strong> / 6 werden nur in sehr geringem Umfang<br />

neue Flächen <strong>für</strong> eine Bebauung in Anspruch genommen. Im Vergleich zu der geplanten Inanspruchnahme<br />

unbebauter Landschaft auf Basis <strong>des</strong> bisher gültigen Planungsrechtes zeigt der Landschaftspflegerische<br />

Begleitplan auf, dass die mit der <strong>9.</strong> <strong>Änderung</strong> geplante Arrondierung der Bebauung am<br />

nördlichen Rand <strong>des</strong> Plangebietes insgesamt den geringeren Eingriff darstellt. Verantwortlich da<strong>für</strong> ist<br />

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Stadt <strong>Königswinter</strong> - Landschaftspflegerischer Begleitplan zum BP <strong>70</strong> / 6, ‚Auf dem Taubenberg’, <strong>9.</strong> <strong>Änderung</strong> Seite 5<br />

vor allem die vormals geplante Straßentrasse der L 83n, die u.a. auch das ökologisch hochwertige<br />

Rottbachtal tangierte.<br />

4. Maßnahmen der Vermeidung und <strong>des</strong> Ausgleichs<br />

4.1 Boden und Wasser<br />

Das Plangebiet ist mit Ausnahme eines bebauten Grundstückes im Südosten und <strong>des</strong> Taubenbergweges<br />

am Ostrand <strong>des</strong> Plangebietes unversiegelt.<br />

Der Rottbach fließt in einem tiefen Taleinschnitt am westlichen Rand <strong>des</strong> Plangebietes von Süden<br />

(Naturschutzgebiet Siebengebirge) nach Norden, wo er sich vor der Autobahn bei Döttscheid mit dem<br />

Döttscheider und dem Elsterbach vereint. Das Rottbachtal ist Teil <strong>des</strong> Landschaftsschutzgebietes und<br />

als schützenswertes Biotop kartiert. Das Rottbachtal hat Bedeutung <strong>für</strong> die Naherholung. Nach dem<br />

Gewässergütebericht (LWA 1991) ist die Gewässerklasse in die Güteklasse II (mäßig belastet) eingestuft.<br />

Aus der geologischen Karte von <strong>Königswinter</strong> (Geologischer Dienst/ vormals Geologisches Lan<strong>des</strong>amt<br />

NRW) im Maßstab 1 : 25.000 ist zu ersehen, dass im überwiegenden Teil <strong>des</strong> Plangebietes quartärer<br />

Gehängelehm (gelber Lehm mit Steinen) vorhanden ist. Nur im westlichen bzw. südwestlichen Bereich<br />

<strong>des</strong> Plangebietes findet sich Trachyttuff mit einer Sanidintrachyt-Insel aus dem Oligozän als vulkanisches<br />

Gestein. Die unterschiedlich stark verfestigten Trachyttuffe bilden den Hauptgrundwasserleiter.<br />

Diese variieren in ihrer Durchlässigkeit, so dass regional unterschiedliche Grundwasserhorizonte anzutreffen<br />

sind.<br />

Nach im Rahmen der Schnellfahrstrecke Köln-Rhein-Main durchgeführten Untersuchungen folgt der<br />

Grundwasserspiegel in abgeschwächter Form dem Relief, wobei im Bereich der Höhenrücken Grundwasserflurabstände<br />

von maximal 10 bis 15 m anzunehmen sind. Im Bereich der Bachtäler kann das<br />

Grundwasser oberflächennah anstehen.<br />

Die Umwandlung von Freiflächen in Bauland stellt zunächst eine nicht unerhebliche Beeinträchtigung<br />

<strong>des</strong> Bodenschutzes dar. Durch die vorgenommene Reduzierung der Verkehrsflächen, die Begrenzung<br />

der GRZ auf 0,3 und die bauordnungsrechtliche Festsetzung, dass Stellplätze, Zufahrten und Erschließungswege<br />

versickerungsfähig auszuführen sind, wird die Versiegelung insgesamt auf ein notwendiges<br />

Min<strong>des</strong>tmaß beschränkt. Damit bleibt die zu erwartende versiegelte Fläche nach altem und<br />

neuem Planungsrecht mit ca. 12.000 m² insgesamt unverändert.<br />

Das Plangebiet wird im Trennsystem entwässert. Das unbelastete Regenwasser, das auf den<br />

Grundstücken anfällt, wird gesammelt und gemäß § 51 a LWG in einer separaten Leitung geführt und<br />

gedrosselt ortsnah in den Rottbach eingeleitet.<br />

4.2 Klima / Luft<br />

Laut Landschaftspflegerischem Begleitplan zur Schnellfahrstrecke Köln-Rhein-Main ist das Plangebiet<br />

dem niederschlagsreicheren Mittelgebirgsklima zuzuordnen. Die ausgeprägte Zerteilung der Landschaft<br />

mit Tal-, Hang- und Höhenlagen sowie Luv- und Leeseiten erzeugt eine starke klein-klimatische<br />

