Gepr. Fachkaufmann/Fachkauffrau für die Bewertung von Immobilien
Gepr. Fachkaufmann/Fachkauffrau für die Bewertung von Immobilien
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<strong>Gepr</strong>.<br />
<strong>Fachkaufmann</strong>/<strong>Fachkauffrau</strong><br />
<strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Bewertung</strong> <strong>von</strong><br />
<strong>Immobilien</strong> (IHK)<br />
- berufsbegleitend -<br />
Der Markt <strong>für</strong> <strong>Immobilien</strong> hat<br />
sich in den letzten Jahren<br />
entscheidend gewandelt.<br />
Automatische<br />
Wertsteigerungen gehören<br />
der Vergangenheit an.<br />
Anforderungen an<br />
Kreditsicherheiten sind<br />
gestiegen.<br />
Neue Bilanzierungsvorschriften<br />
erlauben das<br />
Bilanzieren nach neuen<br />
Regeln.<br />
Eine sachgerechte<br />
<strong>Bewertung</strong> <strong>von</strong> <strong>Immobilien</strong><br />
spielt eine immer größere<br />
Rolle.<br />
Mit dem hier vorgestellten<br />
<strong>Fachkaufmann</strong>/<strong>Fachkauffrau</strong><br />
reagiert <strong>die</strong> IHK mit einer<br />
öffentlich rechtlichen Prüfung.<br />
Diese bietet den Teilnehmern<br />
bzw. deren Arbeitgebern <strong>die</strong><br />
Gewähr, dass das erworbene<br />
Wissen auch tatsächlich den<br />
Anforderungen des Marktes<br />
entspricht.<br />
Eingangsvoraussetzungen<br />
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer<br />
eine mit Erfolg<br />
abgeschlossene Ausbildung<br />
in einem anerkannten<br />
dreijährigen<br />
Ausbildungsberuf der<br />
Immoblienwirtschaft,<br />
Kreditwirtschaft oder<br />
Versicherungswirtschaft und<br />
danach eine mindestens<br />
einjährige Berufspraxis oder<br />
eine mit Erfolg<br />
abgeschlossene Ausbildung<br />
in einem anderen<br />
anerkannten<br />
kaufmännischen oder<br />
verwaltenden dreijährigen<br />
Ausbildungsberuf und<br />
danach eine mind.<br />
zweijährige Berufspraxis<br />
oder<br />
eine mit Erfolg abgelegte<br />
Abschlussprüfung in einem<br />
anderen Ausbildungsberuf<br />
und danach eine mind.<br />
dreijährige Berufspraxis<br />
oder<br />
eine mindestens fünf jährige<br />
Berufspraxis nachweist.<br />
Die Berufspraxis muss<br />
inhaltlich wesentliche<br />
Bezüge zu den Aufgaben<br />
eines/einer <strong>Gepr</strong>üften<br />
<strong>Fachkaufmann</strong>/<strong>Fachkauffrau</strong><br />
<strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Bewertung</strong> <strong>von</strong><br />
<strong>Immobilien</strong> haben.<br />
Wie empfehlen dringend, <strong>die</strong><br />
Zulassung zur Prüfung vor Beginn<br />
eines Vorbereitungs- lehrganges zu<br />
beantragen. Anträge sind bei der IHK<br />
oder unter Downloads erhältlich.<br />
Über <strong>die</strong> Zulassung zum Kurs<br />
entscheidet <strong>die</strong> Schulleitung.