Anmeldebogen mit Schulvertrag - Kolping Bildungswerk
Anmeldebogen mit Schulvertrag - Kolping Bildungswerk
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(21471) 003!14.12.09 / 11.E.6.5.17<br />
Seite 2<br />
Mit Ihrer Anmeldung akzeptieren Sie folgende Vertragsbedingungen:<br />
a) Es wird eine Anmelde! bzw. Bearbeitungsgebühr von zurzeit EUR 90,00 erhoben. Die Bearbeitung Ihrer Anmeldung<br />
kann erst nach Eingang dieses Betrages erfolgen.<br />
Vier (4) Wochen vor Schulbeginn können Sie letztmalig vom Vertrag zurücktreten, die Anmeldegebühr verbleibt beim<br />
<strong>Kolping</strong>!<strong>Bildungswerk</strong>. Dieses Recht steht dem <strong>Kolping</strong>!<strong>Bildungswerk</strong> bei einer zu geringen Anmeldezahl ebenfalls zu.<br />
Die Anmelde! bzw. Bearbeitungsgebühr wird in diesem Fall zurückerstattet. Der Rücktritt ist schriftlich gegenüber der<br />
Schule zu erklären. Danach ist nur die Kündigung des <strong>Schulvertrag</strong>es nach den unten stehenden Voraussetzungen mög!<br />
lich.<br />
b) Es wird ein Schulgeld erhoben. Es beträgt zurzeit<br />
in der A Klasse jährlich EUR 495,00<br />
oder in 11 monatlichen Raten a EUR 45,00 (September bis Juli)<br />
in der B Klasse jährlich EUR 550,00<br />
oder in 11 monatlichen Raten a EUR 50,00 (August bis Juni)<br />
Die Raten werden monatlich jeweils zum Ersten des Monats per Lastschrift eingezogen.<br />
Befindet sich die Schülerin/der Schüler <strong>mit</strong> dem Schulgeld in Höhe von 2 Monatsraten in Verzug, so ist das <strong>Kolping</strong>!Bil!<br />
dungswerk berechtigt, den <strong>Schulvertrag</strong> fristlos zu kündigen. Bei rückständigen Schulgeldern kann das <strong>Kolping</strong>!Bil!<br />
dungswerk bis zu deren vollständigen Bezahlung Zeugnisse und Schulbescheinigungen zurückbehalten.<br />
Das <strong>Kolping</strong>!<strong>Bildungswerk</strong> ist berechtigt, das Schulgeld zu erhöhen. Eine Erhöhung des Schulgeldes ist dem Schüler/der<br />
Schülerin schriftlich <strong>mit</strong>zuteilen. Ist der Schüler/die Schülerin <strong>mit</strong> der Erhöhung nicht einverstanden, so kann er/sie den<br />
<strong>Schulvertrag</strong> fristlos schriftlich kündigen bzw. vor Schulbeginn ohne Einhaltung einer Frist schriftlich vom <strong>Schulvertrag</strong><br />
zurücktreten.<br />
c) Nach Schulbeginn ist die Kündigung des <strong>Schulvertrag</strong>es unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen zum Monatsende,<br />
erstmals zum 31.10., möglich. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Die Schulordnung ist von dem/der Schüler/in ein!<br />
zuhalten. Verstöße berechtigen das KBW zur Kündigung des <strong>Schulvertrag</strong>es.<br />
Das erste Schulhalbjahr ist ein Probehalbjahr. Besteht die Schülerin/der Schüler dieses nicht, so endet dieser Vertrag,<br />
ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die Probezeit gilt als bestanden, wenn die Noten der allgemeinen Versetzungs!<br />
ordnung des Landes Baden!Württemberg entsprechend eine Versetzung gestatten und die Anwesenheitszeiten die ord!<br />
nungsgemäße Teilnahme am Unterricht belegen.<br />
Die Klassenkonferenz kann die Probezeit um ein weiteres Schulhalbjahr verlängern, wenn zu erwarten ist, dass die An!<br />
forderungen im nächsten Schulhalbjahr erfüllt werden können.<br />
Das Schuljahr kann nur einmal, in Ausnahmefällen zweimal wiederholt werden.<br />
Im Falle der Beendigung des <strong>Schulvertrag</strong>es müssen die Leihbücher und der Schülerausweis unverzüglich zurückgege!<br />
ben werden.<br />
d) Die Haftung für Personen! und Sachschäden richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.<br />
Der Schüler/die Schülerin verpflichtet sich zum Ersatz der von ihm/ihr verursachten Personen! oder Sachschäden.<br />
Die Schule haftet nicht für Diebstahl.<br />
e) Der Beginn des Schuljahres ist wie an den öffentlichen Schulen geregelt, ebenso sind die Ferien angeglichen.<br />
f) Die Leihbücher werden gegen Hinterlegung eines Pfandbetrages ausgegeben.<br />
g) Ist der/die Erziehungsberechtigte Vertragspartner des <strong>Schulvertrag</strong>es, so ist die Schule berechtigt, dem Erziehungsbe!<br />
rechtigten Auskünfte über die Durchführung des <strong>Schulvertrag</strong>es zu erteilen. Dies gilt auch für Schüler/innen, die erst<br />
nach Vertragsschluss volljährig sind.<br />
h) Der/die Schüler/in bzw. Erziehungsberechtigte erklärt sich da<strong>mit</strong> einverstanden, dass seine Person darstellende Fotos<br />
veröffentlicht werden. Dies gilt auch für Darstellungen auf der Homepage der Schule.<br />
Die Schulleitung berät Interessenten/Interessentinnen nach Terminabsprache persönlich.