Differenzierung. Die meteorologisch zu erwartende Windverteilung mit vorherrschend südwestlichen<br />

und östlichen Winden kommt daher nur in den Höhenlagen zur Geltung. Die Strömung der unteren<br />

Luftschichten wird dagegen stark durch die Art der Oberflächengestaltung beeinflusst.<br />

Laut Klimagutachten der Stadt Bonn beträgt das Jahresmittel der täglichen Minima der Lufttemperatur<br />

ca. 5,0 ° C bzw. der täglichen Maxima im Jahresmittel ca. 12,5 ° C. Die bodennahen Durchlüftungsverhältnisse<br />

sind gut. Der Kaltluftfluss kommt aus Richtung West-Südwest. Im langjährigen Durchschnitt<br />

(1951-1980) fallen 750-800 mm Niederschlag pro Jahr. Die Leewirkung auf der Ostseite <strong>des</strong><br />

Naturschutzgebietes Siebengebirge äußert sich in einem etwas geringeren Jahresniederschlag. Die<br />

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Stadt <strong>Königswinter</strong> - Landschaftspflegerischer Begleitplan zum BP <strong>70</strong> / 6, ‚Auf dem Taubenberg’, <strong>9.</strong> <strong>Änderung</strong> Seite 6<br />

mittlere jährliche Sonnenscheindauer liegt zwischen 1400 und 1500 Stunden. Die Nebelhäufigkeit liegt<br />

in einer Größenordnung von 30-50 Tagen pro Jahr, wobei Talnebel dominieren.<br />

Das Plangebiet ist derzeit keiner Belastungsstufe bezüglich stadtklimatologischer Belastungen zugeordnet.<br />

Belastungen durch die Autobahn A3, die in ca. 500 m Entfernung <strong>des</strong> Plangebietes verläuft,<br />

sind nicht bekannt. Bei dem größten Teil <strong>des</strong> Plangebietes handelt es sich um einen Nordhang, der<br />

vom benachbarten Ortskern <strong>Ittenbach</strong>s im Süden in Richtung Landschaft mit einer Neigung von ca.<br />

10 % abfällt.<br />

Die geringe Dichte der festgesetzten offenen Bauweise (Einzelhäuser) vermeidet die Gefahr einer Verbauung<br />

<strong>des</strong> Nordhangs, sodass Kaltluftstaus nicht zu erwarten sind. Auch wird durch die geringe Dichte<br />

der Bebauung und die daraus resultierenden vergleichsweise großen Gebäudeabstände eine übermäßige<br />

gegenseitige Verschattung vermieden. Allerdings ist die mittlere Sonnenscheindauer an diesem<br />

Nordhang reduziert.<br />

4.3 Vegetation<br />

4.3.1 Baumerhaltung<br />

Innerhalb <strong>des</strong> Plangebietes wird die vorhandene Vegetation <strong>des</strong> Landschaftsschutzgebietes Rottbachtal<br />

in ihrer charakteristischen Struktur erhalten und durch entsprechende Festsetzung im Bebauungsplan<br />

gesichert. Durch die Anlage eines Hecken-Saumstreifens wird der Übergang der privaten Gartengrundstücke<br />

am Westrand <strong>des</strong> Plangebietes zu der Baum bestandenen Böschung <strong>des</strong> Rottbachtales<br />

gestaltet.<br />

Die Erhaltung von alten Bäumen ist generell mit Fragen der Verkehrssicherheit entlang von Wegen<br />

und der Haftung bei benachbarten Baugrundstücken verbunden. Hier<strong>für</strong> sind Lösungen anzustreben,<br />

die nicht zu Lasten <strong>des</strong> Baumbestan<strong>des</strong> bzw. der damit verbundenen Artenschutzbelange (siehe<br />

Punkt 4.4) gehen.<br />

4.3.2 Flächen <strong>für</strong> Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und<br />

Landschaft<br />

Am nördlichen Rand <strong>des</strong> Plangebietes ist ein öffentlicher Grünstreifen parallel <strong>des</strong> Verbindungsweges<br />

nach Döttscheid als Ausgleichsfläche <strong>für</strong> den Eingriff in Natur und Landschaft festgesetzt. Der Grünstreifen<br />

dient neben dem Ausgleich von Eingriffen in Boden, Natur und Landschaft entsprechend der<br />

Eingriffs- / Ausgleichsbilanz der Eingrünung <strong>des</strong> Plangebietes zur Landschaft. Die Maßnahme zielt ab<br />

auf die Ergänzung der Vegetationsstruktur <strong>des</strong> benachbarten Rottbachtales parallel <strong>des</strong> nördlichen<br />

Verbindungsweges nach Döttscheid. Die geplante Anpflanzung von Bäumen soll sich entsprechend in<br />

westliche Richtung verdichten. Dabei ist der Baumbestand entlang <strong>des</strong> Weges zu berücksichtigen;<br />

insbesondere ist die Solitärstellung der Bäume rechts und links <strong>des</strong> Wegekreuzes an der Kreuzung<br />

