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Ferien in Slowenien - Gemeinsame Einrichtung KVG

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Ärztliche Behandlung<br />

Wenn Sie ärztliche Behandlung benötigen, wenden Sie sich bitte an e<strong>in</strong>en Arzt e<strong>in</strong>er<br />

staatlichen E<strong>in</strong>richtung bzw. an e<strong>in</strong>en Vertragsarzt. Wo sich diese E<strong>in</strong>richtungen<br />

bef<strong>in</strong>den erfahren Sie über die Regionalstellen der slowenischen<br />

Krankenversicherung (siehe Liste am Ende des Merkblattes) oder auf der Homepage<br />

www.zzzs.si. Weisen Sie bitte zu Beg<strong>in</strong>n der Behandlung Ihre Europäische<br />

Krankenversicherungskarte vor, damit Ihnen der Tarifschutz gewährt wird. In e<strong>in</strong>er<br />

staatlichen E<strong>in</strong>richtung bzw. bei e<strong>in</strong>em Vertragsarzt erfolgen darüber h<strong>in</strong>aus auch<br />

Laboruntersuchen, Röntgenaufnahmen, Physiotherapie und sonstige diagnostische<br />

Leistungen (primary level).<br />

Wenn Sie sich jedoch an e<strong>in</strong>en privaten Arzt wenden, werden Sie die<br />

Behandlungskosten selbst bezahlen müssen. E<strong>in</strong>e Rückerstattung der Kosten nach<br />

slowenischem Recht ist ausgeschlossen (siehe Abschnitt Kostenerstattung).<br />

Kostenbeteiligung bei Behandlung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er staatlichen E<strong>in</strong>richtung:<br />

� ke<strong>in</strong>e Kostenbeteiligung, wenn es sich um e<strong>in</strong>e Notfallbehandlung handelt<br />

� zwischen 5% und 90% je Leistung, wenn es sich nicht um e<strong>in</strong>e<br />

Notfallbehandlung handelt<br />

Ist die Behandlung bei e<strong>in</strong>em Facharzt notwendig, so erfolgt diese ausschliesslich<br />

auf Überweisung durch den Arzt der staatlichen E<strong>in</strong>richtung bzw. durch den<br />

Vertragsarzt.<br />

Zahnärztliche Behandlung<br />

Die zahnärztliche Behandlung kann <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er öffentlichen Gesundheitse<strong>in</strong>richtung oder<br />

bei e<strong>in</strong>em Vertragszahnarzt <strong>in</strong> Anspruch genommen werden.<br />

Kostenbeteiligung bei zahnärztlicher Behandlung:<br />

� Die Kostenbeteiligung liegt zwischen 15% und 75% der Behandlungskosten<br />

Medikamente<br />

Wenn Ihnen der Arzt Medikamente verordnet, können Sie diese gegen Vorlage des<br />

Rezepts und Ihres Anspruchsnachweises <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er staatlichen Apotheke beziehen.<br />

Kostenbeteiligung:<br />

Die Kostenbeteiligung richtet sich nach der Liste, zu der die Medikamente gehören<br />

� 25% bei Medikamenten der Positivliste<br />

� 90% bei Medikamenten der Interimliste<br />

� 100% bei Medikamenten der Negativliste<br />

� ke<strong>in</strong>e Kostenbeteiligung für Medikamente, die während e<strong>in</strong>es stationären<br />

Spitalaufenthalts abgegeben werden.<br />

Verfasser: Geme<strong>in</strong>same E<strong>in</strong>richtung <strong>KVG</strong>, Gibel<strong>in</strong>strasse 25, Postfach, CH-4503 Solothurn Stand: 18.01.2010

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