9. Änderung des Bebauungsplanes 70 / 6 für Königswinter-Ittenbach ...
9. Änderung des Bebauungsplanes 70 / 6 für Königswinter-Ittenbach ...
9. Änderung des Bebauungsplanes 70 / 6 für Königswinter-Ittenbach ...
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<strong>9.</strong> <strong>Änderung</strong><br />
<strong>des</strong> <strong>Bebauungsplanes</strong> <strong>70</strong> / 6<br />
<strong>für</strong> <strong>Königswinter</strong>-<strong>Ittenbach</strong><br />
Bereich ‚Auf dem Taubenberg’<br />
LANDSCHAFTSPFLEGERISCHER<br />
BEGLEITPLAN<br />
UWE SCHNUIS ULI WILDSCHÜTZ<br />
LÜTTICHER STRASSE 10 – 12<br />
52064 AACHEN<br />
T 0241 73389 F <strong>70</strong>9646<br />
20. März 2008
Stadt <strong>Königswinter</strong> - Landschaftspflegerischer Begleitplan zum BP <strong>70</strong> / 6, ‚Auf dem Taubenberg’, <strong>9.</strong> <strong>Änderung</strong> Seite 2<br />
INHALTSVERZEICHNIS<br />
1. Ausgangssituation<br />
2. Naturräumliche Grundlagen<br />
2.1 Lage im Raum<br />
2.2 Reale Vegetation<br />
2.3 Landschaftsbild<br />
3. Eingriffsbeschreibung<br />
4. Maßnahmen der Vermeidung und <strong>des</strong> Ausgleichs<br />
4.1 Boden und Wasser<br />
4.2 Klima / Luft<br />
4.3 Vegetation<br />
4.3.1 Baumerhaltung<br />
4.3.2 Flächen <strong>für</strong> Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Boden,<br />
Natur und Landschaft<br />
4.3.3 Anpflanzung auf privaten Grundstücken<br />
4.3.4 Anpflanzung von Bäumen auf öffentlichen Verkehrsflächen<br />
4.3.5 Stellplatzflächen /-zufahrten<br />
4.3.6 Grundsätze <strong>für</strong> Pflanzmaßnahmen<br />
4.4 Artenschutzpotential<br />
4.4.1 Problemstellung<br />
4.4.2 Methode<br />
4.4.3 Ergebnis der Prüfung der Artenschutzbelange<br />
4.5 Landschaftsbild<br />
5. Planungsrechtliche Festsetzungen<br />
5.1 Flächen mit Bindungen <strong>für</strong> Bepflanzungen und <strong>für</strong> die Erhaltung von Bäumen und<br />
Sträuchern<br />
5.2 Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur<br />
und Landschaft<br />
5.3 Stellplatzflächen / -zufahrten<br />
5.4 Anpflanzungen von Bäumen und Sträuchern auf privaten Grundstücken<br />
5.5 Heckenpflanzung am Böschungsrand<br />
5.6 Anpflanzungen von Bäumen auf öffentlichen Verkehrsflächen<br />
5.7 Fledermaussteine<br />
5.8 Pflanzlisten<br />
6. Ökologische Bilanzierung<br />
6.1 Methodik<br />
6.2 Bewertung<br />
6.2.1 Beschreibung der Biotoptypen<br />
6.2.2 Bewertung der Ausgangssituation<br />
6.2.3 Bewertung <strong>des</strong> Plangebietes nach den Festsetzungen <strong>des</strong> alten <strong>Bebauungsplanes</strong><br />
<strong>70</strong> / 6 und der <strong>9.</strong> <strong>Änderung</strong> <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplanes</strong> <strong>70</strong> / 6<br />
6.3 Zusammenfassung<br />
Anlage: Teilgutachten zur Prüfung der Artenschutzbelange, Büro <strong>für</strong> Umweltplanung / Aachen,<br />
März 2008<br />
2
Stadt <strong>Königswinter</strong> - Landschaftspflegerischer Begleitplan zum BP <strong>70</strong> / 6, ‚Auf dem Taubenberg’, <strong>9.</strong> <strong>Änderung</strong> Seite 3<br />
1. Ausgangssituation<br />
Das ca. 3,1 ha große Plangebiet liegt eingebettet in die Landschaft <strong>des</strong> Naturschutzgebietes<br />
Siebengebirge nördlich <strong>des</strong> dörflich geprägten Ortskerns von <strong>Ittenbach</strong> im Übergang zur Landschaft.<br />
Der Geltungsbereich der <strong>9.</strong> <strong>Änderung</strong> <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplanes</strong> <strong>70</strong> / 6 grenzt im Norden an den<br />
Wirtschaftsweg von der <strong>Königswinter</strong>er Straße nach Döttscheid und bezieht im Westen die östliche<br />
Seite <strong>des</strong> Rottbachtales mit ein. Auf der östlichen Seite bildet bis auf einen kurzen Teilbereich die<br />
östliche Begrenzung der Verkehrsfläche Taubenbergweg die Grenze <strong>des</strong> Geltungsbereiches. Im<br />
Süden verläuft die Grenze entlang der nördlichen Parzellengrenze der vorgesehenen Bebauung am<br />
vorhandenen Stichweg zwischen Taubenbergweg und Rottbachtal.<br />
Das Plangebiet ist heute weitgehend noch landwirtschaftlich genutzt (Ackerland). Das einbezogene<br />
Rottbachtal weist einen markanten Baumbestand auf. Südlich und östlich <strong>des</strong> Plangebietes sowie<br />
jenseits <strong>des</strong> Rottbachtales befindet sich eine Einfamilienhausbebauung, die auf der Grundlage <strong>des</strong><br />
rechtskräftigen <strong>Bebauungsplanes</strong> <strong>70</strong> / 6 aus dem Jahr 1980 entstanden ist.<br />
Das Plangebiet ist topographisch bewegt und fällt als Nordhang mit einer Neigung von ca. 10 % von<br />
ca. 240 m ü. NN auf ca. 220 m ü. NN ab. Am Westrand wird die Nordexposition von dem Taleinschnitt<br />
<strong>des</strong> Rottbachtales überlagert. Die Ortsmitte <strong>Ittenbach</strong>s mit Kirche, Kindergarten, Schule und<br />
Einkaufsmöglichkeiten liegt auf ca. 250 m ü. NN und ist 250 - 350 m vom Plangebiet entfernt. Im<br />
Norden grenzt das Plangebiet an die offene Landschaft mit intensiver landwirtschaftlicher Nutzung. In<br />
etwa 500 m Entfernung verläuft die Bun<strong>des</strong>autobahn (BAB) A3 sowie davor in Tieflage die parallele<br />
Schnellfahrstrecke (Köln-Rhein-Main) der Deutschen Bahn. Im Westen prägt die Kulisse <strong>des</strong><br />
Naturschutzgebietes Siebengebirge mit dem Großen Ölberg das Plangebiet.<br />
Das ca. 3,1 ha große Plangebiet ist bis auf eine ca. 0,5 ha große Dreiecksfläche im Norden Bestand-<br />
teil <strong>des</strong> rechtskräftigen <strong>Bebauungsplanes</strong> <strong>70</strong> / 6 ‚Am Falkenstein’. Der Bebauungsplan wird geändert,<br />