<strong>des</strong> Taubenbergweges mit dem Verbindungsweg zu erhalten.<br />

4.3.3 Anpflanzungen auf privaten Grundstücken<br />

Min<strong>des</strong>tens 20 % der privaten Grundstücksflächen, und zwar schwerpunktmäßig entlang der Grundstücksgrenzen,<br />

sind unter Einbeziehung der Einfriedungen mit einheimischen und standortgerechten<br />

Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen. Diese Festsetzung gewährleistet eine ökologische Wertigkeit<br />

der Gärten <strong>des</strong> neuen Wohngebietes. Zur Sicherstellung der Umsetzung der Maßnahmen zur Anpflanzung<br />

auf privaten Grundstücken sieht der Bebauungsplan vor, dass im Rahmen <strong>des</strong><br />

Baugenehmigungsverfahrens ein Gestaltungsplan <strong>für</strong> Außenanlagen vorzulegen ist.<br />

Entlang der rückwärtigen Grundstücksgrenzen der privaten Grundstücke, die nach Westen an die<br />

Baum bestandene Böschung <strong>des</strong> Rottbachtales angrenzen, ist auf der gesamten Länge eine frei<br />

wachsende Hecke (Eibe oder Hasel) anzupflanzen und dauerhaft zu erhalten.<br />

Diese Hecke dient der Abschirmung <strong>des</strong> Vegetationsbereiches zu den Gartenbereichen <strong>des</strong> Plangebiets.<br />

Kleintiere können die Hecke problemlos passieren, eine geschlossene Hecke erschwert jedoch<br />

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Stadt <strong>Königswinter</strong> - Landschaftspflegerischer Begleitplan zum BP <strong>70</strong> / 6, ‚Auf dem Taubenberg’, <strong>9.</strong> <strong>Änderung</strong> Seite 7<br />

die an Waldrändern häufig zu beobachtende illegale Nutzung <strong>für</strong> Grünabfallablagerung etc. Unterhalb<br />

der Baumkronen <strong>des</strong> Rottbachtales ist diese Pflanzfläche ein ausgesprochener Schattenstandort. Diese<br />

Standortvoraussetzung ist bestimmend <strong>für</strong> die Pflanzenauswahl.<br />

4.3.4 Anpflanzung von Bäumen auf öffentlichen Verkehrsflächen<br />

Innerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen sind min<strong>des</strong>tens 12 Bäume an den im Bebauungsplan<br />

nachrichtlich dargestellten empfohlenen Standorten zu pflanzen und dauerhaft zu unterhalten. Mit den<br />

Baumstandorten werden öffentliche Stellplätze im Straßenraum pflanzlich eingebunden (Parken unter<br />

Bäumen).<br />

4.3.5 Stellplatzflächen / -zufahrten<br />

Zur Vermeidung einer übermäßigen Bodenversiegelung und zur Reduzierung <strong>des</strong> Oberflächenabflusses<br />

von Regenwasser weist der Bebauungsplan eine geringe Grundflächenzahl (GRZ 0,3) aus und<br />

trifft darüber hinaus die Festsetzung, dass bei der Befestigung der Stellplatzflächen und deren Zufahrten<br />

wie auch der Garagenzufahrten eine versickerungsfähige Art der Oberflächenbefestigung auszuführen<br />

ist. Zur Sicherstellung der Umsetzung dieser Festsetzung wird von den Bauherren/ Bauträgern<br />

im Rahmen <strong>des</strong> Baugenehmigungsverfahrens die Vorlage eines Gestaltungsplanes <strong>für</strong> die Außenanlagen<br />

abverlangt.<br />

4.3.6 Grundsätze <strong>für</strong> Pflanzmaßnahmen<br />

Bei der Anpflanzung von Einzelbäumen sind günstige Wachstums-bedingungen durch Herstellung der<br />

Vegetationstragschicht nach DIN 18915 und der Pflanzgrube gemäß DIN 18916 zu schaffen. Die<br />

Bäume sind zu verankern und vor Beschädigungen zu sichern.<br />

Bei der Pflanzung von Hecken sind günstige Wachstumsbedingungen durch Bodenvorbereitung nach<br />

DIN 18915 zu schaffen.<br />

Während <strong>des</strong> Baubetriebes sind alle als erhaltenswert eingestuften Bäume gegen baubedingte<br />

Beeinträchtigungen gemäß DIN 18920 zu sichern.<br />

4.4 Artenschutzpotential<br />

4.4.1 Problemstellung<br />

Teile <strong>des</strong> Landschaftsschutzgebietes Rottbachtal sind Bestandteil <strong>des</strong> Plangebietes mit Bezug zu dem<br />

national bedeutsamen Naturschutzgebiet Siebengebirge, das bis in ca. 350 m Entfernung jenseits von<br />

Döttscheid an das Plangebiet heranreicht. Das Schutzgebiet ist Lebensraum <strong>für</strong> viele Tierarten mit z.<br />

T. großräumigen Aktionsräumen. Daher ist es nicht von vornherein auszuschließen, dass geschützte<br />

Tierarten durch die Planung tangiert werden. Es ist auch denkbar, dass <strong>für</strong> die Grünflächen innerhalb<br />

<strong>des</strong> Plangebietes Festsetzungen getroffen werden können, die <strong>für</strong> bestimmte geschützte Tierarten im<br />

