Anmeldung - Kolping Bildungswerk
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104708 | 001-10.02.11<br />
<strong>Anmeldung</strong><br />
Kaufmännisches Berufskolleg Fremdsprachen, zweijährig<br />
Schuljahre 2013/2014 bis 2014/2015<br />
Name: .........................................................................................................................<br />
(ggf. auch Geburtsname)<br />
Vorname(n): ............................................................ Geburtsdatum: ............................<br />
Geburtsort/Kreis: .................................................................................................................<br />
Familienstand: ................... Konfession: ...................... Staatsangeh.: .................................<br />
Anschrift: ............................................................................................................................<br />
Straße PLZ Wohnort<br />
Bildungszentrum<br />
Heilbronn<br />
Kaufmännisches Berufskolleg<br />
Fremdsprachen<br />
Bahnhofstraße 8<br />
74072 Heilbronn<br />
Tel. +49 (0)7131 88864-12<br />
Fax +49 (0)7131 88864-50<br />
stefanie.mager@kolping-bildungswerk.de<br />
Telefon............................................................ Mobil .............................................................................................................<br />
E-Mail: ............................................................<br />
Zusatzprogramm zum Erwerb des Berufsabschlusses „Staatlich geprüfter Wirtschaftsassistent*“ � Ja � Nein<br />
Zusatzprogramm Französisch (Wahlfach) � Ja � Nein<br />
Erziehungsberechtigte/r bei Minderjährigen:<br />
Name: ..................................................................... Vorname: ..............................................................................................<br />
Telefon: .................................................................. Mobil: ...................................................................................................<br />
Nur wenn Wohnort des Erziehungsberechtigten abweichend ist:<br />
Anschrift: ............................................................................................................................<br />
Straße PLZ Wohnort<br />
Angaben zur bisher besuchten Schule:<br />
Gymnasium � Realschule � Berufsfachschule � Berufsaufbauschule � Hauptschule � ......................................<br />
Schulname/Schulort: ..............................................................................................................................................................<br />
Note in Englisch: ................................... im Zwischenzeugnis ...................................... im Abschlusszeugnis (ggf. bitte nachreichen)<br />
Wurde bereits ein Berufskolleg besucht? � ja � nein Wenn ja, welches? .........................................................................<br />
Wurde bereits an einem Aufnahmeverfahren oder einer Prüfung zum Erwerb der FH-Reife teilgenommen? � ja � nein<br />
Wurde ein Aufnahmeantrag an einer weiteren Schule gestellt: � ja � nein<br />
Abgeschlossene Berufsausbildung als: ........................................................................ von: ....................... bis: .....................<br />
Anmeldeunterlagen: 2 Passbilder (s. o.), tabellarischer Lebenslauf und beglaubigte Zeugniskopien.<br />
1 Lichtbild hier aufkleben<br />
1 weiteres Lichtbild bitte beilegen
104708 | 001-10.02.11<br />
Die für die Aufnahme erforderlichen Abschlusszeugnisse sind ggf. nach Erhalt nachzureichen.<br />
*Aufgrund der besseren Lesbarkeit wird auf die weibliche Form verzichtet<br />
<strong>Kolping</strong>-<strong>Bildungswerk</strong> Württemberg e. V.<br />
Theodor-Heuss-Str. 34 | 70174 Stuttgart<br />
Amtsgericht Stuttgart VR 2734<br />
Aufsichtsratsvorsitzender<br />
Wolfgang Bolsinger<br />
Vorstand<br />
Dr. Klaus Vogt<br />
Stv. Vorstand<br />
Ute Schmucker OStD’<br />
LIGA Bank eG<br />
KTO: 106 464 360<br />
BLZ: 750 903 00<br />
Seite 2 der <strong>Anmeldung</strong><br />
Iban:<br />
DE03 7509 0300 0106 4643 60<br />
BIC/SWIFT: GENODEF1M05<br />
- 2 -
104708 | 001-10.02.11<br />
Mit Ihrer <strong>Anmeldung</strong> akzeptieren Sie folgende Vertragsbedingungen:<br />
<strong>Kolping</strong>-<strong>Bildungswerk</strong> Württemberg e. V.<br />
Theodor-Heuss-Str. 34 | 70174 Stuttgart<br />
Amtsgericht Stuttgart VR 2734<br />
Aufsichtsratsvorsitzender<br />
Wolfgang Bolsinger<br />
Vorstand<br />
Dr. Klaus Vogt<br />
Stv. Vorstand<br />
