9. Änderung des Bebauungsplanes 70 / 6 für Königswinter-Ittenbach ...
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Stadt <strong>Königswinter</strong> - Landschaftspflegerischer Begleitplan zum BP <strong>70</strong> / 6, ‚Auf dem Taubenberg’, <strong>9.</strong> <strong>Änderung</strong> Seite 8<br />
und näher diskutiert. Für die Vogel-, Amphibien- und Reptilienarten stehen Kartenwerke zur<br />
Verfügung, innerhalb derer das Plangebiet zugeordnet werden kann. Durch die differenzierte<br />
Information entfallen bereits eine Reihe von Arten. Insgesamt werden 30 Arten näher betrachtet.<br />
4.4.3 Ergebnis der Prüfung der Artenschutzbelange<br />
Für keine der 56 untersuchten geschützten Tierarten ist zu erwarten, dass das direkte Störungsverbot<br />
nach dem Artenschutzgesetz durch den Bebauungsplan verletzt wird.<br />
Das Rottbachtal wird erhalten und durch die Ausweisung im Bebauungsplan als öffentliche Grünfläche<br />
zusätzlich zu der Festsetzung als Landschaftsschutzgebiet gesichert. Die geplante Wege begleitende<br />
und den Landschaftsraum gliedernde Grünfläche im Norden <strong>des</strong> Plangebietes setzt die Vegetationsstruktur<br />
<strong>des</strong> Rottbachtales fort. Schließlich ist das Plangebiet mit seinen großen Gärten stark<br />
durchgrünt, so dass auch im Inneren <strong>des</strong> Plangebietes eine gewisse ökologische Wertigkeit zu<br />
erwarten ist und neue Lebensräume <strong>für</strong> Flora und Fauna entstehen werden. Aus Artenschutzgründen<br />
wird In den Hinweisen <strong>des</strong> Βebauungsplanes eine Empfehlung zum Einbau von Fledermaussteinen<br />
aufgenommen. Zur Verminderung der Störwirkung durch Licht verwendet die Stadt <strong>Königswinter</strong> seit<br />
einiger Zeit nur noch umweltfreundliche Natriumdampflampen mit engem Spektralbereich (ohne UV-<br />
Lichtanteil).<br />
4.5 Landschaftsbild<br />
Mit der vorhandenen Bebauung wird die Ortslage von <strong>Ittenbach</strong> arrondiert. Die intensive Eingrünung<br />
<strong>des</strong> Plangebietes nach Außen (Rottbachtal / öffentlicher Grünstreifen am Nordrand <strong>des</strong> Plangebietes)<br />
und Durchgrünung im Inneren (große Gärten, Anpflanzungen auf privaten Grundstücksflächen und im<br />
Straßenraum) gewährleistet <strong>des</strong>sen Einbindung in die Landschaft und die Ausbildung eines grüngeprägten<br />
Ortsran<strong>des</strong>. Die Vorschrift zur Anpflanzung einer frei wachsenden Hecke am Böschungsrand<br />
<strong>des</strong> Rottbachtales dient der Vermeidung von Beeinträchtigungen <strong>des</strong> Landschaftsbil<strong>des</strong> innerhalb <strong>des</strong><br />
Tales.<br />
5. Planungsrechtliche Festsetzungen<br />
Die unter Punkt 4.3 entwickelten Pflanzvorschriften werden wie folgt in die planungsrechtlichen Festsetzungen<br />
der <strong>9.</strong> <strong>Änderung</strong> <strong>des</strong> <strong>Bebauungsplanes</strong> <strong>70</strong> / 6 übernommen. Aus Punkt 4.4 Artenschutz<br />
folgt als Hinweis die Empfehlung unter Punkt 5.7 (Fledermaussteine). Die Pflanzlisten unter Punkt 5.8<br />
werden im Bebauungsplan als Anlage 1 der textlichen Festsetzungen geführt.<br />
5.1 Flächen mit Bindungen <strong>für</strong> Bepflanzungen und <strong>für</strong> die Erhaltung von Bäumen und Sträuchern<br />
Innerhalb <strong>des</strong> in der Planzeichnung als ‚Fläche mit Bindungen <strong>für</strong> Bepflanzungen’ festgesetzten Bereiches<br />
<strong>des</strong> Rottbachtales sind die bestehenden Bäume, Sträucher und sonstigen Pflanzflächen zu erhalten<br />
und fachgerecht zu pflegen. Abgängige Baum- und Straucharten sind entsprechend der Pflanzlisten<br />
der Anlage zu den textlichen Festsetzungen zu ersetzen und fachgerecht zu unterhalten.<br />
In jeder Phase der Baudurchführung sind die zu erhaltenden Bäume und sonstigen Pflanzungen vor<br />
schädigenden Einflüssen zu bewahren. Hierbei ist die DIN 18 920 zu beachten. Erforderlichenfalls sind<br />
während der Bauzeit Schutzzäune u.ä. anzulegen.<br />
5.2 Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur<br />
und Landschaft<br />
Im Bereich der öffentlichen Grünfläche sind auf min<strong>des</strong>tens 30 % der Fläche einheimische und<br />
standortgerechte Einzelbäume und Baumgruppen anzupflanzen. Es sind Arten aus den Listen der<br />
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