Rahmen einer funktionellen Kompensation vorteilhaft wären. Zur Klärung dieser Fragen wurde im<br />

Rahmen <strong>des</strong> vorliegenden Landschaftspflegerischen Begleitplanes zur <strong>9.</strong> <strong>Änderung</strong> <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplanes</strong><br />

<strong>70</strong> / 6 ‚Auf dem Taubenberg’ eine Prüfung der Artenschutzbelange gutachterlich durchgeführt<br />

(Büro <strong>für</strong> Umweltplanung / Aachen, März 2008). Das Gutachten ist insgesamt in der Anlage zu diesem<br />

Fachbeitrag zu finden.<br />

4.4.2 Methode<br />

Nach Angaben <strong>des</strong> zuständigen Lan<strong>des</strong>amtes (LANUV) sind im Bereich der topographischen Karte<br />

(TK 25 = Messtischblatt) insgesamt Vorkommen von 56 geschützten Tierarten bekannt, die<br />

Gegenstand der Prüfung sind. Diese werden im Gutachten zu mehreren Gruppen zusammengefasst<br />

7


Stadt <strong>Königswinter</strong> - Landschaftspflegerischer Begleitplan zum BP <strong>70</strong> / 6, ‚Auf dem Taubenberg’, <strong>9.</strong> <strong>Änderung</strong> Seite 8<br />

und näher diskutiert. Für die Vogel-, Amphibien- und Reptilienarten stehen Kartenwerke zur<br />

Verfügung, innerhalb derer das Plangebiet zugeordnet werden kann. Durch die differenzierte<br />

Information entfallen bereits eine Reihe von Arten. Insgesamt werden 30 Arten näher betrachtet.<br />

4.4.3 Ergebnis der Prüfung der Artenschutzbelange<br />

Für keine der 56 untersuchten geschützten Tierarten ist zu erwarten, dass das direkte Störungsverbot<br />

nach dem Artenschutzgesetz durch den Bebauungsplan verletzt wird.<br />

Das Rottbachtal wird erhalten und durch die Ausweisung im Bebauungsplan als öffentliche Grünfläche<br />

zusätzlich zu der Festsetzung als Landschaftsschutzgebiet gesichert. Die geplante Wege begleitende<br />

und den Landschaftsraum gliedernde Grünfläche im Norden <strong>des</strong> Plangebietes setzt die Vegetationsstruktur<br />

<strong>des</strong> Rottbachtales fort. Schließlich ist das Plangebiet mit seinen großen Gärten stark<br />

durchgrünt, so dass auch im Inneren <strong>des</strong> Plangebietes eine gewisse ökologische Wertigkeit zu<br />

erwarten ist und neue Lebensräume <strong>für</strong> Flora und Fauna entstehen werden. Aus Artenschutzgründen<br />

wird In den Hinweisen <strong>des</strong> Βebauungsplanes eine Empfehlung zum Einbau von Fledermaussteinen<br />

aufgenommen. Zur Verminderung der Störwirkung durch Licht verwendet die Stadt <strong>Königswinter</strong> seit<br />

einiger Zeit nur noch umweltfreundliche Natriumdampflampen mit engem Spektralbereich (ohne UV-<br />

Lichtanteil).<br />

4.5 Landschaftsbild<br />

Mit der vorhandenen Bebauung wird die Ortslage von <strong>Ittenbach</strong> arrondiert. Die intensive Eingrünung<br />

<strong>des</strong> Plangebietes nach Außen (Rottbachtal / öffentlicher Grünstreifen am Nordrand <strong>des</strong> Plangebietes)<br />

und Durchgrünung im Inneren (große Gärten, Anpflanzungen auf privaten Grundstücksflächen und im<br />

Straßenraum) gewährleistet <strong>des</strong>sen Einbindung in die Landschaft und die Ausbildung eines grüngeprägten<br />

Ortsran<strong>des</strong>. Die Vorschrift zur Anpflanzung einer frei wachsenden Hecke am Böschungsrand<br />

<strong>des</strong> Rottbachtales dient der Vermeidung von Beeinträchtigungen <strong>des</strong> Landschaftsbil<strong>des</strong> innerhalb <strong>des</strong><br />

Tales.<br />

5. Planungsrechtliche Festsetzungen<br />

Die unter Punkt 4.3 entwickelten Pflanzvorschriften werden wie folgt in die planungsrechtlichen Festsetzungen<br />

der <strong>9.</strong> <strong>Änderung</strong> <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplanes</strong> <strong>70</strong> / 6 übernommen. Aus Punkt 4.4 Artenschutz<br />

folgt als Hinweis die Empfehlung unter Punkt 5.7 (Fledermaussteine). Die Pflanzlisten unter Punkt 5.8<br />

werden im Bebauungsplan als Anlage 1 der textlichen Festsetzungen geführt.<br />

5.1 Flächen mit Bindungen <strong>für</strong> Bepflanzungen und <strong>für</strong> die Erhaltung von Bäumen und Sträuchern<br />