erweitert und den neuen Zielen der Planung angepasst. Insbesondere entfällt die ursprünglich am<br />
Nordrand <strong>des</strong> bestehenden <strong>Bebauungsplanes</strong> geplante und nicht realisierte Straßentrasse der<br />
Lan<strong>des</strong>straße 83 n (L 83 n). Dadurch wird eine Arrondierung <strong>des</strong> Plangebietes bis an den Weg nach<br />
Döttscheid in Verbindung mit einer neuen schlüssigen städtebaulichen Konzeption möglich.<br />
Den Belangen von Natur und Landschaft wird dadurch Rechnung getragen, dass der in die Planung<br />
einbezogene Biotopbereich <strong>des</strong> Rottbachtals erhalten und durch Widmung als öffentliche Grünfläche<br />
gesichert wird.<br />
Ziel <strong>des</strong> hier vorliegenden Landschaftspflegerischen Fachbeitrages ist es, <strong>für</strong> das Bebauungsplanvorhaben<br />
die natürlichen und anthropogen beeinflussten Gegebenheiten darzustellen, die<br />
Auswirkungen <strong>des</strong> Vorhabens auf Naturhaushalt und Landschaftsbild zu bewerten und die geplanten<br />
Ausgleichsmaßnahmen festzulegen. Bei der Bewertung ist aufgrund <strong>des</strong> bestehenden Planungsrechtes<br />
(Bebauungsplan Nr. <strong>70</strong> / 6) zu berücksichtigen, dass gemäß § 1a, Abs. 3 BauGB nur Eingriffe<br />
auszugleichen sind, die über das bisher zulässige Maß hinausgehen.<br />
2. Naturräumliche Grundlagen<br />
2.1 Lage im Raum<br />
Das Plangebiet liegt am nördlichen Rand <strong>des</strong> <strong>Königswinter</strong>er Ortsteils <strong>Ittenbach</strong>, eingebettet in die<br />
Landschaft <strong>des</strong> Naturschutzgebietes Siebengebirge.<br />
Südlich und teilweise östlich <strong>des</strong> Taubenbergwegs grenzt das Plangebiet an eine Wohnbebauung mit<br />
überwiegend freistehenden Einfamilienhäusern. Westlich bezieht das Plangebiet Teile <strong>des</strong> Rottbachtals<br />
ein, <strong>des</strong>sen tiefer Taleinschnitt auf der Westseite vollständig von Bebauung begleitet wird und der<br />
sich nach Norden zur Landschaft öffnet. Im Norden grenzt das Plangebiet an die freie Landschaft mit<br />
ihren landwirtschaftlichen Nutzflächen. Weiter im Westen <strong>des</strong> Plangebietes ist die markante Kulisse<br />
<strong>des</strong> bewaldeten Höhenzuges <strong>des</strong> Naturschutzgebietes Siebengebirge mit dem Großen Ölberg prä-<br />
3
Stadt <strong>Königswinter</strong> - Landschaftspflegerischer Begleitplan zum BP <strong>70</strong> / 6, ‚Auf dem Taubenberg’, <strong>9.</strong> <strong>Änderung</strong> Seite 4<br />
sent.<br />
2.2 Reale Vegetation<br />
Die Vegetationsstruktur <strong>des</strong> Plangebietes gliedert sich im Wesentlichen in die größere landwirtschaftlich<br />
genutzte Acker- bzw. Intensivgrünlandfläche <strong>des</strong> Nordhanges, der parallel zum Taubenbergweg<br />
von Süden nach Norden mit ca. 10 % Neigung abfällt, und dem tiefen Taleinschnitt <strong>des</strong> Rottbachtales<br />
am westlichen Rand mit seiner markanten Baum bestandenen Böschungskante.<br />
Während in der weitgehend ausgeräumten Ackerfläche nur am Rande und punktuell solitäre Hecken<br />
und Sträucher zu finden sind, ist das Rottbachtal im Biotopkataster NRW erfasst und dort zu 30 %<br />
dem Biotoptyp Hainbuchen-Eichenwald, zu 48 % dem Biotoptyp Ufergehölz, zu 20 % dem Biotoptyp<br />
Nass- und Feuchtgrünland und zu 2 % dem Biotoptyp Bachoberlauf zugerechnet. Bezogen auf das<br />
Plangebiet weicht diese Prozent-Verteilung leicht ab, zumal nur das östliche Teilgebiet <strong>des</strong> Rottbachtales<br />
exklusiv <strong>des</strong> eigentlichen Bachbettes Bestandteil <strong>des</strong> Plangebietes ist. Das Rottbachtal ist<br />
gleichzeitig Teil <strong>des</strong> Landschaftsschutzgebietes (Verordnung vom 31.08.2006).<br />
2.3 Landschaftsbild<br />
Bedeutend <strong>für</strong> das Landschaftsbild ist das Rottbachtal mit seinem großkronigen Baumbestand, das<br />
den dörflich geprägten Siedlungsraum <strong>Ittenbach</strong>s am Rande <strong>des</strong> Höhenzuges <strong>des</strong> Naturschutzgebietes<br />
Siebengebirge gliedert. Da, wo sich das Rottbachtal am nördlichen Rand <strong>des</strong> Plangebietes zur<br />
Landschaft öffnet, befindet sich - außerhalb <strong>des</strong> Plangebietes - ein schmaler Vegetationsstreifen, der<br />
entlang <strong>des</strong> Verbindungsweges nach Döttscheid die Ackerfläche säumt und an der Wegekreuzung mit<br />
dem Taubenbergweg mit einem von zwei großkronigen Bäumen markierten Wegekreuz einen Bezugspunkt<br />
in der Ackerlandschaft bildet.<br />
3. Eingriffsbeschreibung<br />
Durch die geplante Bebauung und Erschließung wird das Plangebiet insgesamt überformt. Anstelle<br />
der vorhandenen Ackerflächen treten siedlungsspezifische Lebensräume. Den Belangen von Natur<br />
und Landschaft wird durch die geplante Erhaltung <strong>des</strong> geschützten Rottbachtals mit seinem markanten<br />
Vegetationsbestand Rechnung getragen.<br />
Städtebauliches Ziel <strong>für</strong> das Plangebiet ist die Konzeption eines durchgrünten hochwertigen Wohngebietes,<br />
das sich städtebaulich, landschaftlich und topographisch in die Umgebung einfügt und eine der<br />
umliegenden Bebauung entsprechenden Dichte aufweist. Durch die Anlage einer Grün- und Ausgleichsfläche<br />
im Übergang zur Landschaft am Nordrand <strong>des</strong> Plangebietes wird das Landschaftsbild<br />
aufgewertet und ein ‚weicher’ Übergang zu der weitgehend ausgeräumten Ackerlandschaft hergestellt.<br />
Städtebauliche Leitidee ist die Realisierung einer attraktiven Wohnbebauung in Arrondierung <strong>des</strong> bestehenden<br />