Ute Schmucker OStD’<br />
LIGA Bank eG<br />
KTO: 106 464 360<br />
BLZ: 750 903 00<br />
Seite 3 der <strong>Anmeldung</strong><br />
1. Liegen die Aufnahmevoraussetzungen der Verordnung des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg über die Ausbildung und<br />
Prüfung für das zweijährige Kaufmännische Berufskolleg Fremdsprachen vor, so nimmt der Schulträger den Unterrichtsteilnehmer entsprechend seiner<br />
verfügbaren Schulplatzkapazitäten zu Beginn des Schuljahres 2013/2014 in das zweijährige Kaufmännische Berufskolleg Fremdsprachen auf.<br />
Das erste Halbjahr ist ein Probehalbjahr gemäß der oben genannten Verordnung.<br />
2. Das zweijährige Kaufmännische Berufskolleg Fremdsprachen ist eine Schule in freier Trägerschaft, die dem Unterrichtsteilnehmer nach der Aufnahme<br />
die Möglichkeit zum gleichzeitigen Erwerb eines schulischen und eines beruflichen Abschlusses bietet. Mit dem Abschlusszeugnis des zweijährigen<br />
Kaufmännischen Berufskollegs Fremdsprachen wird die Fachhochschulreife und mit dem erfolgreichen Ablegen einer Zusatzprüfung der Berufsabschluss<br />
des/der Staatlich geprüften Wirtschaftsassistenten/-in erworben.<br />
3. Der Unterrichtsteilnehmer hat das Recht auf Unterricht nach dem vom Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg erlassenen Lehrplan.<br />
Der Unterrichtsteilnehmer muss an allen Unterrichtsstunden teilnehmen, ebenso an allen sonstigen schulischen Veranstaltungen. Während der<br />
Unterrichtszeiten besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Unterrichtsbefreiung. Die Zulassung zur Prüfung setzt regelmäßige Teilnahme am Unterricht<br />
voraus. Für abzusehende Fehlzeiten in außergewöhnlichen Fällen ist zuvor eine Beurlaubung durch die Schulleitung einzuholen.<br />
4. Eine Erkrankung ist unverzüglich mitzuteilen. Bei längerer Erkrankung ist innerhalb von drei Tagen ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Fehlzeiten können<br />
im Zeugnis vermerkt werden. Bei Fehlzeiten über 30 % innerhalb eines Schuljahres, bei Klasse 1 während des Probehalbjahres (krank entschuldigt<br />
oder nicht entschuldigt), kann die Lehrerkonferenz über das Bestehen des Klassenziels entscheiden.<br />
5. Der Schulträger sorgt für einen geordneten Schulbetrieb und für Lehrkräfte, welche die fachlichen und rechtlichen Voraussetzungen zur Erteilung des<br />
Unterrichtes erfüllen.<br />
6. Die Ausbildung und Prüfung am zweijährigen Kaufmännischen Berufskolleg Fremdsprachen richtet sich nach der jeweils gültigen Verordnung des Ministeriums<br />
für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg.<br />
7. Es wird eine Anmelde- bzw. Bearbeitungsgebühr von zurzeit EUR 45,00 erhoben.<br />
Die Bearbeitung Ihrer <strong>Anmeldung</strong> kann erst nach Eingang dieser Gebühr erfolgen. Wenn Ihnen kein Schulplatz angeboten werden kann, wird diese Gebühr<br />
zurückerstattet. 4 Wochen vor Schulbeginn können sie letztmalig vom Vertrag zurücktreten, die Anmeldegebühr verbleibt beim <strong>Kolping</strong>-<br />
<strong>Bildungswerk</strong> Württemberg e. V. Der Rücktritt ist schriftlich gegenüber der Schule zu erklären. Danach ist die Kündigung des Schulvertrages nur nach<br />
den unten stehenden Voraussetzungen möglich.<br />
8. Während der Ausbildung ist ein monatlicher Beitrag (Schulgeld) beginnend ab August 2013 von derzeit EUR 135,00 (gesamt EUR 3.240,00 verteilt auf<br />
24 monatliche Raten) zu zahlen. Dieser wird durch Bankeinzug zum Ersten jeden Monats von dem von Ihnen angegebenen Konto abgebucht. Befindet<br />
sich der Schüler / der gesetzliche Vertreter mit dem Schulgeld in Höhe von 2 Monatsraten in Verzug, so ist das <strong>Kolping</strong>-<strong>Bildungswerk</strong> Württemberg e. V.<br />
berechtigt, den Schulvertrag fristlos zu kündigen. Bei rückständigem Schulgeld kann das <strong>Kolping</strong>-<strong>Bildungswerk</strong> Württemberg e. V. bis zur vollständigen<br />
Bezahlung Zeugnisse zurückbehalten.<br />
Das <strong>Kolping</strong>-<strong>Bildungswerk</strong> Württemberg e. V. ist berechtigt, das Schulgeld zu erhöhen. Eine Erhöhung des Schulgeldes zu Beginn eines neuen Schuljahres<br />
bis max. 20 % ist dem Schüler bzw. dem Erziehungsberechtigten schriftlich mitzuteilen. Ist der Schüler bzw. der Erziehungsberechtigte mit der Erhöhung<br />
nicht einverstanden, so kann er den Schulvertrag fristlos schriftlich kündigen bzw. vor Schulbeginn ohne Einhaltung einer Frist schriftlich vom<br />
Schulvertrag zurücktreten.<br />