Innerhalb <strong>des</strong> in der Planzeichnung als ‚Fläche mit Bindungen <strong>für</strong> Bepflanzungen’ festgesetzten Bereiches<br />

<strong>des</strong> Rottbachtales sind die bestehenden Bäume, Sträucher und sonstigen Pflanzflächen zu erhalten<br />

und fachgerecht zu pflegen. Abgängige Baum- und Straucharten sind entsprechend der Pflanzlisten<br />

der Anlage zu den textlichen Festsetzungen zu ersetzen und fachgerecht zu unterhalten.<br />

In jeder Phase der Baudurchführung sind die zu erhaltenden Bäume und sonstigen Pflanzungen vor<br />

schädigenden Einflüssen zu bewahren. Hierbei ist die DIN 18 920 zu beachten. Erforderlichenfalls sind<br />

während der Bauzeit Schutzzäune u.ä. anzulegen.<br />

5.2 Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur<br />

und Landschaft<br />

Im Bereich der öffentlichen Grünfläche sind auf min<strong>des</strong>tens 30 % der Fläche einheimische und<br />

standortgerechte Einzelbäume und Baumgruppen anzupflanzen. Es sind Arten aus den Listen der<br />

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Stadt <strong>Königswinter</strong> - Landschaftspflegerischer Begleitplan zum BP <strong>70</strong> / 6, ‚Auf dem Taubenberg’, <strong>9.</strong> <strong>Änderung</strong> Seite 9<br />

Anlage zu diesen textlichen Festsetzungen zu verwenden. Die übrigen Flächen sind als Extensivrasen<br />

anzulegen und dauerhaft zu erhalten.<br />

5.3 Stellplatzflächen / -zufahrten<br />

Stellplätze <strong>für</strong> Pkw sowie die Zufahrten dazu auf den privaten Grundstücken sind mit<br />

wassergebundener Decke, mit Rasengittersteinen, Schotterrasen oder sonstiger wasserdurchlässiger<br />

Befestigung auszuführen.<br />

Diese Maßnahmen sind in einem Gestaltungsplan <strong>für</strong> die Außenanlagen mit den<br />

Bauantragsunterlagen nachzuweisen und bedürfen der Genehmigung durch die Stadt <strong>Königswinter</strong>.<br />

5.4 Anpflanzungen von Bäumen und Sträuchern auf privaten Grundstücken<br />

Auf den Baugrundstücken sind min<strong>des</strong>tens 20 % der Flächen als Vegetationsfläche anzulegen.<br />

Bäume und Sträucher müssen einheimisch und standortgerecht sein. Es sind Arten aus den Listen der<br />

Anlage zu diesen textlichen Festsetzungen zu verwenden.<br />

Die Gehölzpflanzungen sollen zur Eingrünung insbesondere an den Grundstücksgrenzen in Pflanzstreifen<br />

vorgenommen werden. Einfriedungen sollen in die Bepflanzung eingebunden werden.<br />

Diese Maßnahmen sind in einem Gestaltungsplan <strong>für</strong> die Außenanlagen mit den<br />

Bauantragsunterlagen nachzuweisen und bedürfen der Genehmigung durch die Stadt <strong>Königswinter</strong>.<br />

5.5 Heckenpflanzung am Böschungsrand<br />

Auf den Baugrundstücken, die an der Westseite an den großkronigen Baumbestand im Bereich der<br />

Böschung <strong>des</strong> Rottbachtales angrenzen, ist entlang der östlichen Grundstücksgrenze mittig innerhalb<br />

der gekennzeichneten Fläche eine frei wachsende einzeilige Hecke zu pflanzen und dauerhaft zu<br />

erhalten. Einfriedungen dürfen nur auf der Grundstück zugewandten Seite errichtet werden und sind in<br />

die Pflanzung einzubinden. Die Anpflanzungsmaßnahme ist auf die nach Punkt 5.4 geforderte<br />

Vegetationsfläche (20 % <strong>des</strong> Baugrundstücks) anrechenbar.<br />

5.6 Anpflanzungen von Bäumen auf öffentlichen Verkehrsflächen<br />

Innerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen sind min<strong>des</strong>tens 12 Bäume zu pflanzen. Es sind<br />

großkronige, hochstämmige Einzelbäume, min<strong>des</strong>tens dreimal verpflanzt, mit einem Stammumfang<br />

von 16 - 18 cm in 1,00 m Höhe zu pflanzen und dauerhaft zu unterhalten. Bei Abgängigkeit ist<br />

artgleich eine Neuanpflanzung vorzunehmen. Es sind Arten aus den Listen der Anlage zu diesen<br />

textlichen Festsetzungen zu verwenden.<br />

5.7 Fledermaussteine<br />

Bei der Errichtung von Neubauten im Plangebiet wird aus Gründen <strong>des</strong> Artenschutzes der Einbau<br />

geeigneter einzelner Fledermaussteine in Form von Flach- oder Einbausteinen oder von speziellen<br />

Fledermausdachpfannen empfohlen, um Fledermäusen Quartier zu bieten (1 Einbaustein und 2 - 3<br />