Wohnquartiers ‚Am Falkenstein’, die sich in die vorhandene städtebauliche Struktur einfügt.<br />
Geplant sind ausschließlich freistehende Einfamilienhäuser mit min<strong>des</strong>tens 500 m² großen Grundstücken.<br />
Dazu wurde gegenüber dem rechtskräftigen Bebauungsplan <strong>70</strong> / 6 die GRZ von 0,4 auf 0,3 reduziert.<br />
Die innere Erschließung erfolgt durch eine Ringstraße von dem Taubenbergweg aus, von der aus drei<br />
Stichwege nach Westen abzweigen. Gegenüber dem Bebauungsplan <strong>70</strong> / 6 wurde die versiegelte<br />
Straßenfläche insgesamt reduziert.<br />
Durch die <strong>Änderung</strong> <strong>des</strong> rechtskräftigen <strong>Bebauungsplanes</strong> <strong>70</strong> / 6 werden nur in sehr geringem Umfang<br />
neue Flächen <strong>für</strong> eine Bebauung in Anspruch genommen. Im Vergleich zu der geplanten Inanspruchnahme<br />
unbebauter Landschaft auf Basis <strong>des</strong> bisher gültigen Planungsrechtes zeigt der Landschaftspflegerische<br />
Begleitplan auf, dass die mit der <strong>9.</strong> <strong>Änderung</strong> geplante Arrondierung der Bebauung am<br />
nördlichen Rand <strong>des</strong> Plangebietes insgesamt den geringeren Eingriff darstellt. Verantwortlich da<strong>für</strong> ist<br />
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Stadt <strong>Königswinter</strong> - Landschaftspflegerischer Begleitplan zum BP <strong>70</strong> / 6, ‚Auf dem Taubenberg’, <strong>9.</strong> <strong>Änderung</strong> Seite 5<br />
vor allem die vormals geplante Straßentrasse der L 83n, die u.a. auch das ökologisch hochwertige<br />
Rottbachtal tangierte.<br />
4. Maßnahmen der Vermeidung und <strong>des</strong> Ausgleichs<br />
4.1 Boden und Wasser<br />
Das Plangebiet ist mit Ausnahme eines bebauten Grundstückes im Südosten und <strong>des</strong> Taubenbergweges<br />
am Ostrand <strong>des</strong> Plangebietes unversiegelt.<br />
Der Rottbach fließt in einem tiefen Taleinschnitt am westlichen Rand <strong>des</strong> Plangebietes von Süden<br />
(Naturschutzgebiet Siebengebirge) nach Norden, wo er sich vor der Autobahn bei Döttscheid mit dem<br />
Döttscheider und dem Elsterbach vereint. Das Rottbachtal ist Teil <strong>des</strong> Landschaftsschutzgebietes und<br />
als schützenswertes Biotop kartiert. Das Rottbachtal hat Bedeutung <strong>für</strong> die Naherholung. Nach dem<br />
Gewässergütebericht (LWA 1991) ist die Gewässerklasse in die Güteklasse II (mäßig belastet) eingestuft.<br />
Aus der geologischen Karte von <strong>Königswinter</strong> (Geologischer Dienst/ vormals Geologisches Lan<strong>des</strong>amt<br />
NRW) im Maßstab 1 : 25.000 ist zu ersehen, dass im überwiegenden Teil <strong>des</strong> Plangebietes quartärer<br />
Gehängelehm (gelber Lehm mit Steinen) vorhanden ist. Nur im westlichen bzw. südwestlichen Bereich<br />
<strong>des</strong> Plangebietes findet sich Trachyttuff mit einer Sanidintrachyt-Insel aus dem Oligozän als vulkanisches<br />
Gestein. Die unterschiedlich stark verfestigten Trachyttuffe bilden den Hauptgrundwasserleiter.<br />
Diese variieren in ihrer Durchlässigkeit, so dass regional unterschiedliche Grundwasserhorizonte anzutreffen<br />
sind.<br />
Nach im Rahmen der Schnellfahrstrecke Köln-Rhein-Main durchgeführten Untersuchungen folgt der<br />
Grundwasserspiegel in abgeschwächter Form dem Relief, wobei im Bereich der Höhenrücken Grundwasserflurabstände<br />
von maximal 10 bis 15 m anzunehmen sind. Im Bereich der Bachtäler kann das<br />
Grundwasser oberflächennah anstehen.<br />
Die Umwandlung von Freiflächen in Bauland stellt zunächst eine nicht unerhebliche Beeinträchtigung<br />
<strong>des</strong> Bodenschutzes dar. Durch die vorgenommene Reduzierung der Verkehrsflächen, die Begrenzung<br />
der GRZ auf 0,3 und die bauordnungsrechtliche Festsetzung, dass Stellplätze, Zufahrten und Erschließungswege<br />
versickerungsfähig auszuführen sind, wird die Versiegelung insgesamt auf ein notwendiges<br />
Min<strong>des</strong>tmaß beschränkt. Damit bleibt die zu erwartende versiegelte Fläche nach altem und<br />
neuem Planungsrecht mit ca. 12.000 m² insgesamt unverändert.<br />
Das Plangebiet wird im Trennsystem entwässert. Das unbelastete Regenwasser, das auf den<br />
Grundstücken anfällt, wird gesammelt und gemäß § 51 a LWG in einer separaten Leitung geführt und<br />
gedrosselt ortsnah in den Rottbach eingeleitet.<br />
4.2 Klima / Luft<br />
Laut Landschaftspflegerischem Begleitplan zur Schnellfahrstrecke Köln-Rhein-Main ist das Plangebiet<br />
dem niederschlagsreicheren Mittelgebirgsklima zuzuordnen. Die ausgeprägte Zerteilung der Landschaft<br />
mit Tal-, Hang- und Höhenlagen sowie Luv- und Leeseiten erzeugt eine starke klein-klimatische<br />
Differenzierung. Die meteorologisch zu erwartende Windverteilung mit vorherrschend südwestlichen<br />
und östlichen Winden kommt daher nur in den Höhenlagen zur Geltung. Die Strömung der unteren<br />
Luftschichten wird dagegen stark durch die Art der Oberflächengestaltung beeinflusst.<br />
Laut Klimagutachten der Stadt Bonn beträgt das Jahresmittel der täglichen Minima der Lufttemperatur<br />
ca. 5,0 ° C bzw. der täglichen Maxima im Jahresmittel ca. 12,5 ° C. Die bodennahen Durchlüftungsverhältnisse<br />
sind gut. Der Kaltluftfluss kommt aus Richtung West-Südwest. Im langjährigen Durchschnitt<br />
(1951-1980) fallen 750-800 mm Niederschlag pro Jahr. Die Leewirkung auf der Ostseite <strong>des</strong><br />
Naturschutzgebietes Siebengebirge äußert sich in einem etwas geringeren Jahresniederschlag. Die<br />
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Stadt <strong>Königswinter</strong> - Landschaftspflegerischer Begleitplan zum BP <strong>70</strong> / 6, ‚Auf dem Taubenberg’, <strong>9.</strong> <strong>Änderung</strong> Seite 6<br />