9. Nach Schulbeginn ist die Kündigung des Schulvertrages unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen zum Monatsende, erstmals zum 31.10. möglich. Die<br />
Kündigung bedarf der Schriftform. Bei einer Vertragsbeendigung durch Kündigung seitens des Schülers / Erziehungsberechtigten innerhalb des 1. Schuljahres<br />
(31.07.2014) ist an den Schulträger eine Pauschale von 2 Monatsraten zu entrichten.<br />
Im Falle der Beendigung des Schulvertrages muss der Schülerausweis unverzüglich zurückgegeben werden<br />
Die Anwendung des § 627 BGB ist für beide Vertragsparteien ausgeschlossen.<br />
10. Die Haftung für Personen- und Sachschäden richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Schüler bzw. der Erziehungsberechtigte verpflichtet<br />
sich zum Ersatz der von ihm verursachten Schäden. Die Schule haftet nicht für Diebstahl.<br />
11. Der Beginn des Schuljahres ist wie an den öffentlichen Schulen geregelt, ebenso sind die Ferien angeglichen.<br />
12. Die Schulordnung in der jeweils gültigen Fassung ist Bestandteil dieses Vertrages. Mehrmalige Verstöße gegen die Schulordnung können zur Kündigung<br />
des Schulvertrages führen.<br />
13. Hat der Erziehungsberechtigte die <strong>Anmeldung</strong> mit unterzeichnet, so ist die Schule berechtigt, dem Erziehungsberechtigten Auskünfte über die Durchführung<br />
des Schulvertrages betreffenden Angelegenheiten wie z. B. Fehlzeiten, schulische Leistungen etc. zu erteilen. Der Schüler erklärt sich damit einverstanden,<br />
dass diese Auskünfte nach Erreichen der Volljährigkeit weiter erteilt werden dürfen.<br />
14. Der Schüler bzw. der Erziehungsberechtigte erklärt sich damit einverstanden, dass seine Person darstellende Fotos oder von ihm erstellte Werke veröffentlicht<br />
werden. Dies gilt auch für Darstellungen auf der Homepage der Schule. - 3 -<br />
Iban:<br />
DE03 7509 0300 0106 4643 60<br />
BIC/SWIFT: GENODEF1M05<br />
-
104708 | 001-10.02.11<br />
Bankverbindung zum Einzug des Schulgeldes:<br />
<strong>Kolping</strong>-<strong>Bildungswerk</strong> Württemberg e. V.<br />
Theodor-Heuss-Str. 34 | 70174 Stuttgart<br />
Amtsgericht Stuttgart VR 2734<br />
Aufsichtsratsvorsitzender<br />
Wolfgang Bolsinger<br />
Vorstand<br />
Dr. Klaus Vogt<br />
Stv. Vorstand<br />
Ute Schmucker OStD’<br />
LIGA Bank eG<br />
KTO: 106 464 360<br />
BLZ: 750 903 00<br />
Seite 4 der <strong>Anmeldung</strong><br />
Bank: .................................................... IBAN: .................................................... BIC/SWIFT-Code.........................................................<br />
Name des Kontoinhabers: ....................................................................................<br />
Mit meiner Unterschrift ermächtige ich das <strong>Kolping</strong>-<strong>Bildungswerk</strong> Württemberg e.V., das Schulgeld bei Fälligkeit vom oben genannten Konto<br />
durch Lastschrift einzuziehen. Mit der Speicherung und Verarbeitung meiner persönlichen Daten im Rahmen meiner Schulausbildung erkläre<br />
ich mich einverstanden. Mir ist bekannt, dass mit Unterzeichnung dieser <strong>Anmeldung</strong> ein Schulvertrag zwischen mir und dem<br />
<strong>Kolping</strong>-<strong>Bildungswerk</strong> abgeschlossen wird, wenn ich eine schriftliche Aufnahmebestätigung vom <strong>Kolping</strong>-<strong>Bildungswerk</strong><br />
erhalten habe. Der Vertrag wird jedoch nur dann wirksam, wenn im Abschlusszeugnis mindestens die Note „befriedigend“<br />
im Fach Englisch erreicht ist und der mittlere Bildungsabschluss nachgewiesen wird. Die erforderlichen Zeugnisse (beglaubigte<br />
Kopie) müssen spätestens zu Schulbeginn vorliegen.<br />
Die obigen Vertragsbedingungen habe ich zur Kenntnis genommen und bin mit diesen einverstanden.<br />
Ort, Datum: ....................................................................... Unterschrift: .......................................................................<br />
(Schüler)<br />
Ort, Datum: ....................................................................... Unterschrift: .......................................................................<br />
(Erziehungsberechtigter)<br />
Gemäß § 10 des Privatschulgesetztes wird dem zweijährigen kaufmännischen Berufskolleg Fremdsprachen in 74072 Heilbronn<br />
mit Wirkung vom 01.12.2012 die Eigenschaft einer anerkannten Ersatzschule verliehen.<br />
Die Anmeldegebühr von EUR 45,00 bitte auf das untenstehende Konto überweisen<br />
Bitte tragen Sie unbedingt Ihren Namen, den Schulnamen und den Schulort (BKFR_HN) ein.<br />
Iban:<br />
DE03 7509 0300 0106 4643 60<br />
BIC/SWIFT: GENODEF1M05