Ferien in Slowenien - Gemeinsame Einrichtung KVG
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Ärztliche Behandlung<br />
Wenn Sie ärztliche Behandlung benötigen, wenden Sie sich bitte an e<strong>in</strong>en Arzt e<strong>in</strong>er<br />
staatlichen E<strong>in</strong>richtung bzw. an e<strong>in</strong>en Vertragsarzt. Wo sich diese E<strong>in</strong>richtungen<br />
bef<strong>in</strong>den erfahren Sie über die Regionalstellen der slowenischen<br />
Krankenversicherung (siehe Liste am Ende des Merkblattes) oder auf der Homepage<br />
www.zzzs.si. Weisen Sie bitte zu Beg<strong>in</strong>n der Behandlung Ihre Europäische<br />
Krankenversicherungskarte vor, damit Ihnen der Tarifschutz gewährt wird. In e<strong>in</strong>er<br />
staatlichen E<strong>in</strong>richtung bzw. bei e<strong>in</strong>em Vertragsarzt erfolgen darüber h<strong>in</strong>aus auch<br />
Laboruntersuchen, Röntgenaufnahmen, Physiotherapie und sonstige diagnostische<br />
Leistungen (primary level).<br />
Wenn Sie sich jedoch an e<strong>in</strong>en privaten Arzt wenden, werden Sie die<br />
Behandlungskosten selbst bezahlen müssen. E<strong>in</strong>e Rückerstattung der Kosten nach<br />
slowenischem Recht ist ausgeschlossen (siehe Abschnitt Kostenerstattung).<br />
Kostenbeteiligung bei Behandlung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er staatlichen E<strong>in</strong>richtung:<br />
� ke<strong>in</strong>e Kostenbeteiligung, wenn es sich um e<strong>in</strong>e Notfallbehandlung handelt<br />
� zwischen 5% und 90% je Leistung, wenn es sich nicht um e<strong>in</strong>e<br />
Notfallbehandlung handelt<br />
Ist die Behandlung bei e<strong>in</strong>em Facharzt notwendig, so erfolgt diese ausschliesslich<br />
auf Überweisung durch den Arzt der staatlichen E<strong>in</strong>richtung bzw. durch den<br />
Vertragsarzt.<br />
Zahnärztliche Behandlung<br />
Die zahnärztliche Behandlung kann <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er öffentlichen Gesundheitse<strong>in</strong>richtung oder<br />
bei e<strong>in</strong>em Vertragszahnarzt <strong>in</strong> Anspruch genommen werden.<br />
Kostenbeteiligung bei zahnärztlicher Behandlung:<br />
� Die Kostenbeteiligung liegt zwischen 15% und 75% der Behandlungskosten<br />
Medikamente<br />
Wenn Ihnen der Arzt Medikamente verordnet, können Sie diese gegen Vorlage des<br />
Rezepts und Ihres Anspruchsnachweises <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er staatlichen Apotheke beziehen.<br />
Kostenbeteiligung:<br />
Die Kostenbeteiligung richtet sich nach der Liste, zu der die Medikamente gehören<br />
� 25% bei Medikamenten der Positivliste<br />
� 90% bei Medikamenten der Interimliste<br />
� 100% bei Medikamenten der Negativliste<br />
� ke<strong>in</strong>e Kostenbeteiligung für Medikamente, die während e<strong>in</strong>es stationären<br />
Spitalaufenthalts abgegeben werden.<br />
Verfasser: Geme<strong>in</strong>same E<strong>in</strong>richtung <strong>KVG</strong>, Gibel<strong>in</strong>strasse 25, Postfach, CH-4503 Solothurn Stand: 18.01.2010