Dachpfannen pro Gebäude).<br />

5.8 Pflanzlisten<br />

1. Gehölzauswahl <strong>für</strong> die öffentlichen Verkehrsflächen<br />

Linde Tilia ‚Greenspire’<br />

Spitz-Ahorn Acer platanoi<strong>des</strong> ‚Emerald Queen’<br />

Scharlach-Kastanie Aesculus carnea ‚Briotii’<br />

Esche Fraxinus excelsior<br />

2. Bäume und Sträucher auf sonstigen Flächen<br />

Auf den nicht überbaubaren Flächen der Baugebiete sowie der Grünflächen sind Bäume und<br />

Sträucher der in der folgenden Liste aufgeführten Arten zu pflanzen. Die Bäume sollen einen<br />

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Stadt <strong>Königswinter</strong> - Landschaftspflegerischer Begleitplan zum BP <strong>70</strong> / 6, ‚Auf dem Taubenberg’, <strong>9.</strong> <strong>Änderung</strong> Seite 10<br />

Stammumfang von min<strong>des</strong>tens 16-18 cm in 1,00 m Stammhöhe haben. Sie sind fachgerecht zu<br />

unterhalten. Abhängige Bäume sind durch Baumarten der folgenden Liste zu ersetzen.<br />

Rotbuche Fagus sylvatica<br />

Blutbuche Fagus ‚Atropunicea’<br />

Traubeneiche Quercus petrea<br />

Säuleneiche Quercus robur ‚Fastigiata’ (Ver.)<br />

Stieleiche Quercus robur<br />

Winterlinde Tilia cordata<br />

Sommerlinde Tilia platyphyllus<br />

Feldulme Ulmus carpinifolia<br />

Spitzahorn Acer platanoi<strong>des</strong><br />

Bergahorn Acer pseudoplatanus<br />

Kastanie Aeculus hippocastanum<br />

Walnuss Juglans regia<br />

Magnolie Magnolia kobus<br />

Hainbuche Carpinus betulus<br />

Salweide Salix caprea<br />

Hasel Corylus avellana<br />

Weißdorn Crataegus monogyna<br />

Hundsrose Rosa canina<br />

Büschelrose Rosa multiflora<br />

Schlehe Prunus spinosa<br />

Vogelkirsche Prunus avium<br />

Vogelbeere Sobus aucuparia<br />

Feldahorn Acer campestre<br />

Heckenkirsche Lonicera xylosteum<br />

Pfaffenhütchen Euonymus europaeus<br />

Berberitze Berberis vulgaris<br />

Schwarzer Holunder Sambucus nigra<br />

Roter Hartriegel Cornus sanguinea<br />

Kornelkirsche Cornus mas<br />

3. Hecken auf privaten Grundstücken<br />

Entlang der Böschungskante <strong>des</strong> Rottbachtales ist eine freiwachsende einzeilige Hecke der in der<br />

folgenden Liste aufgeführten Arten mit einem Pflanzabstand von 80 cm und mit einer Min<strong>des</strong>thöhe von<br />

1 m zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten.<br />

Eibe Taxus baccata<br />

Hasel Corylus avellana<br />

6. Ökologische Bilanzierung<br />

6.1 Methodik<br />

Die Bewertung der Biotoptypen <strong>für</strong> den Ausgangszustand wie <strong>für</strong> den Prognosezustand der Planung<br />

erfolgt auf der Basis <strong>des</strong> vereinfachten Verfahrens <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> NRW zur Bewertung von Eingriffen in<br />

Natur und Landschaft sowie von Kompensationsmaßnahmen, Stand Mai 2001.<br />

Da <strong>für</strong> das Plangebiet bereits ein rechtskräftiger Bebauungsplan besteht, ist der Eingriff, der mit der<br />

Neuplanung verbunden ist, in Relation zu dem hypothetischen Zustand <strong>des</strong> Plangebietes nach den<br />

Festsetzungen <strong>des</strong> alten <strong>Bebauungsplanes</strong> <strong>70</strong> / 6 zu bewerten. Für die Gegenüberstellung wird ein<br />

zukünftiger Biotopwert der Grün- und Ausgleichsflächen nach einem Entwicklungszeitraum von ca. 30<br />

Jahren prognostiziert.<br />

6.2 Bewertung<br />

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6.2.1 Beschreibung der Biotoptypen<br />

Die Einstufung <strong>des</strong> Biotops im Bereich <strong>des</strong> Rottbachtales erfolgt auf der Basis <strong>des</strong> Biotopkatasters der<br />

Lan<strong>des</strong>anstalt <strong>für</strong> Ökologie, Landschaft und Forsten (LÖLF NRW).<br />