mittlere jährliche Sonnenscheindauer liegt zwischen 1400 und 1500 Stunden. Die Nebelhäufigkeit liegt<br />
in einer Größenordnung von 30-50 Tagen pro Jahr, wobei Talnebel dominieren.<br />
Das Plangebiet ist derzeit keiner Belastungsstufe bezüglich stadtklimatologischer Belastungen zugeordnet.<br />
Belastungen durch die Autobahn A3, die in ca. 500 m Entfernung <strong>des</strong> Plangebietes verläuft,<br />
sind nicht bekannt. Bei dem größten Teil <strong>des</strong> Plangebietes handelt es sich um einen Nordhang, der<br />
vom benachbarten Ortskern <strong>Ittenbach</strong>s im Süden in Richtung Landschaft mit einer Neigung von ca.<br />
10 % abfällt.<br />
Die geringe Dichte der festgesetzten offenen Bauweise (Einzelhäuser) vermeidet die Gefahr einer Verbauung<br />
<strong>des</strong> Nordhangs, sodass Kaltluftstaus nicht zu erwarten sind. Auch wird durch die geringe Dichte<br />
der Bebauung und die daraus resultierenden vergleichsweise großen Gebäudeabstände eine übermäßige<br />
gegenseitige Verschattung vermieden. Allerdings ist die mittlere Sonnenscheindauer an diesem<br />
Nordhang reduziert.<br />
4.3 Vegetation<br />
4.3.1 Baumerhaltung<br />
Innerhalb <strong>des</strong> Plangebietes wird die vorhandene Vegetation <strong>des</strong> Landschaftsschutzgebietes Rottbachtal<br />
in ihrer charakteristischen Struktur erhalten und durch entsprechende Festsetzung im Bebauungsplan<br />
gesichert. Durch die Anlage eines Hecken-Saumstreifens wird der Übergang der privaten Gartengrundstücke<br />
am Westrand <strong>des</strong> Plangebietes zu der Baum bestandenen Böschung <strong>des</strong> Rottbachtales<br />
gestaltet.<br />
Die Erhaltung von alten Bäumen ist generell mit Fragen der Verkehrssicherheit entlang von Wegen<br />
und der Haftung bei benachbarten Baugrundstücken verbunden. Hier<strong>für</strong> sind Lösungen anzustreben,<br />
die nicht zu Lasten <strong>des</strong> Baumbestan<strong>des</strong> bzw. der damit verbundenen Artenschutzbelange (siehe<br />
Punkt 4.4) gehen.<br />
4.3.2 Flächen <strong>für</strong> Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und<br />
Landschaft<br />
Am nördlichen Rand <strong>des</strong> Plangebietes ist ein öffentlicher Grünstreifen parallel <strong>des</strong> Verbindungsweges<br />
nach Döttscheid als Ausgleichsfläche <strong>für</strong> den Eingriff in Natur und Landschaft festgesetzt. Der Grünstreifen<br />
dient neben dem Ausgleich von Eingriffen in Boden, Natur und Landschaft entsprechend der<br />
Eingriffs- / Ausgleichsbilanz der Eingrünung <strong>des</strong> Plangebietes zur Landschaft. Die Maßnahme zielt ab<br />
auf die Ergänzung der Vegetationsstruktur <strong>des</strong> benachbarten Rottbachtales parallel <strong>des</strong> nördlichen<br />
Verbindungsweges nach Döttscheid. Die geplante Anpflanzung von Bäumen soll sich entsprechend in<br />
westliche Richtung verdichten. Dabei ist der Baumbestand entlang <strong>des</strong> Weges zu berücksichtigen;<br />
insbesondere ist die Solitärstellung der Bäume rechts und links <strong>des</strong> Wegekreuzes an der Kreuzung<br />
<strong>des</strong> Taubenbergweges mit dem Verbindungsweg zu erhalten.<br />
4.3.3 Anpflanzungen auf privaten Grundstücken<br />
Min<strong>des</strong>tens 20 % der privaten Grundstücksflächen, und zwar schwerpunktmäßig entlang der Grundstücksgrenzen,<br />
sind unter Einbeziehung der Einfriedungen mit einheimischen und standortgerechten<br />
Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen. Diese Festsetzung gewährleistet eine ökologische Wertigkeit<br />
der Gärten <strong>des</strong> neuen Wohngebietes. Zur Sicherstellung der Umsetzung der Maßnahmen zur Anpflanzung<br />
auf privaten Grundstücken sieht der Bebauungsplan vor, dass im Rahmen <strong>des</strong><br />
Baugenehmigungsverfahrens ein Gestaltungsplan <strong>für</strong> Außenanlagen vorzulegen ist.<br />
Entlang der rückwärtigen Grundstücksgrenzen der privaten Grundstücke, die nach Westen an die<br />
Baum bestandene Böschung <strong>des</strong> Rottbachtales angrenzen, ist auf der gesamten Länge eine frei<br />
wachsende Hecke (Eibe oder Hasel) anzupflanzen und dauerhaft zu erhalten.<br />
Diese Hecke dient der Abschirmung <strong>des</strong> Vegetationsbereiches zu den Gartenbereichen <strong>des</strong> Plangebiets.<br />
Kleintiere können die Hecke problemlos passieren, eine geschlossene Hecke erschwert jedoch<br />
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Stadt <strong>Königswinter</strong> - Landschaftspflegerischer Begleitplan zum BP <strong>70</strong> / 6, ‚Auf dem Taubenberg’, <strong>9.</strong> <strong>Änderung</strong> Seite 7<br />
die an Waldrändern häufig zu beobachtende illegale Nutzung <strong>für</strong> Grünabfallablagerung etc. Unterhalb<br />
der Baumkronen <strong>des</strong> Rottbachtales ist diese Pflanzfläche ein ausgesprochener Schattenstandort. Diese<br />
Standortvoraussetzung ist bestimmend <strong>für</strong> die Pflanzenauswahl.<br />
4.3.4 Anpflanzung von Bäumen auf öffentlichen Verkehrsflächen<br />
Innerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen sind min<strong>des</strong>tens 12 Bäume an den im Bebauungsplan<br />
nachrichtlich dargestellten empfohlenen Standorten zu pflanzen und dauerhaft zu unterhalten. Mit den<br />
Baumstandorten werden öffentliche Stellplätze im Straßenraum pflanzlich eingebunden (Parken unter<br />
Bäumen).<br />
4.3.5 Stellplatzflächen / -zufahrten<br />
Zur Vermeidung einer übermäßigen Bodenversiegelung und zur Reduzierung <strong>des</strong> Oberflächenabflusses<br />
