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Gepr. Fachkaufmann/Fachkauffrau für die Bewertung von Immobilien

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<strong>Gepr</strong>.<br />

<strong>Fachkaufmann</strong>/<strong>Fachkauffrau</strong><br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Bewertung</strong> <strong>von</strong><br />

<strong>Immobilien</strong> (IHK)<br />

- berufsbegleitend -<br />

Der Markt <strong>für</strong> <strong>Immobilien</strong> hat<br />

sich in den letzten Jahren<br />

entscheidend gewandelt.<br />

Automatische<br />

Wertsteigerungen gehören<br />

der Vergangenheit an.<br />

Anforderungen an<br />

Kreditsicherheiten sind<br />

gestiegen.<br />

Neue Bilanzierungsvorschriften<br />

erlauben das<br />

Bilanzieren nach neuen<br />

Regeln.<br />

Eine sachgerechte<br />

<strong>Bewertung</strong> <strong>von</strong> <strong>Immobilien</strong><br />

spielt eine immer größere<br />

Rolle.<br />

Mit dem hier vorgestellten<br />

<strong>Fachkaufmann</strong>/<strong>Fachkauffrau</strong><br />

reagiert <strong>die</strong> IHK mit einer<br />

öffentlich rechtlichen Prüfung.<br />

Diese bietet den Teilnehmern<br />

bzw. deren Arbeitgebern <strong>die</strong><br />

Gewähr, dass das erworbene<br />

Wissen auch tatsächlich den<br />

Anforderungen des Marktes<br />

entspricht.<br />

Eingangsvoraussetzungen<br />

Zur Prüfung ist zuzulassen, wer<br />

eine mit Erfolg<br />

abgeschlossene Ausbildung<br />

in einem anerkannten<br />

dreijährigen<br />

Ausbildungsberuf der<br />

Immoblienwirtschaft,<br />

Kreditwirtschaft oder<br />

Versicherungswirtschaft und<br />

danach eine mindestens<br />

einjährige Berufspraxis oder<br />

eine mit Erfolg<br />

abgeschlossene Ausbildung<br />

in einem anderen<br />

anerkannten<br />

kaufmännischen oder<br />

verwaltenden dreijährigen<br />

Ausbildungsberuf und<br />

danach eine mind.<br />

zweijährige Berufspraxis<br />

oder<br />

eine mit Erfolg abgelegte<br />

Abschlussprüfung in einem<br />

anderen Ausbildungsberuf<br />

und danach eine mind.<br />

dreijährige Berufspraxis<br />

oder<br />

eine mindestens fünf jährige<br />

Berufspraxis nachweist.<br />

Die Berufspraxis muss<br />

inhaltlich wesentliche<br />

Bezüge zu den Aufgaben<br />

eines/einer <strong>Gepr</strong>üften<br />

<strong>Fachkaufmann</strong>/<strong>Fachkauffrau</strong><br />

<strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Bewertung</strong> <strong>von</strong><br />

<strong>Immobilien</strong> haben.<br />

Wie empfehlen dringend, <strong>die</strong><br />

Zulassung zur Prüfung vor Beginn<br />

eines Vorbereitungs- lehrganges zu<br />

beantragen. Anträge sind bei der IHK<br />

oder unter Downloads erhältlich.<br />

Über <strong>die</strong> Zulassung zum Kurs<br />

entscheidet <strong>die</strong> Schulleitung.

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