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9. Änderung des Bebauungsplanes 70 / 6 für Königswinter-Ittenbach ...

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Stadt <strong>Königswinter</strong> - Landschaftspflegerischer Begleitplan zum BP <strong>70</strong> / 6, ‚Auf dem Taubenberg’, <strong>9.</strong> <strong>Änderung</strong> Seite 13<br />

B2<br />

Nr. d.<br />

Fläche<br />

Zustand <strong>des</strong> Untersuchungsraumes gemäß den Festsetzungen der <strong>9.</strong> <strong>Änderung</strong> <strong>des</strong><br />

<strong>Bebauungsplanes</strong> <strong>70</strong> / 6 (neu)<br />

Code Biotoptyp Fläche<br />

m²<br />

% Grundwert<br />

A<br />

Grundwert<br />

P<br />

Einzel-<br />

Flächenwert<br />

1 1.1 versiegelte Fläche<br />

2.995 100 0 0<br />

-<br />

2 1.1 versiegelte<br />

Fläche<br />

20.385 45 0 0 -<br />

3 2.2 Zier- und Nutzgärten<br />

20.385 55 - 3 33.635<br />

4 8.1 Baumgruppen /<br />

Einzelbäume<br />

1.242 30 - 6 2.236<br />

5 3.2 Extensivrasen 1.242 <strong>70</strong> - 3 2.608<br />

6 (*) Rottbachtal 6.797 100 10 - 67.9<strong>70</strong><br />

Gesamtflächenwert B2: 106.449<br />

Gesamtbilanz B 2 – B 1: + 17.092<br />

(*) Zusammenfassende Bewertung aus 3.4 (ca. 20 %), 6.6 (ca. 30 %), 7.2 (ca. 50 %)<br />

6.3 Zusammenfassung<br />

Die Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung <strong>für</strong> die <strong>9.</strong> <strong>Änderung</strong> <strong>des</strong> Bebau-ungsplanes <strong>70</strong> / 6 berücksichtigt<br />

die Tatsache, dass gemäß § 1 a, Abs. 3 BauGB ein Ausgleich <strong>für</strong> Eingriffe in Natur und Landschaft nur<br />

insoweit erforderlich ist, wie solche Eingriffe nicht bereits zulässig waren.<br />

Die Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung stellt den Eingriff nach altem Planungsrecht (Bebauungsplan <strong>70</strong><br />

/ 6 alt) der Neuplanung der <strong>9.</strong> <strong>Änderung</strong> gegenüber. Aufgrund der beschriebenen geplanten Maßnahmen<br />

zur Vermeidung und zum Ausgleich <strong>des</strong> mit der aktuellen Planung verbundenen Eingriffs in<br />

Natur und Landschaft ergibt sich eine erheblich geringere Eingriffsintensität als nach altem<br />

Planungsrecht. Die Bilanz weist ein Plus von 17.092 Punkten aus, was einer Verbesserung gegenüber<br />

dem Eingriff nach altem Planungrecht um 20 % entspricht. Dieser Umstand kommt insgesamt der<br />

Qualität <strong>des</strong> grünen Umfel<strong>des</strong> <strong>des</strong> geplanten Baugebietes und <strong>des</strong>sen landschaftlicher Einbindung<br />

zugute.<br />

Die Planung wird von einem privaten Erschließungsträger umgesetzt. Im Rahmen eines Erschließungsvertrages<br />

zwischen Erschließungsträger und Stadt <strong>Königswinter</strong> wird die Realisierung und<br />

Unterhaltung der Ausgleichsmaßnahmen abgesichert. Dazu zählen auch die Ausgleichsmaßnahmen<br />

auf den Privatgrundstücken, die entweder vom Erschließungsträger realisiert werden oder deren<br />

Umsetzung vertraglich zwischen Erschließungsträger und zukünftigen Grundstückseigentümern /<br />

Bauherren geregelt wird.<br />

13

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