von Regenwasser weist der Bebauungsplan eine geringe Grundflächenzahl (GRZ 0,3) aus und<br />
trifft darüber hinaus die Festsetzung, dass bei der Befestigung der Stellplatzflächen und deren Zufahrten<br />
wie auch der Garagenzufahrten eine versickerungsfähige Art der Oberflächenbefestigung auszuführen<br />
ist. Zur Sicherstellung der Umsetzung dieser Festsetzung wird von den Bauherren/ Bauträgern<br />
im Rahmen <strong>des</strong> Baugenehmigungsverfahrens die Vorlage eines Gestaltungsplanes <strong>für</strong> die Außenanlagen<br />
abverlangt.<br />
4.3.6 Grundsätze <strong>für</strong> Pflanzmaßnahmen<br />
Bei der Anpflanzung von Einzelbäumen sind günstige Wachstums-bedingungen durch Herstellung der<br />
Vegetationstragschicht nach DIN 18915 und der Pflanzgrube gemäß DIN 18916 zu schaffen. Die<br />
Bäume sind zu verankern und vor Beschädigungen zu sichern.<br />
Bei der Pflanzung von Hecken sind günstige Wachstumsbedingungen durch Bodenvorbereitung nach<br />
DIN 18915 zu schaffen.<br />
Während <strong>des</strong> Baubetriebes sind alle als erhaltenswert eingestuften Bäume gegen baubedingte<br />
Beeinträchtigungen gemäß DIN 18920 zu sichern.<br />
4.4 Artenschutzpotential<br />
4.4.1 Problemstellung<br />
Teile <strong>des</strong> Landschaftsschutzgebietes Rottbachtal sind Bestandteil <strong>des</strong> Plangebietes mit Bezug zu dem<br />
national bedeutsamen Naturschutzgebiet Siebengebirge, das bis in ca. 350 m Entfernung jenseits von<br />
Döttscheid an das Plangebiet heranreicht. Das Schutzgebiet ist Lebensraum <strong>für</strong> viele Tierarten mit z.<br />
T. großräumigen Aktionsräumen. Daher ist es nicht von vornherein auszuschließen, dass geschützte<br />
Tierarten durch die Planung tangiert werden. Es ist auch denkbar, dass <strong>für</strong> die Grünflächen innerhalb<br />
<strong>des</strong> Plangebietes Festsetzungen getroffen werden können, die <strong>für</strong> bestimmte geschützte Tierarten im<br />
Rahmen einer funktionellen Kompensation vorteilhaft wären. Zur Klärung dieser Fragen wurde im<br />
Rahmen <strong>des</strong> vorliegenden Landschaftspflegerischen Begleitplanes zur <strong>9.</strong> <strong>Änderung</strong> <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplanes</strong><br />
<strong>70</strong> / 6 ‚Auf dem Taubenberg’ eine Prüfung der Artenschutzbelange gutachterlich durchgeführt<br />
(Büro <strong>für</strong> Umweltplanung / Aachen, März 2008). Das Gutachten ist insgesamt in der Anlage zu diesem<br />
Fachbeitrag zu finden.<br />
4.4.2 Methode<br />
Nach Angaben <strong>des</strong> zuständigen Lan<strong>des</strong>amtes (LANUV) sind im Bereich der topographischen Karte<br />
(TK 25 = Messtischblatt) insgesamt Vorkommen von 56 geschützten Tierarten bekannt, die<br />
Gegenstand der Prüfung sind. Diese werden im Gutachten zu mehreren Gruppen zusammengefasst<br />
7
Stadt <strong>Königswinter</strong> - Landschaftspflegerischer Begleitplan zum BP <strong>70</strong> / 6, ‚Auf dem Taubenberg’, <strong>9.</strong> <strong>Änderung</strong> Seite 8<br />
und näher diskutiert. Für die Vogel-, Amphibien- und Reptilienarten stehen Kartenwerke zur<br />
Verfügung, innerhalb derer das Plangebiet zugeordnet werden kann. Durch die differenzierte<br />
Information entfallen bereits eine Reihe von Arten. Insgesamt werden 30 Arten näher betrachtet.<br />
4.4.3 Ergebnis der Prüfung der Artenschutzbelange<br />
Für keine der 56 untersuchten geschützten Tierarten ist zu erwarten, dass das direkte Störungsverbot<br />
nach dem Artenschutzgesetz durch den Bebauungsplan verletzt wird.<br />
Das Rottbachtal wird erhalten und durch die Ausweisung im Bebauungsplan als öffentliche Grünfläche<br />
zusätzlich zu der Festsetzung als Landschaftsschutzgebiet gesichert. Die geplante Wege begleitende<br />
und den Landschaftsraum gliedernde Grünfläche im Norden <strong>des</strong> Plangebietes setzt die Vegetationsstruktur<br />
<strong>des</strong> Rottbachtales fort. Schließlich ist das Plangebiet mit seinen großen Gärten stark<br />
durchgrünt, so dass auch im Inneren <strong>des</strong> Plangebietes eine gewisse ökologische Wertigkeit zu<br />
erwarten ist und neue Lebensräume <strong>für</strong> Flora und Fauna entstehen werden. Aus Artenschutzgründen<br />
wird In den Hinweisen <strong>des</strong> Βebauungsplanes eine Empfehlung zum Einbau von Fledermaussteinen<br />
aufgenommen. Zur Verminderung der Störwirkung durch Licht verwendet die Stadt <strong>Königswinter</strong> seit<br />
einiger Zeit nur noch umweltfreundliche Natriumdampflampen mit engem Spektralbereich (ohne UV-<br />
Lichtanteil).<br />
4.5 Landschaftsbild<br />
Mit der vorhandenen Bebauung wird die Ortslage von <strong>Ittenbach</strong> arrondiert. Die intensive Eingrünung<br />
<strong>des</strong> Plangebietes nach Außen (Rottbachtal / öffentlicher Grünstreifen am Nordrand <strong>des</strong> Plangebietes)<br />
und Durchgrünung im Inneren (große Gärten, Anpflanzungen auf privaten Grundstücksflächen und im<br />
Straßenraum) gewährleistet <strong>des</strong>sen Einbindung in die Landschaft und die Ausbildung eines grüngeprägten<br />
Ortsran<strong>des</strong>. Die Vorschrift zur Anpflanzung einer frei wachsenden Hecke am Böschungsrand<br />
<strong>des</strong> Rottbachtales dient der Vermeidung von Beeinträchtigungen <strong>des</strong> Landschaftsbil<strong>des</strong> innerhalb <strong>des</strong><br />
Tales.<br />
5. Planungsrechtliche Festsetzungen<br />
Die unter Punkt 4.3 entwickelten Pflanzvorschriften werden wie folgt in die planungsrechtlichen Festsetzungen<br />
der <strong>9.</strong> <strong>Änderung</strong> <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplanes</strong> <strong>70</strong> / 6 übernommen. Aus Punkt 4.4 Artenschutz<br />
