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Anmeldebogen mit Schulvertrag - Kolping Bildungswerk

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(21471) 003!14.12.09 / 11.E.6.5.17<br />

Seite 2<br />

Mit Ihrer Anmeldung akzeptieren Sie folgende Vertragsbedingungen:<br />

a) Es wird eine Anmelde! bzw. Bearbeitungsgebühr von zurzeit EUR 90,00 erhoben. Die Bearbeitung Ihrer Anmeldung<br />

kann erst nach Eingang dieses Betrages erfolgen.<br />

Vier (4) Wochen vor Schulbeginn können Sie letztmalig vom Vertrag zurücktreten, die Anmeldegebühr verbleibt beim<br />

<strong>Kolping</strong>!<strong>Bildungswerk</strong>. Dieses Recht steht dem <strong>Kolping</strong>!<strong>Bildungswerk</strong> bei einer zu geringen Anmeldezahl ebenfalls zu.<br />

Die Anmelde! bzw. Bearbeitungsgebühr wird in diesem Fall zurückerstattet. Der Rücktritt ist schriftlich gegenüber der<br />

Schule zu erklären. Danach ist nur die Kündigung des <strong>Schulvertrag</strong>es nach den unten stehenden Voraussetzungen mög!<br />

lich.<br />

b) Es wird ein Schulgeld erhoben. Es beträgt zurzeit<br />

in der A Klasse jährlich EUR 495,00<br />

oder in 11 monatlichen Raten a EUR 45,00 (September bis Juli)<br />

in der B Klasse jährlich EUR 550,00<br />

oder in 11 monatlichen Raten a EUR 50,00 (August bis Juni)<br />

Die Raten werden monatlich jeweils zum Ersten des Monats per Lastschrift eingezogen.<br />

Befindet sich die Schülerin/der Schüler <strong>mit</strong> dem Schulgeld in Höhe von 2 Monatsraten in Verzug, so ist das <strong>Kolping</strong>!Bil!<br />

dungswerk berechtigt, den <strong>Schulvertrag</strong> fristlos zu kündigen. Bei rückständigen Schulgeldern kann das <strong>Kolping</strong>!Bil!<br />

dungswerk bis zu deren vollständigen Bezahlung Zeugnisse und Schulbescheinigungen zurückbehalten.<br />

Das <strong>Kolping</strong>!<strong>Bildungswerk</strong> ist berechtigt, das Schulgeld zu erhöhen. Eine Erhöhung des Schulgeldes ist dem Schüler/der<br />

Schülerin schriftlich <strong>mit</strong>zuteilen. Ist der Schüler/die Schülerin <strong>mit</strong> der Erhöhung nicht einverstanden, so kann er/sie den<br />

<strong>Schulvertrag</strong> fristlos schriftlich kündigen bzw. vor Schulbeginn ohne Einhaltung einer Frist schriftlich vom <strong>Schulvertrag</strong><br />

zurücktreten.<br />

c) Nach Schulbeginn ist die Kündigung des <strong>Schulvertrag</strong>es unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen zum Monatsende,<br />

erstmals zum 31.10., möglich. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Die Schulordnung ist von dem/der Schüler/in ein!<br />

zuhalten. Verstöße berechtigen das KBW zur Kündigung des <strong>Schulvertrag</strong>es.<br />

Das erste Schulhalbjahr ist ein Probehalbjahr. Besteht die Schülerin/der Schüler dieses nicht, so endet dieser Vertrag,<br />

ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die Probezeit gilt als bestanden, wenn die Noten der allgemeinen Versetzungs!<br />

ordnung des Landes Baden!Württemberg entsprechend eine Versetzung gestatten und die Anwesenheitszeiten die ord!<br />

nungsgemäße Teilnahme am Unterricht belegen.<br />

Die Klassenkonferenz kann die Probezeit um ein weiteres Schulhalbjahr verlängern, wenn zu erwarten ist, dass die An!<br />

forderungen im nächsten Schulhalbjahr erfüllt werden können.<br />

Das Schuljahr kann nur einmal, in Ausnahmefällen zweimal wiederholt werden.<br />

Im Falle der Beendigung des <strong>Schulvertrag</strong>es müssen die Leihbücher und der Schülerausweis unverzüglich zurückgege!<br />

ben werden.<br />

d) Die Haftung für Personen! und Sachschäden richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.<br />

Der Schüler/die Schülerin verpflichtet sich zum Ersatz der von ihm/ihr verursachten Personen! oder Sachschäden.<br />

Die Schule haftet nicht für Diebstahl.<br />

e) Der Beginn des Schuljahres ist wie an den öffentlichen Schulen geregelt, ebenso sind die Ferien angeglichen.<br />

f) Die Leihbücher werden gegen Hinterlegung eines Pfandbetrages ausgegeben.<br />

g) Ist der/die Erziehungsberechtigte Vertragspartner des <strong>Schulvertrag</strong>es, so ist die Schule berechtigt, dem Erziehungsbe!<br />

rechtigten Auskünfte über die Durchführung des <strong>Schulvertrag</strong>es zu erteilen. Dies gilt auch für Schüler/innen, die erst<br />

nach Vertragsschluss volljährig sind.<br />

h) Der/die Schüler/in bzw. Erziehungsberechtigte erklärt sich da<strong>mit</strong> einverstanden, dass seine Person darstellende Fotos<br />

veröffentlicht werden. Dies gilt auch für Darstellungen auf der Homepage der Schule.<br />

Die Schulleitung berät Interessenten/Interessentinnen nach Terminabsprache persönlich.

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