● Biotoptyp 1.1 versiegelte Fläche<br />

Grundwert A / P = 0<br />

● Biotoptyp 3.1 Acker<br />

Grundwert A = 2<br />

● Biotoptyp 3.2 Intensivgrünland (Fettwiese / -weide)<br />

Grundwert A = 4<br />

● Biotoptyp 3.4 Nass- und Feuchtgrünland<br />

Grundwert A = 10<br />

● Biotoptyp 4.2 Zier- und Nutzgarten (strukturreich)<br />

Grundwert A = 4<br />

Grundwert P = 3<br />

● Biotoptyp 4.5 Extensivrasen (in Grün- und Parkanlagen)<br />

Grundwert P = 3<br />

● Biotoptyp 5.2 Brachen, zwischen 5 - 15 Jahren<br />

Grundwert A = 5<br />

● Biotoptyp 6.6 standortheimischer Laubwald<br />

Grundwert A = 10 (nach § 62 LG geschützt)<br />

● Biotoptyp 7.2 Fließgewässer, nur geringfügig verbaut<br />

Grundwert A = 10 (nach § 62 LG geschützt)<br />

● Biotoptyp 8.2 Baumgruppen / Einzelbäume<br />

Grundwert P = 6<br />

6.2.2 Bewertung der Ausgangssituation (A)<br />

Das Plangebiet ist zu einem großen Teil landwirtschaftlich genutzt und als Ackerfläche bzw. als<br />

Intensivgrünland einzustufen. Das Rottbachtal wird als kombinierter Biotopwert entsprechend der<br />

Biotopkartierung angesetzt. Im Süden ist ein schmaler Streifen als Brache (ehemaliges<br />

Einfamilienhausgrundstück) bzw. als strukturreicher Zier- und Nutzgarten bewertet.<br />

A. Zustand <strong>des</strong> Untersuchungsraumes<br />

Nr. d.<br />

Fläche<br />

1<br />

Code Biotoptyp Fläche<br />

m²<br />

1.1<br />

versiegelte Fläche<br />

1.295<br />

% Grundwert<br />

A<br />

100<br />

0<br />

Grundwert<br />

P<br />

-<br />

Einzel-<br />

Flächenwert<br />

2 3.1 Acker 10.787 100 2 - 21.574<br />

3 3.2 Intensivgrünland<br />

10.198 100 4 - 40.792<br />

4 5.2 Brache 1.525 100 5 - 7.429<br />

-<br />

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5 4.2 Zier- und Nutzgärten,strukturreich<br />

817 100 4 - 3.268<br />

6 (*) Rottbachtal 6.797 100 10 - 67.9<strong>70</strong><br />

Gesamtflächenwert A: 141.033<br />

(*) Zusammenfassende Bewertung aus 3.4 (ca. 20 %), 6.6 (ca. 30 %), 7.2 (ca. 50 %)<br />

6.2.3 Bewertung <strong>des</strong> Plangebietes nach den Festsetzungen <strong>des</strong> alten <strong>Bebauungsplanes</strong> <strong>70</strong> / 6<br />

und der <strong>9.</strong> <strong>Änderung</strong> <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplanes</strong> <strong>70</strong> / 6 (B1/B2)<br />

Die Abgrenzung der <strong>9.</strong> <strong>Änderung</strong> <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplanes</strong> <strong>70</strong> / 6 geht im Nordosten um ca. 0,5 ha über<br />

die alte Abgrenzung hinaus. Die Bewertung <strong>des</strong> hypothetischen Zustan<strong>des</strong> <strong>des</strong> Plangebietes entsprechend<br />

den Festsetzungen <strong>des</strong> alten <strong>Bebauungsplanes</strong> <strong>70</strong> / 6 erfolgt auf der Basis der Abgrenzung<br />

der <strong>9.</strong> <strong>Änderung</strong>. Für den Bereich <strong>des</strong> Rottbachtales sowie <strong>für</strong> die Ackerfläche <strong>des</strong> nordöstlichen<br />

Teilbereiches, der außerhalb <strong>des</strong> Geltungsbereiches <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplanes</strong> <strong>70</strong> / 6 liegt (ohne<br />

Veränderung), wird der Ausgangszustand (A), <strong>für</strong> die übrigen Teilflächen der Planungswert (P /<br />

Biotopwert 30 Jahre nach Neuanlage) der Bewertung zugrunde gelegt. Die Siedlungsflächen werden<br />

gemäß Festsetzung <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplanes</strong> <strong>70</strong> / 6 (GRZ 0,4) pauschal als zu 50 % versiegelt<br />

(Berücksichtigung der alten Fassung der BauNVO von 1977) angesetzt.<br />

Die Bewertung der Planung gemäß der <strong>9.</strong> <strong>Änderung</strong> <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplanes</strong> <strong>70</strong> / 6 erfolgt nach den<br />

aktuellen Festsetzungen <strong>für</strong> den gesamten Geltungsbereich. Das Rottbachtal wird ebenfalls ohne<br />

Veränderung mit identischem Biotopwert angesetzt. Die geplante öffentliche Grünfläche am Nordrand<br />

<strong>des</strong> Plangebietes wird zu <strong>70</strong> % als Extensivrasen und zu 30 % als mit Baumgruppen bestanden<br />

angesetzt. Die Siedlungsflächen werden pauschal als zu 45 % versiegelt (GRZ 0,3 zuzüglich der<br />

maximal zulässigen Überschreitung nach § 19 (4) BauNVO) angesetzt.<br />

Die Gesamtbilanz (B2 – B1) der nachfolgenden Tabelle stellt die Bilanzierung alt / neu gegenüber.<br />