folgt als Hinweis die Empfehlung unter Punkt 5.7 (Fledermaussteine). Die Pflanzlisten unter Punkt 5.8<br />
werden im Bebauungsplan als Anlage 1 der textlichen Festsetzungen geführt.<br />
5.1 Flächen mit Bindungen <strong>für</strong> Bepflanzungen und <strong>für</strong> die Erhaltung von Bäumen und Sträuchern<br />
Innerhalb <strong>des</strong> in der Planzeichnung als ‚Fläche mit Bindungen <strong>für</strong> Bepflanzungen’ festgesetzten Bereiches<br />
<strong>des</strong> Rottbachtales sind die bestehenden Bäume, Sträucher und sonstigen Pflanzflächen zu erhalten<br />
und fachgerecht zu pflegen. Abgängige Baum- und Straucharten sind entsprechend der Pflanzlisten<br />
der Anlage zu den textlichen Festsetzungen zu ersetzen und fachgerecht zu unterhalten.<br />
In jeder Phase der Baudurchführung sind die zu erhaltenden Bäume und sonstigen Pflanzungen vor<br />
schädigenden Einflüssen zu bewahren. Hierbei ist die DIN 18 920 zu beachten. Erforderlichenfalls sind<br />
während der Bauzeit Schutzzäune u.ä. anzulegen.<br />
5.2 Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur<br />
und Landschaft<br />
Im Bereich der öffentlichen Grünfläche sind auf min<strong>des</strong>tens 30 % der Fläche einheimische und<br />
standortgerechte Einzelbäume und Baumgruppen anzupflanzen. Es sind Arten aus den Listen der<br />
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Stadt <strong>Königswinter</strong> - Landschaftspflegerischer Begleitplan zum BP <strong>70</strong> / 6, ‚Auf dem Taubenberg’, <strong>9.</strong> <strong>Änderung</strong> Seite 9<br />
Anlage zu diesen textlichen Festsetzungen zu verwenden. Die übrigen Flächen sind als Extensivrasen<br />
anzulegen und dauerhaft zu erhalten.<br />
5.3 Stellplatzflächen / -zufahrten<br />
Stellplätze <strong>für</strong> Pkw sowie die Zufahrten dazu auf den privaten Grundstücken sind mit<br />
wassergebundener Decke, mit Rasengittersteinen, Schotterrasen oder sonstiger wasserdurchlässiger<br />
Befestigung auszuführen.<br />
Diese Maßnahmen sind in einem Gestaltungsplan <strong>für</strong> die Außenanlagen mit den<br />
Bauantragsunterlagen nachzuweisen und bedürfen der Genehmigung durch die Stadt <strong>Königswinter</strong>.<br />
5.4 Anpflanzungen von Bäumen und Sträuchern auf privaten Grundstücken<br />
Auf den Baugrundstücken sind min<strong>des</strong>tens 20 % der Flächen als Vegetationsfläche anzulegen.<br />
Bäume und Sträucher müssen einheimisch und standortgerecht sein. Es sind Arten aus den Listen der<br />
Anlage zu diesen textlichen Festsetzungen zu verwenden.<br />
Die Gehölzpflanzungen sollen zur Eingrünung insbesondere an den Grundstücksgrenzen in Pflanzstreifen<br />
vorgenommen werden. Einfriedungen sollen in die Bepflanzung eingebunden werden.<br />
Diese Maßnahmen sind in einem Gestaltungsplan <strong>für</strong> die Außenanlagen mit den<br />
Bauantragsunterlagen nachzuweisen und bedürfen der Genehmigung durch die Stadt <strong>Königswinter</strong>.<br />
5.5 Heckenpflanzung am Böschungsrand<br />
Auf den Baugrundstücken, die an der Westseite an den großkronigen Baumbestand im Bereich der<br />
Böschung <strong>des</strong> Rottbachtales angrenzen, ist entlang der östlichen Grundstücksgrenze mittig innerhalb<br />
der gekennzeichneten Fläche eine frei wachsende einzeilige Hecke zu pflanzen und dauerhaft zu<br />
erhalten. Einfriedungen dürfen nur auf der Grundstück zugewandten Seite errichtet werden und sind in<br />
die Pflanzung einzubinden. Die Anpflanzungsmaßnahme ist auf die nach Punkt 5.4 geforderte<br />
Vegetationsfläche (20 % <strong>des</strong> Baugrundstücks) anrechenbar.<br />
5.6 Anpflanzungen von Bäumen auf öffentlichen Verkehrsflächen<br />
Innerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen sind min<strong>des</strong>tens 12 Bäume zu pflanzen. Es sind<br />
großkronige, hochstämmige Einzelbäume, min<strong>des</strong>tens dreimal verpflanzt, mit einem Stammumfang<br />
von 16 - 18 cm in 1,00 m Höhe zu pflanzen und dauerhaft zu unterhalten. Bei Abgängigkeit ist<br />
artgleich eine Neuanpflanzung vorzunehmen. Es sind Arten aus den Listen der Anlage zu diesen<br />
textlichen Festsetzungen zu verwenden.<br />
5.7 Fledermaussteine<br />
Bei der Errichtung von Neubauten im Plangebiet wird aus Gründen <strong>des</strong> Artenschutzes der Einbau<br />
geeigneter einzelner Fledermaussteine in Form von Flach- oder Einbausteinen oder von speziellen<br />
Fledermausdachpfannen empfohlen, um Fledermäusen Quartier zu bieten (1 Einbaustein und 2 - 3<br />
Dachpfannen pro Gebäude).<br />
5.8 Pflanzlisten<br />
1. Gehölzauswahl <strong>für</strong> die öffentlichen Verkehrsflächen<br />
Linde Tilia ‚Greenspire’<br />
Spitz-Ahorn Acer platanoi<strong>des</strong> ‚Emerald Queen’<br />
Scharlach-Kastanie Aesculus carnea ‚Briotii’<br />
Esche Fraxinus excelsior<br />
2. Bäume und Sträucher auf sonstigen Flächen<br />
Auf den nicht überbaubaren Flächen der Baugebiete sowie der Grünflächen sind Bäume und<br />
Sträucher der in der folgenden Liste aufgeführten Arten zu pflanzen. Die Bäume sollen einen<br />
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Stadt <strong>Königswinter</strong> - Landschaftspflegerischer Begleitplan zum BP <strong>70</strong> / 6, ‚Auf dem Taubenberg’, <strong>9.</strong> <strong>Änderung</strong> Seite 10<br />
Stammumfang von min<strong>des</strong>tens 16-18 cm in 1,00 m Stammhöhe haben. Sie sind fachgerecht zu<br />
unterhalten. Abhängige Bäume sind durch Baumarten der folgenden Liste zu ersetzen.<br />
Rotbuche Fagus sylvatica<br />
Blutbuche Fagus ‚Atropunicea’<br />
Traubeneiche Quercus petrea<br />
Säuleneiche Quercus robur ‚Fastigiata’ (Ver.)<br />
