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Anmeldung_Vertrag FR - Kolping Bildungswerk

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41242 | 006-30.01.12 / 40.E.6.5.19<br />

Angaben zur Berufsausbildung (falls vorhanden)<br />

Ausbildungszeit: von bis Beruf<br />

Bewerbungen wurden/werden auch an anderen Berufskollegs/Schulen gestellt.<br />

Bewerbungen wurden/werden nicht an anderen Berufskollegs/Schulen gestellt.<br />

Zusatzprogramm zur Fachhochschulreife<br />

Ich nehme am Zusatzprogramm zum Erwerb der Fachhochschulreife teil.<br />

Ich nehme nicht am Zusatzprogramm zum Erwerb der Fachhochschulreife teil.<br />

Mit Ihrer <strong>Anmeldung</strong> akzeptieren Sie folgende <strong>Vertrag</strong>sbedingungen:<br />

a) Es wird eine Anmelde- bzw. Bearbeitungsgebühr von zurzeit EUR 30,00 erhoben. Die Bearbeitung Ihrer <strong>Anmeldung</strong><br />

kann erst nach Eingang dieser Gebühr erfolgen. Wenn Ihnen kein Schulplatz angeboten werden kann, wird diese Gebühr<br />

zurückerstattet.<br />

4 Wochen vor Schulbeginn können Sie letztmalig vom <strong>Vertrag</strong> zurücktreten, die Anmeldegebühr verbleibt beim <strong>Kolping</strong>-<br />

<strong>Bildungswerk</strong>. Dieses Recht steht dem <strong>Kolping</strong>-<strong>Bildungswerk</strong> bei einer zu geringen Anmeldezahl ebenfalls zu. Die Anmelde-<br />

bzw. Bearbeitungsgebühr wird in diesem Fall zurückerstattet. Der Rücktritt ist schriftlich gegenüber der Schule zu erklären.<br />

Danach ist nur die Kündigung des Schulvertrages nach den unten stehenden Voraussetzungen möglich.<br />

b) Das Schulgeld beträgt am kaufmännischen Berufskolleg Fremdsprachen z.Zt. EUR 150,00 pro Monat (24 Monate). Die<br />

Schulgebühren sind jeweils zum 15. eines Monats fällig. Das Schuljahr beginnt am 1. August und endet am 31. Juli.<br />

Befindet sich der Schüler/gesetzliche Vertreter mit dem Schulgeld in Höhe von 2 Monatsraten in Verzug, so ist das <strong>Kolping</strong>-<br />

<strong>Bildungswerk</strong> berechtigt, den Schulvertrag fristlos zu kündigen. Bei rückständigen Schulgeldbeiträgen kann das <strong>Kolping</strong>-<br />

<strong>Bildungswerk</strong> bis zu deren vollständigen Bezahlung Zeugnisse zurückbehalten.<br />

Das <strong>Kolping</strong>-<strong>Bildungswerk</strong> ist berechtigt, das Schulgeld zu erhöhen. Eine Erhöhung des Schulgeldes ist dem<br />

Schüler/gesetzlichen Vertreter schriftlich mitzuteilen. Ist der Schüler/gesetzliche Vertreter mit der Erhöhung nicht<br />

einverstanden, so kann er den Schulvertrag fristlos schriftlich kündigen bzw. vor Schulbeginn ohne Einhaltung einer Frist<br />

schriftlich vom Schulvertrag zurücktreten.<br />

c) Nach Schulbeginn ist die Kündigung des Schulvertrages unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen zum Monatsende,<br />

erstmals zum 31.12. möglich. Die Kündigung bedarf der Schriftform.<br />

Die Anwendung des § 627 BGB ist für beide <strong>Vertrag</strong>sparteien ausgeschlossen.<br />

Das <strong>Kolping</strong>-<strong>Bildungswerk</strong> ist insbesondere berechtigt, den Schulvertrag unter Einhaltung der obigen Kündigungsfrist zu<br />

kündigen, wenn der Schüler im jeweiligen Schuljahr – ob durch Krankheit entschuldigt oder nicht – mehr als insgesamt 30%<br />

Fehlzeiten aufweist. Das gleiche gilt, wenn der Schüler wiederholt gegen die Haus- und Schulordnung verstößt.<br />

Im Falle der Beendigung des Schulvertrages müssen die Leihbücher und der Schülerausweis unverzüglich zurückgegeben<br />

werden.<br />

d) Die Haftung des Schulträgers für Personen- und Sachschäden richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sie erstreckt<br />

sich nicht auf Geld, Schmuck oder sonstige Wertgegenstände, Fahrräder, Kraftfahrzeuge oder deren Zubehör oder auf<br />

Gegenstände, die auf dem Schulgelände liegen gelassen werden.<br />

Die Schüler/-innen sind durch die gesetzliche Schülerunfallversicherung versichert. Diese erstreckt sich grundsätzlich auf<br />

Unfälle während des Unterrichts einschließlich der Pausen und weiterer Veranstaltungen sowie auf dem Weg zur Schule oder<br />

von der Schule an den Ort, an dem eine Schulveranstaltung stattfindet.<br />

Die Schule haftet nicht für Diebstähle.<br />

<strong>Kolping</strong>-<strong>Bildungswerk</strong> Württemberg e.V. Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Klaus Vogt, Vorstand BW-Bank Iban:<br />

Theodor-Heuss-Str. 34 · 70174 Stuttgart Wolfgang Bolsinger Ute Schmucker, Kto: 29 24 380 DE88 6005 0101 0002 9243 80<br />

Stv. Vorstand BLZ 600 501 01 BIC/SWIFT: SOLA DE ST<br />

Amtsgericht Stuttgart VR 2734

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