B1<br />

Nr. d.<br />

Fläche<br />

1<br />

Zustand <strong>des</strong> Untersuchungsraumes gemäß den Festsetzungen <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplanes</strong><br />

<strong>70</strong> / 6 (alt)<br />

Code Biotoptyp Fläche<br />

m²<br />

1.1<br />

versiegelte Fläche<br />

4.006<br />

% Grundwert<br />

A<br />

100<br />

0<br />

Grundwert<br />

P<br />

0<br />

Einzel-<br />

Flächenwert<br />

2 1.1 versiegelte<br />

Fläche<br />

15.849 50 0 0 -<br />

3 2.2 Straßenbegleitgrün<br />

3.881 100 - 3 11.643<br />

4 3.1 Acker 2.860 100 2 - 5.720<br />

5 4.2 Zier- und Nutzgärten<br />

15.849 50 - 3 23.774<br />

6 (*) Rottbachtal 4.822 100 10 - 48.220<br />

Gesamtflächenwert B1: 8<strong>9.</strong>357<br />

-<br />

12


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B2<br />

Nr. d.<br />

Fläche<br />

Zustand <strong>des</strong> Untersuchungsraumes gemäß den Festsetzungen der <strong>9.</strong> <strong>Änderung</strong> <strong>des</strong><br />

<strong>Bebauungsplanes</strong> <strong>70</strong> / 6 (neu)<br />

Code Biotoptyp Fläche<br />

m²<br />

% Grundwert<br />

A<br />

Grundwert<br />

P<br />

Einzel-<br />

Flächenwert<br />

1 1.1 versiegelte Fläche<br />

2.995 100 0 0<br />

-<br />

2 1.1 versiegelte<br />

Fläche<br />

20.385 45 0 0 -<br />

3 2.2 Zier- und Nutzgärten<br />

20.385 55 - 3 33.635<br />

4 8.1 Baumgruppen /<br />

Einzelbäume<br />

1.242 30 - 6 2.236<br />

5 3.2 Extensivrasen 1.242 <strong>70</strong> - 3 2.608<br />

6 (*) Rottbachtal 6.797 100 10 - 67.9<strong>70</strong><br />

Gesamtflächenwert B2: 106.449<br />

Gesamtbilanz B 2 – B 1: + 17.092<br />

(*) Zusammenfassende Bewertung aus 3.4 (ca. 20 %), 6.6 (ca. 30 %), 7.2 (ca. 50 %)<br />

6.3 Zusammenfassung<br />

Die Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung <strong>für</strong> die <strong>9.</strong> <strong>Änderung</strong> <strong>des</strong> Bebau-ungsplanes <strong>70</strong> / 6 berücksichtigt<br />

die Tatsache, dass gemäß § 1 a, Abs. 3 BauGB ein Ausgleich <strong>für</strong> Eingriffe in Natur und Landschaft nur<br />

insoweit erforderlich ist, wie solche Eingriffe nicht bereits zulässig waren.<br />

Die Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung stellt den Eingriff nach altem Planungsrecht (Bebauungsplan <strong>70</strong><br />

/ 6 alt) der Neuplanung der <strong>9.</strong> <strong>Änderung</strong> gegenüber. Aufgrund der beschriebenen geplanten Maßnahmen<br />

zur Vermeidung und zum Ausgleich <strong>des</strong> mit der aktuellen Planung verbundenen Eingriffs in<br />

Natur und Landschaft ergibt sich eine erheblich geringere Eingriffsintensität als nach altem<br />

Planungsrecht. Die Bilanz weist ein Plus von 17.092 Punkten aus, was einer Verbesserung gegenüber<br />

dem Eingriff nach altem Planungrecht um 20 % entspricht. Dieser Umstand kommt insgesamt der<br />

Qualität <strong>des</strong> grünen Umfel<strong>des</strong> <strong>des</strong> geplanten Baugebietes und <strong>des</strong>sen landschaftlicher Einbindung<br />

zugute.<br />

Die Planung wird von einem privaten Erschließungsträger umgesetzt. Im Rahmen eines Erschließungsvertrages<br />

zwischen Erschließungsträger und Stadt <strong>Königswinter</strong> wird die Realisierung und<br />

Unterhaltung der Ausgleichsmaßnahmen abgesichert. Dazu zählen auch die Ausgleichsmaßnahmen<br />

auf den Privatgrundstücken, die entweder vom Erschließungsträger realisiert werden oder deren<br />

Umsetzung vertraglich zwischen Erschließungsträger und zukünftigen Grundstückseigentümern /<br />

Bauherren geregelt wird.<br />

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Stadt <strong>Königswinter</strong> - Landschaftspflegerischer Begleitplan zum BP <strong>70</strong> / 6, ‚Auf dem Taubenberg’, <strong>9.</strong> <strong>Änderung</strong> Seite 14<br />

Aachen, im März 2008<br />

RaumPlan<br />

Anlage: Teilgutachten zur Prüfung der Artenschutzbelange, Büro <strong>für</strong> Umweltplanung / Aachen,<br />

März 2008<br />

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