Stieleiche Quercus robur<br />
Winterlinde Tilia cordata<br />
Sommerlinde Tilia platyphyllus<br />
Feldulme Ulmus carpinifolia<br />
Spitzahorn Acer platanoi<strong>des</strong><br />
Bergahorn Acer pseudoplatanus<br />
Kastanie Aeculus hippocastanum<br />
Walnuss Juglans regia<br />
Magnolie Magnolia kobus<br />
Hainbuche Carpinus betulus<br />
Salweide Salix caprea<br />
Hasel Corylus avellana<br />
Weißdorn Crataegus monogyna<br />
Hundsrose Rosa canina<br />
Büschelrose Rosa multiflora<br />
Schlehe Prunus spinosa<br />
Vogelkirsche Prunus avium<br />
Vogelbeere Sobus aucuparia<br />
Feldahorn Acer campestre<br />
Heckenkirsche Lonicera xylosteum<br />
Pfaffenhütchen Euonymus europaeus<br />
Berberitze Berberis vulgaris<br />
Schwarzer Holunder Sambucus nigra<br />
Roter Hartriegel Cornus sanguinea<br />
Kornelkirsche Cornus mas<br />
3. Hecken auf privaten Grundstücken<br />
Entlang der Böschungskante <strong>des</strong> Rottbachtales ist eine freiwachsende einzeilige Hecke der in der<br />
folgenden Liste aufgeführten Arten mit einem Pflanzabstand von 80 cm und mit einer Min<strong>des</strong>thöhe von<br />
1 m zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten.<br />
Eibe Taxus baccata<br />
Hasel Corylus avellana<br />
6. Ökologische Bilanzierung<br />
6.1 Methodik<br />
Die Bewertung der Biotoptypen <strong>für</strong> den Ausgangszustand wie <strong>für</strong> den Prognosezustand der Planung<br />
erfolgt auf der Basis <strong>des</strong> vereinfachten Verfahrens <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> NRW zur Bewertung von Eingriffen in<br />
Natur und Landschaft sowie von Kompensationsmaßnahmen, Stand Mai 2001.<br />
Da <strong>für</strong> das Plangebiet bereits ein rechtskräftiger Bebauungsplan besteht, ist der Eingriff, der mit der<br />
Neuplanung verbunden ist, in Relation zu dem hypothetischen Zustand <strong>des</strong> Plangebietes nach den<br />
Festsetzungen <strong>des</strong> alten <strong>Bebauungsplanes</strong> <strong>70</strong> / 6 zu bewerten. Für die Gegenüberstellung wird ein<br />
zukünftiger Biotopwert der Grün- und Ausgleichsflächen nach einem Entwicklungszeitraum von ca. 30<br />
Jahren prognostiziert.<br />
6.2 Bewertung<br />
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Stadt <strong>Königswinter</strong> - Landschaftspflegerischer Begleitplan zum BP <strong>70</strong> / 6, ‚Auf dem Taubenberg’, <strong>9.</strong> <strong>Änderung</strong> Seite 11<br />
6.2.1 Beschreibung der Biotoptypen<br />
Die Einstufung <strong>des</strong> Biotops im Bereich <strong>des</strong> Rottbachtales erfolgt auf der Basis <strong>des</strong> Biotopkatasters der<br />
Lan<strong>des</strong>anstalt <strong>für</strong> Ökologie, Landschaft und Forsten (LÖLF NRW).<br />
● Biotoptyp 1.1 versiegelte Fläche<br />
Grundwert A / P = 0<br />
● Biotoptyp 3.1 Acker<br />
Grundwert A = 2<br />
● Biotoptyp 3.2 Intensivgrünland (Fettwiese / -weide)<br />
Grundwert A = 4<br />
● Biotoptyp 3.4 Nass- und Feuchtgrünland<br />
Grundwert A = 10<br />
● Biotoptyp 4.2 Zier- und Nutzgarten (strukturreich)<br />
Grundwert A = 4<br />
Grundwert P = 3<br />
● Biotoptyp 4.5 Extensivrasen (in Grün- und Parkanlagen)<br />
Grundwert P = 3<br />
● Biotoptyp 5.2 Brachen, zwischen 5 - 15 Jahren<br />
Grundwert A = 5<br />
● Biotoptyp 6.6 standortheimischer Laubwald<br />
Grundwert A = 10 (nach § 62 LG geschützt)<br />
● Biotoptyp 7.2 Fließgewässer, nur geringfügig verbaut<br />
Grundwert A = 10 (nach § 62 LG geschützt)<br />
● Biotoptyp 8.2 Baumgruppen / Einzelbäume<br />
Grundwert P = 6<br />
6.2.2 Bewertung der Ausgangssituation (A)<br />
Das Plangebiet ist zu einem großen Teil landwirtschaftlich genutzt und als Ackerfläche bzw. als<br />
Intensivgrünland einzustufen. Das Rottbachtal wird als kombinierter Biotopwert entsprechend der<br />
Biotopkartierung angesetzt. Im Süden ist ein schmaler Streifen als Brache (ehemaliges<br />
Einfamilienhausgrundstück) bzw. als strukturreicher Zier- und Nutzgarten bewertet.<br />
A. Zustand <strong>des</strong> Untersuchungsraumes<br />
Nr. d.<br />
Fläche<br />
1<br />
Code Biotoptyp Fläche<br />
m²<br />
1.1<br />
versiegelte Fläche<br />
1.295<br />
% Grundwert<br />
A<br />
100<br />
0<br />
Grundwert<br />
P<br />
-<br />
Einzel-<br />
Flächenwert<br />
2 3.1 Acker 10.787 100 2 - 21.574<br />
3 3.2 Intensivgrünland<br />
10.198 100 4 - 40.792<br />
4 5.2 Brache 1.525 100 5 - 7.429<br />
-<br />
11
Stadt <strong>Königswinter</strong> - Landschaftspflegerischer Begleitplan zum BP <strong>70</strong> / 6, ‚Auf dem Taubenberg’, <strong>9.</strong> <strong>Änderung</strong> Seite 12<br />
5 4.2 Zier- und Nutzgärten,strukturreich<br />
817 100 4 - 3.268<br />
6 (*) Rottbachtal 6.797 100 10 - 67.9<strong>70</strong><br />
Gesamtflächenwert A: 141.033<br />
(*) Zusammenfassende Bewertung aus 3.4 (ca. 20 %), 6.6 (ca. 30 %), 7.2 (ca. 50 %)<br />
6.2.3 Bewertung <strong>des</strong> Plangebietes nach den Festsetzungen <strong>des</strong> alten <strong>Bebauungsplanes</strong> <strong>70</strong> / 6<br />
und der <strong>9.</strong> <strong>Änderung</strong> <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplanes</strong> <strong>70</strong> / 6 (B1/B2)<br />
Die Abgrenzung der <strong>9.</strong> <strong>Änderung</strong> <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplanes</strong> <strong>70</strong> / 6 geht im Nordosten um ca. 0,5 ha über<br />
die alte Abgrenzung hinaus. Die Bewertung <strong>des</strong> hypothetischen Zustan<strong>des</strong> <strong>des</strong> Plangebietes entsprechend<br />
den Festsetzungen <strong>des</strong> alten <strong>Bebauungsplanes</strong> <strong>70</strong> / 6 erfolgt auf der Basis der Abgrenzung<br />
