Anmeldung_Vertrag FR - Kolping Bildungswerk
Anmeldung_Vertrag FR - Kolping Bildungswerk
Anmeldung_Vertrag FR - Kolping Bildungswerk
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
41242 | 006-30.01.12 / 40.E.6.5.19<br />
Angaben zur Berufsausbildung (falls vorhanden)<br />
Ausbildungszeit: von bis Beruf<br />
Bewerbungen wurden/werden auch an anderen Berufskollegs/Schulen gestellt.<br />
Bewerbungen wurden/werden nicht an anderen Berufskollegs/Schulen gestellt.<br />
Zusatzprogramm zur Fachhochschulreife<br />
Ich nehme am Zusatzprogramm zum Erwerb der Fachhochschulreife teil.<br />
Ich nehme nicht am Zusatzprogramm zum Erwerb der Fachhochschulreife teil.<br />
Mit Ihrer <strong>Anmeldung</strong> akzeptieren Sie folgende <strong>Vertrag</strong>sbedingungen:<br />
a) Es wird eine Anmelde- bzw. Bearbeitungsgebühr von zurzeit EUR 30,00 erhoben. Die Bearbeitung Ihrer <strong>Anmeldung</strong><br />
kann erst nach Eingang dieser Gebühr erfolgen. Wenn Ihnen kein Schulplatz angeboten werden kann, wird diese Gebühr<br />
zurückerstattet.<br />
4 Wochen vor Schulbeginn können Sie letztmalig vom <strong>Vertrag</strong> zurücktreten, die Anmeldegebühr verbleibt beim <strong>Kolping</strong>-<br />
<strong>Bildungswerk</strong>. Dieses Recht steht dem <strong>Kolping</strong>-<strong>Bildungswerk</strong> bei einer zu geringen Anmeldezahl ebenfalls zu. Die Anmelde-<br />
bzw. Bearbeitungsgebühr wird in diesem Fall zurückerstattet. Der Rücktritt ist schriftlich gegenüber der Schule zu erklären.<br />
Danach ist nur die Kündigung des Schulvertrages nach den unten stehenden Voraussetzungen möglich.<br />
b) Das Schulgeld beträgt am kaufmännischen Berufskolleg Fremdsprachen z.Zt. EUR 150,00 pro Monat (24 Monate). Die<br />
Schulgebühren sind jeweils zum 15. eines Monats fällig. Das Schuljahr beginnt am 1. August und endet am 31. Juli.<br />
Befindet sich der Schüler/gesetzliche Vertreter mit dem Schulgeld in Höhe von 2 Monatsraten in Verzug, so ist das <strong>Kolping</strong>-<br />
<strong>Bildungswerk</strong> berechtigt, den Schulvertrag fristlos zu kündigen. Bei rückständigen Schulgeldbeiträgen kann das <strong>Kolping</strong>-<br />
<strong>Bildungswerk</strong> bis zu deren vollständigen Bezahlung Zeugnisse zurückbehalten.<br />
Das <strong>Kolping</strong>-<strong>Bildungswerk</strong> ist berechtigt, das Schulgeld zu erhöhen. Eine Erhöhung des Schulgeldes ist dem<br />
Schüler/gesetzlichen Vertreter schriftlich mitzuteilen. Ist der Schüler/gesetzliche Vertreter mit der Erhöhung nicht<br />
einverstanden, so kann er den Schulvertrag fristlos schriftlich kündigen bzw. vor Schulbeginn ohne Einhaltung einer Frist<br />
schriftlich vom Schulvertrag zurücktreten.<br />
c) Nach Schulbeginn ist die Kündigung des Schulvertrages unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen zum Monatsende,<br />
erstmals zum 31.12. möglich. Die Kündigung bedarf der Schriftform.<br />
Die Anwendung des § 627 BGB ist für beide <strong>Vertrag</strong>sparteien ausgeschlossen.<br />
Das <strong>Kolping</strong>-<strong>Bildungswerk</strong> ist insbesondere berechtigt, den Schulvertrag unter Einhaltung der obigen Kündigungsfrist zu<br />
kündigen, wenn der Schüler im jeweiligen Schuljahr – ob durch Krankheit entschuldigt oder nicht – mehr als insgesamt 30%<br />
Fehlzeiten aufweist. Das gleiche gilt, wenn der Schüler wiederholt gegen die Haus- und Schulordnung verstößt.<br />
Im Falle der Beendigung des Schulvertrages müssen die Leihbücher und der Schülerausweis unverzüglich zurückgegeben<br />
werden.<br />
d) Die Haftung des Schulträgers für Personen- und Sachschäden richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sie erstreckt<br />
sich nicht auf Geld, Schmuck oder sonstige Wertgegenstände, Fahrräder, Kraftfahrzeuge oder deren Zubehör oder auf<br />
Gegenstände, die auf dem Schulgelände liegen gelassen werden.<br />
Die Schüler/-innen sind durch die gesetzliche Schülerunfallversicherung versichert. Diese erstreckt sich grundsätzlich auf<br />
Unfälle während des Unterrichts einschließlich der Pausen und weiterer Veranstaltungen sowie auf dem Weg zur Schule oder<br />
von der Schule an den Ort, an dem eine Schulveranstaltung stattfindet.<br />
Die Schule haftet nicht für Diebstähle.<br />
<strong>Kolping</strong>-<strong>Bildungswerk</strong> Württemberg e.V. Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Klaus Vogt, Vorstand BW-Bank Iban:<br />
Theodor-Heuss-Str. 34 · 70174 Stuttgart Wolfgang Bolsinger Ute Schmucker, Kto: 29 24 380 DE88 6005 0101 0002 9243 80<br />
Stv. Vorstand BLZ 600 501 01 BIC/SWIFT: SOLA DE ST<br />
Amtsgericht Stuttgart VR 2734