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Änderung der Beihilfeverordnung vom 14.02.2012 - Kommunaler ...

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Mitglie<strong>der</strong>info<br />

08. März 2012<br />

ben, ist <strong>der</strong> monatliche Einbehalt von den Bezügen ab diesem Zeitpunkt entsprechend anzupassen.<br />

Ggf. erfolgt <strong>der</strong> Abzug des erhöhten Betrages rückwirkend.<br />

- Innerhalb einer Frist von drei Monaten können Beihilfeberechtigte ihre Erklärung, dass sie Wahlleis-<br />

tungen in Anspruch nehmen wollen, schriftlich rückwirkend wi<strong>der</strong>rufen. Die Frist begann am Tag <strong>der</strong><br />

Verkündung des Haushaltsbegleitgesetzes 2012, demnach am 24.02.2012. Eine innerhalb dieser Frist<br />

vorgelegte Wi<strong>der</strong>rufserklärung gilt in diesen Fällen rückwirkend bis zum Monat <strong>der</strong> Verkündung des<br />

Haushaltsbegleitgesetzes (Februar 2012).<br />

- Die schriftliche Wi<strong>der</strong>rufserklärung ist bei <strong>der</strong> zuständigen Bezügestelle abzugeben. Die rechtlichen<br />

Folgen des Wi<strong>der</strong>rufs sind im beigefügten Merkblatt erläutert.<br />

Für die Beson<strong>der</strong>e Umlage zur Deckung des Aufwands für Beihilfeleistungen ergibt sich folgende <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong>:<br />

- Die Haushaltssatzung des KVBW für das Jahr 2012 bestimmt, dass sich die Umlage in den Umlagegruppen<br />

c) bis e) um einen pauschalen Zuschlag von 156 € (12 Monate x 13 €) erhöht, soweit sich <strong>der</strong><br />

beihilfeberechtigte Beschäftigte für die Aufrechterhaltung des Beihilfeanspruchs auf Wahlleistungen<br />

entschieden hat, vgl. unsere Mitglie<strong>der</strong>info <strong>vom</strong> 24.11.2011.<br />

- Die Erhöhung des Wahlleistungsbeitrags dient <strong>der</strong> Deckung des Aufwands für <strong>der</strong>artige Leistungen<br />

(vgl. Landtags-Drucksache 15/1001, Begründung zu Art. 3 Nr. 1). Es ist daher vorgesehen, im Zuge<br />

einer Nachtragssatzung den Zuschlag für das Jahr 2012 auf 255 € (1 Monat x 13 € zzgl. 11 Monate x<br />

22 €) zu erhöhen. Die Entscheidung hierüber obliegt dem Verwaltungsrat in seiner Sitzung im Juni.<br />

- Ab dem Haushaltsjahr 2013 wird <strong>der</strong> Wahlleistungszuschlag – vorbehaltlich eines entsprechenden<br />

Beschlusses des Verwaltungsrats - auf 264 € (12 Monate x 22 €) angehoben werden. Die endgültige<br />

Festsetzung erfolgt in <strong>der</strong> Haushaltssatzung 2013.<br />

Bitte informieren Sie uns zeitnah, falls Beihilfeberechtigte ihre Wahlleistungserklärung wi<strong>der</strong>rufen, damit wir<br />

die <strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> für die Beihilfefestsetzung und Umlageerhebung vormerken können. Teilen Sie uns bitte den<br />

konkreten Wi<strong>der</strong>rufszeitpunkt mit.<br />

Ansprechpartner für Fragen unserer Mitglie<strong>der</strong> ist<br />

Herr Schlimm, Tel.: 0721 5985 378 o<strong>der</strong> 0711 2583 378.<br />

Ihre beihilfeberechtigten Mitarbeiter können sich gerne an unser Info-Telefon wenden:<br />

Tel.: 0721 5985 640 o<strong>der</strong> 0711 2583 640.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Reimold<br />

Direktor<br />

Anlage: Merkblatt „<strong>Än<strong>der</strong>ung</strong> <strong>der</strong> <strong>Beihilfeverordnung</strong> zum 01.01.2012“

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