der <strong>9.</strong> <strong>Änderung</strong>. Für den Bereich <strong>des</strong> Rottbachtales sowie <strong>für</strong> die Ackerfläche <strong>des</strong> nordöstlichen<br />
Teilbereiches, der außerhalb <strong>des</strong> Geltungsbereiches <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplanes</strong> <strong>70</strong> / 6 liegt (ohne<br />
Veränderung), wird der Ausgangszustand (A), <strong>für</strong> die übrigen Teilflächen der Planungswert (P /<br />
Biotopwert 30 Jahre nach Neuanlage) der Bewertung zugrunde gelegt. Die Siedlungsflächen werden<br />
gemäß Festsetzung <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplanes</strong> <strong>70</strong> / 6 (GRZ 0,4) pauschal als zu 50 % versiegelt<br />
(Berücksichtigung der alten Fassung der BauNVO von 1977) angesetzt.<br />
Die Bewertung der Planung gemäß der <strong>9.</strong> <strong>Änderung</strong> <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplanes</strong> <strong>70</strong> / 6 erfolgt nach den<br />
aktuellen Festsetzungen <strong>für</strong> den gesamten Geltungsbereich. Das Rottbachtal wird ebenfalls ohne<br />
Veränderung mit identischem Biotopwert angesetzt. Die geplante öffentliche Grünfläche am Nordrand<br />
<strong>des</strong> Plangebietes wird zu <strong>70</strong> % als Extensivrasen und zu 30 % als mit Baumgruppen bestanden<br />
angesetzt. Die Siedlungsflächen werden pauschal als zu 45 % versiegelt (GRZ 0,3 zuzüglich der<br />
maximal zulässigen Überschreitung nach § 19 (4) BauNVO) angesetzt.<br />
Die Gesamtbilanz (B2 – B1) der nachfolgenden Tabelle stellt die Bilanzierung alt / neu gegenüber.<br />
B1<br />
Nr. d.<br />
Fläche<br />
1<br />
Zustand <strong>des</strong> Untersuchungsraumes gemäß den Festsetzungen <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplanes</strong><br />
<strong>70</strong> / 6 (alt)<br />
Code Biotoptyp Fläche<br />
m²<br />
1.1<br />
versiegelte Fläche<br />
4.006<br />
% Grundwert<br />
A<br />
100<br />
0<br />
Grundwert<br />
P<br />
0<br />
Einzel-<br />
Flächenwert<br />
2 1.1 versiegelte<br />
Fläche<br />
15.849 50 0 0 -<br />
3 2.2 Straßenbegleitgrün<br />
3.881 100 - 3 11.643<br />
4 3.1 Acker 2.860 100 2 - 5.720<br />
5 4.2 Zier- und Nutzgärten<br />
15.849 50 - 3 23.774<br />
6 (*) Rottbachtal 4.822 100 10 - 48.220<br />
Gesamtflächenwert B1: 8<strong>9.</strong>357<br />
-<br />
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B2<br />
Nr. d.<br />
Fläche<br />
Zustand <strong>des</strong> Untersuchungsraumes gemäß den Festsetzungen der <strong>9.</strong> <strong>Änderung</strong> <strong>des</strong><br />
<strong>Bebauungsplanes</strong> <strong>70</strong> / 6 (neu)<br />
Code Biotoptyp Fläche<br />
m²<br />
% Grundwert<br />
A<br />
Grundwert<br />
P<br />
Einzel-<br />
Flächenwert<br />
1 1.1 versiegelte Fläche<br />
2.995 100 0 0<br />
-<br />
2 1.1 versiegelte<br />
Fläche<br />
20.385 45 0 0 -<br />
3 2.2 Zier- und Nutzgärten<br />
20.385 55 - 3 33.635<br />
4 8.1 Baumgruppen /<br />
Einzelbäume<br />
1.242 30 - 6 2.236<br />
5 3.2 Extensivrasen 1.242 <strong>70</strong> - 3 2.608<br />
6 (*) Rottbachtal 6.797 100 10 - 67.9<strong>70</strong><br />
Gesamtflächenwert B2: 106.449<br />
Gesamtbilanz B 2 – B 1: + 17.092<br />
(*) Zusammenfassende Bewertung aus 3.4 (ca. 20 %), 6.6 (ca. 30 %), 7.2 (ca. 50 %)<br />
6.3 Zusammenfassung<br />
Die Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung <strong>für</strong> die <strong>9.</strong> <strong>Änderung</strong> <strong>des</strong> Bebau-ungsplanes <strong>70</strong> / 6 berücksichtigt<br />
die Tatsache, dass gemäß § 1 a, Abs. 3 BauGB ein Ausgleich <strong>für</strong> Eingriffe in Natur und Landschaft nur<br />
insoweit erforderlich ist, wie solche Eingriffe nicht bereits zulässig waren.<br />
Die Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung stellt den Eingriff nach altem Planungsrecht (Bebauungsplan <strong>70</strong><br />
/ 6 alt) der Neuplanung der <strong>9.</strong> <strong>Änderung</strong> gegenüber. Aufgrund der beschriebenen geplanten Maßnahmen<br />
zur Vermeidung und zum Ausgleich <strong>des</strong> mit der aktuellen Planung verbundenen Eingriffs in<br />
Natur und Landschaft ergibt sich eine erheblich geringere Eingriffsintensität als nach altem<br />
Planungsrecht. Die Bilanz weist ein Plus von 17.092 Punkten aus, was einer Verbesserung gegenüber<br />
dem Eingriff nach altem Planungrecht um 20 % entspricht. Dieser Umstand kommt insgesamt der<br />
Qualität <strong>des</strong> grünen Umfel<strong>des</strong> <strong>des</strong> geplanten Baugebietes und <strong>des</strong>sen landschaftlicher Einbindung<br />
zugute.<br />
Die Planung wird von einem privaten Erschließungsträger umgesetzt. Im Rahmen eines Erschließungsvertrages<br />
zwischen Erschließungsträger und Stadt <strong>Königswinter</strong> wird die Realisierung und<br />
Unterhaltung der Ausgleichsmaßnahmen abgesichert. Dazu zählen auch die Ausgleichsmaßnahmen<br />
auf den Privatgrundstücken, die entweder vom Erschließungsträger realisiert werden oder deren<br />
Umsetzung vertraglich zwischen Erschließungsträger und zukünftigen Grundstückseigentümern /<br />
Bauherren geregelt wird.<br />
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Stadt <strong>Königswinter</strong> - Landschaftspflegerischer Begleitplan zum BP <strong>70</strong> / 6, ‚Auf dem Taubenberg’, <strong>9.</strong> <strong>Änderung</strong> Seite 14<br />
Aachen, im März 2008<br />
RaumPlan<br />
Anlage: Teilgutachten zur Prüfung der Artenschutzbelange, Büro <strong>für</strong> Umweltplanung / Aachen,<br />
März 2008<br />
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